Skip to main content Skip to navigation Skip to footer
Thema

Senioren

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fit im Alter - Fitnessgeräte für Seniorinnen und Senioren schaffen

27.01.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3467 entstanden aus Vorlage: OF 643/5 vom 08.01.2023 Betreff: Fit im Alter - Fitnessgeräte für Seniorinnen und Senioren schaffen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Stellen im Frankfurter Süden Bewegungs- und Fitnessparcours für Seniorinnen und Senioren angelegt werden können. Begründung: Mehrgenerationenparks und Bewegungsparcours für Seniorinnen und Senioren sind angesagte Treffpunkte und erfreuen sich in Innenstädten, Parks und Grünanlagen einer immer größeren Beliebtheit. An diesen Örtlichkeiten treffen sich Besucherinnen und Besucher aller Altersgruppen zur sportlichen Betätigung. An der frischen Luft und mit speziellen Fitnessgeräten für Seniorinnen und Senioren werden Muskeln und Motorik trainiert und nebenbei soziale Kontakte geknüpft. Die Outdoor-Fitnessgeräte sind speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet und tragen zu einer aktiven Freizeitgestaltung bei. Eine solche Anlage ist eine Investition in die Gesundheit der Bevölkerung und beinhaltet gleichzeitig die Chance, weniger sportaffine Menschen an den Sport heranzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 1011 Aktenzeichen: 67-0

V (Auskunftsersuchen)

Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Süden - Lebensverhältnisse und Angebote betrachten und ausbauen

27.01.2023 · Aktualisiert: 31.07.2024

Auskunftsersuchen vom 27.01.2023, V 595 entstanden aus Vorlage: OF 646/5 vom 09.01.2023 Betreff: Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Süden - Lebensverhältnisse und Angebote betrachten und ausbauen Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie viele Menschen über 65 Jahre wohnen im Frankfurter Süden? 2. Wie hoch ist ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung? 3. Wie wird sich dieser Anteil in den nächsten fünf, zehn und 20 Jahren verändern? 4. Wie viele Menschen über 65 Jahre gehen derzeit einer Erwerbstätigkeit nach? 5. Welche städtischen sozialen Angebote werden den Senioren im Frankfurter Süden gemacht? 6. Welche Angebote werden speziell gegen die wachsende Vereinsamung im Alter angeboten? 7. Welche Angebote gibt es, um älteren Menschen die digitale Teilhabe zu ermöglichen und sie mit neuen Kommunikationsmitteln und den Möglichkeiten der Digitalisierung vertraut zu machen? 8. Wie sieht die aktuelle Wohnsituation der Menschen über 65 Jahre aus? Wie viele wohnen in einer privaten oder städtischen Mietwohnung, einer Eigentumswohnung, einem Alten- bzw. Pflegeheim, wie viele in einem betreuten Wohnumfeld und wie viele sind in einer Tagesbetreuungseinrichtung? 9. Wie viele Menschen über 65 Jahren sind Mitglied in einem Verein? 10. Welche Angebote gibt es im Frankfurter Süden, um Senioren besser vor Trickdiebstählen, Betrügereien (u. a. Enkeltrick) und allgemeiner Kriminalität zu schützen? Begründung: Der demografische Wandel und die damit verbundene Alterung der deutschen Gesellschaft stehen seit Längerem im Fokus von Öffentlichkeit und Politik. Auch in Zukunft wird der demografische Wandel eine gesellschaftliche Kernherausforderung sein. Das Älterwerden bringt besondere Bedürfnisse und Herausforderungen mit sich. Gleichzeitig schafft die steigende Lebenserwartung Freiräume für ein aktives und engagiertes Leben im Alter. Damit die besonderen Bedürfnisse für die älteren Generationen zukünftig eine bessere Berücksichtigung finden und die Lebensqualität im Alter gesteigert werden kann, ist es von zentraler Bedeutung, die bestehenden Angebote und Fakten zu kennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1082 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2364 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 51

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen

23.01.2023 · Aktualisiert: 24.01.2023

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 230 Betreff: Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen Für Hitze gibt es keine allgemeingültige Definition. Bei Temperaturen von mehr als 32 Grad geht man jedoch von einer starken Wärmebelastung und bei mehr als 38 Grad von einer extremen Wärmebelastung aus. Ältere Menschen gelten neben anderen Personengruppen bei diesen Temperaturen als besonders gefährdet. Ein besonderes Augenmerk auf ältere Menschen bei Wetterextremen ist daher sinnvoll und notwendig. Nach Auskunft des Frankfurter Gesundheitsamtes sind Klimaanpassungsmaßnahmen im sogenannten Klimawandelaktionsplan (KWAP) festgehalten. In Bezug auf die Hitzeaktionsplanung gibt es verschiedene Maßnahmen, die sich an alle Frankfurter:innen richten, darunter auch alleinlebende Senior:innen und Menschen, die in verschiedenen Alterswohnformen leben. Dazu gehören Informationsmaterialien zum richtigen Umgang mit hohen Temperaturen wie beispielsweise eine Broschüre "Hitze und Gesundheit" sowie Veranstaltungsformate, bei denen Mitarbeiter:innen des Gesundheitsamtes über gesundheitliche Gefahren durch Hitze informieren (Klimapiazza, Selbsthilfemarkt, o.ä.). An Tagen, an denen mit einer besonders hohen gesundheitlichen Belastung gerechnet werden muss, erfolgen separate Warnungen an Kliniken und Altenpflegeheime, Pressemeldungen sowie Mitteilungen über soziale Medien. Für Einrichtungen wie z.B. Altenpflegeheime gibt es die Möglichkeit einer Beratung zur Etablierung individualisierter Hitzeaktionspläne. Interessierte Bürger:innen erhalten auf der Website und den Social Media-Kanälen des Gesundheitsamtes Hitze-Tipps, wie etwa mehr zu trinken, auf salzhaltige Lebensmittel zu setzen und sich in den besonders heißen Stunden des Tages, soweit dies möglich ist, in Innenräumen aufzuhalten. Um älteren Menschen, die nicht über bisher bestehende Hitzefrühwarnsysteme erreicht werden, entsprechende Hilfen anbieten zu können, müssen auch die Träger der Altenhilfe einbezogen werden. Der Magistrat, hier die Leitstelle Älterwerden des Jugend- und Sozialamtes, wird diese Thematik in den entsprechenden Gremien mitführen und unter Einbezug weiterer Organisationseinheiten im Jugend- und Sozialamt sowie im Austausch mit dem Gesundheitsamt zudem prüfen, inwiefern z.B. zugehende präventive Strukturen genutzt werden können. Aktuell plant und konzipiert das Gesundheitsamt ein Projekt, das die zielgerichtete interkulturelle Gesundheitsaufklärung vulnerabler Gruppen in ihren Lebenswelten, unter anderem auch im häuslichen Wohnumfeld durch präventive Hausbesuche, aber auch in Altentreffs, Seniorenvereinen sowie Krippen und Kitas als Gruppenangebote durch ausgebildete Klima-Gesundheitslots:innen verfolgt. Künftig soll ein Plan über kühle Orte in Frankfurt informieren, an denen die Frankfurter:innen bei hohen Temperaturen Abkühlung finden. Der Magistrat, hier die Leitstelle Älterwerden des Jugend- und Sozialamtes, hat die Sensibilisierung von Multiplikator:innen und Verbreitung entsprechender Informationen in eigenen Medien und Netzwerken aktiv unterstützt und im Juli dieses Jahres bereits einen Sondernewsletter zum Thema Hitze herausgegeben. In diesem werden die Adressat:innen um verstärkte Aufmerksamkeit für die Zielgruppe der in der eigenen Häuslichkeit lebenden Senior:innen gebeten. Ein Newsletter gleichen Inhaltes wurde an alle Sozialbezirksvorsteher:innen gesendet und zudem über die zugehenden Angebote im Frankfurter Programm "Würde im Alter" informiert. Ebenso wurde eine Information auf der Webseite der Senioren Zeitschrift veröffentlicht. Eine Zusammenarbeit zwischen der Leitstelle Älterwerden mit dem Gesundheitsamt zum Thema Hitzeprävention für Senior:innen ist in Planung. Im Weiteren will sich das Gesundheitsamt Frankfurt gemeinsam mit anderen Großstadtgesundheitsämtern stärker im Bereich Klimakrisenfolgen und Gesundheit engagieren. Dazu haben die Ämter ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht. Sie streben unter anderem folgende Ziele an: - Erarbeitung von Maßnahmen zum Klima- und Gesundheitsschutz mit kommunalem Fokus unter wissenschaftlicher Begleitung - Bereitstellung von Informationen und Unterstützung für vulnerable Bevölkerungsgruppen beim Themenfeld Gesundheitsauswirkungen durch die Klimakrise - Verankerung des Themas Klima in allen Bereichen der kommunalen Verwaltungen - Mitberücksichtigung gesundheitlicher Aspekte bei der kommunalen Stadtplanung im Rahmen der Klimakrise - Verbesserung von Krisenvorbereitung und Krisenmanagement, um künftig besser auf Folgen der Klimakrise wie zum Beispiel Extremwetterereignisse reagieren und ihre Folgen antizipieren zu können - Mitwirkung bei der Entwicklung von Notfallplänen/-aktionsstufen, z.B. zu Hitze, Extremwetterereignissen und dessen Auswirkungen auf vulnerable Gruppen in Krankenhäusern, Altenpflegeheimen etc. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2949

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ambulantes Pflegeangebot für Senioren in Fechenheim aufrechterhalten

16.01.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3348 entstanden aus Vorlage: OF 372/11 vom 28.12.2022 Betreff: Ambulantes Pflegeangebot für Senioren in Fechenheim aufrechterhalten Der Magistrat wird gebeten, bei der Suche nach einem staatlichen oder gemeinnützigen Träger behilflich zu sein, um einem potentiellen Pflegenotstand in Fechenheim-Süd, aufgrund der drohenden Schließung der ambulanten Pflegestation der Caritas im Juli 2023, entgegenzuwirken. Begründung: Der Frankfurter Caritasverband hat frühzeitig angekündigt, seine Zentralstation Ost II in Fechenheim zum Juli 2023 schließen zu müssen, um Angebote zu bündeln. Der Presse war zu entnehmen, dass die Station in Fechenheim nicht genug Umsatz erwirtschaftet hätte. Dies verwundert, ist doch der Träger ein eingetragener Verein und hat sich dem Leitspruch "Menschen stärken. Wege finden." verschrieben. Von der Schließung betroffen sind ca. 150 pflegebedürftige Senioren sowie 45 Angehörige, die die Beratung in Anspruch nehmen. Die Caritas ist aktuell bemüht, den Senioren eine Pflegeübernahme bei dem Diakonischen Werk in Frankfurt oder in Offenbach zu verschaffen, gibt im angespannten Pflegemarkt dafür aber keine Garantie. Für einen Stadtteil wie Fechenheim, dessen Anteil an Senioren an der Gesamtbevölkerung ca. 28 Prozent ausmacht, ist es verheerend für das soziale Gleichgewicht im Stadtteil und kein Modell für die Zukunft. Wenn schon ein gemeinnütziger Träger kapituliert, wer soll den Bedarf dann auffangen können? Da muss dringend ein Weg gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 774 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Süden - Lebensverhältnisse und Angebote betrachten und ausbauen

09.01.2023 · Aktualisiert: 13.02.2023

Antrag vom 09.01.2023, OF 646/5 Betreff: Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Süden - Lebensverhältnisse und Angebote betrachten und ausbauen Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wie viel Menschen über 65 Jahre wohnen im Frankfurter Süden? 2. Wie hoch ist ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung? 3. Wie wird sich dieser Anteil in den nächsten 5, 10 und 20 Jahren verändern? 4. Wie viele Menschen über 65 Jahren gehen derzeit einer Erwerbstätigkeit nach? 5. Welche städtischen sozialen Angebote werden den Senioren im Frankfurter Süden gemacht? 6. Welche Angebote werden speziell gegen die wachsende Vereinsamung im Alter angeboten? 7. Welche Angebote gibt es, um älteren Menschen die digitale Teilhabe zu ermöglichen und sie mit neuen Kommunikationsmitteln und den Möglichkeiten der Digitalisierung vertraut zu machen? 8. Wie sieht die aktuelle Wohnsituation der Menschen über 65 Jahren aus? Wie viele wohnen in einer privaten oder städtischen Mietwohnung, einer Eigentumswohnung, einem Alten- bzw. Pflegeheim und wie viele in einem betreuten Wohnumfeld und wie viele sind in einer Tagesbetreuungseinrichtung? 9. Wie viele Menschen über 65 Jahren sind Mitglied in einem Verein? 10. Welche Angebote gibt es im Frankfurter Süden, um Senioren besser vor Trickdiebstählen, Betrügereien (u.a. Enkeltrick) und allgemeiner Kriminalität zu schützen? Begründung: Der demografische Wandel und die damit verbundene Alterung der deutschen Gesellschaft stehen seit Längerem im Fokus von Öffentlichkeit und Politik. Auch in Zukunft wird der Demografische Wandel eine gesellschaftliche Kernherausforderung sein. Das Älterwerden bringt besondere Bedürfnisse und Herausforderungen mit sich. Gleichzeitig schafft die steigende Lebenserwartung Freiräume für ein aktives und engagiertes Leben im Alter. Damit die besonderen Bedürfnisse für die älteren Generationen zukünftig eine bessere Berücksichtigung finden und die Lebensqualität im Alter gesteigert werden kann, ist es von zentraler Bedeutung, die bestehenden Angebote und Fakten zu kennen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 595 2023 Die Vorlage OF 646/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Fit im Alter - Fitnessgeräte für Seniorinnen und Senioren schaffen

08.01.2023 · Aktualisiert: 13.02.2023

Antrag vom 08.01.2023, OF 643/5 Betreff: Fit im Alter - Fitnessgeräte für Seniorinnen und Senioren schaffen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, an welchen Stellen im Frankfurter Süden Bewegungs- und Fitnessparcours für Seniorinnen und Senioren angelegt werden können. Begründung: Mehrgenerationenparks und Bewegungsparcours für Seniorinnen und Senioren sind ein angesagter Treffpunkt und erfreuen sich in Innenstädten, Parks und Grünanlagen einer immer größeren Beliebtheit. An diesen Örtlichkeiten treffen sich Besucherinnen und Besucher aller Altersgruppen zur sportlichen Betätigung. An der frischen Luft und mit speziellen Fitnessgeräten für Seniorinnen und Senioren werden Muskeln und Motorik trainiert und nebenbei soziale Kontakte geknüpft. Die Outdoor-Fitnessgeräte sind speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet und tragen zu einer aktiven Freizeitgestaltung bei. Eine solche Anlage ist eine Investition in die Gesundheit der Bevölkerung und beinhaltet gleichzeitig die Chance, weniger sportaffine Menschen an den Sport heranzuführen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3467 2023 Die Vorlage OF 643/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Ambulantes Pflegeangebot für Senioren in Fechenheim aufrechterhalten

28.12.2022 · Aktualisiert: 25.01.2023

Antrag vom 28.12.2022, OF 372/11 Betreff: Ambulantes Pflegeangebot für Senioren in Fechenheim aufrechterhalten Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, bei der Suche nach einem staatlichen oder freigemeinnützigen Träger behilflich zu sein, um einem potentiellen Pflegenotstand in Fechenheim-Süd, aufgrund der drohenden Schließung der ambulanten Pflegestation der Caritas im Juli 2023, entgegenzuwirken. Begründung: Der Frankfurter Caritas-Verband hat frühzeitig angekündigt, seine Zentralstation-Ost II in Fechenheim zum Juli 2023 schließen zu müssen, um Angebote zu bündeln. Der Presse war zu entnehmen, dass die Station in Fechenheim nicht genug Umsatz erwirtschaftet hätte. Dies verwundert, ist doch der Träger ein eingetragener Verein und hat sich dem Leitwort "Menschen stärken. Wege finden." verschrieben. Von der Schließung betroffen sind ca. 150 pflegebedürftige Senioren und Seniorinnen sowie 45 Angehörige, die die Beratung in Anspruch nehmen. Die Caritas ist aktuell bemüht, den Senioren eine Pflegeübernahme bei dem Diakonischen Werk Frankfurt oder Offenbach zu verschaffen, gibt im angespannten Pflegemarkt dafür aber keine Garantie. Für einen Stadtteil wie Fechenheim, dessen Senioren-Anteil an der Gesamtbevölkerung ca. 28% ausmacht, ist es verheerend für das soziale Gleichgewicht im Stadtteil und kein Modell für die Zukunft. Wenn schon ein gemeinnütziger Träger kapituliert, wer soll den Bedarf dann auffangen können? Da muss dringend ein Weg gefunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3348 2023 Die Vorlage OF 372/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "freigemeinnützig" durch das Wort "gemeinnützig" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Seniorenbänke und Mülleimer für den Jean-Kempf-Weg

14.12.2022 · Aktualisiert: 16.05.2023

Antrag vom 14.12.2022, OF 155/16 Betreff: Seniorenbänke und Mülleimer für den Jean-Kempf-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Jean-Kempf-Weg zwischen der Vilbeler Landstraße und der Rangenbergstraße drei Seniorenbänke jeweils mit einem Mülleimer aufzustellen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget mit maximal 5.000 Euro finanziert. Begründung: Auf dem genannten Weg standen Bänke, die abgebaut wurden, weil sie marode waren. Leider wurden sie nicht ersetzt. Da Bedarf besteht, bitten wir um Aufstellung von drei neuen Bänken. Wenn bei Bänken keine Mülleimer aufgestellt werden, landet der Abfall auf dem Boden. Außerdem können dann auch Hundekotbeutel besser entsorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 155/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 199 2023 Die Vorlage OF 155/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE, FDP und BFF

Partei: SPD
Weiter lesen
OA (Anregung Ortsbeirat)

Seniorenwohnungen an der Langen Meile

09.12.2022 · Aktualisiert: 16.05.2024

Anregung vom 09.12.2022, OA 297 entstanden aus Vorlage: OF 329/12 vom 28.11.2022 Betreff: Seniorenwohnungen an der Langen Meile Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit einem geeigneten öffentlichen Bauträger die Errichtung von Seniorenwohnungen an der Straße Lange Meile zwischen den Straßen Im Brombeerfeld und Am Wingert voranzutreiben gemäß Bebauungsplan Nr. 469 Punkt 1.3. Zur Ergänzung der barrierefreien Ein- bis Zweizimmerwohnungen soll die Integration einer Sozialstation in das Gebäude geprüft werden, um den Bewohnerinnen und Bewohnern auch eine teilweise Pflege-Unterstützung vor Ort zu ermöglichen. Rechtlich soll sichergestellt werden, dass die Wohnungen als Belegungsbindung auch tatsächlich nur an Personen vermietet werden, die alters- oder gesundheitsbedingt auf geeignete Seniorenwohnungen angewiesen sind. Begründung: In Kalbach gibt es weiterhin keine geeignete Wohnanlage für Senioren. Bei einem früheren Bauprojekt für barrierefreies Wohnen wurde es versäumt, darauf zu achten, dass Wohnungsgröße und Belegungsvorgaben eine tatsächliche Vermietung an Senioren fördern. Das genannte Grundstück bietet sich durch die kurze Entfernung zu Einkaufsmöglichkeiten und Busverbindungen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 191 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 297 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 297 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ARL und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2731, 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.01.2023 Aktenzeichen: 95

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Seniorenwohnungen an der Langen Meile

28.11.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Antrag vom 28.11.2022, OF 329/12 Betreff: Seniorenwohnungen an der Langen Meile Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit einem geeigneten öffentlichen Bauträger die Errichtung von Seniorenwohnungen an der Straße Lange Meile zwischen den Straßen "Im Brombeerfeld" und "Am Wingert" voranzutreiben. Zur Ergänzung der barrierefreien 1-2 Zimmer-Wohnungen soll die Integration einer Sozialstation in das Gebäude geprüft werden, um den Bewohner:innen auch eine teilweise Pflege-Unterstützung vor Ort zu ermöglichen. Rechtlich soll sichergestellt werden, dass die Wohnungen auch tatsächlich nur an Personen vermietet werden, die alters- oder gesundheitsbedingt auf geeignete Seniorenwohnungen angewiesen sind. Begründung: Im Ortsteil Kalbach gibt es weiterhin keine geeignete Wohnanlage für Senioren. Bei einem früheren Bauprojekt für barrierefreies Wohnen wurde es versäumt, darauf zu achten, dass Wohnungsgröße und Belegungsvorgaben eine tatsächliche Vermietung an Senioren fördern. Das genannte Grundstück bietet sich durch die kurze Entfernung zu Einkaufmöglichkeiten und Busverbindungen an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 297 2022 Die Vorlage OF 329/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor 1. nach dem Wort "voranzutreiben" die Worte "gemäß Bebauungsplan Nr. 469 Punkt 1.3" und 2. nach dem Wort "Wohnungen" die Worte "als Belegungsbindung" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OA (Anregung Ortsbeirat)

Flächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens

25.11.2022 · Aktualisiert: 11.06.2024

Anregung vom 25.11.2022, OA 278 entstanden aus Vorlage: OF 196/15 vom 09.11.2022 Betreff: Flächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens Vorgang: OM 4446/10 OBR 15; ST 1359/10; OA 95/11 OBR 15; B 345/12; OA 655/15 OBR 15; M 35/17; OA 134/17 OBR 15; ST 1132/17; OM 4518/19 OBR 15; ST 1776/19; V 1477/19 OBR 15; ST 404/20; OM 5759/20 OBR 15; ST 1062/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, etwaige verfügbare unbebaute Flächen oder Teilflächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens zu prüfen und dem Ortsbeirat hierüber zu berichten. Begründung: Seniorengerechtes Wohnen gehört zum Gemeinbedarf. Bedauerlicherweise ist es bislang nicht gelungen, eine geeignete Fläche hierfür zu finden. Der Verweis auf den Wegzug der Feuerwehr im Ortsmittelpunkt bei Fertigstellung des Bebauungsplans Nr. 516 ist nicht zielführend, da dieser in naher Zukunft nicht erfolgen wird. Seniorengerechtes Wohnen wird jetzt und hier benötigt. Es ist den Seniorinnen und Senioren nicht zuzumuten, im Alter den Stadtteil zu wechseln oder gar aus der Stadt hinauszuziehen. Die Menschen wollen an dem Ort bleiben, an dem sie bisher gelebt haben, was nur allzu verständlich ist. Der Magistrat wird deshalb dringend gebeten, dem Anliegen des Ortsbeirats nachzukommen, damit so schnell als möglich Abhilfe geschaffen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4446 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2010, ST 1359 Anregung vom 25.11.2011, OA 95 Bericht des Magistrats vom 13.08.2012, B 345 Anregung vom 03.07.2015, OA 655 Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Anregung vom 10.03.2017, OA 134 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2019, OM 4518 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1776 Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1477 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5759 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 404 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1062 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1295 Antrag vom 30.08.2023, OF 255/15 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4456 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 30.11.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 278 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 278 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2724, 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.01.2023 Aktenzeichen: 63-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Flächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens

09.11.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

Antrag vom 09.11.2022, OF 196/15 Betreff: Flächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, etwaige verfügbare unbebaute Flächen oder Teilflächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens zu prüfen und dem Ortsbeirat hierüber zu berichten. Begründung: Seniorengerechtes Wohnen gehört zum Gemeinbedarf. Bedauerlicherweise ist es bislang nicht gelungen, eine geeignete Fläche hierfür zu finden. Der Verweis auf den Wegzug der Feuerwehr im Ortsmittelpunkt bei Fertigstellung des Bebauungsplans 516 ist nicht zielführend, da ein solcher in naher Zukunft nicht erfolgen wird. Seniorengerechtes Wohnen wird jetzt und hier benötigt. Es ist den Seniorinnen und Senioren nicht zuzumuten im Alter den Stadtteil zu wechseln oder gar aus der Stadt hinauszuziehen. Die Menschen wollen an dem Ort bleiben, an dem sie bisher gelebt haben, was nur allzu verständlich ist. Der Magistrat wird deshalb dringend gebeten, dem Anliegen des Ortsbeirats nachzukommen, damit so schnell als möglich Abhilfe geschaffen werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 278 2022 Die Vorlage OF 196/15 wird als interfraktioneller Antrag als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Mehr Wertschätzung für die Arbeit der Seniorenbeirätin - Aufwandsentschädigung anpassen

04.11.2022 · Aktualisiert: 16.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3061 entstanden aus Vorlage: OF 592/5 vom 04.10.2022 Betreff: Mehr Wertschätzung für die Arbeit der Seniorenbeirätin - Aufwandsentschädigung anpassen Der Magistrat wird gebeten, die "Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen" so anzupassen, dass Seniorenbeiräte eine Aufwandsentschädigung erhalten, welche sich an der von Kinderbeauftragten orientiert. Begründung: Die Seniorenbeirätin im Ortsbezirk 5 vertritt - wie die übrigen Seniorenbeiräte in Frankfurt - die Interessen der Seniorinnen und Senioren. Sie berät den Ortsbeirat in allen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren betreffen. So befasst sie sich insbesondere mit: - Grundsätzen der Altenpolitik in Frankfurt - Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Älteren - Förderung von Nachbarschaftsvernetzungen - Programme für ältere Bürgerinnen und Bürger - Altersgerechtes Wohnen - Angebote für lebensbegleitende Bildung - Angebote für Nahmobilität - Angebote für Nahversorgung - Sicherheit im Verkehr und Wohnumfeld - Angebote an Beratungsdiensten - Angebote für Freizeit und Kultur - Gestaltung ambulanter und stationärer Pflege - der Zusammenarbeit mit Trägern der Altenhilfe und ähnlichen Gruppen Dafür erhält die Seniorenbeauftragte derzeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 9,83 Euro. Eine Gleichstellung von Seniorenbeiräten und Kinderbeauftragten wäre wünschenswert und würde die Wertschätzung zum Ausdruck bringen, welche die Seniorenbeiräte verdienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 624 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1897 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

B (Bericht des Magistrats)

Ältere Menschen vor häuslicher Gewalt schützen

14.10.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Bericht des Magistrats vom 14.10.2022, B 406 Betreff: Ältere Menschen vor häuslicher Gewalt schützen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2022, § 1945 - NR 420/22 CDU - Ältere Personen vor häuslicher Gewalt zu schützen ist eine Notwendigkeit. Dieser Notwendigkeit soll in Frankfurt am Main durch ein angemessenes und passendes Hilfe- und Unterstützungssystem Rechnung getragen werden. Bei der Umsetzung der Istanbul Konvention ist die Zielgruppe älterer Frauen explizit benannt. Derzeit führt die Koordinierungsstelle eine Bestandsaufnahme durch, bei der sowohl städtische Ämter als auch die kommunalen Netzwerke beteiligt werden. Der Bereich zielgruppenorientierte Prävention des Polizeipräsidiums, zu der auch die Schwerpunkte Beziehungsgewalt und Seniorenprävention gehören, sind ebenfalls beteiligt. Auf dieser Grundlage sollen dezernatsübergreifend Maßnahmen identifiziert und umgesetzt werden. Im Frankfurter Förderprogramm "Würde im Alter" (FPWiA) besteht sowohl im stationären, als auch im zugehenden Bereich der Altenpflege bzw. -hilfe die Möglichkeit, Projektanträge zum Querschnittsthema "Gewalt in der Pflege" zu stellen. Im FPWiA-Zugehende Beratung, Betreuung und Begleitung zu Hause hat das Thema insbesondere bei der Versorgung von älteren Personen in der eigenen Häuslichkeit eine hohe Relevanz. So werden Personen mit einem Pflegebedarf überwiegend durch An- und Zugehörige zu Hause betreut.[1] Aktuell gibt es jedoch kein im Rahmen des FPWiA-Zugehend gefördertes Projekt, das explizit eine Beratung und Begleitung bei Gewaltvorkommnissen in der häuslichen Pflege / bei häuslicher Gewalt für die Betroffenen anbietet. Für ein solches Projekt ist bisher kein Förderantrag seitens der Träger gestellt worden. Hinzuweisen ist zu dem auf die Handlungsansätze im Rahmen der Altenhilfe- und pflege, die einen Beitrag zur Gewaltprävention leisten. So unter anderem die niedrigschwelligen Angebote zur Entlastung Pflegender nach § 45a SGB XI oder die Maßnahmen innerhalb der Projekte im FPWiA-Zugehend. Pflegende An- und Zugehörige werden entlastet und das nachbarschaftliche Umfeld unterstützt. Hinzu kommt die soziale Kontrolle, die entsteht, wenn sich Mitarbeiter:innen aus den Projekten im FPWiA-Zugehend oder der Maßnahmen im Rahmen des § 45a SGB XI in das häusliche und soziale Umfeld der Älteren begeben. Sie werden als Ansprechpartner:innen auch für das soziale Umfeld der älteren Personen sicht- und greifbar. Sie gehen mit geschultem Blick und professionellem Wissen auf Menschen zu und sensibilisieren für die Bedürfnisse älterer (und ggf. durch gesundheitliche, lebensgeschichtliche oder altersbedingte Schwierigkeiten besonders belastete) Personen. Sie informieren und klären auf. Mögliche Konfliktsituationen, in denen es zu gewaltsamen oder grenzüberschreitendem Handeln gegenüber älteren Personen kommen könnte, können auf diese Weise bereits im Vorfeld verhindert werden. Auch während der Corona-Pandemie wurde das Angebot so weit als möglich im Rahmen geltender Verordnungen aufrechterhalten. Wichtig ist zudem die Sensibilisierung von Multiplikator:innen und Ansprechpartner:innen für das Thema, um ältere Personen vor häuslicher Gewalt zu schützen. Dies sind insbesondere die Mitglieder des Seniorenbeirats und die Sozialbezirksvorsteher:innen. Bei der Umsetzung dezernatsübergreifender Maßnahmen der Gewaltprävention bzw. von Hilfs- bzw. Unterstützungsangeboten für ältere Betroffene von häuslicher Gewalt (in der Pflege oder in der Partnerschaft) ist geplant, die Perspektive des Seniorenbeirats einzubeziehen. Das Gremium hat sich in seiner letzten Sitzung über einen Fachvortrag bereits mit dem ganzheitlichen Thema "Gewalt gegen ältere Menschen" auseinandergesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.06.2022, NR 420 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 01.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 406 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Zurückweisung); CDU (= Votum im Ausschuss für Soziales und Gesundheit) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 03.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 406 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2464, 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 03.11.2022 Aktenzeichen: 51

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 9

Frankfurter SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH - Warme Begegnungsräume für Senioren und vulnerable Gruppen vorhalten

13.10.2022 · Aktualisiert: 16.12.2025

Anregung vom 13.10.2022, OA 262 entstanden aus Vorlage: OF 350/9 vom 29.09.2022 Betreff: Frankfurter SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH - Warme Begegnungsräume für Senioren und vulnerable Gruppen vorhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im kommenden Winter Sorge dafür zu tragen, dass in allen Gebäuden der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH, beispielsweise SAALBAU Haus Dornbusch, mindestens ein Raum für Begegnungen von älteren Menschen und vulnerablen Gruppen angemessen beheizt wird. Weiterhin sind pro Liegenschaft fünf bis zehn wärmende Wolldecken vorzuhalten. Die Maßnahme ist gegenüber der Öffentlichkeit sowie den mietenden Verbänden und Gruppierungen angemessen zu bewerben. Begründung: Seit 1. September gilt eine neue Energiesparverordnung. Die Räume in öffentlichen Gebäuden sollen nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden. Während diese Maßnahmen für den Großteil der Gesellschaft gut tragbar sind, sind solche Temperaturen für ältere und kranke Menschen kritisch. Laut WHO gehen niedrige Innentemperaturen mit einer höheren Anfälligkeit für Atemwegserkrankungen wie Asthma einher. Auch die Anzahl der Todesfälle durch Schlaganfälle und Herzinfarkte ist im Winter deutlich erhöht, weil Kälte durch die Verengung der Blutgefäße den Blutdruck erhöht. Für Senioren und vulnerable Gruppen muss auch im kommenden Winter gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 69 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 10.11.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 262 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OA 262 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2551, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen

10.10.2022 · Aktualisiert: 19.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2949 entstanden aus Vorlage: OF 468/2 vom 18.09.2022 Betreff: Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen Der Magistrat wird gebeten, für künftige außergewöhnliche Hitzeperioden Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen für Seniorinnen und Senioren zu entwickeln, die nicht von den existierenden Hitzeaktionsplänen erreicht werden. Mit den sozialen Belangen älterer Menschen betraute lokale Organisationen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner werden sicherlich Hinweise geben können, wo und auf welche Art Hilfe notwendig ist und effektiv erfolgen kann. Begründung: 2018 sind fast 20.000 Menschen aufgrund der ungewöhnlichen Hitze gestorben, darunter viele Ältere. Hitzeperioden, die in Zukunft absehbar zunehmen werden, stellen für ältere oder auch behinderte Menschen ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko dar. Nicht jeder sorgt selbst für angemessene Flüssigkeitszufuhr, nutzt geeignete Kleidung und lüftet sowie verdunkelt angemessen. Zudem ist zu beobachten, dass soziale Kontakte bei älteren Menschen stetig weniger werden und eine nicht unerhebliche soziale Isolation entsteht. Zwar gibt es einen Hitzeaktionsplan, der Vorsorge trifft, jedoch wird dieser nur in Pflegeheimen umgesetzt. Alleinwohnende fallen durch dieses Hilferaster. Aufsuchende Seniorinnenberaterinnen und Seniorenberater könnten diese Aufgabe übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 230 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Frankfurter SAALBAU - Warme Begegnungsräume für Senioren und vulnerable Gruppen „vorhalten“

10.10.2022 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2935 entstanden aus Vorlage: OF 470/2 vom 26.09.2022 Betreff: Frankfurter SAALBAU - Warme Begegnungsräume für Senioren und vulnerable Gruppen "vorhalten" Der Magistrat wird gebeten, im kommenden Winter Sorge dafür zu tragen, dass in allen Gebäuden der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH, bzw. in den Tagungsräumen des "Presseclub Frankfurt" im Frankfurter Westend, mindestens ein Raum für Begegnungen von älteren Menschen und vulnerablen Gruppen angemessen beheizt wird. Die Entscheidung, welcher Raum/welche Räume beheizt werden, richtet sich nach den Mietenden. Weiterhin sind pro Liegenschaft fünf bis zehn wärmende Wolldecken vorzuhalten. Die Maßnahme ist gegenüber der Öffentlichkeit sowie den mietenden Verbänden und Gruppierungen angemessen zu bewerben. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Senioren. Seit 1. September 2022 gilt eine neue Energiesparverordnung. Die Räume in öffentlichen Gebäuden sollen nur noch bis maximal. 19 Grad beheizt werden. Während diese Maßnahmen für den Großteil der Gesellschaft gut tragbar sind, sind solche Temperaturen für ältere und kranke Menschen kritisch. Laut WHO gehen niedrige Innentemperaturen mit einer höheren Anfälligkeit für Atemwegserkrankungen wie Asthma einher. Auch die Anzahl der Todesfälle durch Schlaganfälle und Herzinfarkte ist im Winter deutlich erhöht, weil Kälte durch die Verengung der Blutgefäße den Blutdruck erhöht. Für Senioren und vulnerable Gruppen muss auch im kommenden Winter gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 387 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 60-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Mehr Wertschätzung für die Arbeit der Seniorenbeirätin - Aufwandsentschädigung anpassen

04.10.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

Antrag vom 04.10.2022, OF 592/5 Betreff: Mehr Wertschätzung für die Arbeit der Seniorenbeirätin - Aufwandsentschädigung anpassen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die "Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen" so anzupassen, dass Seniorenbeiräte eine Aufwandsentschädigung erhalten, welche sich an der von Kinderbeauftragten orientiert. Begründung: Die Seniorenbeirätin im Ortsbezirk 5 vertritt - wie die übrigen Seniorenbeiräte in Frankfurt - die Interessen der Seniorinnen und Senioren. Sie berät den Ortsbeirat in allen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren betreffen. So befasst sie sich insbesondere mit: - Grundsätzen der Altenpolitik in Frankfurt - Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Älteren - Förderung von Nachbarschaftsvernetzungen - Programmen für ältere Bürgerinnen und Bürger - Altersgerechtem Wohnen - Angeboten für lebensbegleitende Bildung - Angeboten für Nahmobilität - Angeboten für Nahversorgung - Sicherheit im Verkehr und Wohnumfeld - -Angeboten an Beratungsdiensten Angeboten für Freizeit und Kultur - Gestaltung ambulanter und stationärer Pflege - der Zusammenarbeit mit Trägern der Altenhilfe und ähnlichen Gruppen Dafür erhält die Seniorenbeauftragte derzeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 9,83 EUR. Eine Gleichstellung von Seniorenbeiräten und Kinderbeauftragten wäre wünschenswert und würde die Wertschätzung zum Ausdruck bringen, welche die Seniorenbeiräte verdienen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3061 2022 Die Vorlage OF 592/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Frankfurter Saalbau - Warme Begegnungsräume für Senioren und vulnerable Gruppen „vorhalten“

26.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

Antrag vom 26.09.2022, OF 470/2 Betreff: Frankfurter Saalbau - Warme Begegnungsräume für Senioren und vulnerable Gruppen "vorhalten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im kommenden Winter Sorge dafür zu tragen, dass in allen Gebäuden der Saalbau mbH, bzw. in den Tagungsräumen des ‚Pressseclub Frankfurt' im Frankfurter Westend, mind. ein Raum für Begegnungen von älteren Menschen und vulnerablen Gruppen angemessen beheizt wird. Die Entschiedung welcher Raum/ welche Räume beheizt werden, richtet sich nach den Mietenden. Weiterhin sind pro Liegenschaft fünf bis zehn wärmende Wolldecken vorzuhalten. Die Maßnahme ist gegenüber der Öffentlichkeit sowie den mietenden Verbänden und Gruppierungen angemessen zu bewerben. Begründung: Anregung von Senioren: Seit 1. September gilt eine neue Energiesparverordnung. Die Räume in öffentlichen Gebäuden sollen nur noch bis max. 19 Grad beheizt werden. Während diese Maßnahmen für den Großteil der Gesellschaft gut tragbar sind, sind solche Temparaturen für ältere und kranke Menschen kritisch. Lt. WHO gehen niedrige Innentemperaturen mit einer höhereren Anfälligkeit für Atemwegserkrankungen wie Asthma einher. Auch die Anzahl der Todesfälle durch Schlaganfälle und Herzinfarkte ist im Winter deutlich erhöht, weil Kälte durch die Verengung der Blutgefäße den Blutdruck erhöht. Für Senioren und vulnerable Gruppen muss auch im kommenden Winter gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2935 2022 Die Vorlage OF 470/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Parteien: CDU SPD
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen

18.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

Antrag vom 18.09.2022, OF 468/2 Betreff: Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für künftige außergewöhnliche Hitzeperioden, Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen für Senior*innen zu entwickeln, die nicht von den existierenden Hitzeaktionsplänen erreicht werden. Mit den sozialen Belangen älterer Menschen betraute lokale Organisationen und Ansprechpartner*innen werden sicherlich Hinweise geben können, wo und auf welche Art Hilfe notwendig ist und effektiv erfolgen kann. Begründung: 2018 sind fast 20.000 Menschen aufgrund der ungewöhnlichen Hitze gestorben, darunter viele Ältere. Hitzeperioden, die in Zukunft absehbar zunehmen werden, stellen für ältere oder auch behinderte Menschen ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko dar. Nicht jeder sorgt selbst für angemessene Flüssigkeitszufuhr, nutzt geeignete Kleidung und lüftet und verdunkelt angemessen. Zudem ist zu beobachten, dass soziale Kontakte bei älteren Menschen stetig weniger werden und eine nicht unerhebliche soziale Isolation entsteht. Zwar gibt es einen Hitzeaktionsplan, der Vorsorge trifft, jedoch wird dieser nur in Pflegeheimen umgesetzt. Alleinwohnende fallen durch dieses Hilferaster. Aufsuchende Seniorinnenberaterinnen und -berater könnten diese Aufgabe übernehmen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2949 2022 Die Vorlage OF 468/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE CDU
Weiter lesen
ST (Stellungnahme des Magistrats)

Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen

16.09.2022 · Aktualisiert: 21.09.2022

Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2117 Betreff: Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen Für Hitze gibt es keine allgemeingültige Definition. Bei Temperaturen von mehr als 32 Grad geht man jedoch von einer starken Wärmebelastung und bei mehr als 38 Grad von einer extremen Wärmebelastung aus. Ältere Menschen gelten neben anderen Personengruppen bei diesen Temperaturen als besonders gefährdet. Laut dem Bundesgesundheitsministerium ist bereits 2005 ein bundesweites Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes (DWD) eingerichtet worden. In diesem Kontext steht auch eine entsprechende Gesundheitswetter-App zur Verfügung. Das Gesundheitsamt Frankfurt warnt bei Hitze besondere Bereiche wie Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäuser vor. Eine Broschüre "Hitze und Gesundheit" gibt Hinweise, wie man sich an heißen Tagen richtig verhält. Ferner erhalten interessierte Bürger:innen auf der Website und den Social Media-Kanälen des Gesundheitsamtes Hitze-Tipps, wie etwa mehr zu trinken, auf salzhaltige Lebensmittel zu setzen und sich in den besonders heißen Stunden des Tages, soweit dies möglich ist, in Innenräumen aufzuhalten. Ein besonderes Augenmerk auf ältere Menschen bei Wetterextremen ist sinnvoll und notwendig. Um älteren Menschen, die nicht über bisher bestehende Hitzefrühwarnsysteme erreicht werden, entsprechende Hilfen anbieten zu können, müssen auch die Träger der Altenhilfe einbezogen werden. Die Leitstelle Älterwerden wird diese Thematik in den entsprechenden Gremien mitführen und unter Einbezug weiterer Organisationseinheiten im Jugend- und Sozialamt sowie im Austausch mit dem Gesundheitsamt zudem prüfen, inwiefern z.B. zugehende präventive Strukturen, wie etwa Hausbesuche, genutzt werden können. Wir arbeiten kontinuierlich an diesen Kriterien, damit die Senior:innen bereits im nächsten Jahr partizipieren können. Die Leitstelle Älterwerden selbst hat die Sensibilisierung von Multiplikator:innen und Verbreitung entsprechender Informationen in eigenen Medien und Netzwerken aktiv unterstützt und im Monat Juli bereits einen Sondernewsletter zum Thema Hitze herausgegeben, in dem die Adressat:innen um verstärkte Aufmerksamkeit für die Zielgruppe der in der eigenen Häuslichkeit lebenden Senior:innen gebeten werden. Ein Newsletter gleichen Inhaltes wurde an die Sozialbezirksvortsteher:innen gesendet und es wurde über die Angebote im Frankfurter Programm "Würde im Alter" informiert. Ebenso wurde eine Information auf der Webseite der Senioren Zeitschrift veröffentlicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2299

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Frankfurter Westen: Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen

16.09.2022 · Aktualisiert: 21.09.2022

Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2156 Betreff: Frankfurter Westen: Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen Für Hitze gibt es keine allgemeingültige Definition. Bei Temperaturen von mehr als 32 Grad geht man jedoch von einer starken Wärmebelastung und bei mehr als 38 Grad von einer extremen Wärmebelastung aus. Ältere Menschen gelten neben anderen Personengruppen bei diesen Temperaturen als besonders gefährdet. Laut dem Bundesgesundheitsministerium ist bereits 2005 ein bundesweites Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes (DWD) eingerichtet worden. In diesem Kontext steht auch eine entsprechende Gesundheitswetter-App zur Verfügung. Das Gesundheitsamt Frankfurt warnt bei Hitze besondere Bereiche wie Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäuser vor. Eine Broschüre "Hitze und Gesundheit" gibt Hinweise, wie man sich an heißen Tagen richtig verhält. Ferner erhalten interessierte Bürger:innen auf der Website und den Social Media-Kanälen des Gesundheitsamtes Hitze-Tipps, wie etwa mehr zu trinken, auf salzhaltige Lebensmittel zu setzen und sich in den besonders heißen Stunden des Tages, soweit dies möglich ist, in Innenräumen aufzuhalten. Ein besonderes Augenmerk auf ältere Menschen bei Wetterextremen ist sinnvoll und notwendig. Um älteren Menschen, die nicht über bisher bestehende Hitzefrühwarnsysteme erreicht werden, entsprechende Hilfen anbieten zu können, müssen auch die Träger der Altenhilfe einbezogen werden. Die Leitstelle Älterwerden wird diese Thematik in den entsprechenden Gremien mitführen und unter Einbezug weiterer Organisationseinheiten im Jugend- und Sozialamt sowie im Austausch mit dem Gesundheitsamt zudem prüfen, inwiefern z.B. zugehende präventive Strukturen, wie etwa Hausbesuche, genutzt werden können. Wir arbeiten kontinuierlich an diesen Kriterien, damit die Senior:innen bereits im nächsten Jahr partizipieren können. Die Leitstelle Älterwerden selbst hat die Sensibilisierung von Multiplikator:innen und Verbreitung entsprechender Informationen in eigenen Medien und Netzwerken aktiv unterstützt und im Monat Juli bereits einen Sondernewsletter zum Thema Hitze herausgegeben, in dem die Adressat:innen um verstärkte Aufmerksamkeit für die Zielgruppe der in der eigenen Häuslichkeit lebenden Senior:innen gebeten werden. Ein Newsletter gleichen Inhaltes wurde an die Sozialbezirksvortsteher:innen gesendet und es wurde über die Angebote im Frankfurter Programm "Würde im Alter" informiert. Ebenso wurde eine Information auf der Webseite der Senioren Zeitschrift veröffentlicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2180

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Knut auch für Senioren zukunftsfähig machen

16.09.2022 · Aktualisiert: 21.09.2022

Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2123 Betreff: Knut auch für Senioren zukunftsfähig machen Die Registrierung zur Telefonbuchung ist aus Kostengründen aktuell nur in der Verkehrsinsel an der Hauptwache möglich. Damit eine solche Registrierung vorgenommen werden kann, müssen entsprechende Zugänge zum Hintergrundsystem der Vertriebsplattform vorhanden sein. Diese Zugänge müssen gegen Gebühr erworben werden und wirken sich auch auf die Lizenzgebühren aus. Eine flächendeckende Ausstattung aller Verkaufsstellen ist daher wirtschaftlich nicht darstellbar. Hinzu kommt, dass die telefonische Buchungsoption bei KNUT nur äußerst wenig in Anspruch genommen wird. Eine Barzahlung im Fahrzeug ist nicht vorgesehen, da diese die Flexibilität des Systems beeinträchtigt und zu verlängerten Warte- und Standzeiten für die übrigen Fahrgäste führt. Zudem müsste zusätzliche und kostenintensive Infrastruktur, analog zu Linienbussen, in die Fahrzeuge ein- und beim Betreiber am Betriebssitz aufgebaut werden, damit das Bargeld ordnungsgemäß abgerechnet und weitergeleitet werden kann. Im Rahmen des Schienenersatzverkehrs (SEV) während der Sperrung der S6 (09.07.-04.09.2022) wird das Bediengebiet von KNUT zum Bahnhof Bad Vilbel (Westseite) erweitert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2269

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrszeichen „Fußgänger“ im Bereich von Wohnanlagen für Seniorinnen und Senioren

15.09.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2778 entstanden aus Vorlage: OF 361/3 vom 18.08.2022 Betreff: Verkehrszeichen "Fußgänger" im Bereich von Wohnanlagen für Seniorinnen und Senioren Im Bereich von Wohnanlagen für Seniorinnen und Senioren kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen mobilitätseingeschränkten Personen und anderen Verkehrsteilnehmenden. Im Bereich von Kindereinrichtungen und Schulen wird mit Verkehrszeichen auf die entsprechende Personengruppe in diesem Bereich hingewiesen und auf die Notwendigkeit erhöhter Aufmerksamkeit. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mit Installation des Verkehrszeichens Nr. 133 "Fußgänger" im Bereich von großen Wohnanlagen für Seniorinnen und Senioren und anderer mobilitätseingeschränkter Personen die anderen Verkehrsteilnehmenden auf diese Situation hingewiesen und zu erhöhter Aufmerksamkeit angehalten werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 156 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 7

B (Bericht des Magistrats)

Schaffung eines Seniorenpasses in Frankfurt

09.09.2022 · Aktualisiert: 09.04.2025

Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 330 Betreff: Schaffung eines Seniorenpasses in Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.06.2022, § 1832 Anlage 14 - NR 369/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, EA 149/22 OBR 10 - Bereits heute steht der Frankfurt-Pass mit verschiedenen Vergünstigungen - auch für Fahrkarten - unabhängig vom Alter und bei entsprechender Einkommenssituation, allen Frankfurter:innen und damit auch Senior:innen zur Verfügung. Der Magistrat bereitet derzeit auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1853, - den Relaunch des Frankfurt-Passes vor. Nach Abschluss dieser Maßnahme wird eine umfassende Plattform für Vergünstigungen und Angebote geschaffen, auf der ggf. auch zielgruppenspezifische Angebote hinterlegt werden können. Unabhängig davon sind die im EA 149 geforderten Vergünstigungen, insbesondere bei den Fahrkarten, im Haushaltsbeschluss 2023 finanziell nicht hinterlegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.03.2022, EA 149 Antrag vom 02.05.2022, NR 369 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 330 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 03.11.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 330 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2438, 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 03.11.2022 Aktenzeichen: 51

B (Bericht des Magistrats)

Schaffung eines Seniorenpasses in Frankfurt

09.09.2022 · Aktualisiert: 17.01.2026

Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 331 Betreff: Schaffung eines Seniorenpasses in Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.06.2022, § 1832 Anlage 14 - NR 369/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, EA 175/22 OBR 8 - Bereits heute steht der Frankfurt-Pass, mit verschiedenen Vergünstigungen, auch für Fahrkarten, unabhängig vom Alter und bei entsprechender Einkommenssituation, allen Frankfurter:innen und damit auch Senior:innen zur Verfügung. Der Magistrat bereitet derzeit - auf Grundlage des Beschlusses NR 369 der Stadtverordnetenversammlung - den Relaunch des Frankfurt-Passes vor. Nach Abschluss dieser Maßnahme wird eine umfassende Plattform für Vergünstigungen und Angebote geschaffen, auf der ggf. auch zielgruppenspezifische Angebote hinterlegt werden können. Unabhängig davon sind die im EA 175 geforderten Vergünstigungen, insbesondere bei den Fahrkarten, im Haushaltsbeschluss 2023 finanziell nicht hinterlegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.03.2022, EA 175 Antrag vom 02.05.2022, NR 369 Antrag vom 16.08.2025, OF 1719/1 Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1251 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 01.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2564, 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 01.12.2022 Aktenzeichen: 51

B (Bericht des Magistrats)

Schaffung eines Seniorenpasses in Frankfurt

09.09.2022 · Aktualisiert: 09.04.2025

Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 329 Betreff: Schaffung eines Seniorenpasses in Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.06.2022, § 1832 Anlage 14 - NR 369/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, EA 27/22 OBR 11 - Bereits heute steht der Frankfurt-Pass, mit verschiedenen Vergünstigungen, auch für Fahrkarten, unabhängig vom Alter und bei entsprechender Einkommenssituation, allen Frankfurter:innen und damit auch Senior:innen zur Verfügung. Der Magistrat bereitet derzeit - auf Grundlage des Beschlusses NR 369 der Stadtverordnetenversammlung - den Relaunch des Frankfurt-Passes vor. Nach Abschluss dieser Maßnahme wird eine umfassende Plattform für Vergünstigungen und Angebote geschaffen, auf der ggf. auch zielgruppenspezifische Angebote hinterlegt werden können. Unabhängig davon, sind die im EA 27 geforderten Vergünstigungen, insbesondere bei den Fahrkarten, im Haushaltsbeschluss 2023 finanziell nicht hinterlegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 27 Antrag vom 02.05.2022, NR 369 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 03.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2437, 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 03.11.2022 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Verkehrszeichen „Fußgänger“ im Bereich von Wohnanlagen von Seniorinnen und Senioren

18.08.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

Antrag vom 18.08.2022, OF 361/3 Betreff: Verkehrszeichen "Fußgänger" im Bereich von Wohnanlagen von Seniorinnen und Senioren Im Bereich von Wohnanlagen für Seniorinnen und Senioren kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen mobilitätseingeschränkten Personen und anderen Verkehrsteilnehmenden. Im Bereich von Kindereinrichtungen und Schulen wird mit Verkehrszeichen auf die entsprechende Personengruppe in diesem Bereich hingewiesen und die Notwendigkeit erhöhter Aufmerksamkeit. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob mit Installation des Verkehrszeichens 133 "Fußgänger" im Bereich von großen Wohnanlagen von Seniorinnen und Senioren und anderer mobilitätseingeschränkter Personen die anderen Verkehrsteilnehmenden auf diese Situation hingewiesen und zu erhöhter Aufmerksamkeit angehalten werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2778 2022 Die Vorlage OF 361/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beenden

08.07.2022 · Aktualisiert: 19.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2522 entstanden aus Vorlage: OF 155/15 vom 15.06.2022 Betreff: Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beenden Der Magistrat wird gebeten, 1. sich mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der Anwesen - der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28; - des Oberen Kirchwiesenwegs 22; - des Unteren Kirchwiesenwegs 16 und 18 ins Benehmen zu setzen, um den Leerstand der Gebäude zu beenden; 2. sofern die Eigentümerinnen und Eigentümer keine eigenen Pläne für eine Beendigung des Leerstandes haben, sich diesen gegenüber dafür einzusetzen, hier seniorengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Begründung: Der bereits viele Jahre bestehende Wohnungsleerstand ist inakzeptabel und bedarf einer Beendigung. Hier seniorengerechtes Wohnen zu installieren, ist nicht prioritär. Es wäre aber eine sinnvolle Möglichkeit, die Immobilien an dieser Stelle prüfen zu lassen, ob hier Wohnraum wiederhergestellt werden kann, sofern die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst keine eigenen Ambitionen haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2527 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1

K (Anregung der KAV)

Fachkonferenz „Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren in Europa"

27.06.2022 · Aktualisiert: 16.11.2022

Anregung der KAV vom 27.06.2022, K 101 Betreff: Fachkonferenz "Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren in Europa" Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 11. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 27.06.2022 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, dass den folgenden Antrag des Seniorenbeirates zu unterstützen: der Magistrat wird gebeten das 50-jährige Bestehen des Frankfurter Seniorenbeirates in 2023 mit einer Fachkonferenz "Interessensvertretungen in Europa zu würdigen. Dazu sollen die europäischen Partnerstädte einladen werden. Begründung: Die Stadt Wetzlar hat 2011 eine "europäische Fachkonferenz" mit ihren Partnerstädten durchgeführt. Dies war ein großer Erfolg. Die internationalste Stadt Deutschlands soll die Interessen vom wachsenden und vielfältigen Teil der Gesellschaft bzw. der Seniorinnen und Senioren stärker berücksichtigen. Dabei würden die Erfahrungen und Erfolge der Frankfurter Partnerstädte zur Erarbeitung eines Masterplans mit konkreten Schritten beitragen. Die KAV unterstützt ausdrücklich den Antrag des Seniorenbeirates und ist bereit bei der Planung bzw. Umsetzung aktiv mitzuwirken. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 29.06.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.09.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage K 101 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 15.09.2022, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage K 101 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Vorlage K 101 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2258, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24 und 25 beenden

15.06.2022 · Aktualisiert: 19.07.2022

Antrag vom 15.06.2022, OF 155/15 Betreff: Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24 und 25 beenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. sich mit der Eigentümerin der Anwesen der Weimarer Straße 22, 24 und 25 ins Benehmen zu setzen, um den Leerstand der Gebäude zu beenden; 2. sofern die Eigentümerin keine eigenen Pläne für eine Beendigung des Leerstandes hat, sich dieser gegenüber dafür einzusetzen, hier seniorengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Begründung: Der bereits viele Jahre bestehende Wohnungsleerstand sind akzeptabel und bedürfen einer Beendigung. Hier seniorengerechtes Wohnen zu installieren, ist zwar nicht prioritär. Die Immobilie wäre aber eine sinnvolle Möglichkeit, dies an dieser Stelle zu prüfen, sofern die Eigentümerin selbst keine eigenen Ambitionen hat, hier Wohnraum wiederherzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2522 2022 Die Vorlage OF 155/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgende Immobilien aufgenommen werden: Weimarer Straße 28, Unterer Kirchwiesenweg 16 und 18 sowie Oberer Kirchwiesenweg 22. Des Weiteren sollen in der Begründung die Worte "sind akzeptabel" zu "ist inakzeptabel" geändert werden . Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
Weiter lesen
ST (Stellungnahme des Magistrats)

