Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- bis
- Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Zur Zuwegung im Gewässerrandstreifen gibt es aktuell eine Verfügung der Unteren Wasser- und Naturschutzbehörde. Darin wird unter anderem aufgeführt, dass es sich um eine illegale Baumaßnahme handelt, die eine erhebliche Störung des Wasserhaushalts bewirkt. Auch wird darin der Rückbau der baulichen Anlagen binnen einer gewissen Frist verlangt. Es gib also keinerlei Grundlage für die Aufrechterhaltung und Legalisierung des Wegs. Hinweisen möchte der Magistrat auch darauf, dass bereits eine Feuerwehrzufahrt vorhanden ist. Der illegal angelegte Weg stellt keine notwendige Ergänzung dar.