Verkehrssicherheit erhöhen - Dooring-Unfälle verhindern
Vorlagentyp: B
Bericht
Das Straßenverkehrsamt als Untere Straßenverkehrsbehörde ist bereits seit Jahren durch einen Erlass der Obersten Straßenverkehrsbehörde (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum) angehalten, bei Neuplanungen Sicherheitstrennstreifen zur Radverkehrsanlage mit mindestens 0,75 m Breite vorzusehen. Insofern wird dem Antrag bereits entsprochen.