Ernennungsprozess für Ehrenämter verschlanken

13.06.2022 · Aktualisiert: 15.06.2022

Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1394 Betreff: Ernennungsprozess für Ehrenämter verschlanken Die Ernennung der Ehrenbeamten/innen ist im Beamtenstatusgesetz und im Hessischen Beamtengesetz geregelt und verläuft analog zur Ernennung von Beamten/innen im Allgemeinen. Die Stadt Frankfurt am Main hält sich im Verfahren an die Gesetzgebung, was bedeutet, dass die Ernennungen durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung bestätigt werden müssen. Da die Berufung der ehrenamtlich Tätigen gemäß § 21 HGO erfolgt, ist ein Magistratsbeschluss erforderlich. Vor diesem Hintergrund kann eine Änderung des formalen Verfahrens zur Berufung der Stadtbezirksvorsteherinnen und Stadtbezirksvorsteher sowie deren Stellvertretungen nicht herbeigeführt werden. Dies steht auch in Einklang mit § 2 Satz 1 der Satzung über die Bildung von Stadtbezirken und die Bestellung von Bezirksvorstehern. Hierin heißt es: "Für jeden Stadtbezirk beruft der Magistrat nach Anhören der Stadtverordnetenversammlung einen Bezirksvorsteher." Für die Schiedspersonen ist zudem § 4 Absatz 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes zu berücksichtigen. Hierin heißt es: "Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Bis zum Amtsantritt der gewählten Person bleibt die bisherige Schiedsperson im Amt." Für die Ortsgerichte ist zudem § 7 Absatz 1 Satz 1 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes einschlägig. Hierin heißt es: "Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von zehn Jahren ernannt." Hinsichtlich des Ernennungsprozesses der Sozialbezirksvorsteher/innen und der Sozialpfleger/innen verhält es sich so, dass deren Satzung in § 2 regelt, dass der Magistrat auf Vorschlag des zuständigen Ortsbeirates nach Anhörung der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung für jeden Stadtteil eine/n oder mehrere Sozialbezirksvorsteher/innen und die erforderliche Anzahl von Sozialpfeger/innen bestellt. Der Ernennungsprozess beginnt mit den Vorschlägen der 16 Ortsbeiräte. Wie zeitnah diese Vorschläge seitens der Ortsbeiräte bekanntzugeben sind, ist nicht geregelt. In Bezug auf den Seniorenbeirat haben die Ortsbeiräte der 16 Ortsbezirke sowie die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) nach jeder Kommunalwahl gemäß § 3 der Satzung des Seniorenbeirates innerhalb von 3 Monaten je eine Person als Mitglied und je eine Person als Ersatzmitglied vorzuschlagen. Die Geschäftsstelle des Seniorenbeirates schreibt zu diesem Zweck nach ihrer Wahl alle 16 Ortsbeiräte sowie die KAV an und bittet, die Entsendung der Mitglieder auf die Tagesordnung zu nehmen und die Benennungsvorschläge bekannt zu geben. Tatsächlich jedoch erfolgen die Benennungen der Ortsbeiräte und der KAV meist erst nach 8 bis 9 Monaten. Nach Eingang der Vorschläge werden diese umgehend gesammelt an den Magistrat zur Bestellung des neuen Seniorenbeirats bei der Dezernentin für Soziales, Jugend, Familie und Senior:innen weitergeleitet. Etwa 4 - 6 Wochen später liegt der Magistratsbeschluss in der Geschäftsstelle des Seniorenbeirates vor und für die konstituierende Sitzung des neuen Beirates kann eingeladen werden. Die Weitergabe der Vorschläge an den Magistrat ist erst sinnvoll, wenn alle ordentlichen Mitglieder benannt wurden, da sonst der entsprechende Ortsbezirk kein Stimmrecht im Gremium hat. Analog zum Seniorenbeirat erleben auch die Sozialbezirksvorsteher/innen und Sozialpfleger/innen, dass die Vorschläge durch Ortsbeiräte mitunter erst einige Monate nach der Kommunalwahl bekannt gegeben werden. Erst mit den Vorschlägen seitens der Ortsbeiräte kann der weitere Prozess zur Ernennung durchgeführt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1492

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Versetzen des Ortsbeirats 1-Schaukastens im Bahnhofsviertel

07.06.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

Antrag vom 07.06.2022, OF 490/1 Betreff: Versetzen des Ortsbeirats 1-Schaukastens im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirats 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten so versetzen zu lassen, dass er für möglichst viele Bewohner*innen des Bahnhofsviertels gut sichtbar ist. Dazu eignet sich der Standort Kaiserstraße / Ecke Elbestraße besonders gut. Begründung: Der Schaukasten wird am jetzigen Standort leicht übersehen. An einer prominenteren Stelle wie am Kaisersack würde er sofort ins Auge fallen. Der Ortsbeirat 1 möchte Politik bürgernäher gestalten. Dazu gehört auch, Menschen, die sich nicht online informieren können oder wollen, analoge Informationen über das politische Wirken des Gremiums möglichst gut an einer zentralen Stelle zugänglich zu machen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirates 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten vor den Tegut in der Kaiserstraße 62 bis 64 versetzen zu lassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen

02.06.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2299 entstanden aus Vorlage: OF 275/9 vom 19.05.2022 Betreff: Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen Hitzeperioden, die in Zukunft absehbar zunehmen werden, stellen für ältere oder auch behinderte Menschen ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko dar. Nicht jeder sorgt selbst für angemessene Flüssigkeitszufuhr, nutzt geeignete Kleidung und lüftet und verdunkelt angemessen. Zudem ist zu beobachten, dass soziale Kontakte bei älteren Menschen stetig weniger werden und eine nicht unerhebliche soziale Isolation entsteht. Zwar gibt es einen Hitzeaktionsplan, der Vorsorge trifft, jedoch wird dieser nur in Pflegeheimen umgesetzt. Alleinwohnende fallen durch dieses Hilferaster. Aufsuchende Seniorenberaterinnen und Seniorenberater könnten diese Aufgabe übernehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Vorschläge für die besondere Betreuung in außergewöhnlichen Hitzeperioden von Seniorinnen und Senioren, die nicht von den existierenden Hitzeaktionsplänen erreicht werden, zu entwickeln. Mit den sozialen Belangen älterer Menschen betraute lokale Organisationen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner werden sicherlich Hinweise geben können, wo und auf welche Art Hilfe notwendig ist. Begründung: Zahlreicher werdende Hitzewellen und demografischer Wandel lassen ein Handeln auf diesem Gebiet notwendig erscheinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2117 Aktenzeichen: 51

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Das Programm „Würde im Alter“ und die Projekte, die durch diese Förderung in Pflegeeinrichtungen oder durch ambulante Di

02.06.2022 · Aktualisiert: 13.07.2022

Frage vom 02.06.2022, F 812 Das Programm "Würde im Alter" und die Projekte, die durch diese Förderung in Pflegeeinrichtungen oder durch ambulante Dienste umgesetzt werden, sind für die älteren Menschen in Frankfurt von großer Bedeutung. Die Anforderungen an die Pflege und der wachsende Pflegebedarf sind immer wieder neuen Herausforderungen unterworfen. Um die wichtigsten Anforderungen der Zeit aufzugreifen und Projekte dazu möglichst flächendeckend in Frankfurt anzubieten, muss eine detaillierte Übersicht über die aktuellen Förderungen bestehen. Ich frage daher den Magistrat: Welche Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste erhalten für welche Projekte eine Förderung, und bei welchen davon handelt es sich um private Einrichtungen oder ambulante Dienste? Antwort des Magistrats: Die nachfolgende Tabelle enthält die gewünschten Angaben: Frankfurter Programm "Würde im Alter - Stationär" Träger Einrichtung Projekt Agaplesion Markus Diakonie gGmbH AGAPLESION Haus Saalburg Inklusion: Barrierefreie soziale Teilhabe für alle Bewohner*innen im Haus Saalburg Agaplesion Markus Diakonie gGmbH AGAPLESION Oberin Martha Keller Haus Palliative Betreuung in der stationären Tagesoase für immobil-kognitiv eingeschränkte Bewohner*innen im Oberin Martha Keller Haus Agaplesion Markus Diakonie gGmbH AGAPLESION Schwanthaler Carrée Diversität: Toleranz für vielfältige Lebensentwürfe im Schwanthaler Carrée Alloheim Senioren- Residenzen Erste SE & Co.KG Seniorenresidenz Mainpark Projekt Integration Messeturm (PIM) - Verbesserung der Angebotsstruktur für Menschen mit Migrationserfahrung / Zuwanderungsgeschichte Almosenkasse der Franziskanischen Gemeinschaft Frankfurt e. V. Altenpflegeheim St. Konradheim Konzeptionserstellung "Erhalt eines menschwürdigen Lebens" - Welcher Beitrag ist nötig, um die psychosoziale Gesundheit der Bewohner*innen zu fördern? Alten- und Pflegeheim Anlagenring GmbH Alten- und Pflegeheim Anlagenring Herausforderungen rund um die Versorgung von Menschen mit psychosozialen Problemlagen und Erkrankungen wahrnehmen und Handlungsoptionen entwickeln Altenpflegeheim Justina-von-Cronstettenstift gGmbH Justina-von-Cronstettenstift Verbesserung der psychosozialen Unterstützung, Betreuung und Begleitung dementiell erkrankter Bewohner*innen mit psychischen Erkrankungen Bürgerinstitut e. V. Einrichtungsübergreifend Unterstützung der Einrichtungen der Altenpflege mit innovativen Angeboten und Fortbildungen die dazu beitragen, die Palliative Betreuung und Begleitung nutzbringend für die Bewohner*innen zu verändern. Caritasverband Frankfurt e. V. Lebenshaus St. Leonhard Palliative Betreuung - Zwischen Zorn und Zärtlichkeit - Umgang mit entstehenden Emotionen bei Grenzerfahrungen Caritasverband Frankfurt e. V. Altenzentrum St. Josef Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen/Beeinträchtigungen und ihre Inklusion Caritasverband Frankfurt e. V. Altenzentrum St. Teresa Caritas Inklusion und Diversität Novent Pflegebetriebe GmbH Haus Curanum am Wasserpark Verbesserung der psychosozialen Betreuung, Begleitung und Beratung der psychisch erkrankten Bewohner*innen Evangelischer Regionalverband e. V. Evangelische Suchtberatung Frankfurt am Main Sucht im Alter - Schulung, Beratung und Begleitung der Bewohner*innen, Mitarbeitenden und An- und Zugehörigen in stationären Einrichtungen der Altenpflege Evangelischer Verein für Innere Mission e.V. Hufeland-Haus Gewaltprävention im Altenpflegeheim des Hufeland-Hauses Evangelischer Verein für Innere Mission e.V. Nellinistift Gewaltprävention im Nellinistift Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe Bürgermeister-Gräf-Haus Zusammenleben mit Menschen mit psychischen Erkrankungen in stationären Pflegeeinrichtungen: Kompetenzentwicklung und gemeinsame Konfliktbewältigung Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe Sozial- und Rehazentrum West Selbstbestimmt und Selbstverantwortung von pflegebedürftigen Menschen im Kontext von Fürsorge und Überfürsorge in der Pflege/Gewaltprävention Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe Victor-Gollancz-Haus Diversity - Instrumente zur Qualitätsentwicklung und Steuerung Franziska Schervier Altenhilfe gGmbH Pfarrer Münzenberger Haus Inklusion mehrfachbelasteter Bewohner*innen im Pfarrer Münzenberger Haus Franziska-Schervier- Altenhilfe gGmbH Franziska-Schervier- Seniorenzentrum Inklusion mehrfachbelasteter Bewohner*innen im Franziska-Schervier Seniorenzentrum Johanna Kirchner Stiftung der AWO August-Stunz-Altenheim Inklusion und soziale Teilhabe - Chancengleichheit und diskriminierungsfreier Zugang zu den neuen digitalen Medien für ältere Menschen Johanna Kirchner Stiftung der AWO Johanna-Kirchner- Altenzentrum Gewaltprävention - Umsetzung der entwickelten Maßnahmen in der Einrichtung Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main Altenzentrum der jüdischen Gemeinde in Frankfurt am Main Verbesserung des Zusammenlebens unter der Perspektive der Interkulturalität, Migration und Diversität Frankfurter Ethiknetzwerk e. V. Einrichtungsübergreifend Ethik in der generalisierten Ausbildung. Bausteine zur Sensibilisierung angehender Pflegekräfte in der Praxisphase in stationären Altenpflegeeinrichtungen in Frankfurt Frankfurter Ethiknetzwerk e. V. Einrichtungsübergreifend Entwicklung und Implementierung ethisch begründeter Handlungsempfehlungen für psychiatrische Notsituationen Sozial-Pädagogisches Zentrum e. V. Aja Textor-Goethe Entwicklung von Begleitungsformen und Formen psychosozialer Betreuung für Menschen mit dementiellen Veränderungen in der palliativ Versorgung St. Katharinen- und Weißfrauenstift Altenhilfe gGmbH St. Katharinen-und Weißfrauenstift Altenhilfe - Pflegeeinrichtung Goldbergweg Ergänzende Angebote im Bereich der palliativen Pflege und Betreuung Frankfurter Programm "Würde im Alter - Zugehende Beratung, Betreuung und Begleitung zu Hause" Träger Maßnahme Projekt Agaplesion Markus Diakonie gGmbH Aufsuchende Beratung, psychosoziale Begleitung und Koordination personenzentrierter Assistenzleistungen für ältere Menschen im Stadtteil Sachenshausen Seniorenlotsen in Sachsenhausen AIDS-Hilfe Frankfurt e. V. Ehrenamtlicher Besuchsdienst für ältere männerliebende Männer und ältere HIV-positive Menschen im gesamtes Stadtgebiet Homeworker/Rosa Paten - Ehrenamtliche Begleitung Alzheimer Gesellschaft Frankfurt e. V. Verstärkung der psychologischen und psychosozialen Begleitung und Beratung Zugehende psychologische Beratung von Menschen mit dementiellen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen sowie deren Angehörige: nördliche Stadtteile und Kalbach - Demenzzentrum Auf der Insel e. V. Psychosoziale Betreuung - zunächst im Stadtteil Rödelheim Lebensbegleitung älterer Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund Caritasverband Frankfurt e. V. Zugehende präventive Gesundheitsberatung für Senior*innen: Beratungsangebot in der eigenen Häuslichkeit zu den Themen Vorsorge und Gesundheitsförderung im Alter Präventive Hausbesuche - Gesundheitsberatung für ein erfolgreiches Altern West Caritasverband Frankfurt e. V. Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder demenziellen Symptomen in den Stadtteilen Sachsenhausen, Niederrad, Goldstein, Schwanheim Alter gemeinsam gestalten - Süd Caritasverband Frankfurt e. V. Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder demenziellen Symptomen in den Stadtteilen Nied, Höchst, Unterliederbach Alter gemeinsam gestalten - West Diakoniestation Frankfurt am Main gGmbH Regelmäßige Besuchsdienste für sozial isolierte Frankfurter Seniorinnen und Senioren, individuelle Hilfsangebote, Beratung und psychosoziale Betreuung durch gleichbleibende Bezugspersonen im gesamtes Stadtgebiet Gemeinschaft wagen Initiative gegen Einsamkeit im Alter Ev. Verein für Innere Mission e. V. Hufeland-Haus Hilfezentrum Zugehende Betreuung und Beratung von älteren Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Beratungsangebote für Angehörige in Form von regelmäßigen Veranstaltungen, Gruppen und Einzelgesprächen in den Stadtteilen Seckbach, Riederwald, Bergen-Enkheim, Fechenheim-Nord Unter die Leute Kommen KOMM Ambulante Dienste e. V. Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen die isoliert und vereinsamt leben, Unterstützung in der Alltagsbewältigung, Vermittlung von angemessenen Versorgungsangeboten und Begleitung in Krisensituationen in Ginnheim, Heddernheim, Praunheim, Nordweststadt und Bonames Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen mit psychischen Auffälligkeiten - gegen Vereinsamung und ihre Folgen KOMM Ambulante Dienste e. V. Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen die isoliert und vereinsamt leben, Unterstützung in der Alltagsbewältigung, Vermittlung von angemessenen Versorgungsangeboten und Begleitung in Krisensituationen im Stadtteil Westend und Bockenheim, Eckenheim, Eschersheim sowie Hausen Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen mit psychischen Auffälligkeiten - gegen Vereinsamung und ihre Folgen Kontakt - Freie Alten- und Krankenpflege gGmbH; Ev. Verein für Innere Mission e. V. Zugehende psychosoziale Betreuung für ältere Menschen, Soforthilfe für Menschen ohne Zugang zum Hilfesystem Sicherung von Versorgungskontinuitäten durch Unterstützung und Begleitung im Alltag in Bornheim, Nord- und Ostend, Alt- und Innenstadt Offene Hilfen für ältere Menschen Zugehende psychosoziale Betreuung Palliativteam Frankfurt Psychosoziale Begleitung/Betreuung für ältere Menschen mit unheilbarer, chronischer Erkrankung im palliativen Setting in Frankfurt am Main im gesamten Stadtgebiet Beistehen: Beizeiten! Ev. Verein für Innere Mission e. V. Stiftung Waldmühle Zugehende Beratung, Betreuung und Begleitung ältere Menschen die Suchtmittel riskant, missbräuchlich oder abhängig konsumieren Beratungsstelle Sucht im Alter Im Frankfurter Programm "Würde im Alter - Stationär" sind von insgesamt 17 Trägern die Träger "Novent Pflegebetriebe GmbH" und die "Alloheim Senioren-Residenzen Erste SE & Co. KG" privatrechtlich organisiert und gehören nicht zu den Trägern der freien Wohlfahrtspflege. Im Frankfurter Programm "Würde im Alter - Zugehende Beratung, Betreuung und Begleitung zu Hause" gibt es keine privaten Träger/Dienste. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Viele Verbände und Vereine in Frankfurt engagieren sich in der Offenen Seniorenarbeit. So werden unter anderem Stadteilt

