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Thema

Wohnen

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Quartiersmanagement für Höchst

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7728 entstanden aus Vorlage: OF 1355/6 vom 01.11.2025 Betreff: Quartiersmanagement für Höchst Vorgang: OM 4778/23OBR 6; ST 524/24 Der Magistrat wird gebeten, ein Quartiersmanagement für Höchst im Anschluss an das jetzige Quartiersmanagement einzurichten und das Gebiet auf den ganzen Stadtteil Höchst auszuweiten. Begründung: Die guten Erfolge des bisherigen Quartiersmanagements sollten fortgeführt werden. Insbesondere die sozialen Maßnahmen, Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger, Durchführung von Bürgeranhörungen und Erhebung von Bedarfen dienen dem sozialen Zusammenhalt und sind auch für den Höchster Norden dringend erforderlich. Gerade dort sind mehr sozialer Wohnungsbau, neue Wohngebiete und damit Strukturprobleme anzutreffen. Für eine gute Nachbarschaft ist eine niederschwellige Unterstützung mit Ansprechpartnern gerade bei den derzeitigen multiplen Krisen äußerst wichtig. Siehe auch Antwort aus der Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 524: "(...) Denkbar wäre eine Verstetigung im Rahmen eines Quartiersmanagements des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft (Jugend- und Sozialamt). Das Programm steht für Chancen zur Teilhabe, eine starke Gemeinschaft und soziale Entwicklung in der Stadt. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern. Dabei fokussiert das Programm vorrangig auf Stadtteile, die besonders von Benachteiligung und sozialer Segregation betroffen sind. Höchst gehört sowohl in Bezug auf die Daten des Monitorings 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung als auch nach ergänzender Betrachtung des Bedarfs durch die Stabsstelle Planung, Entwicklung und sozialräumliche Hilfen zu den überdurchschnittlich belasteten Stadtteilen. Bei einer möglichen Auswahl neuer Quartiere für das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft wäre auch der Standort Höchst daher näher zu prüfen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4778 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 524

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Nachbesetzung der MainKümmererStelle (vormals Kiezhausmeister)

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7730 entstanden aus Vorlage: OF 1360/6 vom 09.11.2025 Betreff: Nied: Nachbesetzung der MainKümmerer-Stelle (vormals Kiezhausmeister) Der Magistrat wird gebeten, 1. die bisherige MainKümmerer-Stelle in Nied nachzubesetzen, nachdem der bisherige Stelleninhaber leider verstorben ist; 2. die Stelle in enger Anbindung an das Quartiersmanagement Nied bzw. den Träger des Programms "Sozialer Zusammenhalt" (Caritasverband Frankfurt) organisatorisch fortzuführen; 3. sicherzustellen, dass der/die Nachfolger(in) weiterhin als Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil niedrigschwellig tätig ist und in enger Abstimmung mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt, dem Ordnungsamt, der FES sowie den örtlichen Wohnungsbaugesellschaften arbeitet. Begründung: Die Stelle des MainKümmerers (vormals als Kiezhausmeister-Stelle beantragt) wurde im Rahmen eines Pilotprojekts 2024/2025 eingerichtet und Anfang 2025 erfolgreich besetzt. Der MainKümmerer hat durch seine Präsenz im Stadtteil den direkten Kontakt zu Bewohnern sowie präventive Ansprache maßgeblich zur Verbesserung der Sauberkeit und des sozialen Miteinanders in Nied beigetragen. Von Mitgliedern des Beirats der Sozialen Stadt wurde seine Arbeit ausdrücklich positiv bewertet. Das Konzept des MainKümmerers hat sich in Nied bewährt. Nach seinem plötzlichen Tod ist die Stelle derzeit unbesetzt. Um den erzielten Erfolg zu sichern und die begonnenen Strukturen aufrechtzuerhalten, ist eine zeitnahe Nachbesetzung dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Leerstand der Gastronomie am Sossenheimer Kirchberg - Sicherung sozialer Treffpunkte und Vereinsnutzung

21.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1286 entstanden aus Vorlage: OF 1296/6 vom 05.10.2025 Betreff: Leerstand der Gastronomie am Sossenheimer Kirchberg - Sicherung sozialer Treffpunkte und Vereinsnutzung Seit mehreren Monaten besteht am Sossenheimer Kirchberg ein Leerstand des ehemaligen Eiscafés, das zuvor als Stadtteiltreffpunkt und wichtiger sozialer Bezugspunkt - insbesondere für Senioren und Familien - diente. Darüber hinaus wurde die Räumlichkeit neben der Gaststube im Obergeschoss von Sossenheimer Vereinen als Treffpunkt und Lagerort genutzt, insbesondere bei Veranstaltungen auf dem Sossenheimer Kirchberg zur Zwischenlagerung. Auch die Sanitäranlagen wurden im Rahmen von Veranstaltungen wie dem Musiksommer oder dem Sossenheimer Weihnachtsmarkt gemeinschaftlich genutzt. Seit der Schließung fehlt dieser zentrale Stadtteiltreff, was von vielen Bürgerinnen und Bürgern bedauert wird. Zudem besteht bei den örtlichen Vereinen Unsicherheit, wie bei künftigen Veranstaltungen eine adäquate Sanitärversorgung gewährleistet werden kann. Eine zeitnahe Klärung der Situation wäre daher im Sinne der Stadtteilgemeinschaft dringend wünschenswert. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand hinsichtlich der Fortführung des Gastronomiebetriebs am Sossenheimer Kirchberg? 2. Gibt es bereits einen Nachfolgerbetrieb oder ein entsprechendes Nutzungskonzept? 3. Angeblich soll in den Räumlichkeiten ein Wasserschaden vorliegen, der die Nutzung der Sanitäranlagen verhindert. Kann seitens des zuständigen Fachamts die Reparatur des Schadens vorgezogen bzw. beschleunigt werden, um die Anlagen den Sossenheimer Vereinen rechtzeitig zur Veranstaltung des Sossenheimer Weihnachtsmarkts wieder bereitzustellen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37

21.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1290 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 07.10.2025 Betreff: Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37 Seit den Beschlüssen des Kirchenvorstands der Ev. Cyriakusgemeinde im Jahr 2016 zum Umbau des Kirchengebäudes und zur Aufstellung eines neuen Gebäudekonzepts ohne das ehemalige Gemeindehaus stellt sich die Frage nach der zukünftigen Nutzung. Es soll in Erbpacht vergeben werden und den Umbau der Kirche Auf der Insel finanzieren. Nun wurde bekannt, dass das Vermarktungsverfahren abgeschlossen ist und der Evangelische Regionalverband sich in Vertragsverhandlungen mit einem Investor befindet. Auf der Fläche des aufgegebenen Gemeindehauses soll neuer Wohnraum entstehen. Weitere hochpreisige Eigentumswohnungen sind nicht im Sinne Rödelheims. Vielmehr werden bezahlbarer Wohnraum oder Räumlichkeiten, die als Nachbarschaftstreffpunkte dienen, benötigt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Hat der Magistrat für die Stadt Frankfurt Interesse an der Immobilie angemeldet? Wurden Möglichkeiten geprüft, sodass sich die ABG oder die NH an dem Verfahren beteiligen? 2. Um welchen Investor handelt es sich und welche Art von Wohnungen sollen zu welchen Preisen entstehen? Wie hoch ist der Anteil von Miet- und Sozialwohnungen? 3. Wie wird der Erhaltungssatzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart E 34 Rechnung getragen? 4. Wie wird mit dem Bestandsgebäude umgegangen? 5. Sind in dem Konzept soziale Gemeinschaftsräume für den Stadtteil vorgesehen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

B (Bericht des Magistrats)

Digitales Register für Taxis und Mietwagen

20.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 440 Betreff: Digitales Register für Taxis und Mietwagen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6498 - NR 1193/25 CDU, B 271/25 - Dem Ordnungsamt ist die Bedeutung eines zentralen digitalen Registers für Taxi- und Mietwagenkonzessionen als nachhaltige Lösung zur Verbesserung von Transparenz und regulatorischer Durchsetzung bewusst. Seit dem 15.Juli 2025 erfolgt die Überprüfung von Neuregistrierungen von Mietwagen bzw. Mietwagenunternehmen bei Vermittlungsplattformbetreibern. Die Daten werden mittels eBox21 ausgetauscht. Im Oktober 2025 wurden die Gesamtdatenbestände überprüft und die Ergebnisse der Überprüfung am 30.11.2025 an die Plattformvermittler übermittelt. Als Nächstes ist geplant, dass das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit den Plattformbetreibern sowie weiteren relevanten Akteuren auf die Umsetzung eines digitalen Registers für Frankfurt am Main im Laufe des Jahres 2026 hinarbeitet. Soweit die personelle Situation es zulässt, soll noch ab 2025 eine gemeinsame Arbeitsgruppe aller Beteiligter initiiert und vom Ordnungsamt koordiniert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.04.2025, NR 1193 Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 271 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.12.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz

20.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7649 entstanden aus Vorlage: OF 1227/2 vom 12.10.2025 Betreff: Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz Der Magistrat wird gebeten, 1. zur alsbald anstehenden Schließung der Filiale der Postbank am Rohmerplatz in Bockenheim sowie Postbankfilialschließungen in weiteren Frankfurter Stadtteilen im Hinblick auf den offenkundigen Verlust an niedrigschwelligem Zugang zu Finanzdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim und anderen betroffenen Frankfurter Stadtteilen gegenüber dem Unternehmen der Postbank bzw. Deutschen Bank kritisch Stellung zu nehmen; 2. zu prüfen und zu berichten, wie der Zugang zu Bankdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim künftig sichergestellt wird, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind. Begründung: Der Ortsbeirat ist insbesondere der Meinung, dass die Schließung der Postbank-Filiale am Rohmerplatz in Bockenheim und Filialen in anderen Frankfurter Stadtteilen für die Postbankkunden, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, nicht akzeptabel ist, zumal viele von den eben erwähnten Bürgerinnen und Bürgern die Postbank im Vertrauen auf deren ursprüngliche Verpflichtung, breiten Bevölkerungsschichten auch nach Privatisierung einen niederschwelligen Zugang zu Finanzdienstleistungen - u. a. durch ein flächendeckendes Filialnetz - zu ermöglichen, seinerzeit als Bank gewählt haben. Die Postbank hat bekanntlich ihren Bockenheimer Kunden die Schließung der Filiale am Rohmerplatz für das erste Quartal 2026 angekündigt. Künftig soll die Filiale an der Mainzer Landstraße 405 von den Bockenheimer Postbankkunden genutzt werden - fast vier Kilometer vom Rohmerplatz entfernt. Aus Sicht des Ortsbeirates, an den sich viele Bockenheimer Bürgerinnen und Bürger gewandt haben, sollte sich die Stadt Frankfurt im Hinblick auf die Daseinsfürsorge von Bankdienstleistungen für die Bevölkerungsschichten, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, entsprechend des Beschlusses des Ortsbeirates einlassen. In den letzten Jahren wurden auch die Bockenheimer Filialen der Commerzbank und Deutschen Bank geschlossen. Besonders bitter erscheint dem Ortsbeirat nun der Rückzug der Postbank im Hinblick auf deren seinerzeitigen Funktion im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge. Die Postbank wurde im Jahr 1994 aus der Deutschen Bundespost ausgegliedert und privatisiert. Um den öffentlich-rechtlichen Charakter der Dienstleistungen in gewissem Maße beizubehalten, gab es seinerzeit Vorgaben, die sicherstellen sollten, dass die Postbank auch nach ihrer Privatisierung eine umfassende Grundversorgung mit Finanzdienstleistungen in Deutschland bereitstellt. Diese bezogen sich insbesondere auf eine flächendeckende Versorgung mit dem Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern - unabhängig vom Einkommen - den wohnortnahen Zugang zu Basisfinanzdienstleistungen zu ermöglichen. Der Ortsbeirat zweifelt, ob die Postbank dieser ursprünglichen Verpflichtung durch die jüngsten Filialschließungen noch hinreichend nachkommt bzw. überhaupt nachkommen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger WoolworthParkplatz geplant sind.

