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Thema

Stadtplanung

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 586/7 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere Der Ortsbeirat nimmt positiv zur Kenntnis, dass in der M 169 im Kapitel "Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung" auch der Punkt XV. aufgenommen wurde. Dieser lautet: "Der Magistrat wird beauftragt, organisatorische Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim parallel zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu erarbeiten." Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass dabei folgende Maßnahmen umgesetzt werden sollten: - Die Umgestaltung der Graebestraße mit Platzgestaltung (Maßnahme 1 des Rahmenplans) - Die Umnutzung der Praunheimer Werkstätten verbunden mit der Schaffung einer Auftaktsituation und Attraktivierung des Außenbereichs (Maßnahmen 4, 5 des Rahmenplans). Durch die Umnutzung der Praunheimer Werkstätten mit Schaffung weiterer u.a. kultureller, sozialer und gastronomischer Angebote soll den Bewohnern:innen Praunheims künftig ein niedrigschwelliger Nachbarschaftstreff mit Auftaktfunktion an dem Schnittpunkt von Nidda und Nidda-Altarm zur Verfügung stehen. Gleichwohl werden die neuen Baugebiete auch neue Belastungen für die bereits im Umfeld wohnenden Menschen mit sich bringen Es ist daher unerlässlich zusätzliche Belastungen zu minimieren und erkennbare Vorteile für die Bürger:innen zu realisieren. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Baustellenverkehr wird nicht über die bestehenden Zufahrtswege abgewickelt, sondern regelhaft über den bereits existierenden Anschluss an die BAB 5 in Höhe Taunusblick, wo später ein P+R-Parkplatz mit sogenanntem CYC-Hub entstehen soll. 2. Bevor die neuen Wohnungen im Quartier "Produktives Praunheim" bezogen werden, sind die Regionaltangente West - mindestens bis zur geplanten Haltestelle im Quartier - sowie der Verknüpfungspunkt zur U7 fertigzustellen. 3. Die Quartierserschließungsstraßen im Produktiven Praunheim und im Lachgrabenquartier werden so geplant, dass eine Zusatzbelastung für das bestehende Straßennetz weitestgehend ausgeschlossen werden kann und eine Verkehrsberuhigung für den Bereich Alt-Praunheim im Sinne des Rahmenplans Praunheim erfolgen kann. 4. Die soziale Infrastruktur (z.B. Kitas, Schulen, Seniorenbetreuung) in den neuen Wohnquartieren wird so dimensioniert, dass vorhandene bzw. zu erwartende Defizite in den bisherigen Wohnquartieren ausgeglichen werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: SPD
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Zukünftige Nutzung des ehemaligen Gleisareals zwischen Frankfurt Nied und Römerhof

05.01.2026 · Aktualisiert: 07.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 58 Betreff: Zukünftige Nutzung des ehemaligen Gleisareals zwischen Frankfurt Nied und Römerhof Das betreffende Gleisareal zwischen Nied und Gallus (Römerhof) befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Hierbei handelt es sich um Kompensationsflächen mit rechtlich gebundenen und im Gelände umgesetzten Artenschutzmaßnahmen. Aufgrund ihrer naturschutzrechtlich gesicherten Kompensationsfunktion stehen die Flächen für eine städtische Nutzung nicht zur Verfügung. Die Routenplanung für den Radschnellweg Wiesbaden - Frankfurt sieht nach derzeitigem Stand eine Trassenführung südlich des Homburger Damms und damit südlich des ehemaligen Gleisareals entlang der Achse Oeserstraße - Denisweg vor. Vom Denisweg kommend soll die Route westlich entlang des Bahndamms zwischen Schmidtstraße und Frankenallee weitergeführt werden, wo sie über den kürzlich fertiggestellten Durchstich durch den Homburger Damm an den östlichen Teil des Gallus anschließt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1284

M (Vortrag des Magistrats)

Benennung von Straßen im Ortsbezirk 5 (am Flughafen-Terminal 3) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat 5

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 4 Betreff: Benennung von Straßen im Ortsbezirk 5 (am Flughafen-Terminal 3) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat 5 I. Straßenbenennung Ortsbezirk 5 Stadtteil Flughafen Stadtbezirk 329 Benennung von Straßen Die öffentlichen Straßenverbindungen zur Erschließung des Flughafen-Terminals 3 und des Parkhauses südöstlich von Terminal 3 sollen amtliche Straßennamen bekommen. Als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat wird Folgendes vorgeschlagen: Die von den beiden Autobahnanschlüssen der A5, Nummer 23, Zeppelinheim, führende, von der Elly-Beinhorn-Straße in südsüdwestlicher und in ostnordöstlicher Richtung abzweigende und das öffentliche Parkhaus am Terminal 3 umrundende Straße soll in "Gail-Halvorsen-Schleife" benannt werden. Die von der Elly-Beinhorn-Straße zur Abflughalle des Terminals 3 führende und südlich des Parkhauses in die "Gail-Halvorsen-Schleife" einmündende, zu benennende Straße soll in "Terminal 3 Abflug" benannt werden. Die von der Straße "Am Luftbrückendenkmal" zur Ankunfthalle des Terminals 3 führende und südwestlich des Parkhauses in die "Gail-Halvorsen-Schleife" einmündende, zu benennende Straße soll in "Terminal 3 Ankunft" benannt werden. Die genannten Straßen sind im Lageplan farblich markiert. II. Der unter der Ziffer I. vorgeschlagenen Benennung wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Für die neu hergestellten öffentlichen Straßen sind aus Gründen der Orientierung, der Ordnung und der Sicherheit amtliche Straßennamen nötig. B. Alternativen Keine. Die Benennungsmaßnahme ist aus polizeilichen, postalischen und Orientierungsgründen erforderlich. C. Lösung Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main soll die Benennung von Privatstraßen nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den Eigentümerinnen oder Eigentümern erfolgen. Des Weiteren sieht er vor, dass Straßennamen zum Beispiel von lokalen historischen Gegebenheiten, bedeutsamen Ereignissen oder von um das Gemeinwohl verdienten Persönlichkeiten herzuleiten sind. Die Benennung einer Straße nach Gail Halvorsen (1920-2022) in der Nähe des Luftbrückendenkmals am Frankfurter Flughafen würde diesen Vorgaben entsprechen. Der amerikanische Pilot der US Air Force, der während der Blockade Berlins zwischen Juni 1948 und Mai 1949 im Rahmen der Luftbrücke von Frankfurt aus gestartet war und den wartenden Kindern aus der Luft Kaugummis und Schokolade, an kleinen Fallschirmen angebunden, zugeworfen hatte, war seinerzeit als "Rosinenbomberpilot" bekanntgeworden. Die Benennung in "Gail-Halvorsen-Schleife" entspricht dem Wunsch der Eigentümerin und Flughafenbetreiberin sowie dem Wunsch der Hessischen Staatskanzlei. Die Benennungen in "Terminal 3 Abflug" und "Terminal 3 Ankunft" sollen ein Auffinden des richtigen Terminals sowie der richtigen Haltebuchten über Navigationssysteme ermöglichen. Beide Benennungen entsprechen dem Wunsch der Eigentümerin und Flughafenbetreiberin. Da mit den Straßennamen keine postalischen Adressen verbunden sein sollen, hat der Magistrat keine Einwände gegen die Benennungen. D. Kosten Die Kosten für die Herstellung und Montage der Straßennamenschilder trägt die Eigentümerin. Anlage _Lageplan (ca. 720 KB) Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 07.01.2026

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Wann kommt der Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße?

05.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 668/8 Betreff: Wann kommt der Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße? Vorgang: M 61/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Von der Rosa-Luxemburg-Straße gehen nach wie vor erhebliche Lärmbelastungen aus. Betroffen sind vor allen die Geschwister-Scholl-Schule und die Siedlung Römerstadt. Vor rund 20 Jahren hat der Magistrat durch Druck aus der Stadtverordnetenversammlung mit Planungen begonnen, im Abschnitt Hadrianstraße die nur provisorischen Schutzplatten aus der Bauzeit der Hochstraße durch neue, wirkungsvolle Lärmschutzwände zu ersetzen. Mit diesen Baumaßnahmen ist jedoch nie begonnen worden. Als wesentliches Kostenproblem nannte der Magistrat die nötige Erhöhung der Lärmschutzwände, deren windsichere Verankerung auf dem Brückenbauwerk nur mit komplett neu eingesetzten Kappen möglich sei. 2015 hat der Magistrat klargestellt, sich bei diesem Abschnitt der Rosa-Luxemburg-Straße auf "die zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen" zu beschränken (M61). Lediglich die verrotteten alten "Spritzschutzwände" sind ausgetauscht worden. Die aktuell nötigen Planungen zur Erneuerung der Brücke "Ausfahrt Nordwestzentrum" sowie die durch die Baugebiete "Lurgiallee" und "Stadtteil der Quartiere" absehbare verkehrliche Mehrbelastung der Rosa-Luxemburg-Straße rücken den jahrzehntelang verschleppten Lärmschutz wieder in den Fokus. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche technischen Innovationen im Bereich "Lärmschutzbauten auf Brücken" gibt es, die Gesamtwindlasten und damit die statischen Anforderungen zu reduzieren? Lassen sich diese kosteneffizient für einen zeitnahen Lärmschutz der Römerstadtsiedlung nutzen und plant der Magistrat ggf. und sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, die Planungen für den Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße wieder aufzunehmen? 2. Andernfalls: Wann ist mit einer Sanierung der Hadrianbrücke zu rechnen und stellt der Magistrat dazu in Aussicht, dann die geforderten Lärmschutzinstallationen in Höhe der Römerstadtsiedlung zu realisieren? 3. Wann und mit welchem Ergebnis ("Zustandsnote") ist die Hadrianbrücke zuletzt gemäß DIN 1076 handnah kontrolliert worden? 4. Wie bewertet der Magistrat den durch einen kürzlichen Brandvorfall auf dem Müllstandplatz der ABG Frankfurt Holding GmbH in der Hadrianstraße 20 zustande gekommenen Schaden an der Hochbrücke und den Spritzschutzplatten? Wer kommt für ggf. entstandene Kosten auf? 5. Welche Verkehrszahlen-Prognose für die Mehrbelastung der Rosa-Luxemburg-Straße hat der Magistrat im Rahmen der Voruntersuchung für die SEM 4 ("Frankfurt-Nordwest") in ihrer beschlossenen "Variante Ost" und im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 922 ("Nördlich Lurgiallee") erstellen lassen, jeweils bitte bei den konkreten Zahlen mit Ist- und Sollstand? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Sachsenhäuser Warte endlich fertigstellen und für die Bevölkerung öffnen

05.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 1631/5 Betreff: Sachsenhäuser Warte endlich fertigstellen und für die Bevölkerung öffnen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. die seit Jahren laufenden Sanierungsmaßnahmen an der Sachenhäuser Warte endlich abzuschließen, 2. dem Ortsbeirat ein konkreter Zeitplan für die Maßnahmen vorzulegenden und 3. halbjährlich über den Fortschritt zu berichten. Begründung: Die Sachsenhäuser Warte ist das Einfalltor im Süden nach Frankfurt und ein Zeugnis einer mehrere Jahrhunderte umfassenden baukulturellen und geschichtlich wertvollen Landwehrbefestigung. Seit Jahren warten die Bürgerinnen und Bürger jedoch auf die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Parteien: CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Quartiersmanagement in Oberrad

05.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 1629/5 Betreff: Quartiersmanagement in Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Stadtteil Oberrad ein Quartiersmanagement mit mindestens zwei halben Stellen einzurichten. Begründung: Der Stadtteil Oberrad weist trotz insgesamt durchschnittlicher Belastungswerte innerhalb Frankfurts deutlich erkennbare sozialräumliche Teilbedarfe auf. Dies wird sowohl durch das "Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung" als auch durch zahlreiche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft bestätigt. Über 200 Bürgerinnen und Bürger haben sich im Rahmen der städtischen Beteiligungsplattform "Frankfurt fragt mich" sowie durch Schreiben an den Ortsbeirat ausdrücklich für die Einrichtung eines Quartiersmanagements in Oberrad ausgesprochen. Es bestehen Unterstützungsbedarfe insbesondere bei Familien mit Kindern sowie bei älteren Menschen. Kinder und Jugendliche Laut aktuellen Daten liegt der Anteil der Kinder unter 15 Jahren, die existenzsichernde Leistungen beziehen, in Oberrad über dem städtischen Durchschnitt. Gleichzeitig bestehen strukturelle Defizite in der sozialen Infrastruktur. Die Versorgungsquote mit Betreuungsplätzen für Grundschulkinder lag zuletzt bei unter 50 %, auch im frühkindlichen Bereich bestehen weiterhin Engpässe. Diese Situation wirkt sich nachteilig auf Bildungs- und Teilhabechancen aus, insbesondere für Kinder aus sozial benachteiligten oder zugewanderten Familien. Ein Quartiersmanagement kann hier durch Koordination, niedrigschwellige Beratung, Vernetzung von Schulen, Kitas, Vereinen und sozialen Trägern sowie durch die Initiierung ergänzender Angebote einen wichtigen präventiven Beitrag leisten. Seniorinnen und Senioren Der Anteil älterer Menschen in Oberrad nimmt zu. Gleichzeitig fehlen im Stadtteil wohnortnahe Beratungs-, Begegnungs- und Unterstützungsangebote für Seniorinnen und Senioren. Viele ältere Menschen leben allein und sind von sozialer Isolation betroffen oder bedroht. Ein Quartiersmanagement kann durch gezielte Vernetzung, die Aktivierung bestehender Initiativen sowie durch die Entwicklung quartiersbezogener Angebote die soziale Teilhabe älterer Menschen stärken und Vereinsamung entgegenwirken. Die Umsetzung sollte durch einen erfahrenen freien Träger im Rahmen des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft erfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Erneuerung der Bänke am Melanchthonplatz

05.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 1628/5 Betreff: Erneuerung der Bänke am Melanchthonplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Bänke am Melanchthonplatz zu erneuern. Begründung: Die Bänke auf dem Melanchthonplatz sind stark abgenutzt und stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Ihre Erneuerung ist notwendig, um die Unfallgefahr zu verringern und den Komfort für die Nutzerinnen und Nutzer zu erhöhen. Zudem trägt eine Modernisierung zur Verschönerung des Platzes bei und verbessert die Aufenthaltsqualität für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Sanierung des Museumspark-Brunnens

05.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 1633/5 Betreff: Sanierung des Museumspark-Brunnens Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Museumspark-Brunnen von Richard Meier zu sanieren. Begründung: Die Sanierung des Museumspark-Brunnens ist aus funktionalen und gestalterischen Gründen gegeben. Der Museumspark-Brunnen stellt ein wichtiges gestalterisches Element des Parks dar und trägt wesentlich zur Aufenthaltsqualität sowie zum kulturellen und städtebaulichen Erscheinungsbild des Museumsufers bei. Durch altersbedingte Schäden, technische Mängel und Abnutzungen ist seine Funktionsfähigkeit derzeit eingeschränkt. Eine Sanierung würde die ursprüngliche Gestaltung und Funktion des Brunnens wiederherstellen. Zudem trägt ein intakter Brunnen zur Verbesserung des Stadtklimas bei und erhöht die Attraktivität des Parks als Erholungs- und Begegnungsraum. Die Maßnahme leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zum Erhalt des kulturellen Stadtbildes Frankfurts. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Parteien: CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Strategie Bahnhofsviertel 2024 bis 2040

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1840/1 Betreff: Strategie Bahnhofsviertel 2024 bis 2040 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat nimmt die "Strategie Bahnhofsviertel 2024-2040" des Magistrats zur Kenntnis. Der Ortsbeirat unterstützt einige der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit, Sauberkeit, Ordnung und Aufenthaltsqualität. Insbesondere unterstützt der Ortsbeirat die integrierte Herangehensweise durch dezernatsübergreifende Arbeitsgruppen sowie den Einbezug weiterer staatlicher Akteure, etwa der Landespolizei; die Stärkung der Polizeipräsenz; die punktuelle Verbesserung der Beleuchtung in Angsträumen; die Intensivierung von Reinigungsleistungen; die Reduktion von Vermüllung; die Schaffung zusätzlicher öffentlicher Toiletten und Pissoirs; die gestalterische Aufwertung von Plätzen, insbesondere des François-Mitterrand-Platzes; die Ermöglichung von temporären Gestaltungen; die Ausweitung von Grünräumen; die Erschließung von Aufenthaltsorten für Kinder und Jugendliche; den Einbezug von Kindern und Jugendliche bei der Entwicklung und Gestaltung des Bahnhofsviertels; die Öffnung des Schuldhofs außerhalb von Schulzeiten; eine stärkere Einbeziehung der ortsansässigen Wirtschaft in zukünftige Prozesse; die Weiterführung des Wochenmarkts; und die Ermöglichung der Erweiterung von Außengastronomie. Das Konzept enthält jedoch auch einige Forderungen, die abzulehnen sind. Insbesondere lehnt der Ortsbeirat ab zentrale Akzeptanzflächen für den Betäubungsmittelkonsum im öffentlichen Raum; die Versorgung nicht in Frankfurt wohnender Konsumenten; die Verkehrsberuhigung der Taunusstraße; die großflächige Umwidmung von Parkplätzen; den gezielten Erwerb von Liegenschaften durch die Stadt; und die Einrichtung eines Rauschmuseums unter Verwendung von Steuermitteln. Zudem wird der Magistrat um Mitteilung gebeten, was der Stand der Entwicklung der "neuen Crackstrategie" ist und was die wesentlichen Inhalte dieser "neuen Crackstrategie" sein sollen. Begründung: Zum Zwecke einer nachhaltigen Transformation des Bahnhofsviertels wurde der Beteiligungsprozess "Strategie Bahnhofsviertel 2024-2040" durchgeführt. Mit Unterstützung eines externen Stadtplanungsbüros aus Hamburg, die den Steuerzahler etwa 250.000 EUR gekostet hat, wurde letztlich ein Papier entwickelt, das als Kompass für die zukünftige Entwicklung des Bahnhofsviertels dienen und sowie Grundsätze, Ziele und Projektvorschläge beinhaltet. Das Papier enthält diverse Vorschläge für Maßnahmen, die unterschiedlich zu bewerten sind. Zudem fordert das Papier eine Weiterentwicklung des Frankfurter Wegs "um eine Crackstrategie", ohne dass klar ist, was diese Strategie beinhalten soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Segmentdeckel Gleisvorfeld Hauptbahnhof - vertiefende Vorprüfung

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1839/1 Betreff: Segmentdeckel Gleisvorfeld Hauptbahnhof - vertiefende Vorprüfung Vorgang: V 1248/25 OBR 1; ST 2031/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in Abstimmung mit der DB InfraGO eine qualifizierte Vorprüfung (Scoping-Studie) zu veranlassen oder zu begleiten, die ohne Vorfestlegung auf konkrete Bauabsichten untersucht, welche stadträumlichen Entwicklungspotenziale im Bereich des Gleisvorfeldes langfristig bestehen könnten, welche planerischen, technischen und rechtlichen Restriktionen (u. a. Denkmalschutz, Bahnbetrieb, Höhenlagen, Breiten, Rettungswege) maßgeblich sind und welche Abhängigkeiten sich aus der endgültigen Lage von Fernbahntunnel, Tiefstation und Querpassage ergeben. 2. Die Vorprüfung soll keine Machbarkeitsstudie im engeren Sinne darstellen, sondern insbesondere klären welche Teilbereiche des Gleisvorfeldes dauerhaft ausgeschlossen sind, wo ggf. modulare, zeitlich nachgelagerte oder teilräumliche Lösungen (z. B. stadträumliche Fassung, Überkragungen, Lärmschutz- und Querungsbauwerke oder partielle Überdeckungen) theoretisch denkbar wären und welche planerischen Optionen durch heutige Festlegungen gesichert oder unwiederbringlich verbaut würden. 3. Im Rahmen der Vorprüfung ist ausdrücklich zu untersuchen, ob und in welchem Umfang Förderprogramme des Bundes, des Landes Hessen oder der EU grundsätzlich in Betracht kommen könnten, insbesondere solche, die auf Rückgewinnung von Stadtraum, Lärmminderung, Klimaanpassung, Stadtteilvernetzung oder Infrastruktur-Stadt-Integration abzielen. 4. Der Magistrat berichtet dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Vorprüfung und stellt dar, welche Handlungsoptionen ausgeschlossen, welche offen und welche von zukünftigen Bahnentscheidungen abhängig sind sowie welche Förderkulissen perspektivisch nutzbar erscheinen könnten. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme zutreffend ausgeführt, dass derzeit die Kapazitätserhöhung des Bahnknotens Frankfurt sowie die noch nicht abschließend festgelegte Lage von Fernbahntunnel, Tiefstation und Querpassage im Vordergrund der Aktivitäten der DB InfraGO stehen. Ebenso wurden die erheblichen Restriktionen durch Denkmalschutz, Breite des Gleisvorfeldes, Höhenlagen, Rampen und laufenden Bahnbetrieb nachvollziehbar dargestellt. Gerade vor diesem Hintergrund ist es jedoch planerisch geboten, frühzeitig eine strategische Vorprüfung vorzunehmen, um langfristige städtebauliche Handlungsspielräume sachlich einzuordnen und nicht allein reaktiv auf bahnseitige Festlegungen zu reagieren. Andere nationale und internationale Städte haben gezeigt, dass die Rückgewinnung von Stadtraum über oder unter Verkehrsinfrastruktur trotz hoher Komplexität erfolgreich umgesetzt werden kann, wenn frühzeitig Förderkulissen erschlossen und Planungshorizonte erweitert werden. Hierzu zählen u. a.: - Hamburg, wo die Deckelung der A7 maßgeblich durch Bundes- und Landesmittel ermöglicht wurde, - München, wo die Untertunnelung des Mittleren Rings als stadtentwicklungspolitisches Projekt mit erheblicher öffentlicher Förderung umgesetzt wurde - sowie internationale Beispiele wie Paris und New York, in denen über aktiven Infrastrukturen neue Parks, Quartiere und öffentliche Räume entstanden sind. Die beantragte Vorprüfung dient ausdrücklich nicht der Vorbereitung eines konkreten Bauprojekts, sondern der strategischen Klärung, welche Optionen realistisch ausgeschlossen sind, wo langfristige Potenziale bestehen könnten und ob es sachgerecht wäre, diese Perspektiven förderrechtlich vorzudenken, statt sie durch heutige Entscheidungen unbeabsichtigt zu verbauen. Die Kosten einer solchen Vorprüfung stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den langfristigen städtebaulichen Auswirkungen und könnten, abhängig von Ausgestaltung und Tiefe, in Kooperation mit Land, Bund, DB InfraGO oder wissenschaftlichen Einrichtungen erfolgen. Im Anschluss könnten die Ergebnisse eine Grundlage für eine spätere, ergebnisoffene Einbindung externer Akteure bilden, sofern hierfür ein politischer Beschluss gefasst wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2031 Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Fernwärmeversorgung bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim mit planen

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 597/7 Betreff: Fernwärmeversorgung bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim mit planen Vorgang: M 44/22; OM 2161/22 OBR 7; ST 1876/22 Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Planungsbehörden zu beauftragen, bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim im Nahbereich vorhandene Rechenzentren als Wärmequelle für eine Fernwärmeversorgung einzubeziehen. Desweiteren bittet der Ortsbeirat um zeitnahe Information/Präsentation der Machbarkeitsstudie bzw. der Planung für die Nutzung der Abwärme der Rechenzentren für den geplanten Bildungscampus Rödelheim. Begründung: Dieser Antrag soll als "friendly reminder" dienen, dieses Thema bei der Entwicklung des Berufsschulcampus Rödelheim anzugehen. Dieser Standort eignet sich durch die Nähe zu gleich mehreren Rechenzentren in der Eschborner Landstraße für eine exemplarische Implementierung dieser Form von Wärmeversorgung. Die Abwärme von Rechenzentren ist enorm und beeinflusst das Mikroklima in der Umgebung negativ. Hier verweist der Ortsbeirat auf die Aussagen in der Vorlage M 44: "Dezentral angesiedelte, kleinere Rechenzentren können besser für eine lokale Abwärmenutzung genutzt werden. Hier bietet sich besonders auch die Kombination mit Neubaugebieten an, bei denen technische Probleme bei der Wärmenutzung (Flächenheizsysteme für niedrige Vorlauftemperaturen), schon im Planungsstadium berücksichtigt werden können." Die o.g. Stellungnahme verwies einschränkend auf bestehende Hindernisse ("diverse Faktoren") und mangelnde Effizienz. Seitdem hat sich die gesetzliche Grundlage geändert: Seit 2023 gilt das EnEfG (EnergieEffizienzGesetz)Abwärmegesetz*, worin eine Verpflichtung von Rechenzentren enthalten ist, Abwärme nutzbar zu machen für Gebäude in der Umgebung. Bei der Besprechung im Stadtplanungsamt 2025 wurde von Seiten des Ortsbeirats auf den beginnenden Planungsprozess hingewiesen. Kann die Abwärme von Rechenzentren effizient genutzt werden, hat das viele positive Effekte. Deshalb verweist der Ortsbeirat auf die grundsätzlich positive Reaktion des Magistrats in der o.g. ST 1876/22, in der einleitend der Vorschlag des Ortsbeirats begrüßt wird und von Gesprächen mit einem der Rechenzentrumsbetreiber gesprochen wird. Der Ortsbeirat begrüßt es, wenn der aktuelle Sachstand zur Kenntnis gebracht wird. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2161 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1876 Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: die farbechten-Linke
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Das Festival Kulturcampus Open Air 2026 unterstützen

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1334/2 Betreff: Das Festival Kulturcampus Open Air 2026 unterstützen Vorgang: E 160/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), das nicht-kommerzielle Stadtteilfest Κulturcampus OpenAir am 6. Juni 2026 mit einem Betrag in Höhe von € 3.800,- aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. Sie teilen sich in € 1.500,- für die Busumleitung und € 2.800,- für die Umleitungsbeschilderung (Kosten lt. 2025) auf. Begründung: Das Kulturcampus OpenAir etabliert sich im OBR-Bezirk (Bockenheim, Westend) zu einem regelmäßigen jährlichen Festival, bei dem niedrigschwellige kulturelle Teilhabe angeboten wird. Nicht nur das Kinderprogramm und die Musik werden kostenlos für alle angeboten, auch die Diskussion über die Entwicklung des Kulturcampus wird vorangebracht. Das Bündnis Zweite Chance Campus Bockenheim setzt sich unverändert für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Das nicht-kommerzielle Straßenfest präsentiert eine Vision, wie der ehemalige Unicampus als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche und zugleich als Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung genutzt werden könnte. Mit der geplanten Bebauung des derzeitigen Campusplatzes vor dem Juridicum wird ein beliebter OpenAir-Veranstaltungsort wegfallen. Das Kulturcampus OpenAir verwandelt die Fläche zwischen Depot und Kfz-Referat zu einem Veranstaltungsort, indem einen Tag lang die Bockenheimer Landstraße vom Verkehr befreit und mit Kultur, Musik und Informationsangeboten bespielt wird. Der Kulturcampus blickt bereits auf eine langjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für eine nachhaltige Stadtentwicklung zurück. Im Hinblick auf den Weg, den der Kulturcampus bereits hinter sich hat, und angesichts der Chancen, die die Teilhabe unterschiedlichster Menschen an der Stadtentwicklung in Frankfurt bieten, hält es der Ortsbeirat für sinnvoll, dieses besondere bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen. Die beantragten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa € 50.000,- kalkuliert wird. Der VCD Hessen e. V. ist - wie letztes Jahr - Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung und die Busumleitung. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 106 Beratung im Ortsbeirat: 2

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Wann geht es weiter mit dem Europagarten?

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1835/1 Betreff: Wann geht es weiter mit dem Europagarten? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft darüber zu erteilen, wann die Arbeiten am Europagarten 2.0 beginnen und einen verbindlichen Zeitplan für die einzelnen weiteren Schritte (Finanzierung, Ausschreibung, Ausführung, Bauabschnitte, Fertigstellung) vorzulegen; 2. die Homepage www.europagarten-frankfurt.de entsprechend zu aktualisieren und laufend zu pflegen. Begründung: Nach bisherigen Informationen sollte im Herbst 2025 mit den Arbeiten begonnen werden. Bislang wurde jedoch noch nicht einmal die erforderliche Finanzierungsvorlage beschlossen. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich daher, wann es konkret weitergeht und wann mit einer Fertigstellung zu rechnen ist. Eine transparente Zeitplanung und regelmäßige Information sind erforderlich, um Vertrauen herzustellen und das langjährige Thema Europagarten nachvollziehbar abzuschließen. Der letzte Eintrag auf der Homepage ist vom 10.12.2024. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Maßnahmen aus dem Rahmenplan „Ortsmitte Praunheim“ endlich realisieren

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 587/7 Betreff: Maßnahmen aus dem Rahmenplan "Ortsmitte Praunheim" endlich realisieren Vorgang: OA 476/14 OBR 7; OA 542/20 OBR 7; ST 1922/22 Der Magistrat wird beauftragt, organisatorische Vorschläge zur Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim zu erarbeiten. Begründung: Die Maßnahmen zur Gestaltung des Ortsmittelpunktes, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Reduzierung der Verkehrsbelastung wurden im Zuge des Rahmenplans Ortsmitte Praunheim erarbeitet. Vieles wartet seit vielen Jahren auf ihre Planung bzw. wurde noch nicht umgesetzt. Die bislang nur provisorische Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt Praunheim/In der Römerstadt /Ohlengarten kann nur als erster Schritt gesehen werden. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.02.2014, OA 476 Anregung vom 10.03.2020, OA 542 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1922 Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: die farbechten-Linke
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 993/3 Betreff: Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich an der Dortelweiler Straße wird seit Monaten als Erdaushub und Sandlager genutzt. Regelmäßige fahren große LKWs das Gelände an. Dies führt in der engen Dortelweiler Straße immer wieder zu Behinderungen auch für die dort verkehrende Buslinie. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten a) Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Bebauung des Geländes? b) Ist die aktuelle Nutzung genehmigt? Wenn ja, in welchem Umfang und mit gglfs. welchen Auflagen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Harheim!

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 263/14 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Harheim! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wendradius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Harheim ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Stadtteil zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Stadtteil bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. In einem ländlich geprägten Stadtteil wie Harheim passen mobile Elemente zudem nicht zu den lokalen Bedürfnissen und Prioritäten. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Foto 1) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer in Harheim zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen im Ortskern, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Harheim erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung auf den Stadtteil. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Ein Container für die Nachbarschaft am Rottweiler Platz

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1837/1 Betreff: Ein Container für die Nachbarschaft am Rottweiler Platz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Rottweiler Platz einen Container aufstellen zu lassen, der vom Quartiersmanagement und dem Nachbarschaftsverein Gude Leut e.V. genutzt werden kann, um Material für Spiele und Feste lagern zu können. Die Maße sollten mindestens 4x2 Meter betragen. (Ein Beispielbild ist angefügt.) Begründung: Der Rottweiler Platz ist ein wichtiger und zentraler Platz im Gutleutviertel. Ein Spielplatz mit Picknickbänken wird von Kindern und Familien, aber auch von anderen Anwohnern rege genutzt. Außerdem veranstaltet der Nachbarschaftsverein Gude Leut e.V. viele Veranstaltungen auf dem Platz, von der Pflanzentauschbörse, über ein Sommerfest und Suppenfest, bis hin zum Weihnachtsumtrunk. Auch das Quartiersmanagement ist auf dem Platz immer wieder mit Aktionen und Angeboten für Nachbarn von jung bis alt aktiv. Für all diese Aktivitäten werden Tische, Bänke, Spiele und andere Materialien benötigt. Bislang sind diese über mehrere private Hauhalte verteilt oder müssen kostenintensiv gemietet werden. Ein dauerhafter Container würde hier eine deutliche Entlastung bieten. Die Außenflächen könnten desweiteren als Nachbarschaftsbrett genutzt werden. Positive Beispiele finden sich bereits am Merianplatz und am Gustavsburgsplatz. Dort stehen bereits bunt bemalte Container, die von Akteuren vor Ort genutzt werden und der Nachbarschaft, insbesondere Kindern, zugute kommen. Bild-Quelle https://www.barcontainers.de/product/barcontainer-4x2-meter-xl-rosa-ral-3015/ Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Zugepflasterte Baumscheibe auf dem Friedberger Platz

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 994/3 Betreff: Zugepflasterte Baumscheibe auf dem Friedberger Platz Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Warum die Baumscheibe eines vor einiger Zeit entnommenen Baumes auf dem Friedberger Platz jetzt zugepflastert wurde und der Baumstandort damit aufgegeben wurde? Begründung: Einer der Bäume auf dem Friedberger Platz wurde vor einiger Zeit gefällt, die Baumscheibe war seitdem leer. Erwartet wurde eine Nachpflanzung. Jetzt wurde die Baumscheibe zugepflastert. Im Nordend sind mögliche Baumstandorte, bedingt durch die vielen unterirdischen Leitungen ein kostbares Gut. Schwer nachvollziehbar, warum ein bestehender Baumstandort aufgegeben wird. Zumal der Baum zu einer Baumreihe gehörte, die durchaus auch ein gestalterisches Element auf dem Platz darstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 982/3 Betreff: Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße In der Gellertstraße werden 64 Mietwohnungen ohne Sozialbindung der ABG Holding entmietet. Das bedeutet für viele Mieter aus ihrem angestammten Quartier für mehrere Jahre umzuziehen in eine andere Wohnung, und häufig in einen anderen Stadtteil. Auch wenn ein Rückkehrrecht seitens der ABG zugesichert wird, muss der alte Mietvertrag aufgegeben werden und bei Rückkehr ein neuer Vertrag geschlossen werden. Die dann geltenden Bedingungen sind für viele der Betroffenen schwer einschätzbar. Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich um einen Teil eines Ensembles. Im Gegensatz zu den restlichen Teilen des Gesamtensembles ist dieser Teil nicht denkmalgeschützt. Sanierungsmaßnahmen finden in allen Gebäudeteilen statt, nur in unterschiedlicher Art und Weise. In den denkmalgeschützten Häusern findet die Sanierung im Bestand statt. Grund der Maßnahme ist die energetische Sanierung und der Austausch der bestehenden Gasthermengeräte durch den Anschluss an die Fernwärmeversorgung. Offensichtlich ist dies in allen Gebäuden geplant. Für die betroffenen Mietparteien in der Gellertstraße ist schwer verständlich, warum in den anderen Gebäuden die Sanierung im Bestand möglich ist, ihre Wohnungen dagegen entmietet werden. Aktuell befinden sich 64 Wohnungen in dem Gebäude mit Wohnungsgrößen von 38 und 50 qm. Nach Sanierung werden durch Wohnungszusammenlegung noch 52 Wohnungen zur Verfügung stehen. Allerdings werden durch Dachausbau 8 zusätzliche Wohnungen geschaffen, d.h. von den aktuell 64 Wohnung mit Größen von 38 und 50 qm verbleiben nach Sanierung 44 Wohnungen davon auch einige mit Wohnflächen von 70 qm. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten a) Warum kann die Sanierung in dem nicht denkmalgeschützten Gebäudeteil in der Gellertstraße nicht im Bestand durchgeführt werden, im Gegensatz zu den anderen denkmalgeschützten Gebäuden der Siedlung? b) Warum können die Mietparteien, die zurückkehren möchten in ihre alten, dann sanierten Wohnungen, die Altmietverträge nicht fortführen? c) Wie viele Wohnungen mit welchen Größen werden durch die Sanierung in dem Gebäudeteil vorhanden sein? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen II

01.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 01.01.2026, OF 1826/1 Betreff: Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen II Vorgang: OM 5740/24 OBR 1; ST 1914/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: In Bezug auf ST 1914/24 fragen wir den Magistrat: Wie ist der aktuelle Status der Brachfläche für die Schule an der Ecke Frankenallee / Günderrodestraße und ab wann ist insbesondere mit einer Bebauung zu rechnen? Ab wann können Initiativen aus dem Stadtteil diese Brachfläche interimistisch nutzen und die Fläche bis zum Baubeginn verlässlich bespielen? Wer ist Ansprechpartner für eine Interimsnutzung? Begründung: Verschiedene Initiativen aus dem Gallus sind an einer Bespielung der Brachfläche interessiert und könnten sich die Fläche gemeinsam teilen. Es gibt konkrete Ideen, sowohl einmalige Events zu veranstalten als auch dauerhafte Angebote bis zum Baubeginn der Schule einzurichten. Dafür braucht es aber Planungssicherheit und eine zügige und verlässliche Aussage seitens der Stadt. Es kann nicht angehen, dass die Fläche im Herzen des Gallus jahrelang ungenutzt bleiben soll und verwahrlosen wird, obwohl gute Ideen für eine Zwischennutzung vorliegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5740 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1914 Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, NR 1486 Betreff: Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und darüber zu berichten, inwieweit eine systematische Pflanzung von Obstbäumen, zum Beispiel Apfel-, Pflaumen- oder Nussbäume, in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Parks, Grünstreifen, Schulhöfen, Böschungen oder entlang von Gehwegen im Stadtgebiet Frankfurt möglich ist. Dabei soll geprüft werden, welche Flächen konkret infrage kommen und ob das Projekt in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen, Nachbarschaftsinitiativen und Bildungseinrichtungen unterstützt, gepflegt und gemeinschaftlich genutzt werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob eine interaktive digitale Karte geschaffen werden kann, in der bestehende Obstbäume sowie neue Pflanzungen sichtbar gemacht und saisonal aktualisiert werden, um Bürgerinnen und Bürgern das Auffinden und die gemeinsame Nutzung der Obstbäume zu erleichtern. Begründung: In zahlreichen Städten weltweit werden Obstbäume gezielt in öffentlich zugänglichen Bereichen gepflanzt, damit jeder kostenlos frisches Obst pflücken kann. Beispiele aus Neuseeland zeigen, dass öffentliche Pflanzungen von Äpfeln oder Pflaumen erfolgreich mit Unterstützung der örtlichen Behörden und Gemeindestiftungen durchgeführt werden. Ehrenamtliche kümmern sich um Pflege und Betreuung der Bäume, während digitale Karten den Standort und die Erntezeiten koordinieren. Auch in Europa gibt es erfolgreiche Vorbilder. In Todmorden, Großbritannien, hat die Bewegung Incredible Edible die systematische Bepflanzung von Gemeindeflächen mit essbaren Pflanzen etabliert. In Kopenhagen, Dänemark, pflanzt die Stadtverwaltung gezielt Beerensträucher und Obstbäume im öffentlichen Raum, frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger. In Varazdin, Kroatien, wurde 2020 ein öffentlicher Obstgarten mit über 250 Obstbäumen eröffnet, und in Andernach, Rheinland-Pfalz, verfolgt die Stadt das Prinzip "Pflücken erlaubt" und bepflanzt innerstädtische Grünflächen mit Obst, Gemüse und Kräutern zur freien Ernte. Solche Projekte fördern Ernährungsresilienz, Biodiversität und Klimaanpassung und stärken gleichzeitig den sozialen Zusammenhalt und das Verantwortungsgefühl in der Nachbarschaft. Ein vergleichbares Vorhaben würde auch in Frankfurt bestehende Maßnahmen im Bereich nachhaltige Stadtentwicklung, Klimaschutz und Umweltbildung sinnvoll ergänzen. Die Maßnahme könnte schrittweise auf bereits kommunalen Flächen umgesetzt und durch Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden. Frankfurt am Main hätte damit die Chance, Vorreiterin für eine "essbare" Stadt in Hessen zu werden, mit klarer sozialer, ökologischer und bildungspolitischer Wirkung. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.01.2026

Partei: IBF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Prüfung der Errichtung von Photovoltaik-Überdachungen auf Park+Ride-Anlagen unter Einbeziehung von Bürgerbeteiligungsmodellen

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, NR 1489 Betreff: Prüfung der Errichtung von Photovoltaik-Überdachungen auf Park+Ride-Anlagen unter Einbeziehung von Bürgerbeteiligungsmodellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Planung und dem Ausbau neuer Park+Ride-Anlagen in Frankfurt am Main die Errichtung von Photovoltaik-Überdachungen (Solar-Carports) zu prüfen und ein geeignetes Modell zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Finanzierung und dem Betrieb dieser Anlagen zu entwickeln. Dabei soll berücksichtigt werden, dass die Photovoltaik-Überdachungen zur Erzeugung erneuerbarer Energie dienen, gleichzeitig Witterungsschutz für parkende Fahrzeuge bieten, die Aufheizung der Parkflächen reduzieren sowie die Beleuchtung und Sicherheit der Anlagen verbessern. Der erzeugte Strom soll vorrangig für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, für die Beleuchtung der Anlagen und - soweit möglich - zur Einspeisung ins Stromnetz genutzt werden. Bürgerinnen und Bürger aus den angrenzenden Stadtteilen sollen die Möglichkeit erhalten, sich an den Photovoltaik-Anlagen finanziell zu beteiligen, um lokales Engagement, Akzeptanz und Identifikation mit den Park+Ride-Projekten zu fördern. Die Beteiligungsmodelle sind transparent, rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig auszugestalten. Begründung: Frankfurt am Main plant den Ausbau von Park+Ride-Anlagen, um den motorisierten Individualverkehr in der Innenstadt zu reduzieren und den Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr zu fördern. Die dabei entstehenden Stellflächen bieten ein erhebliches Potenzial für die Installation von Photovoltaik-Überdachungen. Solar-Carports verbinden mehrere Vorteile: Sie erzeugen klimafreundlichen Strom, schützen Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen und starker Sonneneinstrahlung und verbessern durch integrierte Beleuchtung die Sicherheit der Anlagen. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zur kommunalen Energiewende und unterstützen den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern über geeignete Beteiligungsmodelle stärkt die lokale Wertschöpfung, erhöht die Akzeptanz für Infrastrukturmaßnahmen und ermöglicht den Menschen, die Energiewende vor Ort aktiv mitzugestalten. So werden nachhaltige Mobilitätskonzepte transparent vermittelt und die Partizipation in der Stadtentwicklung gefördert. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.01.2026

Partei: IBF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Ziehenschule endlich sanieren und erweitern

17.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 17.12.2025, NR 1478 Betreff: Ziehenschule endlich sanieren und erweitern Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die folgenden Schritte einzuleiten, um die dringend benötigte Sanierung und Erweiterung der Ziehenschule in Eschersheim endlich voranzubringen: 1. Der Magistrat weist umgehend eine Auslagerungsfläche für die Ziehenschule aus, damit die Baumaßnahmen starten können. a) Wie von der Schulgemeinde gewünscht, wird ein Verbleib am Standort unter Einbezug des ehemaligen Straßenbahndepotgeländes (Barackenparzelle und Gelände der Johann-Hinrich-Wichern-Schule) priorisiert verfolgt und wenn möglich umgesetzt. b) Bei positivem Ergebnis der Machbarkeitsstudie werden umgehend die notwendigen Modulanlagen für die Auslagerung in Auftrag gegeben. c) Zudem wird die Anmietung oder der Kauf des Gebäudes der St. Josef-Gemeinde in Eschersheim geprüft, wo 14 Klassenräume für die Ziehenschule entstehen könnten. d) Der Schulgemeinde und der Stadtverordnetenversammlung werden die Machbarkeitsstudien zu allen geprüften Auslagerungsstandorten vorgelegt. 2. Der Magistrat erstellt einen konkreten Zeit- und Ablaufplan für die Baumaßnahme und informiert die Schulgemeinde und die Stadtverordnetenversammlung verbindlich, transparent und kontinuierlich über den Fortgang des Projekts. 3. Anhand des Bauprojekts an der Ziehenschule legt der Magistrat dar, wie die sogenannten "Innovationsprojekte" der Schulbauoffensive genau ablaufen hinsichtlich a) der Kompetenzverteilung zwischen externer Multiprojektsteuerung und städtischen Ämtern, b) der Vergabe von Gewerken (einzeln oder gebündelt), c) den Beschleunigungsmöglichkeiten durch veränderte Abläufe oder Ausschreibungsprozesse. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung bis zum Ende der Wahlperiode einen Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen und die Prüfergebnisse vor. Begründung: Schon 2018 gab es eine Bauphase 0 für die Sanierung und Erweiterung der Ziehenschule in Eschersheim. Auch der Architektenwettbewerb für den Erweiterungsbau wurde bereits 2022 entschieden. Das Projekt steht auf der Prioritätenliste 1 der Schulbauoffensive für das Jahr 2024. Doch auch zum Jahresende 2025 ist immer noch nichts passiert. Sowohl für die Schulgemeinde als auch für die beteiligten Baubüros und städtischen Ämter ist die Situation zunehmend frustrierend, da das Bildungsdezernat nicht die notwendigen Entscheidungen trifft, um endlich Auslagerung und Baubeginn zu ermöglichen. Zusagen des Bildungsdezernats an die Schulgemeinde werden nicht eingehalten und es erfolgt keinerlei transparente Kommunikation über aktuelle Sachstände und Prüfergebnisse. Auch werden scheinbar mögliche Optionen für die dringend benötigte Auslagerung der Schule überhaupt nicht in Erwägung gezogen. Dem Vernehmen nach hat die katholische Pfarrei vor Ort bei der Stadt zu Beginn des Jahres abgefragt, ob Interesse an einem Gemeindegebäude bestünde, in dem 14 Klassenräume der Ziehenschule untergebracht werden könnten. Der Bedarf wurde scheinbar - ohne Angabe von Gründen oder Rücksprache mit der Schulgemeinde- verneint. Das Bildungsdezernat wirbt auf der Internetseite der Schulbauoffensive öffentlichkeitswirksam damit, dass das "Innovationsprojekt" Ziehenschule spätestens im 2. Quartal 2031 abgeschlossen sei. Wie dies angesichts der fehlenden Richtungsentscheidungen des Magistrats umsetzbar sein soll, steht in den Sternen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Verena David Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 07.01.2026

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung MarianneBeuchertPlatz

15.12.2025 · Aktualisiert: 23.01.2026

Antrag vom 15.12.2025, OF 1192/10 Betreff: Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung Marianne-Beuchert-Platz Vorgang: OM 7536/25 OBR 10; ST 2035/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen Nach nun erfolgreicher Prüfung den Verbindungsweg zwischen Homburger Landstraße Richtung Marianne-Beuchert-Platz mit dem Namen -Blühwiesenweg- zu benennen. Begründung: Die Bürger in diesem Quartier haben diesen Wunsch geäußert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7536 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 10

Partei: FDP
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden!

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2101 Betreff: Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden! Zu 1.-3. Die in der Anfrage genannten Ansätze - Entsiegelung, Begrünung, Verschattung, die Anwendung von Schwammstadtprinzipien sowie die Installation eines Trinkbrunnens - entsprechen in hohem Maße den Zielen des Magistrats im Bereich der Klimaanpassung und Hitzevorsorge. Die Platzflächen rund um die Kunstbibliothek befinden sich derzeit nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Dem Magistrat steht daher keine unmittelbare Zuständigkeit oder Entscheidungskompetenz für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu. Zudem steht einer Entsiegelung der Platzfläche zur Pflanzung von Bäumen mit Bodenanschluss die Unterbauung der gesamten Platzflächen mit einer Tiefgarage entgegen. Zur Realisierung der Zwischennutzung der Kunstbibliothek konnte der Magistrat die finanziellen Mittel für die notwendige bau- und brandschutztechnische Ertüchtigung einschließlich der Aufstellung von externen Toilettencontainern bereitstellen. Für diese Maßnahmen hat die vom Magistrat beauftragte KEG eine Baugenehmigungsplanung erarbeitet, die die Inbetriebnahme ab dem kommenden Jahr gewährleistet. Die KEG ist vom Magistrat auch beauftragt mit der Eigentümerin die Nutzung der Campusfreifläche zu vereinbaren. Dies ist die Vorrausetzung dafür, dass Vision 31 die stark versiegelten und überhitzten öffentlichen Platzflächen kurzfristig klimaresilienter und lebenswerter gestalten kann. Es sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Klimaanpassung auf dem Kulturcampus als temporäre Gestaltungs- oder Umsetzungsmaßnahmen entwickelt und erprobt werden. Eine damit verbundene Pflanzenbewässerung wäre von Nutzerseite über die Entnahmestellen der Kunstbib zu organisieren. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat prüfen, ob für die projektierte Erprobungsphase städtische Fördermittel zur Verfügung gestellt werden können. Der Magistrat strebt an, die im Rahmen temporären Erprobung gewonnenen Erkenntnisse als Rahmenvorgaben in das noch ausstehende Wettbewerbsverfahren zum öffentlichen Raum zu überführen. Aufstellung eines Trinkbrunnens: Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberfläche, Bepflanzung, etc.), stadtplanerische Aspekte (Frequentierung des Platzes, Nähe zu Wohnsiedlungen), das Überwärmungspotenzial des Standorts und Genehmigungsfähigkeit. Dies gilt auch für die Ausführung und Gestaltung, die sich an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit und Anforderungen an Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser orientieren müssen. Genusstauglichkeit und Reinheit sind die obersten Gebote für die Bereitstellung von Trinkwasser. Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Grundsätzlich können Anfragen zur Errichtung und zum Bau von Trinkbrunnen direkt an das Klimareferat gestellt werden. Dazu kann sich an die speziell dafür eingerichtete E-Mail-Adresse gewandt werden: trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de. Die Stadt Frankfurt stellt auf ihrer Website eine digitale Karte zur Verfügung, auf der alle Standorte der öffentlichen Trinkbrunnen im Stadtgebiet dargestellt sind. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/stadtklima/stadtklima-erleben/trin kbrunnen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7389

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Brücke Gleisfeldpark instand setzen

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2122 Betreff: Brücke Gleisfeldpark instand setzen Der Magistrat entspricht der Anregung. Die erforderlichen Schlosserarbeiten werden bis Anfang 2026 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7315

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Sanierung unterer Abschnitt Höllbergstraße

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2065 Betreff: Sanierung unterer Abschnitt Höllbergstraße Die Sanierung des unteren Abschnittes der Höllbergstraße ist noch für das vierte Quartal 2025 geplant. Sollte dieser Zeitplan beispielsweise witterungsbedingt nicht eingehalten werden können, erfolgt die Sanierung so früh wie möglich im ersten Quartal 2026. Aufgrund einer noch notwendigen und genehmigten Zufahrt über die Höllbergstraße in Richtung Niedwiesenstraße für Restarbeiten der Deutschen Bahn war eine Sanierung des genannten Abschnittes bisher noch nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7342

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Durchwegung Adam-Riese-Straße sicherstellen

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2119 Betreff: Durchwegung Adam-Riese-Straße sicherstellen Der Lückenschluss "Adam-Riese-Straße" entlang der S-Bahn-Wartungshalle ist weiterhin vorgesehen. Aktuell ist die Planungsmittelvorlage im Geschäftsgang und die Bau- und Finanzierungsvorlage wird vorbereitet. Sobald die für den Ausbau benötigten Mittel zur Verfügung stehen, kann mit dem Ausbau begonnen werden. Der Magistrat rechnet damit, dass dies im Jahr 2026 der Fall sein wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7318

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2095 Betreff: Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt Das Konzept der 15-Minuten-Stadt zielt darauf ab, Stadtviertel zu entwickeln, in denen alle wesentlichen Bedürfnisse wie Arbeit, Schulen, Freizeiteinrichtungen und Einzelhandel für die Bürgerinnen und Bürger innerhalb von 15 Minuten (Reisezeit), üblicherweise zu Fuß oder mit dem Fahrrad, erreichbar sind. Was den Radverkehr betrifft, tritt zunehmend eine Betrachtung der äußeren Stadtteile in den Fokus. Dies spiegelt sich in den vier Radverkehrskonzepten wider, welche derzeit erstellt werden (Nord, Ost), beziehungsweise bereits fertiggestellt sind (Süd, West). Hier werden in puncto Radverkehr die flächenhafte Betrachtung sowie möglichst direkte Verbindungen - also Voraussetzungen für eine 15-Minuten Stadt - explizit aufgegriffen. Zu 1: Die Linien 25 und 28 verkehren Montag bis Freitag von ca. 6 Uhr bis 9:30 Uhr sowie 13 Uhr bis 20 Uhr im 15-Minuten-Takt. Somit ist Harheim bereits tagsüber weitestgehend im 15-Minuten-Takt mit zwei Buslinien an das S-Bahn und U-Bahn-Netz angeschlossen. Zu Zeiten mit geringerem Verkehrsaufkommen, wie am Vormittag oder zu Tagesrandzeiten, verkehren die Linien 25 und 28 im 30-Minuten-Takt. Eine Taktverdichtung ist zu diesen Zeiten aufgrund der geringen Nachfrage infolge der unter anderem ländlich geprägten Siedlungsstruktur im Frankfurter Norden und der damit relativ geringen Auslastung nicht wirtschaftlich umsetzbar. Zu 2: KNUT ist ein komfortables, flexibles und schnelles Angebot, welches in der Regel nach rund 13 Minuten Wartezeit zur Verfügung steht. Seit dem 15.12.2024 wird ein neues Betriebskonzept für KNUT angewendet, welches sich auf den nachfragestarken Feierabendverkehr sowie die Bedienung in der Nacht konzentriert. Entsprechend läuft der tägliche Betrieb von 18 bis 6 Uhr. KNUT ist demnach nicht mehr zwischen 6 und 18 Uhr, wie zuvor, im Einsatz. Dabei ersetzt KNUT in Harheim die schwach ausgelasteten Nachtverkehre der Linie 28 zwischen 0 und 5 Uhr. Ab dem Fahrplanwechsel 2025/2026 wird das KNUT-Bediengebiet noch einmal erweitert und das gesamte Stadtgebiet von Bad Vilbel abgedeckt, was weitere attraktive Verbindungen von und nach Harheim schafft. Zu 3: Das Projekt wird im Amt für Bau und Immobilien schnellstmöglich bearbeitet. Derzeit läuft die Zuarbeit zur B-Plan-Entwicklung. Die Entwicklung des Gymnasium Nord ist abhängig vom B-Plan und der Umlegung. Zu 4: Im Radverkehrskonzept Nord ist die genannte Relation ausdrücklich berücksichtigt. Die Führung über den Erlenbacher Stadtweg und Harheimer Weg ist Teil des Zielnetzes des künftigen Radhauptnetzes. Das bedeutet, dass das Ingenieurbüro, welches die Konzepte erstellt, für die Relation konkret erläutert, welche Maßnahmen zur Schaffung einer attraktiven Radverkehrsführung erforderlich sind. Folglich wird der Bau eines Radweges entlang des Erlenbacher Stadtweges als erforderlich genannt werden, da im Bestand allein mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln keine Schaffung einer fahrradfreundlichen Relation möglich ist. Die Schließung der Lücken insbesondere entlang des Radhauptnetzes wird durch den Magistrat künftig schrittweise und systematisch vorangetrieben. Dieser Lückenschluss ist zudem bereits Teil des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) und somit auch als überörtliche Lücke identifiziert. Es resultiert eine relativ hohe Bedeutung, welche in der Priorisierung von Maßnahmen mit einfließen wird. Die Planung und Umsetzung des hier thematisierten Weges sind äußerst komplex. Für diesen Bereich gibt es derzeit keinen Bebauungsplan. Folglich muss hier zunächst Baurecht geschaffen werden. Da die Flächenverfügbarkeit nicht durchgängig gegeben ist, sind lange Laufzeiten zu erwarten. Zudem ist im Streckenverlauf der Eschbach zu queren, wofür ein neues Brückenbauwerk erforderlich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5250

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2099 Betreff: Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim Vorläufige Stellungnahme: Zu a) Aufgrund des sehr hohen finanziellen und baulichen Aufwands erfolgen Planung und Umsetzung von Unterflurcontainer-Systemen nur im Rahmen von Umgestaltungen und in der Regel grundhaften Straßenerneuerungen. Der Magistrat sieht daher hier kurz und mittelfristig keine Möglichkeit der Anregung zu entsprechen. Generell können Standplatzänderungen oder -vorschläge von Glascontainern direkt mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (Tel. 0800 - 200 800 70 / E-Mail: services@fes-frankfurt.de) abgestimmt werden. Zu b) Sofern sich der Ortsbeirat für einen Alternativstandort für den Glascontainer entscheidet, prüft der Magistrat die Versetzung des Postkastens. Mittelfristig könnte dann die freie Fläche mit einfachen Mitteln attraktiver gestaltet werden. Zu c) Zu diesem Punkt sind noch ämterübergreifende Abstimmungen nötig. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7279

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2063 Betreff: Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden Zu Frage 1: Eine Entlastung für den Urselbach im Bereich der Straße Kaltmühle wird durch die im Januar 2025 begonnene Baumaßnahme "Durchgängigkeit am Eschersheimer Nidda Wehr" mit dem Anschluss des Umfluter an die Nidda erreicht. Denn in diesem Zusammenhang wird der Urselbach um ca. 2 Meter eingetieft und der Abflussengpass, des viel zu kleinen Brückenquerschnitts, wird beseitigt und durch eine neue Brücke ersetzt. Mit Abschluss der Maßnahme wird Mitte 2026 gerechnet. Zu Frage 2: Von Starkregen spricht man, wenn innerhalb von Minuten oder wenigen Stunden sehr viel Niederschlag fällt. Starkregen kann Überschwemmungen verursachen, auch in vermeintlich sicherer Entfernung zu Gewässern. Diese Situation traf im Mai 2024 für den Urselbach zu. An kleineren Flüssen und Bächen kann Starkregen dazu führen, dass die Pegel innerhalb kürzester Zeit um ein Vielfaches ansteigen und die Gewässer sich in Sturzfluten verwandeln. Das Wasser bahnt sich dann entlang der Geländeform seinen Weg, fließt und sammelt sich in tiefer liegenden Bereichen. Für Häuser in Hanglage oder in Senken droht schnell eine akute Überschwemmungsgefahr. Starkregenereignisse können überall auftreten und sind meist lokal begrenzt. Deshalb sind sie schwer vorhersagbar. Ein 100 % -Überschwemmungsschutz ist nicht möglich. Zu Frage 3: Die Bäume entlang des Urselbach werden jährlich auf Schäden überprüft. Eventuell festgestellte Schäden werden umgehend beseitigt, bzw. nicht standsichere Bäume werden entfernt. Die Ergebnisse der Baumkontrollen und deren durchgeführte Maßnahmen werden im Baumkataster dokumentiert. Dennoch kann es vorkommen, dass zwischen den Kontrollgängen sich der Zustand eines Baumes ändert, hier nimmt der Magistrat, Stadtentwässerung Frankfurt am Main, gerne Hinweise aus der Bevölkerung entgegen unter E680SMU-Gewaesser@stadt-frankfurt.de. Zu Frage 4: Bei Betrachtung der Fließwege in den vorliegenden Starkregengefahrenkarten ist kein nennenswerter Fließweg entlang der Straße "Kaltmühle" zu erkennen. Die Gefährdung für die Anwohner ist hier hauptsächlich auf die Ausuferung des Urselbachs zurückzuführen. Aufgrund der Topographie des betrachteten Bereiches kann die zusätzliche Überflutungsgefährdung durch lokales Hangwasser bei Starkregenereignissen als gering eingestuft werden. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen ist, ist gemäß § 5 Wasserhaushaltsgesetz im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Im vorliegenden Fall können Objektschutzmaßnahmen direkt an den Gebäuden helfen, die Gebäude vor eindringendem Wasser zu schützen und das Schadenspotential zu reduzieren. Dies kann durch die Sicherung von tiefliegenden Gebäudeöffnungen wie Lichtschächten, Garageneinfahrten, Kellerfenstern oder Türen erfolgen. Zu Objektschutzmaßnahmen zählen u.a. Aufkantungen, Abdeckungen, Schwellen, Rampen, druckwasserdichte Türen und Fenster, Rückstauklappen und Hebeanlagen. Um das Hochwasserrisiko zu verringern, sollte neben der Gefährdungslage auch das Schadenspotential so weit wie möglich verringert werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass wichtige Gegenstände oder Anlagen gesichert oder in höherliegende Gebäudeteile verlegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1054

B (Bericht des Magistrats)

Überarbeitung der Planungen für den Spielplatz Rondellplatz in Bonames

15.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 15.12.2025, B 488 Betreff: Überarbeitung der Planungen für den Spielplatz Rondellplatz in Bonames Vorgang: OI 89/25 OBR 10 Allgemein: Die Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Anwohner:innen wurden für das Rahmenkonzept in 2021 durchgeführt und in 2023 vertiefend für den "Spielplatz Rondellplatz" mit den betroffenen Kindern, den benachbarten Kitas sowie Erwachsenen erörtert. Weitere Beteiligungen werden jeweils zu den nachfolgenden Teilbereichen angeboten, im Rahmen der vertiefenden Entwurfsplanung. Die Entwurfsplanung, die dem Ortsbeirat am 14.01.2025 vorgelegt wurde, stellt das Arbeitsergebnis dieser intensiven Beteiligungsprozesse dar, bei denen die Wünsche der direkt betroffenen Anwohner:innen diskutiert, geprüft und in die Planung aufgenommen wurden. Der Vorentwurf zum "Spielplatz Rondellplatz" wurde dem Ortsbeirat am 22.01.2024 vorgestellt, anschließend wurde das Protokoll des Werkstattgesprächs an alle Fraktionen des Ortsbeirates versandt. Im Protokoll war das weitere Vorgehen beschrieben. Darüber hinaus wurde die Vorentwurfsplanung am 15.02.2024 auf einer Sitzung des Stadtteilbeirats "Sozialer Zusammenhalt" im Quartiersbüro Ben-Gurion-Ring 56 präsentiert. Es wurden keine Einwände des Ortsbeirates geäußert, sodass die beteiligten Fachämter mit der vertiefenden Entwurfsplanung begonnen haben. Zum Spielkonzept: Für den Rondellplatz wurde ein Spielkonzept erarbeitet, welches Bereiche für verschiedene Altersgruppen und verschiedene Arten des Spielens definiert. Dadurch kann für jede Gruppe und jede Form des Spielens ein geeigneter Raum entstehen. Durch eine sinnvolle Anordnung der Spielmöglichkeiten auf der Basis des Spielkonzepts erhöht sich der Spielwert und Nutzungskonflikte werden minimiert. Dabei ist nicht nur der Einbau von Spielgeräten wichtig, sondern auch das ausgewogene Verhältnis von offenen Räumen für freies Spiel und von Räumen, deren Nutzung durch ein Spielgerät festgelegt ist. So entsteht ein attraktiver, anregender und gern genutzter Spielraum. Dies gilt für Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen gleichermaßen. Der Entwurf sieht Räume mit festgelegten Nutzungen durch den Einbau von (Spiel-)Geräten vor: GROSSES SPIELRONDELL - Eine große Kletterkombination: Eine solche fehlt bisher im gesamten Grünzug. Sie ist ein Alleinstellungsmerkmal im Grünzug und trägt entscheidend zur wichtigen Belebung des Rondellplatzes bei. - Zielgruppe: Kinder ab ca. 6 Jahren - Spielmöglichkeiten: Konzentrierte Bewegung aus Klettern, Balancieren und Hangeln in verschiedenen Höhen innerhalb einer Fläche, die auch freies Spielen oder Rollenspiele ermöglicht. - Inklusive Aspekte: Befahrbarer Fallschutz für Kinder in Rollstühlen; Hangeln und Balancieren, mindestens in den Randbereichen, ggf. mit Unterstützung durch Begleitpersonen oder mitspielenden Kindern. SANDRONDELL - Zielgruppe: Kinder aller Altersstufen - Schwerpunkt: Bewegungsintensive Spielmöglichkeiten in Gruppen und als Gruppenspiel: drehen (Karussell mit imposanter Orcafigur), hüpfen (Hüpfplatten), balancieren und wippen (Wackelbalken) - Spezielles Angebot für Kleinkinder: Ein Sandspielbereich mit Holzpodest, welches auch von Rollstuhl fahrenden Kindern wie ein Tisch unterfahren werden kann. Weitere Attraktionen: eine Malwand auf der alle Kinder alleine oder gemeinsam kreativ sein können. Zur Anregung der Phantasie können in einem Projekt mit Kindern gemeinsam Bodenprints auf der Asphaltfläche aufgedruckt werden, wie zum Beispiel Darstellungen von Tieren. - Als Sonnenschutz ist ein großer Schirm im Sandspielbereich geplant. FITNESSRONDELL - Zielgruppe: alle, insbesondere die Begleiter:innen der Kinder, geeignet auch für Senioren:innen - Individuelle Bewegung an Einzelgeräten mit Schwerpunkt auf Kondition und Beweglichkeit - Drei Geräte für vier Nutzer:innen. Von hier aus kann der Spielplatz gut beobachtet werden und es ist auch genug Platz, um Kinderwägen abzustellen. Darüber hinaus sind Räume ohne bzw. nur mit wenigen vorgegebenen Nutzungsangeboten vorgesehen: ASPHALTFLÄCHE ZWISCHEN FITNESS- UND SANDSPIELRONDELL - Die ebene Oberfläche ist geeignet für alle Fortbewegungsarten mit Rollen (Rollschuhe, Rollatoren, Fahrräder, Rollstühle). Auf der Fläche können bunte Straßenbilder gemalt werden, Hüpfkästchen und vieles mehr. - Inklusiver Aspekt: Integration im freien Spiel möglich. SPIELWIESE - Zielgruppe: Erwachsene, Kinder aller Altersstufen, Kinder der Kindertagesstätten aus der Nachbarschaft. - Spielmöglichkeiten: Freie Bewegung, freie Rollenspiele, Ballspiele aller Art, Gymnastikgruppen, Feste feiern und vieles mehr. - Inklusiver Aspekt: Integration im freien Spiel möglich. Zu den Änderungswünschen des Ortsbeirats. Der Magistrat hat die jetzt in der OI 89 vorgelegten Änderungswünsche des Ortsbeirats geprüft. Pkt. 1. Errichtung eines zweiten Tores für den Bolzbereich: Die im Plan als "Spielwiese" deklarierte Fläche ist nicht alleine zum Ballspielen gedacht, sondern zum freien Spiel und für freie Aktivitäten mit der Möglichkeit, auch mal ein kleines Fest dort zu feiern oder mit ganz anderen Spielobjekten Spiele zu erfinden oder Theater zu spielen usw. Hier sollen die Kinder freien Gestaltungsspielraum haben und nutzen können. Dies war ein Ergebnis aus der Kinderbeteiligung, in der auch die Wünsche von Mädchen berücksichtigt werden sollten, die vielleicht auch mal Fußballspielen, aber noch ganz andere Spielaktivitäten angesprochen haben. Mit zwei Toren würde die Fläche eine spezifische Nutzungsdefinition als Bolzplatz erhalten und damit eine Einschränkung. Der Aufforderungscharakter, andere Möglichkeiten des freien Spiels zu suchen und zu erfinden, entfällt damit. Die Kinder werden nicht mehr dazu eingeladen, kreativ zu sein, sondern es wird signalisiert, dass hier nur Fußball gespielt werden soll, womit Konflikte wahrscheinlich und vor allem Mädchen aus diesem Areal verdrängt würden. Abgesehen davon ist innerhalb des Grünzugs, in dem o.g. angrenzenden Teilbereich, also ca. 200 m weiter nördlich auf der sog. Großen Wiese ein Bolzplatz für kleinere Kinder geplant. Ein Bolzplatz für Jugendliche ist ganz im Süden des Grünzugs schon vorhanden, d.h. der Wunsch und das Bedürfnis, Fußball zu spielen und zu kicken, wird innerhalb des Grünzugs explizit berücksichtigt und in den Planungen einbezogen. Der Wunsch nach einem einzelnen sog. Minitor entstand hier auf dem "Spielplatz Rondellplatz", weil die Kinder bei der Beteiligung explizit danach gefragt haben und einfach nur auf ein richtiges Tor zielen wollen, anstatt immer ein mitgebrachtes selbst aufbauen zu müssen. Daher entspricht die bisherige Planung dem Ergebnis der Kinderbeteiligung und soll so umgesetzt werden. Pkt. 2. Ermöglichung von mehr inklusiven Angeboten: Inklusion bedeutet nicht ausschließlich die Berücksichtigung von Kindern im Rollstuhl. Es können ganz unterschiedliche Einschränkungen vorliegen. In der einschlägigen DIN werden bei der Anlage von Spielplätzen Grundbedingungen bewertet, wie ein barrierefreier Zugang, die Vernetzung von Spielbereichen, die Erreichbarkeit, Sinnes- und Bewegungserfahrungen sowie die Berücksichtigung von sozialen Aspekten. Wobei jeweils sowohl das Wege- und Leitsystem, als auch das Prinzip der Sinneswahrnehmungen wichtige Kriterien sind. Ebenso, ob das Kind bei der Nutzung Hilfe benötigt oder selbständig den Spielraum nutzen kann. Oder ob auch Gruppenspiele angeregt werden und welche Bewegungserfahrungen gemacht werden können. Dies ist im vorgestellten Entwurf berücksichtigt, sodass Inklusion für alle Kinder möglich und erfahrbar ist. Das Kletterwaldgerüst ist nach dem Verständnis der DIN als inklusiv einzustufen, da hier Kinder mit ganz unterschiedlichen Einschränkungen zusammen spielen können. Auch Kinder im Rollstuhl können über die Rampe zum Spielgerät gelangen und an dem Spiel teilhaben, da der Fallschutzbelag von Rollstühlen überfahrbar ist. Um dem Wunsch des Ortsbeirates aufzugreifen, wird im geplanten Sandspielrondell das bisher vorgesehene Karussell mit der großen Orcafigur gegen ein Karussell ausgetauscht, welches explizit auch für Rollstuhl fahrende Kinder genutzt werden kann. Um die Sinne anzuregen und erfahrbar zu machen, werden auf dem Spielplatz sog. Hörtrichter integriert (zwei Trichter, die im größeren Abstand zueinander aufgestellt sind). Hier können alle Kinder mit oder ohne Einschränkung über eine größere Distanz entweder hineinrufen oder hineinhorchen. Pkt. 3. Errichtung von Sonnenschutzsegeln: Zusätzlich zu dem geplanten großen Sonnenschirm, der im Sandspielbereich für Kleinkinder fest verankert ist, wird ein zweiter Sonnenschirm mobil aufgestellt, der je nach Erfordernis z. Bsp. auf der Asphaltfläche platziert werden kann. Der Schirmfuß ist schwer und stabil und bietet zudem eine Sitzmöglichkeit. Sonnenschirme werden mittlerweile standardmäßig an den öffentlichen Kleinkinderspielplätzen eingebaut sofern kein anderer Sonnenschutz vorhanden ist. Diese haben sich im Vergleich zu Sonnensegeln als sehr stabil, vandalismussicher und wartungsarm erwiesen. Pkt. 4. Ermöglichung der Toilettennutzung auch an Wochenenden und Feiertagen: Im Grünzug Ben-Gurion-Ring ist am provisorischen See-Café eine Komposttoilette eingerichtet worden, die aber leider nicht sicher ist vor Vandalismus. Während der Öffnungszeiten kann die Toilette im Quartiersbüro benutzt werden. Grundsätzlich ist auch davon auszugehen, dass auf dem Spielplatz hauptsächlich Kinder aus dem Ben-Gurion-Ring spielen, sodass die Wohnungen nicht weit entfernt sind und zum Toilettengang aufgesucht werden können. Außerdem wird am See ein dauerhaftes Café mit Bürgertreff geplant, deren Toilette später auch öffentlich nutzbar sein wird. Auf dem "Spielplatz Rondellplatz" kann keine eigene Toilettenanlage installiert werden, weil der Platz dazu nicht ausreicht und kein Wasser- und Kanalanschluss herstellbar sind. Pkt. 5. Eine Erweiterung der Sport-Geräte für Erwachsene bzw. Senioren: Die geplanten Fitnessgeräte stellen ein niederschwelliges und zusätzliches Angebot für Jugendliche, Erwachsene und Senior: innen auf dem Spielplatz dar und sind nicht das Hauptziel des Spielplatzes. Sie sind so ausgesucht, dass sie auch mal von Kindern benutzt werden können. Es wurden drei Geräte ausgesucht, wovon der Beintrainer gleichzeitig von zwei Personen genutzt werden kann, sodass vier Personen gleichzeitig an den Geräten üben können. Ein weiteres Gerät aufzustellen, würde den Raum um die Geräte herum stark einschränken, der extra so bemessen ist, dass zwischen den gleichzeitig trainierenden Personen genügend Abstand und Privatsphäre ist, anders als in üblichen Fitness-Studios. Zusätzliche Angebote sind aus Platzgründen nicht sinnvoll, da die Asphaltfläche als freier Bewegungsraum konzipiert ist und den Kindern nicht entzogen werden sollte. Es wird geprüft, ob an anderer Stelle im Grünzug weitere Fitnessgeräte aufgestellt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 11.02.2025, OI 89 Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 17.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2071 Betreff: Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Stadtteil der Quartiere" Der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) wurde die aktuelle Planungsvariante zugrundgelegt, die eine Bebauung von Flächen ausschließlich östlich der BAB 5 vorsieht. Die KoFi ist integraler Bestandteil des Vortrags des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2025, M 169 und über das parlamentarische Informationssystem der Stadt somit öffentlich zugänglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7632

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Konsolidierung von OIB-Anträgen

15.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2051 Betreff: Konsolidierung von OIB-Anträgen Vorläufige Stellungnahme: Die Beratungen des Magistrats zur o. a. Angelegenheit sind noch nicht abgeschlossen. Es wird um Fristverlängerung gebeten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7345

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Installation von ibench-Sitzgelegenheiten auf öffentlichen Plätzen

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 15.12.2025, OF 1650/5 Betreff: Installation von ibench-Sitzgelegenheiten auf öffentlichen Plätzen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, jeweils eine IBench zusätzlich auf dem Buchrainplatz, dem Martha-Wertheimer-Platz sowie dem Bruchfeldplatz zu installieren. Begründung: Die IBench ist eine moderne, barrierearme Sitzbank mit integrierten Funktionen wie USB-Ladeanschlüssen für mobile Endgeräte, teilweise WLAN-Anbindung sowie einer robusten, wetterfesten Bauweise. Sie wird in vielen Städten als Element zeitgemäßer Stadtmöblierung eingesetzt und dient sowohl der Aufenthaltsqualität als auch der digitalen Teilhabe im öffentlichen Raum. Die Installation von IBenches auf zentralen öffentlichen Plätzen stärkt deren Funktion als Aufenthalts- und Begegnungsorte. Insbesondere ältere Menschen, Familien, Pendlerinnen und Pendler sowie Besucherinnen und Besucher profitieren von zusätzlichen Sitzgelegenheiten mit erweitertem Nutzwert. Die Möglichkeit, mobile Endgeräte aufzuladen, erhöht die Attraktivität der Plätze und unterstützt eine zeitgemäße Nutzung des öffentlichen Raums. Bild: www.ibench.eu Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: GRÜNE
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Ortsrandstraße Bonames

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2085 Betreff: Ortsrandstraße Bonames Der Magistrat bedauert, derzeit noch keinen verbindlichen Termin für die Herstellung der geplanten Ortsrandstraße Bonames nennen zu können. Die Ortsrandstraße soll der äußeren Erschließung des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" und später des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal" dienen. Voraussetzung für die Realisierung ist sowohl die Verfügbarkeit der erforderlichen Grundstücke als auch das Vorliegen des Baurechts durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Der Bebauungsplan 923 befindet sich derzeit noch in der Prüfung und konnte der Stadtverordnetenversammlung bislang nicht zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zudem ist das notwendige Umlegungsverfahren noch nicht abgeschlossen, sodass sich die benötigten Grundstücke gegenwärtig noch nicht im Eigentum der Stadt befinden. Sobald beide Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Ortsrandstraße hergestellt, damit sie frühzeitig für den Baustellenverkehr zum angrenzenden Baugebiet genutzt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7248

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Sichtbarer Treffpunkt Idsteiner Straße - Leuchtschrift für den Nachbarschaftstreff

14.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 14.12.2025, OF 1818/1 Betreff: Sichtbarer Treffpunkt Idsteiner Straße - Leuchtschrift für den Nachbarschaftstreff Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 2 Ziffer 5 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Ortsbeirat 1 beschließt, aus seinem Budget Mittel in Höhe von bis zu 5.000 Euro bereitzustellen, um den Nachbarschaftstreff in der Idsteiner Straße mit der markanten und identitätsstiftenden Leuchtschrift "TREFFPUNKT" auszustatten. Begründung: Der ehemalige Kiosk in der Idsteiner Straße 196 hat sich in kurzer Zeit zu einem lebendigen Nachbarschaftstreff entwickelt und wird von Anwohnerinnen und Anwohnern zunehmend als echter Treffpunkt angenommen. Bereits umgesetzte Veranstaltungen, wie etwa eine Tauschbörse für Kinderkleidung, verdeutlichen das große Potenzial dieses Ortes für Begegnung, Austausch und nachbarschaftliches Engagement. Eine gut sichtbare Leuchtschrift stärkt die Identität des Nachbarschafts-treffs, erhöht seine Wahrnehmbarkeit im Stadtteil und erleichtert die Orientierung. Sie trägt dazu bei, den Treffpunkt dauerhaft im Quartier zu verankern und auch Bürgerinnen und Bürger aus der Anspacher Straße sowie den angrenzenden Bereichen anzusprechen. Gerade diese Bereiche haben in den vergangenen Jahrzehnten nicht immer die notwen-dige Aufmerksamkeit erhalten. Mit der Leuchtschrift setzt der Ortsbeirat ein klares Zeichen für eine lebendige, offene und vielfältige Nachbarschaft und unterstützt die positive Entwicklung des Standorts nachhaltig. Der Name "TREFFPUNKT" wurde aus der Bürgerschaft vorgeschlagen und im Anschluss in einem Auswahlverfahren als einer von mehreren Vorschlägen bestätigt. Anlage 1 (ca. 139 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Einhausung der Bundesautobahn A 661 vorantreiben

10.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 10.12.2025, NR 1468 Betreff: Einhausung der Bundesautobahn A 661 vorantreiben Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Planung und Realisierung der Einhausung der A 661 so zu strukturieren, dass diese gleichzeitig mit dem Riederwaldtunnel, dessen Inbetriebnahme für 2033 geplant ist, fertig gestellt wird; 2. mit der Zielsetzung einer Fertigstellung bis 2033 die in dem Magistratsvortrag M 184 vom 14.11.2025 genannten Investitionsbeträge in den künftigen städtischen Haushalten und der Finanzplanung unter der Produktdefinition 5.010635 vorzusehen; 3. mit der Autobahn GmbH zu verhandeln, dass die von dieser zu tragenden Investitionen für Lärmschutzwände zur Finanzierung der Einhausung eingesetzt werden; 4. der Stadtverordnetenversammlung bis 06.03.2026 mitzuteilen a) ab wann dem Magistrat der von der AutobahnGmbH geplante Fertigstellungstermin für den Riederwaldtunnel 2033 bekannt war und b) ob der zuvor beschriebene Zeitplan für eine Fertigstellung der Einhausung bis 2033 realistisch ist bzw. welche Gründe zu einer nicht gleichzeitigen Fertigstellung führen können. Begründung: Für die im Bereich Bornheim und Seckbach im Umfeld der A 661 lebenden Anwohner wäre eine gleichzeitige Fertigstellung der Einhausung der A 661 und des Riederwaldtunnels wegen des dann bestmöglichen Lärmschutzes wichtig. Der Magistratsvortrag M 184 sieht eine Realisierung der Einhausung in der Zeit zwischen 2031 und 2037 und eine Inbetriebnahme in 2038 vor. Dabei ist den Verantwortlichen im Magistrat bekannt, dass mit dem Bau des Riederwaldtunnels in 2026 begonnen werden soll und bei einer Bauzeit von 8 Jahren dessen Fertigstellung voraussichtlich 2033 erfolgen soll. Das würde bedeuten, dass die Autobahn GmbH Lärmschutzwände an der A 661 bauen müsste, die nach Fertigstellung der Einhausung wieder abgerissen werden. Dagegen würden bei einer gleichzeitigen Fertigstellung der Einhausung nicht nur die Kosten für die Lärmschutzwände gespart, die dann zur Finanzierung der Einhausung eingesetzt werden könnten, sondern es käme auch zu einer deutlichen Verbesserung des Lärmschutzes für die betroffenen Anlieger. Im aktuellen Haushaltsentwurf 2026 sind unter der Produktdefinition 5.010635 ab 2026 keine finanziellen Mittel für die Einhausung eingestellt. Das soll wohl jetzt durch den M 184 nachgeholt werden. Allerdings sind darin bis 2030 nur Planungsmittel zwischen 5,1 und 9,7 Mio. EUR vorgesehen. Für den Bau der Einhausung stehen gemäß der M 184 keine Mittel bis Ende 2030 bereit. Das ist unbedingt zu ändern. Bei einer vom Magistrat veranschlagten siebenjährigen Bauzeit muss mit dem Bau in 2027 begonnen werden. Insofern sind in die künftigen städtischen Haushalte und die Finanzplanung nicht nur bis 2030 die Planungsmittel einzustellen, sondern ab 2027 die vom Magistrat veranschlagten Herstellungskosten von 540 Mio. EUR aufgeteilt auf die jährlichen Baukosten bis zur Fertigstellung Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 184 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 17.12.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ältestenausschusses am 11.12.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 184 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Berichtspflicht zum 30.06. und 31.12. eines Jahres bei Ziffer 8. erfolgt. 2. Die Vorlage NR 1468 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 184 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (M 184 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 184 = Annahme ohne Zusatz, NR 1468 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 184 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Berichtspflicht zum 30.06. und 31.12. eines Jahres bei Ziffer 8. erfolgt. 2. a) Die Vorlage NR 1468 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Tschierschke, Huber, Dr. Langner, Nagel, Czapo, Dr. Mehler-Würzbach, von Franqué, Zieran, Pfeiffer und Schwichtenberg sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6952, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Ehemaliges Toilettenhäuschen Friedberger Anlage

09.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.12.2025, OF 1843/1 Betreff: Ehemaliges Toilettenhäuschen Friedberger Anlage Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. In welchem technischen Zustand befindet sich das ehemalige Toilettenhäuschen im Süden des Friedberger Tors in der Friedberger Anlage? 2. Welche Pläne hat der Magistrat für eine Nutzung des Gebäudes? Begründung: Bürger*innen und Initiativen fragen immer wieder nach dem Zustand dieser ungenutzten Immobilie und wünschen sich eine sinnvolle Nutzung. Foto: Google Street View Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen

09.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.12.2025, OF 1820/1 Betreff: Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung Ackermannstraße / Mainzer Landstraße umgestalten und die Verkehrsführung dort neu ordnen zu lassen. Der freilaufende Rechtsabbiegestreifen aus der Ackermannstraße auf die Mainzer Landstraße soll zurückgebaut und in die Lichtsignalanlage integriert, die Anfahrt zu den Parkplätzen vor der Ackermannstraße 82 neu geregelt werden. Die straßenbegleitende Grünfläche vor der Ackermannstraße 43 soll erweitert werden und der ruhende Verkehr neu organisiert werden. In einem zweiten Schritt sollen für den Verkehr nicht mehr benötigte Flächen entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Die Verkehrsführung im genannten Bereich ist dringend verbesserungswürdig. Der freie Rechtsabbieger, der gleichzeitig Zufahrt zu den Parkplätzen ist, wird oft für Fahrten entgegen der Fahrtrichtung genutzt von Menschen, die mit ihrem PKW auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts fahren wollen. Durch die extrem breite Einfahrt zu den Parkplätzen ist die Verkehrsführung unübersichtlich. Fußgehende, die entlang der Mainzer Landstraße stadteinwärts gehen, müssen zweimal die Straße kreuzen, einmal an der Lichtsignalanlage, dann noch einmal am Fußgängerüberweg über den Abbiegestreifen. Die Verkehrsinsel ist ein völlig ungenutzter, vollversiegelter Platz, der den Anforderungen an moderne Straßenräume nicht genügt. Vor der Ackermannstraße 43 besteht ein breiter Gehweg, der regelmäßig beparkt wird. Die schmale Grünfläche dort gerät dadurch in Mitleidenschaft. Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Klimaanpassung sollte der Bereich neu geordnet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
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EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 12

Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 05.12.2025, EA 118 entstanden aus Vorlage: OF 646/12 vom 20.11.2025 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Errichtung einer Mehrzweckhalle unter städtischer Verwaltung am Kalbacher Stadtpfad werden Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat mehr als 23.000 Einwohner und kein Bürgerhaus bzw. eine Mehrzweckhalle. Kulturelle Veranstaltungen wie Theater, Versammlungen, Vereinsaktivitäten und Ortsbeiratssitzungen etc. müssen in den Kirchengemeinden und den Aulen der Schulen durchgeführt werden. Bei der Planung des neuen Stadtteils Riedberg hat man versäumt, eine Mehrzweckhalle zu planen und somit das Bedürfnis der Menschen nach Kultur, Treffpunkten und Gemeinschaft außer Acht gelassen. Auch Kalbach entwickelt sich stetig weiter, viele junge Familien sind in den ruhigeren Teil des Stadtteiles neu hingezogen und vermissen einen Mehrzweckraum für Kultur und Gemeinschaft. In Kalbach findet jedes Jahr die Kinderbuchmesse statt, doch leider ist die Besucherzahl begrenzt und die Verleihung des renommierten Kinderbuchpreises Klapperschlange muss im Freien stattfinden, auch bei schlechtem Wetter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.01.2026

B (Bericht des Magistrats)

Industriestraßenprogramm voranbringen

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 470 Betreff: Industriestraßenprogramm voranbringen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6432 - E 50/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 214/25 - Der Zwischenbericht vom 10.06.2025, B 214, ist weiterhin gültig. Darin hat sich der Magistrat wie folgt geäußert: "Vordringlich und für eine Verfahrensbeschleunigung weiterhin maßgeblich ist eine Erweiterung der Bearbeitungskapazitäten im Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich Planung/Straßenentwurf. Daher wird zusätzlich zur bereits dauerhaft laufenden Ausschreibung "Initiativbewerbung Bauwesen" weiteres Personal mithilfe einer Dauerausschreibung unbefristeter Stellen für die Bereiche Straßenentwurf und Straßenbau gesucht. Im Sinne des erwünschten Fortgangs der Industriestraßenprogrammpakete strebt der Magistrat zeitnahe Stellenbesetzungen aus dem Kreis geeigneter Bewerber:innen an." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 50 Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 214 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische Liegenschaft

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 443 Betreff: Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische Liegenschaft Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6741 - E 54/18 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 358/24 - Zwischenbericht: Derzeit kann noch kein abschließender Bericht vorgelegt werden. Aufgrund personeller Eng-pässe und damit einhergehender Priorisierungsnotwendigkeiten kann der Datenbestand von mehr als 80 kulturell genutzten städtischen Objekten nur sukzessive erfasst werden. Ungeachtet dessen, wann mit einem finalen Ergebnis aus einer Bestandsaufnahme zu rechnen sein wird, nimmt der Magistrat seine augenblickliche Rolle als Betreiber sehr ernst. Dabei werden elektrotechnische Installationen in allen Objekten sukzessive einer sicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen. Die dabei erfassten Mängel werden umgehend behoben oder als Projekte im Zuge der Bauunterhaltung abgearbeitet. Eine Kompensation dieses enormen personellen und finanziellen Aufwands kann durch Mieterhöhungen nicht ausgeglichen werden. Die bisherige Erfahrung zeigt zudem, dass Maßnahmen der Bauunterhaltung im laufenden Betrieb, gerade von kulturell genutzten Objekten, in jüngerer Vergangenheit, als sehr schwierig gestalten. Dieser Umstand führt dazu, dass die Abarbeitung von Mängeln in einigen Fällen zu Verzögerungen und Kostenmehrungen führt, die das veranschlagte Budget übersteigt. Auch hier zeigt sich, welchen hohen Stellenwert die aktuellen Kooperationsbemühungen im Magistrat haben, um die Bauunterhaltung von kulturell genutzten Gebäuden sicherzustellen. Für die Bauunterhaltung stehen in der PG 34.04 "Grundstücks- und Gebäudemanagement" im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 7.929 T€ zur Verfügung. Für den HH-Entwurf 2026 sieht der Magistrat ab dem Jahr 2026 7.415 T€ p.a. in der PG 34.04 vor. Mit diesen Mitteln soll u.a. die Teilsanierung der Naxoshalle vorgenommen werden. Über den Stand der Umsetzung wird zeitnah berichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.03.2018, E 54 Bericht des Magistrats vom 23.09.2024, B 358 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Digitalisierung der Verwaltung - Pilotprojekt Sportstättenvergabe

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 439 Betreff: Digitalisierung der Verwaltung - Pilotprojekt Sportstättenvergabe Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6525 - NR 1104/25 CDU, NR 1159/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zwischenbericht: Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung hat das Sportamt eine Projektgruppe zum Thema "Digitalisierung der Verwaltung - Pilotprojekt Sportstättenvergabe" eingerichtet. Ziel des Projektes ist die Prüfung und perspektivische Einführung eines digitalen Systems zur effizienteren und transparenteren Vergabe von Sportstätten. Die Projektgruppe hat ihre Arbeit aufgenommen und tagt in regelmäßigen Abständen. Sie ist interdisziplinär besetzt und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Bereiche: · 52.11.3 EDV/IT · 52.12 Beschaffung, Vergabe, Energie · 52.31 Zentrale Aufgaben Betrieb · 52.42 Sportfachlicher Service, Sportstättenvergabe Im Rahmen der bisherigen Sitzungen wurden die unterschiedlichen fachlichen Bedarfe der beteiligten Organisationseinheiten zusammengetragen und systematisch ausgewertet. Parallel hierzu erfolgt eine Marktsondierung, um geeignete Softwarelösungen und potenzielle Anbieter zu identifizieren. Zur fachlichen Unterstützung wurde zudem der Bereich 16A in die Projektarbeit eingebunden. Darüber hinaus ist vorgesehen, zu Beginn des Projektes eine externe Beratung hinzuzuziehen, um die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf Anforderungsdefinition, Vergabeverfahren und Umsetzung professionell zu begleiten. Die Projektgruppe wird den Magistrat fortlaufend über die weiteren Entwicklungen und Ergebnisse informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1104 Antrag vom 10.03.2025, NR 1159 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Ein Schloss für Heddernheim - Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 450 Betreff: Ein Schloss für Heddernheim - Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6742 - NR 1340/20 CDU/SPD/GRÜNE, B 415/24 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat zwischenzeitlich ein Architekturbüro für die Erarbeitung der Machbarkeits-studie für die bestandserhaltende Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Heddernheimer Schlosses beauftragt. In einer zuvor mittels eines modernen Erfassungsverfahrens durchzuführenden digitalen Gebäudeaufnahme werden die Grundlagen für die Erstellung der Machbarkeitsstudie sowie von weiteren Planungen geschaffen. Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wird mit bis zu einem halben Jahr zu rechnen sein. Die Machbarkeitsstudie bildet die Vorstufe für weitere Planungen. Die denkmalrechtliche Prüfung der Wiederherstellung des im Krieg zerstörten Mansardendaches soll dabei als eines der zentralen Punkte dezidiert behandelt und eine Lösung erarbeitet werden. Der Magistrat wird über den weiteren Fortgang berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.11.2020, NR 1340 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Umsetzungsagenda für das Frankfurter Logistikkonzept

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 478 Betreff: Umsetzungsagenda für das Frankfurter Logistikkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6403 - NR 1301/25 CDU - Der Magistrat hat bereits unmittelbar nach Erarbeitung und Veröffentlichung des Logistikkonzepts erste Maßnahmen mit dem Ziel aufgegriffen, das gutachterliche Konzept zur umsetzungsorientierten "Teilstrategie Logistik" im Sinne des Masterplans Mobilität weiterzuentwickeln. Hervorzuheben sind hier zunächst die Schaffung und Besetzung der Stelle des Logistikbeauftragten. Das hat insofern zentrale Bedeutung, als dass bereits die Erarbeitung des Logistikkonzepts deutlich gemacht hat, dass zahlreiche Maßnahmen nur im vertrauensvollen Miteinander zwischen der Stadt und den Logistikakteur:innen erfolgreich geplant und umgesetzt werden können. Der Logistikbeauftragte ist der zentrale Ansprechpartner für Logistikakteur:innen. Seine Netzwerkarbeit basiert einerseits auf themenübergreifenden und teilnehmeroffenen Formaten (Runder Tisch Logistik) als auch auf themenspezifischen Arbeitskreisen (z.B. zu Mikrodepots). Das schafft eine gemeinsame Wissensbasis, aber auch das notwendige gegenseitige Vertrauen, das wiederum Voraussetzung ist, um konkrete Projekte mit einzelnen Akteur:innen angehen zu können. Gleichzeitig dient der Austausch dem Realitätscheck der im Logistikkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen. Zu 1. und 2.: Der Einrichtung von Mikrodepots für einzelne Logistiker:innen und (vorzugsweise anbieteroffenen) Paketstationen im öffentlichen Raum sind aufgrund der Flächenknappheit und der daraus resultierenden Regelungen der Sondernutzungssatzung enge Grenzen gesetzt. Der Fokus bei der Flächensuche richtet sich hier vorrangig auf nicht-öffentliche Flächen städtischer und stadtnaher Institutionen - vorzugsweise mit verkehrlichem Bezug (VGF, PBG), aber auch von privaten Dritten, beispielsweise vermittelt über das bei der Wirtschaftsförderung angesiedelte Leerstandsmanagement. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Flächensuche dabei nicht "auf Vorrat", sondern nur im Zusammenhang mit konkret interessierten Betreiber:innen sinnvoll ist, damit sich Anforderungen und Gegebenheiten aufeinander abstimmen lassen. Ziel ist insofern immer ein konkretes (Modell-)Projekt und nicht nur eine bloße Machbarkeitsstudie. Bislang gab es zwei Musterstandorte für Mikrodepots auf öffentlichen Flächen. Dies sind abgeschlossene Modellversuche. Die Flächen stehen nicht mehr zur Verfügung, weil dort gebaut wird. Neue Anträge von Paketdienstleistern liegen nicht vor. Zu 3. Neben Aufbau und Pflege des externen Netzwerks arbeitet der Logistikbeauftragte auch an der verwaltungsinternen Netzwerkbildung. Alle potentiell mit Fragen der nachhaltigen Stadtlogistik befassten Organisationseinheiten sollen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten mit den Belangen der Logistikakteure und den Zielen der Stadt vertraut gemacht werden. Das schließt eine Weiterentwicklung der Stelle des Logistikbeauftragten zu einer Koordinierungsstelle nicht aus, es sollen aber keine Zuständigkeiten auf eine neue monothematische Organisationseinheit Logistik verlagert werden. Zu 4. Die Digitalisierung von Ladezonen umfasst die unterschiedlichsten Themenbereiche. Der Magistrat konzentriert sich zunächst darauf, die Informationen zur Lage von Ladezonen und ihre jeweiligen Regelungsinhalte zu digitalisieren und Interessierten zur Verfügung zu stellen. Als nächste Stufe ist für einen Teil der Ladezonen auch eine Detektion und Information zum Belegungsstatus sinnvoll. Einschlägige Pilotvorhaben haben gezeigt, dass sich weitergehende Schritte zur Reservierung von Ladezonen für bestimmte Nutzer:innen bzw. Buchung von Lieferzeitfenstern aktuell nicht praxisgerecht umsetzen lassen. Hier bleibt die weitere rechtliche, technische und konzeptionelle Entwicklung abzuwarten. Zu 5. In der Tat leidet die Logistik unter der Diskrepanz, dass sie für Ver- und Entsorgung der Stadt unentbehrlich und lebensnotwendig ist, hinsichtlich ihrer Bedürfnisse im öffentlichen Straßenraum aber nur geringe Akzeptanz erfährt. In Abstimmung mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und den Logistikakteuren strebt der Magistrat die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie an. Die Aktivitäten zur umsetzungsorientierten Weiterentwicklung des Logistikkonzeptes werden in die im Aufbau befindliche Evaluations- und Fortschrittsberichterstattung zum Masterplan Mobilität integriert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.06.2025, NR 1301 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichern

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 482 Betreff: Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6456 - E 120/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 268/25 - Der Magistrat nimmt Bezug auf die Berichte B 338 vom 09.09.2024, B 45 vom 07.03.2025 und B 268 vom 21.07.2025. Das zuständige Fachamt hat den Entwurf einer Richtlinie zur Förderung der strukturellen Qualitäten gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnprojekte finalisiert. Der Entwurf befindet sich im Geschäftsgang. Daran anknüpfend soll im zweiten Schritt eine Richtlinie erarbeitet werden, mit der die Entwicklung von Bauvorhaben in gemeinwohlorientierter Trägerschaft gefördert und somit die bestehende Wohnungsbauförderung sinnvoll ergänzt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 120 Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 268 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 10.12.2025

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Keine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest: Arrondierung ausschließlich durch das Quartier „Produktives Praunheim“

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 05.12.2025, NR 1466 Betreff: Keine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest: Arrondierung ausschließlich durch das Quartier "Produktives Praunheim" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Die Magistratsvorlage M 169/25 wird in der vorliegenden Form vollständig abgelehnt. Dies umfasst insbesondere: · die förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs gemäß § 165 BauGB, · die Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft, · die Beantragung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen 2010 für das Gesamtgebiet, · die Überplanung und Versiegelung der Quartiere "Lachgrabenquartier" und "Neu-Weststadt". 2.) Anstelle der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) wird der Magistrat beauftragt, ausschließlich das Quartier "Produktives Praunheim" (das im Rahmenplan östlich der A 5, nördlich der Heerstraße und der bestehenden Gewerbeflächen Praunheims liegende Baufeld) städtebaulich weiterzuentwickeln. 3.) Die Realisierung dieses Quartiers "Produktives Praunheim" hat ausschließlich mit den Instrumenten des allgemeinen Städtebaurechts zu erfolgen, nämlich durch Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne (§§ 1 ff. BauGB) sowie durch Abschluss eines oder mehrerer städtebaulicher Verträge mit den Grundstückseigentümern (§ 11 BauGB). Eine Anwendung des besonderen Städtebaurechts (§§ 165 ff. BauGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen. 4.) Die Quartiere "Lachgrabenquartier" und "Neu-Weststadt" sowie alle landwirtschaftlichen Flächen östlich und westlich der A 5 - außer im Bereich "Produktives Praunheim" - werden aus jeglicher weiteren städtebaulichen Überplanung herausgenommen und im Sinne des geltenden RPS/RegFNP 2010 dauerhaft als Landwirtschaftsflächen, Regionale Grünzüge, Kaltluftentstehungsflächen gemäß Klimaplanatlas und Ausgleichsflächen gesichert. Der Magistrat wird beauftragt, hierzu unverzüglich die erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplans sowie - soweit erforderlich - des Regionalplans zu beantragen, um den Zielabweichungsbeschluss der Regionalversammlung Südhessen vom 28.02.2025 rückgängig zu machen und den Schutz vor Versiegelung dauerhaft zu gewährleisten. 5.) Der Magistrat wird beauftragt, parallel zur Entwicklung des Quartiers "Produktives Praunheim" ein dauerhaftes, städtisches Flächenmanagement "Koproduktive Landschaft Nordwest" einzurichten, welches die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe auf den nicht überplanten Flächen langfristig sichert und Naherholung, Biodiversität und Klimaschutz fördert. 6.) Sämtliche vorbereitenden Maßnahmen zur großflächigen Entwicklungsmaßnahme (einschließlich der Gründung einer SEG sowie aller laufenden Zielabweichungsverfahren für das Gesamtgebiet) sind unverzüglich einzustellen. 7.) Im Zuge der städtebaulichen Weiterentwicklung des Quartiers "Produktives Praunheim" wird der Magistrat ausdrücklich beauftragt, die neuen Quartierserschließungsstraßen von der Heerstraße bis zur Dillenburger Straße so zu planen und auszuführen, dass sie die Funktion der seit über 40 Jahren geplanten Ortsumgehung Praunheim übernehmen und Alt-Praunheim dauerhaft vom Durchgangsverkehr entlasten. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main steht vor der dringenden Aufgabe, den akuten Wohnraummangel zu bekämpfen, ohne dabei irreversible Schäden an der Umwelt, der Ökologie und der landwirtschaftlichen Existenzgrundlage zuzulassen. Die in der Magistratsvorlage M 169 vorgeschlagene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) "Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere" würde genau das tun: Sie plant die Überbauung hochwertiger, ungestörter Ackerflächen und sensibler Landschaftsräume, was langfristig mehr Schaden als Nutzen bringen würde, insbesondere durch Gefährdung der Klimaresistenz der Stadt und der damit einhergehenden Gefährdung der Gesundheit der Bürgerschaft. Stattdessen ist eine fokussierte, nachhaltige Alternative zu verfolgen: Die ausschließliche Entwicklung des Quartiers "Produktives Praunheim" mit bewährten Instrumenten des allgemeinen Städtebaurechts (Bebauungsplan und städtebaulicher Vertrag). Diese Lösung ermöglicht die zeitnahe Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum sowie Gewerbeflächen in unmittelbarer Nähe zu bestehender Infrastruktur, ohne Enteignungen, massiver Versiegelung oder Konflikten mit dem Regionalplan Südhessen 2010. Der vorgeschlagene "Stadtteil der Quartiere" würde insbesondere die Quartiere "Lachgrabenquartier" und "Neu-Weststadt" auf hochwertigen, ungestörten Böden errichten, was den Grundsätzen des Baugesetzbuches (BauGB) widerspricht. Gemäß § 1a BauGB ist der Grundsatz der Bodenschonung zu beachten: Die Inanspruchnahme von Flächen ist auf das Notwendige zu beschränken, und gestörte oder bereits versiegelte Böden sind vorrangig zu bebauen, um ungestörte, fruchtbare Böden zu schützen. Im "Produktiven Praunheim" liegen genau solche gestörten Böden vor - in Nähe zu bestehenden Gewerbeflächen und Siedlungsrändern -, die sich ideal für eine nachhaltige Verdichtung eignen, ohne neue Versiegelungen in sensiblen Bereichen. Dagegen sind die Böden im Lachgrabenquartier und in der Neu-Weststadt weitgehend ungestört und hochfruchtbar, was ihre Überbauung zu einem unverantwortlichen Eingriff in die regionale Lebensmittelproduktion und Trinkwasserversorgung machen würde. Zudem würde die Bebauung des Lachgrabenquartiers wichtige Kaltluftentstehungsgebiete zerstören. Diese Gebiete - offene landwirtschaftliche Flächen und Täler (Lachgraben, Steinbachtal) - erzeugen Kalt- und Frischluftströme, die für die Belüftung und Kühlung der Stadt Frankfurt essenziell sind. Durch die Versiegelung würde die Kaltluftversorgung am Fuße des Taunushangs vor der Nordweststadt unterbrochen, was zu höheren Temperaturen, verminderter Luftqualität und gesteigerten Hitzeinseln in der Stadt führen könnte. Lokale Winde und die gefälleorientierte Bewegung der Kaltluft, die auf diesen Grün- und Ackerflächen entstehen, sind für die lokale Klimatisierung unverzichtbar. Der Erhalt der Habitate für Flora und Fauna trägt zudem zur Biodiversität bei. Kritische Stimmen wie der BUND Frankfurt warnen vor einer "fatalen Entwicklung" der Grün- und Erholungsflächen, die für das Stadtklima und die Biodiversität unverzichtbar sind. Die Instrumente des allgemeinen Städtebaurechts - insbesondere die Aufstellung von Bebauungsplänen (B-Pläne) kombiniert mit städtebaulichen Verträgen - haben sich in Frankfurt vielfach bewährt und ermöglichen eine deutlich schnellere und kostengünstigere Realisierung als die SEM. Während die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einen Planungszeitraum von bis zu 20 Jahren vorsieht - der aufgrund hoher Klagerisiken (z. B. durch betroffene Landwirte, Naturschutzverbände oder Zielabweichungsverfahren) ohnehin völlig unrealistisch ist -, kann ein B-Plan-Verfahren in 3-5 Jahren abgeschlossen sein. Bereits jetzt rechnet die Magistratsvorlage mit einem Defizit von rund 50 Millionen Euro, das aus dem städtischen Haushalt beglichen werden soll. Jede Verzögerung würde dieses Defizit massiv in die Höhe treiben, weil Zinsen, Planungskosten und Grundstücksreserven weiterlaufen, ohne dass auch nur eine einzige Wohnung entsteht. Das Quartier "Produktives Praunheim" ist zudem ein idealer Mobilitätshotspot: Hier ist die Haltestelle der Regionaltangente West (RTW) bereits planfestgestellt, und die Verlängerung der U7 sowie ein Shuttle zum Park-and-Ride (P+R) an der Autobahn A5 sind nahtlos integrierbar. Diese Anbindungen ermöglichen autoarme, nachhaltige Quartiere mit einem Umweltverbundanteil von bis zu 70 %, ohne dass zusätzliche Infrastruktur in sensiblen Bereichen wie dem Lachgrabenquartier geschaffen werden muss. Die Alternative nutzt bestehende Potenziale effizient und vermeidet unnötige Belastungen der Umgebung. Abschließend sei darauf verwiesen, dass für das Quartier "Produktives Praunheim" bereits seit mehreren Jahren ein Eigentümerkonsortium existiert, das rund 80 % der relevanten Flächen besitzt. Dieses Konsortium hat der Stadt bereits ein ausgearbeitetes, nachhaltiges Konversionskonzept vorgelegt, das eine CO₂-neutrale und behutsame Quartiersentwicklung zur Arrondierung Praunheims vorsieht - inklusive hohem Anteil gefördertem Wohnungsbau, moderner Mobilitätskonzepte und umfangreicher Dach- und Fassadenbegrünung. Die Eigentümer sind ausdrücklich bereit, dieses Projekt kooperativ und schnell mit der Stadt umzusetzen - ohne Enteignungen, ohne städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und ohne jahrelange Rechtsstreitigkeiten. Die Stadt muss hier nur den Bebauungsplan aufstellen und einen städtebaulichen Vertrag abschließen - alles andere liegt bereits auf dem Tisch. Damit entfällt endgültig jedes Argument für das "schwere Geschütz" einer SEM: Die Flächen sind verfügbar, die Eigentümer kooperationsbereit und deren Konzept nicht nur nachhaltig und praxiserprobt, sondern bereits eine ausgearbeitete Grundlage für die weitere Planung. Die Entwicklung des Quartiers "Produktives Praunheim" bietet zudem die einmalige Chance, die seit Jahrzehnten versprochene Verkehrsentlastung für Alt-Praunheim endlich zu realisieren. Durch die gezielte Ausweisung der neuen Quartierserschließungsstraßen als leistungsfähige Tangentialverbindung zwischen Heerstraße und Dillenburger Straße - parallel zur A 5- kann der Durchgangsverkehr aus dem historischen Ortskern herausgehalten und der Rahmenplan Praunheim aus dem Jahr 2015 in diesem zentralen Punkt umgesetzt werden - ohne dass dafür eine eigene, kostenintensive Ortsumgehung gebaut werden müsste. Diese Entlastung ist zwingend erforderlich, um die zusätzlichen Verkehre aus dem neuen Quartier sowie den bestehenden Regionalverkehr nicht durch die engen Straßen Alt-Praunheims zu leiten. Fazit: Das Quartier "Produktives Praunheim' schafft schnell und bezahlbar dringend benötigten Wohnraum und Gewerbeflächen, entlastet Alt-Praunheim vom Verkehr - und das ohne Umweltzerstörung, ohne Enteignungen und ohne weitere Millionendefizite." Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 24 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion über die Vorlage NR 1451 ziffernweise abzustimmen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Ablehnung von CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION sowie Enthaltung der AfD zugestimmt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 mit der Maßgabe zugestimmt, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1453 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1451), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1455) sowie BFF-BIG (= Ablehnung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 169, NR 1451 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Gartenpartei (M 169, NR 1451, NR 1455, NR 1464 und NR 1466 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 169 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1453, NR 1451, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 169 und NR 1451 = Annahme, NR 1453, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 nach der Kommunalwahl 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird abgelehnt. b) Der Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird zugestimmt. c) Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1453 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt ist. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. a) Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Pfeiffer, Hauenschild, Yilmaz, Witsch, Papke, Dr. Kößler, Baier, Schwichtenberg, Zieran und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 7. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6953, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: BFF
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B (Bericht des Magistrats)

Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 454 Betreff: Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6404 - NR 1307/25 CDU - Zu 1.: Die Prüfung der angebotenen Liegenschaften erfolgte im April 2025. Die Liegenschaft Heinrich-Hoffmann-Straße 1 ist für eine schulische Nutzung - auch nur als Rückfalloption - nicht geeignet. Denkbar ist hier eine Schulnutzung, nach einer umfangreichen Sanierung, für Bedarfsflächen bis ca. 1.250 m² brutto ± 100 m² (KG). Die Liegenschaft Theodor-Stern-Kai 1/Carl-von-Noorden-Platz 1, insbesondere der alternativ angebotene Bauteil K, ist für die räumlichen Anforderungen der Heinrich-Hoffmann-Schule (kleine Klassenräume) sehr gut geeignet. Hervorzuheben sind die moderne, hochwertige Bausubstanz, ein hoher energetischer Standard mit Bauteilaktivierung zur Raumtemperaturregelung sowie helle Räume mit guter Beschattung (Jalousien und Blendschutz). Zu 2.: Im Juli 2025 wurde die Liegenschaft gemeinsam mit der Schulleitung besichtigt und fand große Zustimmung. Die Nutzungsänderung von Büro- zu Schulflächen wurde anschließend mit der Bauaufsicht abgestimmt. Herausfordernd ist die 1,5 km-Distanz zum Kinder- und Jugendpsychiatriebereich der Klinik. Durch einen Bustransfer wurde hierfür jedoch eine tragfähige Lösung erarbeitet. Zu 3.: Gemeinsam mit der Schulleitung wurde intern im Amt für Bau und Immobilien (ABI) eine Flächenbelegungsplanung erstellt. Durch eine vertretbare Flächenreduktion lässt sich die gesamte Schule auf einem Geschoss unterbringen - ein großer Vorteil für den Schulbetrieb und die interne Kommunikation. Im Erdgeschoss kann durch die Anmietung bzw. Einrichtung einer kleinen zusätzlichen Fläche eine Ankommens-/Abholzone vorgesehen werden, was die Zutrittskontrolle sowohl für die Schule als auch das Gesamtgebäude erleichtert. Nach mehreren vermieterseitigen Terminverschiebungen erhielt das ABI Anfang KW 45 einen Mietvertragsentwurf mit Anlagen (Mieterbaubeschreibung, Flächenbelegungsplanung), der im nächsten Schritt geprüft und abgestimmt werden muss. Zu 4.: Es wurden keine alternativen Standorte, weder zur Miete noch zum Kauf, angeboten. Beim Gebäudemanagement des Klinikums wurde eine Anfrage für einen alternativen Standort innerhalb des Klinikums gestellt sowie das Interesse der Stadt signalisiert, bei der Planung des Neubaus für den Kinder- und Jugendpsychiatriebereich Schulräume zu berücksichtigen. Bislang konnten jedoch weder die Klinik noch die Stadt ein geeignetes Grundstück für eine mögliche Auslagerung benennen. Zu 5.: Wie bei anderen Anmietungsprojekten besteht die Projektgruppe aus Mitarbeitenden des ABI, welche das Projekt souverän durchführen wird. Allerdings könnte eine intensivere Mitwirkung des Klinikums als Miet- und Interessenpartei für den erfolgreichen Vertragsabschluss förderlich sein. Zu 6.: Der Umbau erfolgt vermieterseitig; eine zusätzliche Projektsteuerung durch die ABG FRANKFURT HOLDING bringt keinen zeitlichen Vorteil. Der Magistrat ist sich der herausfordernden Situation bewusst. Das ABI steht mit der Schulleitung in engem Austausch, um zeitnah eine verlässliche Perspektive für die Schule sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.07.2025, NR 1307 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 468 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6411 - OA 463/24 OBR 11, B 170/25 - Zwischenbericht: Die im letzten Zwischenbericht angekündigte Machbarkeitsstudie zur Regionaltangente Ost ist noch nicht abgeschlossen. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.05.2024, OA 463 Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 170 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 11, 16 Versandpaket: 10.12.2025

Ideen

Idee
7

Große Mülleimer neben Glascontainer

14.03.2023

Müll, wie Plastiktüten oder nicht recyceltes Glas, Flaschen o.ä. landen nicht auf der Straße oder Gehweg.

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3

spielstraße brückenstrasse

24.02.2023

wir wünschen uns, dass die kleine stichstrasse spielstrasse wird! frankfurt soll kinderfreundlich werden. kinder brauchen mehr platz, sichtbarkeit, sicherheit in der stadt. der fahrradverkehr muss in diesem bereich besser geregelt werden. momentan kommt es immer wieder zu konflikten zwischen fußgängern und radfahrern.

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13

öffentliche Toiletten

19.02.2023

Im Ostpark gibts nur zwei Dixi Toiletten und keine richtigen öffentlichen Toiletten.

Idee
10

Europäische Schule auf dem Raab-Karcher Gelände am Osthafen errichten

03.02.2023

Der Standort wäre ideal für alle EZB-Leute, die ihre Kinder in die Europäische Schule schicken. Die Verkehserschliessung der EZB existiert ja bereits. Der Festplatz am Ratsweg und die Kleingärten können dort bleiben. Vor Jahren gab es die Idee auf dem Raab-Karcher-Gelände die Oper neu zu bauen, dann wird dort auch die Europäische Schule Platz haben.

Idee
7

Hundeauslaufflächen Nordend

06.12.2022

Wir würden es begrüßen wenn eingezäunte Hundeauslaufflächen mit entsprechender Infrastruktur in die Zukünftige Stadtplanung einfließen würde. Dadurch hätten Hundebesitzer verstärkt oder überhaupt mal die Möglichkeit Hunde Frei zu lassen und müssen dass nicht mehr auf wiesen angrenzend an viel befahrenden Straßen. Die Aktuellen Auslaufflächen sind Mangehalft (Keine Beleuchtung, keine Mülltonnen) oder zu weit weg um fußläufig zu erreichen.

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8

Mainufer - Konzeptausschreibung über Aufwertung Freizeitwert

18.10.2022

Das Mainufer ist zwar schön zum Spazierengehen und Fahrradfahren, ich finde aber, man könnte es noch viel mehr in das Stadtleben integrieren und den Freizeitwert steigern. Ich schlage vor viel mehr Gastronomie wie z.B. das Maincafé, das Mainnizza oder das Oosten am Ufer anzusiedeln. Außerdem könnte man Volleyballplätze, Bouleplätze, Basketballplätze etc. einrichten. Ganz toll wäre es, die ehemalige Badeanstalt am Nizza wieder herzustellen. Wir sollten eine Konzeptausschreibung für die Aufwertung des Mainufers zwischen Ost- und Westhafen machen und später über die Umsetzung abstimmen lassen.

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Umgestaltung der Einkaufsmeile und des Schweizer Platzes

10.10.2022

Der Schweizer Platz soll grüner werden! Meine Maximen für die Umgestaltung sind: 1. Erweitern wir die vorhandene Begrünung 2. Reduzieren wir die Versieglung für die Autos 3. Schützen wir uns vor Lärm & Smog (BLmSchG) Stellungnahme zu den Umgestaltungsoptionen: Für den Fahrradverkehr sollte eine einspurige, ausreichend breite Fahrspur in beide Richtungen markiert und vom restlichen Verkehrsraum abgetrennt werden (ähnlich, wie die Machbarkeitsstudie es vorsieht). Anwohnerparkplätze direkt auf der Schweizer Straße sind hier dysfunktional. Es genügt, wenn Haltebuchten für Anlieferungen oder Kurzzeitparker verbleiben (wie die Alternative 1 der Machbarkeitsstudie es vorsieht). Das Verkehrstempo auf der Schweizer Straße sollte auf 30 km/h. generell reduziert werden. Das Verkehrstempo auf dem Schweizer Platz sollte reduziert werden: kurz vor dem Platz und auf dem Platz sollten Autos und Fahrräder langsamer fahren (Verkehrsberuhigter Platzbereich). Die derzeitige Durchmischung von Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomie sollten erhalten bleiben. Autos, Zweiräder und Fußgänger leben friedlich, nach der StVo. miteinander! 1. Geben wir dem Schweizer Platz, mit einem doppelten Platanenring —wie am Schaumainkai—, und begehbaren Grünanlagen, eine städtebaulich erkennbare Form. 2. Entkräftigen wir den euphemistischen Namen. 3. Geben wir den Platz einen Parkcharakter im Verkehrsknoten —er war schon immer ein Verkehrskreisel— um die alte/neue barrierefreie Straßenbahnhaltestelle! Verkehrsberuhigten (Halb-) Kreisel, Gleichberechtigung nach der StVo Schmale Fahrspuren zu Verkehrsberuhigung: zu Nebenstraßen 2,20 m / Schweizerstraße 2,91 m. um die Haltestelle. Siehe beigelegten DIN A3 Plan (jpg Datei) als mein Beitrag zur Bürgerbeteiligung. Mit freundlichen Grüßen Patricio Martin

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3

Ladestation Eschersheim

12.09.2022

Mein Vorschlag wäre eine Ladestation am Eschersheimer Schwimmbad Parkplatz. Da es keine Lademöglichkeit im der nähe gibt.

Idee
18

Mainufer verkehrsberuhigt

17.08.2022

Warum eigentlich das nördliche Mainufer für den Autoverkehr sperren? Das südliche ist doch viel schöner zum flanieren und einkehren etc. Direkter Zugang zu den Museen, Metzeler Park etc. Da rasen im Moment die Autos lang und man könnte das viel schöner gestalten.

Idee
9

Ersatz von Gasbeleuchtung

27.06.2022

Im Röderbergweg, der Luxemburger Allee und deren Seitenstraßen sind immer noch gasbetriebene Straßenlaternen im Einsatz. Vor dem Hintergrund der von Russland ausgegendenEnergiekrise sollten sie sofort ersetzt werden. Daß ausgerechnet eine grün-geführte Stadtregierung seit Jahrzehnten auf diese klimaschädliche Technologie setzt, ist traurig und unfassbar.

Idee
4

Verkehr radialsymmetrisch gestalten

24.06.2022

Man sollte den Verkehr in der Stadt radialsymmetrisch anordnen, dh. zur Mitte der Stadt sollte die Verkehrsdichte abnehmen, nach außen hin zunehmen. Man muss es attraktiver machen um die Stadt herum zu fahren, statt mitten durch. Dann stauen sich auch weniger Autos in der Stadtmitte, es gibt weniger Lärm, weniger Abgase, weniger Chaos. In der Mitte sollte die Verkehrsdichte im Idealfall gegen Null gehen (zum Beispiel durch eine Sperrung der Innenstadt für PKW) und nach außen hin immer größer werden.

Idee
5

Hitze: Gebäude auf Stelzen+Wärmetauscher auf Plätzen

19.06.2022

Da es in der Stadt durch den Klimawandel im Sommer immer heißer wird, könnte man in bestimmten Bereichen vorschreiben neue Gebäude nur auf Stelzen zu errichten (mit einer Mindesthöhe x), damit der Wind besser zirkulieren kann. Auch Löcher bzw. Windkanäle in den Fassaden selbst wären denkbar. Das würde die Stadt kühlen und den Stromverbrauch von Klimageräten senken. Zudem könnte man auf großen öffentlichen Plätzen eine Art Fußbodenheizung mit Wärmetauscher einbauen. Das kühlt im Sommer den Platz herunter und gleichzeitig könnte man die Abwärme energetisch nutzen.

Idee
23

Bäume in der Mitte der Gutleutstraße + Radweg für Fahrräder in beide Richtungen

08.06.2022

- Bäume in der Mitte der Gutleutstraße - Ein einzigartiger Radweg für Fahrräder in beide Richtungen

Idee
100

Weniger Werbung im öffentlichen Raum, mehr Öffentlichkeit in der Bürgerschaft

23.05.2022

Um die Menschen der Stadt noch stärker zu aktiven, gestaltenden Bürgern zu machen, und mehr Menschen aus der Konsumentenrolle herauszulocken, sollte die Stadt Werbeflächen reduzieren und dafür Plakatflächen schaffen, die öffentliche Belange abbilden. Die Stadt sollte ca. 20% der Flächen, die heute für kommerzielle Werbung verwendet werden, für nichtkommerzielle Akteure des öffentlichen Lebens freigeben - Vereine, NGOs, Bürgerentscheide, soziale Einrichtungen & Infrastruktur. Die Verpachtung der Werbeflächen bringt der Stadt Millionenbeträge ein, es ist also nicht wünschenswert, Werbung komplett zu verbannen. Vielmehr geht es darum, bürgerschaftliches Engagement, sei es in Form von Bürgerbegehren (z.B. Radentscheid, Entscheid für hist. Schauspiel, Mietentscheid, Klimaentscheid etc.), Veranstaltungen oder Infrastruktur (z.B. Vereine, Urban Gardens, offene Räume im Amt für multikulturelle Angelegenheiten) zu mehr Sichtbarkeit im öffentlichen Raum zu verhelfen. Plakatflächen sind sehr teuer, und können daher ausschließlich von riesigen Firmen bezahlt werden. Das fördert die Dominanz großer Firmen und ihrer Produkte in Aufmerksamkeit und Bewusstsein der Menschen und drillt sie auf Konsum - und schädigt übrigens gleichzeitig kleinere Anbieter, die weniger Sichtbarkeit geniessen. Das gute Leben besteht aus mehr als Konsum. Öffentlichkeit bedeutet, sich unter Bürger*innen auch auf politische, soziale, stadtplanerische oder andere Belange öffentlichen Interesses aufmerksam machen zu können, und öffentliche Konversationen initiieren zu können. Das ist heute fast unmöglich - selbst social media ist in Blasen eingeteilt. Eine NGO, ein Bürgerentscheid oder ein Verein wird also in den allermeisten Fällen nur sehr wenige Menschen erreichen. Öffentliche Debatte und öffentliches Zusammenkommen um über das Schicksal der Stadt gemeinsam zu sprechen wird weniger. Das Ziel dieser Idee ist es, diesen Trend umzukehren.

Idee
7

Austausch über "Smart City FFM" Projekt fördern

23.05.2022

"Die Umsetzung der Digitalisierungsprojekte sollte mit einer Bürgerbeteiligung geplant und umgesetzt werden, aber vor allem auch perspektivisch sollten die Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung neuer Smart-City-Ideen beteiligt werden." (Gesamtstädtische Digitalsierungsstrategie, 2019) Ich suche seit knapp einem Jahr nach Menschen im Umkreis von Frankfurt a. Main die sich an dem Smart City Projekt (verabschiedet 02/2021) beteiligen. Seitens der Stadt werden Termine für das jährliche Smart City Forum gefunden, aber wäre es nicht partizipativer mit den Stakeholdern/Shareholdern, der Stadt, den Zuständigen des Dezernats, den Vereinen/ Initiativen und den BürgerInnen regelmäßiger zusammen zu kommen, um die gemeinsame Stadtgestaltung voranzutreiben? Die Idee dahinter könnte ein monatliches Zusammenkommen von ExpertInnen/Quartiersgruppen bedeuten, welches offen ist für Open Innovation und andere smarte Vernetzungsmöglichkeiten. Menschen könnten sowohl digital als auch analog zusammenfinden, um sich den Problemlösungen anzunehmen die sie unmittelbar betreffen. Unabhängig von einander könnten dann gleichzeitig zahlreiche verschiedene Ideen und Lösungen umgesetzt/ bearbeitet werden und mehr Menschen über den ständig wandelnden Status quo informiert werden. Ziel ist es die BürgerInnen nicht nur zu Beteiligen (das Zulassen/Zuteilen von Beteiligung), sondern ihnen die Möglichkeit zu geben sich der Stadt anzunehmen und an dem kulturellen Stadtmachen teilzuhaben (Partizipation als Teil der kulturellen Praxis). Förderlich ist diese Idee für das Gemeinwohl, weil durch die Weiterentwicklung/Vorantreibung des Smart City FFM Projekts in wenigen Jahren eine Menge Energie eingespart werden kann, die Lebensqualität der Einzelnen gesteigert wird, der Umwelt durch das Einsparen von Rohstoffen und Emissionen geholfen wird und im besten Fall der gesellschaftliche Zusammenhalt durch den stetigen Austausch gestärkt werden kann. Für eine stärkere Parizipationskultur.

Idee
19

Öffentliche Toiletten im Hafenpark

16.05.2022

Leider sind die Dixie Toiletten im Hafenpark notorisch defekt und geschlossen. Angenommen der grossen Anzahl der Besuche sowohl aktive Sportler und Familien, die regelgemäßig im Hafenpark Zeit verbringen, eine kaputte Toilette ist völlig unzureichend. Cafe montez hat nicht immer auf und ist auch eine private Cafe, keine öffentliche Toilette. Daher wäre es absolut notwendig eine feste funktionierende Toilette Einrichtung mit frischen Wasser Zugang.

Idee
5

Ausgemeindung Schwanheims

13.05.2022

Schwanheim war ein eingeständiger Ort, bis es von der Stadt verschluckt wurde. Auch die Interessen der Schwanheimer werden in der Stadt nicht berücksichtigt. Ein eigenständiges Schwanheim wird wieder zu einem Dorf werden! Außerdem stören all die eigeplackten und die Städter die Idylle, die man im Ort vorfindet!

Idee
7

freie Spur für Einsatzkräfte

04.05.2022

Es wird gebaut. Yeah, klasse, ein sicherer Übergang für uns Radfahrer. Leider ist während der Bauphase die Kreuzung gleichermaßen eine Mausefalle wie vor dem Baubeginn. Ich sitz hier im Büro mit Blick auf die Kreuzung und erlebe Stunde für Stunde wie sich ein Rettungswagen durch die Schlange an der Ampel quält weil es keine Ausweichmöglichkeiten gibt und künftig auch nicht vorgesehen sind. Kann man die mittlere Spur nicht zu Einsatzspur machen? Nach Niederrad rein fahren schon lange keine 30.000 PKWs mehr rein. Bitte! Freie Fahrt für die, die unser Leben retten können.

Idee
20

Dachbegrünung vorschreiben

28.04.2022

Es braucht dringend eine Vorschrift zur Dachbegrünung bei Neubauten. Diese muss verpflichtend werden, die bisherigen Anreize bringen nicht sehr viel. Das Stadtklima muss endlich besser werden im Sommer.

Idee
2

kreisel

24.04.2022

die verkehrssicherheit soll durch einen kreisel an der hügel/raimund/kurhessen/ginnheimer hohl verbessert werden für schulkinder und radfahrende. die emissionen sollen verringert werden.

Idee
1

Parkplatz schaffen

21.04.2022

3-4 mehr Parkplätze schaffen indem man unnötige Stangen welche einige Parkplätze in der Ackermannstrasse blockieren entfernt…

Idee
15

Innerhalb des Anlagenrings autofreie Zone, dafür ÖPNV in dem Bereich zum 0 Tarif

06.04.2022

Innerhalb des Anlagenrings nur noch Anliegerfahrzeuge und Lieferdienste zulassen. Parkplätze zu Erholungs- /Grünflächen umwandeln, Parkhäuser für Anwohnerparken vergünstigen oder zu gemischter Nutzung und Wohnungen umbauen.

Idee
6

Ein Amsterdam/Venedig am Main schaffen.

06.04.2022

Die Fahrspuren des Anlagenrings rund um die Innenstadt zum Wassergraben umgestalten und an den Main anschließen. Mit weitestgehender Reduktion des motoriserten Verkehrs in der Innenstadt, die Aufenthaltsqualität im Hotspot durch großflächige Abkühlung steigern.

Idee
1

Wendeverbot Linksabbiegung Kreuzung B43 (Gerbermühle) - Wehrstrasse

26.01.2022

In Höhe der der Gerbemühle von Offenbach kommend in Richtung Frankfurt, Linksabbieger an der Ampel B43 in die Wehrstraße kommt es häufig zu Stau und gefählichen Situationen, da etliche Autofahrer die Kreuzung zum Wenden nutzen und aufgrund des rechtsabiegenden Verkehrs aus der Wehrstrasse entweder warten und somit den Abbiegerverkehr aufhalten, oder es u.U. sogar zu gefählichen Situationen bis hin zum Unfall kommen kann. Hier könnte ein Wendeverbot Abhilfe schaffen.

Idee
4

Zeil Entwicklung

21.01.2022

Die Zeil stirbt, langsam aber doch immer schneller. Der Grund ist vielfaeltig aber als erstes sind die zu hohen Mieten zu nennen.Danach sind die klassischen Kaufhaeuser nicht mehr zeitgemaess. Wer den Innenstadtbereich nicht der dauerhaften Verwahrlosung ueberlassen will der sollte mal an die Schaffung von Wohnraum, Ansiedlung von Neugruendern in neuen und alten Technologien (z.B. Kunst) nachdenken. In anderen intl. Staedten macht es die Mischung des ganzen. Auto's ganz aus der Innenstadt zu verbannen ist utopisch denn damit bleiben viele Menschen einfach ausgeschlossen. Also Parkmoeglichkeiten schaffen denn nicht jeder faehr Lastenraeder. Ansonsten gibts nur noch "Frankfurt fuer Frankfurter" was sich fuer mich fuerchterlich anhoert. Die groesste Aufgabe wird die Neudefinierung des "KLO" sein denn solange das Loch da klafft kommt keinerlei Ambiente auf. Das ganze koennte man mit vielen kleinen Garkuechen ausstatten denn die sorgen dann auch fuer Zulauf. Wenn ein Tiger Palast dann den Erdgeschossbereich des Karstadt Kaufhaus ausfuellt waere das schon mal ein erster Schritt denn weitere Attraktivitaeten koennten dann mit kleineren Theatern mit Live Auftritten (Komoedie, Kabaret etc.) auch Abends fuer Attraktivitaet und vor allem Leben sorgen.