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Thema

Stadtplanung

Vorlagen

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden - Finanzierung von flexiblen Verschattungsmöglichkeiten und Pflanzkübeln

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 01.12.2025, EA 105 entstanden aus Vorlage: OF 1277/2 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden - Finanzierung von flexiblen Verschattungsmöglichkeiten und Pflanzkübeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2026 werden 10.000 Euro für grüne Zwischennutzungen und Verschattungen auf der Freifläche des Kulturcampus Bockenheim in den Haushaltsplan 2026 eingestellt. Begründung: Das Areal des Kulturcampus ist einer der höchstversiegelten Hotspots in Bockenheim und die Aufenthaltsqualität ist bei großer Hitze gleich Null. Das hat z. B. das Kulturcampus Open Air Anfang Juli 2025 gezeigt. Keine Zeltüberdachung auf dem Gelände konnte ausreichend vor der Hitze schützen. Da mit einem Baubeginn für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) voraussichtlich erst ab 2030 zu rechnen ist, dürften auch andere (Um-)Baumaßnahmen nicht viel früher starten. Zwischennutzungen auf dem Kulturcampus, z. B. das EU-geförderte Projekt "Vision 31: Kulturcampus gemeinsam gestalten", werden sehr begrüßt. Sie müssen im Außenbereich jedoch umfassend durch Begrünung hinsichtlich der Klimafolgenanpassung abgesichert werden. Zwischennutzungen ergeben vor allem dann Sinn, wenn die gesamte Außenfläche, ebenso wie die zwischengenutzten Gebäude (z. B. Kunstbibliothek), durch Begrünung aufgewertet wird. Denkbar wären eine teilweise Entsiegelung und Bepflanzung der Waschbetonfläche im nördlichen Bereich oberhalb oder auch direkt über der Tiefgarage, die Aufstellung größerer Holz- bzw. Metallcontainer, die auch höhere Bäume umfassen und später andernorts wiederverwertet werden können. Es wäre auch der Aufbau von holzgeständerten Pergolen, z. B. entlang der Nordseite der Kunstbibliothek, denkbar. Bei mehr Begrünung ist dringend ein Wasseranschluss erforderlich, damit eventuelle Patinnen und Paten die Bewässerung sicherstellen können. Um gestalterische Grünqualität als Zwischennutzung auf dem gesamten Campus-Areal zu schaffen, wird eine Begehung zusammen mit dem Grünflächenamt und einer/einem Landschaftsarchitekt*in vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.12.2025, OF 1333/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Kofinanzierung von zwei zusätzlichen UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capital Frankfurt/RheinMain 2026

01.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 01.12.2025, OF 1322/2 Betreff: Kofinanzierung von zwei zusätzlichen UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capital Frankfurt/Rhein-Main 2026 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt für das Projekt "UNITS für den Carlo-Schmid-Platz" 3.000 Euro aus seinen eigenen Mitteln zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die verbleibenden 23.000 Euro aus städtischen Haushaltsmitteln bereitzustellen, um die Anschaffung und Umsetzung von zwei UNITS-Modulen der Firma OMCoC (Office for Micro Climate Cultivation GmbH) vollständig zu finanzieren (siehe gesonderter Etatantrag). Der Gesamtpreis von 26.000 Euro umfasst Transport, Auf- und Abbbau, sowie initiale Bepflanzung. Die Bepflanzung am vorgesehenen Standort ist darin noch nicht enthalten; sie ist jedoch einfach umsetzbar, kostengünstig und sollte in Abstimmung mit OMCoC erfolgen. Die World Design Capital Frankfurt RheinMain ist an die Antragsteller herangetreten und hat den Ortsbezirk 2 - als einzigen Ortsbezirk in Frankfurt - für die Umsetzung eines UNITS-Pilotprojekts vorgeschlagen. Drei weitere UNITS würden bereits durch die World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 finanziert. Damit stünden insgesamt fünf Module zur Verfügung. Die Abstimmung mit den zuständigen Ämtern zur Aufstellung auf dem Carlo-Schmid-Platz ist bereits erfolgt; gemäß HBO ist keine Genehmigung erforderlich, da es sich um eine Sitzgruppe handelt. Die fünf UNITS sollen von März bis Oktober 2026 auf dem Carlo-Schmid-Platz installiert und anschließend dauerhaft an geeignete Schulen oder Kindertageseinrichtungen im Ortsbezirk übergeben werden. Hierfür sind angedacht: - I. E. Lichtigfeld-Schule mit Kita und Kinderkrippe (Westend) - Georg-Büchner-Schule (Bockenheim) - Holzhausenschule (Westend) - Lessing-Gymnasium (Westend) - Max-Beckmann-Oberstufengymnasium (Bockenheim) Der Magistrat wird zudem gebeten, Standortwahl, Umsetzung, Betreuung und spätere Übergabe frühzeitig mit OMCoC, den zuständigen Ämtern und dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Das Grünflächenamt soll die Maßnahme begleiten, um Erkenntnisse für zukünftige ähnliche Vorhaben zu gewinnen. Der Ortsbezirk 2 weist darauf hin, dass er als einziger Ortsbezirk in Frankfurt die Möglichkeit erhält, ein solches Pilotprojekt im Rahmen der World Design Capital 2026 umzusetzen. Begründung: Mit der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 bietet sich die Möglichkeit, Klimavorsorge, Stadtgestaltung und alltägliche Nutzung des öffentlichen Raums sichtbar miteinander zu verbinden. Der Ortsbezirk 2 wurde ausdrücklich als Pilotstandort vorgeschlagen und nimmt damit eine besondere Rolle ein. UNITS sind mobile, bepflanzbare Module, die ohne bauliche Eingriffe auf versiegelten Flächen eingesetzt werden können. Sie bringen Grün, Struktur und Sitzgelegenheiten an Orte, die bislang wenig einladend wirken. Sie verbessern nachweislich das Mikroklima, schaffen Verdunstungskühlung, sorgen für Verschattung und tragen zur Hitzeminderung bei - gerade für stark belastete Plätze und Schulhöfe. Das Konzept basiert auf dem innovativen, saisonalen VERD°-System: Einjährige Kletterpflanzen wachsen innerhalb weniger Wochen an textilen, biologisch abbaubaren Ranknetzen empor. Bewässerung und Versorgung erfolgen automatisiert. Im Herbst wird die entstandene Biomasse geerntet und dem Stoffkreislauf zugeführt - ein Modell geschlossener Kreisläufe ohne dauerhafte Eingriffe. Der Carlo-Schmid-Platz eignet sich aufgrund seiner Lage, Versiegelung und hohen Frequentierung besonders gut, um die Wirkung der UNITS exemplarisch zu zeigen. Die zeitlich begrenzte Platzierung 2026 ermöglicht eine realistische Erprobung. Im Anschluss sollen die Module im Ortsbezirk verbleiben und dauerhaft an Schulen oder Kindertageseinrichtungen übergehen. Dort entstehen nicht nur zusätzliche Aufenthalts- und Lernorte, sondern auch pädagogische Möglichkeiten: Kinder und Jugendliche können Pflanzenpflege, Klimathemen und ökologische Kreisläufe unmittelbar erleben. Das Senckenbergmuseum unterstützt das Vorhaben fachlich. Das Projekt ist überschaubar in den Kosten, schnell umsetzbar und langfristig wirksam. Der Ortsbezirk2 kann als einziger Bezirk in Frankfurt zeigen, wie innovative Stadtgestaltung unmittelbar Nutzen stiftet. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.12.2025, OF 1321/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 113 2025 1. Die Vorlage OF 1321/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1322/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 Linke gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU FDP
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Kein Riedberg 2.0: Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung im Nordwesten

01.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 01.12.2025, NR 1455 Betreff: Kein Riedberg 2.0: Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung im Nordwesten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 169 vom 14.11.2025 "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - . ." wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Zunächst wird das "Lachgrabenquartier" realisiert. Auf den größtenteils städtischen oder in öffentlicher Hand befindlichen Flächen und Grundstücken müssen dabei ausschließlich bezahlbare und geförderte Wohnungen geschaffen werden: Dabei werden 70 Prozent geförderter Wohnraum - jeweils zur Hälfte zum Preisniveau des Förderweg 1 und 2 - realisiert sowie 15 Prozent genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches Wohnen und 15 Prozent Wohnraum für Studierende und Azubis. Der Bau von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern ist ausgeschlossen. Öffentliche Grundstücke müssen dabei in öffentlicher Hand bleiben, indem sie durch die öffentlichen Wohnungsgesellschaften ABG Holding, die Nassauische Heimstätte, die GWH oder direkt durch die Stadt Frankfurt selbst entwickelt werden. Grundstücke, die sich noch in privater Hand befinden, sollen vor Beginn der Maßnahme angekauft werden. Hierfür tritt der Magistrat unmittelbar in Verhandlungen mit den Grundstückseigner:innen ein. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungs-maßnahme sind die vorgenannten Vorgaben gegenüber den zukünftigen Erwerber:innen zivilrechtlich festzulegen. 2. Die soziale Stadtteil- und Verkehrs-Infrastruktur muss vor bzw. zeitgleich mit der Wohnbebauung geschaffen werden. Vor allem die Erschließung des Baugebietes durch Anbindung an die im Bau befindliche Bahnstrecke und die geplante U-Bahn-Erweiterung muss vor Abschluss der Baumaßnahmen erfolgen. 3. Die Entwicklung des Baugebiets "Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere" erfolgt stufenweise. Voraussetzung für die Planung und Entwicklung der Quartiere "Neu-Weststadt" und "Produktives Praunheim" ist die sorgfältige Evaluation des "Lachgrabenquartiers" nach ökologischen, klimatischen und sozialen Kriterien - insbesondere bezüglich des Durchsatzes von klimafreundlichem und biodiversitätsförderndem Bauen, der sozialen Stadtteil- und Verkehrs-Infrastrukturversorgung, der Analyse der Luftströme in die Stadt, den Klimafolgen und den Auswirkungen der Bebauung auf die Artenvielfalt. Die Versiegelung von wertvollem Ackerboden im gesamten Areal ist auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Eine Unterbrechung der wichtigen Kaltluftschneisen aus dem Taunus ist zu vermeiden. Ökologische Ausgleichsflächen müssen durch zusätzliche Entsiegelungsflächen realisiert werden und nicht durch Aufwertung bestehender Grünflächen. 4. Für die Entwicklung der Quartiere "Neu-Weststadt" und "Produktives Praunheim" gelten auf städtischen oder in öffentlicher Hand befindlichen Flächen und Grundstücken dieselben Vorgaben wie unter Punkt 1. Auf allen anderen Flächen wird im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auf zivilrechtlichem Weg ein möglichst hohes Maß an gefördertem Wohnungsbau, an genossenschaftlichem bzw. gemeinschaftlichem Wohnungsbau sowie an Studierenden- und Auszubildendenwohnungen oberhalb des bauplangesicherten Baulandbeschlusses realisiert. Auch hier sollen keine Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser entstehen. Begründung: Frankfurt verfügt nur über begrenzte Flächenressourcen, daher ist es von entscheidender Bedeutung, neue Baugebiete mit Bedacht zu entwickeln. Dabei ist ein Vorrang für den geförderten Wohnungsbau erforderlich. Zudem muss dringend benötigter günstiger Wohnraum für Studierende und Azubis geschaffen und alternative Wohnformen, wie genossenschaftliches Wohnen und gemeinschaftliches Wohnen, gefördert werden. Die dramatische Wohnungsnot in Frankfurt erfordert einen Kurswechsel in der Bodenpolitik: Städtische Grundstücke müssen konsequent für die Schaffung von 100 Prozent bezahlbaren Wohnraum genutzt werden, da sie ein wichtiges Steuerungsinstrument gegen Spekulation und Verdrängung darstellen. Die bisherigen Quoten des Baulandbeschlusses sind nicht ausreichend, um den Bedarf an bezahlbarem und vor allem geförderten Wohnraum zu decken. Öffentlicher Boden darf nicht länger dazu genutzt werden, Profitinteressen zu bedienen oder Wohnraum für Besserverdienende zu realisieren, sondern muss der Daseinsvorsorge und dem Gemeinwohl dienen. Nur durch die ausnahmslose Zweckbindung städtischer Flächen für preisgebundenen, genossenschaftlichen, gemeinschaftlichen oder studentischen Wohnungsbau oder Wohnen für Auszubildende kann sich ein neuer Stadtteil zu einem sozial-ökologischen Vorzeigequartier entwickeln. Die Fehler der Vergangenheit dürfen dabei nicht wiederholt werden: Die Entwicklung neuer Stadtteile wie eines zweiten Europaviertels oder Riedbergs ist aus ökologischer und sozialer Sicht zu verhindern. Diese Stadtteile sind für Besserverdienende gedacht und tragen zur sozialen Spaltung der Stadt bei, anstatt bezahlbaren Wohnraum für die Mehrheit der Bevölkerung zu schaffen. Bei der Entwicklung neuer Wohngebiete ist es unerlässlich, die Belange des Klima-, Wasser- und Naturschutzes angemessen zu berücksichtigen. Angesichts der sich verschärfenden Klimakrise müssen den vielfältigen ökologischen und klimatischen Aspekten ausreichend Bedeutung beigemessen werden. Daher ist eine stufenweise Entwicklung mit Priorisierung des Quartiers "Lachgrabenquartier" notwendig. Die Entwicklung weiterer Quartiere kann erst dann in Betracht gezogen werden, wenn die Evaluation dieses Quartiers keine ökologischen und klimatischen Zweifel mehr zulässt. Die Anwendung von Konzeptverfahren zielt darauf ab, die Schaffung eines hohen Anteils an bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. Die Ausweisung neuer Baugebiete ist ausschließlich zulässig, wenn dem Bedarf entsprechend gebaut wird. Nur durch die konsequente Nutzung öffentlicher Flächen als Steuerungsinstrument für bezahlbaren Wohnraum kann die Verdrängung von Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen verhindert werden. So lassen sich bessere Bedingungen für eine lebenswerte Stadt für alle schaffen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1455 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 24 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion über die Vorlage NR 1451 ziffernweise abzustimmen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Ablehnung von CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION sowie Enthaltung der AfD zugestimmt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 mit der Maßgabe zugestimmt, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1453 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1451), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1455) sowie BFF-BIG (= Ablehnung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 169, NR 1451 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Gartenpartei (M 169, NR 1451, NR 1455, NR 1464 und NR 1466 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 169 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1453, NR 1451, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 169 und NR 1451 = Annahme, NR 1453, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 nach der Kommunalwahl 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird abgelehnt. b) Der Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird zugestimmt. c) Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1453 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt ist. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. a) Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Pfeiffer, Hauenschild, Yilmaz, Witsch, Papke, Dr. Kößler, Baier, Schwichtenberg, Zieran und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 7. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6953, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: LINKE
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V (Auskunftsersuchen)

Goethe-Universität Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - Gebäude RobertMayerStraße 10: Welche künftige Nutzung ist denkbar?

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 01.12.2025, V 1344 entstanden aus Vorlage: OF 1307/2 vom 13.11.2025 Betreff: Goethe-Universität Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - Gebäude Robert-Mayer-Straße 10: Welche künftige Nutzung ist denkbar? Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Welcher Kenntnisstand liegt bezüglich des endgültigen Umzugs des Fachbereichs 12 auf den Campus Westend vor? 2. Ist davon auszugehen, dass Areal und Gebäude an die Stadt Frankfurt fallen und die ABG für die Umnutzung verantwortlich ist? 3. Gibt es bereits Vorstellungen für eine künftige Nutzung der seit 2025 unter Denkmalschutz stehenden Kramer-Bauten? 4. Kann sich der Magistrat einen Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude, ihren Umbau und ihre Umnutzung in (studentischen) Wohnraum vorstellen, zumal der B-Plan Wohnen ermöglicht? 5. Kann sich der Magistrat auch eine Umnutzung der Institutsgebäude in eine Schule vorstellen? Wäre das planungsrechtlich möglich? 6. Wäre der Magistrat bereit, zum geeigneten Zeitpunkt und ggf. zusammen mit verschiedenen Hochschulen einen studentischen Wettbewerb für den Umbau und die Umnutzung zu unterstützen? Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein seit 2025 denkmalgeschütztes Seminargebäude der Universität, das derzeit vom Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - mit 46 Professoren/Professorinnen sowie 5.600 Studenten und Studentinnen genutzt wird. Nach vorläufigem Informationsstand soll ein Umzug auf den Campus Westend ca. 2028 stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Nachfrage zum Produktbereich 5.007226 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: AdornoGymnasium Neubau?

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 01.12.2025, V 1342 entstanden aus Vorlage: OF 1297/2 vom 11.11.2025 Betreff: Nachfrage zum Produktbereich 5.007226 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: Adorno-Gymnasium Neubau? Vorgang: F 3110/25 Der Magistrat wird gebeten, über die Planung zur Errichtung eines Neubaus des Adorno-Gymnasiums zu berichten. Insbesondere ist aufzuklären, ob der Tauschvertrag inzwischen erfolgt ist und die Pläne in naher Zukunft umgesetzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat 2 begrüßt es sehr, dass ein Budget eingestellt wurde und dass die Bautätigkeit am Adorno-Gymnasium aufgenommen wird. Die letzte Information bezüglich des avisierten Grundstückstauschs mit dem Land Hessen, der die Voraussetzung für die Errichtung des Neubaus darstellt, war, dass dieser Vertrag noch nicht endgültig abgestimmt sei (Frage vom 27.03.2025, F 3110, letzter Sachstand 07.05.2025). Der Ortsbeirat 2 begrüßt die Errichtung eines Neubaus, insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Schülerzahlen und des Fehlens von Sporthallen am Interimsstandort, sehr. Schließlich wäre es vor dem Hintergrund der Planungen bezüglich der benachbarten Philipp-Holzmann-Schule und der Sanierung der Holzhausenschule, die interimsweise ebenfalls an der Miquelallee neben dem Adorno-Gymnasium untergebracht ist, wichtig, ob die Zeitpläne hier aufeinander abgestimmt sind, sodass der Schulstandort dann endgültig aufgegeben werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 27.03.2025, F 3110

V (Auskunftsersuchen)

Nachfrage zum Produktbereich 5.002520 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: Holzhausenschule endlich sanieren

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 01.12.2025, V 1343 entstanden aus Vorlage: OF 1298/2 vom 11.11.2025 Betreff: Nachfrage zum Produktbereich 5.002520 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: Holzhausenschule endlich sanieren Vorgang: NR 1237/25 CDU Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann die Holzhausenschule wieder in ihr ursprüngliches Gebäude zurück umziehen kann und Details über die Sanierung und die geplanten Maßnahmen bekannt zu geben. Begründung: Der Ortsbeirat 2 begrüßt es sehr, dass ein Budget eingestellt wurde und dass die Sanierung der Holzhausenschule weiterhin vorgesehen ist. Leider ist bisher keine Bautätigkeit zu erkennen. Hier besteht seitens des Ortsbeirats, aber auch seitens der betroffenen Schüler und Eltern der Holzhausenschule sowie des benachbarten Adorno-Gymnasiums Informationsbedarf. Bisherige Vorlagen, zuletzt die Vorlage NR 1237 vom 30.04.2025, bleiben unbeantwortet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2025, NR 1237

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Alle Ausgleichsflächen in planAS auf Klick darstellen

30.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 30.11.2025, NR 1454 Betreff: Alle Ausgleichsflächen in planAS auf Klick darstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Alle in M 169/25 anfallenden Ausgleichsflächen sollen bevorzugt auf einen Klick in planAS in einer Übersicht dargestellt werden. 2. Die Aussage von Herrn Gwechenberger, "man arbeite daran Ausgleichsflächen in planAS darzustellen, müssen jetzt Taten folgen. Eine Umsetzung muss jetzt erfolgen, sonst sind Berichte wie B 393/24 unglaubhaft. Begründung: Transparenz ist bei dem derzeitigen enormen Flächenfraß sehr wichtig. Streng genommen ist eine vollwertige Ausgleichsfläche nur eine, die entsiegelt wird. So kann vermieden werden, das eine Ausgleichfläche versehentlich doppelt verwendet wird. So wird gleich offensichtlich, wo nicht gebaut werden darf. Der Frage, wie lange ist eine Ausgleichsfläche gültig und kann diese auch auslaufen, kann so besser nachgegangen werden. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 393 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1455 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 24 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion über die Vorlage NR 1451 ziffernweise abzustimmen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Ablehnung von CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION sowie Enthaltung der AfD zugestimmt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 mit der Maßgabe zugestimmt, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1453 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1451), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1455) sowie BFF-BIG (= Ablehnung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 169, NR 1451 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Gartenpartei (M 169, NR 1451, NR 1455, NR 1464 und NR 1466 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 169 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1453, NR 1451, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 169 und NR 1451 = Annahme, NR 1453, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 nach der Kommunalwahl 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird abgelehnt. b) Der Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird zugestimmt. c) Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1453 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt ist. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. a) Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Pfeiffer, Hauenschild, Yilmaz, Witsch, Papke, Dr. Kößler, Baier, Schwichtenberg, Zieran und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 7. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6953, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: Gartenpartei
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Stadtteil der Quartiere

29.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 29.11.2025, NR 1453 Betreff: Stadtteil der Quartiere Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 169 vom 14.11.2025 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere mit folgende Maßgaben zugestimmt: 1. Für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere" ist sicherzustellen, dass die Entwicklung und Bebauung der Wohnbauflächen ausschließlich durch städtische Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie sonstige gemeinnützige Träger erfolgt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, a) die hierfür erforderlichen Grundstücke im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu sichern oder zurückzuerwerben, b) die Vergabe der Flächen grundsätzlich nur im Wege des Erbbaurechts an städtische, genossenschaftliche und andere gemeinnützige Träger vorzusehen, c) in den mit diesen Trägern abzuschließenden Verträgen dauerhafte Belegungs- und Mietpreisbindungen sowie eine Begrenzung der Rendite festzuschreiben. 3. Eine Veräußerung von Grundstücken an renditeorientierte private Investoren sowie eine Entwicklung von Wohnbauflächen durch solche Akteure ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 948 - "Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere" - ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen eines ausdrücklichen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Begründung: Frankfurt befindet sich seit Jahren in einer strukturellen Wohnungskrise. Der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen übersteigt das Angebot bei weitem; gleichzeitig sinkt die Zahl der Sozialwohnungen kontinuierlich. Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere" soll ein neuer Stadtteil für rund 17.000 Menschen entstehen - ein Projekt, für das die Stadt erhebliche finanzielle und organisatorische Vorleistungen erbringen wird. Wenn die Stadt diese Risiken trägt, muss sie sicherstellen, dass die entstehenden Wohnungen dauerhaft bezahlbar sind und nicht erneut privaten Renditeinteressen überlassen werden. 1. Historische Lehre: Vor 100 Jahren hat Frankfurt gezeigt, wie es richtig geht Vor hundert Jahren - unter Oberbürgermeister Ludwig Landmann und dem legendären Bauderzernenten Ernst May - hat Frankfurt mit dem "Neuen Frankfurt" europaweit Geschichte geschrieben. Die Stadt hat selbst gebaut, sie hat eigene städtische Wohnungsbaugesellschaften gegründet, sie hat Boden gesichert statt verkauft, und sie hat tausende Wohnungen in kürzester Zeit geschaffen - bis heute bezahlbar und für breite Bevölkerungsschichten zugänglich. Diese Erfolge waren nur möglich, weil die Stadt den Mut hatte, · den Wohnungsbau selbst in die Hand zu nehmen, · nicht auf private Investoren zu warten, · und Gemeinwohl vor Rendite zu stellen. Das Neue Frankfurt war ein internationales Vorbild - weil es öffentlich, gemeinwohlorientiert und sozial war. 2. Und heute? Westhafen, Europaviertel und Riedberg zeigen das Gegenteil: Privatisierung, Spekulation, Fehlentscheidungen Während das Neue Frankfurt noch für soziale Verantwortung steht, sind Riedberg und Europaviertel heute mahnende Beispiele einer fehlgeleiteten Stadtentwicklung: · Beim Riedberg beauftragte die Stadt die Hessenagentur, die große Teile des Bodens an private Investoren verkaufte. Selbst städtische Gesellschaften bauten dort renditeorientiert - die Folge: kaum bezahlbare Wohnungen, kaum Sozialwohnungen. · Im Europaviertel zahlte die Stadt Milliarden für Infrastruktur, die Wertsteigerungen gingen aber fast vollständig an private Investoren. Bezahlbarer Wohnraum: nahezu keiner. Diese beiden Projekte belegen klar: Wenn der Boden verkauft wird, gewinnt der Markt - und die Bevölkerung verliert. Die Stadt muss endlich aufhören, Boden für die Baulobby bereitzustellen, und wieder beginnen, im Interesse der Stadtbevölkerung zu handeln. Öffentlicher Boden muss dem Gemeinwohl dienen - nicht privaten Renditezielen. Nur so entsteht Wohnraum, der dauerhaft bezahlbar bleibt. 3. Damit der neue Stadtteil nicht zum nächsten Riedberg oder Europaviertel wird Um diese Fehler nicht zu wiederholen, muss der neue "Stadtteil der Quartiere" konsequent: · in städtischer Bodenhand bleiben, · durch städtische, genossenschaftliche und gemeinnützige Träger entwickelt werden, · mit dauerhaften Bindungen ausgestattet sein, · und ohne privaten Renditedruck entstehen. Nur so ist gewährleistet, dass die öffentlichen Vorleistungen - Infrastruktur, ÖPNV, Schulen, Grünzüge - nicht erneut Privatprofite subventionieren, sondern sozialen Wohnraum schaffen. Ein neues Großquartier dieser Größe ist eine historische Chance. Aber: Diese Chance darf nicht verspielt werden, indem man die Fehler von Riedberg und Europaviertel wiederholt. Die Geschichte zeigt, wie es geht: Ernst May und Ludwig Landmann haben gebaut, was heute noch bezahlbar ist. Heute hingegen verkaufen die regierenden Parteien häufig den Boden an Investoren - und wundern sich über steigende Mieten. Wir wollen zurück zu einem gemeinwohlorientierten Modell, das dauerhaft wirkt. Nur so wird der neue Stadtteil ein sozialer Erfolg - und nicht der nächste spekulative Fehlgriff. Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1455 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 24 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion über die Vorlage NR 1451 ziffernweise abzustimmen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Ablehnung von CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION sowie Enthaltung der AfD zugestimmt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 mit der Maßgabe zugestimmt, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1453 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1451), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1455) sowie BFF-BIG (= Ablehnung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 169, NR 1451 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Gartenpartei (M 169, NR 1451, NR 1455, NR 1464 und NR 1466 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 169 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1453, NR 1451, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 169 und NR 1451 = Annahme, NR 1453, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 nach der Kommunalwahl 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird abgelehnt. b) Der Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird zugestimmt. c) Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1453 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt ist. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. a) Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Pfeiffer, Hauenschild, Yilmaz, Witsch, Papke, Dr. Kößler, Baier, Schwichtenberg, Zieran und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 7. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6953, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: fraktionsunabhängig
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B (Bericht des Magistrats)

Neuausschreibung des Weingutes der Stadt Frankfurt

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 437 Betreff: Neuausschreibung des Weingutes der Stadt Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6507 - A 277/24 CDU - Zu 1. Die Ausschreibung wurde auf einer stadteigenen Website veröffentlicht. Zu 2. Umfang der Verpachtung, Angebotspreis, Sortenkonzept, Qualitätskonzept, Ökologisches Konzept, Investitionsbereitschaft, Imagebildung für die Stadt Frankfurt, Business- und Marketingplan, Referenzen der Bewerber Zu 3. 30 Jahre Zu 4. Die Kosten wurden von hier nicht ermittelt; alle Kosten haben die Bieter zu tragen. Zu 5. Tatsächlich bedarf es einer Umstellung. Bei mehrjährigen Kulturen, wie den Reben, beträgt die Umstellungsdauer, die durchlaufen werden muss, bevor die geernteten Trauben oder der daraus hergestellte Wein mit einem Öko-/Bio-Hinweis vermarktet werden darf, mindestens 36 Monate. Ein Ruhen ist nicht erforderlich. Zu 6. Die Bemessung der Pacht anhand von Umsatzzahlen ist im Bereich der Urproduktion unüblich. Tatsächlich wird die Pacht für Weingärten anhand von Vergleichszahlen ermittelt und die Gebäude nach dem Ertragswertverfahren. Nach Ablauf des Pachtvertrages wird der derzeitige Pächter der Stadt im Wesentlichen überjährige Weinberge mit umfangreichen Fehlstellen zurückgeben. Auch die Wirtschaftsstelle ist sanierungsbedürftig. Diese Umstände sind bei der Neubemessung der Pacht in angemessenem Umfange zu berücksichtigen. Zu 7 und 8. Bei dem bisherigen Pachtvertrag, handelt es sich vergaberechtlich um eine Konzession i.S.d. § 105 I Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da er eine Abnahmeverpflichtung der Stadt für eine bestimmte Menge des dort produzierten Weines enthält. Konzessionen dürfen nach § 3 I Konzessionsvergabeordnung (KonVgV) nicht auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, sondern unterliegen einer Höchstlaufzeit. Eine konkrete Vorgabe für die Dauer dieser Höchstlaufzeit ist dem Gesetz zwar nicht zu entnehmen, jedoch wird als Richtwert 5 Jahre angegeben (§ 3 II KonzVgV). Selbst wenn die Möglichkeit einer Verlängerung besteht, ist gleichwohl die Stadt Frankfurt am Main unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten verpflichtet, die Konzession zu beenden. Diese Auffassung steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH. Im Urteil aus dem Jahre 2006 wird das damit begründet, dass der Auftrag über viele Jahre dem Markt entzogen werde und hierdurch eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs stattfinde. Der Pächter wurde am 28.09.2020 in einem persönlichen Gespräch über die Absichten der Stadt informiert, er wurde in dem Zuge auch darüber informiert, dass er sich ebenfalls an der Konzeptvergabe beteiligen könne, was er getan hat. Zu 9. Die Stadt hat hierzu Herrn Prof. Dr. Hoffmann aus Winkel beauftragt. Zu 10. Die Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern der Politik und Experten zusammen. Die fachliche Betreuung erfolgt durch frühere Lehrkräfte der Hochschule resp. des Versuchsweinguts in Geisenheim. Zu 11. Die Stadt ist zu keinen Ablösezahlungen verpflichtet. Zu 12. Das Weingut der Stadt Frankfurt am Main verfügt ausschließlich über eigene Flächen. Seit der Verpachtung zum 01.01.1994 sind Flächen nur in äußerst geringem Umfange für den Verkehrswegebau übertragen worden. Zu 13. Um nicht erneut eine Konzession zu vergeben, wird bei der Konzeptvergabe keine Abnahmemenge verhandelt. Ob und zu welchen Konditionen der Wein bspw. durch das Protokoll der Stadt eingekauft wird, ist nicht Bestandteil der Verhandlungen zur Neuvergabe des Weingutes. Zu 14. Entsprechende Bestrebungen bestehen nicht, die derzeit übergangsweise verpachtete Weinstube wurde als separates Los ausgeschrieben. Für die Weinstube im Römer wurde eine Nettojahrespacht in Höhe von ca. 33.000,00 € erzielt. Das Steinerne Haus wurde für ca. 5.000,00 € im Monat verpachtet; eine etwaige Revitalisierung steht nicht im Zusammenhang mit der beabsichtigten Neuverpachtung des Weinguts. Zu 15. Die Kosten werden noch ermittelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 28.02.2024, A 277 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 03.12.2025

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 5

Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Gebäudemanagement Errichtung einer Toilettenanlage am Mainufer

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 28.11.2025, EA 97 entstanden aus Vorlage: OF 1595/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Gebäudemanagement Errichtung einer Toilettenanlage am Mainufer Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage am Sachsenhäuser Mainufer werden in den Haushalt 2026 ausreichend Planungsmittel eingestellt. Die Toilettenanlage sollte optisch an die Sandsteinmauer des Hochkais angelehnt sein. Begründung: Das Frankfurter Mainufer hat sich in den letzten Jahren immer mehr zu einer Promenade mit hohem Erholungs- und Freizeitwert entwickelt. Umso trauriger ist es, dass für die menschlichen Bedürfnisse keine Toilettenanlagen zur Verfügung stehen. Mobile Toiletten und Toilettencontainer sind nur Notlösungen, die zudem nicht in das Stadtbild passen. Daher bittet der Ortsbeirat die Stadt, eine öffentliche Toilettenanlage zu errichten. Was in anderen Städten mit Flusspromenaden gang und gäbe ist, sollte auch für Frankfurt möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 201 Betreff: Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2018, § 2289 (M 263) I. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vom 18.10.2023 - 20.11.2023 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vom 22.09.2023 - 23.10.2023 durchgeführt wurden. II. Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass aktuelle Änderungen des Baugesetzbuchs und der Hessischen Bauordnung Möglichkeiten zur Vereinfachung und Beschleunigung insbesondere von Wohnungsbauvorhaben eröffnen. Der Magistrat wird diese hinsichtlich ihrer geeigneten und rechtssicheren Anwendbarkeit für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee - prüfen und gegebenenfalls nutzen. III. 1 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee - wird geändert, er ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zur Aufstellungsbeschluss-Änderung vom 30.09.2025. III. 2 Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden geändert. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung die geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Entwicklung auf dem brach liegenden Gelände aktiv gestaltet werden. Ziel ist die Schaffung eines kleinteilig strukturierten, urbanen, gemischt genutzten, durchgrünten, autoarmen und verkehrsberuhigten Wohnquartiers. Dabei sollen neben unterschiedlichen Wohnformen auch tertiäre Gewerbenutzungen, Einzelhandel und Kindertagesstätten sowie ein Mobilitätszentrum ermöglicht werden. IV. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzepts vom 30.09.2025 einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu II.: Mit der aktuellen Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) durch das am 30.10.2025 in Kraft getretene "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" (BGBl. 2025 I Nr. 257) stellt der Bund den Gemeinden neue Instrumente und Regelungen zur Beschleunigung und Erleichterung von Wohnungsbauvorhaben zur Verfügung (insbesondere den sogenannten "Bau-Turbo"). Städte und Gemeinden können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie diese nutzen. Dringend benötigter Wohnraum soll schneller entstehen können. Insbesondere die Möglichkeiten zur Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus (§ 31 (3) BauGB), die Möglichkeiten zur Gestattung von Abweichungen vom sogenannten Einfügungsgebot (§ 34 (3b) BauGB) sowie die Ergänzung des Baugesetzbuchs in § 246e durch eine befristete Sonderregelung zur Schaffung von Wohnraum und zur möglichen Abweichung vom bestehenden Planungsrecht sind hier unter anderem zu nennen. Parallel unterstützt die aktuelle Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.10.2025 (GVBl. 2025 Nr. 66) mit dem sogenannten "Baupaket I" die Initiative zur Erleichterung des Wohnungsbaus durch bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen. Mit dem vorliegenden Strukturkonzept vom 30.09.2025 ist der planerische Wille der Gemeinde für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee - hinreichend konkretisiert, um die Anwendung der neuen Instrumente prüfen zu können. Für die vorgesehene Planung wird der Magistrat untersuchen, unter welchen Voraussetzungen und Anforderungen die neuen Regelungen angewendet werden könnten, um eine beschleunigte Umsetzung der Planung zu ermöglichen. Zu untersuchen ist, ob und inwiefern im konkreten Fall Vorteile gegenüber anderen Instrumenten und Vorgehensweisen auch mögliche Nachteile überwiegen. Dabei ist neben der Umsetzung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auch die Vereinbarkeit mit (anderen) öffentlichen Belangen zu berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem der Ausschluss schädlicher Umwelteinwirkungen, die Umsetzung des "Baulandbeschlusses für die Frankfurter Stadtentwicklung" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020, § 5590, M 220/2019), die Sicherung der Erschließung und die Neuordnung der Grundstücke. In diesem Zusammenhang wird dem Abschluss vertraglicher Regelungen und Verpflichtungen der Vorhabenträger zur Einhaltung der städtebaulichen Anforderungen eine besondere Bedeutung zukommen. Sofern die Bewertung zu einem positiven Ergebnis führt, beabsichtigt der Magistrat die neuen Möglichkeiten zu nutzen, um eine beschleunigte und vereinfachte Umsetzung der Planung und der damit im Zusammenhang stehenden Bauvorhaben voranzubringen. Zu III.: Am 01.02.2018 wurde der Beschluss § 2289 über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee - von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Ziel der Planung war die Schaffung eines urbanen, gemischt genutzten und durchgrünten Wohnquartiers mit tertiären Gewerbenutzungen und Standorten für eine Grundschule und eine weiterführende Schule. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sollen nun entsprechend der sich zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Entgegen der ursprünglichen Planung wird die Ansiedlung einer weiterführenden Schule im Plangebiet vom Magistrat nicht weiterverfolgt. Der im Bereich des Mertonviertels weiterhin dringend benötigte Grundschulstandort soll auch nicht im Plangebiet selbst, sondern auf einem westlich angrenzenden Grundstück (Flurstück 652/2) realisiert werden. Um einen Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten, soll mit der Planung zudem die Verschiebung der Anteile der Verkehrsarten am Verkehrsaufkommen zugunsten von Fuß- und Radverkehr, öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und Sharing-Angeboten auch auf Quartiersebene vorangetrieben werden. Insofern soll im Plangebiet ein autoarmes und im Inneren weitgehend autofreies Quartier entstehen. Dazu soll ein Mobilitätskonzept entwickelt werden, welches die gute Erreichbarkeit des Quartiers für die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer sicherstellt und dabei stärker alternative, umweltfreundliche Mobilitätsangebote fördert. Dies soll auch ein Mobilitätszentrum umfassen. Entlang der Erschließungsstraßen Lurgiallee und Olof-Palme-Straße fehlt es bisher jedoch an ausreichender Fußwege- und Radverkehrsinfrastruktur. Gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss soll daher die Lurgiallee in der vollen Breite in den Geltungsbereich einbezogen werden, um die Flächen für notwendige Anpassungen - insbesondere neue Radverkehrsanlagen und einen möglichen Umbau des Knotenpunktes Lurgiallee/Olof-Palme-Straße - planungsrechtlich zu sichern. Der geänderte Geltungsbereich hat eine Größe von circa 9,0 ha. Es dient zur Kenntnis, dass überdies im Zuge der Gebietsentwicklung der mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 5590, am 07.05.2020 gefasste "Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung" (M 220/2019) umgesetzt und so ein wichtiger Beitrag zur sozialgerechten Bodennutzung und der Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt geleistet werden soll. Dementsprechend soll im Plangebiet ein breites Angebot an Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Zu IV.: Im Jahr 2022 wurde in Hinblick auf die Entwicklung des Plangebietes sowie des gesamten Mertonviertels ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Ideenwettbewerb durchgeführt. Auf Grundlage des darin prämierten Siegerentwurfes wurde das städtebauliche Konzept weiterentwickelt und konkretisiert. Die Ergebnisse stellt das vorliegende Strukturkonzept vom 30.09.2025 dar. Planerische Grundkonzeption Im Plangebiet soll ein kompaktes, gemischt genutztes Quartier entstehen, welches gegenüber seiner Umgebung räumlich klar ablesbar ist und eine hohe Eigenständigkeit aufweist. Dieser neue Stadtbaustein soll vielfältige Qualitäten und urbane Angebote in den Stadtteil bringen und so das gesamte Mertonviertel aufwerten. Maßgebliche Entwurfsidee ist die Schaffung eines großzügigen Grünraums im Inneren, der räumlich klar gefasst wird und weitgehend autofrei als zentraler Quartiersfreiraum dient. Gezielt positionierte Quartierseingänge verknüpfen diese Grüne Mitte in alle Himmelsrichtungen mit der Umgebung, wobei der zentralen Verbindung zur Stadtbahn nach Osten sowie der Verbindung über einen neuen Quartiersplatz zur Merton's Passage im Südwesten eine herausragende Bedeutung zukommen. Baulich bilden sechs individuelle urbane Blöcke, die sich um die Grüne Mitte gruppieren, das Grundgerüst für das neue Quartier. Die Baublöcke öffnen sich zum Inneren des Quartiers. Jeweils ein Hochpunkt markiert dabei die Öffnung des Blocks und den Übergang in die gemeinschaftlich nutzbaren Innenhöfe. Diese lärmgeschützten Höfe sind über Durchgänge und halböffentliche Wegeverbindungen mit der Umgebung verknüpft. Nach Außen werden die relativ langen Fronten der Bebauung durch Hochpunkte, Versprünge und Öffnungen gegliedert. Insgesamt wird im Plangebiet eine bewegte Silhouette zwischen überwiegend fünf und sieben Geschossen angestrebt. Das Zusammenspiel zwischen Baustruktur und Freiraumgerüst soll differenzierte Nutzungsangebote schaffen, soziale Aneignung ermöglichen und nachbarschaftliche Begegnungen fördern. Die angestrebte kleinteilige Gliederung der Blöcke soll die Identifikation der künftigen Nutzerinnen und Nutzer mit "ihrer Adresse" stärken und zu einem lebendigen Stadtbild mit unterschiedlichen Typologien beitragen. Dies soll genauso wie eine vielseitige Architektur durch die Durchführung mehrerer Planungswettbewerbe zur Realisierung der Gebäude erreicht werden. Erschließungskonzept Durch die unmittelbare Nähe zur Stadtbahn-Haltestelle Riedwiese/Mertonviertel besitzt das neue Quartier eine sehr gute Anbindung an den schienengebundenen ÖPNV. Der neue Quartierseingang an der Olof-Palme-Straße im Osten soll direkt in die Mitte des Quartiers leiten und damit die Erreichbarkeit verbessern. Ergänzend durchquert die Buslinie 29 das Mertonviertel entlang der Lurgiallee. Die Erschließung des neuen Quartiers durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) soll von der Lurgiallee im Süden und einer neuen Stichstraße im Norden des Plangebiets erfolgen, welche im Nordosten an die Olof-Palme-Straße anbindet. Zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs sollen entlang der Lurgiallee sowie der Olof-Palme-Straße Radverkehrsanlagen neu entstehen, was eine Neuaufteilung der Flächen erfordert. Die bestehende Platanenreihe nördlich der Lurgiallee soll dabei unbedingt erhalten und ergänzt werden. Die Quartiersmitte selbst ist weitgehend autofrei bzw. verkehrsberuhigt geplant, um eine hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität zu schaffen. Bestimmte Teilbereiche sind sogar als explizite Fußgängerbereiche vorgesehen. Weitere Flächen sollen darüber hinaus nur zur Anlieferung, zur Abfallentsorgung und zur Pflege und Wartung der Freiflächen befahrbar sein. Besucherparkplätze sollen im Bereich der im Norden neu geplanten Stichstraße entstehen. Die Baufelder sollen durch Tiefgaragen unterbaut werden. Diese sollen soweit konzipiert und reduziert werden, dass in den Blockinnenhöfen auch nicht-unterbaute Bereiche verbleiben, um Baumpflanzungen mit natürlichem Bodenanschluss zu ermöglichen. Um alle notwendigen Stellplätze herstellen zu können, ist im Nordwesten des Plangebiets zusätzlich eine Hochgarage geplant. Diese soll um quartiersbezogene Sharing-Angebote (Car-Sharing, E-Lastenräder etc.) zu einem Mobilitäts-zentrum ergänzt werden. Um den Mobilitätsbedürfnissen der künftigen Nutzerinnen und Nutzer des Quartiers gerecht zu werden, soll im Zuge der weiteren Planung ein Mobilitätskonzept erstellt, umgesetzt und dauerhaft betrieben werden. Gegenstand soll dabei die Bereitstellung alternativer Mobilitätsangebote sowie die Reduzierung der Stellplatzanzahl sein, um das Ziel eines autoarmen Quartiers zu realisieren. Die Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes sollen durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan sowie ergänzende Regelungen in städtebaulichen Verträgen gesichert werden. Nutzungs- und Freiraumkonzept Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sollen insgesamt 130.000 m² Bruttogrundfläche neu entstehen. Der Nutzungsschwerpunkt des gemischt genutzten Quartiers soll dabei auf dem Wohnen liegen. Maximal 80% der Bruttogrundflächen sollen in diesem Segment in attraktiven Lagen für unterschiedliche Wohnformen entstehen. Aufgrund der reduzierten Erschließung und der vollständig verkehrsberuhigten Quartiersmitte eignet sich auch ein Großteil der Erdgeschosszonen für Wohnnutzungen. Die Obergeschosse im Quartier sollen ebenfalls überwiegend dem Wohnen dienen. Über städtebauliche Verträge soll gewährleistet werden, dass die Vorgaben des "Baulandbeschlusses für die Frankfurter Stadtentwicklung" und die darin enthaltenen Quoten für bezahlbaren Wohnraum umgesetzt werden. Ergänzend zur Wohnnutzung sind angrenzend an den Quartiersplatz sowie im Südosten des Plangebiets an der Kreuzung von Lurgiallee und Olof-Palme-Straße Gewerbeflächen des tertiären Bereichs, wie zum Beispiel Büroflächen, Arztpraxen, Fitnessstudios oder Labore vorgesehen. Quartiersbezogene Dienstleistungen, Kleingewerbe/Läden und gastronomische Angebote sollen überwiegend in den Erdgeschosszonen am Quartiersplatz, entlang der Fußgängerbereiche im Südwesten und Osten sowie angrenzend an die Grüne Mitte entstehen und zu einer Belebung der öffentlichen Freiräume und der Mitte beitragen. Auch außengastronomische Bereiche sollen geschaffen werden. Hier sind auch Standorte für kleinteilige Einzelhandelsflächen vorgesehen. In Baufeld A ist entlang der Lurgiallee zudem ein Supermarkt für die Nahversorgung geplant. Die aus dem neuen Wohnungsangebot im Plangebiet entstehenden Bedarfe an sozialer Infrastruktur sollen zum einen im Plangebiet selbst gedeckt werden. Zwei neue Kindertagesstätten (Kitas) sind dazu in den Baufeldern A und D im Südwesten und Nordosten des Plangebiets vorgesehen. Die Freibereiche der Kitas sollen in den Blockinnenhöfen organisiert werden. Der zusätzliche Bedarf an Grundschulplätzen soll dagegen mit dem vorgesehenen Bau einer Grundschule auf einem westlich an das Plangebiet anschließenden Grundstück (Flurstück 652/2) abgedeckt werden. Da der Freiraumbedarf für die geplante neue Grundschule dort nicht vollständig abgebildet werden kann, werden Teile der schulischen Freibereiche im Hof von Baufeld F vorgesehen. Die vorgesehene Nutzungsverteilung soll im weiteren Verfahren konkretisiert und durch die Festsetzung von entsprechenden Baugebietskategorien als Allgemeines Wohngebiet (WA), Urbanes Gebiet (MU) oder gegebenenfalls Kerngebiet (MK) im Bebauungsplan gesichert werden. Im Bereich der Grünen Mitte sollen neben Wiesenflächen Aktivitäts- und Spielflächen entstehen. Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze soll der bereits bestehende Grünzug erhalten bzw. weiterentwickelt werden, welcher das Quartier einrahmt und einen Puffer zu den angrenzenden Büroflächensolitären schafft. Entlang der Olof-Palme-Straße soll eine begrünte Böschung den Höhenunterschied zwischen Straße und Plangebietsflächen überwinden und einen Puffer nach Osten schaffen. Darüber hinaus ist im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung vorgesehen den Umweltbelangen, insbesondere dem Klimaschutz und der Klimaanpassung, angemessen Rechnung zu tragen. Im Rahmen der planungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten werden unter anderem Maßnahmen zur Begrünung, zur Regenwasserbewirtschaftung und zum Schutz vor Starkregen angestrebt. Die Sammlung von Abfall- und Wertstoffen soll innerhalb des Plangebiets in Unterflursystemen erfolgen. Die dafür erforderlichen Flächen und Entsorgungswege sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan zu sichern. Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 922 soll auf Grundlage des Strukturkonzeptes vom 30.09.2025 entwickelt werden. Mit der Vorlage dieses Strukturkonzeptes wird der Aufstellungsbeschluss qualifiziert. Hierdurch wird es dem Magistrat ermöglicht, ohne weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Veröffentlichung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht geändert werden. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,6 MB) Anlage 2_Strukturkonzept (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 03.12.2025

M (Vortrag des Magistrats)

Schule am Hang - Sanierung und Erweiterung hier: Mehrkostenvorlage

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 198 Betreff: Schule am Hang - Sanierung und Erweiterung hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2020, § 5879 (M 68) Auf Antrag des Magistrats vom 28.11.2025 1. Für die Sanierung und Erweiterung mit Neubau Cafeteria und Turnhalle der Schule am Hang wurden ursprünglich Kosten in Höhe von insgesamt 44.715.193,00 € bewilligt. Es dient zur Kenntnis, dass für die vorgenannte Maßnahme zusätzliche Kosten anfallen, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel in Höhe von voraussichtlich 16.601.656,00 € erforderlich machen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 61.316.849,00 €. 2. Es werden dementsprechend weitere Mittel in Gesamthöhe von 16.601.656,00 € brutto bewilligt. Die Verausgabung der investiven Ausgaben für das Schulgebäude ohne Cafeteria und BgA Turnhalle in Höhe 13.784.141,00 € brutto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 400868, PSP-Element 5.007223.500.999.100-700. Die Verausgabung der investiven Ausgaben für den BgA Cafeteria in Höhe von 960.561,00 € netto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 401868, PSP-Element (5.009847.500.999.100-700). Die Verausgabung der investiven Ausgaben für den BgA Turnhalle in Höhe von 614.496,00 € netto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 402868, PSP-Element 5.009153.500.999.100-700. Die Buchung der konsumtiven Aufwendungen - Auslagerung in Container - in Höhe von 1.242.459,00 € brutto erfolgt auf dem Sachkonto 61610009, Kostenstelle 400868, Innenauftrag 40009563. Die zusätzlichen Kosten werden aus den folgenden PSP-Elementen gedeckt: 3. Das Dezernat XI wird ermächtigt, die Maßnahme bis einschließlich Vorbereitung der Vergabe fortzuführen. Die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgt erst nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Bau- und Finanzierungsvorlage. 4. Die Maßnahme hat bereits begonnen. Begründung: A. Zielsetzung Die Sanierung und Erweiterung der Schule am Hang soll voraussichtlich zum Jahresende 2026 fertiggestellt werden. Für die Baumaßnahme liegt ein Stadtverordnetenbeschluss, § 5879 (M 68) vom 04.06.2020, vor. Die genehmigten Gesamtkosten i.H.v. 44.715.193 € werden mit 16.601.656 € um 37,3 % überschritten. B. Alternativen Keine C. Lösung Die wesentlichen Gründe für die Überschreitung der genehmigten Gesamtkosten: 1. Mehrkosten bei der Auslagerung aufgrund von Mehrflächenbedarf. Es werden weitere Betreuungsräume und mehr Pausenhofflächen benötigt als zum Zeitpunkt der B+F-Vorlage als Planungsgrundlage vorgesehen war. Zusätzlich entstehen weitere Mehrkosten durch längere Mietzeiten der Containeranlage, aufgrund von Bauzeitverlängerung und durch die Übernahme der Containeranlage der Schule am Ried für den ab Sommer 2026 startenden Ganztagsbetrieb der Schule am Hang. Die Mehrkosten für die Auslagerung betragen 1,23 Mio. € brutto. 2. Mehrkosten aufgrund ungewöhnlich höherer Baupreissteigerung Seit Beginn der Bauarbeiten 2021 stiegen die Baupreise infolge der Corona-Krise und des Ukrainekrieges ungewöhnlich stark an. Die Mehrkosten aufgrund der Baupreissteigerung betragen 5,49 Mio. € brutto. 3. Mehrkosten aufgrund der Sanierung der Bestandsturnhalle infolge von Wasserschäden. Im Zuge der Baumaßnahme wurde bei der weiter in Betrieb befindlichen Bestandsturnhalle festgestellt, dass die gesamte Fußbodenkonstruktion der Umkleide- und Gerätebereiche aufgrund eindringenden Grund- und Regenwassers durchfeuchtet ist. Zusätzlich kam es im Zuge der Bauarbeiten zu einem Wasserschaden in der Sportbodenkonstruktion. Somit ist eine nicht geplante, umfangreiche Sanierung der Bestandsturnhalle erforderlich. Die Mehrkosten für die Sanierung betragen 1,26 Mio. € brutto. 4. Mehrkosten aufgrund der Sanierung der Bestandsbausubstanz. Nach der Entkernung wurde ersichtlich, dass an den bestehenden Pavillongebäuden zahlreiche Mängel bestehen, die saniert werden müssen. Die Mehrkosten für die Sanierung betragen 0,59 Mio. € brutto. 5. Mehrkosten für Schutzmaßnahmen vor Starkregenereignissen. Nach der B+F-Vorlage kam es infolge von 2 Starkregenereignissen zur Überflutung der Schule. Um das fertiggestellte Schulgebäude zukünftig zu schützen, werden diverse zusätzliche bauliche Maßnahmen ausgeführt, wie eine Flutschutzmauer und ein Retentionsbecken oberhalb der Schulgebäude, größere Rigolen und zusätzliche Drainageanlagen. Die Mehrkosten für die Schutzmaßnahmen betragen 1,55 Mio. € brutto. 6. Mehrkosten bei den Erdarbeiten Aufgrund von kontaminiertem Erdreich und aufgrund von Mehrmassen im Erdbau, infolge des umfangreicheren Aushubs, aufgrund der Flutschutzmaßnahmen und aufgrund von Bodenaustauschmaßnahmen. Die Mehrkosten für die Erdarbeiten betragen 1,30 Mio. € brutto. 7. Mehrkosten aufgrund des höheren Angebotes der GU-Holzbau-Vergabe. Abzüglich der Baupreissteigerung liegt das Angebot noch zusätzlich über der Kostenberechnung, aufgrund der höheren Komplexität der Holzmodulanlagen als Bestandserweiterung im Vergleich zu freistehenden Holzmodulanlagen, sowie der im Vergleich zu anderen Gewerken zusätzlich höhere Holzpreis aufgrund der Lieferschwierigkeiten. Die Mehrkosten für die GU-Vergabe betragen 4,83 Mio.€ brutto. 8. Mehrkosten aufgrund der höheren Angebote Freianlagen. Abzüglich der Baupreissteigerung liegt das Angebot des ersten Bauabschnitts der Freianlagen noch zusätzlich über der Kostenberechnung, aufgrund der schwierigeren Hangsituation. Für das Angebot des zweiten Bauabschnitts im Bereich Hort wird daher auch mit Mehrkosten gerechnet. Die Mehrkosten für die Vergaben Freianlagen betragen 0,65 Mio.€ brutto. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf / Überschreitung der Gesamtkosten: 15.359.197 € a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: keine 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Mittelabflüsse 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen keine b) Sachkosten 232.073,85 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 134.392,97 € 2. Abschreibung 263.196,74 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: keine Anlage _Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 3,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Vortrag des Magistrats vom 24.04.2020, M 68 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage M 198 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 48 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 198 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7006, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 40-2

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Ortsrandstraße Bonames

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2085 Betreff: Ortsrandstraße Bonames Der Magistrat bedauert, derzeit noch keinen verbindlichen Termin für die Herstellung der geplanten Ortsrandstraße Bonames nennen zu können. Die Ortsrandstraße soll der äußeren Erschließung des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" und später des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal" dienen. Voraussetzung für die Realisierung ist sowohl die Verfügbarkeit der erforderlichen Grundstücke als auch das Vorliegen des Baurechts durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Der Bebauungsplan 923 befindet sich derzeit noch in der Prüfung und konnte der Stadtverordnetenversammlung bislang nicht zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zudem ist das notwendige Umlegungsverfahren noch nicht abgeschlossen, sodass sich die benötigten Grundstücke gegenwärtig noch nicht im Eigentum der Stadt befinden. Sobald beide Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Ortsrandstraße hergestellt, damit sie frühzeitig für den Baustellenverkehr zum angrenzenden Baugebiet genutzt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7248

M (Vortrag des Magistrats)

Mittelbereitstellung für den Sollausgleich der KonversionsGrundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG)

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 196 Betreff: Mittelbereitstellung für den Sollausgleich der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 28.11.2025 I. Es dient der Kenntnis, dass - der Magistrat plant, den Sollausgleich für das Geschäftsjahr 2025 der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) mit einer im Geschäftsgang befindlichen Beschlussvorlage zu beschließen. - der Sollausgleich bildet gleichzeitig den Wirtschaftsplan der KEG ab. Dieser beziffert für das Geschäftsjahr 2025 einen Zuschussbedarf von 5.337 T€. - auf dem Projekt 5.007173 Liegenschaftsfonds in 2025 Mittel in Höhe von 2.168 T€ zur Verfügung stehen und davon bereits 1.232 T€ ausgezahlt wurden. - die Deckung der Differenz bereitzustellen ist. Dementsprechend sind die im Wirtschaftsplan abgebildeten Mehraufwände in Höhe von 3.169 T€ zu decken. II. Es werden Mittel in Höhe von 4.169 T€ bewilligt und freigegeben. III. Die Deckung der erforderlichen Mittel in Höhe von 3.169 T€ erfolgt aus zwei verschiedenen Produktgruppen: Die Deckung der erforderlichen Mittel in Höhe von 2.569 T€ aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt, Sammelveranschlagung. Weitere Mittel in Höhe von 600 T € werden aus der Produktgruppe 31.08, Projekt 5.005485 vom Dezernat XI zur Verfügung gestellt. IV. Die mit dem Haushalt beschlossene Budgetierungsregelung zum Programm Schöneres Frankfurt, wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projekts Schöneres Frankfurt besteht, wird einmalig in Höhe von 2.569 T€ aufgehoben. V. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich eines Gesellschafterbeschlusses der KEG zum Sollausgleich des Geschäftsjahres 2025 (siehe Ziffer I. a). VI. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. VII. Es dient zur Kenntnis, dass die Jahresfolgekosten in Höhe von 91 T€ zukünftige Haushalte belasten. Begründung: A. Zielsetzung Die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) Frankfurt ist vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung "Behebung städtebaulicher Defizite und Durchführung von Projekten für gemeinschaftliche Wohnformen" betraut. Im Rahmen dieser gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung befasst sich die KEG mit dem Erwerb, der Entwicklung und Veräußerung von Immobilien, die einen städtebaulichen Missstand darstellen. Zur Erfüllung dieser gemeinwirtschaftlichen Zwecke führt die KEG das Instrument eines revolvierenden Fonds, dem Liegenschaftsfonds. Zur Betrauung der KEG mit dem Liegenschaftsfonds zählt u.a. die Aufgabe der "Durchführung und Förderung von Immobilienprojekten, auf denen gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnformen [...] realisiert werden. Dazu soll die KEG insbesondere [...] im Bestandsbereich Immobilien entwickeln, die für Projekte gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnformen geeignet sind." Im Geschäftsjahr 2025 sollen zwei Liegenschaften diesem Zweck zugeführt werden: die ehemalige Akademie der Arbeit (AdA) sowie die Jaspertstraße. Dazu sind dem Liegenschaftsfonds die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Ehemalige Akademie der Arbeit (AdA) Die KEG erwarb 2019 das Gebäude ehemalige Akademie für Arbeit (AdA) sowie das zugehörige Erbbaurecht von der Vermögensverwaltungs- und Treuhand-Gesellschaft des DGB. Eigentümerin des Grundstücks ist die Stadt Frankfurt am Main. Das Projekt AdA wurde seinerzeit von der KEG als wirtschaftlich ohne Mittel der Stadt tragfähig begonnen. Zur Finanzierung des Erwerbs nahm die KEG ein Darlehen in der Höhe von 4,5 Mio. € auf, welches nun endfällig ist. Der Ankauf war von Beginn als Zwischenerwerb angedacht, geplant war das Erbbaurecht zeitnah im Sinne der Betrauung des Liegenschaftsfonds zu veräußern. Zur Ermittlung einer geeigneten Trägerin mit einem Nutzungskonzept im Sinne der angestrebten Entwicklung wurde ein Konzeptverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Konzeptverfahrens ist im November 2020 AdAptiv BauGeno eG als Trägerin mit ihrem erfolgversprechenden Konzept ausgewählt worden. Aufgrund veränderter bauwirtschaftlicher Rahmenbedingungen, insbesondere aufgrund der Teuerung im Baubereich, ist das eingereichte Konzept nicht umsetzbar. Seit dem Jahr 2022 haben Erhöhungen des Leitzinses zu einem Anstieg der Baufinanzierungszinsen von etwa 1% auf 4% geführt. Zugleich sind in Folge der allgemeinen Preisentwicklung sowie insbesondere dem Anstieg von Energie- und Rohstoffpreisen die Baukosten um teilweise bis zu 45 % angestiegen. Diese Entwicklungen treffen auf einen bereits hohen Kaufpreis des bestehenden Erbbaurechts sowie einen aufgrund der zugrundeliegenden Bodenrichtwerte hohen Erbbauzins. Das Gebäude kann somit nicht wie geplant an die ausgewählte Trägerin weiterveräußert werden. Die Benennung eines nachfolgenden Akteurs aus dem Konzeptverfahren von 2020 scheidet auf Grund der aktuellen bauwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenfalls aus. Eine Übertragung der Liegenschaft ehemalige Akademie der Arbeit in den Liegenschaftsfonds bietet die Möglichkeit, die formulierte Zielsetzung, diesen Standort entsprechend des Betrauungsaktes zu vergeben, zu erreichen - auch wenn dies über das erste Konzeptverfahren 2020 nicht gelungen ist. Nach Aufnahme in den Liegenschaftsfonds soll ein neues Konzeptverfahren vorbereitet und durchgeführt werden, das den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Aktuell wird das Gebäude durch verschiedene Akteur:innen zwischengenutzt. Die Wohnrauminitiative Frankfurt e.V. stellt in einem Gebäudeteil Wohnraum für Menschen in Ausbildung bereit. Weitere Flächen werden als Ateliers sowie Co-Working Plätze zwischengenutzt. Im Erdgeschoss bietet die ada_kantine Mahlzeiten auf Spendenbasis an. Diese Nutzungen leisten wertvolle Beiträge für die Stadtgesellschaft und das Quartier und haben durch diverse Preise Anerkennung gefunden. Mit diese Mieter:innen bestehen gewerbliche Mietverträge: - Wohnrauminitiative FrankfurtRheinMain e. V., Azubi-Wohnen - ada_kantine (Initiative Zukunft Bockenheim e. V.), Kantine - BASIS - Beratung, Arbeit, Jugend & Kultur e. V., Atelier - Niehaus, A.B. Lagerflächen - Archiv der Revolte e.V., Lagerflächen - Soulmate Coffee & Bar e. K., Stellplätze Die Mietverträge laufen aktuell bis zum 30.06.2026 und sind mit einer Frist von 6 Monaten kündbar. Die bestehende Zwischennutzungen sollen zunächst weitergeführt werden und voraussichtlich bis 2030 verlängert werden. Die Verwaltung der Mietverträge sowie der Liegenschaft erfolgt über den Liegenschaftsfonds. Über die Mieteinnahmen werden die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten zukünftig gedeckt sein, sodass dadurch nicht von finanziellen Belastungen für den Liegenschaftsfonds zu rechnen ist. Sobald die Liegenschaft erneut im Sinne des Betrauungsaktes an eine Akteur:in vergeben wird, werden die Einnahmen aus der Veräußerung wieder dem Liegenschaftsfonds zugeführt. Jaspertstraße Geplant ist zudem der Kauf der Liegenschaft Jaspertstraße (431 T€). Die Zielsetzung des Erwerbs ist im Sinne des Betrauungsaktes, eine zukünftige Vergabe wird zweckentsprechend erfolgen. Die Liegenschaft befindet sich momentan im Privatbesitz. Das Grundstück bzw. die Immobilie bietet für den aktuellen Eigentümer unter dem gegebenen Planungsrecht keine Nutzungsperspektive. Für einen professionellen Projektentwickler ist das Grundstück gleichzeitig tendenziell zu klein. Für den Ankauf der Fläche über den Liegenschaftsfonds sind diesem die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. B. Alternativen Sofern die Mitteldeckung nicht erfolgt, können die Liegenschaften ehemalige Akademie der Arbeit und Jaspertstraße nicht nach den Zielen der Betrauung des Liegenschaftsfonds entwickelt werden. Zur Erreichung der oben genannten Ziele bestehen somit keine Alternativen zur Mitteldeckung. C. Lösung Die Lösung besteht in der Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel für den Sollausgleich der KEG. Damit verbunden ist einerseits die Überführung des Objekts ehemaligen Akademie der Arbeit in den Liegenschaftsfonds Stadt Frankfurt am Main. Und anderseits der Ankauf der Jaspertstraße über den Liegenschaftsfonds. In Bezug auf die AdA sollen zudem die bestehenden sozialen Zwischennutzung weitergeführt werden. Zur Absicherung einer zukünftigen gemeinwohlorientierten Weiterentwicklung der Liegenschaft Mertonstraße 30 / Gräfstraße 62 soll eine neue Ausschreibung über das Konzeptverfahren erfolgen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich eines Gesellschafterbeschlusses der KEG zum Sollausgleich des Geschäftsjahres 2025. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: 3.169 T€ Anteilig wurden diese Kosten in der Höhe von 1.232 T€ in 2025 bereits ausgezahlt. Daraus ergibt sich ein nun zu deckender Investitionsbedarf von 3.169 T€. Die angefallenen Kosten übersteigen die durch die Zwischennutzung erzielten Mieteinnahmen. Sie setzen sich u.a. aus Neben- sowie Finanzierungskosten zusammen. Enthalten sind aber auch Kosten zur Grundlagenermittlung und zukünftigen Planung, die als Basis für eine zukünftige Entwicklung herangezogen werden können und sich somit positiv auf den Gebäudewert auswirken. Aufgrund der ausgebliebenen Veräußerung sind diese Kosten nicht gedeckt. Es handelt sich insgesamt um Kosten, welche im Rahmen des Ankaufs, des Betriebs und der Instandhaltung des Gebäudes angefallen sind, abzüglich der durch die Zwischennutzung erzielten Mieteinnahmen. Die Aufwendungen umfassen: - Erbbauzinsen gemäß dem bestehenden Erbbaurechtsvertrag - Finanzierungskosten, welche sich aus dem Finanzierungsvertrag ergeben, den die KEG zum Zwischenerwerb der Liegenschaft abgeschlossen hatte - Grunderwerbsnebenkosten im Rahmen des Ankaufs sowie Grundsteuern - Kosten für Gebäudeversicherung - Honorarkosten der BSMF gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag - Anteil der Kosten für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung der KEG, welcher dem Anteil der Liegenschaft an den Sachanlagen der KEG entspricht - Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung der Liegenschaft, welche sich aus Verträgen und gesetzlichen Pflichten ergeben - Kosten zur Grundlagenermittlung und Planung, welche sich wertsteigernd auf die Liegenschaft auswirken und für zukünftige Entwicklungen herangezogen werden können Der Sollausgleich beinhaltet zudem auch den Erwerb der Liegenschaft Jaspertstraße. Die Gesamtkosten für den Erwerb und die Entwicklung der Liegenschaft belaufen sich auf 431 T€. Enthalten sind darin auch die geschätzten Abrisskosten des alten Postgebäudes in Höhe von 20 T€ sowie weiteren Erwerbsnebenkosten, die zur Durchführung des Erwerbs erforderlich sind. a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: -- 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2025 3.169.000 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: -- 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen: -- b) Sachkosten: -- c) Kapitalkosten: 1. Kalkulatorische Verzinsung 1,75 %* (3.169.000 €) / 2 27.728,75 € *) Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023 2. Abschreibung (3.169.000 / 50 Jahre) 63.380,00 € Jahresfolgekosten Gesamt 91.108,75 € Jahresfolgekosten gerundet 91.000,00 € 5. Jahreserträge: -- 6. Leistungen Dritter: -- 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -- 8. Sonstiges: -- Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage M 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FDP und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7005, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 20-14

M (Vortrag des Magistrats)

Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring“ hier: Neugestaltung Quartierseingang Südost (Bunter Ben)

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 195 Betreff: Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" hier: Neugestaltung Quartierseingang Südost (Bunter Ben) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2020, § 5205 (M 221) Auf Antrag des Magistrats vom 28.11.2025 I. Für die Baumaßnahme "Neugestaltung Quartierseingang Südost" wird der Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NHW) im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 4.000 T € gewährt. II. Die Mittel für den Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 4.000 T€ werden bewilligt und freigegeben. III. Es dient zur Kenntnis, dass a. Mittel in Höhe von 2.200 T€ im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.007265 Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring zur Verfügung stehen, b. die Deckung der weiteren erforderlichen Mittel in Höhe von 1.800 T€ aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt, Sammelveranschlagung erfolgt. IV. Die mit dem Haushalt beschlossene Budgetierungsregelung zum Programm Schöneres Frankfurt, wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projekts Schöneres Frankfurt besteht, wird zur Deckung einmalig in Höhe von 1.800 T€ aufgehoben. V. Es dient weiter zu Kenntnis, dass a. das Bauvorhaben eine der Maßnahmen aus dem Maßnahmenplan des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring ist, die zur Umsetzung vorgesehen sind (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020, § 5205 (M 221 Anlage 2 S. 218 ff.), b. die Baumaßnahme gemäß der Förderrichtlinie des Landes Hessen (RiLiSE) im Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" förderfähig ist. Die endgültige Höhe ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus der Schlussabrechnung. c. die Planung (Ideenwettbewerb) mit Beteiligung der Bewohnerschaft durchgeführt wurde. Die Maßnahme wurde dem Quartiersbeirat inklusive der Vertreter:innen der Ortsbeiräte 10 und 15 vorgestellt und findet Zustimmung. d. die Maßnahme über eine neu einzurichtende Projektdefinition in der Produktgruppe 13.01 abgewickelt wird, die bereits vereinnahmten und verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen, e. die Jahresfolgekosten in Höhe von 145 T€ zukünftige Haushalte belasten. Begründung: A. Zielsetzung Zielsetzung des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring ist die Erneuerung und Stabilisierung der Siedlung Ben-Gurion-Ring durch investive und soziale Maßnahmen. Ein wichtiges Schlüsselprojekt des 2020 beschlossenen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) ist die Maßnahme 1 - Neugestaltung der Quartierseingänge. Der Quartierseingang 1.1.1 Südost ist der wichtigste Quartierseingang, da er das gesamte Quartier über die Straße Homburger Hohl mit dem öffentlichen Nahverkehr (U-Bahn-Haltestelle Bonames Mitte) verbindet. Der Quartierseingang wird derzeit von einer großen, privaten eingeschossigen Parkgarage mit Parkdeck und Parkplatz, zwei schrankenkontrollierten Zufahrten sowie einem Müllplatz und diversen Gehölzpflanzungen geprägt. Im Rahmenplan Nachverdichtung, der mit dem ISEK beschlossen wurde, ist am Quartierseingang Südost eine Potenzialfläche für eine Ergänzungsbebauung vorgesehen. Für die Neugestaltung und Nachverdichtung des Eingangsbereichs fand 2022 und 2023 unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger ein städtebaulicher, architektonischer und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb statt. Das Büro Gerber Architekten erhielt mit dem Entwurf "Bunter Ben" den ersten Preis (siehe Anlage). Das Ergebnis soll durch die Grundstückseigentümerin Nassauische Heimstätte Wohnen (NHW), in eine Projektentwicklung überführt und bis spätestens 2030 umgesetzt werden. Aufgrund der Baupreis- und Zinssteigerung rund um das Wettbewerbsjahr konnte der Projektstart erst nach einer Anpassung der Wohnungsbauförderung und der Städtebauförderung 2025 erfolgen. Im Planungsverlauf hat sich herausgestellt, dass die südlich an das Parkdeck angrenzende Teilfläche erworben werden muss, da ein Teil des zu entwickelnden Gebäudes sowie wichtige Erschließungsflächen auf dieser Fläche liegen. Die im Norden und Westen an das Parkdeck angrenzenden Freiflächen werden parallel und im räumlichen Zusammenhang durch die Wohnungsgesellschaften GWH und ABG landschaftsgestalterisch entwickelt. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurden in Absprache zwischen dem Stadtplanungsamt und der NHW folgende überschlägige Kennwerte bzw. Raumprogramm für die Ergänzungsbebauung "Bunter Ben" definiert: 3.900 m² Wohnfläche/Nutzfläche: Geschoss Nutzung Fläche (Nutzfläche/Wohnfläche) EG Stadtteilbibliothek/Café 600m² OG 1-5 Azubiwohnen 800m² Wohnen Förderweg 1 1250m² Wohnen Förderweg 2 1250m² UG Tiefgarage, Mobilitätsstation, Keller 1500m² 65 Stellplätze (davon 50 bestehende Baulast zugunsten ABG) Auf dem Flurstück der NHW lastet eine Baulast von 50 Stellplätzen zugunsten der ABG. Diese wird durch Doppelparker im Tiefgaragengeschoss der Ergänzungsbebauung abgebildet. Die NHW strebt an 2025 das fehlende Teilgrundstück zu erwerben sowie die weitere Planung zu beauftragen. Der Zeitplan sieht einen Bau des "Bunten Bens" bis Ende 2030 vor. Parallel dazu entwickelt die GWH die westlich angrenzende Freifläche im Rahmen der Maßnahme 7.2 Neugestaltung Innenhof BGR 112-118 und die ABG die nördlich angrenzende Freifläche im Rahmen der Maßnahme 8.2 Neugestaltung Spielplatz Schattentheater bis 2027 (Bau- und Finanzierungsvorlagen für diese Maßnahmen folgen). Durch den Bau des Bunten Bens mit Quartiersplatz und Stadtteilbibliothek wird die Eingangssituation ins Quartier aufgewertet. Es entsteht ein gemischt genutztes Gebäude in dem nicht nur neuer Wohnraum entsteht, sondern insbesondere durch den Quartiersplatz und die öffentliche Stadtteilbibliothek ein Mehrwert für das gesamte Quartier. Der ‚Bunte Ben' stellt dabei ein wichtiges Puzzleteil innerhalb einer neuen übergeordneten, städtebaulichen Verbindung dar: Diese wird zukünftig von der U-Bahnhaltestelle ‚Bonames Mitte' im Südosten des Quartiers über die neugestaltete Straße Homburger Hohl (Bau 2029), den Bunten Ben (Bau 2028) und den Innenhof BGR 112-118 (Bau 2027) über den städtischen Grünzug (Grunderneuerung, Rondellplatz Bau ab 2026) bis hin zu den zukünftigen Schulgebäuden im Ben-Gurion 172-174 und 158-164 verlaufen. In diesem Zusammenhang vernetzt der "Bunte Ben" als identitätsstiftender Dritter Ort den "Ring" mit der Nachbarschaft. B. Alternativen a) Beibehaltung des aktuellen Parkdecks (baufällig), Parkplatzes und des Müllplatzes. Dadurch würde die Neugestaltung des Quartierseingangs inklusive Quartiersplatz, Stadtteilbibliothek und Schaffung von neuem Wohnraum für Azubis und geringe und mittlere Einkommen wegfallen. Zudem würde eine Verbesserung der Wegebeziehungen und des Siedlungsimages ausbleiben. b) Realisierung eines anderen Baukörpers. Diese Alternative würde das unter Bürgerbeteiligung ermittelte Wettbewerbsergebnis negieren. Ein kleinerer Baukörper ist zudem auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht realisierbar bzw. nur unter höherem Einsatz von Fördermitteln. Ein größerer Baukörper würde sich städtebaulich nicht einfügen und wäre daher nicht genehmigungsfähig. C. Lösung Der Bau des "Bunten Bens" wird im Rahmen der Maßnahme "Neugestaltung Quartierseingang Südost" unter Maßgabe der Beachtung der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung RiLiSE durchgeführt und aus dem Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt mit maximal 4.000 T € bezuschusst. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Eine Bürgerbeteiligung zum Projekt fand im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens 2022 und 2023 statt. Bestandteile der Beteiligung waren: - Vor der Auslobung: Aufsuchende Beteiligung am Parkdeck und auf dem Sommerfest. Wünsche der Bürger:innen wurden in die Auslobung integriert und den Teilnehmenden des Wettbewerbs zur Verfügung gestellt. - Nach Abschluss der Entwurfsphase: Anonyme Ausstellung der Entwürfe. Bürger:innen konnten einen Tag lang Anmerkungen zu den Entwürfen an Stellwänden vermerken, die anschließend dem Preisgericht zur Verfügung gestellt wurden. - Preisgericht: Eine Bewohnervertreterin wurde als stimmberechtigtes Mitglied des Preisgerichts ausgelost. - Im Rahmen des Wettbewerbs wurde die Öffentlichkeit zudem regelmäßig über den Beirat des Städtebaufördergebiets Ben-Gurion-Ring informiert. Detaillierte Informationen sind der Dokumentation des Ideenwettbewerbs in der Anlage zu entnehmen. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Der Förderbetrag wird auf maximal 4.000 T€ beschränkt. Folgende Fördergegenstände sind durch den Fördermittelgeber bewilligt und können bei Nachweis der Unrentierlichkeit als Investitionskostenzuschüsse über Förderbescheide an Dritte (NHW) weitergegeben werden. Förderposition Kommentar Förderbetrag Grunderwerb: Südlich angrenzende Teilfläche 200.000 € Rückbau Parkdeck: Abbruch und Entsorgung 200.000 € Öffentliche Freiflächen: Quartiersplatz, Treppe, Durchgang 1.000.000 € Öffentliches EG: Stadtteilbibliothek 2.000.000 € Klimaschutz/anpassung: Fassadenbegrünung, Dachbegrünung 300.000 € Mobilitätsstation TG: Carsharing, Bikesharing, Lastenrad etc. 200.000 € Gesamt: max. 4 Mio. € Die Unrentierlichkeit wurde über eine Kostenerstattungsbetragsberechnung nachgewiesen (Vorgabe des Fördermittelgebers Land Hessen). Die Förderung durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt ist bis 2030 sichergestellt (Schlussabrechnung bis 2032). 1. Investitionsbedarf: 4.000.000€ a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: Im Rahmen des Ideenwettbewerbes abgewickelt und verausgabt. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt (für Verkehrswertgutachten; Stand 17.11.2025) 10.000,00 € 2026 190.000,00 € 2027 200.000,00 € 2028 1.000.000,00 € 2029 1.000.000,00 € 2030 1.600.000,00 € Gesamt 4.000.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen: Keine b) Sachkosten Bauunterhaltung Keine c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2,25%* (4.000.000 €) / 2 45.000,00 € *) Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023 2. Abschreibung (4.000.000 / 40 Jahre) 100.000,00 € Jahresfolgekosten gesamt: 145.000,00 € Jahresfolgekosten gerundet: 145.000,00 € 5. Jahreserträge: Keine 6. Leistungen Dritter Keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage 1_Planung (ca. 1,4 MB) Anlage 2_Dokumentation_Ideenwettbewerb (ca. 7,3 MB) Anlage 3_Kostenschaetzung (ca. 99 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 221 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 195 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7004, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 10-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Rücknahme der Anregung an den Magistrat, OM 7580 2025

28.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7783 entstanden aus Vorlage: OF 393/15 vom 11.11.2025 Betreff: Rücknahme der Anregung an den Magistrat, OM 7580 2025 Vorgang: OM 7580/25 OBR 15 Die in der Ortsbeiratssitzung am 24.10.2025 beschlossene Anregung an den Magistrat, OM 7580, beruhend auf dem Antrag der BFF vom 29.09.2025, OF 384/25, wird zurückgezogen. Der Magistrat wird darum gebeten, von der Umsetzung der Anregung abzusehen. Begründung: Im Nachgang der Sitzung des Ortsbeirates am 24.10.2025 hat sich ein Anwohner gemeldet und darum gebeten, den Antrag zurückzuziehen oder anzupassen, weil er auf objektiv unzutreffenden Tatsachengrundlagen beruhe, da er die Fläche vor der Hausnummer 58 einbeziehe. Er bat mit anwaltlichem Schreiben darum, folgendes klarzustellen: Die Fläche vor der Hausnummer 58 werde nicht vermüllt oder missbräuchlich genutzt, sämtliche dortigen Gegenstände sind bereits entsorgt, es liegt keine Beeinträchtigung von Zugängen zu öffentlichen Einrichtungen vor, und es sind keine Maßnahmen, insbesondere keine baulichen Vorrichtungen wie Absperrpfosten oder Einhausungen, erforderlich. Insofern sollte der Antrag ggf. angepasst, neu beraten und gefasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7580

V (Auskunftsersuchen)

Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg?

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 28.11.2025, V 1327 entstanden aus Vorlage: OF 394/15 vom 11.11.2025 Betreff: Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg? Vorgang: V 1227/25 OBR 15; ST 1655/25 Anlässlich eines Besuchs der TenneT TSO GmbH in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates, in der der Netzausbau Frankfurt und Rhein-Main präsentiert wurde, sind zur Überraschung des Ortsbeirates und der anwesenden Bürgerinnen und Bürger Pläne zum Bau eines Umspannwerkes auf dem Pfingstberg vorgestellt worden. Vor diesem Hintergrund wurde der Magistrat gebeten, mehrere Fragen dazu zu beantworten. Der Magistrat antwortete in der Stellungnhame vom 22.09.2025, ST 1966, wie folgt: "Das Unternehmen TenneT befindet sich derzeit in der Planungsphase, in der verschiedene potenzielle Standorte geprüft und anhand vielfältiger Kriterien bewertet werden. Ziel ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen." Allerdings haben wir aus den Kreisen der Landwirtschaft den Hinweis erhalten, dass zunächst drei Standorte, zwei davon in Oberursel und eines im südlichen Bad Homburg, geprüft wurden, jetzt aber ein vierter Standort genauer untersucht wird, der sich auf dem Frankfurter Gebiet in Nieder-Eschbach auf dem Pfingstberg befindet. Vor diesem Hintergrunde wird darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche genauen Standorte werden für das Umspannwerk geprüft? 2. Wurden alternative Standorte für das Umspannwerk geprüft, insbesondere solche, die die Landwirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger weniger belasten, beispielsweise in Autobahnnähe? 3. Nach welchen Kriterien wurde der Standort Pfingstberg in Betracht gezogen? 4. Wie beurteilt der Magistrat der Stadt Frankfurt den Bau eines Umspannwerkes auf Frankfurter Gebiet in Nieder-Eschbach? 5. Wie will der Magistrat, über eine reine Vorstellung des Projektes hinaus gewährleisten, dass der Ortsbeirat und die örtlichen Landwirte rechtzeitig, vor Planungsbeginn, gehört und beteiligt werden? Begründung: Wir bitten den Magistrat um eine umfassende Prüfung dieser Fragen und um eine neutrale Bewertung der Vor- und Nachteile des geplanten Standorts am Pfingstberg. Wir wünschen uns eine transparente Kommunikation mit dem Ortsbeirat, der Bevölkerung und den örtlichen Landwirten und eine sorgfältige Abwägung aller Belange - insbesondere im Hinblick auf Gesundheit, Landwirtschaft, Lebensqualität und Natur. Der Ortsbeirat 15 positioniert sich gegen das Projekt auf Nieder-Eschbacher Gebiet, solange vorstehende Anforderungen nicht erfüllt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2025, V 1127 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1655

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2099 Betreff: Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim Vorläufige Stellungnahme: Zu a) Aufgrund des sehr hohen finanziellen und baulichen Aufwands erfolgen Planung und Umsetzung von Unterflurcontainer-Systemen nur im Rahmen von Umgestaltungen und in der Regel grundhaften Straßenerneuerungen. Der Magistrat sieht daher hier kurz und mittelfristig keine Möglichkeit der Anregung zu entsprechen. Generell können Standplatzänderungen oder -vorschläge von Glascontainern direkt mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (Tel. 0800 - 200 800 70 / E-Mail: services@fes-frankfurt.de) abgestimmt werden. Zu b) Sofern sich der Ortsbeirat für einen Alternativstandort für den Glascontainer entscheidet, prüft der Magistrat die Versetzung des Postkastens. Mittelfristig könnte dann die freie Fläche mit einfachen Mitteln attraktiver gestaltet werden. Zu c) Zu diesem Punkt sind noch ämterübergreifende Abstimmungen nötig. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7279

V (Auskunftsersuchen)

Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 28.11.2025, V 1326 entstanden aus Vorlage: OF 391/15 vom 12.10.2025 Betreff: Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach Laut Zeitungsberichten wird sich die Sanierung von 26 Frankfurter "Industrie-Straßen" zeitlich noch sehr lange hinziehen. Lediglich nur eine Straße wird zurzeit saniert. Die restlichen Straßen sind in drei "Pakete" eingeteilt, die sich noch nicht in der Planung befinden, beziehungsweise für die noch keine Kostenschätzung vorliegt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: - Gehört die Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach zu einem dieser drei "Pakete"? - Für wann ist eine Sanierung der Berner Straße vorgesehen beziehungsweise ist damit zu rechnen? - Gehört die Genfer Straße als Nebenstraße mit zum Sanierungsbereich? Begründung: Die Berner Straße ist (zumindest vom Kreisel bis zur Einmündung in den Ben-Gurion-Ring) seit Jahren in desolatem Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 5

Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Abriss und Neubau der Sporthalle Süd und Erweiterung des Schulstandortes der Deutschherrenschule

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 28.11.2025, EA 86 entstanden aus Vorlage: OF 1584/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Abriss und Neubau der Sporthalle Süd und Erweiterung des Schulstandortes der Deutschherrenschule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro für den Abriss der Sporthalle Süd sowie den Neubau einer Dreifeldsporthalle und eine Erweiterung des Schulstandortes der Deutschherrenschule auf diesem Areal (z. B. mit einer Mensa) in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Die Sporthalle Süd ist mittlerweile in die Jahre gekommen, wie sich unschwer an der Sanierungsgeschichte der letzten Jahre erkennen lässt. Die bestehenden Mängel reichen von Schimmel bis hin zur bröckelnden Decke. Hier ist es sinnvoll, die Sporthalle abzureißen und auf der frei werdenden Fläche eine Dreifeldsporthalle und weitere Räume zur Erweiterung des Schulstandortes der Deutschherrenschule zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 5

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vorplatz am Frauenhoftor neu gestalten und bepflanzen

