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Satzung über Aufgaben und Nutzung des Instituts für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main (Archivsatzung der Stadt Frankfurt am Main)

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Die im Entwurf vorgelegte Satzung über Aufgaben und Nutzung des Instituts für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main (Archivsatzung der Stadt Frankfurt am Main) wird beschlossen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, zu veranlassen.

Begründung

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A. Allgemeines

A. Zielsetzung In der aktuell gültigen Satzung wird das Institut für Stadtgeschichte (ISG), analog zu den städtischen Museen, als "Betrieb gewerblicher Art" ausgewiesen. Die Nutzung von Archivgut sowie die Erhebung von Entgelten erfolgen laut aktueller Satzung auf privatrechtlicher Grundlage im Rahmen einer Entgeltordnung. Der neue Satzungsentwurf basiert auf § 18 Hessisches Archivgesetz, demnach die Träger kommunaler Selbstverwaltung zur Unterhaltung eines Archivs nach Maßgabe des Hess. Archivgesetztes verpflichtet sind. Die neue Satzung trägt dieser hoheitlichen Pflichtaufgabe Rechnung. Auch die Steuerprüfung des Finanzamtes vom 21.11.2024 hat das Bestehen eines "Betriebs gewerblicher Art" verneint und das ISG steuerlich dem hoheitlichen Bereich zugeordnet. Des Weiteren aktualisiert die neue Satzung Stellung und Aufgaben des ISG, die Definition des städtischen Archivguts sowie Anbietungspflicht und Nutzungsmöglichkeiten auf der Grundlage des Hessischen Archivgesetzes.

B. Finanzielle Auswirkungen

B. Alternativen keine

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

C. Lösung Die neue Satzung regelt die Anbietung und Archivierung von Unterlagen sowie den Datenschutz für das öffentliche Archivgut der Stadt Frankfurt am Main nach Maßgabe des Hessischen Archivgesetzes in der Fassung vom 13.10.2022. Sie soll das öffentliche Archivgut als Kulturgut schützen, die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln gewährleisten und eine authentische Überlieferung zur Geschichte der Stadt Frankfurt am Main in seiner Vielfalt nachhaltig sichern. Dabei handelt es sich um eine hoheitliche Pflichtaufgabe, die die langfristige und dauerhafte Übernahme von analogem und digitalem Archivgut von öffentlichen Stellen und privater Hand sowie die Bereitstellung dieses Archivgutes, auch durch Digitalisierung, auf Grundlage der archivischen Schutzfristen ermöglicht. Zur Bewältigung dieser Aufgabe schafft der Träger des ISG, die Stadt Frankfurt am Main, die entsprechenden infrastrukturellen und personellen Voraussetzungen.

D. Klimaschutz

D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil