Stadtplanung
Vorlagen
Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten!
Bericht des Magistrats vom 16.01.2026, B 22 Betreff: Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6410 - OA 105/21 OBR 1, B 419/24 - Zwischenbericht: Die Weiterentwicklung der Landstromversorgung am nördlichen Mainufer ist ein zentraler Beitrag zu einer modernen, klimafreundlichen und leistungsfähigen Hafeninfrastruktur in Frankfurt am Main. Im Rahmen der Projektbearbeitung wurde geprüft, inwieweit eine oberirdische Bauweise der Landstromversorgung technische und wirtschaftliche Vorteile bietet. Die Abstimmungen mit den beteiligten Ämtern und Dezernaten bestätigten, dass eine oberirdische Umsetzung sowohl eine schnellere Realisierung als auch eine kosteneffizientere Bauausführung ermöglicht. Auf dieser Grundlage wurde ein stufenweises Vorgehen entwickelt. Zunächst sollen die drei westlich gelegenen Liegeplätze mit oberirdischen Anschlussterminals ausgestattet werden. Die Stromversorgung erfolgt über eine neue, ebenfalls oberirdische Umspannanlage am Mainufer. Die Gesamtplanung liegt weiterhin bei der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt. Das Vorhaben soll sich möglichst schonend in die denkmalgeschützten Anlagen sowie in die Grünflächen integrieren. Die Planung berücksichtigt eine vollständige Anpassung an die oberirdische Umsetzung: die neue Lage der Umspannanlage, die erforderliche bauliche Ausgestaltung einschließlich Lüftungskonzept sowie den Anschluss an das Leitungsnetz der NRM Netzdienste Rhein-Main. Die hierfür notwendigen Abstimmungen erfolgen fortlaufend mit NRM, Denkmalamt, Stadtplanung, Grünflächenamt und Unterer Naturschutzbehörde. Nach Abschluss der Planungsarbeiten folgt das Baugenehmigungsverfahren. Ziel ist eine effiziente, umweltverträgliche und zukunftsfähige Landstromversorgung am nördlichen Mainufer. Anfang 2026 soll ein belastbarer, abgestimmter und umsetzungsreifer Zeitplan vorgelegt werden, sodass die Arbeiten zügig beginnen können und die Landstromversorgung langfristig effizient, stadtplanerisch integriert, klimafreundlich und bedarfsgerecht bereitgestellt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.11.2021, OA 105 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 419 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 21.01.2026
Planung Paulskirche/Haus der Demokratie hier: Realisierungswettbewerb
Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 19 Betreff: Planung Paulskirche/Haus der Demokratie hier: Realisierungswettbewerb Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4717 (M 30) 1) Der Magistrat wird beauftragt unter Berücksichtigung der Erläuterungen in der Begründung dieses Magistratsvortrags, einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für die Planung und den Bau des Hauses der Demokratie sowie einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb für die Bereiche rund um die Paulskirche, Paulsplatz und Platz nördlich der Kämmerei/Rathaus Nordbau vorzubereiten, auszuloben und durchzuführen. 2) Als Grundlage zur Aufgabe unter 1) wird der Magistrat beauftragt, das inhaltliche Konzept für das Vorhaben Paulskirche / Haus der Demokratie zu entwickeln und auf dieser Basis für das Haus der Demokratie ein Nutzungskonzept und Raumprogramm zu präzisieren. Wichtig ist beim Raumprogramm geeignete Räumlichkeiten für die bedeutende historische Ausstellung vorzusehen. 3) Der Magistrat wird beauftragt, zur Unterstützung und Begleitung der Aufgabe unter 2) einen unabhängigen wissenschaftlichen Fachbeirat einzurichten. Die Zusammensetzung soll in Abstimmung mit Bund und Land geschehen. 4) Der Magistrat wird beauftragt, die Entwicklung des inhaltlichen Konzepts zur Aufgabe unter 2) durch eine Bürger:innenbeteiligung begleiten zu lassen. 5) Der Magistrat wird beauftragt, in Kooperation mit dem Bund und dem Land Hessen für das Haus der Demokratie / Paulskirche ein Finanzierungs- und Betriebskonzept zu präzisieren. 6) Es dient zur Kenntnis, dass die in 2026 anfallenden konsumtiven Aufwendungen durch das Budget des Dezernats I - Hauptverwaltung und Sport - gedeckt werden. Die Finanzierung der investiven Maßnahmen in 2026 erfolgt aus vorhanden Mitteln der Produktgruppe 30.01, Projekt 5.010881 "Haus der Demokratie - Planungsmittel". Die in den Jahren 2027 ff. benötigten konsumtiven Mittel sind vom Dezernat I im Rahmen der Eckwerte für die kommenden Haushalte geeignet einzuplanen bzw. zu berücksichtigen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main will den Demokratieort Paulskirche stärken und weiterentwickeln. Paulskirche und Haus der Demokratie sollen als Lern-, Gedenk- und Erlebnisort weit über die Stadt Frankfurt am Main hinauswirken. Die unter Denkmalschutz stehende Paulskirche soll dabei behutsam saniert und um ein Haus der Demokratie ergänzt werden. Mit dem Haus der Demokratie soll ein offener und einladender Ort der Bildung, der Erinnerung und des Austausches entstehen und die Bedeutung der Stadt als Standort demokratischer Kultur gestärkt werden. Paulskirche und Haus der Demokratie erhöhen die Attraktivität bei Besucher:innen, fördern den Tourismus und wirken positiv auf die lokale Wirtschaft, wie beispielsweise Gastronomie und Hotellerie. Darüber hinaus kann das Haus neue Impulse setzen für kulturelle Einrichtungen, Bildungsträger und wissenschaftliche Institutionen wie z.B. die Einrichtung einer Paulskirchen-Professur durch das Land Hessen und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit eröffnen. 1) Es dient zur Kenntnis 1.1) dass der Magistrat in Ausführung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4797 (NR 1022) in konzeptioneller Hinsicht die Vorbereitungen zur Planung eines Hauses der Demokratie abgeschlossen hat. Die durch den Magistrat beauftragte Empfehlung der Expertenkommission Paulskirche sowie die Konzeptstudie der Hessischen Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) zeigen, dass die Realisierung eines Hauses der Demokratie in unmittelbarer Nähe zur Paulskirche sinnvoll und möglich ist. 1.2) dass der Magistrat in Ausführung des Beschlusses vom 02.05.2024, § 4717 (M 30) einen offenen städtebaulichen Ideenwettbewerb durchgeführt hat, um die Leitplanken für die folgenden Realisierungswettbewerbe zu setzen. Das Preisgericht hat am 12.06.2025 einstimmig zehn Arbeiten gleichwertig prämiert und der Ausloberin Stadt Frankfurt am Main empfohlen, die Preisträger:innen in den oder dem geplanten zukünftigen Realisierungswettbewerb/en für das Haus der Demokratie als Teilnehmende zu setzen. 1.3) dass der Magistrat in Ausführung des Beschlusses vom 02.05.2024, § 4717 (M 30) zum Ergebnis des Wettbewerbs eine breit angelegte Bürger:innenbeteiligung durchgeführt hat (Siehe Zusammenfassung der essentiellen Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung in der Anlage, die Veröffentlichung der Gesamtdokumentation wird im Januar 2026 erwartet). Zur Förderung von Transparenz, Akzeptanz und Mitgestaltung wurde ein umfassendes Beteiligungskonzept umgesetzt, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit über den Wettbewerb und den weiteren Planungsprozess zu informieren, die prämierten Entwürfe vorzustellen und die Meinungen der Bürger:innen systematisch einzuholen. Die Beteiligung erfolgte inklusiv und niedrigschwellig über verschiedene Formate: - Ausstellung der prämierten Wettbewerbsarbeiten auf dem Paulsplatz, in der Paulskirche und online vom 18.8. bis 30.9.2025 inkl. regelmäßiger Führungen - Fragebögen zu den zehn prämierten Wettbewerbsarbeiten, auch digital unter ffm.de und deinhausderdemokratie.de - offenes Ideenforum/Bürgerveranstaltung auf dem Paulsplatz am 22.08.2025 - acht zielgruppenspezifische Workshops, davon zwei öffentlich Die Bewertung der Entwürfe in den Fragebögen und Workshops erfolgte anhand der Leitkategorien Stadtbild, Haus für Alle, Wiedererkennbarkeit, Paulsplatz und Platz nördlich der Kämmerei/ Rathaus Nordbau. 1.4) dass die Wettbewerbsverfahren und die Beteiligungsprozesse zum Haus der Demokratie als Premiumprojekt durch das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus 2024 gefördert werden. 1.5) dass Gespräche mit dem Bund und dem Land Hessen in Ausführung des Beschlusses vom 02.05.2024, § 4717 (M 30) weiterhin geführt werden: - zu einem Konzept für ein zukünftiges Trägerschaftsmodell - zu einem Konzept zum Betrieb des Hauses der Demokratie - zur Einrichtung eines unabhängigen wissenschaftlichen Fachbeirats - um Bund und Land Hessen für eine Beteiligung zu gewinnen. Bund und Land Hessen in Aussicht gestellt haben, sich an den Kosten der Sanierung der Paulskirche und der Realisierung des Hauses der Demokratie sowie der zukünftigen Trägerschaft zu beteiligen. Sich daraus ergebende Empfehlungen von Bund und Land können je nach Verfahrensart eingebracht werden. 1.6) dass im selben Zug aufgrund der Stadtverordnetenbeschlüsse vom 07.11.2019, § 4797 (NR 1022) und vom 30.01.2025, § 5690 (M 174) sowie die Einschätzung des städtischen Denkmalamtes und der Landesdenkmalbehörde die Paulskirche auf Basis der Konzeption der Planungsgemeinschaft Paulskirche unter Rudolf Schwarz saniert und modernisiert wird. 2) Folgende Entscheidungsgrundlagen sind für die weitere Planung des Vorhabens zu berücksichtigen: 2.1) Bewertungen des Preisgerichts des Ideenwettbewerbs Haus der Demokratie Das Preisgericht hat am 12.06.2025 zehn Arbeiten gleichwertig prämiert, die dann in den öffentlichen Diskurs gestellt wurden. Diese Arbeiten lassen sich in vier Cluster einteilen: - Aktivierung der Nordseite der Kämmerei/Rathaus Nordbau - Neubau auf einem untergeordneten Teil des Paulsplatz - Umbau- und Aufbaukonzepte für die Kämmerei/Rathaus Nordbau - funktionale unterirdische Verbindungen zur Paulskirche 2.2) Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung Die verschiedenen Formate der Bürger:innenbeteiligung - Befragungen, Ausstellungen, Führungen, Workshops und ein Ideenforum - haben gezeigt, dass ein großes öffentliches Interesse an dem Vorhaben besteht. Dabei wurden das Vorhaben selbst und der Prozess hin zum Haus der Demokratie sehr positiv aufgenommen. Die Befragung bezog sich auf die Kategorien Stadtbild, Haus für Alle, Wiedererkennbarkeit, Paulsplatz und Platz nördlich der Kämmerei/Rathaus Nordbau. Die Auswertung der 2.068 ausgefüllten Fragebögen und der Inhalte der 8 Workshops mit 170 Teilnehmenden zu den prämierten Entwürfen verdeutlicht, dass eine Transformation und eine Umnutzung des Bestandsgebäudes Kämmerei/Rathaus Nordbau bevorzugt werden. Favorisiert werden dabei ein offenes großzügiges Foyer, der Rückbau des bestehenden Daches und eine neue Aufstockung. Das Ergebnis zeigt zudem, dass die Bürger:innen die Bebauung des Paulsplatzes durch ein Haus der Demokratie skeptisch betrachten. Für die Freiflächen werden überwiegend eine Neubepflanzung des Paulsplatzes, weniger Strenge und Aufenthaltsräume im Grünen gewünscht. (Siehe Zusammenfassung der essentiellen Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung in der Anlage, die Veröffentlichung der Gesamtdokumentation wird im Januar 2026 erwartet) 2.3) Förderrichtlinien der Nationalen Projekte des Städtebaus • Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs nach geltender RPW für das Haus der Demokratie, mit zielgruppenorientierte Bürger:innenbeteiligung und intensiver, begleitenden Öffentlichkeitsarbeit • Sofortmaßnahmen im direkten Umfeld der Paulskirche zur Verbesserung des Fußverkehrs und der besseren Wahrnehmbarkeit der Paulskirche. In diesem Zusammenhang dient es zur Kenntnis, dass die Entwicklung eines Konzeptplans zur Neuorganisation und Verlagerung der Kurzzeit-Busparkplätze beauftragt und mit Ergebnissen zum Jahresende 2025 zu rechnen ist. • das Haus der Demokratie soll im engen räumlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit der Paulskirche stehen und zur Demokratiebildung beitragen • unterrepräsentierte Gruppen einbeziehen, den Austausch zwischen verschiedenen Zielgruppen fördern sowie durch breit angelegte Bürger:innenbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit umfassend zu informieren und Akzeptanz in der Bürgerschaft zu schaffen • durch das Planungs- und Beteiligungsverfahren soll eine Stärkung des historisch und städtebaulich bedeutsamen Paulsplatzes über eine gestalterische Aufwertung als Kultur- und Demokratieort gewährleistet werden. • das Vorhaben soll helfen, den Freiraum rund um die Paulskirche besser zu gliedern, nutzbarer und ökologischer zu entwickeln. Dabei soll eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Umfelds der Paulskirche erreicht werden. (vgl. Zuwendungsbescheid in der Anlage) 2.4) Empfehlungen der Expertenkommission Paulskirche, 2023 "Um die Ziele des Hauses der Demokratie erreichen zu können und für Zukunftsdebatten einen offenen Raum geben zu können, hält die Expertenkommission einen Neubau des Hauses der Demokratie nicht nur für unbedingt notwendig, sondern sie regt auch einen symbolisch repräsentativen Entwurf im Sinne einer "Signature Architecture" an. Aus Sicht der Expertenkommission bietet sich der Paulsplatz als Standort für das Haus der Demokratie in unmittelbarer Nähe zur Paulskirche an." (Empfehlung Expertenkommission Paulskirche, 2023, siehe Anlage). 2.5) Empfehlungen der Bundesstiftung Baukultur Die Bundesstiftung Baukultur beteiligt sich am Vorhaben Paulskirche Haus der Demokratie im Rahmen fachlicher Diskurse und Podiumsdiskussionen beispielsweise zu städtebaulichen Fragen und dem Umgang mit dem historischen Umfeld der Paulskirche. Dabei geht es auch darum ein solches Vorhaben transparent zu verhandeln. Die Stiftung betont, dass Baukultur nicht nur ästhetische Qualität meint, sondern soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit gleichermaßen umfasst; entsprechend fordert sie partizipative Wettbewerbs- und Gestaltungsprozesse, die langfristige Nutzungsflexibilität, Ressourceneffizienz und den Erhalt städtebaulicher Kontextwerte. Durch klare Qualitätskriterien, eingebettete Beteiligungsverfahren und die verbindliche Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und Klimaschutzaspekten kann Baukultur dafür sorgen, dass sowohl Bestandsbauten als auch Neubauten als nachhaltig gelten: dies umfasst die Priorisierung von Umbau und Nachverdichtung dort, wo es den städtischen Zusammenhalt stärkt, die Verwendung langlebiger und klimafitter Materialien, die Förderung flexibler Raumkonzepte für sich wandelnde Nutzungen sowie die verbindliche Prüfung von CO₂-Bilanzen und Betriebskosten über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. 2.6) Ergebnisse Nutzungsanalyse Paulsplatz (Dokumentation siehe Anlage). Die teilnehmenden Planungsbüros der hochbaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbe sind aufzufordern, die gewonnenen Erkenntnisse in ihre Entwürfe einzubeziehen, damit die zukünftige Gestaltung und Nutzung des Paulsplatzes optimal auf die Bedürfnisse der Menschen abgestimmt werden können. 3) Bürger:innenbeteilung zum inhaltlichen Konzept Ein Konzept für die geplante Bürger:innenbeteiligung soll unter Einbeziehung von Initiativen und besonders relevanten Zielgruppen entwickelt werden. Dabei wird eine breite Beteiligung angestrebt, die Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlichen Zusammenhalt berücksichtigt. Die Bürger:innenbeteiligung soll den weiteren Planungsprozess des Hauses der Demokratie begleiten. Es sollen auch jugendpädagogische Expert:innen und Jugendvertreter:innen wie zum Beispiel der Frankfurter Jugendring in die Erarbeitung des inhaltlichen Konzepts eingebunden werden. Ein Bericht über die Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung soll veröffentlicht werden. B. Alternativen Es ist dem Vorhaben Paulskirche / Haus der Demokratie immanent, dass bereits seine Entstehung nach demokratischen Grundsätzen zu erfolgen hat. So wurde das Vorhaben von Anfang an öffentlich diskutiert und es soll auch weiterhin gemeinsam mit Menschen unterschiedlichster Milieus gestaltet werden. Begonnen hat der partizipative Prozess mit dem offenen Ideenwettbewerb und der Bürger:innenbeteilung zu den Wettbewerbsergebnissen, der nun konsequenterweise in den Realisierungswettbewerben fortgeführt werden soll. Auch aus diesem Grund wurde das Vorhaben Paulskirche / Haus der Demokratie in das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus aufgenommen. Alternative Verfahrensarten kommen daher nicht in Betracht. C. Lösung Zur Zielerreichung empfiehlt der Magistrat die Auslobung eines hochbaulichen sowie eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Es ist noch zu präzisieren, ob es ein Wettbewerbsverfahren oder zwei separate Wettbewerbe für den Hochbau bzw. den Freiraum geben wird. Im Falle von zwei Wettbewerben sind diese eng miteinander zu verzahnen und abzustimmen und möglichst gleichwertig zu betrachten. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Ideenwettbewerbs 2025 und der Bürger:innenbeteiligung, sowie der Förderrichtlinien der Nationalen Projekte des Städtebaus, der Empfehlungen der Expertenkommission Paulskirche 2023, der Empfehlungen der Bundesstiftung Baukultur und der Ergebnisse der Nutzungsanalyse Paulsplatz empfiehlt sich, die Umnutzung und Transformation des Kämmereigebäudes/Rathaus Nordbau durch eine markante Architektur, die Offenheit und Zugänglichkeit des Hauses der Demokratie sichtbar macht. Das Gebäude soll als prägnantes städtisches Wahrzeichen gestaltet werden, das demokratische Teilhabe ermöglicht und die Verbindung zur Paulskirche wahrt. Ziel ist ein einladender Bau, der einen offenen Dialograum im Stadtraum schafft. Für den Hochbau des Hauses der Demokratie gelten folgende Maßgaben: - Ensemblewahrung: Eingriffe müssen Rücksicht auf das historische Ensemble (Paulskirche, Rathaus, Römer, Kämmerei/Rathaus Nordbau) nehmen - Vorrang für Transformation und Weiterentwicklung der Kämmerei/Rathaus Nordbau mit Dachaufbau; Transformation entsprechend denkmalpflegerischer Belange - signifikante, mutige und sichtbare Architektursprache - direkte Blickbeziehung zur Paulskirche - klare Adressbildung und Sichtbarkeit des Hauses der Demokratie mit klar erkennbarem, niedrigschwelligem und einladendem Zugang - Offenheit nach Norden, Süden, Osten und Westen sowie Teilhabemöglichkeit / Durchlässigkeit und Transparenz in den Erdgeschosszonen - Flexible Innenräume / multifunktionale Räume - Barrierefreiheit für den gesamten Ort - funktionale Verbindung zur Paulskirche Für den Freiraum Paulskirche Haus der Demokratie gelten die Ergebnisse der Nutzungsanalyse Paulsplatz, das Innenstadtkonzept - Gestaltungsplan Öffentlicher Raum, Fußverkehr, Quartiersanbindung, Berliner Straße - (Stadtverordnetenbeschluss vom 16.07.2015, § 6130 (NR 1216)), der Leitfaden zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung und die Frankfurter Anpassungsstrategie. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: Richtlinie für Planungswettbewerbe § 8 (1) Ergebnis und Öffentlichkeit und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Siehe A 3) c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: Der Magistrat geht davon aus, dass für die Durchführung des Realisierungs- und Freiraumwettbewerbs sowie der Bürger:innenbeteiligung Kosten in Höhe von 1 500 T€ anfallen werden. Die vorne genannten Mittel sind zum Endausdruck des Haushalts 2026 im Planjahr 2026 in der Produktgruppe 30.01 "Haus der Demokratie" einzustellen. Weitere Kosten für die Errichtung eines Hauses der Demokratie ergeben sich aus den Ergebnissen der Wettbewerbe und sind gesondert zu beordnen. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: ErgebnisHH 2026 2027 2028 Summe Aufwendungen 847.026 € 335.000 € 315.000 € Summe Erträge 140.000 € 100.000 € 50.000 € FinanzHH 2026 ab 2027 Summe Aufwendungen 10.000 € 6.221.250 €* 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: * Für die Umsetzung der Maßnahme wird der Gesamtinvestitionsbedarf auf 82.950 T€ geschätzt. Daraus ergeben sich ab 2027 Planungsmittel (bis Leistungsphase 3) im investiven Haushalt von 6.221 T€ (7,5% des Gesamtvolumens). 4. Jahresfolgekosten: keine 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: Das Projekt Haus der Demokratie erhält eine Bundesförderung durch die Nationalen Projekte des Städtebaus. In den Jahren 2025-2028 können Zuschüsse für vorbereitende Maßnahmen von insgesamt 460 T€ (inkl. 170.000 Euro für 2025) erwartet werden. Bezüglich der Gesamtkosten der Baumaßnahme sowie der Finanzierung des Betriebs des Hauses der Demokratie befindet sich der Magistrat derzeit in Gesprächen mit dem Bund und dem Land Hessen, mit dem Ziel einer Drittelung der Kosten. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: Fehlanzeige Anlage 1_Haus_Demokratie_Foerderbedingungen (ca. 782 KB) Anlage 2_Haus_Demokratie_Konzeptstudie (ca. 4 MB) Anlage 3_Haus_Demokratie_Expertenkomm_Paulskirche (ca. 236 KB) Anlage 4_HDD_Verfahrensdokumentation (ca. 52,5 MB) Anlage 5_1_Erfassungsmerkmale (ca. 162 KB) Anlage 5_2_Karte_Erdgeschossnutzung (ca. 391 KB) Anlage 5_3_Karte_Freiraumstruktur (ca. 532 KB) Anlage 5_4_Karte_Barrieren (ca. 554 KB) Anlage 5_5_Fussverkehrszaehlung (ca. 518 KB) Anlage 5_6_Aufenthalt (ca. 494 KB) Anlage 5_7_Wegebeziehung (ca. 426 KB) Anlage 5_8_Verteilung_Aufenthalt (ca. 586 KB) Anlage 5_Erlaeuterungsber_Paulsplatz (ca. 2,5 MB) Anlage 6_Zusammenf_Ergebnisse_Beteiligung (ca. 1,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.11.2019, NR 1022 Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 30 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 21.01.2026
