Maßnahmen gegen das behindernde Abstellen von E-Roller und E-Bikes im Frankfurter Süden: Schaffung von Abstellzonen für die genannten Leihfahrzeuge
Stellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum und seit 2025 auch für das Bikesharing. Die Sondernutzungserlaubnisse enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die Fahrzeug-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Über eine sogenannte Curbside Management Software wird das Angebot kontinuierlich evaluiert und verbessert sowie die Einhaltung der Regeln von Seiten der E-Scooter Anbieter kontrolliert. Die Sondernutzungserlaubnisse werden halbjährlich überarbeitet und es werden Möglichkeiten geprüft, um die Anbieter zielgerichteter zur Einhaltung der Regeln zu verpflichten. In halbjährlich stattfindenden Gesprächen sowie unterjährlich in einem kontinuierlichen Austausch zu aktuellen Meldeschwerpunkten werden gemeinsam mit allen Anbietern Lösungen zur Verbesserung der Situation erarbeitet. Die Stadt Frankfurt am Main hat darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von bis zu 1.000 Mobilitätsstationen entwickelt. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Inzwischen wurden im gesamten Stadtgebiet rund 150 ausgewiesene Parkflächen eingerichtet, die jeweils mit einem Sperrradius von 100 Metern versehen sind - innerhalb dieses Radius ist das Abstellen der Leihfahrzeuge technisch nicht möglich. Mit den Mobilitätsstationen am Bahnhof in Niederrad, an der Stresemannallee, dem Südbahnhof sowie dem Lokalbahnhof wurden bereits erste ausgewiesene Abstellflächen für E-Scooter und Leihfahrräder im Ortsbezirk 5 errichtet. Weitere Mobilitätsstationen im Ortsbezirk befinden sich in Planung. Die individuellen Standorte der Mobilitätsstationen sowie der genaue Zeitpunkt der Umsetzung werden abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort festgelegt. Zur Ordnung der Leihfahrzeuge im Stadtgebiet führen die Anbieterfirmen bereits regelmäßige Kontroll- und Umverteilungsfahrten durch. E-Scooter und Leihfahrräder, die behindernd oder unzulässig in einer Parkverbotszone abgestellt sind, können außerdem über eine von der Stadt Frankfurt bereitgestellte App gemeldet werden - die Leihanbieter werden sich dann kurzfristig um die Beseitigung der Fahrzeuge kümmern ("Falschparker"-App von Nivel, über jeden App-Store kostenlos zu beziehen). Zudem ist an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline-Nummer des jeweiligen Anbieters zu finden, über die 24 Stunden am Tag falsch abgestellte Leihfahrzeuge gemeldet werden können. Die Anregung wird zum Anlass genommen, die Situation im Frankfurter Süden erneut zu prüfen. Anschließend wird es einen Austausch mit den Anbietern geben, um geeignete Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten.