Vorkaufsrechte, Leerstand, Finanzen - Transparenz schaffen!
Vorlagentyp: B
Bericht
Zu
- Die Vertraulichkeit dient dem Schutz der Vertragspartner, nicht nur im Hinblick auf die personenbezogenen Daten, sondern auch betreffend die Vertragskonditionen. Sie kann nur durch den Magistrat aufgehoben werden. Zu
- Die Vermietung der leerstehenden Wohnungen ist insoweit zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv, als die Vergabe im Wege einer Konzeptvergabe erfolgen soll und durch die Leerstände entsprechender Freiraum gegeben ist, in welchem die Konzepte darstellbar sind. In dem Objekt Wittelsbacherallee 89 sind beispielsweise zunächst Sanierungsarbeiten durchzuführen, bevor eine erneute Vermietung erfolgen kann. Zu
- Die Privatisierung, der im Vorkaufsrecht erworbene Liegenschaften hat bereits begonnen und zwar mit dem Objekt Wittelsbacherallee
- Die anderen Liegenschaften folgen unmittelbar im Anschluss. Die gezahlten Kaufpreise und Nebenkosten sind mit den zu erwirtschaftenden Erbbauzinsen nicht unbedingt vergleichbar. Alle im Wege des Milieuschutz-Vorkaufsrechts erworbene Liegenschaften werden in Form des Erbbaurechtes privatisiert. Zu
- Es wurden in keinem Fall Vorkaufsrechte zu Gunsten Dritter gemäß § 27 a BauGB ausgeübt.