Skip to main content Skip to navigation Skip to footer
Thema

Wohnen

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dringende Kontaktaufnahme des Magistrats mit der ABG Holding

14.03.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5317 entstanden aus Vorlage: OF 679/3 vom 14.03.2024 Betreff: Dringende Kontaktaufnahme des Magistrats mit der ABG Holding Der Magistrat wird gebeten, dringend Kontakt zur ABG Holding aufnehmen, um eine schnelle Lösung für die Wasserversorgung des ABG-Hochhauses im Hallgartenviertel zu finden. Sollte der Einbau einer neuen Pumpe sich noch länger verzögern, muss dringend eine Zwischenlösung gefunden werden. Begründung: Seit einer Woche sind die Bewohner:innen des Hochhauses im Hallgartenviertel ohne fließendes Wasser. Sie müssen eimerweise Wasser vom Nachbarhaus holen. Gleichzeitig ist der Aufzug des 14-stöckigen Hochhauses defekt. Mobilitätseingeschränkte oder ältere Personen sowie Familien mit Kindern ist eine solche Situation nicht zuzumuten. Um die Bewohner:innen nicht noch länger diesen Wohnbedingungen auszusetzen, muss der Magistrat auf die ABG Holding einwirken, schnellstmöglich eine Lösung herbeizuführen oder eine Zwischenlösung für die Mieter:innen zu finden. Jeder einzelne Tag unter diesen Bedingungen ist ein Tag zu viel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 836 Aktenzeichen: 92-40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm „Studentischer Neubau“ in die Stadtverordnetenversammlung

12.03.2024 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5266 entstanden aus Vorlage: OF 376/7 vom 25.02.2024 Betreff: Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" in die Stadtverordnetenversammlung Der Bauverein Katholische Studentenheime e. V. stellt in seinem Friedrich-Dessauer-Haus an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 90, 60488 Frankfurt, derzeit 616 Studierenden Wohnungen zu im Marktvergleich äußerst günstigen Mieten zur Verfügung. Der Verein möchte bereits seit rund zwei Jahren ein Bauvorhaben auf dem Areal realisieren, um zusätzliche 150 Wohneinheiten zu schaffen. Die Baugenehmigung liegt bereits seit dem 4. Quartal 2022 vor und der Ausführungsplan ist längst fertiggestellt. Als gemeinnütziger Verein ist der Bauverein auf Fördermittel der Stadt Frankfurt angewiesen, um die Mieten weiterhin zu sozial verträglichen Preisen anbieten zu können. Die aktuelle Förderrichtlinie "Studentischer Neubau" sieht die Fixierung der pauschalen monatlichen Warmmiete je Wohnheimplatz bei 350 Euro vor. Damit lässt sich das Bauvorhaben allerdings, aufgrund der stark gestiegenen Betriebskosten sowie der derzeitigen Finanzierungsbedingungen, nicht realisieren. Der Bauverein möchte sowohl von einem Ausgleich der nicht ausfinanzierten Betriebskosten des potenziellen Neubaus durch Mieterhöhungen in den Bestandswohnungen als auch von einer Auflösung der eigenen Instandhaltungsrücklagen absehen. Die geplante Richtlinienänderung sieht vor, nur die Kaltmiete auf 7,50 Euro/m2 Wohnfläche zu fixieren. Die Betriebskosten sollen an die Mieterinnen und Mieter weitergereicht werden dürfen. Zudem soll die aktuelle Darlehensförderung zu einer kombinierten Darlehens- und Zuschussförderung ausgebaut werden. Leider wurde die Änderung noch nicht zur Abstimmung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. In der Konsequenz wird der Start des Neubaus seit nunmehr fast einem halben Jahr verzögert. Bisherige Anfragen seitens des Bauvereins an den Magistrat sowie den Oberbürgermeister blieben leider unbeantwortet. Um den bestehenden Wohnungs mangel in Frankfurt entgegenzuwirken, muss somit schnellstmöglich gehandelt und die Richtlinienänderung vorangetrieben werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die angedachte Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, um damit den dringend benötigten Bau neuer Studentenwohnungen zu ermöglichen sowie voranzutreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fragen an den Magistrat zum sogenannten Brexit haben sich erledigt

11.03.2024 · Aktualisiert: 23.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5279 entstanden aus Vorlage: OF 867/2 vom 25.02.2024 Betreff: Fragen an den Magistrat zum sogenannten Brexit haben sich erledigt Vorgang: OM 3587/18 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3587 "Brexit-Konzept für den Frankfurter Wohnungsmarkt?", für erledigt anzusehen und keine Stellungnahme zu den Fragen der Anregung mehr abzugeben. Der Ortsbeirat 2 rügt den Magistrat, solche Vorlagen so lange vor sich herzuschieben. Begründung: Die Fragen des Ortsbeirates aus der letzten Amtsperiode zu einem möglichen Konzept des Magistrats für den Frankfurter Wohnungsmarkt im Zuge des sogenannten Brexit "dümpeln" seit 2018 auf der Tagesordnung des Ortsbeirats 2. Nach nunmehr 50 Sitzungen des Ortsbeirats (22 Sitzungen der alten Amtsperiode und 28 Sitzungen in der neuen Amtsperiode) rechnet der Ortsbeirat nicht mehr mit einer Antwort des Magistrats und hält diese zwischenzeitlich auch für entbehrlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3587 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 00-40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19

05.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5227 entstanden aus Vorlage: OF 1173/1 vom 18.02.2024 Betreff: Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19 Der Magistrat wird gebeten, die Verdrängung der Mieterinnen und Mieter in der Sulzbacher Straße 19 mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (Milieuschutzsatzung) zu verhindern. Begründung: In den Medien war zu entnehmen, dass das Wohnobjekt in der Sulzbacher Straße 19 aufgewertet und hierfür deutlich höhere Mieten durchgesetzt werden sollen. Besorgte Mieter wissen nicht, wie sie die höheren Mieten begleichen sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1002 Aktenzeichen: 64-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Berger Straße 6 bis 8

29.02.2024 · Aktualisiert: 27.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 674/3 Betreff: Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 762/23 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat möchte an die V762 erinnern und nachfragen, was der Grund ist, die Liegenschaft Berger Straße 6-8 nicht anzukaufen. Der akute Wohnraummangel in Frankfurt lässt es nicht zu, Möglichkeiten zur Herstellung bezahlbaren Wohnraums links liegen zu lassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.09.2023, V 762 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 918 2024 Die Vorlage OF 674/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungsstand für das Wohngebäude Oeder Weg 74 bis 78

29.02.2024 · Aktualisiert: 27.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 676/3 Betreff: Planungsstand für das Wohngebäude Oeder Weg 74 bis 78 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet um Auskunft über den Planungsstand für das Wohngebäude im Oeder Weg 74 - 78. Seit Jahren steht dieser Wohnkomplex wegen angeblich statischer Mängel leer. Maßnahmen zur Wiederherstllung von bezahlbarem Wohnraum sind nicht zu erkennen. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, ob das Gebäude durch die Stadt, die KEG oder die ABG angekauft und hier bezahlbarer Wohnraum hergestellt werden kann. Begründung: Der akute Wohnraummangel in Frankfurt lässt es nicht zu, Möglichkeiten zur Herstellung bezahlbaren Wohnraums links liegen zu lassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 919 2024 Die Vorlage OF 676/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

Weiter lesen
OA (Anregung Ortsbeirat)

Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten

20.02.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2024, OA 441 entstanden aus Vorlage: OF 372/7 vom 04.02.2024 Betreff: Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten Bei der geplanten Bebauung in Alt-Rödelheim 14 bis 18 werden leider ausschließlich 26 Eigentumswohnungen entstehen. Der Bauaufsicht war es u. a. deshalb nicht möglich, Vorgaben zu den entstehenden Wohnungen zu machen, weil der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt nicht zur Anwendung kommen konnte. Dieser greift erst bei Bauprojekten ab 30 Wohneinheiten bzw. 3000 Quadratmetern Bruttogrundfläche. Investoren nehmen diese Regelung offensichtlich zum Anlass, um bei ihren Planungen knapp unterhalb der Schwellenwerte zu bleiben, um auf diese Weise die Auflagen des Baulandbeschlusses nicht erfüllen zu müssen. Zu diesen gehört u. a. eine Quote für geförderten Wohnraum und für freifinanzierte Mietwohnungen. Dies vorausgesetzt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 01.10.2024 einen Beschlussvorschlag für einen abgesenkten Schwellenwert beim Baulandbeschluss vorzulegen oder alternativ einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, der für Baugebiete unter den bisherigen Schwellenwerten die Einhaltung eines Baulandbeschlusses mit abgeschwächten Vorgaben verbindlich festlegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2064 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 28.02.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 441 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4613, 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.04.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erbbaurechtsverträge sozialverträglich anpassen

20.02.2024 · Aktualisiert: 02.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5121 entstanden aus Vorlage: OF 368/7 vom 06.02.2024 Betreff: Erbbaurechtsverträge sozialverträglich anpassen Vorgang: NR 693/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Erbbaurechtsverträge können über mehrere Generationen weitervererbt werden. Sobald diese aber auslaufen, werden sie neu verhandelt. Dabei kann es zu erheblichen Steigerungen kommen, die aus aktualisierten Bodenrichtwerten resultieren. Bei einem Fall in Hausen sind dabei über viermal so hohe Beträge zustande gekommen, die seit 2019 gezahlt werden müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - welche weiteren Möglichkeiten für sozialverträgliche Lösungen es über die Familienermäßigung bei Erbbaurechten hinaus gibt, unter Bezugnahme auf den Antrag NR 693 auch rückwirkend; - w ie viele Liegenschaften und Gebäude absehbar in Hausen und/oder dem gesamten Ortsbezirk 7 noch betroffen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.06.2023, NR 693 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 880 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend)

19.02.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5130 entstanden aus Vorlage: OF 801/2 vom 16.11.2023 Betreff: Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend) Vorgang: OA 246/22 OBR 9; B 142/23; B 363/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. trotz bislang noch immer fehlendem Rechtsinstrument eines Wohnraumschutzgesetzes (Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum), die Deutsche Bundesbank aufzufordern, in der Rüsterstraße, in der ca. zwei Drittel der Wohnungen seit mindestens drei Jahren leer stehen, ein befristetes Wohnen zuzulassen; 2. die Deutsche Bundesbank als öffentliche Wohnungseigentümerin dazu aufzufordern, auch nach einer Sanierung bezahlbare Mieten zu erhalten, um den Frankfurter Wohnungsmarkt nicht weiter zu belasten. Begründung: Die Deutsche Bundesbank, der in Frankfurt ca. 1.000 Betriebswohnungen im ganzen Stadtgebiet gehören, hat ihre Bestände seit Jahrzehnten nicht ausreichend instand gehalten - geschweige denn rechtzeitig, gezielt und sozial verträglich in notwendige Grundsanierungen investiert. Derzeit finden sich Leerstände u. a. in Eschersheim (Dornbusch), Ginnheim und im Westend (Guiollettstraße, Arndtstraße und Rüsterstraße). Die Deutsche Bundesbank hat, nachdem der Leerstand von ca. 100 Wohnungen am Dornbusch 2021 öffentlich wurde, ein Sanierungsprogramm beschlossen und budgetiert. Dieses wurde 2022 im Planungsausschuss der Stadt vorgestellt (entsprechend auch B 142). Die Sanierung im Westend, Rüsterstraße, wird jedoch noch lange auf sich warten lassen. Vor dem Hintergrund der Wohnungsnot in Frankfurt sollte seitens der Stadt Frankfurt darauf gedrungen werden, die leer stehenden Wohnungen mindestens zwischenzuvermieten. Wohnkomplex der Deutschen Bundesbank in der Rüsterstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2022, OA 246 Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 142 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 363 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 999 Aktenzeichen: 64-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wohnungsbau und Infrastruktur

