Verbesserung der Versorgung obdachloser Menschen und Prüfung zusätzlicher Landesmittel
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzustellen, wie die psychiatrische und sozialpsychiatrische Versorgung obdachloser Menschen im Ortsbezirk 1 aktuell organisiert ist, insbesondere für Personen mit schweren psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen; 2. zu prüfen, welche Maßnahmen zur Wiedererlangung der Wohnfähigkeit für diese Personengruppe bestehen bzw. ausgebaut werden können; 3. darzulegen, in welchem Umfang in zentralen Lagen des Ortsbezirks 1 eine überregionale Versorgungsfunktion für obdachlose Menschen aus anderen Teilen Hessens übernommen wird und ob hierfür zusätzliche Mittel des Landes Hessen eingeworben werden können.
Begründung
Im Ortsbezirk 1 halten sich regelmäßig obdachlose Menschen auf, von denen ein erheblicher Teil unter schweren psychischen Erkrankungen leidet. Die bestehenden Angebote leisten notwendige Nothilfe, stoßen jedoch insbesondere bei der psychiatrischen Versorgung und der langfristigen Stabilisierung der Betroffenen an ihre Grenzen. Ein Teil der obdachlosen Menschen sucht den Aufenthalt in zentralen innerstädtischen Lagen des Ortsbezirks 1 gezielt, da diese eine höhere Anonymität bieten und zugleich einen besseren Zugang zu niedrigschwelligen Hilfs-, medizinischen und sozialen Angeboten ermöglichen. Großstädte wie Frankfurt wirken daher als Anziehungspunkt, insbesondere für Personen, die kleinere Kommunen oder ländliche Räume meiden. Diese Konzentration ist weniger Ausdruck lokaler Fehlsteuerung als vielmehr Folge der zentralen Versorgungsfunktion Frankfurts innerhalb Hessens. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Hilfesysteme, insbesondere im Bereich der psychiatrischen und sozialpsychiatrischen Betreuung, realistisch auszustatten und die Finanzierung nicht allein der Stadt Frankfurt zu überlassen.