20.10.2025 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7650 entstanden aus Vorlage: OF 1229/2 vom 10.10.2025 Betreff: Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger Woolworth-Parkplatz geplant sind. Der Magistrat wird gebeten, 1. zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände der Leipziger Straße 88 (Woolworth) und der Juliusstraße 17 geplant sind; 2. mit dem Eigentümer zu verhandeln, damit auf dem Gelände Juliusstraße 17 (ehemaliger Woolworth-Parkplatz) Wohnungen entstehen können. Begründung: Seit Jahren wird im Stadtteil diskutiert, dass das Gebäude Leipziger Straße 88 umgebaut werden soll. Wie ist der heutige Stand? Das große Gelände des ehemaligen Woolworth-Parkplatzes steht seit Jahren leer. In Frankfurt besteht ein großer Mangel an Wohnungen, weshalb es sinnvoll wäre, auf dem großen Gelände des Parkplatzes Juliusstraße 17 Wohnungen entstehen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 164

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Uni

19.10.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 20.08.2025, OF 1195/2 Betreff: Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik-/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Universität Siegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird aufgefordert an den Fachbereichen Architektur der University of Applied Sciences Frankfurt, der Technischen Universität Darmstadt und der Hochschule Siegen eine Semesterarbeit anzuregen, das Gebäude der Mathematik/Informatik in der Robert-Mayer-Straße 10 zu erhalten und die enthaltene Graue Energie zu verwenden. Ziel ist das Gebäude in seiner jetzigen Größe zu erhalten und es für studentisches Wohnen zu nutzen. Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein 10-geschossiges Seminargebäude der 60iger Jahre. Laut gültigem Bebauungsplan kann an dieser Stelle nur ein Bau in Höhe von 19 Metern entstehen. Allerdings genießt ein ungenutztes Gebäude Bestandsschutz.,so dass eine Umwandlung des Gebäudes zusätzliche studentische Wohnheimplätze schaffen könnte. Die Umnutzung durch den Bebauungsplan ist gedeckt ist, da er ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Günstiger Wohnraum für Studenten wird dringend benötigt! Durch Erhalt und Umnutzung des Gebäudes kann in Zeiten des Klimawandels die Freisetzung Grauer Energie verhindert werden; die Herstellung von Stahl und Beton trägt mit ca 10% zur weltweiten CO2 Bilanz bei. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1195/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1195/2 wird durch die Vorlage OF 1230/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1230/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant?

16.10.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

Antrag vom 16.10.2025, OF 1109/9 Betreff: Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant? Vorgang: OM 6394/25 OBR 9; ST 1530/25 In der o.g. Stellungnahme erwähnt der Magistrat, dass die Mainova, als Eigentümerin des Wasserturms in Eschersheim, plant, den Wasserturm "im Rahmen der Errichtung von zweigeschossigen Ergänzungsbauten im direkten Umfeld für eine Seniorentagesresidenz denkmalgerecht saniert werden" soll. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Magistrat, auf die Mainova einzuwirken, die geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen, zeitnah dem Ortsbeirat vorzustellen und fragen den Magistrat: - Welcher Bereich im Umfeld des Wasserturms bebaut werden soll? - Welcher Bereich im Umfeld des Wasserturms als Grünfläche bzw. Erholungsfläche ausgewiesen ist? - Welche Nutzung für das Gebäude des Wasserturms im Rahmen des neuen Nutzungskonzepts vorgesehen ist? - In welcher Form eine Öffnung zum Stadtteil und als Treffpunkt erfolgen kann? - Wie die engagierten Initiativen, die sich bisher für eine öffentliche Nutzung des Wasserturms eingesetzt haben, eingebunden werden können? Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich seit langem für eine Instandsetzung und Öffnung des Wasserturms in den Stadtteil ein. Die aktuellen Entwicklungen sind überraschend und sollten dem Ortsbeirat transparent kommuniziert werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6394 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1530 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7685 2025 Die Vorlage OF 1109/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen fraktionslos (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der „Roten Eule“ ziehen

16.10.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Antrag vom 16.10.2025, OF 937/3 Betreff: Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der "Roten Eule" ziehen Mit der endgültigen Schließung der Roten Eule in der Eckenheimer Landstraße sind im Nordend rund 40 dringend benötigte Kita- und Hortplätze verloren gegangen. Der Betreiber sah sich zu diesem Schritt gezwungen, weil sich die Stadt Frankfurt am Main als Eigentümerin über Monate nicht verbindlich zur notwendigen Sanierung und Finanzierung des Gebäudes geäußert hat. Das ist ein deutliches Versäumnis des Magistrats, der trotz frühzeitig bekannter Mängel keine tragfähige Lösung fand. Für viele Eltern stellte die monatelange Hängepartie eine erhebliche Belastung dar: Von der Ungewissheit, ob die Rote Eule gerettet werden kann, über die Frage nach einer alternativen Betreuungseinrichtung bis hin zu existenziellen Sorgen wie der Frage, ob mit der neuen Lösung dem Job weiterhin im selben Maß nachgegangen werden kann. Wie die Rote Eule blicken auch andere Kindertagesstätten im Nordend und in den angrenzenden Stadtteilen einem erheblichen Sanierungsstau entgegen. Viele dieser Einrichtungen müssen mittelfristig saniert werden. Angesichts des ohnehin bestehenden Mangels an Betreuungsplätzen in Frankfurt darf sich ein Fall wie die Rote Eule auf keinen Fall wiederholen. Eltern und Kinder brauchen Planungssicherheit, Verlässlichkeit und frühzeitige Informationen, damit notwendige Sanierungen familienfreundlich umgesetzt werden können. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: - Der Ortsbeirat 3 bedauert die Schließung der Roten Eule und kritisiert das Vorgehen des Magistrats, der durch fehlende Entscheidungen und mangelnde sowie rechtzeitige Kommunikation den Verlust des Standorts mitverursacht hat. - Aus diesem Grund fordert der Ortsbeirat den Magistrat dazu auf, zu berichten: a. Wie der Magistrat die aktuelle Betreuungssituation (Kita-, Kindergarten- und Hortplätze) im Nordend sowie in den angrenzenden Stadtteilen grundsätzlich einschätzt. b. Wie viele Kinderbetreuungseinrichtungen in diesen Stadtteilen derzeit sanierungsbedürftig sind und welche davon wann saniert oder ggf. geschlossen werden sollen. c. Wie künftige Sanierungsvorhaben organisatorisch ablaufen sollen, damit während der Bauphasen keine Betreuungsplätze dauerhaft verloren gehen? d. Welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um sicherzustellen, dass sich ein Fall wie bei der Roten Eule künftig nicht wiederholt. e. Welche Ersatzmaßnahmen für die entfallenen Plätze der Roten Eule vorgesehen sind und wann diese umgesetzt sein sollen. f. Welche neuen Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend und in den angrenzenden Stadtteilen derzeit geplant sind, und in welchem Zeitrahmen diese entstehen sollen. g. Inwieweit bei dieser Planung bereits die geplante Unterkunft für Geflüchtete und Wohnungslose in der Homburger Landstraße mit voraussichtlich knapp 300 Bewohnerinnen und Bewohnern berücksichtigt wurde, deren Fokus auf Familien den Bedarf an Plätzen weiter erhöhen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Tempo 100 auf der BAB 5 im Bereich Kalbach-Riedberg

16.10.2025 · Aktualisiert: 05.11.2025

Antrag vom 16.10.2025, OF 634/12 Betreff: Tempo 100 auf der BAB 5 im Bereich Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit dem Regierungspräsidium Darmstadt für den Bereich der BAB 5 entlang Kalbach-Riedberg ein Tempolimit von 100 km mit dem Zusatz aus Lärmschutzgründen in den Verkehrsbeeinflussungsanlagen einzurichten, um den Lärmpegel zum Schutz der Anwohnenden zu reduzieren. Begründung: Insbesondere der Ortsteil Kalbach leidet seit geraumer Zeit unter einer erheblichen Lärmbelastung, die insbesondere in den Nachtstunden über den gesetzlich zulässigen Grenzwerten liegt. Foto: HLNUG - Lärmviewer Hessen, Stand 2022 Ein Tempolimit sorgt für mehr Ruhe tagsüber als auch nachts und dient neben der Verkehrssicherheit auch einem besseren Verkehrsfluss. Die Dezibelgrenze liegt bei 59 tagsüber und 49 nachts gemäß § 2 16. Bim SchV, die in ganz Kalbach nachts immer überschritten wird und in vielen Teile auch tagsüber. Nach dem Lärmaktionsplan, der überhöhte Werte für den obigen Bereich auflistet, kann die Stadt dies über die o. g. zuständige Behörde beantragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7672 2025 Die Vorlage OF 634/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen 1 CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Hitzeschutzmaßnahmen für die Günderrodeschule

13.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1971 Betreff: Hitzeschutzmaßnahmen für die Günderrodeschule Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirats zur Prüfung von Umsetzungsmöglichkeiten des Hitzeschutzes an der Günderrodeschule. In einem ersten Schritt wird die Situation vor Ort betrachtet. Sofern mit baulichen Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann, wird der Magistrat deren Umsetzung in Auftrag geben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7312

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg

13.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1966 Betreff: Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg Der Magistrat begrüßt den Vorschlag, auf der brachliegenden Fläche neben dem Bahnübergang Ziegelhüttenweg eine Blumenwiese anzulegen. Leider hat die Prüfung der Fläche ergeben, dass die Anlage einer Blumenwiese leider auf Grund der Hanglage nicht realistisch ist: Bis sich eine deckende und geschlossene Vegetationsschicht entwickelt hat, werden bei zu erwartenden Regenfällen Saatgut und Bodenschicht den Hang hinab gespült. Damit dem Wunsch nach einer Begrünung entsprochen werden kann, schlägt der Magistrat die Anpflanzung von Sträuchern vor, die als Bienennährgehölz seitlich des Haltestellenhäuschens gepflanzt werden. Zusätzlich wird ein gesonderter Pflegegang beauftragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7423

M (Vortrag des Magistrats)

Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB

13.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 13.10.2025, M 150 Betreff: Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2021, § 7020 (M 192) I. Die vorgelegte Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) Satz 2 BauGB durchzuführen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Der Magistrat ist durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021, § 7020 beauftragt, für das Gebiet südlich der Gutleutstraße den Bebauungsplan Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße / Hirtenstraße / Wurzelstraße - im Stadtteil Gutleutviertel aufzustellen. Ziel des Bebauungsplans ist es, auf Grundlage des städtebaulichen Rahmenplans "Sommerhoffpark" (Beschluss vom 24.02.2011, § 9545) und des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts "Frankfurt 2030+" (Beschluss vom 07.11.2019, § 4793) die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit signifikantem Wohnanteil und den notwendigen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur als Maßnahme der Innenentwicklung zu schaffen. Dabei ist insbesondere ein Standort für die zukünftige Grundschule "Gutleutviertel" sowie für eine Kindertagesstätte zur Deckung lokaler Bedarfe zu berücksichtigen. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit § 5021 vom 11.07.2024 den Grundsatzbeschluss "Das Produktive Quartier am Gutleuthafen - nutzungsgemischt, gemeinwohlorientiert, nachhaltig!" gefasst, der in seinem Strukturkonzept in zentraler Lage zwischen "Wurzelsiedlung" und der beruflichen Werner-von-Siemens-Schule eine Potenzialfläche für den Bau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte vorsieht. Zudem ist die Entwicklung eines autoarmen Quartiers vorgesehen. Dies soll durch einen Mobilitätspunkt mit Quartiersgarage gefördert werden. Dieser stellt eine Kombination aus Parkhaus und Mobilitätszentrum dar und zielt darauf ab, den öffentlichen Raum vom ruhenden Verkehr zu entlasten und gleichzeitig nachhaltige Mobilitätslösungen zu fördern. Der überwiegende Teil der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 934 befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Teilweise sind diese Flächen im Erbbaurecht an verschiedene Erbbaurechtsnehmer vergeben. Lediglich zwei Einzelgrundstücke befinden sich in privatem Eigentum. Das Plangebiet umfasst eines dieser Grundstücke, zentral an der Gutleutstraße zwischen Wurzelstraße und Gutleuthofweg gelegen (Gemarkung Frankfurt Bezirk 15 (467), Flur 189, Flurstück 9/15). Hier befindet sich heute eine gewerbliche Nutzung mit einem zweigeschossigen Bürogebäude parallel zur Gutleutstraße sowie einer unmittelbar daran anschließenden, eingeschossigen Lagerhalle. Aufgrund seiner zentralen Lage nimmt das Plangebiet eine Schlüsselrolle für die zukünftige städtebauliche Entwicklung des Quartiers ein. Es kann die Flächenbereitstellung für die soziale oder verkehrliche Infrastruktur nachhaltig erleichtern. Eine mögliche Fehlentwicklung durch bauliche Nutzungen, die den städtebaulichen Zielen des Bebauungsplans Nr. 934 entgegenstehen, soll daher verhindert werden. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße / Hirtenstraße / Wurzelstraße - städtebauliche Maßnahmen durchzuführen. Ziel ist es insbesondere die Voraussetzungen für die Standorte einer Grundschule und einer Kindertagesstätte sowie für einen Mobilitätspunkt mit Quartiersgarage zu schaffen. Zur Sicherung dieser Entwicklung soll für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 934 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen werden. Da die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, im Geltungsbereich der Vorkaufssatzung Nr. 11 die beschriebenen städtebaulichen Maßnahmen durchzuführen, kann sie an diesem Grundstück ein besonderes Vorkaufsrecht geltend machen. Die durch die Vorkaufssatzung gegebenenfalls entstehenden Kosten werden aus den laufenden Haushaltsmitteln des Amtes für Bau und Immobilien, das für derartige Grundstücksgeschäfte Mittel vorhält, finanziert. Anlage 1_Vorkaufssatzungtext (ca. 382 KB) Anlage 2_Karte (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 192 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 15.10.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF; Linke (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Annahme) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Gartenpartei (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6975, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Spielplatz Affentorplatz am Wochenende (Freitag bis Sonntag) abends abschließen, um Vermüllung zu verhindern

