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Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der der Anfrage zugrundeliegende Sachverhalt existiert nicht mehr, so dass der Kern der Anfrage entfallen ist. Beim Aufbau der Webseite der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) zum diesjährigen Weihnachtsmarkt wurde für die Rubrik "Häufige Fragen" zur Frage "Welche Gegenstände sind auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt verboten?" versehentlich die Liste der auf der Dippemess verbotenen Gegenstände übernommen. Den Redakteuren der Homepage war nicht bewusst, dass Weihnachtsmarkt und Dippemess in dieser Hinsicht rechtlich unterschiedlich zu bewerten sind. Nachdem dieser Fehler der TCF im Oktober bekannt wurde, wurde er umgehend korrigiert. Cannabis und Cannabisprodukte wurden aus der Liste der verbotenen Gegenstände gelöscht. Stattdessen findet sich dort nun der Hinweis auf die allgemeine Gesetzeslage, wonach der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von minderjährigen Personen zu jeder Uhrzeit sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten ist. Die Frage nach einer Rechtsgrundlage für das vermeintlich von der TCF ausgesprochene Verbot des Mitführens von Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt muss daher aktuell nicht beantwortet werden.

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