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Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen

Vorlagentyp: NR GRÜNE SPD Volt

Antrag

Die Vorlage M 213/25 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Punkt 6 - "Familienermäßigung" folgender Halbsatz gestrichen wird: ", die Reduzierung soll einen Betrag in Höhe von Euro 500,- pro Jahr und Kind nicht übersteigen"

Begründung

Bisher war in der M 213/25 vorgesehen, dass die Reduzierung im Rahmen der Familienermäßigung einen Betrag von 500,- pro Jahr und Kind nicht übersteigt. Diese Regelung sollte eigentlich für neue Verträge gelten, würde allerdings unbeabsichtigt auch für alte Erbbaurechtsverträge greifen, da die bisher gewährte schuldrechtliche Familienermäßigung unter dem Vorbehalt des Widerrufs wegen gegenlautender Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung steht. Die unveränderte M 213/25 wäre ein solcher Beschluss, der ab sofort eine Modifizierung der Familienermäßigung auch für Altverträge nach sich ziehen würde. Diese Kappung auf 500,- € pro Kind würde viele Familien also schlechter stellen als bisher. Das widerspricht der mit der Neuregelung der Erbbaurechtsvergabe verbundenen Intention.

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