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Sanierung eines Gehwegs an den Ernst-Reuter-Schulen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat wird die Sanierung und Erneuerung des angesprochenen Gehwegabschnittes in sein Bauprogramm aufnehmen. Die Arbeiten können jedoch aufgrund der entstehenden Beeinträchtigungen des Fahrzeug- und Fußverkehrs nicht während des regulären Schulbetriebes stattfinden. Die Ausführung ist also lediglich in den Ferien und damit frühestens in den Osterferien 2026 möglich. Bis dahin wird der Magistrat Schadstellen provisorisch beseitigen und die Verkehrssicherheit gewährleisten.

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