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Anbringung von Pollern in der Eichwaldstraße, um Falschparken zu unterbinden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die beschriebenen Maßnahmen im genannten Straßenabschnitt, insbesondere die Einrichtung des absoluten Haltverbots, wurden im Jahr 2023 vorgenommen. Ziel war es, die Gehwege für Fußgänger:innen passierbarer zu gestalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die aktuelle Beschilderung sowie die Markierungen im Straßenraum entsprechen den gültigen rechtlichen Vorgaben und wurden korrekt und gut sichtbar angebracht. Die bestehenden Maßnahmen sind geeignet und ausreichend, um das geltende Haltverbot zu verdeutlichen. Weitere bauliche Maßnahmen - wie z. B. das nachträgliche Setzen von Pollern - sind an der hier gegenständlichen Örtlichkeit nicht möglich, da dadurch der Gehweg dauerhaft so eingeengt werden würde, dass die notwendige Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet wäre. Eine punktuelle Absicherung würde die Situation ebenfalls nicht verbessern und eine Absicherung des gesamten Gehweges wäre nicht verhältnismäßig Es handelt sich hierbei um ein bewusstes Fehlverhalten Einzelner, das nicht durch die bauliche oder verkehrsrechtliche Ausgestaltung des Straßenabschnitts verursacht wird, sondern durch mangelnde Regelbefolgung. Diesem Verhalten kann leider nicht mit weiteren straßenverkehrsbehördlichen Mitteln abgeholfen werden. Die Eichwaldstraße wird mehrmals wöchentlich seitens der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert, eine weitere Steigerung der Überwachungsdichte ist personell nicht möglich. Im September 2025 wurden 52 Verwarnungen ausgestellt.

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