13.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1968 Betreff: Spielplatz Affentorplatz am Wochenende (Freitag bis Sonntag) abends abschließen, um Vermüllung zu verhindern Der Spielplatz am Affentorplatz liegt zwar direkt im Partyviertel und in der Nähe zu der Avetorstubb (Möglichkeit zum Tagesaufenthalt für Wohnsitzlose über den Caritasverband), dennoch ist die Beschwerdelage unauffällig. Durch das dortige Umfeld gibt es zwar gelegentlich Hinweise an die Ordnungsbehörde/Stadtpolizei bezüglich eines erhöhten Müllaufkommens, aber im Verhältnis zu anderen Plätzen oder Flächen ist die Beschwerdelage sehr gering. Seit Anfang des Jahres 2025 steht vor dem Spielplatz am Affentorplatz eine Bioline-Toilette, um den Bedürfnissen der Bürger:innen nachzukommen. In den Monaten Juni und Juli wurden die Flächen verstärkt bestreift. Dabei konnte lediglich ein Verstoß festgestellt werden. Die Reinigung des Spielplatzes und der gegenüberliegenden Grünfläche erfolgt an folgenden Tagen: - März bis Oktober: 7 x Woche, somit bereits täglich - November bis Februar: 3 x Woche an Mo, Mi, Fr. Ein nächtliches Abschließen am Wochenende ist derzeit nicht geplant; stattdessen werden die Flächen verstärkt überwacht und bei Bedarf weitere Maßnahmen wie die Erhöhung der Reinigungsintervalle in den Wintermonaten ergriffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7414

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Neuer Belag für den Fußballplatz unter der Friedensbrücke

13.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1954 Betreff: Neuer Belag für den Fußballplatz unter der Friedensbrücke Der Magistrat befürwortet die Verbesserung der Spielmöglichkeiten unter der Friedensbrücke. Aufgrund wiederholter Vandalismus- und Fremdnutzungsfälle wäre eine Erneuerung der Fläche zielführend. So könnte die Nutzungsintensität gesteigert und eine verstärkte soziale Kontrolle erreicht werden. Dem Fachamt stehen derzeit keine Planungskapazitäten zur Verfügung. Die Planung kann daher frühestens Mitte 2026 beginnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7291

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach

12.10.2025 · Aktualisiert: 14.11.2025

Antrag vom 12.10.2025, OF 391/15 Betreff: Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach Laut Zeitungsberichten wird sich die Sanierung von 26 Frankfurter "Industrie-Straßen" zeitlich noch sehr lange hinziehen. Lediglich nur eine Straße wird zurzeit saniert. Die restlichen Straßen sind in drei "Pakete" eingeteilt, die sich noch nicht in der Planung befinden beziehungsweise für die noch keine Kostenschätzung vorliegt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Gehört die Berner-Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach zu einem dieser drei "Pakete"? - Für wann ist eine Sanierung der Berner Straße vorgesehen beziehungsweise ist damit zu rechnen? - Gehört die Genfer Straße als Nebenstraße mit zum Sanierungsbereich? Begründung: Die Berner Straße ist (zumindest vom Kreisel bis zur Einmündung in den Ben-Gurion-Ring ) ist seit Jahren in desolatem Zustand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Verkehrsbelastung in Wohnstraßen durch die baustellenbedingten Umleitungen im Bereich der Bockenheimer Landstraße

10.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

Antrag vom 10.10.2025, OF 1252/2 Betreff: Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Verkehrsbelastung in Wohnstraßen durch die baustellenbedingten Umleitungen im Bereich der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu Verkehrsstoßzeiten die Verkehrsbelastung in den durch die Umleitungen im Rahmen des Umbaus der Bockenheimer Landstrasse zu messen, zu evaluieren und ggf. Änderungen an dem Umleitungen vorzunehmen. Auch sollte der Magistrat mit Schildern dafür Sorge tragen, dass die Anwohner wissen, bis wann die Umleitungen andauern. Begründung: Klagen der Anwohner aus der Beethovenstrasse, die teilweise wegen der Rückstaus Ihre Wohnungen und Zufahrten nicht mehr erreichen können. Auch auf der Siesmayerstrasse staut es sich zeitweise so stark, dass v.a. die Anwohner nahe am Kreuzungsbereich der Bockenheimer Landstrasse Wohnungen und Zufahrten nicht mehr erreichen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Sanierung der Turnhalle der Franckeschule

09.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

Antrag vom 09.10.2025, OF 1243/2 Betreff: Sanierung der Turnhalle der Franckeschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, - seit wann die Turnhalle der Francke-Schule aufgrund der festgestellten Einsturzgefahr gesperrt ist, - welche Maßnahmen seit der Sperrung unternommen wurden, um die Turnhalle wieder nutzbar zu machen, - welche Begehungen stattgefunden haben, zu welchem Zweck diese erfolgten und welche Ergebnisse dabei festgestellt wurden, - welches weitere Vorgehen geplant ist und wie der voraussichtliche Zeitplan für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Turnhalle aussieht. 2. über aktuell bekannte bzw. geplante Schritte zu informieren, - ob ein Denkmalgutachten vorliegt bzw. eine Begehung durch das Denkmalamt vorgesehen ist und zu welchem Zeitpunkt diese stattfinden soll, - ob geplant ist, das Dach der Turnhalle der Francke-Schule zunächst provisorisch abzustützen und in welchem zeitlichen Rahmen dies erfolgen soll, - in welchem Zeitraum die vollständige Sanierung der Turnhalle vorgesehen ist. 3. darzustellen, wie der Schulsport in der Zwischenzeit sichergestellt wird, - ob weitere geeignete Hallen für den Sportunterricht der Francke-Schule gesucht werden, - welche alternativen Maßnahmen geplant oder bereits umgesetzt wurden, - wie gewährleistet werden soll, dass der Schulsport für alle Grundschulkinder der Francke-Schule während der gesamten Dauer der Einschränkung stattfinden kann. 4. alle denkbaren und zumutbaren Maßnahmen möglichst zeitnah umzusetzen, um entweder die Nutzung der Turnhalle der Francke-Schule wieder zu ermöglichen oder geeignete Alternativen für den Schulsport dauerhaft bereitzustellen. Begründung: Schulsport ist insbesondere in der Grundschule von großer Bedeutung. Er fördert die körperliche Gesundheit, die motorische Entwicklung und trägt maßgeblich zur Prävention von Bewegungsmangel und Haltungsschäden bei. Darüber hinaus unterstützt er soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Rücksichtnahme und Fairness. Bewegung wirkt sich nachweislich positiv auf Konzentration, Lernfähigkeit und das allgemeine Wohlbefinden der Kinder aus. Nach der Brandschutzsanierung der Francke-Schule wurde kurze Zeit später festgestellt, dass das Dach der schuleigenen Turnhalle einsturzgefährdet ist. Infolgedessen musste die Turnhalle gesperrt werden, sodass seitdem kein regulärer Sportunterricht in der eigenen Halle mehr stattfinden kann. Zwar konnten einige Klassen der Francke-Schule zeitweise in nahegelegene andere Turnhallen ausweichen, jedoch sind dort die Kapazitäten begrenzt und nicht alle Einrichtungen in zumutbarer Entfernung erreichbar. Für viele Klassen findet der Sportunterricht daher auf dem Schulhof oder auf öffentlichen Spielplätzen statt oder entfällt ganz. Diese Lösungen sind weder witterungsunabhängig noch pädagogisch ausreichend, zudem fehlt dort eine geeignete Ausstattung und sichere Rahmenbedingungen. Eine dauerhafte Einschränkung des Schulsports ist aus pädagogischer, gesundheitlicher und sozialer Sicht nicht hinnehmbar. Da die Sperrung bereits über einen längeren Zeitraum andauert und trotz einzelner Begehungen bislang keine transparente Kommunikation über Ergebnisse, Planungen und Zeitabläufe erfolgt ist, besteht ein erhebliches Informations- und Handlungsbedürfnis. Es ist dringend erforderlich, Klarheit über den bisherigen Verlauf, die aktuellen Planungen und insbesondere über konkrete zeitliche Perspektiven zu erhalten. Der Ortsbeirat setzt sich deshalb dafür ein, dass der Magistrat die genannten Informationen bereitstellt, die notwendigen Schritte beschleunigt und dafür sorgt, dass entweder die Turnhalle der Francke-Schule zeitnah wieder nutzbar wird oder geeignete Alternativen für den Schulsport dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Möglichkeiten für eine Stadtteilküche im Paradieshof prüfen

09.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.10.2025, OF 1545/5 Betreff: Möglichkeiten für eine Stadtteilküche im Paradieshof prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob im Paradieshof die Schaffung einer Stadtteilküche im städtischen Eigenbetrieb möglich ist, und ob gewährleistet werden kann, dass dort täglich gesunde Mahlzeiten zu einem Preis von maximal 1,50 Euro pro Portion angeboten werden. Begründung: Seit Jahren steht der Paradieshof leer uns ist ungenutzt. Er wäre als Stadtteilküche sehr gut geeignet und wäre alle Bürger*innen im Ortsbezirk gut erreichbar. Die Einrichtung von Stadtteilküchen im Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt kann ein wichtiger Schritt sein, um das soziale Miteinander in den Stadtteilen zu stärken und die Versorgung mit gesunden, bezahlbaren Mahlzeiten für alle zu gewährleisten. Stadtteilküchen sind öffentlich zugängliche Orte im Stadtteil, an denen alle Bürger*innen die Möglichkeit haben, gemeinsam günstig und gesund zu essen. Solche Küchen sind heute mehr als reine Essensausgaben: Sie können als moderne Begegnungsorte dienen, die Gemeinschaft und Teilhabe fördern, und sind Teil einer zukunftsorientierten öffentlichen Infrastruktur, die auf die Bedürfnisse der Stadtgesellschaft eingeht. Stadtteilküchen leisten einen Beitrag zur Sorge-Infrastruktur, indem sie nicht nur günstige und gesunde Mahlzeiten bieten, sondern auch soziale Kontakte ermöglichen und gemeinschaftliches Leben im Quartier fördern. Sie entlasten insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, stehen aber ausdrücklich allen offen und wirken damit Isolation und Einsamkeit entgegen. Darüber hinaus bieten Stadtteilküchen die Chance, regionale und nachhaltige Lieferketten zu stärken. Durch den bevorzugten Einkauf von regionalen und Lebensmitteln aus ökologisch verantwortungsvoller Erzeugung können lokale Wertschöpfung und eine umweltfreundliche Ernährung gefördert werden. Damit wirken Stadtteilküchen als Ankerpunkte für eine nachhaltige Stadtentwicklung und regionale Wirtschaftskreisläufe. Die Stadt Frankfurt hat sich mit der Unterzeichnung des Urban Food Policy Pact 2015 verpflichtet, ein faires, nachhaltiges und inklusives Ernährungssystem zu fördern. Die Einrichtung von Stadtteilküchen wäre ein konkreter Schritt, diese Selbstverpflichtung mit Leben zu füllen. Mit Stadtteilküchen kann die Stadt Frankfurt im Ortsbezirk einen wichtigen Beitrag zu mehr Ernährungsgerechtigkeit, sozialer Teilhabe und nachhaltiger Stadtentwicklung leisten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1545/5 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen?

09.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

Antrag vom 09.10.2025, OF 1274/2 Betreff: Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Wie viele bauliche Maßnahmen der Innenverdichtung (Gebäude in der "zweiten Reihe" von Wohnblöcken, Hinterhofbebauung) wurden in den letzten drei Jahren in Bockenheim und Westend genehmigt? Wie viele davon wurden umgesetzt? 2. Nach welchen Kriterien bewertet die Bauaufsicht derzeit Bauanfragen und Bauanträge hinsichtlich Hinterhofbebauungen und Innenverdichtungen in den Gründerzeitquartieren, insbesondere in Bockenheim und Westend? 3. Welche Rolle spielt dabei die Klimaanpassung durch Bewahrung und Erweiterung von Urbanem Grün (Bäume, Freiflächen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.)? 4. Welche Regeln werden bezüglich des Versiegelungsgrades angelegt? 5. Welche Regeln werden für den Erhalt vorhandener Freiflächen und Bäume angelegt? 6. Wie geht die Bauaufsicht mit Anträgen zur weiteren Unterbauung von Innenbereichen durch Tiefgaragen um? 7. Inwieweit wird bei Innenverdichtungen das Klimareferat einbezogen? 8. Welche Möglichkeiten werden gesehen, Innenverdichtungen auch dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben? 9. Wie gedenkt der Magistrat, mit den in der BauGB-Novelle (Stand 6/25) vorgesehenen wohnungsbaulichen "Erleichterungen" umzugehen, die vorsehen, Neubauten im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereich) nicht mehr nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu bewerten, damit von Einfügungskriterien abzuweichen und noch höhere Innenverdichtungen zu ermöglichen? Begründung: In jüngster Vergangenheit wurden in Bockenheim zahlreiche Innenbereiche, insbesondere entlang der Leipziger Straße (z.B. Leipziger Straße 79 H 1-2) neu bebaut und zusätzlich stark versiegelt. Daneben bestehen immer noch langjährige Bauruinen (Leipziger Straße 32), die zu Versiegelung ohne Nutzen beitragen. Auch im derzeitigen Milieuschutzgebiet (z.B. Jordanstraße 5) werden neben Aufstockungen auch Hinterhofbebauungen auf bisherigen Freiflächen neu genehmigt. Diese waren im Zuge der Sanierung Bockenheim ausdrücklich als Freiflächen gesichert worden, um den Anliegern Grün und Wohnqualität zu gewährleisten. Kleinteilige Nachverdichtungen in Bestandsquartieren erfolgen in der Regel auf Grundlage von § 34 Abs.1 BauGB. Danach sind Baumaßnahmen zu genehmigen, wenn sie sich nach Art und Maß in die bauliche Umgebung einfügen. Das beinhaltet auch die Bebauung von Grundstücksteilen in der "zweiten Reihe" und von Freiflächen in den Hinterhofbereichen. Die Klimaanpassung in Bestandsquartieren zählt allerdings zu den größten Herausforderungen der Städte. Insbesondere die hochverdichteten Quartiere mit geschlossener Blockrandbebauung gelten als besonders hitzegefährdet und enthalten keine Wasserspeicherungsmöglichkeiten bei Starkregen. Zahlreiche Städte (z.B. Karlsruhe) haben das untersucht und plädieren bei der Innenverdichtung mit weiterem Wohnraum für ein äußerst vorsichtiges und klimaangepasstes Vorgehen, das die Zielkonflikte zwischen Wohnraumbeschaffung und Freiflächenerhalt berücksichtigt. Weder die Hessische Bauordnung (Neufassung) noch die BauGB-Novelle (s.o.) berücksichtigen derzeit diese Problematik und diese Zielkonflikte, sondern setzen ausschließlich auf den beschleunigten Bau von Wohnraum. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, weitere Innenverdichtungen nur zuzulassen, wenn Freiraum ausreichend erhalten bleibt, der Versiegelungsgrad gering ausfällt und keine neuen Hitzeinseln entstehen, wenn eine klimaangepasste Bauweise erfolgt (Begrünung) oder ein sonstiger stadtklimatischer Ausgleich erfolgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wie geht es weiter mit dem Gebäude der Informatik, Robert-MayerStraße 10?

08.10.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 15.11.2025, OF 1308/2 Betreff: Wie geht es weiter mit dem Gebäude der Informatik, Robert-Mayer-Straße 10? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Über das Gebäudes Robert-Mayer-Straße 10 ( Mathematik/ Informatik) folgende Punkte zu prüfen und berichten. 1. Geht das Gebäude nach der Nutzung durch die Universität an die ABG Frankfurt Holding über? 2. Gibt es Pläne für eine weitere Nutzung? 3. Besteht Denkmalschutz für das Gebäude, und wird das Gebäude aufgrund des Denkmalscchutzes erhalten bleiben? Sind dabei folgende Punkte denkbar ?: 1. Umwandlung in bezahlbare Studentenappartements 2. Vergabe des Gebäudes an das Studentenwerks mit günstigem Erbpachtzins um bezahlbare Mieten zu erzielen 3. Modulare günstige Bauweise 4. Dach- und Fassadenbegrünung 5. Regenwasserrückgewinnung 6. Fotovoltaik 7.Brauchwasseraufbereitungsanlage im Rahmen eines Projektes zur Schwammstadt Begründung: Aktueller Infprmationsbedarf. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1344 2025 1. Die Vorlage OF 1230/2 wird durch die Vorlage OF 1308/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1308/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 CDU zu 3. 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Hochwasserschutzmaßnahmen für Grundstücksbesitzer am Urselbach

08.10.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

Antrag vom 08.10.2025, OF 619/8 Betreff: Hochwasserschutzmaßnahmen für Grundstücksbesitzer am Urselbach Laut Aussagen einiger Grundstücksbesitzer entlang des Urselbachs im Ortsbezirk 8, insbesondere im Abschnitt vom Klärwerk bis zur Seibertsgasse, seien Bachanrainer zu Massnahmen aufgefordert worden. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu erläutern, um welche Maßnahmen es sich hierbei handelt Begründung: Der Ortsbeirat steht in seiner Gesamtheit wegen des Hochwassers unter erhöhter Beobachtung durch die Bevölkerung aus Niederursel. Das Thema ist von hohem Interesse aller durch das Hochwasser gefährdeter Anwohner. Um darüber Auskunft geben zu können, welche Maßnahmen im Einzelnen durch die Stadt angedacht und vollzogen werden sollen, ist auch eine regelmäßige Unterrichtung des Ortsbeirates notwendig. Daher bitte wir den Magistrat um eine adäquate Auskunft, um die Bürger entsprechend zu unterrichten Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 619/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Sanierungsmaßnahmen an der Kindertagesstätte im Biedenkopfer Weg

07.10.2025 · Aktualisiert: 30.10.2025

Antrag vom 07.10.2025, OF 553/7 Betreff: Sanierungsmaßnahmen an der Kindertagesstätte im Biedenkopfer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, 1. wie der aktuelle Planungsstand der seit längerer Zeit angekündigten Sanierungen an der Kindertagesstätte im Biedenkopfer Weg ist, 2. wann mit dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen ist, 3. wie lange die Bauzeit voraussichtlich dauern wird, 4. welche Übergangslösungen für die Betreuung der Kinder während der Bauphase vorgesehen sind, 5. ob die vorgesehenen Mittel im städtischen Haushalt bereits bereitgestellt wurden. Begründung: Die Kindertagesstätte im Biedenkopfer Weg ist eine wichtige Einrichtung für Familien in Rödelheim. Seit längerer Zeit wird von anstehenden Sanierungsmaßnahmen gesprochen, konkrete Informationen über den Stand der Planung und die zeitliche Umsetzung liegen dem Ortsbeirat jedoch nicht vor. Gerade für die betroffenen Kinder und Eltern ist es von hoher Bedeutung, frühzeitig Klarheit über den Zeitplan der Sanierung sowie über mögliche Ausweichlösungen zu erhalten. Auch der Ortsbeirat ist auf diese Informationen angewiesen, um seine Arbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 553/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Pflege der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer nicht weiter vernachlässigen

07.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

Antrag vom 07.10.2025, OF 1120/10 Betreff: Pflege der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer nicht weiter vernachlässigen Vorgang: OM 6783/25 OBR 10; ST 1201/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen, die seinerzeit in Aussicht gestellte weitere Wegesanierung in der Park-/Streuobstwiesenanlage -Am Borsdorfer- nun endlich durchzuführen. Auch lässt die Pflege der Streuobstwiesenbäume sehr zu wünschen übrig. 1. Wegesanierung von Osten nach Westen, OF 1028/10, ST 1201 (s. Foto) 2. Streuobstwiesenbäume sanieren am Beispiel -Speierlingsbaum- (s. Foto) Begründung: Diese Anlage ist für viele Bürger im Frankfurter Bogen eine willkommene Freizeit- und Ausgehfläche. Die nächste Starkregenzeit kündigt sich jahreszeitlich bedingt an. Deshalb ist die Sanierung dringend gegeben, um weitere Schäden abzuwenden. Fotos:privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6783 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1201 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7546 2025 Die Vorlage OF 1120/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Formfreiheit bei Anzeigen wegen Parkverstößen beachten

07.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 21.10.2025, NR 1407 Betreff: Formfreiheit bei Anzeigen wegen Parkverstößen beachten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass Anzeigen wegen Parkverstößen, die außerhalb des Online-Portals für Falschparker von Bürgern, etwa per E-Mail oder auch postalisch, gestellt werden, entgegengenommen und ordnungsgemäß bearbeitet werden. Begründung: Seit April 2024 können Bürger das Online-Portal für Falschparker nutzen. Bisher wurden ca. 77.000 Falschparker über das Online-Portal angezeigt. Seitdem werden Anzeigen von Parkverstößen, die auf herkömmlichen Weg gestellt wurden, etwa durch E-Mail, Anrufe oder per Brief, nicht mehr bearbeitet. Die Anzeigeerstatter werden ausschließlich auf das Online-Portal verwiesen. Diese Verfahrensweise ist rechtwidrig: Gem. § 46 Abs. 1 OWiG gelten für das Bußgeldverfahren sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich die Strafprozessordnung. Damit wird auch für das Bußgeldverfahren auf § 158 Abs. 1 StPO verwiesen. Danach kann die Anzeige eines Parkverstoßes bei der zuständigen Behörde erfolgen. Diese Anzeige ist formfrei. Es bestehen keine Beschränkungen auf eine mündliche oder schriftliche Anbringung, oder eine bestimmte Form der Anzeige. Diese kann in jeder Form gestellt werden, so auch telefonisch oder mittels einfacher E-Mail (BT-Drs. 20/10943, S. 34; allg. Meinung: Schmitt/Köhler, StPO, § 158 Rn. 9). Vor diesem Hintergrund ist das Vorgehen der Stadt, Anzeigen, die außerhalb des Online-Portals gestellt wurden, nicht zu bearbeiten, nicht hinnehmbar. Die Benutzung des Online-Portals kann nicht obligatorisch festgesetzt werden. Daher ist der Magistrat dazu aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass auch Anzeigen wegen Parkverstößen, die außerhalb des Online-Portals für Falschparker von Bürgern eingereicht werden, wieder entgegengenommen und ordnungsgemäß bearbeitet werden. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 22.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1407 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage NR 1407 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6960, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: BFF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Finanzkompetenz von jungen Frauen fördern

