Skip to main content Skip to navigation Skip to footer
Thema

Stadtplanung

Vorlagen

B (Bericht des Magistrats)

Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem Konzeptverfahren

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 461 Betreff: Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem Konzeptverfahren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5868 - NR 660/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 52/25 - Zwischenbericht: Die ämter- und dezernatsübergreifende Abstimmung des bereits vorliegenden Entwurfes für den Magistrats-Vortrag ist weiter vorangeschritten. Der Entwurf nebst seinen Anlagen zum Verfahrensablauf sowie den Kriterienkatalogen befindet sich in der Finalisierung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 660 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 52 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.12.2025

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 12

Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Stromanschluss Kerbeplatz

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 05.12.2025, EA 120 entstanden aus Vorlage: OF 648/12 vom 23.11.2025 Betreff: Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Stromanschluss Kerbeplatz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Kerbeverein Kalbach e. V. werden im Haushalt 2026 Mittel in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung gestellt, um auf dem Kalbacher Kerbeplatz einen festen Stromanschluss, der auch die Stromversorgung für andere Veranstaltungen dort gewährleisten soll, und Ladesäulen für Elektrofahrzeuge einzurichten. Begründung: Dieser Ort steht seit Jahren für die Kalbacher Giggelkerb zur Verfügung, und es ist gut vorstellbar, dass dort auch unterjährig andere Veranstaltungen stattfinden könnten. Dazu bedarf es eines Stromanschlusses mit ausreichender Leistung. Auch ist im Zuge des Ausbaus der E-Mobilität eine Ladeinfrastruktur im Zentrum von Kalbach nicht nur wünschenswert, sondern auch erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 05.01.2026

V (Auskunftsersuchen)

Planungen Talstraße 107 vorstellen

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 05.12.2025, V 1337 entstanden aus Vorlage: OF 657/12 vom 24.11.2025 Betreff: Planungen Talstraße 107 vorstellen Vorgang: OM 6887/25 OBR 12; ST 1540/25 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Planungen einer Übergangsnutzung der bestehenden Liegenschaften in der Talstraße 107 für mehr als zwei Jahre widersprechen. Begründung: Die Stellungnahme ST 1540 stellt fest, dass die Liegenschaft nur für maximal zwei Jahre vermietet werden könne. Der Ortsbeirat möchte gerne wissen, ob und welche Planungen für diese Gebäude ab 2027 oder später schon existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6887 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1540

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 12

Lärmschutzwall A5 jetzt!

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 05.12.2025, OA 585 entstanden aus Vorlage: OF 649/12 vom 24.11.2025 Betreff: Lärmschutzwall A5 jetzt! Vorgang: OM 7005/25 OBR 12; ST 1854/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend die in der Stellungnahme ST 1854 erwähnten naturschutz- und wasserrechtlichen Prüfungen zur Errichtung eines Lärmschutzwalls entlang der A5 im Bereich Kalbach-Riedberg nach gültigem Bebauungsplan Nr. 840 abzuschließen und die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den von der Autobahn GmbH in Aussicht gestellten Bau zu beginnen. Neben etwaig überschüssigem Aushub des Riederwaldtunnels sollen hierzu ggf. auch andere Quellen von Erdaushub herangezogen werden. Begründung: Über Jahre hinweg wurde seitens der Stadt Frankfurt bei Fragen zum Lärmschutzwall entlang der A5 immer wieder auf offene Planungen seitens der Autobahn GmbH (bzw. früher Hessen Mobil) verwiesen. Erfreulicherweise hat die Autobahn GmbH nun in der Stellungnahme ST 1854 klargestellt: "Die im weiteren Bauablauf anfallenden und diesbezüglich geeigneten und verwertbaren Überschussmassen könnten dann zur Schüttung der Erdwälle an der A5 im Bereich Kalbach Verwendung finden." Die weiteren Genehmigungen lägen in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt - eine Aussage, der der Magistrat in dieser Stellungnahme auch nicht widerspricht. Somit blickt der Ortsbeirat 12 nun hoffnungsvoll auf die baldige Umsetzung des bereits vor zehn Jahren dem Ortsbeirat vorgestellten Lärmschutzwalls. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7005 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1854 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm - Entwurf eines Konzeptes gemäß Ziffer XI des M 151/Nr. 3 zur Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 484 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm - Entwurf eines Konzeptes gemäß Ziffer XI des M 151/Nr. 3 zur Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6334 - NR 1368/21 CDU/SPD/GRÜNE, B 319/24 - Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft im Rahmen der städtischen Liegenschaftspolitik (Projekt 6 des Masterplan Industrie, Handlungsfeld Räumlich-funktionales Entwicklungskonzept (RfEk) Gewerbe) wurde als Leitprojekt in das integrierte Stadtentwicklungskonzept (IStEk) sowie in das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) aufgenommen. Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft soll dazu dienen, Unternehmen unabhängig vom Marktverhalten Dritter flexibel und zeitnah mit Industrie- und Gewerbeflächen versorgen zu können. Die Zielsetzung besteht darin, den Geschäftszweck einer bestehenden kommunalen Gesellschaft/Beteiligung (z.B. HFM) um die Aufgaben einer Entwicklungsgesellschaft zu erweitern. Die Gesellschaft soll unter anderem den (Zwischen-) Erwerb, die Entwicklung, die Bewirtschaftung und die Vermarktung von Schlüsselgrund-stücken, Problemliegenschaften und kompletten Gewerbegebieten - darunter auch solche im interkommunalen Zusammenhang - umsetzen. Der Magistrat arbeitet daran, dieses Ziel im Laufe des Jahres 2026 umzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Bericht des Magistrats vom 26.08.2024, B 319 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.12.2025

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Nordwestentwicklung „Stadtteil der Quartiere“ Frankfurt

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 05.12.2025, NR 1464 Betreff: Nordwestentwicklung "Stadtteil der Quartiere" Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 169 vom 14.11.2025 "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere" wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: - dass durch Abwendungsvereinbarungen kleinere Gebiete aus dem Verfahren herausgelöst werden können. Dies eröffnet die Möglichkeit, Flächen - insbesondere im sogenannten Produktiven Praunheim - schneller durch private Bauwillige, Bauherrengruppen, Genossenschaften o. ä. zu entwickeln. - dass die umgelegten Grundstücke, die nicht bereits der Stadt gehören, privatisiert werden müssen, wie in einer städtebaulichen Entwicklungsmaßname vorgesehen. - dass bei der weiteren Planung, wie in der Vorlage schon angesprochen, ausreichend Stellplätze in Quartiersgaragen in Kombination mit Verkehrshubs vorgesehen werden. - dass bei der weiteren Planung Aussagen getroffen werden, wie ein P+R Taunusblick mit ausreichenden Kapazitäten mit dem ÖPNV-Netz verbunden und somit realisiert werden kann. - dass im Rahmen der weiteren Planung untersucht wird, wie weitere Linien (z.B. U4) über das Nordwestzentrum in das Gebiet geführt werden können. - dass die Bedürfnisse der Landwirtschaft sowie die Nutzbarkeit der Agrarflächen westlich der A5 berücksichtigt werden. - dass die Quartierserschließungsstraßen im Produktiven Praunheim und im Lachgrabenquartier so geplant werden, dass eine Zusatzbelastung für das bestehende Straßennetz weitestgehend ausgeschlossen werden kann und eine Verkehrsberuhigung für den Bereich Alt-Praunheim im Sinne des Rahmenplans Praunheim erfolgen kann. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 24 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion über die Vorlage NR 1451 ziffernweise abzustimmen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Ablehnung von CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION sowie Enthaltung der AfD zugestimmt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 mit der Maßgabe zugestimmt, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1453 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1451), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1455) sowie BFF-BIG (= Ablehnung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 169, NR 1451 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Gartenpartei (M 169, NR 1451, NR 1455, NR 1464 und NR 1466 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 169 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1453, NR 1451, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 169 und NR 1451 = Annahme, NR 1453, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 nach der Kommunalwahl 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird abgelehnt. b) Der Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird zugestimmt. c) Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1453 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt ist. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. a) Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Pfeiffer, Hauenschild, Yilmaz, Witsch, Papke, Dr. Kößler, Baier, Schwichtenberg, Zieran und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 7. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6953, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: FDP
Weiter lesen
B (Bericht des Magistrats)

Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 464 Betreff: Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6526 - NR 1168/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, OA 550/25 OBR 11 - Zwischenbericht: Zur Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen nimmt der Magistrat in diesem Zwischenbericht zu folgenden Punkten Stellung: Zu 1. Um die wichtigen Industriestraßen im Programm "Sanierung von Industriestraßen" zu sanieren und die Verfahren zu beschleunigen müssen die Bearbeitungskapazitäten des federführenden Amts für Straßenbau und Erschließung (Bereich Planung/ Straßenentwurf) maßgeblich erweitert werden. Zusätzlich zur bereits dauerhaft laufenden Ausschreibung "Initiativbewerbung Bauwesen" ist eine weitere Dauerausschreibung unbefristeter Stellen für die Bereiche Straßenentwurf und Straßenbau unter anderem zur Besetzung der weiterhin vakanten Stelle für das Industriestraßenprogramm veröffentlicht worden. Für eine weitere beschleunigte Planung des Industriestraßenprogramms ist es zudem erforderlich, im Stellenplan derzeit nicht enthaltene Stellen, zu schaffen und zu besetzen. Zu 2. Für das nach der Franziusstraße zur Umsetzung anstehende "Paket 2" (bestehend aus der Carl-Benz-Straße zwischen Dieselstraße und Adam-Opel-Straße, der Adam-Opel-Straße zwischen Carl-Benz-Straße und Ernst-Heinkel-Straße sowie der Uhlfelder Straße, dem Knotenpunkt, der diese Abschnitte miteinander verknüpft, sowie der Daimlerstraße zwischen Hanauer Landstraße und Schielestraße) werden gemäß der im B 342/2017 getroffenen Kostenannahmen rund 12,5 Millionen Euro zuzüglich Planungskosten benötigt. Die Fortschreibung der Kostenannahme zur Kostenschätzung erfolgt im Rahmen der Vorplanung. Der Magistrat erwartet einen erheblich höheren Mittelbedarf. Auf der Grundlage geprüfter Kostenschätzungen können zu gegebener Zeit die benötigten Mittel für die weiterführende Bearbeitung und Umsetzung bestimmt und zum Haushalt angemeldet werden. Zu 5. Die Kruppstraße, Friesstraße, Gwinnerstraße und Flinschstraße sind bereits Teil des Industriestraßenprogramms (vgl. B 342/ 2017). Es ist noch in 2025 geplant ein Teilstück der Friesstraße zu sanieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1168 Anregung vom 28.04.2025, OA 550 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4, 6, 11, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Leerstand in Frankfurt

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 459 Betreff: Leerstand in Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6515 - A 347/25 Linke - Zu 1) Der Magistrat verwaltet 948 eigene Wohneinheiten und ca. 115 Wohneinheiten von der Stiftung Allgemeiner Almosenkasten. Im Eigentum der ABG Frankfurt Holding (ABG) stehen rund 55.000 Wohnungen. Zu 2) Aktuell stehen ca. 101 Wohnungen leer. Bei der ABG besteht ein vermietungsbedingter Leerstand von unter 0,5 %. Zu 3) Genaue Adressen können leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Die städtischen Wohn-gebäude stehen in allen Stadtteilen. Zu 4) Bei regelmäßig auftretenden Leerstandsphasen bei Mieterwechseln vergehen nur wenige Tage oder Wochen, bis eine leergewordene Wohnung wieder bewohnt werden kann. Bei Wohnungen mit einem stark abgewohnten Zustand werden in der Regel umfassende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Bis zur Wiedervermietung nach einer Sanierung können mehrere Jahre vergehen. Im Durchschnitt werden leerstehende Wohnungen innerhalb von ein bis zwei Jahren saniert und erneut vermietet. Zu 5) Bei aktuell im Leerstand befindlichen Wohnungen stehen größere bauliche Maßnahmen an. Ein Großteil dieser Wohnungen muss technisch nachgerüstet werden, um heutigen Anforderungen für einen sicheren Betrieb (Elektrosicherheit) von Mietflächen gerecht werden zu können. Zu 6) Als Begründung für den Leerstand lassen sich folgende Gründe heranziehen. • Längere Anlaufphase bis eine Sanierung der leerstehenden Wohnung begonnen werden kann. • Personal- und Fachkräftemangel in Bauunterhaltungs- und in Projektabteilungen. • Fehlende finanzielle Ressourcen bzw. Fehlen eines Mitteltopfes zum Aufbau eines städtischen Wohnungssanierungsprogramms. Zu 7) Derzeit werden leerstehende Wohnungen priorisiert in Sanierung gegeben. Außerdem ist eine Kooperation mit der ABG in Vorbereitung, welche die Sanierung der leerstehenden Wohnungen übernehmen soll. Hierfür wurden im Entwurf des Haushalts 2026 Mittel eingestellt. Zu 8) Unter dem Umstand, dass eine Beendigung eines Mietverhältnisses nicht geplant werden kann, wird es schwierig sein eine konkrete Planung für neu hinzukommende Wohnungen im Leerstand aufzubauen. Aktuell wird an der Verringerung des bestehenden Wohnungsleer-stands gearbeitet (siehe Frage 7). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 09.04.2025, A 347 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 445 Betreff: Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6440 - E 41/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 231/25 - Am 04.11.2025 fand die im Zwischenbericht des Magistrats (B231) angekündigte öffentliche Veranstaltung im Festsaal des Studierendenhauses in Bockenheim statt. In diesem Rahmen wurden die bisherigen Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie durch die Studiendurchführenden (ABG FRANKFURT HOLDING GmbH, Architekturbüro AS+P Albert Speer + Partner GmbH, Ingenieurbüro bauart Konstruktions GmbH & Co. KG) der Öffentlichkeit vorgestellt. Darüber hinaus wurde von der Frankfurt University of Applied Sciences das Format "Zukunftslabor Juridicum" vorgestellt. Zum Abschluss fand eine Podiumsdiskussion statt, in diesem Rahmen diskutieren Expert:innen die aktuelle Fragestellung, blickten gemeinsam auf den anstehenden Prozess und das Publikum hatte die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Das hohe Interesse von etwa 300 Teilnehmenden unterstreicht die Bedeutung der Frage des Umgangs mit dem Juridicum sowie mit Bestandsgebäuden insgesamt. Zukunftslabor Juridicum Für das Juridicum am Kulturcampus in Frankfurt am Main steht eine grundlegende Entscheidung an: Erhalt, Umbau oder Neubau. Um diese Frage beantworten zu können, wird ein neuer, gemeinschaftlich gestalteter Planungsansatz erprobt. Das Frankfurter Forschungsinstitut (FFin), angesiedelt an der Frankfurt University of Applied Sciences, ist mit der Organisation, Begleitung und Dokumentation dieses Projektes beauftragt. Es ist ein ergebnisoffener Prozess, an dessen Ende eine fachliche Entscheidungsgrundlage stehen soll. Im Zentrum des Projektes steht die interdisziplinäre Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Entwicklungsszenarien sowie deren wissenschaftliche Reflexion und Begleitung. Aufgabenstellung Das Zukunftslabor Juridicum ist ein innovatives Format, das die Entscheidung zur Weiterentwicklung des Juridicums fachlich kuratiert begleitet. Das Zukunftslabor soll am Beispiel des Juridicums erörtern, was eine veränderte (Um)baukultur im konkreten bedeuten kann und wie Fragen des Umgangs mit Bestandsgebäuden zielführend und ergebnisoffen diskutiert werden können. Expert:innen unterschiedlicher Disziplinen entwickeln und diskutieren verschiedene Entwicklungsvarianten, um die Transformation des Bestandsgebäudes auf dem Kulturcampus zu ermöglichen. Ziel ist es eine Entscheidungsgrundlage für die Politik sowie die zukünftige Eigentümerin, die ABG zu erarbeiten. Zudem wird das Ziel verfolgt, durch interdisziplinäre Zusammenarbeit neue Standards für kooperative Planungsprozesse zu setzten, die ökologische, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Das Zukunftslabor untersucht folgende vier Entwicklungsvarianten: 1. Kompletterhalt des Juridicums und Mehrzweckgebäudes und Umnutzung in Wohnen 2. Kompletterhalt des Juridicums und Mehrzweckgebäudes und Umnutzung in Wohnen (Juridicum) sowie Bildung bzw. Gewerbe / Büro (Mehrzweckgebäude) 3. Erhalt des Juridicums und Abriss des Mehrzweckgebäudes, Umnutzung des Juridicums in Wohnen 4. Komplettabriss des Juridicums und des Mehrzweckgebäudes und Neubau eines Wohnungsbauvorhabens Arbeitsweise Im Zukunftslabor arbeiten sechs Expert:innen unterschiedlicher Disziplinen in einem Workshop-Format über ca. 6 Monate an den oben genannten Entwicklungsvarianten und betrachten diese aus unterschiedlichen Perspektiven. Das eingeladene Stakeholder-Panel wird an den Workshops zeitweise teilnehmen, um die Erkenntnisse mit den Expert:innen diskutieren zu können. Um die inhaltliche Breite und Offenheit des Prozesses zu sichern, werden verschiedene Perspektiven und Disziplinen eingebunden. Dies wurde bei der Auswahl der Expert:innen berücksichtigt. Diese sechs Personen bilden das Expert:innen-Panel des Zukunftslabors, gegliedert in drei Themenfelder: Wirtschaftlichkeit und Gemeinwohl: • Gabu Heindl, Professorin an der Universität Kassel und Leiterin von GABU Heindl Architecture, Wien • Niclas Schneider, Vorstand der Lang & Cie Real Estate AG Nachhaltigkeit und Lebenszyklus: • Nicole Zahner, Statikerin, Dipl. Bau-Ing. ETH, Studio C Berlin • Horst Peseke, Dipl. Ing., Tragwerksplanung, Betoninstandsetzung: Bestand, Denkmäler; Bollinger+ Grohmann Ingenieure Räumlicher und funktionaler Kontext: • Verena Brehm, Professorin Universität Kassel, Partnerin des Planungsbüros CITYFÖRSTER • Thomas Meurer, Professor an der Technischen Hochschule Mittelhessen Folgende Stakeholder sind eingeladen, den Prozess inhaltlich zu begleiten und eine Vertreter:in in das Stakeholder-Panel zu entsenden (teilweise zugesagt, einzelne Anfragen sind noch offen): • Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK Hessen) • Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung • Offenes Haus der Kulturen e.V. • Ortsbeirat 2 • Hochschule für Musik und darstellende Kunst (HfMDK) • Frankfurt LAB - das Musik-, Theater- und Tanzlabor der Moderne für Frankfurt RheinMain e.V. • ABG FRANKFURT Holding GmbH • Dezernat III, Planen und Wohnen der Stadt Frankfurt am Main • Römer-Fraktionen: o BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN o SPD o Volt o CDU o FDP o Die Linke Zeitplan Da das Grundstück weiterhin im Besitz des Landes Hessen ist, bietet sich die zeitliche Möglichkeit, einen umfassenden Prozess zu initiieren. Der anstehende Prozess verlangsamt nicht die Entwicklung des Geländes, sondern bereitet vielmehr eine Entscheidung vor, die eine zügige und zielgerichtete Umsetzung ermöglicht. Der erste Workshop findet im Januar 2026, Ende September 2026 endet der Prozess mit einer öffentlichen Abschlussveranstaltung. • 15.01.2026 - Workshop • 19.02.2026 - Workshop • 16.04.2026 - Workshop • 07.05.2026 - Workshop • 24.09.2026 - Abschlussveranstaltung Weitere Termine zur Einbindung der Öffentlichkeit werden noch definiert und entsprechende Formate erarbeitet. Es wird diverse Möglichkeiten geben, auch über die Stakeholder-Beteiligung hinaus, Stimmen und Meinungen aus der Bevölkerung aufzunehmen. Dokumentation Die Arbeit sowie die Ergebnisse des Zukunftslabor werden regelmäßig auf einer Projekt-Homepage präsentiert. Zudem erarbeitet das beauftragte Forschungsinstitut in Zusammenarbeit mit den Expert:innen eine Abschlussdokumentation. Diese soll Textbeiträge zu den einzelnen Varianten und Betrachtungen enthalten, den Prozess dokumentieren sowie eine fachliche Empfehlung als Entscheidungsgrundlage erarbeiten. Der Prozess des Zukunftslabors, inkl. Abschlussveranstaltung und Dokumentation wird aus den Mitteln des Etat-Antrags E41 finanziert. Hintergrund - Warum bedarf es einer weiteren Prüfung? Die bisher vorliegende Machbarkeitsstudie ist ein Baustein und wird als Zwischenergebnis gewertet. Sie bildet eine wichtige Basis für weitere fachlich Debatten. Die Studie enthält u.a. die Erkenntnis, dass das Bestandsgebäude aus zwei Teilen besteht - dem Juridicum und dem Mehrzweckgebäude - und dass ihr Zustand grundsätzlich einen Erhalt und eine Umnutzung ermöglicht. Das Juridicum scheint für eine Umnutzung in Wohnen besser geeignet als das Mehrzweckgebäude. Mit der Prämisse, das gesamte Gebäude in Wohnen umzubauen, ist diese Entwicklung wirtschaftlich nicht darstellbar. Darüber hinaus liefert die vorliegende Machbarkeitsstudie wertvolle Grundlagen, indem sie die technische Umsetzbarkeit einer Umnutzung des Juridicums bestätigt und wesentliche bauliche Parameter wie Tragfähigkeit und Erweiterungsmöglichkeiten positiv bewertet. Sie berücksichtigt jedoch ausschließlich wirtschaftliche und bautechnische Kriterien und lässt damit zentrale Aspekte wie räumlich-funktionale, soziale, ökologische und gemeinwohlorientierte Wirkungen sowie alternative Nutzungs- und Förderoptionen unberücksichtigt. Dies zeigt, dass es bei näherer Betrachtung noch viele offene Fragen gibt, die es zu klären gilt. Deshalb ist eine vertiefende, interdisziplinäre Betrachtung erforderlich, wie sie im Rahmen des Zukunftslabors vorgesehen ist. Nur so kann eine ganzheitliche Entscheidungsgrundlage geschaffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 41 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 231 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Transparente Kommunikation bei Verkehrsmaßnahmen

