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Thema

Senioren

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Aufstellung weiterer Bänke auf dem Alten Friedhof Oberrad

02.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 06.10.2025, OF 1554/5 Betreff: Aufstellung weiterer Bänke auf dem Alten Friedhof Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf dem Alten Friedhof Oberrad zusätzliche Bänke aufstellen zu lassen. Begründung: Ein Besuch am Grab ist für viele Angehörige wichtig, da es einen Ort für Trauerbewältigung, das Zulassen von Erinnerungen und das Gefühl der Nähe zum Verstorbenen bietet. Nicht selten sind die Angehörigen in fortgeschrittenem Alter, so dass u.a. das Gehen mitunter schwer fällt. Hier ist das Aufstellen weiterer Bänke auf dem Alten Friedhof Oberrad eine Erleichterung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7608 2025 Die Vorlage OF 1554/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) - Information, Schutz und Teilhabe

30.01.2025 · Aktualisiert: 27.02.2025

Antrag vom 30.01.2025, OF 353/15 Betreff: Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) - Information, Schutz und Teilhabe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten: - Welche digitalen Unterstützungsangebote für Senioren werden von der Stadt im Ortsbezirk 15 angeboten? - Welche Anlaufstellen und/oder Kooperationspartner (z. B. Vereine) bieten bereits Schulungen oder Hilfestellungen für Senioren im Umgang mit digitalen Medien in Nieder-Eschbach an? - Wie werden die Senioren über diese Angebote informiert? - Welche Schritte werden unternommen, um Ehrenamtliche oder Fachkräfte für die digitale Unterstützung von Senioren zu gewinnen? Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche und macht es notwendig, dass auch ältere Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten erhalten, um nicht von der allgemeinen Entwicklung abgehängt zu werden. Für viele Senioren stellt die Nutzung digitaler Geräte und Dienste eine Herausforderung dar. Es ist daher wichtig, ein flächendeckendes, niederschwelliges und unterstützendes Angebot in allen Stadtteilen Frankfurts anzubieten, das den spezifischen Bedürfnissen der älteren Generation gerecht wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1125 2025 Die Vorlage OF 353/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Konzept „Präventive Altenhilfe“ für ein selbstbestimmtes Leben

24.01.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 479 Betreff: Konzept "Präventive Altenhilfe" für ein selbstbestimmtes Leben Die Altenhilfe nach § 71 SGB XII soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken. Die präventive Altenhilfe hat in Frankfurt einen hohen Stellenwert. So initiiert, koordiniert und verwaltet die Stadt Frankfurt gemeinsam mit unterschiedlichen Trägern Angebote für die Handlungsfelder: Beteiligung, Information, Beratung, Begegnung, Engagement, Bildung, Kultur, Digitalisierung, Wohnen, Versorgung, Mobilität, Gesundheit und Pflege. Bei den Angeboten gibt es oft Überlappungen zwischen den Handlungsfeldern. Für die Stadtteile Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim gibt es eine Vielzahl an Angeboten, wie die folgende Tabelle aufzeigt. Aktuelle Angaben, wie z. B. Öffnungszeiten sind bitte den online Auftritten der Angebote zu entnehmen. Angebot Organisation/Kontakt Beratung und Unterstützung bei Sozialen Hilfen (z. B. Grundsicherung, Grüne Karten, Frankfurt Pass, Wohngeld); auch in Kooperation mit dem Ehrenamtlichen Dienst (Sozialbezirksvorsteher:innen) Sozialrathaus Dornbusch Am Grünhof 10 60320 Frankfurt am Main Telefon: 069 212 70735 Sozialbezirksvorsteher:innen (SBV) Rat bei schwierigen Lebenssituationen; Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen; Begleitung bei Behördengängen; Unterstützung bei der Organisation ambulanter Hilfen; Vermittlung von Kontaktstellen Timo List (Dornbusch und Ginnheim) Petra Schillkowski (Eschersheim) Sozialbezirksvorsteher:innen im Netz unter www.frankfurt.de Suchbegriff: Sozialbezirksvorsteher/in Pflegestützpunkt Wettbewerbsneutrale und kostenfreie Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Hansaallee 150 60320 Frankfurt am Main pflegestuetzpunkt@frankfurt.de Telefon: 0800 589 3659 Die Wohnberatung für barrierefreies Wohnen informiert Menschen mit Behinderungen und Senior:innen über verschiedene Möglichkeiten, die eigene Wohnung den körperlichen Fähigkeiten entsprechend anzupassen. Diese Stelle unterstützt auch bei Fragen zu Hilfsmitteln und Finanzierungsmöglichkeiten. Leitstelle Älterwerden Hansaallee 150 60320 Frankfurt am Main wohnberatung@stadt-frankfurt.de Telefon: 069 212 70676 Angebot Organisation/Kontakt Sondersprechstunden Kostenlose und herstellerunabhängige Beratung zu allen Themen um Gedächtnis- Gehör- oder Sehverlust im Alter. Leitstelle Älterwerden Hansaallee 150 60320 Frankfurt am Main Gedächtnisverlust: Ruth Müller info@frankfurt-alzheimer.de Telefon: 069 677 36633 Sehverlust: Cintia Spellmeier spellmeier@sbs-frankfurt.de Telefon: 069 955 12468 Hörverlust: Horst Buchenauer h-buchenauer@t-online.de Telefon: 0172 760 4872 Seniorenrestaurants in der Umgebung: Mittagessen und Ansprache für 6,30€. Für Inhaber:innen der Grünen Karte beträgt der Eigenanteil 2,80€. Wird ein teureres Essen ausgewählt, so ist der Differenzbetrag durch die Kund:in selbst zu tragen. Julie-Roger-Haus (Eckenheim) Pflegeheim Praunheim Pflegeheim Bockenheim Kontaktdaten und weitere Seniorenrestaurants werden im Magazin Stadt Frankfurt im Blick veröffentlicht. Essen auf Rädern für nicht mobile ältere Menschen: Preis 6,30€ zuzüglich Anlieferungspauschale von 2,50€ Für Inhaber:innen der Grünen Karte beträgt der Eigenanteil 2,80€. Wird ein teureres Essen ausgewählt, so ist der Differenzbetrag durch den/die Kund:in selbst zu tragen. Gemeinnützige und private Anbieter übernehmen die Versorgung mit Essen auf Rädern für das gesamte Stadtgebiet. Alle potentiellen Kunden der Essensversorgung werden vierteljährlich in der Stadt Frankfurt im Blick über die aktuellen Anbieter des Essens auf Rädern informiert. Bewegungsangebote für Menschen um und über 80 Jahre - auch und gerade, wenn sie wenig Bewegungserfahrung haben, vielleicht nur unsicher stehen und gehen können und sich deshalb eher nicht in einen Sportverein "trauen". "Aktiv-bis-100" Turnverein Eschersheim 1895 e.V. Telefon: 069-521214 E-Mail: info@turnverein-eschersheim.de TSV Ginnheim 1878 e.V. Telefon: 069-531782 E-Mail: gymnastik@tsv-ginnheim.de Ausflugsprogramm Kultur, Freizeit und Begegnung Angebote werden im Magazin Stadt Frankfurt im Blick veröffentlicht (siehe unten) Leitstelle Älterwerden Hansaallee 150 60320 Frankfurt am Main seniorenangebote@stadt-frankfurt.de Unterstützungs- und Lernangebote zum Thema Digitalisierung Café Anschluss Frankfurter Verband e.V. Hansaallee 150 60320 Frankfurt am Main cafe.anschluss@frankfurter-verband.de Telefon: 069 299 807 2350 https://www.cafe-anschluss.de/ Stadteilübergreifend und informativ: - Das kostenlose Magazin "Stadt Frankfurt im Blick - Informationen für Älterwerdende" (ehemals Senioren Zeitschrift), das viermal im Jahr erscheint und an 500 Stellen im Stadtgebiet ausliegt. Updates und Vorlesefunktion unter www.stadt-frankfurt-im-blick.de. - Die jährlichen Aktionswochen Älterwerden bieten vielfältige Möglichkeiten, das große Programm der Angebote für ältere Menschen in Frankfurt kennenzulernen. Unabhängig von den Angeboten der Stadt Frankfurt am Main stehen im Bereich des Ortsbezirkes 9 diverse ambulante Pflegedienste, sowie folgende Einrichtungen und Kirchengemeinden für die genannten Anforderungen zur Beratung, Vermittlung und Unterstützungsleistung bereit: Haus Aja Textor - Goethe Sozial-Pädagogisches Zentrum e.V. Hügelstraße 69, 60433 Frankfurt am Main Telefon 069 530 930 E-Mail info@haus-aja.de Internet www.haus-aja.de Evangelische Andreasgemeinde Kirchhainer Straße 2, 60433 Frankfurt am Main Telefon 069 52 50 22 E-Mail buero@andreasgemeinde-ffm.de Internet https://www.andreasgemeinde-ffm.de Evangelische Emmausgemeinde Alt-Eschersheim 22, 60433 Frankfurt am Main Telefon 069 52 50 05 E-Mail info@emmausgemeinde-frankfurt.de Internet http://www.emmausgemeinde-frankfurt.de Quartiersbüro Ginnheim Internationaler Bund Südwest gGmbH Franz-Werfel-Straße 37 (Platanenstraße 79z), 60431 Frankfurt am Main Telefon 0160 2 25 91 12 E-Mail ginnheim@frankfurt-sozialestadt.de Internet https://frankfurt-sozialestadt.de/ginnheim Evangelische Bethlehemgemeinde Frankfurt Ginnheim Evangelische Kirche in Frankfurt und Offenbach Fuchshol 1, 69431 Frankfurt am Main Telefon 069 52 99 47 E-Mail Bethlehemgemeinde.Frankfurt@ekhn.de Begegnungszentrum Ginnheim Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. Ginnheimer Landstraße 172-174, 60431 Frankfurt am Main Telefon 069 299 807 2227 E-Mail zentrale@frankfurter-verband.de Internet https://frankfurter-verband.de/aktiv-aelterwerden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1111

V (Auskunftsersuchen)

Konzept „Präventive Altenhilfe“ für ein selbstbestimmtes Leben

23.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1111 entstanden aus Vorlage: OF 921/9 vom 12.01.2025 Betreff: Konzept "Präventive Altenhilfe" für ein selbstbestimmtes Leben Der Anspruch aller Bürger*innen auf ein gutes Leben auch im Alter ist in § 71 Sozialgesetzbuch XII unter dem Titel "Altenhilfe1" festgeschrieben. Beratungen, Vermittlungen und Unterstützungsleistungen sind deshalb notwendig. Deshalb wird der Magistrat gebeten, dem Ortseirat 9 mitzuteilen, welche konkreten Angebote von welchen Organisationen es im Ortsbezirk 9 gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 479 Aktenzeichen: 51

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Im Januar wurde bekannt, dass das Klinikreferat der Stadt Frankfurt im Bereich des Dezernats VI offiziell verfügt wurde

23.01.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 20.02.2025, F 3050 Im Januar wurde bekannt, dass das Klinikreferat der Stadt Frankfurt im Bereich des Dezernats VI offiziell verfügt wurde und zwei vakante Stellen ausgeschrieben werden sollen. Krankenhausentwicklung ist grundsätzlich Landessache und wurde zuletzt durch die Krankenhausreform auf Bundeseben e zusätzlich beeinflusst. Bis zu drei Mitarbeiter im Klinikreferat sollen künftig diese nichtkommunale Aufgabe begleiten. Ich frage den Magistrat: Was genau soll die Aufgabe des Klinikreferats sein, und welche Aufgaben sollen die bis zu drei Mitarbeiter konkret für Frankfurt und die hier ansässigen Kliniken übernehmen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Schwander, meine Damen und Herren! Die Krankenhausreform ist die größte Änderung im Gesundheitssektor seit Jahren. Die bundesweit umzusetzende Reform und ihre damit verbundenen Transformationen erfordern eine kontinuierliche fachliche Begleitung zur Sicherstellung der Patient:innenversorgung in Frankfurt am Main, verbunden mit dem Ziel, den Krankenhausträger:innen Perspektiven für die zukünftige Weiterentwicklung ihrer Standorte zu geben. Die Krankenhausplanung in Hessen fällt ausschließlich in die Planungshoheit des Landes. Gleichwohl ist diese nicht losgelöst von regionalen Begebenheiten. Mit der Gründung des Klinikreferates haben wir zum ersten Mal eine Verwaltungseinheit etabliert, die alle Frankfurter Krankenhäuser grundsätzlich, aber auch im Rahmen der bundesweit umzusetzenden Krankenhausreform betrachtet. Diesen Transformationsprozess der Krankenhäuser im Rahmen der Reform gilt es sowohl von gesundheitspolitischer als auch fachlicher Seite auf kommunaler Ebene aktiv zu begleiten. Mit der Einführung der Frankfurter Krankenhauskonferenz schaffen wir auf kommunaler Ebene einen Rahmen, in dem wir mit allen 14 Frankfurter Kliniken gemeinsam zusammenkommen. Wir verfolgen gemeinsam das Ziel, eine flächendeckende und gute Gesundheitsversorgung für die Bürger:innen sicherzustellen und ein zuverlässiges Netz zu spannen. Anregungen und Impulse aus dieser Runde können an das Land herangetragen werden, vor allem mit dem Blick auf den Nachbesserungsbedarf an der Krankenhausreform des Bundes. Das Land Hessen agiert auf der Grundlage von sechs "Versorgungsgebieten" - die Stadt Frankfurt am Main ist Teil des Versorgungsgebiets "Frankfurt und Offenbach", dazu gehören der Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Stadt- und Landkreis Offenbach und Frankfurt am Main. Dieses Versorgungsgebiet umfasst aktuell 43 Klinikstandorte und ist in sich sehr inhomogen. Mit 14 Krankenhäusern allein in Frankfurt am Main findet ein erheblicher Teil der Versorgung des gesamten Gebiets auf dem Stadtgebiet von Frankfurt am Main statt. Allein diese Konzentration rechtfertigt ein besonderes Augenmerk, auch durch die Kommune. Zudem haben die Kommunen auch in der stationären Versorgung grundsätzlich einen sogenannten "Sicherstellungsauftrag": Sie müssen einspringen, falls die Versorgung nicht bedarfsgerecht gewährleistet ist. Die Planungshoheit liegt also beim Land, die Durchführung aber nicht. Ziel des Klinikreferats ist es, die entsprechenden Aufgaben zu unterstützen, mit Transparenz und Offenheit der Kliniken untereinander eine neue Kultur der Zusammenarbeit zu etablieren und gemeinsam zu partizipieren. Eine möglichst abgestimmte Einbettung in die Strukturen vor Ort soll gemeinschaftlich vorangetrieben werden. Gemeinsame Chancen und Herausforderungen vor Ort müssen identifiziert werden und regionale Ansätze müssen Berücksichtigung finden, da jedes Versorgungsgebiet und auch jede Region innerhalb der Versorgungsgebiete andere Antworten benötigt. Das bedeutet in einen Kommunikationsprozess mit allen beteiligten Krankenhäusern und politisch Verantwortlichen einzutreten und die Veränderungen mit dem Willen aller Akteur:innen konstruktiv und mit Sachverstand derjenigen, die seit Jahren im System arbeiten, auf den Weg zu bringen. Als fachliche Grundlage wird es hier unabdingbar, unter anderem gemeinsam Daten auszutauschen und gemeinsam Strategien zu entwickeln. Im Ausblick sollen zukünftige Ausrichtungen der Krankenhäuser und mögliche Zusammenarbeiten auf den Weg gebracht werden - immer zum Wohl der stationären gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Dazu muss im Dialog zwischen Kliniken und Politik das bestehende Vertrauen zwischen den Akteur:innen ausgebaut werden, um den Prozess der Transformation regional aktiv mitgestalten zu können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Gemeinsam gegen Einsamkeit - Frankfurter Besuchspaten-Broschüre

22.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Antrag vom 22.01.2025, NR 1103 Betreff: Gemeinsam gegen Einsamkeit - Frankfurter Besuchspaten-Broschüre Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. eine "Frankfurter Besuchspaten-Broschüre", die alle relevanten Anbieter von Besuchspatenprojekten in Frankfurt übersichtlich auflistet und umfassende, leicht verständliche Informationen zu den Programmen bietet, zu entwickeln. Die Broschüre soll klar, verständlich und ansprechend gestaltet sein, um eine breite Zielgruppe zu erreichen, und 2. die Broschüre über wichtigen öffentlichen Orte wie Seniorenzentren, Bürgerbüros, Bibliotheken, Apotheken, Arztpraxen sowie über weitere städtische Informationskanäle zu verbreiten, um eine maximale Reichweite zu erzielen. Begründung: Die Hamburger Broschüre "Hamburg besucht" ist ein Paradebeispiel für die Kraft einer gut strukturierten, leicht zugänglichen Informationsquelle, die sowohl hilfesuchenden Menschen als auch potenziellen Helfern unmittelbar zugutekommt. Sie hat in Hamburg bewiesen, wie effektiv die Bündelung aller relevanten Anbieter von Besuchspatenprojekten sein kann, um eine breite und diverse Zielgruppe zu erreichen - vom Alleinstehenden bis hin zum Freiwilligen, der helfen möchte. Frankfurt braucht dringend eine ähnliche Lösung, um den Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, den Zugang zu den passenden Angeboten zu erleichtern. Derzeit gibt es hier keine zentrale Informationsquelle, die alle relevanten Projekte in einer einzigen, übersichtlichen Broschüre zusammenführt. Eine solche "Frankfurter Besuchspaten-Broschüre" steigert die Bekanntheit der sozialen Projekte in unserer Stadt massiv. Ein bloßer Verweis auf das Internet reicht nicht aus, um alle Betroffenen zu erreichen - besonders nicht die älteren, weniger internetaffinen Menschen und diejenigen, die sich in sozialer Isolation befinden. Für diese Menschen sind digitale Angebote häufig schwer zugänglich oder sie nutzen diese schlichtweg nicht. Deshalb ist es entscheidend, eine Lösung zu schaffen, die beide Welten vereint: die analoge und die digitale. Nur so kann gewährleistet werden, dass niemand durch das Raster fällt. Wie Hamburg erfolgreich vorgemacht hat, kann Frankfurt von einer Kombination aus gedruckter Broschüre und digitalen Informationskanälen profitieren. Damit wird sichergestellt, dass wirklich alle Frankfurterinnen und Frankfurter - unabhängig von Alter, technischen Fähigkeiten oder Zugangsmöglichkeiten - die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Frankfurt sollte dieses erprobte Modell aufgreifen und für sich erfolgreich umsetzen, um eine echte, barrierefreie Hilfe für einsame und isolierte Menschen zu schaffen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Verena David Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 171 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 29.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1103 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5712, 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 13.02.2025 Aktenzeichen: 53-0

Partei: CDU
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OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 3

Öffnung Merianschulhof außerhalb der Schulzeiten 2025

21.01.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.02.2025, OIB 386 entstanden aus Vorlage: OF 833/3 vom 05.02.2025 Betreff: Öffnung Merianschulhof außerhalb der Schulzeiten 2025 Aus dem Ortsbeiratsbudget werden der Nachbarschaftshilfe Bornheim e. V. bis zu 5.000 Euro für die Schulhoföffnung der Merianschule außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Leider lässt das städtische Konzept zur Schulhoföffnung weiter auf sich warten. Deshalb finanziert der Ortsbeirat 3 auch in diesem Jahr die Schulhoföffnung der Merianschule, die der Verein Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. erfreulicherweise bereit ist, zu übernehmen und zu organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1606

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Soziale Teilhabe älterer Menschen in Oberrad stärken - Antrag auf kommunale Maßnahmen gemäß SGB XII

20.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 30.03.2025, OF 1374/5 Betreff: Soziale Teilhabe älterer Menschen in Oberrad stärken - Antrag auf kommunale Maßnahmen gemäß SGB XII Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Teilhabe und zur Unterstützung älterer Menschen im Stadtteil Oberrad zu ergreifen. Ziel ist die Reduzierung sozialer Benachteiligung älterer Menschen, insbesondere durch niedrigschwellige Informations-, Begegnungs- und Unterstützungsangebote sowie die Beteiligung an kommunalen Planungsprozessen. Dabei sind die einschlägigen Regelungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII - Sozialhilfe), insbesondere § 41 ff. zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie § 71 zur Beratung und Unterstützung, zu berücksichtigen. Begründung: Die Ergebnisse des "Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main" verdeutlichen für den Stadtteil Oberrad eine überdurchschnittliche soziale Benachteiligung älterer Menschen. Der Teilhabebelastungsindex für diese Bevölkerungsgruppe liegt mit Rangplatz 82 deutlich oberhalb des gesamtstädtischen Durchschnitts (Rang 57). Die Grundsicherungsquote bei Menschen ab 65 Jahren beträgt 11,8 % (gegenüber 10,0 % stadtweit), der Benachteiligungsindex insgesamt liegt bei Rangplatz 83. Diese Indikatoren weisen auf einen erhöhten Handlungsbedarf hin. Zur Verbesserung der Situation werden folgende Maßnahmen empfohlen: - Unterstützung von nachbarschaftlichen Projekten gegen Einsamkeit und Isolation - Halbjährliche Informationsveranstaltungen im Stadtteil zu Themen wie Pflege, Grundsicherung, Patientenverfügung - Bereitstellung digitaler Schulungsangebote für ältere Menschen (z. B. Nutzung von Smartphone und Internet) - Stärkere Bewerbung und Aufklärung zum Anspruch auf Grundsicherung im Alter gemäß § 41 SGB XII - Beteiligung älterer Menschen an relevanten Planungen im Stadtteil (z. B. öffentlicher Raum, Mobilität, Aufenthaltsqualität) Der Magistrat wird gebeten, die genannten Punkte unter Einbeziehung relevanter Fachstellen und Träger wohlwollend zu prüfen, geeignete Umsetzungswege aufzuzeigen und entsprechende Ressourcen bereitzustellen. Die Verwaltung wird ersucht, dem Ortsbeirat halbjährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten. Ziel: Verbesserung der sozialen Teilhabe, Lebensqualität und Daseinsvorsorge für ältere Menschen in Oberrad im Sinne eines altersfreundlichen Stadtteils unter Beachtung der Vorgaben des SGB XII. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6863 2025 Die Vorlage OF 1374/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der dritte Absatz der Begründung in den Tenor gestellt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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V (Auskunftsersuchen)

Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 10: Information, Schutz und Teilhabe

14.01.2025 · Aktualisiert: 27.10.2025

Auskunftsersuchen vom 14.01.2025, V 1095 entstanden aus Vorlage: OF 966/10 vom 16.12.2024 Betreff: Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 10: Information, Schutz und Teilhabe Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche digitalen Unterstützungsangebote für Senioren werden von der Stadt im Ortsbezirk 10 angeboten? 2. Welche Anlaufstellen oder Kooperationspartner (z. B. Vereine) bieten bereits Schulungen oder Hilfestellungen für Senioren im Umgang mit digitalen Medien in den Stadtteilen an? 3. Wie können die Senioren über diese Angebote informiert werden? Welche Maßnahmen werden dabei ergriffen, um Senioren umfassend über Betrugsmaschen (sog. "Enkeltrick") aufzuklären und zu schützen? 4. Welche Schritte werden unternommen, um Ehrenamtliche oder Fachkräfte für die digitale Unterstützung von Senioren zu gewinnen? 5. Wie wird die Wirksamkeit der bisherigen digitalen Unterstützungsangebote für Senioren bewertet, und welche Verbesserungen sind geplant? Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche und macht es notwendig, dass auch ältere Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten erhalten, um nicht von der allgemeinen Entwicklung abgehängt zu werden. Für viele Senioren stellt die Nutzung digitaler Geräte und Dienste eine Herausforderung dar und es ist daher wichtig, ein flächendeckendes, leicht zugängliches und unterstützendes Angebot in allen Stadtteilen Frankfurts anzubieten, das den spezifischen Bedürfnissen der älteren Generation gerecht wird. Neben der Förderung der digitalen Kompetenzen bei Senioren ist auch der Schutz vor Betrug von großer Bedeutung. Insbesondere der "Enkeltrick" und andere betrügerische Maschen stellen für viele ältere Menschen eine Gefahr dar. Durch digitale Unterstützungsangebote kann nicht nur der Umgang mit Technik erlernt, sondern auch gezielt über Betrugsmaschen aufgeklärt und Prävention betrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 560 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Rücksichtslose Fahrrad und E-RollerFahrer auf dem Platz vor dem Haus Dornbusch

12.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 10.06.2025, OF 1043/9 Betreff: Rücksichtslose Fahrrad- und E-Roller-Fahrer auf dem Platz vor dem Haus Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen ,um die teilweise rücksichtslose und gefährliche Benutzung des Fußgängrbereichs von Radfahrern vor dem Haus Dornbusch zu beenden. Des weiteren bedarf es eines markierten Abstellbereichs zum Abstellen von E-Rollern. Begründung: Trotz der Einrichtung eines komfortablen rot markierten Fahrradstreifens auf der Eschers heimer Landstraße.benutzen weiterhin immer wieder Radfahrer und Rollerfahrer verbotenerweise den Fußgängerbereich vor dem Bürgerhaus und belästigen bzw. gefährden die besonders an Markttagen zahlreichen Passanten vor dem Haus Dornbusch Es kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen , die wegen Aussichtslosigkeit der Ermittlung des Verkehrssünders in der Regel nicht angezeigt werden. Antragsteller: CDU fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1043/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Parteien: CDU fraktionslos
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M (Vortrag des Magistrats)

Förderrichtlinie für das Frankfurter Programm „Würde im Alter“

16.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Vortrag des Magistrats vom 16.12.2024, M 189 Betreff: Förderrichtlinie für das Frankfurter Programm "Würde im Alter" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4219 (M 77) I. Der geänderten Förderrichtlinie zum Frankfurter Programm "Würde im Alter" wird gemäß der beiliegenden Anlage mit Wirkung zum 01.01.2025 zugestimmt. II. Der Magistrat (Dezernat für Soziales und Gesundheit) wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung · Sicherung der Zukunft des Förderprogramms; · Sicherstellung von thematisch relevanten Maßnahmen, die ein würdevolles und sicheres Älterwerden für vulnerable und marginalisierte ältere Menschen in Frankfurt am Main ermöglicht; · Unterstützung der Träger bei der Umsetzung der wichtigen Arbeit vor dem Hintergrund steigender Personal- und Sachkosten; · Mehr Flexibilität bzgl. Projektlaufzeiten: Die Projektinhalte sind nicht durch den Gesetzgeber finanziert und können vom Projektträger nach Ende des Förderzeitraumes durch das FPWiA bisher nicht weitergetragen werden. Das führt dazu, dass die Zielgruppe nicht weiter versorgt werden kann und auch keine neuen Personen, die zu der Zielgruppe hinzukommen, eine Versorgung erhalten. B. Alternativen Eine unveränderte Förderrichtlinie führt dazu, dass Träger Projekte einstellen müssen, weil die Zuschusshöhe und die Projektlaufzeit die Maßnahmen nicht tragen. C. Lösung Die Förderrichtlinie soll in den folgenden Punkten geändert werden: · Projektlaufzeit: bei begründetem Bedarf kann die Projektförderung fortgeführt werden; · Erhöhung der maximalen Fördersumme von derzeit 70.000 € auf 80.000 €; Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf das Fördervolumen des Programms. Auf Grund der unterschiedlichen Förderlaufzeiten und Fördersummen der stationären und zugehenden Projekte werden keine neuen Projekte verhindert. D. Kosten Nicht zutreffend (keine Kostensteigerungen). Anlage 1_Foerderrichtlinie (ca. 44 KB) Anlage 2_Synopse (ca. 41 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.05.2019, M 77 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO II, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Momsen, Meyer, Fischer, Yildiz, Wollkopf, Pürsün und Yilmaz sowie von Stadträtin Voitl dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Stadtv. Dr. Schulz; Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5666, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 30-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Digitale Unterstützung für Senioren im Nordend: Information, Schutz und Teilhabe

16.12.2024 · Aktualisiert: 27.01.2025

Antrag vom 16.12.2024, OF 966/10 Betreff: Digitale Unterstützung für Senioren im Nordend: Information, Schutz und Teilhabe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten: - Welche digitalen Unterstützungsangebote für Senioren werden von der Stadt im OB 10 angeboten? - - Welche Anlaufstellen oder Kooperationspartner (z.B. Vereine) bieten bereits Schulungen oder Hilfestellungen für Senioren im Umgang mit digitalen Medien in den Stadtteilen an? - - Wie können die Senioren über diese Angebote informiert werden? - Welche Maßnahmen werden dabei ergriffen, um Senioren umfassend über Betrugsmaschen (sog. "Enkeltrick") aufzuklären und zu schützen? - - Welche Schritte werden unternommen, um Ehrenamtliche oder Fachkräfte für die digitale Unterstützung von Senioren zu gewinnen? - - Wie wird die Wirksamkeit der bisherigen digitalen Unterstützungsangebote für Senioren bewertet, und welche Verbesserungen sind geplant? Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche und macht es notwendig, dass auch ältere Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten erhalten, um nicht von der allgemeinen Entwicklung abgehängt zu werden. Für viele Senioren stellt die Nutzung digitaler Geräte und Dienste eine Herausforderung dar und es ist daher wichtig, ein flächendeckendes, leicht zugängliches und unterstützendes Angebot in allen Stadtteilen Frankfurts anzubieten, das den spezifischen Bedürfnissen der älteren Generation gerecht wird. Neben der Förderung der digitalen Kompetenzen bei Senioren ist auch der Schutz vor Betrug von großer Bedeutung. Insbesondere der "Enkeltrick" und andere betrügerische Maschen stellen für viele ältere Menschen eine Gefahr dar. Durch digitale Unterstützungsangebote kann nicht nur der Umgang mit Technik erlernt, sondern auch gezielt über Betrugsmaschen aufgeklärt und Prävention betrieben werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1095 2025 Die Vorlage OF 966/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt lautet: "Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 10: Information, Schutz und Teilhabe" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Altersgerechte Beleuchtung für öffentliche städtische Gebäude

11.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Antrag vom 11.12.2024, NR 1072 Betreff: Altersgerechte Beleuchtung für öffentliche städtische Gebäude Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 09.04.2025 und 13.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. unter Einbeziehung von Expertenwissen und mit Nutzerbefragungen innerhalb von sechs Monaten eine umfassende, nach festgelegten Kriterien strukturierte Erhebung des Bedarfs an altersgerechter Beleuchtung in öffentlich genutzten städtischen Gebäuden vorzunehmen und 2. dabei auf Basis dieser Erhebung innerhalb von weiteren sechs Monaten ein Konzept einschließlich einer groben Kostenschätzung zu entwickeln, welches die Beleuchtung in den betroffenen Gebäuden anpasst; 3. ebenfalls nach der Erhebung eine Priorisierung der Gebäudegruppen vorzulegen, wobei insbesondere Einrichtungen mit hohem Nutzungsaufkommen durch ältere Menschen berücksichtigt werden; 4. alle relevanten Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene zu prüfen, um die finanziellen Mittel für die Umsetzung der altersgerechten Beleuchtung zu sichern. Begründung: Die Zahl älterer Menschen in Frankfurt wächst kontinuierlich. Altersgerechte Beleuchtung trägt nicht nur zur Sicherheit bei, sondern fördert auch das Wohlbefinden und die soziale Teilhabe älterer Menschen beispielsweise in Sozialrathäusern, Bibliotheken und Museen. Angesichts des aktuellen Handlungsbedarfs sollte die Stadt Frankfurt schnellstmöglich ein Konzept zur Anpassung der Beleuchtung in öffentlich genutzten Gebäuden entwickeln. Dabei sollte auch auf energieeffiziente Lösungen wie LED zurückgegriffen werden, um langfristige Einsparungen zu erzielen und den ökologischen Fußabdruck der Stadt zu verringern. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Christian Becker Stadtv. Verena David Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 417 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1072 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1072 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1072 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Fristverlängerung um einen Monat) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1072 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 5583, 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 16.01.2025 § 6211, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025 § 6520, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 2: Information, Schutz und Teilhabe

10.12.2024 · Aktualisiert: 03.03.2025

Antrag vom 10.12.2024, OF 1063/2 Betreff: Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 2: Information, Schutz und Teilhabe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten: - Welche digitalen Unterstützungsangebote für Senioren werden von der Stadt im Ortsbezirk 2 angeboten? - Welche Anlaufstellen oder Kooperationspartner (z.B. Vereine) bieten bereits Schulungen oder Hilfestellungen für Senioren im Umgang mit digitalen Medien in den Stadtteilen an? - Wie können die Senioren über diese Angebote informiert werden? - Welche Maßnahmen werden dabei ergriffen, um Senioren umfassend über Betrugsmaschen (sog. "Enkeltrick") aufzuklären und zu schützen? - Welche Schritte werden unternommen, um Ehrenamtliche oder Fachkräfte für die digitale Unterstützung von Senioren zu gewinnen? - Wie wird die Wirksamkeit der bisherigen digitalen Unterstützungsangebote für Senioren bewertet, und welche Verbesserungen sind geplant? Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche und macht es notwendig, dass auch ältere Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten erhalten, um nicht von der allgemeinen Entwicklung abgehängt zu werden. Für viele Senioren stellt die Nutzung digitaler Geräte und Dienste eine Herausforderung dar und es ist daher wichtig, ein flächendeckendes, leicht zugängliches und unterstützendes Angebot in allen Stadtteilen Frankfurts anzubieten, das den spezifischen Bedürfnissen der älteren Generation gerecht wird. Neben der Förderung der digitalen Kompetenzen bei Senioren ist auch der Schutz vor Betrug von großer Bedeutung. Insbesondere der "Enkeltrick" und andere betrügerische Maschen stellen für viele ältere Menschen eine Gefahr dar. Durch digitale Unterstützungsangebote kann nicht nur der Umgang mit Technik erlernt, sondern auch gezielt über Betrugsmaschen aufgeklärt und Prävention betrieben werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1063/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1127 2025 Die Vorlage OF 1063/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors folgender Wortlaut angehängt wird: "2. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu berichten, a) mit welchen Mitteln Senioren (und ggfs. andere Bevölkerungsgruppen) durch die Bereitstellung von geeigneten - barrierearmen - Geräten, Netzanbindung etc. zur Teilnahme am digitalen Leben in die Lage versetzt werden, insbesondere, wenn sie aus finanziellen oder sehr unterschiedlichen gesundheitlichen Gründen hierfür Unterstützung benötigen; b) welche Maßnahmen ergriffen wurden bzw. werden, um digitale Angebote der Stadt und kommunaler Einrichtungen ergonomisch barrierefrei und zusätzlich auch in einfacher Sprache zu gestalten; c) welche digitalen Angebote der Stadt und kommunalen Einrichtungen aktuell bereits in vollem Umfang den Anforderungen an eine digitale Ergonomie entsprechen und auch in einfacher Sprache verfügbar sind; d) auf welche Weise sichergestellt ist, dass Menschen auch auf nicht-digitalem Wege dauerhaft Zugang zu Ämtern, öffentlicher Infrastruktur und notwendigen Dienstleistungen - weiter - erhalten." Weiterhin wird an das Ende der Begründung folgender Wortlaut angehängt: "Es gibt viele Menschen, die digitale Angebote nicht nutzen können, z. B. aus finanziellen, aber auch aus gesundheitlichen oder auch aus sprachlichen Gründen. Daher ist es erforderlich, ihnen den Zugang zu Informationen, Dienstleistungen usw. auch auf non-digitalem Weg zu ermöglichen. Dies betrifft z. B. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen die erforderlichen Geräte nicht benutzen können oder spezielle Ausstattungen benötigen würden, dafür aber nicht über die finanziellen Ressourcen verfügen. Zudem sind die bereitgestellten digitalen Angebote oft trotz entsprechender gesetzlicher Vorgaben und Empfehlungen nicht barrierefrei gestaltet und auch nicht in einfacher Sprache verfügbar. Daher ist es erforderlich, eine aktuelle Sachstandsinformation zu erhalten, um die notwendigen weiteren Schritte entwickeln zu können. Weitere Informationen hierzu stellen z. B. die Sozialverbände zur Verfügung. Diese Fragestellungen betreffen viele ältere Menschen, aber auch nennenswerte Teile der übrigen Bevölkerung. Daher kann die Optimierung solcher Strukturen auch qualitative Verbesserungen weit über den Kreis der älteren Bevölkerung hinaus ermöglichen und auch zu einer stärkeren Resilienz der öffentlichen Infrastruktur in Krisenfällen beitragen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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B (Bericht des Magistrats)

Konzept „Präventive Altenhilfe“ für ein selbstbestimmtes Leben

06.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 451 Betreff: Konzept "Präventive Altenhilfe" für ein selbstbestimmtes Leben Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5302 - NR 957/24 CDU - Zu Punkt 1: Rechtlicher Rahmen Der Anspruch aller Bürger:innen auf ein gutes Leben auch im Alter ist in § 71 Sozialgesetzbuch XII unter dem Titel "Altenhilfe [1] " festgeschrieben. Im Kern geht es darum, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern. Die Vorschrift soll gewährleisten, dass alte Menschen die Möglichkeit erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken. Um dem im Sozialgesetzbuch formulierten Ziel der Prävention altersbedingter Schwierigkeiten und der sozialen Teilhabe gerecht werden zu können, sind Beratung, Vermittlung und Unterstützungsleistungen notwendig. Diese können in Gestalt von Dienstleistungen, unter Umständen auch von Geldleistungen, bei der Inanspruchnahme von Ressourcen (z.B. Wohnraum, Diensten, Unterhaltungs- oder Bildungsangeboten), Betätigungsmöglichkeiten (z.B. ehrenamtliches Engagement) oder Kontakten vorgehalten werden. Diese Ressourcen werden von den örtlichen Sozialhilfeträgern, von öffentlichen Trägern wie der Kommune, gemeinnützigen Trägern oder aber auch von privater Seite bereitgehalten. Einem Rechtsgutachten zufolge, welches die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2022 in Auftrag gegeben hat, normiert § 71 SGB XII die Pflicht der kreisfreien Städte und der Landkreise als Träger der Altenhilfe, ein Mindestmaß an Beratung und Angeboten zur Begegnung und Unterstützung von Engagement für ältere Menschen allgemein zur Verfügung zu stellen. "§ 71 SGB XII ist kein rechtlich unverbindlicher Programmsatz, sondern zielt auf eine Verpflichtung zur Gewährung von Altenhilfe" (BAGSO, Rechtsgutachten, S. 13)[2] . Grundlegend für die Altersplanung in Frankfurt am Main ist der Beschluss der Stadt-verordnetenversammlung vom 28.02.2002, § 2183 [3] . Der Beschluss wurde mit dem Prozess der 'Partizipativen Altersplanung - Entwicklung von Strukturen und Angeboten für heute und morgen' in den Jahren 2002 bis 2009 erstmals umgesetzt. In fünf Teilberichten wurde dieser Planungsprozess sowie die erarbeiteten Ergebnisse dokumentiert. Die entwickelten Ziele bzw. Handlungsempfehlungen bilden die Grundlage für die weitere Altersplanung der Stadt Frankfurt am Main [4] . Ergänzt wird diese Grundlage durch den Ansatz der altersgerechten Stadt (Age-friendly-City) sowie der Verankerung von Angeboten in das soziale Umfeld und die Lebenswelt der älteren Frankfurter:innen [5] . Der Ansatz der Age-friendly City zielt darauf ab, Städte so zu gestalten, dass sie die Bedürfnisse älterer Menschen fördern, indem sie Barrieren abbauen und soziale Teilhabe, Mobilität, Gesundheit sowie Sicherheit unterstützen. Dies geschieht durch Maßnahmen in Bereichen wie Wohnraum, Infrastruktur, Transport und soziale Integration. An der Umsetzung der Altersplanung sind unterschiedliche Abteilungen des Jugend- und Sozialamtes sowie weitere städtische Ämter beteiligt. Die angegebenen Angebote sind ausgesuchte Beispiele für eine Auswahl von Handlungsfeldern. Handlungsfelder Verantwortlich Umsetzung/Angebote Einkommen Sozialrathäuser Beratung und Unterstützung von Sozial- und Wirtschaftsdiensten Wohnen Rathaus für Senioren - Leitstelle Älterwerden, Amt für Wohnungs-wesen Zentrale Heimplatzvermittlung Betreuungsdienste in Seniorenwohnanlagen Seniorenwohnungen Wohnumfeld Rathaus für Senioren - Leitstelle Älterwerden Wohnberatung Essen auf Rädern Allgemeine Beratung Sozialrathäuser, Rathaus für Senioren - Leitstelle Älterwerden allgemeine Beratung Pflegestützpunkt, Sondersprechstunden Begegnung Rathaus für Senioren - Leitstelle Älterwerden Jugend- und Sozialamt/Jugendhilfe und Sozialplanun Kultur- und Freizeitprogramm Aktionswochen Älterwerden Frankfurter Mittagstisch Offene Altenhilfe Bildung VHS Aktiv im Alter Engagement Rathaus für Senioren - Leitstelle Älterwerden Ehrenamtlicher Dienst: Sozialbezirks-vorsteher:innen Gesundheit Gesundheitsamt Gesund durchs Jahr; Aktiv bis 100; Filmfest der Generationen Planung und Entwicklung Jugend- und Sozialamt (übergreifend) Datenerhebung zu Bedarfslagen Expert:innengruppe Älterwerden Informationen Rathaus für Senioren - Leitstelle Älterwerden, VHS Zeitschrift "Stadt Frankfurt im Blick" Plattform 55+ Empirische Grundlagen Die Lebenslagen älterer Menschen sind vielfältig und unterschiedlich stark von altersbedingten Herausforderungen bestimmt. Deshalb wird die Angebotsstruktur auf ihre Bedarfslagen abgestimmt. Diese Abstimmung trägt darüber hinaus dazu bei, gleichwertige Lebensverhältnisse in den Stadtteilen der Stadt Frankfurt am Main herzustellen. Für die konkrete Ausgestaltung der Angebote sind Daten nötig, die Einblicke und Rückschlüsse auf die spezifischen Gegebenheiten in den einzelnen Stadtteilen ermöglichen. Im Rahmen der Altersplanung wurden im Jahr 2017 eine qualitative Studie durcheführt. Dazu wurden 2500 Frankfurter Bürger:innen ab 60 Jahren telefonisch zu ihrer Lebenssituation und der Nutzung bzw. Nichtnutzung von Angeboten und Leistungen für ältere Personen in der Stadt befragt. Die Antworten der Bürger:innen waren eine wichtige Grundlage dafür, die bereits bestehenden Angebote zur sozialen Teilhabe weiterzuentwickeln und für die Ausgestaltung bedarfsgerechter Hilfe- und Unterstützungsstrukturen für die älteren Frankfurter:innen. Die Befragung hatte unter anderem die Themenschwerpunkte: Wohnumfeld, soziale Kontakte, Gesundheit bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie Nutzung bestehender Beratungs- und Unterstützungsangebote rund um das Thema Älterwerden. Die Auswertung der Befragung hat unter anderem ergeben, dass es in Frankfurt am Main bereits eine Vielzahl an Angeboten gibt und dass nicht primär weitere, zusätzliche Angebote zu entwickeln und umzusetzen sind. Der Fokus liegt darauf, Strukturen der Altenhilfe weiterzuentwickeln. Auf diese Weise trägt die Altenhilfe den sich wandelnden Rahmenbedingungen und den sich verändernden Bedarfen der älteren Frankfurter:innen Rechnung. Um die bestehenden Altenhilfestrukturen weiterzuentwickeln, wurde im Bereich der Offenen Altenarbeit im Rahmen der Altersplanung in den Jahren 2019 bis 2021 das Projekt OSD-Plus (Offene Seniorendienste, Perspektiven, Lenkung, Unterstützungsstrukturen) in Kooperation mit dem Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. (FV) durchgeführt. Schwerpunkte waren: die Evaluation der bestehenden Angebote, das Erweitern von Sollvorgaben für die Offenen Seniorendienste, die Sammlung von Vorschlägen zur Umsetzung der erarbeiteten Ziele und Rahmenbedingungen für eine gelingende Umsetzung. Mit dem Projekt war und ist die Zielsetzung verbunden, eine zukunftsfähige Ausgestaltung der Begegnungszentren sowie deren Angebote zu entwickeln. In Folge entstanden beispielsweise in den Begegnungszentren "Lotsenbüros". Die Mitarbeitenden dieser Büros haben die Aufgabe, Wege zu den passenden Unterstützungs- und Hilfeangeboten aufzuzeigen. Es ist Ziel den Ratsuchenden, mit ihren unterschiedlichen Herausforderungen des Älterwerdens und den sich daraus entstehenden Bedarfen, einen möglichst niedrigeschwelligen Zugang zu dem bestehenden Hilfesystem zu ermöglichen. Seit dem Jahr 2013 erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Bestandsaufnahme der städtisch geförderten Begegnungsstätten mit Angeboten aus dem Bereich der Offenen Altenarbeit in Frankfurt am Main, die mindestens einen offenen Treff anbieten. Die auf diese Weise gewonnenen Informationen werden auf der Internetseite des Jugend- und Sozialamtes (JSA) veröffentlicht. Die Veröffentlichung bietet interessierten älteren Bürger:innen einen ersten Überblick über die bestehenden offenen Treffs. Neu hinzugekommen ist in diesem Jahr die Liste 'Digitale Schulungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote in Frankfurt am Main' unter der Federführung des Senior:innenbeirates der Stadt und der Unterstützung des JSA. Aktuell ist eine Befragung von älteren Frankfurter:innen geplant, die die städtisch geförderten Begegnungsstätten mit Angeboten rund um das Thema Älterwerden nutzen. Ziel dieser Befragung ist es, zu erfahren, welche Personengruppen errreicht werden können, welche Zugangswege genutzt werden und welche Wünsche hinsichtlich des Angebotes oder in der Gestaltung der Begegnungsstätten bestehen. Diese Informationen sind grundlegend für weitere Planungsprozesse, um die Angebote im Rahmen der Altenarbeit bedarfsgerecht (weiter-)entwickeln zu können. Zu den Angeboten der Treffs gehören zum Beispiel Kursangebote zum Erlernen oder Auffrischen einer Fremdsprache, Gesprächskreise zur Tagespolitik sowie Vorträge und Informationsveranstaltungen zu Themen des Älterwerdens, wie bspw. die Aufklärung über Vollmachten, Betreuungsverfügungen oder Vorsorgevollmachten. Zu Punkt 2: Der Magistrat, hier: das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main unterstützt die wichtige Arbeit der Seniorentreffs mit erheblichen finanziellen Mitteln. Insgesamt werden 23 Projekte der Offenen Altenhilfe gefördert. Das jährliche Budget von über 6,3 Millionen Euro ermöglicht es, eine Vielzahl von niedrigschwelligen Angeboten bereitzustellen. Älteren Bürger:innen, die pflegebedürftig sind und in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, bietet der Pflegedienst Kontakt, Freie Alten- und Krankenpflege gGmbH die Möglichkeit sich zu treffen. Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit zur Begegnungsstätte gefahren und auch wieder abgeholt zu werden. Das Bürgerinstituts e.V. bietet Austausch und Beratung für Betroffene und deren An- und Zugehörigen zum Thema Leben mit Demenz. Auch der Verein Pro Seniore e.V. im Stadtteil Heddernheim oder das Deutsche Roten Kreuzes, Bezirksverband Frankfurt am Main in der Innenstadt haben entsprechende Angebote. Dort treffen sich ältere Frankfurter:innen italienischer bzw. spanischer oder lateinamerikanischer Herkunft. Sie tauschen sich untereinander aus, informieren sich und feiern gemeinsam. Zu nennen sind zudem Angebote zum Thema 'Digitalisierung'. Im Café Anschluss (Dornbusch) und Café Mouseclick (Höchst) des Frankfurter Verbandes wird neben der allgemeinen Arbeit in den offenen Treffs die Nutzung digitaler Geräte in Gruppen und Peer-to-Peer erklärt und geübt. Zu Punkt 3: In Frankfurt erfolgt eine integrative und integrative Sozialplanung. Die Aufgabe besteht darin, die Lebenssituation von Menschen durch eine zielgerichtete Planung positiv zu beeinflussen und die dazu notwendigen Angebote vorzuhalten(vgl. § 1 Abs.2 SGB I). Vor diesem Hintergrund und unter Beachtung des § 71 SGB XII hat die Altersplanung zum Ziel, durch eine (Weiter-) Entwicklung von adressat:innen- und sozialraumbezogenen, an der Lebenswelt der älteren Bürger:innen orientierten Altenhilfe, die sozialen, kulturellen und finanziellen Teilhabechancen der älteren Frankfurter:innen sicherzustellen. Die Altersplanung der Stadt Frankfurt am Main wird seit den 1980er Jahren umfassend entwickelt und dokumentiert. An der kommunalen Planung beteiligt sind ältere Bürger:innen sowie Akteure der Altenplanung. Dieser Austausch ermittelt Bedarfe und ist maßgeblich für die Weiterentwicklung bzw. Neuausrichtung der bestehenden Angebote. Ziel aller Planungen ist es, entsprechende Maßnahmen anzustoßen, deren Umfang und Kosten zu klären und deren Umsetzung zu begleiten. Informationen zu den bestehenden Angeboten im Rahmen des § 71 SGB XII und darüber hinaus finden ältere Bürger:innen und ihre An- und Zugehörigen beispielsweise in der Zeitschrift "Stadt Frankfurt im Blick", auf der Homepage der Stadt Frankfurt am Main (https://frankfurt.de) und der Plattform 55+ (Netzwerk - Frankfurter Plattform 55+). Bei den jährlich stattfindenden 'Aktionswochen Älterwerden' können sich ältere Frankfurter:innen in verschiedenen Veranstaltungen über die unterschiedlichen Angebote in der Stadt informieren. Hinzukommen spezifische Beratungsangebote des Pflegestützpunktes, der Zentralen Heimvermittlung sowie in den Sozialrathäusern der Stadt. Fazit Gemeinsam mit anderen Akteuren (z.B. den Trägern der Freien Wohlfahrtsverbände sowie den Pflegekassen) wird in Frankfurt am Main dafür Sorge getragen, dass die älteren Frankfurter:innen die Leistungen erhalten und die Angebote wahrnehmen können, auf die sie (auch nach § 71 SGB XII) einen Anspruch haben. Um dies auch für die Zukunft sicherzustellen, dient die Altersplanung der Stadt dazu, adressat:innen- und sozialraumbezogene Angebote für die heterogene ältere Bevölkerung sicherzustellen. Dabei spielt das Quartier eine zentrale Rolle, damit ältere Menschen auf kurzen Wegen Informationen und Beratung erhalten können. Die empirischen Daten der Stadt Frankfurt und deren Auswertung werden für die Angebotsstruktur herangezogen. Die Altenplanung der Stadt Frankfurt trägt dazu bei, dass Menschen möglichst lange selbstbestimmt in der eigenen Häuslichkeit leben können. Der Magistrat, hier: das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main kommt damit seiner Gewährleistungsverantwortung zur Bereitstellung der entsprechenden sozialen Infrastruktur gemäß § 71 SGB XII bereits nach. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.01.2025, OF 481/7 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.06.2024, NR 957 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 CDU 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 451 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage B 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 451 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 481/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 5730, 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 13.02.2025 Aktenzeichen: 11-2

V (Auskunftsersuchen)

Digitale Unterstützung für Senioren im Nordend: Information, Schutz und Teilhabe

05.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1083 entstanden aus Vorlage: OF 773/3 vom 24.10.2024 Betreff: Digitale Unterstützung für Senioren im Nordend: Information, Schutz und Teilhabe Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Welche digitalen Unterstützungsangebote für Senioren werden durch die Stadt im Nordend angeboten? 2. Welche Anlaufstellen oder Kooperationspartner (z. B. Vereine) bieten bereits Schulungen oder Hilfestellungen für Senioren im Umgang mit digitalen Medien in den Stadtteilen an? 3. Wie können die Senioren über diese Angebote informiert werden? 4. Welche Maßnahmen werden dabei ergriffen, um Senioren umfassend über Betrugsmaschen (sog. "Enkeltrick") aufzuklären und zu schützen? 5. Welche Schritte werden unternommen, um Ehrenamtliche oder Fachkräfte für die digitale Unterstützung von Senioren zu gewinnen? 6. Wie wird die Wirksamkeit der bisherigen digitalen Unterstützungsangebote für Senioren bewertet und welche Verbesserungen sind geplant? Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche und macht es notwendig, dass auch ältere Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten erhalten, um nicht von der allgemeinen Entwicklung abgehängt zu werden. Für viele Senioren stellt die Nutzung digitaler Geräte und Dienste eine Herausforderung dar, und es ist daher wichtig, ein flächendeckendes, leicht zugängliches und unterstützendes Angebot in allen Stadtteilen Frankfurts anzubieten, das den spezifischen Bedürfnissen der älteren Generation gerecht wird. Neben der Förderung der digitalen Kompetenzen bei Senioren ist auch der Schutz vor Betrug von großer Bedeutung. Insbesondere der "Enkeltrick" und andere betrügerische Maschen stellen für viele ältere Menschen eine Gefahr dar. Durch digitale Unterstützungsangebote kann nicht nur der Umgang mit Technik erlernt, sondern auch gezielt über Betrugsmaschen aufgeklärt und Prävention betrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 272 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage

02.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6236 entstanden aus Vorlage: OF 1035/2 vom 16.11.2024 Betreff: Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage Der Magistrat wird aufgefordert, alles zu tun, was es bedarf, um zu jeder Zeit freies Geleit für Rettungswagen, Notarzt und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage der DOREAFAMILIE in der Montgolfier- Allee sicherzustellen. Begründung: Die Montgolfier-Allee endet in einer einspurigen Rechtskurve und ist in diesem Bereich eine Einbahnstraße. Die Kurve verläuft direkt um den angrenzenden Kindergarten, führt am Eingang eines Wohnhauses vorbei und schließlich zur Seniorenanlage mit der Adresse Montgolfier-Allee 28, in der etwa 50 Senior*innen leben. Häufig kommt es vor, dass Fahrzeuge, teils auch größere Autos, direkt in der Kurve parken, wie auf den beigefügten Bildern zu sehen ist. Dies erschwert es insbesondere größeren Fahrzeugen wie Notarzt- oder Rettungswagen und der Feuerwehr, die Kurve zu passieren. Sollte in einem Notfall die Hilfe mit Verzögerung eintreffen, könnte dies die Sicherheit und das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenanlage gefährden oder im schlimmsten Fall könnte die Hilfe gar zu spät kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 525 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Erhalt der HortusApotheke

29.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6187 entstanden aus Vorlage: OF 1260/5 vom 10.11.2024 Betreff: Erhalt der Hortus-Apotheke Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der Hortus-Apotheke ins Benehmen zu setzen, um darauf hinzuwirken, dass der Apothekenstandort in der Offenbacher Landstraße 299 für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt. Begründung: Die Hortus-Apotheke war einige Zeit wegen Umbauarbeiten geschlossen. Nunmehr steht auf einem Hinweisschild, dass die Apotheke bis auf Weiteres geschlossen sei. Gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger und Menschen mit Beeinträchtigungen ist es wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben. Da die Hortus-Apotheke erst kürzlich renoviert worden ist, sollte dem Magistrat daran gelegen sein, den Apothekenstandort für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 470 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-3

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 6

Zustand von Wohngebäuden der ABG hier: Schwarzerlenweg 106 Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402

26.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung vom 26.11.2024, OA 511 entstanden aus Vorlage: OF 1123/6 vom 17.11.2024 Betreff: Zustand von Wohngebäuden der ABG hier: Schwarzerlenweg 106 Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht B 402 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) von der ABG Informationen einzuholen, wie hoch i. die Baukosten eines zusätzlichen Aufzuges sind; ii. die Betriebskosten eines zusätzlichen Aufzuges in diesem Zusammenhang sind; iii. die den Mietern entstehenden Mehrkosten bei der Miete und den Umlagen sind; b) die ABG aufzufordern, ein Reparatur- und Wartungskonzept vorzulegen, damit ein Ausfall des Aufzuges innerhalb kürzester Zeit (nach höchstens 48 Stunden) behoben werden kann. Ein solches Reparatur- und Wartungskonzept muss natürlich für alle der ABG gehörenden Wohnhochhäuser gelten. Das Reparaturkonzept muss auch die kurzfristige Zugriffsmöglichkeit auf Ersatzteile beinhalten; c) die ABG aufzufordern, bei einem längeren Ausfall des Aufzuges - d. h. ab dem dritten Tag - den Mietern, die nicht mobil sind oder durch Alter und Krankheit nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, auf Kosten der ABG die Besorgungen des täglichen Bedarfs zu erledigen und die Medikamente zu beschaffen, die in der Zeit besorgt werden müssen. Zudem ist Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen, die Mieter versorgen, abhängig vom Stockwerk eine Extravergütung zu zahlen, da weniger Personen in der gleichen Zeit gepflegt werden können bzw. Überstunden gemacht werden müssen, da das Pflegepersonal gezwungen ist, ohne eigenes Verschulden mehr Zeit für die Pflege einer Person wegen des nicht nutzbaren Aufzuges aufzubringen; d) eine Mieterversammlung mit der ABG und dem Ortsbeirat anzuberaumen, um eine gemeinsame Entscheidung herbeizuführen, ob die Mieter die Mehrkosten eines zusätzlichen Aufzuges tragen möchten oder lieber die Ersatz- und Unterstützungsmaßnahmen im Falle eines Aufzugsausfalles in Anspruch nehmen wollen. Begründung: In diesem wie auch in vielen anderen Frankfurter Hochhäusern leben viele ältere Menschen, die auf einen funktionstüchtigen Aufzug angewiesen sind. Viele sind auch deshalb in ein Hochhaus gezogen, da sie in anderen Siedlungshäusern, die nicht als Hochhaus gelten, keine Aufzüge vorfinden und somit im Alter mobilitätseingeschränkt sind. Leider fallen in letzter Zeit viel zu häufig Aufzüge aus, da diese auch veraltet sind. Im Schwarzerlenweg ist der Aufzug leider auch nicht zum ersten Mal ausgefallen und es ist dringend darüber nachzudenken, einen zweiten Aufzug einzubauen bzw. ein Reparatur- und Wartungskonzept zu erarbeiten, damit künftig kein Ausfall mehr länger als zwei Tage dauert. Sollte ein längerer Ausfall trotzdem entstehen, muss seitens des Vermieters sichergestellt sein, dass die Menschen und hier vor allem die älteren, kranken oder mobilitätseingeschränkten Mieterinnen und Mieter mit dem täglichen Bedarf und der medizinischen Versorgung, die sie benötigen, versorgt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (B 402 = Kenntnis, OA 511 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (B 402 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 511 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5701, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025

B (Bericht des Magistrats)

Frankfurter Programm „Würde im Alter“

18.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 422 Betreff: Frankfurter Programm "Würde im Alter" Vorgang: A 307/24 ÖkoLinX-ELF Das Frankfurter Programm "Würde im Alter" zielt darauf ab, altersbedingte Herausforderungen von Senior:innen in Frankfurt am Main zu verhindern, zu lindern oder zu überwinden. Die im Rahmen des Programms geförderten Angebote sollen zu einer Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen beitragen. Der Magistrat befürwortet im hohen Maße die Inklusion von Frankfurter Bürger:innen, die in Pflegeeinrichtungen leben. Die geförderten Projekte im stationären Bereich decken gezielt Bedürfnisse ab, die nicht durch die Pflegeversicherung finanziert werden. Im Vordergrund steht dabei die bestmögliche Versorgung und Betreuung der Bewohner:innen. Von den Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen werden neben Empathie und Einsatzbereitschaft auch hohe fachliche Kompetenzen vorausgesetzt. Ergänzend zur Pflegeversicherung fördert die Richtlinie "Würde im Alter" innovative Projekte, die sowohl die Qualifizierung der Mitarbeitenden als auch deren Arbeitszufriedenheit sicherstellen. Zu Frage 1: Das Projekt des Vereins Auf der Insel e.V. mit dem Titel "Lebensbegleitung von älteren hilfsbedürftigen Menschen mit italienischen Wurzeln" wurde im Jahr 2023 mit einer Fördersumme von 70.000 € unterstützt. Im Jahr 2024 wurde diese Förderung nicht fortgesetzt. Zu Frage 2: Das Haus Aja-Textor-Goethe des Sozial-Pädagogischen Zentrums e.V. wird seit 2022 jährlich mit 50.000 € im Rahmen der Förderrichtlinie "Würde im Alter" gefördert. Ziel des letztgenannten Projekts ist die Auseinandersetzung mit dem Thema "Spiritualität und Religion im Angesicht des Todes". Mitarbeitende erarbeiten spirituelle Rituale, die in den pflegerischen Alltag integriert werden, sodass alle in der Pflege und Betreuung tätigen Mitarbeitenden diese umsetzen können. Diese Rituale sind speziell auf die spirituellen und religiösen Bedürfnisse der Bewohner:innen in ihrer Sterbephase abgestimmt. Eine interne Evaluation des Projekts ist für 2024/2025 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 09.09.2024, A 307 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 20.11.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 32. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 23.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 5605, 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 16.01.2025 Aktenzeichen: 30-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufzug im Wiesenhüttenstift

05.11.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6049 entstanden aus Vorlage: OF 899/10 vom 21.10.2024 Betreff: Aufzug im Wiesenhüttenstift Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung mit dem Ziel, einen zweiten Aufzug im beziehungsweise am Neubau des betreuten Wohnens des Wiesenhüttenstifts schnellstmöglich zu ermöglichen, gebeten. Begründung: Bei etwaigen Revisionen und/oder fehlenden Ersatzteilen des vorhandenen ersten und einzigen Aufzugs kann es derzeit zu einem Ausfall des vorhandenen Aufzugs für die teils mobil eingeschränkten älteren Bewohnerinnen und Bewohner kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 223 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufhängung eines Wandprospekthalters für Formulare und Zeitschriften im Bürgeramt Nieder-Eschbach

01.11.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6014 entstanden aus Vorlage: OF 328/15 vom 10.10.2024 Betreff: Aufhängung eines Wandprospekthalters für Formulare und Zeitschriften im Bürgeramt Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, im Eingangsbereich des Bürgeramtes Nieder-Eschbach einen Wandprospekthalter zu installieren, in dem gängige Formulare wie beispielsweise Formulare für die Steuererklärung, Seniorenzeitschrift usw. vorgehalten werden können. Begründung: Vor dem Umbau des Bürgeramtes sind Formulare und Zeitschriften im alten Rathaus vorhanden gewesen. Seit dem Umbau ist kein Platz mehr für eine Auslage. Diesbezüglich haben sich bereits mehrere Bürgerinnen und Bürger beim Ortsbeirat beschwert. Insofern wird davon ausgegangen, dass der Bedarf, insbesondere bei älteren Bürgerinnen und Bürgern und solchen, die sich nicht mit dem Internet anfreunden können oder wollen, an einer solchen Vorhaltung groß ist. Ein Wandprospekthalter nimmt nicht viel Raum in Anspruch und könnte Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 167 Aktenzeichen: 12-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Digitale Unterstützung für Senioren im Nordend: Information, Schutz und Teilhabe

24.10.2024 · Aktualisiert: 11.12.2024

Antrag vom 24.10.2024, OF 773/3 Betreff: Digitale Unterstützung für Senioren im Nordend: Information, Schutz und Teilhabe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten: - Welche digitalen Unterstützungsangebote für Senioren werden von der Stadt im Nordend angeboten? - Welche Anlaufstellen oder Kooperationspartner (z.B. Vereine) bieten bereits Schulungen oder Hilfestellungen für Senioren im Umgang mit digitalen Medien in den Stadtteilen an? - Wie können die Senioren über diese Angebote informiert werden? - Welche Maßnahmen werden dabei ergriffen, um Senioren umfassend über Betrugsmaschen (sog. "Enkeltrick") aufzuklären und zu schützen? - Welche Schritte werden unternommen, um Ehrenamtliche oder Fachkräfte für die digitale Unterstützung von Senioren zu gewinnen? - Wie wird die Wirksamkeit der bisherigen digitalen Unterstützungsangebote für Senioren bewertet, und welche Verbesserungen sind geplant? Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche und macht es notwendig, dass auch ältere Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten erhalten, um nicht von der allgemeinen Entwicklung abgehängt zu werden. Für viele Senioren stellt die Nutzung digitaler Geräte und Dienste eine Herausforderung dar und es ist daher wichtig, ein flächendeckendes, leicht zugängliches und unterstützendes Angebot in allen Stadtteilen Frankfurts anzubieten, das den spezifischen Bedürfnissen der älteren Generation gerecht wird. Neben der Förderung der digitalen Kompetenzen bei Senioren ist auch der Schutz vor Betrug von großer Bedeutung. Insbesondere der "Enkeltrick" und andere betrügerische Maschen stellen für viele ältere Menschen eine Gefahr dar. Durch digitale Unterstützungsangebote kann nicht nur der Umgang mit Technik erlernt, sondern auch gezielt über Betrugsmaschen aufgeklärt und Prävention betrieben werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 773/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN und FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1083 2024 Die Vorlage OF 773/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Aufzug im Wiesenhüttenstift

21.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

Antrag vom 21.10.2024, OF 899/10 Betreff: Aufzug im Wiesenhüttenstift Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung mit dem Ziel, einen zweiten Aufzug im beziehungsweise am Neubau des betreuten Wohnens des Wiesenhüttenstifts schnellstmöglich zu ermöglichen, gebeten. Begründung: Bei etwaigen Revisionen und/oder fehlenden Ersatzteilen des vorhandenen ersten und einzigen Aufzugs kann es derzeit zu einem Ausfall des vorhandenen Aufzugs für die teils mobil eingeschränkten älteren Bewohnerinnen und Bewohner kommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6049 2024 Die Vorlage OF 899/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Männerschuppen - Handwerk verbindet Generationen

16.10.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Antrag vom 16.10.2024, NR 1035 Betreff: Männerschuppen - Handwerk verbindet Generationen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Umsetzung des Projekts "Männerschuppen", das als gemeinschaftlicher und handwerklicher Workshop älteren Männern die Möglichkeit bietet, in einem kreativen und sozialen Umfeld aktiv zu werden, zu planen: 1. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit geeigneten Trägern aus unterschiedlichen Bereichen durchgeführt, die Erfahrung in der Betreuung älterer Menschen, der praktischen Umsetzung von Workshops und der sozialen Begleitung haben. Der praktische Teil des Workshops könnte beispielsweise in einer der Werkstätten des Jungen Museums im Historischen Museum Frankfurt (HMF) oder in einer vergleichbaren Institution stattfinden. Das Frankfurter Bürgerinstitut oder ähnliche Organisationen übernehmen das Monitoring und die Evaluation des Projekts, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Zielgruppe berücksichtigt und Fortschritte dokumentiert werden. Weitere lokale Partner können für die Organisation, den Zugang zur Zielgruppe oder die Bereitstellung von Materialien und Ressourcen hinzugezogen werden. 2. Die Stadt Frankfurt am Main stellt in Abstimmung mit den beteiligten Trägern die notwendigen finanziellen Mittel für die Durchführung des Projekts bereit. 3. Der Workshop wird als Pilotprojekt durchgeführt. Eine umfassende Evaluation erfolgt durch die beteiligten Träger. Dabei werden die Teilnahmequote, der soziale Austausch und die Wirkung des Projekts auf die Teilnehmer bewertet. Basierend auf den Ergebnissen wird über eine langfristige Fortführung oder Erweiterung des Angebots entschieden. Begründung: Das Projekt "Männerschuppen" zielt darauf ab, soziale Isolation zu reduzieren und Bindungen zu stärken, indem es einen Raum für gemeinsame Aktivitäten und persönliche Begegnungen schafft Es fördert handwerkliche Fähigkeiten und legt einen besonderen Schwerpunkt auf den sozialen Austausch und die Stärkung der Gemeinschaft unter älteren Männern. Durch die Zusammenarbeit verschiedener spezialisierter Träger wird gewährleistet, dass sowohl die praktische Betreuung als auch die soziale und emotionale Unterstützung der Teilnehmer professionell begleitet wird. Insbesondere die handwerklichen Tätigkeiten bieten eine wertvolle Möglichkeit, um kognitive und motorische Fähigkeiten zu aktivieren und zu fördern, was auch für demenzkranke Personen von Vorteil sein kann. Die Einbindung solcher Teilnehmer in ein kreatives Umfeld unterstützt ihre soziale Interaktion und kann dazu beitragen, ihr Wohlbefinden zu steigern, ohne den Fokus ausschließlich auf ihre Krankheit zu legen. Die klare Aufgabenteilung - etwa die handwerkliche Durchführung durch das Historische Museum Frankfurt und das Monitoring durch das Bürgerinstitut - sorgt dafür, dass das Projekt effizient und zielführend umgesetzt wird. So wird eine ausgewogene Betreuung der Teilnehmer sichergestellt, die sowohl ihre praktischen als auch ihre sozialen Bedürfnisse berücksichtigt. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Christian Becker Stadtv. Verena David Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 97 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 23.10.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 28.11.2024, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1035 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1035 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie Linke und AfD (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (NR 1035 = Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (NR 1035 = Ablehnung) 31. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 05.12.2024, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1035 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1035 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie Linke und AfD (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (NR 1035 = Ablehnung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1035 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1035 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5522, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 53-3

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Aufhängung eines Wandprospekthalters für Formulare und Zeitschriften im Bürgeramt Nieder-Eschbach

10.10.2024 · Aktualisiert: 06.11.2024

Antrag vom 10.10.2024, OF 328/15 Betreff: Aufhängung eines Wandprospekthalters für Formulare und Zeitschriften im Bürgeramt Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Eingangsbereich des Bürgeramtes Nieder-Eschbach einen Wandprospekthalter zu installieren, in dem gängige Formulare wie beispielsweise Formulare für die Steuererklärung, Seniorenzeitschrift usw. vorgehalten werden können. Begründung: Vor dem Umbau des Bürgeramtes sind Formulare und Zeitschriften im alten Rathaus vorhanden gewesen. Seit dem Umbau ist kein Platz mehr für eine Auslage. Diesbezüglich haben sich bereits mehrere Bürgerinnen und Bürger beim Ortsbeirat beschwert. Insofern wird davon ausgegangen, dass der Bedarf, insbesondere bei älteren Bürgerinnen und Bürger und solchen, die sich nicht mit dem Internet anfreunden können oder wollen, an einer solchen Vorhaltung groß. Ein Wandprospekthalter nimmt nicht viel Raum in Anspruch und könnte Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6014 2024 Die Vorlage OF 328/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Für die beschleunigte Umsetzung des in Antrag NR 559/22 beschlossenen Baus einer speziellen Pflegeeinrichtung für schwer