Weiterentwicklung der Platzfolge: Rathenauplatz - Bau der Hochbeete hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 11 Betreff: Weiterentwicklung der Platzfolge: Rathenauplatz - Bau der Hochbeete hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.11.2023, § 3990 (M 145) 1. Der vorliegenden Planung zum Bau der Hochbeete auf dem Rathenauplatz wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Bau der Hochbeete auf dem Rathenauplatz, entgegen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 § 3990 (M 145), vorgezogen werden soll. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der Maßnahme "Weiterentwicklung der Platzfolge: Rathenauplatz - Bau der Hochbeete" Gesamtkosten in Höhe von rund 470 T € erwartet werden. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 470 T € stehen in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm "Schöneres Frankfurt" Sammelveranschlagung im Jahr 2025 zur Verfügung. 4. Die mit dem Haushalt 2024/25 beschlossene Budgetierungsregelung zum Programm Schöneres Frankfurt - Sammelveranschlagung (5.006295), wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projektes Schöneres Frankfurt besteht, wird einmalig in Höhe von 470 T€ aufgehoben. 5. Die Budgetüberträge der Sammelveranschlagung Schöneres Frankfurt stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrats zum Jahresabschluss 2025. 6. Die Mittel werden per Sollveränderung in die Produktgruppe 22.09, Projektdefinition 5.001389 "Schöneres Frankfurt" transferiert und die Maßnahme dort dargestellt bzw. gebucht. 7. Die erforderlichen Mittel für diese Maßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 470 T € werden bewilligt und freigegeben. 8. Es dient zur Kenntnis, dass die Jahresfolgekosten in Höhe von insgesamt rd. 47 T€ zukünftige Haushalte belasten werden. Begründung: A. Zielsetzung Der Rathenauplatz ist durch Pflasterflächen, funktionale Einbauten der technischen Infrastruktur und ein bodenbündiges Wasserspiel geprägt. Dieser soll entlang der Börsenstraße und an seinem südlichen und nördlichen Abschluss durch die Anlage von Freilandstauden und Gräser in Hochbeeten einen grüneren Charakter erhalten. Die Aufenthaltsqualität durch Sitzmöglichkeiten soll erhöht werden. Für den Rathenauplatz ist zudem ein zusätzliches Beschattungselement vorgesehen, das den Aufenthalt auf dem Platz angenehmer gestalten soll. Die Umsetzung dieses Elements soll durch ein Wettbewerbsverfahren erfolgen. Derzeit kann jedoch nicht abgeschätzt werden, wann eine Realisierung stattfinden wird. Da auf dem Rathenauplatz dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Verbesserung der Aufenthaltsqualität besteht, soll die Begrünung zeitnah erfolgen. B. Alternativen Es erfolgt aktuell keine Weiterentwicklung des Rathenauplatzes. Er wird keine Staudenbeete und somit keinen grüneren, klimaangepassten Charakter erhalten und weniger Aufenthaltsqualität in heißen Sommern bieten. Die temporäre Aufstellung von Grünen Zimmern und Sitzmodulen wird fortgeführt. Die Beschattung und die Hochbeete werden gleichzeitig umgesetzt. Die positiven Effekte der Hochbeete werden verzögert und die Bürgerinnen und Bürger warten länger auf die Verbesserungen. C. Lösung Der durch die Pflasterflächen, die funktionalen Einbauten und einem ebenerdigen Brunnen geprägte Rathenauplatz wird durch die Anlage von Staudenbeeten einen grüneren, klimaangepassten Charakter mit mehr Aufenthaltsqualität erhalten. Die Einfassungen der Pflanzflächen werden in Sitzhöhe ausgeführt und bieten an verschiedenen Seiten der Hochbeete Sitzmöglichkeiten, teilweise mit Rückenlehnen. Als Material werden hochwertige, massive Holzbohlen aus Douglasienholz verwendet. Die neun geplanten Pflanzbeete werden auf dem vorhandenen Pflaster errichtet. Dadurch wird der Oberflächenbelag nicht verändert und die Beete könnten bei Bedarf verändert werden. Weitere Pflanzbeete sind aufgrund der bestehenden technischen Restriktionen wie Leitungstrassen, Lüftungsschächte, Notausstiege, geringe Überdeckung unterirdischer Bauwerke etc. nicht möglich. Die Passage im Bereich des Steinweges soll freigehalten werden, damit der starke Fußgängerstrom von und zur Goethestraße nicht gestört bzw. eingeschränkt wird. Der Grünflächenanteil des Platzes steigt durch die Pflanzbeete auf über 20 %. Die in unterschiedlicher Wuchshöhe geplante Bepflanzung erfolgt mit einer vielfältigen, trockenheitsverträglichen Stauden-Gräser-Mischpflanzung, um die Artenvielfalt von Insekten und Schmetterlingen in der Stadt zu fördern und das Mikroklima zu verbessern. Wichtige Blickbeziehungen und die Transparenz des Platzes bleiben erhalten. Verschiedene Farbeffekte mit unterschiedlichen Blühzeiten sorgen für ein vielfältiges Bild im Jahresverlauf. Die Bewässerung der Pflanzflächen erfolgt durch eine automatisch gesteuerte Bewässerungsanlage. Die Hochbeete sind so konstruiert, dass spätere Änderungen, wie die Integration von Fundamenten für ein Beschattungselement, mit wenig Aufwand vorgenommen werden können. Durch den vorgezogenen Bau der Hochbeete können die positiven Effekte schneller wirksam werden, ohne dass der lange Planungsprozess des Beschattungselements abgewartet werden muss. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil Am 06.12.2022 wurde das Gesamtprojekt "Weiterentwicklung der Platzfolge Rathenauplatz / Goetheplatz / Roßmarkt" im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates 1 vorgestellt und beschlossen. E. Kosten 1. Investitionsbedarf: 470.000,00 € a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: keine 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Verpflichtung Mittelabfluss Bis 2025 470.000,00 € 100.000,00 € 2026 230.000,00 € 2027 100.000,00 € 2028 20.000,00 € 2029 10.000,00 € 2030 10.000,00 € Gesamtsumme 470.000,00 € 470.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen keine b) Sachkosten - Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege ca. 10.000 € p.a. c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 470.000 € x 2,25 % / 2 = 5.287,50 € 2. Abschreibung 470.000 €/ 15 = 31.333,33 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 540 KB) Anlage 2_Rathenauplatz (ca. 276 KB) Anlage 3_Uebersichtsplan (ca. 6,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 145 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 21.01.2026
1. Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung - § 3 (2) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB S
Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 8 Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung - § 3 (2) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Strukturkonzept 3. Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2018, § 3475 (M 167) Auf Antrag des Magistrats vom 16.01.2026 I. Der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018, § 3475 aufzustellende Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - wird in drei separate Bebauungspläne aufgeteilt: Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost -, Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - und Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - II.1 Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 22.09.2025 zum Aufstellungsbeschluss. II.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit einem neuen Grundschulstandort geschaffen werden. Ziel des Bebauungsplans ist darüber hinaus die Verbesserung der Erschließungssituation. Dafür soll die Verkehrsführung teilweise geändert und die Straße Am Römerhof für die Trassensicherung der Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 ausgebaut werden. III.1 Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 951 - Teilbereich West - ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 22.09.2025. III.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine weiterführende Schule geschaffen sowie die vorhandenen öffentlichen Grünflächen - Sportanlage - gesichert werden. Ziel des Bebauungsplans ist darüber hinaus die Verbesserung der Erschließungssituation. Dafür soll die Verkehrsführung teilweise geändert und die Straße Am Römerhof für die Trassensicherung der Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 ausgebaut werden. IV. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzeptes vom 22.09.2025 zum Bebauungsplan Nr. 951 einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. V.1 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - wird geändert, er ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zur Aufstellungsbeschluss-Änderung vom 22.09.2025. Es dient zur Kenntnis, dass der Titel des Bebauungsplans von "Am Römerhof" in "Am Römerhof - Teilbereich Mitte" umbenannt wird. V.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung die geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier geschaffen werden. VI. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof - (alter Geltungsbereich) am 05.07.2019 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 936 - Am Römerhof - Teibereich Ost - in der Zeit vom 14.09.-16.10.2020 durchgeführt worden sind. VII. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf Nr. 936 mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. VIII. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. - V.: Anlass, Erfordernis und Ziele Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof vom 13.12.2018, § 3475, wurde die umfassende bauliche Weiterentwicklung der bisher mono-strukturellen gewerblichen Bau- und Versorgungsflächen zu einem urbanen, gemischt genutzten Quartier mit einer weiterführenden Schule eingeleitet. Bereits im Aufstellungsbeschluss von 2018 war vorgesehen, das Quartier schrittweise zu entwickeln. Die inzwischen erfolgte unterschiedliche Konkretisierung einzelner Teilbereiche macht es nun erforderlich, die Gesamtentwicklung "Am Römerhof" in drei separaten Bebauungsplanverfahren weiterzuführen. Diese Aufteilung berücksichtigt die verschiedenen zeitlichen Horizonte und entflechtet inhaltliche sowie verfahrenstechnische Abhängigkeiten, sodass jeder Teilbereich gezielt und bedarfsgerecht geplant und umgesetzt werden kann. Anlass der Aufteilung und Ziele der drei Teilbereiche Die geplante Verlagerung des Omnibusbetriebshofs wird im Rahmen der Gesamtentwicklung des Plangebietes "Am Römerhof" der erste wesentliche Meilenstein sein. Durch diese Verlagerung werden die dafür bisher vorgesehenen und im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten Flächen im Osten des Plangebiets frei. In diesem östlichen Teilgebiet ist die Entwicklung eines urbanen, gemischt genutzten Quartiers vorgesehen. Geplant sind unter anderem ein neuer Grundschulstandort, zwei Kindertagesstätten, ein Nahversorger sowie kleinere Gewerbeeinheiten zur Deckung des künftig entstehenden Bedarfs. Darüber hinaus sollen Zugänge und öffentliche Grünflächen zum Rebstockpark im Süden und Nordosten weiterhin gesichert werden. Ebenso ist eine öffentliche Verkehrsfläche entlang der Straße Am Römerhof vorgesehen, deren Breite die künftige Trasse der geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 sowie den angrenzenden Straßenraum aufnehmen kann. Für das östliche Teilgebiet konnte mit der Vorhabenträgerin, der ABG Holding, bereits ein städtebaulicher Entwurf abgestimmt und zu einem konkreten Bebauungsplanentwurf weiterentwickelt werden. Somit liegen die Voraussetzungen vor, den östlichen Teilbereich des Plangebietes "Am Römerhof" vorgezogen zu bearbeiten und in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren - dem Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - weiterzuführen. Weitere bedeutende Meilensteine sind die dauerhafte Ansiedlung des Gymnasiums Römerhof im westlichen Teil des Plangebietes "Am Römerhof" sowie die Entscheidung des Magistrats, die im Bau befindliche Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 über das bislang geplante Ende an der Europa-Allee hinaus bis zum Gymnasium Römerhof zu führen. Für den erfolgreichen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur Stadtbahnverlängerung ist es erforderlich, das gemeindliche Planungsrecht schrittweise mitzuführen. Auf Anforderung der Planfeststellungsbehörde muss daher unmittelbar ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, um die planungsrechtliche Sicherung der Stadtbahntrasse sowie der zukünftigen Straßenverkehrsflächen "Am Römerhof" zu gewährleisten. Um die planungsrechtliche Absicherung des Gymnasiums Römerhof, der bestehenden Sportanlagen sowie der künftigen Verkehrstrassen für die Stadtbahn und den Straßenzug "Am Römerhof" sicherzustellen, ist es daher sinnvoll, auch diese Flächen in einem weiteren separaten Bebauungsplanverfahren - dem Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - weiterzuentwickeln. Für den verbleibenden mittleren Teil des Plangebietes ist die Aufstellungsbeschluss-Änderung des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - vorgesehen, indem der alte Geltungsbereich um die östlich und westlich gelegenen Geltungsbereiche der neu aufzustellenden Bebauungspläne Nr. 936 und Nr. 951 reduziert wird. Für diesen mittleren Bereich soll gemeinsam mit den Eigentümer:innen und Nutzer:innen ein zukunftsfähiges städtebauliches Konzept erarbeitet werden, das die Fortführung des östlich angrenzenden urbanen, gemischt genutzten Quartiers (Bebauungsplan Nr. 936) ermöglicht. Dieses Konzept wird anschließend zu einem Bebauungsplanentwurf weiterentwickelt. Den Bebauungsplanentwurf wird der Magistrat zu gegebener Zeit im Rahmen einer Beschlussvorlage zur Veröffentlichung für diesen Teilbereich der Stadtverordnetenversammlung vorlegen. Die im Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 919 vom 13.12.2018 definierten Ziele für die Wohnbebauung - insbesondere die Förderung bezahlbaren Wohnraums, die Schaffung von Möglichkeiten für alternative Wohnformen, Baugruppen und Genossenschaften - wurden im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 936 umfassend berücksichtigt. Darüber hinaus ist die Entwicklung eines zentralen Platzes als sozialer Treffpunkt vorgesehen, um die soziale Vernetzung und Identifikation innerhalb des Quartiers zu stärken. Die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs wird integraler Bestandteil der Quartiersplanung, um kurze Wege zu gewährleisten und die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Auch die Integration von Kindertagesstätten sichert eine familienfreundliche Quartiersentwicklung. Diese Planungsansätze werden auch im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - geprüft und bei Bedarf in die weiteren Planungen übernommen. Bestand und Städtebauliche Situation, Lage der Plangebiete und räumliche Geltungsbereiche Die drei Plangebiete befinden sich im südwestlichen Randbereich des Frankfurter Stadtteils Bockenheim, die südliche Verkehrsfläche befindet sich in Teilen im Gallus. Sie sind zwischen dem Europaviertel im Osten und der Bundesautobahn A5 im Westen verortet. Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - Das Plangebiet umfasst den städtischen Omnibusbetriebshof der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) sowie eine Teilfläche des Rebstockparks, die, westlich der Straße Am Rebstockbad, mit einer temporären Nutzung einer Flüchtlingsunterkunft einer neuen, baulichen Nutzung im südöstlichen Teilbereich dieser Fläche zugeführt werden soll. Die östliche Grenze des ca. 8,7 ha großen Plangebiets verläuft in der Straßenmitte bzw. an der östlichen Grenze der Straße Zum Rebstockbad und parallel entlang des Messeparkhauses in südliche Richtung und endet auf der Verkehrsfläche der Kreuzung Am Rebstockbad / Europa-Allee. In südlicher Richtung verläuft der Geltungsbereich entlang der südlichen Grenze der Straße Am Römerhof, weicht in südwestlicher Richtung vom Verlauf der Straße Am Römerhof ab und bewegt sich folglich am Fuße des alten Bahndamms. Hierbei quert der südliche Abschluss des Geltungsbereichs zudem die Schmidtstraße vor Beginn der ehemaligen Bahnbrücken, verläuft weiter am Fuße des Bahndamms und schwenkt hinter den bestehenden gewerblichen Nutzungen westlich der Schmidtstraße sodann in nördliche Richtung und bezieht dort die Straßenverkehrsflächen der Straße Am Römerhof mit ein. Diese Straßenverkehrsflächen bilden in südwestlicher Richtung den Abschluss des Geltungsbereichs. Der Geltungsbereich verläuft in Richtung Rebstockpark weiter entlang der Straßenverkehrsfläche und knickt dann ab in Richtung Norden und bezieht vollständig den südlichen Zugang der öffentlichen Grünfläche Rebstockpark mit ein. In Höhe des Abschlusses der westlich an den Rebstockpark angrenzenden gewerblichen Nutzungen überquert der Geltungsbereich die Fläche des Rebstockparks und verläuft grenzständig zwischen der Fläche des Omnibusbetriebshofs und der nördlich angrenzenden Fläche des Kleingartenvereins Kleingartenanlage Westpark 1947 e.V. bis zur Parkplatzfläche des Kleingartenvereins. Der Geltungsbereich ist von dieser Stelle weiter in nördliche Richtung angelegt und bildet die Grenze zwischen der Kleingartenanlage und der östlich davon angrenzenden genutzten Teilfläche als Flüchtlingsunterkunft. Am Abschluss der Kleingartenanlage und nördlich derjenigen Parkfläche des Rebstockparks, die derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird, schließt der Geltungsbereich in nördliche Richtung ab und läuft wieder auf die Straßenverkehrsfläche der Straße Zum Rebstockbad zu. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 13.12.2018 wurde der schmale Vorgartenbereich zwischen der Straße zum Rebstockbad und dem angrenzenden Parkhaus (Flurstück 9/60, Flurnummer 232, Gemarkung 0468; in Teilen) und (Flurstück 9/62, Flurnummer 232, Gemarkung 0468; in Teilen) aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - Im Plangebiet sind das Gymnasium Römerhof sowie Sportanlagen im Bestand verortet. Ebenfalls Teil des Geltungsbereichs ist der gewerbliche Gebrauchtwagenhandel südlich der Straße Am Römerhof und westlich des Bahndamms mit Eidechsenhabitat. Im Osten grenzt der ca. 11,6 ha große Geltungsbereich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 936 im Bereich der Verkehrsflächen an und durchquert die Straße Am Römerhof bis zum südlich gelegenen ehemaligen Bahndamm. An der südlichen Grenze im Verlauf Richtung Westen greift er die Böschungskante der Straße Am Römerhof auf und verläuft über eine große Entfernung weiter fast ausschließlich auf der Böschungskante bis zur Höhe der Kreuzung der Autobahnausfahrt. Auf Höhe der Kreuzung der Autobahnausfahrt mit der Straße Am Römerhof biegt der Verlauf des Geltungsbereichs quer über die Straße zu den Sportanlagen, zieht sich weiter entlang nördlich der Schießsportanlage, des Sportplatzes und des Neubaus des Gymnasiums und folgt anschließend nach Süden, wo er zugleich die westliche und südliche Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 919 tangiert. Das Strukturkonzept für den Bebauungsplan Nr. 951 umfasst maßgeblich vier Nutzungsbereiche, die planungsrechtlich gesichert werden sollen. Einen Schwerpunkt bildet die Sicherung bestehender Sportanlagen im Westen des Plangebiets nördlich der Straße Am Römerhof. Hierzu zählen insbesondere Flächen des Polizeisportvereins Grün-Weiß e.V. mit der Schießsportanlage im Nordwesten des räumlichen Geltungsbereichs. Um die Ausübung des Schießsports auch künftig, in direkter Nachbarschaft zum Schulstandort, konfliktfrei ermöglichen zu können, soll die Schießsportanlage perspektivisch eingehaust werden. Im Rahmen der weiteren Planungsüberlegungen wird geprüft, die Schießsportanlage im Kellergeschoss einer Neubebauung zu berücksichtigen. Durch den Neubau des Gymnasiums Am Römerhof entsteht zudem ein Erfordernis, unmittelbar in räumlicher Nähe ausreichende Sportangebote bereitzustellen. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die vorhandenen Sportstrukturen wie den Sportplatz, Vereinsstätten und Parkplatzmöglichkeiten zu sichern und perspektivisch weiterzuentwickeln. Darüber hinaus ist die Verbesserung der Erschließungssituation durch eine teilweise veränderte Verkehrsführung und den Ausbau der Straße Am Römerhof sowie die Erschließung mittels Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 bis zur Endstation "Römerhof/Gymnasium" Ziel des Bebauungsplans Nr. 951. Damit die Stadtbahntrasse in den Verkehrsraum der Straße Am Römerhof integriert werden kann, muss die Verkehrsführung entlang der Straße Am Römerhof verändert und der Verkehrsraum grundlegend umgestaltet werden. Individual-, Bus-, Rad- und Fußverkehrsflächen sind entsprechend der aktuellen Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) anforderungsgerecht dimensioniert zu planen. Entsprechende Flächen und Querschnitte sind im Rahmen des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit der Neuordnung des Verkehrsraumes werden Umlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen erforderlich. Das Strukturkonzept umfasst die öffentlichen Verkehrsflächen für diese Planung. Des Weiteren wird die Realisierungsmöglichkeit für eine P+R Anlage im Bereich der Endstation und geplanten Abstellanlage der Stadtbahn U5 im Westen des Plangebiets mit den zuständigen Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main geprüft. Eine solche P+R Anlage soll nach Prüfung idealerweise gemeinsam mit der Verlängerung der Stadtbahn umgesetzt werden. Die Flächen für die Stadtbahnabstellanlage und Prüffläche für Park & Ride sind Bestandteil des Strukturkonzepts. Mit dem Neubau des Gymnasiums entsteht nach Aufgabe des provisorischen Schulbaus am westlichen Bereich des Römerhofs ein bedeutsamer Schulstandort. Das Strukturkonzept benennt Gemeinbedarfsflächen für die Sicherung des Schulstandortes sowie erforderliche Freianlagen und schulergänzende Nutzungen. Ergänzend sind Erweiterungsflächen mit in das Strukturkonzept aufgenommen, die perspektivisch für schulische oder schulnahe Nutzungen zur Verfügung stehen sollen. Das Strukturkonzept zum Bebauungsplan Nr. 951 wird im weiteren Planverfahren weiterentwickelt und konkretisiert. Um das Bebauungsplanverfahren zu beschleunigen, wird hiermit der Aufstellungsbeschluss qualifiziert. Dies ermöglicht dem Magistrat, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht geändert werden. Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - Das Gewerbegebiet Römerhof, das sich westlich des Omnibusbetriebshofs und nördlich der Straße Am Römerhof anschließt, zeichnet sich mit Einrichtungen wie dem TÜV Hessen, dem Servicezentrum "Rund ums Auto" des Ordnungsamtes oder dem Fernreiseunternehmen Touring durch spezialisiertes, zumeist Kfz-affines Gewerbe und weitere gewerbliche Dienstleistungsbetriebe aus. Das privat geführte Frankfurter Feldbahnmuseum ist im Gewerbegebiet ebenfalls ansässig. Der verkleinerte Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919, ca. 7 ha umfassend, grenzt in östlicher Richtung an den südlichen Bereich des Rebstockparks. Südöstlich verläuft der Geltungsbereich entlang der Straßenverkehrsflächen der Straße Am Römerhof und grenzt sowohl im Bereich des Rebstockparks als auch der Straßenverkehrsflächen an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 936. Der Geltungsbereich verläuft weiter in südlicher Richtung maßgeblich parallel zur Straße Am Römerhof, jedoch um 10 m Richtung Norden versetzt und größtenteils nicht auf öffentlichen Flächen, sondern befindet sich dabei im Bereich privater Grundstücke oder von Stiftungen des öffentlichen Rechts. Der Geltungsbereich schneidet dabei auch das Grundstück des Feldbahnmuseums (im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main) und endet auf der Grenze zwischen dem Grundstück des TÜV Hessen und dem westlichen angrenzenden Gymnasium Römerhof. Der Verlauf des Geltungsbereichs ist in südlicher Richtung so gewählt, dass er an der nördlichen Grenze der zukünftigen und auszubauenden Straßenverkehrsfläche Am Römerhof verläuft. Die zukünftige, zu verbreiternde Verkehrsfläche wird ebenso in den Geltungsbereichen der angrenzenden Bebauungspläne Nr. 936 und 951 abgebildet. Auf Höhe des nördlichen Abschlusses des Grundstücks des Gymnasium Römerhof endet der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 - Teilbereich Mitte - auf der Grenze zum nördlich angrenzenden Kleingartenverein KGV Römerhof 1947 e.V. In West-Ost Richtung verläuft der Geltungsbereich an seiner nördlichen Grenze vollständig auf dem Grenzverlauf zwischen den gewerblichen Grundstücken zuzüglich der Feldbahn zu den angrenzenden Kleingartenanlagen und schließt in östlicher Richtung im Bereich der Parkplatzanlage für den Kleingartenverein und der gewerblichen Nutzungen (u.a. Carglass) wieder an der öffentlichen Grünfläche des Rebstockparks (südlicher Zugang) an. Im Vergleich zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 (alter Geltungsbereich) werden im südwestlichen Bereich folgende Flurstücke herausgenommen, da sie für die beabsichtige Planung der Verkehrsflächen nicht mehr erforderlich werden: Flurstück 4/20 und 2/40 (Flur 229); ein Teil der natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsfläche auf den Flurstücken 4/25 und 4/28; Flurstück 4/29 in Teilen; Flurstück 4/33 in Gänze (alle Flur 228). Zu VII. und VIII.: Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Werden im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut zu veröffentlichen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten Veröffentlichung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_Lageplan-BPlan_Nr_936 (ca. 1,5 MB) Anlage 2_Textteil-BPlan_Nr_936 (ca. 72 KB) Anlage 3_Begruendung-BPlan_Nr_936 (ca. 3,1 MB) Anlage 4_Rechtsplan-BPlan_Nr_936 (ca. 8,5 MB) Anlage 5_Lageplan-BPlan_Nr_919 (ca. 1,5 MB) Anlage 6_Strukturkonzept-BPlan_Nr_951 (ca. 1,8 MB) Anlage 7_Lageplan-BPlan_Nr_951 (ca. 2,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2026, OF 1364/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.09.2018, M 167 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2 Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass Einvernehmen besteht, die Vorlage M 8 erst im Haupt- und Finanzausschuss zu votieren.
Beteiligungsverfahren zur Offenlage des Flächennutzungsplanes - Umwidmung landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich in ein Sondergebiet - Planung zur Ermöglichung der Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes
Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 162 Betreff: Beteiligungsverfahren zur Offenlage des Flächennutzungsplanes - Umwidmung landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich in ein Sondergebiet - Planung zur Ermöglichung der Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes Die im vorliegenden Vorgang (OM 7704) in Rede stehenden Flächen werden in der aktuellen Fassung zur Fortschreibung des Regionalen Flächennutzungsplanes als "Vorranggebiet für Landwirtschaft" dargestellt. Entsprechend ist für diesen Bereich die regionalplanerische Zielsetzung der Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen. Die städtische Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalen Flächennutzungsplanes wurde Mitte Dezember fristgerecht abgegeben. Diese beinhaltet keine Änderung betreffend der genannten Flächen, da der Vorschlag des Ortsbeirates zur Darstellung der Flächen als Sondergebiet - Planung (zugunsten der Realisierung von Einzelhandel) nicht nur dem o.g. regionalplanerischen Ziel widerspricht, sondern auch den städtischen Zielen. Als Begründung können hierzu die Ausführungen der Antworten zu den Vorgängen OM 2904; OM 2905/22; OA 291; OA 292 sowie NR 1269 herangezogen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7704
Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen
Antrag vom 16.01.2026, NR 1502 Betreff: Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 213/25 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Punkt 6 - "Familienermäßigung" folgender Halbsatz gestrichen wird: ", die Reduzierung soll einen Betrag in Höhe von Euro 500,- pro Jahr und Kind nicht übersteigen" Begründung: Bisher war in der M 213/25 vorgesehen, dass die Reduzierung im Rahmen der Familienermäßigung einen Betrag von 500,- pro Jahr und Kind nicht übersteigt. Diese Regelung sollte eigentlich für neue Verträge gelten, würde allerdings unbeabsichtigt auch für alte Erbbaurechtsverträge greifen, da die bisher gewährte schuldrechtliche Familienermäßigung unter dem Vorbehalt des Widerrufs wegen gegenlautender Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung steht. Die unveränderte M 213/25 wäre ein solcher Beschluss, der ab sofort eine Modifizierung der Familienermäßigung auch für Altverträge nach sich ziehen würde. Diese Kappung auf 500,- € pro Kind würde viele Familien also schlechter stellen als bisher. Das widerspricht der mit der Neuregelung der Erbbaurechtsvergabe verbundenen Intention. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.01.2026
Neuregelung des Erbbaurechts sozialökologisch und familienfreundlich gestalten
Antrag vom 15.01.2026, NR 1501 Betreff: Neuregelung des Erbbaurechts sozialökologisch und familienfreundlich gestalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 213/25 vom 05.12.2025 "Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen" wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Unter 1.3 wird der Punkt "Mieterhöhungen nach notwendigen Modernisierungen betragen höchstens 75 % der gesetzlich zulässigen Modernisierungsumlage" auf Seite 3 in "Mieterhöhungen nach notwendigen energetischen Modernisierungen betragen höchstens 75 % der gesetzlich zulässigen Modernisierungsumlage. Zusatz: Dabei wird die OVM nicht überschritten." geändert. 2. Die Deckelung bei der Familienermäßigung in Höhe von 500 Euro pro Jahr und Kind auf Seite 4 wird gestrichen. Die bisherige Regelung bleibt bestehen, bei der pro Kind eine Reduzierung des Erbbauzinses um 20 % des Erbbauzinses gewährt wird. 3. Zudem wird eine zusätzliche Regelung eingeführt: "Erbbaurechtsverträge, die seit dem 1.1.2021 unter den damals geltenden gesetzlichen Bedingungen neu abgeschlossen oder verlängert wurden, können im Einzelfall durch Beantragung an die aktuell gültige Erbbauzinsregelung angepasst werden. Erbbauberechtige, die nach den neuen Vorgaben Anspruch auf einen Mischerbbauzins, eine Ermäßigung oder einen Bodenwertabschlag haben, können ab Beschlussdatum eine Vertragsänderung mit den neuen Konditionen verlangen. Eine Erstattung bereits gezahlter Erbbauzinsen sowie die Übernahme von Notar- oder Grundbuchkosten durch die Stadt ist ausgeschlossen." Begründung: Modernisierungsmaßnahmen haben ein enormes Mietsteigerungspotenzial und fördern die Verdrängung von Mieter*innen. Bei der Neuregelung des Erbbauzinses sind daher Rahmenbedingungen notwendig, die Mieterhöhungen nach Sanierungen stärker begrenzen. Es sollen ausschließlich notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen vorgenommen und auf die Mieten umgelegt werden können, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Kostentreibende und aufwertende Maßnahmen, wie z.B. der Anbau von Balkonen, die keine signifikante ökologische Verbesserung bewirken, aber zu erheblichen Mietsteigerungen führen können, sind zu vermeiden. Familien mit Kindern sollen auch nach der Neuregelung von einer Ermäßigung profitieren und keinen Nachteil erfahren. Eine Deckelung auf 500 Euro pro Kind würde einen sprunghaften Anstieg des zu entrichtenden Erbbauzinses zur Folge habe und Familien in Frankfurt zusätzlich finanziell belasten. Die Anpassung von Erbbaurechtsverträgen, die nach dem 1.1.2021 geschlossen oder verlängert wurden, dient der konsequenten Umsetzung der im Koalitionsvertrag 2021 angekündigten Absenkung des Erbbauzinssatzes. Darin steht: "Das gemeinsame Ziel ist die Senkung der Erbbauzinsen auf 1,5 % oder weniger, damit geförderter und bezahlbarer Wohnraum entstehen kann und gemeinwohlorientierte Akteure unterstützt werden." ("Ein neues Frankfurt gestalten" - Koalitionsvertrag 2021-2026, S. 63.). Damit viele Akteur*innen, die seit Jahren auf eine Absenkung des Erbbauzinssatzes warten, von der Regelung profitieren, sollen auch Verträge berücksichtigt werden, die seit 2021 abgeschlossen oder verlängert wurden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.01.2026
Erbbauzins neu denken statt Flickwerk fortschreiben
Antrag vom 14.01.2026, NR 1498 Betreff: Erbbauzins neu denken statt Flickwerk fortschreiben Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag M 213 vom 05.12.2025 - Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - wird abgelehnt und zur Überarbeitung an den Magistrat zurückverwiesen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Überarbeitung systemische Alternativen zur bisherigen Erbbauzinslogik zu prüfen und vergleichend darzustellen, insbesondere: · Modelle zur Dämpfung, Glättung oder Indexierung der Bodenwertentwicklung. · Regelungen zur Begrenzung sprunghafter Erbbauzinssteigerungen bei Vertragsverlängerungen und Nachträgen. · Deutlich vereinfachte und transparente Erbbauzinsmodelle mit reduziertem Verwaltungsaufwand. · Eine Bewertung, wie sich die vorgeschlagenen Änderungen fiskalisch auf die städtischen Einnahmen auswirken. · Eine Prüfung, ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Modelle beihilferechtlich zulässig sind. · Eine Bestandsaufnahme der bestehenden Erbbaurechtsverhältnisse, insbesondere der Haushalte mit Familienförderung, inklusive der finanziellen Mehrbelastungen durch die geplante Kappung. · Vorschläge für Übergangs- und Härtefallregelungen für bestehende Verträge, um unvorhergesehene Belastungen für Familien zu vermeiden. Begründung: Wenn sprunghafte Bodenwertsteigerungen das zentrale Problem sind, bedarf es einer Lösung, die dieses Problem an der Wurzel packt. Einzelne Ausnahmeregelungen sind weder nachhaltig noch gerecht - sie führen zu Verwirrung und Unsicherheit, statt Planungssicherheit zu gewährleisten. Das zentrale Problem des Frankfurter Erbbaurechts ist nicht der Erbbauzinssatz selbst, sondern die extreme und sprunghafte Wirkung der Bodenwertsteigerungen und die damit verbundenen Steigerungen des Erbbauzinses. Über Jahrzehnte hinweg sind die Bodenwerte in Frankfurt massiv gestiegen. Diese Entwicklung schlägt jedoch nicht kontinuierlich, sondern schockartig zu - immer dann, wenn ein Erbbaurechtsvertrag verlängert, geändert oder neu abgeschlossen wird. Für viele Betroffene bedeutet dies eine plötzliche und kaum kalkulierbare finanzielle Belastung. Aktuelle Medienberichte zeigen, dass insbesondere die geplante Kappung der Familienförderung auf 500 Euro pro Kind zu Mehrbelastungen von mehreren Tausend Euro pro Jahr führen kann, während die Entlastungen für Neuverträge diese Belastung nicht kompensieren. Die Vorlage M 213 akzeptiert diesen Mechanismus unverändert. Sie lässt die Bodenwertsprünge ungebremst zu und versucht anschließend, deren Folgen durch ein dichtes Geflecht aus Sonderregelungen, Ermäßigungen, Fördertatbeständen und Einzelfallprüfungen abzumildern. Das Ergebnis ist kein stabiles System, sondern ein immer komplexerer Reparaturbetrieb, dessen Vollzug bzw. Überwachung zu nur weiterer Bürokratie und Personalaufwand führen würde. Für die Bürger entsteht dadurch vor allem eines: Unsicherheit und fehlende Planbarkeit. Kaum jemand kann nachvollziehen, warum er in welcher Höhe belastet wird, welche Voraussetzungen für Entlastungen gelten und wie sich der Erbbauzins künftig entwickeln wird. Selbst Fachstellen weisen auf die fehlende Übersichtlichkeit und Umsetzbarkeit hin. Demgegenüber steht ein grundsätzlich anderer Ansatz: Wenn sprunghafte Erbbauzinssteigerungen das Problem sind, dann muss der Erbbauzins und vor allen Dingen dessen Anpassung im Verlauf des Erbbaurechtsverhältnisses von der Bodenwertentwicklung entkoppelt werden. Modelle zur Glättung oder Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung wären eine Möglichkeit, schaffen Planungssicherheit und machen viele der komplizierten Sonderregelungen überflüssig. Neben der Frage der Planbarkeit und der Transparenz ist es zentral, dass die Modelle beihilferechtlich unbedenklich sind. Während die aktuelle Vorlage in einzelnen Fällen ein deutliches Risiko birgt, dass sie als unzulässige staatliche Begünstigung gewertet werden könnte, eröffnet dies Anlass, alternative Modelle zu prüfen, die sowohl Entlastungen ermöglichen als auch rechtliche Sicherheit gewährleisten. Zudem muss die Reform bestehende Vertragsverhältnisse berücksichtigen. Familien, die im Vertrauen auf die bisherige Förderung gebaut haben, dürfen nicht zusätzlich belastet werden. Der Magistrat ist daher aufgefordert, Übergangs- und Härtefallregelungen vorzulegen, um Härten abzufedern, bis ein langfristig tragfähiges System umgesetzt wird. Die Zurückverweisung der Vorlage ist daher kein Zeichen von Verzögerung, sondern ein Akt politischer Verantwortung. Sie eröffnet die Chance auf eine verständliche, gerechte und langfristig tragfähige Regelung des Erbbaurechts in Frankfurt, die sowohl Familien entlastet, Planbarkeit gewährleistet, fiskalische Risiken minimiert und rechtliche Sicherheit schafft. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss
Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+: Prioritäten benennen
Antrag vom 14.01.2026, NR 1499 Betreff: Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+: Prioritäten benennen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, von den im Magistratsvortrag M 210 vom 05.12.2025 unter II.1 bis II.5 genannten Projekten folgende mit erster Priorität voranzutreiben und dafür einen Umsetzungsfahrplan vorzulegen: · Stadtbahnverlängerung bis Sachsenhäuser Warte · Stadtbahnverlängerung bis Bergen 2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung spätestens zum 30.06.2026 einen Umsetzungs- und Prioritätenfahrplan für die vertiefenden Untersuchungen für die weiteren i unter II.1 bis II.5 genannten Projekte · Verlängerung der Straßenbahn zum Sportcenter Bornheim · Verlegung der Straßenbahn in die Straßburger Straße in Schwanheim · Straßenbahnverbindung Lokalbahnhof - Alte Brücke - Börneplatz · Mainquerung der Straßenbahn · Stadtbahnverlängerung bis Leuchte · Stadtbahnverlängerung Eckenheim · Bau einer S-Bahn-Station Ludwig-Landmann-Straße · Straßenbahnverlängerung Zeilsheim über Jahrhunderthalle · Straßenbahnverlängerung Main-Taunus-Zentrum über Klinikum Höchst vorzulegen. Der Fahrplan soll je Maßnahme mindestens enthalten: Ziel/Wirkung, Untersuchungsumfang, Zeitplan mit Meilensteinen, Zuständigkeiten, Schnittstellen (u. a. RMV/DB/Land) sowie den vorgesehenen Weg in die Gremien. 3. Der Magistrat wird beauftragt, für die Vertiefungsphase ein einheitliches, kennzahlenbasiertes Wirkungs- und Controlling-Set mit Fokus "Modal Split bei Einpendlern" zu definieren und jährlich im Mobilitätsausschuss zu berichten. Das Kennzahlenset soll mindestens abbilden: a) Reisezeitrelation ÖPNV gegenüber Autonutzung (MIV) auf den wichtigsten Pendlerkorridoren b) Umsteigequote (Anteil ohne bis maximal einen Umstieg) auf typischen Pendlerrelationen c) Ankunftszuverlässigkeit/Pünktlichkeit an den zentralen Knoten d) Kapazität/Überfüllung in der Hauptverkehrszeit auf den relevanten Zuläufen e) Qualität der Stationserreichbarkeit (Fußwege, Barrierefreiheit, Bike+Ride, P+R, Zubringerbus) 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Vertiefungen so zu strukturieren, dass aus den Einzelmaßnahmen vier bis sechs "Pendlerkorridor-Programme" abgeleitet werden (Schiene plus Station plus Zubringer/Umstieg). Ziel ist, spürbare Verbesserungen in den Relationen mit hoher MIV-Nachfrage und ungünstiger ÖPNV-Kette zu erzielen. Die Definition der Korridore ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Der Magistrat wird beauftragt, die unter II.4 genannte Variantenuntersuchung zur Schienenanbindung Bergen/Enkheim so auszulegen, dass neben der Trasse auch die Knoten- und Umsteigelogik (Anbindung an bestehende Linien, Reisezeit-/Umsteigeeffekte, Betriebsqualität, Bauphasenfähigkeit) transparent vergleichend bewertet wird. 6. Der Magistrat wird beauftragt, die unter II.5 genannte gesonderte Untersuchung Oberrad - Ostend ausdrücklich als kurzfristig wirksames Pendler-/Querverbindungsprojekt aufzusetzen. Neben langfristigen Infrastrukturvarianten sind dabei auch kurzfristige Maßnahmen (Beschleunigung, Takt, Umsteigepunkte, priorisierte Bus-/Tram-Bausteine) zu entwickeln und vorzulegen. Begründung: Frankfurt ist ein Arbeits- und Dienstleistungszentrum für die ganze Region. Jeden Tag kommen sehr viele Menschen aus dem Umland in die Stadt, um zu arbeiten, zu lernen, Termine wahrzunehmen oder einzukaufen. Wenn der Autoverkehr in Frankfurt spürbar abnehmen soll, reicht es deshalb nicht, nur innerhalb des Stadtgebietes das ÖPNV-Angebot zu verbessern. Entscheidend ist, ob die täglichen Pendlerwege so attraktiv, zuverlässig und einfach gemacht werden können, dass mehr Menschen freiwillig auf Bus und Bahn umsteigen. Der Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+ liefert dafür eine fachliche Grundlage: Er zeigt, wo die größten Verlagerungschancen liegen er benennt auch Schwachstellen - also Relationen, bei denen der ÖPNV heute oft zu langsam, zu unzuverlässig oder zu umständlich ist (zu viele Umstiege, schlechte Anschlüsse, lange Wege zur Station). Genau an diesen Stellen entscheidet sich im Alltag, ob jemand das Auto stehen lässt oder nicht. Damit aus der Planung aber wirklich spürbare Verbesserungen werden, braucht es drei zusätzliche Dinge: Erstens: klare Ziele und messbare Ergebnisse. Bürger erleben den ÖPNV nicht als "Projektliste", sondern als Reisezeit, Anschluss, Verlässlichkeit und Platzkomfort in der Hauptverkehrszeit. Deshalb müssen zentrale Kennzahlen regelmäßig erhoben, für Verbesserungen genutzt und veröffentlicht werden: Wo wird es schneller? Wo sinkt die Zahl der Umstiege? Wie zuverlässig funktionieren die großen Knoten? Wie sieht es bei Überfüllung aus? Ohne solche Kennzahlen bleibt vieles Behauptung - mit Kennzahlen entsteht Verbindlichkeit und Kontrolle. Zweitens: Korridor-Programme statt Einzelmaßnahmen. Wer täglich pendelt, braucht eine funktionierende Gesamtkette: Zubringer zur Station, gute Umsteigepunkte, ausreichende Kapazität und eine klare Linienlogik. Wenn man 20 Einzelmaßnahmen parallel verfolgt, verliert man Prioritäten und Wirkung. Sinnvoller ist es, wenige, aber entscheidende Pendlerkorridore als Programme zu definieren und dort gebündelt zu liefern - Schiene plus Station plus Zubringer plus Umstieg. Drittens: Die "letzte Meile" zur Schiene muss mitgedacht werden. Viele Entscheidungen gegen den ÖPNV scheitern nicht am Angebot Straßen-, U- und S-Bahnen, sondern am Weg dorthin: fehlende sichere Fußwege, keine Abstellmöglichkeiten für Autos oder Fahrräder, schlechte Busanbindung, unklare Umsteigesituationen und Wegweisungen oder mangelnde Barrierefreiheit. Wer wirklich Pendler gewinnen will, muss diese Alltagsprobleme systematisch lösen. Schließlich gilt: Für mehr ÖPNV-Anteil im Pendlerverkehr braucht Frankfurt zuerst stabile Kapazität und robuste Knoten in den überlasteten Zuläufen. Wenn die großen Zufahrten und Umsteigebahnhöfe überfüllt oder störanfällig sind, helfen zusätzliche Feinmaßnahmen nur begrenzt. Deshalb müssen Kapazität und Knotenrobustheit Vorrang haben - und darauf aufbauend die weiteren Netzerweiterungen. Der Magistrat muss verpflichtet werden, aus der fachlich richtigen Grundlage eine klare Umsetzungslogik zu machen: mit Prioritäten, mit Messbarkeit, mit transparentem Berichtswesen - und mit spürbarer Wirkung im Alltag, gerade für die vielen Pendlerinnen und Pendler. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 210 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss
Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung MarianneBeuchertPlatz
Initiative vom 13.01.2026, OI 133 entstanden aus Vorlage: OF 1192/10 vom 15.12.2025 Betreff: Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung Marianne-Beuchert-Platz Vorgang: OM 7536/25 OBR 10; ST 2035/25 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den bisher nicht benannten Verbindungsweg zwischen Homburger Landstraße und Walter-Hesselbach-Straße in "Blühwiesenweg" zu benennen. Die Bürger in diesem Quartier haben diesen Wunsch geäußert. Im Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main gibt es die Bezeichnung "Blühwiesenweg" bisher nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7536 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2035 Versandpaket: 21.01.2026
Plattform auf dem Heiligenstock
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7924 entstanden aus Vorlage: OF 1197/10 vom 14.12.2025 Betreff: Plattform auf dem Heiligenstock Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Stand der Planungen über die angekündigte Aussichtsplattform auf dem Heiligenstock mitzuteilen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 begrüßt die geplante Errichtung, benötigt hierzu jedoch genauere Informationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Nied: Situation im Beunehof
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7901 entstanden aus Vorlage: OF 1414/6 vom 14.12.2025 Betreff: Nied: Situation im Beunehof Der Magistrat wird gebeten, die Situation im Beunehof (Beunestraße 9a) zu prüfen, die von den Mietern angezeigten Missstände zu beseitigen und künftig durch geeignete Pflege- und Kontrollmaßnahmen für einen ordnungsgemäßen Zustand der städtischen Liegenschaft zu sorgen. Nach Angaben der Mieter finden derzeit weder regelmäßige Kontrollen noch Pflegearbeiten statt. Begründung: Der Beunehof besitzt eine besondere historische und kulturgeschichtliche Bedeutung und ist ein prägender Bestandteil des Stadtteils Frankfurt-Nied. Nach Hinweisen von Mietern besteht jedoch seit längerer Zeit erheblicher Instandhaltungs- und Pflegebedarf. Den Bewohnern ist kein von der Stadt beauftragter Hausmeister oder eine Ansprechperson bekannt, obwohl die Liegenschaft im Eigentum der Stadt Frankfurt liegt. Offensichtlich erfolgen derzeit weder regelmäßige Kontrollen noch notwendige Pflege- oder Aufräumarbeiten. So befinden sich im Beunehof mehrere marode Sitzbänke, teils mit durchgefaulten Holzlatten oder durchgerosteten Metallteilen sowie seit Jahren abgestellte, nicht fahrbereite Fahrräder und improvisierte Konstruktionen. Hinter einem Pavillon liegen zudem alte Autoreifen, verrostete Grills und weiterer Metallschrott. Insgesamt zeigt die Anlage Verwahrlosungserscheinungen und sicherheitsrelevante Mängel. Angesichts der historischen Bedeutung und der prägenden Rolle des Beunehofs für den Stadtteil Nied sollte der Magistrat dafür Sorge tragen, dass der Zustand der Anlage wieder den Anforderungen an Sicherheit, Sauberkeit und den Schutz der baulichen Substanz entspricht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Höchst: Sichtbarkeit von Frauen erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7892 entstanden aus Vorlage: OF 1405/6 vom 14.12.2025 Betreff: Höchst: Sichtbarkeit von Frauen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, mit Beteiligung der Höchster Einwohnerinnen und Einwohner einen Ort zu entwickeln, an dem an bedeutende Frauen aus Höchst erinnert wird und sie gewürdigt werden. Dies könnte z. B. in der Rudolf-Schäfer-Anlage erfolgen. Zu diesem Prozess sollen der Verein für Geschichte und Altertumskunde Frankfurt a. M.-Höchst e. V. sowie die AG Geschichte und Erinnerung aktiv einbezogen werden. Insbesondere soll dabei ein Denkmal für Meta Quarck-Hammerschlag geprüft werden, um diese herausragende Persönlichkeit der Höchster Geschichte öffentlich zu würdigen. Begründung: Es ist von großer Bedeutung, dass Frauen, die in Höchst gewirkt und gelebt haben, die Aufmerksamkeit und Anerkennung erhalten, die ihnen gebührt. Viele dieser Frauen sind noch immer wenig bekannt, obwohl sie einen entscheidenden Beitrag zur Stadtgeschichte geleistet haben. Durch den Vorschlag, einen Ort zur Würdigung dieser Frauen zu schaffen, können wir das historische Bewusstsein und das Verständnis für ihre Rolle in der Gesellschaft stärken. Der gemeinsame Entwicklungsprozess, der auch die Höchster Bevölkerung und relevante historische Vereine einbezieht, stellt sicher, dass das Projekt von den Bürgerinnen und Bürgern getragen wird und eine breite Akzeptanz findet. Darüber hinaus trägt eine Beteiligung der Bevölkerung zur Vermeidung von Vandalismus bei, da die Menschen sich stärker mit dem Projekt identifizieren. Ein Denkmal für Meta Quarck-Hammerschlag als konkrete Maßnahme innerhalb dieses Projektes würde einen klaren symbolischen Beitrag zur Sichtbarkeit von Frauen in der Geschichte leisten. Die Rudolf-Schäfer-Anlage eignet sich aufgrund ihrer zentralen Lage und der Nähe zu historischen Stätten als ein passender Standort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Verkehrsplanungen im Ortsbezirk 10 öffentlich vorstellen und diskutieren
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7930 entstanden aus Vorlage: OF 1206/10 vom 14.12.2025 Betreff: Verkehrsplanungen im Ortsbezirk 10 öffentlich vorstellen und diskutieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche verändernden Verkehrsplanungen für die Stadtteile im Ortsbezirk 10 und der dort lebenden und arbeitenden Menschen derzeit geprüft und für realisierbar gehalten werden. Von besonderem Interesse sind alle die nordöstlichen Stadtteile betreffenden übergreifenden, verbindenden und trennenden Maßnahmen, jeweils auch bezüglich des derzeitigen und des künftigen Generalverkehrsplanes; 2. bis wann er diese Verkehrsplanungen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 vorstellt, sodass sie diskutiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Die Verkehrsinsel an der Endhaltestelle der U5 ökologisch wertvoll und attraktiv gestalten
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7921 entstanden aus Vorlage: OF 1191/10 vom 15.12.2025 Betreff: Die Verkehrsinsel an der Endhaltestelle der U5 ökologisch wertvoll und attraktiv gestalten Der Magistrat wird gebeten, die große Verkehrsinsel zwischen Gießener Straße und Homburger Landstraße an der Endhaltestelle der U-Bahn-Linie U5 1. unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes und 2. unter Berücksichtigung der veränderten Straßenführung im Rahmen der Verlängerung der U5 ökologisch wertvoll und attraktiv zu gestalten (Belegfotos 1 bis 3). Begründung: Diese Grünfläche ist das nördliche Eingangstor in den Stadtteil Preungesheim. Es besteht der dringende Bedarf nach einer ansprechenden Gestaltung, da dieser Teil von Preungesheim durch das Umfeld der Endhaltestelle und den vorhandenen Park-and-Ride-Platz kontinuierlich verunreinigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Baustellenkommunikation spürbar verbessern
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7903 entstanden aus Vorlage: OF 1417/6 vom 13.12.2025 Betreff: Baustellenkommunikation spürbar verbessern Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Defizite bei der Kommunikation und Koordination von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 6 zu beheben und hierfür verbindliche, überprüfbare Standards festzulegen. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, 1. für jede Baumaßnahme im öffentlichen Raum verpflichtend gut sichtbare und verständliche Baustellenhinweise aufzustellen, die mindestens folgende Punkte enthalten: a) Anlass und Ziel der Maßnahme; b) Beginn, geplante Dauer und ggf. Bauabschnitte; c) zuständigen Bauherren bzw. verantwortliches Amt; d) eine konkrete Kontaktstelle für Rückfragen. 2. Verzögerungen, Terminverschiebungen oder Änderungen im Bauablauf aktiv zu kommunizieren; 3. für jede Baumaßnahme eine eindeutig verantwortliche Stelle zu benennen, die für Koordination, Information und Aktualisierung verantwortlich ist; 4. parallele oder sich überschneidende Baumaßnahmen im Ortsbezirk 6 verbindlich zu koordinieren. Begründung: Im Ortsbezirk 6 - zuletzt insbesondere in Griesheim, Sossenheim und Unterliederbach - besteht seit geraumer Zeit ein erhebliches und nachvollziehbares Unverständnis über den Umgang mit Baumaßnahmen im öffentlichen Raum. Die Vielzahl an Baustellen trifft auf eine Kommunikation, die häufig verspätet, unvollständig oder widersprüchlich ist. Die Bürgerinnen und Bürger erleben angekündigte Baustellen, die nicht beginnen, Baustellen, die plötzlich eingerichtet werden, fehlende Hinweise zur Dauer und Zuständigkeit sowie schlecht abgestimmte Parallelmaßnahmen. Diese Zustände sind kein Einzelfall mehr, sondern haben sich zu einem strukturellen Problem entwickelt. Akzeptanz für unvermeidbare Einschränkungen entsteht nur dort, wo transparent, verlässlich und respektvoll informiert wird. Der Magistrat ist daher aufgefordert, von unverbindlichen Ankündigungen und Prüfungen Abstand zu nehmen und stattdessen klare Zuständigkeiten, verbindliche Standards und eine konsequente Umsetzung sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse
Auskunftsersuchen vom 13.01.2026, V 1356 entstanden aus Vorlage: OF 1419/6 vom 12.12.2025 Betreff: Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse Mit Ortstermin vom 17. November 2025 wurde den Vertretern des Ortsbeirats ebenso wie den Anwohnern die Anordnung von Halteverboten im Bereich der Marienberger Straße (Sossenheim) vorgestellt. Im Rahmen dieses Termins wurden seitens des Ortsbeirats mehrere konkrete Fragen an die zuständige städtische Bedienstete gerichtet sowie ein Alternativvorschlag unterbreitet. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass durch die Verschiebung der Vorstellung des Sossenheimer Nahmobilitätskonzeptes weiterer Klärungsbedarf entstehen könnte, der sinnvollerweise in den Entscheidungsprozess zur Anordnung von Halteverbotszonen einzubeziehen wäre. Ungeachtet der am 25. November 2025 einstimmig verabschiedeten Anregung des Ortsbeirats, der sich eindeutig gegen die Umsetzung der Halteverbote ausspricht, Alternativvorschläge benennt und Prüfaufträge formuliert, wurde die Maßnahmen nun aber bereits umgesetzt - noch bevor eine Stellungnahme des Magistrats vorlag und ohne erneute Information des Ortsbeirats. Der Ortsbeirat ist als Stadtteilparlament der unmittelbare Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Seine Mitglieder verfügen über eine fundierte Ortskenntnis und besitzt gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO) ausdrücklich verankerte Anhörungs- und Initiativrechte. Das beschriebene Vorgehen, ebenso wie vergleichbare Erfahrungen aus anderen kommunalpolitischen Zusammenhängen, stößt bei den Mitgliedern des Ortsbeirats auf erhebliches Unverständnis. Es verfestigt den Eindruck, dass der Ortsbeirat bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen nicht als relevanter Beteiligter, sondern lediglich als formale Randinstanz betrachtet wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welchen konkreten Stellenwert misst der Magistrat der Arbeit des Ortsbeirats bei, wenn einstimmige Beschlüsse, Prüfaufträge und Alternativvorschläge faktisch unbeachtet bleiben und Maßnahmen ohne vorherige Stellungnahme umgesetzt werden? 2. Aus welchen Gründen wurde die Anordnung der Halteverbotszonen in der Marienberger Straße mit auffälliger Eile umgesetzt, während andere, ebenfalls angekündigte oder beschlossene Maßnahmen des Dezernats (z. B. die Anbringung von Piktogrammen in Spielstraßen) seit Monaten nicht realisiert werden? 3. Ist dem zuständigen Dezernenten bewusst, dass Entscheidungsprozesse ohne nachvollziehbare und frühzeitige Einbindung des Ortsbeirats dessen Glaubwürdigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beschädigen und das Vertrauen in kommunalpolitische Beteiligung insgesamt schwächen? 4. Wie sollen ehrenamtlich engagierte Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker unter solchen Kommunikations- und Beteiligungsbedingungen motiviert werden, ihr Mandat verantwortungsvoll auszuüben? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Zu viele baustellenbedingte Sperrungen - Goldstein ist nur noch eingeschränkt erreichbar - dringende und vom Ortsbeirat 6 geforderte Öffnung der Straße Zur Waldau steht aus
Auskunftsersuchen vom 13.01.2026, V 1353 entstanden aus Vorlage: OF 1395/6 vom 09.12.2025 Betreff: Zu viele baustellenbedingte Sperrungen - Goldstein ist nur noch eingeschränkt erreichbar - dringende und vom Ortsbeirat 6 geforderte Öffnung der Straße Zur Waldau steht aus Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, warum zeitgleich die Zufahrt nach Goldstein über die Goldsteiner Straße und den Tannenkopfweg baustellenbedingt gesperrt ist und nicht abgewartet werden konnte, bis eine der Baumaßnahmen abgeschlossen ist und die Straße Zur Waldau noch immer gesperrt ist, obwohl die Öffnung der Straße vom Ortsbeirat 6 auch angesichts der gegenwärtigen Situation erbeten worden ist und sich diese Gelegenheit anböte, die dauerhafte Öffnung dieser Straße zu erproben. Begründung: Durch die zeitgleiche vollständige Sperrung der Straße Tannenkopfweg im südlichen Teil und die einseitige Sperrung der Goldsteiner Straße in Richtung Goldstein ist Goldstein nur noch über die Uferstraße zu erreichen. Das ist mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden. In dem von dem Ortsbeirat 6 für Goldstein entwickelten und beschlossenen Verkehrskonzept ist die Öffnung der Straße Zur Waldau vorgesehen. Nochmals hat der Ortsbeirat auf Anfrage des Mobilitätsdezernats die Öffnung zumindest während der oben genannten Baumaßnahmen erbeten. Gleichwohl ist nichts geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Einzelhandels- und Zentrenkonzept hier: Sicherung der Nahversorgung weiterentwickeln
Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 20 Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept hier: Sicherung der Nahversorgung weiterentwickeln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6663 - NR 326/12 GRÜNE, B 267/25 - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 mit Beschluss § 7287 am 04.03.2021 als Planungsgrundlage im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen. Mit diesem Beschluss erfolgte die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes von 2011, wobei die Ziele des Konzepts grundsätzlich gleichgeblieben sind. Das Stadtplanungsamt hat im Jahr 2023 gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt ein Monitoring der Frankfurter Einzelhandelsentwicklung beauftragt. Ein externer Gutachter wurde mit der Überprüfung des bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes betraut, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Erarbeitung eines Nahversorgungskonzeptes mit entsprechenden Handlungsempfehlungen liegt. Im Rahmen dieses Nahversorgungskonzeptes werden die Versorgungsstrukturen in allen Stadtteilen systematisch analysiert, um die wohnortnahe Erreichbarkeit von Waren des täglichen Bedarfs verlässlich bewerten zu können. Dies umfasst die Untersuchung des bestehenden Angebots, die Bewertung der räumlichen Verteilung der Einrichtungen der Grundversorgung sowie die Identifizierung bestehender oder künftig zu erwartender Unter- und Fehlversorgungen. Auf dieser Basis werden Kriterien für eine dauerhaft gesicherte Nahversorgung entwickelt. Die Ergebnisse dieses Gutachtens werden voraussichtlich im Jahr 2026 vorgelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Antrag vom 18.06.2012, NR 326 Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 267 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16
Pilotprojekt zum Wohnungstausch
Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 21 Betreff: Pilotprojekt zum Wohnungstausch Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6682 - E 46/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 297/25 - Ab dem 15.01.2026 wird eine Mitarbeiterin im Amt für Wohnungswesen, Stabsstelle Wohnungsmarkt, Mietrecht, innovative Wohnprojekte, ihren Dienst aufnehmen. Sie wird die bisherigen vorbereitenden Arbeiten aufgreifen und weiterführen. In der ersten Projektphase wird es darum gehen, eine Übersicht zu Instrumenten und Maßnahmen zu erarbeiten und eine Handlungsempfehlung für die praktische Erprobung zu geben. In dieser Phase sollen auch geeignete Partner:innen in Zivilgesellschaft und Wohnungswirtschaft identifiziert und für eine Zusammenarbeit gewonnen werden. Ziel ist es, durch kommunales Handeln effektiv die adäquate Versorgung mit Wohnraum bei sich ändernden Lebensverhältnissen zu fördern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 46 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 297 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16
Nachhaltigkeitsstrategie muss Netto-Null beinhalten
Antrag vom 12.01.2026, NR 1497 Betreff: Nachhaltigkeitsstrategie muss Netto-Null beinhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 180/25 wird zurückgestellt, bis folgende Anregung eingepflegt ist. Das Ziel Netto Null Neuversiegelung muss in die Nachhaltigkeitsstrategie eingepflegt werden. Ein Konkreter Zeitplan muss enthalten sein, wie dieses schlimmste aller Umweltverbrechen (Flächenfraß) gestoppt werden kann. Begründung: Die Statistik zeigt, Frankfurt wurde wieder Versiegelungsmeister, hat aber keiner gemerkt. https://statistikportal.frankfurt.de/statistik_aktuell/2025/FSA_2025_11.html Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 180 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 14.01.2026
Fehlender Gehweg auf der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück - Planfeststellungsbeschluss herbeiführen
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7879 entstanden aus Vorlage: OF 814/11 vom 13.12.2025 Betreff: Fehlender Gehweg auf der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück - Planfeststellungsbeschluss herbeiführen Vorgang: OM 1961/22 OBR 11; ST 1746/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Der Magistrat wird gebeten, einen Planfeststelllungsbeschluss für die Herstellung eines Gehweges zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück herbeizuführen, um den Erwerb der fehlenden Grundstücke voranzutreiben. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche gehört der Stadt Begründung: Dieses Straßenteilstück hat keinen Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und dem Gelände der Eintracht Frankfurt in die Gelastraße und weiter nach Bergen-Enkheim zu gehen oder mit dem Rad/Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel, Fahrzeugfahrer, die von Seckbach kommen, sehen die Fußgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit über 20 Jahren versucht die Stadt, die restlichen Teilstücke zu kaufen und hat in der Stellungnahme ST 865 vermerkt, dass es keine Aussicht gibt, die übrigen neun Grundstückeigner zum Verkauf zu überzeugen. Der Ortsbeirat 11 hat - der Stellungnahme ST 865 folgend - gebeten, einen Bebauungsplan für dieses Straßenstück aufzustellen. Das wurde abgelehnt. Dann hat der Ortsbeirat gebeten, den Straßenzug in die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 551 Gwinnerstraße aufzunehmen. Der Bebauungsplan Nr. 551 Gwinnerstraße ist vorübergehend ausgesetzt, weil es keine baldige Lösung gibt, das Gewerbe mit dem Wohngebiet zu verbinden. Aus diesem Grund bittet der Ortsbeirat, einen Planfeststellungsbeschluss herbeizuführen. Diese Streifen liegen schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1961 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1746 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865
Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes
Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1352 entstanden aus Vorlage: OF 820/11 vom 14.12.2025 Betreff: Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes Vorgang: M 70/25 Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie lange ist die Bearbeitungszeit von Beantragung (erste Einreichung von Unterlagen) bis zur Bewilligung im Durchschnitt und wie ist hier auch der Range? 2. Welche Antragstellenden lassen sich differenzieren und wie verteilen sich Antragszahlen und -volumen auf diese Gruppen (z. B. öffentliche und private Wohnungsbaugesellschaften, private Ein- und Zweifamilienhäuser und private Mehrfamilienhäuser) 3. Bitte legen Sie zudem eine Tabelle zu den Anträgen vor - gegliedert nach Antragsdatum (erste Einreichung von Unterlagen), Antragsvolumen, Zeitpunkt der Zwischennachricht, Zeitpunkt Bewilligung bzw. Ablehnung 4. Wie viele Fördermittel wurden inzwischen bewilligt? 5. Wie viele Fördermittel wurden inzwischen ausbezahlt? 6. Welche Siegel bzgl. nachhaltiger Dämmstoffen werden anerkannt? 7. Inwiefern ist der Antragsprozess digitalisiert? 8. Welche Verbesserungspotenziale wurden seitens des Stadtplanungsamts selbst schon identifiziert und angegangen? Begründung: Das Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes wird ausdrücklich begrüßt. Kürzlich wurde das Thema im Zuge des Austauschs mit Vertreterinnen und Vertretern des Klimaentscheids im Ortsbeirat diskutiert und von einigen Bürgern wurden in der Folge Hürden bei der Beantragung des Modernisierungsbonus rückgemeldet. Das Auskunftsersuchen soll dazu beitragen, ein konkretes Bild zu entwickeln und mögliche Verbesserungen anzustoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.04.2025, M 70
Wann wird die May-Siedlung im Riederwald endlich saniert?
Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1351 entstanden aus Vorlage: OF 819/11 vom 06.12.2025 Betreff: Wann wird die May-Siedlung im Riederwald endlich saniert? Seit 2022 fragt der Ortsbeirat 11 wiederholt, wann mit der Sanierung der May-Siedlung im Riederwald begonnen wird. Für die Bewohner*innen ist die Situation unbefriedigend, da die Bausubstanz der Häuser nicht besser wird. Dies vorausgeschickt wiederholt der Ortsbeirat seine Anfrage und bittet den Magistrat, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Was sind die Gründe der Verzögerung? 2. Wie geht es mit dem Musterhaus weiter? 3. Wann erfolgt endlich die äußere und innere Sanierung der gesamten Siedlung? 4. Wann erfolgt die Energiesanierung, die angesichts voraussichtlich steigender Gaspreise für die Mieter dringender wird? 5. Sind Photovoltaikanlagen auf den Dächern vorgesehen? 6. Wann und wie werden die Freiräume aufgewertet? 7. Wann wird es umfassende Informationen und die Möglichkeit einer Beteiligung der Betroffenen geben? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
SevesoIIISchutzzone: Folgen für Fechenheim
Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1350 entstanden aus Vorlage: OF 818/11 vom 13.12.2025 Betreff: Seveso-III-Schutzzone: Folgen für Fechenheim Die Allessa GmbH, ein Betrieb der chemischen Industrie nahe der Wohnbebauung des Stadtteil Fechenheims, unterliegt den Bestimmungen der sogenannten Seveso-III-Richtlinien, die in Deutschland durch die sogenannte Störfall-Verordnung (12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz) umgesetzt werden. Schutzzonen, Planungszonen mit Restriktionen, Bereiche mit Sicherheitsabstandsregeln sind geregelt und im Geoportal Frankfurt dargestellt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, für den Stadtteil Fechenheim detailliert darzustellen, welche Einschränkungen sich aus der Seveso-III-Richtlinie und den entsprechenden Vorgaben der sogenannten Störfall-Verordnung ergeben. Insbesondere ist Folgendes darzulegen: 1. Welche konkreten Einschränkungen bestehen für bestehende und geplante Wohngebiete im Schutzbereich südlich der Hanauer Landstraße bis zur Pfortenstraße? 2. Sind (neue) öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Beratungsstellen oder Versammlungsräume mit regelmäßig mehr als 100 Personen im Schutzbereich zulässig? 3. Welche Vorgaben gelten für öffentliche Flächen wie Plätze, Sportanlagen, Grünflächen oder Begegnungsbereiche, die von der Stadt als Grünzug entwickelt werden sollen? 4. Wurde die Planung des Grünzugs zwischen Ferdinand-Porsche-Straße und westlichem Stadtteil Fechenheim (ehemalige Trasse B448) mit den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie abgeglichen und welche Ergebnisse liegen vor? 5. Welche Einschränkungen bestehen für die Ansiedlung von Rechenzentren im Umfeld von Seveso-III-Betrieben und welche Abstände gelten als "angemessen"? 6. Welche aktuellen Unfall- und Bevölkerungsdaten liegen für das betroffene Gebiet vor, um die Schutzbedarfe zu bewerten? 7. Welche Abstimmungen bestehen zwischen Stadt Frankfurt und dem Land Hessen zur Umsetzung der Seveso-III-Vorgaben in Fechenheim? Begründung: Im Stadtteil Fechenheim liegt ein nach Seveso-III-Richtlinie genehmigter Betrieb, dessen Schutzbereich sich südlich über das bewohnte Gebiet bis etwa zur Pfortenstraße erstreckt. Damit betrifft die Schutzzone einen erheblichen Teil des Kernbereichs Fechenheims. Nach den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie und der sogenannten Störfall-Verordnung sind in solchen Schutzbereichen bestimmte Nutzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen. Dazu gehören insbesondere Einrichtungen, in denen sich regelmäßig viele Menschen aufhalten (Richtwert: mehr als 100 Personen täglich) sowie neue Wohnnutzungen oder Verdichtungen, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Für die Bürger:innen und die Entwicklung des Stadtteils ist es von zentraler Bedeutung, dass die Stadt Frankfurt transparent darlegt, welche Einschränkungen konkret gelten. Nur so kann verhindert werden, dass Planungen für neue Kitas, Schulen oder Beratungsstellen im Schutzbereich ins Leere laufen. Der Ortsbeirat erwartet daher eine klare und belastbare Stellungnahme des Magistrats, die die rechtlichen und praktischen Folgen für Fechenheim offenlegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Neubau auf dem Parkplatz neben der Pestalozzischule? Gegebenenfalls Hortplätze vorsehen!
Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1347 entstanden aus Vorlage: OF 805/11 vom 15.12.2025 Betreff: Neubau auf dem Parkplatz neben der Pestalozzischule? Gegebenenfalls Hortplätze vorsehen! Laut Presseberichten soll der Parkplatz neben der Pestalozzischule, der an die Eintracht Frankfurt verpachtet ist, mit einem Athletenhaus und Internat bebaut werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Auf welcher Rechtgrundlage und mit welchen Konditionen ist der Parkplatz verpachtet? 2. Ist dort eine Bebauung zulässig (es soll sich um eine Verkehrsfläche handeln)? 3. Wie ist der Stand der Planung bzw. Genehmigung eines Baus? 4. Gibt es Überlegungen des Magistrats, beim geplanten Neubau auch zusätzliche Räume für eine schulische Nutzung entstehen zu lassen, insbesondere auch dringend benötigte Hortplätze? Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des Vereins, ein Athletenhaus mit Internat zu errichten. Gleichzeitig ist die Pestalozzischule räumlich stark überlastet. Ein Ausbau des denkmalgeschützten Gebäudes des ehemaligen Stadtbaudirektors Martin Elsaesser ist nicht möglich. Die Versorgung mit Hortplätzen im Riederwald ist unzureichend - aktuell kann nur etwa die Hälfte des Bedarfs gedeckt werden. Bei einem Besuch der Schuldezernentin in einer Sitzung des Ortsbeirats wurde deutlich, dass es derzeit keine anderen geeigneten städtischen Flächen gibt. Daher bietet es sich an, im Rahmen des geplanten Neubaus eine gemeinsame Lösung zu entwickeln. Eine erste Prüfung durch das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen hat ergeben, dass sich der Standort aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zur Schule hervorragend eignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Vollumfängliche Neugestaltung für den Merianplatz
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 100 Betreff: Vollumfängliche Neugestaltung für den Merianplatz Zu A.) Eine Erhöhung des Grünanteils wird angestrebt. Allerdings begrenzen funktionale und technische Bedingungen die frei verfügbaren Flächen, z.B. Leitungstrassen, Versorgungswege oder die Anforderungen der U-Bahn, wie Treppenabgänge, Überdeckungen und deren Traglasten. Es wurde ein entsprechender Trassenplan beauftragt, der mittlerweile vorliegt. Weitere Interessen (Lauf-, Versorgungs- und Rettungswege, Stadtmobiliar, gastronomische Nutzung, Ästhetik etc.) müssen noch abschließend untereinander abgestimmt werden. Die Beteiligung interessierter Bürger:innen vor Ort ist gegeben. 1.) Begrünte Wege können auf Grund der hohen Nutzungsdichte auf dem Merianplatz nicht empfohlen werden. 2.) Vor dem Giftanschlag waren zwei große Platanen vorhanden. Bei der Neupflanzung sollen es mehr als zwei Bäume werden, um einen möglichst schnellen Verschattungseffekt zu erreichen. Die genaue Anzahl ist zurzeit noch in der Abstimmung. Die Planung wird dem Ortsbeirat zeitnah vorgestellt. 3.) Der alte Trinkwasserbrunnen wurde überprüft und kann leider nicht wiederhergestellt werden. Es wird ein neuer Standort geprüft. 4.) Die neu geplanten Baumbeete werden von Auszubildenden des Grünflächenamtes bepflanzt. Für die weitere Pflege konnten Anwohnende aus der Nachbarschaft gewonnen werden, die eine Gießpatenschaft übernommen haben. Zurzeit sind keine alternativen weiteren Beschattungselemente vorgesehen. Zu B.) 1.) Aus stadträumlicher Sicht haben konsumfreie Aufenthalts- und Nutzungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum eine sehr hohe Priorität. Durch die geplanten Baumpflanzungen und die Begrünung des Platzes sollen die bereits vorhandenen Sitzelemente aufgewertet werden, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und ein attraktiveres Stadtbild zu schaffen. 2.) Für die Sicherung des Fahrrad-Durchgangsverkehrs zwischen Luisenstraße und Musikantenweg liegt derzeit keine Planung vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7463
E-Ladesäulen in Schwanheim
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 128 Betreff: E-Ladesäulen in Schwanheim Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025. Zentrale Aspekte daraus sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Wie auch viele Expertinnen und Experten geht die Stadt davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten und halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet wird. In Frankfurt soll auf öffentlichen Verkehrsflächen daher nur die unbedingt erforderliche Grundversorgung sichergestellt werden. In einer Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und neun Standorte mit schnellen DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Diese wurden durch verschiedene Betreiber erfolgreich umgesetzt. Die Erfahrungen aus diesem Prozess hat die Stadt ausgewertet, um den weiteren Ausbau noch effektiver steuern zu können. Zur weiteren Planung wurde eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Das Ergebnis der Untersuchung wird in den nächsten Jahren regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Im nächsten Schritt wurden nun die Standortplanung und das weitere Vorgehen zum flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt extern ausgeschrieben. Es werden bis Ende des Jahres durch eine Fachfirma zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt, die, je nach Bedarf, in den nächsten Jahren sukzessive um weitere Standorte ergänzt werden. Der Magistrat stellt mit diesem Vorgehen unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung des Ladeinfrastrukturaufbaus auf privaten und halböffentlichen Flächen sicher, dass eine Mindestabdeckung aller Stadtteile, also auch von Schwanheim, erfolgt. Die Ortsbeiräte wurden in die Standortsuche eingebunden. Die dann festgelegten und veröffentlichten Standorte können auf Antrag von E-Ladeinfrastruktur-Betreibern umgesetzt werden. Der Magistrat geht davon aus, dass durch die geplanten DC-Ladesäulen auf dem Privatgelände der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim und den 2026 hinzukommenden AC-Ladesäulen auf öffentlicher Fläche die Ladesäuleninfrastruktur in Schwanheim auf einem guten Weg ist. Der Magistrat weist zudem daraufhin, dass auf Grund der Gebäudestruktur in Schwanheim bereits sehr viele Ladepunkte auf Privatgelände existieren und mit steigender Verbreitung der E-Mobilität der Anteil weiter zunehmen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7272
E-Ladesäulen vor dem Gelände der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim e. V.
