Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main am Landes-Förderprogramm "Zukunft Innenstadt"

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 185 Betreff: Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main am Landes-Förderprogramm "Zukunft Innenstadt" Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 I. Es wird zugestimmt, dass sich die Stadt Frankfurt am Main am Landes-Förderprogramm "Zukunft Innenstadt" des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum mit folgenden eingereichten Projekten beteiligt: - Projekt 1: MINT für die Frankfurter Innenstadt; - Projekt 2: Bahnhofsviertel Frankfurt: Neugestaltung Kaisertor; - Projekt 3: Bahnhofsviertel Frankfurt: Placemaking für Urban Healing - François-Mitterrand-Platz; - Projekt 4: Grüne, blaue, bunte, statt graue Dächer; - Projekt 5: Innenstadt-Hub als Dritter Ort mit neuen Begegnungs- und Bildungskonzepten. II. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main zur Wahrung der Teilnahmefrist bereits am 25. September 2025 den in der Anlage beigefügten Antrag zur Förderung der unter Ziffer I genannten Projekte gestellt hat. III. Es dient weiter zur Kenntnis, dass im Falle einer Förderzusage durch das Land Hessen die Finanzierung aus dem zuständigen Dezernat, unter dem Vorbehalt eines rechtskräftigen Haushalts, sicherzustellen ist. IV. Der Magistrat wird beauftragt, im Falle einer investiven Mittelverwendung eine Einzelbeschlussfassung herbeizuführen und alles Erforderliche zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Landesprogramm "Zukunft Innenstadt" verfolgt das Land Hessen das Ziel, Städte und Gemeinden bei der Entwicklung multifunktionaler, lebenswerter und resilienter Innenstädte zu unterstützen. Die aktuelle Ausschreibung steht unter dem Leitmotiv "Experimentieren, ausprobieren, einfach mal machen". Die Stadt Frankfurt am Main hat sich mit fünf modellhaften Projektvorschlägen beworben, die auf bestehenden kommunalen Strategien aufbauen und neue Impulse für die nachhaltige Entwicklung der Innenstadt setzen. Das beantragte Maßnahmenpaket verbindet Bildung, Stadtraumgestaltung, Klimaanpassung und soziale Teilhabe mit Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing. Es trägt zur Umsetzung zentraler städtischer Strategien bei, insbesondere des Innenstadtkonzeptes des Stadtplanungsamts sowie der Masterpläne und Strategiepapiere Tourismus 2030, ErlebnisCity Frankfurt, Kreativwirtschaft, Kulturentwicklung, SmartCity und 100% Klimaschutz. Gemeinsam leisten die Projekte einen substantiellen Beitrag zur Belebung, Diversifizierung und Attraktivitätssteigerung der Frankfurter Innenstadt. B. Alternativen Ein Verzicht auf die Teilnahme am Landesprogramm "Zukunft Innenstadt" würde bedeuten, dass die Stadt Frankfurt am Main auf eine bedeutende Fördermöglichkeit des Landes Hessen zur Finanzierung und Umsetzung innovativer Innenstadtprojekte verzichtet. Die im Antrag beschriebenen Maßnahmen wären ohne Landesförderung nur eingeschränkt realisierbar, da sie zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen erfordern. Darüber hinaus würde ein Nichtmitwirken die städtische Zielsetzung, die Innenstadt im Rahmen der Innenstadtstrategie zukunftsfähig auszurichten, verzögern und die Möglichkeit der überregionalen Profilierung mindern. C. Lösung Die Stadt Frankfurt am Main entscheidet, sich mit einem ressortübergreifenden Maßnahmenpaket am Programm "Zukunft Innenstadt" zu beteiligen. Die Projekte wurden in enger Abstimmung zwischen den Dezernaten III - Planen und Wohnen, IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing und XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen entwickelt. · Dezernat IV ist federführend für die Projekte 1 bis 3 verantwortlich. · Bei Dezernat III liegt die Federführung für Projekt 4. · Für Projekt 5 übernimmt Dezernat XI die Federführung, in enger Kooperation mit den Dezernaten III und V. Die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit lokalen Partnern aus Wirtschaft, Kultur, Bildung und Zivilgesellschaft. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Bei den Projektvorschlägen 1 und 2 ist der Gestaltungsspielraum zu gering und liegt der Nutzen der Öffentlichkeit vielmehr in der schnellen Umsetzung. Im Rahmen der vorgeschlagenen Projekte 3, 4 und 5 sind öffentliche Diskurse integraler Bestandteil der Planungsprozesse. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die maximale Fördersumme des Landes Hessen pro Kommune beträgt 200.000 € und erfolgt im Rahmen einer projektbezogenen Förderung. Der kommunale Eigenanteil von maximal 20 % (entspricht bis zu 40.000 €) wird - je nach Projektzuschlag - von den jeweils beteiligten Dezernaten III (Planen und Wohnen), IV (Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing) sowie XI (Bildung, Immobilien und Neues Bauen) getragen. Die Mittelbereitstellung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit aus den entsprechenden Produktgruppen der beteiligten Dezernate. Nach Bewilligung durch das Land werden die Projektmittel zweckgebunden verwendet und projektbezogen gemäß den landesseitigen Förderrichtlinien abgerechnet. Anlage _Foerderantrag (ca. 7,7 MB) Anlage _Foerderrichtlinie (ca. 369 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.11.2025, OA 580 Antrag vom 22.11.2025, OF 1807/1 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt; Linke und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 580 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU, BFF-BIG und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 185 = Ablehnung, OA 580 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 185 und OA 580 = Annahme)

Beratungsverlauf 1 Sitzung

40
40. Sitzung Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt; Linke und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Annahme:
Linke BFF-BIG
Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP AfD Volt

Verknüpfte Vorlagen