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Sicherheit für Fußgänger am Bahnhof "Niederrad" erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung kann nicht entsprochen werden: "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen." (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu den §§ 39 bis 43, Rnr. 2) Hierzu zählen auch Markierungen. Ferner gibt die dort unauffällige Verkehrsunfalllage keinen zwingenden Anlass zum Tätigwerden.

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