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Viele Kinder starten ohne sichere Radfahrkenntnisse in die Schule. Laut der Initiative Bicibús geben etwa 20 Prozent der

Vorlagentyp: F

Frage an den Magistrat

Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding plant, Mehrfamilienhäuser in der Gellertsiedlung im Nordend umfassend zu sanieren und anschließend einen Teil der Mieter*innen zum Auszug zu bewegen. Von den umstrittenen Umbauarbeiten sind insgesamt 400 Haushalte betroffen. 68 Haushalte sollen nach einem aufwendigen Umbau nicht wieder in ihre Wohnungen zurückkehren dürfen. Darunter sind fragwürdige Maßnahmen wie zum Beispiel die Zusammenlegung von Wohnungen und der Anbau teurer Balkone. Ich frage den Magistrat: Wie ist die Entmietung dutzender Haushalte mit dem sozialen Auftrag der ABG vereinbar und mit welcher genauen Mietsteigerung ist nach der Sanierung zu rechnen?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Pauli! Um die Klimaschutzziele zu erreichen, stehen wir vor der großen Herausforderung, den Gebäudebestand energetisch zu modernisieren. Zugleich muss eine langfristige Bezahlbarkeit sichergestellt werden. Mit der ABG Frankfurt Holding hat der Magistrat eine Partnerin, die sich dieser Aufgabe annimmt. Die Bemühungen der ABG Frankfurt Holding, die circa 870 Wohneinheiten der Gellertsiedlung an die Fernwärme anzuschließen, begrüßen wir ausdrücklich. Der Magistrat steht mit der ABG Frankfurt Holding im engen Austausch zu den Plänen. Derzeit wird geprüft, ob die Maßnahmen der Kernsanierung in der Rotlintstraße 105 bis 113, 115 bis 119 und in der Münzenbergerstraße 10 bis 12 im geplanten Umfang durchgeführt werden sollen und wie die Folgen für Mieterinnen und Mieter so sozialverträglich wie möglich gestaltet werden können. Hierzu wird eine Vereinbarung zwischen der ABG und der Stadt erarbeitet. Die ABG hat ein umfassendes Konzept entwickelt und den Bestandsmieter:innen vorgestellt. Es umfasst unter anderem eine Informationsveranstaltung, individuelle Gespräche zur Ermittlung des jeweiligen Wohnbedarfs sowie das Angebot alternativen Wohnraums inklusive der Möglichkeit, die aktuelle Miethöhe bei vergleichbarer Wohnqualität beizubehalten. Darüber hinaus werden die Mieter:innen über gesetzliche Regelungen informiert, etwa zur Kostenübernahme bei Umzügen oder zur Unterstützungsleistung bei der Wohnungsausstattung. Es wurden und werden im Kontext der geplanten Maßnahmen durch die ABG keine Kündigungen ausgesprochen. Alle Mieter:innen haben das Recht, in ihre Wohnung zurückzukehren. Das bisher vorgelegte Konzept für die 64 Wohnungen der Münzenbergerstraße/Rotlintstraße sieht vor, den Mieterinnen und Mietern langfristige alternative Wohnungen anzubieten. Der Magistrat sieht Verbesserungsbedarf dahin gehend, dass Bestandsmieter:innen während der Bauarbeiten Übergangswohnungen im Quartier angeboten werden und ihnen anschließend die Rückkehr in ihre ursprüngliche Wohnung ermöglicht wird. Hinsichtlich der Mietpreisentwicklung wird angestrebt, diese durch eine maximale Ausschöpfung verfügbarer Förderprogramme für den Gebäudekomplex Münzenbergerstraße/Rotlintstraße möglichst moderat zu gestalten. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Gibt es eine Zusatzfrage? Frau Pauli? (Zurufe) Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Sie haben gefragt, ob es genaue Zahlen gibt. Die genauen Zahlen müssen noch ermittelt werden, weil wir jetzt kalkulieren müssen, wie hoch die genauen Kosten für die Maßnahmen der Sanierung sind und welche Förderprogramme in Anspruch genommen werden können. Wir prüfen auch, ob wir möglicherweise Förderprogramme aus dem ersten und zweiten Förderweg nutzen können. Das hängt davon ab, wie umfassend die Wohnungen instand gesetzt werden. Wenn sie auf Neubauniveau instand gesetzt werden würden, dann könnten wir eine Neubauförderung gewährleisten. Das heißt, dann könnten wir auch prüfen, ob wir Förderwohnungen in dem Komplex unterbringen. Wenn die Wohnungen eher saniert und nicht umfassend modernisiert werden, dann haben wir das neue Programm des Modernisierungsbonus. Dieses legt fest, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten werden darf, wenn man die städtischen Fördertöpfe nutzt. Die OVM, also die ortsübliche Vergleichsmiete, liegt in dem Areal momentan etwa bei 12,50 Euro. Heute zahlen die Mieterinnen dort in der Liegenschaft zwischen 5,20 Euro und zwölf Euro.

Reden im Parlament

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