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 475 Betreff: Transparente Kommunikation bei Verkehrsmaßnahmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6405 - NR 1321/25 CDU - Dem Magistrat ist bewusst, wie wichtig es ist, alle von einer Maßnahme Betroffenen umfassend zu informieren. Er ist daher bestrebt, sämtliche straßenverkehrsbezogenen Maßnahmen frühzeitig und informativ den betroffenen Anwohnenden und Gewerbetreibenden sowie den zuständigen Ortsbeiräten zu kommunizieren. Hinweisen möchte der Magistrat in diesem Zusammenhang darauf, dass ein Großteil der verkehrlichen Einschränkungen im Stadtgebiet durch Baumaßnahmen von Trassenbetreibern und privaten Dritten verursacht wird. Während bei Bauvorhaben des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main das notwendige Bewusstsein für eine umfassende Kommunikation vorhanden ist, kann auf private Dritte nur mit Empfehlungscharakter eingewirkt werden. Zu 1. Zu komplexen Projekten betreibt der Magistrat seit einiger Zeit bereits eine umfangreiche Informations- und Beteiligungsarbeit. Dabei werden - je nach Erfordernis - Anwohnende und Gewerbetreibende, der zuständige Ortsbeirat sowie Interessensvertretungen wie etwa IHK, HWK, Wirtschaftsförderung und Dehoga eingebunden. Beispiele hierfür sind die Sanierung der Franziusstraße im Rahmen des Industriestraßenprogramms, die Umgestaltung des Schweizer Platzes sowie die Projekte in der Frankenallee, im Grüneburgweg und im Kettenhofweg. Diese Beteiligungsarbeit ist aufwändig und erfordert entsprechende personelle und finanzielle Kapazitäten. Daher kann diese Art der Beteiligung längst nicht bei allen Projekten betrieben werden. Auch wenn Projekte aktiv kommunikativ begleitet werden, können diese auf deutliche Akzeptanzgrenzen stoßen. Das hat sich bei den Verkehrsberuhigungsprojekten im Grüneburgweg und im Oeder Weg gezeigt. Um diesen komplexen Kommunikationsaufgaben bei zukünftigen Projekten gerecht zu werden, ist zur Unterstützung auch die Beauftragung externer Kommunikationsagenturen denkbar. Diese können, so die Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung im Abschlussbericht Grüneburgweg 2025 (Seite 93) "(...) eine professionelle, strategische und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit gewährleisten und so die Akzeptanz der Maßnahmen deutlich verbessern. Generell plant der Magistrat Projekte und Maßnahmen für alle Bürgerinnen und Bürger. Daher können die individuellen Wünsche Einzelner in der Planung nicht unbedingt berücksichtigt werden. Örtlich vorhandene Bedarfe wie Lieferzonen oder Wendemöglichkeiten werden jedoch im Vorfeld der Maßnahmen erhoben und fließen in die Planung ein. Das Angebot an Stellplätzen wird nach den Gegebenheiten vor Ort sowie in Relation mit dem anforderungs- und funktionsgerechten Aus- und Umbau von Stadtstraßen im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Der Magistrat legt großen Wert auf den persönlichen Austausch vor Ort. So treten beispielsweise Mitarbeitende des Amts für Straßenbau und Erschließung sowohl mit Bürgerinnen und Bürgern als auch Gewerbetreibenden bereits vor der Baumaßnahme in Kontakt, um individuelle Belange zu erkennen. Diese Gespräche finden weit vor Baubeginn statt. Diese Kommunikationsmaßnahmen gehen auch während einer Baumaßnahme weiter. Um Anliegen von Betroffenen und Interessierten aufnehmen und bearbeiten zu können, richtet der Magistrat bei Großbaustellen regelmäßig ein so genanntes Baustelleninformationsmanagement ein. Oftmals bemerken Gewerbetreibende dennoch erst während einer Baumaßnahme, welche Auswirkungen diese auf ihren Geschäftsbetrieb hat und fühlen sich dann nicht ausreichend informiert. Hier können das Baustelleninformationsmanagement und gegebenenfalls auch die Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt am Main zwischen den unterschiedlichen Belangen vermitteln. Zu 2. - 4. Um über geplante und laufende straßenverkehrsbezogene Maßnahmen zu informieren, nutzt der Magistrat unterschiedliche Kanäle. Über den städtischen Pressenewsletter erhalten Frankfurter Medien (Tageszeitungen, Stadtteilanzeigern sowie den TV- und Radiostationen) Informationen zu städtischen Baumaßnahmen. Auch die gegebenenfalls notwendigen Einschränkungen beziehungsweise Umleitungen für den Fuß- und Radverkehr sowie den motorisierten Verkehr werden entsprechend kommuniziert. Aktuelle Verkehrsinformationen zur Verkehrslage und Baustellen sowie Pressemitteilungen sind auf www.mainziel.de und auf www.frankurt.de unter der Rubrik Aktuelles sowie im Themenbereich Verkehr zu finden. Bei eigenen Baumaßnahmen werden auch mittels Anwohnendeninformationen (beispielsweise Flyern, die an alle betroffenen Haushalte verteilt werden) und Infotafeln an den eigentlichen Baustellen für gewöhnlich alle von der Baumaßnahme Betroffenen ausreichend und mit angemessener Vorlaufzeit informiert. Die Information wird baubegleitend fortgeführt. Darüber hinaus informiert die Stadt Frankfurt am Main über die eigenen Social-Media-Kanäle und die Homepage frankfurt.de. Beschlüsse zu Planungen können im parlamentarischen Informationssystem der Stadt Frankfurt PARLIS eingesehen werden. Die zuständigen Ortsbeiräte werden in der Regel bei größeren straßenverkehrsbezogenen Maßnahmen bereits im Vorfeld gesondert informiert, beziehungsweise sind bereits durch Beschlussvorlagen eingebunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1321 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Sanierung Paulskirche: Denkmale und Plaketten miteinbeziehen