02.06.2022 · Aktualisiert: 13.07.2022

Frage vom 02.06.2022, F 767 Viele Verbände und Vereine in Frankfurt engagieren sich in der Offenen Seniorenarbeit. So werden unter anderem Stadteiltreffs, Aktivclubs und Begegnungszentren für Senior*innen angeboten. Seit 2000 betreibt der Verein Pro Seniore e. V. ein solches Angebot für Senior*innen mit Migrationshintergrund in Heddernheim. Die städtische Unterstützung reicht gerade aus, um die Raummiete in Höhe von 500 Euro an den Frankfurter Verband zu zahlen. Die eigentliche Arbeit muss ehrenamtlich geleistet werden. Ich frage den Magistrat: Was muss der Verein Pro Seniore tun, um wie ein Aktivclub des Frankfurter Verbands einen kostenlosen Raum und personelle Unterstützung in Höhe von circa sechs Stunden pro Woche für Erstellung und Durchführung eines Programms zu erhalten? Antwort des Magistrats: Stadträtin Rosemarie Heilig: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Brillante! Ich beantworte die Frage in Vertretung für Frau Voitl. Der Kulturverein Pro Seniore e. V. bietet bisher einen Treff für ältere Personen der italienischen Community in Frankfurt am Main an. Der Verein erhält für die Offene Seniorinnen- und Seniorenhilfe eine städtische Zuwendung in Höhe von insgesamt 5.700 Euro. Die städtische Förderung unterstützt das ehrenamtliche Engagement des Vereins. Beantragte Sachkosten, wie die Raummiete, sind bis zu einem Restbetrag in Höhe von 300 Euro mit dem Zuschuss abgedeckt. Die angesprochenen Aktivclubs sind Angebote im Rahmen der Offenen Seniorendienste des Frankfurter Verbandes für Alten- und Behindertenhilfe e. V. Es gibt derzeit sechs Aktivclubs, zum Beispiel in Heddernheim, in der Wiesenstraße Bornheim-Ostend, in Rödelheim, in Ginnheim, in Bergen-Enkheim und in Bad Vilbel. Im Aktivclub treffen sich wöchentlich an einem festgelegten Tag Seniorinnen und Senioren, um gemeinsam Besichtigungen, Museumsbesuche und Ausflüge zu unternehmen. Die Programmplanung der Aktivclubs erfolgt durch die Teilnehmenden, die ihre eigenen Vorschläge in die Gestaltung einbringen. Die Aktivitäten finden außerhalb der Begegnungsstätten statt, ein Raum wird in der Regel nicht benötigt, gegebenenfalls wenn die Jahresaktivitäten des Clubs zu Beginn eines neuen Jahres festgelegt werden. Bisher wurden vom Kulturverein Pro Seniore e. V. im Förderantrag keine Veränderungen der Aktivitäten beziehungsweise Kosten angezeigt. Insofern sollte der Verein geplante Veränderungen im Förderantrag darstellen und die finanziellen Auswirkungen beziehungsweise Veränderungen benennen. Dabei stehen im Vorfeld die Mitarbeitenden der zuständigen Abteilung des Jugend- und Sozialamtes gerne beratend zur Seite. Ein Kontakt wird - wenn nicht bekannt - gerne über das Büro des Dezernates VIII hergestellt. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Vielen Dank, Frau Stadträtin! Eine Zusatzfrage kommt vom Fragesteller Herrn Brillante. Bitte! Stadtverordneter Luigi Brillante, ÖkoLinX-ELF: (Zusatzfrage) In dem jährlichen Sachbericht tut der Verein immer kund, dass er sich ein paar Euro mehr wünscht, damit eine Person die Förderung bessern und ausweiten kann. Es ist nicht so, dass die Anfrage nicht geschehen ist, aber seitens der Stadt passiert dann nichts. Seit Jahren versuche ich auch hier, für den Verein ein paar Tausend Euro mehr zu bekommen, aber die Anträge, auch der Antrag E 300, werden immer abgelehnt. Ich stelle mir wirklich die Frage, ob es der Stadt förderungswürdig ist, Aktivitäten von älteren Migrantinnen und Migranten zu unterstützen. Übrigens ist der Verein Pro Seniore e. V. nicht nur für italienische Seniorinnen und Senioren, sondern interkulturell. Es kommt zum Beispiel regelmäßig ein Arzt und hält Vorträge. Die Vorträge werden auch in deutscher Sprache gehalten. Viele deutsche Seniorinnen und Senioren nehmen teil. Das sind über 100 Personen. Dennoch bekommen wir von der Stadt nichts, weil die ganze Unterstützung, die wir bekommen, an den Frankfurter Verband weitergeleitet wird. Ist die Arbeit beziehungsweise die Unterstützung von älteren Menschen mit Migrationshintergrund der Stadt genügend wichtig? Stadträtin Rosemarie Heilig: (fortfahrend) Herr Brillante, ich habe versucht, es darzustellen. Es kann auch ein Missverständnis oder eine Irritation sein. Wenden Sie sich doch bitte an das Jugend- und Sozialamt, genau mit dieser Fragestellung. Sie sagen, es wird nicht ausreichend gezahlt für die wichtige und sehr kostbare Seniorinnen- und Seniorenarbeit, das stellen wir gar nicht in Abrede. Aber nach meiner Information ist es so, dass es Mittel gibt. Wenn Sie sagen, Sie haben jetzt über mehrere Tausend Euro beantragt, wenden Sie sich an das Jugend- und Sozialamt, an die entsprechende Stelle. Wir können auch am Rande des Plenums heute noch einmal versuchen, den Kontakt herzustellen, um den Sachverhalt zu klären. Nach unserer Information gibt es keinen Antrag von dem Verein oder von dem Verband. Das sollten wir einfach miteinander klären, ob da ein Antrag eingegangen ist oder nicht. Da unterstützen wir Sie auch sehr gerne. Vielen Dank! Antragstellende Person(en): Stadtv. Luigi Brillante Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Knut auch für Senioren zukunftsfähig machen

31.05.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2269 entstanden aus Vorlage: OF 71/13 vom 16.05.2022 Betreff: Knut auch für Senioren zukunftsfähig machen Der Magistrat wird gebeten, auf den RMV als Betreiber des On-Demand-Rufbusses Knut hinzuwirken, das Angebot und den Service auch für ältere Bürgerinnen und Bürger attraktiv zu machen und eine Etablierung über die Testphase hinaus zu sichern. Hierzu zählt insbesondere: - Die Registrierung zur telefonischen Bestellung muss überall möglich sein, wo RMV-Tickets verkauft werden. - Die Möglichkeit der Barzahlung, wie in anderen Bussen auch, muss geschaffen werden. - Die Erreichbarkeit mindestens von Bad Vilbel muss möglich werden. Begründung: Um den Rufbus auch per Telefon zu ordern, ist eine Registrierung erforderlich, die nur an der Hauptwache möglich ist. Der Bus kann nur mit EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Bad Vilbel wird als Fahrtziel ausgeschlossen, obwohl sich hier das nächste Zentrum mit Fachärzten, den abgewanderten Banken, Bekleidungsgeschäften etc. befindet. Einen reporterlich begleiteten Selbstversuch hat die stellvertretende Seniorenbeirätin diesbezüglich unternommen (siehe FNP vom 07.04.2022) und deutlich gemacht, wo die Hürden für Seniorinnen und Senioren liegen. Es kann nicht sein, dass bei einem guten Konzept solche Randbedingungen und digitale Grenzen gesetzt werden, die ältere Bürgerinnen und Bürger teilweise nicht erfüllen bzw. überschreiten können, und somit die Nutzung von Knut nur einem beschränkten Kreis vorbehalten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2123 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen

24.05.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2180 entstanden aus Vorlage: OF 485/6 vom 07.05.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen 2018 sind fast 20.000 Menschen aufgrund der ungewöhnlichen Hitze gestorben, darunter viele Ältere. Hitzeperioden, die in Zukunft absehbar zunehmen werden, stellen für ältere oder auch behinderte Menschen ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko dar. Nicht jeder sorgt selbst für angemessene Flüssigkeitszufuhr, nutzt geeignete Kleidung und lüftet und verdunkelt angemessen. Zudem ist zu beobachten, dass soziale Kontakte bei älteren Menschen stetig weniger werden und eine nicht unerhebliche soziale Isolation entsteht. Zwar gibt es einen Hitzeaktionsplan, der Vorsorge trifft, jedoch wird dieser nur in Pflegeheimen umgesetzt. Alleinwohnende fallen durch dieses Hilferaster. Aufsuchende Seniorinnenberaterinnen und -berater könnten diese Aufgabe übernehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Vorschläge für die besondere Betreuung in außergewöhnlichen Hitzeperioden von Seniorinnen und Senioren, die nicht von den existierenden Hitzeaktionsplänen erreicht werden, zu entwickeln. Mit den sozialen Belangen älterer Menschen betraute lokale Organisationen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner werden sicherlich Hinweise geben können, wo und auf welche Art Hilfe notwendig ist. Begründung: Zahlreicher werdende Hitzewellen und der demographische Wandel lassen ein Handeln auf diesem Gebiet notwendig erscheinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2156 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen

19.05.2022 · Aktualisiert: 22.06.2022

Antrag vom 19.05.2022, OF 275/9 Betreff: Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen Hitzeperioden, die in Zukunft absehbar zunehmen werden, stellen für ältere oder auch behinderte Menschen ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko dar. Nicht jeder sorgt selbst für angemessene Flüssigkeitszufuhr, nutzt geeignete Kleidung und lüftet und verdunkelt angemessen. Zudem ist zu beobachten, dass soziale Kontakte bei älteren Menschen stetig weniger werden und eine nicht unerhebliche soziale Isolation entsteht. Zwar gibt es einen Hitzeaktionsplan, der Vorsorge trifft, jedoch wird dieser nur in Pflegeheimen umgesetzt. Alleinwohnende fallen durch dieses Hilferaster. Aufsuchende Seniorenberater*innen könnten diese Aufgabe übernehmen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: Vorschläge für die besondere Betreuung in außergewöhnlichen Hitzeperioden von Senior*innen, die nicht von den existierenden Hitzeaktionsplänen erreicht werden, zu entwickeln. Mit den sozialen Belangen älterer Menschen betraute lokale Organisationen und Ansprechpartner*innen werden sicherlich Hinweise geben können, wo und auf welche Art Hilfe notwendig ist. Begründung: Zahlreicher werdende Hitzewellen und demographischer Wandel lassen ein Handeln auf diesem Gebiet notwendig erscheinen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 02.06.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2299 2022 Die Vorlage OF 275/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU und BFF gegen 1 GRÜNE, 2 SPD und FDP (= Ablehnung); 1 SPD und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Knut auch für Senioren zukunftsfähig machen

16.05.2022 · Aktualisiert: 20.06.2022

Antrag vom 16.05.2022, OF 71/13 Betreff: Knut auch für Senioren zukunftsfähig machen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern auf den RMV, als Betreiber des On-Demand Rufbusses "Knut", hinzuwirken, das Angebot und den Service auch für ältere Bürgerinnen und Bürger attraktiv zu machen und eine Etablierung über die Testphase hinaus zu sichern. Hierzu zählt insbesondere: Die Registrierung zur telefonischen Bestellung muss überall möglich sein, wo RMV-Tickets verkauft werden. Die Möglichkeit der Barzahlung, wie in anderen Bussen auch, muss geschaffen werden. Die Erreichbarkeit mindestens von Bad Vilbel muss möglich werden. Begründung: Um den Rufbus auch per Telefon zu ordern ist eine Registrierung erforderlich, die nur an der Hauptwache möglich ist. Der Bus kann nur mit EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Bad Vilbel wird als Fahrtziel ausgeschlossen, obwohl sich hier das nächste Zentrum mit Fachärzten, den abgewanderten Banken, Bekleidungsgeschäften etc. befindet. Einen reporterlich begleiteten Selbstversuch hat unsere stellvertretende Seniorenbeirätin diesbezüglich unternommen (siehe FNP vom 07.04.2022) und hat deutlich gemacht, wo die Hürden für Seniorinnen und Senioren liegen. Es kann nicht sein, dass bei einem guten Konzept solche Randbedingungen und digitale Grenzen gesetzt werden, die ältere Bürgerinnen und Bürger teilweise nicht erfüllen, bzw. überschreiten können und somit die Nutzung von "Knut" nur einem beschränkten Kreis vorbehalten ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 13 am 31.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2269 2022 Die Vorlage OF 71/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Frankfurter Westen: Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen

07.05.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

Antrag vom 07.05.2022, OF 485/6 Betreff: Frankfurter Westen: Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen 2018 sind fast 20.000 Menschen aufgrund der ungewöhnlichen Hitze gestorben, darunter viele ältere. Hitzeperioden, die in Zukunft absehbar zunehmen werden, stellen für ältere oder auch behinderte Menschen ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko dar. Nicht jeder sorgt selbst für angemessene Flüssigkeitszufuhr, nutzt geeignete Kleidung und lüftet und verdunkelt angemessen. Zudem ist zu beobachten, dass soziale Kontakte bei älteren Menschen stetig weniger werden und eine nicht unerhebliche soziale Isolation entsteht. Zwar gibt es einen Hitzeaktionsplan, der Vorsorge trifft, jedoch wird dieser nur in Pflegeheimen umgesetzt. Alleinwohnende fallen durch dieses Hilferaster. Aufsuchende Seniorenberater*innen könnten diese Aufgabe übernehmen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, Vorschläge für die besondere Betreuung in außergewöhnlichen Hitzeperioden von Senior*innen, die nicht von den existierenden Hitzeaktionsplänen erreicht werden, zu entwickeln. Mit den sozialen Belangen älterer Menschen betraute lokale Organisationen und Ansprechpartner*innen werden sicherlich Hinweise geben können, wo und auf welche Art Hilfe notwen dig ist. Begründung: Zahlreicher werdende Hitzewellen und demographischer Wandel lassen ein Handeln auf diesem Gebiet notwendig erscheinen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2180 2022 Die Vorlage OF 485/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
ST (Stellungnahme des Magistrats)

Bücherschrank Leonardo-da-Vinci-Allee

06.05.2022 · Aktualisiert: 10.05.2022

Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1086 Betreff: Bücherschrank Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat kann den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Standort auf der Privatfläche vor der Seniorenresidenz in der Leonardo-da-Vinci-Allee 29 nicht realisieren. Schon im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht kann der Magistrat nur auf städtischen Flächen tätig werden. Überdies ist es nicht möglich, die Unterhaltung eines Bücherschranks ohne dauerhaft gesicherte Zugänglichkeit zu gewährleisten. Außerdem könnte im Brandfall das Gebäude der Seniorenresidenz nicht sicher von den Auswirkungen ausgenommen sein. Auch wären auf der vorgeschlagenen Fläche im Vorfeld Rückbau- bzw. Abrissarbeiten ohne absehbaren Umfang zu leisten, die mit dem Ortsbeiratsbudget nicht zu decken wären. Eine in einem telefonischen Vorgespräch zwischen Mitgliedern des Ortsbeirats und des Magistrats vorgestellte Alternativfläche an der Montgolfier-Allee fand indessen nicht die Zustimmung der Feuerwehr und musste ebenfalls verworfen werden. Mit den derzeitigen Gegebenheiten kann der Magistrat im Gebiet Rebstock keinen geeigneten Standort für einen öffentlichen Bücherschrank ausmachen. Die Breite der bestehenden Gehwege entspricht den Mindestanforderungen, in Kreuzungsbereichen kommen zudem Einschränkungen aufgrund unterirdischer Trassen hinzu. Lediglich unter Einbeziehung eines Stellplatzumbaus entlang einer der Nebenstraßen (Zone 30) wäre ein Standort vorstellbar. Wenn der Ortsbeirat dies wünscht, bittet der Magistrat darum, dies dementsprechend als politischen Willen zu kommunizieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.02.2022, OIB 85

E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Bessere Förderung der interkulturellen Seniorenarbeit

05.05.2022 · Aktualisiert: 27.06.2022

Etatantrag vom 05.05.2022, E 300 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Bessere Förderung der interkulturellen Seniorenarbeit Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Um der Isolation von Frankfurter Senioren und Seniorinnen mit Migrationshintergrund entgegenzuwirken, betreibt der Verein Pro Seniore e.V. seit über 20 Jahren eine Begegnungsstätte für ältere Menschen mit Migrationshintergrund. Die speziell auf diesen Personenkreis zugeschnittenen Angebote sind wichtig, da die herkömmlichen Angebote der Offenen Seniorenarbeit die älteren Migrant*innen oft nicht erreichen. Die Stadt unterstützt die seit der Gründung ausschließlich durch ehrenamtliche Arbeit geleitete Begegnungsstätte mit 5.700 Euro jährlich. Für die erforderliche Professionalisierung ist dieser Zuschuss aber nicht ausreichend. Durch eine Anhebung der Förderung auf 12.000 Euro könnte eine Teilzeitstelle für Beratung, Betreuung und Koordination der ehrenamtlichen Helfer*innen eingerichtet werden, zu deren Aufgaben auch die Konzeption und Erstellung eines ansprechenden Programms mit Beratungs- und kulturellen Angeboten gehören würde. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der SeniorInnentreff "Pro Seniore e.V." in Heddernheim erhält zukünftig eine jährliche Förderung von 12.000 Euro. Antragsteller: ÖkoLinX-ELF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jutta Ditfurth Stadtv. Manfred Zieran Stadtv. Luigi Brillante Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 10.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2022, TO I, TOP 57 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 300 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 02.06.2022, TO I, TOP 61 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 300 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) AfD (= Ablehnung)

Partei: ÖkoLinX-ELF
Weiter lesen
E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Seniorenbeirates

04.05.2022 · Aktualisiert: 27.06.2022

Etatantrag vom 04.05.2022, E 313 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Seniorenbeirates Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die in der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen geregelte jährliche Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Seniorenbeirates wird auf monatlich 205,00 € erhöht und entspricht damit in ihrer Höhe der gewährten Aufwandsentschädigung für Kinderbeauftragte. Für die/den Vorsitzende/Vorsitzenden des Seniorenbeirates erhöht sich dieser Betrag um 176,00 € monatlich, analog der Regelung für Ortsvorsteher/Ortsvorsteherinnen. Begründung: Die zuletzt mit der M 224 / 2016 beschlossene Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für Kinderbeauftragte in Höhe von monatlich 205 € soll zukünftig aus Gründen der Gerechtigkeit auch für Mitglieder des Seniorenbeirates Anwendung finden. Durch die derzeit geltende Regelung werden letztere diskriminiert, was nicht hinnehmbar ist, zumal der Aufwand für beide Tätigkeiten in etwa vergleichbar ist. Die derzeit gewährte Aufwandentschädigung in Höhe von 118 € jährlich deckt im Regelfall nicht einmal im Rahmen der Ausübung ihres Ehrenamtes anfallenden Fahrtkosten der Mitglieder des Seniorenbeirates. Die erhöhte Aufwandsentschädigung für die / den Vorsitzende/n des Gremiums orientiert sich an der Regelung für Ortsvorsteher/Ortsvorsteherinnen und berücksichtigt den erhöhten Zeit- und Repräsentationsaufwand, der mit diesem Ehrenamt verbunden ist. Die Finanzierung dieser Maßnahme wird durch eine veränderte Priorisierung und die Verlagerung von Haushaltsmitteln im Haushalt 2022 sichergestellt. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 10.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2022, TO I, TOP 59 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 313 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme)

Partei: BFF
Weiter lesen
ST (Stellungnahme des Magistrats)

Den Spielplatz Herzbergstraße in einen Seniorentreff umwandeln

19.04.2022 · Aktualisiert: 20.04.2022

Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 926 Betreff: Den Spielplatz Herzbergstraße in einen Seniorentreff umwandeln Der Magistrat bedauert, eine solche Planung nicht angehen zu können, da die hierfür erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1468

B (Bericht des Magistrats)

Frankfurter Programm „Würde im Alter“ hier: Neufassung

04.04.2022 · Aktualisiert: 22.11.2023

Bericht des Magistrats vom 04.04.2022, B 141 Betreff: Frankfurter Programm "Würde im Alter" hier: Neufassung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4219 Einleitung Das Frankfurter Programm "Würde im Alter" (FPWiA) gibt es seit 21 Jahren. Die Stadtverordneten beschlossen im Jahr 2000 ein Sofortprogramm, mit dem sie finanzielle Mittel für die ambulante und die stationäre Altenhilfe zur Verfügung stellten, um die Lebensqualität pflegebedürftiger Personen mit dementiellen Erkrankungen zu verbessern.[1] Im Jahr 2006 wurde das Sofortprogramm der Stadt Frankfurt am Main zu einem Regelprogramm Frankfurter Programm "Würde im Alter". Gebraucht wurde das Frankfurter Sofortprogramm / das Programm "Würde im Alter", weil es psychosozial ausgerichtete Maßnahmen in der ambulanten und stationären Altenhilfe finanziell absicherte, die in der Pflegeversicherung noch keine Berücksichtigung gefunden hatten. Die fachliche und inhaltliche Weiterentwicklung der Förderrichtlinien zum FPWiA erfolgte in den Jahren 2018 / 2019 gemeinsam mit Vertretern und Vertreterinnen der freien Träger der Wohlfahrtspflege, in einer Unterarbeitsgruppe der AG Sozialen Arbeit, der UAG-Altenhilfe. Die Neuausrichtung des Programms und die Überarbeitung der Förderrichtlinie war notwendig, da die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Novellierung der Sozialgesetzbücher XI und XII (Pflegestärkungsgesetze I bis III) verändert waren. Zudem sollte mit der Neuausrichtung des Programms erreicht werden, dass im Hinblick auf zukünftige Veränderungen und Herausforderungen ein Rahmen gegeben ist, um passende Maßnahmen in der ambulanten und stationären Altenhilfe entwickeln zu können. Die neue Förderrichtlinie zum FPWiA wurde in der 34. Sitzung der Stadtverordneten am 27. Juni 2019 (§ 4219) beschlossen. Die wesentlichen Leitgedanken sind, dass das Förderprogramm einen Beitrag dazu leisten soll: - altersbedingte Schwierigkeiten und Herausforderungen durch eine passende Unterstützung und Hilfe erst gar nicht entstehen zu lassen und wenn sie bestehen, diese überwunden bzw. ihre negativen Auswirkungen gemildert werden können. - für die älteren und alten Frankfurter Bürgerinnen und Bürger Unterstützungsangebote zu ermöglichen, die ohne das Förderprogramm nicht zur Verfügung stehen würden. - allen Personengruppen die Inanspruchnahme der Angebote und Maßnahmen eines im Rahmen des FPWiA geförderten Projektes zu ermöglichen. - die spezifischen Lebenslagen und Bedarfe der älteren und alten Frankfurterinnen und Frankfurter im Blick zu behalten. - für ältere Personen in ihrer Vielfältigkeit bedarfsgerechte Maßnahmen und Angebote durch trägerübergreifende Netzwerke und Zusammenarbeit / Kooperationen zu entwickeln. - solche Maßnahmen für die älteren Frankfurter:innen zu implementieren, die innovativ sind. Also Maßnahmen, die aufgrund einer Idee zum Umgang mit einer sich aus den Themenfeldern des Förderprogramms ergebenden Problemlage entwickelt wurden und die den Umgang mit den sich aus der Problemlage ergebenden Schwierigkeiten nutzbringend, d.h. positiv verändern.[2] Entwicklung des Förderprogramms und der geförderten Projekte Nachfolgend wird zusammenfassend über die Entwicklung des Förderprogramms in den Bereichen "Zugehende Beratung, Betreuung und Begleitung zu Hause" und "Stationär" in den Jahren 2019 bis 2021 berichtet. 2019 - Anträge auf Förderung / Projekte Die Anträge auf eine Förderung im Rahmen des Programms für das Jahr 2019 wurden zu einem Zeitpunkt gestellt, als die weiterentwickelte und neue Förderrichtlinie noch keine Geltung hatte. Die Anträge konnten daher nur in Anlehnung an die neue Förderrichtlinie gestellt werden und soweit möglich auf deren Inhalte hin ausgerichtet werden. Zur Verfügung standen für die Projektförderung finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 2.395.500 € und alle Projekte, für die eine Förderung im Rahmen des FPWiA beantragt worden war, konnten berücksichtigt werden. Sowohl im stationären, als auch im zugehenden Bereich des Programms konnten Projekte zu neuen Querschnittsthemen für eine Förderung vorgesehen werden. Die Neuaufnahme von Projekten im stationären Bereich war trotz der veränderten finanziellen Ausstattung des FPWiA möglich, da die bisherigen Zuwendungen nicht fortgeschrieben worden waren. Entwicklungspotentiale für die Weiterentwicklung des FPWiA konnten durch diese Vorgehensweise genutzt werden. Im Jahr 2019 wurden im Frankfurter Programm "Würde im Alter - Zugehende Beratung, Betreuung und Begleitung zu Hause" (FPWiA - Zugehend) 16 Projekte von 13 Trägern mit einer Gesamtsumme in Höhe von 1.111.210,00 € gefördert. In den Projekten wurden zum Beispiel psychosoziale Hilfen für ältere Personen mit psychischen Behinderungen geleistet,[3] bestand das Angebot einer zugehenden Beratung zur Förderung der Teilhabechancen und Selbstmanagementkompetenzen für ältere Personen, die psychotrope Substanzen riskant, missbräuchlich oder abhängig konsumieren, [4] und sozialtherapeutische Tagesausflüge (Kleinausflüge, Besichtigungen im Umland von Frankfurt am Main) für ältere Personen mit psychischen Erkrankungen konnten durchgeführt werden.[5] Des Weiteren konnte ein zugehendes psychosoziales Betreuungsangebot in Anspruch genommen werden.[6] Zudem wurde es durch zwei Projekte ermöglicht, dass ehrenamtliche Besuchs- und Begleitdienste stattfinden konnten. [7] Im stationären Bereich des FPWiA waren es 21 Projekte in 31 Einrichtungen von 21 Trägern und zwei einrichtungsübergreifende Projekte, die mit einer Gesamtsumme in Höhe von 1.286.165,00 € gefördert wurden. Die Projekte umfassten beispielsweise die Weiterbildung und Implementierung von Ethik-Beauftragten, [8] Maßnahmen zur Gewaltprävention[9] oder die Entwicklung einer Organisationskultur, in der die Vielfalt der Bewohnerinnen und Bewohner wahrgenommen und anerkannt wird [10] . In weiteren Projekten wurde durch eine begleitete Integration pflegebedürftigen Personen mit einer psychiatrischen oder seelischen Erkrankung die Teilhabe in der sozialen Lebensgemeinschaft der Einrichtung ermöglicht. [11] Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für den stationären Bereich ermöglichen es auch, dass sich Bewohner:innen, Angehörige und Mitarbeitende mit ethischen Fragestellungen auseinandersetzen und das Angebot einer Ethikberatung nutzen konnten.[12] Die Förderhöhe für alle Projekte im FPWiA umfasste im Jahr 2019 ein Volumen von insgesamt 2.397.375,00 €. 2020 - Anträge auf Förderung / Projekte Die neue Förderrichtlinie des FPWiA mit ihren bereichsübergreifenden verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen sowie der weiterentwickelten Inhalte und Zielsetzungen bildete erstmalig die Basis der Antragstellung im Jahr 2020. Im Rahmen des FPWiA sollten Projekte gefördert werden, die Maßnahmen mit Bezug zu bestimmten Querschnittsthemen[13] (Themenfeldern) durchführen bzw. die hierzu notwendigen Rahmenbedingungen (in den stationären Einrichtungen) herstellen. Im Fokus standen damit nicht mehr Maßnahmen für einzelne Bedarfslagen einer bestimmten Zielgruppe, sondern Maßnahmen zu einem bestimmten Querschnittsthema, das die Bedarfslagen unterschiedlicher Lebenssituationen in einer stationären Einrichtung oder in der eigenen Häuslichkeit betrifft. In allen Projekten im Rahmen des FPWiA sollte die Entwicklung und Umsetzung von themenspezifischen Konzepten erfolgen. Zudem sollten die in den Projekten durchgeführten Maßnahmen im FPWiA-Stationär (je nach spezifischem Thema) geeignet sein, die soziale Lebensgemeinschaft in den Einrichtungen zu stärken und dazu führen, dass mögliche Problemlagen der Bewohnerinnen und Bewohner wahrgenommen werden und entsprechende Angebote der Hilfe, Unterstützung und Begleitung entwickelt und umgesetzt werden. Im zugehenden Bereich sollten die durchgeführten Maßnahmen im Projekt mit einer niedrigschwelligen, adressatenorientierten und zugehenden Arbeitsweise erfolgen. Grundlage jeder Maßnahme sollte der Ansatz der zugehenden Beratung sein. Es sollten vor allem die älteren Frankfurterinnen und Frankfurter erreicht werden, die aufgrund von schwierigen Lebenslagen und hohen Hilfebedarf keinen Zugang zum bestehenden Hilfesystem finden. Im Fokus der Maßnahmen sollten besondere Betreuungsbedarfe der Personen, die Stabilisierung sowie der Erhalt eines würdevollen Lebens in der eigenen Häuslichkeit stehen. Im Jahr 2020 wurden 19 Anträge im FPWiA-Zugehend gestellt. Von den beantragten Projekten waren alle Projekte bis auf ein Projekt im Rahmen des FPWiA förderungswürdig. [14] Im Zuge des Verfahren wurde zwei Anträge durch die Träger zurückgezogen.[15] Es erhielten 15 Projekte von 12 Trägern im Bereich "Zugehende Beratung, Betreuung und Begleitung zu Hause" eine Förderung im Rahmen des FPWiA. Eingesetzt wurde eine Gesamtsumme in Höhe von 977.727,82 €. Mit dem Projekt "Seniorenlotsen in Sachsenhausen" war auch ein Träger der freien Wohlfahrtspflege im Bereich der zugehenden Beratung, Begleitung und Betreuung tätig, der bisher nur im stationären Bereich der FPWiA aktiv war.[16] Trotz der Ausnahmesituation, die sich Ende des Jahres 2019 durch das Auftreten des Corona-Virus SARS-CoV-2 abzeichnete und schließlich im Jahr 2020 zu einem Lockdown führte, wurden im zugehenden Bereich des Förderprogramms alle 15 Projekte in modifizierter Form durchgeführt. Inhalte der Projekte waren zum Beispiel weiterhin die zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Frankfurter:innen die isoliert und zurückgezogen leben oder psychisch beeinträchtigt sind, [17] die Unterstützung in der Alltagsbewältigung, die Vermittlung von angemessenen Versorgungsangeboten,[18] die zugehende präventive Gesundheitsberatung für ältere Personen, [19] die Fortführung des ehrenamtlichen Besuchsdienstes für ältere männerliebende Männer und ältere HIV-positive Personen [20] und besonders aktuell: die Begleitung in Krisensituationen. Für das Haushaltsjahr 2020 wurden im stationären Bereich des FPWiA insgesamt 28 Anträge für Projekte von 21 Trägern gestellt. Nicht alle beantragten Projekte waren förderungswürdig. Mit allen Trägern, deren Projekte nicht sofort als förderungswürdig (aufgrund ihrer Darstellung im Antrag) zu bewerten waren, fanden beratende Gespräche statt. Ein Projekt war nach Ergänzung des Antrages des Trägers förderungsfähig.[21] Unter den außergewöhnlichen Bedingungen, die aufgrund der Pandemie herrschten, konnten im Förderprogramm 20 Projekte in modifizierter Form in den stationären Einrichtungen stattfinden und zwei einrichtungsübergreifende Projekte durchgeführt werden.[22] Gefördert wurden diese Projekte mit einer Gesamtsumme in Höhe von 1.118.145,39 €. Angeboten wurden unter anderem anlassbezogene Fortbildungen und vertiefende Workshops zum Thema Palliative Betreuung sowie die Begleitung und Weiterqualifizierung von Ethikbeauftragten in Einrichtungen der stationären Altenhilfe. Zu den Projektinhalten in den stationären Einrichtungen zählten auch die Verbesserung der psychosozialen Unterstützung, Betreuung und Begleitung überwiegend immobiler, Bewohnerinnen und Bewohner mit psychischen Erkrankungen, [23] die Implementierung ergänzender und seelsorgerischer Angebote im Rahmen der palliativen Betreuung,[24] Maßnahmen zur Verbesserung des interkulturellen Milieus,[25] die Entwicklung eines Konzepts zum Umgang mit Diversität unter Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner [26] sowie die Durchführung von Beratungen zu riskantem, missbräuchlichen oder abhängigen Konsum von psychotrope Substanzen. [27] Nicht durchgeführt werden konnten fünf Projekte, da es den jeweiligen Trägern nicht gelang, die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine kontinuierliche Projektarbeit in den Einrichtungen zu gewährleisten. Betroffen davon waren vier Projekte die inhaltlich ausgerichtet waren auf: Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuung und Pflege von seelisch behinderten oder psychisch erkrankten Personen, die Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur Verbesserung der Betreuung und Pflege von Bewohnerinnen und Bewohnern unter Berücksichtigung der Diversität mit einem besonderen Schwerpunkt Migration, Sozialisation und sexuelle Identität sowie Maßnahmen zur Gestaltung des Aufnahmeprozesses von Personen mit einer psychischen Erkrankung in die Pflegeeinrichtung und schließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Handlungssicherheit für Mitarbeiter:innen in der Pflege von psychisch erkrankten pflegebedürftigen Personen. [28] Auch das Projekt mit dem inhaltlichen Schwerpunkt religiöse und kulturelle Diversität in der stationären Pflegeeinrichtung konnte nicht realisiert werden.[29] Die Förderhöhe für alle Projekte im FPWiA umfasste im Jahr 2020 ein Volumen von insgesamt 2.095.873,21 €. 2021 - Anträge auf Förderung / Projekte Zum Zeitpunkt der Antragstellung Ende des Jahres 2020 und im weiteren Verlauf des Jahres 2021 wirkte sich die Ausnahmesituation durch das Auftreten des Corona-Virus SARS-CoV-2 sowohl im zugehenden Bereich als auch im stationären Bereich des FPWiA weiterhin aus. Aber die Bedingungen hatten sich im Vergleich zur Situation, die zu Beginn der Pandemie geherrscht hatte, in einer Weise verändert, die eine Planung für die Durchführung von Projekten im FPWiA leichter ermöglichte. Eine Planung, in die weniger unbekannte Faktoren einzubeziehen waren. Insbesondere gegen Ende des Jahres 2020 zeichneten sich andere Rahmenbedingungen für das Förderprogramm ab. In der Stadt begannen Maßnahmen umgesetzt zu werden, die eine Immunisierung der Einwohner:innen Frankfurts zum Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung durch Impfungen zum Ziel hatten. Im Fokus standen zunächst vulnerable Personengruppen. So wurde seit dem 27. Dezember 2020 durch mobile Impfteams in den Frankfurter Altenpflegeeinrichtungen geimpft. [30] Des Weiteren bestand für die älteren Frankfurterinnen und Frankfurter die Möglichkeit, sich im Mitte Dezember 2020 eröffneten Impfzentrum impfen zu lassen. Nachfolgend konnten auch Schutzimpfungen in Arztpraxen durchgeführt werden. Sonderimpftermine / Impf-Aktionen in unterschiedlichen Frankfurter Stadtteilen wurden durch die mobilen Impfteams in Kooperation mit vielfältigen Partnern ermöglicht. Zudem waren die mobilen Impfteams auch unterwegs, um die nicht mobilen über 80-Jährigen zu Hause zu impfen. [31] Im Jahr 2021 erhielten im Bereich "Zugehende Beratung, Betreuung und Begleitung zu Hause" 15 Projekte von 12 Trägern eine Förderung im Rahmen des FPWiA. Eingesetzt wurde eine Gesamtsumme in Höhe von 985.209,89 €. Neu in die Förderung aufgenommen werden konnte das Projekt eines Trägers, der bisher nicht im Rahmen des FPWiA aktiv war. Das Projekt hatte zum Ziel einen Beitrag dazu zu leisten, dass eine palliative Behandlung für ältere Personen nicht erst im Anschluss an eine krankheitsspezifische Therapie erfolgt, sondern sie zu einem selbstverständlichen Bestandteil einer Gesamttherapie wird und die palliative Versorgung in der eigenen Häuslichkeit erfolgen kann. [32] Fortgesetzt wurden unter anderem die Projekte der zugehenden psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Frankfurter:innen die isoliert und zurückgezogen leben oder psychisch beeinträchtigt sind,[33] die Unterstützung in der Alltagsbewältigung, die Vermittlung von angemessenen Versorgungsangeboten,[34] die Beratungsangebote für Angehörige von älteren Personen mit einer psychischen Erkrankung in Form von regelmäßigen Veranstaltungen, Gruppen und Einzelgesprächen,[35] die zugehende präventive Gesundheitsberatung für ältere Personen, [36] die Fortführung des ehrenamtlichen Besuchsdienstes für ältere männerliebende Männer und ältere HIV-positive Personen [37] und noch immer aktuell: die Begleitung in Krisensituationen. Zwei Projekte wurden in diesem Jahr nicht mehr gefördert, da keine Förderanträge durch die Träger gestellt worden waren.[38] Bei einem weiteren, bisher noch nicht gefördert Projekt im Rahmen des FPWiA, entschloss sich der Träger den Antrag zurückzuziehen. [39] Im Bereich FPWiA-Stationär wurden 25 Projekte von 17 Trägern gefördert. Eingesetzt wurde eine Gesamtsumme in Höhe von 1.793.667,41 €. Von den fünf Projekten, die im Jahr 2020 nicht gestartet werden konnten, wurden in diesem Jahr drei durchgeführt. Inhaltlich ausgerichtet waren diese Projekte auf die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuung und Pflege von seelisch behinderten oder psychisch erkrankten Personen, die Umsetzung eines Konzeptes zur Verbesserung der Betreuung und Pflege von Bewohner:innen unter Berücksichtigung der Diversität mit einem besonderen Schwerpunkt auf Migration, Sozialisation und sexuelle Identität sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Handlungssicherheit für Mitarbeitende in der Pflege von psychisch erkrankten pflegebedürftigen Personen. [40] Nicht durchgeführt wurde das Projekt zur Gestaltung des Aufnahmeprozesses von Personen mit einer psychischen Erkrankung in die Pflegeeinrichtung und das Projekt mit dem inhaltlichen Schwerpunkt religiöse und kulturelle Diversität in der stationären Pflegeeinrichtung. [41] Im stationären Bereich des FPWiA fortgesetzt werden konnten Projekte, in denen beispielsweise anlassbezogene Fortbildungen und vertiefende Workshops zum Thema Palliative Betreuung angeboten wurden und eine intensive fachliche Begleitung und Weiterqualifizierung von Ethikbeauftragten in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe sichergestellt wurden. Zu den Projektinhalten zählten unter anderem auch die Verbesserung der psychosozialen Unterstützung, Betreuung und Begleitung überwiegend immobiler, Bewohnerinnen und Bewohner mit psychischen Erkrankungen,[42] die Implementierung ergänzender und seelsorgerischer Angebote im Rahmen der palliativen Betreuung,[43] Maßnahmen zur Verbesserung des interkulturellen Milieus, [44] die Entwicklung eines Konzepts zum Umgang mit Diversität unter Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner [45] sowie die Durchführung von Beratungen zu riskantem, missbräuchlichen oder abhängigen Konsum von psychotrope Substanzen. [46] Zudem konnte ein Projekt neu in das Förderprogramm aufgenommen werden, in dem ein ethisch begründeter Praxisleitfaden für Notfälle im Umgang mit Personen mit einer psychiatrischen Erkrankung entwickelt werden soll. [47] Die Förderhöhe für alle Projekte im FPWiA umfasste im Jahr 2021 ein Volumen von bisher insgesamt 2.778.877,30 €. Inhaltliche Weiterentwicklung des Programms im Schatten der Pandemie Die im Jahr 2020 notwendigen Maßnahmen zur Infektionsprävention in Einrichtungen der stationären Altenhilfe und im öffentlichen Raum hatten Auswirkungen auf die Bewohner:innen in den Frankfurter Altenpflegeeinrichtungen und auch auf die älteren Frankfurter:innen, die zu den Nutzerinnen und Nutzern der Angebote im zugehenden Bereich des FPWiA gehören. Der Alltag dieser vulnerablen Personengruppe hatte sich verändert. Es gab Besuchsverbote, Aktivitäten in den Pflegeeinrichtungen wurden eingeschränkt, es fehlten Kontaktmöglichkeiten und viele öffentliche und private Einrichtungen und Geschäfte waren geschlossen. Dies alles hatte Einfluss auf die gesundheitliche Situation der Bewohner:innen in den Pflegeeinrichtungen und auch die Gesundheit der älteren Frankfurterinnen und Frankfurter in der eigenen Häuslichkeit. Besonders betroffen waren ältere Personen mit psychischen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen und ältere Personen, die zurückgezogen leben, weil sie z.B. ihre Wohnung nicht mehr verlassen können. Bestätigt haben sich Erkenntnisse darüber, dass die notwendigen Maßnahmen zur Infektionsprävention, negative Folgen für die Gesundheit und das Wohlbefinden von älteren Personen haben. Es konnte das Gefühl von Einsamkeit entstehen, depressive Erkrankungen konnten ausgelöst oder in ihrer Symptomatik verstärkt werden. Damit verbunden ist und war eine erhebliche Verringerung an Lebensqualität. [48] Im zugehenden Bereich des FPWiA war zu Beginn des Jahres 2020 zunächst ein Rückgang in der Inanspruchnahme der Projektangebote und -leistungen durch die Nutzer:innen festzustellen. Im Verlauf des Jahres wurden jedoch die Angebote und Leistungen im Rahmen des FPWiA-Zugehend, die sich explizit auch an allein und isoliert lebende ältere Frankfurter:innen richten, verstärkt nachgefragt. Es handelt sich dabei u.a. um folgende Angebote:[49] - Seniorenlotsen in Sachsenhausen: Aufsuchende Beratung, psychosoziale Begleitung und Koordination personenzentrierter Assistenzleistungen für ältere Menschen im Stadtteil.[50] - Homeworker / Rosa Paten - Ehrenamtliche Begleitung: Besuchsdienst für ältere männerliebende Männer und ältere HIV-positive Menschen.[51] - Zugehende psychologische Beratung von Menschen mit dementiellen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen sowie deren Angehörige Schwerpunkt: nördliche Stadtteile und Kalbach - Demenzzentrum.[52] - Lebensbegleitung älterer Menschen mit Behinderung - Psychosoziale Betreuung älterer Menschen mit Behinderung in den westlichen Stadtteilen. [53] - Alter gemeinsam gestalten Süd: Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für die südlichen Stadtteile Frankfurts.[54] - Alter gemeinsam gestalten West: Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für die westlichen Stadtteile Frankfurts.[55] - Präventive Hausbesuche - West: Zugehende präventive Gesundheitsberatung für Senioren in den westlichen Stadtteilen Frankfurts.[56] - Gemeinschaft wagen - Initiative gegen Einsamkeit im Alter: Regelmäßige Besuchsdienste für sozial isolierte Frankfurter Seniorinnen und Senioren, individuelle Hilfsangebote, Beratung und psychosoziale Betreuung durch gleichbleibende Bezugspersonen. [57] - Unter die Leute kommen: Beratung und Betreuung zu Hause lebender älterer Personen im Frankfurter Osten, die von sozialer Isolation betroffen oder bedroht sind. [58] - Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen mit psychischen Auffälligkeiten - gegen Vereinsamung und ihre Folgen (Stadtteile Westend, Bockenheim, Eckenheim, Eschersheim und Hausen). [59] - Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen mit psychischen Auffälligkeiten - gegen Vereinsamung und ihre Folgen (Stadtteile Ginnheim, Heddernheim, Praunheim, Nordweststadt und Bonames).[60] - Offene Hilfen für ältere Menschen mit Behinderungen.[61] - Ausflug ins Grüne - sozialtherapeutische Tagesausflug für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen.[62] - Professionelles Case Management: Zugehende Beratung, Wachstum und Innovation. [63] - Sucht im Alter: Zugehende Beratung und Begleitung für ältere Frankfurterinnen und Frankfurter mit einer Suchtproblematik.