23.01.2024 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5010 entstanden aus Vorlage: OF 742/10 vom 08.01.2024 Betreff: Wohnungsbau und Infrastruktur Vorgang: OM 3889/23 OBR 10; ST 1568/23 Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. wie und wo sich der Wohnungsbau und auch die vor Ort erforderliche Infrastruktur in den Stadtteilen Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim, Frankfurter Berg und Bonames jeweils a.) in den vergangenen fünf Jahren (2019 bis 2023) entwickelt hat; b.) in den kommenden fünf Jahren (2024 bis 2028) entwickeln soll; 2. welche Erkenntnisse, Förderungen und sonstige Möglichkeiten genutzt werden können, um künftig jeweils zu 1. auch mehr private Wohnungsbautätigkeiten bei Dachausbauten, bei Aufstockungen und auch bei Neubauten zu erreichen; 3. in welchen räumlichen oder inhaltlichen Bereichen Probleme für den Bau von Wohnungsbau bestehen bzw. Infrastruktur zu 1. fehlt und wie dies künftig wo besser werden soll; 4. sofern das Neubaugebiet Berkersheim-Ost doch noch realisiert werden sollte, dort sodann ausreichend Platz für den gemäß Stellungnahme vom 31.07.2023, ST 1568, bisher nicht vorgesehenen Spielplatz für Kinder zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3889 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1568 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 929 Aktenzeichen: 61-01

OA (Anregung Ortsbeirat)

Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem Riedberg

19.01.2024 · Aktualisiert: 08.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2024, OA 432 entstanden aus Vorlage: OF 469/12 vom 04.01.2024 Betreff: Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem Riedberg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem brachliegenden unbebauten Grundstück an der Mart-Stam-Straße/Ecke Walter-Gropius-Straße und Ernst-Balser-Straße (s. Plan) eine Nutzung für u. a. öffentlich geförderten Wohnungsbau, genossenschaftliches Wohnen und generationsübergreifendes Wohnen vorstellbar ist. Hierzu ist gegebenenfalls die Verkaufsbereitschaft des gegenwärtigen Eigentümers zu prüfen. Begründung: Foto HA: Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Dem Ortsbeirat 12 ist bekannt, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Inflation, steigende Baustoffkosten und Zinserhöhungen geändert haben. In dem Ortsbezirk Kalbach-Riedberg steht nur eine Fläche für genossenschaftliches Wohnen zur Verfügung. Auch ist nur wenig öffentlich geförderter Wohnraum vorhanden. Daher sollten gerade jetzt vor dem Hintergrund der schwierigen Immobilienvermarktung hochpreisiger Objekte solche Alternativen in Erwägung gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2024, B 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 432 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Protokollnotiz der Gartenpartei: "Besser wäre es, zu prüfen, ob auf den Flächen ein Mini-Wald entstehen kann. Zusätzliche Versiegelung ist zu vermeiden. Günstiger Wohnraum kann entstehen, wenn die Stadt Eigentumswohnungen aufkauft und günstig vermietet." Beschlussausfertigung(en): § 4390, 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.02.2024 Aktenzeichen: 64-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Liegenschaft der Ozean Group GmbH Ringelstraße/Berger Straße (ehemals GaumerGrundstück)

01.01.2024 · Aktualisiert: 08.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2024, OF 371/4 Betreff: Liegenschaft der Ozean Group GmbH Ringelstraße/Berger Straße (ehemals Gaumer-Grundstück) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Auskünfte zur oben genannten Liegenschaft an die Mitglieder des Ortsbeirates zu übersenden. A) • Welche Anzahl von Wohnungen wurden im ersten bzw. zweiten Förderweg erstellt und welche Dauer hat jeweils die Bindungsfrist? • In welchem Preissegment sind die Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg angesiedelt? • In welchem Preissegment bewegen sich die anderen Wohnungen? • Wann ist die Fertigstellung und die Vermietung der Wohnungen geplant? • Sind die Wohnungen des ersten und zweiten Förderwegs schon beim Wohnungsamt gemeldet? • Wer schlägt vor, welche Mietgesuche geprüft werden? • Nach welchen Kriterien erfolgt die Entscheidung, welche Anträge auf Wohnungen des ersten und zweiten Förderweges angenommen werden? B) • Wie groß sind die Wohnungen und welche Anzahl von Zimmern gibt es jeweils? • Sind die Küchen jeweils ein eigener Raum mit Tageslichtfenstern? • Haben die Toiletten und/oder Badezimmer ein Tageslichtfenster? • Ist es möglich, Grundrisse der einzelnen Wohnungstypen an die Mitglieder des Ortsbeirates zu übersenden? • Welche Anzahl von Wohnungen können alleinstehenden Menschen im ersten und zweiten Förderweg angeboten werden? • Ist angedacht, Wohngemeinschaften im ersten und zweiten Förderweg für zusammenpassende Personengruppen (Auszubildende, Studierende, Senior*innen) zu bilden? C) Gibt es Räume zur Trocknung der Wäsche? D) Nach welchem energetischen Standard wurden die Wohnungen gebaut? E) • Wurde ein Brauchwassersystem zur Bewässerung der Grünflächen und Toiletten eingebaut? • Wird auch Regenwasser von umliegenden Dächern gesammelt und dem Grünflächenamt und den Anwohner*innen zur Verfügung gestellt? • Wird zwischen Trinkwasser, Grauwasser und Abwasser unterschieden? • Wird die Wärme des Grauwassers das Warmwasser vorwärmen können? F) Wurden Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme in die Bebauung integriert und wenn Ja, welche sind das? G) • Welche Formen der Fassaden- und Dachbegrünung wurden eingebaut? • Mit Blick auf die Tiefgarage: Werden ein oder mehrere Bäume im Hinterhof gepflanzt werden können? • Welche maximale Höhe werden die Bäume erreichen können? • Wird das Freigelände der Kindertagesstätte vor übermäßiger Sonneneinstrahlung mit den Bäumen geschützt? H) Werden alle Wohnungen barrierefrei sein und wenn ja, nach welchem Standard? I) Wird es einen gemeinsamen Raum für Treffen der Hausgemeinschaft geben? J) • Welche Anzahl von Stellplätzen wurden gebaut und wie viele davon sollen dem Carsharing und behinderten Personen zugeordnet werden? • Sind gesondert Stellplätze für Lastenfahrräder und Fahrräder ausgewiesen? • Welche Anzahl von Stellplätzen wird dem Supermarkt zugeordnet? K) Wird es eine direkte Wegebeziehung zwischen der Ringelstraße und der Berger Straße als Verlängerung der Eberhardstraße geben? Begründung: Die Mitglieder des Ortsbeirates und Bornheimer*innen möchten über die Standards und Bedingungen, der in ihrer Umgebung gebauten Wohnareale informiert sein. Vielen Dank an die beteiligten Bürger*innen, die bei der Erstellung des Antrages behilflich waren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 4 am 16.01.2024, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 371/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und CDU gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme); FDP, Volt und dFfm (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltestelle „Nordwestzentrum“: Busse mit Dieselkraftstoff durch EBusse ersetzen

07.12.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4917 entstanden aus Vorlage: OF 380/8 vom 21.11.2023 Betreff: Haltestelle "Nordwestzentrum": Busse mit Dieselkraftstoff durch E-Busse ersetzen Der Magistrat wird gebeten, möglichst viele der mit Dieselkraftstoff angetriebenen Linienbusse, die die Straßenpassage und die Bushaltestelle im Nordwestzentrum anfahren, durch Busse mit Elektroantrieb zu ersetzen. Begründung: Die Straßenpassage durchquert das Nordwestzentrum im Erdgeschoss. Die gastronomischen Angebote des Nordwestzentrums sind durch eine Glasfensterfront mit zwei großen Eingängen vom Straßenbereich getrennt, der stark frequentierte Supermarkt auf der anderen Straßenseite hat ebenfalls eine gläserne Front. Die Decke der Straßenpassage liegt auf querenden Betonstützen. Der Abstand zwischen Decke und Bus beträgt nur etwa einen Meter. Die bauliche Situation gleicht daher einem Tunnel, in dem die Lärmemissionen der Dieselbusse verstärkt und die Schadstoffemissionen gestaut werden. Bisher gibt es nur die Linie M60, deren Busse mit Elektroantrieb fahren. Für die Fahrgäste dieser Buslinien ist der Ausstieg mit Halt auf der rechten Spur, die den Busfahrerinnen und Busfahrern auch als Pausenbereich dient. Für den Einstieg fahren die Busse auf die linke Spur, die rechte Spur ist hier ein Wartebereich, der etwa 25 Meter lang ist. Die Lärmbelastung ist schon mit zwei Bussen, die einfahren, während der Haltezeiten mit laufendem Motor stehen und wieder anfahren, überdeutlich. Je nach Verdichtung der Taktzeiten fahren auch vier bis fünf Busse hintereinander ein und aus. Haben die Fahrerinnen und Fahrer Pausenzeiten, kann es länger dauern, bis die Busse an der Seite parken können und der Motor abgestellt wird. Insgesamt halten sich in diesem Streckenabschnitt im Nordwestzentrum sehr viele Menschen auf. Sie alle sind von den starken Lärm- und Schadstoffemissionen betroffen. Dies betrifft auch die Busfahrerinnen und Busfahrer, die darüber klagen. Es ist eine wesentliche Verbesserung für die Aufenthaltsqualität zu erwarten, wenn in diesem überbauten Tunnelbereich mehr Elektrobusse eingesetzt werden, die die Lärm- und Schadstoffbelastung reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 871 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet „An der Sandelmühle“

07.12.2023 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4915 entstanden aus Vorlage: OF 370/8 vom 22.11.2023 Betreff: Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" Vorgang: OM 2263/22 OBR 8; ST 2520/22 Der Magistrat wird gebeten, erneut auf die ABG zuzugehen, mit dem Ziel bei der Vergabe von Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich das Vergabekriterium "für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige" zu berücksichtigen. Begründung: In seiner Anfrage an den Magistrat bat der Ortsbeirat, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Vergabe von Wohnungen der ABG im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich zu den üblichen Vergabekriterien für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige wie beispielsweise Lehrpersonal an Grundschulen, Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten sowie ehrenamtliche Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, ehrenamtliche Trainer in Sportvereinen usw. besonders berücksichtigt werden können. Hintergrund der Anfrage war, dass Wohnungen in einer passenden Preislage aktuell in Frankfurt nur bedingt zur Verfügung stehen. Häufig steht daher für die Wahl des Wohnorts der Preis und nicht der Stadtteil im Vordergrund. Durch dann ggf. lange Anfahrtswege wenden sich die o. a. Gruppen häufig einer Tätigkeit in näherem Wohnumfeld zu oder fallen gar gänzlich aus, beispielsweise bei den Freiwilligen Wehren, die eine kurze Alarmierungszeit haben müssen. Durch eine besondere Berücksichtigung der genannten Gruppen sollte die Attraktivität der anliegenden Stadtteile gesteigert werden und entsprechende (ehrenamtlich) Tätige wandern nicht in weiter entfernte Stadtteile oder Anrainerkommunen ab. Die aus der Anfrage resultierende Antwort "Gerne können die benannten Personengruppen bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt werden, wenn sie die jeweiligen Kriterien erfüllen." war leider nicht die erhoffte Beschäftigung mit der Anfrage und ließ auch in der lediglich zwei Sätze langen Antwort ein Maß an Desinteresse an diesem Personenkreis erkennen. Ziel der Anfrage war es, die genannten Personengruppen nicht "gerne" zu berücksichtigen, sondern ganz gezielt. Inzwischen scheint sich hier jedoch ein Sinneswandel vollzogen zu haben und sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass Fachkräfte mit normalem Einkommen Wohnraum vor Ort benötigen: - Unter der Überschrift "153 Wohnungen fürs Klinikpersonal" berichtete die Frankfurter Neue Presse am 31.05.2023, dass durch die ABG ein neues Wohnhaus errichtet wird, in dem u. a. 104 Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen preisgedämpft (13,80 Euro/qm) vermietet werden. Insgesamt soll Klinikpersonal bei der Vergabe besonders berücksichtigt werden. - In einer erst kürzlich vorgelegten Magistratsvorlage (M 194 vom 10.11.2023) möchte die FES (zu 51 Prozent im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main) ein Grundstück erwerben, um dort Wohnraum mit einem besonders hohen Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen zu errichten. Insbesondere Mitarbeiter der FES sollen dort mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden. Die FES wird bei der Vermietung jeweils den Erstzugriff für wohnberechtigte Mitarbeiter erhalten. Diesen Sinneswandel gilt es nun auch beim Bauprojekt "An der Sandelmühle" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2263 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2520 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 383 Aktenzeichen: 92-40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Classico Kiosk erhalten

05.12.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4864 entstanden aus Vorlage: OF 707/10 vom 19.11.2023 Betreff: Classico Kiosk erhalten Der Magistrat wird gebeten, sich bei der ABG Frankfurt Holding dahin gehend einzusetzen, dass diese die Kündigung der Räumlichkeiten für den Classico Kiosk zurücknimmt. Um die bestehenden Unstimmigkeiten, die laut Aussage der ABG zur Kündigung geführt haben, auszuräumen, wird eine gemeinsame Begehung zur Klärung dieser durchgeführt. Begründung: Die Besitzerin des Classico Kiosks in Eckenheim hat seitens der ABG eine Kündigung für ihre Räumlichkeiten erhalten. Damit verschwindet, nach der Schließung des SMART-Markts, ein weiterer Ort der Nahversorgung und ein wichtiger sozialer Treffpunkt im Viertel. Besonders betroffen sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Sozialstation. Außerdem wird damit der Besitzerin und ihrer Familie die Lebensgrundlage entzogen. Als Begründung wird seitens der ABG das Verstellen des Zugangs bzw. des Notausgangs des anliegenden Wohnheims angeführt. Mit Hilfe einer gemeinsamen Begehung von Verantwortlichen der ABG und der Besitzerin des Classico Kiosks können diese Gründe in einem Austausch vor Ort geklärt und eine Lösung gefunden werden. Die ABG sollte als städtische Wohnungsbaugesellschaft ein Interesse an der Nahversorgung der umliegenden Mieterinnen und Mieter haben und so ein milderes Mittel als eine existenzzerstörende Kündigung anstreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 340 Aktenzeichen: 92-40

OF (Antrag Ortsbeirat)

Immobilie in Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) schnellstmöglich dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen

04.12.2023 · Aktualisiert: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2023, OF 807/2 Betreff: Immobilie in Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) schnellstmöglich dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. bis Ende Januar 2024 an den Ortsbeirat 2 zu berichten, weshalb der Magistrat keine Schritte unternommen hat, um die Immobilie in der Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) seit der Ausübung des Vorkaufsrechts in 2017 zu sanieren und dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen; 2. bis Ende Januar 2024 dem Ortsbeirat 2 den Zeitplan mitzuteilen, um diese Immobilie zu sanieren; und 3. die Besetzung durch die Initiative zeitnah zu beenden, um insbesondere auch etwaige Haftungsansprüche gegen die Stadt aus der Nutzung der in schlechtem Zustand befindlichen Immobilie zu vermeiden. Begründung: Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass die Immobilie zunächst zu sanieren ist. Hierfür ist die eigenmächtige Besetzung durch eine Initiative seit dem letzten Wochenende im November 2023 hinderlich. Der Magistrat wird gebeten, diese zeitnah zu beenden, auch da die eigenmächtige Besetzung fremden Eigentums das Vertrauen in unsere Rechtsordnung und staatliche Strukturen schwächt und um etwaige Haftungsansprüche in dem sanierungsbedürftigen Haus von vornherein zu vermeiden (Ziff. 3). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 807/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) - Besetzung einstweilig dulden und Zwischennutzung für „Café Rabe“ ermöglichen

04.12.2023 · Aktualisiert: 18.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 806/2 vom 27.11.2023 Betreff: Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) - Besetzung einstweilig dulden und Zwischennutzung für "Café Rabe" ermöglichen 1. Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Besetzung des Hauses in der Jordanstraße 3 in Bockenheim im Eigentum der Stadt Frankfurt einstweilig zu dulden und schnellstmöglich eine Prüfung durchzuführen und eine Instandsetzung der Räumlichkeit im Erdgeschoss nach sicherheitstechnischen Mindestanforderungen sowie Energie- und Wasseranschluss (wieder-)herzustellen, um damit eine einstweilige Nutzung durch die derzeitigen Besetzerinnen und Besetzer der Jordanstraße 3 in Bockenheim zu ermöglichen. 2. Sodann wird der Magistrat gebeten, wohlwollend Gespräche mit den derzeitigen Besetzerinnen und Besetzern über eine mittelfristige Zwischennutzung des Erdgeschosses der Jordanstraße 3 in Bockenheim auf Grundlage einer Nutzungsvereinbarung zu führen. - Infrage kommt - ggf. durch eine gemeinnützige Vereinsgründung der derzeitigen Besetzerinnen und Besetzer - eine Nutzung des Erdgeschosses als nichtkommerziellen Raum im Stadtteil für verschiedene Zwecke der sozialen Begegnung im Bockenheimer Stadtteil, z. B. als Café für Alle (Café Rabe), für Kindergruppen oder für Stadtteilgruppen. - Die Kosten für die derzeitigen Besetzerinnen und Besetzer sollen sich bis auf Weiteres - aufgrund des derzeit mangelhaften Sanierungsstands der Immobilie insgesamt - grundsätzlich auf eine Kostenumlage für Energie- und Wasserverbrauch beschränken. - Wünschenswert wäre überdies, wenn die weiteren Stockwerke mit entsprechenden Zwischennutzungsvereinbarungen für Wohnzwecke genutzt werden könnten. Diese Anregungen werden mit Bitte um eilige Behandlung durch den Magistrat nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte für Frankfurt beschlossen. 3. Der Magistrat wird ansonsten gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Nutzung der Jordanstraße 3 in Bockenheim in Hinblick auf die für dieses Quartier geltende Milieuschutzsatzung, die seinerzeit die rechtliche Grundlage für Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt war, langfristig sicherstellen möchte. Vorrangig wünscht der Ortsbeirat eine gemeinwohlorientierte Nutzung der Jordanstraße 3 in städtischer bzw. kommunalnaher Trägerschaft. Gleichwohl bittet der Ortsbeirat für den Fall, dass die Jordanstraße 3 reprivatisiert wird, Folgendes zu beachten: - Eine Reprivatisierung sollte durch Vergabe von Erbbaurechten nicht vor einer mittleren Frist (drei bis fünf Jahre) durchgeführt werden, um im Rahmen einer sinnvollen Zwischennutzung der Jordanstraße 3 den inneren Zweck der für Bockenheim geltenden Milieuschutzsatzung an dieser Stelle zu verwirklichen. - Bei der Vergabe von Erbbaurechten regt der Ortsbeirat zum gegebenen Zeitpunkt eine Konzeptvergabe an. Wobei in den jeweiligen Konzepten das Erdgeschoss zur gemeinnützigen Nutzung durch die Allgemeinheit allen offenstehen soll und die weiteren Stockwerke Wohnzwecken zu günstigen Mietpreisen ("bezahlbarer Wohnraum") dienen sollen. Begründung: Die Jordanstraße 3 in Bockenheim, das Haus der ehemaligen Gaststätte Pielok, wurde von der Stadt Frankfurt 2017 über ein Vorkaufsrecht erworben - damals mit dem Ziel, es als Wohnhaus wieder nutzbar zu machen. Passiert ist seit 2017 leider nichts und das Haus steht in großen Teilen leer und verwahrlost zunehmend. Dieser Umgang mit einer nun im Besitz der Kommune befindlichen Immobilie war und ist angesichts der Wohnungsknappheit und steigenden Mieten im Stadtteil ein Ärgernis ersten Ranges. In diesem Zusammenhang ist die Besetzung des Erdgeschosses der Jordanstraße 3 in Bockenheim seit dem 25. November 2023 durch die jungen Menschen zunächst eine Chance für einen Neuanfang für die Stadt Frankfurt im Sinne eines fairen Umgangs mit der von der Stadt für Bockenheim selbst beschlossenen Milieuschutzsatzung. Die jungen Menschen, die die Initiative ergriffen haben und die Jordanstraße 3 in Bockenheim besetzt haben, sind dem Ortsbeirat aus anderen Engagements im Stadtteil positiv bekannt. Sie haben dem Ortsbeirat am Abend der Ortsbeiratssitzung berichtet und sind bereit, zu gegebener Zeit ihr Zwischennutzungskonzept vorzustellen. Diese jungen Menschen haben das Vertrauen des Ortsbeirats sowie die Chance, eine Zwischennutzung der Jordanstraße 3 in Bockenheim zu entwickeln, verdient. Ein erstes gutes Zeichen für einen konstruktiven Dialog mit der Stadt Frankfurt im beschriebenen Sinne war das sofortige Gespräch nach Besetzung zwischen den derzeitigen Besetzerinnen und Besetzern und der zuständigen Baudezernentin Sylvia Weber am 26. November 2023 in der Jordanstraße 3. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 276 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Enteignung der Fläche „Iranischer Garten“ zwischen Platenstraße und Raimundstraße?