12.09.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

Frage vom 12.09.2024, F 2693 Für die beschleunigte Umsetzung des in Antrag NR 559/22 beschlossenen Baus einer speziellen Pflegeeinrichtung für schwerstabhängige Drogenkranke stellten die Stadtverordneten mit dem Haushalt 2024/2025 Planungsmittel ein. Der Magis trat sagte zu, zeitnah und noch vor Genehmigung des Haushalts zu klären, wo diese Pflegeeinrichtung entstehen soll - laut letzten Auskünften werden zwei Alternativen geprüft: ein zusätzliches Gebäude neben dem Eastside oder ein komplett neuer Gebäudekomplex an einem neuen Standort. Daher frage ich den Magistrat: Wie weit sind diese Prüfungen gediehen, und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Antwort des Magistrats: In seinem Zwischenbericht B 86/24 hatte der Magistrat dargelegt, dass ein zusätzliches Gebäude mit einer Pflegeeinrichtung an der Schielestraße nicht realisiert werden kann. Ursachen sind unter anderem Konflikte mit der Industrie- und Gewerbenutzung im Umfeld. Der Magistrat hat daraufhin alternative Standorte für einen neuen Gebäudekomplex im Stadtgebiet geprüft. In einer Zwischenbewertung zeigen alle Standorte unter verschiedenen Aspekten wie Planungsrecht, Umwelt, Verfügbarkeit et cetera noch Konflikte und Genehmigungshürden auf. Die beteiligten Ämter suchen hierzu aktuell nach Lösungsmöglichkeiten. Der Magistrat ist zuversichtlich spätestens im ersten Halbjahr 2025 einen Standortvorschlag machen und mit den Planungen beginnen zu können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Almuth Meyer Vertraulichkeit: Nein

A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)

Frankfurter Programm „Würde im Alter“

09.09.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anfrage vom 09.09.2024, A 307 Betreff: Frankfurter Programm "Würde im Alter" Das Frankfurter Programm "Würde im Alter" fördert seit über 20 Jahren Projekte, die auf die unterschiedlichen Lebensformen und Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind und auch neue Problemlagen aufgreifen. Eingang: 09.09.2024, 21:45 Uhr Im Bericht B 438 vom 20.11.2023 wurden diese Projekte vorgestellt und die Gesamtförderungs-summen der letzten Jahre aufgelistet. Demnach wurden im Jahr 2022 Projekte in der Höhe von 2.247.728 Euro gefördert, die einzelnen Förderungshöhen pro Projekt sind nicht ausgewiesen. Zu den geförderten Projekten gehört z.B. die Lebensbegleitung für ältere, hilfsbedürftige Personen mit italienischem Migrationshintergrund, die vom Träger "Auf der Insel e.V." durchgeführt wird. Neu gefördert wurde 2022 ein Projekt vom Sozial-Pädagogischen-Zentrum im Haus Aja Textor-Goethe namens "Spiritualität und Religion im Zugehen auf den Tod". Es sollen darin Maßnahmen der "spirituellen" Begleitung in der letzten Lebensphase der Menschen entwickelt werden wie "therapeutische Öldispersionsbäder, vertrauliche Gespräche oder Spaziergänge im Garten". Zur Erinnerung: Das der esoterischen anthroposophischen Bewegung Rudolf Steiners nahestehende Altenheim Aja-Textor-Goethe war während der Pandemie in die Schlagzeilen gekommen, da Geschäftsführer und Mitarbeitende sich in ihrer Arbeitszeit nicht an Corona-Schutzmaßnahmen gehalten hatten. Ich frage daher den Magistrat: 1. Wie hoch ist die jährliche Förderung des Projekts "Lebensbegleitung älterer hilfsbedürftiger Menschen mit italienischen Wurzeln"? 2. Welche jährliche Förderung erhält das Aja-Textor-Goethe-Haus für das Projekt "Spiritualität und Religion im Zugehen auf den Tod"? Antragsteller: ÖkoLinX-ELF Antragstellende Person(en): Stadtv. Luigi Brillante Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.11.2023, B 438 Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 422 Versandpaket: 11.09.2024 Aktenzeichen: 30-1

Partei: ÖkoLinX-ELF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Auch der Westen freut sich über die „Nette Toilette“

03.09.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5810 entstanden aus Vorlage: OF 1083/6 vom 21.07.2024 Betreff: Auch der Westen freut sich über die "Nette Toilette" Vorgang: M 174/22 Der Magistrat wird gebeten, auch im Frankfurter Westen Lokale, Gaststätten und öffentliche Einrichtungen zu finden, die das Konzept "Nette Toilette" umsetzen möchten, so wie es im Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174, unter den Buchstaben h. und i. beschrieben ist. Dabei sollen insbesondere die Bedürfnisse älterer Menschen, auch mit Mobilitätseinschränkungen, die z. B. mit einem Rollator unterwegs sind, berücksichtigt werden. Die Kenntnisse der Quartiersmanager und Ortskundigen sind miteinzubeziehen. Dazu möge ein Stadtteilplan, der auf die "Nette Toilette" oder andere zugängliche Toiletten hinweist, erstellt werden. Begründung: Immer häufiger kommen insbesondere ältere Bürger*innen auf den Ortsbeirat zu und schildern die Not, eine Toilette zu benötigen und mit eingeschränkter Mobilität in den Stadtteilen unterwegs zu sein, um die alltäglichen Besorgungen und Erledigungen zu bewältigen. Fehlende Toiletten schränken die Mobilität und Teilhabe am öffentlichen Leben unangemessen ein. Aus diesem Grund hat sich mittlerweile eine Gruppe "Barrierefrei in Höchst" gegründet und schon erste Orte zusammengetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 580 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen

22.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

Antrag vom 22.08.2024, OF 546/12 Betreff: Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder, die in diversen Vorständen von Stiftungen (Pflegamt) tätig sind, mögen dafür Sorge tragen und zu prüfen, ob Erbpachtzinsen grundsätzlich reduziert werden können. Begründung: Mit dem Erbbauzins wurden in den letzten Jahren in relativ kurzer Zeit die Grundstückswerte überholt. Das heißt es wurde mehr Zins gezahlt, als das eigentliche Grundstück vom Bodenrichtwert wert war. Z. B. das Waisenhaus als gemeinnützige und mildtätige Stiftung finanziert und sichert mit dem Erbbauzins dauerhaft und langfristig die Erfüllung des Stiftungszwecks, so ist dies der Webseite zu entnehmen. Nichtsdestotrotz sollten die o. g. Mitglieder des Pflegamts Ihre Möglichkeiten dazu nutzen, die hohen Erbpachtzinsen zu reduzieren, da sie in vielen Fällen für Normalverdiener eine dauerhaft hohe und steigende Belastung darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 17 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Dr. Behrendt, Frau Geller, Herr Jakob, Frau Li und Herr Weißke gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben. Beschluss: Anregung OA 494 2024 Die Vorlage OF 546/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder, die in diversen Vorständen von Stiftungen (Pflegamt) tätig sind, werden gebeten zu prüfen, ob Erbbauzinsen vorerst nicht weiter erhöht bzw. grundsätzlich reduziert werden können." Abstimmung: 3 GRÜNE, 1 SPD, Volt und Linke gegen 2 CDU (= Ablehnung); 2 CDU, 1 GRÜNE und 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Feste für alle zugänglich machen - Inklusion ist Handlungsauftrag

14.08.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

Antrag vom 14.08.2024, NR 989 Betreff: Feste für alle zugänglich machen - Inklusion ist Handlungsauftrag Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Leitfaden für Veranstaltungen zu entwickeln, der sicherstellt, dass Veranstalter stärker für das Thema der barrierefreien Veranstaltung sensibilisiert werden. Insbesondere sind folgende Punkte zwingend in den Leitfaden aufzunehmen: a) Barrierefreie Wege zum und auf dem Festgelände, b) ausreichende öffentlicher Toiletten für Menschen mit Behinderung, c) Serviceleistungen für Menschen mit Behinderung, z. B. eine Infothek oder einen Verleihservice für Rollatoren. Begründung: Eine Veranstaltung zu organisieren, bei der möglichst alle Menschen dabei sein können, ist ein herausforderndes, aber auch insbesondere ein sehr lohnendes Erlebnis. Die Planung einer barrierefreien Veranstaltung stellt besonders hohe Anforderungen an einen Veranstalter. Anspruch einer Kommune sollte hierbei zum einen sein, Veranstalter noch stärker für das Thema der barrierefreien Veranstaltung zu sensibilisieren und zum anderen, praktische Hilfe bei der Planung zu geben. Die bisherige Interpräsenz der Stadt Frankfurt beschränkt sich bei dem Stichwort der Anmeldung einer Veranstaltung auf sehr allgemeine Hinweise. Die Frage der Barrierefreiheit wird überhaupt nicht thematisiert. Auch der Online-Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung greift dieses Thema, z. B. im Bereich der sanitären Anlagen - im Gegensatz zu dem Antragsformular der Stadt Offenbach - nicht auf. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Bei Festen und Märkten in Frankfurt häufen sich die Beschwerden von Menschen mit Behinderungen, beispielweiseüber die eingeschränkt sanitäre Versorgung. Andere Städte und Kommunen haben diese Problematik erkannt und Leitfäden für Veranstalter entwickelt. Beispielhaft sei hier der "Leitfaden für Veranstaltungen" der Stadt Freiburg oder die Broschüre der Stadt Münster "Feste feiern in Münster - Tipps für die barrierefreie Gestaltung von (Open-Air) Veranstaltungen" genannt. Beide Beispiele verbinden die Sensibilisierung von Veranstalter für das Thema der barrierefreien Veranstaltung und eine praktische Hilfestellung hervorragend. Sie zeigen den Veranstaltern auf, dass der Einsatz für die Planung einer barrierefreien Veranstaltung nicht nur für Menschen mit Behinderungen ein Mehrwert ist, sondern sich für alle lohnt. Bei der Entwicklung des Leitfadens sollten sowohl potentielle Veranstalter traditioneller Feste und Märkte in Frankfurt, Interessenvertreter für Menschen mit Behinderungen und der Fachausschuss der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft von Beginn einbezogen werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Christian Becker Stadtv. Verena David Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 21.08.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 05.09.2024, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 989 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Worte "Insbesondere sind folgende Punkte zwingend in den Leitfaden aufzunehmen:" sowie die Punkte a), b) und c) gestrichen und durch Folgendes ersetzt werden: "Als Grundlage für den Leitfaden sollen die Leitfäden der Bundesfachstelle Barrierefreiheit (www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Veranstaltungsplanung/ve ranstaltungsplanung.html) sowie des Paritätischen Hessen (https://www.paritaet-hessen.org/fileadmin/redaktion/Texte/Aktuelles__Slider_/Fi nal_Barriere-Checker_2_auflage.pdf) dienen." Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und Linke (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Annahme mit Zusatz) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 29. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 12.09.2024, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 989 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Worte "Insbesondere sind folgende Punkte zwingend in den Leitfaden aufzunehmen:" sowie die Punkte a), b) und c) gestrichen und durch Folgendes ersetzt werden: "Als Grundlage für den Leitfaden sollen die Leitfäden der Bundesfachstelle Barrierefreiheit (www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Veranstaltungsplanung/ve ranstaltungsplanung.html) sowie des Paritätischen Hessen (https://www.paritaet-hessen.org/fileadmin/redaktion/Texte/Aktuelles__Slider_/Fi nal_Barriere-Checker_2_auflage.pdf) dienen." Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 29. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 16.09.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 989 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Worte "Insbesondere sind folgende Punkte zwingend in den Leitfaden aufzunehmen:" sowie die Punkte a), b) und c) gestrichen und durch Folgendes ersetzt werden: "Als Grundlage für den Leitfaden sollen die Leitfäden der Bundesfachstelle Barrierefreiheit (www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Veranstaltungsplanung/ve ranstaltungsplanung.html) sowie des Paritätischen Hessen (https://www.paritaet-hessen.org/fileadmin/redaktion/Texte/Aktuelles__Slider_/Fi nal_Barriere-Checker_2_auflage.pdf) dienen." Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2024, TO II, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage NR 989 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Worte "Insbesondere sind folgende Punkte zwingend in den Leitfaden aufzunehmen:" sowie die Punkte a), b) und c) gestrichen und durch Folgendes ersetzt werden: "Als Grundlage für den Leitfaden sollen die Leitfäden der Bundesfachstelle Barrierefreiheit (www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Veranstaltungsplanung/ve ranstaltungsplanung.html) sowie des Paritätischen Hessen (https://www.paritaet-hessen.org/fileadmin/redaktion/Texte/Aktuelles__Slider_/Fi nal_Barriere-Checker_2_auflage.pdf) dienen." Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5178, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024 Aktenzeichen: 53-0

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Pflegestatistik

29.07.2024 · Aktualisiert: 30.07.2024

Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1430 Betreff: Pflegestatistik Dem Jugend- und Sozialamt liegen Daten zur Pflegestatistik gem. SGB XI auf gesamtstädtischer Ebene vor. Kleinräumigere Auswertungen auf Stadtteilebene werden durch die zuständige Stelle, das Hessische Statistische Landesamt, nicht erhoben. Der letzte Bericht ist im August 2023 erschienen: "Die Pflegeeinrichtungen in Hessen am 15. Dezember 2021", Kennziffer: K VIII 1 - 2j/2021. Innerhalb der Veröffentlichung wird u.a. die Anzahl der Pflegebedürftigen in Hessen im ambulanten und stationären Pflegebereich aufgeführt. Die Untergliederung erfolgt nach kreisfreien Städten und Landkreisen. Einzelne Stadtteile werden statistisch nicht ausgewertet. Mit Hilfe eines Fachverfahrens des Jugend- und Sozialamtes - Bereich Soziales (51.G6) können für den Stadtteil die Personen ermittelt werden, die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten. Hier kann es sich um nichtversicherte und pflegeversicherte Personen handeln. Jedoch lässt sich durch eine solche Auswertung keine allgemein gültige Aussage treffen, welcher Pflegebedarf in Bergen-Enkheim vorliegt, da lediglich die Personen erfasst werden, die Sozialleistungen durch die Stadt Frankfurt am Main erhalten. Im Raum Frankfurt bestehen flächendeckend Angebote von ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass Pflegedienste aus den umliegenden Gemeinden in Frankfurt am Main tätig sind. Der örtliche Einzugsbereich des Pflegedienstes umfasst in der Regel einen Landkreis oder die kreisfreie Stadt, niemals nur einzelne Stadtteile. Die in Frankfurt am Main vorhandenen stationären Einrichtungen stehen allen Pflegebedürftigen offen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5418

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Terminvergabe im Bürgeramt nutzerfreundlicher gestalten

22.07.2024 · Aktualisiert: 23.07.2024

Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1394 Betreff: Terminvergabe im Bürgeramt nutzerfreundlicher gestalten Die Prozesse und Services des Bürgeramtes werden regelmäßig evaluiert und auf Optimierungspotentiale hin überprüft. Ziel ist es, sämtliche Verwaltungsleistungen im Rahmen der technischen, personellen und rechtlichen Möglichkeiten an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Die Qualitätsmanagementprozesse umfassen dabei auch die Modalitäten der Terminvergabe. Aktuell sind die Frankfurter Bürgerämter nach vorheriger Terminvereinbarung an folgenden Tagen geöffnet: Dienstag und Freitag von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Donnerstag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Zudem werden montags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie mittwochs von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr offene Sprechstunden angeboten, die ohne Voranmeldung besucht werden können. Diese Öffnungszeiten sollen den Bedürfnissen der Bürger nach Planbarkeit und Flexibilität gerecht werden. Gleichwohl sind die verfügbaren Zeitfenster an den Termintagen schnell -und unabhängig vom jeweiligen Freischaltungszeitpunkt- ausgebucht. In Anbetracht der hohen Nachfrage würde eine Ausweitung des Buchungszeitraums auf zwei Wochen keine Abhilfe schaffen; das entsprechende Terminkontingent wäre lediglich unmittelbar für eine weitere Woche erschöpft. Zudem wünschen sich viele Bürgerinnen und Bürger, das Bürgeramt kurzfristig besuchen zu können. Eine Wartezeit von mehr als einer Woche ist für viele nicht akzeptabel. Ihnen bietet sich dann die Möglichkeit, einen Termin aus dem Tageskontingent zu vereinbaren oder die offenen Sprechstunden zu nutzen. Im Frühsommer, wenn viele Bürgerinnen und Bürger ihren Sommerurlaub planen, ist der Andrang besonders hoch. Reisepässe und Personalausweise sind dann stark nachgefragt. Da diese Dokumente nicht digital beantragt werden können, ist ein Besuch im Bürgeramt unumgänglich. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde am 24.06.2024 im zentralen Bürgeramt (Zeil 3) eine Dokumentenausgabebox in Betrieb genommen. Hier können vorab beantragte Reisepässe und Personalausweise ohne Terminvereinbarung von 5:00 bis 24:00 Uhr abgeholt werden. Ein ähnlicher Service wird bald im Bürgeramt Höchst verfügbar sein. Diese Maßnahme schont personelle Ressourcen und bietet den Bürgerinnen und Bürgern mehr Flexibilität. Insgesamt strebt das Bürgeramt ein breites Terminangebot an, das eine echte Wahlfreiheit bietet. Dies setzt jedoch entsprechende personelle Ressourcen und einen Rückgang des Publikumsaufkommens durch verstärkte Nutzung des stetig wachsenden, digitalen Angebots voraus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2024, OM 5366