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 467 Betreff: Sanierung Paulskirche: Denkmale und Plaketten miteinbeziehen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6521 - NR 1099/25 CDU - Zwischenbericht: Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrem Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Paulskirche vom 07.11.2019, § 4794 (NR 1022), unter Punkt 4 den Magistrat beauftragt, "bei der Planung aller Maßnahmen und Konzepte auch die umliegenden Denkmäler und Erinnerungsplaketten, sowie eine Neugestaltung und Aufwertung des Paulsplatzes mit einzubeziehen und alle Sanierungsmaßnahmen [...] voranzutreiben." Im Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 468, zur Zukunft der Frankfurter Paulskirche bekennt sich der Magistrat zur Einbeziehung der Denkmale und Plaketten: "Im Zuge der Sanierung der Paulskirche und Entwicklung des Hauses der Demokratie werden alle Denkmale und Plaketten auf ihren historischen und aktuellen Bezug, ihren Standort, ihre Relevanz sowie ihre Bedeutung hin überprüft und bei positivem Ergebnis in die Gestaltung einbezogen." In Zusammenarbeit mit dem Bauherrenamt und weiteren Bedarfsträgern wurde ein Pflichten-heft erstellt, welches, nach heutigen Anforderungen, Vorgaben und Standards den baulichen und funktionalen Bedarf der Paulskirche sowie die Planungsaufgabe für das zukünftige Planungsteam definiert. In diesem ist die Erarbeitung eines Konzeptes zum denkmalgerechten Umgang mit den an der Paulskirche befestigten Denkmalen und Erinnerungsplaketten als Maßnahme bedacht und explizit benannt. Der Grundsatzbeschluss sowie auch das Pflichtenheft dienen als Grundlage für das zukünftige Planungsteam, das mit der Sanierung der Paulskirche beauftragt wird. Die Paulskirche ist heute aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen ein im Denkmalverzeichnis des Hessischen Landesamtes für Denkmalpflege eingetragenes Einzelkulturdenkmal. Deshalb erfolgt die Sanierung der Paulskirche in enger Begleitung und in stetigem Austausch mit den Denkmalbehörden. Eine etwaige Neugestaltung des Paulsplatzes mit allen Denkmalen und Plaketten muss im Zusammenhang mit den Maßnahmen Sanierung Paulskirche sowie der Konzeptionierung eines Hauses der Demokratie bedacht werden. Eine Klärung über den zukünftigen Standort des Hauses der Demokratie ist hierfür die notwendige Voraussetzung. Das Sanierungskonzept der Paulskirche umfasst eine denkmalgerechte Gesamtsanierung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1099 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

„Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 451 Betreff: "Fliegende Gärten": Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6444 - NR 1145/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 235/25 - Zwischenbericht: Zu dem oben genannten Vorgang verweist der Magistrat auf seinen Bericht B 235/2025. Demnach werden die Fliegenden Gärten in der skizzierten Form in der südlichen Fahrgasse vom Magistrat als unrealistisch eingeschätzt. In der Fahrgasse soll zunächst das Konzept "Blühendes Band" verfolgt werden, indem etwa 20 baugleiche Pflanzkübel wie im Oeder Weg installiert und ähnlich bepflanzt werden. Vom Magistrat wird geprüft, ob die Maßnahme der Fliegenden Gärten an anderen, geeigneteren Orten umgesetzt werden kann. Dafür müssen u.a. die Kriterien Fundamentierung, Anfahrbarkeit, Durchfahrtshöhe, Beachtung von Rettungskonzepten sowie Eigentümersituation erfüllt werden sowie Nachhaltigkeitsaspekte wie graue Energie, Ressourcenbilanz und Pflegeaufwand zufriedenstellend berücksichtigt werden. Der Magistrat nimmt Kontakt mit der Stadt Wien auf, um die praxisbezogenen Fragen wie zum Beispiel Planungsaufwand, Kosten, Errichtung und Unterhaltung zu klären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.03.2025, NR 1145 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 235 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt-Griesheim in Katharina-Windolf-Platz nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute Griechische Schule

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 441 Betreff: Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt-Griesheim in Katharina-Windolf-Platz nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute Griechische Schule Vorgang: OI 112/25 OBR 6 Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat den Initiativbeschluss OI 112 des Ortsbeirats 6 vom 02.09.2025, die Grünfläche Jungmannstraße / Alt Griesheim in Katharina-Windolf-Platz zu benennen, umgesetzt. Die Benennung wurde im Amtsblatt der Stadt Frankfurt, Nr. 46 am 11.11.2025 bekanntgemacht. Der Name wurde in die amtlichen Karten der Stadt und ins Straßenverzeichnis aufgenommen. Straßennamenschilder und Zusatzschilder mit einer kurzen Erläuterung zur Namenspatin wurden beauftragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 02.09.2025, OI 112 Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Planungsgrundlagen für die Europäische Schule

