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Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen

Vorlagentyp: NR FDP

Inhalt

Antrag vom 26.01.2026, NR 1505

Betreff: Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen Die Stadtverordnetenversammlung möge unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen die M 213/25 beschließen:

  1. Im Punkt 1 wird der Erbbauzins für Wohnerbbaurechte auf Basis von 2,25 % festgesetzt.

  2. Im Punkt 1.1 wird der Erbbauzins bei Abschluss neuer Erbbaurechtsverträge für selbstgenutztes Wohneigentum auf 1,75 % des Bodenwertes abgesenkt.

  3. Punkt 1.2 wird gestrichen, da eine weitere Vergünstigung für den s.g. Förderweg 1 und 2 nicht erforderlich ist und eine Förderung nicht ertragsorientierter Vermietung bereits durch Punkt 1.3 abgedeckt wird.

  4. Punkt 1.3 wird dementsprechend ergänzt, dass er auch für Neubauprojekte gelten kann, sofern der Vermieter sich an die Kriterien dieses Punktes hält. Damit kann der Vermieter - sowohl private Eigentümer als auch Genossenschaften - den Erbbauzins auf 30 % der Mieteinnahmen deckeln.

  5. Die Regelung unter Punkt 6 "Familienermäßigung" wird dahingehend geändert, dass Familien, die bereits eine besondere finanzielle Mehrbelastung tragen, durch den Wegfall der bisherigen Familienförderung nicht benachteiligt werden. Stattdessen sollen individuelle Lösungen angeboten werden. Begründung: Ziel ist es, den Erwerb von Wohneigentum für breite Bevölkerungsschichten in Frankfurt zu erleichtern und insbesondere Familien, junge Menschen und Ersterwerber zu fördern. Die aktuell hohen Erbpachtzinsen in Frankfurt erschweren den Eigentumserwerb für viele Bürgerinnen und Bürger. Ein attraktiver, niedriger Erbpachtzins entspricht positiven Erfahrungen anderer Städte wie bspw. Hamburg. Im Zuge der laufenden Reform der städtischen Erbbaurechte soll die bisherige Familienförderung bei Erbbaurechten deutlich eingeschränkt werden: Statt einer prozentualen Ermäßigung des Erbbauzinses pro Kind ist künftig eine Deckelung auf einen festen Höchstbetrag pro Kind und Jahr vorgesehen, was für viele Familien eine Mehrbelastung von mehreren Tausend Euro jährlich bedeuten kann. Die Stadt Frankfurt leistet damit einen gezielten Beitrag zur Eigentumsbildung, Durchmischung und sozialen Stabilisierung Durch die Öffnung von Punkt 1.3 werden Vermieter mit geringeren Mieterträgen begünstigt. Aufgrund der im Jahr 2025 erhöhten Förderbedingungen für den sogenannten sozialen Wohnungsbau ist eine weitere Förderung wie im Punkt 1.2 vorgesehen nicht mehr erforderlich.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 213 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026

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