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Neuausschreibung des Weingutes der Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Ausschreibung wurde auf einer stadteigenen Website veröffentlicht. Umfang der Verpachtung, Angebotspreis, Sortenkonzept, Qualitätskonzept, Ökologisches Konzept, Investitionsbereitschaft, Imagebildung für die Stadt Frankfurt, Business- und Marketingplan, Referenzen der Bewerber. Die Pacht beträgt 30 Jahre. Die Kosten wurden von hier nicht ermittelt; alle Kosten haben die Bieter zu tragen. Tatsächlich bedarf es einer Umstellung. Bei mehrjährigen Kulturen, wie den Reben, beträgt die Umstellungsdauer, die durchlaufen werden muss, bevor die geernteten Trauben oder der daraus hergestellte Wein mit einem Öko-/Bio-Hinweis vermarktet werden darf, mindestens 36 Monate. Ein Ruhen ist nicht erforderlich. Die Bemessung der Pacht anhand von Umsatzzahlen ist im Bereich der Urproduktion unüblich. Tatsächlich wird die Pacht für Weingärten anhand von Vergleichszahlen ermittelt und die Gebäude nach dem Ertragswertverfahren. Nach Ablauf des Pachtvertrages wird der derzeitige Pächter der Stadt im Wesentlichen überjährige Weinberge mit umfangreichen Fehlstellen zurückgeben. Auch die Wirtschaftsstelle ist sanierungsbedürftig. Diese Umstände sind bei der Neubemessung der Pacht in angemessenem Umfange zu berücksichtigen. Bei dem bisherigen Pachtvertrag handelt es sich vergaberechtlich um eine Konzession i.S.d. § 105 I Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da er eine Abnahmeverpflichtung der Stadt für eine bestimmte Menge des dort produzierten Weines enthält. Konzessionen dürfen nach § 3 I Konzessionsvergabeordnung (KonVgV) nicht auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, sondern unterliegen einer Höchstlaufzeit. Eine konkrete Vorgabe für die Dauer dieser Höchstlaufzeit ist dem Gesetz zwar nicht zu entnehmen, jedoch wird als Richtwert 5 Jahre angegeben (§ 3 II KonzVgV). Selbst wenn die Möglichkeit einer Verlängerung besteht, ist gleichwohl die Stadt Frankfurt am Main unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten verpflichtet, die Konzession zu beenden. Diese Auffassung steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH. Im Urteil aus dem Jahre 2006 wird das damit begründet, dass der Auftrag über viele Jahre dem Markt entzogen werde und hierdurch eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs stattfinde. Der Pächter wurde am 28.09.2020 in einem persönlichen Gespräch über die Absichten der Stadt informiert, er wurde in dem Zuge auch darüber informiert, dass er sich ebenfalls an der Konzeptvergabe beteiligen könne, was er getan hat. Die Stadt hat hierzu Herrn Prof. Dr. Hoffmann aus Winkel beauftragt. Die Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern der Politik und Experten zusammen. Die fachliche Betreuung erfolgt durch frühere Lehrkräfte der Hochschule resp. des Versuchsweinguts in Geisenheim. Die Stadt ist zu keinen Ablösezahlungen verpflichtet. Das Weingut der Stadt Frankfurt am Main verfügt ausschließlich über eigene Flächen. Seit der Verpachtung zum 01.01.1994 sind Flächen nur in äußerst geringem Umfange für den Verkehrswegebau übertragen worden. Um nicht erneut eine Konzession zu vergeben, wird bei der Konzeptvergabe keine Abnahmemenge verhandelt. Ob und zu welchen Konditionen der Wein bspw. durch das Protokoll der Stadt eingekauft wird, ist nicht Bestandteil der Verhandlungen zur Neuvergabe des Weingutes. Entsprechende Bestrebungen bestehen nicht, die derzeit übergangsweise verpachtete Weinstube wurde als separates Los ausgeschrieben. Für die Weinstube im Römer wurde eine Nettojahrespacht in Höhe von ca. 33.000,00 € erzielt. Das Steinerne Haus wurde für ca. 5.000,00 € im Monat verpachtet; eine etwaige Revitalisierung steht nicht im Zusammenhang mit der beabsichtigten Neuverpachtung des Weinguts. Die Kosten werden noch ermittelt.

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