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1. Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung - § 3 (2) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Strukturkonzept 3. Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - wird in drei separate Bebauungspläne aufgeteilt: Bebauungsplan Nr. 936, Bebauungsplan Nr. 951, Bebauungsplan Nr. 919.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen.
  3. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 936 mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen.
  4. Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB wird durchgeführt.
  5. Der Magistrat wird ermächtigt, wiederholte Veröffentlichungen vorzunehmen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht berührt werden.

Begründung

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier geschaffen werden, einschließlich der Entwicklung eines neuen Grundschulstandorts. Zudem soll die Erschließungssituation verbessert und die Verkehrsführung angepasst werden, um die Stadtbahnlinie 5 zu verlängern.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 41
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 27
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass Einvernehmen besteht, die Vorlage M 8 erst im Haupt- und Finanzausschuss zu votieren.