Bezüglich der von der Stadt Frankfurt viel zu lange geduldeten Hausbesetzung in der Lahnstraße im Gallus plante die zust
Frage an den Magistrat
Bezüglich der von der Stadt Frankfurt viel zu lange geduldeten Hausbesetzung in der Lahnstraße im Gallus plante die zuständige Dezernentin Sylvia Weber ursprünglich, den Besetzern einen Nutzungsvertrag anzubieten, schwenkte dann aber um und erstattete doch Strafanzeige, was schließlich zur Räumung der Liegenschaft am 02.09.2025 führte. Der FAZ vom 03.09. ist hierzu zu entnehmen: "Dem Vernehmen nach hatte vor allem Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) interveniert." Daraufhin wurde Frau Weber die Zuständigkeit für die Immobilien, welche die Stadt vor Jahren per Vorkaufsrecht erworben hatte, entzogen. Ich frage den Magistrat: Wird dieses Umdenken Auswirkungen auf den Umgang mit bereits besetzten Liegenschaften, zum Beispiel der Au, haben?
Antwort des Magistrats
Die derzeitige Nutzung der Liegenschaft "In der Au 14-16" wird seit mehr als 40 Jahren geduldet. Der Magistrat geht daher von einer Fortsetzung der Nutzung dieser Liegenschaft aus. Die Zuständigkeit für die Liegenschaften, die im Vorkaufsrecht erworben worden sind, liegt weiterhin beim Amt für Bau und Immobilien und damit bei der Liegenschaftsdezernentin. Lediglich wurde die KEG als städtische Beteiligungsgesellschaft beauftragt, die Konzeptvergabe für diese Gebäude durchzuführen. Für den übrigen Wohnungsbestand wird derzeit eine Bestandserhebung durchgeführt mit dem Ziel, die ABG mit der Sanierung dieser Liegenschaften zu beauftragen.
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