[64] Insbesondere zu Beginn der Pandemie mussten neue Wege gefunden werden, um die potentiellen Nutzerinnen und Nutzer der Projektangebote und -leistungen zu erreichen beziehungsweise um bestehende Kontakte zu halten. Im Austausch mit den Trägern und den Projektmitarbeitenden und durch eine spezifische Beratung der Träger und Mitarbeitenden sowie einer Unterstützung bei der Sicherstellung der Finanzierung und Förderung, konnten die Angebote und Leistungen in den Projekten den veränderten Bedingungen entsprechend modifiziert und entsprechend weiterentwickelt werden. Der Kontakt mit den potentiellen Nutzerinnen und Nutzer der Angebote und Leistungen wurde zunehmend über Telefon oder Handy hergestellt. Auf diese Weise konnten auch die bereits bestehenden Kontakte zu den Nutzer:innen gehalten und gefestigt werden. Teilweise waren Video-Telefonie oder Videomeetings möglich. Im Verlauf des Jahres 2020 konnten auch wieder die face to face Kontakte zu den Nutzer:innen aufgenommen werden, wenn die herrschenden Rahmenbedingungen es unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften erlaubten. Hierbei berichteten die Träger und Projektmitarbeitenden über einen oftmals erschwerten Zugang zu ihren älteren Personen. Der körperliche Abstand, der eingehalten werden musste und das Tragen eines Mundschutzes verhinderten den gewohnte Umgang miteinander. Die gewohnte Nähe oder der sonst übliche Körperkontakt war nur eingeschränkt möglich. Und dies, obwohl gerade die vulnerablen Personen die gewohnte Nähe und den Körperkontakt zu den Mitarbeitenden gebraucht hätten. [65] Die Mitarbeitenden in den Projekten des FPWiA-Zugehend berichteten des Weiteren, dass durch die Veränderung des Alltags und die sehr eingeschränkten Möglichkeiten der gesellschaftlichen und sozialen Teilhabe während der Pandemie bei der überwiegenden Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern ein erhöhter Unterstützungsbedarf entstanden sei. Thematisiert wurden dabei unter anderem die eingeschränkte Möglichkeit zu Kontakten und der erschwerte Zugang zu Unterstützung und Hilfe, die Schließung von Einrichtungen, die den Nutzer:innen Stabilität gaben, eine Verstärkung sozialer Isolation oder eine Retraumatisierung, ausgelöst durch die Reaktivierung von Kriegserinnerungen. Zusammenfassend kann berichtet werden, dass die Gesamtlage, die durch das Auftreten des Corona-Virus SARS-CoV-2 entstand, zu einem starken Anstieg an Nachfragen der Begleitung / Leistungen der Projekte im zugehenden Bereich des FPWiA führte und zugleich zu dem Impuls, die Angebote und Leistungen weiterzuentwickeln, um sie veränderten Bedarfslagen anzupassen. So wurde im Austausch mit den Trägern und den Projektmitarbeitenden im FPWiA-Zugehend verstärkt die Fragestellung aufgegriffen, wie bei der Umsetzung und Durchführung der Angebote und Leistungen der Aspekt der Zusammenarbeit mit weiteren Hilfestrukturen an Bedeutung gewinnen kann, damit den Nutzer:innen passende und notwendige Hilfen und Unterstützung vermittelt werden können. [66] Im stationären Bereich des Programms zeigte sich, obwohl die Frankfurter Altenpflegeeinrichtungen in enger Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt über gut etablierte Hygienestrukturen und profundes Wissen der Mitarbeitenden verfügten, [67] dass bereits zu Beginn des Jahr 2020 eine Situation entstanden war, die die Rahmenbedingungen für die Umsetzung und Durchführung der vorgesehenen Projekte erheblich erschwerte bzw. in Einzelfällen sogar verunmöglichte. Die Organisation und die Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Infektionsprävention bestimmten ab März 2020 weitgehend den beruflichen Alltag in den Einrichtungen. Was zunächst mit der bloßen Einhaltung von Abstandsregeln, dem Verzicht auf Händeschütteln, der Einführung einer Husten-Niesetikette, dem häufigen Händewaschen und dem Lüften der Räume sowie der Durchführung von Vorsichtsmaßnahmen wie in der Grippesaison begann, endete mit Umsetzung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus SARS-CoV-2, d.h. der Anpassung an sich teilweise wöchentlich wechselnde gesetzliche Vorgaben. [68] Zudem musste in den Einrichtungen sichergestellt werden, dass zum Beispiel alle Mitarbeitenden regelmäßig Unterweisungen im Umgang mit SARS-CoV-2 positiven Bewohner:innen erhielten, ein Besuchskonzept entwickelt und umgesetzt wurde, die Dokumentation von Besuchern und externen Dienstleistern erfolgte oder Schulungen zum Thema des richtigen Anlegens und Tragens der persönlichen Schutzausrüstung etc. erfolgten. [69] Des Weiteren kam es in den Frankfurter Altenpflegeeinrichtungen trotz der Umsetzung aller Maßnahmen zur Infektionsprävention zu Infektionsgeschehen.[70] Im Austausch mit den Trägern und Mitarbeitenden wurde, vor dem Hintergrund der ursprünglichen Projektplanungen, die Umsetzung und Durchführung der Projektmaßnahmen entsprechend den sich ständig veränderten Bedingungen angepasst und wo es möglich war, weiterentwickelt. Dadurch konnte sichergestellt werden, dass die folgenden Projekte umgesetzt bzw. durchgeführt werden konnten: - Inklusion: Barrierefreie soziale Teilhabe für alle Bewohner*innen, Haus Saalburg. [71] - Palliative Betreuung in der stationären Tagesoase für immobil-kognitiv eingeschränkte Bewohner:innen, Oberin Martha Keller Haus.[72] - Diversität: Toleranz für vielfältige Lebensentwürfe, Schwanthaler Carrée. [73] - Psychische Erkrankungen / Gerontopsychiatrische Erkrankungen: Förderung und Erhalt der psychosozialen Gesundheit, St. Konradheim.[74] - Gewaltprävention, Versorgung von psychisch kranken Personen, Alten- und Pflegeheim Anlagenring. [75] - Verbesserung der psychosozialen Unterstützung, Betreuung und Begleitung von überwiegend immobilen Bewohner:innen mit psychischen Erkrankungen im Justina von Cronstetten Stift.[76] - Anlassbezogene Fortbildungen und vertiefende Workshops zum Thema Palliative Betreuung, einrichtungsübergreifendes Projekt.[77] - Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen / Beeinträchtigungen und ihre Inklusion im Altenzentrum St. Josef.[78] - Entwicklung eines Konzepts zum Umgang mit Diversität unter Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner im Lebenshaus St. Leonhard.[79] - Inklusion und Diversität, Gewaltprävention und Palliative Versorgung, Santa Teresa Altenzentrum.[80] - Ethikbeauftragte in Frankfurter Einrichtungen der stationären Altenpflege, einrichtungsübergreifendes Projekt.[81] - Sucht im Alter - Ermöglichung einer suchtsensiblen Pflege, einrichtungsübergreifendes Projekt. [82] - Gewaltprävention, Hufeland-Haus[83] - Gewaltprävention, Nellinistift.[84] - Betreuung und Pflege im palliative Prozess von Bewohner:innen mit gerontopsychiatrischen Veränderungen, Haus Aja Textor-Goethe.[85] - Implementierung ergänzender und seelsorgerischer Angebote im Rahmen der palliativen Betreuung, Pflegeeinrichtung Goldbergweg.[86] - Inklusion mehrfachbelasteter Bewohner:innen, Franziska-Schervier Senioren-zentrum. [87] - Inklusion mehrfachbelasteter Bewohner:innen, Pfarrer Münzenberger Haus. [88] - Projekt Integration Messetrum! - Begleitung von Bewohner:innen mit psychischen Erkrankungen, Seniorenresidenz Mainpark.[89] - Interkulturalität / Migration und Diversität, Altenzentrum der jüdischen Gemeinde. [90] Zwei Trägern konnten die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine kontinuierliche Projektarbeit nicht sicherstellen, so dass diese ihre Projekte nicht umsetzen konnten und ihre Anträge auf Förderung im FPWiA-Stationär zurücknahmen. [91] Auch im FPWiA-Stationär mussten in der Ausnahmesituation durch das Auftreten des Corona-Virus SARS-CoV-2 neue Wege gefunden und gegangen werden, um die Maßnahmen der Projekte umsetzen zu können. Vielfach wurde die Umsetzung durch digitale Medien sichergestellt, aber auch die Verteilung von Flyern, die z.B. auf das Angebot einer telefonischen, niedrigschwelligen Beratung von Bewohner:innen mit einer Suchtproblematik und deren Angehörigen aufmerksam machte, fanden Verwendung. Um Schulungen oder Fortbildungen umsetzen zu können, wurden Räume außerhalb der stationären Einrichtungen angeboten oder die Formate per Videokonferenz durchgeführt. Zusammenfassend kann berichtet werden, dass die Gesamtlage, die durch das Auftreten des Corona-Virus SARS-CoV-2 entstand, auch im stationären Bereich des FPWiA einen Impuls gesetzt hat, die Projektmaßnahmen weiterzuentwickeln, um sie den sich veränderten Bedarfslagen anzupassen. Wie wesentlich die Öffnung der Altenpflegeeinrichtungen in die Stadtteile ist, durch die Möglichkeit für die Bewohner:innen am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilzuhaben oder soziale Kontakte zu pflegen, wurde besonders deutlich durch die Einschränkungen des Lockdowns. Der Aspekt der Zusammenarbeit mit weiteren Hilfestrukturen gewinnt auch im stationären Bereich des Förderprogramms an Bedeutung, damit den Bewohner:innen der Einrichtungen, trotz ihrer Pflegebedürftigkeit weiterhin eine Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben in Frankfurt am Main ermöglicht wird. Wenn auch die Pandemie und damit einhergehende Kontaktbeschränkungen die Vernetzung über die operative Projektarbeit hinaus zunächst erschwert hatten, bleibt es eine wichtige Aufgabe, Synergien und Kooperationen innerhalb des FPWiA zu forcieren. Dabei können etwa quantitative und qualitative Reichweiten der Ansätze gesichert und ausgebaut werden, Synergieeffekte bezüglich Wissen und personellen Kapazitäten erzielt werden, um bestmöglich aufeinander abgestimmte Hilfen für die älteren Frankfurterinnen und Frankfurter anzubieten. Dieser Prozess wird mit den zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen nun seitens des Magistrates weiter unterstützt und begleitet. Das bisher Erreichte im Frankfurter Programm "Würde im Alter" Bevor über die Ergebnisse und der Nutzen der Maßnahmen und Angebote im FPWiA berichtet wird, ist nachfolgend das Gesamtfördervolumen sowie das Fördervolumen für die beiden Bereiche FPWiA-Zugehend und -Stationär noch einmal zusammenfassend dargestellt.[92] Fördervolumen Frankfurter Programm "Würde im Alter - Zugehende Beratung, Betreuung und Begleitung zu Hause" Jahr Projekte Höhe der Förderung 2019 16 1.111.210,00 € 2020 15 977.727,82 € 2021 15 985.209,89 € Gesamtförderung 3.074.147,71 € Fördervolumen Frankfurter Programm "Würde im Alter - Stationär" Jahr Projekte Höhe der Förderung 2019 23 1.286.165,00 € 2020 22 1.118.145,39 € 2021 25 1.793.667,41 € Gesamtförderung 4.197.977,80 € Gesamtfördervolumen für die Jahre 2019 bis einschließlich 2021 Frankfurter Programm "Würde im Alter" Jahr Projekte Höhe der Förderung 2019 39 2.397.375,00 € 2020 37 2.095.873,21 € 2021 40 2.778.877,30 € Gesamtförderung 7.272.125,51 € Um darzustellen, welche Ergebnisse erreicht und welchen Nutzen die älteren Personen in stationären Einrichtungen der Altenhilfe bzw. in der eigenen Häuslichkeit hatten, werden nachfolgend exemplarisch einige Beispiele genannt. Welchen Nutzen ältere Bürger:innen in hochbelasteten Lebenssituationen durch die entwickelten und durchgeführten Maßnahmen im Zugehenden Bereich des FPWiA haben, wird am Beispiel der drei Projekte "Alter gemeinsam gestalten - Süd und West" und "Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen mit psychischen Auffälligkeiten - gegen Vereinsamung und ihre Folgen" dargestellt [93]. Hochbelastende Lebenssituationen bedeuten für die Mitarbeiter:innen der drei Projekte, dass sie ältere Personen antreffen, die sich oftmals in existenzgefährdenden Situationen wie z.B. drohender Wohnungsverlust befinden. Die Ursachen dafür können vielfältig sein. Oft sind es jedoch psychische Beeinträchtigungen oder psychische Erkrankungen, die noch nicht ärztlich diagnostiziert sind. Häufig handelt es sich dabei um depressive Störungen, Wahnvorstellungen oder sich entwickelnde dementielle Prozesse. Die betroffenen älteren Personen leben zurückgezogen und haben kaum Kontakte zu Verwandten, der Nachbarschaft oder zu Freunden und Bekannten in ihrem Wohnumfeld. Hinzu kommen häufig körperliche Erkrankungen und damit einhergehende Mobilitätseinschränkungen. Als Folge davon fühlen sich (oder sind) die betroffenen älteren Personen überfordert und Vernachlässigungstendenzen können zunehmen. Ein Teufelskreis aus sozialer Isolation, der Entwicklung psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen und sozialer Isolation beginnt. Bevor die Mitarbeiter:innen die älteren Frankfurter:innen in hochbelastenden Lebenssituationen antreffen können, sind über einen längeren Zeitraum Maßnahmen erforderlich, um mit den älteren Personen in Kontakt zu kommen Dazu versuchen die Mitarbeiter:innen in den Projekten mehrmals, einen Kontakt zu den betroffenen älteren Frankfurter.innen herzustellen, z.B. durch Telefonanrufe, mehrmaliges Vorbeigehen und klingeln an der Wohnungstür und ggf. kurzen "Flurgesprächen" oder durch den Einwurf von Mitteilungen, die auf die Möglichkeit hinwiesen, sich beraten und begleiten zu lassen. Wenn es gelungen ist, einen ersten Kontakt herzustellen, kann es sein, dass ein Ort gefunden werden muss, an dem ein erstes Gespräch möglich ist, wenn der Zugang zur Wohnung zunächst verweigert wird. Dies kann bspw. ein Café sein. Ist die Kontaktaufnahme geglückt, so stellen die Mitarbeiter:innen bereits im Erstgespräch eine Basis für die weitere Zusammenarbeit mit den älteren Personen her. Dazu ist es notwendig die Eigenständigkeit der Person zu achten, ihren Willen zu respektieren und damit Vertrauen herzustellen. Nichts wird veranlasst oder getan, wenn die betroffene Person nicht damit einverstanden ist. In der weiteren zugehenden Beratung und Begleitung ist es Ziel, die Problemlagen und Schwierigkeiten, die die betroffene Person hat, genau zu erfassen. Dies ist notwendig, um den weiteren Handlungsbedarf herauszufinden und die daraus resultierenden Maßnahmen zu priorisieren. Wesentlich ist, dass die älteren Frankfurter:innen über eine länger andauernde Zeitspanne beraten und auch psychosozial begleitet werden, damit Probleme gelöst und bestehende Schwierigkeiten beseitigt oder zumindest in ihren Auswirkungen gemildert werden. Die Interventionen hierzu sind vielfältig, sie reichen von der Unterstützung bei der Antragstellung bspw. auf Altersgrundsicherung, Moderation von Konflikten im Wohnumfeld oder der Nachbarschaft bis hin zu Kriseninterventionen. Ziel ist es, die Lebenssituation der älteren Person zu stabilisieren und ggf. die Vermittlung erforderlicher Hilfen und Unterstützung. Eine solche Vermittlung gelingt, wenn die Mitarbeiter:innen über gute Netzwerke verfügen. Eingebunden in diese Netzwerke sind die jeweils zuständigen Sozialrathäuser ebenso wie die Sozialbezirksvorsteher:innen, Sozialbezirkspfleger.innen und weitere Akteure, wie z.B. die Wohnungsgesellschaft vor Ort. In beiden exemplarisch vorgestellten Projekten haben die Mitarbeiter:innen ältere Frankfurter:innen, die sich in einer für sie selbst belastenden Lebenssituationen befanden, in den Stadtteilen Westend, Bockenheim, Eckenheim, Eschersheim, Hausen, Ginnheim, Bonames, Heddernheim, Praunheim sowie in der Nordweststadt beraten und in ihrer Alltagbewältigung unterstützt. Auch in den Stadtteilen Sachsenhausen, Niederrad, Goldstein, Schwanheim sowie in den Stadtteilen Nied, Höchst und Unterliederbach waren die Mitarbeiter:innen aktiv. Sie haben die älteren Frankfurter:innen begleitet und sie bei der Lösung ihrer Problemen unterstützt. Bei Schwierigkeiten haben die Mitarbeiter:innen dazu beigetragen, dass diese entweder nicht mehr bestanden oder sie haben Wege aufgezeigt, damit die älteren Frankfurter:innen mit diesen Schwierigkeiten umgehen können und ihre Lebensqualität nachhaltig verbessert wird. Dazu gehörte auch die Beratung im Bereich des Wohnens (insbesondere bei bestehenden Konflikten), die Förderung und Begleitung bei der Wahrnehmung sozialer Kontakte sowie die Vermittlung zusätzlicher Hilfen und Unterstützung. Dies wurde ermöglicht durch die finanzielle Förderung im Rahmen des Frankfurter Programms "Würde im Alter. Im stationären Bereich des Frankfurter Programms "Würde im Alter" sind die Ergebnisse und der Nutzen für die Bewohner:innen zu den einzelnen Querschnittsthemen wie folgt: Sucht im Alter Im Projekt "Sucht im Alter - Schulungen und zugehende Beratung in stationären Einrichtungen der Altenhilfe" wurde die in Präsenzform entwickelte Schulung von Mitarbeiter:innen in der Altenhilfe zu Hintergründen, Umgang und Behandlungsmöglichkeiten bei älteren Menschen mit Suchtproblematik weiterentwickelt in ein Onlineformat. Das Onlineformat erwies sich als nützlich, um die Schulungen in der Ausnahmesituation der Corona-Virus SARS-CoV-2 weiterhin anbieten zu können. Die Unabhängigkeit von einer Örtlichkeit ermöglicht es darüber hinaus, dass die Schulung auch zukünftig einrichtungsübergreifend für die Mitarbeiter:innen der Pflegeeinrichtungen angeboten und in Anspruch genommen werden kann. Das in der Schulung erworbene Wissen befähigt die Einrichtungsmitarbeiter:innen, die Bewohner:innen auf das Angebot der zugehenden Beratung und ggf. Begleitung durch eine:n Mitarbeiter:in der Suchthilfe hinzuweisen, damit die Bewohner:innen dieses Angebot nutzen können, wenn sie es wünschen. So nutzt bspw. eine:n Bewohner:in die Möglichkeit, sich in der Abstinenz unterstützen zu lassen. [94] Gewalt in der Pflege Im Projekt "Gewaltprävention in der Einrichtung" wurden in zwei stationären Pflegeeinrichtungen Interventionsmitarbeiter:innen eingesetzt, deren Aufgabe es ist, durch gezielte Interventionen und deeskalierende Maßnahmen Situationen aufzulösen, in denen es zu gewaltsamen Handeln kommen könnte. Die kurzfristig und situativ abrufbaren Maßnahmen der Interventionskräfte tragen dazu bei, dass die Einrichtungsmitarbeiter:innen entlastet werden und sich die Atmosphäre in den Wohngruppen entspannt und positiv verändert. Sowohl die Bewohner:innen als auch die Mitarbeiter:innen haben einen unmittelbarer Nutzen. [95] Psychische Erkrankungen "Ethisch begründeter Praxisleitfaden für psychiatrische Notfälle in Frankfurter Altenpflegeeinrichtungen." In diesem Projekt wurden Handlungsempfehlungen dazu entwickelt, wie sich die Einrichtungsmitarbeiter:innen in psychiatrischen Krisensituationen verhalten können, um das Recht der Bewohner:innen auf Autonomie zu wahren und dem Anspruch aller Beteiligten auf Schutz und Fürsorge zu entsprechen. Die Bewohner:innen profitieren, wenn die Mitarbeitenden auch in Krisensituation, in denen ein schnelles Handeln zur Abwehr von Schaden notwendig ist, unter Beachtung des rechtlichen Rahmens gut begründet handeln und ihre Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. [96] Palliative Betreuung Im Projekt "Individuelle Bedürfnisse im Zugehen auf das Sterben von Bewohner:innen mit dementiellem Syndrom bei Verhaltensauffälligkeiten" wurde ein Konzept für die psychosoziale Betreuung und Pflege für diesen Personenkreis entwickelt. Grundlage hierfür waren Gespräche mit den Bewohner:innen und ggf. An- und Zugehörigen, ein Austausch der Pflegemitarbeiter:innen über den Nutzen der von ihnen eingesetzten und individuell auf die jeweiligen Bewohner:innen abgestimmten Maßnahmen. Beobachtbar war nach dem Einsatz von Maßnahmen, die nach dem neuentwickelten Konzept ausgerichtet waren eine Minderung oder das Verschwinden von Angstzuständen und Unwohlsein bei den Bewohner:innen und damit auch ein Rückgang der Verhaltensauffälligkeiten. [97] Interkulturalität / Migration Im Projekt "Interkulturalität/ Migration" wird ein Konzept entwickelt, dass es ermöglichen soll, die eingetretene Entfremdung zwischen einzelnen Gruppen von Bewohner:innen mit unterschiedlicher Zuwanderungsgeschichte zu überwinden, um ein besseres Miteinander in der Einrichtung zu erreichen. Grundlage des Projekts ist die Annahme, dass die Entfremdung überwunden werden kann, weil Einstellungen, Werte und Normen einer Person veränderbar sind. Von Bedeutung für eine Veränderung ist u.a. das soziale Umfeld einer Person. Bestätigt wird diese Annahme durch Beobachtungen in unterschiedlichen Wohnbereichen der Pflegeeinrichtung. In Wohnbereichen, in der homogene Gruppen mit homogener Herkunft leben, werden die an die Mitarbeiter:innen und die Mitbewohner:innen gerichteten Erwartungen schnell statisch und rigide. Neuen und Anderem gegenüber besteht eine skeptische und im Zweifel ablehnende Haltung. In Wohnbereichen, in denen Bewohner:innen mit heterogenem kulturellen Hintergrund leben, ist dies nicht der Fall und es gibt eine größere Offenheit gegenüber Neuem und Anderem. Damit trotz bestehender Unterschiedlichkeit ein besseres Miteinander entstehen kann, wurden Maßnahmen entwickelt und durchgeführt, die das Verständnis für das Anderssein und Fremdsein fördern. So wurde z.B. das Angebot des kreativen Gestaltens für die Bewohner:innen in heterogen zusammengesetzten Kleingruppen[98] weiterhin unter Einhaltung der Hygienevorschriften ermöglicht. Wenn es gelingt ein besseres Miteinander in der Einrichtung zu erreichen, dann können die Bewohner:innen in ihrem Alltag davon profitieren, weil sich Konflikte minimieren und sich die Atmosphäre in der Pflegeinrichtung positiv verändern kann. [99] Inklusion "Inklusion: Barrierefreie soziale Teilhabe für alle Bewohner:innen im Haus". Da sich als Folge des Einzuges in eine Pflegeeinrichtung die sozialen Kontakte der Bewohner:innen minimieren können, wurde in diesem Projekt nach Möglichkeiten gesucht, soziale Teilhabe und Kontakte zu ermöglichen, aufrechtzuerhalten und zu erweitern. Dazu wurde die Kommunikationsplattform myo-App implementiert, die auf die spezifischen Bedarfe im Bereich Wohnen und Pflege angepasst ist. Diese Kommunikationsplattform ist von Nutzen, da sie es den Bewohner:innen ermöglicht, ihre An- und Zugehörigen über ihren Alltag, ihr Befinden und ggf. ihren Gesundheitszustand zu informieren. Mitarbeiter:innen der Einrichtung können es mit Einwilligung der Bewohner:innen, bis zu deren jederzeit möglichen Widerruf, übernehmen, Berichte und Neuigkeiten zu erstellen und in der myo-App den An- und Zugehörigen zur Verfügung stellen. Die Kommunikationsplattform wird nicht als Kontrollinstrument verwendet und wahrt die Persönlichkeitsrechte der Bewohner:innen. Auch Bewohner:innen die selbst kein Smartphone bedienen können, bleiben so in Kontakt mit ihren An- und Zugehörigen. [100] Diversität Im Projekt "Diversität: Toleranz für vielfältige Lebensentwürfe" wurden Maßnahmen entwickelt und durchgeführt, die für Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queer (LSBTI:Q) Bewohner:innen ein möglichst diskriminierungsfreies soziales Umfeld schaffen, das von Akzeptanz und Toleranz geprägt ist. So wurde z.B. das Angebot eines "Diversitätscafés" entwickelt. Die Bewohner:innen der Pflegeeinrichtung, die sich von LSBTI:Q Themen angesprochen fühlen oder deren Lebenswelt sich im diversen Kontext bewegt, können mit dem Café einen Raum zum Austausch nutzen. Pandemiebedingt war der Austausch begrenzt auf die Bewohner:innen untereinander und die Mitarbeitenden der Einrichtung. Zukünftig soll es jedoch ein stadtteilbezogenes "Diversitätscafé" geben. Die Bewohner:innen können sich dann auch mit ihren Nachbar:innen außerhalb der Einrichtung austauschen und die Erfahrung machen, nicht allein mit ihren alltäglichen Belangen zu sein. Als Folge davon können die Bewohner:innen für sich neue Möglichkeiten entdecken, um ein lebenswertes, gutes Leben zu führen. [101] Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung Mit rückläufigem Pandemiegeschehen ist im III. Quartal 2022 im Rahmen der Aktionswoche Älterwerden die Durchführung des Fachtages mit den beteiligten Trägern zum Programm "Würde im Alter" geplant. In dem Zusammenhang ist auch die künftig öffentlich wirksame Darstellung der Programminhalte sowie der durchgeführten Maßnahmen und erzielten Ergebnisse vorgesehen. gez.: Feldmann begl.: Laucks Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.05.2019, M 77 Bericht des Magistrats vom 20.11.2023, B 438 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 06.04.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 28.04.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 141 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1595, 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 28.04.2022 Aktenzeichen: 51