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 463 Betreff: Planungsgrundlagen für die Europäische Schule Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6655 - NR 509/22 CDU, B 245/25 - Die Stadt Frankfurt am Main hat sich verpflichtet dem Bund eine bebaubare Fläche für einen Neubau der Europäischen Schule zur Verfügung zu stellen. Der Standort Ratsweg, welcher hierfür grundsätzlich geeignet wäre, wurde daraufhin gutachterlich untersucht; diese Gutachten wurden in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau in öffentlicher Sitzung am 24.06.2025 vorgestellt. Eine Freiflächenplanung wird im Rahmen des noch ausstehenden Realisierungswettbewerbes erarbeitet, ein Lasten- und Pflichtenheft erst im Rahmen der Ausführungsplanung erstellt. Auch Datenblätter existieren zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Das überarbeitete Raumprogramm liegt derzeit noch zur Freigabe beim Bund. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.10.2022, NR 509 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 448 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6638 - OA 564/25 OBR 3 - Die ABG FRANKFURT HOLDING hat am 30.10.25 die aktuellen Planungen in der Ortsbeiratssitzung 3 vorgestellt und Fragen beantwortet. Zudem plant die ABG eine weitere Mieterversammlung, um alle Mieter:innen erneut zu informieren. Die geplanten Maßnahmen in den betreffenden Häusern sind so umfassend, dass sie laut ABG FRANKFURT HOLDING nicht im bewohnten Zustand durchgeführt werden können. Die Zeit des für die Maßnahmen benötigten Leerstands wird auf das Mindestmaß reduziert. Die ABG FRANKFURT HOLDING teilt mit, dass den heutigen Mieter:innen nicht gekündigt wird. Mit den Bestandsmieter:innen werden individuelle Lösungen avisiert. Dies beinhaltet neben einer langfristigen Ersatzwohnung auch die Möglichkeit des Rückzugs. Ein Rückumzug ist grundsätzlich möglich, wobei zu beachten ist, dass die heutige Wohnung in der jetzigen Grundrissform und Ausstattungsqualität voraussichtlich nicht mehr der jetzt angemieteten Wohnung entsprechen wird. So werden beispielsweise Balkone angesetzt, in einigen Wohnungen kleinere Anbauten angebracht und einige Wohnungen zusammengelegt, um dringend benötigte 3- und 4-Zimmer-Wohnungen herzustellen. Aus den heute 64 Wohnungen werden 59. Durch den Anbau und Ausbau der Dachgeschosse entsteht ca. 600 m² zusätzlicher Wohnraum. Der zukünftige m²-Mietpreis wird laut ABG FRANKFURT HOLDING die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und beträgt nach aktuellen Berechnungen ca. 15 €/m². Dies wird u.a. durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln erreicht. Die ABG FRANKFURT HOLDING hat die baurechtlichen und denkmalrechtlichen Belange in der Planung betrachtet und eingearbeitet. Die Planung nimmt in der Außengestaltung Bezug auf das Wohnumfeld und hat diese in den Entwürfen einfließen lassen, beispielsweise ist eine Riemchenfassade geplant. Die Vorabstimmungen zwischen ABG FRANKFURT HOLDING und den entsprechenden Ämtern sowie Behörden haben bereits stattgefunden. Durch die geplanten Maßnahmen wird von keiner erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigung für die sich in der Umgebung befindlichen Baudenkmale ausgegangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.06.2025, OA 564 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 10.12.2025

M (Vortrag des Magistrats)

Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 213 Betreff: Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 20.07.2023, § 3581 (NR 693) I. Der Anpassung und Ergänzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 4520 vom 29.08.2019 zur Vorlage M 84 vom 22.04.2016 wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Allgemeines Diese Vorlage bestätigt, ergänzt und aktualisiert vorangegangene Beschlüsse, die die vertraglichen Grundlagen für Neubestellungen und Verlängerungen von Erbbaurechtsverträgen regeln, an denen die Stadt Frankfurt am Main als Grundstückseigentümerin beteiligt ist. 1. Erbbauzins Der Erbbauzins für Wohnerbbaurechte wird weiterhin auf der Basis von 2,5% des Bodenwertes festgesetzt. Ermäßigungen erfolgen in der Regel schuldrechtlich. Es bleibt bei den bisherigen Regelungen für die Wertsicherung des Erbbauzinses. 1.1. Erbbaurechte für selbstgenutztes Wohneigentum Der Erbbauzins beim Abschluss neuer Erbbaurechtsverträge für selbstgenutztes Wohneigentum wird auf 2% des Bodenwertes abgesenkt. Die Ermäßigung erfolgt schuldrechtlich und ist an die Selbstnutzung durch die Erbbauberechtigten gebunden. Bei Aufgabe der Selbstnutzung (z.B. durch Vermietung oder Verkauf) wird der reguläre Erbbauzinssatz von 2,5% des Bodenwertes fällig, sofern keine anderen Ermäßigungstatbestände gemäß dieser Vorlage vorliegen. 1.2. Erbbaurechte zur Unterstützung förderungswürdiger Nutzungen Für städtische Grundstücke auf denen Wohnungsbau nach den jeweils gültigen Förderrichtlinien der Stadt Frankfurt am Main (wie beispielsweise Förderweg I und II oder AZUBI/Studierenden-Wohnen) beantragt und bewilligt wurde, wird der Erbbauzinssatz schuldrechtlich für die Dauer der Bindung auf 1,5% des Bodenwertes reduziert. Sollte es zu Bindungsverlängerungen kommen, dann bleibt es auch für diesen Zeitraum bei einem schuldrechtlich reduzierten Erbbauzinssatz. Sollten künftig andere Regelungen in weiteren Förderprogrammen vorgesehen werden, bspw. für gemeinwohlorientierte Akteure, sind diese mit dem Magistrat - Amt für Bau und Immobilien - bezüglich der Vergabe von Erbbaurechten abzustimmen und durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Für eine gemeinwohlorientierte Wohnraumbewirtschaftung wird analog zu bereits beschlossenen Förderprogrammen der Erbbauzinssatz auf 1,5% des Bodenwertes reduziert. Das Amt für Wohnungswesen bestätigt die Gemeinwohlorientierung auf Grundlage der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen. Eine gemeinwohlorientierte Wohnraumbewirtschaftung liegt vor, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: · Die Wohnraumbewirtschaftung erfolgt dauerhaft lediglich kostendeckend (in Orientierung an der Zweiten Berechnungsverordnung - II. BV). · Gewinne aus der Wohnraumbewirtschaftung werden nicht ausgeschüttet, sondern ausschließlich zweckgebunden zum Ausbau weiterer gemeinwohlorientierter Projekte im Wohnungssektor reinvestiert. · Die Miete liegt dauerhaft mindestens 20% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, definiert durch den Frankfurter Mietspiegel. Werden alle drei Kriterien für eine gemeinwohlorientierte Wohnraumbewirtschaftung erfüllt, wird der Erbbauzinssatz für die Dauer der Bindung auf 1 % des Bodenwertes reduziert. Die Einhaltung der Auflagen zur gemeinwohlorientierten Wohnraumbewirtschaftung wird alle fünf Jahre durch das Amt für Wohnungswesen überprüft. Die Erbbauberechtigten reichen hierfür fristgerecht entsprechende Nachweise ein. Nicht fristgerecht eingereichte Nachweise bzw. die Verletzung der vertraglich geregelten Bedingungen führen zum Verlust der schuldrechtlichen Ermäßigung, im Folgenden ist der dinglich festgesetzte Erbbauzins zu zahlen. 1.3. Erbbaurechte mit Mietwohnungen Bestehende Erbbaurechte mit Bestandsmietern erhalten bei Abschluss eines Nachtragsvertrages eine schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses auf 30% der erzielten Mieteinahmen, wenn die Vermietung zu folgenden Konditionen erfolgt: · Die Mieten sind begrenzt auf die ortsübliche Vergleichsmiete, definiert durch den Frankfurter Mietspiegel (im Folgenden kurz OVM). Wiedervermietungen erfolgen maximal zu diesem Wert. · Bei Mietverträgen, deren Miete oberhalb der OVM liegt (höchstens 20% im Objekt und höchstens 5% über OVM werden für die Kalkulation berücksichtigt), erfolgt solange keine Mieterhöhung bis die OVM dieses Niveau erreicht hat. · Leerstehende oder selbstgenutzte Wohnungen werden für die Berechnung der Erbbauzinshöhe mit der OVM in Ansatz gebracht. · Die Aufteilung des Objekts in Wohneigentum nach dem WEG ist ausgeschlossen; Ausnahmen hierfür können lediglich in der Erbfolgeregelung innerhalb der Familie in gerader Linie begründet sein. · Mieterhöhungen nach notwendigen Modernisierungen betragen höchstens 75 % der gesetzlich zulässigen Modernisierungsumlage. Die Einhaltung der Voraussetzungen zur schuldrechtlichen Ermäßigung wird, wie der dingliche Erbbauzins, alle 5 Jahre überprüft. Hierzu wird dem Erbbauberechtigten auferlegt, die Mieten fristgerecht nachzuweisen. Kommt er seiner Pflicht nicht nach, wird sodann der dinglich festgesetzte Erbbauzins fällig. Der dingliche Erbbauzins wird nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst, sofern der VPI stärker steigt als die Einkommen der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer gibt es eine Kappung der Anpassung auf den Mittelwert zwischen der VPI-Steigerung und der Steigerung der Einkommen. Dies ist bereits in § 9a Erbbaurechtsgesetz festgelegt. Die zum Zeitpunkt der Anpassung erzielten Mieten werden überprüft. Beträgt der dingliche Erbbauzins mehr als 30% der erzielten Mieten, wird der Erbbauzins schuldrechtlich auf den Betrag von 30% der Mieteinnahmen gedeckelt. Beträgt er weniger als 30% der Mieteinnahmen, so gilt der dingliche Erbbauzins. Diese Regelung kann auf geförderte bzw. gemeinwohlorientierte Projekte angewendet werden. 1.4. Härtefallregelung Im Einzelfall können bei besonderen Härtefällen für Erbbauberechtigte höchstpersönlich abweichende schuldrechtliche Regelungen getroffen werden. Grundsätzlich ist dies dann der Fall, wenn der Erbbauberechtigte Anspruch auf Lastenzuschuss hat. Einkommensnachweise, Steuerbescheide sind dem Magistrat - Amt für Wohnungswesen - vorzulegen 2. Laufzeitverlängerungen Ablaufende Wohnerbbaurechte können auch für einen kürzeren Zeitraum als 99 Jahre verlängert werden, solange sie den steuerlichen Abschreibungszeitraum nicht unterschreiten. In der Regel beträgt der Verlängerungszeitraum 60 Jahre. 2.1. Vorzeitige Verlängerung Bei einer vorzeitigen Verlängerung von Wohnerbbaurechten und bei Nachtragsverträgen auf Grund sich ändernder Ausnutzung des Grundstücks (Anbauten) wird der Zinsvorteil für die Restlaufzeit in Ansatz gebracht. Bis zum Ablauf der Gesamtlaufzeit wird schuldrechtlich ein Mischerbbauzins vereinbart. 2.2. Verkauf von Erbbaurechten In Fällen eines grundsätzlich möglichen Verkaufs von Erbbaurechten durch einen Erbbauberechtigten, in denen der Erwerber auf Grundlage dieses Ergänzungsbeschlusses eine Ermäßigung des Erbbauzinssatzes oder Abschläge vom Bodenwert fordern kann, werden diese in dem Nachtragsvertrag mit dem Erwerber schuldrechtlich vereinbart. Zudem wird bei Erwerbern, die die Voraussetzungen für eine Reduzierung des Erbbauzinses nach 1.1., 1.2. und 4. dieses Ergänzungsbeschlusses erfüllen, eine Anrechnung des Zinsvorteils für die Restlaufzeit vorgenommen und bis zum Ablauf der Gesamtlaufzeit schuldrechtlich ein Mischerbbauzins vereinbart. 3. Splittingregelung Für alle Grundstücke über 465 m² mit geringer Ausnutzung (1-2 Familienhäuser) bleibt es bei der bisherigen Splittingregelung. In den Siedlungsgebieten Goldstein und Praunheim wird wegen der übergroßen Grundstücke die Splittingregelung weiterhin für die Nutzung von bis zu 4 Wohneinheiten angewendet. 4. Ausschreibung von Erbbaurechten Erbbaurechte werden grundsätzlich im Konzeptverfahren vergeben. Die Erbbaurechte, die zur Verwirklichung von gemeinwohlorientierter Wohnraumbewirtschaftung insbesondere für gemeinschaftliche oder genossenschaftliche Wohnprojekte bestellt werden, werden im Konzeptverfahren des Amts für Wohnungswesen vergeben. Bei der Festsetzung des Erbbauzinses wird - solange keine eigenständige Förderrichtlinie anderweitige Regelungen vorsieht - anteilig unterschieden nach den Bodenwerten für Wohnnutzung (Zinssatz 2,5% bzw. 1,5% gefördert bzw. bei nachgewiesener gemeinwohlorientierter Wohnraumbewirtschaftung), einfacher gewerblicher Nutzung (Zinssatz 6% aus dem Bodenwert für einfache gewerbliche Nutzungen) und Flächen, sowie unmittelbar zugehörige Nebenflächen, deren Nutzung den Vorgaben der Baunutzungsverordnung für Gemeinbedarfsflächen entspricht (Zinssatz 4% aus dem Bodenwert für Gemeinbedarfsflächen). Maßgebend soll der der jeweiligen Nutzung entsprechende Bodenwert zum Zeitpunkt der Ausschreibung sein. Bei der Bodenwertkalkulation können Einschränkungen der Verwertbarkeit des Grundstücks, die beispielsweise bereits in den Voraussetzungen für die Konzeptvergabe festgelegt sind, als zusätzliche Abschläge vom Bodenwert abgezogen werden. Die Festschreibung der Konditionen im Konzeptverfahren gilt für höchstens 3 Jahre (Vergabe- und Anhandgabephase). [Zur Konzeptvergabe wird eine gesonderte Vorlage mit entsprechenden Richtlinien erarbeitet.] 