Wohnen
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Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte
Antrag vom 10.11.2025, NR 1425 Betreff: Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat nimmt den Forderungen des zivilgesellschaftlichen "Bündnis für einen Mietpreisstopp" folgend über seine Aufsichtsrät*innen Einfluss auf die öffentliche Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH), um einen Mietenstopp bei der NH zu erreichen. Damit sollen Mieterhöhungen auf höchstens ein Prozent im Jahr begrenzt werden. 2. Die Regelung des Mietenstopps soll unabhängig vom Einkommen für alle knapp 60.000 Mieter*innen der NH gelten. 3. Der Mietenstopp bei der NH gilt für mindestens zehn Jahre. Begründung: Seit 2019 galt bei der mehrheitlich landeseigenen Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) der sogenannte Mietenstopp. Damit wurden Mieterhöhungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf maximal fünf Prozent in fünf Jahren begrenzt. Diese Mietpreisbegrenzung galt jedoch nicht für alle Mieter*innen, sondern nur für Haushalte, deren jährliches Bruttoeinkommen 63.000 Euro nicht überstieg. Von dieser Regelung profitierten etwa zwei Drittel der Haushalte der knapp 60.000 NH-Wohnungen. Sie ist Ende 2023 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Sich von diesem wichtigen wohnungspolitischen Instrument zu verabschieden, war sozialpolitisch fatal. Besonders Mieter*innen mit geringem Einkommen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind und angesichts steigender Lebenshaltungskosten immer weniger Geld zur Verfügung haben, sind seitdem großen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Auch die im September 2024 eingeführte "Mietenstrategie" bringt kaum Entlastungen, denn sie erlaubt Mieterhöhungen von bis zu zehn Prozent alle drei Jahre. Damit liegt die NH nur wenig unter den gesetzlich maximal möglichen Mieterhöhungen von 15 Prozent in drei Jahren, die Vermieter*innen in Frankfurt verlangen können. Die aktuelle Regelung bei der NH erlaubt Mieterhöhungen von monatlich bis zu 55 Euro in Südhessen, also auch in Frankfurt, und stellt einen sprunghaften Anstieg bezüglich der Mietbelastung dar. Vor einem Jahr im September 2024 hatte die Stadt Frankfurt angekündigt, "für ihr Stadtgebiet die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten einer weitergehenden Mietpreisbegrenzung der NHW-Wohnungen zu prüfen". Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD) sagte: "Ziel sei eine niedrigere prozentuale Grenze für Mieterhöhungen als die allgemein vorgesehenen zehn Prozent"[1]. Seitdem wurde jedoch keine größere Mietpreisbegrenzung für Wohnungen der NH in Frankfurt beschlossen. Das "Bündnis für einen Mietpreisstopp" hat über 1.000 Unterschriften in verschiedenen NH-Siedlungen in Frankfurt gesammelt und die NH-Geschäftsführung am 8. November 2025 bei einer Kundgebung in einer NH-Siedlung in Niederrad damit konfrontiert. Im Bündnis engagieren sich zahlreiche Gruppen und Initiativen, wie z.B. die Nachbarschaftsinitiative Nordend-Bornheim-Ostend, Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V., Mitglieder der Gewerkschaften ver.di und der IG Metall in Frankfurt und auch Professor*innen der Goethe-Universität Frankfurt. Das zeigt, dass sich eine Mehrheit unter den betroffenen Mieter*innen gemeinsam mit vielen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen für einen Mietenstopp ausspricht und eine soziale Mietenpolitik bei der landeseigenen Wohnungsgesellschaft einfordert. Auch die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding (ABG) hat ihren Mietenstopp bis 2030 verlängert. Die NH, die wirtschaftlich gut aufgestellt ist und 2024 einen Gewinn von 34,7 Millionen Euro erzielt hat, sollte dem Beispiel der Stadt Frankfurt folgen und ebenfalls einen Mietenstopp mit einer jährlichen Mieterhöhungsgrenze von einem Prozent einführen. Als öffentliche Wohnungsgesellschaft muss die NH ihrem Auftrag der sozialen Wohnraumversorgung nachkommen und dauerhaft günstigen Wohnraum bereitstellen. Daher ist es dringend notwendig, die Mieten stärker zu begrenzen, um den Mieter*innen eine dringend notwendige Atempause zu verschaffen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6861, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025
Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2087 Betreff: Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 Zu 1.: Der in Rede stehende signalisierte Übergang ist von 2016-2024 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden und Fußverkehrsbeteiligung. Im näheren Umfeld ereignete sich im oben genannten Zeitraum ein Unfall am 8. August 2024, bei dem ein:e Fußgänger:in beim Aussteigen aus der Tram von einem Fahrzeug erfasst und leicht verletzt wurde; als Unfallursache kann ein Rotlichtverstoß gegen die Zeitinsel-Signalisierung im Haltestellenbereich angenommen werden. Es wird daher kein dringender Handlungsbedarf gesehen beziehungsweise nicht für erforderlich gehalten, vor einem ohnehin notwendigen barrierefreien Ausbau der Haltestelle Maßnahmen zu ergreifen. Zu 2.: Die Grünphase für die Fußgänger:innen der Lichtsignalanlage (LSA) Hanauer Landstraße / Cassellastraße über die Hanauer Landstraße beträgt 10 Sekunden. Bevor feindliche Verkehrsströme ihre Freigabezeit erhalten, sind die Fußgänger:innen mit den Zwischenzeiten (Schutzzeiten) gesichert. Das heißt, dass die Fußgänger:innen nach dem Ende der Freigabezeit noch mindestens 14 Sekunden haben, um die Straße sicher überqueren zu können. Eine Verlängerung der Grünphase für Fußgänger auf 15 Sekunden würde sowohl den abfließenden Verkehr aus der Cassellastraße als auch die Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs erheblich beeinträchtigen und die Verkehrssituation vor Ort deutlich verschlechtern. Die Verlängerung der Grünzeit wird daher abgelehnt. Zu 3.: Im Rahmen des turnusmäßigen Tauschs der Leuchten auf der Hanauer Landstraße wurde das Beleuchtungsniveau angehoben. Der Bereich des signalisierten Überwegs ist daher entsprechend der DIN ausgeleuchtet. Eine Errichtung weiterer Masten ist aus Abstands- und Wartungsgründen nicht möglich. Zu 4.: Der Magistrat wird die Markierung zeitnah erneuern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7238
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.71 Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft - StadtRaum Preungesheim
Antrag vom 10.11.2025, OF 1149/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.71 Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft - StadtRaum Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2026 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit im StadtRaum Preungesheim, Homburger Landstraße 148, sicherstellen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.71 Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft - Caritas Frankfurt Nachbarschaftsbüro Eckenheim
Antrag vom 10.11.2025, OF 1150/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.71 Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft - Caritas Frankfurt Nachbarschaftsbüro Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2026 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit im Nachbarschaftsbüro Eckenheim, Eckenheimer Landstraße 326, sicherstellen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz
Antrag vom 12.10.2025, OF 1227/2 Betreff: Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: a. Zur alsbald anstehenden Schließung der Filiale der Postbank am Rohmerplatz in Bockenheim sowie Postbankfilialschließungen in weiteren Frankfurter Stadtteilen im Hinblick auf den offenkundigen Verlust an niedrigschwelligem Zugang zu Finanzdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim und anderen betroffenen Frankfurter Stadtteilen gegenüber dem Unternehmen der Postbank bzw. Deutschen Bank kritisch Stellung zu nehmen. b. Zu prüfen und zu berichten, wie der Zugang zu Bankdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim künftig sichergestellt wird, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind. Begründung: Der Ortsbeirat ist insbesondere der Meinung, dass die Schließung der Postbank am Rohmerplatz in Bockenheim und anderen Frankfurter Stadtteilen für die Postbankkunden, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, nicht akzeptabel ist. Zumal viele von den eben erwähnten Bürgerinnen und Bürger die Postbank im Vertrauen auf die ursprüngliche Verpflichtung der Postbank, breiten Bevölkerungsschichten auch nach Privatisierung einen niederschwelligen Zugang zu Finanzdienstleistungen -u.a. durch ein flächendeckendes Filialnetz- zu ermöglichen, seinerzeit als Bank gewählt haben werden. Die Postbank hat bekanntlich ihren Bockenheimer Kunden die Schließung der Filiale am Rohmerplatz für das erste Quartal 2026 angekündigt. Künftig soll die Filiale an der Mainzer Landstraße 405 von den Bockenheimer Postbankkunden genutzt werden - fast vier Kilometer vom Rohmerplatz entfernt. Aus Sicht des Ortsbeirates, an den viele viele Bockenheimer Bürgerinnen und Bürger wendeten, sollte die Stadt Frankfurt sich in Hinblick auf die Daseinsvorsorge zu Bankdienstleistungen für die Bevölkerungsschichten, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, entsprechend des Beschlusses des Ortsbeirates einlassen. In den letzten Jahren wurden auch die Bockenheimer Filialen der Commerzbank und Deutschen Bank geschlossen. Besonders bitter erscheint dem Ortsbeirat nun der Rückzug der Postbank in Hinblick auf deren seinerzeitigen Funktion im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge. Die Postbank wurde im Jahr 1994 aus der Deutschen Bundespost ausgegliedert und privatisiert. Um den öffentlich-rechtlichen Charakter der Dienstleistungen in gewissem Maße beizubehalten, gab es seinerzeit Vorgaben, die sicherstellen sollten, dass die Postbank auch nach ihrer Privatisierung eine umfassende Grundversorgung mit Finanzdienstleistungen in Deutschland bereitstellt. Diese bezogen sich insbesondere auf eine flächendeckende Versorgung mit dem Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern -unabhängig von Einkommen- den wohnortnahen Zugang zu Basis-Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Der Ortsbeirat zweifelt, ob die Postbank dieser ursprünglichen Verpflichtung durch die jüngsten Filialschließungen noch hinreichend nachkommt bzw. überhaupt nachkommen möchte. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7649 2025 Die Vorlage OF 1227/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-BahnStation „Zeilweg“ gegen parkende Autos sichern
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2062 Betreff: Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-Bahn-Station "Zeilweg" gegen parkende Autos sichern Der Magistrat hat die Situation vor Ort geprüft und einen Lösungsansatz erarbeitet, um das Zuparken des Gehwegs zu verhindern: Aufgrund der Nähe zur U-Bahn-Station bietet sich eine Absicherung mit Radbügeln an. So wird nicht nur der Gehweg freigehalten, sondern es werden auch weniger Fahrräder behindernd oder gefährdend an den Geländern der Treppen und Rampen der U-Bahnstation angeschlossen. Die Maßnahme wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2026 ausgeführt. Anlage 1 (ca. 94 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6609
Vermüllung der „Versorgungsleitungsplätze“ im Hammarskjöldring dauerhaft unterbinden
Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2049 Betreff: Vermüllung der "Versorgungsleitungsplätze" im Hammarskjöldring dauerhaft unterbinden Gemäß Aussage der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) können wilde Sperrmüllablagerungen im Bereich der beiden Versorgungsleitungsplätze im Hammarskjöldring nur schwer geladen werden, da der Straßenbereich, wie in der Anfrage benannt, oftmals verparkt ist. Zudem erschwert der ansässige Radweg die Anfahrt der Lademannschaft. Der Magistrat sowie die FES GmbH sind bestrebt, wilde Ablagerungen schnellstmöglich zu beseitigen. Im Rahmen der Straßenreinigung ist die FES GmbH einmal pro Woche vor Ort und kann Ablagerungen unter einem Kubikmeter direkt beseitigen. Ablagerungen die größer sind werden intern an die Entsorgungslogistik der FES GmbH gemeldet. Um schnellstmöglich Kenntnis von neuen Ablagerungen zu erhalten, sind zudem Meldungen der Bürger:innen hilfreich. Sollten Bürger:innen wilde Ablagerungen entdecken, stehen verschiedene Meldewege zur Verfügung. Eine Meldemöglichkeit ist der Mängelmelder unter www.ffm.de bzw. die dazugehörige App. Alternativ kann direkt die FES GmbH (services@fes-frankfurt.de;Tel: 0800 2008007-0) kontaktiert werden. Bei allen Meldewegen ist es wichtig, den Standort möglichst genau anzugeben, da insbesondere in Bereichen ohne direkte Hausnummernzuordnung die Auffindbarkeit der Ablagerungen sonst erheblich erschwert wird. Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit für eine Sperrung der Parkplätze vor den beiden Versorgungsleitungsplätzen. Jedoch wird der Magistrat für die beiden genannten Bereiche jeweils ein Schild anfertigen und installieren, das auf das Verbot von Müllablagerungen hinweist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7084
Frankfurt braucht sie - und sie brauchen Wohnraum: Projekt für Fachkräfte der Zukunft
Antrag vom 10.11.2025, NR 1431 Betreff: Frankfurt braucht sie - und sie brauchen Wohnraum: Projekt für Fachkräfte der Zukunft Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Kooperation mit der ABG Frankfurt Holding, dem Amt für Wohnungswesen sowie relevanten Berufs- und Sozialverbänden ein Wohnprojekt für Fachkräfte in dringend benötigten Zukunftsberufen zu entwickeln und umzusetzen. Das Projekt soll insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern offenstehen, die in Frankfurt am Main eine Tätigkeit aufnehmen möchten, deren Berufsfelder für die Zukunft der Stadt besonders wichtig sind, die aber aufgrund der hohen Mietpreise bislang kaum Chancen auf Wohnraum in Frankfurt haben. Zielgruppen sind insbesondere Pflegekräfte und medizinisches Fachpersonal Frankfurter Krankenhäuser, Feuerwehrleute, Polizeikräfte sowie weitere systemrelevante Berufsgruppen, die zur Daseinsvorsorge und Zukunftsfähigkeit der Stadt beitragen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte umzusetzen: - Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum für die genannten Berufsgruppen für mindestens ein Jahr nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in Frankfurt am Main; - Entwicklung eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts ("Wohnen der Zukunft") mit gemeinschaftlich nutzbaren Flächen zur Förderung von sozialem Zusammenhalt und Integration; - Prüfung geeigneter städtischer oder ABG-eigener Liegenschaften, die kurzfristig genutzt oder umgewidmet werden können - insbesondere Gebäude, die seit Jahren brachliegen, wie etwa in der Feuerwehrstraße; - Vorstellung eines Konzepts und Finanzierungsplans im zuständigen Ausschuss. Begründung: Frankfurt am Main steht zunehmend vor dem Problem, dass qualifizierte Fachkräfte in sogenannten "Berufen der Zukunft" - etwa im Pflege-, Erziehungs- oder Sicherheitsbereich - dringend gesucht, aber kaum gewonnen werden können, weil die hohen Mietpreise den Zuzug erschweren oder unmöglich machen. Diese Entwicklung gefährdet langfristig die Versorgungssicherheit der Stadt. Ein gezieltes Wohnangebot für diese Berufsgruppen ist daher ein wichtiger Schritt, um Fachkräfte zu binden, soziale Stabilität zu sichern und die Attraktivität Frankfurts als Arbeits- und Lebensort zu stärken. Zugleich sind solche Projekte nachhaltig und ressourcenschonend: Bestehende, seit Jahren brachliegende Gebäude können saniert und sinnvoll umgenutzt werden, anstatt neue Flächen zu versiegeln. Der energetische Sanierungsaufwand lässt sich mit sozialen Zielen kombinieren, und durch die Bündelung mehrerer Berufsgruppen entsteht eine lebendige, gemischte Hausgemeinschaft mit geringen Pendelwegen und messbar positiven Umweltwirkungen. Der Bedarf und das Interesse an einem solchen Projekt sind nachweislich groß - vor allem bei jungen Fachkräften, die gerne nach Frankfurt kommen würden, wenn sie hier eine bezahlbare und gemeinschaftsorientierte Wohnmöglichkeit fänden. Ein gemeinsames Wohnhaus mit geteilten Räumen - etwa Koch- und Begegnungsflächen - reduziert nicht nur die Wohnkosten, sondern fördert Integration, gegenseitige Unterstützung und das Ankommen in der Stadt. Frankfurt sendet damit ein starkes Signal: Menschen, die unsere Stadt am Laufen halten, sollen auch in ihr leben können - umweltfreundlich, gemeinschaftlich und bezahlbar. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1431 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 684/23) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 1431 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 684/23) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6966, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025
Haushalt 2026 Nied: Verstetigung und Weiterentwicklung des Pilotprojekts „MainKümmerer“
Antrag vom 09.11.2025, OF 1332/6 Betreff: Haushalt 2026 Nied: Verstetigung und Weiterentwicklung des Pilotprojekts "MainKümmerer" Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im kommenden Haushalt werden Mittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verstetigung des Pilotprojekts "MainKümmerer Nied" (vormals Kiezhausmeister) bereitgestellt. Die Mittel dienen der Finanzierung einer Vollzeitstelle im Rahmen des Programms Sozialer Zusammenhalt / Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft. Das Projekt soll fortgeführt und inhaltlich weiterentwickelt werden - mit einem stärkeren Schwerpunkt auf Prävention, Aufklärung und sozialräumliche Netzwerkarbeit. Begründung: Das Pilotprojekt "MainKümmerer Nied" hat gezeigt, dass eine kontinuierliche und bürgernahe Präsenz im Quartier wesentlich dazu beitragen kann, illegale Müllablagerungen zu reduzieren, das Sauberkeitsbewusstsein der Bewohnerschaft zu stärken, Nachbarschaften zu aktivieren und den Kontakt zwischen Stadtverwaltung, FES und Anwohnerschaft zu verbessern. Mit der Weiterführung des Projekts können die positiven Erfahrungen dauerhaft gesichert und auf andere Schwerpunkte ausgeweitet werden - insbesondere auf präventive Maßnahmen (z. B. Aufklärung, Beteiligung von Schulen, Aktionen mit Vereinen, frühzeitige Konfliktmoderation in Problembereichen). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Nied: Situation im Beunehof
Antrag vom 14.12.2025, OF 1414/6 Betreff: Nied: Situation im Beunehof Der Magistrat wird gebeten, die Situation im Beunehof (Beunestraße 9a) zu prüfen, die von den Mietern angezeigten Missstände zu beseitigen und künftig durch geeignete Pflege- und Kontrollmaßnahmen für einen ordnungsgemäßen Zustand der städtischen Liegenschaft zu sorgen. Nach Angaben der Mieter finden derzeit weder regelmäßige Kontrollen noch Pflegearbeiten statt. Begründung: Der Beunehof besitzt eine besondere historische und kulturgeschichtliche Bedeutung und ist ein prägender Bestandteil des Stadtteils Frankfurt-Nied. Nach Hinweisen von Mietern besteht jedoch seit längerer Zeit erheblicher Instandhaltungs- und Pflegebedarf. Den Bewohnern ist kein von der Stadt beauftragter Hausmeister oder eine Ansprechperson bekannt, obwohl die Liegenschaft im Eigentum der Stadt Frankfurt steht. Offensichtlich erfolgen derzeit weder regelmäßige Kontrollen noch notwendige Pflege- oder Aufräumarbeiten. So befinden sich im Beunehof mehrere marode Sitzbänke, teils mit durchgefaulten Holzlatten oder durchgerosteten Metallteilen, sowie seit Jahren abgestellte, nicht fahrbereite Fahrräder und improvisierte Konstruktionen. Hinter einem Pavillon liegen zudem alte Autoreifen, verrostete Grills und weiterer Metallschrott. Insgesamt zeigt die Anlage Verwahrlosungserscheinungen und sicherheitsrelevante Mängel. Angesichts der historischen Bedeutung und der prägenden Rolle des Beunehofs für den Stadtteil Frankfurt-Nied sollte der Magistrat dafür Sorge tragen, dass der Zustand der Anlage wieder den Anforderungen an Sicherheit, Sauberkeit und den Schutz der baulichen Substanz entspricht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Housing-First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen
Antrag vom 09.11.2025, OF 1785/1 Betreff: Housing-First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen Vorgang: B 283/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bericht B 283/2025 zur Notunterkunft am Eschenheimer Tor beschriebenen Maßnahmen zur Unterbringung obdachloser Personen zu einem umfassenden Handlungskonzept weiterzuentwickeln. Dieses Konzept soll alle Orte des öffentlichen Raums im Ortsbezirk einbeziehen, an denen obdachlose Menschen regelmäßig übernachten - nicht nur die Notunterkunft im Verkehrsbauwerk, sondern auch Unterführungen, Grünanlagen, Brückenbereiche, Fußgängerzonen, Hauseingänge und sonstige öffentliche Flächen. Das Ziel ist eine sozial, medizinisch und psychologisch abgestützte Betreuung, die humanitäre Standards wahrt, ohne Betroffene zu verdrängen - nach dem Vorbild des Housing First-Ansatzes. Der Magistrat wird im Einzelnen aufgefordert, 1. ein fachlich abgestimmtes Sozial-, Gesundheits- und Betreuungskonzept zu erarbeiten, das speziell auf Personen mit psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen (inkl. Alkohol) oder fehlender Wohnfähigkeit ausgerichtet ist, 2. gemeinsam mit dem Frankfurter Verein, der Caritas, der Diakonie, der Drogenhilfe Frankfurt, dem Gesundheitsamt und weiteren Fachstellen ein dauerhaftes Kooperationsnetz aufzubauen, das Betreuung, medizinische Hilfe und sozialpädagogische Ansprache im öffentlichen Raum sicherstellt, 3. eine mobile, interdisziplinäre Streetwork-Einheit aus Sozialarbeit, Pflegefachkräften und psychiatrischem Fachpersonal einzurichten, die regelmäßig aufsuchend in den betroffenen Arealen tätig ist, 4. bestehende Aufenthaltsorte obdachloser Personen hinsichtlich Hygiene, Sicherheit und Gesundheitsrisiken zu erfassen und auf Basis sozialfachlicher Kriterien über Verbesserungen oder alternative Lösungen zu entscheiden, 5. zu prüfen, inwieweit zusätzliche betreute Wohnformen mit Langzeitplätzen gemäß § 67 SGB XII mit integrierter Suchthilfe, medizinischer Versorgung und Tagesstrukturangeboten eingerichtet werden können, 6. zu prüfen, inwieweit der "Housing First"-Ansatz als Bestandteil der Frankfurter Wohnungslosenhilfe ausgebaut und mit den bundesweiten Förder- und Netzwerkstrukturen verknüpft werden kann, insbesondere durch Kooperation mit dem Bundesverband Housing First e. V. (gefördert durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, BMWSB), der MainWeg gGmbh und fachlichen Austausch mit dem Projekt Housing First Kassel als hessischem Referenzbeispiel, 7. dem Ortsbeirat innerhalb von drei Monaten einen Fortschrittsbericht vorzulegen, der Umsetzungsstand, Kooperationsstrukturen, Budgetbedarf und Perspektiven für alternative Unterbringungsformen dokumentiert, Begründung: Der Bericht B 283/2025 erkennt zwar die Problematik der Notunterkunft am Eschenheimer Tor an, bleibt jedoch auf der Ebene allgemeiner Prüfaufträge stehen. Die aktuelle Situation zeigt, dass insbesondere Obdachlose mit schweren psychischen Erkrankungen infolge von Suchterkrankungen nicht von bestehenden Hilfesystemen erreicht werden. Es fehlt ein koordiniertes Gesamtkonzept, das kurzfristige Hilfe mit langfristiger sozialer Integration verbindet. Die öffentliche Berichterstattung (vgl. Frankfurter Rundschau vom 06.11.2025) belegt die Kritik an den derzeitigen "unzumutbaren" Zuständen am Eschenheimer Tor. Die Unterbringung wird als "menschenunwürdig" bezeichnet und es werden Alternativen gefordert. Die Diskussion zeigt, dass die Stadt über die bloße Verwaltung von Notlagen hinaus handeln muss. Das vorliegende Konzept soll sicherstellen, dass Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum nicht nur geduldet oder verwaltet, sondern sozial- und gesundheitspolitisch verantwortungsvoll gestaltet wird. Die Stadt Frankfurt verfügt über eine dichte Trägerlandschaft, deren Kooperation muss verbindlich strukturiert und fachlich begleitet werden. Insbesondere ein aufsuchender psychiatrischer Dienst und betreute Langzeitplätze sind hierbei essenziell. Der Ansatz "Housing First" beruht auf der international belegten Erkenntnis, dass soziale Stabilisierung erst durch festen Wohnraum gelingt. Er verzichtet auf Vorbedingungen wie "Wohnfähigkeit" oder Abstinenz und stellt Wohnen als Menschenrecht in den Mittelpunkt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt den Housing-First-Ansatz ausdrücklich, fördert den Bundesverband Housing First e. V. mit rund 150.000 Euro (PM BMWSB vom 31.07.2024) und nennt Housing First im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bis 2030 als zentrales Instrument. Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. empfiehlt Housing First als Schlüsselstrategie (DV 1/22). In Kassel zeigt das bereits laufende Projekt Housing First Kassel, dass das Modell auch auf Landesebene erfolgreich umgesetzt werden kann. Hier werden Wohnungen mit sozialpädagogischer Nachbetreuung kombiniert, was zu hoher Wohnstabilität und sinkenden Rückfallquoten führt. Frankfurt sollte diese Erfahrungen aufgreifen und sich an den bundesweiten Ansätzen orientieren, um Wohnungslosigkeit nachhaltig zu verringern und die humanitäre Situation im öffentlichen Raum deutlich zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1785/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Ein „Teo“ für das Gutleutviertel