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Schließung der Postfiliale in der Hügelstraße verhindern

04.07.2024 · Aktualisiert: 12.07.2024

Antrag vom 04.07.2024, OF 794/9 Betreff: Schließung der Postfiliale in der Hügelstraße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Zuständigen der Post mit dem Ziel einzuwirken, dass es nicht zu einer Schließung der Filiale in Frankfurt Hügelstraße kommt. Begründung: Die Filiale ist gut besucht, oft steht die Schlange bis nach draußen. Was bietet diese Filiale alles an: Bargeld abheben >1500 Euro; Briefmarke kaufen; Wertbrief international abgeben; Postident durchführen; Parkplätze in der Nähe; Büro- und Schreibwaren kaufen; Express National abgeben; Paket Ausgabe; Bankleistungen wahrnehmen; Altersprüfung; Annahme von absenderfreigestempelten Sendungen und Nachnahmebriefen; Express International abgeben; Umleitung Paket während Versand; Briefausgabe; Paket an Filiale/Packstation schicken lassen; Sonderbriefmarken kaufen; PRIO Sendung abgeben; Bezahlung bei Lieferung; Warenpost International abgeben; Mobile Paketmarken ausdrucken lassen; Brief versenden; Paketabholung; Post lagern lassen; Postaktuell abgeben; Barrierefreier Zugang; Paket versenden. Die lokale Versorgung mit einem Filialnetz ist für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Seniorinnen und Senioren, von elementarer Bedeutung und muss beibehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Die Vorlage OF 794/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5715 2024 Die Vorlage OF 794/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz angefügt wird: "Der Ortsbeirat soll zeitnah bei allen Neuerungen unterrichtet werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)

Barrieren abbauen - barrierefreien Wohnungsausbau fördern

26.06.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anfrage vom 26.06.2024, A 302 Betreff: Barrieren abbauen - barrierefreien Wohnungsausbau fördern Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.09.024 Barrierefreier Wohnraum macht es möglich, dass trotz Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden gewohnt werden kann. Mit der immer älter werdenden Gesellschaft steigt der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum kontinuierlich an. Die Zielgruppen für barrierearmes Wohnen sind allerdings wesentlich breiter gefächert und umfassen Senioren, Familien mit Kindern und Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung. Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum in Deutschland ist laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft bei einem Defizit von etwa 1,8 bis 2 Millionen Wohnungen alarmierend hoch. Die Untersuchung zeigt, dass es pro 100 Haushalten, die barrierefreien Wohnraum benötigen, nur etwa 33 entsprechende Wohnungen gibt. Der Wohnungsmarkt muss hierauf besser vorbereitet werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie schätzt der Magistrat die Wohnungsmarktlage bezüglich barrierefreier Wohnungen ein? 2. Welche Maßnahmen hat der Magistrat konkret umgesetzt, um das Defizit an barrierefreien Wohnungen zu reduzieren? 3. Welche Strategie hat der Magistrat entwickelt, um zukünftig die Deckung des Bedarfs an barrierefreien Wohnungen zu erreichen? 4. Welche Rolle soll die ABG nach den Überlegungen des Magistrats diesbezüglich zukünftig wahrnehmen und ist die Geschäftsführung der ABG bei den Planungen und Umsetzungen eingebunden? 5. Wie viele Anfragen/Anträge von Mietern auf Zustimmung zu barrierereduzierenden Maßnahmen wurden mit Inkrafttreten des § 554 BGB zum 01.12.2020 bei der ABG gestellt? 6. Wurden Anträge - wenn ja, in welchem Umfang und mit welcher Begründung - von der ABG abgelehnt? 7. Wird von der ABG bei Zustimmung zu der beantragten Maßnahme mit den Mietern ohne Ausnahme eine Rückbauverpflichtung vereinbart? 8. Sofern dieses nicht der Fall ist, bei welchen Fallkonstellationen verzichtet die ABG auf eine Rückbaupflicht? Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Verena David Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Christian Becker Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 39 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 302 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5292, 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.11.2024 Aktenzeichen: 64-1

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Bürgerkoffer anschaffen - mobilitätseingeschränkte Personen unterstützen

17.06.2024 · Aktualisiert: 19.06.2024

Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1251 Betreff: Bürgerkoffer anschaffen - mobilitätseingeschränkte Personen unterstützen Im Rahmen des Qualitätsmanagements ist das Bürgeramt bestrebt, seine Dienstleistungen bürgerzentriert zu gestalten und kontinuierlich an sich stetig wandelnde Rahmenbedingungen anzupassen. Dazu gehört, mit einem standortunabhängigen Bürgerkoffer, der das erforderliche Fingerabdruckerfassungsgerät enthält, Ausweisanträge von nicht oder nur eingeschränkt mobilen Bürgerinnen und Bürgern entgegen zu nehmen. Der Entschluss, einen sogenannten Bürgerkoffer zu beschaffen, wurde bereits vor mehreren Monaten gefasst. Aufgrund von Lieferproblemen seitens der zuständigen Bundesdruckerei GmbH konnte die Bestellung jedoch erst am 25.04.2024 erfolgen. Ein voraussichtlicher Liefertermin ist uns nicht bekannt. Eine umfassende konzeptionelle Prüfung ergab, dass der Besuch von Seniorenwohnanlagen oder anderen stationären Wohnformen mit einem mobilen Service wenig zielführend wäre. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Personalausweise eine zehnjährige Gültigkeit besitzen und die Personaldokumente der Bewohner somit zu unterschiedlichen Zeitpunkten ablaufen würden. Folglich wären die erwarteten Fallzahlen verhältnismäßig gering und würden den Aufwand regelmäßiger Wohnheimbesuche nicht rechtfertigen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das vorhandene Personal häufig bereits in Spitzenzeiten in den großen Bürgerämtern gebündelt werden muss, um die Nachfrage nach Dienstleistungen zu bedienen. Während Mitarbeitende mit dem Bürgerkoffer obligatorische Serientermine in den genannten Einrichtungen wahrnehmen, könnte in der gleichen Zeit eine deutlich höhere Anzahl an Dienstleistungen in den Bürgerämtern bearbeitet werden. Aus Sicherheitsgründen müsste zudem eine zweite Person den Bürgerkoffer begleiten, die im Bedienbereich ebenfalls fehlen würde. Für den sehr geringen Personenkreis, der nach einer Ausweisbeantragung außerhalb des Bürgeramtes nachfragte, konnten bis dato einzelfallbedingte Lösungen, wie etwa die Befreiung von der Ausweispflicht, geschaffen werden. Mit dem Bürgerkoffer werden wir künftig über eine weitere Möglichkeit verfügen, flexibel auf eine derartige Situation reagieren zu können. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der Realisierung neuer Konzepte im Kontext der Bürgerämter stets umfangreiche Prüfungen vorauszugehen haben. Betrachtungsgegenständlich sind dabei insbesondere Aspekte des Datenschutzes, der Sicherheitstechnik sowie des Arbeitsschutzes. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5060

B (Bericht des Magistrats)

Frankfurter Pflegepreis

07.06.2024 · Aktualisiert: 28.10.2024

Bericht des Magistrats vom 07.06.2024, B 229 Betreff: Frankfurter Pflegepreis Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2024, § 4522 - E 34/20 CDU/SPD/GRÜNE, B 56/24 - Der erste Frankfurter Pflegepreis wurde am 7. Mai 2024 im Auditorium des Gesundheitsamts verliehen. Zuvor hatte der wissenschaftliche Beirat fünf Finalisten aus 14 Bewerbungen ausgewählt. Thema der ersten Pflegepreisverleihung war "Wertschätzung in der Pflege". Mit dem Frankfurter Pflegepreis ausgezeichnet wurden - die Agaplesion Markus Diakonie Agaplesion Schwanthaler Carrée für ihr Konzept "Wir l(i)eben Vielfalt - Diversität, Inklusion & Migrationsgeschichte(n)" mit dem ersten Platz - das Universitätsklinikum Frankfurt Goethe-Universität, Stabsstelle Pflegeentwicklung, für sein Konzept "PiKA - Pflege in Kinderaugen" mit dem zweiten Platz - die Agaplesion Markus Diakonie für ihr Konzept "STÄRKEnde Qualifizierung für eine KRAFTvolle Rolle" mit dem dritten Platz Zu den Finalisten gehörten neben den drei Preisträgern das Universitätsklinikum Frankfurt Goethe-Universität mit dem Projekt "Welche Informationen benötigen Pflegefachpersonen auf einer internistischen IMC und Intensivstation ,am Bett'? Ein interprofessionelles Booklet zur Unterstützung neuer Kolleg*innen" und die Agaplesion Frankfurter Diakonie Kliniken mit dem Projekt "Demenzsensibles Krankenhaus". Die fünf Teams stellten ihre Projekte am 7. Mai in zehn-minütigen Präsentationen vor, die Jury entschied daraufhin, wer mit dem Frankfurter Pflegepreis 2024 ausgezeichnet wird. Das Preisgeld, insgesamt 5000 Euro, wurde unmittelbar an die Preisträger vergeben und auf die ersten drei Plätze aufgeteilt: Der erste Platz erhielt 2.500 Euro, der zweite Platz 1.500 Euro und der dritte Platz 1.000 Euro. Bewerben konnten sich Institutionen, soziale Träger und alle examinierten Pflegefachpersonen aus dem ambulanten, stationären sowie akutmedizinischen Bereich in Frankfurt. Im ambulanten und stationären Bereich waren sowohl Tagesstätten, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Langzeitpflege-Einrichtungen und Einrichtungen der Drogenhilfe oder ähnliches in der Erwachsenenpflege und der Pflege von Kindern eingeschlossen. Möglich waren Bewerbungen von Einzelpersonen, Gruppen und Teams. Die Verleihung des Frankfurter Pflegepreises wurde von allen Beteiligten überaus positiv bewertet und stieß auf großes öffentliches Interesse. Der Prozess des Bewerbungsverfahrens und der Preisvergabe sollen nun evaluiert werden, gegebenenfalls sollen Anpassungen erfolgen. Künftig wird der Frankfurter Pflegepreis alle zwei Jahre vergeben. Es ist geplant, für jede Preisverleihung ein eigenes Schwerpunktthema festzulegen. Alle Informationen zum Frankfurter Pflegepreis und auch zu den Finalisten finden sich auf www.frankfurt.de/pflegepreis Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 21.02.2020, E 34 Bericht des Magistrats vom 05.02.2024, B 56 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.06.2024, TO I, TOP 137 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 229 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4928, 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 27.06.2024 Aktenzeichen: 53-3

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der Seniorenbeirat betont in seinem jüngsten Positionspapier die Notwendigkeit einer kommunalen Digitalinitiative für Se

06.06.2024 · Aktualisiert: 10.07.2024

Frage vom 06.06.2024, F 2496 Der Seniorenbeirat betont in seinem jüngsten Positionspapier die Notwendigkeit einer kommunalen Digitalinitiative für Senior:innen. Neben einem Anrecht auf ein analoges Leben muss es in einer sich immer stärker digitalisierenden Gesellschaft möglich sein, auf Angebote zurückzugreifen, um den Anschluss an technologische Neuerungen auch im Alter nicht zu verlieren. Kompetenz im digi talen Raum bedeutet heutzutage mehr denn je auch eine Wahrung der individuellen Autonomie und gesellschaftlichen Teilhabe. Ich frage den Magistrat: Welche zusätzlichen Maßnahmen plant der Magistrat zur Stärkung der digitalen Kompetenzen der Frankfurter Senior:innen? Antwort des Magistrats: Die Digitalisierung wirkt sich auf alle Lebensbereiche in unserem Alltag aus. Auch für ältere Menschen ist es wichtig, über einen selbstverständlichen Umgang mit digitaler Technik zu verfügen und diesen zu pflegen. Um dies zu gewährleisten, erachtet der Magistrat folgende Punkte als besonders wichtig: - Die Ausstattung einkommensschwacher Personen/Haushalte mit Hardware und WLAN bei gleichzeitiger Begleitung, um digitale Kompetenzen nachhaltig aufbauen zu können, "DigitalPakt Alter" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. - Die Schulung von Multiplikator:innen, zum Beispiel Ehrenbeamte der Stadt, Hauptamtliche in der offenen Altenarbeit, für zielgruppenspezifische Angebote. Hierbei ist eine Fokussierung auf Senior:innen mit Migrationshintergrund besonders wichtig. - Die Validierung und Weiterentwicklung stadtteilspezifischer Bildungsangebote rund um digitale Kompetenzen und Zugang zu digitaler Infrastruktur. Die Stadt Frankfurt am Main hat bereits sehr frühzeitig Angebote zur Aneignung digitaler Kompetenzen für Senior:innen auf- und laufend ausgebaut. Folgende Strukturen bestehen aktuell: - Aktiv im Alter,(VHS: Die VHS Frankfurt am Main bietet im Bereich "Aktiv im Alter" zahlreiche - kostenpflichtige - Kurse zu den Themen Computer, Internet, Digitale Fotografie und Mobiltelefon an. Wünsche und Anregungen zu neuen Kursthemen sind willkommen. Für Personen, die Sozialhilfeleistungen empfangen, gibt es eine Ermäßigung von 50 Prozent auf die Kursgebühren. - Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e. V. - Die Internetcafés und Surftreffs für Senior:innen ab 50 Jahren wollen einen einfachen Einstieg in die digitale Welt mittels Vorträgen, Kursen und Einzelangeboten ermöglichen. Zusätzlich können im Rahmen des Projektes "Digitales Fenster zur Welt" internetfähige Tablets zum Erlernen des Umgangs mit einem digitalen Endgerät ausgeliehen werden. Vier Standorte: -- Café Anschluss, Dornbusch -- Café Mouseclick, Höchst -- Surftreff @uguste, Rödelheim -- Internetcafé Kontakt, Eckenheim -- GFFB gemeinnützige GmbH, Gallus - Digitaler Senior:innennachmittag. Der digitale Senior:innennachmittag der GFFB bietet die Möglichkeit, das eigene digitale Wissen und Können einzusetzen und zu erweitern. Zudem wird vor Ort praktische Unterstützung mit der Technik geleistet. - Günter-Feldmann-Zentrum e. V. - Sozialpädagogische Beratung und interkulturelle Begegnung (Ostend). - infrau e. V. - Interkulturelles Beratungs- und Bildungszentrum für Frauen, Mädchen und Seniorinnen (Bornheim), Basic-Kurse auf Anfrage. - Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main - Seniorenclub Scholem Alechem, Westend-Süd - Mehrgenerationenhaus Billabong - Familienzentrum Riedberg e. V. - Der Computertreff im Mehrgenerationenhaus richtet sich an Senior:innen, die Unterstützung beim Umgang mit dem PC, Laptop und Smartphone benötigen. - Mehrgenerationenhaus Nachbarschaftszentrum Ostend - Beim Treff "Café Computerkram" werden Orientierungshilfen und persönliche Unterstützung rund um die Themen Computer und die digitale Welt angeboten. Das Mehrgenerationenhaus Nachbarschaftszentrum Ostend wird durch den Digitalpakt Alter - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - gefördert und kann Tablets an Senior:innen ausleihen. - Parea gGmbH: Paulinum an der Friedberger Warte - Zentrum für aktives Miteinander - PC-, Handy- und Tablet-Schulungen. Mit der Frankfurter Plattform 55+ Frankfurter Plattform 55+ - Bildung, Beratung und Hilfe für Personen 55+ in Frankfurt am Main, frankfurter-plattform-55plus.de, wurde auf Initiative des Seniorenbeirats das Potenzial der Digitalisierung genutzt, um einen laufend aktuellen Überblick über die Angebote in der Stadt zusammenzuführen. Auch dies ist ein Beitrag zur Erweiterung digitaler Kompetenzen. Darüber hinaus werden auch im Rahmen weiterer Angebote für diese Zielgruppe, zum Beispiel bei den etablierten Aktionswochen Älterwerden, den Beratungsangeboten und Sonderveranstaltungen im Rathaus für Senior:innen, Angebote für digitale Bildung ausgerichtet beziehungsweise es erfolgt eine gezielte Kommunikation. Letztere halten wir für sehr wichtig, um eine Kenntnis über vielfältige Angebote im gesamten Stadtgebiet in die Breite zu tragen. Ein wichtiges analoges Medium ist hierbei die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift für älterwerdende Menschen, jetzt "Stadt Frankfurt im Blick". Konkrete Vorschläge oder Konzepte aus dem Netzwerk der Träger und Akteure zur Weiterentwicklung unserer Angebote werden laufend Umsetzbarkeit überprüft. Seit Juni 2024 besteht zudem eine auf drei Jahre ausgelegte Kooperation zwischen dem Jugend- und Sozialamt und der Frankfurter University of Applied Sciences, Forschungszentrum FUTURE AGING. Das Ziel der Kooperation ist die Stärkung digitaler Kompetenz im Alter. Im Fokus stehen dabei: - die stadtteilspezifische Analyse von Hürden und Bedarfen; - die Entwicklung von stadtteilspezifischen Angeboten mit langfristiger Wirkung - sowie die Fokussierung auf benachteiligte ältere Menschen. In der ersten Phase werden stadtteilorientiert die Zugangshürden zur Nutzung digitaler Geräte sowie zum Erlernen und Weiterentwicklung digitaler Kenntnisse für ältere Menschen erfasst und analysiert. Dieser Analyse folgt in einem zweiten Schritt der Aufbau eines Netzwerks von relevanten Akteuren, um langfristig und zielgruppengerecht digitale Kompetenzen im jeweiligen Stadtteil bedarfsorientiert auszubauen. Insbesondere steht die Befähigung benachteiligter älterer Menschen im Fokus, die von dem Einsatz digitaler Lösungen in den für sie wichtigen Lebensbereichen einen großen Mehrwert haben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der Seniorenbeirat der Stadt Frankfurt weist derzeit auf mögliche Lücken digitaler Zugänge und Kompetenzen von Senior*in

