Mieter:innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen
Beschlussvorschlag
- Der beigefügten "Richtlinie zur Ausgabe von Wertgutscheinen für die Unterstützung einer Mitgliedschaft in einem Mieter:innenschutzverein für Mieter:innen mit Wohnsitz in Frankfurt am Main" wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis,
- a)mit Etatantrag E 66/24 zum Haushalt 2024/2025 Mittel in Höhe von 100 T€ für 2025 in der Kontengruppe 60, 61, 67-69 "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" eingestellt wurden.
- b)die Zahlungen aus der Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse" erfolgen. Die Beordnung der Mittel erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses.
- c)die Bewilligung der Zuschüsse (Ausgabe der Gutscheine) erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des Etatantrages.
- Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen - wird ermächtigt, Wertgutscheine nach fachgerechter Prüfung eines Antrags nach den in der Richtlinie festgelegten Voraussetzungen an Mieter:innen auszugeben und den Wert jedes Gutscheins im Nachgang an die jeweiligen Mieter:innenschutzvereine nach erfolgter Abrechnung auszuzahlen.
Begründung
A. Allgemeines
A. Zielsetzung Rund um die Anmietung einer Wohnung entstehen immer wieder Spannungen, wie z. B. um die Abrechnung von Betriebskosten, die richtige Kalkulation von Mieterhöhungen oder etwa die Beseitigung von Mängeln und hierbei bestehenden Minderungsansprüchen. Im überaus komplexen Feld des Mietrechts bedarf es hierbei zur Klärung und Befriedung von Diskussionspunkten oftmals qualifizierten Rechtsbeistands. Die Stadt Frankfurt hält kostenfreie und fachlich hoch qualifizierte Beratungsangebote wie die Mietrechtliche Beratungsstelle oder die Stabsstelle Mieterschutz vor, die tiefgreifend und detailliert beraten. Insbesondere die Stabsstelle Mieterschutz leistet dabei auch ggf. längerfristige, begleitende Rechtsberatung. Eine Vertretung der Mieter:innen gegenüber den Vermietenden und die Führung von eventuell notwendigen Schriftverkehr ist der Stadt Frankfurt jedoch rechtlich nicht möglich. Es entsteht die Situation, dass Mieter:innen gegebenenfalls nicht adäquat rechtlich vertreten sind. Ein Weg zur Erlangung einer guten, vergleichsweise günstigen und qualifizierten Vertretung ist die Mitgliedschaft in einem Mieter:innenschutzverein. Manche Mieter:innen in Frankfurt sind aufgrund ihrer finanziellen Situation jedoch nicht in der Lage, die Kosten für die Mitgliedschaft in einem Mieter:innenschutzverein zu tragen. Die vorliegende Richtlinie soll bedürftigen Mieter:innen ermöglichen, unabhängig von der gegebenen Einkommenssituation eine gute rechtliche Vertretung zu erlangen.
B. Finanzielle Auswirkungen
B. Alternativen keine
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
C. Lösung Um eine formelle rechtliche Vertretung von Mieter:innen, dort wo nötig, unabhängig von der finanziellen Ausstattung der Haushalte zu ermöglichen, werden auf Antrag und nach Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit Wertgutscheine ausgegeben. Diese werden bei Mieter:innenschutzvereinen, die an diesem Verfahren teilnehmen, zur Finanzierung einer neuen, einjährigen Mitgliedschaft akzeptiert. Die Vereine rechnen mit der Stadt Frankfurt den Gutscheinwert ab. Im Rahmen der abgeschlossenen Mitgliedschaft leisten die Mieter:innenschutzvereine den benötigten Rechtsbeistand für die Mieter:innen. Die Richtlinie stellt ein Verfahren im Sinne des Etatantrages dar, mithilfe dessen die ausgelobten Mittel in Höhe von insgesamt 100.000,00 € als Gutscheine mit einem Wert von je € 100,00 bedürftigen Haushalten zur Verfügung gestellt werden. Hierbei ergibt sich aus dem Weg der Abrechnung der Gutscheinsvaluta mit den teilnehmenden Vereinen für die Gutscheinsbezieher:innen der Vorteil, nicht in Vorlage treten zu müssen. Der gewählte Wert eines einzelnen Gutscheins in Höhe von € 100,00 ermöglicht die Förderung möglichst vieler Haushalte. Die Höhe des Gutscheins ergibt sich auf Grundlage der anfallenden Kosten für die Vereine. Die Vereine schließen regelhaft zweijährige Mitgliedschaften. Im Rahmen der Kooperation mit der Stadt wird eine einjährige Mitgliedschaft abgeschlossen, was höhere Kosten mit sich bringt. Zudem wird davon ausgegangen, dass es sich um arbeitsintensive Fälle handelt, die über die Beratung durch städtische Stellen nicht mehr abgedeckt werden können. Für die Vertragsverhältnisse ergibt sich aus der professionell durch die Mieter:innenschutzvereine mit den Vermietenden geführte Kommunikation eine Möglichkeit zur Klärung von rechtlichen Fragestellungen und damit zur Befriedung bei Spannungen.
D. Klimaschutz
D. Öffentlichkeitsbeteiligung Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht vorgeschrieben. Die im Stadtgebiet Frankfurt am Main auftretenden Mieter:innenschutzvereine wurden beteiligt.