Antrag vom 08.11.2025, OF 1791/1 Betreff: Ein "Teo" für das Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Gelände der zukünftigen Interimsstätte der Städtischen Bühnen, Gutleutstraße 324, vorübergehend ein Teo-Supermarkt aufgebaut werden kann. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main hat das Grundstück in der Gutleutstraße erworben, um dort künftig eine Interimsstätte für die Städtischen Bühnen einzurichten. Bis zur tatsächlichen Umsetzung dieses Vorhabens wird jedoch voraussichtlich noch einige Zeit vergehen. Das Gutleutviertel verfügt derzeit lediglich über einen Supermarkt, der sich in der Nähe des Westhafens befindet. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Wurzelsiedlung besteht somit keine Einkaufsmöglichkeit in unmittelbarer Nähe. Um zumindest vorübergehend eine Verbesserung der Nahversorgung zu erreichen, wäre die Einrichtung eines sogenannten Mikro-Supermarktes eine mögliche Lösung. Der Anbieter tegut betreibt beispielsweise automatisierte "Teo"-Märkte, die ohne Personal auskommen und nur eine geringe Fläche beanspruchen. Es sollte geprüft werden, ob das städtische Grundstück in der Gutleutstraße für die vorübergehende Einrichtung eines solchen Marktes geeignet ist. (Bildquelle: Bild 1 - privat, Bild 2: https://www.tegut.com/teo.html) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.11.2025, OF 1811/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1811/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7775 2025 1. Die Vorlage OF 1791/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1811/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Ziffer "3. es gewährleistest sein muss, dass beim Anbieter keine Sonntagsarbeit entsteht." ergänzt wird. Abstimmung: zu 2. Ziffer 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Haushalt 2026 Sossenheim: Planungsmittel in den städtischen Haushalt einstellen (Dunantring, CarlSonnenscheinStraße)
Antrag vom 06.11.2025, OF 1327/6 Betreff: Haushalt 2026 Sossenheim: Planungsmittel in den städtischen Haushalt einstellen (Dunantring, Carl-Sonnenschein-Straße) Seit mehreren Jahren laufen in der Henri-Dunant-Siedlung sowie in der Carl-Sonnenschein-Siedlung umfassende Sanierungsmaßnahmen an der vorhandenen Bausubstanz. Die Sanierungen haben die Zielsetzung, einen neuen energetischen Standard in der vorhandenen Bausubstanz zu erhalten. Bereits seit Jahren (auch vor der Sanierung) wiesen die Straßen bereits enorme, tiefgreifende Strukturschäden auf. Durch die häufige Zufahrt schwerer LKW, aufgrund der Baumaßnahmen, sind die vorhanden Strukturschäden wiederaufgeplatzt. Um eine angemessene Instandsetzung erzielen zu können, ist nach Einschätzung des eingesetzten Baupersonals eine vollständige strukturelle Sanierung des gesamten Straßenbelags (auch die Schichten unterhalb des Straßenbelags) unabdingbar. Dem vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Sanierung des Henri-Dunant-Rings sowie der Carl-Sonnenschein-Str. mit Einstellung von Planungsmitteln in Höhe von 500.000 € (250.000 € je Siedlung) zu priorisieren und dafür Sorge zu tragen, dass nach Abschluss der energetischen Sanierungen die Sanierung der Straßen (auch Schichten unterhalb des Asphaltes) nebst zugehörigen Gehsteigen verwirklicht wird. Dabei ist auch die Installation von E-Sharingstationen sowie Ladepunkte für E-Fahrzeuge miteinzubeziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Perspektiven für den Standort der Notunterkunft Eschenheimer Tor
Antrag vom 03.11.2025, NR 1421 Betreff: Perspektiven für den Standort der Notunterkunft Eschenheimer Tor Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. ein Konzept zu erarbeiten, wie die Notunterkunft für wohnungslose Menschen in der B-Ebene der U-Bahnstation Eschenheimer Tor mittelfristig an einen geeigneteren und menschenwürdigen Standort verlagert werden kann, der bessere Bedingungen für Hilfsbedürftige sowie für Fahrgäste, Passanten, Anlieger und Gewerbetreibende bietet. 2. in diesem Zuge gemeinsam mit den Sozialträgern alternative Unterbringungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zu schaffen sowie den Zugang zu Hilfesystemen für Betroffene zu erleichtern. 3. konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um kurzfristig die Sicherheit, Sauberkeit und Aufenthaltsqualität in der U-Bahnstation Eschenheimer Tor signifikant zu verbessern, beispielsweise durch verstärkte Beleuchtung, Reinigung und Präsenz von Sicherheitsdiensten. Begründung: Die Situation in der Notunterkunft in der B-Ebene am Eschenheimer Tor stellt für viele Fahrgäste, Passanten und Anlieger eine große Belastung dar. Der öffentliche Raum leidet unter Verwahrlosung, Verschmutzung und unzureichender Beleuchtung, was das Sicherheitsgefühl, die Nutzungsqualität und die Attraktivität der wichtigen Umsteigestation einschränkt. Gleichzeitig ist nicht zu übersehen, dass eine Notunterkunft unter diesen Bedingungen den Bedürfnissen wohnungsloser Menschen nicht gerecht wird und keine Perspektiven bietet, um deren Lebenslage nachhaltig zu verbessern. Sozialpolitisch verantwortungsvolle Kommunalpolitik muss einerseits die Interessen der Fahrgäste, der Anwohnerinnen und Anwohner sowie des lokalen Gewerbes wahren, andererseits aber auch menschenwürdige, zugängliche und unterstützende Hilfsangebote für obdachlose Menschen vorhalten. Die jetzige Lösung am Eschenheimer Tor ist aus städtebaulicher, sozialer und sicherheitstechnischer Sicht nicht zufriedenstellend. Es braucht daher tragfähige Alternativen, die sowohl die Lebenssituation der Betroffenen als auch das Sicherheitsgefühl und die Aufenthaltsqualität für die Allgemeinheit verbessern. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Ablehnung) Gartenpartei (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1421 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 und NR 1421 = Ablehnung) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf NR 1152), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 und NR 1421 = Ablehnung) Gartenpartei (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1421 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (B 283 = Kenntnis, NR 1356 = Ablehnung, NR 1421 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 65 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf NR 1152), FDP, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356) Beschlussausfertigung(en): § 6846, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 51
Haushalt 2026 Höchst: Quartiersmanagement für Höchst einrichten
Antrag vom 01.11.2025, OF 1334/6 Betreff: Haushalt 2026 Höchst: Quartiersmanagement für Höchst einrichten Vorgang: OM 4778/23 OBR 6; ST 524/24 der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in den Haushalt ausreichend Mittel für ein Quartiersmanagement im Stadtteil Höchst einzustellen und als Gebiet den ganzen Stadtteil Höchst zu berücksichtigen. Begründung: Die guten Erfolge des bisherigen Quartiersmanagements sollten fortgeführt werden. Insbesondere die sozialen Maßnahmen, Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger, Durchführung von Bürgeranhörungen und Erhebung von Bedarfen dienen dem sozialen Zusammenhalt und sind auch für den Höchster Norden dringend erforderlich. Gerade dort sind mehr sozialer Wohnungsbau, neue Wohngebiete und damit Strukturprobleme anzutreffen. Für eine gute Nachbarschaft ist eine niederschwellige Unterstützung mit Ansprechpartnern gerade bei den derzeitigen multiplen Krisen äußerst wichtig. s. a. Antwort aus ST524 vom 8.3.2024: "....Denkbar wäre eine Verstetigung im Rahmen eines Quartiersmanagements des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft (Jugend- und Sozialamt). Das Programm steht für Chancen zur Teilhabe, eine starke Gemeinschaft und soziale Entwicklung in der Stadt. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern. Dabei fokussiert das Programm vorrangig auf Stadtteile, die besonders von Benachteiligung und sozialer Segregation betroffen sind. Höchst gehört sowohl in Bezug auf die Daten des Monitorings 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung als auch nach ergänzender Betrachtungen des Bedarfs durch die Stabsstelle Planung, Entwicklung und sozialräumliche Hilfen zu den überdurchschnittlich belasteten Stadtteilen. Bei einer möglichen Auswahl neuer Quartiere für das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft wäre auch der Standort Höchst daher näher zu prüfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4778 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 524 Beratung im Ortsbeirat: 6
Höchst: Quartiersmanagement für Höchst
Antrag vom 01.11.2025, OF 1355/6 Betreff: Höchst: Quartiersmanagement für Höchst Vorgang: OM 4778/23OBR 6; ST 524/24 der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein Quartiersmanagement für Höchst im Anschluss an das jetzige einzurichten und das Gebiet auf den ganzen Stadtteil Höchst auszuweiten. Begründung: Die guten Erfolge des bisherigen Quartiersmanagements sollten fortgeführt werden. Insbesondere die sozialen Maßnahmen, Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger, Durchführung von Bürgeranhörungen und Erhebung von Bedarfen dienen dem sozialen Zusammenhalt und sind auch für den Höchster Norden dringend erforderlich. Gerade dort sind mehr sozialer Wohnungsbau, neue Wohngebiete und damit Strukturprobleme anzutreffen. Für eine gute Nachbarschaft ist eine niederschwellige Unterstützung mit Ansprechpartnern gerade bei den derzeitigen multiplen Krisen äußerst wichtig. s. a. Antwort aus ST524 vom 8.3.2024: "....Denkbar wäre eine Verstetigung im Rahmen eines Quartiersmanagements des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft (Jugend- und Sozialamt). Das Programm steht für Chancen zur Teilhabe, eine starke Gemeinschaft und soziale Entwicklung in der Stadt. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern. Dabei fokussiert das Programm vorrangig auf Stadtteile, die besonders von Benachteiligung und sozialer Segregation betroffen sind. Höchst gehört sowohl in Bezug auf die Daten des Monitorings 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung als auch nach ergänzender Betrachtungen des Bedarfs durch die Stabsstelle Planung, Entwicklung und sozialräumliche Hilfen zu den überdurchschnittlich belasteten Stadtteilen. Bei einer möglichen Auswahl neuer Quartiere für das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft wäre auch der Standort Höchst daher näher zu prüfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4778 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 524 Beratung im Ortsbeirat: 6
