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Thema

Wohnen

Vorlagen

A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)

Transparenz und Effizienz des „Modernisierungsbonus Frankfurt“ - Ermittlung der geförderten Baumaßnahmen und tatsächlichen CO2-Einsparungen

26.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anfrage vom 26.01.2026, A 390 Betreff: Transparenz und Effizienz des "Modernisierungsbonus Frankfurt" - Ermittlung der geförderten Baumaßnahmen und tatsächlichen CO2-Einsparungen Das Programm "Modernisierungsbonus Frankfurt" dient der energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes und ist derzeit mit Mitteln in Höhe von 5,4 Mio. Euro ausgestattet. Jüngste Berichterstattungen heben den Erfolg des Programms hervor und werden als Argument genutzt, den Fördertopf deutlich aufzustocken. Bevor zusätzliche Haushaltsmittel gebunden werden, ist jedoch zu prüfen, wie effizient diese Mittel im Sinne des Klimaschutzes tatsächlich eingesetzt werden. Für eine verantwortungsvolle Haushalts- und Klimapolitik ist es entscheidend, nicht nur modellhafte oder theoretische CO₂-Einsparungen zu betrachten, sondern - soweit möglich - die real erreichten Einsparungen zu erfassen. Nur wenn bekannt ist, welche tatsächliche CO₂-Minderung je eingesetztem Euro erzielt wird, lässt sich beurteilen, ob eine Ausweitung des Programms sachlich gerechtfertigt ist oder ob alternative Maßnahmen mit demselben Mitteleinsatz eine größere CO₂-Wirkung entfalten könnten. Die angeforderten Daten und die vergleichende Betrachtung der Kosten je eingesparter Tonne CO₂ ermöglichen eine faktenbasierte Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung des Förderprogramms. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Welche Bau- und Modernisierungsmaßnahmen wurden seit der Neuregelung im Rahmen des Förderprogramms "Modernisierungsbonus Frankfurt" bewilligt und abgeschlossen, und welche tatsächlichen CO₂-Einsparungen konnten dabei erzielt werden? 2. Wie viele Vorhaben wurden pro Förderperiode (jährlich) bewilligt, und wie hoch war jeweils das Fördervolumen (in Euro)? 3. Wie verteilt sich das Fördervolumen auf die verschiedenen förderfähigen Maßnahmen laut Richtlinien - insbesondere auf: - energetische Modernisierungen des Wohnungsbestandes, - funktionale Modernisierungen des Wohnungsbestandes (Sicherung der Wohnfunktion, Schallschutz, Umgestaltung von Erdgeschosszonen), - Ergänzungen des Wohnungsbestandes (z. B. Um- und Ausbauten bisher ungenutzter Gebäudeteile), - Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes, - Maßnahmen zur Verbesserung von Freiflächen im privaten Wohnumfeld, - Maßnahmen zur Verbesserung der Freiflächen im öffentlichen Raum? 4. Wie hoch war für die jeweiligen Vorhaben die prognostizierte CO₂-Einsparung (in Tonnen CO₂ pro Jahr) und welche tatsächliche Einsparung konnte nach Umsetzung gemessen oder belastbar geschätzt werden? Welche Methodik wurde hierbei angewandt? 5. Welche Rechtsform haben die begünstigten Antragsteller (z. B. Privatpersonen, Genossenschaften, GmbH, AG, Stiftung)? 6. Bei geförderten Wohnungsbaugesellschaften: Wie viele dieser Unternehmen weisen eine Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main, des Landes Hessen, der Hessischen Landesbank oder kirchlicher Träger auf (einschließlich Höhe der Beteiligungsanteile, soweit bekannt)? 7. Werden im Rahmen des Förderprogramms die "Kosten je eingesparter Tonne CO₂" berechnet, und wenn ja, nach welcher Methodik? 8. Wie fallen diese Kostenkennzahlen im Vergleich zu anderen kommunalen Klimaschutz- und Effizienzprogrammen aus (z. B. in den Bereichen Mobilität, erneuerbare Energien, kommunale Liegenschaften)? Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 28.01.2026

Partei: FDP
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen

26.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Antrag vom 26.01.2026, NR 1505 Betreff: Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen Die Stadtverordnetenversammlung möge unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen die M 213/25 beschließen: 1. Im Punkt 1 wird der Erbbauzins für Wohnerbbaurechte auf Basis von 2,25 % festgesetzt. 2. Im Punkt 1.1 wird der Erbbauzins bei Abschluss neuer Erbbaurechtsverträge für selbstgenutztes Wohneigentum auf 1,75 % des Bodenwertes abgesenkt. 3. Punkt 1.2 wird gestrichen, da eine weitere Vergünstigung für den s.g. Förderweg 1 und 2 nicht erforderlich ist und eine Förderung nicht ertragsorientierter Vermietung bereits durch Punkt 1.3 abgedeckt wird. 4. Punkt 1.3 wird dementsprechend ergänzt, dass er auch für Neubauprojekte gelten kann, sofern der Vermieter sich an die Kriterien dieses Punktes hält. Damit kann der Vermieter - sowohl private Eigentümer als auch Genossenschaften - den Erbbauzins auf 30 % der Mieteinnahmen deckeln. 5. Die Regelung unter Punkt 6 "Familienermäßigung" wird dahingehend geändert, dass Familien, die bereits eine besondere finanzielle Mehrbelastung tragen, durch den Wegfall der bisherigen Familienförderung nicht benachteiligt werden. Stattdessen sollen individuelle Lösungen angeboten werden. Begründung: Ziel ist es, den Erwerb von Wohneigentum für breite Bevölkerungsschichten in Frankfurt zu erleichtern und insbesondere Familien, junge Menschen und Ersterwerber zu fördern. Die aktuell hohen Erbpachtzinsen in Frankfurt erschweren den Eigentumserwerb für viele Bürgerinnen und Bürger. Ein attraktiver, niedriger Erbpachtzins entspricht positiven Erfahrungen anderer Städte wie bspw. Hamburg. Im Zuge der laufenden Reform der städtischen Erbbaurechte soll die bisherige Familienförderung bei Erbbaurechten deutlich eingeschränkt werden: Statt einer prozentualen Ermäßigung des Erbbauzinses pro Kind ist künftig eine Deckelung auf einen festen Höchstbetrag pro Kind und Jahr vorgesehen, was für viele Familien eine Mehrbelastung von mehreren Tausend Euro jährlich bedeuten kann. Die Stadt Frankfurt leistet damit einen gezielten Beitrag zur Eigentumsbildung, Durchmischung und sozialen Stabilisierung Durch die Öffnung von Punkt 1.3 werden Vermieter mit geringeren Mieterträgen begünstigt. Aufgrund der im Jahr 2025 erhöhten Förderbedingungen für den sogenannten sozialen Wohnungsbau ist eine weitere Förderung wie im Punkt 1.2 vorgesehen nicht mehr erforderlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 213 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse:

Partei: FDP
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A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)

Letztes Wort Verwertungskündigung in Gellertsiedlung?

24.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anfrage vom 24.01.2026, A 389 Betreff: Letztes Wort Verwertungskündigung in Gellertsiedlung? Ich frage ich den Magistrat dringlich: 1. Hat Herr Junker von der ABG im Ortsbeirat am 30.10.25 den Mieterinnen versprochen, dass es keine Kündigungen geben wird? 2. Hat Herr Junker von der ABG am 22.01.26 bei einer Infoveranstaltung für die Mieter in der Saalbau Bornheim sinngemäß gesagt, sollte es nicht anders gehen, also ziehen die Mieter nicht freiwillig aus, so werde es eine Verwertungskündigung von der ABG geben? 3. Ist der Magistrat mit der offensichtlichen massiven Zuspitzung der Lage einverstanden und billigt eine Verwertungskündigung? 4. Wie bewertet der Magistrat die Tatsache, dass es keine schriftlichen Informationen seitens der ABG für die Mieterinnen gibt, und die Gartenpartei hier Anfragen stellen muss, was gesagt wurde, was eigentlich vor sich geht und man sich auf nichts schriftliches berufen kann? Begründung: Die Vorgehensweise der Entmietung / Modernisierungsmaßnahmen in der Münzenberger Straße 10 bis 12 und Rotlintstraße 105 bis 113 sowie 115 bis 119 muss von der Stadtverordnetenversammlung aus menschlichen Gründen gestoppt werden. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse:

Partei: Gartenpartei
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Einrichtung eines Quartiersmanagements für die Heimatsiedlung

23.01.2026 · Aktualisiert: 28.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 205 Betreff: Einrichtung eines Quartiersmanagements für die Heimatsiedlung Der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, verfolgt das Ziel das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft und damit Nachbarschaftsbüros des Quartiersmanagements möglichst flächendeckend in allen Frankfurter Stadtteilen einzurichten. Aktuell stehen für einen langfristigen Aufbau und eine nachhaltige Finanzierung eines neuen Quartiersmanagements allerdings keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung. Sollten zukünftig Mittel für eine Ausweitung des Programms zur Verfügung stehen, werden die Bedarfe in den Frankfurter Stadtteilen durch die Stabsstelle Planung, Entwicklung und sozialraumorientierte Hilfen des Jugend- und Sozialamtes erneut betrachtet. Hierfür liefern die Daten aus dem Monitoring zur sozialen Benachteiligung und Segregation eine solide Basis. Diese Daten werden u.a. durch Informationen aus den Sozialrathäusern, Akteur:innen aus dem Stadtteil und städtischen Gremien ergänzt. Ein Stadtteil setzt sich immer aus verschiedenen Sozialräumen zusammen. Sie spiegeln die jeweils unterschiedlichen Bedarfslagen und Ressourcen der Bewohner:innen wieder. Bei der Betrachtung der Stadtteile werden verschiedene quantitative und qualitative Daten genutzt, die in der Gesamtschau ein differenziertes Bild des Stadtteils und dessen Sozialräume geben. Im Fokus stehen stets jene Sozialräume, die besonders stark von sozialer Benachteiligung und Segregation betroffen sind. Um die Situation in der Heimatsiedlung intensiv in den Blick zu nehmen, findet derzeit ein Austausch zwischen der Stabsstelle Planung, Entwicklung und sozialraumorientierte Hilfen und dem Sozialrathaus Sachenhausen statt. Zusätzlich prüft die Stabsstelle in Zusammenarbeit mit dem Sozialmanagement der Nassauischen Heimstätte kurzfristige Maßnahmen, die auf die Bedarfslage in der Heimatsiedlung abzielen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7601

B (Bericht des Magistrats)

Vorkaufsrechte, Leerstand, Finanzen - Transparenz schaffen!

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 43 Betreff: Vorkaufsrechte, Leerstand, Finanzen - Transparenz schaffen! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6734 - NR 1185/25 CDU - Zu 1. Die Vertraulichkeit dient dem Schutz der Vertragspartner, nicht nur im Hinblick auf die personenbezogenen Daten, sondern auch betreffend die Vertragskonditionen. Sie kann nur durch den Magistrat aufgehoben werden. Zu 2. Die Vermietung der leerstehenden Wohnungen ist insoweit zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv, als die Vergabe im Wege einer Konzeptvergabe erfolgen soll und durch die Leerstände entsprechender Freiraum gegeben ist, in welchem die Konzepte darstellbar sind. In dem Objekt Wittelsbacherallee 89 sind beispielsweise zunächst Sanierungsarbeiten durchzuführen, bevor eine erneute Vermietung erfolgen kann. Zu 3. Die Privatisierung, der im Vorkaufsrecht erworbene Liegenschaften hat bereits begonnen und zwar mit dem Objekt Wittelsbacherallee 89. Die anderen Liegenschaften folgen unmittelbar im Anschluss. Die gezahlten Kaufpreise und Nebenkosten sind mit den zu erwirtschaftenden Erbbauzinsen nicht unbedingt vergleichbar. Alle im Wege des Milieuschutz-Vorkaufsrechts erworbene Liegenschaften werden in Form des Erbbaurechtes privatisiert. Zu 4. Es wurden in keinem Fall Vorkaufsrechte zu Gunsten Dritter gemäß § 27 a BauGB ausgeübt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.03.2025, NR 1185 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4 Versandpaket: 28.01.2026

B (Bericht des Magistrats)

Betreiberverträge der Stadt Frankfurt

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 42 Betreff: Betreiberverträge der Stadt Frankfurt Vorgang: A 376/25 AfD Zu 1. 2024 gab es 53 Verträge mit gemeinnützigen Trägern für den Betrieb von Unterkünften für geflüchtete und wohnungslose Personen. Zu 2. Die Vertragslaufzeiten reichen von 3 bis 20 Jahren. Zu 3. Im Schnitt waren über das gesamte Jahr 2024 in den von gemeinnützigen Trägern betriebenen Liegenschaften rund 5.700 Personen von Amts wegen untergebracht. Zu 4. Verträge sind geschlossen mit: Aidshilfe Frankfurt e.V., Arbeiter-Samariterbund Landesverband Hessen e.V. / Regionalverband Frankfurt, BIKU gGmbH, Caritasverband Frankfurt e.V., Deutsches Rotes Kreuz / Bezirksverband Frankfurt am Main e.V., Evangelischer Regionalverband für Frankfurt und Offenbach, Evangelischer Verein für Wohnraumhilfe in Frankfurt am Main e.V., Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V., Internationaler Bund für Sozialarbeit (IB), Internationales Familienzentrum e.V. (IFZ), Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Rhein-Main, Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Zu 5. Insgesamt wurden an die unter 4 genannten Träger im Jahr 2024 rund 101.560.000 € für Personal-, Gemein- und Sachkosten inklusive Miete gezahlt. Zu 6. Die Erstattungen durch die Bundes- bzw. Landesverwaltung 2024 betrugen im Haushaltsjahr rund 202.000.000 €. Bei diesen Erstattungen handelt es sich überwiegend um Pauschalerstattungen für Unterkunft inklusive individuelle Sozialleistungen. Diese Pauschalen sind nicht auf die einzelne Aufwendung und/oder die Personengruppe zuzuordnen und können nicht differenziert beziffert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 22.10.2025, A 376 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 28.01.2026

B (Bericht des Magistrats)

Housing First in Frankfurt etablieren

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 35 Betreff: Housing First in Frankfurt etablieren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6780 - NR 965/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 351/25 - Zwischenbericht: Das Gesamtkonzept zum Thema Obdachlosigkeit in Frankfurt des Jugend- und Sozialamtes befindet sich derzeit noch in der abschließenden Abstimmung. Hier bildet Housing First einen von mehreren Lösungsansätzen bei Wohnungs- und Obdachlosigkeit in der Stadt. Housing First kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht als alleinige Lösung ins Auge gefasst werden, da die Situation auf dem Wohnungsmarkt sowie die Situation der in Obdachlosigkeit lebender Personen, weitere Angebote braucht. Es wird konzeptionell verankert, dass Housing First Maßnahmen ein größeres Gewicht bekommen und perspektivisch als Alternative zu Unterbringung in Unterkünften in Betracht gezogen werden. Aufgrund des derzeit engen und teuren freien Wohnungsmarkts in Frankfurt kann hier nicht auf ausreichend Wohnraum für Housing First Projekte zurückgegriffen werden. Diese Lücke im Bedarf kann nicht einzig durch die Ansprache von privaten Wohnungseigentümern aufgefangen werden, sondern braucht tragfähige Strukturen bei Wohnungsbaugesellschaften und bei Neubauprojekten, die solche Bedarfe direkt berücksichtigt. Dezernat III - Planen und Wohnen und Dezernat VIII - Soziales und Gesundheit haben im ersten Schritt ein Verfahren entwickelt, um bei den lokalen Wohnungsbaugesellschaften zusätzlich zu sozial gebundenem Wohnraum, Belegungsrechte für Wohnungen anzufragen. In der Folge soll ein jährliches Kontingent an Wohnungen bereitstehen, das unter anderem für Housing First genutzt wird. Städtische Liegenschaften müssen weiter geprüft und entsprechend saniert werden, um eine Nutzung als Housing First Wohnungen zu ermöglichen. Die Sanierung stadteigener Immobilien und die Nutzung als Wohnraum für Housing First verspricht eine nachhaltige Struktur und stabilisiert Housing First Projekte, da eine langfristige Mietpreisbindung möglich ist. Hier müssen derzeit noch Abläufe gefunden werden, um diese Prüfungen regelmäßig durchzuführen und entsprechende Sanierungen voranzutreiben. Die Umwandlung von Übergangsunterkünften in Housing First-Wohnraum muss ebenfalls weiter geprüft werden. Beim Neubau von Übergangsunterkünften wird derzeit bereits auch die Möglichkeit der Anschlussnutzung als regulärer Wohnraum bedacht. Es besteht ein enger Austausch zwischen den Dezernaten III - Planen und Wohnen und VIII - Soziales und Gesundheit zum Thema Wohnen und speziell zum Thema Housing First. Insgesamt sind zum jetzigen Zeitpunkt über 9000 geflüchtete und wohnungslose Personen in Übergangsunterkünften der Stadt Frankfurt versorgt, rund 600 Personen nutzen Notübernachtungsplätze und ca. 300 Personen leben auf der Straße. Diese Menschen sind alle ohne eigenen Wohnraum und somit potentielle Zielgruppe für Housing First. Die Anzahl der Wohnungen, die für Housing First benötigt werden, hängt von der Anzahl der Familien und Einzelpersonen ab, die sich aus den oben genannten Gruppen für Housing First entscheiden und kann daher nicht weiter konkretisiert werden. Besonders die Gruppe der obdachlos auf der Straße lebenden Personen ist aufgrund ihrer Vulnerabilität als priorisiert anzusehen. Aufgrund des schlechten gesundheitlichen Zustands einiger obdachloser Personen, sind hier jedoch noch weitere Zwischenmaßnahmen sowie intensivere Versorgung notwendig. Genesungszimmer, Hotelunterbringung und die weitere Planung von Pflegeplätzen mit Wohnheimcharakter werden somit ebenfalls vorangebracht. Da eine Versorgung von Personen in eigenem Wohnraum bei sukzessiver Umstrukturierung des Unterbringungssystems in Frankfurt finanzielle Vorteile im Bereich Kosten der Unterkunft hat, kann hier noch keine Auskunft über die gesamten finanziellen Belastungen getroffen werden. Momentan gibt es in der Stadt Frankfurt zwei Housing First Projekte, die nach unterschiedlichen Ansätzen arbeiten. In der Zusammenarbeit der Diakonie mit der GWH Immobilien Holding GmbH werden Housing First Wohnungen vornehmlich in einem Wohnhaus bzw. Viertel geplant und durch Sozialarbeit in einem angegliederten Büro betreut. Durch die Besetzung des Büros zu festen Zeiten können die Bewohner:innen frei entscheiden, wann sie Unterstützung in Anspruch nehmen und haben kurze Wege zu Ihren Ansprechpersonen. In diesem Projekt werden derzeit 32 Wohnungen betreut, dies ist ein Zuwachs von 20 Wohnungen seit Beginn im Jahr 2021. Die Kooperation wird weiter fortgeführt. Die Finanzierung erfolgt durch eine Regelfinanzierung der Stadt Frankfurt, seit diesem Jahr ergänzend durch das Land Hessen im Rahmen von Fördermitteln des Aktionsplans gegen Armut. Diese Förderung sieht eine Koordinationsstelle für Wohnraumakquise vor, sowie eine Stellenerweiterung im Bereich der wohnbegleitenden Hilfen. Das Projekt wendet sich verstärkt an alleinerziehende Personen mit ihren Kindern. Diese Personengruppe ist stark von Armut betroffen und findet sich daher oft in städtischen Übergangsunterkünften oder ihnen droht akut der Verlust der Wohnung. Das zweite Projekt der Franziskusstiftung mit dem Namen "Mainweg" betreut derzeit ca. 20 Menschen in eigener Wohnung. Diese Wohnungen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Die Betreuung erfolgt daher meist durch Besuche von Sozialarbeiter:innen in ihrem Wohnraum oder durch Terminvereinbarungen in den Büroräumen der Sozialarbeitenden. Derzeit arbeiten vier Sozialarbeiter:innen in dem Projekt. Viele der Bewohner:innen sind in weiteren Projekte und Angebote der Franziskusstiftung eingebunden, insbesondere um eine Tagesstruktur aufrecht zu erhalten. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die psychiatrische Versorgung durch die angeschlossene psychiatrische Praxis. Das Projekt kooperiert mit unterschiedlichen Wohnungsbaugesellschaften, vorrangig mit der Vonovia. Die Finanzierung wird laufend durch Spendenmittel gesichert und ist bis 2027 gesichert. Die unterschiedlichen Herangehensweisen der derzeit tätigen Träger und die unterschiedlichen Zielgruppen zeigen, dass Housing First auf die Bedürfnisse der betroffenen Personen ausgerichtet werden muss. Die konzeptionelle Ausrichtung muss durch die Träger der Wohnungsnotfallhilfe erfolgen, da diese mit den Betroffenen von Wohnungs- und Obdachlosigkeit im täglichen Kontakt stehen und Housing First in ihre bestehenden Angebote einfügen können. So kann eine ganzheitliche Hilfe angeboten werden, die Tagesstruktur, medizinische Bedarfe und Sozialberatung beinhaltet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.06.2024, NR 965 Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 351 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 28.01.2026

B (Bericht des Magistrats)

Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 27 Betreff: Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6690 - E 66/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 319/25 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat am 05.01.2026 den Magistratsvortrag (M 6) beschlossen. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung steht aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 66 Bericht des Magistrats vom 01.09.2025, B 319 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 28.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung - Grundsatzbeschluss zur Anwendung des „Bauturbos“ in Frankfurt am Main

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 28 Betreff: Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung - Grundsatzbeschluss zur Anwendung des "Bauturbos" in Frankfurt am Main I, Die Stadt Frankfurt am Main begrüßt das Ziel des Bundesgesetzgebers, mit der aktuellen Novelle des Baugesetzbuchs die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu erleichtern und zu beschleunigen. Um Fehlentwicklungen auszuschließen, sollen die neuen Regelungen des "Wohnungsbauturbos" in Frankfurt am Main nur unter Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung verantwortungsvoll zur Anwendung gebracht werden. II. Die kurz bemessene Genehmigungsfrist, die der Bundesgesetzgeber vorsieht, ist mit dem üblichen Tagungsturnus der kommunalen Gremien nur schwer zu vereinbaren. Daher wird der Magistrat im Rahmen des § 36a Baugesetzbuch (BauGB) und unter Beachtung der in Anlage 1, "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung - Eckpunktepapier zur Anwendung in der Stadt Frankfurt am Main" dargestellten entscheidungslenkenden Grundsätze die gemeindliche Zustimmung zum Wohnungsbau erteilen. III. Der Magistrat wird im Rahmen von Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschlüssen sowie in bereits eingeleiteten Bebauungsplanverfahren prüfen, inwieweit Zustimmungen nach § 36a BauGB zur Beschleunigung von Wohnungsbauvorhaben beitragen können. Besonders in Verfahren mit fortgeschrittenem Planungsstand bieten die neuen Regelungen der BauGB-Novelle Chancen für eine zügigere Umsetzung. IV. Der Magistrat berichtet halbjährlich über alle Vorhaben, für die auf Grundlage des § 246e BauGB eine Baugenehmigung erteilt wurde. Der erste Bericht erfolgt im 4. Quartal 2026. Begründung: Zu I. bis III.: Das am 30.10.2025 in Kraft getretene "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" enthält eine Reihe neuer Regelungen, die auf eine deutliche Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Umsetzung dringend benötigter Wohnungsbauvorhaben abzielen. Die Stadt Frankfurt am Main begrüßt dieses Ziel ausdrücklich. Kern des Gesetzes sind folgende neue Regelungen: nach § 31 (3) BauGB können Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen in mehreren vergleichbaren Fällen und damit nicht nur im Einzelfall erteilt werden. Im unbeplanten Innenbereich entfällt bei Genehmigungen von Vorhaben nach § 34 (3b) BauGB das Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung. Darüber hinaus wird für Genehmigungen von Vorhaben nach § 246e BauGB u.a. auf die sonst übliche Aufstellung von Bebauungsplänen verzichtet. Allen genannten Regelungen ist gemeinsam, dass nachbarliche Belange sowie die Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen weiterhin als verbindliche Schranken gelten. Die Befreiung ist mit öffentlichen Belangen insbesondere dann nicht vereinbar, wenn sie aufgrund einer überschlägigen Prüfung voraussichtlich zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen hat, zudem ist in jedem Fall eine Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, ein klares, transparentes und vorausschauendes Verfahren zu etablieren, um die städtebauliche Entwicklung geordnet zu steuern. Mit dem vorliegenden Eckpunktepapier zur Anwendung des sogenannten "Wohnungsbauturbos" wird diese Verfahrensgrundlage geschaffen. Die Vorhabenzulassung und damit auch die Schaffung von Wohnraum im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelungen setzen stets die Zustimmung der Gemeinde voraus. Diese richtet sich weiterhin an den bestehenden städtischen Beschlüssen und Beratungsleitlinien aus. Im Rahmen der Bauberatung werden diese Leitlinien mit den Vorhabenträger:innen auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt. Eine Zustimmung wird daher regelmäßig nicht ohne vorherige Bauberatung erteilt werden können. Die Bauberatung sowie die Zustimmung erfolgen in den Fällen der §§ 31 (3), 34 (3b) und 246e BauGB durch das Stadtplanungsamt. Das Eckpunktepapier konkretisiert die beabsichtigte Anwendung der neuen Regelungen des BauGB unter Angabe einer Leitlinie für die Bauberatung. Beschlüsse und Satzungen der Stadt Frankfurt am Main - insbesondere der Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung - sind auch für die Erteilung einer Zustimmung nach § 36a BauGB zur Schaffung von Wohnraum zu berücksichtigen. Die Städtebaulichen Rahmenpläne sowie Bauberatungsrichtlinien bilden die Grundlage für eine transparente, konsistente und nachvollziehbare Beratung und für die Zulassungsentscheidungen der Gemeinde. Soweit erforderlich werden die Ergebnisse der Beratung in städtebaulichen Verträgen festgehalten und verbindlich vereinbart. Zur Vermeidung von Bodenspekulationen und zur Sicherstellung der tatsächlichen und zeitlich gebundenen (beschleunigten) Wohnraumschaffung erwartet die Stadt, dass für die Vorhaben nach den neuen Regelungen vertragliche Bauverpflichtungen vereinbart werden. Darüber hinaus wird nach den gesetzlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 36a BauGB für städtebaulich bedeutsame Vorhaben eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. In der Anwendung des "Bauturbo" im Außenbereich hält die Stadt Frankfurt am Main an ihrer Strategie einer bodenschonenden und nachhaltigen Innenentwicklung fest. Ebenso wird regelmäßig von der Erteilung einer Zustimmung für Einfamilienhausvorhaben oder Kleinstwohnungen ("Mikroapartments") abzusehen sein, da die Ausnahmen vom Grundsatz der Planmäßigkeit nur dann gerechtfertigt sind, wenn ein signifikanter Beitrag zur Wohnraumschaffung erzielt wird. Regelungen zu Überbauungen in Landschaftsschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten oder innerhalb von Seveso-Achtungsabständen sowie weiterhin geltende fachrechtliche und baunebenrechtliche Vorgaben können durch die neuen Regelungen regelmäßig nicht überwunden werden. Regelmäßig wird auch keine Zustimmung nach den neuen Regelungen aufgrund der Städtebaulichen Entwicklungspläne zum Schutz von Gewerbe- und Industriegebieten (Gewerbeflächenentwicklungsprogramm, Rechenzentrenkonzept) für Wohnungsbauvorhaben in den betroffenen Gebieten erteilt werden können. Für Wohnungsbau auf Gemeinbedarfs-, Grün- und Verkehrsflächen wird die Stadt in der Regel keine Zustimmung erteilen können. Darüber hinaus beabsichtigt der Magistrat, eine Bauturbo-Konferenz einzurichten. Diese soll sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht zusammensetzen und für potenzielle Wohnungsbauvorhaben prüfen, auf welchem Verfahrensweg - gegebenenfalls unter Nutzung der neuen gesetzlichen Regelungen - die Zulässigkeit möglichst beschleunigt festgestellt werden kann. In den anschließenden Beratungen werden die jeweils zuständigen städtischen Fachstellen beteiligt und deren Belange werden berücksichtigt. In laufenden Bebauungsplanverfahren können sich aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstandes Zustimmungen nach den neuen Regelungen zur Schaffung von Wohnraum anbieten. Der Magistrat beabsichtigt daher, insbesondere in den im Eckpunktepapier genannten Gebieten verstärkt von diesen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um langwierigen Verfahren zügiger zur Umsetzung zu verhelfen und Teilbereiche frühzeitig zu genehmigen. Dabei kommt dem Abschluss vertraglicher Regelungen und der Verpflichtung der Vorhabenträger:innen zur Einhaltung der städtebaulichen Anforderungen besondere Bedeutung zu. Zu IV: Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich über alle Vorhaben, für die eine Baugenehmigung auf Grundlage des bis zum 31.12.2030 befristeten § 246e BauGB erteilt wurde. Der Bericht soll den Wirkungsgrad sowie die praktische Umsetzung der Regelung darstellen. Anlage 1 (ca. 123 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Bedauerlicherweise hat der Ortsbeirat 5 auf sein Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1229, immer noch keine Stellungnahm

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3813 Bedauerlicherweise hat der Ortsbeirat 5 auf sein Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1229, immer noch keine Stellungnahme des Magistrats erhalten. Daher frage ich den Magistrat: Welchen neuen Sachstand gibt es hinsichtlich der Anzahl der Interessenten an der Nutzung des Verwaltungsgebäudes samt Grundstück am Waldfriedhof Oberrad und der eingebrachten Nutzungskonzepte? Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Seit März 2021 besteht die Vereinbarung „Gemeinsam für klimagerechtes und bezahlbares Wohnen” zwischen Vonovia und der S

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3799 Seit März 2021 besteht die Vereinbarung "Gemeinsam für klimagerechtes und bezahlbares Wohnen" zwischen Vonovia und der Stadt Frankfurt. Darin ist unter anderem festgelegt, dass Mieterhöhungen auf durchschnittlich ein Prozent pro Jahr begrenzt werden. Seitdem gab es viele Berichte über deutlich höhere Mietsteigerungen in Vonovia-Siedlungen, teilweise von bis zu 15 Prozent. Es gab jedoch keinerlei Berichte darüber, inwiefern die Vereinbarung eingehalten wurde, obwohl sie in diesem Jahr bereits ausläuft. Ich frage den Magistrat: Hat die turnusmäßige Kontrolle durch die Stabsstelle Mieterschutz stattgefunden, und wurden Verstöße gegen die Vereinbarung - bitte nach Jahr und Verstößen berichten - festgestellt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Offenbar werden auch dauerhaft gleichbleibende Zahlungsverpflichtungen, Mieten und so weiter der Stadt Frankfurt mit Ein

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3791 Offenbar werden auch dauerhaft gleichbleibende Zahlungsverpflichtungen, Mieten und so weiter der Stadt Frankfurt mit Einzelüberweisungen statt mit Daueraufträgen bezahlt. Ich frage den Magistrat, wie viel Rückstände regelmäßiger Zahlungsverpflichtungen der Stadt Frankfurt über fünf Arbeitstage in 2026 bestehen beziehungsweise bestanden haben und wieso diese gleichbleibenden Beträge nicht per Dauerauftrag beglichen werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Immer wieder möchten Schulen die sogenannten Hausmeisterwohnungen für schulische Zwecke nutzen. Vor einem Jahr berichtet

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3788 Immer wieder möchten Schulen die sogenannten Hausmeisterwohnungen für schulische Zwecke nutzen. Vor einem Jahr berichtete der Magistrat, dass 28 Schulen das so tun. Im Bildungsausschuss am 19.01.2026 entgegnete die zuständige Dezernentin auf eine diesbezügliche Frage, dass der Umnutzung solcher Wohnungen eine Zweckentfremdung im Weg stünde. Zudem sei bei Wohnungen mit Schulnutzung, die nicht im Schulgebäude liegen, ein zweiter Rettungsweg nötig. Ich frage den Magistrat: Gibt es schon eine gültige und für weitere Wohnungen anwendbare Ausnahmeregelung von der Zweckentfremdung für die schulgenutzten Wohnungen bzw. eine umsetzbare Strategie, wie die Wohnungen für die jeweilige Schule am besten genutzt werden können? Antragstellende Person(en): Stadtv. Britta Wollkopf Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Mitte Januar haben über 20 Mieter*innen der Gellertsiedlung in einem offenen Brief ein starkes Signal an die ABG Holding

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3784 Mitte Januar haben über 20 Mieter*innen der Gellertsiedlung in einem offenen Brief ein starkes Signal an die ABG Holding gesendet: Sie sind nicht mit den Entmietungsplänen einverstanden und werden nicht weichen. Obwohl sich Planungsdezernent Gwechenberger, SPD, stets mit den Betroffenen solidarisiert hat, behauptet er nun im Journal Frankfurt vom 14.01.2026, die ABG handele gemeinwohlorientiert und ökologisch. Er teile die Einschätzung nicht, dass es bei den Maßnahmen "weniger um technische Notwendigkeiten als um wirtschaftliche Verwertungsinteressen" gehe. Ich frage den Magistrat: Inwiefern sind aus Sicht des Dezernenten die Entmietung langjähriger Bewohner*innen und eine Kaltmiete von 15 Euro pro Quadratmeter gemeinwohlorientiert? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der Magistrat antwortete auf die Frage Nr. 3512 in der Stadtverordnetenversammlung vom 11.09.2025, welche das Hausprojek

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3767 Der Magistrat antwortete auf die Frage Nr. 3512 in der Stadtverordnetenversammlung vom 11.09.2025, welche das Hausprojekt "Gündi West" thematisierte. Dieses Projekt, welches aus einer Hausbesetzung im Gallus hervorging, sollte eigentlich schon Mitte 2025 das aktuelle Gebäude in der Palleskestraße in Höchst verlassen haben. Der Magistrat teilte damals mit: "Es ist aber klar kommuniziert worden, dass das Gelände zum Jahresende 2025 frei gemacht werden muss, um den Bau des Schulstandortes nicht zu gefährden." Nun berichtete das Höchster Kreisblatt am 17.01.2026, "dass nach aktuellem Stand zehn Personen bereits im April ausziehen müssten." Ich frage den Magistrat: Inwiefern kann dies den Bau des Schulstandortes verzögern oder gar gefährden? Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

In Alt-Rödelheim werden derzeit mehrere Eigentumswohnungen errichtet. Seit mehreren Monaten besteht in diesem Zusammenha

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3765 In Alt-Rödelheim werden derzeit mehrere Eigentumswohnungen errichtet. Seit mehreren Monaten besteht in diesem Zusammenhang im Bereich der Hausnummern 12 bis 16 eine Baugrube. Bislang wurde jedoch kein Hinweisschild aufgestellt, das Passanten über Art und Umfang des Bauvorhabens informiert, obwohl dies bundesweit gesetzlich vorgeschrieben ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Aus welchen Gründen wurde bislang noch kein Bauschild aufgestellt, und wird die Stadt den Bauherren hierzu noch auffordern? Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Datenbasierte Bewertung der Notunterkunft am Eschenheimer Tor

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1373 entstanden aus Vorlage: OF 996/3 vom 08.01.2026 Betreff: Datenbasierte Bewertung der Notunterkunft am Eschenheimer Tor Vorgang: B 283/25 Die Notunterkunft für obdachlose Menschen in der B-Ebene der U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor" wurde im Jahr 2018 als Übergangslösung eingerichtet und besteht inzwischen seit sieben Jahren. Damit hat sich ein ursprünglich als Provisorium konzipiertes Angebot in eine dauerhafte Nutzung entwickelt, ohne dass hierfür eine langfristige, strukturelle Lösung geschaffen wurde. Die Notunterkunft bietet zwar eine niedrigschwellige Übernachtungsmöglichkeit, ersetzt jedoch weder eine stabile Wohnsituation noch eine verlässliche soziale Integration. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu berichten, 1. ob die Notunterkunft am Eschenheimer Tor derzeit primär als reine Not- bzw. Übernachtungseinrichtung oder als Bestandteil eines integrierten Hilfe- und Vermittlungskonzepts verstanden wird; 2. wie viele obdachlose Menschen die Notunterkunft in der B-Ebene der U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor" durchschnittlich pro Monat sowie im Jahresdurchschnitt tatsächlich nutzen; 3. wie viele Personen, die die Notunterkunft in Anspruch nehmen, im Jahr durch das vorhandene sozialarbeiterische Angebot a) beraten, b) an weiterführende Hilfesysteme (z. B. Fachstellen, Sucht- oder Gesundheitsangebote) oder c) in andere Unterkünfte oder Wohnangebote vermittelt werden; 4. ob der Magistrat Potenziale sieht, Elemente des Housing-First-Konzepts stärker mit bestehenden Notunterkünften zu verzahnen, um Übergänge aus der Obdachlosigkeit nachhaltiger zu gestalten. Der bisherige Bericht (B 283) und die Anträge zur Notunterkunft am Eschenheimer Tor stellen vor allem auf Zustände, Standortfragen sowie Sauberkeit und Sicherheit ab. Diese Aspekte sind wichtig, es soll dabei aber auch in Erfahrung gebracht werden, ob und in welcher Weise die Notunterkunft über die Bereitstellung einer Übernachtungsmöglichkeit hinaus in ein konzeptionell angelegtes Hilfe- und Unterstützungsangebot eingebunden ist. Internationale Beispiele wie das Housing-First-Modell in Helsinki, das Obdachlosigkeit konsequent durch die unmittelbare Bereitstellung von Wohnraum reduziert, zeigen, dass nachhaltige Lösungen möglich sind, wenn Notunterkünfte stärker in langfristige Wohn- und Betreuungskonzepte eingebettet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283

V (Auskunftsersuchen)

Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1369 entstanden aus Vorlage: OF 982/3 vom 03.01.2026 Betreff: Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße In der Gellertstraße werden 64 Mietwohnungen ohne Sozialbindung der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (AGB) entmietet. Das bedeutet für viele Mieter, aus ihrem angestammten Quartier für mehrere Jahre in eine andere Wohnung ziehen zu müssen, häufig in einen anderen Stadtteil. Auch wenn ein Rückkehrrecht seitens der ABG zugesichert wird, muss der alte Mietvertrag aufgegeben und bei Rückkehr ein neuer Vertrag geschlossen werden. Die dann geltenden Bedingungen sind für viele der Betroffenen schwer einschätzbar. Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich um einen Teil eines Ensembles. Im Gegensatz zu den restlichen Teilen des Gesamtensembles ist dieser Teil nicht denkmalgeschützt. Sanierungsmaßnahmen finden in allen Gebäudeteilen statt, nur in unterschiedlicher Art und Weise. In den denkmalgeschützten Häusern findet die Sanierung im Bestand statt. Grund der Maßnahme ist die energetische Sanierung und der Austausch der bestehenden Gasthermengeräte durch den Anschluss an die Fernwärmeversorgung. Offensichtlich ist dies für alle Gebäude geplant. Für die betroffenen Mietparteien in der Gellertstraße ist schwer verständlich, warum in den anderen Gebäuden die Sanierung im Bestand möglich ist, ihre Wohnungen dagegen entmietet werden. Aktuell befinden sich 64 Wohnungen in dem Gebäude mit Wohnungsgrößen von 38 und 50 Quadratmetern. Nach der Sanierung werden durch Wohnungszusammenlegung nur noch 52 Wohnungen zur Verfügung stehen. Allerdings werden durch einen Dachausbau acht zusätzliche Wohnungen geschaffen, d. h. von den aktuell 64 Wohnung mit Größen von 38 und 50 Quadratmetern verbleiben nach der Sanierung 44, davon einige mit Wohnflächen von 70 Quadratmetern. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Warum kann die Sanierung in dem nicht denkmalgeschützten Gebäudeteil in der Gellertstraße nicht im Bestand durchgeführt werden, im Gegensatz zu den anderen denkmalgeschützten Gebäuden der Siedlung? b) Warum können die Mietparteien, die zurückkehren möchten in ihre alten, dann sanierten Wohnungen, die Altmietverträge nicht fortführen? c) Wie viele Wohnungen mit welchen Größen werden durch die Sanierung in dem Gebäudeteil vorhanden sein? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Wie geht es weiter in der Gellertsiedlung?

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1370 entstanden aus Vorlage: OF 983/3 vom 08.01.2026 Betreff: Wie geht es weiter in der Gellertsiedlung? Gemäß den jüngsten Informationen werden die Grundrisse der Wohnungen in der Gellertsiedlung doch umfangreicher geändert, als Herr Junker (Geschäftsführer der ABG FRANKFURT GmbH) dies in seiner Vorstellung im Ortsbeirat im Oktober 2025 darstellte. Damals hieß es, aus 64 Wohneinheiten sollten 54 werden. Nun wurde bekannt, dass acht neue Dachloggien entstehen sollen. Somit reduzieren sich also die 64 Bestandswohnungen auf dann nur 46 Wohneinheiten im alten Bestand. Weitere der 50 Quadratmeter-Wohnungen werden zu 100-Quadratmeter-Wohnungen zusammengelegt. Die Mieterinnen und Mieter der Gellertsiedlung wollen nicht ausziehen und befürchten eine massive Mietsteigerung von jetzigen acht bis zehn Euro Miete pro Quadratmeter auf dann über 15 Euro. Sie fragen zu Recht, welche Kindergärtnerin und welcher Rentner sich diese Mieten dann noch leisten können. Auch bemängeln sie, dass in den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden ein Umbau im Bestand möglich zu sein scheint, darauf jedoch in ihrem Gebäude verzichtet wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: - Wie können die Mietenden sicher sein, dass sie bei Rückzug keine überhöhte Miete zahlen müssen? (Zumindest sollte die Mieterhöhung gedeckelt sein.) - Wurde ein Umbau im Bestand geprüft? Mit welchen Ergebnissen? - Warum wurden in den letzten Jahren Komplettsanierungen von einzelnen Wohnungen dieser Siedlung vorgenommen, obwohl die ABG doch bestimmt schon von solchen Planungen wusste? - Möchte die ABG in den kommenden Jahren weitere solche Umbaumaßnahmen vornehmen? Dann werden weitere Mietenden aus ihren Wohnungen "entmietet". - Was gedenkt der Magistrat gegen solche Umbaumaßnahmen der ABG zu tun, damit dies nicht gängige Praxis wird? - Haben der Magistrat bzw. die Vertreter:innen der Stadt im Aufsichtsrat bei der ABG die sozialen Punkte berücksichtigt und keine Bedenken? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger Woolworth-Parkplatz geplant sind.

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 164 Betreff: Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger Woolworth-Parkplatz geplant sind. Der Magistrat hat keine Kenntnis über die das genannte Grundstück betreffenden aktuellen Planungen. Die letzte Bauberatung hierzu erfolgte im Sommer 2023. Angefragt war die Errichtung von zwei Wohngebäuden auf dem mit einer Tiefgarage unterbauten Parkplatzhof. Weshalb die Entwicklung seither nicht weiterbetrieben wurde, ist dem Magistrat nicht bekannt. Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten, auf eine Fortführung der Wohnbauplanungen hinzuwirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7650

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Nieder Loch und Kaiserlei - Offene Fragen zur Wohnraumplanung der ABG

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 163 Betreff: Nieder Loch und Kaiserlei - Offene Fragen zur Wohnraumplanung der ABG Zu 1.: Die ABG hat hierzu mitgeteilt, dass für sie Wohnen eine Aufgabe der Region ist und nicht an den Stadtgrenzen Halt macht. Infolge dessen verfolgt die ABG - mit Zustimmung des Aufsichtsrates - die Strategie, Wohnen auch in der Region zu realisieren. Dies hat sie in den vergangenen Jahren/Jahrzehnten erfolgreich getan u. a. in Friedberg, Offenbach, Mörfelden-Walldorf, Eschborn, Kronberg, Sulzbach, um nur einige Städte und Gemeinden aufzuzählen. Infolge dessen hat die ABG ein an der Stadtgrenze zu Frankfurt unmittelbar angrenzendes Grundstück - das KWU-Areal - erworben, um ihrem Auftrag folgend Wohnungsbau für die Bürgerinnen und Bürger der Region zu schaffen und dies auf einem Grundstück, das Bestens an den ÖPNV angeschlossen ist. Zu 2.: Die Frage zur Realisierung von Wohnbaumaßnahmen im Bereich des Ortsbeirates 6 wurde zwischenzeitlich mit der Stellungnahme des Magistrats ST 2010 vom 28.11.2025 beantwortet. Zu 3.: Laut Mitteilung der ABG ist der Grundstückstausch Nieder Loch noch nicht vollzogen. Ein Baubeginn kann erst nach Vollzug des Grundstückstausches erfolgen. Voraussichtlich wird dies in ca. einem Jahr der Fall sein. Bauberatungen zum zweiten Bauabschnitt wurden bisher nicht geführt, ein Bauantrag liegt noch nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1313

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Anteil für sozial geförderten Wohnungsbau bei Neubau und insbesondere bei Nachverdichtungsprojekten sicherstellen

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 150 Betreff: Anteil für sozial geförderten Wohnungsbau bei Neubau und insbesondere bei Nachverdichtungsprojekten sicherstellen Zunächst wird festgestellt, dass für das Gebiet des Ortsbezirks 9 zum überwiegenden Teil qualifizierte Bebauungspläne nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen, unbeplante Innenbereiche nach § 34 BauGB bilden die Ausnahme. Die innerhalb des Ortsbezirks 9 liegenden Bebauungspläne enthalten keine Festsetzungen von "Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, errichtet werden dürfen" im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB. Der Magistrat wurde des Weiteren mit dem Etat-Antrag 40 beauftragt, eine gutachterliche systematische Überprüfung der Rahmenkartenbebauungspläne zu beauftragen, u.a. mit dem Ziel, Umsetzungsmöglichkeiten der stadtpolitischen Zielsetzung zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums darzulegen. In diesem Zusammenhang wurde von einem externen Büro (Plan und Recht GmbH aus Berlin) geprüft, ob und in welchem Umfang Bebauungsplanänderungen oder Bebauungsplanaufhebungen geboten erscheinen und welche weiteren Planungsinstrumente geeignet sind, die genannte Zielsetzung zu erreichen. Die Ergebnisse dieses Gutachtens wurden in dem Bericht des Magistrats vom 22.08.2025 (B 306) zusammengefasst. Hier heißt es bezüglich der Fragestellung zur Aufhebung vorhandener Bebauungspläne sowie zur Anregung über die Aufstellung sektoraler Bebauungspläne (§ 9 Abs. 2d BauGB): "Aufhebung und Änderung der Rahmenkartenpläne: Eine vollständige Aufhebung der Rahmenkartenpläne könnte grundsätzlich zwar die Nachverdichtung erleichtern, birgt jedoch erhebliche Risiken einer unkontrollierten Stadtentwicklung, wie Erfahrungen aus anderen Städten zeigen. Zudem erfordert eine derartige Aufhebung ein umfassendes Verfahren mit aufwändigen und komplexen Ermittlungen der vielfältigen Umweltauswirkungen, was in erheblichem Maße Kapazitäten in der Verwaltung bindet. Alternativ kommen punktuelle Änderungen der Rahmenkartenpläne in Betracht, um Nachverdichtungen rechtlich zu ermöglichen und zugleich den Schutz von Grünflächen zu verbessern. Aufgrund des ebenfalls hohen Ermittlungs- und Verfahrensaufwands sowie der begrenzten Wirkung, insbesondere im Hinblick auf die Wohnraumförderung, sind solche punktuellen Änderungen jedoch nur eingeschränkt empfehlenswert und sollten lediglich in ausgewählten Einzelfällen geprüft werden. Aufstellung sektoraler Wohnraum-Bebauungspläne: Mit sektoralen, das heißt nur auf den Wohnungsbau bezogenen Plänen war es möglich, im unbeplanten Innenbereich gesonderte Regelungen zur Nachverdichtung und zur Sicherung preisgünstigen Wohnraums zu treffen. Das Instrument der sektoralen Bauleitplanung hat sich jedoch in der Planungspraxis nicht durchsetzen können. Es war zudem an die Frist gebunden, Aufstellungsbeschlüsse bis zum 31.12.2024 zu fassen. Das Instrument der sektoralen Bebauungspläne im Sinne des § 9 Abs. 2d BauGB kommt aktuell daher nicht mehr in Betracht." Die Aufhebung oder Änderung von Rahmenkartenplänen wird dementsprechend aktuell nicht verfolgt. Auf die weiteren Ausführungen des Magistratsberichts B 306 vom 22.08.2025 wird verwiesen. Darüber hinaus wurde mit dem am 30.10.2025 in Kraft getretenen "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" eine Reihe neuer Regelungen im BauGB erlassen, die auf eine Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Umsetzung dringend benötigter Wohnungsbauvorhaben abzielen. Diese Genehmigungserleichterungen sind nach dem neu eingefügten § 36a BauGB an die Zustimmung der Gemeinde gebunden, die aber nur dann erteilt wird, wenn Vorhaben mit den Vorstellungen der Gemeinde von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar sind. Die Zustimmung kann an die Einhaltung städtebaulicher Anforderungen gebunden und dies auch durch städtebauliche Verträge oder Dispensverträge abgesichert werden. Hierdurch können nun im Hinblick auf den geförderten Wohnungsbau nicht nur der Bau förderfähiger Wohnungen vertraglich fixiert werden, sondern auch dass die entsprechenden Förderanträge gestellt werden. Soweit die rechtlichen Möglichkeiten gegeben sind, wird der Magistrat hiervon bei zukünftigen Neubau- und Nachverdichtungsprojekten Gebrauch machen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3378

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Antrag vom 16.01.2026, NR 1502 Betreff: Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 213/25 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Punkt 6 - "Familienermäßigung" folgender Halbsatz gestrichen wird: ", die Reduzierung soll einen Betrag in Höhe von Euro 500,- pro Jahr und Kind nicht übersteigen" Begründung: Bisher war in der M 213/25 vorgesehen, dass die Reduzierung im Rahmen der Familienermäßigung einen Betrag von 500,- pro Jahr und Kind nicht übersteigt. Diese Regelung sollte eigentlich für neue Verträge gelten, würde allerdings unbeabsichtigt auch für alte Erbbaurechtsverträge greifen, da die bisher gewährte schuldrechtliche Familienermäßigung unter dem Vorbehalt des Widerrufs wegen gegenlautender Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung steht. Die unveränderte M 213/25 wäre ein solcher Beschluss, der ab sofort eine Modifizierung der Familienermäßigung auch für Altverträge nach sich ziehen würde. Diese Kappung auf 500,- € pro Kind würde viele Familien also schlechter stellen als bisher. Das widerspricht der mit der Neuregelung der Erbbaurechtsvergabe verbundenen Intention. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.01.2026

Parteien: GRÜNE SPD Volt
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Neuregelung des Erbbaurechts sozialökologisch und familienfreundlich gestalten

15.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Antrag vom 15.01.2026, NR 1501 Betreff: Neuregelung des Erbbaurechts sozialökologisch und familienfreundlich gestalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 213/25 vom 05.12.2025 "Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen" wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Unter 1.3 wird der Punkt "Mieterhöhungen nach notwendigen Modernisierungen betragen höchstens 75 % der gesetzlich zulässigen Modernisierungsumlage" auf Seite 3 in "Mieterhöhungen nach notwendigen energetischen Modernisierungen betragen höchstens 75 % der gesetzlich zulässigen Modernisierungsumlage. Zusatz: Dabei wird die OVM nicht überschritten." geändert. 2. Die Deckelung bei der Familienermäßigung in Höhe von 500 Euro pro Jahr und Kind auf Seite 4 wird gestrichen. Die bisherige Regelung bleibt bestehen, bei der pro Kind eine Reduzierung des Erbbauzinses um 20 % des Erbbauzinses gewährt wird. 3. Zudem wird eine zusätzliche Regelung eingeführt: "Erbbaurechtsverträge, die seit dem 1.1.2021 unter den damals geltenden gesetzlichen Bedingungen neu abgeschlossen oder verlängert wurden, können im Einzelfall durch Beantragung an die aktuell gültige Erbbauzinsregelung angepasst werden. Erbbauberechtige, die nach den neuen Vorgaben Anspruch auf einen Mischerbbauzins, eine Ermäßigung oder einen Bodenwertabschlag haben, können ab Beschlussdatum eine Vertragsänderung mit den neuen Konditionen verlangen. Eine Erstattung bereits gezahlter Erbbauzinsen sowie die Übernahme von Notar- oder Grundbuchkosten durch die Stadt ist ausgeschlossen." Begründung: Modernisierungsmaßnahmen haben ein enormes Mietsteigerungspotenzial und fördern die Verdrängung von Mieter*innen. Bei der Neuregelung des Erbbauzinses sind daher Rahmenbedingungen notwendig, die Mieterhöhungen nach Sanierungen stärker begrenzen. Es sollen ausschließlich notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen vorgenommen und auf die Mieten umgelegt werden können, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Kostentreibende und aufwertende Maßnahmen, wie z.B. der Anbau von Balkonen, die keine signifikante ökologische Verbesserung bewirken, aber zu erheblichen Mietsteigerungen führen können, sind zu vermeiden. Familien mit Kindern sollen auch nach der Neuregelung von einer Ermäßigung profitieren und keinen Nachteil erfahren. Eine Deckelung auf 500 Euro pro Kind würde einen sprunghaften Anstieg des zu entrichtenden Erbbauzinses zur Folge habe und Familien in Frankfurt zusätzlich finanziell belasten. Die Anpassung von Erbbaurechtsverträgen, die nach dem 1.1.2021 geschlossen oder verlängert wurden, dient der konsequenten Umsetzung der im Koalitionsvertrag 2021 angekündigten Absenkung des Erbbauzinssatzes. Darin steht: "Das gemeinsame Ziel ist die Senkung der Erbbauzinsen auf 1,5 % oder weniger, damit geförderter und bezahlbarer Wohnraum entstehen kann und gemeinwohlorientierte Akteure unterstützt werden." ("Ein neues Frankfurt gestalten" - Koalitionsvertrag 2021-2026, S. 63.). Damit viele Akteur*innen, die seit Jahren auf eine Absenkung des Erbbauzinssatzes warten, von der Regelung profitieren, sollen auch Verträge berücksichtigt werden, die seit 2021 abgeschlossen oder verlängert wurden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.01.2026

Partei: LINKE
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Erbbauzins neu denken statt Flickwerk fortschreiben

14.01.2026 · Aktualisiert: 19.01.2026

Antrag vom 14.01.2026, NR 1498 Betreff: Erbbauzins neu denken statt Flickwerk fortschreiben Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag M 213 vom 05.12.2025 - Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - wird abgelehnt und zur Überarbeitung an den Magistrat zurückverwiesen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Überarbeitung systemische Alternativen zur bisherigen Erbbauzinslogik zu prüfen und vergleichend darzustellen, insbesondere: · Modelle zur Dämpfung, Glättung oder Indexierung der Bodenwertentwicklung. · Regelungen zur Begrenzung sprunghafter Erbbauzinssteigerungen bei Vertragsverlängerungen und Nachträgen. · Deutlich vereinfachte und transparente Erbbauzinsmodelle mit reduziertem Verwaltungsaufwand. · Eine Bewertung, wie sich die vorgeschlagenen Änderungen fiskalisch auf die städtischen Einnahmen auswirken. · Eine Prüfung, ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Modelle beihilferechtlich zulässig sind. · Eine Bestandsaufnahme der bestehenden Erbbaurechtsverhältnisse, insbesondere der Haushalte mit Familienförderung, inklusive der finanziellen Mehrbelastungen durch die geplante Kappung. · Vorschläge für Übergangs- und Härtefallregelungen für bestehende Verträge, um unvorhergesehene Belastungen für Familien zu vermeiden. Begründung: Wenn sprunghafte Bodenwertsteigerungen das zentrale Problem sind, bedarf es einer Lösung, die dieses Problem an der Wurzel packt. Einzelne Ausnahmeregelungen sind weder nachhaltig noch gerecht - sie führen zu Verwirrung und Unsicherheit, statt Planungssicherheit zu gewährleisten. Das zentrale Problem des Frankfurter Erbbaurechts ist nicht der Erbbauzinssatz selbst, sondern die extreme und sprunghafte Wirkung der Bodenwertsteigerungen und die damit verbundenen Steigerungen des Erbbauzinses. Über Jahrzehnte hinweg sind die Bodenwerte in Frankfurt massiv gestiegen. Diese Entwicklung schlägt jedoch nicht kontinuierlich, sondern schockartig zu - immer dann, wenn ein Erbbaurechtsvertrag verlängert, geändert oder neu abgeschlossen wird. Für viele Betroffene bedeutet dies eine plötzliche und kaum kalkulierbare finanzielle Belastung. Aktuelle Medienberichte zeigen, dass insbesondere die geplante Kappung der Familienförderung auf 500 Euro pro Kind zu Mehrbelastungen von mehreren Tausend Euro pro Jahr führen kann, während die Entlastungen für Neuverträge diese Belastung nicht kompensieren. Die Vorlage M 213 akzeptiert diesen Mechanismus unverändert. Sie lässt die Bodenwertsprünge ungebremst zu und versucht anschließend, deren Folgen durch ein dichtes Geflecht aus Sonderregelungen, Ermäßigungen, Fördertatbeständen und Einzelfallprüfungen abzumildern. Das Ergebnis ist kein stabiles System, sondern ein immer komplexerer Reparaturbetrieb, dessen Vollzug bzw. Überwachung zu nur weiterer Bürokratie und Personalaufwand führen würde. Für die Bürger entsteht dadurch vor allem eines: Unsicherheit und fehlende Planbarkeit. Kaum jemand kann nachvollziehen, warum er in welcher Höhe belastet wird, welche Voraussetzungen für Entlastungen gelten und wie sich der Erbbauzins künftig entwickeln wird. Selbst Fachstellen weisen auf die fehlende Übersichtlichkeit und Umsetzbarkeit hin. Demgegenüber steht ein grundsätzlich anderer Ansatz: Wenn sprunghafte Erbbauzinssteigerungen das Problem sind, dann muss der Erbbauzins und vor allen Dingen dessen Anpassung im Verlauf des Erbbaurechtsverhältnisses von der Bodenwertentwicklung entkoppelt werden. Modelle zur Glättung oder Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung wären eine Möglichkeit, schaffen Planungssicherheit und machen viele der komplizierten Sonderregelungen überflüssig. Neben der Frage der Planbarkeit und der Transparenz ist es zentral, dass die Modelle beihilferechtlich unbedenklich sind. Während die aktuelle Vorlage in einzelnen Fällen ein deutliches Risiko birgt, dass sie als unzulässige staatliche Begünstigung gewertet werden könnte, eröffnet dies Anlass, alternative Modelle zu prüfen, die sowohl Entlastungen ermöglichen als auch rechtliche Sicherheit gewährleisten. Zudem muss die Reform bestehende Vertragsverhältnisse berücksichtigen. Familien, die im Vertrauen auf die bisherige Förderung gebaut haben, dürfen nicht zusätzlich belastet werden. Der Magistrat ist daher aufgefordert, Übergangs- und Härtefallregelungen vorzulegen, um Härten abzufedern, bis ein langfristig tragfähiges System umgesetzt wird. Die Zurückverweisung der Vorlage ist daher kein Zeichen von Verzögerung, sondern ein Akt politischer Verantwortung. Sie eröffnet die Chance auf eine verständliche, gerechte und langfristig tragfähige Regelung des Erbbaurechts in Frankfurt, die sowohl Familien entlastet, Planbarkeit gewährleistet, fiskalische Risiken minimiert und rechtliche Sicherheit schafft. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Höchst: Wohnraum für das Hausprojekt „Gündi-West“

