Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark
Stellungnahme des Magistrats
Die Planung der Radschnellverbindung Frankfurt-Darmstadt sieht im betroffenen Abschnitt des Ziegelhüttenwegs, wie im Bestand, eine Versickerung des Oberflächenwassers neben einer asphaltierten, fünf Meter breiten Fahrbahn vor. Diese Versickerungsfläche kann daher nicht befestigt werden. Für einen zusätzlichen Gehweg steht darüber hinaus nicht genügend Querschnittsbreite zwischen den Einfriedungen und Kleingärten zur Verfügung. Die Verlegung des Gehweges an den Luderbach wurde 2023 im Rahmen der Baustellenandienung für das Bahnkreuzungsbauwerk Forsthaus geprüft und ausgeschlossen. Die Breite der Fahrbahn ist für die gemeinsame Nutzung von Fuß- und Radverkehr sowie gelegentlichen Kfz-Anliegerverkehr ausreichend dimensioniert und wird lediglich an Engstellen teilweise unterschritten. Dies entspricht der Bestandssituation, die keine besondere Gefahrenlage oder gar einen Unfallschwerpunkt darstellt. Darüber hinaus kann in Begegnungsfällen auf die unbefestigten Flächen neben der Fahrbahn ausgewichen werden. Daher sieht der Magistrat von einer Abgrenzung oder Verlegung des Gehwegs ab.