Konzept "Präventive Altenhilfe" für ein selbstbestimmtes Leben
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Anspruch aller Bürger*innen auf ein gutes Leben auch im Alter ist in § 71 Sozialgesetzbuch XII unter dem Titel "Altenhilfe1" festgeschrieben. Beratungen, Vermittlungen und Unterstützungsleistungen sind deshalb notwendig. Deshalb wird der Magistrat gebeten, dem Ortseirat 9 mitzuteilen welche konkreten Angebote von welchen Organisationen es im Ortsbezirk 9 gibt.
Begründung
für ein selbstbestimmtes Leben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Anspruch aller Bürger*innen auf ein gutes Leben auch im Alter ist in § 71 Sozialgesetzbuch XII unter dem Titel "Altenhilfe1" festgeschrieben. Beratungen, Vermittlungen und Unterstützungsleistungen sind deshalb notwendig. Deshalb wird der Magistrat gebeten, dem Ortseirat 9 mitzuteilen welche konkreten Angebote von welchen Organisationen es im Ortsbezirk 9 gibt.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und SPD