Sicherung Frankfurter Feste: Finanzierung in 2026
Begründung
A. Allgemeines
Frankfurter Feste sind seit vielen Jahren ein zentraler Bestandteil des kulturellen und touristischen Lebens der Stadt. Sie prägen das Image Frankfurts und tragen wesentlich zur Attraktivität des Standortes für Touristen aus dem In- und Ausland bei. Neben der kulturellen Bedeutung leisten sie einen erheblichen wirtschaftlichen Beitrag für Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel, in dem sie beispielsweise zusätzliche Übernachtungen erzeugen. Die aktuelle Sicherheitslage erfordert immer umfangreichere Maßnahmen um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen und Festen zu gewährleisten. So umfassen die behördlich geforderten Auflagen für Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen zusätzliche Absperrungen, Zugangskontrollen sowie technische Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr. Die damit verbundenen Kosten übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der Veranstalter erheblich. Ohne eine öffentliche Bezuschussung ist die Durchführung der Feste gefährdet. Die Verwendung des Tourismusbeitrags bietet hier eine sachgerechte Grundlage, da er zweckgebunden zur Förderung des touristischen Angebots eingesetzt werden soll.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine. Sofern keine finanzielle Unterstützung für die behördlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen gewährt wird, ist die Durchführung zahlreicher Veranstaltungen und Feste nicht gewährleistet, da die hieraus resultierende finanzielle Mehrbelastung von den Veranstaltern nicht getragen werden kann.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Gemäß § 1 Abs. II der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) soll der Tourismusbeitrag zur Förderung der zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen dienen. Sowohl das Stadtmarketing (Stabsstelle 81) als auch das Ordnungsamt (Amt 32) fördern die Durchführung von Veranstaltungen zu touristischen Zwecken, das Stadtmarketing in genereller, organisatorischer Hinsicht, das Ordnungsamt in Bezug auf die behördlich geforderten Auflagen für Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen. Auszahlungen für die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen können aufgrund des Produktbezugs des Haushalts (vgl. §4 GemHVO) nur über die Produktgruppe 11.04 "Ordnung und Sicherheit" des Ordnungsamtes vorgenommen werden. Mit der Übertragung von Restmitteln in Höhe von 1.500 T€ aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Dezernat IV, PG 30.04 Stadtmarketing und die darauffolgende Übertragung zu Dezernat IX, PG 11.04 "Ordnung und Sicherheit", Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse, kann die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen an die Veranstalter Frankfurter Feste im Haushaltsjahr 2026 gewährleistet werden.