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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2024 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2024 und der Lagebericht 2024 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main durch die bestellten Abschlussprüfer BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 am 11.09.2025 erteilt wurden.
  2. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024, der Lagebericht 2024, der Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 und die Stellungnahme der Betriebsleitung werden zustimmend zur Kenntnis genommen: Die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung des Eigenbetriebs werden durch die Gewinnausschüttung nicht beeinträchtigt.
  3. Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt:
    • a)Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite beträgt EUR 777.886.845,02
    • b)Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 4.038.158,59
  4. Der Lagebericht 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gebilligt.
  5. Der Jahresgewinn 2024 in Höhe von 4.038.158,59 EUR soll wie folgt verwendet werden: · ein Teilbetrag des Jahresgewinns 2024 in Höhe von 2.112.000,00 Euro soll als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet werden · zusammen mit dem bereinigten Gewinnvortrag aus dem Jahresabschluss 2023 in Höhe von 5.304.301,32 Euro ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 7.230.459,91 Euro, dieser soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
  6. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
  7. Der Bericht der Betriebskommission über deren Tätigkeit für das Wirtschaftsjahr 2024 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex, der Compliance Bericht für das Jahr 2024 der Stadtentwässerung Frankfurt am Main sowie die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) werden zur Kenntnis genommen.

Begründung

A. Allgemeines

Für den Jahresabschluss 2024 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBG) in der Fassung vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.04.2025, Anwendung. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBG hat sich die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main in ihrer Sitzung am 25. September 2025 mit dem Jahresabschluss 2024 und der Gewinnverwendung befasst. Die Betriebskommission hat den Jahresabschluss zum 31.12.2024 und den Lagebericht 2024 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und die Gewinnverwendung wie beantragt zu beschließen.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 39
Sonderausschusses für Controlling und Revision
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke AFD VOLT FRAKTION FDP BFF-BIG
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 40
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke VOLT FDP BFF-BIG AFD FRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 43
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT FRAKTION Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 45
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 51
Angenommen
Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT FRAKTION Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF