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Verkehrsberuhigung in der Balduinstraße - Maßnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Die Balduinstraße befindet sich bereits im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Es werden daher regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen in diesem Bereich durchgeführt. Eine Steigerung der bereits vergleichsweise hohen Kontrolldichte ist jedoch nicht möglich. Die Festlegung der Standorte für stationäre Überwachungsanlagen erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission der Städtischen Verkehrspolizei sowie der die Anlagen betreuenden Fachabteilung. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. Zu 2.: Der Magistrat benötigt einen genauen Standort, an dem das Dialog-Display aufgestellt werden soll. Die pauschale Angabe "Balduinstraße" ist hierfür nicht ausreichend. Sobald der Ortsbeirat einen konkreten Standort mitgeteilt hat, kann der Magistrat prüfen, ob dort die Installation eines Dialog-Displays möglich ist.

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