5. Siedlungskonditionen Die Siedlungskonditionen gelten für Erbbauberechtigte, die ihr Erbbaurecht selbst bewohnen fort. Bei einer vorzeitigen Verlängerung werden die bis zum ursprünglichen Ablaufdatum weiterhin geltenden Siedlungskonditionen, gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 29.08.2019, § 4520 (M 84/2016), schuldrechtlicher Basis angerechnet. Diese Ermäßigung ist an die Residenzpflicht gebunden. Bei einer vorzeitigen Laufzeitverlängerung wird bis zum Ablauf der Gesamtlaufzeit schuldrechtlich ein Mischerbbauzins, unter Anrechnung des Zinsvorteils für die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages, zu Siedlungskonditionen vereinbart. 6. Familienermäßigung Pro Kind wird weiterhin eine Reduzierung des Erbbauzinses um 20% des Erbbauzinses gewährt, die Reduzierung soll einen Betrag in Höhe von Euro 500,- pro Jahr und Kind nicht übersteigen. Die Reduzierung erfolgt wie bisher für maximal vier Kinder. Für die Berechnung des Mindestausgangswertes gilt immer der dinglich vereinbarte Erbbauzins. Reduziert wird dann der schuldrechtlich vereinbarte Erbbauzins. 7. Gemeinbedarfsflächen Für Grundstücke, die für gemeinwohlorientierte Zwecke im Sinne der Baunutzungsverordnung oder einer dieser ergänzenden Rechtsbestimmung durch den Gesetzgeber genutzt oder anteilig in diesem Sinne genutzt werden, erfolgt die Berechnung des Erbbauzinses mit 2 % aus dem Bodenwert für Gemeinbedarf. Neben den planungsrechtlich als Gemeinbedarf ausgewiesenen Flächen können auch andere Nutzungen als gemeinwohlorientiert im Sinne dieser Regelung anerkannt werden, wenn sie nachweislich kulturellen, sozialen oder vergleichbaren gemeinnützigen Zwecken dienen, dem privatrechtlichen Gewinnstreben entzogen sind und einen positiven Beitrag zum Gemeinwesen leisten. Abschließend entscheidet über die Anerkennung die Stadtverordnetenversammlung durch den Beschluss entsprechender Vorlagen. Die Prüfung und Bestätigung der Gemeinwohlorientierung erfolgt durch den Magistrat - Amt für Bau und Immobilien in Zusammenarbeit mit dem für die jeweilige Einrichtung fachlich zuständigen Amt -. Als Nachweis können etwa Satzungen, Jahresabschlüsse, Tätigkeitsberichte oder Förderbescheide dienen. Die Gemeinwohlorientierung wird alle 5 Jahre überprüft. 8. Sportflächen Auf Punkt C des M 84/2016 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4520) wird Bezug genommen. Für Erbbaurechte an Sportanlagen gilt weiterhin ein jährlicher Erbbauzins von 4% aus dem für Sportnutzung festgelegten Bodenwert mit einer Deckelung auf "maximal jedoch ein Betrag von 1,00 €/m² jährlich. I. Der Magistrat, das Dezernat XI - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, die Grundsätze für die Verlängerung und Neubestellung von Erbbaurechten in der angepassten Form bei der Vereinbarung künftiger Erbbauverträge zu vollziehen. Begründung: Beim Kauf einer Immobilie ist der Preis für das Gebäude sowie für den Grund und Boden zu kalkulieren. Mit der Bestellung eines Erbbaurechts wird dem Erbbauberechtigten ermöglicht, Eigentümer eines Gebäudes zu sein, ohne den Kaufpreis für den Grund und Boden entrichten zu müssen. Er zahlt lediglich für die Nutzung des Grundstücks den Erbbauzins. Dieser wird üblicherweise zum Zeitpunkt der Begründung des Erbbaurechts auf der Grundlage von 3 bis 5% aus dem Bodenwert berechnet; die Stadt Frankfurt am Main berechnet für Wohnerbbaurechte lediglich 2,5% des Bodenwertes und befindet sich damit, im Vergleich der deutschen Erbbaurechtsausgeber, am unteren Rand. Die, gemäß M 84/2016 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4520), turnusgemäße Überprüfung des allgemeinen Zinsniveaus rechtfertigt aktuell keine allgemeine Absenkung des Erbbauzinssatzes. Der Erbbauberechtigte ist in seinen Rechten und Pflichten dem Eigentümer gleichgestellt. Der Erbbauvertrag wird für einen festen Zeitraum abgeschlossen und ist unkündbar, das Grundstück ist sozusagen "Eigentum auf Zeit". Nähert sich die Vertragszeit ihrem Ende, kann ein Verlängerungsvertrag, der wieder für eine feste Laufzeit gilt, abgeschlossen werden. Der Erbbauzins ist dann auf der Basis der aktuellen Bodenwerte neu festzusetzen. Dies bedeutet in der Regel einen großen Preissprung, da der bisher zu zahlende Erbbauzins auf teilweise vor über 80 Jahren vereinbarten Werten basiert, die zum Teil keine Anpassungsklausel enthielten. Viele Erbbauberechtigte mit Altverträgen sehen sich daher vor große finanzielle Herausforderungen gestellt, weil die Bodenwerte in der Vergangenheit in einigen Lagen sehr stark gestiegen sind. Um Erbbaurechte auch in hochpreisigen Lagen weiterhin bezahlbar und wirtschaftlich rentabel zu erhalten, sind zu den bisherigen Regelungen weitere Anpassungen zu beschließen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Überlassung von Vermögenswerten zu Preisen unter den marktüblichen Konditionen gegen Kommunal- und EU-Beihilferecht verstößt. Auch im öffentlichen Interesse begründete Ausnahmen unterliegen einer Begrenzung und sollten nicht ohne die Verknüpfung an überprüfbare Bedingungen erfolgen. Eine momentane allgemeinwirtschaftliche oder persönliche Situation kann nicht zur grundsätzlichen, flächendeckenden Reduzierung des Erbbauzinses führen, da während der langen Laufzeit von Erbbaurechten der Erbbauberechtigte wechseln und sich die wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend ändern können. Aus diesem Grund sieht der Magistrat eine Kopplung an die Wohnraumförderung für geboten. Die Richtlinien der Wohnraumförderprogramme werden durch die Stadtverordneten beschlossen, EU-Beihilfevorgaben berücksichtigt und über klar definierte Kriterien eine Gleichbehandlung sichergestellt. Eine allgemeine Senkung des Erbbauzinssatzes auf ein marktunübliches Niveau hat nach Marktbeobachtung des Magistrats keinen Einfluss auf die aufgerufenen Mieten, sondern trägt lediglich dazu bei, dass die Vermieter höhere Gewinne erzielen. Dies gilt nicht für aufgrund ihrer Rechtsform gemeinwohlorientierte Vermieter. Zu 1.: Der Vorlage M 84/2016 wurde mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat in dreijährigem Turnus das allgemeine Zinsniveau prüft. Bei einem deutlichen Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus soll im Rahmen einer dann einzubringenden Magistratsvorlage eine entsprechende Anpassung des Ausgangserbbauzinses zur Entscheidung vorlegt werden. Bei einer 10jährigen Zinsfestschreibung liegt der Zinssatz aktuell bei 3,5-4,0%. Längerfristige Darlehen mit 20jähriger Sollzinsbindung lagen im absoluten Zinstief der Jahre 2020 und 2021 für einen kurzen Zeitraum bei 1,5-2,0%, heute liegen sie weit darüber. Da der Erbbauzinssatz über die gesamte Vertragslaufzeit (60 bzw. 99 Jahre) konstant bleibt, ist eine flächendeckende Absenkung des Erbbauzinssatzes von 2,5% auf 1,5% aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht vertretbar. Mit einer solchen Absenkung würde die Stadt auf 40% der erzielbaren Einnahmen verzichten und das für die nächsten 3 Generationen. Zu bedenken ist auch, dass mit einer pauschalen Absenkung ein neuer Schub für die Kaufpreise von Erbbaurechten entstehen wird, da bei günstigen Erbbauzinsen erfahrungsgemäß die Kaufpreise steigen. Hohe Kaufpreise führen zu höheren Einnahmen bei den finanzierenden Banken und üblicherweise höheren Mietpreisen. Zu 1.1. bis 1.3.: Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder zu erhalten ist die vorgeschlagene Variante der Reduzierung der Erbbauzinsen, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, diese idealerweise definiert über die durch die Gremien beschlossenen Förderprogramme der Stadt, zielführender. Vermietete Wohnerbbaurechte, die in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts im Stadtgebiet vergeben wurden, befinden sich in der Regel in Richtwertzonen mit hohen Bodenpreisen. Nähert sich die Vertragszeit nun nach 99 Jahren ihrem Ende ist die Vertragsverlängerung vorzunehmen. Der Erbbauzins ist dann auf der Basis aktueller Bodenwerte neu festzusetzen. Dies bedeutet in der Regel einen großen Preissprung, da der bisher zu zahlende Erbbauzins auf den ursprünglichen Bodenwerten bei Vertragsbeginn basiert. In hochpreisigen Lagen kann es sein, dass Häuser mit Mieten, die sich innerhalb der Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete, definiert durch den Frankfurter Mietspiegel, bewegen, nach der Festsetzung des aktualisierten Erbbauzinses lediglich kostendeckend bewirtschaftet werden könnten und Rücklagen oder Investitionen unmöglich werden. Der in diesen Bereichen anzusetzende Erbbauzins sollte jedoch nicht im Missverhältnis zu Ertrag und den Kosten einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Immobilie stehen. Ziel der Neuregelung ist, dass ein Mietniveau innerhalb der Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete, definiert durch den Frankfurter Mietspiegel, eingehalten wird und bei einer dementsprechenden Vermietung das Gebäude unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu finanzieren und zu unterhalten ist. Sie soll zur schuldrechtlichen Reduzierung des Erbbauzinses führen, die gleichzeitig an