07.10.2025 · Aktualisiert: 15.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1396 Betreff: Finanzkompetenz von jungen Frauen fördern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt ein Konzept zu entwickeln, das zum Ziel hat die Finanzkompetenz von Frauen und insbesondere von jungen Frauen zu fördern. Frauen sollen in ihrer Finanzkompetenz gefördert und für die Themen lebenslange Finanzplanung und Altersvorsorge sensibilisiert werden, um drohender Altersarmut und finanziellen Abhängigkeiten vorbeugen und entgegenwirken zu können. Das Konzept soll zum einen die Problemlagen von Frauen im Bereich Finanzen und den dringenden Handlungsbedarf aufzeigen. Weiter sollen Fragen der Berufs- und Lebensplanung, Berufsbilder und Einkommensperspektiven für junge Frauen ebenso enthalten sein, wie Fragen der lebenslangen Finanzplanung und Altersvorsorge. Das Konzept soll zielgruppengerechte Kampagnen, verschiedene Möglichkeiten der Vermittlung von Informationen und Angeboten erörtern. Kooperationen mit Bildungseinrichtungen, wie bspw. der Frankfurt School of Finance & Management sind in die Konzeptentwicklung mit einzubeziehen. Es gibt eine Vielzahl von dienstleistenden Organisationen, Finanzberatungen, Banken und Finanzunternehmen. Auch die Expertise von Onlineangeboten und Onlineformaten, Influencer*innen, Podcasts etc. können zur Erstellung des Konzepts mitbedacht werden. Die Informationen und Angebote sollen in einem Internetauftritt zusammengetragen und übersichtlich dargestellt werden. Sie sind alle drei Jahre zu überarbeiten und zu aktualisieren. Der Internetauftritt soll zielgruppengerecht bekannt gemacht und beispielsweise über Werbung im ÖPNV gestreut werden. Begründung: In Deutschland erhalten Frauen durchschnittlich 46 Prozent weniger Rente als Männer. Damit ist die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen hierzulande so groß wie in sonst keinem anderen europäischen Industrieland. Der Anteil armer Frauen über 80 Jahren liegt momentan fast zehn Prozentpunkte höher als der ihrer männlichen Altersgenossen; von Altersarmut sind demnach also besonders Frauen verstärkt betroffen. Zurückzuführen ist dies unter anderem auf schlechtere und ungleiche Bezahlung, aber auch auf längere Teilzeitarbeit sowie Unterbrechungen im Erwerbsleben, was sich besonders in späteren Jahren stark auf das Leben von Frauen auswirkt. Denn während in Deutschland mittlerweile zwar drei von vier Frauen erwerbstätig sind, arbeiten noch immer vor allem Mütter in Teilzeit. Auch verdienen Frauen im Durchschnitt 18 Prozent weniger als Männer in gleicher Anstellung. Darum muss die Politik alles daransetzen, nicht nur die noch immer bestehenden Lohnlücken zwischen den Geschlechtern zu schließen, sondern Frauen auch stärker auf Angebote zur lebenslangen Finanzplanung sowie Altersvorsorge hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass sie sich möglichst früh ausreichend informieren und somit anschließend aufgeklärte Entscheidungen treffen können. Die Stadt Frankfurt steht in der Pflicht, Frauen zu unterstützen und ihnen bei der Bekämpfung der drohenden Altersarmut zu helfen. Wichtig ist hierbei besonders, niedrigschwellig Informationsangebote zu schaffen, aktiv auf Frauen zuzugehen sowie Aufklärung zu betreiben und somit Hemmnisse bei der Informationsbeschaffung abzubauen. Gerade auch Onlineformate wie Finanz-Influencerinnen bieten hier die Möglichkeit, auch ein jüngeres Publikum gut und einfach mit Informationsangeboten anzusprechen und zu versorgen. Studien und Umfragen in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass es gerade junge Frauen sind, die ihr Geld nachhaltig anlegen wollen. Diesem Bedarf soll das Informationsangebot gerecht werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass alle Geschlechter gefördert werden) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schnitzler, Ringer und Dr. Kube dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass alle Geschlechter gefördert werden) Beschlussausfertigung(en): § 6781, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 90-4

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37

07.10.2025 · Aktualisiert: 30.10.2025

Antrag vom 07.10.2025, OF 548/7 Betreff: Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37 Seitdem den Beschlüssen des Kirchenvorstands der Ev. Cyriakusgemeinde im Jahr 2016 zum Umbau des Kirchengebäudes und zur Aufstellung eines neuen Gebäudekonzepts ohne das ehemalige Gemeindehaus stellt sich die Frage nach der zukünftigen Nutzung. Es soll in Erbpacht vergeben werden und den Umbau der Kirche Auf der Insel finanzieren. Nun wurde bekannt, dass das Vermarktungsverfahren abgeschlossen ist und der Evangelische Regionalverband sich in Vertragsverhandlungen mit einem Investor befindet. Auf der Fläche des aufgegebenen Gemeindehauses soll neuer Wohnraum entstehen. Weitere hochpreisige Eigentumswohnungen sind nicht im Sinne Rödelheims. Vielmehr bezahlbarer Wohnraum oder Räumlichkeiten, die als Nachbarschaftstreffpunkte dienen, benötigt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Hat der Magistrat für die Stadt Frankfurt Interesse an der Immobilie angemeldet? Wurden Möglichkeiten geprüft, dass die ABG oder die NH in das Verfahren einsteigen? 2. Um welchen Investor handelt es sich und welche Art von Wohnungen sollen zu welchen Preisen entstehen? Wie hoch ist der Anteil von Miet- und Sozialwohnungen? 3. Wie wird der Erhaltungssatzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart E 34 Rechnung getragen? 4. Wie wird mit dem Bestandsgebäude umgegangen? 5. Sind in dem Konzept soziale Gemeinschaftsräume für den Stadtteil vorgesehen? Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dass die Pläne für die Liegenschaft so bald wie möglich in einer Ortsbeiratssitzung zusammen mit dem Evangelischen Regionalverband und dem Investor vorgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1290 2025 Die Vorlage OF 548/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Vorlage, beginnend mit den Worten "der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf", ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)

Wie ist die Bilanz des „Mietenmonitor Frankfurt am Main“

07.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anfrage vom 07.10.2025, A 372 Betreff: Wie ist die Bilanz des "Mietenmonitor Frankfurt am Main" Im Februar 2025 hat die Stadt Frankfurt das dreimonatige Pilotprojekt "Mietenmonitor Frankfurt am Main" gestartet. Einem Bericht der hessenschau vom 22. August 2025 konnte entnommen werden, dass die Stadt den Mietenmonitor mit Änderungen fortsetzen möchte. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie beurteilt die Stadt Frankfurt den Erfolg des dreimonatigen Pilotprojekts "Mietenmonitor Frankfurt am Main"? 2. Anhand welcher Kriterien bzw. Kennzahlen wurden das dreimonatige Pilotprojekt "Mietenmonitor Frankfurt am Main" evaluiert? 3. Wie viele Mieten wurden im Rahmen des Pilotprojekts "Mietenmonitor Frankfurt am Main" insgesamt überprüft? 4. Wie viele überhöhte Angebotsmieten konnte der Mietenmonitor insgesamt identifizieren? 5. Wie viele der insgesamt identifizierten Mieten waren dabei: a) Um mehr als 10 % gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete überhöht? b) Um mehr als 20 % gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete überhöht? c) Um mehr als 30 % gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete überhöht? d) Um mehr als 40 % gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete überhöht? e) Um mehr als 50 % gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete überhöht? 6. Wie viele rechtssicher überhöhte Angebotsmieten konnten dabei in den in Frage 5 abgefragten Kategorien jeweils identifiziert werden? 7. Wie viele der identifizierten Angebotsmieten wurden infolge der Aktivitäten der Stadt schließlich reduziert? 8. Welche Änderungen sollen ggü. dem Pilotprojekt "Mietenmonitor Frankfurt am Main" vorgenommen werden? Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.12.2025, B 485 Versandpaket: 08.10.2025

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Zickzack-Bodenmarkierung Verkehrszeichen 299 erneuern

06.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

Antrag vom 06.10.2025, OF 1108/10 Betreff: Zickzack-Bodenmarkierung Verkehrszeichen 299 erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Zickzack-Bodenmarkierungen VZ. 299 in der Engelthaler Straße Höhe Hausnummer 27 erneuern zu lassen. Begründung: Durch die Bauarbeiten zur Errichtung der Eigentumswohnungen in der Engelthaler Straße, gegenüber Haus Nr. 27, wurden die Zickzack-Bodenmarkierungen, VZ.299, sehr stark abgenutzt und werden nicht mehr als Parkverbotszone wahrgenommen. Das Haus Nr. 27 wird zur Zeit entkernt und nach energetischen Gesichtspunkten renoviert. Hier fahren deshalb häufig Lkw vom Grundstück Nr. 27 in die Engelthaler und werden durch dort auf den Zickzack-Bodenmarkierungen parkende Fahrzeuge an der Ausfahrt stark behindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7541 2025 Die Vorlage OF 1108/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Spielplatz Dörnigheimer Straße ergänzen

06.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1950 Betreff: Spielplatz Dörnigheimer Straße ergänzen Der Magistrat wird der Anregung folgen und im ersten Halbjahr 2026 eine Kleinkinderschaukel und eine Federwippe auf dem Spielplatz neu aufstellen. Des Weiteren erfolgt die gewünschte Farberneuerung an besagtem Klettergerät. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7363

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere Beratung

06.10.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 27.09.2025, OF 777/11 Betreff: Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere Beratung Vorgang: OM 6947/25 OBR 11; ST 1587/25 Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Bezugnehmend auf die Anregung OM 6947 vom 19.05.2025, die Stellungnahme des Magistrats ST 1587 vom 12.09.2025 sowie die Pressemitteilung der Polizei Frankfurt vom 30.07.2025 (PM 2025-07-30-Fechenheim) wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat eine Übersicht über die im Zeitraum der letzten 24 Monate im Ortsbezirk 11 durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen vorzulegen. Diese Übersicht soll enthalten: - Datum, Uhrzeit und Dauer der jeweiligen Kontrollmaßnahmen - Kontrollstandorte mit genauer Lagebeschreibung - Anzahl und Art der festgestellten Verstöße (insbesondere Spitzengeschwindigkeiten und deren Häufigkeit) - Einschätzung der zuständigen Behörden zur Verkehrssituation an den jeweiligen Standorten - Hinweise zur rechtlichen Bewertung der Kontrollstandorte gemäß Erlass des Hessischen Innenministeriums 2. den Ortsbeirat künftig frühzeitig über geplante Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk zu informieren, um dessen Ortskenntnis und Beobachtungen konstruktiv in die Planung einbeziehen zu können. 3. sofern dem Magistrat Verkehrsmengenzahlen zu den im Polizeibericht PM 2025-07-30-Fechenheim genannten Kontrollpunkten sowie zu den in OM 6947 vom 19.05.2025 aufgeführten Straßen vorliegen, diese dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen. Begründung: Am 29.07.2025 wurden durch Kräfte des 18. Polizeireviers Geschwindigkeitskontrollen auf der Hanauer Landstraße durchgeführt - unter anderem auf Höhe Mainkur und Höhe Hausnummer 477. Der Ortsbeirat wurde über diese Maßnahme nicht vorab und auch nicht über deren Ergebnisse informiert. Erst durch Nachfragen konnten einzelne Ergebnisse in Erfahrung gebracht werden. Eine schriftliche Auswertung liegt bislang nicht vor. Laut Polizei-Pressemitteilung wurden insgesamt 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, darunter eine Spitzengeschwindigkeit von 103 km/h bei erlaubten 50 km/h. Für den Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Hausnummer 443 und 585 liegen dem Ortsbeirat keine offiziellen Verkehrszählungen vor; Schätzungen gehen von etwa 50.000 bis 55.000 Fahrzeugen täglich aus. Der Ortsbeirat versteht sich als beratendes Gremium mit lokaler Expertise und als erster Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger. Eine transparente Information über bereits durchgeführte Kontrollen ist Voraussetzung für fundierte Beratung, die Entwicklung weiterer Anregungen und die Information der Bürger zur Verkehrssicherheit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6947 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1587 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7491 2025 Die Vorlage OF 777/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 2. der erste Halbsatz wie folgt geändert wird: "über mögliche Standorte mit dem Ortsbeirat im Austausch zu sein, (. .)" Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“

06.10.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

Antrag vom 06.10.2025, OF 622/8 Betreff: Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Stadtteil der Quartiere" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Finanzierung der städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) "Stadtteil der Quartiere" für die aktuelle Planungsvariante, die eine Bebauung ausschließlich östlich der Bundesautobahn A5 vorsieht, offenzulegen. Begründung: Das Stadtplanungsamt führt auf seiner Homepage (Abruf am 28.9.2025) hinsichtlich einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme aus, dass die "zügige Durchführung der Maßnahme muss ebenso gesichert sein, wie der kommunale Grundstückszwischenerwerb und die Finanzierung. Die Maßnahme finanziert sich aus der Differenz der Wertsteigerung der Grundstücke: - die Gemeinde kauft die Grundstücke des zu entwickelnden Gebiets zum entwicklungsunbeeinflussten Wert (Anfangswert) und - verkauft die Grundstücke nach Neuordnung des Gebiets zum Preis von erschlossenen Baugrundstücken (Endwert). Aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endwert wird alles finanziert, was durch die Maßnahme ausgelöst wird". Dabei dürfte die geänderte Planung dürfte einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Finanzierung haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7632 2025 Die Vorlage OF 622/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU
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B (Bericht des Magistrats)

Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische Liegenschaft

06.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 443 Betreff: Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische Liegenschaft Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6741 - E 54/18 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 358/24 - Zwischenbericht: Derzeit kann noch kein abschließender Bericht vorgelegt werden. Aufgrund personeller Eng-pässe und damit einhergehender Priorisierungsnotwendigkeiten kann der Datenbestand von mehr als 80 kulturell genutzten städtischen Objekten nur sukzessive erfasst werden. Ungeachtet dessen, wann mit einem finalen Ergebnis aus einer Bestandsaufnahme zu rechnen sein wird, nimmt der Magistrat seine augenblickliche Rolle als Betreiber sehr ernst. Dabei werden elektrotechnische Installationen in allen Objekten sukzessive einer sicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen. Die dabei erfassten Mängel werden umgehend behoben oder als Projekte im Zuge der Bauunterhaltung abgearbeitet. Eine Kompensation dieses enormen personellen und finanziellen Aufwands kann durch Mieterhöhungen nicht ausgeglichen werden. Die bisherige Erfahrung zeigt zudem, dass Maßnahmen der Bauunterhaltung im laufenden Betrieb, gerade von kulturell genutzten Objekten, in jüngerer Vergangenheit, als sehr schwierig gestalten. Dieser Umstand führt dazu, dass die Abarbeitung von Mängeln in einigen Fällen zu Verzögerungen und Kostenmehrungen führt, die das veranschlagte Budget übersteigt. Auch hier zeigt sich, welchen hohen Stellenwert die aktuellen Kooperationsbemühungen im Magistrat haben, um die Bauunterhaltung von kulturell genutzten Gebäuden sicherzustellen. Für die Bauunterhaltung stehen in der PG 34.04 "Grundstücks- und Gebäudemanagement" im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 7.929 T€ zur Verfügung. Für den HH-Entwurf 2026 sieht der Magistrat ab dem Jahr 2026 7.415 T€ p.a. in der PG 34.04 vor. Mit diesen Mitteln soll u.a. die Teilsanierung der Naxoshalle vorgenommen werden. Über den Stand der Umsetzung wird zeitnah berichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.03.2018, E 54 Bericht des Magistrats vom 23.09.2024, B 358 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.12.2025

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Mit Kulturlotsen Museen und Theater entdecken

06.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1398 Betreff: Mit Kulturlotsen Museen und Theater entdecken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll im Kinder- und Jugendtheater bzw. in der jungen Theaterwerkstatt am Zoo das Projekt Kulturlotsen (wie z. Bsp. in Karlsruhe) einrichten. Bei diesem Projekt besuchen kulturbegeisterte Ehrenamtliche im Tandem mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 16 Jahren Kultureinrichtungen. Im Rahmen des Projektes müssen gesucht werden: a) Kooperationspartner (Museen, Theater, Oper etc.), die bereit sind, die Kulturlotsen und ihr Tandem (Kind, Jugendliche) kostenfrei ihre Kultureinrichtung besuchen zu lassen. b) Kulturbegeisterte Ehrenamtliche, die durch persönliche Gespräche, Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses etc. ausgewählt werden und eine entsprechende Schulung/Feedbackgespräche erhalten. c) Familien, mit Kindern und Jugendlichen, die sonst nicht die Möglichkeit haben Theater, Museen oder andere Kultureinrichtungen zu besuchen und Interesse daran haben, an dem Projekt teilzunehmen. d) Finanzielle Förderer für das Projekt. Das Konzept der Kulturlotsen passt hervorragend zu den Zielen des geplanten Kinder- und Jugendtheaters und kann dieses bei seiner kulturpädagogischen Arbeit bereits im Vorfeld unterstützen. Insofern ist es sinnvoll, bereits schon jetzt, mit der Umsetzung der Kulturlotsen in der jungen Theaterwerkstatt am Zoo zu beginnen, damit das Projekt bereits läuft, wenn das Kinder und Jugendtheater voll in Betrieb geht. Begründung: Kunst und Kultur ermöglichen vor allem Kindern und Jugendlichen die Welt und ihr Lebensumfeld aus neuen Blickwinkeln zu betrachten, das eigene Verhalten zu reflektieren, neue oder unbekannte Sichtweisen einzunehmen und sich vor allem mit komplexen und gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen. Kulturelle Teilhabe ist deshalb gerade für Kinder und Jugendliche besonders wichtig. Allerdings ist diese durch Sprachbarrieren, fehlende finanzielle Mittel oder andere schwierige Lebensumstände oft nicht möglich. Das Projekt Kulturlotsen soll das ändern und damit jedem Kind oder Jugendlichen - zusammen mit ihrem Paten - ermöglichen, Kultureinrichtungen in Frankfurt zu besuchen. Die Kulturlotsen können die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen, ihnen mit ihrer Lebenserfahrung zur Seite stehen und sie vielleicht auch für Kultur begeistern. Gleichzeitig lernen sie durch die Kinder und Jugendlichen neue Sichtweisen kennen. Das Projekt bzw. die Kultur verbindet Generationen und darüber hinaus auch verschiedene Nationen und schafft Verständnis füreinander. In Karlsruhe gibt es das Projekt "KulturLotsen" mit einer Unterbrechung bereits seit 2011. Es könnte als Modell für Frankfurt herangezogen werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und AfD (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Volt (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung), FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 6817, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 41-4

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Wiederholungsantrag: Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 bis zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“

06.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

Antrag vom 06.10.2025, OF 1138/10 Betreff: Wiederholungsantrag: Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Vorgang: OM 4623/23 OBR 10; ST 1151/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, im Zusammenhang mit der vorgesehenen U 5-Linienverlängerung bis zur S-Bahn-Station ,,Frankfurter Berg" um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: 1. Wie hoch ist der Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Flächen in Quadratmetern gemäß den bisherigen Erkenntnissen, 2. warum sind die jeweiligen von Preungesheim bis zum Frankfurter Berg reichenden Grundstücksenteignungen und die Beendigung von Pachtverhältnissen alternativlos, 3. wann wird den betroffenen Eigentümern oder Nutzern Hilfe entgegengebracht, 4. welche Planvarianten wurden geprüft, die keinen Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Flächen in Anspruch nehmen würden (um Vorlage der jeweiligen Planskizzen zu 4. wird ausdrücklich und erneut gebeten), 5. wie hoch sind geschätzt die Grundstückszahlen in Quadratmetern a) bezüglich der bisherigen und der künftigen versiegelten Flächen, b) bezüglich der bisherigen und künftigen unversiegelten Flächen, 6. wie viele Stellplätze insgesamt sollen Stand jetzt entfallen? Begründung: Die Stellungnahme 1151 vom 14.07.2025 - erstattet nach fast zwei Jahren statt der planmäßigen 3 Monaten - enthält leider zu viele ausweichende Antworten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4623 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1151 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1138/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren

06.10.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 31.03.2025, OF 551/8 Betreff: Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dazu beizutragen, dass auf dem Heddernheimer Wochenmarkt wieder ein Obst- und Gemüsestand vertreten ist. Begründung: Seit etwa neun Monaten ist auf dem Heddernheimer Wochenmarkt kein Obst- und Gemüsestand mehr vertreten. Bis zum Ausscheiden des bisherigen Betreibers erfreute sich auch dieses Angebot großer Beliebtheit. Da ein solcher Stand aufgrund seines Sortiments auf einem Wochenmarkt als selbstverständlich erachtet wird, schmälert sein Fehlen die Attraktivität und verleitet potenzielle Besucher dazu, ihren Wocheneinkauf im nahegelegenen Supermarkt zu erledigen. Dem Vernehmen nach würde der bisherige Betreiber dort sehr gerne wieder seine Waren anbieten. Dies ist jedoch aufgrund einer fehlenden Lagerfläche von etwa fünf Quadratmetern in räumlicher Nähe derzeit nicht möglich. Eventuell kann auch hierfür eine Lösung gefunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 551/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7080 2025 Die Vorlage OF 551/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 3 SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und 1 SPD (= Ablehnung) Aktenzeichen: 90-0

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten

06.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1933 Betreff: Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten Für beide Fahrtrichtungen der barrierefrei gestalteten Bushaltestelle "Lokalbahnhof/Darmstädter Landstraße" sind fabrikneue Wartehallen mit begrünten Dächern bestellt. Sie befinden sich derzeit noch in der Fertigung und werden frühestens Ende August 2025 geliefert. Aktuell laufen seitens der VGF die Abstimmungen mit den beteiligen Firmen und mit den involvierten städtischen Ämtern darüber, wann die Montage vor Ort erfolgen kann, die nach dem aktuellen Zeitplan für das vierte Quartal 2025 in Aussicht gestellt werden kann. Für die Haltestelle in Fahrtrichtung Affentorplatz ist eine Wartehalle in einer Größe von vier Feldern und für die Haltestelle in Fahrtrichtung Wendelsplatz eine Wartehalle in einer Größe von drei Feldern vorgesehen. Somit wird die Haltestelle in Fahrtrichtung Wendelsplatz erstmals einen Witterungsschutz erhalten. Beide Wartehallen werden über integrierte Sitzmöglichkeiten und beleuchtete Vitrinen für die Fahrgastinformation verfügen. Im Zuge der Montage der Wartehallen werden auch die Abfalleimer aufgestellt sowie die alten Haltestellen-Stelen (mit der kleinen Beschilderung) durch neue H-Stelen mit größerer Beschilderung getauscht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7216

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Wappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhalten

06.10.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

Antrag vom 06.10.2025, OF 624/8 Betreff: Wappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhalten Vorgang: B 27/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, Für das heimatgeschichtlich wichtige Projekt einer steinmetztechnischen Instandsetzung des Naturstein-Wappens an der äußeren Chorwand der denkmalgeschützten Kirche St. Peter und Paul, Oranienstraße 16 c, werden dem Heddernheimer Ortsausschuss der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets 3.500,- EUR zugewendet. Begründung: Das an der äußeren Chorwand der früheren Pfarrkirche angebrachte Allianzwappen der Familien von Riedt und Knebel von Katzenelnbogen ist ein steinernes Zeugnis der Heddernheimer Geschichte. Die Familie von Riedt hatte im 17. und 18. Jahrhundert die Lehnsherrschaft über den Ort. Insbesondere unter Philipp Wilhelm Freiherr von Riedt nahm das im Dreißigjährigen Krieg weitgehend zerstörte Dorf einen wichtigen Aufschwung in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur, Bildung und Religion. Zusammen mit seiner Ehefrau Eleonore geborene Freiin Knebel von Katzenelnbogen erbaute von Riedt 1740 das Heddernheimer Schloss (Alt-Heddernheim 30). Ursprünglich über dem Eingang zu der nicht mehr existierenden Kapelle seines herrschaftlichen Hauses angebracht, ist der Zierstein mit den Familienwappen 1840 bei der im wesentlichen von Geldmitteln der Familie von Breidbach-Bürresheim gen. Riedt errichteten neuen katholischen Kirche auf dem Grundstück Alt-Heddernheim 40 über deren Eingangsportal gut sichtbar verbaut worden. Als diese erste Kirche St. Peter und Paul 1891 einem Brand zum Opfer fiel, konnte der Wappenstein offenbar geborgen und an der anschließend errichteten neugotischen Kirche auf dem benachbarten Grundstück Oranienstraße 16 c angebracht werden. Die schwarzen Brandspuren an dem Naturstein sind immer noch zu sehen. Der Wappenstein mit seinem Fundament ("Plinthe") ist in einem schlechten Zustand (Risse, Ausbrüche) und muss für die Zukunft dringend gesichert werden. Der Ortsausschuss der Pfarrei kann die Sanierung nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren. Im Kontext der angestrebten Aufwertung des Schlosses als markantes Gebäude der Heddernheimer Geschichte (Magistratsbericht B 27/2025) liegt die Instandsetzung des Wappensteins im öffentlichen Interesse. Ein Kostenangebot ist dem Antrag beigefügt. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 27 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 440 2025 Die Vorlage OF 624/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)

Parteien: CDU SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Sanierung der Wegeverbindung zwischen Praunheim, Hausen und Bockenheim durch den Volkspark Niddatal

05.10.2025 · Aktualisiert: 30.10.2025

Antrag vom 05.10.2025, OF 546/7 Betreff: Sanierung der Wegeverbindung zwischen Praunheim, Hausen und Bockenheim durch den Volkspark Niddatal Vorgang: OA 563/20; B 600/20 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den auf einem kleinen Damm verlaufenden Abschnitt der zentralen Wegeverbindung zwischen Praunheim/ Hausen und Bockenheim baldmöglichst wieder in einen für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen gut zu nutzenden Zustand zu versetzen. Begründung: Mit der OA 563 aus 2020 hat der Ortsbeirat den Ausbau der zentralen Wegeverbindung zwischen Praunheim/Hausen und Bockenheim durch den Volkspark Niddatal zum Allwetter-Radweg beantragt. In der B 600 aus 2020 wurde dieses Ansinnen aus natur- und landschaftsschutz-rechtlichen Gründen abgelehnt. Der Ortsbeirat akzeptiert diese Entscheidung. Gleichwohl wird dieser Weg natürlich weiterhin in erheblichem Maße von Radfahrenden und Fußgänger:innen genutzt, was auch absolut sinnvoll ist, da es sich um die kürzeste Verbindung nach Bockenheim handelt. Leider wurde bei der letzten Sanierung ein Teil des Weges nicht sach- und fachgerecht durchgeführt, so dass weite Teile des Weges nur noch aus recht grobem Schotter bestehen. Der Weg hebt sich negativ von den meisten anderen Wegen im Park ab. Dieser Zustand ist für alle Nutzergruppen ein Ärgernis. Aus diesem Grund sollte der wassergebundene Belag baldmöglichst fachgerecht repariert bzw. saniert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.05.2020, OA 563 Bericht des Magistrats vom 13.11.2020, B 600 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7522 2025 Die Vorlage OF 546/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Sossenheim: Straßensanierung Alt-Sossenheim (Abschnitt Lindenscheidstraße - Michaelstraße); Rückfragen zu ST 1306

05.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

Antrag vom 05.10.2025, OF 1295/6 Betreff: Sossenheim: Straßensanierung Alt-Sossenheim (Abschnitt Lindenscheidstraße - Michaelstraße); Rückfragen zu ST 1306 Vorgang: OM 6808/25 OBR 6; ST 1306/25 Mit der Anregung des Ortsbeirats OM 6808 vom 22. April 2025 hat der Ortsbeirat die Sanierung des Straßenabschnitts Alt-Sossenheim zwischen Lindenscheidstraße und Michaelstraße beantragt. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den detaillierten Schilderungen der Anwohner sowie dem erkennbar schlechten Gesamtzustand der Fahrbahn, der bereits zu Spurrillen und Erschütterungen geführt hat. In der Stellungnahme des Magistrats ST 1306 vom 04. August 2025 teilt der Magistrat den Eindruck "nicht gänzlich". Zur Klärung dieser Bewertung bestehen seitens des Ortsbeirats entsprechende Rückfragen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. In der Stellungnahme des Magistrats 1306 vom 04. August 2025 führt der Magistrat aus, dass der im Antrag OM 6808 geschilderte Eindruck "nicht gänzlich geteilt" wird. Welche Einschätzungen werden konkret seitens des Magistrats geteilt? 2. Ist dem Magistrat bekannt, dass nach Angaben der Anwohnerschaft die Erschütterungen in den angrenzenden Häusern zunehmen (durch schwerere Busse und Lkw) und bereits Veränderungen an der Bausubstanz festgestellt wurden? 3. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Erschütterungen entsprechend einzudämmen? 4. Wurden in die Entscheidungsfindung zur ST 1306 die Eindrücke und Beobachtungen der Anwohnerschaft einbezogen? Gegebenenfalls erscheint ein bilateraler Austausch zwischen Fachamt und Anwohnerschaft sinnvoll, dessen Ergebnisse in die Beantwortung der oben genannten Fragen einfließen sollten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6808 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1306 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1285 2025 Die Vorlage OF 1295/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Nied: Nachbesetzung der MainKümmererStelle (vormals Kiezhausmeister)

04.10.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 09.11.2025, OF 1360/6 Betreff: Nied: Nachbesetzung der MainKümmerer-Stelle (vormals Kiezhausmeister) Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die bisherige MainKümmerer-Stelle in Nied nachzubesetzen, nachdem der bisherige Stelleninhaber, Herr Herzog, leider verstorben ist, 2. die Stelle in enger Anbindung an das Quartiersmanagement Nied bzw. den Träger des Programms Sozialer Zusammenhalt (Caritasverband Frankfurt) organisatorisch fortzuführen, 3. sicherzustellen, dass der/die Nachfolger(in) weiterhin als niedrigschwellige Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil tätig ist und in enger Abstimmung mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt, dem Ordnungsamt, der FES sowie den örtlichen Wohnungsbaugesellschaften arbeitet. Begründung: Die Stelle des MainKümmerers (vormals als Kiezhausmeister-Stelle beantragt) wurde im Rahmen eines Pilotprojekts 2024/25 eingerichtet und Anfang 2025 erfolgreich mit Herrn Herzog besetzt. Der MainKümmerer hat durch seine Präsenz im Stadtteil, den direkten Kontakt zu Bewohnern sowie präventive Ansprache maßgeblich zur Verbesserung der Sauberkeit und des sozialen Miteinanders in Nied beigetragen. Von Mitgliedern des Beirats der Sozialen Stadt wurde seine Arbeit ausdrücklich positiv bewertet. Das Konzept des MainKümmerers hat sich in Nied bewährt. Nach seinem plötzlichen Tod ist die Stelle derzeit unbesetzt. Um den erzielten Erfolg zu sichern und die begonnenen Strukturen aufrechtzuerhalten, ist eine zeitnahe Nachbesetzung dringend erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7730 2025 Die Vorlage OF 1360/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Mit Kulturlotsen Museen und Theater entdecken

02.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1398 Betreff: Mit Kulturlotsen Museen und Theater entdecken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll im Kinder- und Jugendtheater bzw. in der jungen Theaterwerkstatt am Zoo das Projekt Kulturlotsen (wie z. Bsp. in Karlsruhe) einrichten. Bei diesem Projekt besuchen kulturbegeisterte Ehrenamtliche im Tandem mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 16 Jahren Kultureinrichtungen. Im Rahmen des Projektes müssen gesucht werden: a) Kooperationspartner (Museen, Theater, Oper etc.), die bereit sind, die Kulturlotsen und ihr Tandem (Kind, Jugendliche) kostenfrei ihre Kultureinrichtung besuchen zu lassen. b) Kulturbegeisterte Ehrenamtliche, die durch persönliche Gespräche, Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses etc. ausgewählt werden und eine entsprechende Schulung/Feedbackgespräche erhalten. c) Familien, mit Kindern und Jugendlichen, die sonst nicht die Möglichkeit haben Theater, Museen oder andere Kultureinrichtungen zu besuchen und Interesse daran haben, an dem Projekt teilzunehmen. d) Finanzielle Förderer für das Projekt. Das Konzept der Kulturlotsen passt hervorragend zu den Zielen des geplanten Kinder- und Jugendtheaters und kann dieses bei seiner kulturpädagogischen Arbeit bereits im Vorfeld unterstützen. Insofern ist es sinnvoll, bereits schon jetzt, mit der Umsetzung der Kulturlotsen in der jungen Theaterwerkstatt am Zoo zu beginnen, damit das Projekt bereits läuft, wenn das Kinder und Jugendtheater voll in Betrieb geht. Begründung: Kunst und Kultur ermöglichen vor allem Kindern und Jugendlichen die Welt und ihr Lebensumfeld aus neuen Blickwinkeln zu betrachten, das eigene Verhalten zu reflektieren, neue oder unbekannte Sichtweisen einzunehmen und sich vor allem mit komplexen und gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen. Kulturelle Teilhabe ist deshalb gerade für Kinder und Jugendliche besonders wichtig. Allerdings ist diese durch Sprachbarrieren, fehlende finanzielle Mittel oder andere schwierige Lebensumstände oft nicht möglich. Das Projekt Kulturlotsen soll das ändern und damit jedem Kind oder Jugendlichen - zusammen mit ihrem Paten - ermöglichen, Kultureinrichtungen in Frankfurt zu besuchen. Die Kulturlotsen können die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen, ihnen mit ihrer Lebenserfahrung zur Seite stehen und sie vielleicht auch für Kultur begeistern. Gleichzeitig lernen sie durch die Kinder und Jugendlichen neue Sichtweisen kennen. Das Projekt bzw. die Kultur verbindet Generationen und darüber hinaus auch verschiedene Nationen und schafft Verständnis füreinander. In Karlsruhe gibt es das Projekt "KulturLotsen" mit einer Unterbrechung bereits seit 2011. Es könnte als Modell für Frankfurt herangezogen werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und AfD (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Volt (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung), FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 6817, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 41-4

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Höchst: Quartiersmanagement für Höchst

02.10.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 01.11.2025, OF 1355/6 Betreff: Höchst: Quartiersmanagement für Höchst Vorgang: OM 4778/23OBR 6; ST 524/24 der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein Quartiersmanagement für Höchst im Anschluss an das jetzige einzurichten und das Gebiet auf den ganzen Stadtteil Höchst auszuweiten. Begründung: Die guten Erfolge des bisherigen Quartiersmanagements sollten fortgeführt werden. Insbesondere die sozialen Maßnahmen, Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger, Durchführung von Bürgeranhörungen und Erhebung von Bedarfen dienen dem sozialen Zusammenhalt und sind auch für den Höchster Norden dringend erforderlich. Gerade dort sind mehr sozialer Wohnungsbau, neue Wohngebiete und damit Strukturprobleme anzutreffen. Für eine gute Nachbarschaft ist eine niederschwellige Unterstützung mit Ansprechpartnern gerade bei den derzeitigen multiplen Krisen äußerst wichtig. s. a. Antwort aus ST524 vom 8.3.2024: "....Denkbar wäre eine Verstetigung im Rahmen eines Quartiersmanagements des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft (Jugend- und Sozialamt). Das Programm steht für Chancen zur Teilhabe, eine starke Gemeinschaft und soziale Entwicklung in der Stadt. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern. Dabei fokussiert das Programm vorrangig auf Stadtteile, die besonders von Benachteiligung und sozialer Segregation betroffen sind. Höchst gehört sowohl in Bezug auf die Daten des Monitorings 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung als auch nach ergänzender Betrachtungen des Bedarfs durch die Stabsstelle Planung, Entwicklung und sozialräumliche Hilfen zu den überdurchschnittlich belasteten Stadtteilen. Bei einer möglichen Auswahl neuer Quartiere für das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft wäre auch der Standort Höchst daher näher zu prüfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4778 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 524 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7728 2025 Die Vorlage OF 1355/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Einrichtung eines Amtes 38 - Zivil- und Katastrophenschutz -

