Höchst: Nutzung Neues Schloss
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt das rege Interesse der Menschen von Höchst an dem Neuen Schloss sowie an der Entwicklung der gesamten Altstadt. Das ehrwürdige und denkmalgeschützte Neue Schloss in Burggraben 1 in Frankfurt Höchst hat über die Jahrhunderte verschiedene Nutzungen erfahren. Die Liegenschaft befindet sich seit 2002 im Privateigentum der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Der Magistrat wird seine Möglichkeiten der Einflussnahme zur Öffnung und Nutzung der privaten Schlossanlage prüfen. Zwischenzeitlich hat sich der Vereinsring Höchst an die Eigentümerin des Schlosses gewendet und vorgeschlagen, das neue Schloss im Rahmen des Tages des offenen Denkmals 2025 zu öffnen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die vorgeschlagene mögliche Nutzung des Schlosses als Kindertagesstätte wird aufgrund des fehlenden Bedarfs nicht weiter geprüft. Die Versorgungslage im Krippen- und Kindergartenbereich im Planungsbezirk Höchst bedarf keiner weiteren Ausbaumaßnahmen. Nach Umsetzung aller in Planung befindlichen Maßnahmen wird eine Versorgung von 51 % (40 % ist das Versorgungsziel) für Krippenkinder und 102% (100% ist das Versorgungsziel) für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren erreicht. Die Hostatoschule sowie die Robert-Blum-Schule bauen ihre Kapazitäten für den Ganztag vollständig aus.