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 28.11.2025, EA 67 entstanden aus Vorlage: OF 1565/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vorplatz am Frauenhoftor neu gestalten und bepflanzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden Planungsmittel für die Neugestaltung des Vorplatzes am Frauenhoftor eingestellt. Begründung: Der Vorplatz des Frauenhoftores ist seit Jahren ungepflegt, trostlos und dem historischen Gebäude nicht angemessen. Das Frauenhoftor ist als historisches Gebäude eine der wenigen vollständig erhaltenen Barockanlagen in Frankfurt. Es ist unverständlich und schade, dass der ungepflegte und trostlose Vorplatz nicht neu gestaltet wird. Eine Neugestaltung ist daher mehr als angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Förderrichtlinie Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 194 Betreff: Förderrichtlinie Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.06.2022, § 1832 (E 120) Auf Antrag des Magistrats vom 28.11.2025 I. Der Förderrichtlinie "Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" wird zugestimmt. Die Richtlinie tritt an dem Tag nach der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung in Kraft. II. Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen - wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen nach diesen Richtlinien zu bewilligen. III. Der Magistrat wird beauftragt, eine Richtlinie zur Bauförderung von Gemeinwohlimmobilien zu erarbeiten, um die noch ausstehenden Förderbausteine zu realisieren. IV. Für die Förderrichtlinie wird ein Budget in Höhe von 94.400 € zur Verfügung gestellt. V. Die Deckung der erforderlichen Mittel unter Ziffer IV. in Höhe von 94.400 € erfolgt aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Maßnahme SEM Nordwest Projektmanagementkosten. VI. Es wird zugestimmt, dass die mit dem Haushalt beschlossene Budgetierungsregelung (BGM 25) zur Maßnahme SEM Nordwest Projektmanagementkosten, wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb der Maßnahme SEM Nordwest Projektmanagementkosten besteht, zur Deckung der Kosten der Maßnahme "Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" einmalig in Höhe von 94.400 € aufgehoben wird. VII. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Mittel für die Maßnahme SEM Nordwest in der Kontengruppe 60, 61, 67-69 "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" in der Produktgruppe 13.1 Stadtplanung eingestellt wurden. b) die Zuschusszahlungen gemäß der Richtlinie (Ziffer I. und II.) aus der Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse" in der Produktgruppe 17.1 Wohnen erfolgen. Die Beordnung der Mittel erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses. VIII. Das Programm wird nach fünf Jahren evaluiert und bei positiver Evaluierung fortgesetzt, sofern in den jeweiligen Haushaltsjahren Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden. Begründung: A. Zielsetzung Gemeinwohlorientierte Akteur:innen auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere gemeinschaftliche Wohnprojekte, leisten einen wichtigen Beitrag zu langfristig stabilen Mietpreisen und schaffen Wohnraum, der auf soziale, ökologische und ökonomische Fragen eine dauerhafte Antwort bietet. Zur weiteren Stärkung und Förderung dieser Akteur:innen sind vielfältige Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsbereichen erforderlich. In Frankfurt am Main hat sich eine aktive Szene von Wohnprojekten etabliert, die gemeinschaftliche Wohnangebote schafft und bedarfsgerechte Ansätze gemeinwohlorientierter Wohnraumversorgung hervorbringt. Diese Entwicklung wird durch bereits bestehende Maßnahmen unterstützt und verstetigt: Durch das Konzeptverfahren und den Baulandbeschluss erhalten gemeinwohlorientierte Träger:innen Zugang zu kommunalen Flächen. Die Förderung des Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V. ermöglicht eine Anlaufstelle, die Wissen an interessierte Bürger:innen und gemeinschaftliche Wohnprojekte vermittelt sowie fachliche Expertise in die städtische Wohnungs- und Stadtentwicklung einbringt. Um die strukturelle Stabilität und Professionalisierung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten zu gewährleisten, bedarf es einer Förderung, welche die Gründung und Weiterentwicklung der Träger:innen selbst adressiert. Mit Beschluss vom 09.06.2025, § 1832 Anl. 14, hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat darum gebeten, eine Förderrichtlinie zur Unterstützung von Genossenschaften und gemeinschaftlichen Wohnprojekten zu erarbeiten. B. Alternativen Keine Förderung der strukturellen Stabilität und Professionalisierung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten. C. Lösung Die "Förderrichtlinie Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" richtet sich an gemeinwohlorientierte Wohnprojektinitiativen, Wohnprojekte in Umsetzung sowie bestehende Projekte. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Professionalisierung und strukturellen Stabilität gemeinschaftlicher Wohnprojekte beitragen und damit die Entwicklung eines gemeinwohlorientierten Wohnungssektors unterstützen. Die Förderrichtlinie umfasst drei Förderbausteine: · A. Gründungskosten Gefördert werden Gebühren und Prüfungshonorare, die im Zusammenhang mit der Gründung einer juristischen Person oder Personengesellschaft entstehen. · B. Moderation und Beratung in Gruppenprozessen Gefördert werden die Kosten einer professionellen Begleitung von Konflikten oder Gruppenprozessen bei bestehenden Wohnprojekten und Wohnprojekten in Umsetzung. · C. Projektberatung und Projektsteuerung Gefördert werden die Kosten einer qualifizierten Begleitung durch Projektsteuerung oder Projektberatung bei Wohnprojekten in Umsetzung. Die Förderrichtlinie setzt Anreize zur Gründung gemeinwohlorientierter Träger:innen und stärkt deren individuelle Handlungsfähigkeit in konkreten Vorhaben. Trotz vergleichsweise geringer Förderbeträge kann die Unterstützung in kritischen Projektphasen eine relevante Entlastung und Planungssicherheit schaffen und dadurch mehr Wohnprojekten zur Umsetzung verhelfen. Ergänzend zur vorliegenden Strukturförderung ist ein Förderbaustein ausstehend, welcher gemeinwohlorientierte Akteur:innen in die Lage versetzt, Wohnraum zu schaffen, der ökologischen sowie sozialen Anforderungen begegnet und der langfristig preisstabil bleibt. Dies soll durch zinsvergünstigte Darlehen erreicht werden. Die Richtlinie einer solchen Bauförderung für Gemeinwohlimmobilien soll erarbeitet und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Maßnahme ist beihilferechtlich unbedenklich, da sie sich auf ein regionales, gemeinwohlorientiertes Segment beschränkt und nicht dazu geeignet ist, die Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt zu verzerren oder private Investitionen zu verdrängen. Der Höchstbetrag für De-minimis-Beihilfen von 300.000,00 € wird nicht überschritten. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Prognostizierte jährliche Kosten: 94.400 € Maßnahmen Förderung Prognose: jährliche Anträge Prognose: jährliche Kosten A. Gründungskosten 80 %,max. 3.200 € 2 6.400 € B. Moderation und Beratung 80 %, max. 3.200 € 15 48.000 € C. Projektberatung und Projektsteuerung 50 %, max. 20.000 € 2 40.000 € Insgesamt steht zunächst ein einmaliges Sonderbudget von 94.400 € aus Umschichtungen innerhalb des Budgets des Dezernats III zur Verfügung. Der zusätzliche Aufwand für die Organisation und Durchführung wird im Amt für Wohnungswesen durch Mitarbeiter:innen geleistet. 1. Investitionsbedarf: - a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: - 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 94.400,00 € (2025) 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen - b) Sachkosten - c) Kapitalkosten - 5. Jahreserträge: - 6. Leistungen Dritter: - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - 8. Sonstiges: - Anlage _Foerderrichtl_Strukturfoerderung (ca. 83 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 120 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 194 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7003, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 64-1

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Bessere Kenntlichmachung der Fußgängerzone zwischen Kaisertor und Moselstraße durch entsprechende Aufpflasterung und Entfernen der Fahrbahnmarkierungen

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2110 Betreff: Bessere Kenntlichmachung der Fußgängerzone zwischen Kaisertor und Moselstraße durch entsprechende Aufpflasterung und Entfernen der Fahrbahnmarkierungen Für die Aufpflasterung im Bereich der Kaiserstraße (Höhe Hausnummern 68 und 71) wird aktuell eine Ausführungsplanung erarbeitet. Ziel ist es, dass eine optisch und funktional deutliche Mischverkehrsfläche entsteht. Dadurch sollen die Erkennbarkeit des Bereichs als Fußgängerzone verbessert und der Fußverkehr barrierefrei geführt werden. Die Kaiserstraße ist ab der Einmündung Moselstraße in Fahrtrichtung Hauptbahnhof für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Um eine unerlaubte Befahrung des Abschnitts weitgehend zu unterbinden, wird die Aufpflasterung in diesem Bereich umgesetzt. Die Ausführung ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7302

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Nutzung der Unterführung der A-Linie als Bandraum oder Ähnliches

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2077 Betreff: Nutzung der Unterführung der A-Linie als Bandraum oder Ähnliches Die Unterführung an der U-Bahn-Haltestelle "Weißer Stein" ist nicht dafür geeignet, um für gemeinwohlorientierte Projekte genutzt zu werden. Es befinden sich dort weiterhin Technikräume städtischer Ämter sowie der VGF. Diese sind betrieblich relevant und müssen regelmäßig gewartet werden. Ebenfalls gibt es dort Diensttoiletten, die für die Busfahrer:innen zwingend erforderlich sind und uneingeschränkten Zugang erfordern. Diese Rahmenbedingungen lassen sich kaum mit der gewünschten halböffentlichen Nutzung vereinbaren. Ein erhöhtes Risiko von Verwahrlosung und Vandalismus besteht indes nicht. Die Zugänge wurden mit stabilen Stabgitterzäunen gesichert und der Zugang ist lediglich über zwei verschlossene Türen möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7338

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar?

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2091 Betreff: Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar? Es handelt sich um eine Baumaßnahme der Firma Südwestdeutsche Rohrleitungsbau GmbH. Nach Auskunft des Bauleiters der SWR wird die Spielfläche weiterhin als Lagerfläche für die Dauer der Bauarbeiten im Bereich Karl-Marx-Straße, Lassallestraße, Raiffeisenstraße und Görrestraße benötigt. Die Arbeiten sind derzeit bis zum 31.12.2025 angesetzt und genehmigt, eine Verlängerung ist möglich. Der Bauleiter steht dem Ortsbeirat für Rückfragen zur Verfügung (Herr Parente, E-Mail:tparente@swr-gmbh.de). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.09.2025, V 1237

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 8

Produktbereich: 14 Geoinformation und Grundstücksordnung Produktgruppe: 14.02 Geoinformation Mittel für die Erarbeitung von Kartenvorlagen, den Druck der Karten und die Anbringung an den Bus- und UBahnHaltestellen im Ortsbezirk 8

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 27.11.2025, EA 130 entstanden aus Vorlage: OF 646/8 vom 06.11.2025 Betreff: Produktbereich: 14 Geoinformation und Grundstücksordnung Produktgruppe: 14.02 Geoinformation Mittel für die Erarbeitung von Kartenvorlagen, den Druck der Karten und die Anbringung an den Bus- und U-Bahn-Haltestellen im Ortsbezirk 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erstellung von neuen Umgebungskarten (oder "Orientierungskarten") durch das Stadtvermessungsamt mit Hilfe von Geodaten für jede Haltestelle des ÖPNV (Bus und U-Bahn) im Gebiet des Ortsbezirks 8 werden ausreichend Mittel eingestellt. Die Karten sollen die Straßennamen, Hausnummern, Gebäudeanordnungen, städtische Einrichtungen und ÖPNV-Angebote im Umkreis der Haltestellen zeigen. Sie sollen eine schnelle Orientierung ermöglichen, farblich gestaltet sein und mindestens die Größe von festen DIN-A3/DIN-A2-Folien haben. Die Karten sollen sichtbar und getrennt von Fahrplänen an/in den Stationen angebracht werden. Begründung: Bisher gibt es an den Haltestellen im Ortsbezirk nur die hinter Glas weit oben hängenden, oft vom Wetter beschädigten DIN-A4-"Umgebungsblätter" des RMV, die schwer zu erkennen sind, kaum Straßennamen enthalten und sich vorrangig auf die Umrisse der Station beschränken. Die schnelle Orientierung ist ein Service für die Fahrgäste, sie ist anderenorts schon längst üblich. Wer die Station verlässt, soll schnell seine/ihre Richtung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 8

Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 27.11.2025, EA 126 entstanden aus Vorlage: OF 641/8 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen Vorgang: M 14/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Realisierung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Niederursel werden ausreichende Haushaltsmittel eingestellt, um insbesondere in den Bereichen Alt-Niederursel, Dorfwiesenweg, Werner-von-Ursel-Platz, Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, in den Kreuzungsbereichen Kirchgartenstraße/Schüttgrabenstraße, im Karl-Kautsky-Weg sowie im sogenannten "Tankstellendreieck" endlich Teile des Plans umzusetzen. Begründung: Der Rahmenplan Niederursel (Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 14) zeigt für den denkmalgeschützten alten Ortskern eine planerische Zukunftsperspektive für die nächsten zehn bis 15 Jahre (seit 2015) auf. Im Zuge der vom Magistrat durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraums im Bereich Alt-Niederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche die größte Bedeutung für die Bewohner des Stadtteils hat. Insbesondere ist die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund der schmalen Bordsteine problematisch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 14 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 8

Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Planungsmittel für die Sanierung des Heddernheimer Schlosses

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 27.11.2025, EA 121 entstanden aus Vorlage: OF 636/8 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Planungsmittel für die Sanierung des Heddernheimer Schlosses Vorgang: EA 74/24 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Heddernheimer Schlosses (Alt-Heddernheim 30) und die Umsetzung des Konzepts "Ein Schloss für Heddernheim" des Bürgervereins Heddernheim e. V. und des Vereinsrings Heddernheim e. V., welches neben der Vorhaltung der Kindertagesstätte, einer Nutzung als Heimatmuseum, als Bürgertreff mit Mehrzweckraum, als Verwaltungsraum für die Fastnachtsvereine und als Hausmeisterwohnung auch die Rekonstruktion des historischen Mansardendaches vorsieht, werden 200.000 Euro Planungsmittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Ein Budgetübertrag ist möglich. Begründung: Nachdem die Vorschläge der Heddernheimer Vereine, das Riedtsche Schloss von 1740 über den anstehenden Bauunterhalt hinaus baulich aufzuwerten, vom Magistrat positiv beschieden und bereits eine Machbarkeitsstudie beauftragt wurde, sind ergänzend zur Etatanregung vom 18.04.2024, EA 74, für eine zügige Durchführung des Projekts die vorerst nötigen Planungsmittel in den Haushalt einzustellen. Der Gesamtbedarf für die Maßnahme beläuft sich nach ersten Schätzungen auf ca. 3,6 Millionen Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 18.04.2024, EA 74 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.01.2026

V (Auskunftsersuchen)

Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant?

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 27.11.2025, V 1330 entstanden aus Vorlage: OF 1135/9 vom 10.11.2025 Betreff: Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant? Die Sanierung der Astrid-Lindgren-Schule ist weit überfällig. Dem Ortsbeirat wurden bereits die Pläne zur Errichtung eines Moduls im Schulhof vorgestellt. Dabei wurde auch erläutert, dass die Baustellenzufahrt über das ehemalige BMX-Gelände in der Platenstraße erfolgen soll. Mittlerweile ist an dieser Stelle der Spielpark fertiggestellt, der sehr gut angenommen wird und ein klarer Zugewinn für das Viertel ist. Auf der Südseite des Geländes steht nun die Sanierung der städtischen Sportflächen an der Wilhelm-Epstein-Straße unmittelbar bevor. Auch aus dieser Richtung wäre dann keine Zufahrt mehr zum Schulhof der Astrid-Lindgren-Schule möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. über welchen Weg die Baustellenzufahrt zum Schulhof erfolgen soll; 2. wie erreicht werden kann, dass weder der Park Schaden nimmt, noch die für die Sportvereine wichtige Erneuerung der Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße verzögert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Anstrich der verbliebenen Fassade am Eschersheimer Bahnhof

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7799 entstanden aus Vorlage: OF 1150/9 vom 12.11.2025 Betreff: Anstrich der verbliebenen Fassade am Eschersheimer Bahnhof Vorgang: OM 5711/24 OBR 9; ST 2079/24 In der Stellungnahme vom 06.12.2024, ST 2079, wurde mitgeteilt, dass die verbliebenen Fassadenteile des Eschersheimer Bahnhofs grün gestrichen werden sollen, um ein einheitliches Erscheinungsbild mit den bereits vorhandenen grünen Schallschutzmauern herzustellen. Der derzeitige Zustand der Fassade vermittelt jedoch einen verwahrlosten Eindruck und beeinträchtigt das Ortsbild erheblich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wann mit der Umsetzung des vorgesehenen Fassadenanstrichs am Eschersheimer Bahnhof zu rechnen ist. Alternativ könnte die Fassade auch mit einem professionellen Graffiti gestaltet werden. Der Ortsbeirat könnte bei der Suche nach einem/einer Graffitikünstler*in behilflich sein. Begründung: Ein zeitnaher Anstrich ist erforderlich, um das äußere Erscheinungsbild des Bahnhofsareals zu verbessern und die angekündigte gestalterische Einheit mit den Schallschutzwänden herzustellen. Der aktuelle Zustand ist optisch unbefriedigend und steht im Widerspruch zu den städtebaulichen Zielsetzungen der Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5711 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2079

V (Auskunftsersuchen)

Baugebiet Sandelmühle

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 27.11.2025, V 1340 entstanden aus Vorlage: OF 663/8 vom 24.10.2025 Betreff: Baugebiet Sandelmühle Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Warum wird der Gewässeruferstreifen bei der Planung und der Baugenehmigung des Baugebietes nicht eingehalten, obwohl dies eine gesetzliche Forderung ist? 2. Wie sollen diese gesetzlichen Anforderungen nun eingehalten werden? 3. Welche weiteren Maßnahmen ergreift der Magistrat zur Sicherung der dortigen Gebäude und Grundstücke? Begründung: Die Begründung des Antrages erschließt sich aus dem Antragstext. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der Geschäftsordnung

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7802 entstanden aus Vorlage: OF 1154/9 vom 11.11.2025 Betreff: Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der Geschäftsordnung Vorgang: M 58/01; OM 3698/23 OBR 9; ST 2254/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats dem Ortsbeirat über die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte hinaus Kompetenzen oder Zuständigkeiten übertragen haben. Begründung: Mit Beginn der neuen Wahlperiode ist es wichtig, dass alle Ortsbeiratsmitglieder einen vollständigen Überblick über ihre Zuständigkeiten und Befugnisse haben. Neben den in der Geschäftsordnung geregelten Kompetenzen gibt es weitere Beschlüsse, die den Ortsbeiräten Aufgaben übertragen. So erfuhr der Ortsbeirat erst durch die Stellungnahme vom 30.10.2023, ST 2254, von dem Magistratsvortrag vom 19.02.2001, M 58, der festlegt, dass die konkrete Entscheidung über Schulhoföffnungen nicht von den Stadtverordneten oder dem Magistrat, sondern von den Ortsbeiräten im Einvernehmen mit den Schulen getroffen wird. Eine systematische Zusammenstellung aller solcher Beschlüsse würde die Arbeitsfähigkeit des Ortsbeirats verbessern und neue Mitglieder bei der Einarbeitung unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.02.2001, M 58 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3698 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2254

OI (Initiative Ortsbeirat) · OB 9

„Storze Gässchen“ - Benennung einer Straße/Gasse

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Initiative vom 27.11.2025, OI 125 entstanden aus Vorlage: OF 1130/9 vom 01.11.2025 Betreff: "Storze Gässchen" - Benennung einer Straße/Gasse Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Verbindungsweg zwischen der Straße Alt-Ginnheim und der Straße Am Wiesenrain in "Storze Gässchen" zu benennen. Inoffiziell heißt der Verbindungsweg längst Storze Gässchen. Eine entsprechende Beschilderung (private Initiative, Kontakt besteht) ist an der Hauswand angebracht und googeln kann man den Namen auch. Nur im Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt fehlt die Gasse noch. Der Name ist auf Familie Storz zurückzuführen, die dort bis vor einigen Jahren noch ansässig war (bisher leider kein Kontakt). Eine Beschilderung an der Straßenlaterne Am Wiesenrain wäre wünschenswert, ist aber nicht notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 03.12.2025

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Nordwestentwicklung Frankfurt

26.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 26.11.2025, NR 1451 Betreff: Nordwestentwicklung Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 169 vom 14.11.2025 "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - ..." wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Entwicklung des Baugebiets im Frankfurter Nordwesten erfolgt maßvoll, stufenweise und planbar. 2. Das Quartier "Produktives Praunheim" wird zuerst und mit Priorität realisiert. 3. Das Quartier "Lachgraben" wird in Dimension und Dichte im Anschluss entwickelt und auf die vorhandenen Siedlungsstrukturen der Stadteile abgestimmt. 4. Auf das dritte Quartier "Neu-Weststadt" wird verzichtet. 5. Für jedes Quartier wird ein eigenständiger Bebauungsplan erstellt. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 169 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; FDP und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; FDP und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage M 169 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, Linke FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1455 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 24 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion über die Vorlage NR 1451 ziffernweise abzustimmen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Ablehnung von CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION sowie Enthaltung der AfD zugestimmt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 mit der Maßgabe zugestimmt, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1453 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1451), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1455) sowie BFF-BIG (= Ablehnung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 169, NR 1451 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Gartenpartei (M 169, NR 1451, NR 1455, NR 1464 und NR 1466 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 169 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1453, NR 1451, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 169 und NR 1451 = Annahme, NR 1453, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 nach der Kommunalwahl 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird abgelehnt. b) Der Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird zugestimmt. c) Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1453 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt ist. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. a) Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Pfeiffer, Hauenschild, Yilmaz, Witsch, Papke, Dr. Kößler, Baier, Schwichtenberg, Zieran und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 7. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6953, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Sofortmaßnahmen und nachhaltige Sanierung des Empfangsgebäudes Höchster Bahnhof - Konsequenzen aus der akuten Einsturzgefahr sowie Wiederaufnahme der bisherigen Ortsbeiratsanregungen OM 1099 und OM 5351

25.11.2025 · Aktualisiert: 18.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7740 entstanden aus Vorlage: OF 1387/6 vom 18.11.2025 Betreff: Sofortmaßnahmen und nachhaltige Sanierung des Empfangsgebäudes Höchster Bahnhof - Konsequenzen aus der akuten Einsturzgefahr sowie Wiederaufnahme der bisherigen Ortsbeiratsanregungen OM 1099 und OM 5351 Vorgang: OM 1099/21 OBR 6; OM 5351/24 OBR 6 Die jüngsten Ereignisse am Höchster Bahnhof haben gezeigt, dass sich Teile der Deckenkonstruktion gelöst haben und das Empfangsgebäude aufgrund akuter Einsturzgefahr vollständig gesperrt werden musste. Diese Entwicklung verdeutlicht, wie dringend notwendig die Sanierung der Bahnhofshalle ist und wie berechtigt die bereits in den Jahren 2021 und 2024 eingebrachten Anregungen des Ortsbeirats OM 1099 und OM 5351 waren. Trotz mehrfacher Hinweise des Ortsbeirates und konkreter Vorschläge zur Verbesserung des baulichen Zustands sowie zur Entwicklung eines Nutzungskonzeptes wurde bislang kein nachhaltiger Fortschritt erzielt. Die Stellungnahmen des Magistrats verwiesen wiederholt auf fehlende Planungsfreigaben der Deutschen Bahn, ungeklärte Besitzverhältnisse sowie ausstehende Finanzierungsentscheidungen. Da das Empfangsgebäude im Eigentum der Deutschen Bahn steht, kann die Stadt Frankfurt aktuell nur politisch und verwaltungstechnisch Einfluss nehmen, jedoch keine eigenen Maßnahmen im Gebäude ergreifen. In der aktuellen Presseberichterstattung ist mittlerweile von einer möglichen Wiederöffnung des Empfangsgebäudes innerhalb eines Zeitraums von rund ein bis zwei Wochen die Rede. Diese Angaben sind jedoch unverbindlich und abhängig von der Errichtung eines Schutzgerüstes sowie weiteren sicherheitsrelevanten Prüfungen. Ein belastbares, verbindlich kommuniziertes Datum der Deutschen Bahn liegt derzeit nicht vor. Zudem sind in den vergangenen Tagen mehrere Bürgerinnen und Bürger an den Ortsbeirat herangetreten, die auf die seit Langem unzureichende Ausstattung des Bahnhofsumfeldes mit Sitzgelegenheiten hingewiesen haben. Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sind auf zusätzliche Bänke angewiesen, um Wartezeiten und längere Umsteigewege zu bewältigen. Die derzeitige Sperrung und die geänderten Wegeführungen verschärfen diese Situation zusätzlich. Die eingetretene Gefährdungslage, die Sperrung des Gebäudes sowie die erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr zeigen deutlich, dass ein weiteres Zögern nicht akzeptabel ist. Da die Deutsche Bahn als Eigentümerin offenbar nicht in der Lage ist, zeitnah für Planungssicherheit zu sorgen, muss die Stadt Frankfurt ihre Handlungsmöglichkeiten prüfen - insbesondere auch im Hinblick auf die Fragestellung einer möglichen Übernahme einzelner Gebäudeteile, um die Attraktivität des Bahnhofs dauerhaft zu verbessern Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. umgehend umfassende Informationen zur aktuellen statischen Situation, zur Schadensursache sowie zu den geplanten Sofortmaßnahmen der Deutschen Bahn einzuholen und vorzulegen; 2. einen verbindlichen, belastbaren Zeitplan von der Deutschen Bahn einzufordern und darzustellen, ab welchem Termin die Bevölkerung mit einer tatsächlich bestätigten Wiederöffnung des Empfangsgebäudes rechnen kann; 3. eine öffentliche Informationsveranstaltung zu organisieren, bei der Deutsche Bahn, Magistrat und Denkmalamt gemeinsam den aktuellen Stand sowie die nächsten Schritte erläutern; 4. darzustellen, wie die Anregungen des Ortsbeirats OM 1099 und OM 5351 angesichts der aktuellen Gefährdungslage weiterverfolgt und aktualisiert werden können; 5. den Ankauf des Empfangsgebäudes/der Bahnhofshalle (ohne Gleis- und Bahntechnikanlagen) durch eine städtische Beteiligungsgesellschaft zu prüfen, um der Stadt Frankfurt erstmals eigene Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich Sanierung, Nutzung und Gestaltung zu eröffnen; 6. im Falle eines möglichen Erwerbs darzustellen, wie eine denkmalgerechte Sanierung, die Umwandlung in städtisch vermietbare Gewerbeflächen sowie die Entwicklung eines eigenen städtischen Nutzungskonzepts umgesetzt werden können; 7. darzustellen, wie während der Sperrung des Gebäudes Übergangslösungen für Fußwege, Bushaltestellen und gewerbliche Betriebe geschaffen werden können, um die Belastungen für Pendlerinnen und Pendler sowie für die Gewerbetreibenden zu reduzieren; 8. ein Zukunftskonzept für die Bahnhofshalle des Bahnhofs "Höchst" anzustoßen; dabei wird der Magistrat gebeten, - im Falle eines städtischen Ankaufs ein solches Zukunftskonzept in eigener Verantwortung zu entwickeln; - im Falle eines Nicht-Ankaufs die Deutsche Bahn nachdrücklich aufzufordern, ein entsprechendes Zukunftskonzept vorzulegen und dabei die Stadt Frankfurt und den Ortsbeirat einzubeziehen; 9. im Zuge der anstehenden Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen sowie der veränderten Wegeführungen zu prüfen, ob zusätzliche Sitzgelegenheiten (Bänke) im Bereich des Höchster Bahnhofs geschaffen werden können, insbesondere entlang der provisorischen Fußwege und an stark frequentierten Umsteigepunkten, um den Bedürfnissen älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1099 Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5351

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Neugestaltung Grünanlage Nied-Süd

25.11.2025 · Aktualisiert: 18.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7720 entstanden aus Vorlage: OF 1347/6 vom 09.11.2025 Betreff: Neugestaltung Grünanlage Nied-Süd Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Planungen zur Gestaltung der neuen Grünanlage in Nied-Süd, die mit Beteiligung der im Umfeld Wohnenden einherging. Die geplante Aufwertung des Areals zwischen Alzeyer Straße und B40a stellt einen wichtigen Beitrag zur Naherholung, sozialen Begegnung und quartiersbezogenen Entwicklung dar. Bei der Vorstellung des Konzepts zur Grünanlage Nied-Süd durch das Grünflächenamt und das Stadtplanungsamt am 21.10.2025 stellte sich heraus, dass Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens im Rahmen des Städtebauprogramms "Sozialer Zusammenhalt Nied" - u. a. der Erhalt der Parkplätze in der Landauer Straße - im aktuellen Entwurf bislang nicht berücksichtigt wurden. Der Ortsbeirat legt Wert darauf, dass diese Ergebnisse und Wünsche bei der weiteren Planung und Realisierung der Grünanlage mitberücksichtigt werden. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, dass die unten beschriebenen Maßnahmen im weiteren Planverfahren des vorgestellten Konzepts zur Grünanlage Nied-Süd, welchem der Ortsbeirat zustimmt, geprüft und umgesetzt werden: 1. Erhalt bzw. Kompensation der Stellplätze in der Landauer Straße: a) Der Ortsbeirat misst dem Erhalt der bestehenden Stellplätze auf Höhe der Landauer Straße 32 bis 36 höchste Priorität bei. Bisher war dort das Parken erlaubt. Die Fläche des bisherigen Parkplatzes soll durch geeignete planerische Maßnahmen (z. B. Anbringung von Rasengittersteinen ohne Versiegelung des Bodens) zur Nutzung als öffentliche Parkfläche für das Wohngebiet weiterhin erhalten bleiben. b) Sollte sich der Erhalt der Stellplätze im Zuge der Grünflächengestaltung nicht realisieren lassen, fordert der Ortsbeirat mindestens eine gleichwertige Kompensation in unmittelbarer Nähe. 2. Einrichtung einer Toilettenanlage: Es soll in der Grünanlage eine Toilettenanlage im Bereich des Spielplatzes installiert werden. Diese könnte analog zur Lösung am Spielplatz Wörthspitze als mobile Toilette vorgesehen werden, die regelmäßig gereinigt bzw. getauscht wird. 3. Installation eines Trinkbrunnens in der Grünanlage: Die Installation eines Trinkbrunnens wird als wichtiger Beitrag zur Aufenthaltsqualität, Gesundheit und Nachhaltigkeit angesehen und sollte umgesetzt werden. Begründung: Die vorgestellte Planung zur Grünanlage in Nied-Süd wurde vom Ortsbeirat grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wurden im Beteiligungsprozess sowie in der Sitzung des Ortsbeirats am 21.10.2025 mehrere konkrete Hinweise und Wünsche geäußert, die bislang im Entwurf nicht berücksichtigt sind. Besonders hervorgehoben wurde der Erhalt der Stellplätze in der Landauer Straße, da die betroffene Siedlung bereits heute unter hohem Parkdruck leidet. Der Wegfall der bestehenden Parkmöglichkeiten würde die Situation deutlich verschärfen. Bisher ist dort das Parken erlaubt. Auf "Parken auf eigene Gefahr" weist ein Schild hin, auch sind in der Vergangenheit vom Magistrat extra zum Abgrenzen des Parkplatzes Absperrbügel gesetzt worden. Sollte ein Erhalt nicht möglich sein, ist eine gleichwertige Kompensation im direkten Umfeld zwingend erforderlich. Darüber hinaus wurde mehrfach der Wunsch nach einer Toilettenanlage geäußert, insbesondere im Bereich der Spiel- und Sportflächen. Auch eine mobile Lösung sollte möglich sein - analog zum Spielplatz Wörthspitze - und würde die Aufenthaltsqualität und Hygiene deutlich verbessern. Die Installation eines Trinkbrunnens wurde ebenfalls als wichtiges Element für Gesundheit, Nachhaltigkeit und soziale Nutzung benannt. Die Maßnahme ist bereits angedacht, sollte aber mit Nachdruck umgesetzt werden. Der Ortsbeirat möchte mit diesem Antrag sicherstellen, dass die genannten Punkte im weiteren Planungsverlauf ernsthaft geprüft und umgesetzt werden, um die Akzeptanz und Funktionalität der Grünanlage im Quartier nachhaltig zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7721

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal

25.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7751 entstanden aus Vorlage: OF 1154/10 vom 10.11.2025 Betreff: Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob für die künftige Wohnbebauung im Hilgenfeld gemäß den Ansätzen für 15 Prozent gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen nunmehr auch genossenschaftliches Wohnen realisiert werden kann; 2. falls dies nicht der Fall ist, was unternommen wurde beziehungsweise wird, damit künftig genossenschaftliches Wohnen im Hilgenfeld möglich wird; 3. wie der künftige Plan für die Realisierung der Wohneinheiten und der Infrastruktur aussieht; 4. wie und warum diese Angaben realisierbar sind; 5. welche Schwierigkeiten derzeit bei der Bebauung des Hilgenfelds bestehen oder absehbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Nieder Loch und Kaiserlei - Offene Fragen zur Wohnraumplanung der ABG

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1313 entstanden aus Vorlage: OF 1359/6 vom 09.11.2025 Betreff: Nieder Loch und Kaiserlei - Offene Fragen zur Wohnraumplanung der ABG Vorgang: V 953/24 OBR 6; ST 1466/24; V 1162/25 OBR 6 Mit großem Interesse verfolgt der Ortsbeirat 6 die geplanten Wohnbauprojekte der ABG Frankfurt Holding (ABG) (Frankfurts städtische Wohnungsbaugesellschaft) im Stadtgebiet, insbesondere im Frankfurter Westen. Die ABG plant außerhalb des Frankfurter Stadtgebiets den Kauf des Offenbacher Kaiserlei-Areals (ehemalige Siemens-/KWU-Bürotürme) zur Entwicklung eines Wohnquartiers mit 1.179 Mietwohnungen. Das Investitionsvolumen beträgt über 500 Millionen Euro (inkl. Grundstück). Der Bezug der ersten Wohnungen ist für 2029 vorgesehen. "Das ist unser Kerngeschäft", so ABG-Chef Frank Junker. Sieben Stadtteile im Frankfurter Westen zählen zu den Gebieten mit der geringsten Wohnfläche pro Person in Frankfurt. Das aktuelle Städteranking der Universität Freiburg zeigt, dass geringe Wohnflächen zu einer erhöhten Unzufriedenheit der Bevölkerung führen. 16,1 Prozent der Frankfurter*innen sind mit ihrem Leben deutlich unzufriedener, als es objektiv zu erwarten wäre. In den sieben Stadtteilen, auf die dieses Szenario zutrifft, erhält die politische Extreme hohe Zustimmung. Vor diesem Hintergrund ist die Schaffung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum von besonderer Bedeutung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und mit Verweis auf die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (§ 4 Absatz 10, Satz 4) zu berichten: 1. Kaiserlei: Die ABG führt auf ihrer Homepage Folgendes aus: "Als Wirtschaftsunternehmen mit sozialem Auftrag leben wir unser Versprechen ‚Wohnen für alle', indem wir für eine wachsende Stadtbevölkerung Wohnungen zu fairen Mieten anbieten und sozial ausgewogene Quartiere fördern." Daher die Frage: Ist es die Kernaufgabe der ABG, außerhalb des Frankfurter Stadtgebiets in diesem Umfang am Kaiserlei zu agieren, und die erkennbaren Probleme im Frankfurter Stadtgebiet nicht zeitnah anzugehen? 2. Auskunftsersuchen V 1162: Das vom Ortsbeirat 6 am 31.03.2025 gestellte Auskunftsersuchen blieb bisher unter Missachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte unbeantwortet. Folgende Fragen sind offen: a) Wie viele Wohneinheiten plant die ABG nach Stadtteilen aufgegliedert im Ortsbezirk 6 zu bauen? b) Mit welcher kalkulierten Wohnfläche pro Bewohner*in wird in den geplanten Projekten gerechnet? 3. Grundstückstausch und Bauprojekt Nieder Loch: In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1466, wurde für den zweiten Bauabschnitt am Nieder Loch ein erforderlicher Grundstückstausch genannt, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollzogen war. Der Baubeginn war für 2025 angekündigt, erfolgte bisher jedoch nicht. Dazu zwei Fragen: a) Ist der Grundstückstausch inzwischen erfolgt? b) Wann ist mit dem Baubeginn des zweiten Bauabschnitts zu rechnen, der ursprünglich für 2025 angekündigt wurde? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2024, V 953 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1466 Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1162

V (Auskunftsersuchen)

Nied: Planungsstand und weiterer Zeitplan der baulichen Maßnahmen an der Niddaschule (Turnhalle und Erweiterungsbau)

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1312 entstanden aus Vorlage: OF 1358/6 vom 09.11.2025 Betreff: Nied: Planungsstand und weiterer Zeitplan der baulichen Maßnahmen an der Niddaschule (Turnhalle und Erweiterungsbau) Vorgang: B 121/20; V 704/23 OBR 6; ST 1008/24 Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen zu den baulichen Maßnahmen an der Niddaschule in Nied zu berichten und folgende Fragen zu beantworten: 1. Planungsfortschritt: a) Wurde die im Jahr 2024 angekündigte Machbarkeitsstudie zum Abriss und Neubau der Turnhalle sowie zur Erweiterung der Schule inzwischen abgeschlossen? b) Falls ja: Welche Ergebnisse und Empfehlungen liegen daraus vor? c) Falls nein: Wann ist mit dem Abschluss der Studie zu rechnen? 2. Zeitplan: a) Wann ist mit einer Entscheidung über das weitere Vorgehen zu rechnen (z. B. Beginn der Planung, Mittelbereitstellung, Bauausführung)? b) Welche zeitlichen Eckpunkte (Planung, Ausschreibung, Baubeginn, Fertigstellung) sind derzeit vorgesehen? 3. Umfang der Maßnahme: Wird weiterhin der kombinierte Neubau der Turnhalle inklusive Erweiterungsbau mit Betreuung und Mensa verfolgt, oder hat sich der Planungsumfang geändert? 4. Kosten und Haushaltslage: a) Liegen aktualisierte Kostenschätzungen oder Haushaltsanmeldungen vor? b) Wenn ja: In welcher Höhe und für welche Haushaltsjahre? Begründung: Die baulichen Planungen an der Niddaschule ziehen sich mittlerweile seit über einem Jahrzehnt hin. Bereits im März 2020 (B 121) berichtete der Magistrat, dass Planungsmittel in Höhe von 461.000 Euro bereitstünden und die Umsetzung ab 2020/2021 beginnen könne. Bis heute wurde keine Baumaßnahme realisiert. Auch die 2023 erneut beantragten Haushaltsmittel für den Erweiterungsbau und den Neubau der Turnhalle wurden bislang nicht berücksichtigt. Im Mai 2024 teilte der Magistrat mit, dass eine Machbarkeitsstudie zum Abriss und Neubau der Turnhalle inklusive Erweiterung durchgeführt werde und bis Ende des zweiten Quartals 2024 Ergebnisse vorliegen sollen. Diese liegen bislang offenbar nicht öffentlich vor, und auch die Schulgemeinde erhielt keine Informationen über den weiteren Zeitplan. Da die Niddaschule ab dem Schuljahr 2026/2027 von der gesetzlichen Ganztagsbetreuung betroffen ist, besteht dringender Handlungsbedarf, um die baulichen Voraussetzungen für eine angemessene Betreuung (Mensa, Betreuungsräume, moderne Turnhalle) rechtzeitig zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 121 Auskunftsersuchen vom 04.07.2023, V 704 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1008

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 6

Homepage der Stadt Frankfurt - Suchfunktion optimieren

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 25.11.2025, OA 582 entstanden aus Vorlage: OF 1373/6 vom 30.10.2025 Betreff: Homepage der Stadt Frankfurt - Suchfunktion optimieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Suchoption so bürgernah und serviceorientiert zu optimieren, 1. dass man damit eine genaue, an dem eingegebenen Suchbegriff orientierte Auswahl erhält, die nicht alle eventuellen Dokumente aufführt, die den Suchbegriff enthalten (Beispiel: siehe Anlage). Das Suchergebnis sollte die im Zusammenhang mit dem Suchbegriff stehenden zuständigen Ämter und einschlägigen Formulare und Informationen enthalten; 2. dass bei fehlerhafter Eingabe eines Suchbegriffs eine automatische Korrektur erfolgt, um ein Ergebnis zu erhalten, das schlüssig zu dem Thema des Suchbegriffes passt (Beispiel: Das Suchwort "Oberbürgermiester" führt zu keinem Treffer). Begründung: Die Homepage ist ein Aushängeschild und eine Informationsplattform der Stadt Frankfurt. Über sie können die Bürgerinnen und Bürger erfahren, was in der Stadtverwaltung geschieht, Präsentationen ansehen, Anträge und Formulare abrufen und mit den Ämtern kommunizieren. Wenn man die exakte Bezeichnung kennt, kann man auf der Homepage auch fündig werden. Mitunter führen Suchen mit alltäglichen Suchanfragen zu keinem befriedigenden Ergebnis (siehe Anlage). Problematisch wird es jedoch, wenn man mit einem oder mehreren Suchbegriffen arbeitet, die nicht hinreichend exakt einem behördlichen Vorgang entsprechen. Beispiel hierfür ist die Eingabe der Suchbegriffe "Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte", die zu 5.190 Treffern führt (siehe Anlage). Das zeigt, dass die Homepage alles andere als bürger- und bürgerinnenfreundlich ist - sie schreckt ab. Ferner bedarf es einer Autokorrektur fehlerhaft eingegebener Suchbegriffe. So führt die Eingabe "Oberbürgermiester" zu keinem Treffer, obwohl doch klar ist, welcher Begriff damit gemeint ist. Der auf der Homepage bereitgestellte Chatbot weist ähnliche Probleme wie die Suchfunktion auf. Deshalb fordert der Ortsbeirat eine dringende Korrektur der Funktionalität der Suchmaschine, um bürgernah und serviceorientiert zu sein. Bürgernah heißt, eine überschaubare Auswahl zu dem Suchbegriff zu erhalten, auch wenn er nicht korrekt eingegeben ist, aus der man zu seinem Anliegen geführt wird und sodann die zu dem Thema des Begriffs gehörenden Berichte, Präsentationen, Ämter oder Anträge und Formulare einsehen kann. Dies kann man von einer Stadt wie Frankfurt am Main erwarten. Anlage 1 (ca. 346 KB) Anlage 2 (ca. 82 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.12.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Frankfurter Westen: Bilanz „100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile“ erstellen

25.11.2025 · Aktualisiert: 18.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7736 entstanden aus Vorlage: OF 1369/6 vom 14.09.2025 Betreff: Frankfurter Westen: Bilanz "100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile" erstellen Am 1. April 2028 jährt sich zum 100. Mal die Eingemeindung der westlichen Stadtteile Frankfurts - ein historisch bedeutsames Ereignis für die damaligen Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger. Für die Bürgermeister war es ein Kraftakt, die Eigenständigkeit der Gemeinden und der Kreisstadt Höchst in der Großstadt Frankfurt zu sichern. Industrie und Gewerbe brachten den Stadtteilen wirtschaftliche Bedeutung und Steuereinnahmen. Im Laufe der Zeit veränderte sich die Industrie, teilweise wurden Betriebe stillgelegt und Flächen neu entwickelt. Unternehmen bauten Wohnungen für ihre Mitarbeiter, wodurch die Bevölkerung wuchs. Die Stadtteile entwickelten sich kulturell und gesellschaftlich weiter: Zahlreiche Vereine, Gaststätten und kleine Geschäfte prägten das Leben. Über die Jahrzehnte wurden die Stadtteile vielfältiger, während viele Gaststätten und kleine Geschäfte verschwanden. Neue Gebäude entstanden, Altes verschwand - dokumentiert unter anderem von den Geschichtsvereinen. Die Eingemeindungsverträge von 1928 sicherten den vormals eigenständigen Gemeinden und der Kreisstadt Höchst nicht nur Pflichten, sondern auch Vorteile und eine gewisse Selbständigkeit zu. Durch die Einrichtung einer Bezirksverwaltung in Höchst wurde eine weitgehend selbständige Verwaltung gewährleistet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese aufgelöst; seit 1966 betreut das Dezernat unter der Leitung des Oberbürgermeisters die Angelegenheiten der westlichen Stadtteile. Viele vertraglich zugesicherten Punkte wurden umgesetzt, andere sind noch offen oder wurden als nicht umsetzbar nicht weiterverfolgt. Vor dem Hintergrund des bevorstehenden 100-jährigen Jubiläums ist es an der Zeit, eine umfassende Bilanz zu ziehen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, eine Bilanz "100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile" zu erstellen, die die folgenden Punkte umfasst: - umgesetzte Versprechen und Zusagen aus den Eingemeindungsverträgen; - noch offene Versprechen und Zusagen, einschließlich Angaben zum geplanten Zeitpunkt der Umsetzung vor dem 100. Jahrestag; - nicht umgesetzte Versprechen und Zusagen, mit Begründung, warum diese nicht realisiert wurden. Der Magistrat wird gebeten, diese Bilanz bis zum 30. Juni 2026 zu erstellen und dem Ortsbeirat 6 zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Quartiersmanagement für Höchst

25.11.2025 · Aktualisiert: 18.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7728 entstanden aus Vorlage: OF 1355/6 vom 01.11.2025 Betreff: Quartiersmanagement für Höchst Vorgang: OM 4778/23OBR 6; ST 524/24 Der Magistrat wird gebeten, ein Quartiersmanagement für Höchst im Anschluss an das jetzige Quartiersmanagement einzurichten und das Gebiet auf den ganzen Stadtteil Höchst auszuweiten. Begründung: Die guten Erfolge des bisherigen Quartiersmanagements sollten fortgeführt werden. Insbesondere die sozialen Maßnahmen, Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger, Durchführung von Bürgeranhörungen und Erhebung von Bedarfen dienen dem sozialen Zusammenhalt und sind auch für den Höchster Norden dringend erforderlich. Gerade dort sind mehr sozialer Wohnungsbau, neue Wohngebiete und damit Strukturprobleme anzutreffen. Für eine gute Nachbarschaft ist eine niederschwellige Unterstützung mit Ansprechpartnern gerade bei den derzeitigen multiplen Krisen äußerst wichtig. Siehe auch Antwort aus der Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 524: "(...) Denkbar wäre eine Verstetigung im Rahmen eines Quartiersmanagements des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft (Jugend- und Sozialamt). Das Programm steht für Chancen zur Teilhabe, eine starke Gemeinschaft und soziale Entwicklung in der Stadt. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern. Dabei fokussiert das Programm vorrangig auf Stadtteile, die besonders von Benachteiligung und sozialer Segregation betroffen sind. Höchst gehört sowohl in Bezug auf die Daten des Monitorings 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung als auch nach ergänzender Betrachtung des Bedarfs durch die Stabsstelle Planung, Entwicklung und sozialräumliche Hilfen zu den überdurchschnittlich belasteten Stadtteilen. Bei einer möglichen Auswahl neuer Quartiere für das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft wäre auch der Standort Höchst daher näher zu prüfen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4778 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 524

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen II/Zwischennutzung durch das Kinderhaus und Jugendhaus

25.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7777 entstanden aus Vorlage: OF 1794/1 vom 09.11.2025 Betreff: Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen II/Zwischennutzung durch das Kinderhaus und Jugendhaus Der Magistrat wird gebeten, Institutionen des Bildungscampus Gallus, wie dem Kinderhaus und Jugendhaus, die o. g. Containeranlage umgehend zur Zwischennutzung zur Verfügung zu stellen sowie alles Erforderliche hierfür zu veranlassen, damit die geplanten Bauarbeiten am Bildungscampus Gallus schnellstmöglich beginnen können. Begründung: Die Grundschule ist inzwischen ausgezogen und die Containeranlage steht seit Juli dieses Jahres noch immer ungenutzt herum, ohne dass die Grünfläche seitdem planmäßig wiederhergestellt wurde. Daher könnte die Containeranlage auch sinnvoll weitergenutzt werden. Institutionen des Bildungscampus Gallus wie das Kinderhaus und Jugendhaus benötigen dringend eine Auslagerungsstätte, damit die Bauarbeiten endlich beginnen können. Das Kinderhaus und Jugendhaus wäre sehr daran interessiert, die Containeranlage zu nutzen. In der letzten Sitzung der AG Bildungslandschaft Gallus äußerte der Vertreter des ABI, dass die Nutzung der Containeranlage eine Option sei, der Planungsdezernent jedoch zustimmen müsse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile - Festakt im Bolongaropalast

25.11.2025 · Aktualisiert: 18.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7735 entstanden aus Vorlage: OF 1368/6 vom 08.11.2025 Betreff: 100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile - Festakt im Bolongaropalast Am 1. April 2028 jährt sich zum 100. Mal die Unterzeichnung der Eingemeindungsverträge, mit denen die westlichen Stadtteile Frankfurts sowie die damals noch selbständige Kreisstadt Höchst in die Stadt Frankfurt eingemeindet wurden. Historisch wurde ein Teil der Stadtteile oft als "Groß-Höchst" bezeichnet, um die enge räumliche und administrative Einheit rund um Höchst als Zentrum der westlichen Stadtteile zu kennzeichnen. Die Verträge enthielten Zusicherungen einer weitgehend selbständigen Verwaltung für die neu eingemeindeten Stadtteile. Diese Regelungen verloren jedoch nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Wirkung, spätestens mit der Verwaltungsreform von 1966, als die Zuständigkeit direkt dem jeweiligen Oberbürgermeister als Dezernent für den Frankfurter Westen zugeordnet wurde. Gerade vor diesem Hintergrund ist das Jubiläum nicht nur ein Anlass zum Feiern, sondern auch zur kritischen Rückschau: Viele Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Westen empfinden die Eingemeindung bis heute ambivalent, da zahlreiche Vereinbarungen nie oder nur teilweise umgesetzt wurden. Ein zentrales Jubiläum sollte daher bewusst in Höchst stattfinden, da Höchst als ehemals selbständige Kreisstadt und Zentrum von "Groß-Höchst" eine besondere Rolle in der Geschichte der westlichen Stadtteile einnimmt. Der Bolongaropalast, als repräsentatives Bauwerk mit hoher symbolischer Bedeutung, bietet den würdigen Rahmen für einen solchen Festakt. Mit seinem Saal und dem weitläufigen Garten eignet er sich zudem besonders für eine Feier, die sowohl einen offiziellen Rahmen als auch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, anlässlich des Jubiläums "100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile" am 1. April 2028 einen Festakt im Bolongaropalast und seinem Garten mit den Bürgerinnen und Bürgern des Frankfurter Westens durchzuführen und hierfür frühzeitig die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Falls die Gartenanlage des Bolongaropalastes bis zum 1. April 2028 noch nicht endgültig fertiggestellt sein sollte oder der Bolongaropalast als Veranstaltungsort nicht genutzt werden kann, wird der Magistrat gebeten, rechtzeitig mit dem Ortsbeirat in Kontakt zu treten, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen und eine Lösung zu finden, mit dem Ziel, dass der Festakt auf jeden Fall in Höchst stattfinden soll. Der Magistrat wird zudem gebeten, die Geschichtsvereine der westlichen Stadtteile sowie den Ortsbeirat 6 in die Planungen und Vorbereitungen einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellen

25.11.2025 · Aktualisiert: 18.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7725 entstanden aus Vorlage: OF 1352/6 vom 09.11.2025 Betreff: Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellen Der Magistrat wird gebeten, die Vorplanung für ein Ersatzbauwerk für die abgerissene Omegabrücke in Griesheim zu einem entscheidungsreifen Stand zu bringen und bis zum 31. März 2026 vorzustellen. Begründung: Für das Erleben des Stadtteils Griesheim sind gute und mehrfache Querungsmöglichkeiten der Bahnlinie notwendig, um die trennende Wirkung einer durchquerenden Bahnlinie minimal zu halten. Daher wurden bereits beim Bau der Bahnlinie zwei Bahnübergänge errichtet. Der Bahnübergang an der Alte Falterstraße zur Waldschulstraße wurde bereits 1973 durch die Omegabrücke und eine Unterführung für Fußgänger ersetzt. Somit gab es seit mehr als 50 Jahren drei Querungsmöglichkeiten im Bereich der geschlossenen Bebauung in Griesheim und eine weitere im östlichen Bereich entlang der A 5. Mit dem Wegfall der Omegabrücke ist die weitaus wichtigste Querungsmöglichkeit weggefallen. Auch Buslinien können den optimalen und am Bedarf ausgerichteten Streckenverlauf nicht mehr befahren. Das gilt auch für den Wirtschaftsverkehr zu den Gewerbetreibenden im Teil südlich der Bahnlinie. Schnell, innerhalb von knapp zwei Wochen, erfolgte der Abriss der Omegabrücke. Allein für die Klärung, ob ein Ersatzbauwerk etwa an gleicher Stelle oder woanders errichtet werden sollte, wurden rund 14 Monate verbraucht, ohne dass nachvollziehbar ist, warum die Findung von Kriterien und die Entscheidung für den bewährten Standort so viel Zeit benötigt. Nachdem die Entscheidung für den bisherigen Standort gefallen war, hat der Ortsbeirat im November 2024 darum gebeten, dass die beiden Varianten (Unterführung und Brücke) planerisch parallel vorbereitet werden, um in Kenntnis der Kosten und Dauer entscheiden zu können. Leider sind bislang keine Kosten oder die Bauzeiten vorgelegt worden. Bevor nicht entschieden ist, ob eine Brücke oder eine Unterführung gebaut werden wird, können die Arbeiten zur weiteren Planung und zum Genehmigungsverfahren nicht fortgesetzt werden. Daher ist es nun nötig, die Zeit zu nutzen, damit keine unnötigen Verzögerungen auftreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

U 5-Streckenverlängerung hier: Parallelstraße deutlich besser umsetzen

25.11.2025 · Aktualisiert: 18.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7741 entstanden aus Vorlage: OF 1092/10 vom 19.08.2025 Betreff: U 5-Streckenverlängerung hier: Parallelstraße deutlich besser umsetzen Vorgang: OM 6474/25 OBR 10; ST 965/25 Der Magistrat wird mit Blick auf die Stellungnahme vom 13.06.2025, ST 965, dringend gebeten, die Planungen für die sogenannte Parallelstraße auf der westlichen Seite der Homburger Landstraße nördlich der bisherigen U 5-Endhaltestelle deutlich und ganzheitlich zu verbessern, sodass den Anliegern künftig keine Nachteile drohen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die Parallelstraße zusätzlich auch von Norden aus anfahrbar sein sollte. Zu prüfen bleibt, wie dies möglich wird. Denkbar ist dazu unter anderem, dass die Parallelstraße als Spielstraße oder/und durch weitere sinnvolle Maßnahmen vor zu schnellem Fahren und Unfällen geschützt wird. Dies gilt umso mehr, da dort künftig neben dem Deutschen Alpenverein e. V. auch die Johanna-Tesch-Schule ein schönes und gut erreichbares Domizil haben soll. Der Magistrat wird gebeten, die ganzheitlich zu überarbeitenden Planungen rasch öffentlich vorzustellen. Begründung: Auch die bisher vernachlässigten Anlieger auf der westlichen Seite der Homburger Landstraße haben einen zu beachtenden Anspruch darauf, in Zukunft nicht abgehängt zu werden. Eine etwaige Parallelstraße als Alibilösung ist in keinem Fall akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6474 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 965

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Mobile und dauerhafte Begrünung des gepflasterten Platzes auf der ThereseHergerAnlage

25.11.2025 · Aktualisiert: 18.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7729 entstanden aus Vorlage: OF 1357/6 vom 09.11.2025 Betreff: Nied: Mobile und dauerhafte Begrünung des gepflasterten Platzes auf der Therese-Herger-Anlage Vorgang: OM 5516/ 24 OBR 6; ST 1513/24 1. Dauerhafte Begrünung mit Baumreihen und Sitzgelegenheiten: Der Magistrat wird gebeten, die Planung und Umsetzung einer dauerhaften Begrünung in Form zusammenhängender Baumreihen (ca. zehn bis zwölf Bäume) auf der öffentlichen Platzfläche zu veranlassen - analog zum Prinzip der Bäume auf dem Neumarkt in Nied oder auf der Zeil (durchgehende Reihe statt Einzelbäume). Zusätzlich sollen zwei Sitzbänke in den entstehenden Baumreihen integriert werden, um eine attraktive und schattige Aufenthaltsfläche zu schaffen. 2. Mobile Begrünung: Der Magistrat wird gebeten, die beiden mobilen Grünen Zimmer, die im Jahr 2025 erstmals auf dem gepflasterten Platz der Therese-Herger-Anlage aufgestellt wurden, auch im Jahr 2026 sowie in den Folgejahren jeweils erneut an gleicher Stelle aufzustellen - bis zur Umsetzung einer dauerhaften Begrünung der Fläche. Begründung: Die großflächig gepflasterte Platzfläche der Therese-Herger-Anlage heizt sich im Sommer stark auf. Im Rahmen des Quartiersmanagements der Sozialen Stadt Nied war es ein großer Wunsch von vielen Bürgern, dass dieser Platz endlich begrünt wird. Anregungen vom Beirat der Sozialen Stadt oder vom Ortsbeirat wurden allerdings nicht umgesetzt. Im Jahr 2025 wurden auf Anregung des Ortsbeirats zwei mobile Grüne Zimmer auf dem Platz aufgestellt. Diese wurden von den Bewohnern sehr positiv aufgenommen, auch die Sitzmöglichkeiten wurden genutzt. Eine damit befürchtete nächtliche Ruhestörung trat nicht ein. Eine anschließende Bürgerveranstaltung zeigte den klaren Wunsch nach dauerhafter Begrünung - nicht nur vier Bäume, sondern geschlossene Baumreihen, wie man sie in Frankfurt an anderen Orten wie zum Beispiel auf der Zeil kennt. Nur eine durchgehende Baumreihe bringt verlässlich Schatten, Abkühlung und Aufenthaltsqualität. Dies können mobile Grüne Zimmer oder einzelne Bäume und Büsche nicht erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5516 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1513

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 10

Etat 2026 bitte noch vor der Kommunalwahl 2026 beschließen

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 25.11.2025, OA 583 entstanden aus Vorlage: OF 1174/10 vom 10.11.2025 Betreff: Etat 2026 bitte noch vor der Kommunalwahl 2026 beschließen Vorgang: M 158/25 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, trotz der sehr späten Einbringung des Etats 2026 durch den Magistrat den Haushalt 2026 noch rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2026 zu beschließen, um folgende wichtige Punkte für den Ortsbezirk zu klären: 1. Wärmeplanung; 2. Schutz vor Starkregenereignissen; 3. U5-Verlängerung; 4. Neubaugebiet Hilgenfeld; 5. Sportflächen; 6. Schulen. Begründung: Die im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen haben das Recht, noch vor der Kommunalwahl 2026 am 15.03.2026 zweifelsfrei zu wissen, was finanziert wird und was nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 03.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Gefährdung im Straßenverkehr durch Elterntaxis im Bereich Marbachweg/Mierendorffstraße

24.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2064 Betreff: Gefährdung im Straßenverkehr durch Elterntaxis im Bereich Marbachweg/Mierendorffstraße Der Anregung wird entsprochen. Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wurde entsprechend informiert und führt lageabhängig Elterntaxikontrollen in diesem Bereich durch. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7682

B (Bericht des Magistrats)

Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten

24.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 474 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6463 - OA 563/25 OBR 11 - Die geschilderten Verstöße betreffen Autobahnen und Grundnetzstraßen und fallen damit vollumfänglich in den Aufgabenbereich der Landespolizei, als originär zuständige Behörde für Kontrollen des fließenden Verkehrs. Kernaufgabe der Städtischen Verkehrspolizei ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Sie unterstützt die Landespolizei bei Geschwindigkeitskontrollen in Bereichen von Schulwegen, Kindertagesstätten und Wohnquartieren. Die Anregung wird der Landespolizei zur Kenntnis weitergeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.06.2025, OA 563 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 10.12.2025

Ideen

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Frankfurt einfach sexy machen - Rathaus reparieren

22.11.2020

Mit wenig Aufwand könnte man Frankfurt beträchtlich verschönern. Das Rathaus ist ein ungeschliffener Diamant. Selbst als gebürtigem Frankfurter war mir bis vor wenigen Monaten nicht bewusst wie grandios diese Ecke einmal aussah. Es ist zum heulen. Dabei wäre es wirklich leicht das zu ändern. Man müsste nur die Dachlandschaft wieder herstellen. Wenigstens der große Turm (langer Franz) müsste wieder repariert werden. Frankfurt wird ja sehr oft photographiert. Wir alle kennen die östliche Ansicht mit Main, Dom-Römer Areal und Wolkenkratzern. In jedem Zeitungsartikel ist dieses Symbolbild. Und auf dieser Ansicht ist das verstümmelte Rathaus. Wenn man nicht weiß wie es eigentlich aussah kann man das leicht ignorieren. Aber wenn man es einmal weiß, dann kann man es nicht mehr übersehen. Nutzt die Bildersuche eurer Suchmaschine und überzeugt euch selbst. Die Stummel sind fast auf jedem Bild. Bitter. Momentan entsteht ja im Bankenviertel mit dem "Four" ein gigantisches Hochhausprojekt. Wenn das 2023/24 fertig ist wird Frankfurt ein anderes Gesicht haben. Es wird photographiert werden bis die Linse schmilzt. Die Skyline wird auf Istagram rotieren. Und auf dem typischen Frankfurt Motiv wird weiterhin das verstümmelte Rathaus zu sehen sein. Die neue Altstadt hatte ja ein paar Gegner. Ich denke allerdings, dass das Ergebnis alle Kritiker widerlegt hat. Ich habe noch nie etwas negatives darüber gehört. Nur viel Lob, für ganz Frankfurt. Es hat die gesamte Stadt verbessert und verschönert. Doch das Rathaus lässt man seit 65 Jahren kaputt. Obwohl hier alles noch steht. Abgesehen von den Dächern ist alles da. Ist das nicht irre? Und selbst die Hochhausfreunde würden sich über dieses Projekt riesig freuen. Der Rathausturm kann unsere Skyline noch einzigartiger machen. Dieses Projekt hat nur Unterstützer. Brückenbauverein, Freunde Frankfurts und wie die ganzen Vereine heißen. Die haben sogar schon ein wenig Geld gesammelt. Mit dem Wiederaufbau kann man nur gewinnen. Freunde, ich bitte euch...es ist unser Rathaus. Soll das schönste weiterhin das in Hamburg sein? Nicht mit mir!

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Frankfurt endlich zur Metropole machen!

02.11.2020

In den Neunzigern haben die Bemühungen der Stadt aufgehört umliegende Gemeinden einzugliedern. Das sollte wieder aufgenommen werden. Mit der Eingemeindung von zum Beispiel Bad Vilbel und Offenbach würde man sich auch weiter in Richtung Millionenstadt entwickeln. Das wäre auch die einzige Möglichkeit die wachsende Stadt in den Griff zu bekommen.

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Aufwertung der Homburger Landstr. in Preungesheim

12.10.2020

Die Homburger Landstraße in Preungesheim verfügt durchaus über Potenzial zur Aufwertung, nicht zuletzt wegen zahlreiche Altbauten mit Sanierungsmöglichkeiten. Und so kann es gehen: Durch die parallel verlaufende Gießener Straße ist die Homburger als Durchfahrtstraße weitestgehend verzichtbar. Deshalb kann sie in eine verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit ausgebauten Radwegen umgewandelt werden. Parkplätze können reduziert werden was Gastronomie und Geschäften Freiräume verschaffen würde. Die Homburger in Preungesheim kann Stück für Stück zu einer kleinen Berger werden....

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Leerstand von Ladengeschäften vermeiden

06.10.2020

Es gibt in Frankfurt viele leerstehende Ladengeschäfte. Auch durch Corona und Online Handel werden diese voraussichtlich länger nicht verhindert. Zusätzlich haben Besitzer anscheinend selten einen Anreiz die Flächen zu vermieten. Es müsste ein Vörderprogramm geben und Regeln die eine Vermietung nach einer Zeit X unterstützt fordert und fördert. Je mehr Leerstand wir uns leisten um so mehr geht Lebensqualität und Stabdard verloren. Niemand mag durch ausgestorbene Straßen laufen oder dort wohnen

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Grün für die versiegelte und exponierte Dreieichstrasse entlang der Strassenbahn

05.10.2020

Diese Idee soll der großflächigen und umweltschädlichen Versiegelung entgegen wirken und das alltägliche grau-in-grau durch attraktive Grünflächen aufhübschen. Die Dreieichstrasse in Sachsenhausen ist eine besonders breite Strasse aufgrund der 2-3 Fahrbahnen, der geparkten Autos und der Strassenbahn. Daher fällt es umso mehr auf, dass hier kein einziger Baum oder Strauss (keine Grünflächen) vorhanden ist, der im Sommer für Schatten oder Frischluft sorgen könnte. Dies wird in Teilen des Nordends und besonders gegenüber des Messeturms deutlich besser gelöst und dient der Aufenthaltsqualität dort erheblich. Als Beispiel könnte der Strassenbelag unter der Strassenbahn mit Rasenfläche bedeckt werden (wie an der Messe praktiziert). Ebenso würden niedrig wachsende Bäume und Sträucher (Lavendel, Hibiskus, Ginkgo, Rosensträucher) Wunder wirken. Andere Städte in Europa wie Paris, London oder Amsterdam machen es vor wie man hässliches urbanes Grau in hübschere urbane Flächen verwandeln kann. Die Dreieichstrasse würde von einer Begrünung enorm profitieren.

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Sanierung und Wiederherstellung der Schwedlerbrücke

05.10.2020

Es war mal angedacht die Schwedlerbrücke zu sanieren, aber es tut sich nix. Die Lahmeyerbrücke ist innerhalb kürzester Zeit saniert/erneuert worden, warum kann das nicht auch mit der Schwedlerbrücke auch so zügig gehen? Gerade so wie sich das Quartier Hannauer Landstr. - Osthafen entwickelt ist diese Verbindung immer mehr interessant und notwendig. Die Maßnahmen zur Sanierung und Wiederherstellung sollte sehr zügig weiter gehen!

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Mainpromenade - Konzept zur Verschönerung der Mainstraße

05.10.2020

Die Mainpromenade zieht nicht nur die Frankfurter, sondern auch viele Touristen tagtäglich an. Sie ist eine kleine Erholung von der sehr raschen und schnellen Arbeitswelt im Stadtkern von Frankfurt. Jedoch hat sie in den letzten Jahren leider sehr leiden müssen: Trockenheit, Verschmutzung, Gänsekot und wenig Fürsorge, haben die Mainpromenade extrem zugesetzt. Wer will sich schon auf Scherben, Gänsekot und sandigen Boden an den Main setzen? Würdest du dort dein Kind spielen lassen? Nervt es dich auch, dass du von Fahrradfahrern fast umgefahren wirst? Oder das es fast keinen gemütlichen Schattenplatz auf einer Bank gibt? Zu viel Müll? Daher suche ich Verbündete für mein Verbesserungskonzept der Mainpromenade. Ich wünsche mir eine Mainpromenade als neues Frankfurter Wahrzeichen der grünen Erholung und Entspannung. Ein Ort, an dem man gerne Freunde und Familie trifft und man bedenkenlos mit Kindern und Tieren unterwegs sein kann. Die Forderungen: - Glasflaschenverbot im gesamten Frankfurter Mainstraßengebiet, um Scherben und Kronkorken-Müll zu vermindern - Mehr und grössere Mülltonnen mit integriertem Zigarettenaschenbecher - Pfandflaschen-Dispenser (Motto: „Pfand gehört daneben“), um es ärmeren Menschen zu ermöglichen, leichter an den Pfand zu kommen - Ausbau von Sitzarealen (und Liegeflächen analog Osthafen) innerhalb der Rasenfläche mit Überdachungen (Picknickplätze), sowie mehr Sitzbänke entlang der Mainpromenda, um Grünflächen besser zu schützen, aber auch Orte der Entspannung für die Bürger zu bieten - Eindeutige Kennzeichnung von Fahrrad- und Fusswegen, um Unfälle zu minimieren - „Respektschilder“ zur Motivation des ordentlichen Umgangs der Mainpromenade (z.B. Abfall in den Eimer, rücksichtsvolles Fahrradfahren, etc) - Mehr und saubere Spielplätze bzw. Spielobjekte für Kinder ( zb Schaukel, Rutsche etc), um das familiäre Angebot zu steigern - Erhöhung der aktuellen Park- und Straßenreinigung sowie Grünflächenpflege (ggf nachhaltige Bewässerungssysteme), um Austrocknung der Rasenfläche und Bäume zu verhindern und um den Müll zu reduzieren - Öffentliche, selbst-säubernde WC Einrichtungen, um das öffentliche Urinieren zu verhindern und um Frauen eine Möglichkeit einer sauberen Toilette zu bieten - Hundekot-Tüten-Dispenser, um Bürger stärker zu animieren, den Hundekot zu entsorgen Weitere Forderungen unter dem Aspekt eines zukünftigen Ausflugsziel für alle Frankfurter Bürger und Touristen: - Weitere Sport-/Fitnessareale ( analog Osthafen) - Skulpturenpark bzw. Ausstellungsfläche nähe Museen - Mainnizza Ausbau als kleinen Erholungsrundweg Gänse-Plage: Die Gänse am Main führen zu einer erhöhten Verschmutzung an der Promenade. Manche europäischen Länder geben den Tauben extra Futter mit der Pille, um die Vögel unfruchtbar zu machen und den Bestand zu verringern. Dies ist nur eine Möglichkeit, um die Gänse-Plage in den Griff zu bekommen. Es muss aufjedenfall etwas geschehen, damit die Zunahme und Verbreitung unter Kontrolle kommt. Sollten auch nicht alle Forderungen umgesetzt werden, ist es immer noch ein Schritt in die richtige Richtung, wenn wir ein paar davon schaffen können. Wer der Ansicht ist, dass die Mainpromenade dringend Verbesserungen braucht und die Stadt wieder zu mehr Antlitz verhelfen kann, sollte sich jetzt hierdran beteiligen. Bitte mitmachen und teilen. Danke.

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Lärmschutz Westbahnhof

07.09.2020

Der Lärm durch den nächtlichen Güterzugverkehr am Westbahnhof ist für die Anwohner schon lange kaum zu ertragen. Aufgrund des Ausbaus der Güterzugstrecke und der damit verbunden Steigerung des Güterzugverkehrs wird es aber in Zukunft noch unerträglicher. Bitte nicht falsch verstehen! Ich bin dafür, dass im Hinblick auf den Umwelt- und Klimaschutz mehr Zugverkehr nötig ist. Ich bin somit nicht gegen diesen Ausbau. Mir und den Anwohnern ist nur wichtig, dass im Bereich rund um den Westbahnhof endlich gehandelt wird und Maßnahmen (200-300m Lärmschutzwende in beide Richtungen vom Westbahnhof aus auf beiden Seiten, bessere und leisere Schienen, etc...) ergriffen werden, um den schon jetzt belastenden Lärm zu mindern. Die Situation ist nämlich schon in der Vergangenheit verschlafen worden.

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U 4 Verlängerung - Finanzierung

27.08.2020

Bekanntlich sollen im Rahmen der U 4 Verlängerung der Uni Campus und die Bundesbank an diese U Bahn angeschlossen werden. Parallel dazu saniert, vergrößert durch Neubauten, die Bundesbank ihre Niederlassung zum Bundesbank Campus und konzentriert ihre, über die Stadt verteilten, Mitarbeiter an diesem Standort. Zwagsläufig darf sich der Bund - als Träger des Projektes - nicht nur auf den Bau umfangreicher Tiefgaragen beschränken, sondern muss auch die Finanzierung des ÖPNV Anschlusses durch Bau einer U-Bahn Station als Teil der U 4 Verlängerung übernehmen. Der Anschluss an den ÖPNV mit direkter Verbindung zum Hauptbahnhof muss ein integraler Bestandteil des Projektes Bundesbank-Campus werden.

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Ein Badesee für Frankfurt

14.08.2020

Auch wenn es etwas gesponnen klingen mag...Frankfurt braucht einen Badesee! Frankfurt, reich an Banken, Museen und Cafes hat wenig zu bieten, wenn es um Naherholung im Grünen geht. Da mir dies, neben allen Naturschutz- und Klimaaspekten aber essentiell erscheint, für die Gesunderhaltung von Körper und Geist, bin ich der Ansicht, dass es sich lohnen würde, über die Möglichkeit eines zentrumsnahen Badesees nachzudenken. Eingebettet in eine Parkanlage böte sich hier die Möglichkeit zum verweilen, Sport treiben und für eine Abkühlung an heißen Sommertagen. Wie dringend der Bedarf an einem Badesee ist, zeigt sich gerade jetzt, wo dem Andrang der zahlreichen Badegäste in Langen und anderswo scheinbar nur noch durch eine komplette Schließung der Anlagen Herr zu werden ist. Als Ort könnte ich mir die landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen Oberrad und Sachsenhausen vorstellen, die zum Teil erhalten und/oder Schrittweise umgenutzt, auch weiterhin ihre Funktion als Frischluftschneise erfüllen könnten. Auf dem Bild eine vergleichbare Anlage in Lahr/Schwarzwald, die im Rahmen der Landesgartenschau 2018 entstanden ist.

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11

Nahversorger wieder aufbauen

13.08.2020

Funktionierende Nahversorgungsstrukturen sind ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge und sozialen Teilhabe. Allerdings, sind mittlerweile schon ganze Stadtteile von der Nahversorgung angeschnitten, mit der Resultat, dass entweder mehr online bestellt wird, was Verpackungsmüll und Verkehrsaufkommen bedeutet und die nächstgelegenen Einkaufsmöglichkeiten häufig schwer und zeitraubend ist. Insbesondere ältere und wenig mobile Menschen sind jedoch auf lokale Nahversorgungsmöglichkeiten angewiesen. Meine Idee wäre, für Stadtteile in denen die Nahversorgung fast oder ganz ausgestorben ist, (z.b. Hausen/Praunheim) zumindest Wochenmärkte ins Leben zu rufen, mit regionalen Anbietern. Bei Städtebaulichen Maßnahmen, verbindlich ein Nahversorgerkonzept berücksichtigen. Wohnungsbau ist schön, gut und wichtig, aber ohne Nahversorgung mit Lebensmitteln und Drogerieartikeln oder dem ein oder anderen Café oder Bäcker, ist das eher trostlos und anonym. Kioske/Wasserhäuschen wieder ermöglichen.

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2

Beruhigung der Kirchnerstraße

07.08.2020

Ich würde gerne die Idee anregen aus der Kirchnerstraße , die eine Straße mit Sackgasse ist, eine beruhigte Straße zu machen, eine Art Alleé mit Grünbeplanzung ( Bäumen ) , um den dort ansässigen Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben die Möglichkeit zu geben, die Lebensart- und Qualität für Menschen die dort arbeiten oder Geschäfte betreiben, zu erhöhen. Ebenso wäre das auch für das Viertel um den Kaiserplatz meiner Meinung nach ebenfalls eine große Aufwertung zum späteren THE FOUR Projekt, welches in 3-4 Jahren dort entstehen wird.

Idee
3

Taunusstraße Sanieren und Rotlicht umquartieren

22.06.2020

Jetzt wo die Bordelle sowieso nicht aufmachen dürfen und die Damen nicht ihr Gewerbe nachgehen dürfen ist es eine gute Chance die Taunusstraße neu zu gestalten. Wenn sie so wird wie die Kaiserstrasse reicht es doch auch schon.

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5

Dom Umfeld umgestalten

15.06.2020

Der Dom ist ein Wahrzeichen und eines der wichtigsten und Historischen Gebäude der Stadt. Neben Bedeutung, schönen Optik und Anziehungskraft für den Tourismus wird dieser und das direkt umliegende Areal nicht wirklich gewürdigt. meine Idee ist es den Platz und die Flächen um den Dom herum neu zu gestalten. Gerne kann dies wie in frühen Zeiten vielleicht auch modern interpretiert nachempfunden werden. Ähnlich der neuen Altstadt kann hier der Platz und die Flächen überarbeitet werden. Vielleicht mit modernen und schönen Pflastersteinen. Ein Areal dass zum Flanieren und vor allen Dingen den Dom sein Umfeld neu und hübsch gestaltet. Zusätzlich würde ich die beiden anliegenden Straßen stilllegen und ebenfalls in das Platz Konzept integrieren. Die Straße bis zum Römer Parkhaus könnte eine reine Zufahrtsstrasse und ebenfalls ansonsten für den Fußgänger frei gemacht werden. Es würden sich dadurch neue Möglichkeiten in der Gestaltung sowie mehr fußläufiger Raum ergeben. Ebenfalls könnte sich die Gastronomie hier über neue Angebote Gedanken machen und Möglichkeiten erhalten. Dadurch würde diesen historischen Platz eine Aufwertung zugutekommen und ebenfalls ein hübscher zusätzlicher Lebensraum erstellt werden. Denn aktuell ist aus keinem Winkel um den Dom herum dieser ein schöner Anblick. hiermit meine ich die Flächen um den Dom herum nicht den Dom selber.

Idee
30

Schnellbahn-Ringlinie - Urbanisierung des Umlandes

11.06.2020

Mit den aktuellen Maßnahmen ist die Zukunft der Stadt nicht bedarfsgerecht abgedeckt um gesund zu wachsen und wirklich allen bezahlbaren Wohnraum zu bieten. Es gibt keinen nennbaren sozialen Wohnungsbau oder zielgerichtetes "Bauen für den Mittelstand". Die Planungen und Ideen der Stadt, sind meiner Meinung nach, zu kurz gedacht. Das Umland ist noch mehr und noch weiter mit einzubeziehen um Druck aus dem Zuzug zu nehmen. Es gibt Bereiche um Frankfurt die mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr schlecht angebunden sind. Bisher gibt es nur eine Prüfung/Planung für eine Ost-/West-Tangente. Eine modernere Planung könnte eine Schnellbahn-Ringlinie um die Stadt sein. Diese hat wiederum Hubs zum Umsteigen. Bei den Hubs kann man den Fokus auf die bestehenden "Pendlerlinien" setzen. Gleichzeitig bekommt die Stadt durch die Querverbindungen eine Entlastung. Die weitere "Ausstrahlung" des Rings ins Umland ist ebenfalls zu betrachten. Bisher ist die Ost-/West-Tangente bereits eine gute Idee. Neben dem Verkehr soll das auch die akutell sehr schlechte Wohnmarktsituation in Frankfurt entlasten.

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1

Mehrere Lichtquellen (Beleuchtung) am Rathenau- und Goetheplatz, …

29.05.2020

… die Brunnen und Goethedenkmal anstrahlen, ebenso am Römer die Justizia, die Beleuchtung der Alten Oper ist ein gutes Beispiel.

Idee
4

Zukunftsstadt braucht schnelles Internet

24.04.2020

Es ist fast traurig festzustellen, dass Frankfurt in Stadtnahen Gebieten, wie Bockenheim Ecke Leipziger Straße, nur 16.000er Internetleitungen hat. Es gibt genug Fördermittel ob Land, Bund oder EU und die Stadt schafft es nicht diese abzurufen. Es ist Aufgabe der Telekommunikationskonzernen Leitungen auszubauen, jedoch fördert die Stadt so viele Dinge, dass der Internetausbau dort defintiv einen Platz verdient.

Idee
1

Erneuerung Fahrbahn Schifferstraße

06.03.2020

Auf der Schifferstraße zwischen Kreuzung Brückenstr und Gutzkowstr ist die Fahrbahn komplett kaputt. Viele notdürftig reparierte Löcher, kein durchgängiger Belag mehr. Das Teilstück sollte im ganzen überarbeitet werden.

Idee
6

Glascontainer Brückenspielplatz unter die Erde verlagern

04.03.2020

Die existierenden Glascontainer sollen unter die Erde verlagert werden. Umbau der Kopfenden der Spielstraße zum Schutz der Kinder und Verkehr könnte damit ebenfalls bewerkstelligt werden.

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25

Grüne Rosa-Luxemburgstraße! Weg mit der Beton-Wüste in Ginnheim! Umverteilung des öffentichen Raumes zugunsten von Anwohnern, ÖPNV, Radfahrern und Fußgängern.

28.02.2020

1. Verhinderung der Pläne, die neue oberirdische U-Bahn Trasse der U4 unter die Rosa-Luxemburg-Brücke zu bauen im Bereich der Ginnheimer Landstr. und Platenstraße 2. Befürwortung des Lückenschlusses durch U4 mit einhergehender Stadtreparatur und Verlegung der Rosa-Luxemburg- Straße in die Nullebene. Die Trasse der U4 soll in diesen Plan integriert werden. 3. Verbesserung der ÖPNV Anbindung in Ginnheim 4. Höhere Lebensqualität durch attraktive Wohn, Grün- und Freiflächen anstatt Betonwüste 5. Umverteilung des öffentlichen Raumes zugunsten von Wohnraum, Radfahrern, Fußgängern und ÖPNV. Reduzierung des Pendler Verkehrs. 6. Verbesserung des Lebensstandards durch Reduzierung von Emissionen, Feinstaub, Stickoxid und Lärmbelastung 7. Wir sind dagegen, dass die Politik der bestehen Bausünde der Rosa-Luxemburgstraße noch weitere Bausünden hinzufügt! Ginnheim darf nicht noch weiter verschandelt werden! Beschreibung der Idee: Wir fordern eine Umsetzung des Lückenschlusses der U4, der Synergien nutzt, der durch ein gleichzeitiges Runtersetzen der Schnellstraße Rosa-Luxemburg, Grün- und Freiflächen, mehr Wohnraum, höhere Lebensqualität, weniger Lärmemissionen, eine bessere Luftqualität, die Reduzierung von Feinstaub, eine optische Aufwertung, sozial verträglichere Bedingungen, eine zukunftsfähige Stadtentwicklung und eine bessere Verkehrsanbindung für den ÖPNV fördert. In den Aktuellen Plänen des Lückenschlusses zwischen Ginnheim und Bockenheim soll die U-Bahn Trasse unter der Rosa-Luxemburg-Straße verlaufen. Die Rosa-Luxemburg-Straße soll als Bauwerk bestehen bleiben und die U-Bahn darunter fahren und halten. Das ist nicht akzeptabel. Frankfurt ist in den vergangenen 10 Jahren um 100.000 Menschen und 50.000 Autos gewachsen. Zusätzlich nutzen jeden Tag 375.000 Berufseinpendler aus dem Umland die Verkehrswege in Frankfurt. Wir wünschen, dass der Pendler einen attraktiven ÖPNV erfährt, der ihm die Entscheidung das Auto vor Frankfurt stehen zu lassen erleichtert. Eine aufgeständerte Schnellstraße mit der Pendler mit Vollgas in die Stadt fahren können, schafft falsche Anreize. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist marode und dass dort mit 80 bis 100 km durch unseren Lebensraum gefahren wird, finden wir nicht länger tolerierbar. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hochstraße von 60-80 km/h direkt im Wohngebiet Ginnheim wird nicht eingehalten. Wir sind der Überzeugung, dass die Zeit reif für eine Stadtreparatur ist. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist ein Beton-Monster aus dem Ende der Sechziger Jahre und passt nicht mehr in den heutigen Zeitgeist. Damals war die Priorität die autogerechte Stadt. Die heutige Politik und Stadtentwicklung ist auch der Generation verpflichtet, die in 60 Jahren noch hier leben wird. Frankfurt muss der Herausforderung gerecht werden, für immer mehr Menschen eine lebenswerte Heimat zu bieten. Wir fordern eine Stadt, die dem Rechnung trägt und die Priorität darin setzt, die Lebensqualität der Menschen dort wo nötig zu verbessern und mit alten Sünden der „Autostadt“ aufräumt. Deswegen begrüßen wir den Lückenschluss, aber nur, wenn er nicht nur die Verkehrsanbindung verbessert, sondern mit einer Aufwertung unseres Stadtteils einhergeht. Eine sinnvolle Stadtentwicklung sichert und entwickelt Grün- und Freiräume und leistet damit ihren Beitrag zur internationalen Verantwortung gegenüber Klimaschutz. Eine Aufwertung und Erweiterung von Grün- und Freiräumen bedeutet nicht nur Klimaschutz sondern auch eine sozial gerechtere Verteilung im Stadtgebiet und eine Investition in die soziale Infrastruktur der Stadt. Wir fordern, die Verlegung der Rosa-Luxemburg- Straße in die Nullebene um in Ginnheim adäquate Lebensbedingungen für alle zu schaffen. Wir wünschen uns ein Ende der Betonwüste. Eine Unterbringung der U-Bahn Trasse unter die aufgeständerte Schnellstraße hingegen würde alle genannten Missstände verschärfen und vervielfachen. Die Rosa-Luxemburg von den Stelzen zu nehmen würde ein Beispiel setzen für klima- und umweltgerechte Stadtentwicklung. Es würde die Umweltbelastungen reduzieren und einen ganzen Stadtteil lebenswerter machen. Es würde Synergien auf allen Ebenen der Stadtentwicklung schaffen: mehr Flächen für Wohnraum, Reduzierung von Emissionen & Umweltbelastungen, sozial verträgliche Verteilung von Frei- und Grünflächen, Aufwertung von Lebensqualität, optische Verbesserung eines Stadtteils. Seit 2011 gibt es von der Stadt Frankfurt Pläne und Studien zum Rückbau der aufgeständerten Schnellstraße. Das Stadtplanungsamt und die in Auftrag gegeben Studie von AS+P sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Abriss und ebenerdige Führung der Rosa-Luxemburg-Straße mit Weiterführung der Stadtbahnverbindung Ginnheim bis Bockenheim auf dieser Trasse unter Berücksichtigung von sozialen, städtebaulichen, ökologischen, ökonomischen, gesundheitlichen, Umwelt- und Verkehrsaspekten die Variante ist, deren Umsetzung am sinnvollsten ist. Zumal eine kostenintensive Sanierung der aufgeständerten Schnellstraße alle 40 Jahre ansteht. Auch die aktuelle Broschüre „integriertes Stadtentwicklungskonzept“ der Stadt Frankfurt sieht vor: Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda und Realisierung des Lückenschlusses der U-Bahn Stammstrecke D zwischen Bockenheim und Ginnheim. Folgendes Potential sieht das Stadtplanungsamt nach Analyse der Situation in Ginnheim durch Umbau und Verlagerung der Schnellstraße in die Nullebene - Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße - Flächenpotential für Wohnen, Gewerbe und zusammenhängende Grünflächen - Es könnten Flächen für neue Wohneinheiten entstehen - Lückenschluss der Stadtbahntrasse zwischen Ginnheim und Bockenheim - Reduzierung der Emissionen insbesondere der Lärmbelastung Wir träumen davon, dass unsere Kinder eines Tages in einem Stadtteil leben, der attraktiv und lebenswert ist. Wir möchten nicht, dass die Politik zu der bestehenden Bausünde noch weitere hinzufügt und den nachfolgenden Generationen diese Beton-Wüste als Erbe hinterlässt. Link zur bestehenden Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/gruene-rosa-luxemburgstrasse-weg-mit-der-beton-wueste-in-ginnheim-u4-nur-mit-stadtreparatur-2

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Sitzbank

27.01.2020

Lokalbahnhof Sachsenhausen Kreuzung Darmstädter Landstraße /Textorstraße. Wäre toll wenn für ältere Menschen hier Sitzbänke wäre.

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Mietpreisbremse

26.12.2019

Wir brauchen niedrigpreisige bezahlbare Wohnungen und mehr sozialwohnungen

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Schließfächer

07.12.2019

Ich fahre grundsätzlich mit dem Rad in die Innenstadt, oder auf die Leipzigerstrasse zum Einkauf! Es wäre klasse , wenn die eingekauften Dinge zentral zwischengeparkt werden könnten. So wäre auch ein Restaurant oder Café ohne große Packerei oder Angst vor Diebstahl, möglich! Früher gabs mal beim Kaufhof so etwas.

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0

Hochhaus

27.11.2019

Ganz hoch viele Wohnungen

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Hauptwache: B-Ebene

07.11.2019

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