30.11.2023 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4842 entstanden aus Vorlage: OF 639/9 vom 15.11.2023 Betreff: Enteignung der Fläche "Iranischer Garten" zwischen Platenstraße und Raimundstraße? Der Magistrat wird gebeten, für die ursprünglich für die Anlage eines "Iranischen Gartens" vorgesehene Fläche zwischen der Platenstraße und der Raimundstraße von der Islamischen Republik Iran eine Enteignung zu prüfen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat zwar beschlossen, die Verhandlungen über einen Tausch des besagten Grundstücks gegen eine im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Fläche unmittelbar hinter dem Iranischen Generalkonsulat zu beenden, dies steht der Abgabe eines Kaufangebots ohne gleichzeitige Hergabe eines städtischen Grundstücks aber nicht entgegen. Wie sich anlässlich eines Ortstermins zur Frage der Nutzung und Integration des städtischen Grundstücks in das Projekt Grünes Ypsilon gezeigt hat, kann dieses allein nur unter Inkaufnahme erheblicher Einschränkungen entwickelt werden. Die für den Garten vorgesehene Fläche verbliebe dauerhaft als Fremdkörper in dem gesamten Projekt. Dem stehen deutlich bessere Nutzungsoptionen gegenüber, wenn die Gesamtfläche verfügbar wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 48 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage „Predigerseminar“ in Ginnheim

30.11.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4840 entstanden aus Vorlage: OF 637/9 vom 08.11.2023 Betreff: Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage "Predigerseminar" in Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Verbesserungen für das Umfeld der umgangssprachlich "Predigerseminar" genannten Wohnanlage in der Ginnheimer Landstraße mit den jeweils betroffenen Ämtern auf den Weg zu bringen: 1. Vor dem REWE-Markt (Höhe Hausnummer 164): entfernen des mutmaßlich durch REWE aufgestellten Beton-Fahrradständers und aufstellen von Omega-Radbügeln, die durch ihre Platzierung dort auch Falschparken verhindern; 2. eine Überprüfung der Ampelschaltung für die Ampelanlage der Kreuzung vor der Hausnummer 180 sowie für die beiden Ampelanlagen unter der Brücke an der Kreuzung zur Platenstraße im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße vorzunehmen, da die Anwohnerinnen und Anwohner insbesondere der Altenwohnanlage es nicht schaffen, im Zuge einer Grünphase die Straße zu queren und sich über diesen zu kurzen Takt beschweren; 3. die Baumscheibe vor Hausnummer 180 zum Beispiel durch Findlinge vor Falschparken zu schützen, das Erdreich aufzulockern und die Fläche neu zu gestalten, da sie komplett durch Pkw zerstört wurde; 4. den Vermieter der Anlage darfür zu sensibilisieren, dass im öffentlichen Raum kein Sperrmüll abgelegt werden darf und er seine Mieterinnen und Mieter entsprechend informieren sollte; 5. zu erläutern, warum vor dem Eingang der Hausnummer 172 ein Müllsammelplatz auf städtischen Flächen eingerichtet wurde; 6. die Grünfläche vor der Hausnummer 172 instand zu setzen. Dazu soll ein neuer Mülleimer installiert werden, die Fläche von festgetretenem Müll befreit werden und die Grünfläche neu gestaltet werden. Dabei soll auch eine Durchwegung zum Müllablageplatz berücksichtigt werden, da dieser Weg offensichtlich von vielen Personen als Abkürzung genutzt wird; 7. mit dem Vermieter darüber zu sprechen, wie eine bessere Beleuchtung des Gehwegs auf dem Gelände des Vermieters erreicht werden kann und ob dieser nicht eine schwache Beleuchtung auf Hüfthöhe anbringen kann, um die Trittsicherheit zu gewährleisten; 8. auf Höhe der Einfahrt zu den Parkplätzen und zum REWE (vor der Hausnummer 164) einen Zebrastreifen einzurichten, um ein sicheres Queren des Fußverkehrs zu gewährleisten; 9. die Fußgängerwegeführung auf dem städtischen und an REWE verpachteten Parkplatz zu überprüfen und dort ggf. Markierungen zu erneuern oder neu einzuzeichnen. Im Bereich des Gehwegs an der Ginnheimer Landstraße sollte zudem auf dem Parkplatz mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen werden, damit ein durchgehender Fußweg bis zum Gehweg vor den Wohngebäuden entstehen kann. Begründung: Diese Mängel wurden beim Ortstermin festgestellt und können nicht ohne Antrag von den Ämtern behoben werden. Einige andere Punkte haben die Verantwortlichen direkt selbst aufgenommen. Insbesondere die Barrierefreiheit der öffentlichen Gehwege soll verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 627 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2005 Antrag vom 10.06.2025, OF 1035/9 Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung Höllbergstraße

30.11.2023 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4829 entstanden aus Vorlage: OF 597/9 vom 25.09.2023 Betreff: Sanierung Höllbergstraße Der Magistrat wird gebeten, die Höllbergstraße, insbesondere den unteren Abschnitt zwischen Kurhessenstraße und Niddawiesen/Höllbergspielplatz, in sein Sanierungsprogramm aufzunehmen und mit den Maßnahmen zu beginnen, sobald die Arbeiten zum Ausbau der Main-Weser-Strecke beendet sind bzw. die Höllbergstraße nicht mehr als Zufahrtsweg für den Schwerverkehr benötigt wird. Begründung: Die Nutzung der Höllbergstraße als Zufahrt für den Schwerverkehr zur S 6-Baustelle hat die Oberfläche der Straße stark in Mitleidenschaft gezogen. Bereits entstandene Schlaglöcher konnten aufgrund der noch erforderlichen Nutzbarkeit für den Baustellenverkehr nur notdürftig ausgebessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 501 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Informationsblatt zum Rückschnitt von Hecken

28.11.2023 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4823 entstanden aus Vorlage: OF 139/13 vom 12.11.2023 Betreff: Informationsblatt zum Rückschnitt von Hecken Der Magistrat wird gebeten, dem jährlichen Grundsteuerbescheid ein Informationsblatt zum Rückschnitt von Hecken beizulegen. Die Hecken der stadteigenen Grundstücke sind in Vorbildfunktion zurückzuschneiden, ohne dass immer wieder vons eiten der Ortsbeiräte darauf hingewiesen werden muss. Begründung: Gerade im Herbst fällt es auf, dass viele Hecken weit über die eigentlichen Grundstücksgrenzen hinaus auf den Gehweg wachsen. Dies ist ein Sicherheitsrisiko, da dadurch die Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 471 Aktenzeichen: 23-20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - Ist eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt möglich?

28.11.2023 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4762 entstanden aus Vorlage: OF 895/6 vom 26.11.2023 Betreff: Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - Ist eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt möglich? Das Parkside-Hotel mit 96 Zimmern steht schon seit 2021 leer und scheint zu verkommen. Maßnahmen zum Erhalt oder zur Sanierung seitens des Besitzers sind nicht zu beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, - ob der Eigentümer des Parkside-Hotels in der Liederbacher Straße 34 bis 36 kurzfristig eine Wiedereröffnung plant oder ein Verkauf oder Vermietung geplant ist; - ob der Eigentümer an einer Nutzung durch die Stadt Frankfurt interessiert ist; - ob sich die Liegenschaft als Wohnraum für Auszubildende, Studenten, Geflüchtete, Obdachlose und andere auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen eignet; - ob die Stadt Frankfurt diese Immobilie ggf. erwerben könnte. Begründung: In Zeiten großer Raum- und Wohnungsnot ist ein Leerstand mitten im Stadtteil besonders unangemessen und sollte möglichst bald behoben werden. Andere Nutzungen, ggf. ein Umbau zu Wohnungen und Unterkünften oder als Auszubildenden- und Studentenwohnheim, wären denkbar und sind bei der angespannten Wohnraumsituation dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 828 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Sanierung der Fußgängerzone in der Königsteiner Straße

28.11.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4769 entstanden aus Vorlage: OF 881/6 vom 25.10.2023 Betreff: Höchst: Sanierung der Fußgängerzone in der Königsteiner Straße Der Ortsbeirat begrüßt die in der Sitzung am 10.10.2023 vorgestellten Sanierungsvorschläge für die Fußgängerzone in der Königsteiner Straße und freut sich über eine zeitnahe Umsetzung der dringend erforderlichen Maßnahmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Maßnahmen zügig umzusetzen: 1. Baumumrandung: Vorzugsvariante; 2. Entwässerungsrinnen: Vorzugsvariante; 3. Mosaike: Ersetzen durch Vorschlag 2; 4. Gehwegplatten: Vorzugsvariante; 5. Einbauten: nur notwendige Einbauten reparieren, Überprüfung der Notwendigkeit der Fahnenstangen beim Vereinsring. Begründung: Die Fußgängerzone bedarf dringend der Sanierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 546 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Omegabrücke - Informationsfluss für Bevölkerung sichern

28.11.2023 · Aktualisiert: 21.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4767 entstanden aus Vorlage: OF 878/6 vom 13.11.2023 Betreff: Griesheim: Omegabrücke - Informationsfluss für Bevölkerung sichern Vorgang: OM 4376/23 OBR 6 1. Der Magistrat wird neben dem dringenden Wunsch auf eine zeitnahe Informationsveranstaltung für die Bürger in Griesheim gemäß der Anregung vom 12.09.2023, OM 4376, gebeten, durch regelmäßige zeitnahe Informationen - Wurfsendung in die Briefkästen, Veröffentlichungen auf der Website der Stadt Frankfurt, z. B. unter der Rubrik "Meldungen", über soziale Medien oder evtl. Hotlines - die Bürger über Folgendes zu informieren: a) Wie ist der jeweils aktuelle Planungsstand? b) Wie ist der jeweils aktuelle Stand der Arbeiten/Ausführungen? 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, der Bevölkerung einen Zeitplan einschließlich der Vorhaben der Deutsche Bahn AG rund um den Bahnhof bis zur Fertigstellung der neuen Brücke vorzulegen. 3. Außerdem wird der Magistrat um Aufklärung gebeten, welche Auswirkungen dieser Abriss und der Neubau einer Brücke oder einer sonstigen Querungsmöglichkeit der Waldschulstraße/Alte Falterstraße auf die Vorhaben des Umbaus des Griesheimer Bahnhofs (Bahn/Stadt), Erstellung einer Lärmschutzwand (Bahn) und Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und dessen Finanzierung aus dem Bund-Länder-Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte (Bund/Land/Stadt) haben. Begründung: Der Abriss der Brücke ist ein einschneidender Eingriff in das Leben und die Mobilität der Griesheimer Bevölkerung und der ortsansässigen Unternehmen als auch für die Bevölkerung der umliegenden Stadtteile sowie aller Besucher und Kunden. Um Verdruss und das Gefühl, wieder einmal abgehängt zu sein, zu minimieren, ist eine zeitnahe offene Kommunikation über das weitere Geschehen wichtig. Auch die regelmäßige Information über das, was geschieht oder nicht geschehen kann, im Rahmen der Neuplanung einer Querung als Ersatz für die abgerissene Omegabrücke ist für die Menschen von großem Interesse. Daher bittet und regt der Ortsbeirat an, den Ortsbeirat und die Bevölkerung regelmäßig und offen zu informieren und insbesondere die geforderte Informationsveranstaltung zeitnah in Griesheim zu realisieren. Wenn das Bürgerhaus nicht zur Verfügung steht, findet sich sicherlich bei den Kirchengemeinden in Alt-Griesheim ein Ort zum Tagen. Neue Informationen können zeitnah auf der Website der Stadt Frankfurt veröffentlich werden, wie bereits für andere Projekte wie den Durchstich des Homburger Dammes erfolgt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4376 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 697 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Niddauferwegs von der Brücke Hausener Weg bis zum Anglerheim

