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Unterstützung für Nachfolgeregelungen von Handwerksbetrieben

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Die "Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main für die Unterstützung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk" wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
  2. Der Magistrat vollzieht die dem Beschluss zugrunde liegenden Fördermaßnahmen und gewährt bei der Übernahme eines Handwerksbetriebes auf Antrag und unter Einhaltung der jeweiligen Unterstützungsvoraussetzungen Zuschüsse für den Kaufpreis (Basisförderung), für übernommene und neu geschaffene sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze (Beschäftigungsbonus), für Investitionen in Maßnahmen der Modernisierung und Digitalisierung (Investitionsförderung) sowie für Qualifizierungsmaßnahmen der Übernehmenden (Qualifizierungsbonus).
  3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die dargestellten Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Übernahme von Handwerksbetrieben nach den allgemeinen Förderrichtlinien der Stadt Frankfurt am Main richten.
  4. Die Förderung ist als De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 auszugestalten.
  5. Die Finanzierung ist innerhalb des Budgets des Dezernates IV, Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing sichergestellt. Hierbei dient zur Kenntnis, dass mit dem Etatantrag 247 aus 2024 im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 275 T€ im Budget des Dezernates IV, Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, veranschlagt waren und unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit im Jahr 2026 verwendet werden können.
  6. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Förderbedarf aus den von der Handwerkskammer prognostizierten Betriebsübergaben der rund 7.400 Handwerksbetriebe in Frankfurt ergibt. Eine Fortführung der Unterstützung für Nachfolgerregelungen von Handwerksbetrieben in den Folgejahren wäre Gegenstand gesonderter Beschlüsse.
  7. Die Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und ist gültig bis zum 31.12.2026.
  8. Der Magistrat wird beauftragt, alles Erforderliche zur Umsetzung der Richtlinie zu veranlassen.

Begründung

A. Allgemeines

Die Richtlinie soll Unternehmensnachfolgen im Handwerk fördern, um den Bestand von Handwerksbetrieben in Frankfurt am Main zu sichern. Damit werden Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts gestärkt und die Versorgung mit handwerklichen Dienstleistungen gewährleistet.

B. Finanzielle Auswirkungen

Beschränkung der Förderung von Handwerksbetrieben auf bestehende Beratungsleistungen und somit Verzicht auf weitere bzw. monetäre Anreize zur Stärkung des Handwerksstandorts Frankfurt am Main.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Die Stadt Frankfurt am Main stellt die dem Vortrag zugrundeliegenden Fördermaßnahmen bereit und gewährt bei Übernahme eines Handwerksbetriebes auf Antrag und unter der Bedingung der Einhaltung der Fördervoraussetzungen Zuschüsse für: · Kaufpreis (Basisförderung) · für übernommene und neu geschaffene Arbeitsplätze (Beschäftigungsbonus) · Investitionen in Modernisierung und Digitalisierung (Investitionsförderung) · Qualifizierungsmaßnahmen für Übernehmende (Qualifizierungsbonus) Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe nach EU-Verordnung Nr. 2023/2831 und ist damit beihilferechtlich unbedenklich. Das federführende Dezernat IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing - ist mit der Umsetzung der Fördermaßnahmen betraut und kann die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH im Rahmen der bestehenden Betrauung beratend und ohne Entscheidungsbefugnis einsetzen.

D. Klimaschutz

Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil diese nicht notwendig ist. Eine Information der Öffentlichkeit und insbesondere der Zielgruppe zur Fördermaßnahme wird durch eine begleitende Kommunikation auf unterschiedlichen Kanälen und unter beratender Unterstützung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH erfolgen.