E-Mobilität im Ortsbezirk 10 weiter ausbauen
Stellungnahme des Magistrats
Bevor der Magistrat auf die konkrete Fragestellung eingeht, verweist er auf die vorherigen Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Herrn Stadtrat Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025. Darin wurde das weitere Verfahren zum Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen ausführlich beschrieben. Zentrale Aspekte aus diesen Stellungnahmen und dem Schreiben sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4835 (M 140)) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Der Magistrat geht davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten sowie halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet wird. In Frankfurt am Main soll auf öffentlichen Verkehrsflächen daher nur die unbedingt erforderliche Grundversorgung sichergestellt werden. In einer ersten Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und sieben Standorte mit schnellen DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Die bisherigen Erfahrungen hat die Stadt ausgewertet und zur weiteren Planung eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Im nächsten Schritt wurden nun die Standortplanung und das weitere Vorgehen zum flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt extern ausgeschrieben. Es werden bis Ende des Jahres durch eine Fachfirma zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt, die, je nach Bedarf, in den kommenden Jahren sukzessive ergänzt werden. Festgelegte und veröffentlichte Standorte können auf Antrag von E-Ladeinfrastruktur-Betreibern umgesetzt werden. Den genauen Ablauf der Zuteilung auf die Bewerber wird die Stadt zu gegebener Zeit bekannt geben. Die dynamische Weiterentwicklung des Themas Elektromobilität wird künftig eine ständige Anpassung der städtischen Strategien erfordern. Für den Einbau von Ladeanschlüssen in Bordsteinen gibt es bisher noch keine Anträge von Betreibern, die dieses System im Stadtgebiet umsetzen wollen.