Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Überfahren von roten Ampeln

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Rotlichtverstöße sind im gesamten Stadtgebiet beklagenswert. Bei der angesprochenen Signalanlage am Praunheimer Weg handelt es sich um eine Rot-Dunkel-Anlage, d.h. in der Grundstellung steht die Signalanlage auf Dunkel für den Kfz-Verkehr (kein Grün) und auf Rot für den Fußverkehr. Die Signalgeber für den Kfz-Verkehr (Rot und Gelb) sind für den fließenden Verkehr gut sichtbar. Hier liegt - wie vom Ortsbeirat beschrieben - individuelles Fehlverhalten einiger Kraftfahrer:innen vor. Da die Errichtung einer Rotlichtüberwachungsanlage an objektivierbaren Parametern, wie etwa die Unfallzahlen, gebunden ist, werden seitens der Polizei und der Unfallkommission sämtliche Straßen diesbezüglich beobachtet. Ziel muss die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes sein. Die Begrenzung von stationären Anlagen ist auch notwendig, da neben den finanziellen Ressourcen auch die personellen Kapazitäten nicht ausreichen, um überall dort, wo dies wünschenswert wäre, eine Anlage einzurichten. Mobile Rotlichtkontrollen erfolgen ausschließlich durch die Landespolizei. Diesen wird der Vorgang zur Kenntnis weitergeleitet.

Verknüpfte Vorlagen