EA (Etatanregung Ortsbeirat)

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Schaffung eines Seniorenpasses in Frankfurt

24.03.2022 · Aktualisiert: 03.01.2023

Etatanregung vom 24.03.2022, EA 175 entstanden aus Vorlage: OF 156/8 vom 16.03.2022 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Schaffung eines Seniorenpasses in Frankfurt Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die nötigen Haushaltsmittel bereitgestellt, um einen übertragbaren "Seniorenpass für Frankfurt" zu finanzieren. Mit dem Seniorenpass soll eine Nutzung des RMV zum halben Fahrpreis bei Einzel- und Tagesfahrkarten und der Besuch von Palmengarten, Zoo, Schwimmbädern und den städtischen Museen zu halben Eintrittspreisen ermöglicht werden. Begründung: Bisher gibt es nur für Seniorinnen und Senioren, die von Grundsicherung leben, die Möglichkeit, den RMV vergünstigt zu nutzen und kulturelle Einrichtungen mit reduzierten Eintrittspreisen zu besuchen. Durch steigende Mieten, Energiekosten und Preise werden aber auch zunehmend Seniorinnen und Senioren von Mobilität und gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen, deren Rente knapp über dem Grundsicherungssatz liegt. In vielen deutschen Städten gibt es spezielle Seniorenpässe mit Rabatten für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Frankfurt sollte sich diesen guten Beispielen anschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 331 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2022, TO I, TOP 74 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 175 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 369 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Ablehnung) Aktenzeichen: 51

EA (Etatanregung Ortsbeirat)

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Schaffung eines Seniorenpasses in Frankfurt

22.03.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Etatanregung vom 22.03.2022, EA 149 entstanden aus Vorlage: OF 254/10 vom 06.03.2022 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Schaffung eines Seniorenpasses in Frankfurt Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die nötigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt, um einen "Seniorenpass für Frankfurt" zu finanzieren. Mit dem Seniorenpass soll eine Nutzung des RMV zum halben Fahrpreis bei Einzel- und Tagesfahrkarten sowie der Besuch von Palmengarten, Zoo, Schwimmbädern und den städtischen Museen zu halben Eintrittspreisen ermöglicht werden. Begründung: Bisher gibt es nur für Seniorinnen und Senioren, die von Grundsicherung leben, die Möglichkeit, den RMV vergünstigt zu nutzen und kulturelle Einrichtungen mit reduzierten Eintrittspreisen zu besuchen. Durch steigende Mieten, Energiekosten und Preise werden aber auch zunehmend Seniorinnen und Senioren von Mobilität und gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen, deren Rente knapp über dem Grundsicherungssatz liegt. In vielen deutschen Städten gibt es spezielle Seniorenpässe mit Rabatten für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Frankfurt sollte sich diesen guten Beispielen anschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 330 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2022, TO I, TOP 72 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 149 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 369 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 91 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 149 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO II, TOP 19 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 149 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 369 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Schaffung eines Seniorenpasses in Frankfurt

21.03.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

Antrag vom 21.03.2022, OF 462/6 Betreff: Schaffung eines Seniorenpasses in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die nötigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt, um einen "Seniorenpass für Frankfurt" zu finanzieren. Mit dem Seniorenpass soll eine Nutzung des RMV zum halben Fahrpreis bei Einzel- und Tagesfahrkarten und der Besuch von Palmengarten, Zoo, Schwimmbädern und den städtischen Museen zu halben Eintrittspreisen ermöglicht werden. Begründung: Bisher gibt es nur für Senior*innen, die von Grundsicherung leben, die Möglichkeit, den RMV vergünstigt zu nutzen und kulturelle Einrichtungen zu reduzierten Eintrittspreisen zu besuchen. Durch steigende Mieten, Energiekosten und Preise werden aber auch zunehmend Senior*innen von Mobilität und gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen, deren Rente knapp über dem Grundsicherungssatz liegt. In vielen deutschen Städten gibt es spezielle Seniorenpässe mit Rabatten für ältere Mitbürger*innen. Frankfurt sollte sich diesen guten Beispielen anschließen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 462/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 462/6 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Haushalt 2022 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Schaffung eines Seniorenpasses in Frankfurt

16.03.2022 · Aktualisiert: 19.04.2022

Antrag vom 16.03.2022, OF 156/8 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Schaffung eines Seniorenpasses in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die nötigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt um einen "Seniorenpass für Frankfurt" zu finanzieren. Mit dem Seniorenpass soll eine Nutzung des RMV zum halben Fahrpreis bei Einzel- und Tagesfahrkarten und der Besuch von Palmengarten, Zoo, Schwimmbädern und den städtischen Museen zu halben Eintrittspreisen ermöglicht werden. Begründung: Bisher gibt es nur für Senior*innen die von Grundsicherung leben, die Möglichkeit den RMV vergünstigt zu nutzen und kulturelle Einrichtungen mit reduzierten Eintrittspreisen zu besuchen. Durch steigende Mieten, Energiekosten und Preise werden aber auch zunehmend Senior*innen von Mobilität und gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen deren Rente knapp über dem Grundsicherungssatz liegt. In vielen deutschen Städten gibt es spezielle Seniorenpässe mit Rabatten für ältere Mitbürger*innen. Frankfurt sollte sich diesen guten Beispielen anschließen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 175 2022 Die Vorlage OF 156/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "bereitgestellt um einen" das Wort "übertragbaren" eingefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: LINKE
Weiter lesen

Ideen

Noch keine Ideen zu diesem Thema.