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Mobilität und Grün für alle - Vorschlag des Städtebaubeirates zum U4-Lückenschluss aufgreifen

Vorlagentyp: B

Bericht

Mit Beschluss der in der Machbarkeitsstudie (= Grundlagenermittlung) ermittelten Vorzugsvariante 3i durch die Stadtverordnetenversammlung Ende Februar 2025 (§ 5776, M 16) ist die SBEV - Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH beauftragt, in Zusammenarbeit mit den seit der Machbarkeitsstudie eingebundenen städtischen Fachinstanzen sowie Expert:innen in die tiefere Planung einzusteigen und damit im ersten Schritt die Vorplanung aufzunehmen. Die tatsächliche Streckenführung der U4-Verlängerung von der Bockenheimer Warte nach Ginnheim und die genauen Stationslagen werden im Zuge dieser frühen Projektphase, der Vorplanung, untersucht. Eine wesentliche Voraussetzung für eine zielgerichtete und zukunftsfeste, nachhaltige Planung der Verlängerung ist, dass im Rahmen der Vorplanung auch die komplexe Beziehung zwischen der Stadtbahntrasse und der Rosa-Luxemburg-Straße ergebnisoffen und umfassend untersucht wird. Es ist nicht Teil des Planungsauftrags der SBEV, in Zusammenhang mit dem Projekt "Verlängerung U4" einen möglichen Rückbau des Miquelknotens zu betrachten. Wie bereits in der Machbarkeitsstudie, werden im Rahmen der Vorplanung mögliche Varianten unter den Aspekten der "Ökologie", "Ökonomie", "Soziokultur", "Städtebau & Standort" und "Prozesse" betrachtet. Dabei werden auch Erschließungswirkungen und verkehrliche Auswirkungen sowie städtebauliche Aspekte und Entwicklungspotenziale, beispielsweise Wohn- und Freiraumpotenziale, betrachtet und untersucht. All das geschieht in Zusammenarbeit mit den städtischen Fachinstanzen, zu welchen auch das Stadtplanungsamt gehört, welches seit der Machbarkeitsstudie eng in das Projekt eingebunden und beteiligt ist. Eine flankierende städtebauliche Begleitplanung ist gemäß Beschluss § 2710/2023 (B 429/2022) Teil dieser Projektphase. Um das Projekt "Verlängerung U4" hinsichtlich seiner Auswirkungen fundiert bewerten und belastbare Aussagen treffen zu können, werden im Rahmen der Vorplanung zudem auch die folgenden Punkte betrachtet: · Für den nördlichen Abschnitt zwischen Bundesbank und Ginnheim wird eine hydrogeologische Abschätzung durch Expert:innen vorgenommen, um mögliche Auswirkungen eventueller Tiefbauwerke zu prüfen. · Das bereits für die Machbarkeitsstudie erstellte Grundwassermodell und -monitoring wird mit Blick auf ein mögliches Planfeststellungsverfahren fortgeführt und weiterentwickelt. · Um mögliche verkehrliche Auswirkungen der zu betrachtenden Varianten auf den Stadtteil Ginnheim wie auch Frankfurt zu untersuchen und darzustellen, wird eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. · Darüber hinaus werden für das gesamte Projektgebiet mögliche Betroffenheiten geprüft, der ober- und unterirdische Bestand wird detailliert erfasst und der gesamte Projektkorridor digital modelliert. Zudem wird der Baugrund untersucht und die tunnelbautechnischen Betrachtungen werden fortgeführt. · Die für die Machbarkeitsstudie eingeführte Nachhaltigkeitsbetrachtung und -bewertungsmatrix wird weiterentwickelt und fortgeschrieben. Ziel der Projektphase "Vorplanung" ist es, die machbaren Varianten innerhalb des beschlossenen Trassenkorridors der Vorzugsvariante 3i vollumfänglich zu bewerten und eine Entscheidungsgrundlage für eine Variante vorzubereiten. Wie die Machbarkeitsstudie, werden auch die Vorplanung sowie die darin empfohlene/n Variante/n für die U4-Verlängerung den politischen Gremien und der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit einer fundierten Entscheidungsgrundlage können die Stadtverordneten als gewählte Interessensvertreter:innen der Menschen in Frankfurt am Main entscheiden, welche Variante weiter beplant werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vorplanung um eine frühe Projektphase handelt. Ziel ist es, der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich Ende 2026 eine entsprechende Entscheidungsvorlage für einen Vorplanungsbeschluss vorzulegen. Anschließend folgen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, in der das mögliche Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Diese Projektphase schließt mit einem erforderlichen Planfeststellungsbeschluss ab, mit welchem Baurecht geschaffen wird. Mögliche Auswirkungen des Projektes werden auch im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens umfassend geprüft. Aus dieser Prüfung können Auflagen für die Vorhabenträgerin resultieren. Während des Planfeststellungsverfahrens wird die Öffentlichkeit durch Auslegen der Planunterlagen beteiligt, mögliche Einwände und Stellungnahmen werden in einem sogenannten Erörterungstermin erörtert. Bis zur Veröffentlichung und Vorstellung der Vorplanung ist der im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 24.01.2025 (M 16) vorgetragene Sachstand gültig. Die Projekt-Website "Verlängerung U4" (sbev-frankfurt.de/de/u4/startseite) enthält zahlreiche Informationen rund um das Projekt und wird fortlaufend aktualisiert. Bei Fragen und Anliegen rund um das Projekt steht das Projekt-Team der SBEV über ein Projekttelefon (0151/641 52 907) und eine E-Mail-Adresse (verlaengerungu4@sbev-frankfurt.de) für einen direkten Dialog zur Verfügung.

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