ABG Mieter schriftlich informieren (Münzenberger/Rotlintstr.)
Antrag
- Die ABG soll die Mieterinnen der Liegenschaften in der Münzenberger Str. 10 bis 12 und Rotlintstr. 105 bis 113 u. 115 bis 119 schriftlich inkl. aller Details und so konkret wie möglich über die Entmietungs/Modernisierungsmaßnahmen informieren.
- Die ABG soll Abstand davon nehmen, dass Mieter und Mieterinnen über Tage oder Jahre ihr Zuhause verlieren.
Begründung
Schriftliche Informationen sind Voraussetzung, um sich Hilfe bei einem Anwalt oder Mieterschutzverein zu holen. Wir leben in einem Rechtsstaat, hat Herr Junker einmal selbst gesagt. Nun soll er sich auch daran halten. ABG Mitarbeiter, die in den oben genannten Liegenschaften zu dritt klingeln, und die verängstigten Mieterinnen bedrängen auszuziehen und ihnen irgendwas mündlich zu versprechen ist eine schreckliche Vorgehensweise. Vereinbarungen müssen schriftlich/rechtssicher übermittelt werden. Kürzlich wurde bekannt, dass einem Mieter drei Monaten die Therme nicht reparieren wurde (lohnt sich nicht mehr laut ABG). Das heißt, er hatt mindestens drei Monaten keine Heizung und kein warmes Wasser mehr. Klar, so kann man ganz ohne schriftliches Dokumente Fakten schaffen und einen unfairen Krieg mit den Mieterinnen starten, in der Hoffnung, dass viele einknicken und mündliche Angebote der ABG annehmen. Nicht mit der Gartenpartei Ffm. Entmieten ist unmenschlich und unnötig. Die energetischen Sanierungen zum Beispiel um die Butzbacher Str 52 durch die ABG, sind ohne Entmietung, nicht mal für eine Stunde, erfolgreich durchgeführt worden. Auch wurde dort schriftlich mitgeteilt, dass in Zukunft Fernwärme angeschlossen werden kann, ganz ohne Entmietung.
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