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 127 Betreff: E-Ladesäulen vor dem Gelände der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim e. V. Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025. Zentrale Aspekte daraus sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Wie auch viele Expertinnen und Experten geht die Stadt davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten und halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet wird. In Frankfurt soll auf öffentlichen Verkehrsflächen daher nur die unbedingt erforderliche Grundversorgung sichergestellt werden. In einer Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und neun Standorte mit schnellen DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Diese wurden durch verschiedene Betreiber erfolgreich umgesetzt. Die Erfahrungen aus diesem Prozess hat die Stadt ausgewertet, um den weiteren Ausbau noch effektiver steuern zu können. Zur weiteren Planung wurde eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Das Ergebnis der Untersuchung wird in den nächsten Jahren regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Im nächsten Schritt wurden nun die Standortplanung und das weitere Vorgehen zum flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt extern ausgeschrieben. Es werden bis Ende des Jahres durch eine Fachfirma zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt, die, je nach Bedarf, in den nächsten Jahren sukzessive um weitere Standorte ergänzt werden. Der Magistrat stellt mit diesem Vorgehen unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung des Ladeinfrastrukturaufbaus auf privaten und halböffentlichen Flächen sicher, dass eine Mindestabdeckung aller Stadtteile, also auch von Schwanheim, erfolgt. Die Ortsbeiräte wurden in die Standortsuche eingebunden. Die dann festgelegten und veröffentlichten Standorte können auf Antrag von E-Ladeinfrastruktur-Betreibern umgesetzt werden. Der Magistrat geht davon aus, dass durch die geplanten DC-Ladesäulen auf dem Privatgelände der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim und den 2026 hinzukommenden AC-Ladesäulen auf öffentlicher Fläche die Ladesäuleninfrastruktur in Schwanheim auf einem guten Weg ist. Der Magistrat weist zudem daraufhin, dass auf Grund der Gebäudestruktur in Schwanheim bereits sehr viele Ladepunkte auf Privatgelände existieren und mit steigender Verbreitung der E-Mobilität der Anteil weiter zunehmen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7271
Mobilität und Grün für alle - Vorschlag des Städtebaubeirates zum U4-Lückenschluss aufgreifen
Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 16 Betreff: Mobilität und Grün für alle - Vorschlag des Städtebaubeirates zum U4-Lückenschluss aufgreifen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6737 - NR 1261/25 Linke - Mit Beschluss der in der Machbarkeitsstudie (= Grundlagenermittlung) ermittelten Vorzugsvariante 3i durch die Stadtverordnetenversammlung Ende Februar 2025 (§ 5776, M 16) ist die SBEV - Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH beauftragt, in Zusammenarbeit mit den seit der Machbarkeitsstudie eingebundenen städtischen Fachinstanzen sowie Expert:innen in die tiefere Planung einzusteigen und damit im ersten Schritt die Vorplanung aufzunehmen. Die tatsächliche Streckenführung der U4-Verlängerung von der Bockenheimer Warte nach Ginnheim und die genauen Stationslagen werden im Zuge dieser frühen Projektphase, der Vorplanung, untersucht. Eine wesentliche Voraussetzung für eine zielgerichtete und zukunftsfeste, nachhaltige Planung der Verlängerung ist, dass im Rahmen der Vorplanung auch die komplexe Beziehung zwischen der Stadtbahntrasse und der Rosa-Luxemburg-Straße ergebnisoffen und umfassend untersucht wird. Es ist nicht Teil des Planungsauftrags der SBEV, in Zusammenhang mit dem Projekt "Verlängerung U4" einen möglichen Rückbau des Miquelknotens zu betrachten. Wie bereits in der Machbarkeitsstudie, werden im Rahmen der Vorplanung mögliche Varianten unter den Aspekten der "Ökologie", "Ökonomie", "Soziokultur", "Städtebau & Standort" und "Prozesse" betrachtet. Dabei werden auch Erschließungswirkungen und verkehrliche Auswirkungen sowie städtebauliche Aspekte und Entwicklungspotenziale, beispielsweise Wohn- und Freiraumpotenziale, betrachtet und untersucht. All das geschieht in Zusammenarbeit mit den städtischen Fachinstanzen, zu welchen auch das Stadtplanungsamt gehört, welches seit der Machbarkeitsstudie eng in das Projekt eingebunden und beteiligt ist. Eine flankierende städtebauliche Begleitplanung ist gemäß Beschluss § 2710/2023 (B 429/2022) Teil dieser Projektphase. Um das Projekt "Verlängerung U4" hinsichtlich seiner Auswirkungen fundiert bewerten und belastbare Aussagen treffen zu können, werden im Rahmen der Vorplanung zudem auch die folgenden Punkte betrachtet: · Für den nördlichen Abschnitt zwischen Bundesbank und Ginnheim wird eine hydrogeologische Abschätzung durch Expert:innen vorgenommen, um mögliche Auswirkungen eventueller Tiefbauwerke zu prüfen. · Das bereits für die Machbarkeitsstudie erstellte Grundwassermodell und -monitoring wird mit Blick auf ein mögliches Planfeststellungsverfahren fortgeführt und weiterentwickelt. · Um mögliche verkehrliche Auswirkungen der zu betrachtenden Varianten auf den Stadtteil Ginnheim wie auch Frankfurt zu untersuchen und darzustellen, wird eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. · Darüber hinaus werden für das gesamte Projektgebiet mögliche Betroffenheiten geprüft, der ober- und unterirdische Bestand wird detailliert erfasst und der gesamte Projektkorridor digital modelliert. Zudem wird der Baugrund untersucht und die tunnelbautechnischen Betrachtungen werden fortgeführt. · Die für die Machbarkeitsstudie eingeführte Nachhaltigkeitsbetrachtung und -bewertungsmatrix wird weiterentwickelt und fortgeschrieben. Ziel der Projektphase "Vorplanung" ist es, die machbaren Varianten innerhalb des beschlossenen Trassenkorridors der Vorzugsvariante 3i vollumfänglich zu bewerten und eine Entscheidungsgrundlage für eine Variante vorzubereiten. Wie die Machbarkeitsstudie, werden auch die Vorplanung sowie die darin empfohlene/n Variante/n für die U4-Verlängerung den politischen Gremien und der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit einer fundierten Entscheidungsgrundlage können die Stadtverordneten als gewählte Interessensvertreter:innen der Menschen in Frankfurt am Main entscheiden, welche Variante weiter beplant werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vorplanung um eine frühe Projektphase handelt. Ziel ist es, der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich Ende 2026 eine entsprechende Entscheidungsvorlage für einen Vorplanungsbeschluss vorzulegen. Anschließend folgen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, in der das mögliche Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Diese Projektphase schließt mit einem erforderlichen Planfeststellungsbeschluss ab, mit welchem Baurecht geschaffen wird. Mögliche Auswirkungen des Projektes werden auch im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens umfassend geprüft. Aus dieser Prüfung können Auflagen für die Vorhabenträgerin resultieren. Während des Planfeststellungsverfahrens wird die Öffentlichkeit durch Auslegen der Planunterlagen beteiligt, mögliche Einwände und Stellungnahmen werden in einem sogenannten Erörterungstermin erörtert. Bis zur Veröffentlichung und Vorstellung der Vorplanung ist der im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 24.01.2025 (M 16) vorgetragene Sachstand gültig. Die Projekt-Website "Verlängerung U4" (sbev-frankfurt.de/de/u4/startseite) enthält zahlreiche Informationen rund um das Projekt und wird fortlaufend aktualisiert. Bei Fragen und Anliegen rund um das Projekt steht das Projekt-Team der SBEV über ein Projekttelefon (0151/641 52 907) und eine E-Mail-Adresse (verlaengerungu4@sbev-frankfurt.de) für einen direkten Dialog zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.06.2025, NR 1261 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket: 14.01.2026
Erde auf der Baustelle für „Am Erlenbruch“
Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 14 Betreff: Erde auf der Baustelle für "Am Erlenbruch" Vorgang: A 377/25 Linke Zwischenbericht: Der Magistrat befindet sich zur Beantwortung derzeit im ämterübergreifenden Austausch sowie im Kontakt mit der Autobahn GmbH. Ein abschließender Bericht ist in der vorgegebenen Zeit nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 23.10.2025, A 377 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 14.01.2026
Parken von Stadionbesuchern in Niederrad vermeiden
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 116 Betreff: Parken von Stadionbesuchern in Niederrad vermeiden Das Thema Anwohnerschutz in Niederrad bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park sieht der Magistrat als eines der vordringlichsten Themen rund um den Bereich des Stadions an. Im Vorgriff auf mögliche technische Lösungen wie zum Beispiel elektronische Schranken mit Kennzeichenerfassung, die sich dann nur für Anwohner:innen und ggf. deren Besucher:inen öffnen, gilt es den Stadionbetreiber (Eintracht Frankfurt) in die Pflicht zu nehmen und die seit Jahren bereits vorhandenen Schranken (Schwarzwaldstraße / Waldstraße, Adolf-Miersch-Straße / Gerauer Straße) mit Ordner:innen-Personal durch den Veranstalter zu besetzen und ggf. weitere Schranken im Gebiet aufzubauen und zu besetzen. Ähnlich wird ja auch bei Veranstaltungen wie dem Flohmarkt am südlichen Mainufer oder Großveranstaltungen wie Mainfest und Museumsuferfest verfahren. Sollte eine rein personelle Besetzung der Schranken durch Ordner:innen des Veranstalters nicht ausreichen, müssen ggf. zur Unterstützung Zufahrtsberechtigungen erteilt werden. Der Magistrat wird diesbezüglich auf Eintracht Frankfurt zugehen. Der Magistrat sieht hier klar den Veranstalter in der Pflicht. Die Städtische Verkehrspolizei soll sich hauptsächlich um das Thema Verkehrssicherheit kümmern und ihr Personal dafür einsetzen. Der Magistrat wird vor der Inbetriebnahme der Multifunktionsarena ein Verkehrskonzept erarbeiten und auch alle verkehrlich erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Machbarkeitsstudie zur Multifunktionsarena diverse Maßnahmen beschrieben werden, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort realisieren zu können. Es gilt jetzt in weiteren Schritten, die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre technische Machbarkeit zu prüfen und Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Anreiseempfehlungen werden bereits heute auf der Internetseite des Deutsche Bank Parks zu den einzelnen Veranstaltungen gegeben. Ein Appell auf der Internetseite des Deutsche Bank Parks, nicht in Niederrad zu parken, kann aus Sicht des Magistrats zwar aufgenommen werden, wird aber voraussichtlich keinen Nutzen bringen. Es sind stärkere Maßnahmen (siehe oben) erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7429
Möglichkeit zur Baumbepflanzung im Bereich der Gutzkowstraße zwischen Launitzstraße und Laubestraße in Sachsenhausen
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 109 Betreff: Möglichkeit zur Baumbepflanzung im Bereich der Gutzkowstraße zwischen Launitzstraße und Laubestraße in Sachsenhausen Der Magistrat teilt das grundsätzliche Anliegen, den öffentlichen Raum durch geeignete Begrünungsmaßnahmen aufzuwerten und damit zur Verbesserung des Stadtklimas beizutragen. Nach ämterübergreifender Abstimmung, sieht der Magistrat jedoch keine Möglichkeit, im genannten Bereich Bäume zu pflanzen, ohne dass bestehende Parkplätze entfallen. Die vorhandenen Querschnittsverhältnisse lassen die zur Pflanzung erforderlichen Mindestabstände zu unterirdischen Leitungen, Einbauten und Fahrbahnrändern nicht zu. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass dem Ortsbeirat am 4. März 2024 eine bestandsnahe Planung für eine Fahrradstraße in der Gutzkowstraße vorgestellt wurde. Die Planung würde im Bereich zwischen Launitzstraße und Stegstraße einen Entfall des Parkens auf der Nordseite sowie Längsparken auf der Südseite nur noch auf der Fahrbahn vorsehen. Im Abschnitt zwischen Stegstraße und Laubestraße würde auf beiden Seiten nur noch Längsparken auf der Fahrbahn angeordnet werden. Dadurch würden im Abschnitt zwischen Launitzstraße und Laubestraße 13 Parkstände entfallen (im Bestand sind es 34). Die Planung hätte in dem Bereich vor allem eine Verbesserung der Situation im Fußverkehr zur Folge (kein Gehwegparken mehr). Sofern der Planung zugestimmt wird und der Wunsch nach weiteren Baumstandorten oder alternativen Maßnahmen fortbesteht, müssten zusätzlich weitere Parkstände entfallen, um gegebenenfalls Baumstandorte im Fahrbahnbereich zu realisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7419
Benennung des Weges zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße Am Goldsteinpark
Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 19 Betreff: Benennung des Weges zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße Am Goldsteinpark Vorgang: OI 119/25 OBR 6 Der Weg zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße "Am Goldsteinpark" ist nicht unbenannt, sondern dem Benennungsbereich "Goldsteinpark" zugeordnet. Die Benennung ist in Form von Straßennamenschildern an beiden Wegeinmündungen - sowohl im Norden, als auch im Süden - kenntlich gemacht. Grundsätzlich wäre eine Umbenennung des Weges aufgrund nicht vorhandener Adressen zwar möglich, die Benennung muss sich jedoch nach den im Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main aufgeführten Grundsätzen richten. Hiernach soll eine Benennung nach Personen der Ehrung von oder Erinnerung an um das Gemeinwohl besonders verdiente(n) Persönlichkeiten dienen (Ziffer 2.4.1). Benennungen nach Personen, die dem Ansehen der Stadt Frankfurt am Main schaden können, sind unzulässig (Ziffer 2.4.2). Die Recherchen des Instituts für Stadtgeschichte haben keine Hinweise erbracht, aus denen sich ein hohes Ansehen der Emilie von Reichenbach-Lessonitz ableiten ließe. Vielmehr bestehen aus historischer Sicht Bedenken gegenüber der vorgesehenen Namenspatin. So heißt es in der Stellungnahme des Instituts für Stadtgeschichte u.a., dass sie sich während ihrer Zeit in Kassel "zunehmend in die Regierungsgeschäfte einmischte, offenkundige Günstlingswirtschaft betrieb und sich erhebliche Vermögenswerte übertragen ließ" und deshalb "bei anderen Herrschern und ihren Untertanen gleichermaßen unbeliebt" war. Nachdem sie Kassel verlassen hatte, zog sie nach Frankfurt am Main, nachdem sie zuvor "in Hanau als ‚persona non grata' abgewiesen worden war." Da eine Benennung nach Emilie von Reichenbach-Lessonitz mit den Grundsätzen des Leitfadens zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main offenbar nicht vereinbar ist, kann der Magistrat die Ortsbeiratsinitiative OI 119, den Weg zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße "Am Goldsteinpark" in "Emilienweg" zu benennen, nicht umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 21.10.2025, OI 119 Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.01.2026
Baustelle am Kreuzerhohl
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 93 Betreff: Baustelle am Kreuzerhohl Die Straßenverkehrsbehörde kann ausschließlich Verkehrszeichenpläne beziehungsweise die in ihnen enthaltenen Verkehrszeichen und -einrichtungen rechtsverbindlich anordnen. In Ausnahmefällen kann den Vorhabenträger:innen auferlegt werden, eine gesonderte Anwohner:inneninformation zu verteilen, sofern es hierzu eine klare verkehrliche Notwendigkeit gibt (in der Regel bei bauzeitlichen Verkehrsführungsänderungen). Eine Veröffentlichung der Daten von Amts wegen im Internet ist nicht zielführend, da die notwendige Aktualität angesichts einer Fallzahl von rund 19.000 Bau- und Arbeitsstellen sowie temporären Haltverboten nicht ansatzweise gewährleistet werden kann. Der Magistrat ist bereits aktiv dabei, gemeinsam mit den städtischen und stadtnahen Vorhabenträger:innen verbindliche Standards für eine verbesserte Baustellenkommunikation abzustimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7458
Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel „Fechenheimer Fackeln“, CarlUlrichBrücke Nordrampe
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 81 Betreff: Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel "Fechenheimer Fackeln", Carl-Ulrich-Brücke Nordrampe Die Verhandlungen zwischen dem Magistrat und Hessen Mobil sind abgeschlossen. Die beiden Parteien haben eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, in der die jeweiligen Zuständigkeiten und die Finanzierung des Projekts "Fechenheimer Fackeln" geregelt sind. Mit der Planung wurde ein Ingenieurbüro beauftragt und das Projekt befindet sich derzeit in der Vorplanungsphase. Wenn die Vorplanung abgeschlossen ist, wird der Magistrat im Zuge des Vorplanungsbeschlusses berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.10.2025, V 1282
Schriftliche Antworten der Fragestunde mit betroffenem Ortsbezirk kennzeichnen
Antrag vom 12.01.2026, OF 1179/9 Betreff: Schriftliche Antworten der Fragestunde mit betroffenem Ortsbezirk kennzeichnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei den schriftlich beantworteten Fragen aus der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung künftig den jeweils betroffenen Ortsbezirk auszuweisen, sofern ein örtlicher Bezug besteht. Sie sollen damit auch leichter in ParLis auffindbar gemacht werden. Begründung: Die schriftlichen Antworten auf Fragen aus der Fragestunde enthalten häufig wertvolle Detailinformationen zu lokalen Themen - etwa zum Stand von Baumaßnahmen, zu Planungen oder zu Zuständigkeiten. Diese Informationen sind für die Arbeit der Ortsbeiräte relevant, lassen sich aber in der Fülle der Dokumente nur schwer auffinden. Eine Kennzeichnung mit dem betroffenen Ortsbezirk würde es ermöglichen, gezielt nach relevanten Antworten zu suchen und so die Informationsgrundlage für die ehrenamtliche Arbeit in den Ortsbeiräten zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Neugestaltung Marktplatz Bergen
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 64 Betreff: Neugestaltung Marktplatz Bergen Die Gesamtsituation auf dem Marktplatz in Bergen ist dem Magistrat bekannt. Die beabsichtigte Umgestaltung und die Verbesserung der Spielangebote wurde vom Grünflächenamt in die Prioritätenliste für Spielplätze aufgenommen. Bereits im Bericht B 173 vom 23.04.2023 wurde der Berger Marktplatz benannt. Die Bearbeitung des Projektes und somit die Planung wird ab Januar 2026 begonnen. Die Zusammenstellung des Ortsbeirates mit allen Wünschen und Zuständen aus heutiger Sicht für diesen Platz ist sehr hilfreich für die künftige Entwicklung. Die Prüfung der Eignung des Standortes für eine barrierefreie Toilette am Marktplatz Bergen kann aus Mitteln des laufenden Budgets für die Einrichtung öffentlicher Toiletten herangezogen werden. Im städtischen Toilettenkonzept wurde die Kiosktoilette als Sonderform der öffentlichen Toilettenanlage beschrieben. Der Fokus der Betrachtung liegt hierbei jedoch auf Bestandskiosken. Für die Verortung einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen hat der Magistrat ein externes Unternehmen beauftragt. In ämterübergreifender Zusammenarbeit werden stadtweit entsprechende Standorte festgelegt, um eine Mindestversorgung in allen Stadtteilen sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.09.2023, OA 395
Zur ST 462/25: Bei Neubau der Sporthalle des Gymnasiums Süd und Sanierung der Sporthalle Süd eine Quartiersgarage mitplanen
Antrag vom 09.01.2026, OF 1649/5 Betreff: Zur ST 462/25: Bei Neubau der Sporthalle des Gymnasiums Süd und Sanierung der Sporthalle Süd eine Quartiersgarage mitplanen Vorgang: OM 5466/24 OBR 5; ST 462/25 Bezugnehmend auf die ST 462 regt der Ortsbeirat 5 erneut an, dass Magistrat bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße und bei der Sanierung der Sporthalle Süd in der Gerbermühlstraße die Errichtung einer Quartiersgarage in Form einer Tiefgarage mit einbeziehen soll, wobei folgende Punkte berücksichtigt werden sollen: 1. Der Abstand zur unterirdisch querenden S-Bahnlinie muss gewahrt sein. 2. bei der Kalkulation der Wirtschaftlichkeit und für die Machbarkeitsanalyse sollen die Preise zugrunde gelegt werden, die üblicherweise in den innenstadtnahen Wohnlagen von Frankfurt erzielt werden, z.B. in Sachsenhausen Süd: - Parkhaus Hedderichstraße (ehem. Straßenbahndepot) - Schwanthalerstraße im Schwanthaler Karree oder im Nordend: - Wohnanlage Fürstenberger Straße 168 Begründung: Die Umwidmung von öffentlichem Raum von Autostellplätzen in Gehwege, Radwege und Freizeitflächen macht es notwendig, in gewissem Umfang unterirdischen Ersatz zu schaffen. Das geht am besten in Zusammenhang mit ohnehin geplanten Bauvorhaben und ist dann umsetzbar, wenn die Stadt tragfähige Mieten für die Stellplätze erzielt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5466 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 462 Beratung im Ortsbeirat: 5
Sachstand Ausschreibung Neugestaltung und Entsiegelung Riedbergplatz
Antrag vom 09.01.2026, OF 659/12 Betreff: Sachstand Ausschreibung Neugestaltung und Entsiegelung Riedbergplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten detailliert aufzuschlüsseln, 1. welche Ausschreibungen für die Umgestaltung des Riedbergplatzes aktuell laufen, 2. welche bereits abgeschlossen sind, 3. in welchem zeitlichen Verfahrensstand sich aktuell die Planung, Ausschreibung und Umsetzung befinden. Begründung: Da die Bürgerinnen und Bürger unseres Ortsbezirks im Zuge der Umplanungen ein gesteigertes Informationsbedürfnis haben, sind wir gefordert den gewünschten Sachstand transparent und aktuell mitzuteilen. Die Neugestaltung unterliegt einem starken öffentlichen Interesse, weshalb von den Ortsbeiräten eine dem Sachstand entsprechende Auskunft erwartet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Wie geht es weiter in der Gellertsiedlung?
Antrag vom 08.01.2026, OF 983/3 Betreff: Wie geht es weiter in der Gellertsiedlung? Gemäß den jüngsten Informationen werden die Grundrisse der Wohnungen in der Gellertsiedlung doch umfangreicher geändert, als Herr Junker dies in seiner Vorstellung im Ortsbeirat im Oktober 2025 darstellte. Damals hieß es, aus 64 Wohneinheiten sollten 54 werden. Nun wurde bekannt, dass acht neue Dachloggien entstehen sollen. Somit reduzieren sich also die 64 Bestandswohnungen auf dann nur 46 Wohneinheiten im alten Bestand. Weitere der 50 qm-Wohnungen werden also zu 100 qm-Wohnungen zusammengelegt. Eine solche absichtliche Täuschung der Bürgerinnen und Bürger sowie des Ortsbeirats durch den Leiter der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG ist dem Auftrag der ABG unwürdig. Die Mieterinnen und Mieter der Gellertsiedlung wollen nicht ausziehen und befürchten eine massive Mietsteigerung von jetzigen acht bis zehn Euro Miete pro Quadratmeter auf dann über 15 Euro. Sie fragen zu Recht, welche Kindergärtnerin und welcher Rentner sich diese Mieten dann noch leisten sollen. Auch bemängeln sie, dass in den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden ein Umbau im Bestand möglich zu sein scheint, darauf jedoch in ihrem Gebäude verzichtet wird. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: -Wie können die Mietenden sicher sein, dass sie bei Rückzug keine überhöhte Miete zahlen müssen? Zumindest sollte die Mieterhöhung gedeckelt sein. Wurde ein Umbau im Bestand geprüft? Mit welchen Ergebnissen? Warum wurden in den letzten Jahren fast Komplettsanierungen von einzelnen Wohnungen dieser Siedlung vorgenommen, obwohl die ABG doch bestimmt schon von solchen Planungen wusste? Die ABG möchte in den kommenden Jahren weitere solche Umbaumaßnahmen vornehmen? Dann werden weitere Mietenden aus ihren Wohnungen "entmietet". Was erdenkt sich der Magistrat gegen solche Umbaumaßnahmen der ABG zu tun, damit dies nicht gängige Praxis wird? Hat der Magistrat bzw. die Vertreter:innen der Stadt im Aufsichtsrat bei der ABG die sozialen Punkte berücksichtigt und hatte keine Bedenken? Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Aufwertung Erich-Fromm-Platz
Antrag vom 05.01.2026, OF 1339/2 Betreff: Aufwertung Erich-Fromm-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Form der Erich-Fromm-Platz dauerhaft aufgewertet werden kann. Folgende Punkte sollen auf Wunsch des Ortsbeirates betrachtet werden: 1. Ersatz der vermodernden Holzumfassungen und die Wiedererrichtung derzeit fehlender Bänke bzw. Einrichtung weiterer Bankstandorte im südlichen Teil des Platzes. 2. Installation einer Graffitiwand auf der Rasenfläche in Anschluss an die nördliche Platzhälfte, um ein Nutzungsangebot insbesondere für ältere Kinder und Jugendliche zu schaffen. 3. Pflanzung hochwachsender und schattenspendender Gewächse entlang der Ränder des Platzes oder auf der Rasenfläche (idealerweise Bäume). Der Ortsbeirat ist bereit die Sanierung und Aufwertung des Erich-Fromm-Platzes mit Mitteln des Ortsbeiratsbudgets zu unterstützen und bittet den Magistrat bei positiv ausfallender Prüfung der beschriebenen Maßnahmen um eine Entwurfsplanung. Der Magistrat wird außerdem darum gebeten zu berichten, wer für die Befüllung des Hundekotbeutelspenders verantwortlich ist und falls möglich auf regelmäßigere Bestückung Einfluss zu nehmen. Begründung: Die Aufenthaltsqualität am Erich-Fromm-Platz ist derzeit recht gering. In den letzten Jahren wurden Bänke abmontiert, die Holzumfassung rund um den kleinen Brunnen an nördlicher Seite ist vermodert. Die Rasenfläche dient maximal als Hundetoilette und lädt nicht zum Verweilen ein. Für Kinder- und Jugendliche bietet die Fläche keinerlei Angebot. Auch die Bepflanzung könnte attraktiver sein, zurzeit dominieren niedrige Strauchgruppen die Randbepflanzung in Richtung Fußweg Liebigstraße. Im südlichen Teil bildet die Gruppe aus Nadelbäumen und dem Stromhäuschen allgemein einen eher tristen Eindruck. Auf der brachliegenden Rasenfläche selbst stehen keinerlei Bäume. Ausgehend von einem Ortstermin mit dem Grünflächenamt bittet der Ortsbeirat um Prüfung mehrerer Aufwertungsmaßnahmen: Ersatz der vermodernden Holzumfassungen, Wiedererrichtung derzeit fehlender Bänke, die Installation einer Graffitiwand auf der Rasenfläche in Anschluss an die nördliche Platzhälfte sowie die Pflanzung hochwachsender und schattenspendender Gewächse (idealerweise Bäume). Fotos der Antragstellenden: ... Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Bruchfeldplatz Niederrad: Bürgerwille respektieren - keine Abstriche bei der Umgestaltung
Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 59 Betreff: Bruchfeldplatz Niederrad: Bürgerwille respektieren - keine Abstriche bei der Umgestaltung Die Vorplanungsvorlage basiert auf einem Vorentwurf aus dem Jahr 2018, der grundsätzlich, wie in allen Projekten, im nächsten Schritt der Entwurfsplanung weiter konkretisiert und ausformuliert sowie den aktuellen Entwicklungen wie dem deutlichen Klimawandel angepasst wird. Hierzu zählen bspw. die Minimierung der Versiegelung, die Klimatoleranz der geplanten Baumarten und Pflanzungen, die nachhaltige Sicherung und der Schutz der Bestandsbäume, die Berücksichtigung der topografischen Verhältnisse hinsichtlich möglicher Starkregenereignisse, der nachhaltige Umgang mit den bestehenden Objekten, die Planung kühler, schattiger Aufenthaltsorte sowie die Anforderungen an Barrierefreiheit, Inklusion und eine nachhaltige Unterhaltung. Der Bürgerwille und die Ergebnisse der Kinder- und Jugendbefragung von Dezember 2023 sind dabei maßgeblich in die Planung eingeflossen. Um Planungssicherheit zu erhalten wurde die Weiterentwicklung zur Entwurfsplanung zudem in zwei intensiven Planergesprächen (September 2023 und Dezember 2024) mit allen Fraktionsvertretern des Ortsbeirates 5 abgestimmt. Der Ortsbeirat 5 kann gerne auf den Magistrat zur Beantwortung seiner weiteren Fragen zukommen. Zu 1. - Einrichtung einer Fläche für Stadtteilfeste und die mögliche Verlagerung des Wochenmarkts auf den Platz: Die im Rahmen der Beteiligungsveranstaltungen 2010 und 2011 zur künftigen Umgestaltung des Bruchfeldplatzes formulierten Wünsche nach einer Fläche für Stadtteilfeste sowie die Verlagerung des Wochenmarktes auf den Bruchfeldplatz wurden in der Überarbeitung des Vorplanungsentwurfes intensiv erörtert. Der bestehende samstägliche Wochenmarkt auf dem Vorplatz der Jakobuskirche bzw. südlichen Kniebisstraße wurde nach Aussagen der Marktbetriebe positiv angenommen. Da der Markt auch hier überwiegend mit Verkaufswägen mit einem Gewicht von ca. 1-2 t. betrieben wird, müssten die Oberflächen der im Vorplanungsentwurf vorgeschlagenen Flächen befestigt bzw. versiegelt sein, um die Fahrbewegungen der Verkaufswägen sowie die Standflächen zu bewältigen. Eine Versiegelung der im Vorplanungsentwurf ursprünglich vorgeschlagenen Flächen zur Bruchfeldstraße wird zum Schutz der Bestandsbäume und zur Vermeidung neuer versiegelter Oberflächen gem. dem städtischen Entsiegelungskonzept seitens des Dezernats X - Klima, Umwelt und Frauen als auch seitens des Dezernats III - Planen und Wohnen jetzt und auch zukünftig ausgeschlossen. Diese Entscheidung wurde im Planergespräch im August 2023 kommuniziert. Für Stadtteilfeste in Niederrad steht dagegen das bisher genutzte Gelände der ehemaligen Salzmannschule wie bisher zur Verfügung, da es sich herausgestellt hat, dass die Liegenschaft nicht mehr für den Neubau der KGS Süd Teil 2 benötigt wird. Zu 2 - Errichtung einer dauerhaft und barrierefrei zugänglichen öffentlichen Toilettenanlage: Die Errichtung einer dauerhaft und barrierefrei zugänglichen Toilettenanlage kann in das geplante Quartierscafé Bruchfeldplatz integriert werden. Diese Option konnte in der aktuellen Vorentwurfsplanung ermittelt werden. Die Neubaumaßnahme des Quartierscafés und Stadtteiltreffpunkts Bruchfeldplatz ist jedoch nicht Gegenstand der aktuellen Bau- und Finanzierungsvorlage zur Neugestaltung des Bruchfeldplatzes, sondern wird den Gremien in einer eigenen Bau- und Finanzierungsvorlage im 3. Quartal 2026 vorgestellt werden. Zu 3 - Realisierung der Boule-Bahn sowie der vorgesehenen Spielplatzgestaltung: Ein Rendering des Vorplanungsentwurfes simulierte 2018 ein offenes Boulespiel im Bereich der südwestlichen Platzfläche entlang der Bruchfeldstraße, jedoch nicht in einer festen Bouleanlage. Auch im jetzigen Entwurf ist das Boulespiel möglich - sowohl innerhalb der Lindenallee als auch auf allen anderen geeigneten, wassergebundenen Flächen. Die Spielraumplanung konnte im bisherigen Vorplanungsentwurf nur abstrakt dargestellt werden. In der Weiterentwicklung zum Entwurf basiert die jetzige Spielplatzgestaltung auf den Ergebnissen der im Dezember 2023 durchgeführten Befragung von Kindern und Jugendlichen. Diese Ergebnisse wurden anschließend detailliert mit den Fachämtern abgestimmt.- Neben der Berücksichtigung aller Altersstufen wurden inklusive Maßgaben als auch besondere Sicherheitsanforderungen sowie die späteren Unterhaltungsaspekte berücksichtigt. Zu 4 - Erhalt der offenen Gestaltung hin zur katholischen Kirche: In der Gestaltung des südwestlichen Platzbereiches gegenüber der St. Jakobuskirche stehen die Stabilisierung und der Schutz der großen Bestandsbäume im Vordergrund. Um die Vitalität der Bäume zu sichern werden die Baumstandorte durch eine tiefergehende Sanierung (Belüftung und Düngung) der Bodenbereiche sowie durch bodengleiche Baumbeete mit Stauden und Bodendeckern stabilisiert. Diese Lösung schützt die Wurzelräume vor Verdichtung und trägt gleichzeitig zur langfristigen Erhaltung des grünen Platzcharakters bei. Eine wassergebundene Deckschicht gilt als bis zu 80% versiegelt. Zu 5 - Einrichtung eines öffentlichen Wasserspenders: Die Einrichtung eines Trinkwasserspenders im direkten Umfeld des Quartierscafés ist wegen der Nähe zu den Trinkwasseranschlüssen grundsätzlich möglich. Dies wird im Rahmen der Neubauplanung des Quartierscafés in der Bau- und Finanzierungsvorlage im Herbst 2026 berücksichtigt werden. Zu 6 - Umgestaltung zu einem Ort für alle Generationen: Der Entwurf berücksichtigt im besonderen Maße die Bedürfnisse aller Generationen - von Eltern mit Kleinkindern, Kindern aller Altersstufen, Jugendlichen sowie Erwachsenen als auch Menschen im späteren Erwachsenenalter. Zu 7 - Vertragliche Verpflichtung des künftigen Betreibers, ein möglichst breites gastronomisches Angebot zu gewährleisten: Aufgrund des besonderen Wunsches des Stadtteils nach einem Quartierscafé an dieser Stelle ist ein Neubau geplant, der aus städtischen Mitteln des Programms "Schöneres Frankfurt" finanziert werden kann. Der Betrieb des Quartierscafés muss dabei dem übergeordneten Ziel eines offenen und gemeinnützigen Stadtteiltreffpunktes folgen. Die Ausschreibung und Vergabe an geeignete Pächter erfolgt nach der Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlage für den Neubau des Quartierscafés anhand eines noch zu bestimmenden Kriterienkatalogs. Das Betriebskonzept ist weder Gegenstand der Bau- und Finanzierungsvorlage für die Neugestaltung des Bruchfeldplatzes noch Gegenstand für die Vorlage des Quartierscafés und Stadtteiltreffpunkts. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7605
Dachsanierung, schulische Nutzung der Hausmeisterwohnung sowie ausreichendes Verbrauchsmittelbudget für die Engelbert-Humperdinck-Schule noch in dieser Wahlperiode umsetzen!
Antrag vom 05.01.2026, OF 1338/2 Betreff: Dachsanierung, schulische Nutzung der Hausmeisterwohnung sowie ausreichendes Verbrauchsmittelbudget für die Engelbert-Humperdinck-Schule noch in dieser Wahlperiode umsetzen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Dach der Engelbert-Humperdinck-Schule umgehend zu sanieren und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen; 2. zu prüfen, ob die ehemalige Hausmeisterwohnung der Schule zur Deckung ihres Platzbedarfs perspektivisch wieder zur Verfügung gestellt werden kann; 3. zu prüfen, ob das durch die Stadt Frankfurt ausbezahlte Schulbudget für Verbrauchsmaterialien an der Engelbert-Humperdinck-Schule wieder auf den Vorjahreswert erhöht werden kann, und dies so schnell wie möglich umzusetzen. Der Magistrat erledigt die schon lange anstehenden Aufgaben bis zum Ende der Wahlperiode am 15. März 2026 und erstattet dem Ortsbeirat dazu in der Februarsitzung Bericht. Begründung: Die Zustände an der Engelbert-Humperdinck-Schule sind untragbar. Das Dach ist seit Jahren undicht. Die Schülerinnen und Schüler sitzen unter tropfenden Decken. Es besteht Unfallgefahr durch nasse Böden. Auch wird der Unterricht regelmäßig gestört, weil volle Wassereimer, die das Wasser notdürftig auffangen sollen, geleert werden müssen. Der Magistrat hatte die Sanierung bereits für 2024 avisiert, bislang geschah jedoch nichts, obwohl eine Umsetzung dringend erforderlich ist. Das Wasser verursacht weiterhin Gebäudeschäden und stellt zudem eine Unfallgefahr, u.a. durch nasse Böden, für Schulkinder, Lehrkörper und Betreue/innen der Ganztagsschule, dar. Bei Regen muß im Gebäude jeweils eine "Inspektion" durch den Lehrkörper erfolgen, um die entsprechenden Gefahrenstellen zu markieren bzw. absperren. Ausgenommen hiervon ist das Dach der Turnhalle, das kürzlich saniert wurde. Laut ST 1976/25 ist die Dachsanierung in Planung, doch die Schulgemeinde hat keinerlei Kenntnis darüber, wann die Maßnahmen tatsächlich beginnen und wann sie abgeschlossen sein werden. Es ist noch nicht einmal klar, ob überhaupt schon eine Ausschreibung stattfand. In der 2. Auflage "Steckbriefe zu Baumaßnahmen und Projekten an Frankfurter Schulen seit 2018", erstellt vom Amt für Bau und Immobilien - Fachbereich 25.2 Objektmanagement - Abteilung 25.21 Schulen/Kitas - (ABI) ist auf Seite 43 die geplante Fertigstellung der Dachsanierung der EHS für 2024 avisiert. Das stimmt mit unserer Gesprächsnotiz vom 13.12.2023 mit dem für die Schule im ABI zuständigen Sachbearbeiter überein. Die Internetseite www.schulbauoffensive-ffm.de, (Impressum: Dezernat XI Stabsstelle Schulbau) wirbt jetzt mit dem Slogan "Die Plattform macht den Fortschritt sichtbar, sorgt für Transparenz und zeigt: Schulbau in Frankfurt wird schneller, klarer, besser - . . ." und der Aussage der verantwortlichen Dezernentin Frau Sylvia Weber "Die Schulbauoffensive ist unsere Antwort auf jahrzehntelangen Investitionsstau." Die Dachsanierung in der EHS scheint hiervon ausgenommen worden zu sein und Schulkinder, Lehrkörper und Betreuer/innen werden sprichwörtlich weiterhin "im Regen stehen gelassen". Die Schule leidet außerdem, wie viele andere Frankfurter Schulen, an Raummangel. Dieser steigt mit der Einführung des Ganztags weiter. Die ehemalige Hausmeisterwohnung hätte daher- wie an anderen Schulstandorten bereits geschehen - einer schulischen Nutzung zugeführt werden können, so wie es sich die Eltern und die Schule gewünscht hatten. Für die leerstehende ehemalige Hausmeisterwohnung im Eingangsbereich der Schule hatte die EHS mehrmals um Überlassung gebeten. Die Schule hat im Rahmen der ab dem Schuljahr 2026/27 gesetzlich vorgeschriebenen Ganztagsbetreuung erheblichen zusätzlichen Raumbedarf. Die EHS nimmt bereits seit dem Schuljahr 2025/265 an dem Pilotprojekt Ganztagsschule teil. Nach der Sanierung des Daches und der Heizung der Wohnung hat das ABI jedoch entschieden, diese an eine Mitarbeiterin des ABIs zu vermieten. Dies wurde mit einem generellen Stadtratsbeschlusses begründet, auf dessen Grundlage eine Überlassung an die Schule nicht möglich sein. Wir haben allerdings zur Kenntnis erhalten, daß in drei Frankfurter Schulen ehemalige Hausmeisterwohnung der jeweiligen Schule zur Nutzung überlassen wurden. Es ist schwer vermittelbar, dass dringend von der Schule benötigte Räume zweckentfremdet werden, während Kinder und Lehrkräfte im Ganztagsbetrieb buchstäblich um jeden Quadratmeter kämpfen müssen. Es ist festzuhalten, dass das Wohl einer städtischen Angestellten im ABI hier derzeit vor dem Wohl von Schulkindern, Lehrkörper und Betreuer/innen steht. Die Möglichkeiten einer Eigenbedarfs- oder außerordentlichen Kündigung sollte geprüft und umgesetzt werden, damit die Fläche von der Schule genutzt werden kann, um mehr Möglichkeiten für die Ganztagsbeschulung zu schaffen. Schließlich stand der EHS bisher für die Aufwendung von sogenannten Verbrauchsmaterialen, z.B. Toilettenpapier, Seife und Handtuchrollen, ein jährliches Budget in Höhe von 19.000,-- € zur Verfügung. Das Stadtschulamt hat nunmehr ohne Vorankündigung das Budget für 2025 auf 16.154,-- € gekürzt. Diese neue Bemessungsgrenze hat die EHS bereits im Ende Oktober erreicht. Wir haben davon Kenntnis erlangt, daß an anderen Frankfurter Schulen die Eltern bereits aufgefordert wurden, ihren Kindern u.a. Toilettenpapier für den Schulbesuch mitzugeben. Diese nach dem Rasenmäherprinzip vorgenommene Kürzung ist nicht nachvollziehbar und zeugt zugleich von einer Realitätsferne bzw. Verlust des verantwortlichen Schulamts. Besonders widersprüchlich ist, dass die Kürzung des Budgets just in dem Jahr erfolgte, in der EHS der Ganztagspakt gestartet wurde - eine Maßnahme, die naturgemäß den u.a. Verbrauch von Hygiene- und Verbrauchsmaterialien deutlich erhöht. Die Schule wird damit faktisch für ihre Teilnahme am Ganztag bestraft, obwohl gerade hier die Versorgungssicherheit für Kinder, Lehr- und Betreuungskräfte gewährleistet sein müsste. Ausserdem ist es ein Armutszeugnis für den Magistrat und das zuständige Dezernat, dass sich sogar eine Elterninitiative "Sicheres und Gesundes Schulgebäude" gründen musste, um für die Umsetzung standardmäßiger Gebäudeinstandhaltungsmaßnahmen zu kämpfen, die eine Selbstverständlichkeit darstellen. Die Initiative GUSS hat sich im Herbst 2022 aus Eltern der Engelbert-Humperdinck-Schule (EHS) gegründet. Ziel der Initiative ist es, die Schule und die Ganztagsbetreuung bei der Beseitigung von bereits seit Jahren bestehenden und neuen Mängeln zu unterstützen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, daß für Maßnahmen bereits seit Jahren die finanziellen Mittel bereitstehen, diese aber bis heute durch das zuständige Amt für Bauen und Immobilien der Stadt Frankfurt am Main nicht umgesetzt werden. Teilweise wird hier auch die Sicherheit und Gesundheit der Schüler/innen, des Lehrkörpers sowie der Ganztagsbetreuer/innen in grob fahrlässiger Weise gefährdet. Auch ist ein reibungsloser Unterricht vielfach durch die schon seit Jahren bestehenden baulichen Mängel nicht mehr möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) hier: Einstellung des Verfahrens
Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 1 Betreff: Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) hier: Einstellung des Verfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.05.2008, § 4034 (M 78) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) - ist einzustellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) wurde am 29.05.2008 gefasst. Mit dem Bebauungsplanverfahren sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung weiterer Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld geschaffen werden. Anlass hierfür war die Räumung ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB). Den Nutzern sollten gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2171 vom 05.07.2007 Ersatzgrundstücke in der Schwanheimer Gemarkung angeboten werden. Hierfür wurden insgesamt drei Bebauungsplanverfahren aufgestellt. Zwei dieser Bebauungspläne, Nr. 782 - Schwanheim, Am Schwanenhof (Freizeitgärten) und Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten), sind bereits rechtsverbindlich. Der dritte ist der Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten). Wie die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 782 und Nr. 786 liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 865 in der Landschaftsschutzgebietszone I des Landschaftsschutzgebiets "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", in der Freizeitgärten möglich sind. Im Nordwesten grenzt er unmittelbar an das Naturschutzgebiet und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) "Schwanheimer Düne" an. Eine aktuelle naturschutzfachliche und -rechtliche Bewertung des Gebiets im August 2021 durch die UNB ergab folgendes: - Das Schwanheimer Unterfeld und damit auch das Plangebiet haben eine wichtige Funktion als Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne". Neben vereinzelt vorhandenen Freizeitgärten, die zum Teil landschaftsbildprägenden Baumbestand aufweisen, wird das Plangebiet von Ackerflächen und Streuobstbeständen geprägt. Letztere sind gemäß § 30 (2) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 13 (1) Nr. 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) gesetzlich geschützt. Ein Teil der Ackerflächen wird durch Schonung dort noch vorhandener alter Obstbäume weniger intensiv bewirtschaftet. - Die Ackerflächen im Schwanheimer Unterfeld zählen zu den artenreichsten im Frankfurter Stadtgebiet. Mit Realisierung weiterer Freizeitgärten im Plangebiet droht seine Funktion als Bestandteil der Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne" verloren zu gehen. Es ist davon auszugehen, dass der Nutzungsdruck im Schwanheimer Unterfeld weiter zunehmen würde, mit bekannten Folgen wie Vermüllung, Lärm und parkenden Autos. Mit der Einzäunung neuer Freizeitgärten entständen zusätzliche Barrieren für Tiere. Die mögliche Ausbreitung nicht heimischer und ggf. invasiv wirkender Pflanzen aus den Freizeitgärten in das naturschutzrechtlich geschützte Gebiet hinein nähmen potentiell zu. Eine Realisierung neuer Freizeitgärten im Plangebiet steht zudem den aktuellen naturschutzfachlichen Zielen der Stadt Frankfurt am Main (vgl. Bericht des Magistrats B 346 vom 01.10.2021 zum Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main (ABSK)) entgegen. Den Nutzern ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld wurden Ersatzgrundstücke angeboten. Nach Aussage der UNB sind diese Vorgänge seit Jahren abgeschlossen, so dass kein Bedarf an Ersatzgrundstücken mehr ersichtlich ist. Darüber hinaus stehen potentielle Ersatzflächen für Freizeitgärten in den Geltungsbereichen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 782 Schwanheim - Am Schwanenhof (Freizeitgärten) und Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten) zur Verfügung. Das Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss § 5001 der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024) bestätigt diese Einschätzung. Das KEK sieht grundsätzlich keine Erweiterung der Gesamtfläche an Freizeitgärten im Stadtgebiet vor und das Plangebiet zählt nicht zu den Bestandflächen an Freizeitgärten, deren planungsrechtliche Sicherung durch einen Bebauungsplan weiterhin geprüft werden soll. Zudem erkennt das KEK für Schwanheim kein Defizit an Kleingartenflächen, das durch weitere Freizeitgärten ausgeglichen werden könnte, da der aktuelle Bestand den ermittelten Bedarf um mehr als 5 ha überschreitet und sich damit eine ausreichende Versorgung des Stadtteils ergibt. Aufgrund der dargestellten geänderten naturschutzrechtlichen Beurteilung des Gebiets durch die UNB und der Tatsache, dass für weitere Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld kein Bedarf mehr besteht, ist nach heutigem Kenntnisstand die städtebauliche Begründung für das Planerfordernis nicht mehr aufrecht zu erhalten. Vor diesem Hintergrund wird das Verfahren eingestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.04.2008, M 78 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 07.01.2026
Energetische Sanierungen in Milieuschutzsatzungsgebieten
Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 7 Betreff: Energetische Sanierungen in Milieuschutzsatzungsgebieten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6240, Ziffer 3 - NR 1208/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) sollen verhindern, dass bauliche Maßnahmen zu einer Aufwertung eines Gebiets führen, die die dortige Wohnbevölkerung verdrängen könnte. Energetische Sanierungen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard hinausgehen, können nach den sozialen Erhaltungssatzungen zugrunde liegenden Begründungen eine solche Auswirkung auf das Gebiet haben und damit eine Verdrängungsgefahr auslösen. Daher werden Maßnahmen, die über den Mindeststandard hinausgehen nicht genehmigt. Rechtlich knüpfen soziale Erhaltungssatzungen nicht an mögliche mietrechtliche Folgen - wie etwa Mieterhöhungen durch die Umlage von Sanierungskosten - an. Maßgeblich ist die Frage, ob eine bauliche Maßnahme die Eigenart des Gebiets verändert und damit die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung unmittelbar gefährden kann. Mietrechtliche Effekte gelten dabei als mittelbare, nicht als unmittelbare Auswirkungen und sind deshalb für die Genehmigungsentscheidung nicht ausschlaggebend. Ein Aufwertungspotential besteht auch dann, wenn vertraglich eine Mietpreisbindung vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung beseitigt die Versagungsgründe für eine energetische Baumaßnahme nicht, da diese die gemäß der Erhaltungssatzung unerwünschte Aufwertung dennoch herbeiführen würde. Die Teilnahme an dem städtischen Förderprogramm ermöglicht hingegen die Genehmigung der dort geförderten Maßnahmen, weil diese auf den zukünftigen durchschnittlichen Mindeststandard ausgerichtet sind, der nach Ablauf der Bindungsfrist des Förderprogramms prognostisch Standard sein wird. Durch diese vorausschauende Ausrichtung wird gewährleistet, dass die geförderten Maßnahmen keine erhaltungssatzungswidrige Aufwertung des Gebiets hervorrufen. Zugleich stellt das Förderprogramm sicher, dass bauliche Maßnahmen nicht unterhalb des zukünftig erwartbaren Standards verbleiben und damit keine Substandards festschreiben. Im Hinblick auf den Mieterschutz hat der Magistrat bislang keinen Fall festgestellt, in dem eine Modernisierungsmieterhöhung - selbst unter Berücksichtigung der geringeren Heizkosten - zu einer echten Warmmietenneutralität geführt hätte. Tatsächlich war die Gesamtbelastung der Mieter:innen nach einer Modernisierung stets höher als zuvor. Vor diesem Hintergrund bietet die Inanspruchnahme des "Frankfurter Modernisierungsbonus" die Möglichkeit, energetische Sanierungen oberhalb des GEG-Mindeststandards gerade auch in sozialen Erhaltungssatzungsgebieten durchzuführen, ohne die Miete¬r:innen zusätzlich zu belasten und gleichzeitig keine zukünftigen, energetische Substandards in den Gebieten entstehen zu lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.04.2025, NR 1208 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.01.2026
Benennung von Straßen im Ortsbezirk 5 (Flughafen) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat 5
Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 5 Betreff: Benennung von Straßen im Ortsbezirk 5 (Flughafen) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat 5 I. Straßenbenennung Ortsbezirk 5 Stadtteil Flughafen Stadtbezirk 329 Benennung von Straßen Die östlich von Terminal 2 vom Hugo-Eckener-Ring nach Süden auf Tor 2 des Flughafens zulaufende öffentliche Straßenverbindung und die zwischen Terminal 1 und Terminal 2 vom Hugo-Eckener-Ring nach Süden auf Tor 3 des Flughafens zulaufende öffentliche Straßenverbindung sollen amtliche Straßennamen bekommen. Als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat wird Folgendes vorgeschlagen: Die im Lageplan 1 farblich markierte Straße soll einen Namen erhalten. Passend zum südlichen Zielpunkt, dem Tor 2, schlägt der Magistrat vor die Straße in "Am Tor 2" zu benennen. Die im Lageplan 2 farblich markierte Straße soll einen Namen erhalten. Passend zum südlichen Zielpunkt, dem Tor 3, schlägt der Magistrat vor die Straße in "Am Tor 3" zu benennen. II. Der unter der Ziffer I. vorgeschlagenen Benennung wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Für das zielgenaue Auffinden der Tore 2 und 3 am Flughafen mittels Navigationssystemen werden amtliche Straßennamen benötigt. B. Alternativen Keine. Die Benennungsmaßnahme ist aus polizeilichen und Orientierungsgründen erforderlich. C. Lösung Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main soll die Benennung von Privatstraßen nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den Eigentümerinnen oder den Eigentümern erfolgen. Es entspricht dem Wunsch der Eigentümerin und Flughafenbetreiberin, die Straßen so zu benennen, dass ein Bezug zu Tor 2 und zu Tor 3 besteht, damit beide Tore über Navigationssysteme eindeutig angesteuert werden können. Weil mit beiden Straßennamen keine postalischen Adressen verbunden sein sollen, hat der Magistrat keine Einwände gegen die Wahl von Straßennamen, die mit einer Ziffer enden. D. Kosten Die Kosten für die Herstellung und Montage der Straßennamenschilder trägt die Eigentümerin. Anlage _Lageplan_1 (ca. 499 KB) Anlage _Lageplan_2 (ca. 524 KB) Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 07.01.2026
Satzung über Aufgaben und Nutzung des Instituts für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main (Archivsatzung der Stadt Frankfurt am Main)
Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 3 Betreff: Satzung über Aufgaben und Nutzung des Instituts für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main (Archivsatzung der Stadt Frankfurt am Main) 1. Die im Entwurf vorgelegte Satzung über Aufgaben und Nutzung des Instituts für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main (Archivsatzung der Stadt Frankfurt am Main) wird beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung In der aktuell gültigen Satzung wird das Institut für Stadtgeschichte (ISG), analog zu den städtischen Museen, als "Betrieb gewerblicher Art" ausgewiesen. Die Nutzung von Archivgut sowie die Erhebung von Entgelten erfolgen laut aktueller Satzung auf privatrechtlicher Grundlage im Rahmen einer Entgeltordnung. Der neue Satzungsentwurf basiert auf § 18 Hessisches Archivgesetz, demnach die Träger kommunaler Selbstverwaltung zur Unterhaltung eines Archivs nach Maßgabe des Hess. Archivgesetztes verpflichtet sind. Die neue Satzung trägt dieser hoheitlichen Pflichtaufgabe Rechnung. Auch die Steuerprüfung des Finanzamtes vom 21.11.2024 hat das Bestehen eines "Betriebs gewerblicher Art" verneint und das ISG steuerlich dem hoheitlichen Bereich zugeordnet. Des Weiteren aktualisiert die neue Satzung Stellung und Aufgaben des ISG, die Definition des städtischen Archivguts sowie Anbietungspflicht und Nutzungsmöglichkeiten auf der Grundlage des Hessischen Archivgesetzes. B. Alternativen keine C. Lösung Die neue Satzung regelt die Anbietung und Archivierung von Unterlagen sowie den Datenschutz für das öffentliche Archivgut der Stadt Frankfurt am Main nach Maßgabe des Hessischen Archivgesetzes in der Fassung vom 13.10.2022. Sie soll das öffentliche Archivgut als Kulturgut schützen, die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln gewährlisten und eine authentische Überlieferung zur Geschichte der Stadt Frankfurt am Main in seiner Vielfalt nachhaltig sichern. Dabei handelt es sich um eine hoheitliche Pflichtaufgabe, die die langfristige und dauerhafte Übernahme von analogem und digitalem Archivgut von öffentlichen Stellen und privater Hand sowie die Bereitstellung dieses Archivgutes, auch durch Digitalisierung, auf Grundlage der archivischen Schutzfristen ermöglicht. Zur Bewältigung dieser Aufgabe schafft der Träger des ISG, die Stadt Frankfurt am Main, die entsprechenden infrastrukturellen und personellen Voraussetzungen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten keine Anlage _Satzungsentwurf (ca. 84 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.01.2026
Bebauungsplan Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 2 Betreff: Bebauungsplan Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 05.01.2026 I.1 Für das Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße in Frankfurt am Main - Kalbach ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 02.05.2025 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die bestehenden gewerblichen Nutzungen im Plangebiet langfristig gesichert, vor Verdrängung geschützt und geordnet werden. Dies soll insbesondere durch die Steuerung konkurrierender Nutzungen erfolgen. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine standortgerechte, konfliktfreie und nachbarschaftsverträgliche gewerbliche Nutzung geschaffen werden. Dabei muss insbesondere überprüft werden, inwieweit das nach Gewerbeflächenentwicklungsprogramm vorgesehene emittierende Gewerbe für das gesamte Plangebiet festgesetzt werden kann. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I.1 - I.2.: Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 947 ist circa 6,5 Hektar groß, liegt im Ortsteil Kalbach der Stadt Frankfurt am Main und umfasst das Areal des ehemaligen Firmensitzes der Deutschen Carbone AG an der Talstraße und der Carbonestraße sowie angrenzende Grundstücke nördlich der Talstraße. Im Osten wird das Gebiet durch die Bundesautobahn A 661 (A 661) begrenzt. Im Norden verläuft die Grenze entlang des nördlichen Randes der Kalbacher Hauptstraße. Im Westen endet der Geltungsbereich auf der Mittelachse der Bonifatiusstraße. Im Süden bildet der Kalbach mit dem nördlichen Rand des Flurstücks 31/2 der Flur 10 die Grenze des Plangebiets. Das Areal am nordöstlichen Rand des Stadtteils liegt rund 1.200 m Luftlinie vom historischen Ortskern von Kalbach entfernt und etwa 300 m von der U-Bahnhaltestelle Kalbach im Ortsteil Bonames, östlich der A 661. Bestand und städtebauliche Situation Die Geschichte des ehemaligen Produktionsstandorts der Firma Deutsche Carbone reicht bis in die Zeit Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Seitdem war der Standort in der Talstraße in Kalbach als Kohlebürstenfabrik etabliert und fest im Stadtteil verankert. Der gewerbliche Gebäudebestand der Firma Deutsche Carbone mit seinen charakteristischen Backsteinbauten ist auf dem insgesamt rund 4,6 Hektar großen Areal bis heute stadtteilprägend. Im Jahr 2010 wurde der nördlich gelegene Teilbereich an der Carbonestraße mit einer Fläche von etwa 2,2 Hektar an die Stadt Frankfurt am Main veräußert. Die Produktionsstätte konzentriert sich seither auf den rund 2,4 Hektar großen Bereich südlich der Talstraße. Der Standort wird weiterhin für die Herstellung von Kohlebürsten und Kohlebürstensystemen für die Automobilindustrie genutzt. Auf dem Betriebsgelände befinden sich mehrgeschossige Bürogebäude, größere Lager- und Produktionshallen sowie Stellplatzanlagen. Auch nördlich der Talstraße ist der Bestand überwiegend gewerblich geprägt - mit Lager- und Produktionshallen sowie kleineren Bürogebäuden, vereinzelt sind jedoch auch Wohngebäude vorhanden. Insbesondere in den vergangenen Jahren ist zunehmend eine Durchmischung des Gewerbegebiets mit Wohnnutzungen zu beobachten, vor allem im Bereich westlich der A 661. Die verschiedenen Nutzungen - Gewerbe und Wohnen - sind räumlich sehr eng miteinander verflochten. Zudem sind größere Teilflächen innerhalb des Plangebiets unbebaut und liegen brach, werden landwirtschaftlich genutzt oder dienen als Stellplatz- und Lagerflächen. An den Geltungsbereich angrenzende Flächen Das Plangebiet grenzt direkt an kleinteilige Wohngebiete entlang der Bonifatiusstraße im Westen sowie an mischgenutzte Bereiche nördlich der Kalbacher Hauptstraße. Südwestlich des Plangebietes setzt der Bebauungsplan Nr. 376 - In den Seewiesen - ein Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 BauNVO fest. Direkt östlich der A 661 befindet sich ein Park-and-Ride-Parkplatz an der Stadtbahnhaltestelle Kalbach. Der Standort wird derzeit als Potenzialfläche für eine mehrgeschossige Erweiterung der bestehenden Park-and-Ride-Anlage geprüft. Südlich des Plangebietes schließt unmittelbar der Geltungsbereich des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 658 - Nordwestlich der A 661 und südwestlich des Kalbaches (KGV Bonifatiusbrunnen e.V.) - an. Dieser umfasst den Kalbach, den Kalbacher Niddapfad, eine Kleingartenanlage sowie angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der gesamte Bereich liegt innerhalb der Zone I des Landschaftsschutzgebietes "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Planungsgrundlagen Bebauungspläne Das Plangebiet liegt überwiegend außerhalb des Geltungsbereichs eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans und ist daher im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße / Carbonestraße - überlagert in seinem Geltungsbereich kleinere Teilbereiche von insgesamt drei rechtsverbindlichen Bebauungsplänen: · Nr. 246 - Seewiesen (Inkraftgetreten: 17.10.1974) · Nr. 259 - Außenerschließungsstraße für das Baugebiet Bonames/Nieder-Eschbach (Inkraftgetreten: 26.08.1980) · Nr. 376 - In den Seewiesen (Inkraftgetreten: 07.07.1981) Diese Bebauungspläne setzen im Bereich der Kalbacher Hauptstraße sowie der Bonifatiusstraße lediglich Verkehrsflächen fest. Im Bereich der Kalbacher Hauptstraße stimmen die festgesetzten Straßenbegrenzungslinien teilweise nicht mit den heutigen Katastergrenzen überein und überlagern in geringem Umfang die südlich angrenzenden Grundstücke. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße / Carbonestraße - ist vorgesehen, diese Abweichungen planungsrechtlich zu bereinigen und die Festsetzungen an die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain ist das Plangebiet fast vollständig als "Gewerbliche Baufläche, Bestand", ein kleiner Teilbereich im Norden des Plangebiets als "Gewerbliche Baufläche, Planung" dargestellt. Die im RPS / RegFNP 2010 dargestellte "Gewerbliche Baufläche, Bestand / Planung" stellt zugleich die Festlegung des regionalplanerischen Vorranggebiets Industrie und Gewerbe dar. Eine "Überörtliche Fahrradroute, Bestand" ist zentral auf der Talstraße verlaufend im Plangebiet dargestellt. Entlang der Bonifatiusstraße im Westen und südlich des Geltungsbereichs wird ein "Vorranggebiet Regionalparkkorridor" sowie eine "Fernwasserleitung, Bestand" dargestellt. Die A 661 grenzt im Osten an das Plangebiet an und ist im RPS / RegFNP 2010 als "Bundesfernstraße, mindestens vierstreifig, Bestand" dargestellt. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens angestrebten Festsetzungen können grundsätzlich aus den Darstellungen des RPS / RegFNP 2010 entwickelt werden und stehen nicht im Widerspruch zu den regionalplanerischen Zielfestlegungen. Sie können daher gemäß § 1 (4) BauGB als mit den Zielen der Raumordnung vereinbar betrachtet werden. Gleichzeitig gilt es im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans jedoch zu prüfen, inwieweit die derzeitige Zielsetzung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms der Stadt Frankfurt am Main auf das gesamte Plangebiet weiterhin uneingeschränkt Anwendung finden kann. Vor diesem Hintergrund ist auch zu prüfen, ob die geplanten Festsetzungen vollständig aus den flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen des RPS / RegFNP 2010 entwickelt werden können. Gegebenenfalls muss für die betroffenen Teilbereiche eine Anpassung des RPS / RegFNP 2010 an die geänderten Planungsziele im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen. Insbesondere unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen gemischt genutzten Strukturen nördlich der Talstraße ist die gewerbliche Entwicklungszielsetzung differenziert zu betrachten. Daher ist zu untersuchen, ob und in welchen Teilbereichen die Festsetzung gemischter Nutzungen als städtebaulich verträglicher einzustufen ist, um den bestehenden Gegebenheiten angemessen Rechnung zu tragen. Ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) wäre hierfür nicht erforderlich, da es sich um kleinere Flächen handelt, die unterhalb der Darstellungsgrenze von 3 ha innerhalb eines Ortsteils liegen. Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.03.2021 mit § 7283 (M 151) das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm als städtebauliches Stadtentwicklungskonzept nach § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen. Durch den Stadtverordnetenbeschluss § 1838 vom 09.06.2022 (M 44) (Rechenzentrenkonzept) erfolgte eine Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms hinsichtlich des städtebaulichen Umgangs mit Rechenzentren in Gewerbe- und Industriegebieten. Es wurde den aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen sowie urbanen Entwicklungen in Frankfurt am Main und den dazugehörenden Herausforderungen entsprechend angepasst. Das Konzept leistet Vorarbeit für die langfristige Entwicklung und Sicherung von Flächen für Industrie, Gewerbe und Handwerk. Es fungiert als Leitlinie für zukünftige Entscheidungen und Planungen. Grundlagen sind das Gewerbeflächenkataster, die gewerblichen Bauflächen des RegFNP 2010 und das "Räumlich-funktionale Entwicklungskonzept Gewerbe" des Masterplans Industrie (Stadtverordnetenbeschluss § 6727 vom 28.01.2016, M182). Die im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm / Rechenzentrenkonzept definierten Standorttypiken konkretisieren die Erhaltungs- beziehungsweise Entwicklungsziele für die gewerblichen Bauflächen inhaltlich und räumlich und trennen unter anderem klassische Gewerbeflächen von Dataparks. In der Anlage 1 - Standorttypik und Entwicklungsziele - des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms / Rechenzentrenkonzeptes ist das Gewerbegebiet "Carbone" (Gebietsnummer 12.2) mit der Standorttypik Gewerbe (emittierend) dargestellt. Auch wenn im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm nicht explizit die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Standort Carbone empfohlen wird, ergibt sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen des Areals ein dringender Regelungsbedarf. Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt gemäß Gewerbeflächenentwicklungsprogramm das Ziel, die Flächen langfristig für Gewerbe zu sichern. Der Vorrang für auf Gewerbegebietsstandorte angewiesene Nutzungen begründet sich unter anderem darin, dass das begrenzte Gewerbeflächenpotenzial der Stadt Frankfurt am Main auch durch Nutzungen nachgefragt wird, die nicht zwingend auf Standorte in Gewerbegebieten angewiesen sind. Das Plangebiet befindet sich in verkehrsgünstiger Lage am Siedlungsrand innerhalb eines lärmintensiven Bereichs westlich der A 661. Es grenzt nördlich unmittelbar an die Landesstraße L 3019 (Kalbacher Hauptstraße) und liegt in Nähe der Anschlussstelle zur A 661. Zudem ist der Standort über die nahegelegene Stadtbahnstation Kalbach im Osten gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Aufgrund dieser verkehrlichen Rahmenbedingungen bietet das Gebiet grundsätzlich geeignete Voraussetzungen für die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen. In den letzten Jahren ist jedoch festzustellen, dass sich im Plangebiet sowie im unmittelbaren Umfeld eine zunehmend heterogene Nutzungsstruktur entwickelt hat, insbesondere durch eine Zunahme einzelner Wohngebäude nördlich der Talstraße. Das Gebiet ist zudem in Teilbereichen stark untergenutzt und weist, insbesondere auf dem nördlich gelegenen städtischen Grundstück, ein erhebliches Entwicklungspotential auf. Aktuelle Entwicklungen, wie Grundstückskäufe und Bauvoranfragen, verdeutlichen darüber hinaus, dass das Gebiet insgesamt einem zunehmenden Transformationsdruck unterliegt. Diese bauliche Entwicklung steht im Widerspruch zur Zielsetzung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms, am Standort schwerpunktmäßig emissionsrelevantes Gewerbe zu entwickeln und lässt die Verfestigung der bereits vorhandenen Gemengelage - das enge Nebeneinander von gewerblichen Nutzungen und Wohnbebauung - befürchten. In diesem Kontext bietet die derzeitige Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit nach § 34 BauGB keine ausreichenden Steuerungsmöglichkeiten mehr um eine geordnete städtebauliche Ordnung sicherzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine standortgerechte und nachbarschaftsverträgliche gewerbliche Nutzung geschaffen werden. Ziel ist die langfristige Sicherung und Entwicklung gewerblicher Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere im südlichen Bereich des Plangebiets. Für die Flächen nördlich der Talstraße ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich, um zu prüfen, inwieweit die Zielsetzung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (Standorttypik Gewerbe - emittierend) weiterhin umsetzbar ist oder eine Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen erforderlich wird - etwa durch weniger emittierende gewerbliche oder gemischte Nutzungen, die auch soziale, kulturelle oder Bildungszwecke umfassen können und in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig sind. Dabei wird insbesondere eine mögliche Nutzung der städtischen Grundstücke in diesem Bereich zu Bildungszwecken weiterhin intensiv geprüft. Darüber hinaus soll dem Trend der Inanspruchnahme wertvoller Gewerbeflächen durch Betriebe, die sich mit einer höheren Zahlungsbereitschaft in der Flächenkonkurrenz oft durchsetzen können, wie beispielsweise Rechenzentren, entgegengewirkt werden. Um dem daraus resultierenden Umnutzungsdruck und einer möglichen Bodenspekulation vorzubeugen, sollen entsprechende planungsrechtliche Festsetzungen getroffen werden. Ziel ist es, die Flächen langfristig für gewerbegebietstypische Nutzungen zu sichern und so zuverlässige Entwicklungsperspektiven sowohl für bestehende Betriebe als auch für ansiedlungswillige Unternehmen zu gewährleisten. Es soll damit auch dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm / Rechenzentrenkonzept entsprochen werden, welches für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße - kein Eignungsgebiet zur Ansiedelung von Rechenzentren vorsieht. Zusätzlich soll der Bebauungsplan, im Rahmen der planungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten, die Umweltbelange insbesondere die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel bestmöglich vertreten. Dazu gehören etwa die Prüfung der Themen Wassermanagement, Erhöhung der Durchgrünung, Fassaden- und Dachbegrünung und der Ausbau erneuerbarer Energien. Die bestehenden verkehrlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die innere Erschließung - insbesondere die Anbindung an die Kalbacher Hauptstraße sowie die Ausgestaltung und Dimensionierung der vorhandenen Erschließungsstraßen - entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Erschließung eines Gewerbegebiets. Im Zuge der Planung sind diese daher zu überprüfen und standortgerecht anzupassen. Darüber hinaus besteht Optimierungsbedarf hinsichtlich der fußläufigen Verbindung zwischen der Stadtbahnstation Kalbach und dem Ortskern. Ziel ist es, eine durchgehend sichere, barrierefreie und städtebaulich ansprechende Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr innerhalb des Geltungsbereichs als Lückenschluss sicherzustellen. Anlage _Lageplan (ca. 2,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 07.01.2026
Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) hier: Einstellung des Verfahrens
Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 1 Betreff: Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) hier: Einstellung des Verfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.05.2008, § 4034 (M 78) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) - ist einzustellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) wurde am 29.05.2008 gefasst. Mit dem Bebauungsplanverfahren sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung weiterer Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld geschaffen werden. Anlass hierfür war die Räumung ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB). Den Nutzern sollten gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2171 vom 05.07.2007 Ersatzgrundstücke in der Schwanheimer Gemarkung angeboten werden. Hierfür wurden insgesamt drei Bebauungsplanverfahren aufgestellt. Zwei dieser Bebauungspläne, Nr. 782 - Schwanheim, Am Schwanenhof (Freizeitgärten) und Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten), sind bereits rechtsverbindlich. Der dritte ist der Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten). Wie die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 782 und Nr. 786 liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 865 in der Landschaftsschutzgebietszone I des Landschaftsschutzgebiets "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", in der Freizeitgärten möglich sind. Im Nordwesten grenzt er unmittelbar an das Naturschutzgebiet und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) "Schwanheimer Düne" an. Eine aktuelle naturschutzfachliche und -rechtliche Bewertung des Gebiets im August 2021 durch die UNB ergab folgendes: - Das Schwanheimer Unterfeld und damit auch das Plangebiet haben eine wichtige Funktion als Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne". Neben vereinzelt vorhandenen Freizeitgärten, die zum Teil landschaftsbildprägenden Baumbestand aufweisen, wird das Plangebiet von Ackerflächen und Streuobstbeständen geprägt. Letztere sind gemäß § 30 (2) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 13 (1) Nr. 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) gesetzlich geschützt. Ein Teil der Ackerflächen wird durch Schonung dort noch vorhandener alter Obstbäume weniger intensiv bewirtschaftet. - Die Ackerflächen im Schwanheimer Unterfeld zählen zu den artenreichsten im Frankfurter Stadtgebiet. Mit Realisierung weiterer Freizeitgärten im Plangebiet droht seine Funktion als Bestandteil der Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne" verloren zu gehen. Es ist davon auszugehen, dass der Nutzungsdruck im Schwanheimer Unterfeld weiter zunehmen würde, mit bekannten Folgen wie Vermüllung, Lärm und parkenden Autos. Mit der Einzäunung neuer Freizeitgärten entständen zusätzliche Barrieren für Tiere. Die mögliche Ausbreitung nicht heimischer und ggf. invasiv wirkender Pflanzen aus den Freizeitgärten in das naturschutzrechtlich geschützte Gebiet hinein nähmen potentiell zu. Eine Realisierung neuer Freizeitgärten im Plangebiet steht zudem den aktuellen naturschutzfachlichen Zielen der Stadt Frankfurt am Main (vgl. Bericht des Magistrats B 346 vom 01.10.2021 zum Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main (ABSK)) entgegen. Den Nutzern ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld wurden Ersatzgrundstücke angeboten. Nach Aussage der UNB sind diese Vorgänge seit Jahren abgeschlossen, so dass kein Bedarf an Ersatzgrundstücken mehr ersichtlich ist. Darüber hinaus stehen potentielle Ersatzflächen für Freizeitgärten in den Geltungsbereichen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 782 Schwanheim - Am Schwanenhof (Freizeitgärten) und Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten) zur Verfügung. Das Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss § 5001 der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024) bestätigt diese Einschätzung. Das KEK sieht grundsätzlich keine Erweiterung der Gesamtfläche an Freizeitgärten im Stadtgebiet vor und das Plangebiet zählt nicht zu den Bestandflächen an Freizeitgärten, deren planungsrechtliche Sicherung durch einen Bebauungsplan weiterhin geprüft werden soll. Zudem erkennt das KEK für Schwanheim kein Defizit an Kleingartenflächen, das durch weitere Freizeitgärten ausgeglichen werden könnte, da der aktuelle Bestand den ermittelten Bedarf um mehr als 5 ha überschreitet und sich damit eine ausreichende Versorgung des Stadtteils ergibt. Aufgrund der dargestellten geänderten naturschutzrechtlichen Beurteilung des Gebiets durch die UNB und der Tatsache, dass für weitere Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld kein Bedarf mehr besteht, ist nach heutigem Kenntnisstand die städtebauliche Begründung für das Planerfordernis nicht mehr aufrecht zu erhalten. Vor diesem Hintergrund wird das Verfahren eingestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.04.2008, M 78 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 07.01.2026
Ideen
Trinkwasserspender öffentlich
Im Radius von 500m mindestens einen öffentlichen Trinkwasserspender. Besonders am Main zwischen der Friedensbrücke und der Osthafenbrücke beidseitig (Innenstadt / Sachsenhausen) sowie in den Parks
Wann kommt die Smart City?
Nach der letzten Wahl wurde den Bürgern die Vision einer Smart City versprochen. Diese Vision beinhaltete eine Verbesserung der Lebensqualität durch den Einsatz moderner Technologien, die Effizienzsteigerung städtischer Dienstleistungen und die Förderung nachhaltiger Entwicklungsziele. Leider sind seit der Wahl keine signifikanten Fortschritte zu verzeichnen. Dieser Bericht erläutert, was mit einer Smart City alles möglich ist, welche Maßnahmen konkret umgesetzt werden könnten und analysiert die Gründe für die bisherige Untätigkeit. Möglichkeiten einer Smart City 1. Intelligente Verkehrssteuerung - Echtzeit-Verkehrsmanagement: Verkehrsflussoptimierung durch adaptive Ampelschaltungen und intelligente Verkehrsüberwachung. - Öffentlicher Nahverkehr: Effiziente Routenplanung und Echtzeit-Informationen für Fahrgäste. 2. Energieeffizienz - Smart Grids: Optimierung der Energieverteilung und Förderung erneuerbarer Energien durch intelligente Netze. - Energieeinsparung: Automatisierte Steuerung von Beleuchtung und Heizungs-/Kühlsystemen in Gebäuden. 3. Umweltüberwachung - Luft- und Wasserqualität: Echtzeit-Überwachung und schnelle Reaktion auf Umweltverschmutzungen. - Abfallmanagement: Sensorbasierte Überwachung und Optimierung der Müllabfuhr. 4. Öffentliche Sicherheit - Überwachung und Notfallmanagement:** KI-gestützte Überwachungssysteme zur schnellen Identifikation und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle. - Kriminalitätsvorhersage: Analyse von Daten zur Prävention und gezielten Einsatz von Sicherheitskräften. 5. Bürgerdienste - E-Government: Online-Dienste zur Vereinfachung von Verwaltungsprozessen. - Virtuelle Assistenten: Chatbots und KI-basierte Systeme zur Unterstützung der Bürger rund um die Uhr. 6. Infrastrukturwartung - Prädiktive Wartung: Überwachung und Vorhersage von Wartungsbedarfen zur Vermeidung von Ausfällen. Empfehlungen für die Umsetzung 1. Erstellung eines umfassenden Masterplans - Entwicklung eines strategischen Plans mit klaren Zielen, Meilensteinen und Verantwortlichkeiten. - Einbindung aller relevanten Akteure, einschließlich Bürger, Unternehmen und Regierungsbehörden. 2. Finanzierungsstrategien entwickeln - Identifizierung und Nutzung von Finanzierungsmöglichkeiten, einschließlich öffentlicher Gelder, privater Investitionen und Fördermittel. - Entwicklung von Public-Private-Partnerships (PPP) zur Risikoteilung und Ressourcenoptimierung. 3. Förderung technologischer Innovationen - Investitionen in die technologische Infrastruktur und Förderung von Forschung und Entwicklung. - Unterstützung von Pilotprojekten zur Erprobung und Verfeinerung von Smart City-Technologien. 4. Schulungs- und Weiterbildungsprogramme - Entwicklung von Ausbildungs- und Weiterbildungsprogrammen für städtische Mitarbeiter und Fachkräfte. - Förderung von Wissenstransfer und Best-Practice-Austausch mit anderen Smart Cities. 5. Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung - Durchführung von Informationskampagnen zur Sensibilisierung der Bürger für die Vorteile einer Smart City. - Einrichtung von Plattformen für Bürgerbeteiligung und Feedback zur Förderung der Akzeptanz und Partizipation. Die Vision einer Smart City bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität, Effizienz und Nachhaltigkeit urbaner Räume. Die bisherigen Fortschritte sind jedoch aufgrund finanzieller, bürokratischer, technologischer und personeller Herausforderungen begrenzt. Ein strategischer, ganzheitlicher Ansatz unter Einbeziehung aller relevanten Akteure und unter Berücksichtigung der genannten Empfehlungen ist entscheidend, um die versprochenen Ziele zu erreichen und die Vorteile einer Smart City Realität werden zu lassen.
Installation eines Zebrastreifens zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Hedderichstraße in Sachsenhausen
Auf der Hedderichstraße in Sachsenhausen, auf Höhe des Depot-Parkhauses auf der einen und der Easy Apotheke auf der anderen Seite, bestehen erhebliche Verkehrsprobleme. Häufig blockieren dort stehende Straßenbahnen die Sicht und den Weg für Fußgänger, die die Straße überqueren möchten. Zusätzlich behindern haltende Liefer-LKWs die Durchfahrt, während Paketzusteller regelmäßig keine Parkplätze finden. Veraltete Straßenbahnschienen und extrem schlechter Straßenzustand verschlimmern diese Probleme weiter und stellen eine besondere Gefahr für Fußgänger dar – darunter ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen, sowie Eltern mit Kinderwagen, Kinder und auch Radfahrer. Die Situation wird zusätzlich durch Rad- und Rollerfahrer, insbesondere durch Mitarbeiter des ansässigen Lieferdienstes, verschärft, die oft die Bürgersteige benutzen. Dies erhöht das Unfallrisiko für Fußgänger weiter. Das regelmäßige Hupen von blockierten Autos und insbesondere Bussen verursacht erhebliche Lärmbelästigungen und beeinträchtigt die Lebensqualität der Anwohner stark. 1. Um die Sicherheit und Lebensqualität zu verbessern, schlagen wir als ersten Schritt die Installation eines Zebrastreifens zwischen dem Zugang zu REWE und der Parkhausausfahrt auf Höhe der parkenden Straßenbahn vor. Dies würde die Sicherheit und Effizienz für alle Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich erheblich steigern. 2. Zusätzlich empfehlen wir die Erneuerung des Straßenbelags, einschließlich 3. der Einrichtung von Fahrradwegen auf beiden Seiten der Straße. 4. Auch sollte die Position der Straßenbahnwartehaltestelle überdacht und gegebenenfalls verlegt werden.
Hauptbahnhof verlegen statt Fernbahntunnel
Es sollte überlegt werden, ob es nicht sinnvoller ist, statt eines neuen Fernbahntunnels den Hauptbahnhof auf Höhe der Camberger Brücke als neuen Durchgangsbahnhof zu entwickeln. An dieser Stelle treffen schon heute alle Zugverbindungen aufeinander. Ähnlich wie in Berlin könnte hier ein Bahnhof mit mehreren Ebenen und kurzen Umstiegen entstehen, bei dem sich die Fahrwege kreuzen können. Die Anbindung an die Innenstadt könnte durch eine zusätzliche Ring S-Bahn effizient gewährleistet werden. Der derzeitige Hauptbahnhof könnte ein Teil der derzeitigen Gleise behalten, um als Endstation für einige Regionalbahnen zu fungieren. Der restliche Teil des derzeitigen Hauptbahnhofs könnte wie der Gare Maritim in Brüssel zukunftsorientiert umgestaltet werden. Einige der südlichen Gleise könnten zurückgebaut werden, sodass an der Mannheimer Straße eine neue Hochhausmeile mit vielen Quadratmetern Wohn- und Bürofläche ohne Beschattungsproblematiken entstehen könnte.
Noch mehr Bänke für ältere Menschen. Aber so, dass man sich auch gegenübersitzt.
Beschreibung der Idee: Ich wende mich heute an Sie mit einem konstruktiven Vorschlag zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Frankfurter Innenstadt, insbesondere auf der Zeil und den angrenzenden Plätzen wie dem Rathenauplatz und dem Opernplatz. Aktuell ist die Zeil mit Bänken rund um die Bäume ausgestattet, die jedoch kaum Möglichkeiten für eine bequeme Kommunikation bieten. Zudem gibt es von der Zeil bis zur Oper kaum geeignete Sitzmöglichkeiten. Diese Situation erschwert es insbesondere älteren Menschen, angenehme Gehpausen einzulegen, was durch das unebene Pflaster der Fressgass noch verstärkt wird. Es mangelt vor allem an Bänken mit Rückenlehnen, die gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger unerlässlich sind, um sich auszuruhen und den Frühling zu genießen. Auch auf dem Rathenauplatz gibt es zwar Sitzgelegenheiten, diese sind jedoch überwiegend für jüngere Menschen konzipiert und bieten keine Rückenstütze, die für ältere Menschen essentiell ist. Ähnlich verhält es sich am Opernplatz, wo ebenfalls ein Mangel an adäquaten Bänken herrscht. Ich bin überzeugt, dass durch die Bereitstellung zusätzlicher Bänke mit Rückenlehnen, die die Bedürfnisse aller Altersgruppen berücksichtigen, die Frankfurter Innenstadt wieder einladender und zugänglicher für ältere Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen gemacht werden könnte. Ich selbst und viele andere Bürgerinnen und Bürger wären bereit, die Anschaffung solcher Bänke finanziell zu unterstützen. Dies ist mehr als nur eine Idee – es ist eine dringende Bitte an Sie, Maßnahmen zu ergreifen, um die Lebensqualität in unserer Stadt für alle Generationen zu erhöhen. Es scheint, als ob derzeit vorrangig in Infrastrukturen investiert wird, die primär jüngeren Menschen zugutekommen. Wir schulden es allen Bürgern, eine Stadt zu schaffen, die Generationen verbindet und für jeden zugänglich ist. Dieses Anliegen gilt für die gesamte Innenstadt und alle Straßen. Mehr Bänke bitte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich hoffe auf eine positive Resonanz und darauf, gemeinsam etwas in unserer Gemeinde bewirken zu können.
Obdachlosen sofort direkt helfen mit Wohnung bzw. Container +Geld sparen!
Frankfurt sollte direkt helfen mit DauerWohnung für Obdachlose! Dafür sollt Frankfurt 1) Wohnungen bauen (nicht über Profit süchtige ABG die nie an Obdachlose vermietet) oder 2) normale richtige Wohnung anmieten untervermieten bürgen oder zumindest 3) 1PersonenWohnContainer aufstellen und anbieten (nicht abweisen an "OstPark!" wo 4 Menschen in 1 Container Menschen unwürdig zusammen gepfercht wurden und gegenseitig von Kriminalität und Chaos bedroht werden)! 4) Frankfurt soll thematisch zusammen legen Ämter_ JobCenter (WohnungsGeld Miete) SozialÄmter (NotUnterkünfte) und WohnungsWesensAmt64 (WohnBerechtigungsSchein der sozial geförderten Wohnungen) für mehr effizientere HilfsMöglichkeiten! 5) Kosten. Von den SozialÄmtern vermittelte NotUnterKünfte werden leicht = DauerUnterkunft wenn man allein nicht weiter kommt. Kosten zB. €50 täglich * 30 Tage = monatlich €1500 pro Person. In WohnHeimen herrscht oft Streit alles dicht an dicht Obdachlose haben kaum MieterRechte um von Sorgen abschalten zu können. Würde Stadt direkt Wohnungen bauen (1) oder anmieten und untervermieten (2) können Kosten drastisch reduziert werden. Direkte Hilfe mit einer Wohnung MIT RICHTIGEM MIETVERTRAG würde sowohl Kosten sparen als auch sofort weiter helfen. In eigener Wohnung kann man normal leben und sich konzentrieren sich zu kümmern auf Leben aufbauen zB. um Job finden. Wenigstens 1 komplett ausgestatteter WohnContainer (3) je 1 Person sollt schon möglich sein und würde Kosten einsparen im Vergleich mit teuer angemieteter Unterkunft. BauContainer werden bereits häufig verwendet zB. am Bahnhof ganze Siedlung während der UmbauArbeiten. Container können optional mit SanitärAnlagen ausgestattet werden in modularer Bauweise. Vorteil = dann wäre jeder für eigene Ordnung verantwortlich und nicht von "guten Manieren" anderer HeimBewohner abhängig. 6) MenschenWürde unantastbar! Jedem Menschen in Frankfurt sollte man sofort 1 Wohnung oder Container anbieten können. Es ist Menschen unwürdig wenn SozialAmt zwingt verschiedene fremde Personen miteinander in einem DoppelZimmer einen einzigen Haushalt zu betreiben sich blind zu vertrauen dass kein Diebstahl stattfindet oder Gewalt. Auch bei "normalen" Menschen wäre das ein Problem den LebensRhytmus aufeinander abstimmen zu müssen und sich auf biegen und brechen miteinander vertragen zu müssen 24stündig täglich > Monate oder Jahre hinweg. 7) BürokratieDschungel beenden +sparen! SachBearbeiter der SozialÄmter sollten Menschen wieder persönlich empfangen. Manche haben kein Telefon um Termine erst vereinbaren zu können. Nicht jeder hat täglich Möglichkeit seine eMails zu lesen oder Telefon aufladen. Ältere Menschen haben kaum Chance das Internet zu verwenden. Persönlicher Kontakt mit SachBearbeitern ist unersetzbar sowie persönliche Kompetenz = VertrauensBasis. Profil sollte auch erstellt werden wenn Unterlagen unvollständig sind anstatt = NichtBearbeitungsVorwandt. Miteinander kann man diese nach und nach vervollständigen erst einmal Vermittlung starten. Es muss erst einmal jemand da sein find ich! Wär super. Jemanden abwimmeln mit BürokratieHürden ist keine KostenErsparnis sondern erzeugt WirtschaftsSchäden durch ZahlungsAusfälle denn auf Straße durchgeschwitzt +nächtlich durchgefroren riechend übermüdet besteht kaum Chance auf ArbeitsAufnahme nicht einmal minimal kann man täglich frisch konzentriert Leistungs bereit zum ProbeArbeiten erscheinen. Im SozialAmt könnte man WohnBerechtigungsScheinAntrag stellen (4) wozu verschiedene Ämter in verschiedenen StadtTeilen? Trennen der SozialÄmterAbteilungen in verschiedene DienstGebäude (einheimische Obdachlose oder geflüchtete Obdachlose...) kostet mehr Geld als 1 Amt das kompetent persönlich hilft.
Eingezäunter Hundeplatz Sachsenhausen
Hallo liebes Verwaltungsteam, Ich wohne in Sachsenhausen und besitze wie viele andere Bewohner hier einen Hund. Leider gibt es hier keine eingezäunte Auslauffläche für unsere Vierbeiner wie z.B im Grüneburgpark oder im Nordend. Ich würde mich freuen, wenn so etwas hier entstehen würde. Vielen Dank und viele Grüße Julian
Laternen
Laternen in Parks sind Rar.. wie wäre es mit Laternen aufstellen. Schließlich sorgen diese auch für Sicherheit! Sicherheit als Beispiel: Für Frauen für Männer sowie für Kinder! Auch die Gefahr word geringer dass man fällt und evtl sich verletzt evtl Tiere besser erkennen. sind 2 bzw. 3 Gründe wieso man Laternen in Parks haben sollte.
Reduzierter Gehsteig in der Ohmstraße
Es geht um die bauliche Behinderung der Nutzer des Gehsteigs in der Ohmstraße neben dem Umweltamt. Seit dessen Fassadenrenovierung wurde der an sich schon schmale Gehweg durch die Rankpflanzenhilfen halbiert. Zusätzlich sind exakt an diesen Stellen auch noch Fahhradbügel installiert. Und dies auch noch so, dass nur zum Gehweg in abgestellt werden kann, da zur Straße hin Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg erlaubt ist. Damit Autos nicht mehr Platz auf dem Gehsteig beanspruchen, sind entsprechend ebenfalls dort auch noch Poller installiert. Alles auf Kosten der Fußgänger, was bezüglich der Pflanzkübel an dieser Stelle eine vollständige Fehlplanung darstellt. In der Galvanistraße um die Ecke mag dies aufgrund des breiteren Gehweges und Parken nur auf der Straße funktionieren, in der Ohmstraße ist es aktive Behinderung von Fußgängern, mehr aber noch derer, die Kinderwagen, Rollator und Rollstuhl benutzen. Als Alternative die andere Straßenseite zu nutzen macht es bei auch schmalem Gehweg und auf diesem breiter parkenden Autos nicht einfacher. Somit besteht die Anregung, die Pflanzkübel zu entfernen oder wieder so schmal anzubringen, wie es vor der Fassadenrenovierung der Fall war. Fassadenbegrünung also bitte nicht zum Nachteil der Fußgänger planen.
Toiletten am Mainufer
Mehr öffentliche Toiletten am Mainufer, das wäre echt toll!
neue Ampel
es ist wichtig in Mainzer Landstraße zwischen Schwalbacher Straße und Rebstockerstr noch eine Ampel zu stellen
SOS für den Walter-von-Cronberg-Platz
Der schöne große Walter-von-Cronberg-Platz ist an heißen Tagen kaum nutzbar. Die gepflasterte Fläche ohne jegliches Grün speichert die Hitze bis spät abends. Da zusätzlich der Springbrunnen als einzige Kühlung in diesem Sommer nicht funktioniert, ist ein Aufenthalt tagsüber schier unerträglich. Eine Entsiegelung und Begrünung kann tagsüber eine angenehme Nutzung des Platzes ermöglichen und nachts für Abkühlung sorgen. Die Instandsetzung des Springbrunnens gibt neben der Abkühlung den Kindern ihren Spaß zurück. Die Stadt sollte DRINGEND eine klimaangepaßte Gestaltung des Walter-von-Cronberg-Platzes vornehmen.
Frankfurt Autofrei machen
Die Stadt Frankfurt soweit wie möglich autofrei zu gestalten bringt ausschließlich Vorteile mit sich. Der ÖPNV würde ausgebaut werden und Pendlerparkplätze am Stadtrand anfahren. In der Stadt selbst fährt nur ÖPNV sowie Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei sowie Taxen für Menschen, die körperlich eingeschränkt sind sowie Lieferwagen, Paketboten usw. Kein Individualverkehr. Vorteile: Notfallwagen wie Krankenwagen usw. kommen schneller und besser durch, Luftqualität würde sich verbessern, keine Probleme mehr einen Parkplatz zu finden, weniger Unfälle, schnellere Erreichbarkeiten, weniger Staus, weniger Lärm. Und: Es täte dem Klima gut!
Parkplatz Mangel in Schwanheim.
Das dort liegende Haus besitzt zwei Einfahrten wovon eine keine Funktion hat, diese könnte entfernt werden um dem starken Parkplatzmangel entgegenzuwirken
Cooling-Park in der Innenstadt und am Main, als Maßnahme gegen die Klimaerwärmung
Ein Cooling-Park in der Innenstadt Frankfurt wäre eine großartige Maßnahme gegen die Klimaerwärmung und könnte dazu beitragen, die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern. Inspiriert von ähnlichen Projekten wie dem Cooling-Park in Wien, könnte Frankfurt einen ähnlichen Ansatz verfolgen. Als Orte bieten sich die Konstablerwache, Rossmarkt, Paulsplatz und der Mainkai an. Ein Cooling-Park könnte verschiedene Elemente umfassen, um das Mikroklima in der Stadt zu verbessern. Hier sind einige Vorschläge: Begrünung: Der Park könnte mit einer Vielzahl von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen ausgestattet werden, um Schatten zu spenden und die Luftqualität zu verbessern. Grünflächen haben eine kühlende Wirkung und können die Umgebungstemperatur um mehrere Grad senken. Wasserflächen: Ein Cooling-Park könnte auch Wasserflächen wie Teiche, Brunnen oder kleine Seen enthalten. Diese können nicht nur zur Erfrischung dienen, sondern auch die Luftfeuchtigkeit erhöhen und so die Hitze abmildern. Schattenspendende Strukturen: Zusätzlich zur natürlichen Begrünung könnten schattenspendende Strukturen wie Pergolen, Pavillons oder Überdachungen installiert werden. Diese bieten den Besuchern Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und ermöglichen es ihnen, den Park auch an heißen Tagen zu genießen. Wassersprühnebel: Eine weitere Möglichkeit wäre die Installation von Wassersprühnebel-Systemen im Park. Diese können feinen Nebel erzeugen, der die Umgebungstemperatur senkt und für eine angenehme Abkühlung sorgt. Nachhaltige Materialien: Bei der Gestaltung des Cooling-Parks sollten nachhaltige Materialien verwendet werden, um die Umweltauswirkungen zu minimieren. Dies könnte beispielsweise den Einsatz von recyceltem Holz, umweltfreundlichen Farben und energieeffizienten Beleuchtungssystemen umfassen. Strom aus Solaranlage. Hier ein Link zur weiteren Info: https://www.wien.gv.at/umwelt/parks/anlagen/esterhazy.html
Flächendeckend mehr Mülleimer, öffentliche Toiletten und Sitzgelegenheiten
Frankfurts Bevölkerung wächst rasant, doch Mülleimer und Sitzgelegenheiten werden immer weniger. Das führt dazu, dass die Leute ihren Müll „wild“ entsorgen, was kein schönes Stadtbild hergibt. Ich finde es auch ärgerlich dass man sich kaum noch irgendwo kostenlos hinsetzen kann. Es gibt viel zu wenige Parkbänke etc, wenn man nur mal kurz verschnaufen oder Einkäufe sortieren will etc. Speziell für ältere Leute ist das sehr unbequem. Auch öffentliche Toiletten gibt es viel zu wenige für die vielen Menschen. Die Stadt platzt aus allen Nähten, da muss die Infrastruktur bitte auch mitwachsen!
Berger Straße nur für Anwohner-Kfz Verkehr
Zur Beruhigung der unteren Berger Straße und für mehr Platz für Fußgänger, Radfahrer und Anwohner, könnte man den oberen und unteren Zugang zur Straße mit automatisch versenkbaren Pollern versehen, die nur von Anwohnern genutzt werden können, um dort zu parken. Gleiches könnte für den Sandweg überlegt werden. Wünschenswert wäre in jedem Fall in einer der beiden Straßen ein sicherer Weg für Radfahrer mit ausreichend Platz zu fahrenden und parkenden Autos.
Diverse Mängelmeldungen
Vielleicht sollte man sich mal um die Meldungen kümmern welche längst (Gottseidank) erledigt sind aber immer noch „in Bearbeitung“ sind.
Fußgängerfreundliche Umgestaltung der Einmündung Porzellanhofstraße/Zeil
Ich habe oft den Fußgängerüberweg an der Einmündung der Porzellanhofstraße in die Zeil überquert. Dabei fiel mir immer wieder auf, dass dieser Einmündungsbereich nicht sehr fußgängerfreundlich gestaltet ist: Der Fußgängerüberweg deckt nur ca. die Hälfte der Breite des Gehweges auf der Zeil ab, Das Parken ist für Fahrzeuge auf der rechten Seite (Seite des C&A) bis kurz vor der Einmündung gestattet. Das macht die Kreuzung für Fußgänger, die von der Konstablerwache aus die Zeil Richtung Osten gehen unübersichtlich - man sieht nämlich, wenn in der vordersten Parkposition z.B. ein Lieferwagen steht erst ob Verkehr aus der Prozellanhofstr. kommt, wenn man sich schon fast auf der Fahrbahn befindet. Zudem bewirkt der schmale Fußgängerüberweg eine Einengung der Gehzone für Fußgänger_innen. Manchmal sieht es richtig kurios aus. Wenn z.B. ein Lieferwagen den vordersten Parkplatz in der Porzellanhofstr. belegt. Da frage ich mich: Warum müssen tausende Menschen die dort jeden Tag passieren einen Bogen laufen zugunsten eines Autostellplatzes? Mein Vorschlag (siehe Skizze): - Fußgängerüberweg auf die volle Breite des Gehwegs auf der Zeil anzupassen. - Fußweg auf der westlichen Seite in der Porzellanhofstraße (auf der Seite des C&A) in den ersten Metern der Porzellanhofstraße zu verbreitern und so gestalten, dass das Parken und Halten von Fahrzeugen in diesem Bereich unmöglich ist. - Parkplätze nördliche Zeilseite zwischen Einmündung Porzellanhofstr. und Einmündung Klingerstr. entfernen. - Verengung der Radien für die Fahrspur im Einmündungsbereich. Vorteile: - Großzügigerer, übersichtlicherer und sicherer Einmündungsbereich für alle Verkehrsteilnehmer. - Gerechtere Flächennutzung
Gehweg immer zugeparkt auf der Seckbacher Landstr. gegenüber Sankt Katharinen Krankenhaus
Der Gehweg auf der Seckbacher Landstraße gegenüber Sankt Katharinen Krankenhaus ist immer zugeparkt, sodass man hier auf den Rasen ausweichen muss inbesondere mit Kinderwagen. Dort wo die Autos parken, sollten entweder richtige Parkplätze entstehen oder besser noch Parkplätze für Fahrräder, Park n Ride oder Begrünung.
Mit begrünten Steinfugen Hitzestress mildern und mehr Regenwasser auffangen
Die Stadt Frankfurt am Main nimmt mit der Stadt Santiago de Compostela in Spanien Kontakt auf. Dort hat ein Stadtplaner vor kurzem entdeckt, das bestimmte "Unkräuter" in Steinfugen deutlich zur Abkühlung des Bodens bei Hitze führen und auch Regenwasser auffangen. Ein ausführlicher Artikel ist im "Spektrum" zu finden: https://www.spektrum.de/news/bewachsene-fugen-superunkraeuter-gegen-hitzestress/2142636?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE Natürlich muss diese Idee an die Frankfurter Bedingungen angepasst werden, liesse sich aber ggf. auf weitere Flächen wie Wegränder, Gleisbetten oder Flachdächer erweitern, für die eine umfangreichere Begrünung nicht in Frage kommt.
Fahrradbügel
Hallo, die Fahrradbügel im Kreuzungsbereich Bernusstr./Sophienstr. sind derart ungünstig platziert, dass Fußgänger/Rollstuhlfahrer/Rolatornutzer auf die Strasse ausweichen müssen, weil alle Bügel mit Fahrrädern belegt und die Wege zugestellt sind; zu allem Überfluss liegen auch noch die E-Roller in der Gegend rum. Wo darf ich als Fußgänger noch gefahrenfrei eine Kreuzung queren? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und Grüße recht herzlich Heidi Flohr P.S. Demnächst reiche ich Bilder nach!!!
City Toiletten
Ladies haben oft unterwegs ,dass Problem zu müssen oder auch Kinder ist ja egal,ein Mann stellt sich einfach an ein Baum,Berlin hat sowas schon auf die Beine gestellt wie schaut es aus mit city Toiletten für die Bevölkerung in Frankfurt ,Bezahlsystem könnte über ec karte erfolgen so könnte man Drogensüchtige daran hindern sie zu benutzen oder eine Frankfurt card mit integriertem Chip um hinein zu gelangen
Sanierung Bruchfeldstraße
Die Bruchfeldstraße ist eine zentrale Einkaufs- und Verkehrsader Niederrads. Leider ist die Straße selbst inzwischen stark beschädigt. Die gesamte Straße müsste dringend grundlegend saniert werden. Im Zuge dessen könnte auch mehr Platz für Außengastronomie in der Bruchfeldstraße geschaffen werden. Idealerweise entstünde hier eine Straße vergleichbar der Leipziger Straße in Bockenheim.
Zeil Karstadt Kultur Ausbau
Das alte Karstadt Gebäude/Areal sollte zu 100 % kulturellen Nutzen bieten. Theater, Bühnen, Konzertflächen, integrierter Club und weiteres das vor allem Abends die Innenstadt und Zeil belebt. Umliegende Gastronomie und generelle Infrastruktur würde aufgewertet und davon profitieren. Für mich wäre dies ein perfekter Standort für die Frankfurt Oper und Städtchen Bühnen, das sollte noch immer geprüft werden. Einzelhandel in der Größenordnung hat hier keinen Bedarf mehr und das Gebäude muss abgerissen werden, eine Umnutzung ist hier nicht zeitgemäß.