Benennung von Straßen im Ortsbezirk 5 (Flughafen) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat 5
Begründung
A. Allgemeines
Für das zielgenaue Auffinden der Tore 2 und 3 am Flughafen mittels Navigationssystemen werden amtliche Straßennamen benötigt.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main soll die Benennung von Privatstraßen nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den Eigentümerinnen oder den Eigentümern erfolgen. Es entspricht dem Wunsch der Eigentümerin und Flughafenbetreiberin, die Straßen so zu benennen, dass ein Bezug zu Tor 2 und zu Tor 3 besteht, damit beide Tore über Navigationssysteme eindeutig angesteuert werden können. Weil mit beiden Straßennamen keine postalischen Adressen verbunden sein sollen, hat der Magistrat keine Einwände gegen die Wahl von Straßennamen, die mit einer Ziffer enden.
D. Klimaschutz
Die Kosten für die Herstellung und Montage der Straßennamenschilder trägt die Eigentümerin.