(Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach
Stellungnahme des Magistrats
In der beschlossenen Planung zum Radweg Nieder-Erlenbach - Nieder-Eschbach war vorgesehen, dass der 2008 hergestellte Abschnitt zwischen Deuil-La-Barre-Straße und Karl-Bieber-Höhe als gemeinsamer Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr genutzt wird, was aufgrund der zu geringen Breite nicht umgesetzt wurde. Der von Nieder-Erlenbach kommende Radverkehr wird jetzt an der Karl-Bieber-Höhe durch entsprechende Markierung auf die Fahrbahn geleitet, diese Führung wird durch Piktogramme auf der Fahrbahn unterstützt. Radfahrende können also - mit Ausnahme von Kindern bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres und gegebenenfalls deren Begleitung - diesen Abschnitt im Seitenraum nicht legal bergabwärts befahren. Augenscheinlich funktioniert die aktuell hergestellte, markierte Querung an der Deuil-La-Barre-Straße, diese wird weiter beobachtet. Weitere Planungsüberlegungen können bei Bedarf angestellt werden. Die Möglichkeiten sind jedoch begrenzt. Bei einer möglichen Querungshilfe im Bereich der Kreuzung Karl-Bieber-Höhe/An den Kaiserpappeln müsste die Ein- und Ausfahrt für landwirtschaftliche Fahrzeuge weiter gewährleistet werden. Hier wäre eine Querschnittsaufweitung erforderlich, was kaum umsetzbar ist, da sich die angrenzenden Grundstücke weitgehend im Privatbesitz befinden und der Bereich innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets (Zone 2) liegt.