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Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei der Rodung sowie Zweckentfremdung eines Teils des städtischen Grundstückes Gemarkung Preungesheim (0509), Flur 8, Flurstück 237/2, handelt es sich um eine nicht genehmigte Nutzung. Dementsprechend hat der Magistrat die Verursacher:innen aufgefordert, die Zweckentfremdung zu unterlassen und die Fläche zu räumen. Mit der Räumung wurde begonnen, der Magistrat geht davon aus, dass die Räumung bis Ende November erfolgt ist.