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Thema

Stadtplanung

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Neugestaltung: Campingplatz in Heddernheim

04.03.2025 · Aktualisiert: 09.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 544/8 Betreff: Neugestaltung: Campingplatz in Heddernheim Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, für die Neugestaltung des Campingplatzes in Heddernheim eine professionelle Beratung zur Verfügung zu stellen. Die Beratung sollte sich auf die Gestaltung des Platzes und die Zweckbauten beziehen, die den an einer Stadtbesichtigung interessierten Besucher:innen wichtig sind. Dabei sind die Bedarfe internationaler Besucher:innen und Besuchsgruppen als auch die Bedarfe von Jugendgruppen oder Schulklassen und von einzeln reisenden Familien zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind andernorts gelungene Beispiele hinzuzuziehen. Ziel der Beratung soll nicht ein teurer "Freizeitpark" mit außergewöhnlichen Spielangeboten sein, sondern ein sicheres, angenehmes und sozial ausgewogenes Übernachtungsangebot als Ausgangspunkt einer Stadterkundung. Ziel der Beratung sollte auch nicht eine Terrain für Dauercamper sein. Begründung: Der neue Campingplatz im Frankfurter Norden hat eine ideale Anbindung an die Frankfurter City und bietet doch mit dem angrenzenden Naturschutzgebiet nächtliche Erholung und Ruhe. Er könnte, wie in vielen europäischen Großstädten, eine gute Alternative zur Hotelübernachtung werden und zudem zu einem Treffpunkt von Tourist:innen und Tourist:innengruppen, die sich hier Informationen holen und z.B. mit Stadtführer:innen oder Expert:innen treffen wollen oder sich von der Stadtbesichtigung am Abend erholen wollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 544/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Auch in Heddernheim: 100 Jahre Neues Frankfurt

04.03.2025 · Aktualisiert: 07.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 545/8 Betreff: Auch in Heddernheim: 100 Jahre Neues Frankfurt Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: a) Das Jubiläum "100 Jahre Neues Frankfurt" wird auch in der Ernst-May Siedlung in Heddernheim gefeiert. Im Denkmalamt der Stadt liegt ein erster Entwurf der "Siedlung Römerstadt" von 1925 vor, Ernst May nannte sie "Niddatalprojekt". Mit dem Jubiläum soll die Idee und Bauweise dieser Siedlung vor Ort besonders sichtbar und erlebbar werden, für Einheimische und für Besucher:innen. b) Regelmäßig sollen für interessierte Besucher:innen Vorträge stattfinden, z.B. in der Geschwister-Scholl-Schule, d.h. Expert:innen oder Wissenschaftler:innen referieren über Planung, Bebauung, Fertigstellung sowie über die technische, organisatorische, finanzielle Pionierarbeit beim Siedlungsbau und die Entwicklung der Siedlung in nachfolgenden Jahren. Sie bieten die Diskussion mit Bürger:innen an. c) Führungen mit Themen zur Architektur, Ausstattung der Häuser, zur Gartenanlage und Bastionsmauer sollen regelmäßig durchgeführt werden. d) Diese kostenlosen Vorträge und Führungen sollen ab 2026 monatlich angeboten werden und öffentlich bekannt gegeben werden, durch Haushaltsflyer und über Werbezeitungen. Schulklassen und vhs-Kurse im Stadtteil werden eingeladen. e) Die Kosten für Veranstaltungen und Führungen vor Ort, ebenso wie für Umzüge und Kinderfeste aus Anlass der Jubiläumsfeier werden aus dem städtischen Budget "100 Jahre Neues Frankfurt" getragen. f) Die Wirtschaftsförderung Frankfurt, die für die Organisation von Festen in der Innenstadt zuständig ist, wird beauftragt, die Inhaber:innen der Gaststätten und Cafès in der Straße "In der Römerstadt" bei der Vorbereitung hinsichtlich eines vermehrten Bedarfs an Öffnungszeiten und Angeboten für die Besucher:innen zu unterstützen. g) Um die Bekanntheit des Jubiläums zu steigern, sollen ab 2026 Transparente über der Straße In der Römerstadt angebracht werden: "Ernst May Siedlung - 100 Jahre Neues Frankfurt". h) In der Straße sollen zudem mehrere Hinweistafeln angebracht werden (Stoer), die Informationen zur Siedlung bieten und z.B. den Grundriss, Haustypen und historische Aufnahmen des Siedlungsbaus zeigen. Begründung: Die Ernst May Siedlung in der Römerstadt in Heddernheim gilt als gelungenes Beispiel einer frühen Trabantenstadt, die die Kernstadt durch eine Wohnsiedlung am Stadtrand entlasten sollte und zugleich der städtischen Industriearbeiterschaft eine gesundes und naturnahes Wohnumfeld bieten sollte. Die nördlichen Gemeinden der Taunus-Ausläufer waren deshalb unter OB Franz Adickes eingemeindet worden und in Heddernheim bot sich die vom Fluss ansteigende Fläche der zerfallenen römischen Stadt NIDA als geographisch ideale Lage für das Siedlungsprojekt an. Schon der frühe Entwurf zeigt, wie gut sich die geplante Siedlung in die geographische Lage einpasst. Die Bewerbung der Ernst-May Siedlung Römerstadt zum Weltkulturerbe war bisher leider nicht erfolgreich, die Bewerbung soll aber neu eingereicht werden. Die Feierlichkeiten zu "100 Jahre - Neues Frankfurt" sind ein wichtiger Anlass, die Siedlung in der Römerstadt weiter bekannt zu machen und die historische Architektur zu würdigen, aber bieten auch die Gelegenheit, dass sich viele Menschen mit den Vor- und Nachteilen der Architektur und der sozialen Zielsetzung aus heutiger Sicht auseinandersetzen. Der Rundgang und die Anschauung vor Ort sind dafür unverzichtbar und mit den vorbereiteten und veröffentlichten Angeboten gewinnt der Weg vieler Interessent:innen in den Frankfurter Stadtrand an Attraktivität. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 545/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 545/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Parteipolitischer Aktivismus des Nachbarschaftsbüros Gutleut

03.03.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1550/1 Betreff: Parteipolitischer Aktivismus des Nachbarschaftsbüros Gutleut Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist der Magistrat generell der Auffassung, dass mit Steuergeldern auf die öffentliche Meinungsbildung eingewirkt werden soll, oder sollten sich steuerfinanzierte Organisationen innerhalb ihres Aufgabengebiets parteipolitisch neutral verhalten? 2. Entspricht es nach dem Verständnis des Magistrats der Aufgabenbeschreibung des Nachbarschaftsbüros Gutleut, unter Nutzung steuerfinanzierter Strukturen das Ergebnis demokratischer Wahlen zu kommentieren und eigene parteipolitische Präferenzen zu kommunizieren? 3. Wie bewertet der Magistrat insbesondere die folgende, vom Nachbarschaftsbüro Gutleut öffentlich kommunizierte Beurteilung des Ergebnisses der Bundestagswahl: "Nach den Ergebnissen der Wahl sind wir traurig, aber leider nicht überrascht. Über 20% aller Wähler*innen haben sich für eine Partei entschieden, die uns Ausgrenzung und Hass als politische Haltung verkaufen will. Dies geht gegen alles, wofür wir als Nachbarschaftsbüro stehen."? Begründung: Das Nachbarschaftsbüro Gutleut ist eine Einrichtung des Quartiersmanagements Gutleut, die im Rahmen des "Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft" von der AWO Frankfurt getragen wird. Das Ziel dieses Programms ist die Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation der Bewohner des Gutleutviertels sowie die Stärkung des lokalen sozialen Zusammenhalts. Insbesondere sollen Bewohner "aktiviert", die lokale Wirtschaft gestärkt sowie die Wohn- und Lebensbedingungen vor Ort verbessert werden. Zu diesem Zweck wird das Nachbarschaftsbüro Gutleut mit öffentlichen Mitteln sowohl von der Stadt Frankfurt als auch vom Land Hessen ausgestattet. In einem Rundschreiben des Nachbarschaftsbüros Gutleut vom 25. Februar 2025 heißt es wörtlich, offenbar zur Bundestagswahl: "Nach den Ergebnissen der Wahl sind wir traurig, aber leider nicht überrascht. Über 20% aller Wähler*innen haben sich für eine Partei entschieden, die uns Ausgrenzung und Hass als politische Haltung verkaufen will. Dies geht gegen alles, wofür wir als Nachbarschaftsbüro stehen." Es stellen sich daher dringlich die im Antragstext formulierten Fragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1550/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Die Partei gegen FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn

03.03.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1098/2 Betreff: Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und zu berichten: Welche Möglichkeiten werden gesehen, 1. auch die 4. Etage des Gebäudes nach einer Sanierung zur Nutzung freizugeben? 2. Welche genauen bautechnischen Gründe / Sanierungsbedarfe sprechen derzeit gegen eine Freigabe der 4. Etage? Sind die Untersuchungen hier bereits abgeschlossen? 3. Ist es denkbar, eine möglicherweise notwendige Sanierung der 4. Etage auch während der Nutzung der darunter liegenden Etagen durch die Schirn durchzuführen? 4. Sieht der Magistrat - sollte diese Sanierung derzeit an höheren Kosten scheitern - eine Möglichkeit, die entsprechenden Mittel im Haushalt zu mobilisieren bzw. einzustellen? 5. Was würde es längerfristig bedeuten, wenn eine Etage stillgelegt bleiben muss? Kann davon ausgegangen werden, dass nach Auslaufen der Schirn-Nutzung der Eigentümer Land Hessen eine grundlegende Sanierung durchführt? Gibt es hierzu Verabredungen / Verträge? Begründung: Der Antrag des Ortsbeirats beruht auf den Darstellungen des Leiters der Schirn sowie den Informationen durch Verwaltungspersonal aus Kulturdezernat und Planungsdezernat am 17. Februar 2025 im Ortsbeirat. Der Ortsbeirat hat sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die Dondorf-Druckerei nach erfolgter Schadstoff-Sanierung und nach Umbau für die Bedarfe der Schirn in einzelnen Räumen auch anderen Nutzern (z.B. Bockenheimer Vereine sowie kreative Nutzungen) zur Verfügung steht. Wenn durch die Stilllegung einer ganzen Etage nunmehr große Raumbereiche entfallen, wäre das aus Sicht des Ortsbeirats mehr als bedauerlich und auf Dauer nicht zu akzeptieren. Um das Gebäude der Dondorf-Druckerei langfristig zu erhalten, sind umfassende gesamtheitliche Erneuerungen erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1153 2025 Die Vorlage OF 1098/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 Linke

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Beim Architektenwettbewerb für die Europäische Schule den Erhalt der Kleingärten und der Frischluftschneise vorgeben

28.02.2025 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 711/11 Betreff: Beim Architektenwettbewerb für die Europäische Schule den Erhalt der Kleingärten und der Frischluftschneise vorgeben Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bei einem eventuellen Architektenwettbewerb für die Gestaltung der Europäischen Schule die Vorgabe zu machen, - die vorhandenen Kleingärten sowie - die Frischluftschneise zu erhalten. Begründung: Laut St 300 wird in Kürze das Verkehrsgutachten abgeschlossen. Der Magistrat schreibt: "nach erster Einschätzung scheint aus verkehrlicher Sicht der Bau der Europäischen Schule auf dem Ratsweg-Areal, auch unter Berücksichtigung der Umgebung, möglich". Der Ortsbeirat hat sich wiederholt für den Erhalt der Kleingärten, insbesondere der Anlage des Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e. V., ausgesprochen. Die vom Magistrat erwähnte Bereitstellung von Ersatzflächen ist nicht akzeptabel, da diese nicht ortsnah möglich sind. Den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern sind keine langen Anfahrtswege zuzumuten. Der Ortsbeirat erinnert daran, dass bereits zahlreiche Gärten im Bereich Riederwald und Seckbach für Infrastrukturprojekte geopfert wurden und werden. Zu nennen sind die A 661, der U-Bahn Betriebshof, der Riederwaldtunnel und die Nordmainische S-Bahn. Genug ist genug. Die Frischluftzufuhr ist in Zeiten des Klimawandels essentiell für die Lebensqualität im Riederwald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 711/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und FDP gegen SPD und CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Containeranlage neben der Alten Oper - wie lange noch?

26.02.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1562/1 Betreff: Containeranlage neben der Alten Oper - wie lange noch? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wozu wurden diese Container dort aufgestellt? 2. Von wem wurde diese Containerburg in Auftrag gegeben? 3. Warum hat das Grünflächenamt die Aufstellung in einer Grünanlage genehmigt? 4. Warum wurden die Container nicht auf einem versiegelten Bereich aufgestellt? 5. Wie lange werden die Container dort noch stehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1562/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern

25.02.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1572/1 Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261-263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt. Dies vorangeschickt fragen wir den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um gegen den verwahrlosten Zustand des Grundstücks vorzugehen und dieses gegen unbefugte Nutzung sichern zu lassen? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009< /p> Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1144 2025 Die Vorlage OF 1572/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 9

Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen

20.02.2025 · Aktualisiert: 03.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2025, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 946/9 vom 04.02.2025 Betreff: Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen Vorgang: F 1313/23 Vor dem Hintergrund jüngster großflächiger Streusalzanwendung im Ortsbezirk 9 möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. nach dem Beispiel der Stadt Wiesbaden den Einsatz von Streusalz vollständig für private Grundstücke in der Straßenreinigungssatzung auszuschließen; 2. dazu eine entsprechende breit angelegte Informationskampagne nach Wiesbadener Vorbild durchzuführen; 3. ein Pilotprojekt für einen vollständig salzfreien Winterdienst durch die FES durchzuführen, bei dem u. A. - der Einsatz von Granulat statt Feuchtsalz getestet wird; - die tatsächlichen Mehrkosten und der logistische Aufwand dokumentiert werden; - die Auswirkungen auf die CO2-Bilanz erfasst werden. Begründung: Die aktuelle Frankfurter Regelung erlaubt Streusalz "nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen". Wie der Magistrat in Beantwortung der Frage F 1313 selbst einräumt, ist die Entscheidung "vor Ort meistens allerdings nur sehr schwer rechtssicher zu treffen", welche Menge dieses Maß überschreitet. Die Erfahrung zeigt: Sobald Streusalz grundsätzlich erlaubt ist, lässt sich dessen Einsatz praktisch nicht mehr effektiv regulieren. Die massive Verwendung von Streusalz vor dem Bertramshof im Januar 2025 ist dafür ein aktuelles Beispiel aus dem Ortsbezirk 9. Die Stadt Wiesbaden geht seit 1992 einen anderen, konsequenteren Weg: Die Anwendung von Streusalz auf privaten Grundstücken ist gänzlich ausgeschlossen. Diese kategorische Regelung schafft Rechtssicherheit und ist - im Gegensatz zu Mengenbegrenzungen - einfach zu kontrollieren: Wurde Salz verwendet oder nicht? Die verfügbaren Alternativen wie Sand, Splitt, Ton- oder Lavagranulat sind umweltverträglich und haben sich in vielen Städten bereits bewährt. Sie sind in der Anschaffung oft günstiger als Streusalz und können nach dem Winter sogar aufgenommen und wiederverwendet werden. Die ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) zeigt, dass auch das nachträgliche Entfernen des Granulats praktikabel ist - in der Saison 2018/19 wurden dort 630 Tonnen Granulat eingesetzt und wieder aufgenommen. Dies ist auch aus ökologischer Sicht dringend geboten: Streusalz verhindert die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch Pflanzen, zerstört die für Bäume lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen, belastet das Grundwasser und schädigt die Bodenstruktur nachhaltig. Die zunehmende Bedeutung von Bäumen und insbesondere älteren Bäumen mit ihrer großen Kronenabdeckung sollte vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Klimaanpassung stärker berücksichtigt werden. Die bekannten, von der FES vorgebrachten Bedenken bezüglich des Verzichts auf Feuchtsalz (höhere Kosten, längere Umlaufzeiten, schlechtere CO2-Bilanz) sollten in einem Pilotprojekt überprüft werden. Die jahrzehntelangen Erfahrungen aus Wiesbaden belegen bereits, dass - ein klares Verbot mit definierten Bußgeldern Rechtssicherheit schafft; - auch städtische Liegenschaften und Aufgaben erfolgreich auf alternative Streumittel umgestellt werden können; - eine gute Kommunikationsstrategie (wie die Wiesbadener Kundenzeitschrift "Orange") bei der Umsetzung eines Verbots hilft; - vor einem solchen Hintergrund Verstöße effektiv kontrolliert und geahndet werden können. Wenn unsere Nachbarstadt seit über 30 Jahren erfolgreich ohne privates Streusalz auskommt, sollte Frankfurt diesem Beispiel folgen können. Dieses Bild aus dem Januar 2025 zeigt keinen Schnee, sondern privat gestreutes Salz (Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 26.01.2023, F 1313 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 178 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5857, 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 20.03.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-Straße

20.02.2025 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6583 entstanden aus Vorlage: OF 834/3 vom 05.02.2025 Betreff: Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-Straße Vorgang: V 840/24 OBR 3; ST 791/24 Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Wie ist der aktuelle Stand bzgl. des Bebauungsplanes 903? b) Welche Bebauung wird künftig auf dem Grundstück realisierbar sein? In der Stellungnahme vom 19.04.2024, ST 791, wurde eine ausstehende Stellungnahme des Hessischen Sozialministeriums erwähnt, die mittlerweile vorliegen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.01.2024, V 840 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 791 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 792

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße

20.02.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6579 entstanden aus Vorlage: OF 835/3 vom 19.02.2025 Betreff: Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße Vorgang: NR 974/14 CDU/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14; OM 5722/24 OBR 3; ST 1811/24 Der Magistrat wird gebeten, den Gaslichtmast gegenüber der Einmündung der Gluckstraße in die Neuhofstraße unabhängig von der späteren Umstellung von Gas auf LED wieder aufzubauen. Er wurde durch die beauftragte Firma zur Wasserkanalsanierung vor einigen Jahren beseitigt und durch eine senkrechte Bauleuchte ersetzt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1811, schreibt der Magistrat: "Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen." Der Magistrat muss der Anregung entsprechen, da ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, mit seinen beschlossenen Ergänzungen aus dem Antrag der CDU- und GRÜNEN-Fraktion vom 18.07.2014, NR 974, für den "Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mittleren Nordends" zum Erhalt der historischen Gasleuchten in Frankfurt ihn zur Umrüstung der historischen Gasleuchten verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.07.2014, NR 974 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5722 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1811 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern

20.02.2025 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6578 entstanden aus Vorlage: OF 826/3 vom 02.02.2025 Betreff: Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern Vorgang: OM 5041/24 OBR 3; ST 921/24; B 437/24 Die Stalburg und ihr Garten mit wertvollem Baumbestand ist eine der letzten unversiegelten und begrünten Baulücken im dicht besiedelten Nordend und gehört zu den bedeutenden identitätsstiftenden Orten im Stadtteil. In der Anregung vom 25.01.2024, OM 5041, bat der Ortsbeirat 3 den Magistrat unter anderem, Möglichkeiten zum Erhalt der Baumgruppe und der Freiflächen zu eruieren. In seiner Antwort (Stellungnahme vom 13.05.2024, ST 921) verwies der Magistrat neben dem Denkmalschutz eines Gebäudes in der Nachbarschaft auf die städtische Freiraumsatzung. Diese ist jedoch nicht geeignet, Freiflächen vor einer Bebauung zu schützen, sondern stellt nur Anforderungen an die Bepflanzung von Freiflächen, die in einem neuen Bauantrag definiert werden. Auch der Denkmalschutz eines benachbarten Gebäudes erzeugt keine Sicherheit, dass im Falle einer Bebauung des Areals kein Kompromiss gefunden würde, der diese letztlich doch zulassen würde. In seinem Bericht vom 02.12.2024, B 437, weist der Magistrat noch einmal darauf hin, dass der geltende Bebauungsplan NW 21b Nr 1 in dem betreffenden Bereich ein allgemeines Wohngebiet festsetzt und damit weder eine kulturelle Nutzung noch ein Schutz von Garten und Baumbestand gewährleistet ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu prüfen und ggf. zu ergreifen, die geeignet sind, um das Grundstück und seinen Baumbestand vor einer Bebauung zu schützen. Denkbar aus der Sicht des Ortsbeirats wäre etwa, den Teilbereich des Grundstücks der Stalburg aus dem dort geltenden Bebauungsplan NW 21b Nr 1 herauszunehmen und einen neuen Bebauungsplan für das Areal aufzustellen, in dem die Freiflächen und Bäume festgesetzt werden. Ziel der Überlegungen und Maßnahmen soll es sein, die kulturelle Nutzung sowie den Garten und seinen Baumbestand langfristig zu erhalten und gegen eine Nachverdichtung abzusichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5041 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 921 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 437 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1396 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Erhalt des denkmalgeschützten Wasserturms Eschersheim

20.02.2025 · Aktualisiert: 07.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6569 entstanden aus Vorlage: OF 939/9 vom 05.02.2025 Betreff: Erhalt des denkmalgeschützten Wasserturms Eschersheim Das polygonale Mansard dach des Wasserturms ist stark einsturzgefährdet, was eine akute Gefahr für das Bauwerk selbst sowie für die umliegende Umgebung bedeutet. Aufgrund der bestehenden Risiken wurde das Betreten des Turms sowie des angrenzenden Geländes bereits untersagt. Der historische Turm stellt ein bedeutendes kulturelles Erbe dar und ist ein wesentliches Wahrzeichen des Stadtteils. Der Magistrat wird gebeten, umgehend Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung des denkmalgeschützten Wasserturms in Eschersheim einzuleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 557 Beratung im Ortsbeirat: 9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17

20.02.2025 · Aktualisiert: 03.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6564 entstanden aus Vorlage: OF 930/9 vom 05.02.2025 Betreff: Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Im Zusammenhang mit dem weitgehend fertiggestellten Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 wird der Magistrat gebeten, zu den folgenden Ziffern zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde trotz deutlicher Abweichung von der erteilten Baugenehmigung und trotz Ablehnung eines entsprechenden Änderungsantrages des Bauantragstellers durch die Bauaufsicht der Neubau tatsächlich in der Mitte des Jahres 2024 ab dem zweiten Obergeschoss ohne das allein genehmigte und sich in die Umgebung einfügende Mansarddach ohne vorliegende Baugenehmigung ab dem zweiten Obergeschoss errichtet? 2. Warum hat die Bauaufsicht zugelassen, dass praktisch unter ihren Augen der Neubau ab dem zweiten Obergeschoss in der realisierten Form ohne formell vorliegende und sogar abgelehnte Baugenehmigung errichtet wurde? 3. Warum hat die Bauaufsicht zugelassen, dass der tatsächlich errichtete Neubau - in der realisierten und sich mit dem Baukörper nicht in die bauliche Umgebung einfügenden Version - errichtet werden konnte? Begründung: 1. Entgegen den Anträgen des Ortsbeirats 9 wurden die Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 abgerissen und durch einen anders strukturierten Neubau überwiegend in Sichtbetonbauweise ersetzt. 2. Baurechtlich derzeit bestandskräftig genehmigt ist allein ein Neubau mit einem definierten Mansarddach-Aufbau, welcher sich im Wesentlichen in die Umgebung einfügen würde. Die Umgebung wird geprägt dadurch, dass sich das Baugrundstück in einer Siedlung mit ursprünglich 27 Gebäuden befindet, die 1927 auf Grundlage einer übergreifenden Gesamtplanung als Lehrersiedlung errichtet wurde. Die Gestaltung des Neubaus fügt sich nicht in diese Umgebung ein. Das sieht auch das Rechtsamt der Stadt Frankfurt so (Zeichen 30.4 Bau/Kk-Mechtildstraße 38-40). Zu der Gesamtplanung der Siedlung gehörten auch die auf dem Baugrundstück abgerissenen Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17. Bauherr im Jahr 1927 war seinerzeit der Frankfurter Lehrerverein. Dieser Verein wurde in der Zeit zwischen 1933 und 1936 auf Betreiben der Nationalsozialisten aufgelöst. Mit der Planung der Wohnsiedlung des Frankfurter Lehrervereins war der Architekt Ludwig Bernoully, einer der bedeutendsten Frankfurter Architekten, betraut. Er gehörte zum Kreis des Neuen Bauens um den damaligen Baudezernenten Ernst May. 3. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, dass er das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll einstufe und u. a. in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung sehe. Insoweit ist seither nichts geschehen. Das Hessische Landesamt für Denkmalpflege hat die Denkmaleigenschaft des Ensemble Lehrersiedlung nach Angabe nur deshalb verneint, weil es in den fast hundert Jahren des Bestehens der Lehrersiedlung zu Veränderungen gekommen sei. Als erhaltenswert wurden insbesondere die überwiegend noch vorhandenen Tonnenwalmdächer in sog. Zollinger-Bauweise bezeichnet. Maßnahmen des Denkmalamtes der Stadt zur sachdienlichen Beratung der Hausbesitzer in Sachen Denkmalschutz sind seit Jahrzehnten nicht erfolgt. 4. Unter den Augen der Bauaufsicht wurde seit 2024 formell der baurechtswidrige Teil des Neubaus unter anderem ab dem zweiten Obergeschoss errichtet. Hier stellt sich die Frage, warum ein ohne vorliegende Baugenehmigung errichteter Gebäudeteil (umgangssprachlich auch Schwarzbau genannt) von der Bauaufsicht zugelassen und ermöglicht wurde. Bildteil Neubau Stand 11/ 2024 Vor dem Abbruch Altbau Stand 2019 Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 871

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

OIB-Anträge - Sachstandsanfrage

19.02.2025 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2025, OF 949/9 Betreff: OIB-Anträge - Sachstandsanfrage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welchen Stand der Umsetzung bzw. Abrechnung folgende Maßnahmen erreicht haben: 1. OIB 437/2020 (Bücherschrank Sinaipark) 2. OIB 438/2020 (Erläuterungstafel Herkulesstatue Am Weißen Stein) 3. OIB 441/2020 (Förderung der Initiative "Stolpersteine") 4. OIB 154/2022 (Außenbereich IGS Eschersheim) 5. OIB 157/2022 (Außenbereich Heinrich-Seliger-Schule) 6. OIB 183/2022 (Außenbereich IGS Eschersheim) Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn bis zum 31.05.2025 eine aussagekräftige Stellungnahme des Magistrats vorläge, um ggf. über eine anderweitige Verwendung des Budgets entscheiden zu können. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1132 2025 Die Vorlage OF 949/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 13

Glasfasernetz Nieder-Erlenbach

18.02.2025 · Aktualisiert: 15.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6559 entstanden aus Vorlage: OF 194/13 vom 04.02.2025 Betreff: Glasfasernetz Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, sich bei dem beauftragten Glasfaserunternehmen dafür einzusetzen, dass der Netzausbau auch in Nieder- Erlenbach endlich startet. Begründung: Nieder-Erlenbach ist beim Ausbau des Glasfasernetzes abgehängt. Hausanschlüsse mit mehr als 1 Gbit/s Bandbreite sind ohne Fernsehkabel nicht zu bekommen. Zudem sind nicht alle Haushalte an das TV-Kabelnetz angeschlossen. Das mit dem Ausbau des Glasfasernetzes in Frankfurt beauftragte Unternehmen muss endlich einen Zeitplan für den Anschluss im Stadtteil vorlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 590

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Umgestaltung Töngesgasse

18.02.2025 · Aktualisiert: 11.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6555 entstanden aus Vorlage: OF 1535/1 vom 03.02.2025 Betreff: Umgestaltung Töngesgasse Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob die metallene Umzäunung, die um einige der neu angelegten Grünflächen errichtet wurde, dauerhaft bestehen bleiben soll. Zudem wird der Magistrat gebeten, im Eingangsbereich des Aldi-Marktes einen Abfallbehälter mit Aschenbecher sowie einen weiteren Abfallbehälter im Bereich der Einmündung zum Schärfengäß chen aufzustellen. Begründung: Im Rahmen der jüngeren Umgestaltungsmaßnahmen in der Töngesgasse wurden einige der neu angelegten Grünflächen mit Metallzäunen umzäunt. Diese Zäune sollten nur so lange bestehen bleiben, wie sie als Aufwuchsschutz erforderlich sind, da sie dem Straßenbild abträglich sind und außerdem die Reinigung der umzäunten Flächen erschweren. Im Eingangsbereich des Aldi-Marktes besteht ausweislich der dort festzustellenden Vermüllung des Bürgersteigs und der Grünfläche ein großes Bedürfnis nach einem Abfallbehälter mit der Möglichkeit der Entsorgung von Zigarettenkippen. Auch an der Einmündung zum Schärfengäßchen fehlt ein Abfallbehälter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 911 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Vertikalbegrünung Museum für Moderne Kunst (MMK)

18.02.2025 · Aktualisiert: 23.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6552 entstanden aus Vorlage: OF 1528/1 vom 28.01.2025 Betreff: Vertikalbegrünung Museum für Moderne Kunst (MMK) Vorgang: OM 6126/20 OBR 1; ST 1730/20 Der Magistrat wird gebeten , dafür Sorge zu tragen, dass vor der Fassade des Museums für Moderne Kunst (MMK) in der Berliner Straße eine freistehende, intensiv begrünte Konstruktion errichtet wird, die die denkmalgeschützte Fassade nicht beeinträchtigt. Begründung: In der Stellungnahme vom 25.09.2020, ST 1730, hat der Magistrat dargelegt, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht und entsprechend seiner bauzeitlichen Konzeption und Gestaltung erhalten und gepflegt werden muss. Die Untere Denkmalbehörde stimmt in vergleichbaren Fällen einer direkten Fassadenbegrünung meist nicht zu. Im Zuge des Klimawandels und sehr heißer Sommer müssen kühlende Lösungen gefunden werden, die auch mit dem Denkmalschutz in Einklang gebracht werden. Um das Kleinklima in der sich aufwärmenden Stadt zu verbessern, sind Fassadenbegrünungen und vertikale Pflanzflächen notwendig. Eine vom Gebäude unabhängige, vertikale Begrünung in der Berliner Straße würde sowohl mikroklimatische, luftreinigende als auch gestalterische Verbesserungen bewirken und die Aufenthaltsqualität für die Menschen deutlich verbessern. Damit bliebe das Gebäude, bis auf eine mögliche Verankerung am Dach, in seiner subjektiven Schönheit völlig unangetastet. Beispielbild: OMC°C Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6126 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1730 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 670

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Fernwärme als Teil der Wärmeplanung für Bornheim

18.02.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6519 entstanden aus Vorlage: OF 471/4 vom 22.01.2025 Betreff: Fernwärme als Teil der Wärmeplanung für Bornheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit Fernwärme als Wärmequelle für Bornheim, insbesondere das nördliche Bornheim im Bereich der Inheidener Straße, in die Planung einbezogen werden kann. Der städtische Energieversorger Mainova verfolgt derzeit offensichtlich kein solches Ausbauprojekt für Bornheim (siehe: https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/ueber-uns/waerme-stromversorgung/fernwaer me). Begründung: Einige Bürgerinnen und Bürger Bornheims stellen sich (und dem Ortsbeirat) die Frage, wie sie künftig ihre Wohnungen ohne fossile Energieträger heizen können. Fernwärme gilt als attraktive Alternative, da diese in Zukunft klimaneutral, kostengünstig und verlässlich sein soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1107 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Kulturcampus Bockenheim vor der Realisierung - Die HfMDK ist zentraler Baustein des Kulturcampus

17.02.2025 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6532 entstanden aus Vorlage: OF 1076/2 vom 31.01.2025 Betreff: Kulturcampus Bockenheim vor der Realisierung - Die HfMDK ist zentraler Baustein des Kulturcampus Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat - nach abgeschlossener Prüfung der für die HfMDK eingereichten Bauvoranfrage - über den aktuellen Stand des Ansiedlungsvorhabens der Hochschule auf dem Kulturcampus zu informieren. Gebeten wird zugleich darum, dem Ortsbeirat die Studie (ABG/Speer 2024) zu Umbau und Umnutzung des Juridicums baldmöglichst zur Kenntnis und zur Diskussion zu geben. Der Ortsbeirat lädt hierfür zu einer öffentlichen Vorstellung in die Bürgerfragestunde ein. Die Ansiedelung der HfMDK wird seitens des Ortsbeirates als zentraler Baustein für die finale Realisierung des Kulturcampus betrachtet: Der Campus Bockenheim muss Hochschulcampus bleiben. Der Magistrat und die hessische Landesregierung werden daher eindringlich gebeten, die Ansiedlung dieser Frankfurter Hochschule am Kulturcampus auch unter angepassten Bedingungen zu ermöglichen und eine Abwanderung der Hochschule zu verhindern. Der Ortsbeirat bekräftigt seine Unterstützung der bereits seit vielen Jahren vorhandenen zivilgesellschaftlichen Zwischennutzungen auf den Arealen südlich und nördlich der Bockenheimer Landstraße. Zudem begrüßt der Ortsbeirat die vom Magistrat ergriffenen Maßnahmen zur Einrichtung des Schirn-Interims in der Dondorf-Druckerei sowie zur Zwischennutzung der ehemaligen Kunstbibliothek, die ohne das Engagement zahlreicher zivilgesellschaftlicher Initiativen noch vor kurzer Zeit nicht vorstellbar waren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 852 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim

17.02.2025 · Aktualisiert: 19.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6516 entstanden aus Vorlage: OF 226/14 vom 08.02.2025 Betreff: Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim Vorgang: V 513/22 OBR 14; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße Altkönigblick zu machen. In seiner Stellungnahme vom 07.06.2024, ST 1137, teilte der Magistrat folgenden Sachverhalt mit: "Die Festlegung konkreter Bauvorhaben erfolgt unter Beachtung und Abwägung der Bedarfslage vor Ort und einsatztaktischer Kriterien." Da bisher weder ein Zeitplan genannt noch eine Liste der abzuarbeitenden Vorhaben vorgelegt wurden, fordert der Ortsbeirat den Magistrat darüber hinaus auf, - eine Liste vorzulegen, in welcher Reihenfolge der Bau der zur Realisierung anstehenden Gerätehäuser erfolgen soll; - falls es keine solche Liste gibt, eine solche zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen; - zu begründen, was die in der Stellungnahme ST 1137 genannten Stellen daran hindert, dies zu tun. Begründung: Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt, da das bestehende Feuerwehrgerätehaus hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr entspricht noch sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren lässt. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Zweieinhalb Jahre nach dem Grundstückserwerb in der Straße Altkönigblick durch das BKRZ fordert der Ortsbeirat eine nachvollziehbare Einschätzung "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts", wann denn endlich mit dem Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses für Harheim zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 811

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Sossenheim: Ansiedlung eines Nahversorgers im Areal der DunantSiedlung vorantreiben

11.02.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6505 entstanden aus Vorlage: OF 1159/6 vom 25.01.2025 Betreff: Sossenheim: Ansiedlung eines Nahversorgers im Areal der Dunant-Siedlung vorantreiben Die Dunant-Siedlung im Frankfurter Stadtteil Sossenheim zählt etwa 3.400 Bewohner in mehr als 1.200 Wohneinheiten, die damit einen erheblichen Anteil der Bevölkerung des Stadtteils ausmachen (rund 20 Prozent). Besonders ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen haben in diesem Gebiet mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs zu kämpfen. Aktuell gibt es im Umfeld der Siedlung keinen adäquaten Nahversorger (außer zwei Kioskgeschäfte), was viele Menschen dazu zwingt, weite Wege mit dem Auto oder dem ÖPNV zurückzulegen, um ihre Einkäufe zu erledigen. Die Möglichkeit einer wohnortnahen Versorgung würde nicht nur die Lebensqualität der Anwohner deutlich steigern, sondern den Autoverkehr verringern und damit die Umweltbelastung reduzieren. In der am anderen Ende Sossenheims gelegenen Carl-Sonnenschein-Siedlung konnte bereits eine Lösung für ein ähnliches Problem gefunden werden: Dort wurde die Errichtung eines Aldi-Markts angekündigt, der den Anwohnern eine wohnortnahe Versorgung ermöglicht. Dieses positive Beispiel zeigt, dass durch die gezielte Unterstützung von Investoren und die Identifikation geeigneter Flächen eine nachhaltige Lösung geschaffen werden kann. Unter Einbeziehung der oben genannten Ausführungen wird der Magistrat gebeten, folgende Anregungen umzusetzen: 1. Standortprüfung: Es sollen geeignete Flächen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der Dunant-S iedlung identifiziert werden, die sich für die Ansiedlung eines Nahversorgers eignen. 2. Bedarfsanalyse: Eine detaillierte Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung ist durchzuführen, die die demografische Struktur der Siedlung, die Mobilitätsbedürfnisse der Bewohner und mögliche Betreiberkonzepte berücksichtigt. 3. Förderung privater Investoren: Der Magistrat wird gebeten, Investoren oder Betreiber gezielt anzusprechen und bei der Ansiedlung eines Nahversorgers zu unterstützen, etwa durch städtische Förderprogramme. Das Beispiel der Carl-Sonnenschein-Siedlung zeigt, dass durch gezielte Maßnahmen eine Lösung möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 671 Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Baustopp im Nieder Kirchweg 11 klären und für zügigen Weiterbau einsetzen

11.02.2025 · Aktualisiert: 06.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6502 entstanden aus Vorlage: OF 1156/6 vom 27.01.2025 Betreff: Baustopp im Nieder Kirchweg 11 klären und für zügigen Weiterbau einsetzen Auf der großen Baustelle im Nieder Kirchweg 11 wird seit fast einem Jahr nicht mehr weitergebaut. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich mit dem Eigentümer der unfertigen Gebäude in Verbindung zu setzen und auf eine Wiederaufnahme der Bautätigkeiten hinzuwirken. Begründung: Seit fast einem Jahr geht es an der Baustelle im Nieder Kirchweg Nummer 11 mit drei größeren Gebäuden in fortgeschrittener Bebauung nicht mehr voran. Die Gebäude sind mit einem Bauzaun umzäunt. Bauschuttcontainer, Müll und Baumaterialen liegen bzw. stehen unordentlich herum. Die Gebäude scheinen alle schon eingebaute Fenster zu haben. Vereinzelte noch nicht verglaste Öffnungen im Keller sind mit Brettern zugenagelt. Nachbarn fragen sich, warum es an dieser Stelle nicht vorangeht. Das Grundstück macht einen unordentlichen und verwahrlosten Eindruck. Es sollte zeitnah geklärt werden, wie es mit dem Grundstück und seinen "Bauruinen" nun weitergeht. Das Grundstück sollte auf keinen Fall in den folgenden Jahren in diesem Zustand verbleiben und nicht zu einem Schandfleck in Nied werden. Nichts geht mehr im Nieder Kirchweg 11 - und das seit fast einem Jahr. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 719

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken

11.02.2025 · Aktualisiert: 06.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6501 entstanden aus Vorlage: OF 1155/6 vom 27.01.2025 Betreff: Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken Der Magistrat wird gebeten, auf den oder die Eigentümer der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a einzuwirken, um - die nach etlichen Jahren noch immer nicht fertiggestellten Bauabschnitte an den Gebäuden fertigzustellen; - die fehlenden Grundstücksarbeiten zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen und schlussendlich den Bauzaun zu entfernen. Begründung: In den beiden Häusern der Oeserstraße 28 und 28a sind bereits seit ca. 2018 Mieter/Eigentümer eingezogen. Allerdings sind bestimmte Gebäudeabschnitte immer noch nicht baulich fertiggestellt worden (siehe Foto). Dazu gehören auch noch fehlende Abschlussarbeiten am Garten der Grundstücke. Seit Jahren werden die Grundstücke zur Oeserstraße immer noch von einem Bauzaun umzäunt. Dort wird aber seit Jahren nicht mehr gebaut. Die Bewohner leben auch schon in den Häusern. Teilweise sieht es dort aber immer noch wie auf einer Baustelle aus. Das sollte die nächsten Jahre nicht so bleiben, weil der Bereich unfertig, unsauber und ungepflegt aussieht. Die Stadt sollte darum auf die Eigentümer einwirken, nun zeitnah die noch fehlenden Arbeiten nachzuholen und den Bauzaun abzubauen. Seit Jahren bewohnt, aber immer noch nicht fertig gebaut. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 868 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 63

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Zeitgemäßes kritisches Erinnern

11.02.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6500 entstanden aus Vorlage: OF 1151/6 vom 24.01.2025 Betreff: Zeitgemäßes kritisches Erinnern Der Magistrat wird gebeten, möglichst bald im Frankfurter Westen eine Veranstaltung zur zeitgemäßen Erinnerungskultur und -politik aus Sicht der Stadt Frankfurt und der Kommission für Erinnerungskultur durchzuführen. Im zweiten Schritt ist eine zeitgemäße Platzgestaltung unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Begründung: Geschichtsschreibung ist immer ein Kind ihrer Zeit und spiegelt oft die Ansichten der Machthabenden oder Privilegierten wider. Dies gilt auch für Denkmale, Straßennamen und Kunstwerke, die mit bestimmten historischen Ereignissen verknüpft sind. Die objektive Beurteilung unter Berücksichtigung der gesamten Auswirkungen von Ereignissen und deren Protagonisten muss daher aus verschiedenen Blickwinkeln und immer wieder geschichtlich aktuell eingeordnet werden. Besonders die Erinnerungskultur vergangener Zeiten und ihre Zeugnisse im Stadtraum müssen kritisch beleuchtet und eingeordnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 772 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1808

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Planungsstatus für den Ausbau des Glasfasernetzes

11.02.2025 · Aktualisiert: 27.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6482 entstanden aus Vorlage: OF 989/10 vom 27.01.2025 Betreff: Planungsstatus für den Ausbau des Glasfasernetzes Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob, inwieweit bzw. wann und welche Bereiche/Quartiere Eckenheims für den Ausbau des Glasfasernetzes vorgesehen sind. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main ist mittlerweile Mitglied in der Gigabitregion FrankfurtRheinMain. Dadurch soll ein nahezu vollständiger Ausbau (90 Prozent aller Haushalte) bis 2030 erreicht werden. Es ist kaum möglich, verlässlich in Erfahrung zu bringen, ob, inwieweit bzw. wann und welche Bereiche/Quartiere Eckenheims für den Ausbau an das Glasfasernetz vorgesehen sind. Dies gilt für Geschäftskunden wie auch Privatkunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 828

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Chance nutzen - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortentwicklung durch die Stadt Frankfurt

10.02.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.02.2025, OA 525 entstanden aus Vorlage: OF 701/11 vom 09.02.2025 Betreff: Chance nutzen - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortentwicklung durch die Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Verkaufsprozess um das 42,8 Hektar große Areal an der Hanauer Landstraße ein Vorkaufsrecht genutzt werden kann, um den Industriepark zu erwerben. Der Erwerb dieses Geländes bietet eine einmalige Chance für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Geländes im Frankfurter Osten und die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen in der Stadt. Begründung: Der Presse ist zu entnehmen, dass der Verkauf des Areals an die Lugman Group gescheitert ist. Die Zukunft der ansässigen Unternehmen ist dadurch weiterhin aufgrund der fehlenden Planungssicherheit ungewiss. Der Stadt Frankfurt bietet sich nun erneut die einmalige Chance, durch den Erwerb dieser Fläche eine nachhaltige Wirtschafts- und Standortentwicklung zu forcieren, umzusetzen sowie die Voraussetzungen dafür langfristig festzulegen. Dies wäre die konsequente Weiterentwicklung einer nachhaltigen Stadtpolitik, welche mit dem Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" startete und mit dem Erwerb des Industrieparks Fechenheim gefestigt und vertieft werden würde. Das Konzept könnte als ein Leuchtturmprojekt wirken, auch über Hessen hinaus. Die Stadt Offenbach hat vor einiger Zeit das ehemalige Allessa-Industriegelände in Offenbach erworben und mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" von Bund und Land das bisherige Gelände in einen modernen und nachhaltigen Innovationscampus umgewandelt. Mittlerweile haben sich auch Firmen aus dem Industriepark Fechenheim bereits Flächen gesichert. Um einer weiteren Abwanderung entgegenzusteuern, sollte geprüft werden, ob der Erwerb durch die Stadt Frankfurt möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5986, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 23-11

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen

10.02.2025 · Aktualisiert: 30.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.02.2025, OA 524 entstanden aus Vorlage: OF 695/11 vom 15.01.2025 Betreff: Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen repräsentativen Eingang zur Stadt Frankfurt planerisch neu zu entwickeln. Dieser Bereich des Mainkurbahnhofs liegt zwischen den Gleisanlagen und der Hanauer Landstraße. Der Bereich soll für Wohnzwecke, Bildungszwecke und für kleinteilige Gewerbeansiedlungen entwickelt werden. Begründung: Der Bahnhof "Frankfurt-Mainkur" wird durch die S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" ersetzt. Derzeit ist der Ort bereits trostlos und es befinden sich dort drittklassige Lagerhallen, abgestellte Container, wilde Abfallhalden und Altautos. Die Gewerbeflächen sind zum Teil schlecht genutzt. Dieser Bereich ist der erste Eindruck, den Autofahrer von der Stadt Frankfurt bekommen, wenn sie durch das Ost-Tor über die Hanauer Landstraße in Richtung Innenstadt fahren. Es wird immer wieder vom Bedarf für weiteren Wohnraum und von fehlenden Flächen für Schulen gesprochen und an dieser Stelle liegt noch ein großes Gebiet völlig brach. Ein Teil der nordöstlichen Flächen befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn, doch könnten diese Flächen im Rahmen des Ausbaus der S-Bahn-Strecke der Nordmainischen S-Bahn seitens der Stadt Frankfurt akquiriert werden. Der Eigentümer einer größeren Fläche an der Hanauer Landstraße - ehemaliger Kfz-Betrieb - würde dort zum Beispiel ebenfalls gerne Wohnraum schaffen. Diese Fläche, verbunden mit den städtischen Flächen, würde eine erste gute Basis für eine Entwicklung des Gebietes bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1042 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 524 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 524 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5854, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Leitlinien für die Ansiedlung von Rechenzentren so früh wie möglich in einer Sitzung des Ortsbeirats 11 vorstellen

10.02.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6471 entstanden aus Vorlage: OF 700/11 vom 30.01.2025 Betreff: Leitlinien für die Ansiedlung von Rechenzentren so früh wie möglich in einer Sitzung des Ortsbeirats 11 vorstellen Vorgang: B 5/25 Der Magistrat wird gebeten, die o. g. in Abstimmung befindlichen Leitlinien so schnell wie möglich in einer Sitzung des Ortsbeirats 11 vorzustellen und Hinweise des Ortsbeirats aufzunehmen. Begründung: Der Ortsbezirk 11 ist in besonders hohem Ausmaß von den städtebaulichen Umständen, den Emissionen und anderen Umweltauswirkungen von Rechenzentren betroffen. Der Ortsbeirat hat daher das dringende Anliegen, an der Formulierung der Leitlinien mitzuwirken. Nachrichtlich ein Auszug aus dem o. g. Bericht B 5: "Mit der Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022 (§ 1838) eine städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Rechenzentren. In diesem Zuge wurde der Magistrat damit beauftragt, Standards für die städtebauliche Qualität von Rechenzentren und deren nachhaltigen, ressourcensparenden Bewirtschaftung zu entwickeln. Mit den Leitlinien werden Forderungen und Empfehlungen formuliert, die als Richtschnur für Bauleitplanverfahren, Bauberatungen, Verträge und das allgemeine Handeln der Stadtverwaltung fungieren, um Rechenzentren stadtraum- und klimaverträglich zu integrieren. Darüber hinaus enthalten die Leitlinien weitere Kriterien zum nachhaltigen Handeln bei Planung, Bau und Betrieb von Rechenzentren. Die Leitlinien wurden mit der Branche und weiteren Stakeholdern diskutiert und befinden sich im städtischen Abstimmungsprozess." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 5 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1081 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks „Fechenheim“

10.02.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6464 entstanden aus Vorlage: OF 685/11 vom 23.01.2025 Betreff: Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks "Fechenheim" Vorgang: OM 5788/24 OBR 11; ST 2/25 Der Magistrat wird gebeten, die Trassenführung zu dem geplanten Umspannwerk auf dem ehemaligen Samson-Gelände, welche über Fechenheimer Gelände führen soll, rechtzeitig offenzulegen und dem Ortsbeirat 11 proaktiv vorzustellen. Begründung: Die Stellungnahme ST 2 ist nicht aussagekräftig und lässt den Ortsbeirat mit offenen Fragen zurück. Sobald die Informationen dem Magistrat vorliegen, soll dieser frühzeitig und proaktiv auf den Ortsbeirat zukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5788 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 2 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 685 Aktenzeichen: 60-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Sachstand Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße

04.02.2025 · Aktualisiert: 07.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 929/9 Betreff: Sachstand Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand des Bauvorhabens an der Ecke Spenerstraße/Mechthildstraße zu berichten. Insbesondere wird um Auskunft gebeten, ob die ausgeführte Bebauung von der ursprünglichen Baugenehmigung abweicht und falls ja, wie der Magistrat damit umzugehen gedenkt. Dies ist grade für dann von Bedeutung, falls keine nachträgliche Baugenehmigung für die Abweichung erteilt wird - was der Ortsbeirat sehr begrüßen würde, da er sich eine Gestaltung gewünscht hat, die dem besonderen Character des Viertels angemessen wäre und es für nicht akzeptabel hält, falls die wenigen diesbezüglichen Auflagen der Bauaufsicht ignoriert wurden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich bereits 2022 für den Erhalt des ursprünglichen Gebäudes bzw. für eine Erhaltungssatzung eingesetzt. Nachdem der Abriss genehmigt wurde, ist nun ein Neubau entstanden. Anwohnende haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass das fertiggestellte Gebäude möglicherweise von der ursprünglich genehmigten Planung abweicht. Da die städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle von größerem öffentlichem Interesse ist, bittet der Ortsbeirat um Aufklärung der Situation. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1130 2025 Die Vorlage OF 929/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) Aktenzeichen: 63-0

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Digitalisierung von Verwaltungsleistungen

02.02.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1540/1 Betreff: Digitalisierung von Verwaltungsleistungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, welche Verwaltungsleistungen im Jahr 2024 digitalisiert wurden und welche für das Jahr 2025 planmäßig noch vorgesehen sind. Begründung: Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen trägt zur Modernisierung des öffentlichen Sektors bei und verbessert die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger. Auch wenn die Fristen das alten OZG nicht eingehalten wurden, gelten dessen Ziele, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, weiterhin. Das neue OZG gilt seit dem 24.07.2024. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 36 Die Partei stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1540/1 nicht zu befassen. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1540/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Befassung mit der Vorlage)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Bewerbung für das Landesprogramm „Ab in die Mitte - Bring wieder Leben in die Stadt“ für AltSeckbach

26.01.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 699/11 Betreff: Bewerbung für das Landesprogramm "Ab in die Mitte - Bring wieder Leben in die Stadt" für Alt-Seckbach Der Ortsbeirat begrüßt die Bewerbung "Bringt Leben ins Dorf - 7 Impulse für Seckbachs Mitte!" im Rahmen des Landesprogrammes Ab-die-Mitte "bringt Leben ins Dorf" und bezuschusst im Falle, dass die Bewerbung berücksichtigt wird, diese mit 10% der Gesamtkosten, maximal 1500 €. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Wie im Werkstattgespräch mit dem Ortsbeirat am 21.1. 2025 vorgestellt, möchte das Forum lebendiges Seckbach auch im Jahr 2025 aktiv die alte Dorfmitte Alt-Seckbach beleben mit Aktionen wie "Öffnet das Rathaus", "Hofkultur-Musik öffnet die Hoftore", "Stärkt die Mitte- kauft nebenan", "Mitte macht Markt", "Kreative Lösungen für die Bauphase". Details und eine Kostenaufstellung stellt das Forum in der Ortsbeiratssitzung vor. Im Jahr 2024 wurde ein Preis i.H. v. 7.500€ (beantragt waren 12.000€) vergeben und der OBR hat dementsprechend mit 750€ das Forum gefördert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 376 2025 Die Vorlage OF 699/11 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE, SPD, CDU und Linke mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "begrüßt" durch das Wort "unterstützt" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts?

25.01.2025 · Aktualisiert: 25.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2025, OF 1154/6 Betreff: Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts? Mit Datum vom 17. Januar 2025 teilte das Justizministerium im Rahmen einer Pressemitteilung mit, dass das Amtsgericht Frankfurt Höchst wohl bis zum Jahr 2028 aufgelöst und die bestehende Frankfurter Gerichtsbarkeit integriert werden soll. Zur angedachten Sanierung des 1867 erbauten Gerichtsgebäudes, die bis ins Jahr 2026 vollzogen werden sollte, wird es daher nicht mehr kommen. Die dadurch bedingte eigentliche Übergangsnutzung des ehemaligen Finanzamtes wird mangels Umbaus ebenfalls seitens des Amtsgerichts nicht realisiert. Das Finanzamtsgebäude hat daher faktisch keine Verwendung mehr. Unter Einbeziehung der oben genannten Ausführungen möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen durch Herantritt an die Hessische Landesverwaltung zu klären: - Wie soll das ehemalige Finanzamt, dass bisher als Übergangsquartier für die Bediensteten des Höchster Amtsgerichts während der Umbauphase vorgesehen war, nun genutzt werden? Gibt es Alternativpläne? - Wie soll das 1867 erbaute Amtsgerichtsgebäude nach Schließung im Jahre 2028 weiterverwendet werden? Gibt es hierzu bereits Pläne? - Seit mehr als zwei Jahren sind um das Gerichtsgebäude Gerüste zur Absicherung der sanierungsbedürftigen Fassade aufgestellt. Wird unabhängig von der Einstellung der Sanierung die angekündigte Außensanierung weiterverfolgt, um zeitnah ein Abbau der Gerüste erzielen zu können? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1120 2025 Die Vorlage OF 1154/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Festhalten an den Plänen zur Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Niederrad

24.01.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6460 entstanden aus Vorlage: OF 1314/5 vom 20.01.2025 Betreff: Festhalten an den Plänen zur Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Niederrad Vorgang: M 90/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an den Plänen zur Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Niederrad aus dem Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 90, festgehalten wird. Maßgeblich sollen die offene Gestaltung hin zur katholischen Kirche, die Versetzung des Wochenmarkts auf den Platz, die Boule-Bahn sowie die Planungen zum Spielplatz weiterhin umgesetzt werden. Die dem Ortsbeirat 5 vorgestellte neue Planung spiegelt nicht die Wünsche der Bürgerschaft wider. Begründung: Im Juni 2022 wurden mit der Vorlage M 90 die Pläne zur Umgestaltung des Bruchfeldplatzes vorgelegt. Darin umgesetzt sind weitreichende Ideen aus der Niederräder Bevölkerung, die auch weiterhin Bestand haben. Anfang Dezember 2024 wurden dem Gremium des Ortsbeirats 5 neue Pläne vorgestellt, die wesentliche Punkte wie den Wochenmarkt oder eine Boule-Bahn nicht enthalten. Für die Niederräder Bürgerschaft ist nicht verständlich, weshalb die ursprüngliche, am Bürgerwille orientierte Planung, aufgegeben werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 90 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1007 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V.

24.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6429 entstanden aus Vorlage: OF 1294/5 vom 06.01.2025 Betreff: Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V. Der Magistrat wird gebeten, die Kleingartenanlagen 1 und 2 des KGV Mainwasen e. V. durch einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, ggf. als Ergänzung hierzu, als Dauerkleingärten zu sichern. Begründung: Die Kleingärten des KGV Mainwasen e. V. sichern die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Viertels in vielfältigster Weise. Neben der Tätigkeit zahlreicher anderer Vereine dienen Kleingartenvereine und ihre Anlagen der Identifikation mit dem Viertel, bieten den Bewohnern ein hochwertiges wohnortnahes Erholungsgebiet, gleichen die negative Grünflächenbilanz im Viertel aus und bieten einen Ausgleich für die manchmal sehr beengten Wohnverhältnisse im Viertel. Speziell der KGV Mainwasen e. V. ist durch seine vielseitigen Aktivitäten und nicht nur aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus, ein im Quartier sehr geschätzter und vorbildlicher Verein, der mit seinen Kleingartenparzellen uneingeschränkt zu erhalten ist. Deshalb muss aus Sicht des Ortsbeirates alles unternommen werden, um die bestehenden Kleingärten als Dauerkleingartenanlagen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Die durch die unsinnige Diskussion zur Errichtung der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände eingetretene Verunsicherung ist nunmehr durch den schnellen Abschluss beziehungsweise durch die Einleitung der Bebauungsplanverfahren samt deren entsprechende Ergänzung zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 673 Aktenzeichen: 61-00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Frankfurter Westen: Abzug des Finanzamts und des Amtsgerichts

23.01.2025 · Aktualisiert: 25.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 1152/6 Betreff: Frankfurter Westen: Abzug des Finanzamts und des Amtsgerichts Der Ortsbeirat möge dem Magistrat folgende Fragen stellen: Nach dem Finanzamt wird nun auch das Amtsgericht aus Höchst abgezogen. Wie verträgt sich das mit einem Bemühen, auch die westlichen Stadtteile als Standorte von wichtigen Anlaufstellen der Bürger zu berücksichtigen? Wie sollen die Gebäude künftig genutzt werden? Begründung: Höchst wurde schon bei der Eingemeindung in Frankfurt "mindestens die gleiche Entwicklung" versprochen, "die es bei Erhaltung seiner Selbstständigkeit hätte nehmen können". Der Abzug von wichtigen Institutionen widerspricht dem. Hinzu kommt, dass leerstehende Amtsgebäude die Attraktivität eines Stadtteils schmälern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1119 2025 Die Vorlage OF 1152/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Hinweistafel zur „Frankfurter Silberinschrift“ in der Heilmannstraße anbringen

23.01.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6450 entstanden aus Vorlage: OF 513/8 vom 06.01.2025 Betreff: Hinweistafel zur "Frankfurter Silberinschrift" in der Heilmannstraße anbringen Der Magistrat wird gebeten, im öffentlichen Raum an der Liegenschaft Heilmannstraße 10/Ecke Kransberger Weg eine sichtbare Tafel mit kurzem Infotext und QR- Code über die dort gefundene "Frankfurter Silberinschrift" anzubringen. Begründung: Das 2018 auf dem spätantiken Friedhof an der Heilmannstraße im Grab St. 134 gefundene Phylakterium mit dem Lobpreis Jesu Christi ist nicht nur für die Frankfurter und die Stadtteilgeschichte bedeutend. Der Fund wird als ältestes Zeugnis für das Christentum nördlich der Alpen überhaupt bewertet, seine Bearbeitung als "Triumph moderner Analysetechnik" (FAZ 30.12.2024). Eine ansprechend gemachte Hinweistafel, die über QR-Code auch zu mehr Infos führt und die Präsentation des Originals im Archäologischen Museum Frankfurt bewirbt, sollte an Ort und Stelle angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 681 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1796

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums

23.01.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6449 entstanden aus Vorlage: OF 512/8 vom 06.01.2025 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Bereich des Nordwestzentrums einen offenen Bücherschrank zu installieren. Der genaue Standort ist im Dialog mit dem Ortsbeirat festzulegen. Als mögliche Standorte sind zu prüfen: Nidaforum (in der Nähe der Stadtbücherei/Kinderzentrum), Walter-Möller- Platz, Walter-Schwagenscheidt-Platz. Das ggf. nötige Einverständnis des Nordwestzentrums ist einzuholen. Begründung: Die Bücherschränke werden im Ortsbezirk weiter sehr gut angenommen. Im Bereich Nordwestzentrum fehlt noch ein Angebot. Die Nähe zur Stadtbücherei, zum Kinderzentrum Nidaforum oder zu den Ernst-Reuter-Schulen machen den Standort zusätzlich attraktiv. Im Falle einer Platzierung im Nidaforum können die städtischen Einrichtungen ggf. gefragt werden, ob sie zugleich die Patenschaft und Pflege übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1074 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1

23.01.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6448 entstanden aus Vorlage: OF 511/8 vom 06.01.2025 Betreff: Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 Ä aus dem Jahr 2011 setzt für den zentralen Geschäftsbereich von Alt-Niederursel als Ziel, die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur als Mischgebiet zu sichern und Trading-Down-Effekten entgegenzuwirken. Insbesondere sollen Einzelhandel und Dienstleistungen, meist in den Erdgeschossen untergebracht, in ihrem Bestand gesichert und Angebotsergänzungen erreicht werden. Während die Leerstandsquote noch immer hoch ist, sind vereinzelt auch positive Effekte eingetreten, wie etwa die erfolgreiche Ansiedlung eines Textildiscounters. Ein wesentlicher Mittelpunkt, und zwar für den ganzen Stadtteil, ist dabei die Gaststätte mit Biergarten im Praunheimer Weg 1. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt mit bezahlbaren Preisen für jedermann. Insbesondere nach und für Vereinstreffen ist das Lokal unverzichtbar. Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer möglicherweise Pläne, das Gebäude einer Kernsanierung zu unterziehen oder durch einen Neubau zu ersetzen. Mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte ist auf Vermittlung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur noch bis November 2025 vereinbart. Besonders beliebt und schützenswert ist der Biergarten der Gaststätte, in dem drei schöne Kastanien im Sommer Schatten spenden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat unverzüglich zu informieren, wenn ihm Planungen oder Bauvoranfragen für das Grundstück Praunheimer Weg 1 vorliegen, und den Bauherrn zu bitten, aufgrund der zentral-markanten Lage der Liegenschaft die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen; 2. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss Praunheimer Weg 1 unter Einbeziehung des Gartens wie bisher zu erteilen; 3. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage zu erteilen, die drei Kastanien im derzeitigen Biergarten als schützenswert zu erhalten und für eine hinreichende Sicherung der Bäume und ihres Wurzelwerkes auch während der möglichen Bauphase zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 651 Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses hier: Bau- und Finanzierungsplan/Fördermittel

23.01.2025 · Aktualisiert: 22.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6445 entstanden aus Vorlage: OF 508/8 vom 07.01.2025 Betreff: Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses hier: Bau- und Finanzierungsplan/Fördermittel Vorgang: B 41/23; OI 20/23 OBR 8; B 369/23 OBR 8; OM 6131/24 OBR 8; B 415/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. für die Umsetzung des Vorhabens "Ein Schloss für Heddernheim", das eine umfassende bestandserhaltende Sanierung der denkmalgeschützten Gesamtanlage zur Voraussetzung hat, schnellstmöglich eine Bau- und Finanzierungsplanung vorzubereiten und ein erstes Konzept dafür zunächst im Rahmen des bei dem Ämterortstermin am 23.09.2024 vereinbarten Folgetermins bzw. im Rahmen des gewünschten Runden Tischs (OM 6131 vom 07.11.2024 ) vorzustellen. 2. für die Sanierung des historischen Schlossbaus auch Fördermittel des Landes Hessen, von Hessen Lotto und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sowie Spenden in Betracht zu ziehen und dafür rechtzeitig die entsprechenden Förderanträge und Fundraising-Strategien vorzubereiten. Begründung: Nach dem aktuellen Zwischenbericht des Magistrats ist für eine Sanierung des 1740 erbauten Schlosses, heute Alt-Heddernheim 30, und für eine bestmögliche Kombination der verschiedenen Nutzungswünsche (zusätzlicher Kita-Raum, Vereinstreff, Heimatmuseum, Wohnungen usw.) mit Gesamtkosten von mindestens 3drei Millionen Euro zu rechnen. Das Gebäude ist weiterhin in einem nicht angemessenen Zustand und soll für alle in Heddernheim aufgewertet werden. Besonders das städtische Kinderzentrum und die Vereine sind Bedarfsträger. Eine schnellstmögliche Vorgehensweise bei der Planung ist nötig, damit daraus kein Generationenprojekt wird. Sollten aufgrund von Sparzwängen alle städtischen Finanzierungsquellen für Leistungen on top ausgeschöpft sein, zum Beispiel für den Wiederaufbau des kriegszerstörten Mansarddaches, können Spenden, Landeszuschüsse aber auch Lotteriemittel und Zuwendungen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz eingeworben bzw. beantragt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 41 Initiative vom 15.06.2023, OI 20 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 369 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6131 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 415 Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 27 Antrag vom 03.03.2025, OF 542/8 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1522 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Sachstand Zugang zu 360-Grad-Panoramabildern für Ortsbeiräte

23.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6417 entstanden aus Vorlage: OF 920/9 vom 12.01.2025 Betreff: Sachstand Zugang zu 360-Grad-Panoramabildern für Ortsbeiräte Vorgang: F 1302/22; OM 3696/23 OBR 9; ST 1567/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die im Jahr 2023 angekündigte datenschutzrechtliche Überprüfung zum Zugang der 360-Grad-Panoramabilder für Ortsbeiräte inzwischen abgeschlossen ist und wann mit der Bereitstellung über das Geoportal zu rechnen ist. Falls die Überprüfung noch nicht abgeschlossen sein sollte, wird er um Mitteilung gebeten, welche konkreten Schritte noch ausstehen und bis wann mit einem Abschluss der Prüfung zu rechnen ist. Begründung: In der Stellungnahme ST 1567 hatte der Magistrat mitgeteilt, dass der Zugang zu den 360-Grad-Panoramabildern datenschutzrechtlich überprüft werde und bei Unbedenklichkeit ein Konzept zur Bereitstellung erarbeitet werden solle. Bis heute ist keine Umsetzung erfolgt. Bereits in seiner Antwort auf die Stadtverordnetenfrage Nr. 1302 hatte der Magistrat erklärt, dass ein Zugriff "unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Gegebenheiten - nur zur Nutzung im internen Dienstgebrauch - grundsätzlich möglich" sei. Für die Arbeit des Ortsbeirats 9 wäre der Zugang zu diesen Bildern sehr hilfreich, auch um Aufnahmen daraus seinen Anträgen beizufügen oder möglicherweise Ortstermine zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 08.12.2022, F 1302 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3696 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1567 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 556 Aktenzeichen: 62-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Zustand des denkmalgeschützten Wasserturms in Eschersheim

23.01.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6394 entstanden aus Vorlage: OF 890/9 vom 12.01.2025 Betreff: Zustand des denkmalgeschützten Wasserturms in Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob, und wenn ja, wann das Denkmalamt den Zustand des historischen Wasserturms in Eschersheim zuletzt überprüft hat; 2. ob es zum Zustand und zur Zukunft des Gebäudes in den letzten Jahren Gespräche mit der Mainova AG gab und 3. welche Pläne die Mainova AG als Eigentümerin zur denkmalgerechten Ertüchtigung des Wasserturms hat. Begründung: Der alte Wasserturm in Eschersheim ist ein wichtiges Wahrzeichen des Ortsbezirks und steht unter Denkmalschutz. Der augenscheinlich schlechter werdende Zustand des Gebäudes gibt Anlass zur Sorge. Als städtische Gesellschaft trägt die Mainova AG eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieses kulturhistorisch bedeutsamen Bauwerks. Der Ortsbeirat möchte daher in Erfahrung bringen, wie der aktuelle Stand bezüglich der denkmalpflegerischen Betreuung ist und welche Maßnahmen zur Erhaltung geplant sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1530 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Glauburgplatz - Neue Vorgaben durch neue Bebauung?

23.01.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6385 entstanden aus Vorlage: OF 808/3 vom 05.01.2025 Betreff: Glauburgplatz - Neue Vorgaben durch neue Bebauung? Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Welche Auflagen bestehen für den Bauherren des Wohngebäudes am Glauburgplatz zur Wiederherstellung der im Rahmen der Baumaßnahme beanspruchten Flächen? b) Welche Auswirkungen hat die nun noch näher gerückte Wohnbebauung auf den Spielplatz und die dort stattfindenden Feste? Besteht hier nur Bestandsschutz für den Status q uo oder ist auch eine Erweiterung möglich? Begründung: Bereits in der Planungsphase der neuen Wohnbebauung am Glauburgplatz hat sich der Ortsbeirat 3 für den Bestandsschutz des Spielplatzes und der auf dem Platz stattfindenden Feste eingesetzt. Jetzt tauchte im Zusammenhang mit Vorschlägen zur Neugestaltung des Glauburgplatzes der Begriff des Bestandsschutzes auf, jedoch mit dem Hinweis, dass z. B. eine andere Positionierung des Basketballkorbes nicht möglich sei. Ein Spielplatz kann kein statischer Ort sein, er muss die Möglichkeit haben, sich den nachwachsenden Generationen anzupassen. Gleichzeitig müssen unsere Freiflächen multifunktionaler werden. Das muss auch für den öffentlichen Ort "Glauburgplatz" gelten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1005 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Finanzierung der Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim

21.01.2025 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6329 entstanden aus Vorlage: OF 459/4 vom 18.12.2024 Betreff: Finanzierung der Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim Vorgang: OM 4851/23 OBR 4; ST 521/24 Der Magistrat wird gebeten, einen Kostenvoranschlag für die Gedenktafel respektive Gedenkstele an der Villa des Unternehmers und Stadtverordneten Joseph Wertheim vorzulegen. Dabei wird der Magistrat aufgefordert darzulegen, welchen Kostenanteil der Magistrat für das Projekt übernehmen wird und welche finanzielle Unterstützung seitens des Ortsbeirats vorgesehen wäre. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 521, wurde der Ortsbeirat aufgefordert, dass dieser sich an den Kosten der Erstellung einer Tafel zum Gedenken an Joseph Wertheim beteiligen möge. Aufgrund begrenzter Mittel wird der Ortsbeirat außerdem gebeten zu prüfen, ob im Wege einer OIB-Vorlage eine finanzielle Beteiligung an der Erstellung der Tafel erfolgen kann. Bei vergleichbaren Projekten in der Vergangenheit konnte der Ortsbeirat eine Unterstützung von bis zu 4.000 Euro zusagen. Da das Wirken Wertheims als sozial verantwortlicher Unternehmer und Stadtverordneter von gesamtstädtischer Bedeutung war, begrüßt es der Ortsbeirat, wenn der Magistrat den Hauptanteil der Kosten trägt, falls die Kosten den von Ortsbeiratsseite genannten Zuschuss weit überschreiten sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4851 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 521 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 669 Antrag vom 06.06.2025, OF 524/4 Antrag vom 06.06.2025, OF 525/4 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7133

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 13

Niederflurcontainer im Baugebiet südlich des Riedstegs

21.01.2025 · Aktualisiert: 07.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6327 entstanden aus Vorlage: OF 189/13 vom 06.01.2025 Betreff: Niederflurcontainer im Baugebiet südlich des Riedstegs Der Magistrat wird gebeten, bei der Ausführung des Baugebiets südlich des Riedstegs sicherzustellen, dass alle notwendigen Container für Glas-, Papier-, Bio-, Rest- und Wertstoffmüll nach neuster Niederflurtechnik angelegt werden. Begründung: Bei der Planung von Neubaugebieten wird die Bauausführung den Projektentwicklern überlassen, die häufig die kostengünstigste verfügbare Technik installieren. Dadurch wird der Stadtteil oft über Jahre hinweg mit unzureichender Technik belastet. Die Nachrüstung der Technik muss dann aufwendig und teuer durch die öffentliche Hand oder öffentliche Betriebe wie die FES erfolgen. Um spätere hohe Folgekosten zu vermeiden, sollte bei Neubauprojekten von Anfang an die aktuelle Technik vorgeschrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 566

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Ein Haus für Sinti und Roma - Schutz, Begegnung und Unterstützung sicherstellen

21.01.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6364 entstanden aus Vorlage: OF 1508/1 vom 10.12.2024 Betreff: Ein Haus für Sinti und Roma - Schutz, Begegnung und Unterstützung sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. die Errichtung eines Hauses für Sinti und Roma in Frankfurt am Main zu ermöglichen, das als Schutz- und Begegnungsraum dient und auch die Bedürfnisse der Sinti- und Roma-Familien berücksichtigt; 2. im Rahmen der Planung sicherzustellen, dass in diesem Haus a) Familien zusammenbleiben können, um die soziale und kulturelle Integrität der Gemeinschaft zu wahren; b) Räume für Begegnung, Unterstützung und kulturelle Aktivitäten geschaffen werden; c) Beratungsangebote und soziale Hilfen zugänglich sind, die auf die spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse der Sinti und Roma eingehen; 3. kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um obdachlose Sinti- und Roma-Familien vorübergehend in städtischen Einrichtungen unterzubringen, ohne diese nach Geschlechtern zu trennen, sodass die Familien zusammenbleiben und sich geschützt und sicher fühlen können. Begründung: Sinti und Roma sind eine bedeutende Minderheit, deren Geschichte und Kultur ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft ist. Leider erleben viele Sinti und Roma bis heute Diskriminierung und soziale Ausgrenzung. Besonders akut ist derzeit die Situation obdachloser Familien, die gezwungen sind, auf der Straße zu schlafen, weil sie sich in den städtischen Unterkünften durch die Trennung nach Geschlechtern nicht ausreichend geschützt fühlen. Ein Haus für Sinti und Roma wäre nicht nur eine sichere Unterkunft für diese Familien, sondern würde zugleich als Zentrum für Begegnung, Bildung und kulturelle Identität dienen. Ein Ort, an dem Traditionen gepflegt und Unterstützung geleistet werden kann, während gleichzeitig der Austausch mit der Stadtgesellschaft gefördert wird. Ein solches Zentrum käme nicht nur den Sinti und Roma zugute, sondern würde auch die Vielfalt und Offenheit Frankfurts unterstreichen. Der Magistrat würde mit diesem Projekt ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung und für ein respektvolles Miteinander setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 716

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Bethmannhof behutsam in Römerumfeld einfügen

21.01.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6353 entstanden aus Vorlage: OF 1490/1 vom 10.12.2024 Betreff: Bethmannhof behutsam in Römerumfeld einfügen Der Magistrat wird gebeten , sicherzustellen, dass der Ersatzneubau sich in Bezug auf Höhe, Kubatur und Fassadengestaltung behutsamer und bescheidener in die unmittelbare Nachbarschaft des historischen Römers einfügt. Gelungene Neubauten in der "Neuen Altstadt" sollten als Beispiel und Maßstab dienen. Begründung: Die Bethmannbank ist Eigentümerin des Grundstücks Bethmannstraße 7 bis 9 und möchte den gesamten Gebäudekomplex trotz teilweisem Denkmalschutz abbrechen und durch einen deutlich größeren Neubau an gleicher Stelle ersetzen. Die Bethmann Liegenschafts KG hat dazu einen Architektenwettbewerb durchgeführt. Die bekannt gewordenen Ergebnisse lassen erahnen, wohin die Reise gehen soll: wuchtiger, brachialer, massiver und höher als zuvor. Bezeichnend ist, dass die Jury des Architektenwettbewerbs keinen ersten Platz vergeben wollte. Die Wettbewerbsergebnisse orientieren sich an den Vorgaben der Bank, passen sich jedoch nicht den historischen Römerfassaden in ihrer Gestaltung an. Auch die geplante und bereits per Bauvorbescheid genehmigte Höhe und Kubatur der Neubebauung geht offenbar über die historische Bausubstanz hinaus und tritt in Konkurrenz mit der historischen und denkmalgeschützten Römerbebauung. Der Magistrat hat in den vergangenen Jahren versäumt, sich das Grundstück zur benötigten Erweiterung des Römerareals rechtzeitig zu sichern oder eine Gestaltungssatzung bzw. einen Ensembleschutz zu erlassen. Nun muss darauf geachtet werden, dass sich der Neubau behutsam und bescheiden in das Umfeld des Römers einpasst und diesen nicht dominiert. Bethmannbank Bestand, Ansicht Bethmannstraße/Braubachstraße (Foto privat) Wettbewerbsergebnis 2. Platz, BGF Architekten (Architekturforum Frankfurt) Wettbewerbsergebnis 3. Platz, Max Dudler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffen

21.01.2025 · Aktualisiert: 15.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6347 entstanden aus Vorlage: OF 1483/1 vom 10.12.2024 Betreff: Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffen Der Ortsbeirat setzt sich für den Erhalt des Gebäudes und der Wohnungen Am Hauptbahnhof 4 ein. Dies vorangestellt, wird der Magistrat vorsorglich gebeten, 1. sicherzustellen, dass die Gedenktafel, die an Oskar Schindler und seine Verdienste während der Nazidiktatur erinnert, im Zuge eines möglichen Abbruchs des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 erhalten bleibt und an einem geeigneten Ort in oder an der Liegenschaft wieder angebracht wird; 2. g emeinsam mit der Eigentümerin der Liegenschaft Am Hauptbahnhof 4 Möglichkeiten zu prüfen, wie in würdiger und angemessener Weise an Oskar Schindler und seine Bedeutung im Zuge der Neuerrichtung eines Gebäudes erinnert werden kann. Begründung: Oskar Schindler, bekannt durch seine Rettung von über 1.000 jüdischen Menschen während des Holocaust, lebte ab 1957 bis zu seinem Tod 1974 in Frankfurt am Main und prägte mit seinem Engagement die Geschichte. Zunächst wohnte er in der Arndtstraße 46 und zog 1965 in die Straße Am Hauptbahnhof 4 gegenüber dem Frankfurter Hauptbahnhof. An diesem Wohnsitz wurde 1996 eine Gedenktafel angebracht, die an seine Verdienste während des Nationalsozialismus erinnert. Der Erhalt und die Wiederanbringung der Gedenktafel sind nicht nur ein Zeichen des Respekts, sondern auch ein wichtiges Signal für die Erinnerungskultur in Frankfurt. Das Gebäude Am Hauptbahnhof 4 ist ein authentischer Ort, der an Schindlers Leben erinnert. Eine würdige und sichtbare Erinnerung an diesem Standort trägt dazu bei, seine außergewöhnlichen Verdienste ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und zukünftige Generationen zum Nachdenken und Lernen zu inspirieren. Frankfurt hat die Chance, ein starkes Zeichen für Geschichtsbewusstsein und Verantwortung zu setzen - diese sollte genutzt werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 644

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Ausbesserung und Pflege des Mahnmals „Waisen-Karussell“

21.01.2025 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6346 entstanden aus Vorlage: OF 1482/1 vom 10.12.2024 Betreff: Ausbesserung und Pflege des Mahnmals "Waisen-Karussell" Der Magistrat wird gebeten, 1. in Zusammenarbeit mit der Künstlerin Yael Bartana geeignete Maßnahmen zur Ausbesserung und Pflege des Mahnmals "Waisen-Karussell" zu ergreifen, um einem abgenutzten Erscheinungsbild entgegenzuwirken; 2. die regelmäßige Wartung und Pflege des Mahnmals sicherzustellen, sodass es dauerhaft einen würdigen und gepflegten Eindruck vermittelt. Begründung: Das Mahnmal "Waisen-Karussell" in Frankfurt am Main erinnert an die sogenannten Kindertransporte während der NS-Zeit. Zwischen November 1938 und dem Kriegsbeginn im September 1939 wurden etwa 20.000 jüdische Kinder und Jugendliche aus Deutschland, Österreich, der Tschechoslowakei und Polen ins Ausland gebracht, um sie vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten zu retten. Der Frankfurter Hauptbahnhof war ein zentraler Ausgangspunkt dieser Rettungsaktionen. Das Denkmal befindet sich in Sichtweite des Hauptbahnhofs ungefähr in dem Bereich, in dem sich Eltern und Kinder voneinander verabschieden mussten. Eine Begleitung der Eltern ihrer Kinder bis in den Hauptbahnhof war verboten. Das Mahnmal wurde von der israelischen Künstlerin Yael Bartana gestaltet und am 2. September 2021 der Öffentlichkeit übergeben. Das Kunstwerk stellt ein Kinderkarussell im Stil der 1930er-Jahre dar, das funktionsfähig ist, jedoch beim Drehen Widerstand leistet. Dies symbolisiert die schwierige Entscheidung der Eltern, ihre Kinder in eine ungewisse Zukunft zu schicken. Auf den Seiten des Karussells sind die Abschiedsworte "Auf bald, mein Kind", "Auf Wiedersehen, Mutter" und "Auf Wiedersehen, Vater" eingraviert, die die Hoffnung auf ein Wiedersehen ausdrücken, das sich für viele Familien nicht erfüllte. Das "Waisen-Karussell" dient nicht nur als Erinnerung an die historischen Ereignisse, sondern erinnert auch an die Situation heutiger Flüchtlingskinder. Es lädt Passantinnen und Passanten dazu ein, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen und über die Auswirkungen von Flucht und Vertreibung nachzudenken. Ein gepflegtes Erscheinungsbild des Mahnmals ist essenziell, um dessen Wirkung und Botschaft dauerhaft zu bewahren. Ein ungepflegter Zustand wird der Bedeutung des Mahnmals und dem Respekt vor den Opfern nicht gerecht. Der Magistrat soll deshalb dafür sorgen, dass das "Waisen-Karussell" als Symbol für Erinnerungskultur und Menschlichkeit angemessen gepflegt wird. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 544

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) in Frankfurt halten

20.01.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6375 entstanden aus Vorlage: OF 1069/2 vom 19.01.2025 Betreff: Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) in Frankfurt halten 1. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten und endlich offenzulegen: a) Wie ist der Stand der Dinge bei den Planungen zum Neubau der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) an der Bockenheimer Warte? b) Ist das Projekt Kulturcampus final gescheitert? c) Was tut die Stadt Frankfurt am Main, um zu verhindern, dass die Hochschule nach Offenbach abwandert? 2. Der Ortsbeirat bittet um kurzfristige Information durch den Magistrat bis zur nächsten Ortsbeiratssitzung am 17.02.2025. Begründung: Laut Presseberichterstattung erwägt nun auch die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK), Frankfurt zu verlassen. Nach dem Rückzug des Max-Planck-Instituts für empirische Ästhetik (MPIEA) wäre dies der zweite Wissenschaftsstandort, welcher unsere Stadt bzw. unseren Stadtbezirk verlässt. Das wäre ein Desaster. Die Vision vom Bockenheimer Kulturcampus besteht seit 2010. Geplant war ein energieeffizientes Modellquartier mit Wohnungen, Gastronomie, Büros und Domizilen für Kulturinstitute. So sollte dort die HfMDK einen Neubau bekommen, zudem sollten sich u. a. das Ensemble Modern sowie das Frankfurt LAB ansiedeln. Trotz dem der Kulturcampus Bockenheim als eines der wichtigsten Bauvorhaben in Frankfurt gilt, gab es in den letzten fünfzehn Jahren keinerlei Fortschritte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 382 Antrag vom 21.03.2025, OF 1112/2 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6739 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1650 Beratung im Ortsbeirat: 2

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