Benennung des Weges zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße Am Goldsteinpark
Bericht
Der Weg zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße "Am Goldsteinpark" ist nicht unbenannt, sondern dem Benennungsbereich "Goldsteinpark" zugeordnet. Die Benennung ist in Form von Straßennamenschildern an beiden Wegeinmündungen - sowohl im Norden, als auch im Süden - kenntlich gemacht. Grundsätzlich wäre eine Umbenennung des Weges aufgrund nicht vorhandener Adressen zwar möglich, die Benennung muss sich jedoch nach den im Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main aufgeführten Grundsätzen richten. Hiernach soll eine Benennung nach Personen der Ehrung von oder Erinnerung an um das Gemeinwohl besonders verdiente(n) Persönlichkeiten dienen (Ziffer 2.4.1). Benennungen nach Personen, die dem Ansehen der Stadt Frankfurt am Main schaden können, sind unzulässig (Ziffer 2.4.2). Die Recherchen des Instituts für Stadtgeschichte haben keine Hinweise erbracht, aus denen sich ein hohes Ansehen der Emilie von Reichenbach-Lessonitz ableiten ließe. Vielmehr bestehen aus historischer Sicht Bedenken gegenüber der vorgesehenen Namenspatin. So heißt es in der Stellungnahme des Instituts für Stadtgeschichte u.a., dass sie sich während ihrer Zeit in Kassel "zunehmend in die Regierungsgeschäfte einmischte, offenkundige Günstlingswirtschaft betrieb und sich erhebliche Vermögenswerte übertragen ließ" und deshalb "bei anderen Herrschern und ihren Untertanen gleichermaßen unbeliebt" war. Nachdem sie Kassel verlassen hatte, zog sie nach Frankfurt am Main, nachdem sie zuvor "in Hanau als ‚persona non grata' abgewiesen worden war." Da eine Benennung nach Emilie von Reichenbach-Lessonitz mit den Grundsätzen des Leitfadens zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main offenbar nicht vereinbar ist, kann der Magistrat die Ortsbeiratsinitiative OI 119, den Weg zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße "Am Goldsteinpark" in "Emilienweg" zu benennen, nicht umsetzen.