Entlastung für Hauseigentümer, die Regenwasser für den öffentlichen Raum sammeln
Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2025 Betreff: Entlastung für Hauseigentümer, die Regenwasser für den öffentlichen Raum sammeln Gemäß § 23 der Entwässerungssatzung der Stadt Frankfurt am Main wird die gebührenpflichtige Grundstücksfläche für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr, für die Einleitung in ortsfeste Auffangbehälter (Zisternen), um eine Fläche von 10 m² je volle 1,0 m³ Behältervolumen reduziert. Die maximale Reduzierung darf die tatsächliche Größe der angeschlossenen Fläche nicht überschreiten (§23 Abs. 4). Für Neubaugebiete sind im Bereich der Stadt Frankfurt spezielle Niederschlagswassersatzungen verabschiedet worden, z. B. Riedberg, Gießener Straße, siehe Homepage Stadtentwässerung Frankfurt am Main/Gebühren&Satzungen. Eine Einleitung von einem privaten Grundstück (Dachfläche) in einen öffentlichen Raum ist so in der aktuellen Satzung nicht geregelt. Hier könnte § 23 Abs. 4 analog angewandt werden. Jedoch ist die Zuleitung vom Grundstück (Dachfläche) zur öffentlichen Versickerungsfläche oder Auffangbehälter zu regeln. Insbesondere sind die Kosten für die Zuleitungen (Bau- und Unterhaltungskosten), die nach jetzigem Stand nicht gebührenfähig sind, vom Steuerzahler (über die Stadt Frankfurt) zu leisten. Das Eigentum dieser Zuleitungen würde dann in das Vermögen der Stadt Frankfurt übergehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5963
Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und Reduzierung von Verkehrschaos bei Großveranstaltungen im Rebstockpark
Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2036 Betreff: Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und Reduzierung von Verkehrschaos bei Großveranstaltungen im Rebstockpark Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6912
Auskunftsersuchen zur Kapazitätsauslastung an den Schulen im Ortsbezirk 5 zum Beginn des Schuljahres 2025/2026
Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2042 Betreff: Auskunftsersuchen zur Kapazitätsauslastung an den Schulen im Ortsbezirk 5 zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 Zu Frage 1. Der Bedarf an Schulplätzen an öffentlichen weiterführenden Schulen im Schuljahr 2025/26 im Ortsbezirk 5 ist nach Schulform und gemessen an der Zahl der Erst- und Zweitwünsche in Tabelle 1 dargestellt. Im Ortsbezirk 5 waren insbesondere Schulplätze im Gymnasialzweig nachgefragt. Insgesamt lagen für diesen 613 Erst- und Zweitwünsche vor, gefolgt von 136 Erst- und Zweitwünschen für IGS, 142 für den Realschulzweig sowie 30 für den Hauptschulzweig. Gleicht man die vorhandene Aufnahmekapazität (abzüglich Wiederholer) mit den Erst- und Zweitwünschen ab zeigt sich, dass nur im Gymnasialzweig insgesamt ausreichend Schulplätze vorhanden waren (vgl. Zeile Saldo Bedarf/Plätze). Tabelle 1: Schulplatzbedarf der öffentlichen weiterführenden Schulen im Ortsbezirk 5 anhand der Erst- und Zweitwünsche beim Übergang in die Sekundarstufe I im Schuljahr 2025/26. Gymnasiena IGS Realschulenb Hauptschulenc Aufnahmekapazität (abzüglich Wiederholer) 624 100 116 25 Erstwünsche 567 110 98 13 Zweitwünsche 46 26 44 17 Saldo Bedarf/Plätze +11 -36 -26 -5 a inkl. Gymnasialzweig der KGS Niederrad b inkl. Realschulzweig der KGS Niederrad c Hauptschulzweig der KGS Niederrad Zu Frage 2. In Tabelle 2 sind die weiterführenden Schulen im Ortsbezirk 5 aufgelistet, die im Schuljahr 2025/26 Schülerinnen und Schüler aus Kapazitätsgründen ablehnen mussten. Es lässt sich festhalten, dass an allen weiterführenden Schulen des Ortsbezirks Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden mussten. Eine Ausnahme bildet hier der Gymnasialzweig der KGS Niederrad, welcher mehr Kapazität als Wünsche aufweist. Die Zahl der Schüler*innen, die weder durch Erst- noch durch Zweitwunsch einen Schulplatz an der gewünschten Schule erhalten haben und auf andere Schulen ausweichen mussten, ist in Zeile Saldo Bedarf/Plätze festgehalten. Je nach Schule bzw. Schulzweig liegt dieser Wert zwischen 3 und 36 Schülerinnen und Schüler, die auf eine andere Schule ausweichen mussten Tabelle 2: Öffentliche weiterführende Schulen im Ortsbezirk 5: Aufnahmekapazität, Erst- und Zweitwünsche beim Übergang in die Sekundarstufe I für das Schuljahr 2025/26 Carl-Schurz-Schule Freiherr-vom-Stein-Schule Gymnasium Süd Schillerschule IGS Süd Deutschherrenschule KGS Niederrad (Gym-Zweig) KGS Niederrad (R-Zweig) KGS Niederrad (H-Zweig) Aufnahmekapazität (abzüglich Wiederholer) 116 146 156 119 100 60 87 56 25 Erstwünsche 131 148 139 116 110 65 33 33 13 Zweitwünsche 1 5 20 12 26 17 8 27 17 Saldo Bedarf/Plätze -16 -7 -3 -9 -36 -22 +46 -4 -5 Zu Frage 3. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass dem Schulträger keine wohnortbezogenen Daten zu den Erst- und Zweitwünschen vorliegen. Somit lässt sich keine Aussage über die Deckung bzw. Nicht-Deckung eines Bedarfs an Schulplätzen an weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler treffen, die im Ortsbezirk 5 wohnhaft sind. Nicht alle Schülerinnen und Schüler, die eine der weiterführenden Schulen im Ortsbezirk 5 als Wunschschule angegeben haben, wohnen im Ortsbezirk 5. Umgekehrt wählen Schülerinnen und Schüler, die im Ortbezirk 5 wohnen, auch Schulen außerhalb des Ortsbezirks an. Zu Frage 4. Siehe oben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1265
Gedenkplatte Günter Sare
Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2043 Betreff: Gedenkplatte Günter Sare Der Magistrat begrüßt grundsätzlich das Engagement des Ortsbeirats, des 1985 im Zuge einer Demonstration gegen die NPD getöteten Günter Sare zu gedenken. An die Person von Günter Sare wird im Frankfurter Stadtgebiet bereits durch eine privat entstandene, öffentlich sichtbare Gedenktafel erinnert, nämlich am JuZ Bockenheim in der Varrentrappstraße; das Haus ist heute Teil der Gutenbergschule und damit ein öffentliches Gebäude. Eine zwischenzeitlich ebenfalls angebrachte Gedenktafel an der jetzt erneut vorgeschlagenen Stelle wurde seitens der Stadt zunächst geduldet, im Zuge der Umgestaltung der Frankenallee jedoch entfernt (vgl. FR vom 11.01.2019). Trotz der großen Anteilnahme, die der Fall bis heute auslöst, kann nicht vorausgesetzt werden, dass insbesondere auch Angehörige jüngerer Generationen mit dem Ereignis ohne weitere Erläuterung vertraut sind. Sares biografischer Hintergrund und Bezug zum Gallusviertel, die Demonstration selbst und die Protestkultur der 1980er Jahre, der Einfluss der NPD zu dieser Zeit, die juristische Aufarbeitung des Falls, dessen Verlauf zwar bis heute als nicht eindeutig geklärt gilt, der aber innerhalb eines abgeschlossenen Gerichtsprozesses behandelt wurde, sowie der Standort Haus Gallus als Ort der Auschwitzprozesse gehören zum Sachverhalt, der aufgrund seiner Komplexität grundsätzlich für eine Darstellung im digitalen Raum geeignet wäre. Da für die genannte Zeitspanne derzeit jedoch keine adäquate Möglichkeit einer digitalen Darstellung innerhalb einer städtischen historischen Informationsplattform besteht, sollte der Text einer etwaigen Gedenktafel zumindest wesentliche Informationen und die wichtigsten Fakten zum Vorfall beinhalten. Unter den genannten Voraussetzungen kann der Installation einer Gedenktafel in Erinnerung an Günter Sare entsprochen werden. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat um die Prüfung einer Finanzierungsmöglichkeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1253
Antrag auf Bereitstellung von Zuschussmitteln im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens Grundstück Paradiesgasse 23, Gemarkung Sachsenhausen, Flur 476, Flurstücke 55/9 und 55/10
Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 163 Betreff: Antrag auf Bereitstellung von Zuschussmitteln im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens Grundstück Paradiesgasse 23, Gemarkung Sachsenhausen, Flur 476, Flurstücke 55/9 und 55/10 I. Der Bewilligung eines verlorenen Investitionskostenzuschusses in Höhe von max. 4.500.000,- € gemäß Variante V1 wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt: a) Die Vergabe erfolgt als Erbbaurecht im Rahmen einer Konzeptvergabe, unter Einbeziehung folgender Kriterien: · Nutzungskonzept ist im Hinblick auf die positive Ausstrahlung ins Quartier zu erstellen · mind. Erdgeschosszone soll öffentlich genutzt werden · Nutzung für verschiedene Zielgruppen · Beitrag zur Stadtteilkultur, Umsetzung sozialer und kultureller Projekte · Tagesbelebung · Belebung des Paradiesplatzes unter Berücksichtigung des Sachsenhäuser Brunnenfestes · Sanierung des Bestandes oder Abbruch und Neubau ist beides möglich · Städtebauliche / architektonische Bewertung des Konzeptes · Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Nutzungskonzepts in Bau und Betrieb · Wirtschaftliche Umsetzbarkeit des Nutzungskonzepts · Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Bewerbers · Darstellung Kosten und Finanzierung · Eignung des Bewerbers in Bezug auf Konzeptumsetzung Gewichtung der einzelnen Kriterien wird anhand einer Entscheidungsmatrix durch eine Jury vorgenommen. Die öffentliche Ausschreibung soll dabei ergebnisoffen erfolgen. b) Der Investitionskostenzuschuss wird aus der Produktgruppe 34.04, Projektdefinition 5.011041 "Alt Sachsenhausen - Paradieshof" zur Verfügung gestellt. Die Deckung der Kosten erfolgt aus der Produktgruppe 31.08, Projektdefinition 5.005485 - Grunderwerb. c) Das Amt für Bau und Immobilien wird eine rechtlich bindende beihilferechtliche Prüfung durchführen (lassen) um auszuschließen, dass es sich bei dem (verlorenen) Investitionskostenzuschuss um eine unzulässige Beihilfe handelt. Damit sollen mögliche Rückforderungsrisiken vermieden werden. Nach Abschluss des Konzeptvergabeverfahrens wird der Magistrat eine finale Vorlage zur Vergabe des Erbbaurechtes erstellen und den Stadtverordneten zur Genehmigung vorlegen. Dabei soll sich das Erbbaurecht an nachfolgenden Eckpunkten orientieren: Erbbauberechtigter: noch im Rahmen des Konzeptvergabeverfahrens zu ermitteln Erbbaugrundstück: Gemarkung Sachsenhausen, Flur 476, Nr. 55/9 und 55/10 hält gesamt 513 m² Erbbauzweck: genaue Definition noch abhängig vom Nutzungskonzept Erbbauzeit: ca. 60 Jahre; noch abhängig von der Auswahl des Erbbauberechtigten und dessen Nutzungskonzept. Erbbauzins: vorläufig 32.113,- € jährlich; dies resultiert aus einer unterstellten Nutzung von 33% gewerblich und 67% wohnwirtschaftlicher Nutzung aus dem Bodenwert von 878.600,- € (Wertansatz 1.713,- €/m²). Je nach Nutzungskonzept und dem darin vorgesehenen Nutzungsmix wird die Berechnung entsprechend angepasst. Die Grundstücksflächen sind mit einem abrissreifen Bestandsgebäude bebaut. Eine Gebäudewertentschädigung fällt daher nicht an. Besondere Bedingungen: Nach Aktualisierung der Projektkalkulationen auf die heutigen Baupreise werden Gesamtprojektkosten von ca. 7.400.000,- € für die Sanierung bzw. den Neubau unterstellt. Bei der Kalkulation der notwendigen Kaltmieten zur Refinanzierung der Investitionskosten wurde ein Betrachtungszeitraum über 30 Jahre gewählt. Dazu wurden drei Varianten berechnet, die sich durch die Höhe der Förderzuschüsse unterscheiden und dadurch zu unterschiedlichen kalkulatorischen Mieten führen. Die nun neu auszuschreibende Konzeptvergabe soll gemäß Variante V1 mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von max. 4.500.000,- € (ca. 61% der Gesamtkosten) und rund 30 % Eigenkapitalanteil erfolgen unter der Maßgabe eine sozial verträgliche Kaltmiete im Bereich von ca. 12,- bis 14,- €/m² für die Hauptnutzflächen zu ermöglichen. Verrechnung: Der Investitionskostenzuschuss wird aus der Produktgruppe 34.04, Projektdefinition 5.011041 "Alt Sachsenhausen - Paradieshof" zur Verfügung gestellt. Die Deckung der Kosten erfolgt aus der Produktgruppe 31.08, Projektdefinition 5.005485 - Grunderwerb. II. Der Magistrat - Dezernat XI - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main betreibt seit den 1990er Jahren in Alt-Sachsenhausen einen umfassenden Stadterneuerungsprozess. Ziel ist es hierbei, das Quartier als ein beliebtes Ausgehviertel zu erhalten und mit alternativen Nutzungen zu ergänzen, die Alt-Sachsenhausen auch für Touristen wieder attraktiver machen. Die Paradiesgasse 23, genannt Paradieshof, ist in diesem Zusammenhang eine Schlüsselliegenschaft im Sinne des Stadterneuerungsverfahrens Alt-Sachsenhausen. Ihre zentrale Lage am wichtigen Paradiesplatz als auch ihre direkte Nachbarschaft zu zahlreichen Kneipen und gastronomischen Angeboten des Vergnügungsviertels sind hierfür entscheidend. Nicht zuletzt kommt ihr aufgrund ihrer Größe eine entscheidende Rolle für die Entwicklung des Viertels zu. Die Lage am Paradiesplatz eröffnet die Chance, einen attraktiven Mittelpunkt in Alt-Sachsenhausen zu entwickeln. Auch ist der Standort prädestiniert, Blickbeziehungen am südlichen Eingang zu Alt-Sachsenhausen aufzunehmen und als positiver und anziehender Auftakt des Viertels zu wirken. Nachdem die erste Ausschreibung im Jahr 2016 zwar einen "Siegerentwurf" mit der "European School of Design" (ESD) hervorbrachte, konnte das Projekt aber in Folge aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht realisiert werden. Der mehr als 15 Jahre andauernde Leerstand hält deshalb bis heute an. Neuere Baukostenberechnungen haben ergeben, dass aufgrund der schlechten Bausubstanz und den stark gestiegenen Baukosten keine Projektrealisierung ohne verlorenen Investitionskostenzuschuss zu marktgerechten Mieten möglich ist. Eine erfolgreiche Neuausschreibung und eine wirtschaftliche Projektrealisierung zu sozial verträglichen Mieten sind deshalb erst nach Bewilligung des Investitionskostenzuschusses möglich. Die Liegenschaft soll aufgewertet werden und den vorhandenen Nutzungsmix ergänzen und hierdurch positiv auf die Umgebung ausstrahlen. Währenddessen soll von der neuen Nutzung kein störender Einfluss ausgehen. Der Paradieshof kann dadurch einen Beitrag zur Stadtkultur leisten und zur Belebung des Paradiesplatzes vor allem in den Tagesstunden beitragen. Um soziale oder kulturelle Nutzungen an diesem Standort zu etablieren, ist eine Zielmiete von 12,- bis 14,- €/m² - zumindest für diese Nutzungen - erforderlich. Zur Erreichung dieser Zielsetzungen ist die aufgezeigte Fördervariante V1 zu bewilligen. Bei der anschließenden detaillierten Konzeptausschreibung können noch im Detail Abstufungen bezüglich der Förderhöhe für Teilnutzungen vorgenommen werden die kalkulatorisch deutlich höheren Mieten erwirtschaften können. B. Alternativen Unter den genannten Zielsetzungen nur eingeschränkt möglich. Bei Bewilligung von reduzierten Fördermitteln gemäß der berechneten Variante V2 (2,3 Mio. € Förderung, ca. 30 % der Gesamtkosten)) ergibt sich eine kalkulatorische Kaltmiete für die Hauptnutzflächen in einer Größenordnung von ca. 22,- bis 24,- €/m². Bei diesem Mietansatz könnte nur ein bonitätsstarker, eingeschränkter Investoren- / Mieterkreis erfolgreich in die Projektrealisierung gehen. Bei der errechneten Variante V 3 (ohne Bewilligung jeglicher öffentlichen Zuschüsse) wäre voraussichtlich nur eine Vergabe im Erbbaurecht zu Wohnzwecken im flächenoptimierten Neubau zu Mietpreisen von ca. 25,- bis 30 €/m² Wohnfläche wirtschaftlich umsetzbar oder in ähnlich hochpreisiger gewerblicher Nutzung darstellbar. Dadurch würden für die Stadt zwar keine weiteren Kosten anfallen, aber die Zielsetzungen zur positiven Stadtentwicklung "Alt-Sachsenhausen" könnten nicht realisiert werden. C. Lösung Die Bewilligung des zweckgebundenen Investitionskostenzuschusses gemäß Variante V 1 in Höhe von maximal 4.500.000,-€ an die künftige Erbbauberechtigte zur Realisierung des Projektes "Paradieshof" zu den dargestellten sozial verträglichen Mieten. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Durch diesen Beschluss fällt gemäß der Variante V 1 ein Investitionskostenzuschuss von maximal 4.500 T€ an unter der Maßnahme 5.011041 "Alt-Sachsenhausen - Paradieshof" in der Produktgruppe 34.04. 2. Personalkosten: Durch diesen Beschluss fallen keine Personalkosten an. 3. Sachkosten: Durch die Konzeptvergabe als Pilot für zukünftige Verfahren fallen Kosten in Höhe von 43.697,- € durch die Begleitung und Vorbereitung der Vergabe durch die Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF) an. Anlage 1_Lageplan_1_zu_1000 (ca. 1,2 MB) Anlage 2_Luftbild (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.12.2025, NR 1457 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1457 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); FRAKTION (= Enthaltung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 163 und NR 1457 = Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M 163 = Ablehnung, NR 1457 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 163 = Annahme, NR 1457 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6985, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 14-0
100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten
Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2034 Betreff: 100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten Der Magistrat -Denkmalamt-, als Genehmigungsbehörde, ist nicht für die Entwicklung und Umsetzung eines Geschichtspfades zuständig. Im Denkmalamt liegt ausschließlich eine Liste der denkmalgeschützten Liegenschaften des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 vor. Dornbusch: - Platenstraße 31-69 (Ledigenheim) - Raimundstraße 114-120, Fallerslebenstraße 21-25 (Wohnhaus-Gruppe der Mavest GmbH, sog. Mavest-Block) Eschersheim: - Am Lindenbaum 15-43, Hinter den Ulmen 16-26, Nußzeil 87-98 (Siedlung am Lindenbaum) Ginnheim: - Fuchshohl 31-73, 32-52, Höhenblick 1-39, 2-60, Kurhessenstraße 124, 128-134 (Siedlung Höhenblick) - Ludwig-Tieck-Straße 11 (ehem. Villa May) Die Führung der Denkmalliste obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Schriftliche Auskünfte zum Denkmalstatus liegen in der Zuständigkeit des Landesamts für Denkmalpflege Hessen und sind daher bei der Denkmalfachbehörde zu erfragen. Die Denkmalkartierung kann im DenkXweb digital eingesehen werden (https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de). Eine Nennung von Eigentümer:innen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, ebenso wenig eine detaillierte Darlegung der geplanten Sanierungsmaßnahmen aller Liegenschaften des Neuen Frankfurts im Ortsbezirks 9. Das Institut für Stadtgeschichte freut sich über das wachsende kommunale Interesse an der (sozial-)politischen und architektonischen Bedeutung des "Neuen Frankfurt", die die Aktivitäten und Veranstaltungen rund um das 100jährige Jubiläum evoziert haben. Es begrüßt mit Nachdruck eine verstärkte Auseinandersetzung mit den Bauten des Neuen Frankfurts, die für ganz unterschiedliche Zielgruppen - für Bürger:innen unserer Stadt wie für Besuchende - möglich sein sollte. Aus Sicht des Instituts für Stadtgeschichte kommt es dabei darauf an, das städtebauliche Gesamtkonzept in den Blick zu nehmen, ohne einzelne Bauten oder Siedlungen zu stark herauszustellen. Die vom Ortsbeirat 9 eingebrachte Anregung, den Siedlungen und Bauten des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 durch die Schaffung eines analogen wie digitalen Angebots zur Vermittlung mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, ist dabei grundsätzlich sehr zu begrüßen. Die Einführung eines solitären erinnerungskulturellen Formates als einzelner Geschichtspfad innerhalb der Grenzen des Ortsbezirks 9 wird jedoch der Anlage der Bauten des Ortsbezirks im Rahmen des Neuen Frankfurt nicht gerecht. Die Anlage eines spezifischen historischen Angebotes für den Ortsbezirk 9 kann das Institut für Stadtgeschichte daher in dieser solitären Form leider nicht befürworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7186
Im Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa wurde der Evaluationsbericht in Bezug auf die Inhalte
Frage vom 04.12.2025, F 3693 Im Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa wurde der Evaluationsbericht in Bezug auf die Inhalte und die Zielsetzungen der Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt. Zwei Wissenschaftler der Goethe-Universität hatten den Entstehungsprozess der Richtlinien durch teilnehmende Beobachtung wissenschaftlich begleitet. Ich frage den Magistrat: Wie hoch waren die Kosten für diesen Bericht und war in diesem Fall eine wissenschaftliche Begleitung vorgeschrieben? Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein
Im vergangenen Jahr beschloss die Stadtverordnetenversammlung mit E 4/24 die Errichtung eines künstlerischen Denkmals un
Frage vom 04.12.2025, F 3675 Im vergangenen Jahr beschloss die Stadtverordnetenversammlung mit E 4/24 die Errichtung eines künstlerischen Denkmals und einer Gedenktafel für die Ermordeten des rassistischen Anschlags vom 19. Februar in Hanau. Hierzu sollte ein künstlerischer Wettbewerb ausgeschrieben werden. Der Magistrat hat hierzu bisher keinen Umsetzungsstand mitgeteilt. Ich frage den Magistrat: Hat der künstlerische Wettbewerb bereits stattgefunden, und mit welchen Personen wurde die Jury zur Auswahl des Denkmals besetzt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Stella Schulz-Nurtsch Vertraulichkeit: Nein
Laut DLRG bestehen erhebliche Defizite in der Schwimmfähigkeit der Bevölkerung. Dieses Problem wird seit Jahrzehnten dur
Frage vom 04.12.2025, F 3664 Laut DLRG bestehen erhebliche Defizite in der Schwimmfähigkeit der Bevölkerung. Dieses Problem wird seit Jahrzehnten durch unzureichenden Schwimmunterricht an Schulen verstärkt - sei es aufgrund von Personalmangel oder fehlenden beziehungsweise unzureichenden Schwimmstätten. In Frankfurter Schulen findet der Schwimmunterricht üblicherweise im dritten und vierten Schuljahr statt. Ich frage den Magistrat: Welche Schulen konnten im Jahr 2025 den Kindern in diesen Jahrgangsstufen keinen Schwimmunterricht anbieten? Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn Vertraulichkeit: Nein
Dem gemeinnützigen Verein Abenteuerspielplatz wurde laut FAZ vom 26.11.2025 untersagt, weiterhin mit seinen Plakat-Dreie
Frage vom 04.12.2025, F 3662 Dem gemeinnützigen Verein Abenteuerspielplatz wurde laut FAZ vom 26.11.2025 untersagt, weiterhin mit seinen Plakat-Dreieckständern für seine Veranstaltungen zu werben. Die Ständer gefährdeten die Verkehrssicherheit. Einen Antrag des Vereins auf Verlängerung der bisherigen Sondernutzungserlaubnis habe die Stadt unter Hinweis auf die veränderte städtische Sondernutzungssatzung abgelehnt. Trotz laufender Klageverfahren sei nun ein Zwangsgeld von 7.000 Euro festgesetzt und eine Ersatzvornahme angeordnet worden, also die zwangsweise Beseitigung der Werbeträger durch die Stadt. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diesen Umgang mit dem gemeinnützigen Verein und wer trägt hierfür die Verantwortung? Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein
Die überarbeitete Gefahrenabwehrverordnung mit höheren Bußgeldern für Verschmutzungen sieht jetzt für die „Verrichtung d
Frage vom 04.12.2025, F 3716 Die überarbeitete Gefahrenabwehrverordnung mit höheren Bußgeldern für Verschmutzungen sieht jetzt für die "Verrichtung der Notdurft (Wildpinkeln)" ein Bußgeld von 300 Euro vor. Eltern, die mit ihren kleinen Kindern unterwegs sind und die Kinder ein dringendes Bedürfnis haben, kommen dann in eine schwierige Lage, zumal die mit dem Toilettenkonzept versprochenen Toiletten weiterhin fehlen. Ich frage den Magistrat: Wie beabsichtigt der Magistrat die Gefahrenabwehrverordnung bei dieser Fragestellung anzuwenden? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Vertraulichkeit: Nein
Während der Schulferien erfreuen sich Schwimmbäder grundsätzlich hoher Beliebtheit. Da Witterungsbedingungen den Besuch
Frage vom 04.12.2025, F 3713 Während der Schulferien erfreuen sich Schwimmbäder grundsätzlich hoher Beliebtheit. Da Witterungsbedingungen den Besuch von Freibädern nicht durchgängig ermöglichen, kommt insbesondere den Hallenbädern in dieser Zeit eine wichtige Ausgleichsfunktion zu. Bedauerlicherweise standen jedoch mehrere Frankfurter Hallenbäder in den Ferien nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Aus welchen Gründen werden betriebsbedingte Schließungen, insbesondere Betriebsferien oder Wartungsarbeiten, ausgerechnet in den Schulferien vorgenommen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein
In vielen Stadtteilen nimmt das Falschparken deutlich zu und häufig wird die Verkehrssicherheit dadurch gefährlich beein
Frage vom 04.12.2025, F 3700 In vielen Stadtteilen nimmt das Falschparken deutlich zu und häufig wird die Verkehrssicherheit dadurch gefährlich beeinträchtigt. Gleichzeitig wird das Falschparken in vielen Vierteln faktisch nicht mehr kontrolliert, auch weil Stellen unbesetzt sind. Eine deutlich spürbare, insbesondere am Wochenende und in den Abendstunden flächendeckende Überwachung ist aber notwendig. Ich frage den Magistrat: Bis spätestens wann wird die Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr personell so vollständig besetzt, dass die notwendigen Kontrollen tatsächlich umgesetzt werden können, und welche konkreten Schritte zur Personalgewinnung und -bindung - einschließlich Eingruppierung, Zulagen, Arbeitszeitmodellen - werden in den nächsten zwölf Monaten umgesetzt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein
Für Plakatwerbung auf Straßen und Plätzen ist eine Sondernutzungserlaubnis notwendig. Es sind aber immer wieder Plakate
Frage vom 04.12.2025, F 3695 Für Plakatwerbung auf Straßen und Plätzen ist eine Sondernutzungserlaubnis notwendig. Es sind aber immer wieder Plakate zu sehen, für die, etwa weil das Datum der beworbenen Veranstaltung länger zurückliegt oder der Ort der Anbringung, etwa Fußgängerzonen, nicht ohne Weiteres genehmigungsfähig ist, keine Erlaubnis vorliegen kann. Die Verwaltung hat dann auch die Möglichkeit, zu Lasten des Verursachers die Plakate entfernen zu lassen. Ich frage den Magistrat: Unter welchen Voraussetzungen entfernt die Verwaltung unerlaubt aufgehängte Plakate und was unternimmt sie bei Verursachern, die bekanntermaßen häufig und dem Anschein nach absichtlich die Regeln brechen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein
Unter der Federführung der Gesundheitsdezernentin und der Sicherheitsdezernentin hat der Frankfurter Magistrat ein Strat
Frage vom 04.12.2025, F 3698 Unter der Federführung der Gesundheitsdezernentin und der Sicherheitsdezernentin hat der Frankfurter Magistrat ein Strategiepapier für das Bahnhofsviertel bis zum Jahr 2040 vorgestellt. Für die Prozessbegleitung bei der Entstehung des Konzepts und die Dokumentation wurde die Agentur URBANISTA beauftragt. Daher frage ich den Magistrat: Wie hoch sind die Kosten, die durch die Beauftragung von URBANISTA entstanden sind - aufgeschlüsselt nach Kosten für Veranstaltungen und deren inhaltlicher Aufbereitung und den Druck beziehungsweise die grafische Darstellung des Strategiepapiers? Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein
Die Gebäude am Oeder Weg sowie in der Hermann- und Adlerflychtstraße liegen im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung
Frage vom 04.12.2025, F 3655 Die Gebäude am Oeder Weg sowie in der Hermann- und Adlerflychtstraße liegen im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung und wurden von der VBL an Aberdeen Investments Deutschland veräußert. Obwohl die Stadt ihr Vorkaufsrecht nicht ausgeübt hat, ist bislang unklar, ob eine Abwendungserklärung abgeschlossen wurde, um die Mieterinnen und Mieter zu schützen. Daher frage ich den Magistrat: Aus welchen Gründen hat die Stadt Frankfurt das kommunale Vorkaufsrecht beim Verkauf der Wohnungen nicht ausgeübt, und wurde mit dem Käufer Aberdeen eine Abwendungserklärung geprüft, verhandelt oder abgeschlossen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein
Mieterhöhungen in der Weberstraße
Auskunftsersuchen vom 30.10.2025, V 1309 entstanden aus Vorlage: OF 941/3 vom 16.10.2025 Betreff: Mieterhöhungen in der Weberstraße Im Jahr 2022 kündigte der Projektentwickler Max Baum Immobilien GmbH die Neubebauung und Sanierung des Karrees Weberstraße/Marschnerstraße/Neuhofstraße/Eckenheimer Landstraße an. 2023 sollte Baubeginn sein, der Neubau 2024 fertiggestellt werden. Die Sanierung der Bestandsgebäude sollte mietenneutral vonstattengehen und die Miete bei um die sechs Euro pro Quadratmeter bleiben (https://www.fnp.de/frankfurt/neubau-bietet-mehr-platz-fuer-kinder-91443666.html ). Heute sehen wir keinerlei Baufortschritte für den Neubau, außer dass das Gelände abgesperrt ist. Die Wohnungen in der Weberstraße wurden saniert und Bewohnende bekamen im Oktober 2025 saftige Mieterhöhungen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um folgende Auskünfte gebeten: - Was wurde bisher im Karree Weberstraße/Marschnerstraße/Neuhofstraße/Eckenheimer Landstraße gemacht? - Wird weiterhin an den Plänen zum Neubau festgehalten? - Wieviel Leerstand gibt es und seit wann? - Um wieviel sind die Bestandsmieten erhöht worden und ist das dem Bestandsschutz angemessen? Sollte der Magistrat hierzu keine Auskünfte haben, wird er gebeten, mit dem Projektentwickler in Kontakt zu treten, um diese Informationen zu erhalten. Der Projektentwickler ist sicherlich ebenfalls daran interessiert, die Öffentlichkeit auf dem Laufenden zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Neuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880
Anregung vom 30.10.2025, OA 579 entstanden aus Vorlage: OF 908/3 vom 25.08.2025 Betreff: Neuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880 Vorgang: OM 2284/22 OBR 3; ST 2330/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Bebauungsplan Nr. 880, wie seit Jahren im Koalitionsvertrag vereinbart, einen neuen städtebaulichen Entwurf zu erarbeiten. Dieser soll, wie ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Bebauung ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen vorsehen. Auf diesen bereits versiegelten Flächen soll ein möglichst hoher Anteil an bezahlbarem Wohnraum sowie Wohnraum für gemeinschaftliche oder genossenschaftliche Wohnprojekte entstehen. Die heute unversiegelten Flächen sollen durch den Magistrat langfristig vollständig in städtischen Besitz gebracht und als öffentliche Grünfläche genutzt werden. Als Grundlage für die Definition versiegelter und unversiegelter Flächen hat der Magistrat bereits mit seiner Stellungnahme vom 10.10.2022, ST 2330, eine Karte veröffentlicht, die als Grundlage für die weitere Planung dienen soll. Die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte intensive Beteiligung der Öffentlichkeit kann dazu genutzt werden, einen Konsens über weitere Details herzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat hat vernommen, dass trotz eindeutiger Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Magistrat einen politischen Auftrag für die Umsetzung benötigt und möchte in diese - für den Ortsbezirk sehr wichtige - Angelegenheit Bewegung bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2284 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2330 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 579 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 579 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 579 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und BFF-BIG (= Ablehnung), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 579 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Linke, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7012, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 61-00
Bei der Vorstellung des Kommunalberichts 2025 hat der Präsident des Landesrechnungshofs gefordert „Wer bestellt, bezahlt
Frage vom 04.12.2025, F 3656 Bei der Vorstellung des Kommunalberichts 2025 hat der Präsident des Landesrechnungshofs gefordert "Wer bestellt, bezahlt". Er fordert in erster Linie, dass bei den sozialen Aufgaben und Leistungen die gesetzgebenden Ebenen - Bund und Land - die Kommunen finanziell so ausstatten, dass sie diese vorgeschriebenen Pflichtaufgaben tatsächlich ohne eigene finanzielle Überlastung erfüllen können. Ich frage den Magistrat: Wie setzt sich die Stadt Frankfurt für eine Änderung der Finanzierungsgrundlagen ein? Antragstellende Person(en): Stadtv. Martina Düwel Vertraulichkeit: Nein
Der Palmengarten war als Botanischer Garten oft die erste Naturerfahrung für alle Kinder. Der einfachste Weg, Naturzusam
Frage vom 04.12.2025, F 3651 Der Palmengarten war als Botanischer Garten oft die erste Naturerfahrung für alle Kinder. Der einfachste Weg, Naturzusammenhänge zu erleben, ungewöhnliche Pflanzen zu sehen und sich jetzt an den winterlichen Lichtinstallationen mit Tieren und Pflanzen zu erfreuen. Der Weg ist ihnen jetzt versperrt. Die Familienjahreskarte, zwei Erwachsene mit mehrere Kindern, kostete bis 2023 70 Euro. 2024 wurde die Familienjahreskarte abgeschafft. Wenn heute zwei Erwachsene mit mehreren Kinder in den Palmengarten gehen, zahlen sie 158 Euro - mehr als das Doppelte -, je 79 Euro für jeden der beiden Erwachsenen. Welche Familie mit geringem Einkommen kann sich das leisten? Der Eintritt sollte frei sein. Wann wird wenigstens diese enorme Preissteigerung zurückgenommen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Jutta Ditfurth Vertraulichkeit: Nein
In dem Magistratsbericht B 262/24 heißt es, dass das Prinzip „Digital first, Paper second“ in den städtischen Ämtern und
Frage vom 30.10.2025, F 3626 In dem Magistratsbericht B 262/24 heißt es, dass das Prinzip "Digital first, Paper second" in den städtischen Ämtern und Betrieben bereits umgesetzt wird. So heißt es, dass die Zahl gedruckter Publikationen "in den letzten Jahren einer kritischen Betrachtung unterzogen und deutlich reduziert wurde". Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: In welchem Umfang hat sich die Menge an gedruckten Broschüren und sonstigen Drucksachen im vergangenen Jahr reduziert, und welche konkreten Maßnahmen ergreift der Magistrat, um der vorgesehenen jährlichen Reduktion um mindestens zehn Prozent nachzukommen? Antwort des Magistrats: Wie in dem zitierten Bericht des Magistrats B 262 ausgeführt, teilt der Magistrat das Ziel, die Menge an gedruckten Broschüren und sonstigen Drucksachen so weit wie möglich zu reduzieren und verfolgt dieses Ziel nachdrücklich. Die Stadt Frankfurt am Main nutzt bereits jetzt ein breites Portfolio an Informationstechnik zur Unterstützung ihrer Leistungserbringung, zur Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, zu Unternehmen und zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden. Dies führt nicht nur zur Minderung des Papierverbrauchs sondern entspricht auch dem zunehmenden Wunsch nach digitalen Informationsquellen. Der Magistrat hat sich von den Ämtern und stadteigenen Betrieben über Stand und Umsetzung der Ressourceneinsparung berichten lassen. Demnach hat sich die Menge an gedruckten Broschüren und sonstigen Drucksachen erheblich reduziert, viele Ämter und stadteigene Gesellschaften haben die Druckerzeugnisse komplett oder weitgehend durch digitale Medien ersetzt und verfolgen eine digital first Kommunikations- und Informationsstrategie. Insoweit wurde die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024, § 5105 geforderte jährliche Reduktion um mindestens 10 Prozent bereits heute schon weit übertroffen. Da nicht alle Menschen digital erreicht werden können, wird ein vollständiger Verzicht auf analoge Information jedoch nicht möglich sein. Für bestimmte Zielgruppen und Anlässe haben gedruckte Informationen nach wie vor ihre Berechtigung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein
Die Stadt Frankfurt ist kein rechtsfreier Raum - die rechtswidrige Besetzung der städtischen Liegenschaft In der Au endlich beenden!
