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Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird nicht entsprochen. Das vom Gesetzgeber beabsichtigte Ziel verkehrsberuhigter Bereiche, einen Abschnitt innerhalb des öffentlichen Straßenverkehrsraums zu schaffen, den Fußgehende vollumfänglich und ohne besondere Gefährdung nutzen können, scheint vorliegend bereits erfüllt zu sein, auch ohne, dass dafür ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden muss. Die Ausweisung von Parkflächen würden dem Ziel widersprechen.