06.06.2024 · Aktualisiert: 10.07.2024

Frage vom 06.06.2024, F 2494 Der Seniorenbeirat der Stadt Frankfurt weist derzeit auf mögliche Lücken digitaler Zugänge und Kompetenzen von Senior*innen hin und zitiert dabei eine Studie der BAGSO, 2022, in der erstmals aufgezeigt wird, welche subjektiven Ausgrenzungserfahrungen Senior*innen ohne Internetzugang in Deutschland haben. Dabei sind nahezu alle Lebensbereiche betroffen. Es werden mehr niedrigschwellige und altersgerechte Schulungen und Beratungsmöglichkeiten gefordert sowie selbstorganisierte Peergruppen. Zudem müssen diese dementsprechend finanziert werden. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Situation der Möglichkeiten/Angebotsvielfalt zur Aneignung digitaler Kompetenzen für Senior*innen, und wo könnten Angebote ausgebaut werden? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt am Main hat bereits sehr frühzeitig Angebote zur Aneignung digitaler Kompetenzen für Senior:innen auf- und laufend ausgebaut. Folgende Strukturen bestehen aktuell: - Aktiv im Alter, VHS: Die VHS Frankfurt am Main bietet im Bereich "Aktiv im Alter" zahlreiche - kostenpflichtige - Kurse zu den Themen Computer, Internet, Digitale Fotografie und Mobiltelefon an. Wünsche und Anregungen zu neuen Kursthemen sind willkommen. Für Personen, die Sozialhilfeleistungen empfangen, gibt es eine Ermäßigung von 50 Prozent auf die Kursgebühren. - Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e. V. - Die Internetcafés und Surftreffs für Senior:innen ab 50 Jahren wollen einen einfachen Einstieg in die digitale Welt mittels Vorträgen, Kursen und Einzelangeboten ermöglichen. Zusätzlich können im Rahmen des Projektes "Digitales Fenster zur Welt" internetfähige Tablets zum Erlernen des Umgangs mit einem digitalen Endgerät ausgeliehen werden. Vier Standorte: -- Café Anschluss, Dornbusch -- Café Mouseclick, Höchst -- Surftreff @uguste, Rödelheim -- Internetcafé Kontakt, Eckenheim - GFFB gemeinnützige GmbH, Gallus - Digitaler Senior:innennachmittag. Der digitale Senior:innennachmittag der GFFB bietet die Möglichkeit, das eigene digitale Wissen und Können einzusetzen und zu erweitern. Zudem wird vor Ort praktische Unterstützung mit der Technik geleistet. - Günter-Feldmann-Zentrum e. V. - Sozialpädagogische Beratung und interkulturelle Begegnung, Ostend. - infrau e. V. - Interkulturelles Beratungs- und Bildungszentrum für Frauen, Mädchen und Seniorinnen, Bornheim, Basic-Kurse auf Anfrage. - Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main - Seniorenclub Scholem Alechem, Westend-Süd - Mehrgenerationenhaus Billabong - Familienzentrum Riedberg e. V. - Der Computertreff im Mehrgenerationenhaus richtet sich an Senior:innen, die Unterstützung beim Umgang mit dem PC, Laptop und Smartphone benötigen. - Mehrgenerationenhaus Nachbarschaftszentrum Ostend - Beim Treff "Café Computerkram" werden Orientierungshilfen und persönliche Unterstützung rund um die Themen Computer und die digitale Welt angeboten. Das Mehrgenerationenhaus Nachbarschaftszentrum Ostend wird durch den Digitalpakt Alter - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - gefördert und kann Tablets an Senior:innen ausleihen. - Parea gGmbH: Paulinum an der Friedberger Warte - Zentrum für aktives Miteinander - PC-, Handy- und Tablet-Schulungen Mit der Frankfurter Plattform 55+ Frankfurter Plattform 55+ - Bildung, Beratung und Hilfe für Personen 55+ in Frankfurt am Main, frankfurter-plattform-55plus.de, wurde auf Initiative des Seniorenbeirats das Potenzial der Digitalisierung genutzt, um einen laufend aktuellen Überblick über die Angebote in der Stadt zusammenzuführen. Auch dies ist ein Beitrag zur Erweiterung digitaler Kompetenzen. Darüber hinaus werden auch im Rahmen weiterer Angebote für diese Zielgruppe, zum Beispiel bei den etablierten Aktionswochen Älterwerden, den Beratungsangeboten und Sonderveranstaltungen im Rathaus für Senior:innen, Angebote für digitale Bildung ausgerichtet beziehungsweise es erfolgt eine gezielte Kommunikation. Letztere halten wir für sehr wichtig, um eine Kenntnis über vielfältige Angebote im gesamten Stadtgebiet in die Breite zu tragen. Ein wichtiges analoges Medium ist hierbei die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift für älterwerdende Menschen, jetzt "Stadt Frankfurt im Blick". Konkrete Vorschläge oder Konzepte aus dem Netzwerk der Träger und Akteure zur Weiterentwicklung unserer Angebote werden laufend Umsetzbarkeit überprüft. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Momsen Vertraulichkeit: Nein

E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Begegnungen und Partizipation fördern, Einsamkeit entgegenwirken - Treff.Punkt Lesben 57++ unterstützen

06.06.2024 · Aktualisiert: 12.08.2024

Etatantrag vom 06.06.2024, E 73 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Begegnungen und Partizipation fördern, Einsamkeit entgegenwirken - Treff.Punkt Lesben 57++ unterstĂĽtzen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschlieĂźen: FĂĽr das Projekt "Treff.Punkt Lesben 57++" des Vereins Lesben-Informations- und Beratungsstelle e. V. (LIBS) werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2025 8.500 Euro eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2025 erfolgt, ist ein BudgetĂĽbertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel fĂĽr andere Zwecke ist nicht zulässig. Ăśber die AusfĂĽhrung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Ăśbersicht. BegrĂĽndung: Ă„ltere lesbische oder bisexuelle Frauen können von Mehrfachdiskriminierung und groĂźer Isolation und Einsamkeit betroffen sein. Wie viele Senior*innen in Frankfurt leben viele von ihnen allein. Hinzu kommt fĂĽr manche, dass der Kontakt zur eigenen Herkunftsfamilie aufgrund der gesellschaftlichen Diskriminierung ihrer sexuellen Orientierung abgebrochen ist. Andere haben ihre sexuelle Orientierung weder im Berufsleben noch im sozialen Umfeld offen gelebt. Oder haben sich weder in hetero-normativer Gesellschaft oder Kultur noch in der eigenen Community heimisch gefĂĽhlt. Das Projekt "Treff.Punkt: Lesben 57++" hat zum Ziel, Teilhabe und Partizipation älterer, alter oder hochbetagter lesbischer oder bisexueller Frauen zu fördern und Vereinsamung und Isolation entgegenzuwirken. Dazu werden zielgruppenspezifische Austauschmöglichkeiten und Netzwerke aufgebaut. Stabilität soll durch begleitete Gruppenangebote, eine Veranstaltungsreihe sowie Kulturangebote erreicht werden: monatlich ein angeleitetes Gruppentreffen, jeden 2. Monat ein Brunch zum Austausch und Kennenlernen (im CafĂ© Anschluss des Frankfurter Verbandes fĂĽr Alten- und Behindertenhilfe e.V.). Zusätzliche Veranstaltungen wie Film-, Lese- und thematische Gesprächsabende sollen gemeinsam mit den Teilnehmenden geplant und umgesetzt werden. Letztlich geht es darum, die Teilnehmenden zu empowern und ältere, alte und hochbetagte lesbische oder bisexuelle Frauen in der Community, aber auch in der Stadtgesellschaft sichtbarer zu machen. Bislang fehlt unter den Einrichtungen und Projekten der Offenen Altenhilfe der Stadt Frankfurt/M. ein zielgruppenspezifisches Angebot fĂĽr ältere, alte und hochbetagte lesbische oder bisexuelle Frauen. Es fehlt damit an der Förderung von Begegnung und Austausch, von Empowerment, von Vernetzung, an Diskussions-, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen. Der Verein "Lesben-Informations- und Beratungsstelle e.V. (LIBS)" schlieĂźt in Kooperation mit dem Frankfurter Verband fĂĽr Alten- und Behindertenhilfe nun diese LĂĽcke und hat das Projekt "Treff.Punkt Lesben 57++" fĂĽr das Jahr 2024 auf den Weg gebracht. Der Träger "LIBS e.V." erhielt einmalig fĂĽr 2024 im Rahmen des Corona-Aktionsplans die erforderlichen Mittel. Mit diesem Etatantrag wird die FortfĂĽhrung des Projektes in 2025 mit 8.500 € fĂĽr Honorar- sowie Sachkosten und Ă–ffentlichkeitsarbeit gesichert. Antragsteller: GRĂśNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige AusschĂĽsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss fĂĽr Soziales und Gesundheit Ausschuss fĂĽr Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 10.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses fĂĽr Soziales und Gesundheit am 27.06.2024, TO I, TOP 12 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂźen: Der Vorlage E 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRĂśNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Ă–koLinX-ELF (= PrĂĽfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Ablehnung) 28. Sitzung des Ausschusses fĂĽr Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 04.07.2024, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂźen: Der Vorlage E 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRĂśNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen und BFF-BIG (= Ablehnung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Ă–koLinX-ELF (= Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO II, TOP 19 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂźen: Der Vorlage E 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRĂśNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Ă–koLinX-ELF (= PrĂĽfung und Berichterstattung)

Parteien: GRĂśNE SPD FDP Volt
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E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)

Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.01 Wahlen Erklärvideos zur Kommunalwahl und zur Wahl der Kommunalen Ausländer*innen-Vertretung

06.06.2024 · Aktualisiert: 12.08.2024

Etatantrag vom 06.06.2024, E 344 Betreff: Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.01 Wahlen Erklärvideos zur Kommunalwahl und zur Wahl der Kommunalen Ausländer*innen-Vertretung Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2024/25 werden ausreichende Mittel eingestellt, um ab der nächsten Kommunalwahl in Hessen im Jahr 2026 die Wahl der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung und die Wahl der kommunalen Ausländer*innenvertretung (KAV) in mehrsprachigen Videos in allen wesentlichen Punkten kurz zu erklären. Die Erklärvideos werden allen Interessierten spätestens sechs Monate vor der Kommunalwahl 2026 kostenlos zur Verfügung gestellt. Begründung: Neuzugezogene sind sich oft noch nicht darüber im Klaren, worum es bei den Kommunalwahlen und der Wahl zur KAV geht, oder wen und was sie wählen dürfen. Auch die Frage, warum das Wählen wichtig ist oder wie der Wahlvorgang funktioniert, ist oft unklar. Neuzugezogene wenden sich mit diesen Fragen oftmals an Mitarbeiter*innen in den Ämtern oder Sozialberater*innen. Im Arbeitsalltag sind solche Fragen jedoch kaum zufriedenstellend zu beantworten. Zugleich ist ein Rückgang der Wahlbeteiligung festzustellen, der die Legitimation der Gewählten zunehmend in Frage stellt. Aus demokratiepolitischen Gründen ist es äußerst wichtig, die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Eyup Yilmaz Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 10.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 04.07.2024, TO I, TOP 46 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 344 wird im Rahmen der Vorlage E 1 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.07.2024, TO I, TOP 38 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 344 wird im Rahmen der Vorlage E 1 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

Partei: LINKE
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E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)

Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Pflegeeinrichtung für schwerstabhängige Drogenkranke - Einstellung von Planungsmitteln

06.06.2024 · Aktualisiert: 12.08.2024

Etatantrag vom 06.06.2024, E 116 Betreff: Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Pflegeeinrichtung für schwerstabhängige Drogenkranke - Einstellung von Planungsmitteln Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die beschleunigte Umsetzung der in der NR 559/2022 geforderten speziellen Pflegeeinrichtung für schwerstabhängige Drogenkranke, werden unabhängig vom endgültigen Standort in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2025 50.000 Euro einmalig als Planungsmittel eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Siehe nachstehende Begründung des Beschluss NR 559/2022: "Seit 1986 begleitet die Integrative Drogenhilfe e.V. drogenabhängige Menschen und hat seitdem viele außergewöhnliche Projekte für sie und mit ihnen gestaltet. Mit dem Eastside, das allen Drogenabhängigen in Frankfurt offensteht und ihnen ein Dach über dem Kopf, Wasch- und Übernachtungsmöglichkeiten, Beratung, Betreuung und gesundheitliche Hilfsangebote bietet, wurde die größte niedrigschwellige Drogenhilfeeinrichtung Europas geschaffen. Hier - inmitten eines Gewerbegebietes und daher ohne nennenswerte Konflikte mit Anlieger*innen - finden suchtkranke Menschen Anschluss und Hilfe, die sonst eher isoliert am Rande der Stadtgesellschaft stehen. Es ist als humanitärer Erfolg des Frankfurter Weges der Drogenhilfe und der Arbeit des Eastside zu werten, dass viele langjährige Suchtkranke auch bei schwerer Abhängigkeit heute erheblich länger (über-)leben als noch Anfang der 2000er Jahre. Das bringt jedoch auch neue Bedarfe mit sich: Pflegeplätze für älter gewordene Suchtkranke, die in herkömmlichen Krankenhaus- und Pflegeeinrichtungen nicht behandelt werden können. Gerade Menschen, die aktiv Drogen konsumieren und durch langjährige Abhängigkeit schwere physische und psychische Erkrankungen haben, können meist nicht in Kliniken oder (Alten-) Pflegeeinrichtungen unterkommen. Ihr Hilfe- und Behandlungsbedarf ist jedoch gegeben, oft geht es auch um die medizinische Begleitung in der letzten Lebensphase. Es ist eine humanitäre Verpflichtung, für sie passende Angebote zu schaffen, anstatt die Betroffenen auf der Straße und ohne entsprechende Pflege einfach sich selbst zu überlassen. Eine neue Pflegeeinrichtung, speziell für diese Klientel, die ans Eastside angegliedert arbeiten und mit einem Partner aus der Pflege die nötige Fachlichkeit garantieren könnte, auch wenn es um multimorbide und schwer pflegebedürftige Patient*innen geht, ist ein solches Angebot. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 10.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.06.2024, TO I, TOP 55 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 116 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)

Parteien: GRÜNE SPD FDP Volt
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Konzept „Präventive Altenhilfe“ für ein selbstbestimmtes Leben

05.06.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

Antrag vom 05.06.2024, NR 957 Betreff: Konzept "Präventive Altenhilfe" für ein selbstbestimmtes Leben Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept zur Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII mit folgenden Inhalten vorzulegen: 1. Definition des konkreten Umfangs der Maßnahmen. 2. Benennung der Kosten und entsprechendes Hinterlegen der Altenhilfe mit Entgelten. 3. Darlegung, wie die präventive Altenhilfe und wohnortnahe Anlaufstellen ausgebaut werden können und entsprechende Angebote bekannt gemacht werden. Begründung: Es muss das Ziel sein, älteren Menschen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe zu ermöglichen, um die Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Dazu kann die präventive Altenhilfe, ein niedrigschwelliges Angebot, das ältere Menschen vor Vereinsamung schützt und somit die Zeit der Pflegebedürftigkeit nachweislich verkürzt, einen wichtigen Beitrag leisten. Veranstaltungen und Einrichtungen zu besuchen, Geselligkeit zu erleben, unterhalten zu werden und sich zu bilden, stärkt die Lebensfreude. Das Frankfurter Programm "Würde im Alter", das es seit 23 Jahren gibt, ersetzt nicht das geforderte Konzept. Wesentlicher Leitgedanke des Programms ist, Unterstützungsangebote zu ermöglichen, die ohne das Förderprogramm nicht zur Verfügung stehen würden, d.h. Angebote, die nicht unter die Leistungen in den Sozialgesetzbüchern SGB V, IX, XI und XII fallen. Im § 71 SGB XII ist Folgendes verankert: "Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken." Im Kern ist § 71 SGB XII daher eine sozialhilferechtliche Anspruchsnorm, die individuelle Leistungsansprüche einzelner Anspruchsberechtigter verbürgt. Ein Gutachten der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.) von 2022 untermauert die Dringlichkeit der Umsetzung der Altenhilfe. Angesichts der Tatsache, dass die Menschen immer älter werden und sich die Alterung in den kommenden Jahren noch verstärken wird, die Geburtenrate über Jahrzehnte rückläufig gewesen ist und die Menschen, die in der Pflege arbeiten wollen, fehlen, ist die Umsetzung der präventiven Altenhilfe eine gesamtgesellschaftliche und kommunale Aufgabe. Bereits jetzt geht das Angebot an ambulanter Pflege auch in Frankfurt kontinuierlich zurück, während die Anzahl an Pflegebedürftigen steigt. Experten wie der "Frankfurter Verband" gehen davon aus, dass ein Pflegeheim mit 100 Plätzen der Stadt Frankfurt genauso hohe Kosten verursacht, wie die gesamte präventive Altenhilfe. Daher muss die Stadt unbedingt in die Altenhilfe investieren. Neben dem Ziel einer Entgeltvereinbarung ist es entscheidend, dass ältere Menschen auch über entsprechende Angebote informiert werden. Dies kann über Apotheken, Hausärzte, den Einzelhandel (Bäckereien etc.) und über ehrenamtliche Helfer erfolgen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Christian Becker Stadtv. Verena David Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 451 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.06.2024, TO I, TOP 133 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 957 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 31.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 957 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 4896, 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 27.06.2024 § 5302, 30. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 31.10.2024 Aktenzeichen: 51

Partei: CDU
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Frankfurter Digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren

05.06.2024 · Aktualisiert: 21.12.2025

Antrag vom 05.06.2024, NR 959 Betreff: Frankfurter Digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. ein Förderprogramm "Frankfurter Digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren" mit ausreichender Finanzierung von niedrigschwelligen, kostenfreien Lern- und Schulungsorten in allen Frankfurter Stadtteilen unter Einbeziehung der Träger, die diese Angebote vorhalten bzw. zukünftig anbieten möchten, zu erarbeiten; 2. eine Öffentlichkeitskampagne zu entwickeln, die auf die (zukünftigen) Angebote aufmerksam macht; 3. ein Förderprogramm für einkommensschwache Personen zum Erwerb von Hardware und der Finanzierung der Telekommunikationskosten zu entwickeln; 4. ein Konzept zur Bereitstellung von Räumlichkeiten, z. B. auch in den Bürgerämtern, zu erarbeiten, in denen qualifizierte Ansprechpartner, wie etwa "Digitallotsen", Beratung und Schulungen anbieten können. Begründung: Eine Umfrage der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse aus dem Jahr 2023 zur Internetnutzung von Senioren ergab, dass rund 32,8 % der Teilnehmer über 60 Jahren keine Internetnutzer waren. Auf der Grundlage der veröffentlichen Bevölkerungszahlen leben in Frankfurt rund 123.000 Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Die zunehmende Digitalisierung droht, viele ältere Menschen in ihrer Alltagsbewältigung einzuschränken und von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Wo Kommunikation nur noch in digitaler Form stattfindet oder für Dienstleistungsangebote keine analogen Zugangsmöglichkeiten mehr bestehen, etwa wenn es um die Terminvergabe von Behörden oder Arztpraxen geht, wenn Bank- und Postfilialen zunehmend geschlossen werden, weil Bankgeschäfte online erledigt werden sollen, werden zunehmend jene Menschen ausgeschlossen, die nicht über die benötigten Kompetenzen zur Anwendung verfügen oder sich nicht die notwendige Hardware und einen Internetanschluss leisten können. Eine neue Studie der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) aus 2022 gibt erstmals einen umfassenden Einblick, welche subjektiven Ausgrenzungserfahrungen ältere Bürgerinnen und Bürger ohne Zugang zum Internet in Deutschland machen. Die Ergebnisse zeigen, dass in nahezu allen Lebensbereichen der betroffene Personenkreis sich ausgegrenzt und diskriminiert fühlt. Verantwortlich hierfür ist in Verbindung mit der Streichung von nicht-digitalen Alternativangeboten auch die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Bürgerdienste in unterschiedlichsten Bereichen. Im Rahmen der Daseinsvorsorge kommt der Kommune eine besondere Verantwortung zu, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben aller Menschen bis ins hohe Alter zu gewährleisten. Neben der Förderung der Internetnutzung durch entsprechende Angebote, muss die Kommune allerdings darüber hinaus auch Maßnahmen ergreifen, damit trotz fortschreitender Digitalisierung ein Recht auf analoges Leben auch ohne Internet bestehen bleibt. In der Sitzung des Seniorenbeirats vom 13.12.2023 wurde u.a. angeregt, zur Vermeidung des gesellschaftlichen Ausschlusses von (älteren) Menschen ehrenamtliche Digitallotsen auch in den Bürgerämtern zu etablieren. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Christian Becker Stadtv. Verena David Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.06.2024, TO I, TOP 134 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 959 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 28. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.07.2024, TO I, TOP 60 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage NR 959 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Beratung) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 959 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Hauenschild und Momsen dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei 29. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 05.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 959 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 29. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 16.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 959 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) 30. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 31.10.2024, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 959 auf den Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 30. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 11.11.2024, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 959 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage NR 959 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4996, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 § 5384, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 53-1

Partei: CDU
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E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Produktgruppe: 21.16 Sportförderung Ermäßigte Eintrittspreise für Rentner in den Frankfurter Kultur- und Freizeiteinrichtungen

05.06.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Etatantrag vom 05.06.2024, E 467 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Produktgruppe: 21.16 Sportförderung Ermäßigte Eintrittspreise für Rentner in den Frankfurter Kultur- und Freizeiteinrichtungen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Frankfurter Kultur- und Freizeiteinrichtungen, hier insbesondere die städtischen Museen, das Institut für Stadtgeschichte, den Zoologischen Garten sowie den Palmengarten ermäßigte Eintrittspreise für Rentner einzuführen. Die hierfür erforderlichen Mittel sind in den Produkthaushalt 2024/2025 sowie die Finanzplanung für die Folgejahre einzustellen. Begründung: Viele Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Deutschland bieten bereits reduzierte Eintrittspreise für Rentner bzw. Senioren an, um auch dieser Personengruppe den Besuch zu ermöglichen und für ältere Besucher attraktiv zu sein. Insbesondere im Hinblick auf die jüngst erfolgte Anpassung der Eintrittspreise für die städtischen Museen, das Institut für Stadtgeschichte sowie den Palmengarten geht es jetzt darum, eine auch für Rentner sozial verträgliche Lösung zu finden und den Kreis der zu ermäßigten Eintrittspreisen Berechtigten um diese Personengruppe zu erweitern. Denn Rentner leiden sehr viel stärker als andere Personengruppen unter den hohen Preissteigerungen, die gerade in der jüngeren Vergangenheit das Leben exorbitant verteuert haben. Miete, Energie, Lebensmittel, Mobilität - alles ist teurer geworden. Bei dem in Deutschland - im Vergleich zu benachbarten Ländern - ohnehin niedrigen Rentenniveau und den seit Jahren weit hinter den Preissteigerungen zurückbleibenden Rentenanpassungen können sich viele Rentner die hohen Eintrittspreise für einen Besuch der Kultur- und Freizeiteinrichtungen in unserer Stadt nicht mehr leisten. Frankfurt als soziale Stadt sollte daher die Benachteiligung von Rentnern bei der Eintrittspreisregelung beenden und diese in den Kreis der zu ermäßigten Eintrittspreisen Berechtigten aufnehmen, um deren Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt auch weiterhin sicherzustellen. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.07.2024, TO I, TOP 106 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 467 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung)

Partei: BFF
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E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Senioren-Fitnessanlage am südlichen Mainufer einrichten

05.06.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Etatantrag vom 05.06.2024, E 471 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Senioren-Fitnessanlage am südlichen Mainufer einrichten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Einrichtung einer Senioren-Fitnessanlage am südlichen Mainufer von Sachsenhausen vorzusehen. Sofern die bereits unter Projektdefinition 5.002666 in den Entwurf des Produkthaushalts 2024/2025 eingestellten Investitionsmittel hierfür nicht auskömmlich sein sollten, sind diese in entsprechendem Umfang zu erhöhen. Begründung: Der demographische Wandel lässt auch in Frankfurt den Anteil der älter werdenden Bevölkerung stetig steigen. Viele Senioren wollen nicht nur geistig, sondern auch körperlich fit bleiben. Das südliche Mainufer erfreut sich in den letzten Jahren immer weiter zunehmender Beliebtheit und ist für viele Frankfurterinnen und Frankfurter aller Altersgruppen bereits jetzt ein Ort für Erholung, Sport und Freizeitgestaltung. Um die Attraktivität des südlichen Mainufers für ältere Menschen zu erhöhen und diesen ein frei verfügbares Angebot an Fitnessgeräten zu bieten, bietet sich dort die Einrichtung einer Senioren-Fitnessanlage an, wie dies unter anderem etwa bereits im Hafenpark im Ostend auf der nördlichen Mainuferseite erfolgt ist. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 70 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 471 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage E 471 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF
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E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Altersdiskriminierung beenden - Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte endlich erhöhen!

05.06.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Etatantrag vom 05.06.2024, E 463 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Altersdiskriminierung beenden - Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte endlich erhöhen! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die in der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen geregelte Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Seniorenbeirates in Höhe von derzeit jährlich 118,00 € wird auf monatlich 205,00 € erhöht und entspricht damit in ihrer Höhe der gewährten Aufwandsentschädigung für Kinderbeauftragte. Für die/den Vorsitzende/Vorsitzenden des Seniorenbeirates erhöht sich dieser Betrag um monatlich 176,00 €, analog der Regelung für Ortsvorsteher/Ortsvorsteherinnen. Begründung: Die zuletzt mit der M 224/2016 beschlossene Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für Kinderbeauftragte in Höhe von monatlich 205 € soll zukünftig aus Gründen der Gerechtigkeit auch für Mitglieder des Seniorenbeirates Anwendung finden. Durch die derzeit geltende Regelung werden letztere diskriminiert, was nicht hinnehmbar ist, zumal der Aufwand für beide Tätigkeiten in etwa vergleichbar ist. Die derzeit gewährte Aufwandentschädigung in Höhe von 118 € jährlich deckt im Regelfall nicht einmal die im Rahmen der Ausübung ihres Ehrenamtes anfallenden Fahrtkosten der Mitglieder des Seniorenbeirates. Die erhöhte Aufwandsentschädigung für die / den Vorsitzende/n des Gremiums orientiert sich an der Regelung für Ortsvorsteher/Ortsvorsteherinnen und berücksichtigt den erhöhten Zeit- und Repräsentationsaufwand, der mit diesem Ehrenamt verbunden ist. Die Finanzierung dieser Maßnahme wird durch eine veränderte Priorisierung und die Verlagerung von Haushaltsmitteln im Produkthaushalt 2024/2025 sichergestellt. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 10.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.06.2024, TO I, TOP 89 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 463 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme)

Partei: BFF
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E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)

Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste Pflege in den Stadtteilen

29.05.2024 · Aktualisiert: 12.08.2024

Etatantrag vom 29.05.2024, E 387 Betreff: Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste Pflege in den Stadtteilen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt errichtet Pflegestützpunkte in den einzelnen Stadtteilen. Hierfür werden ausreichend Mittel in den Doppelhaushalt 2024/25 ff. eingestellt. Begründung: Auch in Frankfurt stellt das Thema Pflege viele Menschen vor Probleme. Es ist für die Betroffenen und ihre Angehörigen viel zu oft eine Mammutaufgabe sämtliche Dinge im Bezug der Pflege zu organisieren. Zwar hat die Stadt Frankfurt die Schaffung eines Pflegerates beschlossen, der sich den Problemlagen annehmen soll, dieser befindet sich jedoch noch in der Planungsphase. Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) wurde die Rolle der Kommunen bei der Pflege gestärkt und ausgebaut. Die Kommunen besitzen die Kompetenzen, um pflegebedürftige Menschen umfassend zu beraten und so den Betroffenen lange Wege und eine langwierige Suche nach den passenden Angeboten in der Vielzahl von Trägern zu ersparen. Seit 2011 existiert ein Pflegestützpunkt in Frankfurt am Main. Hier werden Frankfurterinnen und Frankfurter von Mitarbeitenden der Stadt Frankfurt sowie der BAHN-BKK zum Thema Pflege beraten und informiert. Um dieses Angebot auszubauen und die Betroffenen direkt vor Ort beraten zu können, benötigen die Stadtteile eigene Stützpunkte. Ziel muss es sein, die Angebote in den einzelnen Stadtteilen so auszugestalten und zu koordinieren, dass den Menschen vor Ort die Unterstützung gewährleistet wird, die sie benötigen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Eyup Yilmaz Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 10.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.06.2024, TO I, TOP 84 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 387 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Annahme) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)

Partei: LINKE
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E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Senior*innenermäßigung für Rentner*innen in Frankfurt

29.05.2024 · Aktualisiert: 12.08.2024

Etatantrag vom 29.05.2024, E 379 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Senior*innenermäßigung für Rentner*innen in Frankfurt Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die nötigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt, um eine Senior*innenermäßigung für Rentner*innen in Frankfurt zu finanzieren. Mit dem Rentennachweis soll eine Nutzung des RMV zum halben Fahrpreis bei Einzel- und Tagesfahrkarten und der Besuch von Palmengarten, Zoo, Schwimmbädern und den städtischen Museen zu halben Eintrittspreisen ermöglicht werden. Begründung: Bisher gibt es nur für Senior*innen die von Grundsicherung leben, die Möglichkeit den RMV vergünstigt zu nutzen und kulturelle Einrichtungen mit reduzierten Eintrittspreisen zu besuchen. Durch steigende Mieten, Energiekosten und Preise werden aber auch zunehmend Senior*innen von Mobilität und gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen, deren Rente knapp über dem Grundsicherungssatz liegt. In vielen deutschen Städten gibt es derartige Ermäßigungen für ältere Mitbürger*innen. Frankfurt sollte sich diesen guten Beispielen anschließen Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Eyup Yilmaz Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 10.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.06.2024, TO I, TOP 76 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 379 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen E 467)

Partei: LINKE
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B (Bericht des Magistrats)

Bürgerkoffer

27.05.2024 · Aktualisiert: 15.01.2025

Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 207 Betreff: Bürgerkoffer Vorgang: A 280/24 AfD zu Frage 1 Bis vor kurzem waren keine Bürgerkoffer lieferbar, inzwischen sind Bestellungen aber wieder möglich. Das Bürgeramt hat einen Bürgerkoffer bestellt, wie lange die aktuelle Lieferzeit beträgt, konnte Seitens der Bundesdruckerei nicht benannt werden. zu Frage 2 Der Preis der Bundesdruckerei für Bürgerkoffer unterlag in den letzten Jahren großen Schwankungen. Zuletzt betrug der Preis der Bundesdruckerei 1.500 Euro (netto). Hinzu kommen die Kosten für den mobilen Internetzugang. zu Frage 3 Wir gehen davon aus, dass die Einweisung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zwei Stunden nicht übersteigen wird. zu Frage 4 Konkrete Zahlen, bspw. zu in Gänze mobilitätseingeschränkten Personen, liegen uns nicht vor. Es wird von sehr wenigen Fällen ausgegangen. Denn Personen, die nach Ablauf der 10-jährigen Gültigkeit einen Personalausweis oder Reisepass beantragen, nehmen in der Regel noch in der Form am täglichen Leben teil, dass sie das Bürgeramt besuchen können. Gerade Hochbetagte betrachten es regelmäßig als Teil ihrer persönlichen Selbständigkeit und Teilhabe am öffentlichen Leben, derartige Gänge selbständig erledigen zu können. Der Besuch von Seniorenwohnanlagen mit einem mobilen Service ist nicht sinnvoll, weil die 10-jährige Gültigkeit von Personalausweisen zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten abläuft. Für Hochbetagte oder andere Personen, die nicht mehr mobil sind, bildet eine Befreiung von der Ausweispflicht in der Regel eine interessensgerechte Lösung. Das Dokument erspart auch das Anfertigen eines Fotos im Fotostudio. zu Frage 5 Die Anwendungsfälle sind von den Wegstrecken abhängig und den Dienstleistungen, die erbracht werden. Zu berücksichtigen ist ferner, dass für einen Einsatz des Bürgerkoffers stets zwei Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter benötigt werden. Bearbeitet werden kann mit dem Bürgerkoffer nur eine Dienstleistung zur gleichen Zeit. Zeitgleich können sie im Bürgeramt keine Dienstleistungen erbringen. zu Frage 6 Die Haltung der Kommunen zu einem mobilen Einsatz des Bürgerkoffers ist sehr heterogen. Zum Teil wird dieser nach der Erstellung von Sicherheits- und Datenschutzkonzepten ausgeschlossen. Die Mehrzahl der Kommunen, die einen Bürgerkoffer besitzt, nutzt diesen nicht als mobilen, sondern stationären Service in festen Räumlichkeiten, die beispielsweise einmal pro Monat aufgesucht werden (wie frühere Außenstellen, Filialen der Sparkasse oder Bibliotheken). Bei dieser Form der Nutzung entfällt auch die Problematik, dass der Einsatzort immer über ein stabiles Mobilfunknetz verfügen muss. Die Standorte können zudem mit den schweren Koffern (Bürgerkoffer und Materialkoffer) direkt angefahren werden und die Koffer können vor Ort in Betrieb genommen und temporär installiert werden. Frankfurt besitzt hingegen Außenstellen, die mit Hardware ausgestattet sind, reduzierte Öffnungszeiten haben und über Datenleitungen ans städtische Netz angeschlossen sind. zu Frage 7 Ein guter Bürgerservice bedeutet primär, dass Dienstleistungen fachlich korrekt und entsprechend der vorhandenen Nachfrage erbracht werden können. Das Bürgeramt hat seit vielen Jahren mit personellen Engpässen zu kämpfen. Umso wichtiger ist es, die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so einzusetzen, dass die Anliegen möglichst vieler Frankfurterinnen und Frankfurter erfüllt werden können. Dies widerspricht aktuell der Anschaffung und dem flächendeckenden Einsatz von Bürgerkoffern. Das Bestreben des Bürgeramtes ist es für guten Service, auch in der Fläche erreichbar zu sein und unsere Dienstleistungen möglichst nah zu den Bürgerinnen und Bürgern zu bringen. Es werden neben den dezentralen Bürgerämtern zusätzlich Außenstellen in Harheim, Kalbach, Nieder-Erlenbach und Fechenheim betrieben. Der Einsatz in den Außenstellen ist bereits nicht so effizient wie in den Bürgerämtern. Kapazitäten, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem mobilen Einsatz zu betrauen, sind aktuell nicht vorhanden. Für Personen, denen das Aufsuchen eines Bürgeramtes gänzlich unmöglich ist, soll perspektivisch aber dennoch ein Bürgerkoffer beschafft werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 13.03.2024, A 280 Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1010 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 29.05.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.07.2024, TO I, TOP 67 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4942, 28. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 08.07.2024 Aktenzeichen: 23-2

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