Parkplätze für Friedhofsbesucher
Stellungnahme des Magistrats
Im Bereich der Hahnstraße 14 ist bereits heute eine Parkzeitbeschränkung auf 2 Stunden mit Parkscheibe angeordnet. Eine Erweiterung dieser Regelung in der Hahnstraße lehnt der Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt ab.Der friedhofseigene Parkplatz befindet sich in der Lyoner Straße. Dort gilt ebenfalls bereits eine Begrenzung der Parkzeit von zwei Stunden. Die Mitarbeitenden des zuständigen Bezirks des Grünflächenamtes kontrollieren den Parkplatz einmal pro Woche und haben in den letzten sechs Monaten 104 Parkverstöße an das Ordnungsamt weitergeleitet. Im März 2025 erreichten die Städtische Verkehrspolizei Bürgerbeschwerden über dauerhaft belegte Parkplätze im Umfeld des Niederräder Friedhofs, woraufhin die Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten verstärkt wurden. Der Außendienst überwacht insbesondere die auf zwei Stunden Parkdauer begrenzten Parkflächen in der Hahnstraße verstärkt und hat dort seitdem 98 Verwarnungen ausgestellt (Stand 31.10.2025). Auf dem Friedhofsparkplatz in der Lyoner Straße erfolgen zusätzlich sporadische Kontrollen, bei denen bisher 48 Verwarnungen ausgestellt wurden. Der Außendienst wurde von der anhaltenden Beschwerdelage in Kenntnis gesetzt und gebeten, die Kontrollen weiterzuführen.