Verkehr und Straße
Vorlagen
Unzureichende Baustellenplanung für Radfahrer im Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7877 entstanden aus Vorlage: OF 812/11 vom 12.12.2025 Betreff: Unzureichende Baustellenplanung für Radfahrer im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, den Radverkehr im Riederwald während der Bauzeit der A66 und der Nordmainischen S-Bahn sicherzustellen. Dazu gehört die Straße Am Erlenbruch, von der PSD Bank Arena bis zur Wächtersbacher Straße, in beide Richtungen. Außerdem soll die Verkehrsführung durch den Wald von Am Riederbruch bis zur Orber Straße sichergestellt werden. Wegen der zu erwartenden Bauzeit sind alternative Wege vorzusehen und durch eine ausführliche Beschilderung umzusetzen (Verbotsschilder alleine sind keine Radwegeplanung). Begründung: Die bisherigen Maßnahmen zur Sicherung des Radverkehrs sind vollkommen unzureichend. Schon bisher waren die Fahrradwege entlang des Erlenbruchs unzureichend. Die Schilder, dass nun Wege gesperrt sind und sich die Radler den Weg durch den Riederwald suchen sollen, helfen auch nicht weiter. Es ist dabei auch nicht hilfreich, dass vom Max-Bromme-Steig aus kein Übergang über den Erlenbruch möglich ist. Der Weg entlang der Bahnstrecke ist schon heute mit Schlamm bedeckt und somit kaum noch für Radfahrerinnen und Radfahrer nutzbar. Bei beiden Baumaßnahmen ist mit einer mehrjährigen Bauzeit zu rechnen, wodurch eine ordentliche Radwegeführung nicht nur notwendig ist, sondern sich auch lohnen dürfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Verkehrssicherheit erhöhen - Piktogramme vor Riederwälder Kindergärten
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7876 entstanden aus Vorlage: OF 811/11 vom 12.12.2025 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Piktogramme vor Riederwälder Kindergärten Der Magistrat wird gebeten, die Riederwälder Kinder besser vor den Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen. Dafür werden Piktogramme auf der Schäfflestraße und Raiffeisenstraße angebracht. Außerdem werden Warnfiguren aufgestellt, die zusätzlich auf die Kinder aufmerksam machen. Begründung: An der Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße gibt es im Radius von wenigen Metern drei Kindergärten, ein KiFaZ und einen Sportplatz für Kinder. Gleichzeitig wird in diesem Bereich oft zu schnell gefahren, teilweise auch gegen die Einbahnstraße. Es bleibt zu hoffen, dass es nicht einen Unfall, wie letztes Jahr vor dem Kindergarten in der Wächtersbacher Straße, braucht, um die Verkehrssicherheit zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Raiffeisenstraße jetzt für Durchgangsverkehr schließen!
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7874 entstanden aus Vorlage: OF 809/11 vom 01.12.2025 Betreff: Raiffeisenstraße jetzt für Durchgangsverkehr schließen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1876/22 Der Magistrat wird gebeten, die von ihm seit Jahren geforderte Schließung der Raiffeisenstraße für den Autoverkehr vor dem evangelischen Kindergarten endlich umzusetzen. Begründung: Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Klage eines Anwohners gegen die Poller im Nordend abgewiesen. Diese Klage wurde vom Magistrat als einzige Begründung angeführt, die vom Ortsbeirat geforderten Poller in der Raiffeisenstraße abzulehnen. Im Riederwald leiden Anwohnerinnen und Anwohner nach wie vor unter Autofahrern, die gegen die Einbahnstraße durch die Raiffeisenstraße rasen, um den Stau auf der Straße Am Erlenbruch zu umgehen. Die Stadtverordneten haben der Schließung bereits mit Beschluss vom 09.06.2022, § 1876, zugestimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Dietesheimer Straße
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7872 entstanden aus Vorlage: OF 806/11 vom 15.12.2025 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Dietesheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen in der Dietesheimer Straße umzusetzen: 1. Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen (z. B. "Haifischzähne") an der Einmündung der Dietesheimer Straße in die Bürgeler Straße, 2. Setzen von Pollern an der Einfahrt des Garagenhofs hinter dem Kiosk; 3. Verdeutlichung des bereits bestehenden Halteverbots im Bereich der Kurve durch Aufbringen von Markierungen auf der Straße; 4. Setzen von Pollern vor und hinter dem abgesenkten Bordstein nach der Kurve; 5. Erneuerung der Markierung im Bereich der Feuerweheinfahrt. Begründung: 1. Die Kreuzung ist schlecht einsehbar, viele Autofahrer überfahren die Kreuzung ohne ihre Geschwindigkeit zu reduzieren. 2. Die Einfahrt wird oft so eng zugeparkt, dass ein Ausfahren in die enge Straße kaum möglich ist. 3. Bereits mehrfach wurde an dieser Stelle das Halteverbotsschild zerstört und entfernt, wodurch keine Verfolgung des Falschparkens möglich war. Die Markierung erlaubt dies auch bei abgebrochenem Schild, zudem verdeutlicht die Markierung das Halteverbot, das vor allem auch für Rettungskräfte nötig ist. 4. Oft wird dieser Bereich zugeparkt, sodass Eltern mit Kinderwägen bzw. gehbehinderte Personen an dieser Stelle nicht den abgesenkten Bürgersteig nutzen können. 5. Die Sperrflächenmarkierung der Feuerwehreinfahrt ist kaum noch zu sehen und sollte erneuert werden. Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7873 entstanden aus Vorlage: OF 807/11 vom 13.12.2025 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln Vorgang: OM 1302/22 OBR 11; ST 2754/22; V 1282/25 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den Fuß- und Radverkehr auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke zu planen und umzusetzen. Die Maßnahmen müssen den Abstand zwischen den Nutzer:innen der Gehwege und dem Pkw- und Schwerlastverkehr auf ein sicheres Maß erhöhen. Zudem sind Mittel und Wege zu finden, um sicherzustellen, dass Radfahrer nur mit dem nach § 5 Absatz 4 StVO vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern überholt werden können. Der Gehweg unterschreitet mit teils unter einem Meter die nach Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) geforderte Mindestbreite von 1,50 Metern und stellt damit eine erhebliche Gefährdung dar. Die in diesem Bereich ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist durch geeignete Maßnahmen zu überwachen. Im Zuge dieser Maßnahmen wird der Magistrat gebeten, für den Verkehrsbereich der Rampe der Carl-Ulrich-Brücke/Dieburger Straße/Carl-Benz-Straße aktuelle Verkehrsmengenzahlen zu erheben, sofern diese nicht bereits belastbar vorliegen. Die Zahlen sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis vorzulegen. Die Sofortmaßnahmen sind prioritär zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs umzusetzen. Sie sollen zugleich die verkehrstechnische Situation einem rechtssicheren Zustand zuführen und den Ablauf der Planung sowie die Umsetzung der endgültigen Rampengestaltung beschleunigen. Begründung: Die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke weist mit einer Gesamtbreite von ca. zehn Metern eine erhebliche Engstelle auf. Der Gehweg hat teils eine Breite von unter einem Meter und unterschreitet damit die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 Metern. Radfahrer können aufgrund der Enge und des Gegenverkehrs nicht mit dem nach § 5 Absatz 4 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern überholt werden. Damit ist die derzeitige Verkehrsführung rechtlich bedenklich und stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Obwohl die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wurde, fehlt eine wirksame Überwachung. In der Praxis wird häufig schneller gefahren. Viele Radfahrer:innen weichen verständlicherweise aus Angst auf den schmalen Gehweg aus. Hinzu kommt, dass vorhandene Warnbaken, die den Radverkehr vom Gehweg auf die Fahrbahn leiten sollten, beidseitig auf der Rampe und deren Zufahrten komplett umgefahren würden. Damit entfällt selbst die minimale provisorische Sicherung. Seit dem Ersatzneubau der Brücke im Jahr 2014 wird über eine bauliche Lösung diskutiert. Vereinbarungen zwischen Stadt und Land liegen vor. Dennoch ist eine Umsetzung frühestens im Jahr 2027 zu erwarten. Angesichts der akuten Gefährdungslage ist eine weitere Verzögerung nicht hinnehmbar. Die erbetenen Sofortmaßnahmen dienen daher nicht nur dem Schutz von Fuß- und Radverkehr, sondern auch der Kommune und dem Land, um sich vor möglichen Klagen aufgrund von Vernachlässigung der Verkehrssicherheit zu bewahren. Gleichzeitig ist der Magistrat verpflichtet, die endgültige Rampengestaltung beschleunigt zu planen und umzusetzen, damit eine dauerhafte Lösung zeitnah erreicht wird. (Foto: Privat, Gehwegbreite 80 Zentimeter) (Foto Privat, Gehwegbreite kleiner als 90 Zentimeter) (Foto: Privat. Wie häufig: Rollerfahrer auf dem Gehweg) (Foto: Privat, Gehwegbreite 80 Zentimeter) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2754 Auskunftsersuchen vom 20.10.2025, V 1282
Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, Schießhüttenstraße
Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1348 entstanden aus Vorlage: OF 808/11 vom 13.12.2025 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, Schießhüttenstraße Vorgang: V 267/22 OBR 11; ST 823/22; OA 470/24 OBR 11; B 442/24 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat nun verbindlich Auskunft zu geben, ab wann wie in der Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 823, mitgeteilt die Straßenbahnlinie 12 bis zu ihrer neuen Endhaltestelle "Schießhüttenstraße" in Fechenheim fährt. Begründung: Die Bürger des Stadtteils Fechenheim erwarten nun vom Magistrat, dass die seit Jahren versprochene Verlängerung der Straßenbahnlinie 12 bis zur Schießhüttenstraße in Fechenheim umgesetzt wird Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Anregung vom 24.06.2024, OA 470 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 442
Sicherheit für Fußgänger am Bahnhof „Niederrad“ erhöhen
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 118 Betreff: Sicherheit für Fußgänger am Bahnhof "Niederrad" erhöhen Der Anregung kann nicht entsprochen werden: "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen." (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu den §§ 39 bis 43, Rnr. 2) Hierzu zählen auch Markierungen. Ferner gibt die dort unauffällige Verkehrsunfalllage keinen zwingenden Anlass zum Tätigwerden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7404
Zugestellter Gehweg in der Friedberger Landstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 138 Betreff: Zugestellter Gehweg in der Friedberger Landstraße Der Magistrat entspricht der Anregung. Bei einer Überprüfung vor Ort wurde eine Überbauung des Sommergartens in der Friedberger Landstraße 96 festgestellt und der sofortige Rückbau angeordnet. Die Stadtpolizei führt entsprechende Nachkontrollen durch. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7469
Maßnahmen gegen das behindernde Abstellen von E-Roller und E-Bikes im Frankfurter Süden: Schaffung von Abstellzonen für die genannten Leihfahrzeuge
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 114 Betreff: Maßnahmen gegen das behindernde Abstellen von E-Roller und E-Bikes im Frankfurter Süden: Schaffung von Abstellzonen für die genannten Leihfahrzeuge Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum und seit 2025 auch für das Bikesharing. Die Sondernutzungserlaubnisse enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die Fahrzeug-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Über eine sogenannte Curbside Management Software wird das Angebot kontinuierlich evaluiert und verbessert sowie die Einhaltung der Regeln von Seiten der E-Scooter Anbieter kontrolliert. Die Sondernutzungserlaubnisse werden halbjährlich überarbeitet und es werden Möglichkeiten geprüft, um die Anbieter zielgerichteter zur Einhaltung der Regeln zu verpflichten. In halbjährlich stattfindenden Gesprächen sowie unterjährlich in einem kontinuierlichen Austausch zu aktuellen Meldeschwerpunkten werden gemeinsam mit allen Anbietern Lösungen zur Verbesserung der Situation erarbeitet. Die Stadt Frankfurt am Main hat darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von bis zu 1.000 Mobilitätsstationen entwickelt. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Inzwischen wurden im gesamten Stadtgebiet rund 150 ausgewiesene Parkflächen eingerichtet, die jeweils mit einem Sperrradius von 100 Metern versehen sind - innerhalb dieses Radius ist das Abstellen der Leihfahrzeuge technisch nicht möglich. Mit den Mobilitätsstationen am Bahnhof in Niederrad, an der Stresemannallee, dem Südbahnhof sowie dem Lokalbahnhof wurden bereits erste ausgewiesene Abstellflächen für E-Scooter und Leihfahrräder im Ortsbezirk 5 errichtet. Weitere Mobilitätsstationen im Ortsbezirk befinden sich in Planung. Die individuellen Standorte der Mobilitätsstationen sowie der genaue Zeitpunkt der Umsetzung werden abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort festgelegt. Zur Ordnung der Leihfahrzeuge im Stadtgebiet führen die Anbieterfirmen bereits regelmäßige Kontroll- und Umverteilungsfahrten durch. E-Scooter und Leihfahrräder, die behindernd oder unzulässig in einer Parkverbotszone abgestellt sind, können außerdem über eine von der Stadt Frankfurt bereitgestellte App gemeldet werden - die Leihanbieter werden sich dann kurzfristig um die Beseitigung der Fahrzeuge kümmern ("Falschparker"-App von Nivel, über jeden App-Store kostenlos zu beziehen). Zudem ist an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline-Nummer des jeweiligen Anbieters zu finden, über die 24 Stunden am Tag falsch abgestellte Leihfahrzeuge gemeldet werden können. Die Anregung wird zum Anlass genommen, die Situation im Frankfurter Süden erneut zu prüfen. Anschließend wird es einen Austausch mit den Anbietern geben, um geeignete Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7439
Anbringung von Pollern in der Eichwaldstraße, um Falschparken zu unterbinden
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 135 Betreff: Anbringung von Pollern in der Eichwaldstraße, um Falschparken zu unterbinden Die beschriebenen Maßnahmen im genannten Straßenabschnitt, insbesondere die Einrichtung des absoluten Haltverbots, wurden im Jahr 2023 vorgenommen. Ziel war es, die Gehwege für Fußgänger:innen passierbarer zu gestalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die aktuelle Beschilderung sowie die Markierungen im Straßenraum entsprechen den gültigen rechtlichen Vorgaben und wurden korrekt und gut sichtbar angebracht. Die bestehenden Maßnahmen sind geeignet und ausreichend, um das geltende Haltverbot zu verdeutlichen. Weitere bauliche Maßnahmen - wie z. B. das nachträgliche Setzen von Pollern - sind an der hier gegenständlichen Örtlichkeit nicht möglich, da dadurch der Gehweg dauerhaft so eingeengt werden würde, dass die notwendige Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet wäre. Eine punktuelle Absicherung würde die Situation ebenfalls nicht verbessern und eine Absicherung des gesamten Gehweges wäre nicht verhältnismäßig Es handelt sich hierbei um ein bewusstes Fehlverhalten Einzelner, das nicht durch die bauliche oder verkehrsrechtliche Ausgestaltung des Straßenabschnitts verursacht wird, sondern durch mangelnde Regelbefolgung. Diesem Verhalten kann leider nicht mit weiteren straßenverkehrsbehördlichen Mitteln abgeholfen werden. Die Eichwaldstraße wird mehrmals wöchentlich seitens der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert, eine weitere Steigerung der Überwachungsdichte ist personell nicht möglich. Im September 2025 wurden 52 Verwarnungen ausgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7366
Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung am Niederräder Ufer auf Höhe der KGS Niederrad
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 113 Betreff: Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung am Niederräder Ufer auf Höhe der KGS Niederrad Es wurden bereits mehrfach Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der KGS Niederrad durchgeführt. Bei all diesen Kontrollen war die Anzahl der Fahrzeuge, die die Geschwindigkeit in einem ahndungsfähigen Bereich überschritten, derartig gering, dass weitere Messungen zu Lasten stärker gefährdeter Bereiche gehen würde. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7428
Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 105 Betreff: Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1288
Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße
Antrag vom 12.01.2026, OF 1171/9 Betreff: Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße Vorgang: OM 7323/25 OBR 9; ST 2080/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine in der ST2080 zum Ausdruck gebrachte Ablehnung eines Parkverbots für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße zu überdenken und dieses zeitnah umzusetzen. Die durch den Magistrat vorgebrachte Begründung für die Ablehnung der Anregung des Ortsbeirats, dass ein solches Verbot zu Verdrängung in schmalere Nebenstraßen führe, überzeugt nicht: Gemäß StVO ist das Parken an engen Straßenstellen bereits unzulässig, wenn keine ausreichende Restfahrbahnbreite verbleibt. In den vom Magistrat angeführten "deutlich schmaleren Nebenstraßen" wäre das Abstellen von Wohnmobilen und Lkw somit ohnehin rechtswidrig, insbesondere auf dem Gehweg. Ein antizipiertes illegales Ausweichverhalten, gegen das der Magistrat ebenso zur Tat schreiten müsste, sollte kein Grund sein, notwendige Maßnahmen zu unterlassen. Begründung: Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich wiederholt über die durch parkende Wohnwägen und LKW angespannte Parksituation in der Kaiser-Sigmund-Straße beschwert und dazu bereits eine Petition beim Magistrat vorgelegt. Der Ortsbeirat hat das Problem bereits erkannt und den Magistrat um Abhilfe gebeten. Die Dringlichkeit soll angesichts der Beschwerdenlage und der teilweise gefährdenden Situation noch einmal deutlich gemacht werden. Neben den Wohnwagen werden auch immer wieder gewerbliche LKW und Lieferwagen mit Überlänge in diesem Wohngebiet abgestellt, die die Sicht der zu Fuß gehenden Personen massiv einschränken. Angesichts der Tatsache, dass sich hier auch Schulwege und Kinderbetreuungseinrichtungen gibt und es auf der gesamten Straßenlänge außerhalb der Kreuzungen mit Marbachweg und Eckenheimer Landstr. keine gesicherten Querungsmöglichkeiten eingerichtet wurden, stellt dies einen weiteren Grund dar, diese Straße frei von solchen Fahrzeugen zu halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7323 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2080 Beratung im Ortsbeirat: 9
Fußgänger über die Saalburgstraße: Hopp, hopp
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 136 Betreff: Fußgänger über die Saalburgstraße: Hopp, hopp Aufgrund eines Fehlers in der verkehrsabhängigen Steuerung der Lichtsignalanlage an der Saalburgstraße (in Höhe der Berger Straße) wurde kurzfristig das Festzeitprogramm 1 aktiviert. Dieses Programm sieht leider nur eine sehr kurze Grünzeit für den Fußverkehr vor, wodurch eine hohe Beschwerdelage seitens der Bevölkerung entstanden ist. Der Magistrat bedauert die Unannehmlichkeiten. Derzeit wird bereits mit Hochdruck an der Anpassung der Steuerung gearbeitet. Ein Umsetzungstermin kann noch nicht genannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7367
Runder Tisch Verkehrsleitung Dippemess
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 133 Betreff: Runder Tisch Verkehrsleitung Dippemess Der Anregung wird entsprochen. Der Magistrat wird den OBR, unter Beteiligung der genannten Ämter und Institutionen, zu einem Informationstermin einladen, bei dem die Verkehrsmaßnahmen rund um die Frankfurter Dippemess vorgestellt werden. Der Termin wird im 2. Quartal 2026 stattfinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6331
Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der Hermannspforte
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 85 Betreff: Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der Hermannspforte Die Verkehrszeichen (VZ) 325.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Beginn verkehrsberuhigter Bereich" und VZ 325.2 StVO "Ende verkehrsberuhigter Bereich" werden zeitnah angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.10.2025, V 1307
Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 86 Betreff: Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg Zu 1. bis 3. Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Zur Zuwegung im Gewässerrandstreifen gibt es aktuell eine Verfügung der Unteren Wasser- und Naturschutzbehörde. Darin wird unter anderem aufgeführt, dass es sich um eine illegale Baumaßnahme handelt, die eine erhebliche Störung des Wasserhaushalts bewirkt. Auch wird darin der Rückbau der baulichen Anlagen binnen einer gewissen Frist verlangt. Es gib also keinerlei Grundlage für die Aufrechterhaltung und Legalisierung des Wegs. Hinweisen möchte der Magistrat auch darauf, dass bereits eine Feuerwehrzufahrt vorhanden ist. Der illegal angelegte Weg stellt keine notwendige Ergänzung dar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7353
Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-Straße
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 79 Betreff: Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-Straße Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Der Verlauf der Ferdinand-Porsche-Straße weist in der Drei-Jahres-Auswertung zwei polizeiliche aufgenommene Verkehrsunfälle mit Personenschaden auf. Damit besteht keine objektiv belegbare Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Im unmittelbaren Bereich gelegene Einrichtungen oder Örtlichkeiten, bei deren eine Gefahrenlage nachgewiesen werden müsste, sind nicht vorhanden. Es besteht daher keine Grundlage für die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7485
Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten II
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 149 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten II Der Anregung wird entsprochen. Die Planung wird entsprechend der bestehenden Baustelle der Krifteler Straße/Ecke Lahnstraße angepasst und umgesetzt. Dort befindet sich derzeit eine Teilsperrung der Fahrbahn mit Einbahnstraßenführung, weshalb die gewünschte Parkregelung in diesem Bereich nicht eingerichtet werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7570
Fahrradbügel in der Schreyerstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 130 Betreff: Fahrradbügel in der Schreyerstraße Der Anregung wird gemäß beigefügtem Plan entsprochen. Der Standort neben der Transformatorenstation ist aufgrund der Leitungen und der wassergebundenen Decke ungeeignet. Die Bügel werden daher - voraussichtlich im 4. Quartal - auf dem ca. 5 m breiten Gehweg vor Hausnummer 12 montiert. Anlage 1 (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7418
Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 78 Betreff: Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende Die beschriebene Situation wird entschärft, indem die Ausfahrtschleuse des Radverkehrs mittels Neumarkierung und ggfs. Einbauten abgesichert wird. Die Einfahrt für Müllfahrzeuge wird weiterhin möglich sein. Anlage 1 (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7490
Einrichtung ausgewiesener Parkzonen für Elektro-Roller im Ortsbezirk 11
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 77 Betreff: Einrichtung ausgewiesener Parkzonen für Elektro-Roller im Ortsbezirk 11 Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen und eine Obergrenze für die E-Scooter-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Die Anbieter von E-Scootern führen regelmäßige Kontroll- und Umverteilungsfahrten durch. Die Stadt Frankfurt am Main hat eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen. Diese Stationen werden in der Regel auf Pkw-Stellplätzen errichtet. Inzwischen wurden im gesamten Stadtgebiet über 150 ausgewiesene Parkflächen eingerichtet, die jeweils mit einem Sperrradius von 100 Metern versehen sind - innerhalb dieses Radius ist das Abstellen der E-Scooter technisch nicht möglich. Ist die Stationsdichte hoch genug, ergibt sich daraus eine Parkverbotszone. In Bereichen mit hoher Stationsdichte, wie dem Bahnhofsviertel und weiten Teilen der Innenstadt, hat sich bereits eine solche Parkverbotszone ergeben. Auch in den Stadtteilen im Ortsbezirk 11 werden in den kommenden Jahren Mobilitätsstationen umgesetzt werden. Die individuellen Standorte der Mobilitätsstationen sowie der genaue Zeitpunkt der Umsetzung werden abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort festgelegt. In Stadtgebieten, in denen noch keine Mobilitätsstationen errichtet wurden, ist das stationslose Abstellen der Fahrzeuge auf Gehwegen unter Berücksichtigung verschiedener Vorgaben weiterhin gestattet. Eine solche Vorgabe ist, dass eine Restgehwegbreite von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. Die Kontrolle und Beurteilung obliegt der Städtischen Verkehrspolizei, die regelmäßig Kontrollen im ruhenden Verkehr durchführt. Behindernd abgestellte E-Scooter, etwa auf Schwerbehindertenparkplätzen oder Radwegen, werden von den Bediensteten umgestellt und entsprechende Verstöße sanktioniert. Auch in minderschweren Fällen, die ahndungswürdig sind, erfolgt eine Sanktionierung. E-Scooter, die behindernd oder unzulässig in einer Sperrzone abgestellt sind, können zudem über eine von der Stadt Frankfurt bereitgestellte App gemeldet werden, die Leihanbieter werden sich dann kurzfristig um die Beseitigung der Fahrzeuge kümmern ("Falschparker" App von Nivel, über jeden App-Store kostenlos zu beziehen). Zudem ist an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline-Nummer des jeweiligen Anbieters zu finden, über die 24 Stunden am Tag falsch abgestellte E-Scooter gemeldet werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7492
Mobilität und Grün für alle - Vorschlag des Städtebaubeirates zum U4-Lückenschluss aufgreifen
Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 16 Betreff: Mobilität und Grün für alle - Vorschlag des Städtebaubeirates zum U4-Lückenschluss aufgreifen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6737 - NR 1261/25 Linke - Mit Beschluss der in der Machbarkeitsstudie (= Grundlagenermittlung) ermittelten Vorzugsvariante 3i durch die Stadtverordnetenversammlung Ende Februar 2025 (§ 5776, M 16) ist die SBEV - Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH beauftragt, in Zusammenarbeit mit den seit der Machbarkeitsstudie eingebundenen städtischen Fachinstanzen sowie Expert:innen in die tiefere Planung einzusteigen und damit im ersten Schritt die Vorplanung aufzunehmen. Die tatsächliche Streckenführung der U4-Verlängerung von der Bockenheimer Warte nach Ginnheim und die genauen Stationslagen werden im Zuge dieser frühen Projektphase, der Vorplanung, untersucht. Eine wesentliche Voraussetzung für eine zielgerichtete und zukunftsfeste, nachhaltige Planung der Verlängerung ist, dass im Rahmen der Vorplanung auch die komplexe Beziehung zwischen der Stadtbahntrasse und der Rosa-Luxemburg-Straße ergebnisoffen und umfassend untersucht wird. Es ist nicht Teil des Planungsauftrags der SBEV, in Zusammenhang mit dem Projekt "Verlängerung U4" einen möglichen Rückbau des Miquelknotens zu betrachten. Wie bereits in der Machbarkeitsstudie, werden im Rahmen der Vorplanung mögliche Varianten unter den Aspekten der "Ökologie", "Ökonomie", "Soziokultur", "Städtebau & Standort" und "Prozesse" betrachtet. Dabei werden auch Erschließungswirkungen und verkehrliche Auswirkungen sowie städtebauliche Aspekte und Entwicklungspotenziale, beispielsweise Wohn- und Freiraumpotenziale, betrachtet und untersucht. All das geschieht in Zusammenarbeit mit den städtischen Fachinstanzen, zu welchen auch das Stadtplanungsamt gehört, welches seit der Machbarkeitsstudie eng in das Projekt eingebunden und beteiligt ist. Eine flankierende städtebauliche Begleitplanung ist gemäß Beschluss § 2710/2023 (B 429/2022) Teil dieser Projektphase. Um das Projekt "Verlängerung U4" hinsichtlich seiner Auswirkungen fundiert bewerten und belastbare Aussagen treffen zu können, werden im Rahmen der Vorplanung zudem auch die folgenden Punkte betrachtet: · Für den nördlichen Abschnitt zwischen Bundesbank und Ginnheim wird eine hydrogeologische Abschätzung durch Expert:innen vorgenommen, um mögliche Auswirkungen eventueller Tiefbauwerke zu prüfen. · Das bereits für die Machbarkeitsstudie erstellte Grundwassermodell und -monitoring wird mit Blick auf ein mögliches Planfeststellungsverfahren fortgeführt und weiterentwickelt. · Um mögliche verkehrliche Auswirkungen der zu betrachtenden Varianten auf den Stadtteil Ginnheim wie auch Frankfurt zu untersuchen und darzustellen, wird eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. · Darüber hinaus werden für das gesamte Projektgebiet mögliche Betroffenheiten geprüft, der ober- und unterirdische Bestand wird detailliert erfasst und der gesamte Projektkorridor digital modelliert. Zudem wird der Baugrund untersucht und die tunnelbautechnischen Betrachtungen werden fortgeführt. · Die für die Machbarkeitsstudie eingeführte Nachhaltigkeitsbetrachtung und -bewertungsmatrix wird weiterentwickelt und fortgeschrieben. Ziel der Projektphase "Vorplanung" ist es, die machbaren Varianten innerhalb des beschlossenen Trassenkorridors der Vorzugsvariante 3i vollumfänglich zu bewerten und eine Entscheidungsgrundlage für eine Variante vorzubereiten. Wie die Machbarkeitsstudie, werden auch die Vorplanung sowie die darin empfohlene/n Variante/n für die U4-Verlängerung den politischen Gremien und der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit einer fundierten Entscheidungsgrundlage können die Stadtverordneten als gewählte Interessensvertreter:innen der Menschen in Frankfurt am Main entscheiden, welche Variante weiter beplant werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vorplanung um eine frühe Projektphase handelt. Ziel ist es, der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich Ende 2026 eine entsprechende Entscheidungsvorlage für einen Vorplanungsbeschluss vorzulegen. Anschließend folgen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, in der das mögliche Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Diese Projektphase schließt mit einem erforderlichen Planfeststellungsbeschluss ab, mit welchem Baurecht geschaffen wird. Mögliche Auswirkungen des Projektes werden auch im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens umfassend geprüft. Aus dieser Prüfung können Auflagen für die Vorhabenträgerin resultieren. Während des Planfeststellungsverfahrens wird die Öffentlichkeit durch Auslegen der Planunterlagen beteiligt, mögliche Einwände und Stellungnahmen werden in einem sogenannten Erörterungstermin erörtert. Bis zur Veröffentlichung und Vorstellung der Vorplanung ist der im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 24.01.2025 (M 16) vorgetragene Sachstand gültig. Die Projekt-Website "Verlängerung U4" (sbev-frankfurt.de/de/u4/startseite) enthält zahlreiche Informationen rund um das Projekt und wird fortlaufend aktualisiert. Bei Fragen und Anliegen rund um das Projekt steht das Projekt-Team der SBEV über ein Projekttelefon (0151/641 52 907) und eine E-Mail-Adresse (verlaengerungu4@sbev-frankfurt.de) für einen direkten Dialog zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.06.2025, NR 1261 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket: 14.01.2026
Illegale E-Bikes der Lieferdienste - Verkehrssicherheit verbessern
Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 11 Betreff: Illegale E-Bikes der Lieferdienste - Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2026, § 6693 - NR 1350/25 CDU - Die Landespolizei ist die originär zuständige Behörde für Überprüfungen von manipulierten Fahrzeugen wie E-Bikes und Pedelecs im öffentlichen Straßenverkehr. Sie überprüft im Rahmen der Streifentätigkeit entsprechende Fahrzeuge der Lieferdienste und ahndet festgestellte Verkehrsverstöße. Wenn konkrete Anhaltspunkte einer technischen Manipulation vorliegen oder bei Geschwindigkeiten, die die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h deutlich übersteigen, werden die Fahrzeuge von den Sachverständigen der Landespolizei einer technischen Prüfung unterzogen und bei Bedarf sichergestellt. Die Stadtpolizei und die städtische Verkehrspolizei unterstützen die Landespolizei bei der Überwachung der E-Bikes, verfügen jedoch nicht über die Fachkenntnisse, um die technisch bedingten Verstöße eines manipulierten Fahrzeuges rechtssicher festzustellen zu können. Weiterqualifizierungsmaßnahmen für Tätigkeiten, für die keine originäre Zuständigkeit besteht, sind nicht zwingend erforderlich, zumal in den wenigen Fällen, bei denen die Landespolizei wegen Manipulationsverdacht hinzugezogen werden musste, eine Unterstützung sichergestellt war. Eine Informations- und Schulungskampagne wäre - wenn sie für notwendig und sinnvoll erachtet wird - seitens der für den fließenden Verkehr zuständigen Landespolizei vorzunehmen. Aufgrund der originären Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Die spezialisierten Verkehrsdienststellen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main überwachen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags grundsätzlich alle Verkehrsbeteiligungen; auch den Radverkehr in Frankfurt am Main. Ein Fokus liegt hierbei auf den Fußgängerzonen in der Innenstadt. Im laufenden Jahr waren Beschwerden zu Fahrradkurieren, hier: insbesondere Lebensmittellieferdienste, eingegangen. Beanstandet wurden vorrangig eine nicht angepasste Fahrweise und das Abstellverhalten der Fahrräder. Die Verkehrsüberwachung (D 610) und der Stabsbereich Prävention (E 4) haben darauf reagiert und gesonderte Kontrollen und Präventionsstände zu der Thematik auf der Zeil durchgeführt bzw. betrieben. Ein Schwerpunkt wurde auf die "Fressgass" und die Münchener Straße gesetzt. Eine vermehrte Manipulation von E-Bikes von Fahrradkurieren wurde bislang nicht festgestellt. Aktuelle Beschwerdesachverhalte liegen dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main nicht vor." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.08.2025, NR 1350 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 14.01.2026
Verkehrszählung Kennedyallee/Niederräder Landstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 124 Betreff: Verkehrszählung Kennedyallee/Niederräder Landstraße Voraussichtlich im ersten Quartal 2026 wird eine Zählung sämtlicher Verkehrsströme an diesem Knotenpunkt durchgeführt. Anschließend wird der Magistrat prüfen, ob und wieweit lichtsignaltechnische Anpassungen an dem Knotenpunkt vorgenommen werden können. Über das Ergebnis wird der Ortsbeirat unaufgefordert informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7435
Gehwegparken in der Monisstraße beenden: Fußwege und Einfahrten frei halten
Antrag vom 12.01.2026, OF 1172/9 Betreff: Gehwegparken in der Monisstraße beenden: Fußwege und Einfahrten frei halten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Gehwegparken in der Monisstraße (etwa durch entsprechende Markierungen und Kontrollen) abzustellen und das Parken in dieser Straße so zu sortieren, dass der Bürgersteig für alle Gruppen von zu Fuß Gehenden wieder begehbar wird und die Anwohnenden wieder ausreichend Platz vorfinden, um ihre Einfahrten zu nutzen. Berücksichtigt werden sollten dabei auch die den Ein/Ausfahrten gegenüberliegenden Bereiche. Begründung: In der Monisstraße wird beidseitig auf dem Gehweg geparkt, obwohl dies nicht durch Beschilderung erlaubt ist. Die Restbreite ist extrem gering. Anwohnerinnen und Anwohner beklagen daher im Ortsbeirat, dass die Gehwege nicht mehr ausreichend passierbar sind. Das ist insbesondere für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ein Problem. Grade diese Gruppen sollten nicht auf die Straße ausweichen müssen. Außerdem werden Anwohnende bei der Benutzung der Einfahrten zu ihren Grundstücken eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Tempo 30 bei der Baustelle auf der Mainzer Landstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 63 Betreff: Tempo 30 bei der Baustelle auf der Mainzer Landstraße Die Baustelleneinrichtung der Baustelle auf Höhe der Mainzer Landstraße 137 wurde auf ihre Zulässigkeit geprüft. Die für die Baustelle Verantwortlichen wurden darauf hingewiesen, dass die Baustelleneinrichtung ausschließlich in der freigegebenen Form vorgehalten werden darf und keine Erweiterung möglich ist. Der Anregung wird entsprochen und die Beschilderung zu Tempo 30 angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.09.2025, OA 566
Verkehrssicherheit in der Straße Am Brunnengarten
Antrag vom 12.01.2026, OF 666/12 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Brunnengarten Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit in der Straße Am Brunnengarten durch folgende Maßnahmen zu verbessern: 1. Piktogramme Achtung, Kinder (Verkehrszeichen 136) vor dem Kinder- und Jugendhaus Kalbach (Kreuzung Lange Meile / Am Brunnengarten). 2. Schilder Durchfahrt Verboten (Verkehrszeichen 250) mit Einschränkung Anlieger frei an den folgenden Kreuzungen (siehe Skizze): - In der Wink / Am Hopfenbrunnen - Am Bergwerk / Am Brunnengarten - Lange Meile gegenüber Einmündung Im Brombeerfeld. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Straße Am Brunnengarten weist eine für eine reine Anwohnerstraße ungewöhnlich hohe Verkehrsdichte auf, die sich mit dem äußerst knappen Querschnitt und teils fehlenden Fußwegen nicht verträgt. Dies ist gerade auch mit Blick auf das dort befindliche Kinder- und Jugendhaus Kalbach gefährlich. Eine Einschränkung der Durchfahrt auf tatsächliche Anlieger soll den Verkehr ohne weitergehende Maßnahmen wie z. B. Einbahnstraßenregelungen reduzieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Verkehrssicherheit erhöhen - Dooring-Unfälle verhindern
Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 18 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Dooring-Unfälle verhindern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6810 - NR 1389/25 Linke - Das Straßenverkehrsamt als Untere Straßenverkehrsbehörde ist bereits seit Jahren durch einen Erlass der Obersten Straßenverkehrsbehörde (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum) angehalten, bei Neuplanungen Sicherheitstrennstreifen zur Radverkehrsanlage mit mindestens 0,75 m Breite vorzusehen. Insofern wird dem Antrag bereits entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.10.2025, NR 1389 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16
Fahrradstadt Frankfurt am Main
Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 15 Betreff: Fahrradstadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4602 - NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 74/24 - Am 29. August 2019 beschloss die Stadtverordnetenversammlung den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN "Fahrradstadt Frankfurt am Main", § 4424 Ziffer III. Die Stadt Frankfurt am Main sieht sich in der Pflicht, im Sinne einer zeitgemäßen und zukunftsweisenden Radverkehrspolitik ihre Aktivitäten zur Radverkehrsförderung massiv auszuweiten, sowohl in Bezug auf bauliche Maßnahmen als auch in Bezug auf regulatorische und Werbemaßnahmen. Damit soll die Lebensqualität aller Frankfurter:innen gesteigert und nicht zuletzt auch die Aufenthaltsqualität der Fußgänger:innen im öffentlichen Raum verbessert werden. Dieser Statusbericht wird exemplarisch darlegen, welche Maßnahmen seit 2023 auf Basis der Beschlussfassung umgesetzt wurden und an welchen derzeit gearbeitet wird. Dabei orientiert sich der Bericht an der Gliederung des beschlossenen Antrags. Das gesamte Maßnahmenspektrum der Radverkehrsförderung wird über das städtische Radfahrportal www.radfahren-ffm.de dokumentiert. Kap. I Sichere Radwege Mit dem Ziel, sichere Radverkehrsangebote für alle Altersklassen in Frankfurt am Main zu schaffen, die im Idealfall nicht nur 2,30 m breit und baulich getrennt sind, sondern auch den zeitgemäßen Qualitätsstandards wie z.B. gut befahrbaren Oberflächen und Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Pkw entsprechen, werden in Frankfurt am Main Radverkehrsanlagen geplant. Bauliche Lösungen Für die "ersten konkreten Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen" sind im Beschluss die Hauptverkehrsstraßen Bockenheimer Landstraße, Schwarzwaldstraße/ Rennbahnstraße und Schweizer Straße genannt. In der Bockenheimer Landstraße besteht die besondere Herausforderung, die unter Naturschutz stehenden Baumreihen zu erhalten und dennoch eine anforderungsgerechte Radverkehrsanlage zu konzipieren und noch dazu den motorisierten Individualverkehr (MIV) abwickeln zu können. Hierzu wurde in der Planung die Verkehrsfläche im Straßenbereich umverteilt und der Fahrbahnquerschnitt von drei auf zwei Fahrspuren reduziert, notwendige Linksabbiegebeziehungen für den MIV wurden erhalten. Die Entwurfsplanung wurde inzwischen abgeschlossen, derzeit befindet sich das Projekt in der Ausführungsplanung sowie in der Bauvorbereitung. Die Bau- und Finanzierungsvorlage wurde am 30.01.2025 (M 150/2024, § 5667/2025) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Seit Juni 2025 erneuern die Netzdienste Rhein-Main verschiedene Leitungen und die Mainova AG verlegt eine neue Fernwärmeleitung in der Bockenheimer Landstraße. Daher wird der Magistrat erst im Anschluss an diese Bauarbeiten mit der Neuordnung bzw. grundhaften Erneuerung der Straße beginnen können. Die Vorplanungsvorlage zur Schwarzwaldstraße wurde am 12.05.2022 von der Stadtverordnetenversammlung (M 32/2022, § 1692/2022) beschlossen. Der Planungsauftrag konnte in 2024 vergeben werden. Derzeit wird die Entwurfsplanung erarbeitet. Das Ziel für die Schweizer Straße ist die Umgestaltung des Straßenraums zugunsten des Fuß- und Radverkehrs sowie eine Erhöhung der Attraktivität durch Begrünung und Belebung. Eine besondere Herausforderung liegt in der Neuordnung des ÖPNV durch die Verlegung der Straßenbahnhaltestellen. Im Jahr 2024 wurde das Vergabeverfahren nach Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) infolge des Wettbewerbs für den Schweizer Platz durchgeführt und die Planung an einen der beiden 2. Preis-Träger vergeben. Derzeit wird die Vorplanung erstellt. Es gilt, die vielen Anforderungen an den öffentlichen Raum am Schweizer Platz miteinander in Einklang zu bringen. Hierzu zählen anforderungsgerechte Verkehrsanlagen, ansprechende Gestaltung, Belange der Feuerwehr und Rettungsdienste sowie des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Nach Möglichkeit soll die Vorplanung in 2026 der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Im Jahr 2025 konnte der Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach feierlich in Betrieb genommen werden. Dieser fast zwei Kilometer lange Radweg stellt nun eine sichere und gut befahrbare Verbindung zwischen den beiden Stadtteilen dar. In 2024 wurde außerdem die Planung für die Schloßstraße aufgenommen. Herausforderung hierbei ist, für die unterschiedlichen Anforderungen an den Straßenraum eine verträgliche Lösung zu finden. So soll die Straßenbahntrasse reaktiviert werden und eine neue Linie 13 vom Industriehof Richtung Hauptbahnhof eingerichtet werden. Der Radschnellweg Frankfurt - Vordertaunus (FRM 5) soll künftig über die Schloßstraße geführt werden und der motorisierte Individualverkehr soll weiterhin dort fahren können. Bestandsnahe Markierungslösungen Für folgende Hauptverkehrsstraßen wurde seit 2023 eine Flächenumverteilung mittels Radfahrstreifen (meist baulich geschützt) durchgeführt: § Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenallee (2023) § Hohenstaufenstraße (2023) § Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Platz der Republik (2023) § Dillenburger Straße (2023) § Hanauer Landstraße zwischen Rückertstraße und Ernst-Achilles-Platz sowie zwischen Ernst-Achilles-Platz und Anlagenring § Henschelstraße zwischen Röderbergweg und Danziger Platz (2024) § Wilhelm-Leuschner-Straße (2024) § Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Hügelstraße (2024) § Dreieichstraße zwischen Willemerstraße und Darmstädter Landstraße (2025) § Am hohen Weg zwischen Große Nelkenstraße und Industriehof (2025) Aufgrund sich örtlich überlagernder Tiefbauarbeiten anderer übergeordneter Projekte war die vollständige Umsetzung am Hauptbahnhof bislang nicht möglich. Am Hauptbahnhof kann in Fahrtrichtung Süden erst nach Abschluss der Arbeiten der Deutsche Bahn AG an der B-Ebene im Zuge der Umgestaltungen zum 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" ein abgetrennter Radweg bei Wegfall einer Fahrspur eingerichtet werden. Kap. II Fahrradfreundliche Nebenstraßen Die sichere und komfortable Führung auf Nebenstraßen mit einer hohen Aufenthaltsqualität für den Fußverkehr sowie Anwohner:innen war ebenfalls Teil des Beschlusses zur NR 895. In den vergangenen Jahren wurde die bestandsnahe Umgestaltung des Oeder Wegs zu einer Fahrradstraße umgesetzt und abgeschlossen. Der zuständige Ortsbeirat 3 hat die Verstetigung der Maßnahmen am 04.07.2024 angeregt (OM 5717). Derzeit wird die Ausschreibung der Planungsleistungen vorbereitet. Planungsstart ist in 2026 vorgesehen. Für den Grüneburgweg konnte die fahrradfreundliche Umgestaltung weitergeführt werden. Nach dem mittleren Abschnitt zwischen Reuterweg und Mitscherlichplatz konnte in 2024 der östliche Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße ebenfalls umgesetzt werden. Es wurde eine Einbahnstraßenregelung zwischen Eschersheimer Landstraße und Im Trutz Frankfurt eingerichtet (von Ost nach West), um die Verkehrszahlen zu reduzieren und eine Fahrradstraße überhaupt einrichten zu können. Auch dieser Teil wurde nach gleichem Prinzip umgestaltet - Einrichtung von Multifunktionsstreifen für Außengastronomie, Lieferzonen und Stellplätze, um die Gehwege freizumachen für den Fußverkehr, an den Knotenpunkten wurden rote Markierungen aufgebracht und die Fahrbahn wurde verschmälert. Für den westlichen Teil ab der Straße Wiesenau steht die Umgestaltung noch aus, hier ist allerdings eine Fahrbahnsanierung der Auslöser. Diese Planung soll in 2026 fortgeführt werden. Der Ortsbeirat 2 hat am 27.10.2025 angeregt (OM 7642), die Umgestaltung des Grüneburgwegs gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences zu verstetigen. Der Kettenhofweg, und in Verlängerung die Robert-Mayer-Straße, wurden pünktlich zur Eurobike 2023 in eine Fahrradstraße umgestaltet und bieten seither eine gut zu befahrende Fahrradachse in Ost-West-Richtung. Der Ortsbeirat 2 hat in der Sitzung am 27.10.2025 beschlossen (OM 7643), auch die Umgestaltung dieser beiden Straßen gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences zu verstetigen. Aktuell wird an deren Ende im Westen an der Kreuzung von Robert-Mayer-Straße/ Hamburger Allee/Emser Straße/Nauheimer Straße an einer fahrradfreundlichen Umgestaltung gearbeitet, um das legale Befahren durch den Radverkehr bis zum Westbahnhof zu ermöglichen. Für die Frankenallee wird derzeit die Vorplanung erarbeitet. Diese soll nach verwaltungsinterner Abstimmung in 2026 dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Für die Nordendstraße konnte zwischenzeitlich eine Planungsausschreibung durchgeführt werden, die Vergabe ist erfolgt. Vertragsbeginn ist der 01.01.2026. Für die Brückenstraße konnte in den letzten zwei Jahren aufgrund der zahlreichen Anforderungen noch keine zufriedenstellende Lösung entwickelt werden. Der Magistrat wird hier weiterarbeiten. In der Moselstraße ist für den Radverkehr die sogenannte "Grüne Welle im Rotlichtviertel" angeordnet worden und wurde in 2025 umgesetzt. Die anderen Nebenstraßen stehen teilweise in Abhängigkeit zu anderen Projekten und werden weiter beplant, sobald sich eine Chance auf Umsetzung ergibt. Neben den im Beschluss genannten Straßen arbeitet der Magistrat an weiteren Projekten zur Förderung des Radverkehrs, so zum Beispiel an einer baulichen Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr in der Speicherstraße auf Höhe der Schleusenstraße, an der Verbesserung der Situation für den Rad- und Fußverkehr auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke ("Fechenheimer Fackeln") und die Planung zur fahrradfreundlichen Umgestaltung in der Willemer Straße zwischen Dreieichstraße und Siemensstraße wurde wieder aufgenommen. Kap. III Durchgehende innerstädtische Fahrradtrassen Für den Alltagsradverkehr - und insbesondere für den Berufsradverkehr - sollen die sogenannten Fahrradtrassen zügige, komfortable und sichere Verbindungen im Stadtgebiet sein. City-/Anlagenring Eine dieser Trassen verläuft entlang des City-/Anlagenrings, welcher eine dauerhaft funktionierende Lösung braucht und derzeit noch zu großen Teilen keine (mit Ausnahme der Hochstraße und Lange Straße) gesonderte Radverkehrsinfrastruktur aufweist. Hierfür wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, welche 2023 abgeschlossen werden konnte. Das Ergebnis der Studie wurde im März 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt. Da die Planung und Umsetzung des gesamten Projekts sehr umfangreich sind, wird es in Teilprojekte gegliedert und sukzessive umgesetzt. Zunächst wurde für die Bockenheimer Anlage, das Eschenheimer Tor, inklusive Zweirichtungslösung vom Oeder Weg bis zur Hauptwache, sowie für die Bleichstraße die Planung aufgenommen. Da die Anforderungen in allen Teilen sehr komplex sind, konnten hier noch keine finalen Lösungen erarbeitet werden. Nördliches Mainufer Am nördlichen Mainufer wurde die Netzlücke am Mainkai geschlossen. Unter Entfall eines Fahrstreifens wurde in beiden Fahrtrichtungen jeweils ein rot markierter Schutz-/Radfahrstreifen eingerichtet. Damit wurde eine durchgängige Alternative, östlich der Wiesenhüttenstraße in Verbindung mit dem Abschnitt Schöne Aussicht, zum stark frequentierten Mainuferweg geschaffen. Aufgrund der unklaren politischen Haltung in dieser Frage konnte hier nicht weitergeplant werden. Radschnellverbindungen Auf regionaler Ebene laufen gegenwärtig neun Vorhaben zu Radschnellschnellverbindungen. Frankfurt am Main ist an sechs Vorhaben beteiligt. Vorhabenträger Regionalpark Südwest GmbH: Darmstadt - Frankfurt (FRM 1), Projektstatus: Die Vorplanung für den Abschnitt Stadtwald - Stadtgrenze zu Neu-Isenburg bis Louisa - konnte in 2024 (M 152/2024, § 5542/2024) beschlossen werden. Aktuell wird hier die Entwurfsplanung erstellt. Für den Abschnitt Stadtraum - Louisa bis Holbeinsteg - konnte die Vorplanung zwischen Louisa und dem neuen Kreisverkehrsplatz Oppenheimer Landstraße beschlossen werden. An der Vorplanung im Bereich der Holbeinstraße wird derzeit noch gearbeitet, da die Anforderungen am Otto-Hahn-Platz sehr komplex sind. Es ist vorgesehen, in 2026 auch für diesen Teil eine Vorplanungsvorlage vorzulegen. Vorhabenträger Regionalverband FrankfurtRheinMain: Wiesbaden - Frankfurt (FRM 3), Projektstatus: Machbarkeitsstudie fertiggestellt. Der zugehörige Grundsatzbeschluss soll Anfang 2026 vorgelegt werden. Anschließend soll mit der Planung begonnen werden. Mit dem Durchstich des Homburger Damms in Höhe Frankenallee konnte bereits ein wichtiger Meilenstein für die spätere Realisierung des Radschnellwegs erreicht werden. Der Bau des Geh- und Radweges zwischen Schloßborner Straße und Schmidtstraße konnte im Oktober 2025 starten. Mit einer Freigabe der Verbindung wird in 2026 gerechnet. Vordertaunus - Frankfurt (FRM 5), Projektstatus: In 2025 wurde entschieden, dass die Erarbeitung der Planung für den Abzweig nach Eschborn von der Stadt selbst durchgeführt wird. Hierzu konnte bereits ein Ausschreibungsverfahren für die Planung durchgeführt und ein externes Ingenieurbüro gefunden werden. Planungsstart ist im Dezember 2025. Für den Abschnitt entlang der Ludwig-Landmann-Straße wird der Regionalverband verantwortlich zeichnen. Eine Ausschreibung der Planung ist für 2025 vorgesehen. Butzbach ("Wetterau") - Frankfurt (FRM 6), Projektstatus: Machbarkeitsstudie fertiggestellt, Grundsatzbeschluss dazu soll Anfang 2026 gefasst werden. Hanau - Maintal -Frankfurt (FRM 7), Projektstatus: Machbarkeitsstudie fertiggestellt, von den beauftragten Ergänzungen der Machbarkeitsstudie wurde Teil 1 bereits abgeschlossen, Durchführung des Teil 2 ist für 2026 vorgesehen. Hanau - Offenbach - Frankfurt (FRM 8), Projektstatus: Machbarkeitsstudie fertiggestellt, der Grundsatzbeschluss (M 111/2025, §6628/2025) wurde im September 2025 gefasst. In 2026 sollen dazu die Planungen aufgenommen werden. Kap. IV Sichere Kreuzungen Der fahrrad- und fußgängerfreundliche Umbau von Kreuzungen hat zum Ziel, geregelte Verkehrsströme zu erzeugen, bessere Sichtbeziehungen herzustellen, den motorisierten Individualverkehr möglichst im rechten Winkel abbiegen zu lassen und damit mehr Sicherheit für Fuß- und Radverkehr zu erzeugen. Insgesamt wurden 15 Knotenpunkte im Beschluss genannt, die fahrrad- und fußgängerfreundlich umgestaltet werden sollen. Einige Maßnahmen stehen in Abhängigkeit zu parallel laufenden Planungen. Dies betrifft alle Knotenpunkte am City-/Anlagenring sowie an der Bockenheimer Landstraße und Mörfelder Landstraße. Folgende Kreuzungsbereiche haben seit 2023 sichere Angebote erhalten: Die Umgestaltung des Verkehrsknotens Darmstädter Landstraße/Textorstraße und der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestelle Lokalbahnhof/Textorstraße haben auch dem Radverkehr Verbesserungen gebracht. An dieser großen Kreuzung in Sachsenhausen gab es bisher keine zeitgemäße Radverkehrsführung. Jetzt entstanden für Radfahrende in Ost-Westrichtung für alle Fahrbeziehungen sichere Führungen im Knotenpunktbereich. Ein Haltestellenumbau an der Galluswarte wurde dazu genutzt, den Radverkehr vom Gallus in Richtung Gutleutviertel und weiter zum Main besser anzubinden. Eine neu gebaute Fahrradquerung führt nun von der Günderrodestraße über die Mainzer Landstraße in Richtung Camberger Straße. Die Bauarbeiten für den Lückenschluss am Verkehrsknoten Friedrich-Ebert-Anlage/Rheinstraße/Hohenstaufenstraße konnten abgeschlossen werden. Somit gibt es an diesem Verkehrsknoten ein Zweirichtungsangebot zwischen dem Westend und dem Gallus. Über eine neu gebaute Furt können Radfahrer:innen nun vom Mainuferweg sicher über die Straße Schwanheimer Ufer gelangen. Damit ist das Lyoner Quartier als Arbeitsplatzschwerpunkt nun an diese bedeutende Radverkehrsachse angeschlossen. Im Zuge des Umbaus der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Alleenring wurde am Verkehrsknoten Friedberger Landstraße/Rat-Beil-Straße die Radverkehrsführung stadteinwärts signaltechnisch abgesichert. Am Verkehrsknoten Eschersheimer Landstraße/Miquelallee/Adickesallee hat der Radverkehr auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts, wie auch auf der Adickesallee stadtauswärts, eine deutlich sicherere Führung erhalten. Kap. V Fahrradparkplätze Im Bereich des Fahrradparkens konnten weiterhin große Fortschritte verzeichnet werden. Von den vorgegebenen 2.000 neuen Fahrradstellplätzen pro Kalenderjahr konnten 2023 2.808 und 2024 2.274 Abstellplätze geschaffen werden. Die Zahlen für 2025 konnten zum Redaktionsschluss noch nicht benannt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch im siebten Jahr in Folge die vorgegebenen 2.000 neuen Fahrradstellplätze erreicht werden. Mit dem Aufstellen der Frankfurter "Omegabügel" konnte darüber hinaus das Falschparken an Kreuzungsbereichen unterbunden werden, Lauf- und Sichtachsen für Fußgänger:innen, mobilitätseingeschränkte Personen sowie für Eltern mit Kinderwagen freigehalten werden. Aber auch attraktive Radabstellangebote für den Einzelhandel wurden geschaffen. Wie beispielsweise die 110 Fahrradstellplätze direkt vor dem Nordwestzentrum sowie am Heddernheimer Steg eine neue überdachte Doppelstockanlage. Ergänzend zu den dezentralen Fahrradbügeln wurden seit 2023 noch an folgenden Bahn-Stationen Bike + Ride Angebote (Anzahl Stellplätze) geschaffen: Berkersheim (130), Fahrradsammelgarage Bahnhof Höchst (24), Station Lokalbahnhof (16) Kap. VI Fahrradkampagne An der Friedrich-Ebert-Anlage ist 2023 Frankfurts erste Zählsäule für den Radverkehr in Betrieb gegangen. Auch in den Jahren 2023 bis 2025 war die Stadt Frankfurt am Main auf der Eurobike, der weltweit größten Fahrradleitmesse, mit einem Stand vertreten. In 2024 wurde das Logo "Radfahren in Frankfurt" nach über 15 Jahren durch eine neu gestaltete moderne Version abgelöst. Die Stadt Frankfurt am Main belegte beim deutschlandweiten ADFC-Fahrradklimatest 2024 in der Kategorie > 500.000 Einwohner den 1. Platz. Dies dokumentiert in besonderer Weise, dass die Anstrengungen in der Radverkehrsförderung honoriert werden. Die Strahlkraft dieses Ergebnisses hat auch die Fachwelt erreicht. So gehen seither eine Vielzahl an Anfragen aus anderen Städten ein. Kap. VII. Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" Aktuell sind alle im Beschluss geforderten Projektstellen im Straßenverkehrsamt und im Amt für Straßenbau und Erschließung besetzt. Kap. VIII Kampagne für die Durchsetzung bestehender Verkehrsregeln (Fahrradstaffel) Mit dem Ziel, eine verstärkte Präsenz der städtischen Verkehrspolizei zu erreichen, wurde im Dezember 2019 eine zehnköpfige Fahrradstaffel eingeführt, welche die Belange des Radverkehrs konsequenter durchsetzt und die Teilnahme am Straßenverkehr für die schwächeren Gruppen sicherer und attraktiver macht. Die Bediensteten üben seither ganzjährig ihren Dienst mit eigens hierfür angeschafften Pedelecs aus. Die Fahrradstaffel schließt somit die Lücke zwischen motorisiertem Personal und Fußstreifen und erlebt die Verkehrsverstöße ganz bewusst aus der Perspektive der Radfahrenden. Kap. IX Radverkehrskonzeption Seit 2023 wurden die zuvor erarbeiteten Radverkehrskonzepte für die westlichen Stadtteile (Sindlingen, Zeilsheim, Höchst, Unterliederbach, Sossenheim, Nied, Griesheim) und die südlichen Stadtteile (Niederrad, Sachsenhausen) um die Radverkehrskonzepte für die nördlichen Stadtteile (Hausen, Industriehof, Praunheim, Rödelheim, Westhausen, Heddernheim, Niederursel, Nordweststadt, Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim, Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg, Preungesheim, Kalbach-Riedberg, Nieder-Erlenbach, Harheim, Nieder-Eschbach) und die östlichen Stadtteile (Ostend, Bornheim, Fechenheim, Riederwald, Seckbach, Bergen-Enkheim) ergänzt. Darauf aufbauend wurden für das gesamte Stadtgebiet Haupt- und Nebenrouten bestimmt. Das Haupt- und Nebenroutennetz stellt eine wesentliche Basis der Teilstrategie Radverkehr im Rahmen des Masterplans Mobilität dar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 74 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16
Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 144 Betreff: Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn Zu 1. Die Verkehrssicherungspflicht für die kreuzende Wegeverbindung (Eisenbahnüberführung Bockenheim) liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt am Main. Das Bauwerk gehört der Bahn. Zu 2. und 3. Die Eisenbahnüberführung Bockenheim wurde im Zuge des S6-Ausbaus verbreitert. Dabei wurde an der Treppe eine Beleuchtung angebracht, um diese ausreichend auszuleuchten und das Sicherheitsgefühl der Nutzenden zu verbessern. Bedingt durch die Errichtung der Lärmschutzwand kommt es nun zu Reflektionen in der näheren Umgebung. Da es sich nur um einen kleinen Bereich handelt, hält es der Magistrat für vertretbar, die Anlage in dieser Form zu betreiben. Da die neue hinzugekommene Leuchte schon mit einer gerichteten Lichtverteilung ausgestattet ist und die Mindestanforderungen an die Beleuchtungsstärke eingehalten werden müssen, ist eine Reduzierung des Lichtstroms nicht möglich. Bedingt durch die hohe Frequentierung der Eisenbahnunterführung würde eine präsenzgesteuerte Lichtsteuerung ihren Zweck nicht erfüllen. Die Nutzungsqualität hat sich nach Auffassung des Magistrats verbessert und es wurden auch die Belange von Flora und Fauna berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7385
Raserei in der Weilburger Straße wirksam ausbremsen
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 148 Betreff: Raserei in der Weilburger Straße wirksam ausbremsen Die Städtische Verkehrspolizei führte zuletzt im Dezember 2024 in den Morgenstunden eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Die Übertretungsquote lag hier bei 7,7 %. Die Anregung wird zum Anlass genommen, Geschwindigkeits-kontrollen in den Abendstunden vorzunehmen. Vorausgesetzt, dass die Messergebnisse einen entsprechenden Handlungsbedarf ergeben, werden weiterführende Maßnahmen geprüft. Die Messungen sind notwendig, da angesichts der Vielzahl von Beschwerdestellen eine Prioritätensetzung erfolgen muss. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7572
Gehwege der Fröbelstraße befreien
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 142 Betreff: Gehwege der Fröbelstraße befreien Zu 1. Um die Gehwege barrierefrei nutzbar zu machen, wird der Bereich bereits durch den Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei regelmäßig kontrolliert. Zu darüberhinausgehenden baulichen Maßnahmen besteht derzeit keine Notwendigkeit. Zu 2. Im Bereich um die Einmündung der Fröbelstraße gibt es keine legalen Parkmöglichkeiten, die umgewandelt werden können. Um dennoch der Anregung sinngemäß zu entsprechen, wird eine Lieferzone in der Friesengasse (vor der Hausnummer 31) eingerichtet. Zu 3. Die Fröbelstraße verfügt über eine Breite von rund vier Metern und erfüllt damit die Kriterien einer "engen Straße". Parken ist in diesen Straßen gemäß § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) unzulässig. Damit sind die bereits vorhandenen Verkehrszeichen (VZ 283 StVO) unzulässig, da § 39 StVO vorsieht, dass eine Regelung, die bereits mittels StVO gilt, nicht durch ein zusätzliches Schild verdeutlicht werden darf. Der Magistrat entspricht daher nicht der Anregung nach einem weiteren Verkehrszeichen und prüft, ob Schilder im Widerspruch zur StVO stehen und entfernt werden müssen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7388
Radweg und Spielstraße - Maßnahmen für ein sicheres Miteinander auf dem Brückenspielplatz
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 132 Betreff: Radweg und Spielstraße - Maßnahmen für ein sicheres Miteinander auf dem Brückenspielplatz Zu 1. Der Magistrat hat der Anregung bereits dahingehend entsprochen, dass am südlichen Ausgang des Brückenspielplatzes auf der westlichen Seite eine Schranke montiert wurde. Damit wird die Einfahrt in den Spielplatz eingeengt. Zudem stehen die beteiligten Ämter bereits im konstruktiven Austausch, um durch geeignete Mittel (beispielsweise gestalterische Elemente und wechselnde Oberflächen) für eine angemessene Fahrweise des Radverkehrs zu sorgen. Zu 2. Der Magistrat verweist auf die Stellungnahme ST 2101/2024: "Generell ist die Achse Brückenstraße mit der Querung des Alten Friedhofs heute schon Wegweisungsnetz und wird zukünftig Teil des Radhauptnetzes sein. Zu den Tagesrandzeiten, nachts und bei schlechtem Wetter kann der Radverkehr diese Route fahren, ohne Dritte zu gefährden. Zudem sind viele Familien, die den Spielplatz nutzen, selbst mit dem Rad unterwegs. Ein Verbot des Radverkehrs ist daher weder wünschenswert noch durchsetzbar. Objektiv gesehen besteht hier kein zwingender Handlungsbedarf, da in den vergangenen Jahren in diesem Abschnitt der Brückenstraße kein Unfall mit Personenschaden polizeilich aufgenommen wurde. Im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinanders und zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens strebt der Magistrat dennoch Veränderungen im Sinne der Anregung an." Eine zukünftige Anpassung der Radverkehrsführung unter Ausschluss des Brückenspielplatzes sieht der Magistrat entsprechend kritisch: Die angeregte alternative Radverkehrsführung über die Bodenstedtstraße und Schifferstraße würde in der Konsequenz Querschnittseinschnitte in den betroffenen Straßen erfordern, beispielsweise durch eine Anpassung der Parkordnung und dem Wegfall von Parkplätzen. Zudem besteht im Rad- und Fußverkehr eine besondere Sensibilität bei Umwegen. Dies ist häufig mit Akzeptanzproblemen und höheren Konfliktpotenzialen auf der Direktroute, in diesem Fall über den Brückenspielplatz, verbunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7204
Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 123 Betreff: Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg Die Verkehrszählung wurde an einem mittleren Werktag außerhalb der Schulferien sowie an einem Wochenende vorgenommen. Dabei wurden Kfz-, Rad- und Fuß-Verkehr über die Eisenbahnbrücke im Verlaufe des Oberen Schafhofweges mit folgendem Ergebnis gezählt: Datum Kfz / 24 Std. Lkw / 24 Std. Rad / 24 Std. Zu Fuß / 24 Std. E-Scooter / 24 Std. Wetter Dienstag 14.01.2025 698 4 63 138 6 trüb, kalt, leichter Regen Samstag 10.05.2025 512 4 202 213 8 sonnig, warm, trocken Sonntag 11.05.2025 505 0 250 380 22 sonnig, warm, trocken Die Zahlen gelten für den gesamten Brückenquerschnitt; somit für die Fahrbahn einschließlich der Gehwege. Anlass für die Verkehrszählung war eine Brückenprüfung. Da für die statische Beurteilung ausschließlich der Kraftfahrzeugverkehr relevant ist, lag der Fokus der Erhebung auf dieser Verkehrsart. Für die anderen Verkehrsarten sind die Ergebnisse aufgrund der Jahreszeit nur bedingt repräsentativ. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1260
Verwendung der Stellplatzablösemittel
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 119 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel Der Magistrat verweist auf die ST 377/2025. Darin werden die folgenden, auch weiterhin gültigen Aspekte bereits aufgeführt: Die Verwendung von Stellplatzablösebeträgen ist in § 52 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) abschließend geregelt. Demnach können ausschließlich die dort aufgeführten Maßnahmen finanziert werden: 1. Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes. 2. Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen. 3. Sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennah- oder Fahrradverkehrs. Die HBO (§ 52 Abs. 3) lässt auch die Finanzierung von Park-and-Ride-Anlagen aus Stellplatzablösemitteln zu, was in der Vergangenheit bereits praktiziert wurde. Darüber hinaus hängt der Einsatz von Stellplatzablösemitteln davon ab, welche Maßnahmen in einem bestimmten Jahr umgesetzt und refinanziert werden. Die Entscheidung über die durchzuführenden Maßnahmen trifft die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Herstellung von Pkw-Stellplätzen und Maßnahmen im Radverkehr in der Regel mit deutlich geringeren Investitionskosten verbunden sind als Maßnahmen des ÖPNV. Dementsprechend fallen die hierfür eingesetzten Stellplatzablösemittel geringer aus. Eine Regelung, wie sie im Antrag vorgeschlagen wird, dass mindestens 20 Prozent der Stellplatzablösemittel jeweils für die Herstellung von Pkw-Stellplätzen, Radverkehrsanlagen sowie den ÖPNV verwendet werden sollen, hält der Magistrat für nicht zielführend. Eine starre Mindestquote würde die Flexibilität einschränken, die Mittel dort einzusetzen, wo sie im jeweiligen Jahr am dringendsten benötigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7438
Parken von Stadionbesuchern in Niederrad vermeiden
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 116 Betreff: Parken von Stadionbesuchern in Niederrad vermeiden Das Thema Anwohnerschutz in Niederrad bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park sieht der Magistrat als eines der vordringlichsten Themen rund um den Bereich des Stadions an. Im Vorgriff auf mögliche technische Lösungen wie zum Beispiel elektronische Schranken mit Kennzeichenerfassung, die sich dann nur für Anwohner:innen und ggf. deren Besucher:inen öffnen, gilt es den Stadionbetreiber (Eintracht Frankfurt) in die Pflicht zu nehmen und die seit Jahren bereits vorhandenen Schranken (Schwarzwaldstraße / Waldstraße, Adolf-Miersch-Straße / Gerauer Straße) mit Ordner:innen-Personal durch den Veranstalter zu besetzen und ggf. weitere Schranken im Gebiet aufzubauen und zu besetzen. Ähnlich wird ja auch bei Veranstaltungen wie dem Flohmarkt am südlichen Mainufer oder Großveranstaltungen wie Mainfest und Museumsuferfest verfahren. Sollte eine rein personelle Besetzung der Schranken durch Ordner:innen des Veranstalters nicht ausreichen, müssen ggf. zur Unterstützung Zufahrtsberechtigungen erteilt werden. Der Magistrat wird diesbezüglich auf Eintracht Frankfurt zugehen. Der Magistrat sieht hier klar den Veranstalter in der Pflicht. Die Städtische Verkehrspolizei soll sich hauptsächlich um das Thema Verkehrssicherheit kümmern und ihr Personal dafür einsetzen. Der Magistrat wird vor der Inbetriebnahme der Multifunktionsarena ein Verkehrskonzept erarbeiten und auch alle verkehrlich erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Machbarkeitsstudie zur Multifunktionsarena diverse Maßnahmen beschrieben werden, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort realisieren zu können. Es gilt jetzt in weiteren Schritten, die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre technische Machbarkeit zu prüfen und Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Anreiseempfehlungen werden bereits heute auf der Internetseite des Deutsche Bank Parks zu den einzelnen Veranstaltungen gegeben. Ein Appell auf der Internetseite des Deutsche Bank Parks, nicht in Niederrad zu parken, kann aus Sicht des Magistrats zwar aufgenommen werden, wird aber voraussichtlich keinen Nutzen bringen. Es sind stärkere Maßnahmen (siehe oben) erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7429
Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 115 Betreff: Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa Die Planung der Radschnellverbindung Frankfurt-Darmstadt sieht im betroffenen Abschnitt des Ziegelhüttenwegs, wie im Bestand, eine Versickerung des Oberflächenwassers neben einer asphaltierten, fünf Meter breiten Fahrbahn vor. Diese Versickerungsfläche kann daher nicht befestigt werden. Für einen zusätzlichen Gehweg steht darüber hinaus nicht genügend Querschnittsbreite zwischen den Einfriedungen und Kleingärten zur Verfügung. Die Verlegung des Gehweges an den Luderbach wurde 2023 im Rahmen der Baustellenandienung für das Bahnkreuzungsbauwerk Forsthaus geprüft und ausgeschlossen. Die Breite der Fahrbahn ist für die gemeinsame Nutzung von Fuß- und Radverkehr sowie gelegentlichen Kfz-Anliegerverkehr ausreichend dimensioniert und wird lediglich an Engstellen teilweise unterschritten. Dies entspricht der Bestandssituation, die keine besondere Gefahrenlage oder gar einen Unfallschwerpunkt darstellt. Darüber hinaus kann in Begegnungsfällen auf die unbefestigten Flächen neben der Fahrbahn ausgewichen werden. Daher sieht der Magistrat von einer Abgrenzung oder Verlegung des Gehwegs ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7442
Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 112 Betreff: Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad Eine Grenzmarkierung ist weder notwendig noch sinnvoll. An der Örtlichkeit greift bereits das gesetzliche Verbot des Parkens im Kreuzungs- und Einmündungsbereich, bis zu 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten entfernt. Das zusätzliche Anbringen des Verkehrszeichens 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote" ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erforderlich bzw. nicht erlaubt, da eine Überbeschilderung nach § 45 StVO vorliegen würden. Die Kenntnis der gültigen Verkehrsregeln setzt die StVO bei jedem Verkehrsteilnehmenden voraus. Die Bereiche Herrnstraße/Nonnenpfad werden regelmäßig vom Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Repressive Maßnahmen sind vor allem dann wirksam, wenn die äußeren Umstände die Einhaltung von Verkehrsregeln unterstützten. Sofern der Parkraum jedoch ausgelastet ist, werden Sanktionen von vielen billigend in Kauf genommen. Probleme lassen sich mittels Kontrollen eindämmen, aber nicht vollständig unterbinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7408
Verkehrsberuhigung in der Balduinstraße - Maßnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 110 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Balduinstraße - Maßnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30 Zu 1.: Die Balduinstraße befindet sich bereits im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Es werden daher regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen in diesem Bereich durchgeführt. Eine Steigerung der bereits vergleichsweise hohen Kontrolldichte ist jedoch nicht möglich. Die Festlegung der Standorte für stationäre Überwachungsanlagen erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission der Städtischen Verkehrspolizei sowie der die Anlagen betreuenden Fachabteilung. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. Zu 2.: Der Magistrat benötigt einen genauen Standort, an dem das Dialog-Display aufgestellt werden soll. Die pauschale Angabe "Balduinstraße" ist hierfür nicht ausreichend. Sobald der Ortsbeirat einen konkreten Standort mitgeteilt hat, kann der Magistrat prüfen, ob dort die Installation eines Dialog-Displays möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7405
Möglichkeit zur Baumbepflanzung im Bereich der Gutzkowstraße zwischen Launitzstraße und Laubestraße in Sachsenhausen
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 109 Betreff: Möglichkeit zur Baumbepflanzung im Bereich der Gutzkowstraße zwischen Launitzstraße und Laubestraße in Sachsenhausen Der Magistrat teilt das grundsätzliche Anliegen, den öffentlichen Raum durch geeignete Begrünungsmaßnahmen aufzuwerten und damit zur Verbesserung des Stadtklimas beizutragen. Nach ämterübergreifender Abstimmung, sieht der Magistrat jedoch keine Möglichkeit, im genannten Bereich Bäume zu pflanzen, ohne dass bestehende Parkplätze entfallen. Die vorhandenen Querschnittsverhältnisse lassen die zur Pflanzung erforderlichen Mindestabstände zu unterirdischen Leitungen, Einbauten und Fahrbahnrändern nicht zu. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass dem Ortsbeirat am 4. März 2024 eine bestandsnahe Planung für eine Fahrradstraße in der Gutzkowstraße vorgestellt wurde. Die Planung würde im Bereich zwischen Launitzstraße und Stegstraße einen Entfall des Parkens auf der Nordseite sowie Längsparken auf der Südseite nur noch auf der Fahrbahn vorsehen. Im Abschnitt zwischen Stegstraße und Laubestraße würde auf beiden Seiten nur noch Längsparken auf der Fahrbahn angeordnet werden. Dadurch würden im Abschnitt zwischen Launitzstraße und Laubestraße 13 Parkstände entfallen (im Bestand sind es 34). Die Planung hätte in dem Bereich vor allem eine Verbesserung der Situation im Fußverkehr zur Folge (kein Gehwegparken mehr). Sofern der Planung zugestimmt wird und der Wunsch nach weiteren Baumstandorten oder alternativen Maßnahmen fortbesteht, müssten zusätzlich weitere Parkstände entfallen, um gegebenenfalls Baumstandorte im Fahrbahnbereich zu realisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7419
Wiederherstellung der Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 11 zwischen „Zobelstraße“ und „Ostbahnhof/Sonnemannstraße“
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 134 Betreff: Wiederherstellung der Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 11 zwischen "Zobelstraße" und "Ostbahnhof/Sonnemannstraße" Im Zuge der geplanten Umstellung der Linie 11 von 30 m auf 40 m langen Zügen, musste die Steuerung der Lichtsignalanlage am Ernst-Achilles-Platz entsprechend angepasst werden. Diese war notwendig, um zu verhindern, dass Züge zwischen den beiden Lichtsignalanlagen zum Stehen kommen. Andernfalls würde die Straßenbahn die Fußgängerquerung blockieren, sodass ein gefahrloses Überqueren für Fußgänger:innen nicht mehr möglich wäre. Bedauerlicherweise geht diese Maßnahme zu Lasten der ÖPNV-Priorisierung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7361
Parkplätze für Friedhofsbesucher
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 108 Betreff: Parkplätze für Friedhofsbesucher Im Bereich der Hahnstraße 14 ist bereits heute eine Parkzeitbeschränkung auf 2 Stunden mit Parkscheibe angeordnet. Eine Erweiterung dieser Regelung in der Hahnstraße lehnt der Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt ab.Der friedhofseigene Parkplatz befindet sich in der Lyoner Straße. Dort gilt ebenfalls bereits eine Begrenzung der Parkzeit von zwei Stunden. Die Mitarbeitenden des zuständigen Bezirks des Grünflächenamtes kontrollieren den Parkplatz einmal pro Woche und haben in den letzten sechs Monaten 104 Parkverstöße an das Ordnungsamt weitergeleitet. Im März 2025 erreichten die Städtische Verkehrspolizei Bürgerbeschwerden über dauerhaft belegte Parkplätze im Umfeld des Niederräder Friedhofs, woraufhin die Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten verstärkt wurden. Der Außendienst überwacht insbesondere die auf zwei Stunden Parkdauer begrenzten Parkflächen in der Hahnstraße verstärkt und hat dort seitdem 98 Verwarnungen ausgestellt (Stand 31.10.2025). Auf dem Friedhofsparkplatz in der Lyoner Straße erfolgen zusätzlich sporadische Kontrollen, bei denen bisher 48 Verwarnungen ausgestellt wurden. Der Außendienst wurde von der anhaltenden Beschwerdelage in Kenntnis gesetzt und gebeten, die Kontrollen weiterzuführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7434
Überfahren von roten Ampeln
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 95 Betreff: Überfahren von roten Ampeln Rotlichtverstöße sind im gesamten Stadtgebiet beklagenswert. Bei der angesprochenen Signalanlage am Praunheimer Weg handelt es sich um eine Rot-Dunkel-Anlage, d.h. in der Grundstellung steht die Signalanlage auf Dunkel für den Kfz-Verkehr (kein Grün) und auf Rot für den Fußverkehr. Die Signalgeber für den Kfz-Verkehr (Rot und Gelb) sind für den fließenden Verkehr gut sichtbar. Hier liegt - wie vom Ortsbeirat beschrieben - individuelles Fehlverhalten einiger Kraftfahrer:innen vor. Da die Errichtung einer Rotlichtüberwachungsanlage an objektivierbaren Parametern, wie etwa die Unfallzahlen, gebunden ist, werden seitens der Polizei und der Unfallkommission sämtliche Straßen diesbezüglich beobachtet. Ziel muss die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes sein. Die Begrenzung von stationären Anlagen ist auch notwendig, da neben den finanziellen Ressourcen auch die personellen Kapazitäten nicht ausreichen, um überall dort, wo dies wünschenswert wäre, eine Anlage einzurichten. Mobile Rotlichtkontrollen erfolgen ausschließlich durch die Landespolizei. Diesen wird der Vorgang zur Kenntnis weitergeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7461
Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/Gerbermühlstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 131 Betreff: Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/Gerbermühlstraße Bei der angesprochenen Signalschaltung handelt es sich um eine im Stadtgebiet übliche gemeinsame Führung von Fuß- und Kfz-Verkehr-Strömen. Diese ist für die Fußgängerfurten so ausgelegt, dass eine Querung der Gerbermühlstraße in einem Zuge möglich ist. Wie in der Anregung beschrieben, wurden auch Schutzblinker an den betroffenen Fußgängerfurten vorgesehen. Bei einer Trennung der beiden Grünphasen wäre eine Querung in einem Zug für den Fußverkehr nicht mehr sichergestellt. Zur Verbesserung der Situation könnten alternativ größere Schutzblinker montiert werden. Sollte dies im Sinne des Ortsbeirates sein, bittet der Magistrat um Mitteilung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7416
(Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 87 Betreff: (Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach In der beschlossenen Planung zum Radweg Nieder-Erlenbach - Nieder-Eschbach war vorgesehen, dass der 2008 hergestellte Abschnitt zwischen Deuil-La-Barre-Straße und Karl-Bieber-Höhe als gemeinsamer Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr genutzt wird, was aufgrund der zu geringen Breite nicht umgesetzt wurde. Der von Nieder-Erlenbach kommende Radverkehr wird jetzt an der Karl-Bieber-Höhe durch entsprechende Markierung auf die Fahrbahn geleitet, diese Führung wird durch Piktogramme auf der Fahrbahn unterstützt. Radfahrende können also - mit Ausnahme von Kindern bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres und gegebenenfalls deren Begleitung - diesen Abschnitt im Seitenraum nicht legal bergabwärts befahren. Augenscheinlich funktioniert die aktuell hergestellte, markierte Querung an der Deuil-La-Barre-Straße, diese wird weiter beobachtet. Weitere Planungsüberlegungen können bei Bedarf angestellt werden. Die Möglichkeiten sind jedoch begrenzt. Bei einer möglichen Querungshilfe im Bereich der Kreuzung Karl-Bieber-Höhe/An den Kaiserpappeln müsste die Ein- und Ausfahrt für landwirtschaftliche Fahrzeuge weiter gewährleistet werden. Hier wäre eine Querschnittsaufweitung erforderlich, was kaum umsetzbar ist, da sich die angrenzenden Grundstücke weitgehend im Privatbesitz befinden und der Bereich innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets (Zone 2) liegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1068
Fußgänger schützen - Umlaufsperre am Bahndamm Niederräder Bahnhof/Ecke Lyoner Straße installieren
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 125 Betreff: Fußgänger schützen - Umlaufsperre am Bahndamm Niederräder Bahnhof/Ecke Lyoner Straße installieren Nach Prüfung des Unfallgeschehens in der elektronischen Unfallsteckkarte der betreffenden Stelle konnten seit Aufzeichnungsbeginn keine Unfälle zwischen Fuß- und Radverkehr verzeichnet werden. Die aktuelle bauliche Situation vor Ort entspricht nahezu dem Zustand vor Beginn der Bahnbaustelle. Es besteht somit keine zwingende Notwendigkeit für die Anordnung neuer Verkehrseinrichtungen (Umlaufsperren) oder andere Maßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7431
Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 121 Betreff: Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 Der Anregung wird nicht entsprochen. Das vom Gesetzgeber beabsichtigte Ziel verkehrsberuhigter Bereiche, einen Abschnitt innerhalb des öffentlichen Straßenverkehrsraums zu schaffen, den Fußgehende vollumfänglich und ohne besondere Gefährdung nutzen können, scheint vorliegend bereits erfüllt zu sein, auch ohne, dass dafür ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden muss. Die Ausweisung von Parkflächen würden dem Ziel widersprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7410
Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe Martin-Buber-Schule
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 117 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe Martin-Buber-Schule Die neue Liegenschaft der Martin-Buber-Schule in der Straße "Großer Hasenpfad 44" befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone mit Buslinienverkehr. Auf dem Schulwegtermin am 29.08.2025 wurden verschiedene Maßnahmen besprochen, um auf die neue Liegenschaft hinzuweisen und den Weg zu sichern. Die Elektronische Unfallsteckkarte (EUSKa) mit gesammelten Unfalldaten der Landespolizei, zeigt vor Ort keine Auffälligkeiten. In der Straße "Großer Hasenpfad" wurden seit Aufzeichnungsbeginn nur im Kreuzungsbereich mit der Mörfelder Landstraße Unfälle mit Personenschäden verzeichnet. Für eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit auf 10 km/h analog der ursprünglichen Liegenschaft im Sachsenhäuser Landwehrweg mangelt es einer konkreten und objektiven Gefährdung als erforderliche Anordnungsgrundlage. Die Gehwege in der Straße "Großer Hasenpfad" sind ausreichend dimensioniert und beidseitig vorhanden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7445
Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 111 Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße Für eine Realisierung eines Linksabbiegers ist es notwendig, die Fahrbahn der Straße Niederräder Ufer westlich der Einmündung der Mainfeldstraße zu verbreitern, um eine Aufstellfläche für Linksabbieger zu schaffen. Des Weiteren müssen auch bauliche Veränderungen der vorhandenen Lichtsignalanlage vorgenommen werden. In Abwägung einer sehr geringen Verkehrsnachfrage auf einem möglichen Linksabbieger und den hohen baulichen Aufwendungen wird die Anregung des Ortsbeirats nicht befürwortet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7427
Ideen
Verkehrsspiegel Ecke Katharinenpforte/Rossmarkt an der Hauptwache
An der Ecke Katharinenpforte/Rossmarkt, dort wo die neue Sparkasse hinkommt (früheres Signa Gebäude), hat man eine extrem schlechte Sicht beim Abbiegen. Die Strecke ist für Fahrradfahrer in beide Richtungen freigegeben, für Autos nicht. Teils fahren Radfahrer, aber auch Autos ziemlich mittig auf der Straße, teils sind da auch Fußgänger und man sieht sie wegen der Beschaffenheit der Kurve oft wirklich erst in allerletzter Sekunde. Daher würde ich anregen, einen Verkehrspiegel anzubringen, damit es keine Kollisionen beim Abbiegen gibt.
Parkplätze für Mieter
In der Herborner Straße anliegend zu den Gärten werden Parkplätze hauptsächlich von Gartennutzetn genutzt. Kommt man als berufstätiger Anwohner nach Hause, sind alle Parkplätze durch Gartennutzer belegt. Hier sollte es nur Mietern gestattet sein zu parken, da es für Garteninhaber einen anderen Parkplatz gibt.
Deutlichere Beschilderung Spielstraße
Der Fritz-Wichert-Ring am Riedberg ist eine verkehrsberuhigte Zone (Spielstraße). Dies wird aber häufig ignoriert, viele Autos und vor allem Lieferdienste sind viel zu schnell und gefährden die spielenden Kindern. Das Schild am Eingang des Rings ist eher dezent als deutlich; ich denke, wir brauchen hier mehr/größer.
Fahrradbügel hinstellen
Mein Vorschlag ist das man zwischen den Häusern Große Rittergasse 18 und 20 an der Ein- und Ausfahrt ein oder zwei Fahrradbügel hinstellt. Folgende Gründe sprechen dafür: 1. ist eine bessere Sicht aus der Ausfahrt in die Große Rittergasse gewährleistet. 2. eine bessere Einfahrt von der Großen Rittergasse auf das Grundstück der Hausnummer 18.
Zeichen 720: Grünpfeil zum Abbiegen bei roter Ampel um einen Hinweis ergänzen
Kaum jemand kennt die verpflichtende Verkehrsregel, dass man bei roter Ampel ergänzt um den Grünpfeil, zuerst an der Haltelinie anhalten muss. Ich frequentiere nur eine solche Ampel und werde immer angehupt, wenn ich vor dem Abbiegen erst anhalte. Ich schlage daher vor, den grünen Pfeil um ein Schild zu erweitern, dass den Hinweis zur Haltepflicht bei ROT gibt. Textvorschlag: Abbiegen bei ROT nur nach Stop! Natürlich kann der Text auch anders lauten. Allgemeine Info zu der Verkehrsregel: Der Grünpfeil ist nach der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 8 bis 10 StVO eine nicht leuchtende Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einem Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampel (Zeichen 720). Er erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Zeigt die Ampel rotes Licht, dürfen Rechtsabbiegende bei mehreren Fahrstreifen nur aus dem rechten Fahrstreifen heraus abbiegen. Es besteht keine Pflicht, die Erlaubnis des Grünpfeils zu nutzen.[1] Im Gegensatz zu leuchtendem Grünlicht ist Warten vor einem Rotlicht mit Grünpfeil keine Verkehrsbehinderung im Sinne der StVO, auch dann nicht, wenn es sich um einen Abbiegefahrstreifen für Rechtsabbiegende handelt. Das Rechtsabbiegen mit Grünpfeil ohne vorheriges Anhalten an der Haltlinie ist mit einem Punkt im Fahreignungsregister und einer Geldbuße von 70 Euro belegt, bei Behinderung bzw. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf bis zu 150 Euro.[2] 77 % der Autofahrer missachten die Pflicht zum Anhalten.[3]
Zusätzlicher Schutzweg in der Ferdinand Happ Straße
Hallo liebes Team, durch die städtebauliche Erschließung der Ferdinand Happ Straße und Gref-Völsing Straße als Wohngebiet und mit den vielen Familien, die hier mit kleinen Kindern wohnen, benötigen wir einen zusätzlichen Schutzweg mit dem man die Ferdinand Happ Straße Richtung Launhardtstraße überqueren kann. Aktuell gibt es einen Schutzweg im Bereich Ostbahnhof, einen an der Polizeidienststelle und einen am östlichen Ende der Ferdinand Happ Straße. Ich bitte Sie zusätzliche Schutzwegmöglichkeiten zu prüfen, besonders um sicher in die Launhardtstraße zu gelangen. (Dort ist aktuell auch ein Hort untergebracht). Ein noch von der Baustelle stammender Schutzweg würde m.E. z.B. eine gute Position darstellen. Da in der Ferdinand Happ Straße auch in erhöhtem Maße Schwerverkehr (Ostbahnhof Güterbahnhof) verkehrt, ist es, insbesondere für Kinder ohne Schutzweg sehr gefährlich. Die vorhandenen sind jedoch mit einem erhöten Umweg verbunden. Vielen Dank im Voraus, dass Sie mein Anliegen zur Sicherheit unserer Kinder beachten und bearbeiten werden. mit freundlichen Grüßen, Dr. Lydia Schilchegger
Tempo 60 auf Friedberger Landstraße Richtung Stadt - ca. 200 m vor Einmündung Hofhausstraße
Die Auffahrt von der Hofhausstraße (von Preungesheim kommend) auf die Friedberger Landstraße ist insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten schwierig, da dort auf der Friedberger Landstr. 80 km/h gefahren werden darf und die Autos einen geringen Abstand halten. Folge: Lange Rückstaus auf der Hofhausstr. u. gefährliche Auffahrtmanöver. Lösung: ca. 200 m vor der Hofhausstr. die Geschwindigkeit auf Tempo 60 begrenzen. Dadurch dürfte ein deutlich einfacheres Auffahren auf die Friedberger Ldstr..möglich sein. Ohnehin beginnt kurz hinter der Hofhausstraße das Stadtgebiet mit Tempo 50.
Parkflächen Holzhausenpark optimieren / Gehweg Auto-frei gestalten (Fürstenbergerstraße)
Hallo, Schrägparken ist kein neues Konzept und findet auch an vielen anderen Orten in Frankfurt schon Anwendung. Ich schlage vor, die Fürstenbergerstraße rechterseits Auto-frei zu machen und linkerseits Schrägparkplätze anzulegen. Der Holzhausenpark-Zaun ist ja ein gern genutztes Auffangbecken. Das ordentliche Parken dort aber immer SEHR aufwendig, weil man wie so ein Affe in oder aus seiner Fahrertür tanzen muss - weder möchte ich meine Tür am Metallzaun zerdotzen, noch möchte (kann!) ich weit rüber, da würde ich auf der Straße parken. Ich möchte gar nicht wissen, wie das Leuten mit SUVs geht (gut, die besitzen hier wahrscheinlich eh einfach wieder mehrere Häuser...). Einige Parkplätze rechts sind auch nur Pseudo-Parkplätze, weil da Straßenlaternen stehen. Die Reifen freuen sich bestimmt auch, jedes Mal diesen dicken Bordstein hoch zu müssen... Jedenfalls: Das geht besser. Ich habe mal anhand Google Maps die Maße angeschaut und per Streetview durchgezählt, wie viele Autos dort so parken können. Leere Stellen in Maps wurden als Parkplatz mitgezählt, sind also nicht unterschlagen worden. Ergebnis: Ja geil, das kann man problemlos umgestalten, ohne dass man was verliert! 🤠 Im Endeffekt würde man mit einer 3,50m (!!! 🤯) breiten Fahrbahn übrig bleiben (definitiv eine Verbesserung, was sind das aktuell... 2,50-2,75m?), selbst wenn ich links für die Schrägparkplätze eine Tiefe von 3,50m ansetze. Ich wette die Müllabfuhr freut sich. Die Anzahl Parkplätze würde sich die Waage halten. Wichtig war mir auch, dass die Sonderzonen bestehen bleiben können. Für den Zebrastreifen braucht es die Schutzzone, und ich möchte auch nicht dass eingeschränkte Personen zur Straße hin ein- oder aussteigen müssen (hätte man die Behindertenparkplätze an die Holzhausenseite versetzt). Insgesamt würde damit - der komplette Gehweg von Autos freigeräumt - = die Gefahr "hervorspringendes Kind" eliminiert - viel mehr Platz für Großverkehr wie RTW, Feuerwehr, Müllabfuhr, Lieferdienste geschaffen. - das Konfrontationsproblem Auto vs Rad entschärft - viel mehr Platz, sogar aneinander vorbeifahren wird problemlos funktionieren. - die Gefahr "Parkplatzschaden" (Dotzer vorne hinten an andere Autos) deutlich entschärft - die Gefahr "hallo ich bin die sich spontan öffnende Autotür 😘" eliminiert Somit ein Win-Win-Win... usw. 😎 Gruß Oliver
Parkflächen Fürstenbergerstraße optimieren (Holzhausenpark -> Eschersheimer)
Hallo, Schrägparken ist kein neues Konzept und findet auch an vielen anderen Orten in Frankfurt schon Anwendung. Ich schlage vor, die Parkplätze der Fürstenbergerstraße linksseitig zu solchen umzudesignen. Ich habe mal anhand Google Maps die Maße angeschaut und per Streetview durchgezählt, wie viele Autos dort so parken können. Ergebnis: Man verdoppelt mal eben die Stellplätze... 🤠 Analog bspw. der Wolfsgangstraße würde ich die Parkplätze anteilig auf den Gehweg legen. Der ist dort SEHR breit, somit ist das überhaupt kein Problem. Insgesamt würde damit - die Anzahl Parkplätze verdoppelt - die Fahrradspur begradigt (von der Eschersheimer kommend hat diese aktuell einen Bogen *in den Gegenverkehr* eingebaut... ungünstig, und umso dümmer je größer das vorderste Auto ist) - die Gefahr "Parkplatzschaden" (Dotzer vorne hinten an andere Autos) deutlich entschärft - die Gefahr "hallo ich bin die sich spontan öffnende Autotür 😘" eliminiert Die Parkplätze in der Wolfsgangstraße sind ebenfalls mit normalem Bordstein, also ginge das ohne Umbaumaßnahmen *rein durch Anpassung der Bodenmarkierungen*!! Könnte also übermorgen erledigt sein und es gibt keine Nachteile für niemand. Ggfs. wird durch "bestehendes Zeugs" keine 100% Verdopplung möglich sein. Vielleicht fällt die Parkplatzschneidung ja genau richtig, aber Murphy ist normalerweise sehr aktiv bei sowas... 😆 - 1 Parksteinschautomat - 1 Laterne (mittig, Richtung Holzhausenpark) - 1 Tempoanzeiger? mit Solardach - 1 Laterne (mittig, Richtung Eschersheimer) Wäre dann immer noch eine Steigerung von 13 auf 22 Parkplätze 👍 Die 3 Parkplätze vorne links (Kreuzung Eschersheimer) habe ich außer Acht gelassen, da ja dort eine Linksabbiegerspur ist (und auch gerne bleiben darf). Gruß Oliver
Straßen um Textorschule zur verkehrsberuhigten Zone gestalten
Den Eltern der Textorschule ist vermehrt aufgefallen, dass viele Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Höchstgeschwindigkeit halten in den folgenden Straßen: Gutzkowstraße, Oppenheimer Landstraße und Souchaystraße. Ebenso ist aufgefallen, dass es nicht eine adäquate Beschilderung oder Warnschilder gibt, welche auf eine Grundschule hinwiesen. Es gibt einfach keine Warnschilder im näheren Umkreis der Textorschule. Es stellt eine große Gefahr für die Kinder dar, welche zu Fuß oder mit dem Fahrrad/Roller in die Schule kommen. Auch die erlaubten 30 km/h sind für die unmittelbaren Straßen um eine Grundschule herum viel zu hoch! Die Forderung der Eltern ist, dass die Zone um die Textorschule verkehrsberuhigt wird und eine angemessene Verkehrsbeschilderung angebracht wird.
Ampelkreuzung an Fahrradstraße redesignen - Oeder Weg/Holzhausenstraße
Hallo, schon seit ich 2023 hergezogen bin ist der Oeder Weg eine Fahrradstraße. Wenn ich kurz suche "seit wann" spuckt mir Google "Im April 2022 [..] Der gesamte Oeder Weg gilt nun als „Fahrradstraße“" aus. Damit sind wir also jetzt im 4. Jahr. Die Kreuzung könnte man in verschiedenen Bereichen angehen, ich splitte das mal auf. *Vergangenheit* Immer wenn ich da mal nachts vorbeigelaufen bin, war 1) es so hell wie in einem Filmstudio. Für eine Kreuzung ok und sinnvoll, inzwischen könnte man das bestimmt runterregulieren (Sani fährt ja immer noch durch, also "gut beleuchtet" wird weiterhin Sinn machen) 2) munteres Geblinke der Ampelanlage festzustellen - immerhin überhängt mit Schützen Ich glaube wir sind uns alle einig, dass diese Kreuzung keine Rückkehr zur alten Norm erfahren wird. Ampeln abbauen und woanders einsetzen? *Zukunft* Die Durchfahrt ist für Freund&Helfer mehr als wichtig, daher würde ich hier gar nicht überdrehten Unfug vorschlagen wollen. Die Durchfahrtsfähigkeit muss in jedem Fall erhalten bleiben. 1) Sitzkonzept vom Oeder Weg erweitern 2) Ggfs. ein paar Radabstellplätze ansetzen (ein genereller Mobilitätspunkt empfiehlt sich eher ggnü. des tegut, also Eckenheimer 127. Da ist ja auch die aktuelle CAB Station und die Bahn.) 3) Ggfs. Straßenbereich einkürzen (Spuren sind dort SEHR breit, wahrscheinlich einfach ein Bonus der alten Kreuzung und keine aktive Designentscheidung) 4) Ggfs. Option für Verkaufsstand (vllt sogar 1 Nordwest, 1 Südost) einplanen. Als Beispiel mal das Aroma (Adlerflychtplatz 1) oder Max & Moritz (Glauburg 41) hergenommen, es gibt ja einiges was als "Größenordnung mobile Bude" funktioniert. Gerne auch Direktverkauf von nem Spargelbauer oder sowas, kann ja auch rotieren, mal größer mal kleiner sein. Somit würden auch gleich Leute für die Plätze (1) angelockt - auch wenn sich die Pizzeria & Trattoria Da Monica (Oeder Weg 140) garantiert auch über die Option von nicht weit entfernten Zusatzplätzen 2 go freut 😜 Das war es schon. Wenig zu investieren (Abbau Ampel sehe ich als alte Schulden, das wird das teuerste sein), trotzdem eine nette Aufwertung und bietet Wachstumspotential für das Eck. Wenn das zu etwas mehr Fußvolk führt freut sich der naheliegende tegut bestimmt auch drüber. Gut angebunden wäre das Eck durch die nahegelegene U-Bahn-Station ja ohnehin schon. Gruß Oliver
Ampelkreuzung an Fahrradstraße redesignen - Oeder Weg/Glauburgstraße
Hallo, im Rahmen der Verkehrsumgestaltung des Oeder Weg als Fahrradstraße ist der Verkehr deutlich zurückgegangen. Ich kenne es von früher nicht, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, warum die Ampel dort Sinn gemacht hat. Inzwischen macht sie definitiv keinen Sinn mehr. Sie hat auch Schaltzeiten des Todes ohne jegliche Bedarfserkennung. Als Fußgänger wartet man 3? Minuten (fühlt sich jedenfalls an wie 5), wenn man eine Phase verpasst hat. Als Autofahrer genauso 😆 Deswegen wird hier auch annndauernd von vielen Beteiligten die Phase einfach ignoriert (nicht nur Taxen, auch einige Normalfahrer... letztere natürlich eher in den Randzeiten. Radfahrer sowieso und Fußgänger natürlich auch). Es ist schlicht zu lächerlich, an einer leeren Stelle minutenlang rumzustehen. Dafür ist Lebenszeit zu schade, ich kann das problemlos nachvollziehen. Anyway. Das ist ja einfach ein Symptom einer (inzwischen) komplett sinnbefreiten Ampel aus der Vergangenheit. Wenn es günstig umzusetzen ist die Schaltzeiten zu halbieren? wäre das eine einfache Abhilfe bis zur Lösung (von Glauburg kommend ist schon recht kurz, da wird man nicht viel machen können... Rest eher, auch Fußgänger... mehr Frequenz hilft hier insgesamt absolut!). Lösungsoptionen: 1) Rechts vor Links Theoretisch ist das machbar, die Fahrradstraße ist ja auch nur ne 30er Zone. Das muss man einigen Bonzen hier noch beibringen die auch gerne mal mit 60-70km/h mit dem Porsche SUV durchnudeln. Aber das könnt ihr ja gerne mal separat erblitzen (aktuell findet das durch die Baustelle Keplerstraße nicht mehr statt, vorher war es aber durchgängig zu beobachten!) Ich finde Option 2 aber viel attraktiver... 2) Kreisel Ich sehe direkt "Kosten!!!" und "riesige Umbaumaßnahmen, die Jahre dauern" in den Köpfen aufploppen. Nein, so einen meine ich nicht 😁 Ich habe mal ein Beispiel rausgesucht und angehängt. So n simplen, flachen. Erstens zwingt das potentielle Raser an dieser Stelle runterzubremsen. Ja, bei so einem flachen Kreisel "nur bedingt", aber es ist eine weitere Hemmschwelle und die Raserquote ist ja auch nicht bei 40%. Für die Masse planen, nicht für die Ausreißer. Zweitens stört das potentielle Überlängenfahrzeuge wie Bus und LKW und Müllabfuhr etc. dann nicht die Bohne. So Hubbelteile nerven da schon sehr. Drittens ist das mega kostengünstig und schnell umsetzbar. Kreiselfläche definieren, Kreiselsteine definieren, verbauen (keine 2 Jahre Baustelle). Leitmarkierungen ummalen. Richtfest. Viertens - der Notfallverkehr wird hierdurch sogar auch noch ein wenig bevorteilt. Rechtlich hat er ja sowieso immer Vorrang, das meine ich nicht. Aber wenn die Leute aus der Glauburg grün haben, guckt ein nicht unbeachtlicher Anteil der Verkehrsteilnehmer halt erfahrungsgemäß nicht mehr groß... und viele fahren ja eh "taub" durch die Gegend. Bei nem Kreisel schauen die Leute normalerweise intuitiv auch mal nach rechts, wenn sie einfahren wollen... weil sie ja nach rechts einfahren 😉 ---- Ergebnis: Fußgänger haben somit automatisch 24/7 Vorrang vor allem. Es beruhigt den Verkehr, gleichzeitig wird sinnloses "Rumstehen und Abgas in die Luft ballern" aufgehoben. Die aktuell heftige Rotlichtverstoßziffer von Radfahrern und Scootern die gen Süden fahren (again: keiner hat Bock an dieser nutzlosen Stelle 3 Minuten für nichts zu warten, das ist einfach die gelebte Realität) wird vermutlich zu 97% behoben. Ein paar Bekloppte gibt es immer, aber wenn man "normalerweise gar nicht" und somit "vielleicht nur mal kurz, wenn halt wirklich wer kommt" halten muss, dann haben Leute auch die Motivation dafür. Und im Nachhinein gewinnt man wieder ein wenig Ampelanlagen zur Umnutzung und spart an Wartung. Gruß Oliver
fehlende und umgefahrene Leitpfosten
Entlang der Straße von Nieder-Eschbach nach Ober-Erlenbach (oberhalb der Hohl) sind beiderseits der Straße mehr als 50% der Leitpfasten defekt oder umgefahren (auch auf Bad Homburger Gebiet)
Beschilderung für E-Auto Ladeplätz anpassen um „Zuparken“ zu verhindern
Sehr geehrte Damen und Herren, seit neustem gehöre ich auch zu den E-Auto Fahrern und bin somit auf die städtische Ladeinfrastruktur angewiesen. Leider musste ich nach bereits kurzer Zeit feststellen, dass die E-Auto Ladeplätze (blaue Fahrbahnmarkierung) leider sehr oft zugeparkt sind und als einfache Parkplätze „missbraucht“ werden. Meist stehen dort Verbrennerfahrzeuge oder nicht angeschlosse, oder bereits vollgeladene E-Fahrzeuge. Mein Vorschlag wäre: Maximale Haltedauer 4 Stunden, Ausnahmen ggf. über Nacht, konsequente Kontrollen, eindeutigere Beschilderung (siehe z.B. Stadt München). Ich denke für viele Bürger ist die aktuelle Beschilderung ggf. einfach nur missverständlich. Viele Grüße, R.L.
dringend Poller benötigt
Es sollten dringend Poller aufgestellt werden an der Schelmenburg (siehe beigefügte Fotos rote Markierung). Wenn dort im absoluten Haltverbot Autos Parken. können die gegenüberliegenden schräg parkenden Autos nicht mehr herausfahren oder es passieren Unfälle. Gerne beim 18. Polizeirevier nachfragen.
Die Parkdauer für alle Kraftfahrzeuge auf maximal zwei Wochen beschränken
Immer wieder belegen Dauerparker öffentliche Parkplätze, wodurch die ohnehin schon angespannte Verkehrssituation in der Stadt weiter verschärft wird. Besonders Anwohner und Besucher finden oft keine freien Stellplätze, was zu Frustration und zusätzlichem Suchverkehr führt. Um diesem Problem entgegenzuwirken, soll die Parkdauer für alle Kraftfahrzeuge auf maximal zwei Wochen beschränkt werden.
Endlich Verkehrsberuhigung auf der Pfaffenwiese
Die Pfaffenwiese in Zeilsheim wird tagein, tagaus als Viertelmeilenstrecke, Rennstrecke und Poserstrecke genutzt. Aufheulende Motoren, schnelles Beschleunigen und weit mehr als die erlaubten 50 bzw. 30 km/h wird gefahren. Für die Anwohner eine Zumutung sowohl Gefahr, da Zebrastreifen, Ampeln, Kinder & Co. einfach ignoriert werden. Das Problem ist hinlänglich und seit Jahren bekannt, aber wie so vieles in den westlichen Vororten bleibt das Thema auf der Strecke und nix passiert. Tempo 30 einzuführen, dann aber nicht konsequent durchzusetzen, hilft leider überhaupt nicht. Dazu kommt das Problem, dass an der Bechtenwaldstrasse, Höhe Rewe und Tipico, jeden Abend ein Hotspot dieser Typen stattfindet, alles quer zugeparkt wird und uns Anwohnern an die Gärten und Häuser gepinkelt, überall Müll hinterlassen wird und man sich kaum traut, diese Gruppen anzusprechen. Hier muss dringend etwas passieren! Die Anwohner der Pfaffenwiese haben ein Recht darauf in ihrem Wohngebiet sicher die Straße queren zu können und nicht von Rasern und Posern belästigt zu werden. Feste Blitzer, Bodenschweller, Videoüberwachung… Es gibt Möglichkeiten!
Strassenbeleuchtung die den Namen verdient
Ziel: Aufhellung der Ginnheimer Strasse durch eine höhere Leuchtleistung der Strassenlampen zur Verbesserung der allgemeinen Sichtbarkeit, der Sicherheit und der Vermeidung der Abladung von Müll. Die Ginnheimer Strasse in Bockenheim ist eine häufig frequentierte und enge Durchgangsstrasse mit zwei nicht sonderlich großzügigen Fusswegen. Fahrräder können nur auf der Strasse fahren, zudem wird die Strasse durch parkende Autos verengt. Die Laternen verfügen über Leuchtmittel, die nur ein überaus dürftiges Licht verbreiten, man kann diese auch gern als "Funzeln" bezeichnen. Dadurch ist: 1) der Fussweg und etwaige Unebenheiten schlecht sehbar, insbesondere wenn auf der Strasse Verkehr mit üblichen starken Scheinwerfern unterwegs ist 2) man kann teilweise Personen (z.B. dunkel gekleidete Läufer) gar nicht sehen, ebenfalls wegen der Kombination schlechter Straßenbeleuchtung & parkende Autos & fahrende Autos mit Scheinwerfern - siehe dazu das Bild, auf dem schemenhaft ein Läufer (rot eingekreist) zu erkennen ist 3) die Ablage von Müll wie alten Kühlschränken, Matratzen, Altkleidern u.a. durchaus üblich und häufig, da sich die Verunreiniger in dieser schummrigen Atmosphäre offensichtlich sehr wohl fühlen (und dies seit über 10 Jahren!). Daher fordern wir stärkere Leuchtmittel, um einhergende Gefahren aus dem obigen deutlich und umgehend zu reduzieren.
Integration eines Countdown-Timers in Ampeln zur Verbesserung des Verkehrsflusses und zur Reduzierung des Fahrer-Stresses
Detaillierte Beschreibung der Idee: Die vorgeschlagene Idee beinhaltet die Installation eines digitalen Countdown-Timers innerhalb oder auf den bestehenden Ampeln in Deutschland. Dieses System zeigt synchron mit dem Farbwechsel der Ampeln die verbleibende Zeit bis zur nächsten Phase für Fahrer und Fußgänger an. Vorteile der Umsetzung: 1. Reduzierung des Fahrer-Stresses: • Die genaue Kenntnis der verbleibenden Zeit bis zum Farbwechsel reduziert Unsicherheiten und plötzliche Entscheidungen. 2. Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger und Fahrer: • Fahrer können sich frühzeitig auf den Wechsel vorbereiten und vermeiden abrupte Starts. • Fußgänger haben eine bessere Einschätzung, ob sie die Straße rechtzeitig überqueren können. 3. Verbesserung des Verkehrsflusses: • Fahrer können ihre Fahrweise effizienter planen, wodurch Staus reduziert und die Grünphase optimal genutzt wird. 4. Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und der Emissionen: • Unnötiges Warten an roten Ampeln und plötzliches Anfahren erhöhen den Kraftstoffverbrauch. • Ein Countdown-Timer ermöglicht ein sanfteres Fahrverhalten, was zu weniger Emissionen führt. 5. Erhöhung der Konzentration der Fahrer: • Fahrer müssen sich nicht mehr auf Vermutungen verlassen und können sich stärker auf ihre Umgebung und den Verkehr konzentrieren. Umsetzung: • Installation von LED-Displays innerhalb oder auf den bestehenden Ampeln. • Anbindung des Systems an die zentrale Ampelsteuerung, um die genaue Zeit bis zum Farbwechsel anzuzeigen. • Einsatz intelligenter Technologien zur automatischen Anpassung der Ampelphasen an das Verkehrsaufkommen. Fazit: Diese Innovation kann einen positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss in Deutschland haben. Da ähnliche Systeme bereits in Ländern wie China, der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten erfolgreich genutzt werden, könnte ihre Einführung auch in Deutschland zur Optimierung des Verkehrs beitragen.
Wiederaufbau Omegabrücke
Die Omegabrücke in Frankfurt Griesheim wurde im Herbst 2023 wegen baulicher Mängel abgerissen. Griesheim Süd und Griesheim Nord sind seitdem nur noch durch eine Fußgängerbrücke verbunden. Mein Wunsch: schnellstmöglicher Wiederaufbau der Brücke.
"Ringbahn" unter dem Alleenring
Um das Zentrum zu entlasten, den Rand der Kernstadt zu stärken und den völlig unzuverlässigen M32 zu ersetzen, sollte langfristig der Bau einer U-Bahnlinie unter dem Alleenring angestrebt werden. Um Kosten gering zu halten, könnte die Bahn direkt unter der Straße fahren und die B-Ebenen darunter liegen, um viel Geld beim Aushub zu sparen. Alternativ ist es inzwischen möglich, eine Hochbahn leise zu betreiben.
Dauerhafte Missachtung des absoluten Halteverbots - Frankenallee 138
Höhe Frankenallee 138 wird das absolute Halteverbot regelmäßig und über einen langen Zeitraum hinweg missachtet. Fahrzeuge parken dort teilweise tagelang, ohne dass dies Konsequenzen hat. Dies führt zu einer erheblichen Behinderung von LKWs, insbesondere der Müllabfuhr, die von der Sindlinger Straße in die Frankenallee einbiegen muss. Ich schlage folgende Maßnahmen zur Verbesserung vor: Bessere Kennzeichnung des Halteverbots: Eventuell durch zusätzliche Schilder oder Markierungen auf der Fahrbahn. Bauliche Maßnahmen: Die Installation von Pollern, die für PKWs ein Hindernis darstellen, aber von LKWs überfahren werden können. Ich bitte Sie, die Situation vor Ort zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Entfernung Fahrradbügel
Die neu installierten Fahrradbügel in der Seckbacher Landstraße 16 dienen lediglich einer monatlich auftretenden Ausstellung (selbst als derart selten deklariert, Petition vom 08.08.2024, https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2952;jsessionid=9263C96191A6BC0519B8C10125B97EE8.liveWorker2). Für den kompletten restlichen Zeitraum des Monats wird Parkraum für die Anwohner der mehr als zahlreich vorhandenen Wohnungen genommen. Das Verhältnis des genutzten Zeitraums ist dahingehend völlig einseitig betrachtet. Es ist an der Stelle als unverhältnismässig anzusehen, für eine lediglich monatlich auftretende Veranstaltung derart viel Parkraum für viele verbleibende Menschen einzuschränken. Insgesamt wird die Fläche von mehr Personen den restlichen Zeitraum des Monats verwendet. Anbetracht der Kapazität des Ausstellungsraumes (ca. 50qm) ist erneut auf die Verhältnismäßigkeit hinzuweisen, da aufgrund der direkt am Objekt befindlichen, auf der anderen Straßenseite sowie im weiteren Verlauf in beide Richtungen der Straße befindlichen Stahlbügel mehr als notwendige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vorhanden sind. Dahingehend ist die Installation der Stahlbügel für Fahrräder an diesem absolut nicht notwenigem Standort wieder rückgängig zu machen. Wie auf dem einst von der Petition eingereichtem Bild zu erkennen ist, wird der Raum augenscheinlich als Außenfläche des Ausstelungsraums und nicht als Abstellort für Fahrräder genutzt. Zudem wurde eine Sitzbank gefordert, woran erneut zu erkennen ist, welche Widmung die Fläche haben sollte.
Wendelsweg Ecke Hühnerweg Zugang zur Treppe zur Offenbacher Landstraße für Fußgänger erleichtern
Es gibt eine Treppe zwischen Hühnerweg und Offenbacher Landstraße. Sie stellt eine wichtige Verbindung für zu Fuß gehende dar und wird beispielsweise häufig von Kleinkinder mit ihren Eltern auf dem Weg zur Kita genutzt. Der Zugang zur Treppe ist regelmäßig zugeparkt, obwohl der Fußweg dort nicht zum Parken freigegeben ist. Eine sichere Querung zwischen den Autos ist nicht möglich. Hier wäre es wichtig zumindest zum Queren einen Weg freizuhalten.
Sichere Fußgängerquerung am neuen Bahnhof Ginnheim
Die neue Umstiegsmöglichkeit zwischen S-Bahn und U-Bahn an der neuen S-Bahn Haltestelle Ginnheim ist toll. Leider ist die Querung der Straße "Am Ginnheimer Wäldchen" nicht sicher. Der Autoverkehr ist zu schnell, die Kreuzung von der Abfahrt der Rosa Luxemburg Straße verschärft die Situation.Es sollte ein Zebratreifen markiert werden. Vor allem für Senioren und Familien wäre dies extrem wichtig