Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte
Bericht
Auf die Zwischenberichte B 395 vom 10.10.2022, B 124 vom 10.03.2023, B 343 vom 18.09.2023, B 104 vom 15.03.2024, B 339 vom 09.09.2024 und B 159 vom 25.04.2025 wird Bezug genommen. Gegenüber dem letzten Zwischenbericht hat sich der Sachstand wie folgt verändert: Inzwischen ist bekannt, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH voraussichtlich ab Anfang Oktober 2025 mit dem "Freunde für's Leben" e.V. (inklusives Wohnprojekt) sowie der BSMF (Kooperationsprojekt mit der WiF e.V. für Auszubildende) Untererbbaurechtsverträge für die jeweiligen Projekt-Grundstücke im Hilgenfeld abschließen wird. Damit wären dann die vertraglichen Grundvoraussetzungen dafür geschaffen, dass die ABG gegenüber den Projektträger:innen die förderfähigen Kosten geltend machen kann. Das Amt für Wohnungswesen geht davon aus, dass dies zeitnah nach dem Abschluss der Untererbbaurechtsverträge der Fall sein wird. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Veränderungen des Sachstands gemäß B 159 vom 25.04.2025.