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Prozesse zur Beantragung zu Förderwegen vereinheitlichen

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Wohnraumförderung ist ein sehr komplexes Feld und beinhaltet eine große Anzahl von Antragsverfahren, die in wesentlichen Punkten nicht miteinander kompatibel sind, weder rechtlich noch inhaltlich. Tatsächlich unterscheiden sich die Voraussetzungen zum Bezug einer Wohnung für Bezieher:innen höherer Einkommen so stark von denen für den Bezug von Sozialwohnungen, dass eine Vermischung der beiden Antragsverfahren nicht sinnvoll ist. Antragstellende für Sozialwohnungen werden jedoch bei Einkommensüberschreitung auf die Möglichkeit hingewiesen, dass sie eine Bescheinigung für Wohnungen des Förderwegs II erhalten können, wenn sie einen diesbezüglichen Antrag stellen. Aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen ist dies nicht anders möglich. Antragstellende für Förderweg II-Bescheinigungen wiederum können bei Einkommensunterschreitung nicht automatisch für den Bezug von Sozialwohnungen registriert werden, da hierfür zusätzlich noch weitere Voraussetzungen, wie eine unzureichende Wohnsituation sowie Dauer und Ort des derzeitigen Lebensmittelpunktes zu überprüfen sind. Diese Vorbedingungen werden im Förderweg II nicht abgefragt, da sie dort nicht relevant sind. Derzeit kann der Einkommensrechner auf der Seite frankfurt-fairmieten.de bereits für beide Belange als unverbindliche Hilfestellung genutzt werden. Im Rahmen der Umstellung der Antragsverfahren auf vollständig digitale Prozesse wird der Magistrat den Wunsch des Ortsbeirats berücksichtigen. Der Magistrat ist bemüht, Bearbeitungszeiten in Antragsverfahren möglichst kurz zu halten. Tatsächlich entsteht der größte Zeitverlust dadurch, dass in der Mehrzahl der Verfahren entscheidungsrelevante Unterlagen nachgefordert werden müssen. Daraus resultiert oft eine längere Bearbeitungspause, bis die Nachweise eingereicht werden.

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