Immer wieder möchten Schulen die sogenannten Hausmeisterwohnungen für schulische Zwecke nutzen. Vor einem Jahr berichtet
Frage an den Magistrat
Immer wieder möchten Schulen die sogenannten Hausmeisterwohnungen für schulische Zwecke nutzen. Vor einem Jahr berichtete der Magistrat, dass 28 Schulen das so tun. Im Bildungsausschuss am 19.01.2026 entgegnete die zuständige Dezernentin auf eine diesbezügliche Frage, dass der Umnutzung solcher Wohnungen eine Zweckentfremdung im Weg stünde. Zudem sei bei Wohnungen mit Schulnutzung, die nicht im Schulgebäude liegen, ein zweiter Rettungsweg nötig. Ich frage den Magistrat: Gibt es schon eine gültige und für weitere Wohnungen anwendbare Ausnahmeregelung von der Zweckentfremdung für die schulgenutzten Wohnungen bzw. eine umsetzbare Strategie, wie die Wohnungen für die jeweilige Schule am besten genutzt werden können?
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