Antrag vom 29.10.2025, NR 1414 Betreff: Die Stadt Frankfurt ist kein rechtsfreier Raum - die rechtswidrige Besetzung der städtischen Liegenschaft In der Au endlich beenden! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die seit dem Jahr 1983 rechtswidrig besetzte städtische Liegenschaft In der Au 14-16 im Stadtteil Rödelheim schnellstmöglich räumen zu lassen. Außerdem sollen zukünftige Besetzungen städtischer Liegenschaften immer zeitnah geräumt werden. Begründung: Die Frage 3.444 der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 thematisierte im Nachgang die Hausbesetzung und Räumung in der Lahnstraße. Auf die Frage, ob diese Räumung auch Auswirkungen auf die Besetzung In der Au habe, führte Stadträtin Weber folgendes aus: "Die derzeitige Nutzung der Liegenschaft "In der Au 14-16" wird seit mehr als 40 Jahren geduldet. Der Magistrat geht daher von einer Fortsetzung der Nutzung dieser Liegenschaft aus." Der Magistrat benötigt offensichtlich einen Auftrag der Stadtverordnetenversammlung, um hinsichtlich dieser rechtswidrig besetzten städtischen Liegenschaft aktiv zu werden. Hausbesetzungen sind in Deutschland grundsätzlich illegal, da sie das Eigentumsrecht des Eigentümers verletzen. Nach "§ 123 StGB - Hausfriedensbruch" macht sich strafbar, wer "in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt". Die Strafbarkeit entfällt jedoch, wenn der Eigentümer die Besetzung stillschweigend duldet bzw. nicht innerhalb einer angemessenen Frist Anzeige erstattet. Diese Duldungen oder Fristverstreichungen im Frankfurter Stadtgebiet müssen aufhören. Mit Hausbesetzern sollte nicht verhandelt werden, sondern geltendes Recht muss durchgesetzt werden. Hausbesetzer dürfen für ihr rechtswidriges Handeln nicht belohnt werden. Die FAZ berichtete am 01.10.2025, dass der hessische Innenminister in einer Antwort auf eine kleine Anfrage im Landtag bzgl. der mehrere Wochen lang besetzten städtischen Liegenschaft in der Frankfurter Lahnstraße u.a. mitteilte, dass eine Kommune durch die Hessische Gemeindeordnung verpflichtet sei, "ihre Vermögensgegenstände pfleglich und wirtschaftlich" zu verwalten. Außerdem habe laut Innenminister die Landesregierung "kein Verständnis dafür, wenn Hausbesetzungen geduldet werden". Die AfD-Fraktion fordert mit diesem Antrag abermals ein klares Handeln des Magistrats für eine Beendigung der jahrzehntelangen Besetzung der städtischen Liegenschaft In der Au 14-16 im Stadtteil Rödelheim ein. Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2025, NR 1447 dazugehörende Vorlage: Frage vom 11.09.2025, F 3444 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP und BFF zu 2. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Zustimmung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1447) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme); CDU und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1414 = Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1351) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19/21), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1351) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1447) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19/21), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1351) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1447) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19/21), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1351) Beschlussausfertigung(en): § 6961, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025
Windschutzkonzept für die Außengastronomie prüfen
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7780 entstanden aus Vorlage: OF 1804/1 vom 10.11.2025 Betreff: Windschutzkonzept für die Außengastronomie prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit ein Windschutzkonzept für die Außengastronomie ermöglicht werden kann und wie die Vorschriften anzupassen wären, um dieses allgemein rechtssicher und unfallsicher auch auf öffentlicher Verkehrsfläche umsetzen zu können. Ausreichende Gehwegbreiten sollen stets berücksichtigt werden. Begründung: Die Außengastronomie im Sommer ist eine existenznotwendige Einnahmequelle für viele Gastronomen. Durch den Klimawandel ändern sich die wetterbedingten Voraussetzungen, indem beispielsweise auch die Windstärken zunehmen. Derzeit sind Windschutzeinrichtungen in der Regel untersagt. In Zeiten des Klimawandels stellt sich die Frage, inwieweit Regeln sich ändernden Ausgangsbedingungen anpassen sollten. Gastronomen sollten ihre gemieteten Flächen wetterfester gestalten können. So wäre unter Anderem zu prüfen, inwieweit Windschutzeinrichtungen an einzelnen Seiten, beispielsweise in Hauptwindrichtung West, angebracht werden können, ohne dass sich eine "Verhüttelung" bildet. Ziel muss es sein, möglichst verlässliche Bedingungen zu schaffen, von denen die Stadt wiederum steuerlich durch den Geschäftserfolg der Gastronomie finanziell profitiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Unzureichende Baustellenplanung für Radfahrer im Riederwald
Antrag vom 12.12.2025, OF 812/11 Betreff: Unzureichende Baustellenplanung für Radfahrer im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radverkehr im Riederwald während der Bauzeit der A66 und der NMS-Bahn sicherzustellen. Dazu gehört, die Straße Am Erlenbruch, vom FSV-Sportplatz bis zur Wächtersbacher Straße, in beide Richtungen. Außerdem soll die Verkehrsführung durch den Wald, vom Riederbruch bis zur Orber Straße, sichergestellt werden. Wegen der zu erwartenden Bauzeit sind alternative Wege vorzusehen und durch eine ausführliche Beschilderung umzusetzen. (Verbotsschilder alleine sind keine Radwegeplanung) Begründung: Die bisherigen Maßnahmen zur Sicherung des Radverkehrs sind vollkommen unzureichend. Schon bisher waren die Fahrradwege entlang des Erlenbruchs unzureichend. Die Schilder, dass nun Wege gesperrt sind und sich die Radler den Weg durch den Riederwald suchen sollen, helfen auch nicht weiter. Es ist dabei auch nicht hilfreich, dass vom Max-Bromme-Steig aus, kein Übergang über den Erlenbruch möglich ist. Der Weg entlang der Bahnstrecke ist schon heute mit Schlamm bedeckt und somit kaum noch für Radfahrerinnen und Radfahrer nutzbar. Bei beiden Baumaßnahmen ist mit einer mehrjährigen Bauzeit zu rechnen, wodurch eine ordentliche Radwegeführung nicht nur notwendig ist, sondern sich auch lohnen dürfte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Traglufthalle für das Stadionbad bauen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7804 entstanden aus Vorlage: OF 1546/5 vom 09.10.2025 Betreff: Traglufthalle für das Stadionbad bauen Der Magistrat wird gebeten, aus der nun vorliegenden Machbarkeitsstudie die richtigen Konsequenzen zu ziehen und das Stadionbad zeitnah mit einer Traglufthalle zu versehen und dafür alle notwendigen technischen und finanziellen Mittel bereitzustellen. Begründung: Eine Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass das Errichten einer Traglufthalle möglich ist und der Bedarf hierfür im Ortsbezirk dringend besteht. Die Eltern vieler Schülerinnen und Schüler, die im Süden der Stadt eine Schule besuchen, beschweren sich zu Recht über den Mangel an überdachten Schwimmbädern in der Nähe. Während es im Norden bereits mehrere solcher Angebote gibt, fehlen diese in Niederrad komplett. Der Frankfurter Süden hat insgesamt nur ein einziges, während es eine solche Überdachung sowohl in Bergen-Enkheim, Nieder-Eschbach als auch in Hausen gibt. Dass im Süden Frankfurts Bedarf besteht, zeigt auch die Initiative "Traglufthalle für das Stadionbad", die bereits viele hundert Unterstützer*innen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7805 entstanden aus Vorlage: OF 1596/5 vom 07.11.2025 Betreff: Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV), der Landesärztekammer Hessen, des Universitätsklinikums Frankfurt sowie weiteren relevanten Akteuren (z. B. Hochschuleinrichtungen und Träger der Kinderkliniken) kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um eine flächendeckende und wohnortnahe kinderärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechzeiten sicherzustellen. Hierbei soll insbesondere geprüft werden, 1. wie eine Wiederaufnahme oder alternative Etablierung eines kinderärztlichen Notdienststandortes im zentralen Stadtgebiet (z. B. Universitätsmedizin Frankfurt) gewährleistet werden kann; 2. welche strukturellen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssen; 3. wie die Kommunikation mit Eltern und Sorgeberechtigten verbessert werden kann, um Verunsicherungen und unnötige Notaufnahmen zu vermeiden. Begründung: Bis vor Kurzem war die kinderärztliche Notdienstversorgung ("KiNo") in Frankfurt am Main an mehreren Standorten geregelt, unter anderem in Frankfurt-Höchst und am Universitätsklinikum Frankfurt. Nach der Entscheidung des Universitätsklinikums, ihre personellen Kapazitäten aus der kinderärztlichen Notfallversorgung abzuziehen, ist derzeit nur noch der Standort Höchst für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Diese Entwicklung führt zu erheblichen Nachteilen für Familien mit Kindern in weiten Teilen Frankfurts. Die Wege nach Höchst sind, insbesondere aus den östlichen und zentralen Stadtteilen, lang und umständlich. Dies kann dazu führen, dass Eltern notwendige Arztbesuche bei akuten Erkrankungen ihrer Kinder hinauszögern oder stattdessen die Notaufnahme der Krankenhäuser aufsuchen, die jedoch primär für schwerkranke oder stationär behandlungsbedürftige Kinder vorgesehen sind. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung angekündigte Ausweitung telemedizinischer Angebote kann die klinische Untersuchung eines Kindes nicht ersetzen. Gerade bei Kleinkindern, die Symptome häufig nicht klar äußern können, bleibt die körperliche Untersuchung durch eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt eine sichere medizinische Einschätzung. Eine wohnortnahe und verlässliche kinderärztliche Notfallversorgung ist daher ein zentrales Anliegen der Daseinsvorsorge. Der Magistrat wird daher gebeten, sich zeitnah mit der KV und den beteiligten Einrichtungen über tragbare Lösungen zu verständigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Beteiligungsverfahren zur Offenlage des Flächennutzungsplans - Umwidmung landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich in ein Sondergebiet - Planung zur Ermöglichung der Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7704 entstanden aus Vorlage: OF 259/14 vom 27.10.2025 Betreff: Beteiligungsverfahren zur Offenlage des Flächennutzungsplans - Umwidmung landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich in ein Sondergebiet - Planung zur Ermöglichung der Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes Vorgang: OM 2905/22 OBR 14 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Offenlage des Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main für die folgenden Lagen im Grundbuchbezirk Harheim eine Umwidmung der genannten Flächen von derzeit landwirtschaftlicher Nutzfläche im Außenbereich in ein Sondergebiet Einzelhandel - Planung im Entwurf des Regionalplans Südhessen/Vorentwurf RegFNP darzustellen: Flurstück 96/2, Flur 2 (2599 qm) Flurstück 97, Flur 2 (5392 qm) Flurstück 98, Flur 2 (4392 qm) Ziel der Umwidmung ist, die Ansiedlung eines Supermarktes bzw. Nahversorgungsmarktes zu ermöglichen, um die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit höherwertigen Lebensmitteln und Drogerieartikeln im Stadtteil sicherzustellen. Dabei sind die im Beteiligungsverfahren geltenden Fristen zur Stellungnahme zu beachten; der Ortsbeirat bittet um zeitnahe Bearbeitung des Antrags. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass gemäß der Anregung vom 10.10.2022, OM 2905, die Versiegelung der genutzten Ackerflächen durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe vollständig ausgeglichen werden muss. Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form einer Wildwiese, Blumenwiese oder Ähnlichem. Der Ortsvorsteher wird parallel im Namen des Ortsbeirats eine entsprechende Stellungnahme über das offizielle Beteiligungsportal des Landes Hessen (https://beteiligungsportal.hessen.de) abgeben, in der die oben genannte Umwidmung ebenfalls beantragt wird. Begründung: Der betreffende Bereich ist derzeit als landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich ausgewiesen. Aufgrund seiner Lage - insbesondere der sehr guten Erschließbarkeit und ausgezeichneten Erreichbarkeit zu Fuß, mit Fahrrad, Bus (Bushaltestelle direkt am Grundstück) und Pkw - bietet er sich jedoch in besonderer Weise für eine Entwicklung für die wohnortnahe Nahversorgung an. Im Stadtteil besteht ein deutlicher Mangel an Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Durch die Ansiedlung eines Supermarktes kann die Versorgungssituation insbesondere mit höherwertigen Lebensmitteln, einer Drogerie, einer Metzgerei und möglicherweise auch einem Café erheblich verbessert und gleichzeitig eine ortsnahe Arbeitsplatzstruktur geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2905
Gemeinsam für eine solidarische Stadt für Alle
Antrag vom 26.10.2025, OF 1304/2 Betreff: Gemeinsam für eine solidarische Stadt für Alle Der Ortsbeirat verurteilt die jüngsten Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz, in denen er im Zusammenhang mit dem "Stadtbild" Menschen mit Migrationsgeschichte oder sichtbarem migrantischem Hintergrund als Problem bezeichnete und von "herumlungernden" Personen sprach, die "eigentlich abgeschoben werden müssten". Diese Aussagen schüren rassistische Ressentiments, zeichnen ein diskriminierendes Bild unserer vielfältigen Stadtgesellschaft und leisten einer Spaltung der Bevölkerung Vorschub. Sie stehen im Widerspruch zu den Grundwerten von Gleichberechtigung, Solidarität und gegenseitigem Respekt, auf denen unser gesellschaftliches Zusammenleben beruht. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich ebenfalls eindeutig von diesen Äußerungen zu distanzieren und die Vielfalt und Offenheit unserer Stadt öffentlich zu bekräftigen. Begründung: Die pauschalen Aussagen des Bundeskanzlers über das vermeintliche "Verlottern" deutscher Innenstädte zeichnen ein verzerrtes und stigmatisierendes Bild urbaner Realität. Sie lenken von den tatsächlichen gesellschaftlichen Ursachen sozialer Probleme ab - wie steigender Mieten, wachsender Armut, Unterfinanzierung der Kommunen und ungleicher Ressourcenverteilung. Unsere Städte sind Orte des Zusammenlebens, der Vielfalt und der demokratischen Teilhabe. Anstatt sie mit diffamierenden Zuschreibungen zu belegen, braucht es politische Unterstützung für soziale Infrastruktur, bezahlbaren Wohnraum, öffentliche Daseinsvorsorge und kulturelle Teilhabe. Der Ortsbeirat setzt mit diesem Beschluss ein Zeichen gegen populistische Stimmungsmache und für eine solidarische Stadt, die niemanden ausgrenzt. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.12.2025, OF 1326/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 51 1. Die Linke-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 1304/2 vorzuziehen und nach Tagesordnungspunkt I/50. zu beraten. 2. Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7857 2025 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. c) Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1326/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu c) GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Entmietung durch ABG? Nein, nicht mal für eine Stunde
Antrag vom 26.10.2025, NR 1412 Betreff: Entmietung durch ABG? Nein, nicht mal für eine Stunde Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Sanierung ist so zu gestalten, dass die ABG Mieterinnen im Nordend (Münzenberger, Gellertstr. ect. ) nicht mal für einen Tag ausziehen müssen. Begründung: Entmieten ist unmenschlich und unnötig. Die energetischen Sanierungen zum Beispiel um die Butzbacher Str 52 durch die ABG sind ohne Entmietung, nicht mal für eine Stunde, erfolgreich durchgeführt worden. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.10.2025, NR 1381 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1381 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1412 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt (NR 1381 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1381 = Annahme, NR 1412 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1381 und NR 1412 = Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1381 wird auf Wunsch von GRÜNE und Volt bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1412 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 954/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1381 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1412 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 589 2025 1. Der Vorlage NR 1381 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1412 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 954/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen Volt (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6805, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 92-40
Frankfurts Stadtbild soll vielfältig bleiben - Subkulturen erhalten z. B. in Bonames Ost. M 141/25
Antrag vom 25.10.2025, NR 1420 Betreff: Frankfurts Stadtbild soll vielfältig bleiben - Subkulturen erhalten z. B. in Bonames Ost. M 141/25 Jeder Ethnologe weiß, wie schmerzhaft es ist für Menschen vertrieben zu werden vom eigenen Boden. Es fehlt also ein "Menschliches Gutachten", welches sich mit der Auswirkung auf die in den Freizeitgärten (Auf der Steinernen Straße) lebende Subkultur beschäftigt. So kann ein Bewusstsein geschaffen werden Ethnien zu erhalten und zu würdigen, statt die geplanten unmenschliche Vertreibung brutal durchzusetzen. Unzählige Beispiele weltweit Zeugen von Vertreibung und Gewalt, viele indigene Völker sind davon betroffen bis heute. Nur langsam entsteht ein Bewusstsein, sich damit zu beschäftigen zu würdigen und zu erhalten in Frankfurt am Main. In M141/25 wurde lediglich ein Baumgutachten erstellt, welches leider nicht öffentlich ist. Es fehlt also ein Gutachten über die dort lebendende Subkultur/Ethnie/Menschen. Areal Siehe Foto. Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Es wird ein ethnologisches Gutachten erstellt über die in den Freizeitgärten lebenden Menschen, (Auf der Steinerne Straße M141/25) um eine Aussage machen zu können, ob diese sich von Herrn Friedrich Merz angesprochen fühlen können mit seiner Stadtbildaussage, oder nicht. 2. Dann wird erst entschieden, ob die Menschen doch wertvoll sind und nicht vertrieben werden sollen, es gar eine Integration am Gartenzaun gibt oder die Menschen doch "weg" müssen, "rausfliegen" wie der Römer leider fordert in M141/25 3. Das Baumgutachten, was in M141/25 nicht mal erwähnt wird, wird umgehend für alle zugänglich gemacht. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.10.2025, NR 1419 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1419 auf die Tagesordnung II der 44. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1419 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1420 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1419 und NR 1420 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1419 = Annahme, NR 1420 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1419 und NR 1420 = Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 72 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1419 auf die Tagesordnung II der 44. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1419 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1420 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6853, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025
Höchst: Sitzungssaal im Bolongaropalast
Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2004 Betreff: Höchst: Sitzungssaal im Bolongaropalast Im Kapellensaal ist keine fest installierte Medientechnik geplant. Deshalb ist auch keine eingebaute Hilfe für Menschen mit Hörbehinderung dort vorhanden. Möglich wäre eine tragbare mobile Lösung mit einer Anlage mit Mikrofon zur Nutzung über Handy oder Kopfhörer. Diese Technik ist auch im Veranstaltungssaal in Verbindung mit einer eingebauten Anlage möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1243
Umbau/Abriss der Gebäude im Oberurseler Weg 19
Auskunftsersuchen vom 23.10.2025, V 1302 entstanden aus Vorlage: OF 630/8 vom 06.10.2025 Betreff: Umbau/Abriss der Gebäude im Oberurseler Weg 19 Dem Ortsbeirat wurde bekannt, dass im Objekt Oberurseler Weg 19 Mietern gekündigt wurde bzw. diese gekündigt haben. Hintergrund hierfür sei der Abriss und Neubau der Gebäude. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft darüber gebeten, 1. was insgesamt dort geplant ist/wird; 2. was gemäß dortigem Bebauungsplan möglich ist; 3. in welchem Zeitrahmen sich eventuelle (Um-)Baumaßnahmen ereignen; 4. wie die Andienung der Baustelle geplant ist. Begründung: Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer der Wohn- und Geschäftshäuser im Oberurseler Weg 19 Pläne, die Gebäude durch einen Neubau zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Betreiberverträge der Stadt Frankfurt
Anfrage vom 22.10.2025, A 376 Betreff: Betreiberverträge der Stadt Frankfurt Der Magistrat berichtete im B 365 vom 27.09.2024 unter anderem, dass es im Jahr 2023 insgesamt 49 Verträge für den Betrieb von Unterkünften für geflüchtete und wohnungslose Menschen von der Stadt Frankfurt mit gemeinnützigen Trägern gab. Für diese bestanden Vertragslaufzeiten von drei bis zwanzig Jahren. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1, Wie viele laufende Verträge der Stadt Frankfurt mit gemeinnützigen Trägern für den Betrieb von Unterkünften für geflüchtete und wohnungslose Personen bestanden zum Ende des Jahres 2024? 2. Welche Vertragslaufzeiten hatten diese jeweils? 3. Wie viele Personen sind in diesen Unterkünften jeweils untergebracht gewesen? 4. Um welche gemeinnützigen Träger handelt es sich jeweils? 5. Welche Höhe hatten die Zahlungen der Stadt im Jahr 2023 an diese Träger jeweils? 6. Wie viele dieser Zahlungen bzw. Kosten hat die Stadt Frankfurt durch das Land oder den Bund jeweils erstattet bekommen? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 365 Versandpaket: 29.10.2025
Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7715 entstanden aus Vorlage: OF 576/7 vom 11.11.2025 Betreff: Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten Der Ortsbeirat bedauert, dass die Postbankfiliale in der Thudichumstraße 5 bis 7 geschlossen wurde. Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat darüber zu informieren, ob auch die Dienstleistungen der Deutschen Post in der Thudichumstraße 5 bis 7 (Rödelheim) zukünftig nicht mehr angeboten werden; 2. sich dafür einzusetzen, dass die Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten bleiben; 3. zu prüfen und zu berichten, wie künftig der Zugang zu Bankdienstleistungen für die Postbankkunden in Rödelheim, Praunheim, Hausen, Westhausen und im Industriehof, die nur unzureichend digital angebunden und in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sichergestellt wird. Begründung: Wie dem Hinweis an der Eingangstür der Postfiliale in der Thudichumstraße zu entnehmen ist, sind dort Ein- und Auszahlungen nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass auch diese Filiale in der Thudichumstraße 5 bis 7 von den Schließungsplänen der Postbank betroffen ist. Presseberichten zufolge trifft dies bereits eine Reihe von Filialen im Frankfurter Stadtgebiet. Unklar ist, wie es mit den Dienstleistungen der Deutschen Post weitergeht. Als Ausgleich wird auf Post- und Paketstationen verwiesen. Damit geht allerdings eine Reduzierung des Serviceangebots einher. Dieser massive Abbau der öffentlichen Daseinsvorsorge ist gerade für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen ein Problem. Dies ist auch schon bei den Schließungen der Sparkassenfilialen, z. B. in Praunheim und Hausen, zu beobachten gewesen. Aus diesen Gründen spricht sich der Ortsbeirat gegen einen vollständigen Verlust der Filiale in der Thudichumstraße aus und für eine adäquate Zugangsmöglichkeit zu Postbankleistungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein