Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) hier: Einstellung des Verfahrens
Begründung
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) - ist einzustellen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) wurde am 29.05.2008 gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Landschaftsschutzgebietszone I und grenzt an das Naturschutzgebiet "Schwanheimer Düne". Eine aktuelle Bewertung durch die UNB hat ergeben, dass das Gebiet eine wichtige Funktion als Pufferzone hat und dass die Ackerflächen im Schwanheimer Unterfeld zu den artenreichsten im Frankfurter Stadtgebiet gehören. Mit der Realisierung weiterer Freizeitgärten droht die Funktion als Pufferzone verloren zu gehen, was mit bekannten negativen Folgen verbunden ist. Der Nutzungsdruck könnte zunehmen, und es könnten zusätzliche Barrieren für Tiere entstehen. Ersatzgrundstücke für ungenehmigte Freizeitgärten sind nicht mehr erforderlich, da die entsprechenden Vorgänge in der Vergangenheit abgeschlossen wurden. Das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt sieht keine Erweiterung der Freizeitgärten vor, und es besteht kein Defizit an Kleingartenflächen.