Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Der Verlauf der Ferdinand-Porsche-Straße weist in der Drei-Jahres-Auswertung zwei polizeiliche aufgenommene Verkehrsunfälle mit Personenschaden auf. Damit besteht keine objektiv belegbare Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Im unmittelbaren Bereich gelegene Einrichtungen oder Örtlichkeiten, bei deren eine Gefahrenlage nachgewiesen werden müsste, sind nicht vorhanden. Es besteht daher keine Grundlage für die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit.