Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Verkehrssicherungspflicht für die kreuzende Wegeverbindung (Eisenbahnüberführung Bockenheim) liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt am Main. Das Bauwerk gehört der Bahn. Zu 2. und
- Die Eisenbahnüberführung Bockenheim wurde im Zuge des S6-Ausbaus verbreitert. Dabei wurde an der Treppe eine Beleuchtung angebracht, um diese ausreichend auszuleuchten und das Sicherheitsgefühl der Nutzenden zu verbessern. Bedingt durch die Errichtung der Lärmschutzwand kommt es nun zu Reflektionen in der näheren Umgebung. Da es sich nur um einen kleinen Bereich handelt, hält es der Magistrat für vertretbar, die Anlage in dieser Form zu betreiben. Da die neue hinzugekommene Leuchte schon mit einer gerichteten Lichtverteilung ausgestattet ist und die Mindestanforderungen an die Beleuchtungsstärke eingehalten werden müssen, ist eine Reduzierung des Lichtstroms nicht möglich. Bedingt durch die hohe Frequentierung der Eisenbahnunterführung würde eine präsenzgesteuerte Lichtsteuerung ihren Zweck nicht erfüllen. Die Nutzungsqualität hat sich nach Auffassung des Magistrats verbessert und es wurden auch die Belange von Flora und Fauna berücksichtigt.