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7905 entstanden aus Vorlage: OF 1427/6 vom 28.12.2025 Betreff: Höchst: Wohnraum für das Hausprojekt "Gündi-West" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob den Bewohner:innen des Hausprojektes in der neu genutzten Liegenschaft des (ehemals) Parkside Hotel in der Liederbacher Straße 34 bis 36 die nötigen Zimmer angeboten werden können oder ob nach einem Ersatzobjekt für das Hausprojekt "Gündi-West" (Palleskestraße 31 bis 33) gesucht werden muss bzw. eine geeignete Liegenschaft zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Das Hausprojekt "Gündi-West" hat mit wenigen Ressourcen und viel ehrenamtlichem Einsatz ein einzigartiges Angebot in Frankfurt geschaffen und in den letzten drei Jahren bewiesen, dieses erfolgreich führen zu können. Neben der Wohnraumversorgung von 40 vormals obdachlosen Menschen bietet das Hausprojekt viele integrative Angebote für die dort Aktiven sowie den gesamten Stadtteil. Dazu zählen beispielsweise Sprachcafés, eine Sozialberatung und kulturelle Veranstaltungen, die regelmäßig und kostenlos für alle Interessierten angeboten werden. Darüber hinaus können zivilgesellschaftliche Initiativen das Café in der Palleskestraße 31 kostenlos nutzen. Durch die Arbeit der dortigen Initiativen konnte bereits Dutzenden Menschen ein selbstbestimmter Weg aus der Obdachlosigkeit und in eigene Wohnungen geebnet werden. Das Hausprojekt ist mit anderen sozialen Trägern im Stadtteil und darüber hinaus vernetzt und steht mit diesen in regelmäßigem Austausch, um Menschen bestmöglich in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen. Die aktuellen Gebäude müssen im nächsten Jahr aufgrund des dort vorgesehenen Schulbaus aufgegeben werden. Ohne ein geeignetes Ersatzobjekt besteht die Gefahr, dass all die wichtigen, mit dem Projekt verknüpften Fortschritte wieder verloren gehen und etwa 40 Personen erneut obdachlos werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Situation im Beunehof

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7901 entstanden aus Vorlage: OF 1414/6 vom 14.12.2025 Betreff: Nied: Situation im Beunehof Der Magistrat wird gebeten, die Situation im Beunehof (Beunestraße 9a) zu prüfen, die von den Mietern angezeigten Missstände zu beseitigen und künftig durch geeignete Pflege- und Kontrollmaßnahmen für einen ordnungsgemäßen Zustand der städtischen Liegenschaft zu sorgen. Nach Angaben der Mieter finden derzeit weder regelmäßige Kontrollen noch Pflegearbeiten statt. Begründung: Der Beunehof besitzt eine besondere historische und kulturgeschichtliche Bedeutung und ist ein prägender Bestandteil des Stadtteils Frankfurt-Nied. Nach Hinweisen von Mietern besteht jedoch seit längerer Zeit erheblicher Instandhaltungs- und Pflegebedarf. Den Bewohnern ist kein von der Stadt beauftragter Hausmeister oder eine Ansprechperson bekannt, obwohl die Liegenschaft im Eigentum der Stadt Frankfurt liegt. Offensichtlich erfolgen derzeit weder regelmäßige Kontrollen noch notwendige Pflege- oder Aufräumarbeiten. So befinden sich im Beunehof mehrere marode Sitzbänke, teils mit durchgefaulten Holzlatten oder durchgerosteten Metallteilen sowie seit Jahren abgestellte, nicht fahrbereite Fahrräder und improvisierte Konstruktionen. Hinter einem Pavillon liegen zudem alte Autoreifen, verrostete Grills und weiterer Metallschrott. Insgesamt zeigt die Anlage Verwahrlosungserscheinungen und sicherheitsrelevante Mängel. Angesichts der historischen Bedeutung und der prägenden Rolle des Beunehofs für den Stadtteil Nied sollte der Magistrat dafür Sorge tragen, dass der Zustand der Anlage wieder den Anforderungen an Sicherheit, Sauberkeit und den Schutz der baulichen Substanz entspricht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

B (Bericht des Magistrats)

Pilotprojekt zum Wohnungstausch

12.01.2026 · Aktualisiert: 14.01.2026

Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 21 Betreff: Pilotprojekt zum Wohnungstausch Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6682 - E 46/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 297/25 - Ab dem 15.01.2026 wird eine Mitarbeiterin im Amt für Wohnungswesen, Stabsstelle Wohnungsmarkt, Mietrecht, innovative Wohnprojekte, ihren Dienst aufnehmen. Sie wird die bisherigen vorbereitenden Arbeiten aufgreifen und weiterführen. In der ersten Projektphase wird es darum gehen, eine Übersicht zu Instrumenten und Maßnahmen zu erarbeiten und eine Handlungsempfehlung für die praktische Erprobung zu geben. In dieser Phase sollen auch geeignete Partner:innen in Zivilgesellschaft und Wohnungswirtschaft identifiziert und für eine Zusammenarbeit gewonnen werden. Ziel ist es, durch kommunales Handeln effektiv die adäquate Versorgung mit Wohnraum bei sich ändernden Lebensverhältnissen zu fördern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 46 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 297 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16

V (Auskunftsersuchen)

Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes

12.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1352 entstanden aus Vorlage: OF 820/11 vom 14.12.2025 Betreff: Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes Vorgang: M 70/25 Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie lange ist die Bearbeitungszeit von Beantragung (erste Einreichung von Unterlagen) bis zur Bewilligung im Durchschnitt und wie ist hier auch der Range? 2. Welche Antragstellenden lassen sich differenzieren und wie verteilen sich Antragszahlen und -volumen auf diese Gruppen (z. B. öffentliche und private Wohnungsbaugesellschaften, private Ein- und Zweifamilienhäuser und private Mehrfamilienhäuser) 3. Bitte legen Sie zudem eine Tabelle zu den Anträgen vor - gegliedert nach Antragsdatum (erste Einreichung von Unterlagen), Antragsvolumen, Zeitpunkt der Zwischennachricht, Zeitpunkt Bewilligung bzw. Ablehnung 4. Wie viele Fördermittel wurden inzwischen bewilligt? 5. Wie viele Fördermittel wurden inzwischen ausbezahlt? 6. Welche Siegel bzgl. nachhaltiger Dämmstoffen werden anerkannt? 7. Inwiefern ist der Antragsprozess digitalisiert? 8. Welche Verbesserungspotenziale wurden seitens des Stadtplanungsamts selbst schon identifiziert und angegangen? Begründung: Das Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes wird ausdrücklich begrüßt. Kürzlich wurde das Thema im Zuge des Austauschs mit Vertreterinnen und Vertretern des Klimaentscheids im Ortsbeirat diskutiert und von einigen Bürgern wurden in der Folge Hürden bei der Beantragung des Modernisierungsbonus rückgemeldet. Das Auskunftsersuchen soll dazu beitragen, ein konkretes Bild zu entwickeln und mögliche Verbesserungen anzustoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.04.2025, M 70

V (Auskunftsersuchen)

Wann wird die May-Siedlung im Riederwald endlich saniert?

12.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1351 entstanden aus Vorlage: OF 819/11 vom 06.12.2025 Betreff: Wann wird die May-Siedlung im Riederwald endlich saniert? Seit 2022 fragt der Ortsbeirat 11 wiederholt, wann mit der Sanierung der May-Siedlung im Riederwald begonnen wird. Für die Bewohner*innen ist die Situation unbefriedigend, da die Bausubstanz der Häuser nicht besser wird. Dies vorausgeschickt wiederholt der Ortsbeirat seine Anfrage und bittet den Magistrat, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Was sind die Gründe der Verzögerung? 2. Wie geht es mit dem Musterhaus weiter? 3. Wann erfolgt endlich die äußere und innere Sanierung der gesamten Siedlung? 4. Wann erfolgt die Energiesanierung, die angesichts voraussichtlich steigender Gaspreise für die Mieter dringender wird? 5. Sind Photovoltaikanlagen auf den Dächern vorgesehen? 6. Wann und wie werden die Freiräume aufgewertet? 7. Wann wird es umfassende Informationen und die Möglichkeit einer Beteiligung der Betroffenen geben? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Datenbasierte Bewertung der Notunterkunft am Eschenheimer Tor

08.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 08.01.2026, OF 996/3 Betreff: Datenbasierte Bewertung der Notunterkunft am Eschenheimer Tor Vorgang: B 283/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Notunterkunft für obdachlose Menschen in der B-Ebene der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor wurde im Jahr 2018 als Übergangslösung eingerichtet und besteht inzwischen seit sieben Jahren. Damit hat sich ein ursprünglich als Provisorium konzipiertes Angebot zu einer dauerhaften Nutzung entwickelt, ohne dass hierfür eine langfristige, strukturelle Lösung geschaffen wurde. Die Notunterkunft bietet zwar eine niedrigschwellige Übernachtungsmöglichkeit, ersetzt jedoch weder eine stabile Wohnsituation noch eine verlässliche soziale Integration. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu berichten: 1. ob die Notunterkunft am Eschenheimer Tor derzeit primär als reine Not- bzw. Übernachtungseinrichtung oder als Bestandteil eines integrierten Hilfe- und Vermittlungskonzepts verstanden wird; 2. wie viele obdachlose Menschen die Notunterkunft in der B-Ebene der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor durchschnittlich pro Monat sowie im Jahresdurchschnitt tatsächlich nutzen; 3. wie viele Personen, die die Notunterkunft in Anspruch nehmen, im Jahr durch das vorhandene sozialarbeiterische Angebot a) beraten, b) an weiterführende Hilfesysteme (z.B. Fachstellen, Sucht- oder Gesundheitsangebote) oder c) in andere Unterkünfte oder Wohnangebote vermittelt werden; 4. ob der Magistrat Potenziale sieht, Elemente des Housing-First-Konzepts stärker mit bestehenden Notunterkünften zu verzahnen, um Übergänge aus der Obdachlosigkeit nachhaltiger zu gestalten. Die bisherigen Berichte (B 283/25) und Anträge zur Notunterkunft am Eschenheimer Tor stellen vor allem auf Zustände, Standortfragen sowie Sauberkeit und Sicherheit ab. Diese Aspekte sind wichtig, es soll dabei aber auch in Erfahrung gebracht werden, ob und in welcher Weise die Notunterkunft über die Bereitstellung einer Übernachtungsmöglichkeit hinaus in ein konzeptionell angelegtes Hilfe- und Unterstützungsangebot eingebunden ist. Internationale Beispiele wie das Housing-First-Modell in Helsinki, das Obdachlosigkeit konsequent durch die unmittelbare Bereitstellung von Wohnraum reduziert, zeigen, dass nachhaltige Lösungen möglich sind, wenn Notunterkünfte stärker in langfristige Wohn- und Betreuungskonzepte eingebettet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283 Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Wie geht es weiter in der Gellertsiedlung?

08.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 08.01.2026, OF 983/3 Betreff: Wie geht es weiter in der Gellertsiedlung? Gemäß den jüngsten Informationen werden die Grundrisse der Wohnungen in der Gellertsiedlung doch umfangreicher geändert, als Herr Junker dies in seiner Vorstellung im Ortsbeirat im Oktober 2025 darstellte. Damals hieß es, aus 64 Wohneinheiten sollten 54 werden. Nun wurde bekannt, dass acht neue Dachloggien entstehen sollen. Somit reduzieren sich also die 64 Bestandswohnungen auf dann nur 46 Wohneinheiten im alten Bestand. Weitere der 50 qm-Wohnungen werden also zu 100 qm-Wohnungen zusammengelegt. Eine solche absichtliche Täuschung der Bürgerinnen und Bürger sowie des Ortsbeirats durch den Leiter der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG ist dem Auftrag der ABG unwürdig. Die Mieterinnen und Mieter der Gellertsiedlung wollen nicht ausziehen und befürchten eine massive Mietsteigerung von jetzigen acht bis zehn Euro Miete pro Quadratmeter auf dann über 15 Euro. Sie fragen zu Recht, welche Kindergärtnerin und welcher Rentner sich diese Mieten dann noch leisten sollen. Auch bemängeln sie, dass in den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden ein Umbau im Bestand möglich zu sein scheint, darauf jedoch in ihrem Gebäude verzichtet wird. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: -Wie können die Mietenden sicher sein, dass sie bei Rückzug keine überhöhte Miete zahlen müssen? Zumindest sollte die Mieterhöhung gedeckelt sein. Wurde ein Umbau im Bestand geprüft? Mit welchen Ergebnissen? Warum wurden in den letzten Jahren fast Komplettsanierungen von einzelnen Wohnungen dieser Siedlung vorgenommen, obwohl die ABG doch bestimmt schon von solchen Planungen wusste? Die ABG möchte in den kommenden Jahren weitere solche Umbaumaßnahmen vornehmen? Dann werden weitere Mietenden aus ihren Wohnungen "entmietet". Was erdenkt sich der Magistrat gegen solche Umbaumaßnahmen der ABG zu tun, damit dies nicht gängige Praxis wird? Hat der Magistrat bzw. die Vertreter:innen der Stadt im Aufsichtsrat bei der ABG die sozialen Punkte berücksichtigt und hatte keine Bedenken? Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: LINKE
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B (Bericht des Magistrats)

Prozesse zur Beantragung zu Förderwegen vereinheitlichen

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 8 Betreff: Prozesse zur Beantragung zu Förderwegen vereinheitlichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6708 - OA 565/25 OBR 1 - Zu 1.: Die Wohnraumförderung ist ein sehr komplexes Feld und beinhaltet eine große Anzahl von Antragsverfahren, die in wesentlichen Punkten nicht miteinander kompatibel sind, weder rechtlich noch inhaltlich. Tatsächlich unterscheiden sich die Voraussetzungen zum Bezug einer Wohnung für Bezieher:innen höherer Einkommen so stark von denen für den Bezug von Sozialwohnungen, dass eine Vermischung der beiden Antragsverfahren nicht sinnvoll ist. Antragstellende für Sozialwohnungen werden jedoch bei Einkommensüberschreitung auf die Möglichkeit hingewiesen, dass sie eine Bescheinigung für Wohnungen des Förderwegs II erhalten können, wenn sie einen diesbezüglichen Antrag stellen. Aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen ist dies nicht anders möglich. Antragstellende für Förderweg II-Bescheinigungen wiederum können bei Einkommensunterschreitung nicht automatisch für den Bezug von Sozialwohnungen registriert werden, da hierfür zusätzlich noch weitere Voraussetzungen, wie eine unzureichende Wohnsituation sowie Dauer und Ort des derzeitigen Lebensmittelpunktes zu überprüfen sind. Diese Vorbedingungen werden im Förderweg II nicht abgefragt, da sie dort nicht relevant sind. Zu 2.: Derzeit kann der Einkommensrechner auf der Seite frankfurt-fairmieten.de bereits für beide Belange als unverbindliche Hilfestellung genutzt werden. Im Rahmen der Umstellung der Antragsverfahren auf vollständig digitale Prozesse wird der Magistrat den Wunsch des Ortsbeirats berücksichtigen. Zu 3.: Der Magistrat ist bemüht, Bearbeitungszeiten in Antragsverfahren möglichst kurz zu halten. Tatsächlich entsteht der größte Zeitverlust dadurch, dass in der Mehrzahl der Verfahren entscheidungsrelevante Unterlagen nachgefordert werden müssen. Daraus resultiert oft eine längere Bearbeitungspause, bis die Nachweise eingereicht werden. Vertretungsregelungen sind bereits eingeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.09.2025, OA 565 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.01.2026

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Auskunft Mietvertrag Saalbau Bornheim

05.01.2026 · Aktualisiert: 07.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 55 Betreff: Auskunft Mietvertrag Saalbau Bornheim Auf Nachfrage teilte die ABG Frankfurt Holding mit, dass die Gastronomiefläche im SAALBAU Bornheim langfristig vermietet ist, jedoch aus Datenschutzgründen mietvertragliche Eckdaten nicht veröffentlicht werden dürfen. Ein genauer Zeitpunkt für die Neuausschreibung steht bislang nicht fest. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.09.2025, V 1256

B (Bericht des Magistrats)

Energetische Sanierungen in Milieuschutzsatzungsgebieten

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 7 Betreff: Energetische Sanierungen in Milieuschutzsatzungsgebieten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6240, Ziffer 3 - NR 1208/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) sollen verhindern, dass bauliche Maßnahmen zu einer Aufwertung eines Gebiets führen, die die dortige Wohnbevölkerung verdrängen könnte. Energetische Sanierungen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard hinausgehen, können nach den sozialen Erhaltungssatzungen zugrunde liegenden Begründungen eine solche Auswirkung auf das Gebiet haben und damit eine Verdrängungsgefahr auslösen. Daher werden Maßnahmen, die über den Mindeststandard hinausgehen nicht genehmigt. Rechtlich knüpfen soziale Erhaltungssatzungen nicht an mögliche mietrechtliche Folgen - wie etwa Mieterhöhungen durch die Umlage von Sanierungskosten - an. Maßgeblich ist die Frage, ob eine bauliche Maßnahme die Eigenart des Gebiets verändert und damit die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung unmittelbar gefährden kann. Mietrechtliche Effekte gelten dabei als mittelbare, nicht als unmittelbare Auswirkungen und sind deshalb für die Genehmigungsentscheidung nicht ausschlaggebend. Ein Aufwertungspotential besteht auch dann, wenn vertraglich eine Mietpreisbindung vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung beseitigt die Versagungsgründe für eine energetische Baumaßnahme nicht, da diese die gemäß der Erhaltungssatzung unerwünschte Aufwertung dennoch herbeiführen würde. Die Teilnahme an dem städtischen Förderprogramm ermöglicht hingegen die Genehmigung der dort geförderten Maßnahmen, weil diese auf den zukünftigen durchschnittlichen Mindeststandard ausgerichtet sind, der nach Ablauf der Bindungsfrist des Förderprogramms prognostisch Standard sein wird. Durch diese vorausschauende Ausrichtung wird gewährleistet, dass die geförderten Maßnahmen keine erhaltungssatzungswidrige Aufwertung des Gebiets hervorrufen. Zugleich stellt das Förderprogramm sicher, dass bauliche Maßnahmen nicht unterhalb des zukünftig erwartbaren Standards verbleiben und damit keine Substandards festschreiben. Im Hinblick auf den Mieterschutz hat der Magistrat bislang keinen Fall festgestellt, in dem eine Modernisierungsmieterhöhung - selbst unter Berücksichtigung der geringeren Heizkosten - zu einer echten Warmmietenneutralität geführt hätte. Tatsächlich war die Gesamtbelastung der Mieter:innen nach einer Modernisierung stets höher als zuvor. Vor diesem Hintergrund bietet die Inanspruchnahme des "Frankfurter Modernisierungsbonus" die Möglichkeit, energetische Sanierungen oberhalb des GEG-Mindeststandards gerade auch in sozialen Erhaltungssatzungsgebieten durchzuführen, ohne die Miete¬r:innen zusätzlich zu belasten und gleichzeitig keine zukünftigen, energetische Substandards in den Gebieten entstehen zu lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.04.2025, NR 1208 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Mieter:innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 6 Betreff: Mieter:innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 (M 21) - B 434/24 (E 66), B 148/25 (E 66), B 319/25 (E 66) - 1. Der beigefügten "Richtlinie zur Ausgabe von Wertgutscheinen für die Unterstützung einer Mitgliedschaft in einem Mieter:innenschutzverein für Mieter:innen mit Wohnsitz in Frankfurt am Main" wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, a) mit Etatantrag E 66/24 zum Haushalt 2024/2025 Mittel in Höhe von 100 T€ für 2025 in der Kontengruppe 60, 61, 67-69 "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" eingestellt wurden. b) die Zahlungen aus der Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse" erfolgen. Die Beordnung der Mittel erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses. c) die Bewilligung der Zuschüsse (Ausgabe der Gutscheine) erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des Etatantrages. 3. Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen - wird ermächtigt, Wertgutscheine nach fachgerechter Prüfung eines Antrags nach den in der Richtlinie festgelegten Voraussetzungen an Mieter:innen auszugeben und den Wert jedes Gutscheins im Nachgang an die jeweiligen Mieter:innenschutzvereine nach erfolgter Abrechnung auszuzahlen. Begründung: A. Zielsetzung Rund um die Anmietung einer Wohnung entstehen immer wieder Spannungen, wie z. B. um die Abrechnung von Betriebskosten, die richtige Kalkulation von Mieterhöhungen oder etwa die Beseitigung von Mängeln und hierbei bestehender Minderungsansprüche. Im überaus komplexen Feld des Mietrechts bedarf es hierbei zur Klärung und Befriedung von Diskussionspunkten oftmals qualifizierten Rechtsbeistands. Die Stadt Frankfurt hält kostenfreie und fachlich hoch qualifizierte Beratungsangebote wie die Mietrechtliche Beratungsstelle oder die Stabsstelle Mieterschutz vor, die tiefgreifend und detailliert beraten. Insbesondere die Stabsstelle Mieterschutz leistet dabei auch ggf. längerfristige, begleitende Rechtsberatung. Eine Vertretung der Mieter:innen gegenüber den Vermietenden und die Führung von eventuell notwendigem Schriftverkehr ist der Stadt Frankfurt jedoch rechtlich nicht möglich. Es entsteht die Situation, dass Mieter:innen gegebenenfalls nicht adäquat rechtlich vertreten sind. Ein Weg zur Erlangung einer guten, vergleichsweise günstigen und qualifizierten Vertretung ist die Mitgliedschaft in einem Mieter:innenschutzverein. Manche Mieter:innen in Frankfurt sind aufgrund ihrer finanziellen Situation jedoch nicht in der Lage, die Kosten für die Mitgliedschaft in einem Mieter:innenschutzverein zu tragen. Die vorliegende Richtlinie soll bedürftigen Mieter:innen ermöglichen, unabhängig von der gegebenen Einkommenssituation eine gute rechtliche Vertretung zu erlangen. B. Alternativen keine C. Lösung Um eine formelle rechtliche Vertretung von Mieter:innen, dort wo nötig, unabhängig von der finanziellen Ausstattung der Haushalte zu ermöglichen, werden auf Antrag und nach Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit Wertgutscheine ausgegeben. Diese werden bei Mieter:innenschutzvereinen, die an diesem Verfahren teilnehmen, zur Finanzierung einer neuen, einjährigen Mitgliedschaft akzeptiert. Die Vereine rechnen mit der Stadt Frankfurt den Gutscheinwert ab. Im Rahmen der abgeschlossenen Mitgliedschaft leisten die Mieter:innenschutzvereine den benötigten Rechtsbeistand für die Mieter:innen. Die Richtlinie stellt ein Verfahren im Sinne des Etatantrages dar, mithilfe dessen die ausgelobten Mittel in Höhe von insgesamt 100.000,00 € als Gutscheine mit einem Wert von je € 100,00 bedürftigen Haushalten zur Verfügung gestellt werden. Hierbei ergibt sich aus dem Weg der Abrechnung der Gutscheinsvaluta mit den teilnehmenden Vereinen für die Gutscheinsbezieher:innen der Vorteil, nicht in Vorlage treten zu müssen. Der gewählte Wert eines einzelnen Gutscheins in Höhe von € 100,00 ermöglicht die Förderung möglichst vieler Haushalte. Die Höhe des Gutscheins ergibt sich auf Grundlage der anfallenden Kosten für die Vereine. Die Vereine schließen regelhaft zweijährige Mitgliedschaften. Im Rahmen der Kooperation mit der Stadt wird eine einjährige Mitgliedschaft abgeschlossen, was höhere Kosten mit sich bringt. Zudem wird davon ausgegangen, dass es sich um arbeitsintensive Fälle handelt, die über die Beratung durch städtische Stellen nicht mehr abgedeckt werden können. Für die Vertragsverhältnisse ergibt sich aus der professionell durch die Mieter:innenschutzvereine mit den Vermietenden geführte Kommunikation eine Möglichkeit zur Klärung von rechtlichen Fragestellungen und damit zur Befriedung bei Spannungen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht vorgeschrieben. Die im Stadtgebiet Frankfurt am Main auftretenden Mieter:innenschutzvereine wurden beteiligt. E. Kosten Die Bewilligung und Ausgabe der Fördergutscheine erfolgt im Rahmen des laufenden Verwaltungshandelns und im Rahmen der in der Produktgruppe 17.01 Wohnen, Gr. 71 Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 100 T€. Anlage _Richtlinie (ca. 10 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 21 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 434 Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 148 Bericht des Magistrats vom 01.09.2025, B 319 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.01.2026

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 586/7 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere Der Ortsbeirat nimmt positiv zur Kenntnis, dass in der M 169 im Kapitel "Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung" auch der Punkt XV. aufgenommen wurde. Dieser lautet: "Der Magistrat wird beauftragt, organisatorische Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim parallel zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu erarbeiten." Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass dabei folgende Maßnahmen umgesetzt werden sollten: - Die Umgestaltung der Graebestraße mit Platzgestaltung (Maßnahme 1 des Rahmenplans) - Die Umnutzung der Praunheimer Werkstätten verbunden mit der Schaffung einer Auftaktsituation und Attraktivierung des Außenbereichs (Maßnahmen 4, 5 des Rahmenplans). Durch die Umnutzung der Praunheimer Werkstätten mit Schaffung weiterer u.a. kultureller, sozialer und gastronomischer Angebote soll den Bewohnern:innen Praunheims künftig ein niedrigschwelliger Nachbarschaftstreff mit Auftaktfunktion an dem Schnittpunkt von Nidda und Nidda-Altarm zur Verfügung stehen. Gleichwohl werden die neuen Baugebiete auch neue Belastungen für die bereits im Umfeld wohnenden Menschen mit sich bringen Es ist daher unerlässlich zusätzliche Belastungen zu minimieren und erkennbare Vorteile für die Bürger:innen zu realisieren. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Baustellenverkehr wird nicht über die bestehenden Zufahrtswege abgewickelt, sondern regelhaft über den bereits existierenden Anschluss an die BAB 5 in Höhe Taunusblick, wo später ein P+R-Parkplatz mit sogenanntem CYC-Hub entstehen soll. 2. Bevor die neuen Wohnungen im Quartier "Produktives Praunheim" bezogen werden, sind die Regionaltangente West - mindestens bis zur geplanten Haltestelle im Quartier - sowie der Verknüpfungspunkt zur U7 fertigzustellen. 3. Die Quartierserschließungsstraßen im Produktiven Praunheim und im Lachgrabenquartier werden so geplant, dass eine Zusatzbelastung für das bestehende Straßennetz weitestgehend ausgeschlossen werden kann und eine Verkehrsberuhigung für den Bereich Alt-Praunheim im Sinne des Rahmenplans Praunheim erfolgen kann. 4. Die soziale Infrastruktur (z.B. Kitas, Schulen, Seniorenbetreuung) in den neuen Wohnquartieren wird so dimensioniert, dass vorhandene bzw. zu erwartende Defizite in den bisherigen Wohnquartieren ausgeglichen werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Obdachlosigkeit im Frankfurter Süden - Menschen helfen und hygienische Zustände verbessern

05.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 1657/5 Betreff: Obdachlosigkeit im Frankfurter Süden - Menschen helfen und hygienische Zustände verbessern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dazulegen, wie die Lebenssituation obdachloser Menschen im Frankfurter Süden verbessert, die Zahl der Wohnungslosen nachhaltig reduziert und wie die hygienischen Zustände für sie verbessert werden können. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, von einer zunehmenden Anzahl an augenscheinlich obdachlosen Menschen in den U-Bahnstationen und öffentlichen Plätzen im Frankfurter Süden, im Speziellen in Sachsenhausen. Obdachlosigkeit stellt eine ernsthafte soziale Herausforderung dar. Obdachlose Menschen benötigen dringend Unterstützung, um menschenwürdige Lebensbedingungen zu erhalten und langfristig wieder in die Gesellschaft integriert zu werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Stadt aktiv und verantwortungsvoll handelt, um die Lebenssituation der Betroffenen zu verbessern und präventiv gegen Obdachlosigkeit vorzugehen. Es gilt die Lebensqualität obdachloser Menschen im Frankfurter Süden zu verbessern, ihre Integration zu fördern und die Zahl der Wohnungslosen nachhaltig reduziert werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Parteien: CDU SPD FDP
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

ABG Mieter schriftlich informieren (Münzenberger/Rotlintstr.)

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, NR 1495 Betreff: ABG Mieter schriftlich informieren (Münzenberger/Rotlintstr.) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.Die ABG soll die Mieterinnen der Liegenschaften in der Münzenberger Str. 10 bis 12 und Rotlintstr. 105 bis 113 u. 115 bis 119 schriftlich inkl. aller Details und so konkret wie möglich über die Entmietungs/Modernisierungsmaßnahmen informieren. 2. Die ABG soll Abstand davon nehmen, dass Mieter und Mieterinnen über Tage oder Jahre ihr Zuhause verlieren. Begründung: Schriftliche Informationen sind Voraussetzung, um sich Hilfe bei einem Anwalt oder Mieterschutzverein zu holen. Wir leben in einem Rechtsstaat, hat Herr Junker einmal selbst gesagt. Nun soll er sich auch daran halten. ABG Mitarbeiter, die in den oben genannten Liegenschaften zu dritt klingeln, und die verängstigten Mieterinnen bedrängen auszuziehen und ihnen irgendwas mündlich zu versprechen ist eine schreckliche Vorgehensweise. Vereinbarungen müssen schriftlich/rechtssicher übermittelt werden. Kürzlich wurde bekannt, dass einem Mieter drei Monaten die Therme nicht reparieren wurde (lohnt sich nicht mehr laut ABG). Das heißt, er hatt mindestens drei Monaten keine Heizung und kein warmes Wasser mehr. Klar, so kann man ganz ohne schriftliches Dokumente Fakten schaffen und einen unfairen Krieg mit den Mieterinnen starten, in der Hoffnung, dass viele einknicken und mündliche Angebote der ABG annehmen. Nicht mit der Gartenpartei Ffm. Entmieten ist unmenschlich und unnötig. Die energetischen Sanierungen zum Beispiel um die Butzbacher Str 52 durch die ABG, sind ohne Entmietung, nicht mal für eine Stunde, erfolgreich durchgeführt worden. Auch wurde dort schriftlich mitgeteilt, dass in Zukunft Fernwärme angeschlossen werden kann, ganz ohne Entmietung. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 07.01.2026

Partei: Gartenpartei
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Verbesserung der Versorgung obdachloser Menschen und Prüfung zusätzlicher Landesmittel

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1852/1 Betreff: Verbesserung der Versorgung obdachloser Menschen und Prüfung zusätzlicher Landesmittel Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzustellen, wie die psychiatrische und sozialpsychiatrische Versorgung obdachloser Menschen im Ortsbezirk 1 aktuell organisiert ist, insbesondere für Personen mit schweren psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen; 2. zu prüfen, welche Maßnahmen zur Wiedererlangung der Wohnfähigkeit für diese Personengruppe bestehen bzw. ausgebaut werden können; 3. darzulegen, in welchem Umfang in zentralen Lagen des Ortsbezirks 1 eine überregionale Versorgungsfunktion für obdachlose Menschen aus anderen Teilen Hessens übernommen wird und ob hierfür zusätzliche Mittel des Landes Hessen eingeworben werden können. Begründung: Im Ortsbezirk 1 halten sich regelmäßig obdachlose Menschen auf, von denen ein erheblicher Teil unter schweren psychischen Erkrankungen leidet. Die bestehenden Angebote leisten notwendige Nothilfe, stoßen jedoch insbesondere bei der psychiatrischen Versorgung und der langfristigen Stabilisierung der Betroffenen an ihre Grenzen. Ein Teil der obdachlosen Menschen sucht den Aufenthalt in zentralen innerstädtischen Lagen des Ortsbezirks 1 gezielt, da diese eine höhere Anonymität bieten und zugleich einen besseren Zugang zu niedrigschwelligen Hilfs-, medizinischen und sozialen Angeboten ermöglichen. Großstädte wie Frankfurt wirken daher als Anziehungspunkt, insbesondere für Personen, die kleinere Kommunen oder ländliche Räume meiden. Diese Konzentration ist weniger Ausdruck lokaler Fehlsteuerung als vielmehr Folge der zentralen Versorgungsfunktion Frankfurts innerhalb Hessens. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Hilfesysteme, insbesondere im Bereich der psychiatrischen und sozialpsychiatrischen Betreuung, realistisch auszustatten und die Finanzierung nicht allein der Stadt Frankfurt zu überlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Sachstand und Perspektiven der Übergangsunterkunft für obdach- und wohnungslose Menschen Am Römerhof 17

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1344/2 Betreff: Sachstand und Perspektiven der Übergangsunterkunft für obdach- und wohnungslose Menschen Am Römerhof 17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Sachstand bezüglich der Übergangsunterkunft für wohnungslose Menschen Am Römerhof 17 ist, insbesondere aus welchen Gründen eine Schließung bzw. Aufgabe der Nutzung Anfang des Jahres erfolgen soll, in welchem baulichen Zustand sich das Gebäude befindet und welche Mängel konkret festgestellt wurden; welche Unterbringungskapazitäten durch die Schließung entfallen werden und wie diese konkret kompensiert werden; ob aktuell ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen im Ortsbezirk zur Verfügung stehen; ob eine temporäre oder eingeschränkte Nutzung weiterhin in Betracht kommt; ob eine Instandsetzung oder Teilsanierung mit vertretbarem Aufwand möglich wäre, um Unterbringungsplätze zu erhalten oder wiederherzustellen; ob und in welcher Form das Gebäude künftig für soziale Zwecke genutzt werden könnte. Begründung: Nach aktuellem Informationsstand soll die Übergangsunterkunft Am Römerhof 17, betrieben vom evangelischen Verein für Wohnraumhilfe, im Februar 2026 geschlossen werden. Die Zahl obdach- und wohnungsloser Menschen ist in den vergangenen Jahren bundesweit deutlich gestiegen. Auch im Stadtgebiet ist eine zunehmende Verdrängung von obdachlosen Menschen in den öffentlichen Raum zu beobachten. Vor diesem Hintergrund ist der Wegfall von Unterbringungsplätzen grundsätzlich kritisch zu bewerten. Die Schließung einer bestehenden Unterkunft wirft Fragen nach der tatsächlichen Versorgungslage, nach Alternativen sowie nach möglichen Zwischennutzungen auf. Ziel des Antrags ist es, Transparenz über den Sachverhalt herzustellen und zu klären, ob und wie bestehende Ressourcen weiterhin oder künftig für soziale Zwecke genutzt werden können. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 982/3 Betreff: Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße In der Gellertstraße werden 64 Mietwohnungen ohne Sozialbindung der ABG Holding entmietet. Das bedeutet für viele Mieter aus ihrem angestammten Quartier für mehrere Jahre umzuziehen in eine andere Wohnung, und häufig in einen anderen Stadtteil. Auch wenn ein Rückkehrrecht seitens der ABG zugesichert wird, muss der alte Mietvertrag aufgegeben werden und bei Rückkehr ein neuer Vertrag geschlossen werden. Die dann geltenden Bedingungen sind für viele der Betroffenen schwer einschätzbar. Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich um einen Teil eines Ensembles. Im Gegensatz zu den restlichen Teilen des Gesamtensembles ist dieser Teil nicht denkmalgeschützt. Sanierungsmaßnahmen finden in allen Gebäudeteilen statt, nur in unterschiedlicher Art und Weise. In den denkmalgeschützten Häusern findet die Sanierung im Bestand statt. Grund der Maßnahme ist die energetische Sanierung und der Austausch der bestehenden Gasthermengeräte durch den Anschluss an die Fernwärmeversorgung. Offensichtlich ist dies in allen Gebäuden geplant. Für die betroffenen Mietparteien in der Gellertstraße ist schwer verständlich, warum in den anderen Gebäuden die Sanierung im Bestand möglich ist, ihre Wohnungen dagegen entmietet werden. Aktuell befinden sich 64 Wohnungen in dem Gebäude mit Wohnungsgrößen von 38 und 50 qm. Nach Sanierung werden durch Wohnungszusammenlegung noch 52 Wohnungen zur Verfügung stehen. Allerdings werden durch Dachausbau 8 zusätzliche Wohnungen geschaffen, d.h. von den aktuell 64 Wohnung mit Größen von 38 und 50 qm verbleiben nach Sanierung 44 Wohnungen davon auch einige mit Wohnflächen von 70 qm. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten a) Warum kann die Sanierung in dem nicht denkmalgeschützten Gebäudeteil in der Gellertstraße nicht im Bestand durchgeführt werden, im Gegensatz zu den anderen denkmalgeschützten Gebäuden der Siedlung? b) Warum können die Mietparteien, die zurückkehren möchten in ihre alten, dann sanierten Wohnungen, die Altmietverträge nicht fortführen? c) Wie viele Wohnungen mit welchen Größen werden durch die Sanierung in dem Gebäudeteil vorhanden sein? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: CDU
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Mietenstopp muss für alle ABG-Wohnungen gelten

18.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 18.12.2025, NR 1471 Betreff: Mietenstopp muss für alle ABG-Wohnungen gelten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Einfluss auf den Aufsichtsrat der ABG Holding zu nehmen mit dem Ziel, eine Ausweitung des Mietenstopps zu erreichen, der für alle knapp 54.000 Wohnungen der ABG Holding und nicht nur für die freifinanzierten gelten soll, besonders also auch für geförderte Wohnungen. Begründung: Seit 2016 gibt es bei der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Holding (ABG) den Mietenstopp, der Mieterhöhungen auf fünf Prozent innerhalb von fünf Jahren begrenzt. Dieser wurde im September 2025 bis 2030 verlängert. Die Regelung sieht vor, dass die Mieten in ABG-Wohnungen bis 2030 um durchschnittlich ein Prozent pro Jahr erhöht werden dürfen. Seit Einführung des Mietenstopps wurde öffentlich kommuniziert, dass der Mietenstopp für alle ABG-Wohnungen gelte. Im Sommer 2023 erhielten Mieter*innen der ABG, die in Wohnungen des Förderwegs 1 und 2 wohnen, jedoch Mieterhöhungen von bis zu 10 Prozent. Der Geschäftsführer der ABG Frank Junker begründete die Mieterhöhungen damit, dass das Land Hessen umlagefähige Kostenpauschalen im geförderten Wohnungsbau angehoben hat. Die Weitergabe dieser Erhöhungen an die Mieter*innen ist angesichts eines Konzernjahresüberschusses von zuletzt 95,8 Millionen Euro im Jahr 2024 keine wirtschaftliche Notwendigkeit, sondern eine politische Entscheidung, die sich negativ auf Mieter*innen mit geringem Einkommen auswirkt. Diese Mietsteigerung hat viele Haushalte mit kleinem Einkommen, die in Sozialwohnungen leben, in Zusammenhang mit Inflation und Energiekrise vor enorme finanzielle Probleme gestellt. Knapp 18.000 Haushalte profitieren bis heute nicht von der Mietpreisbegrenzung, obwohl sie aufgrund ihres niedrigen Einkommens und des großen Wohnraummangels in Frankfurt stark von dauerhaft niedrigen Mieten abhängig sind (F2991/2025). Die Verlängerung des Mietenstopps ist für diese Haushalte wirkungslos. Die Stadt Frankfurt trägt eine Verantwortung gegenüber den Menschen in der Stadt und muss ein ausreichendes Angebot an Wohnungen zu bezahlbaren Preisen bereitstellen, um alle Mieter*innen angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Sie muss dabei besonders Menschen mit wenig finanziellem Spielraum schützen. Der Mietenstopp, von dem ursprünglich alle ABG-Mieter*innen profitierten, muss wieder zur alten Regelung zurückkehren. Daher ist es essentiell, dass der Mietenstopp auch für den geförderten Wohnungsbau ausgeweitet wird und künftig wieder auch für Wohnungen des 1. und 2. Förderwegs gilt. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.01.2026

Partei: LINKE
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Transparenz über die Preisentwicklung der Fernwärme bei der Mainova

18.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 18.12.2025, NR 1472 Betreff: Transparenz über die Preisentwicklung der Fernwärme bei der Mainova Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, über den Aufsichtsrat auf die Mainova AG unverzüglich auf umfassende Transparenz bei der Fernwärmepreisgestaltung und Verbraucherschutz hinzuwirken. 2. Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zum 11.03.2026 ein umfassender Bericht zur Preisentwicklung der Fernwärme in Frankfurt seit 2020 vorzulegen, der folgende Fragen beantwortet: a. Wie hat sich der Arbeitspreis für Fernwärme in Frankfurt seit 2020 verändert? (Bitte alle Preisänderungen berücksichtigen) b. Wie setzt sich die Preisformel für den Arbeitspreis der Fernwärme zusammen? (Bitte alle Änderungen berücksichtigen) c. Wie hat sich der Grundpreis für Fernwärme in Frankfurt seit 2020 verändert? (Bitte alle Preisänderungen berücksichtigen) d. Wie haben sich die Kosten für die Fernwärme bei einem Durchschnittshaushalt (Verbrauch 10 MWh und Anschlussleistung 15 kW) in Frankfurt seit 2020 verändert? (Bitte alle Preisänderungen berücksichtigen. Es wird gebeten aus Gründen der Vergleichbarkeit, die Gesamtkosten einschließlich aller Preiskomponenten (Grundpreis, Arbeitspreis, Verrechnungspreis, Emissionspreis, Umlagenpreis) für den Standardverbrauch für die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 darzustellen. e. Welche Kosten entstehen für einen solchen Durchschnittshaushalt bei gleichem Verbrauch, wenn er in der Grundversorgung Erdgas bezieht? f. Wie haben sich die Gewinne aus der Fernwärme seit 2020 jährlich entwickelt? g. Aus welchen Energieträgern wird die Fernwärme in Frankfurt erzeugt? Bitte detailliert für die Jahre 2020, 2022, 2024 aufschlüsseln, um die Dekarbonisierungsfortschritte nachvollziehen zu können. h. Fallen alle Kund*innen unter das neu eingeführte Preissystem? Wenn nein, wer fällt nicht drunter? i. Galt das einmalige Aussetzen der Preisanpassung zum 1.10.2025 für alle Fernwärmekund*innen? j. Wie wird sich der Kohleausstieg ab Oktober 2026 und damit der Wegfall des Kohlepreis in der Preisformel auf die Preise auswirken? 3. Eine niedrigschwellige, persönliche Beratung für Kund*innen zu ermöglichen. Begründung: Die Fernwärmepreise der Mainova sind im Jahr 2025 erheblich gestiegen, Kund*innen erhielten Preiserhöhungen zwischen 25 und 36 Prozent - drastische Kostensprünge, die vor allem Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen massiv belasten. Die Stadt und auch der Runde Tisch Energiearmut wurden erst kurz vor der öffentlichen Bekanntmachung in Kenntnis gesetzt. Die Preisformel der Mainova ist für Verbraucher*innen kaum nachvollziehbar. Sie setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen - Grundpreis, Arbeitspreis, Verrechnungspreis, Emissionspreis und Umlagenpreis sowie Wärmeumlagepreis - deren Zusammenhang und Begründung einer öffentlichen Transparenz und Nachvollziehbarkeit bedürfen. Besonders die Gewichtung zwischen Grund- und Arbeitspreis seit 2020 wurde mehrfach verändert, ohne dass dies transparent nachvollzogen werden konnte. Dies ist insbesondere problematisch, weil es für Fernwärmekund*innen - anders als bei Strom und Gas - keinen Versorgerwechsel gibt. Die Monopolstellung verschärft die Anforderung an Transparenz. Die Intransparenz der Preise bei der Mainova wurden im Jahr 2025 auch vom Verbraucherschutz erheblich kritisiert. Die Verbraucherzentrale kritisierte "die fragwürdige Art und Weise", in der der Energieversorger im Zuge der jüngsten Preisanpassung mit den Kunden umgegangen sei. Man halte das gesamte Prozedere für "intransparent und unanständig gegenüber den Kundinnen und Kunden"[1]. Die Mainova selbst kommunizierte, dass jetzige Fernwärmekund*innen den erheblichen und dringend gebrauchten Netzausbau zahlen müssen. Die Preiserhöhungen drohen zudem den Umstieg auf Fernwärme unattraktiv zu machen. Die Preisänderungen betreffen nach Angaben von Mainova rund 20.000 Verträge mit etwa 60.000 Haushalten sowie zahlreiche Großabnehmende, darunter Unternehmen, städtische Schulen und die Goethe-Universität. Für 80 Prozent der Abnehmenden steigen die Kosten um 26 Prozent, bei weiteren 20 Prozent um 25 bis 36 Prozent, teilte das Unternehmen im Mai mit. Die Kund*innen haben ein Recht zu erfahren, wie ihre Heizkosten entstehen. Die Mainova hat eine Monopolstellung. Dies erfordert besondere Transparenz. Bislang stellt Mainova zwar Preisblätter zur Verfügung, erklärt aber nicht ausreichend die Hintergründe und Kalkulationen. Diese Informationen sollten Kund*innen und der Stadtgesellschaft in nachvollziehbarer Form zur Verfügung stehen. Die Mainova muss die Zusammensetzung des Preises transparent und verständlich erklären anstatt sich hinter Preisformeln zu verstecken. Diese Transparenz ist notwendig, um das oft kritisierte "Formelchaos" aufzuklären, in dem weder Verbraucher*innen noch Expert*innen nachvollziehen können, welche Kosten sich in welchen Preisen widerspiegeln. Fernwärme ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Wenn intransparent kommuniziert wird, verhindert dies den Umstieg vieler Haushalte auf Fernwärme und gefährdet nachhaltig die Energiewende. Die Erstellung des Berichts entstehen der Mainova AG im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Transparenz gegenüber ihrer Mehrheitseigentümerin, der Stadt Frankfurt. Zusätzliche Kosten für die Stadtverwaltung entstehen nicht. Bereits seit Monaten ist eine persönliche Vorsprache oder Beratung aufgrund von Reparaturarbeiten im ServiceCenter im Bienenkorbhaus nicht möglich. Die Kontaktaufnahme für eine persönliche Beratung muss via Internet oder Telefon und mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Selbstversuch war ein Termin zu einer persönlichen Vorsprache in einer Rechnungsfrage nur mit sechs Wochen Vorlauf möglich. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 07.01.2026

Partei: LINKE
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften statt Symbolik

17.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 17.12.2025, NR 1477 Betreff: Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften statt Symbolik Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. in Zusammenarbeit mit den 10 größten Wohnungsbau-Genossenschaften in Frankfurt ein Förderprogramm zu entwickeln, um den Bau von Genossenschaftswohnungen im Stadtgebiet zu steigern, insbesondere durch vorrangige Vergabe der im Baulandbeschluss für genossenschaftliche Wohnungen bestimmten Grundstücke wie zum Beispiel im Stadtteil der Quartiere und die Gewährung von zins- und tilgungsfreien Darlehen; 2. zu berichten, inwieweit durch die Förderung von Wohnungen der Wohnungsbau-Genossenschaften preiswerter Wohnraum für Menschen geschaffen werden kann, deren Einkommen geringfügig über den Grenzen des 2. Förderwegs liegen; 3. die für die Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel zu kalkulieren und den Stadtverordneten entsprechende Förderrichtlinien vorzuschlagen. Begründung: Bei der Art und Weise der Förderung von gemeinschaftlichem Wohnen befindet sich der Magistrat, wie der Magistratsvortrag M 194 vom 29.11.2025 "Förderrichtlinie Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" zeigt, auf einem Irrweg: Er fördert die Gründung von gemeinschaftlichen Wohnformen, bei denen danach ungewiss ist, ob sie die Finanzkraft und das Knowhow haben, den Bau von Wohnungen zur realisieren. Bisher sind die meisten Gemeinschaftsprojekte an der Realisierung gescheitert. Anders dagegen die Wohnungsbaugenossenschaften. Sie verfügen über langjährige Erfahrungen im preiswerten Wohnungsbau und stünden neuen Mitgliedern offen, wenn sie mehr Wohnungen bauen könnten. Und sie bieten die Möglichkeit, Wohneigentum im Rahmen einer Genossenschaft zu erwerben. Deshalb sollten Wohnungsbaugenossenschaften verstärkt gefördert werden. Ohne die Beteiligung von Wohnungsbaugenossenschaften bleibt gemeinschaftliches Wohnen in Frankfurt unrealistisch. Wohnungsbaugenossenschaften übernehmen seit jeher eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von bezahlbarem, dauerhaft sozial verträglichem Wohnraum und sichern mit stabilen Mieten langfristiges Wohnen. In Frankfurt haben sich folgende Genossenschaften zu einer Kooperation zusammengeschlossen: - Bauverein für Höchst am Main und Umgebung eG - Beamten-Wohnungs-Verein Frankfurt am Main eG - Frankfurter Eisenbahnsiedlungsverein eG - Frankfurter Wohnungs-Genossenschaft eG - Gemeinnützige Straßenbahner Baugenossenschaft Frankfurt am Main eG - Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft der Heimatvertriebenen Frankfurt (Main) eG - Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eG - Wohnbau-Genossenschaft "Heimatfriede" eG - Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG - Wohnungsbaugenossenschaft der Justizangehörigen Frankfurt am Main eG Die genannten Wohnungsbaugenossenschaften verfügen über einen Wohnungsbestand von ca. 12.400 Wohnungen. Anders als bei vielen Formen gemeinschaftlichen Wohnens handelt es sich bei den Wohnungsbaugenossenschaften um alteingesessene, erfahrene Wohnungsbauunternehmen, die über die letzten Jahrzehnte bewiesen haben, wie sie ihren Mitgliedern langfristig preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung stellen können. Die Durchschnittsmieten der Wohnungsbaugenossenschaften liegen deutlich unter den ortsüblichen Mieten. Neben langjährigen Erfahrungen in Bauvorhaben, verfügen die Wohnungsbaugenossenschaften auch über Finanzierungs-Knowhow, sehr gute Bonität und Solvenz. Deshalb sollte die Stadt Frankfurt die Zusammenarbeit mit diesen erfahrenen Wohnungsbaugenossenschaften ausweiten, damit Wohnraum in größerer Stückzahl entsteht. Da viele dieser Wohnungsbaugenossenschaften in die Modernisierung des Bestandes investieren, stehen für größere Neubauvorhaben nur geringe frei verfügbare Mittel zur Verfügung. Hier könnten die Stadt Frankfurt mit zins- und tilgungsfreien Nachrangdarlehen einspringen. Daneben bietet genossenschaftliches Wohnen eine Form von Eigentum, mit der sich die Bewohner identifizieren, und verbindet Stabilität mit sozialer Verantwortung. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.01.2026

Partei: CDU
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B (Bericht des Magistrats)

Wie ist die Bilanz des „Mietenmonitor Frankfurt am Main“?

15.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 15.12.2025, B 485 Betreff: Wie ist die Bilanz des "Mietenmonitor Frankfurt am Main"? Vorgang: A 372/25 FDP Vorbemerkung Von Januar bis März 2025 wurde das Pilot-Projekt Mietenmonitor durchgeführt. Dabei wurde die Mietenmonitor UG damit beauftragt, auf Grundlage des qualifizierten Frankfurter Mietspiegels ein Abfragemodell zu entwickeln. Mit Hilfe dieses Modells wurden Inserate unterschiedlichen Online-Plattformen analysiert. Ziel des Pilot-Projekts Mietenmonitor war es, ein Informationsmedium zu erproben, das sich dezidiert an Wohnungsanbieter:innen richtet und geeignet ist, begründet und zielgerichtet über gesetzliche Regelungen zur Mietpreishöhe und städtische Informations- und Beratungsangebote, wie bspw. den Online-Mietspiegel-Rechner, zu informieren. Im Zentrum des Mietenmonitors steht dabei die ortsübliche Vergleichsmiete, wie sie mit dem qualifizierten Frankfurter Mietspiegel ermittelt wird. Der Mietspiegel spiegelt die Vermietungspraxis in Frankfurt am Main wider und erlaubt auf einer repräsentativen Datenbasis, die ortsüblich gezahlte Miete für eine Wohnung in Frankfurt am Main mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen zu bestimmen. Im Pilot-Projekt Mietenmonitor wurde in Kooperation mit der Mietenmonitor UG, Freiburg, auf Grundlage des qualifizierten Frankfurter Mietspiegels ein differenziertes Abfragemodell entwickelt. Mit dem Modell konnte anhand der Angaben in den Inseraten eine überschlägige ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden. Da die mietpreisbildenden Merkmale nach dem Mietspiegel deutlich differenzierter sind als die Angaben in Wohnungsinseraten, wurde hierbei mit Vorannahmen gearbeitet. In der Regel wurden die Annahmen zugunsten der Wohnungsanbieter:innen getroffen. Wurde in einem Inserat bspw. eine Einbauküche genannt, so ging das Modell davon aus, dass es sich um eine junge Einbauküche mit allen Merkmalen im Sinne des Mietspiegels handelt. Es wurden bspw. auch Möblierungszuschläge angesetzt, wenn ein Inserat als möblierte Vermietung gekennzeichnet war. Leitend war hierbei die Grundannahme, dass eine Unterfassung von Fällen besser ist als ein zu ungenaues Modell. Insgesamt wurden im Projekt-Zeitraum 2.679 Inserate (ohne Neubau) erfasst, die eine mögliche Überhöhung aufwiesen. Angeschrieben wurden die Wohnungsanbieter:innen der Inserate, bei denen komplette Adressangaben vorlagen. 1. Wie beurteilt die Stadt Frankfurt den Erfolg des dreimonatigen Pilotprojekts "Mietenmonitor Frankfurt am Main"? Aus Sicht des Magistrats hat sich das Pilot-Projekt aus den folgenden Gründen bewährt und stellt eine gute Ergänzung zur Beratungskulisse der Stadt Frankfurt am Main dar. Folgende Gründe sprechen für eine Fortführung des Projekts: I. Der Mietenmonitor erreicht seine Zielgruppe präzise und genau: Der Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main ist angespannt. Das ist nicht nur eine Belastung für Wohnungssuchende und Mieter:innen, sondern führt zu einer grundsätzlichen Polarisierung zwischen den Vertragsparteien in Mietverhältnissen. Vermieter:innen beklagen, dass sie unter Generalverdacht gestellt würden, aus der Anspannung am Wohnungsmarkt Profit zu schlagen. Hier liegt eine der großen Stärken des Projekts Mietenmonitor: Anstelle öffentlicher und allgemeiner Informationskampagnen, die stets auch jene Vermieter:innen mit markieren, die sich an die gesetzlichen Regeln halten, werden über den Mietenmonitor Wohnungsanbieter:innen anlassbezogen und gezielt angeschrieben. II. Der Mietenmonitor spricht auch Vermieter:innen außerhalb Frankfurts an: Ein weiterer Vorteil des Projekts offenbart sich in der Tatsache, dass knapp die Hälfte der Anschreiben (48 %) an Adressen außerhalb der Stadtgrenzen verschickt wurden - also an Vermieter:innen, die Wohnraum in der Stadt Frankfurt am Main anbieten, jedoch selbst nicht in Frankfurt leben. Diese Zielgruppe hätte über lokale Informationsangebote womöglich gar nicht erreicht werden können. Zudem kann gerade dieser Zielgruppe ein höherer Bedarf an Beratung und Information zugeschrieben werden, da stadtpolitische Debatten weniger bekannt sein dürften. III. Der Mietenmonitor fördert Rechtssicherheit und beugt Rechtsstreitigkeiten vor: Durch die Bereitstellung von Informationen zur ortsüblichen Vergleichsmiete und die gesetzlichen Regelungen erhalten Wohnungsanbieter:innen Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Festlegung der Miete gelten. Dies hilft ihnen, rechtliche Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass ihre Mietforderungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das umfasst bspw. die Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete oder die ordnungsgemäße Dokumentation von Modernisierungsmaßnahmen. IV. Der Mietenmonitor schafft Transparenz: Die Informationsschreiben fördern Transparenz im Mietverhältnis, indem sie Vermieter:innen über ihre Pflichten zur Auskunftserteilung informieren. Dies kann dazu beitragen, Missverständnisse mit Mieter:innen zu vermeiden und das Vertrauen zwischen beiden Parteien zu stärken. V. Der Mietenmonitor verzahnt sich gut mit bestehenden Beratungsangeboten der Stadt Frankfurt am Main: In den Anschreiben wurden Vermieter:innen auf Informations- und Beratungsangebote der Stadt Frankfurt am Main hingewiesen, wie den Online-Mietspiegel-Rechner. Damit ist der Mietenmonitor als Erweiterung der bestehenden Beratungskulisse anzusehen. VI. Der Mietenmonitor liefert Erkenntnisse über den Frankfurter Wohnungsmarkt: Die für den Mietenmonitor generierten Datensätze können anonymisiert ausgewertet werden und liefern vertiefende Erkenntnisse über das Angebot an Mietwohnungen in Frankfurt am Main. VII. Beim Mietenmonitor stimmt das Verhältnis zwischen Aufwand und Mehrwert: Verglichen mit breit angelegten Informationskampagnen im öffentlichen Raum ist der finanzielle und personelle Aufwand für den Mietenmonitor überschaubar. Personell konnte das Projekt durch vorhandene Personalstellen betreut und mit vertretbarem Aufwand durchgeführt werden. In Anbetracht dessen konnten mit dem Mietenmonitor zielgenau, da datengetrieben, und aktuell Vermieter:innen mit Informationen versorgt werden, die ihnen helfen, rechtssichere Mietverträge abzuschließen. Zusätzlich sorgte die mediale Berichterstattung über den Mietenmonitor für eine Wirkung in die Breite. 2. Anhand welcher Kriterien bzw. Kennzahlen wurden das dreimonatige Pilotprojekt "Mietenmonitor Frankfurt am Main" evaluiert? I. Anzahl der registrierten Fälle: Im Rahmen des Projekts entstanden drei Datensätze, die jeweils das Angebotsgeschehen eines Monats auf drei reichweitenstarken Immobilien-Plattformen im Internet abbildeten. Die Anzahl sowie die Häufigkeit der registrierten Verstöße weisen darauf hin, dass Verdachtsfälle mit Verstößen gegen geltende mietrechtliche Bestimmungen keine Einzelfälle oder Ausreißer sind. Dementsprechend sind die verausgabten Mittel für ein tatsächlich relevantes Problem am Frankfurter Wohnungsmarkt eingesetzt worden. II. Rückmeldungen: Der Magistrat, Amt für Wohnungswesen, hat die eingehenden Rückmeldungen von angeschriebenen Vermieter:innen ausgewertet. Quantitativ handelte es sich um 30 Rückmeldungen bei 959 versendeten Anschreiben. Die geringe Quote wird als Indiz dafür gesehen, dass in der Regel keine falschen Verdächtigungen aus dem Datensatz des Mietenmonitors entstanden sind. Lediglich in Einzelfällen meldeten sich Vermieter:innen mit kritischen Stimmen zu Wort. In vergleichbarer Anzahl drückten Vermieter:innen ihren Dank für die erhaltene Information aus und kündigten an, aufgrund des Schreibens ihre Mietforderung zu korrigieren. III. Zugriff auf Online-Mietspiegel-Rechner: Im Pilotzeitraum des Projekts wurde ein deutlicher Anstieg der Zugriffszahlen auf den Online-Mietspiegel-Rechner registriert. Dies indiziert einerseits den erfolgreichen Informationscharakter des Projekts, wenn Angeschriebene das Anschreiben zum Anlass genommen haben, um ihre Mietforderung mit Hilfe des Rechners zu überprüfen. IV. Begleit-Arbeit: Das Projekt wurde im Rahmen einer Masterarbeit eines Verwaltungsstudenten evaluiert und ausgewertet. Dabei wurden die Ergebnisse des Mietenmonitors quantitativ ausgewertet und qualitative Expert:innen-Interviews zum Projekt durchgeführt. 3. Wie viele Mieten wurden im Rahmen des Pilotprojekts "Mietenmonitor Frankfurt am Main" insgesamt überprüft? Es wurden im Zeitraum Januar bis März 2025 insgesamt 6.660 Inserate (ohne Ausreißer und Doubletten) erfasst und überprüft. 4. Wie viele überhöhte Angebotsmieten konnte der Mietenmonitor insgesamt identifizieren? Es wurden 2.679 Inserate (ohne Neubau) identifiziert, bei denen eine Miete gefordert wurde, die mindestens mehr als 10 % über der kalkulierten ortsüblichen Vergleichsmiete für das jeweilige Inserat lag. Das entspricht einer Quote von 40,2 % aller im Projekt-Zeitraum erfassten Inserate. 5. Wie viele der insgesamt identifizierten Mieten waren dabei? Kategorie Anzahl1 Anteil (%) über 10% bis 20% 642 24,0 über 20% bis 30% 610 22,8 über 30% bis 40% 485 18,1 über 40% bis 50% 311 11,6 über 50% 631 23,6 1 Gesamtzahl der Fälle: 2.679 6. Wie viele rechtssicher überhöhte Angebotsmieten konnten dabei in den in Frage 5 abgefragten Kategorien jeweils identifiziert werden? Der Mietenmonitor ist kein geeignetes Instrument, um rechtsichere Aussagen darüber zu treffen, ob eine tatsächlich vereinbarte Miete überhöht ist. Dieser Anspruch besteht darüber hinaus auch nicht. Der Mietenmonitor ist ein datengetriebenes Informationsinstrument, um auf Basis fachlicher Einschätzungen effizient und präventiv über vertragsrechtliche Regelungen sowie Rechte und Pflichten im Mietverhältnis zu informieren. Der Mietenmonitor untersucht Inserate für angebotenen Wohnraum. Mietinserate auf Plattformen stellen Angebotsmieten dar, die nicht direkt mit den tatsächlich bezahlten Mieten in geschlossenen Mietverträgen gleichzusetzen sind. Daher können aus Angebotsmieten keine direkten Rückschlüsse auf mögliche Rechtsverstöße in Mietverträgen gezogen werden. Dies wäre ggf. über ein Mietenregister möglich, das jedoch nicht existiert. Gleichzeitig ist anzunehmen, dass Wohnungssuchende in Frankfurt am Main aufgrund der angespannten Wohnraumversorgung und des Nachfrage-Überhangs vor Vertragsabschluss in der Regel wenig Verhandlungsspielraum bei der Miethöhe haben. 7. Wie viele der identifizierten Angebotsmieten wurden infolge der Aktivitäten der Stadt schließlich reduziert? Wie in der Antwort auf Frage 6 dargestellt, besteht keine Einsicht in abgeschlossene Mietverträge und die darin vereinbarten Miethöhen. Auch besteht keine rechtliche Grundlage, diese Einsicht zu fordern. Erstens können festgestellte Verstöße gegen die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) nur zivilrechtlich gerügt werden. Zweitens stellt die an die Allgemeinheit gerichtete Inserierung einer Miethöhe auf einer Plattform keinen Verstoß wegen Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStrG) dar, der ein Verwaltungsverfahren begründen würde. 8. Welche Änderungen sollen ggü. dem Pilotprojekt "Mietenmonitor Frankfurt am Main" vorgenommen werden? Derzeit werden mehrere Optimierungen für das Projekt Mietenmonitor erarbeitet. Das umfasst die folgenden Maßnahmen: · Ausschöpfung der erhobenen Datensätze optimieren · Effizientere Folgekommunikation mit angeschriebenen Wohnungsanbieter:innen · Ausweitung der Informationskampagne um die Zielgruppe mutmaßlich betroffener Mieter:innen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 07.10.2025, A 372 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 17.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichern

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 482 Betreff: Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6456 - E 120/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 268/25 - Der Magistrat nimmt Bezug auf die Berichte B 338 vom 09.09.2024, B 45 vom 07.03.2025 und B 268 vom 21.07.2025. Das zuständige Fachamt hat den Entwurf einer Richtlinie zur Förderung der strukturellen Qualitäten gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnprojekte finalisiert. Der Entwurf befindet sich im Geschäftsgang. Daran anknüpfend soll im zweiten Schritt eine Richtlinie erarbeitet werden, mit der die Entwicklung von Bauvorhaben in gemeinwohlorientierter Trägerschaft gefördert und somit die bestehende Wohnungsbauförderung sinnvoll ergänzt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 120 Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 268 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem Konzeptverfahren

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 461 Betreff: Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem Konzeptverfahren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5868 - NR 660/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 52/25 - Zwischenbericht: Die ämter- und dezernatsübergreifende Abstimmung des bereits vorliegenden Entwurfes für den Magistrats-Vortrag ist weiter vorangeschritten. Der Entwurf nebst seinen Anlagen zum Verfahrensablauf sowie den Kriterienkatalogen befindet sich in der Finalisierung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 660 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 52 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Leerstand in Frankfurt

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 459 Betreff: Leerstand in Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6515 - A 347/25 Linke - Zu 1) Der Magistrat verwaltet 948 eigene Wohneinheiten und ca. 115 Wohneinheiten von der Stiftung Allgemeiner Almosenkasten. Im Eigentum der ABG Frankfurt Holding (ABG) stehen rund 55.000 Wohnungen. Zu 2) Aktuell stehen ca. 101 Wohnungen leer. Bei der ABG besteht ein vermietungsbedingter Leerstand von unter 0,5 %. Zu 3) Genaue Adressen können leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Die städtischen Wohn-gebäude stehen in allen Stadtteilen. Zu 4) Bei regelmäßig auftretenden Leerstandsphasen bei Mieterwechseln vergehen nur wenige Tage oder Wochen, bis eine leergewordene Wohnung wieder bewohnt werden kann. Bei Wohnungen mit einem stark abgewohnten Zustand werden in der Regel umfassende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Bis zur Wiedervermietung nach einer Sanierung können mehrere Jahre vergehen. Im Durchschnitt werden leerstehende Wohnungen innerhalb von ein bis zwei Jahren saniert und erneut vermietet. Zu 5) Bei aktuell im Leerstand befindlichen Wohnungen stehen größere bauliche Maßnahmen an. Ein Großteil dieser Wohnungen muss technisch nachgerüstet werden, um heutigen Anforderungen für einen sicheren Betrieb (Elektrosicherheit) von Mietflächen gerecht werden zu können. Zu 6) Als Begründung für den Leerstand lassen sich folgende Gründe heranziehen. • Längere Anlaufphase bis eine Sanierung der leerstehenden Wohnung begonnen werden kann. • Personal- und Fachkräftemangel in Bauunterhaltungs- und in Projektabteilungen. • Fehlende finanzielle Ressourcen bzw. Fehlen eines Mitteltopfes zum Aufbau eines städtischen Wohnungssanierungsprogramms. Zu 7) Derzeit werden leerstehende Wohnungen priorisiert in Sanierung gegeben. Außerdem ist eine Kooperation mit der ABG in Vorbereitung, welche die Sanierung der leerstehenden Wohnungen übernehmen soll. Hierfür wurden im Entwurf des Haushalts 2026 Mittel eingestellt. Zu 8) Unter dem Umstand, dass eine Beendigung eines Mietverhältnisses nicht geplant werden kann, wird es schwierig sein eine konkrete Planung für neu hinzukommende Wohnungen im Leerstand aufzubauen. Aktuell wird an der Verringerung des bestehenden Wohnungsleer-stands gearbeitet (siehe Frage 7). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 09.04.2025, A 347 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstra

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 466 Betreff: Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstraße/Seehofstraße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6531 - NR 444/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 66/24 - Zu den Ziffern 2 a), b) und c): des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 zur NR 444 kann der Magistrat wie folgt berichten: a) Das Amt für Bau und Immobilien ist im März 2022 aus den bisherigen Standorten Gerbermühlstraße 48, Gutleutstr. 7-11 und Berliner Straße 33-35 aus- und in die neue Liegenschaft Solmsstraße 27-37 eingezogen. b) Für die bisherigen Liegenschaften bestehen Mietverträge mit folgenden Restlaufzeiten: • Berliner Straße 33-35: Mietvertrag befristet bis 30.11.2023, danach jährliche Verlängerung, • Kündigungsfrist 6 Monate zum Vertragsende. • Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41: Mietvertrag mit Festlaufzeit bis 30.11.2036. • Gutleutstraße 7-11: Mietvertrag befristet bis 31.03.2023, danach jährliche Verlängerung, Kündigungsfrist 12 Monate zum Vertragsende. Verlängerungsoption der Stadt Frankfurt am Main für 1x5 Jahre bis 31.03.2028. Für die Nachnutzung der genannten Liegenschaften gibt es aktuell folgende Planungen: • Berliner Straße 33-35: Das Standesamt übernimmt die gesamte Liegenschaft. Die Verlängerung des bestehenden Mietvertrages wird derzeit durch das Amt für Bau und Immobilien verhandelt. • Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41: Die Seehofstr. 41 wurde bis 31.12.2022 als Impfzentrum im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zwischengenutzt. Beide Liegenschaften werden in Kooperation mit dem Vermieter zu einem Schulstandort für das Gymnasium Süd entwickelt. • Gutleutstraße 7-11: Hier war keine unmittelbare städtische Nachnutzung für die Restlaufzeit geplant. Die Liegenschaft wurde zum 31.03.2023 an den Vermieter zurückgegeben. c) Für die Liegenschaft Berliner Straße 33-35 sind Mieterhöhungen aufgrund von Umbaumaßnahmen nicht vereinbart. Zu Ziffer 3 des oben genannten Beschlusses kann der Magistrat wie folgt berichten: Im Hinblick auf die dringenden Bedarfe der Stadt Frankfurt am Main an neuen Schulstandorten wurde auf die Ausübung des Sonderkündigungsrechts zum 30.11.2020 für den Standort Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41 verzichtet. Diese Gebäude sollen zu einer weiterführenden Schule umgebaut werden. Zu Ziffer 4: Der Magistrat - hier das Amt für Bau und Immobilien - führt derzeit ein Projekt zur Einführung eines CAFM-Systems durch. Dabei soll auch ein Vertragsmanagementsystem berücksichtigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.11.2017, NR 444 Bericht des Magistrats vom 09.02.2024, B 66 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5, 8 Versandpaket: 10.12.2025

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1

GINNHEIMER Spargel

20.05.2025

Es ist die Idee einer intelligenten Frau, die mich fragte, weshab der Spargel nicht als Wegweiser für die Himmelsrichtungen Nord / Süd farblich markanter gestaltet werden könne?

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Wohnraum optimaler nutzen

17.04.2024

Guten Tag, bei meiner Wohnungssuche bin ich sehr oft damit konfrontiert worden, dass große Wohnungen an Einzelpersonen vermietet werden, auch wenn sie von der Größe für eine zwei-Personenhaushalt geeinigt wären, zum Beispiel für eine Wohngemeinschaft, auch bei einem guten Job und Gehalt. Es ist bekannt, dass sehr viele Wohnungen in der Stadt nicht optimal genutzt sind. Das Thema ist sehr komplex und es ist oft fast unmöglich dies zu ändern. Oft gibt es in den Medien Äußerungen von renommierten Architekten, dass wir uns aufgrund Raummangel in der Stadt verkleinern müssen, unseren Wohnraum begrenzen und weniger Autos fahren sollen. Der Wohnungsbau kommt bei weitem nicht hinterher. Außerdem gibt es in der Stadt kaum noch Platz. Andererseits steuert der Wohnungsmarkt komplett dagegen. Große Wohnungen werden bevorzugt an Einzelpersonen vermietet, auch wenn es Interessanten gibt, die die Wohnung optimaler nutzen würden. Dabei stellt das Vermieten an mehrere Personen keinen wirtschaftlichen Nachteil für den Vermieter. Meiner Meinung nach sollte der Stadt gegensteuern und Leuten, die freiwillig ihren Wohnraum teilen möchten und damit gleichzeitig weitere Wohnungen freistellen (!), Unterstützung geben. In einer Zeitung habe ich neulich einen Artikel gelesen, in dem gefeiert wurde, wie eine ältere Dame die vielen Zimmer in ihrer Wohnung in Hamburg an verschiedene Leute vermietet. Wie kommt diese Einstellung mit der Tendenz zusammen, dass die Wohnungen an so wenige Leute vermietet werden, wie eben möglich. Mein Vorschlag wäre, bei Vermietung von Wohnungen ab bestimmter Größe, den Bewerbern Vorteil zu verschaffen, die eine bestimmte Wohnung optimaler, gemäß ihrer Größe, nutzen können. Die Lage ist viel zu kritisch, um es dem freien Markt zu überlassen und gleichzeitig über den extremen Wohnraummangel in der Stadt zu beklagen.

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Heddernheims römische Geschichte bewahren und nicht zubauen

22.11.2023

Unser beschauliches Heddernheim hat eine große Vergangenheit. Vor fast 2000 Jahren wurde hier von römischen Soldaten die Stadt NIDA gegründet, und war über viele Generationen hinweg das Zentrum der Region. In der Stadt wurden Thermen, mehrere Tempel und Theater erbaut. Die Gegend war 100 Jahre lang eine faszinierende Forschungsstätte für Archäologen, aber in den 20ger und 60er Jahren wurde das meiste für die Ernst May Siedlung und die Nordweststadt überbaut und ist für immer verloren. Jetzt hat das Denkmalamt das allerletzte Stadtviertel, das noch erhalten im Boden lag, erschlossen, aber die Frankfurter Wohnungsbaugesellschaft möchte nun auch diesen Bereich mit hohen Wohnblöcken zubauen. Wir wollen diesen letzten Bereich, der noch vor Ort erhalten ist, nicht auch vernichten und fordern deshalb, dass hier ein Archäologisches Museum entsteht! Hier kann ein Ort entstehen, an dem unsere Kinder mit ihren Schulklassen in die Vergangenheit vor der Haustür schauen können! Man könnte zum Beispiel zeigen: * Einen rekonstruierten Mithras-Kult-Keller, der Teil der Kultur vor allem von Römischen Truppen war * Eine erhaltene Mauer eines großen Hauses, das uns erstaunen lässt vom Lebensstandard schon zur Zeit der Römer * Ein Kultkeller, ein Holzkeller und * Töpferöfen, wo das Alltagsleben bildlich vorstellbar wird Die Stadt Frankfurt will für dieses letzte Teil von NIDA keinen Denkmalschutz festlegen, sondern ihn überbauen. Lassen wir diese unersetzlichen Erinnerungen doch nicht in Vergessenheit geraten! Man kann eine dauerhafter Ausstellung etablieren, Führungen für fachlich Interessierte anbieten, man kann die Schulklassen vor Ort auf eine Reise in eine fremde und vergangene Welt mitnehmen. Anstatt das Areal einfach nach Schema F zuzubauen, könnte manhier ein Kleinod schaffen, dass die Nordweststadt endlich mit ihrer Geschichte verbindet und auch für Besucher attraktiver macht!

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Garagen wieder ihrem Zweck zuführen

02.05.2023

Nach hessischer Bauordnung (HBO), darf eine Garage ausschließlich für Auto, Motorrad, Ersatzreifen und Zubehör genutzt werden. Wer seine Garage trotzdem mehr als Lagerhalle denn als Stellplatz nutzt und keinen Platz für sein Auto lässt, kann die Bauaufsicht seiner Kommune auf den Plan rufen. Warum wird das in Frankfurt nicht getan, bzw. kontrolliert? Ich kenne viele Garagen, die mit allem möglichen vollgestellt sind, bzw. als Werkstatt dienen. Die Autos werden dann auf öffentlichen Raum geparkt, oft verbotswidrig (was in den Frankfurter Außenbezirken natürlich niemanden interessiert).  Entweder sollte man bestehende Gesetze durchsetzen und kontrollieren, oder man schafft sie ab. Man kommt sich in Frankfurt manchmal wie in einem rechtsfreien Raum vor, wo jeder (insbesondere Autobesitzer) machen kann, was er will.

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Parkhaus anstatt Parkplatz

02.08.2022

Die Wohnheim / ABG sollte aufgefordert werden anstatt dem Parkplatz zwischen den Häusern Kleemannstraße 40 und 42 ein Parkhaus zu errichten, um dem immensen Parkdruck in der Siedlung entgegen zu wirken. Die Dachfläche könnte dann begrünt und oder mit Solarpanels ausgestattet werden.

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Verzicht auf Abriss und Neubau

07.12.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, die Baudezernentin Sylvia Weber hat sich schon für eine Beweispflicht, dass es keine Alternative zum Abriss gibt, ausgesprochen. Daran möchte ich anknüpfen und Bitte um tatsächliche Durchsetzung dieses Vorhabens. Wir müssen von der weit verbreitete Denkweise "es ist viel einfacher auf der grünen Wiese zu planen" unbedingt abrücken. Hier wünsche ich ein klares Umdenken hin zur Bestands- und Leerstandsnutzung, hin zu Aufstockungen und Nachverdichtungen, statt weiter Flächen zu versiegeln und die Landschaft zu zersiedeln. Leider ist das Bauen im Bestand aktuell zu schwierig. Hierzu braucht es eine Umbauordnung, die von den Architects for Future ausreichend und im Detail erarbeitet wurde und dem Bauministerium vorliegt. Es gibt viele Stellschrauben, die müssen umfassend und zusammenhängend angegangen werden. Beton/Zement ist für 8% der weltweiten Co2 Emission verantwortlich, das ist fast 3x soviel wie das Fliegen. Nachwachsende Rohstoffe wie Stroh oder Hanf, aber auch Holz sind zum Teil Abfallprodukte aus der Landwirtschaft. Es sollte vereinfacht werden, diese zu verwenden. Sollte dennoch gebaut werden müssen, sollte nach dem UrbanMining-Prinzip gebaut werden. Das bedeutet, dass auch wieder rückgebaut werden kann und die Produkte an anderer Stelle eingesetzt werden können. So bleibt auch der Wert der Materialien erhalten. Dafür braucht es einen Gebäudepass. Ich wünsche mir für unsere Zukunft, dass wir als Stadt Frankfurt als Vorreiter agieren und mutig die überfällige Bauwende angehen. Lasst uns auf Abriss verzichten und unsere Bestandsgebäude und deren Graue Energie wieder Wert schätzen. Mit freundlichen Grüßen Maureen Witte

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Umzug und Neuentwicklung des tristen Ämter-Areals in Sachsenhausen

16.04.2021

In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.

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Änderung Bebauungsplan Fassadenbegrünung

22.11.2020

In ARD Alpha lief heute ein interessanter Beitrag zum Thema Fassadenbegrünung. In Singapur werden Neubauten, insbesondere Hochhäuser, nur noch genehmigt, wenn die Fassaden begrünt sind. Eine dort ansässige Firma hat bspw. Module mit Pflanzen entwickelt, die mit zwanzigjähriger Garantie und automatischer Nährstoff- und Wasserversorgung ausgestattet sind. Idee: Die Stadtverordnetenversammlung soll die Bebauungspläne aller Stadtteilen so ändern, dass Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Hotels, ... nur noch mit singapurähnlichen Begrünungskonzepten renoviert und neu gebaut werden dürfen. Begründung: Neben des optischen Effektes ist die Auswirkung auf das Stadtklima Grund meiner Idee. In den letzten Sommern war es in den Neubau- und Hochhausvierteln unerträglich heiß. Der Magistrat hat dies zwar brav via Pressemitteilung thematisiert, aber sonst nichts unternommen. Es wurde von Umweltdezernat sogar hingenommen, dass Alleebäume nachhaltig geschädigt sind, weil sie nicht gegossen wurden.

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Industriedenkmäler erhalten - Einspruch im Planoffenlegungsverfahren - Bebauungsplan Nr. 834 - Schönhofquartier

13.01.2020

Alte Kasernenreste erhalten – In der alten Naxos- Schleifmittelfabrik betreutes jugendliches Wohnen einrichten ! Mit dem Bau der Main-Weser-Bahn legten die Preußen die Kaserne an, und hatten einen Ladebereich am Westbahnhof. Das Artilleriegiment hieß König Humbert von Italien. Ich wäre dafür das Kasernengebäude und die Reitschule zu erhalten, am besten wäre es, die städtischen Bühnen blieben dort, zusammen mit Büros für Kreative. Dort wo das Siemensgebäude steht und weiter hin zum Stellwerk könnte man ruhig noch etwas in die Höhe gehen, 10 Stockwerke vielleicht, an dieser Stelle wäre ein Wohnturmriegel ähnlich des Sonnenrings in Sachsenhausen wegen des S-Bahn"lärms" sogar wünschenswert. Dann könnten an anderer Stelle Stockwerke wegfallen. Das Siemensgebäude könnte zur Grundschule umgebaut werden, oder an dieser Stelle eine Neue errichtet werden. An der Rödelheimer Landstraße selbst sollten möglichst viel von den bestehenden Wohnhäusern stehen bleiben, mit einer ansteigenden Bebauung zur S-Bahn hin. Dann würden die Bewohner der Gründerzeithäuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Sonnenlicht behalten, auch das wäre schön. Gleichzeitig bekommen mehr Wohnungen des Neubauviertels einen Ausblick auf den Taunus. Ich möchte mir und den Eingeborenen möglichst den alten Anblick erhalten. Der Anblick der alten Schleifscheibenfabrik Burckhard & Co. (Naxos- Schleifmittel) wäre auch für meine Stadtführungen auf dem Fahrrad durch Bockenheim sehr wichtig. Ich brauche alle diese Gebäude für mein Glasperlenspiel sozusagen. Auch Kinder lernen an solchen Gebäuden, alle Kinder lernen sie auf den Ausflügen mit Kindergarten und Schule kennen, Heimat- und Sachkunde ist das Stichwort. Ein nicht zu unterschätzendes Fach, wenn sie sich als Erwachsene mit Menschen aus anderen Kulturen austauschen. Auch für Film- und Fernsehen sind diese Gebäude, zusammen mit einem schönen Entwurf im Hintergrund nicht uninteressant. Man könnte dort ein Kinder- und Jugendzentrum einrichten, mit betreutem Wohnen in den alten Arbeiterwohnungen die neben dem Produktionsgebäude stehen. Wenn die alte Maschinenhalle an der Straße zu belastet ist, warum baut man dann nicht einfach alle Fenster aus, sichert sie, und erbaut dass Gebäude in der Kubatur einfach neu mit alten Fenstern, mit einem neuen Innenleben. Der Rest der Produktionsanlagen müssen abgerissen, und der dazugehörige Boden ausgetauscht werden; aber bei dem vorderen Gebäude muss Silhouette und Eindruck hinterher wieder gleich sein. Vielleicht mit einem Dach, wie es die originale Halle hatte, Vorbilder sind erhalten. Sollte die vordere Halle ohne Schadstoffsanierung nutzbar sein, dann schlage ich vor das Dach auf alt umzubauen. Der straßenverkehrliche Anschluß ans Volta-Viertel sollte meiner Meinung nach nicht mit einer Überführung gemacht werden, zu viele Radfahrer sind zu erwarten, die nicht über die Ludwig-Landmann-Straße vom Voltaviertel nach Rödelheim-Eschborn-Kronberg fallen wollen. Ein schmaler beschrankter Bahnübergang, gerade breit genug für 1,5 Autos wäre die bessere Lösung; gerade für die Alten. Eine zusätzlich zu erwartende Steigerung des S-Bahn Verkehrs durch die durchgehende Verbindung nach Usingen muss über den Homburger Damm abgewickelt werden, dann wären die Zugpausen gerade groß genug um attraktiv für Fußgänger und Radfahrer, aber unattraktiv für den PKW-Verkehr zu sein. Ich fordere hiermit den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, den offenliegenden Bebauungsplan noch einmal meinen Vorschlägen entsprechend zu überarbeiten.

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Mietentscheid: Grundlegender wohnungspolitischer Wandel statt Verzögerungstaktik

22.12.2019

In Frankfurt herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Während die städtische Wohnungspolitik profitorientierten Akteuren Tür und Tor öffnet, steigen allerorts die Wohnkosten und müssen bereits jetzt viele Haushalte mehr als 50% ihres verfügbaren Einkommens für die Miete aufbringen. Diese Politik führt in vielen Stadtvierteln zu Mietpreisexplosionen, Verdrängung und Verödung. Das haben wir satt. Im Einklang mit den Forderungen des Mietentscheids sehen wir die ABG Frankfurt Holding als städtische Wohnungsbaugesellschaft in der Pflicht, sich ausschließlich auf die Schaffung von gefördertem Wohnraum zu konzentrieren. Zudem soll jede Wohnung, die im ABG-Bestand frei wird, als geförderte Wohnung neu vermietet werden. Des Weiteren halten wir es für notwendig, dass Mieterinnen und Mietern, die bereits in ABG Wohnungen wohnen und Anrecht auf eine Sozialwohnung haben, die Miete auch auf entsprechende 6,50€/m² gesenkt wird. Diese Forderungen würden dem drastischen und kontinuierlichen Sinken des Bestands an Sozial- und bezahlbaren Wohnungen unmittelbar etwas entgegensetzen. 25.000 Bewohner*innen unserer Stadt haben mit der Unterzeichnung des Mietentscheids im Herbst/Winter 2018 das notwendige Quorum erreicht und damit die gesetzliche Bedingung für die Durchführung eines städtischen Bürgerentscheids erfüllt. Von Seiten der Verantwortlichen wird dem demokratischen Recht auf ein Bürgerbegehren jedoch seit Abgabe der Unterschriften am 15.Januar 2019 mit juristischer Verzögerung, Delegitimierung, Ignoranz und der Verbreitung falscher Informationen begegnet (https://mietentscheid-frankfurt.de/?p=1454). Wir wollen eine demokratische Stadt, in der Möglichkeitsräume geschaffen und ein würdevolles Leben für alle möglich ist. Daher fordern wir die Stadt auf, das Votum der Bürger*innen ernst zu nehmen und endlich ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, den Bürgerentscheid stattfinden zu lassen. Geben Sie den Frankfurterinnen und Frankfurtern die Möglichkeit, demokratisch über die Forderungen des Mietentscheids abzustimmen!

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Zweckentfremdungsverbot / Leerstand von Wohnraum bestrafen

08.12.2019

In Frankfurt herrscht Wohnungsnot. Die Mieten sind horrend. Dennoch gibt es etliche leerstehende Wohngebäude, wie man etwa auf der Webseite Leerstandmelder sehen kann: https://www.leerstandsmelder.de/frankfurt In Berlin, Hamburg und einigen anderen Städten gilt ein sog. Zweckentfremdungsverbot. Danach ist Leerstand, der über einen bestimmten Zeitraum hinausgeht, verboten. Vermieter die das Verbot missachten, können verwarnt und bei Missachtung mit hohen Bußgeldern belegt werden. Ähnliches sollte auch in Frankfurt eingeführt werden, um Leerstände von Wohnimmobilien zum Zweck der Spekulation zu unterbinden.

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weniger Luxus-Appartments, mehr bezahlbaren Wohnraum

25.11.2019

Wohnen in Frankfurt ist teuer. Statt Luxus-Appartments zu bauen, sollte mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

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Ideenwettbewerb eines ganz großen Wurfs für Frankfurt 2030

17.06.2019

Richtungen ergeben sich aus Visionen und Ideen. Ich finde, dass Frankfurt ein Ideenwettbewerb veranstalten sollte, wie Frankfurt sich bis 2030 entwickeln soll - gerade auch in den Randgebieten (Bebauung, Infrastruktur, welche Art von Bebauung, Nahverkehrskonzepte, neue Stadtzentren, Freizeitflächen). Beteiligung: jeder. Primäre Adressaten: Fakultäten für Städtebau und Entwicklung aller (auch internationaler) Universitäten. Vielleicht bekommen wir so mal frischen Wind (neue Ideen) nach Frankfurt. Die interessantesten 50 könnte man dann den Bürgern mal vorstellen - dann folgt die Diskussion und dann die Zielvereinbarung. Deadline für die Konzepte: 1.6.2020

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Neue Baufläche für Ein- und Zweifamilienhäuser

16.06.2019

Derzeit dreht sich alles um Sozialwohnungen, was ist aber mit der Mittelklasse, die auch in Frankfurt leben möchte. Kleine Wohneinheiten sind nur noch in den Beständen zu finden, stattdessen prägen nur noch große Wohnblöcke das Stadtbild. Das mag soweit für Innenstadtlagen auch die einzig opportune Lösung sein, allerdings sollten jetzt schon eine Weichenstellung für das weitere wachsen der Stadt gelegt werden. Zumindest ein paar neue Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser werden benötigt. Dabei könnte eine großzügige Bebauung, d.h. mit viel Gartenfläche, eine ökologische Variante darstellen. Besonders interessante wären, die derzeit etwas abgelegenen und oft unbeachtete Areale in Augenschein zu nehmen. Konkret möchte ich vorschlagen, zu diesem Zweck die Kleingartenbereiche in Seckbach, zwischen Romroder Straße und Lohrberg (25 SF 1710 & 1810) in Bauland umzuklassifizieren. Tatsächlich handelt es sich in den genannten Bereichen um relativ große Grundstücke (einige haben mehrere Flurstücke) im Privatbesitz, die zum Teil ohnehin schon als Wochenend-Domizile Verwendung finden. Eine Umwandlung in Bauland, mit der Auflage einer niedrigen Bebauung auf großem Grund, würde kaum ökologische Nachteile bringen, dafür aber einen positiven Effekt auf die Wohnraumbilanz, auch im mittleren Bereich, mit sich bringen. Weitere Vorteile: • Bevölkerungszuwachs wäre überwiegend aus der Mittelschicht und würde Seckbach einen gesunden Bevölkerungs-Mix ermöglichen. • Seckbach könnte eine bessere Berücksichtigung in die ÖPNV-Planung und Anbindung an die Innenstadt geltend machen. • Ausbau der Schulen und Kindergärten durch die wachsende Bevölkerung. • Ein mehr an Sicherheit: denn die Gelände in besagten Bereichen sind relativ uneinsichtig und weitgehend unüberwacht. • Keine negativen Effekte auf den Erholungsgebiet Lohrberg. • Generell dürft Seckbach in einem Zeitraum von 20 Jahren deutlich durch die neue Bebauung aufgewertet werden. Wobei wohnen am Park (Lohrberg) einen hohen Mehrwert bringen wird und auch auf den Stadtkern austrahlen wird. • Allgemeine Verbesserung der Infrastruktur als Nebeneffekt.

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Zoo in den Stadtwald

17.10.2017

Oder gibt es Vorschriften, nach denen Zootiere Stadtluft und Anwohner Tier-Abgase inhalieren müssen? Heraus käme ein geräumiges Wohngebiet in bester Lage.

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Dippemess in den Ostpark

17.10.2017

Oder gibt es eine Vorschrift, daß Dippemess, Flohzirkus und Markt auf einer trostlosen Brachfläche stattfinden müssen? Kann man hier keine Wohnungen bauen?

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Förderung Elektromobilität

27.02.2017

Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge beschließen: Beim Bau neuer Wohnungen ist bei Tiefgaragenstellplätzen darauf zu achten, dass die Einstellplätze Stromanschlüsse zum Aufladen von Elektrofahrzeugen erhalten. Die Umrüstung bestehender Tiefgaragen soll gefördert werden. Begründung: Die Zulassung von Elektrofahrzeugen werden in den nächsten Jahren zunehmen. Eine Möglichkeit, diese aufzuladen exisitiert so gut wie nicht. Die wenigen Ladesäulen werden entweder von nicht-Elektrofahrzeugen blockiert oder reichen nicht aus. Am sinnvollsten ist, das Auto dort zu laden, wo es über Nacht steht: in der Tiefgarage. Jedoch gibt es in den wenigsten Tiefgaragen entsprechende Anschlüsse - auch nicht bei Neubauprojekten. Dies soll geändert werden.

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Mehr Wohnraum schaffen; zwischen Schwanheimer Ufer und Zur Frankenfurt

16.02.2016

dort wo jetzt die Kleingartenanlage steht, könnten bis zu 10 Wohnblocks entstehen. Der Mangel an bezahlbaren Wohnraum ist groß. An der genannten Stelle könnten Block mir 4 Etagen (siehe Henriette-Fürth Str.) passen.

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Wohnungen für Senioren zentral sowie behindertengerecht

27.03.2015

Wer hat Frankfurt aufgebaut? Die Senioren und deren Generation. Nicht jeder kann sich eine Senioren-Residenz leisten. Daher sollten Wohnungen für Senioren zentral und bezahlbar sein, möglichst zusammen liegen und auch behindertengerecht gebaut werden, soweit sie von der Stadt Frankfurt gefördert werden. Bauträger könnten von der Stadt - in dieser Hinsicht - subventioniert werden.

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Leerstehende Liegenschaften zu bezahlbaren Wohnungen umbauen

27.03.2015

Gewerberäume, Gewerberäume, Gewerberäume und alle z. T. mehrere Jahre leerstehend. Warum wird den Bauträgern keine Auflage gemacht, dass sie z. B. bei Leerstehen nach 18 Monaten die Räume zu bezahlbaren Wohnungen umbauen müssen? Damit könnte die bestehende Wohnungsnot in Frankfurt zum Großteil behoben werden.

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Zentrale Vermittlungsstelle für leerstehende Gebäude

17.10.2014

Als Alternative zum sozialen Wohnungsbau sollte eine zentrale Vermittlungsstelle für leerstehende Gebäude (egal in welcher Hand das jeweilige Gebäude liegt), ins Leben gerufen werden. Diese sollte sich darum kümmern, dass derartiger Wohnraum dem Wohnungsmarkt nach evtl. vorheriger Instandsetzung wieder zur Verfügung gestellt wird.

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Erst Schulen und Kitas, dann neue Baugebiete

13.10.2014

Es fehlt dem städtischen Haushalt am nötigen Geld, um den jetzt schon bestehenden Bedarf an Schulen und Kitas zu decken. Selbst dort, wo die städtischen Bebauungspläne soziale und Bildungseinrichtungen vorsehen, verdienen zwar die Investoren, die Bürger aber gehen leer aus. Die Stadt bricht ihre Versprechungen, Schulen und Kitas zu bauen. Bestandsschulen platzen aus allen Nähten - ganz abgesehen vom dem desolaten Zustand, in dem sie sich teilweise befinden, weil es der Stadt nicht gelingt, den Sanierungsstau aufzulösen. Die Stadtplaner scheint das nicht zu interessieren; sie planen unbeeindruckt weiter, wollen auf Biegen und Brechen, dass die Stadt weiter wächst. Die Antwort auf die Frage, wo die Kinder der Neu-Bürger zur Schule gehen sollen, bleiben sie uns schuldig. Wo ist die Grundschule am Bügel / Ben-Gurion-Ring, die so dringend gebraucht wird und im Zuge der Hochhausbebauung versprochen wurde? In Bonames-Ost will die Stadt mindestens 1500 Wohneinheiten bauen - wie dort eine Grundschule oder vier Kitas finanziert werden sollen, ist nicht geklärt. Das Planerversprechen wird zur Utopie - die Gelackmeierten sind die Bürger. Das kann und darf so nicht weitergehen - deshalb: erst Schulen und Kitas bauen, dann neue Baugebiete planen!

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Bezhalbare Wohnng auf dem Gelände vom Panoramabad

01.10.2014

Das Panoramabad soll verlegt werden. Dann gibt es Platz für Wohnraum . Am Besten bezahlbaren Wohnraum. Hochpreisiges gibt es ausreichend. Also: Bitte max. 8,50 € warm pro qm und eine gemischte Bebauung, meint in diesem Fall 1- 5 Zimmer Wohnungen. So können auch Normalverdiener_innen ( z.Bsp.: städtische Angestellte, Friseur_innen, Kassierer_innen, Sozialarbeiter_innen, Hartz IV Empfänger_innen , also die Sozialverwaltung von Bund und Land) , die voll arbeiten, da wohnen , wo sie wohnen möchten, ohne ins Präkariat abzurutschen. Sie werden nicht an den Stadtrand gedrängt, der sich immer weiter verschiebt.

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Mehr tun gegen Leerstand von Gewerbeimmobilien

30.09.2014

Eine horrende Zahl von ca. 1,5 Mio Quadratmetern Bürofläche stehen in Frankfurt leer, also fast 12 % des gesamten Bestandes laut Statistik des Immobilien-Dienstleisters Jones Lang LaSalle. Zum Vergleich: In London stehen 5,4% der Büros leer, in Paris 7,5%. Die nach Einwohnern doppelt so grosse Stadt Hamburg hat nur halb so wenig Quadratmeter-Buroleerstand wie Frankfurt. Das ist sehr verwunderlich und ist kein ruhmesblatt fuer die Stadt. Es zeigt u.a., dass die Umwandlung in Wohnraum nicht attraktiv genug zu sein scheint (und der gewerbliche Immobilienmarkt in Frankfurt sich komplett von der Realität getrennt hat). Es scheint immer lukrativer zu werden, Immobilien in zentralen Lagen über längere Zeiträume verwahrlosen und leer stehen zu lassen (und Leerstand steuerlich abzuschreiben). Der Ex-Kaufhof an der Leipziger Straße war ein besonders krasses Beispiel für das „Katz und Maus Spiel“ einiger weniger Eigentümer. Leider erlaubt die Rechtslage zur Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden keine Steuererhebung auf den Leerstand von Immobilien seitens der Stadt. Die Stadtverwaltung von Paris hat eine solche Besteuerung allerdings gerade eingeführt. Daher sollten neue Anreize gesetzt werden. Anstatt Strafen gegen Verwahrlosung und lange, spekulative Leerstandsfristen auszusprechen, könnten auch städtische Zuschüsse hilfreich sein (ähnlich wie im Bahnhofsviertel mit gutem Erfolg praktiziert), besonders in den Randlagen.

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Altes Polizeipräsidium als Studentenwohnheim

12.09.2014

Das alte Polizeipräsidium steht seit Jahren leer und verrottet. Das Gebäude ist groß und liegt zentral. Gleichzeitig fehlt bezahlbarer Wohnraum für Studenten, der hier geschaffen werden könnte.