02.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 22.10.2025, NR 1409 Betreff: Einrichtung eines Amtes 38 - Zivil- und Katastrophenschutz - Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Einrichtung eines eigenständigen Amtes 38 - Zivil- und Katastrophenschutz - im Geschäftsbereich des Dezernates IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz - zu planen, 2. das neue Amt soll die Aufgabenbereiche des Bevölkerungsschutzes, insbesondere Zivilschutz, Katastrophenschutz, Krisenmanagement, Warnsysteme, Notfallvorsorge und Krisenkommunikation unter einem Dach bündeln. Es soll die untere Katastrophenschutzbehörde sowie das zurzeit im Hauptamt angesiedelte Büro für zivile Verteidigung vereinen, 3. die Zuständigkeiten für den allgemeinen Brandschutz sowie für den Einsatzdienst von Feuerwehr und Rettungsdienst verbleiben beim bestehenden Amt 37 - Branddirektion, 4. der Magistrat wird beauftragt, die organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Einrichtung des Amtes 38 vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zeitnahe einen Vorschlag zur konkreten Umsetzung vorzulegen und zu berichten, 5. dabei ist sicherzustellen, dass eine enge Zusammenarbeit mit der Branddirektion, dem Gesundheitsamt, dem Ordnungsamt sowie externen Behörden und Hilfsorganisationen gewährleistet bleibt und die Stabsstruktur der Stadt Frankfurt am Main organisatorisch eingebunden wird, 6. der Magistrat wird gebeten, die Umsetzung der Punkte 1. bis 5. durch Nutzung vorhandener Strukturen und Zusammenlegungen möglichst kostenminimiert zu gestalten. Begründung: Frankfurt steht als größte Stadt Hessens und als bedeutendes europäisches Finanz- und Verkehrszentrum vor wachsenden Herausforderungen im Bereich der Krisenprävention und Gefahrenabwehr. Die Stadt ist aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität als primäres Ziel bei Krisen oder kriegerischen Auseinandersetzungen zu betrachten: Als Sitz der Europäischen Zentralbank, als Bankenmetropole mit Börse, als zentraler Verkehrsknotenpunkt mit Flughafen, Hauptbahnhof und Autobahnkreuz sowie als einer der wichtigsten Internetknoten Europas mit rund 100 Rechenzentren konzentriert sich hier kritische Infrastruktur auf engstem Raum. Die Ereignisse der letzten Jahre, von extremen Wetterlagen über Cyberangriffe bis hin zu großflächigen Versorgungsstörungen, sowie die akute Gefahr eines Krieges in Europa haben deutlich gezeigt, dass Kommunen ihre Krisenresilienz strategisch und organisatorisch stärken müssen. Die aktuelle Situation des Bevölkerungsschutzes in Frankfurt offenbart gravierende strukturelle Defizite: Frankfurt verfügt derzeit über kein funktionierendes flächendeckendes Sirenennetz zur Warnung der Bevölkerung, und die Installation eines flächendeckenden Sirenennetzes wird nach derzeitigem Stand etwa fünf Jahre in Anspruch nehmen. Ebenso dramatisch ist die Schutzraum-Situation: Mit lediglich vier dem Zivilschutz gewidmeten Schutzräumen für etwa 7.500 Menschen kann Frankfurt im Spannungs- oder Verteidigungsfall nicht einmal für ein Prozent der Stadtbevölkerung einen Schutzraum vorhalten. Derzeit sind die Aufgaben des Bevölkerungsschutzes organisatorisch innerhalb der Branddirektion (Amt 37) und dem Hauptamt angesiedelt. Die Branddirektion führt zwar eine Abteilung "Bevölkerungsschutz", diese ist jedoch strukturell der historisch gewachsenen und stark einsatzorientierten Verwaltungsstruktur einer Feuerwehr untergeordnet. Durch die zunehmende Komplexität nichtfeuerwehrspezifischer Krisenlagen, etwa im Bereich Infrastruktur, Energieversorgung, IT-Sicherheit, Warnsysteme, Schutzraumplanung und zivile Verteidigung, stößt diese Verknüpfung zwischen allgemeinem Brandschutz und Bevölkerungsschutz an seine Grenzen. Die Branddirektion ist primär auf operative Einsätze ausgerichtet, während der moderne Bevölkerungsschutz strategische Planung, interdisziplinäre Koordination und präventives Krisenmanagement erfordert. Ein für den Bevölkerungsschutz zuständiges Amt 38 gehörte zur standardisierten Verwaltungsstruktur von bundesdeutschen Kommunen zu Zeiten des Kalten Krieges und existierte auch in Frankfurt bis in die 1990er Jahre. Im Zuge der sogenannten Friedensdividende wurden diese Ämter ersatzlos abgeschafft, eine Entscheidung, die sich heute als Fehler erweist und die andere Kommunen bereits korrigiert haben, wie das Beispiel des Oberbergischen Kreises oder der StädteRegion Aachen zeigt. Das neu einzurichtende Amt 38 Zivil- und Katastrophenschutz soll als strategisches Fachamt fungieren, das die Stadtverwaltung auf Krisen vorbereitet, Einsatz- und Kommunikationsstrukturen pflegt und im Ereignisfall den Krisenstab professionell unterstützt. Es soll die untere Katastrophenschutzbehörde sowie das zurzeit im Hauptamt angesiedelte Büro für zivile Verteidigung unter einem Dach vereinen und übergreifend die Schnittstellen zwischen Verwaltung, Hilfsorganisationen, Feuerwehr, Polizei, Landes- und Bundesbehörden koordinieren. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und der Deutsche Städte- und Gemeindebund empfehlen Kommunen ausdrücklich, ihre Bevölkerungsschutzstrukturen angesichts gestiegener Bedrohungen zu stärken und professionell aufzustellen. Ziel ist eine klare Aufgabentrennung zwischen operativem Brandschutz und strategischem Krisenmanagement: Der Brandschutz bleibt beim Amt 37, das sich auf Einsatz- und Präventionsaufgaben konzentriert, während das Amt 38 planerische, organisatorische und koordinierende Aufgaben im Bevölkerungsschutz übernimmt, von der Wiederherstellung des Sirenennetzes über die Schutzraumplanung bis hin zur Vorbereitung auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall. Durch diese Trennung wird eine effizientere Ressourcensteuerung, eine bessere Krisenvorsorge und eine professionalisierte Verwaltungsstruktur erreicht. Gleichzeitig wird die Branddirektion von Aufgaben entlastet, die nicht unmittelbar zu ihrem Kerngeschäft gehören. Die Einrichtung eines eigenständigen Amtes stärkt zudem die Außenwirkung und Wahrnehmung des Zivil- und Katastrophenschutzes in der Stadtgesellschaft und schafft eine klare Anlaufstelle für Bürger, Hilfsorganisationen und Unternehmen, die sich an der städtischen Krisenvorsorge beteiligen. Frankfurt kann so eine Vorreiterrolle in Hessen einnehmen und die Anforderungen moderner Krisenbewältigung zeitgemäß erfüllen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.07.2025, B 253 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1409 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Annahme) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Votum im H) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1409 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 253 = Kenntnis) Gartenpartei (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Ablehnung) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1409 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Ablehnung) Gartenpartei (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Prüfung und Berichterstattung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1409 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 6845, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 37-3

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2026

29.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 20.11.2025, OF 964/3 Betreff: Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2026 Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2026 durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien werden aus den Mitteln des OBR-Budgets 4.500 Euro zur Verfügung gestellt. Dies entspricht wie bisher einem Drittel der Gesamtkosten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien stellt ein pädagogisch wertvolles Freizeitangebot mit vielfältigen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für die Kinder im angrenzenden Sozialraum dar. Der OBR unterstützt dieses Angebot wie in der Vergangenheit auch in diesem Jahr wieder und übernimmt mit 4.500 Euro wieder ein Drittel der Kosten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 457 2025 Die Vorlage OF 964/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Vermüllung und missbräuchliche Nutzungen von städtischen Kleinstgrundstücken, die sich vor/neben/hinter Technikgebäuden und Schaltschränken der Netzdienste der Mainova AG befinden, abstellen

29.09.2025 · Aktualisiert: 05.11.2025

Antrag vom 29.09.2025, OF 384/15 Betreff: Vermüllung und missbräuchliche Nutzungen von städtischen Kleinstgrundstücken, die sich vor/neben/hinter Technikgebäuden und Schaltschränken der Netzdienste der Mainova AG befinden, abstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich der Vermüllung, illegalem Abstellen von z.T. abgemeldeten Kfz/Anhängern und abgestellten Mülltonnen anzunehmen. Die betroffenen Flächen befinden sich in der "Albert-Schweitzer-Straße" neben den Haus-Nr. 10 und 58. Begründung: Dort stehen seit Jahren abgemeldete oder TÜV-abgelaufene Schrottanhänger. Dahinter liegen Sperrmüll und Einkaufswagen vor den Türen des Technikgebäudes. Anwohner sichteten dort nicht nur Ratten, sondern stören sich auch an dem verwahrlosten Anblick. Dort stehen private Mülltonnen, liegen Sperrmüll und andere Gegenstände herum. Außerdem werden immer wieder dort Pkws abgestellt, die die Zugänge zu den Technikgebäuden und Schaltschränken blockieren. Um der Vermüllung und missbräuchlichen Nutzung Einhalt zu gebieten bitten wir die Verursacher zu ermitteln und eine weitere Nutzung zu untersagen. Unbekannte Ablagerungen sind zu entfernen. Um solche "Dreckecken" in Zukunft zu erschweren sollten Einhausungen oder Absperrpfosten geprüft werden. Fotos: privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7580 2025 Die Vorlage OF 384/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Sicherung der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg

26.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1900 Betreff: Sicherung der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg Der Anregung wird entsprechend der beigefügten Planung entsprochen. Anlage 1 (ca. 724 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7203

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Begrünung der Kirchnerstraße durch Baumpflanzungen

26.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1914 Betreff: Begrünung der Kirchnerstraße durch Baumpflanzungen Vorläufige Stellungnahme: Ergänzend zur ST 548/2025 bedauert der Magistrat, noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können, da die Ergebnisse der Trassenabfrage noch nicht vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6249

B (Bericht des Magistrats)

Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 442 Betreff: Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6472 - NR 1315/25 Linke - Zu Punkt 1: Öffentliche Gebäude sind kein rechtsfreier Raum. Die Stadt Frankfurt am Main ist als Träger öffentlicher Gewalt gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) an Gesetz und Recht gebunden. Dementsprechend ist es der Stadt Frankfurt am Main nicht möglich, anderen Trägern öffentlicher Gewalt (hier der Landespolizei Hessen) deren rechtmäßige Ausübung ihrer gesetzlich normierten Befugnisse, vorliegend insbesondere § 58 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), im Hinblick auf Maßnahmen zur Durchführung von Abschiebungen, zu untersagen. Zu Punkt 2: Abschiebungen sind gemäß der Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes (AuslZustV) seit dem 01.07.2018 ausschließlich Sache der Bezirksordnungsbehörden und sind damit der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main vollständig entzogen. Für die Stadt Frankfurt am Main bedeutet dies, dass Abschiebungen in alleiniger Verantwortung durch das Regierungspräsidium in Darmstadt geplant, organisiert und in enger Zusammenarbeit mit Dienststellen der Landespolizei sowie der Bundespolizei durchgeführt werden. Daraus folgt, dass die Stadt Frankfurt am Main durch Bundesgesetz geregelte Abschiebungen nicht untersagen kann. Kölner Handlungsanweisungen sind nicht übertragbar, da die Stadt Köln als eine Behörde Nordrhein-Westfalens, nicht der hessischen Zuständigkeitsverordnung unterliegt und Abschiebungen in eigener Verantwortung betreibt. Die Forderung, sämtliche Abschiebungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ausdrücklich zu untersagen, widerspricht der geltenden Rechtslage, deren Achtung für die öffentliche Verwaltung jedoch bindend ist. Zu Punkt 3: Da Abschiebungen, wie dargestellt, im Verantwortungsbereich des Regierungspräsidium Darmstadt liegen und durch diese Behörde vollzogen werden, hat das Frankfurt Immigration Office keine Rückgriffmöglichkeit auf statistische Daten zu Abschiebemaßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.08.2025, NR 1315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 10.12.2025

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