28.11.2023 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4785 entstanden aus Vorlage: OF 345/7 vom 14.11.2023 Betreff: Sanierung des Niddauferwegs von der Brücke Hausener Weg bis zum Anglerheim Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Wiederherstellung der Fuß- und Fahrradwege entlang der Nidda im Bereich Hausener Brücke den Teilabschnitt von der Brücke Hausener Weg zum Anglerheim Rödelheim zu sanieren. Begründung: Die Baumaßnahmen, aber auch die Wetterlagen haben dazu geführt, dass der viel genutzte Niddauferweg zwischen Hausener Brücke und Anglerheim Rödelheim besonders an den tiefer liegenden Bereichen aufweicht und verschlammt. Insgesamt scheint dieser Bereich überfällig für eine grundlegende Erneuerung. Im Zuge der Wiederherstellung der Fuß- und Fahrradwege und Bereiche rund um den Neubau der Hausener Brücke sollte gleichzeitig eine Sanierung des Teilabschnitts erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 507 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verlängerung des Quartiersmanagements Höchst

28.11.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4778 entstanden aus Vorlage: OF 889/6 vom 18.10.2023 Betreff: Höchst: Verlängerung des Quartiersmanagements Höchst Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Form eine Fortsetzung des Quartiersmanagements Höchst im Anschluss an das jetzige Quartiersmanagement möglich ist und das Gebiet auf ganz Höchst ausgeweitet werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wie viel Restmittel im laufenden Förderprogramm noch enthalten sind. Begründung: Die guten Erfolge des bisherigen Quartiersmanagements sollten fortgeführt werden. Insbesondere die sozialen Maßnahmen, Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger, Durchführung von Bürgeranhörungen und Erhebung von Bedarfen dienen dem sozialen Zusammenhalt und sind auch für den Höchster Norden dringend erforderlich. Gerade dort sind mehr sozialer Wohnungsbau, neue Wohngebiete und damit Strukturprobleme anzutreffen. Für eine gute Nachbarschaft ist eine niederschwellige Unterstützung mit Ansprechpartnern gerade bei den derzeitigen multiplen Krisen äußerst wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 524 Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Sanierung der Fußgängerzone in der Königsteiner Straße

28.11.2023 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4770 entstanden aus Vorlage: OF 896/6 vom 26.11.2023 Betreff: Höchst: Sanierung der Fußgängerzone in der Königsteiner Straße Vorgang: OM 863/21 OBR 6 Mit der Vorlage vom 26.10.2021, OM 863, hatte der Ortsbeirat auf den schlechten Zustand der Wegführung der Fußgängerzone Königsteiner Straße hingewiesen und alsbald um eine Sanierung dieser gebeten. Umso mehr freut es den Ortsbeirat, dass die geforderte Sanierung der Fußgängerzone nun seitens des Magistrats forciert wird. Unter Bezugnahme auf die am 10.10.2023 vorgestellten Sanierungsvarianten wird der Magistrat gebeten, - im Hinblick auf die Baumumrandungen, der Entwässerungsrinnen und der Gehwegplatten die Vorzugsvarianten zu verwirklichen; - die bestehenden Mosaike durch Vorschlag Nr. 2 zu ersetzen; - die notwendigen Einbauten zu sanieren und im Hinblick auf die Fragestellung, welche Einfassungen für Fahnenmaste und Weihnachtsbeleuchtungen erhalten bleiben sollten, Kontakt mit dem Vereinsring Höchst aufzunehmen; - die Fußgängerzone mit weiteren Mülleimern auszustatten; - bei der Sanierung in eigenem Ermessen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, den Kreuzungsbereich (Mitte der Fußgängerzone) für die Fußgängerinnen und Fußgänger übersichtlicher/sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 863 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 773 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eine Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim zur Erinnerung an den Industriellen und Stadtverordneten Joseph Wertheim anbringen

28.11.2023 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4851 entstanden aus Vorlage: OF 360/4 vom 30.10.2023 Betreff: Eine Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim zur Erinnerung an den Industriellen und Stadtverordneten Joseph Wertheim anbringen Der Magistrat wird gebeten, eine Tafel oder eine Stele zum Gedenken an den für Frankfurt-Bornheim prägenden Unternehmer und Stadtverordneten Joseph Wertheim (1834 bis 1899) anzubringen. Begründung: Die 1873 errichtete klassizistische Villa Wertheim an der Ecke Arnsburger Straße/Habsburgerallee war das Wohnhaus der Familie Wertheim. Der aus einer jüdischen Familie stammende Joseph Wertheim war als Industrieller und Stadtverordneter des 1877 in die Stadt Frankfurt eingemeindeten Bornheims wirtschaftlich und sozial prägend für die Stadt und den Stadtteil. 1867 hatte Wertheim in Bornheim ein Grundstück zwischen Burgstraße, Eichwaldstraße, Petterweilstraße und Germaniastraße erworben, auf dem er eine Fabrik zur Produktion von Nähmaschinen errichten ließ. Diese wandelte er 1873 in die Aktiengesellschaft Deutsche Nähmaschinen-Fabrik von Joseph Wertheim um, deren Anteile nur an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgegeben wurden. In diesem Punkt folgte Wertheim dem Verein für Socialpolitik (vgl. Carlos Guilliard, Das verschollene Erbe der Wertheims, Köln 2018, S. 106). Vom 27. Juli 1877 bis Ende 1882 und vom 27. November 1884 bis 1890 war Joseph Wertheim als Mitglied der Deutschen Fortschrittspartei Stadtverordneter in Frankfurt. Sein Biograf C. Guilliard schreibt: "Seine streitfreudige linksliberal-demokratische Fraktion rang mit dem Magistrat um bessere Armenfürsorge und billigere Wohnungen" (Carlos Guilliard, Das verschollene Erbe der Wertheims, S. 125). 1868 finanzierte Wertheim eine Betriebskrankenkasse. Durch die Schenkungsurkunde vom 2. Juli 1896 stellte Joseph Wertheim der Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen Kapital zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 521 Antrag vom 18.12.2024, OF 459/4 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6329

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorschläge zur Fluglärmminderung

24.11.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4728 entstanden aus Vorlage: OF 950/5 vom 23.10.2023 Betreff: Vorschläge zur Fluglärmminderung Vorgang: A 536/04; B 304/23 Der Magistrat wird gebeten, die Fragestellungen der Anfrage A 536 für den Zeitraum Sommer 2022 bis Sommer 2023 zu beantworten. Dabei soll insbesondere berichtet werden, welche Vorschläge zur Fluglärmminderung die Stadt Frankfurt am Main macht und sich nicht darauf beschränkt werden, mitzuteilen, welche Themen derzeit in der Fluglärmkommission Frankfurt debattiert werden. Ferner wird der Magistrat gebeten, etwaige Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit im Hinblick auf die Fluglärmminderung, insbesondere für den Frankfurter Süden, zu bewerten. Begründung: Der Bericht B 304 will die Fragestellungen der Anfrage A 536 für den Zeitraum Sommer 2022 bis Sommer 2023 beantworten. Die Fragen der Anfrage A 536 im Hinblick auf Vorschläge zur Minderung von Fluglärm in der Fluglärmkommission lauten: 1. Welche Vorschläge sind von dem Vertreter der Stadt Frankfurt am Main eingebracht worden? 2. Wie wirken sich die der Fluglärmkommission vorliegenden Vorschläge im Einzelnen auf die betroffenen Stadtteile in Frankfurt am Main aus? 3. Wie wird die Bevölkerung der Stadt Frankfurt durch die Stadt in die Planungen einbezogen? Der Bericht B 304 vom 31.07.2023 beantwortet diese wichtigen Fragestellungen nicht. Vielmehr beschränkt sich der Bericht darauf, mitzuteilen, welche Themen derzeit in der Fluglärmkommission Frankfurt debattiert werden. Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat daher, den Bericht unter Beantwortung der genannten Fragen zu überarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.05.2004, A 536 Bericht des Magistrats vom 31.07.2023, B 304 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 535 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen

24.11.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4743 entstanden aus Vorlage: OF 970/5 vom 27.10.2023 Betreff: Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Straßenabschnitt Im Eichlehen ca. 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg und dem 1. Wirtschaftsweg saniert wird. Begründung: Die Straße Im Eichlehen (im Osten von Oberrad) im Abschnitt 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg bis zum 1. Wirtschaftsweg befindet sich in einen katastrophalen Zustand und ist mit tiefen Schlaglöchern übersät, die das Befahren der Straße kaum möglich machen. Eine Sanierung ist unbedingt erforderlich. Im Eichlehen, ca. 50 Meter vor dem Im Eichlehen, Blick vom 1. Wirtschaftsweg 1. Wirtschaftsweg Richtung Offenbacher Landstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 421 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pfandspenden unmittelbar vor den Sicherheitskontrollen am Frankfurter Flughafen für Lärmschutz in der Region verwenden

24.11.2023 · Aktualisiert: 18.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4744 entstanden aus Vorlage: OF 972/5 vom 25.10.2023 Betreff: Pfandspenden unmittelbar vor den Sicherheitskontrollen am Frankfurter Flughafen für Lärmschutz in der Region verwenden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Sammelboxen für Pfandspenden unmittelbar vor den Sicherheitskontrollen am Frankfurter Flughafen aufgestellt werden können. Das gesammelte Pfand soll künftig für Fluglärmschutzmaßnahmen in der Region verwendet werden. Begründung: Am Frankfurter Flughafen befinden sich unmittelbar vor den Sicherheitskontrollen keine Pfandspendenboxen. Es gibt zwar in den Terminals verteilt Leergutboxen mit der Aufschrift: "Spende Dein Pfand". Diese sind allerdings seit einiger Zeit außer Betrieb. Auf Nachfrage vor Ort wurde mitgeteilt, dass eine Wiederinbetriebnahme nicht geplant sei. Vor diesem Hintergrund rät der Ortsbeirat 5, Sammelboxen für Pfandspenden unmittelbar vor den Sicherheitskontrollen am Frankfurter Flughafen aufzustellen. Er hält es für angebracht, die Spenden künftig für Fluglärmschutzmaßnahmen in der Region zu verwenden. Fluglärm, CO2-Ausstoß und Ultrafeinstaub sind medizinisch belegte Risikofaktoren für Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislauf-Systems, die damit das Immunsystem der Menschen in erhöhtem Maß beeinträchtigen. Direkt betroffen vom Flughafenbetrieb sind 350.000 bis 400.000 Menschen. Durch die Inbetriebnahme der Nordwestlandebahn 2011 werden laut Mediationsbericht 142.000 Menschen mehr einem Dauerschallpegel von 60 dB(A) und 82.000 mehr Menschen einem Dauerschallpegel von 62 dB(A) ausgesetzt als vor der Inbetriebnahme (vgl. Endbericht Mediation, S. 144, abrufbar unter: http://typo3cms01.rlp.de/fileadmin/mufv/img/inhalte/laerm/Mediationsverfahren_En dbericht.pdf). Diese Menschen leben insbesondere im Frankfurter Süden. Jede Fluglärmschutzmaßnahme dient dem Gesundheitsschutz der in der Region lebenden Bevölkerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 754 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 20-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a

22.11.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 371/8 Betreff: Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit 2017 ist der frühere Getränkemarkt auf einem ehemaligen Tankstellenareal In der Römerstadt 170a geschlossen. Schon 2020 hat der Magistrat auf mehrfache Nachfragen des Ortsbeirates dahingehend Stellung genommen, dass die Vergabe dieser städtischen Fläche zu Wohnbauzwecken geplant sei. Damals hat sich der Magistrat die ABG Frankfurt Holding GmbH als mögliche Partnerin vorgestellt, die ihrerseits bereits Prüfungen begonnen habe. Zudem ist mitgeteilt worden, dass in der Zwischenzeit für eine angemessene Sicherung und Pflege des Grundstücks gesorgt werde (ST 1940-18, ST 2111-20). Seitdem ist von diesem Projekt nichts mehr zu hören. Auf die zurückliegende Anfrage des Ortsbeirates V 565 v. 08.12.2022 hat der Magistrat immer noch nicht geantwortet. Das jetzt seit sechs Jahren ungenutzte Areal ist mittlerweile total verwahrlost und sorgt zusammen mit der direkt benachbarten Baustelleneinrichtung auf der Parallelstraße In der Römerstadt, die dort seit ca. 2 1/2 Jahren besteht und den Verkehr behindert, insgesamt für eine stadträumliche Abwertung in diesem Wohnbereich der südlichen Nordweststadt. Um dem entgegenzuwirken, sollte der Magistrat schnellstens seine Absichten mit diesem Grundstück, auf dem laut Bebauungsplan Wohnen möglich ist (WA-Gebiet), klären und öffentlich darstellen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat 1. Aus welchen Gründen beantwortet der Magistrat die Anfrage V 565 nicht? 2. Wie weit sind seit 2020 die Verkaufs- oder Vergabeverhandlungen des Magistrats fortgeschritten und wann ist ein Abschluss geplant? 3. Wie lässt sich ein zu den Häusern In der Römerstadt 158-164 sowie 170 nachbarverträgliches Wohnbauprojekt realisieren? 4. Können der Baumbestand oder Teile von ihm erhalten werden und wenn ja, in welchem Umfang? 5. Sind Bodenverunreinigungen aufgrund des früheren Tankstellenbetriebs zu erwarten? 6. Wieso stellt der Magistrat mit seinem Fachamt, das als Eigentümer des Grundstücks eingetragen ist, nicht sicher, dass die Fläche regelmäßig von hoch wucherndem Unkraut gereinigt und wilder Abfall beseitigt wird? 7. Wenn die Fläche seit sechs Jahren brachliegt, wieso ist in der Verwaltung niemand auf die Idee gekommen, die benachbarte Baustelleneinrichtung für Bauwagen, Container, Baumaterial, WCs usw. auf der Fläche unterzubringen und damit die vermietete, temporär gesperrte Parallelstraße zumindest für den Verkehr (Auto und Radler) wieder freizugeben? 8. Ist der Magistrat bereit, die Fläche wie in Ziffer 7 vorgeschlagen, vorübergehend für Zwecke der Baustelleneinrichtung zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 810 2023 Die Vorlage OF 371/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Sachstand Römer-Grabungen im Ortsbezirk 8

22.11.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 369/8 Betreff: Sachstand Römer-Grabungen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche archäologischen Funde und Befunde sind bei den im Oktober zu beobachtenden weiteren Grabungen auf dem Gelände In der Römerstadt 126-134 zu Tage getreten? Sind diese Grabungen vom Frankfurter Denkmalamt durchgeführt worden oder von einer anderen Institution und wenn ja, von welcher und unter wessen Leitung? 2. Welche archäologischen Funde und Befunde sind bei den denkmalrechtlichen Untersuchungen auf Bodendenkmäler auf der Baustelle für die Zweifeldturnhalle der Römerstadtschule In der Römerstadt 120E zu Tage getreten? 3. Welche archäologischen Funde und Befunde sind bei der Begleitung der Abbruchmaßnahme auf dem Grundstück des Kinderzentrums 37 In der Römerstadt 117 zu Tage getreten? 4. Kann der Magistrat die Fragen 1-3 trotz der bevorstehenden Weihnachtspause innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgesehenen 3-Monatsfrist beantworten? Begründung: Im Oktober konnte erneut ein Ausgrabungsteam auf dem früheren Militärgelände In der Römerstadt 126-134 beobachtet werden. Zu sehen waren u.a. die Freilegung eines sockelartigen großen Steins. Genaue Informationen sind zeitnah für die Beratungen des Runden Tischs Nida wichtig. Der Neubau der Sporthalle für die Römerstadtschule hat begonnen, dem Vernehmen nach auch die denkmalrechtlichen Bodenuntersuchungen, die aufgrund des nahen Tempelbezirks der Stadt NIDA notwendig sind. Bei dem Neubau des KiZ 37 war das Denkmalamt laut F 1631 v. 04.05.2023 schon in die Planung eingebunden. Das Gebäude ist zwischenzeitlich komplett abgeräumt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 809 2023 Die Vorlage OF 369/8 wird als interfraktioneller Antrag der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Sachstand Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark (Bereich der ehemaligen Gärtnerei Friedrich)

20.11.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 606/3 Betreff: Sachstand Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark (Bereich der ehemaligen Gärtnerei Friedrich) Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu berichten, Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan 858 auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich? Wann kann mit dem Bau der Wohnungen und der Kinderbetreuungseinrichtung begonnen werden? Begründung: Das Baugebiet hat den Ortsbeirat 3 schon häufig beschäftigt. Der Bebauungsplan wurde im März 2022 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die ehemalige Gärtnerei mit Ausstellungsräumen, Gewächshäusern und einem Wohnhaus steht seit 2018 leer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 813 2023 Die Vorlage OF 606/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen Volt und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen

19.11.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 216/16 Betreff: Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die derzeit an der Zufahrt zum Sportzentrum des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim, Landgraben 30, im Straßenbegleitgrün befindliche Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Friedrich Ludwig Jahn (siehe Foto) besser sichtbar und erlebbar gemacht wird. Hierfür soll ein neuer, deutlich exponierterer und auch würdigerer Standort für die Sandsteinplastik im Stadtteil - z. B. nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Alten Berger Rathaus - bestimmt werden. In diesem Zuge ist durch die entsprechenden denkmalpflegerischen Maßnahmen der Erhalt der Originalsubstanz sicherzustellen. Zudem soll eine angemessene Objektinformation angebracht werden, die neben den historischen und kunstwissenschaftlichen Mindestangaben einen QR-Code beinhaltet, über den Interessierte weitergehende Informationen abrufen können. Begründung: Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn (1778 - 1852), bekannt als "Turnvater Jahn", war nicht nur Initiator der deutschen Turnbewegung, sondern einer der Wegbereiter der Demokratie und Abgeordneter des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche. Für den Stadtteil Bergen-Enkheim hat der Freiheitskämpfer für die deutsche Einheit durch seine am 4. Juni 1848 an der Berger Warte gehaltene Rede eine besondere historische Bedeutung erlangt. Die Sandsteinplastik mit seinem Porträt, die sich ursprünglich an der "Alten Turnhalle" des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim befand, wurde nach deren Abriss im Jahr 1974 völlig unscheinbar an der Zufahrt zum neu errichteten Sportzentrum im Straßenbegleitgrün platziert und führt dort seitdem im wahrsten Sinne des Wortes ein unwürdiges Schattendasein. Um der Lebensleistung des Turnvaters und Freiheitskämpfers Jahn, aber auch seiner historischen Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim, gerecht zu werden, erscheint es daher angebracht, für diese Sandsteinplastik endlich einen deutlich exponierteren und auch würdigeren Platz zu finden. Hierfür kommt das Alte Berger Rathaus - nach Abschluss der Sanierungsarbeiten - sicherlich als ein möglicher neuer Standort in Betracht. In diesem Zuge kann durch die entsprechenden denkmalpflegerischen Maßnahmen der Erhalt der Originalsubstanz sichergestellt werden. Ebenso geboten erscheint die Zugänglichmachung von Objektinformationen am neuen Standort, gegebenenfalls auch über einen QR-Code. Denn ein Denkmal steht nicht "an und für sich", sondern es muss vermittelt werden. Dies geschieht durch die Bereitstellung von qualifizierten Informationen, die auf das entsprechende Interesse bei der Bevölkerung treffen. Foto (c) Dorothe Bogner: Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Jahn, Zufahrt Landgraben 30 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 216/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 216/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 216/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Überpopulation von Rabenkrähen im südlichen Westend - was kann getan werden?

19.11.2023 · Aktualisiert: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 799/2 Betreff: Überpopulation von Rabenkrähen im südlichen Westend - was kann getan werden? Der Ortsbeirat möge beschließen: In den Wintermonaten ab Januar kamen es in den letzten Jahren regelmäßig zu einer erheblichen Überpopulation von Rabenkrähen, die vom Stadtrand und den Parks zu den hohen Bäume im Südlichen Westend migrieren. Die großen Schwärme verursachen eine erhebliche Lärmbelastung und massive Verunreinigung von Gebäuden und Strassen durch Vogelkot. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: Wie haben sich die Lebensräume und die Migration der Rabenkrähen ins Innenstadtgebiet und insb. in den Ortsbezirk 2 den letzten fünf Jahren entwickelt? Gibt es Erhebungen zu den Zahlen im Südlichen Westend außerhalb der Parkanlagen? Hat die Stadt Frankfurt/ Main eine mittel- bis langfristige Zielvorstellung, wie die Rabenkrähen-Population nachhaltig vermindert werden soll, bzw. gibt es eine Strategie, die Migration der Rabenkrähen von den Parks in die Wohngebiete einzudämmen? Falls nein, wird der Magistrat gebeten, eine solche zu beauftragen - idealerweise ohne einzig auf das Jagen der Tiere abzuzielen. Begründung: Klagen und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich v.a. auf die Lärmbelastung und die massiven Verunreinigungen durch den Kot der Rabenkrähen beziehen. Auch wurden Ängste bzgl. etwaiger gesundheitlicher Risiken durch den Vogelkot geäußert. Manchmal gleiche das Westend einer Szenerie aus Hitchcocks Filmklassiker "die Vögel" - so kommentierte ein Anwohner. Die Rabenkrähe ist ein Raubvogel und wird bei der Jagdstrecke zu den Aaskrähen gezählt. Sie unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutz-Richtlinie. Seit 1994 ist sie in Anhang II/B als eine der Arten gelistet, die in Deutschland außerhalb der Brutzeiten bejagt werden dürfen. Laut Bundesnaturschutz gehört die Rabenkrähe zu den besonders geschützen Arten, steht aber nicht auf der Roten Liste der gefährdeten Arten. Die aktuellen Bestände liegen fast zwei Drittel über denen der 1990er Jahre. Zudem schließen sich meist die Rabenkrähen in großen Schwärmen zusammen, die eben keinen Brutpartner gefunden haben und somit für den Artenerhalt nicht zwingend relevant sind. In den Randbezirken in Niederrad ist z.B. die Jagd auf Rabenkrähen gestattet, um Überpopulationen zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 799/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 799/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 799/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und 1 FDP (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Porträt von Turnvater Jahn (II) - Denkmalwert der Sandsteinplastik prüfen

19.11.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 217/16 Betreff: Porträt von Turnvater Jahn (II) - Denkmalwert der Sandsteinplastik prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Prüfung des Denkmalwertes der sich derzeit an der Zufahrt zum Sportzentrum des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim, Landgraben 30, im Straßenbegleitgrün befindlichen Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Friedrich Ludwig Jahn (siehe Fotos Antragsrückseite) zu veranlassen und einen entsprechenden Antrag beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen zu stellen. Begründung: Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn (1778 - 1852), bekannt als "Turnvater Jahn", war nicht nur Initiator der deutschen Turnbewegung, sondern einer der Wegbereiter der Demokratie und Abgeordneter des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche. Für den Stadtteil Bergen-Enkheim hat der Freiheitskämpfer für die deutsche Einheit durch seine am 4. Juni 1848 an der Berger Warte gehaltene Rede eine besondere historische Bedeutung erlangt. Die Sandsteinplastik mit seinem Porträt, die sich ursprünglich an der "Alten Turnhalle" des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim befand, wurde nach deren Abriss im Jahr 1974 völlig unscheinbar an der Zufahrt zum neu errichteten Sportzentrum im Straßenbegleitgrün platziert. Dort ist sie seit ihrer letzten Restaurierung im Jahr 2009 ungeschützt der Witterung ausgesetzt. Mittlerweile wieder stark vermoost, befindet sie sich aktuell in einem schlechten Zustand und der Erhalt der Originalsubstanz ist gefährdet. Nicht nur aufgrund der Lebensleistung des Turnvaters und Freiheitskämpfers Jahn, sondern auch in Anbetracht seiner historischen Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim, erscheint es daher angebracht zu prüfen, inwieweit die Sandsteinplastik mit dessen Porträt als denkmalwürdig unter Denkmalschutz zu stellen ist. Foto 1 + 2 (c) Dorothe Bogner: Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Jahn, Zufahrt Landgraben 30 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 217/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 217/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 217/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Entlastung des Wohngebiets rund um die Wildunger Straße/Falkstraße vom LkwVerkehr

17.11.2023 · Aktualisiert: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2023, OF 796/2 Betreff: Entlastung des Wohngebiets rund um die Wildunger Straße/Falkstraße vom Lkw-Verkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, welche Maßnahmen in Betracht kommen, um im Bereich Wildunger Str./ Falkstr. den LKW-Verkehr mitten im Wohngebiet auf LKWs, welche die sich dort befindenden Geschäfte beliefern, zu begrenzen. Begründung: Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern In den letzten Jahren ist der LKW-Verkehr rund um die Wildunger Str./ Falkstr.stark gestiegen, obwohl es sich primär um ein Wohngebiet handelt. Dabei handelt sich häufig um LKWs, die z.B. Geschäfte der Leipziger Str. beliefern, aber, um die Ampelschaltungen auf dem Weg zur Leipziger Str. zu vermeiden, vorzugsweise über die Wildunger Str./ Falkstr. fahren. Hierdurch werden die Anwohnerinnen und Anwohner unnötig durch Lärm und Verkehrsemissionen belastet, häufig schon in den frühen Morgenstunden. Diese Belastung sollte durch eine geschicktere Verkehrsführung vermieden werden, so dass die LKWs nicht den Weg durchs Wohngebiet wählen. Mit Blick auf die Gesundheit der dort wohnenden Anwohnerinnen und Anwohner und das Bedürfnis nach Ruhe im Wohngebiet bittet der Ortsbeirat den Magistrat, Lösungsvorschläge zu entwickeln, wie das Wohngebiet vom LKW-Verkehr entlastet werden kann (bzw. auf LKWs begrenzt wird, welche die dort vorhandenen Geschäfte beliefern). Anlage: Fotos Wildungerstr./ Falkstr. (die Fotografin ist der Antragstellerin namentlich bekannt) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Stadtteilfeste in Hausen unterstütze

14.11.2023 · Aktualisiert: 25.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 342/7 Betreff: Stadtteilfeste in Hausen unterstütze Vorgang: E 92/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) die Stadtteilfeste im Jahr 2023 im Stadtteil Hausen, organisiert von der Bürger*inneninitiative "Workshop Hausen", mit insgesamt bis zu 2.000 Euro zu bezuschussen. Dies umfasst die Feste im Rahmen der Nachbarschaftsstraßen, welche am 25. Juni und 09. Juli stattfanden, sowie 2 weitere Feste am 2. und 9. September mit einem Open-Air Kino und einem Nachbarschaftsdialog. Begründung: Im Haushalt der Stadt Frankfurt für das Jahr 2023 wurde der Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" mit zusätzlichen Mitteln von 413. 500 € zur finanziellen Unterstützung von Verbänden, Vereinen und ehrenamtlichen Ausrichtern für gestiegene Kosten ihrer Veranstaltungen bereitgestellt (siehe o.g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung). Dabei können bis zu 6.000 € beim Kulturamt beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Fest grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter hat und der zuständige Ortsbeirat den Antrag geprüft und befürwortet hat. Letzteres soll hiermit zum Ausdruck gebracht werden. Nach Vorlage von Kostennachweisen werden die Mittel dann erstattet. Die Bürger*inneninitiative "Workshop Hausen" hat in diesem Jahr insgesamt 4 Feste auf die Beine gestellt mit dem Ziel, den Dialog im Viertel zu beleben und in den Austausch über die Zukunft des Stadtteils zu treten. Hierbei wurden verschiedene lokale Akteure eingebunden, u.a. die im Stadtteil ansässige Moschee sowie die Brotfabrik. Die Nachbarschaftsstraße Alt-Hausen wurden vom Ortsbeirat in der OM 3664 / 2023 unterstützt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.01.2024, OF 354/7 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 342/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Initiative OI 42 2024 1. Die Vorlage OF 342/7 wird durch die Annahme der Vorlage 354/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 354/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur?

14.11.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 348/7 Betreff: Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Vorgang: M 220/19 Mit dem Baulandbeschluss M 220 vom 20.12.2019 (letzte Aktualisierung 25.10.2023) wurde das Ziel verfolgt, "eine sozial- und klimagerechte Stadtentwicklung in Gebieten der Wohnbaulandentwicklung" zu schaffen. Der Magistrat wurde daher beauftragt, mit entsprechenden Maßnahmen dieses Ziel zu unterstützen. Angesichts der Fertigstellung neuer Wohnungen im Ortsbezirk (In der Au 25 mit 34 Wohnungen inseriert, bezugsfrei ab April 2024; Lorscher Straße 40 (7 Wohnungen), Ludwig- Landmann-Straße 389, 391 ... (mit 166 Wohnungen inseriert, Bezugstermin ab sofort) stellen sich folgende Fragen: 1. Welche städtebaulichen Verträge gemäß Baugesetzbuch wurden mit den Planungsbegünstigten der o.g. neuen Wohngebiete geschlossen, um eine der Größenordnung entsprechende soziale Infrastruktur zu gewährleisten? 2. Wenn keine Verträge über die Schaffung sozialer Infrastruktur geschlossen wurden: warum nicht? 3. Welche Maßnahmen gibt es von Seiten des Magistrats, die jetzt hinzuziehenden Familien und deren Kinder ab sofort mit ausreichenden KT- und Schulplätzen zu versorgen? 4. Wie viele Wohnungen von den o.g. neuen Wohnungen sind im ersten Förderweg, wie viele Wohnungen von neuen Wohnungen sind im zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm der Stadt Frankfurt) errichtet worden? 5. Wenn keine geförderten Wohnungen bei den o.g. neuen Wohngebieten errichtet wurden: Warum nicht? Begründung: Bereits jetzt - ohne Beziehung der neu errichteten Wohnungen - gibt es einen Notstand bei allen sozialen Einrichtungen von Kinderbetreuung und Schulplätzen. Die Spielplätze sind durch die große Anzahl der Nutzer nicht in dem notwendigen Maß mitgewachsen. Sozialeinrichtungen für Senioren gehören ebenso zur sozialen Infrastruktur. Dem Augenschein nach wurde bei den Genehmigungen der neuen Wohnungen an sozialer Infrastruktur nicht gedacht. Die Frage nach den Planungsabläufen, um eine Überlastung der bestehenden Einrichtungen zu vermeiden, ist die eine Seite. Die andere ist, wie den neu hinzukommenden Einwohnern eine notwendige soziale Infrastruktur gewährleistet werden kann. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 796 2023 Die Vorlage OF 348/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF

Partei: die_farbechten-LINKE.

Weiter lesen
OA (Anregung Ortsbeirat)

Die Mauer muss weg! Der Magistrat soll durch Verhandlungen dafür Sorge tragen, dass die Mauer im Juridicum entfernt wird und das Gebäude einer Zwischennutzung zugeführt wird

13.11.2023 · Aktualisiert: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.11.2023, OA 410 entstanden aus Vorlage: OF 722/2 vom 04.09.2023 Betreff: Die Mauer muss weg! Der Magistrat soll durch Verhandlungen dafür Sorge tragen, dass die Mauer im Juridicum entfernt wird und das Gebäude einer Zwischennutzung zugeführt wird Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Verhandlungen mit der Goethe-Universität aufzunehmen, den von ihr kürzlich veranlassten Bau einer Mauer im Juridicum rückgängig zu machen. Außerdem sollen Verhandlungen aufgenommen werden, damit die bereits in Aussicht gestellte Zwischennutzung des Juridicums zeitnah gestartet werden kann. Begründung: Im Juli dieses Jahres hatte die Goethe-Universität im Gebäude des Juridicums eine Mauer einziehen lassen, mit der fadenscheinigen Begründung, das Gebäude vor Besetzungen schützen zu wollen. Diese Behauptung ist haltlos, zumal der Magistrat und das Stadtparlament mehrmals erklärt haben, das Gebäude für eine Zwischennutzung zur Verfügung zu stellen. Für das Konzept der Zwischennutzung hatten die Kulturinitiativen des Stadtteils bereits einen Preis gewonnen. Nach Aussagen der Universität werden Gebäude wie die Neue Mensa, der Labsaal oder das Juridicum erst im Jahre 2026 der ABG Frankfurt Holding übergeben. Um einen langjährigen Leerstand des Juridicums zu verhindern, ist eine Zwischennutzung sinnvoll, insbesondere, da den Vereinen und Gruppen in Bockenheim und dem Westend seit dem Abriss des Bürgertreffs in der Schwälmer Straße Veranstaltungsräume fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.06.2024, B 217 Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 447 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 22.11.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.01.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 410 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 217) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 4261, 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.01.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobile Geschwindigkeitsanzeige für die Kiesstraße

13.11.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4711 entstanden aus Vorlage: OF 737/2 vom 31.08.2023 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsanzeige für die Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an geeigneter Stelle in der Kiesstraße, im Bereich zwischen Jordanstraße und Robert-Mayer-Straße, abwechselnd in beide Richtungen, eine temporäre mobile Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, um zu schnell fahrende Fahrzeuge auf Tempo 30 hinzuweisen. Die Geschwindigkeitsanzeige sollte für mindestens drei Monate aufgestellt werden; 2. auf der Fahrbahn der Kiesstraße Tempo-30-Piktogramme aufzubringen. Begründung: Anwohnende berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Kiesstraße. Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit und vor allem auch dem Schutz der zahlreichen Kinder, die in der Kiesstraße und Umgebung wohnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 571 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie geht es weiter mit Beschwerden aus Allerheiligenviertel und Altstadt?

09.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1057/1 Betreff: Wie geht es weiter mit Beschwerden aus Allerheiligenviertel und Altstadt? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Am 13.04.2023 fand eine Begehung im Allerheiligenviertel sowie in der Altstadt mit Vertretern des Ortsbeirates, der Stadtbezirksvorsteherin und der Kinderbeauftragten zusammen mit dem Schutzmann vor Ort (SVO) des 1. Polizeireviers statt, um Problemzonen in Augenschein zu nehmen und mögliche Optionen zu besprechen. Der Schutzmann vor Ort hatte die Beschwerden aufgenommen und mitgeteilt, dass einige Dinge bereits bekannt seien und an einer Lösung gearbeitet werde. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, zu berichten, wie er gedenkt, die Situation im Allerheiligenviertel und in der Altstadt zu verbessern. Begründung: Trotz der Begehung hat sich die Situation seitdem nicht sichtlich gebessert. Als Probleme wurden u.a. genannt: Einbruchdiebstahl, Drogenhandel, Hausfriedensbruch, Vandalismus, Vermüllung, Sachbeschädigung, Wildpinkeln. Um die Probleme in den Griff zu bekommen, ist ferner eine bessere Zusammenarbeit zwischen Stadt und Grundstückseigentümern erforderlich, um so z.B. mögliche Drogenverstecke zu beseitigen oder das unbefugte Betreten von Grundstücken zu unterbinden. Mängel (u.a. offene Lichtschächte, defekte Tore) müssen an die Grundstückseigentümer herangetragen werden, damit diese Kenntnis davon erlangen und sie an der Beseitigung arbeiten können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 799 2023 Die Vorlage OF 1057/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbenennung Oberräder Fußweg in „Oberräder Fußweg zur Grünen Soße“

03.11.2023 · Aktualisiert: 04.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2023, OF 971/5 Betreff: Umbenennung Oberräder Fußweg in "Oberräder Fußweg zur Grünen Soße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den bisherigen "Oberräder Fußweg" in "Oberräder Fußweg zur Grünen Soße" umzubenennen und diesen bis zum Grüne-Soße-Denkmal fortzuführen, das seit 2007 in den Oberräder Feldern steht. Begründung: Für das Gärtnerdorf Oberrad ist die Grüne Soße von größter Bedeutung. Das "kulinarische Heiligtum" Frankfurts ist weit über die Grenzen unserer Stadt hinaus. Seit 2016 steht die Bezeichnung "Grüne Soße" unter Schutz. Es dürfen nur noch Kräutermischungen unter bestimmten geographischen Voraussetzungen diesen Namen tragen. Eine Umbenennung des von den Grüne-Soße-Feldern gesäumten Oberräder Fußwegs in "Oberräder Fußweg zur Grünen Soße" wird dieser einzigartigen Bedeutung gerecht und erhöht die Identifikation des Stadtteils mit dem Frankfurter Nationalgericht. Zudem wird damit das Grüne-Soße-Denkmal, zu dem der Weg führt, aufgewertet. Da dort keine Wohn- oder Gewerbeanschriften existieren, ist diese Maßnahme ohne nachteilige Folgen für Anlieger einfach umzusetzen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 971/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 971/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 971/5 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterliederbach: Leerstand im ParksideHotel - ist eine Nutzung der Stadt Frankfurt möglich?

29.10.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2023, OF 872/6 Betreff: Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - ist eine Nutzung der Stadt Frankfurt möglich? der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, - ob der Eigentümer des Parkside Hotels in der Liederbacher Straße 34-3, kurzfristig eine Wiedereröffnung plant oder ein Verkauf oder Vermietung geplant ist. - Ob der Eigentümer an einer Nutzung durch die Stadt Frankfurt interessiert ist - Ob sich die Liegenschaft für die Stadt Frankfurt als Auszubildenden -und Studentenwohnheim oder zum Umbau in Wohnungen eignet - Ob die Stadt Frankfurt diese Immobilie ggf. erwerben könnte Begründung: Das Parkside Hotel mit 96 Zimmern steht schon seit 2021 leer und scheint zu verkommen. Andere Nutzungen, ggf. mit Umbau zu Wohnungen oder als Auszubildenden -und Studentenwohnheim wären denkbar und sind bei der angespannten Wohnraumsituation dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 872/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 895/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße

20.10.2023 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4674 entstanden aus Vorlage: OF 939/5 vom 02.10.2023 Betreff: Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schienentrasse zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße auf Möglichkeiten der Reduktion der Lärmemission hin überprüfen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die gestiegene Lärmemission durch die zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße verkehrende Straßenbahn beschwert. Zur Minderung des Lärms der Straßenbahnen sind hier geeignete Maßnahmen gemäß des Abschlussberichtes "Minderung des Lärms von Straßenbahnen im urbanen Raum" zu prüfen und ggf. umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 427 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen größerer Mülleimer am Grüne-Soße-Denkmal

20.10.2023 · Aktualisiert: 25.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4673 entstanden aus Vorlage: OF 938/5 vom 01.10.2023 Betreff: Aufstellen größerer Mülleimer am Grüne-Soße-Denkmal Der Magistrat wird gebeten, am Grüne-Soße-Denkmal im Stadtteil Oberrad größere Mülleimer aufstellen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Mülleimer am Grüne-Soße-Denkmal überlaufen. Angesehen davon, dass dies einen verwahrlosten Eindruck macht, stinkt es dort und Ratten werden angezogen. Der Raum lädt somit nicht mehr zum Verweilen ein. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 135 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für Nachbarschaftsstraßen

19.10.2023 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4685 entstanden aus Vorlage: OF 545/3 vom 28.06.2023 Betreff: Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für Nachbarschaftsstraßen Der Magistrat wird gebeten, Wege zu finden, um das Verfahren für die Umsetzung von "Nachbarschaftsstraßen" (zeitlich befristete Absperrung von Straßen, um dort freies Spielen und nachbarschaftliches Zusammensein zu ermöglichen) zu vereinfachen. Insbesondere sollten Auflagen wie die Erstellung eines Verkehrszeichenplans durch das zuständige Amt übernommen werden sowie die erforderlichen Schilder und Absperrungen unentgeltlich angeliefert werden. Des Weiteren wird ein Handlungsleitfaden "Nachbarschaftsstraßen" erstellt, der Bürgerinnen und Bürgern einfach vermittelt, welche Verfahrensschritte für die Durchführung einer Nachbarschaftsstraße gelten und an welche Stellen man sich wenden muss. Der Ortsbeirat unterstützt weiterhin die bereits beschlossene Nachbarschaftsstraße in der Martin-Luther-Straße, sofern die Initiatorin zukünftig eine solche organisieren möchte. Begründung: Um es deutlich zu sagen: Das Ordnungsamt ist bei der Planung und Genehmigung von Straßenfesten und Ähnlichem ausgesprochen bürgerfreundlich und hilfsbereit. Es sollen also keine falschen Schuldzuweisungen stattfinden. Dennoch ist mit Bedauern festzustellen, dass die vom Ortsbeirat 3 unterstützte Nachbarschaftsstraße in der Martin-Luther-Straße (welche am 4. Juni 2023 geplant war) aufgrund des Fehlens einer formalen Anforderung leider nicht genehmigt werden konnte (Vorlage des Verkehrszeichenplans). Dies lässt sich für die Zukunft verbessern, indem die zuständigen Stellen noch mehr als bisher die geltenden Vorgaben selbst übernehmen und so die ausführenden Bürgerinnen und Bürger bei der Durchführung einer Nachbarschaftsstraße entlasten. Dazu gehören u. a. die Erstellung eines Verkehrszeichenplans (was ohne nähere Fachkenntnisse kaum machbar ist) und die Anlieferung und Aufstellung von Schildern und Absperrungen, die ansonsten selbst in Höchst abgeholt werden müssten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.01.2024, OF 546/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4938 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 900 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des Nordends

19.10.2023 · Aktualisiert: 27.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4686 entstanden aus Vorlage: OF 551/3 vom 28.06.2023 Betreff: Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des Nordends Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit die bestehende Tempo-30-Regelung auf der Nibelungenallee und Rothschildallee, die derzeit nachts zwischen 22:00 und 06:00 Uhr gilt, zeitlich ausgeweitet werden kann - idealerweise auf den gesamten Tag. Da es sich um eine Bundesstraße handelt und entsprechende gesetzliche Regelungen gelten, ist hierzu eine Abstimmung mit dem Land Hessen erforderlich. Begründung: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist dringend nötig, um die Anwohnenden vor Lärm zu schützen. Die Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit kann mit der Lärmbelastung und somit Einschränkung der Sicherheit Anwohnender begründet werden. Um dem Magistrat bei der Argumentation für eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit Hilfestellung zu leisten, bezieht sich der Ortsbeirat auf die hessische Lärmaktionsplanung (https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/laerm/umgebungslaermrichtlinie/votraeg e/Laermaktionsplan_Strassenverkehr_RP_Darmstadt.pdf). Hessen hat für die Lärmaktionsplanung Auslösewerte von 65 dB tagsüber und 55 dB nachts festgelegt. Diese Werte entsprechen denen des Umweltbundesamtes zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren. Es sei erwähnt, dass die WHO bereits Werte von 53 dB bzw. 45 dB ansetzt. Handlungsbedarf besteht laut hessischem Lärmaktionsplan dann, wenn die Immissionswerte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm überschritten werden. Die Richtwerte liegen in Wohngebieten bei 70 dB tagsüber und 60 dB nachts. Wie der beiliegenden Karte oder auch direkt der Lärmaktionskarte (siehe https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de) zu entnehmen ist, liegen die Immissionswerte auf dem genannten Teilstück des Alleenrings durchweg über 70 dB. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes empfiehlt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Stadtgebiet (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-des-laerms-auf-psychische -erkrankungen-des). Quelle: Lärmkarte Hessen (https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 178 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 16 Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Anregung vom 11.02.2025, OA 528 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 790 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat)

Vorgartensatzung

17.10.2023 · Aktualisiert: 22.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.10.2023, OA 404 entstanden aus Vorlage: OF 699/10 vom 25.09.2023 Betreff: Vorgartensatzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie Antrags- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Vorgartensatzung transparenter und bürgerfreundlicher gestaltet, beschleunigt und innerhalb von drei Monaten bearbeitet sowie möglichst auch digital künftig mehr Ausnahmen auch im öffentlichen Interesse sowie zur Vermeidung von Härten möglich werden können. Dies gilt insbesondere 1. bei Fahrradabstellplätzen; 2. bei Kfz-Stellplätzen, zum Beispiel mit E-Ladesäulen; 3. bei strukturellen Themen vor Ort; 4. bei Parkverboten oder sonstigen Schwierigkeiten im öffentlichen Raum; 5. bei Eckgrundstücken; 6. bei sonstigen individuellen Themen beziehungsweise Schwierigkeiten. Begründung: Nicht alle bisherigen Einschränkungen der Vorgartensatzung sind sinnvoll oder nachhaltig. Härten sind künftig ausdrücklich zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023, TO II, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage OA 404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4187, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 Aktenzeichen: 61-0

Ideen

Noch keine Ideen zu diesem Thema.