entsprechende Bedingungen geknüpft ist. Nur auf diese Weise kann Einfluss auf die Höhe der Mieten genommen werden. Die schuldrechtliche Reduzierung des Erbbauzinses entfällt, wenn der Erbbauberechtigte gegen die Verpflichtungen verstößt oder wenn im Zuge der turnusmäßigen Anpassung keine nachvollziehbaren Unterlagen zum Nachweis zur Verfügung gestellt werden. In diesem Falle wird der dinglich eingetragene Erbbauzins fällig. Während für vermietete Objekte bereits differenzierte Steuerungsmechanismen wie Mietpreisbindungen oder die Deckelung auf 30% der Mieteinnahmen existieren, fehlt bislang ein entsprechendes Instrument für die Gruppe der Selbstnutzer*innen, die etwa ein Viertel der städtischen Erbbaurechte ausmacht. Selbstnutzer*innen können naturgemäß keine mietbezogenen Auflagen erfüllen und tragen den Erbbauzins vollständig aus ihrem persönlichen Einkommen, ohne steuerliche Absetzbarkeit. Die moderate Absenkung um 0,5 Prozentpunkte trägt dem Umstand steigender Bodenpreise Rechnung, dessen Auswirkungen auf die Erbbauzinsen diese Gruppe besonders belasten. Durch die schuldrechtliche Bindung an die Selbstnutzung wird sichergestellt, dass die Vergünstigung zweckgebunden bleibt und ein eigener Lenkungseffekt erzielt wird: die dauerhafte Selbstnutzung von Wohnraum wird gefördert und der Umwandlung in Renditeobjekte entgegengewirkt. Für die Kalkulation und damit die Höhe des zu zahlenden Erbbauzinses stellen insbesondere die hohen Bodenwerte eine Belastung dar. Daher werden Einschränkungen in der Verwertbarkeit des Grundstückes, die aus städtischer Sicht geboten sind (z. Bsp. ein Aufteilungsverbot), künftig dinglich festgesetzt. Diese Einschränkungen können sodann in der Bodenwertkalkulation zu einem Abschlag führen. Für dieselben Einschränkungen kann dann jedoch nicht ergänzend der Erbbauzinssatz gesenkt werden. Möglich ist jedoch, dass Nutzungsbeschränkungen, wie Aufteilungs-/oder Umwandlungsverbote, Laufzeitreduzierungen oder festgeschriebene Erdgeschossnutzungen, zu Bodenwertabschlägen berechtigen und zusätzlich beispielsweise die Erfüllung von Kriterien der gemeinwohlorientierten Wohnraumbewirtschaftung oder der Voraussetzungen für Förderweg 1 oder 2 zusätzlich die schuldrechtliche Reduktion des Erbbauzinssatz nach sich zieht. Der Magistrat - kommunale Wertermittlungsstelle - wird auf Grundlage der Beurteilung der Gemeinwohlorientierung bzw. der Einschlägigkeit von Förderprogrammen durch den Magistrat - Amt für Wohnungswesen gemeinsam mit dem Amt für Bau und Immobilien- insofern eine umfassende Prüfung der höchstmöglichen Förderung im Rahmen der Bemessung und Konditionen der Erbbauzinsgestaltung durchführen. Wie kann der Bodenwert gesenkt werden? - Umwandlungsverbot durch erbbaurechtliche Vereinbarung und GuG: minus je 5 % für Genossenschaften und gemeinschaftliche Wohnprojekte - Festschreibung der Miethöhe auf Mietspiegel. Bei Neuvermietung wird ein Plus von 10 % verhindert: minus 5 % - Vorkaufsrechte reduzieren den Bodenwert geringfügig: minus 5 % - Falls der Erbbauberechtigte den Erschließungsbeitrag gezahlt hat, muss dieser in Abzug gebracht werden: Betrag von 50,-€/m² bis 150,-€/m² möglich, je nachdem wann der Erschließungsbeitrag bezahlt wurde. Ansatz evtl. minus 100,- €/m² - Angestrebte Laufzeit von nur 60 Jahren gering: ggf. weiterer geringfügiger Abschlag denkbar In Summe ergibt sich hier eine vorstellbare Absenkung des Bodenwertes um ca. 20 %. Dies beinhaltet nicht einen möglichen Abzug durch den Erschließungsbeitrag. Diese Regelungen führen zu deutlich erhöhtem Verwaltungsaufwand in allen beteiligten Ämtern (Stadtplanungsamt, Wohnungsbauförderung, Stadtvermessungsamt, kommunale Wertermittlung, Amt für Bau und Immobilien, Immobilienmanagement und Amt für Wohnungswesen) bei Vergabe geförderter Wohnungen und Überwachung der Bindungen. Der genaue Mehraufwand sollte evaluiert und dem nachweislich größeren Aufwand entsprechend in den nächsten Stellenplänen nachjustiert werden. Zu 1.4.: In besonderen z. B. alters- oder krankheitsbedingten Härtefällen können bei selbstbewohnten Erbbaurechten bei einer schlüssigen Begründung nach Vorlage der Einkommens- und Vermögensnachweise schuldrechtliche Ermäßigungen gewährt werden. Hierbei kann auf die Regelung zum Lastenausgleich, analog Wohngeld, verwiesen werden, eine Anspruchsberechtigung müsste im Amt für Wohnungswesen überprüft werden. Diese Regelung führt zu erhöhtem Verwaltungsaufwand im Amt für Wohnungswesen und im Amt für Bau und Immobilien, Immobilienmanagement. Zu 2.: Vorzeitige Verlängerungen für Wohnerbbaurechte werden in der Regel dann verlangt, wenn Fremdmittel zur Finanzierung eines Kaufs oder im Zuge einer Sanierung bzw. Bauerweiterung aufgenommen werden müssen. Im Allgemeinen geschieht dies ca. 20 bis 30 Jahre vor Ablauf der Erbbauzeit. Zu diesem Zeitpunkt sind die Bauwerke bereits mehrere Jahrzehnte alt. Ein Sanierungszyklus wird mit 30 bis 50 Jahren angegeben. Verlängerungen von Erbbaurechten werden daher in der Regel für 60 Jahre abgeschlossen. In den Siedlungsbereichen bleibt es bei den bisher vereinbarten einheitlichen Ablaufdaten, um stadtplanerisch die Chance zu erhalten, diese Gebiete rechtzeitig vor Ablauf ggf. anders zu gestalten. Neubestellungen von Wohnerbbaurechten werden weiterhin auf 99 Jahre vorgenommen. Zu 2.1.: Bei einer vorzeitigen Verlängerung von Wohnerbbaurechten wird die Restlaufzeit vermindernd auf den Erbbauzins angerechnet. Es wird ein Mischerbbauzins wie folgt errechnet: (alter Erbbauzins x Restlaufzeit) + (neuer Erbbauzins x Verlängerungszeit) Laufzeit Dieser wird schuldrechtlich vereinbart, er gilt bis zum Ablauf der Gesamtlaufzeit. Zu 2.2.: Verkauft ein Erbbauberechtigter sein Erbbaurecht, bedarf es grundsätzlich der Zustimmung der Stadt, die in der Regel nicht verweigert werden darf. Allerdings wird regelmäßig mit dem Ankauf eine Laufzeitverlängerung angeboten und hierfür werden die Erbbaurechtsvertragskonditionen in einem Nachtragsvertrag mit dem Erwerber an die aktuelle Rechts- und Beschlusslage angepasst. Für die Erbbauzinsgestaltung bedeutet dies grundsätzlich eine Zugrundelegung des Regelerbbauzinses aus dem aktualisierten Bodenwert. In Fällen, in denen der Erwerber des Erbbaurechts, auf Grundlage dieses Ergänzungsbeschlusses, eine Ermäßigung des Erbbauzinssatzes oder Abschläge vom Bodenwert fordern kann, werden diese in dem Nachtragsvertrag schuldrechtlich vereinbart. Zudem wird bei Erwerbern, die die Voraussetzungen für eine Reduzierung des Erbbauzinses nach 1.1, 1.2 und 4. dieses Ergänzungsbeschlusses erfüllen, eine Anrechnung des Zinsvorteils für die Restlaufzeit vorgenommen und bis zum Ablauf der Gesamtlaufzeit schuldrechtlich ein Mischerbbauzins vereinbart. Durch diese differenzierte Erbbauzinsgestaltung bei der Veräußerung von Erbbaurechten verfolgt die Stadt das Ziel, bei Vorgängen (Verkauf durch den Erbbauberechtigten), die grundsätzlich außerhalb des städtischen Einflussbereichs liegen, Anreize für den Erwerb durch gemeinwohlorientierte Akteure und für förderungswürdige Nutzungen zu schaffen. Veräußerungen an andere Investoren soll durch die Verminderung der Attraktivität des Ankaufs, aufgrund deutlich erhöhter Erbbauzinsen für den Erwerber, möglichst verhindert oder zumindest reduziert werden. Für den Fall eines - unvermeidbaren - Verkaufs an einen nicht gemeinwohlorientiert agierenden Investor sollen die Mehreinnahmen durch die angepassten Erbbauzinsen dem städtischen Haushalt und nicht dem Verkäufer im Wege des erhöhten Kaufpreises zu Gute kommen. Zu 3.: Für alle Grundstücke über 465 m² mit geringer Ausnutzung (1-2 Familienhäuser) bleibt es bei der bisherigen Splittingregelung. In den Siedlungen Goldstein und Praunheim sind die Erbbaugrundstücke zum Teil 700 bis über 1.000 m² groß, weil sie ursprünglich als Siedlerstellen der Selbstversorgung aus dem eigenen Garten dienten. Die Baufenster sind relativ klein, so dass nur ein geringer Prozentsatz der Grundfläche bebaut werden kann. Hier soll die bisherige Splittingregelung weiterhin auch für die Nutzung mit bis zu 4 Wohneinheiten gelten. Ab 5 Wohneinheiten wird die gesamte Grundstücksfläche mit 2,5% des Bodenwertes berechnet. Zu 4.: Der Magistrat - Stadtvermessungsamt, Kommunale Wertermittlungsstelle - stellt die Bodenwerte für die jeweilige Art der Nutzung zum Zeitpunkt der Ausschreibung fest. Die Bewerber können somit anhand ihrer Flächenaufteilung planen und kalkulieren. Das überzeugendste Konzept, das den größten Nutzen für die Allgemeinheit und die positivste Auswirkung in den Stadtteil erwarten lässt, soll ausgewählt werden. Die vorgegebenen Konditionen sollen über den Zeitraum der Vergabe hinaus auch für die Anhandgabephase, jedoch höchstens für 3 Jahre festgeschrieben bleiben, die Preisentwicklung muss für die Bewerber planbar bleiben. Regelungen zur Konzeptvergabe werden in einer gesonderten Vorlage formuliert. Zu 5.: Die großen Siedlungsgebiete sind Anfang/Mitte des letzten Jahrhunderts entstanden. Beispielhaft ist die Goldsteinsiedlung anzuführen. Sie ist Anfang der 30er Jahre in der schwierigen Zeit der Wirtschaftskrise und der Arbeitslosigkeit gegründet worden. Ihre Entstehung hat stadthistorische Bedeutung. Es war zu dieser Zeit ein sozial- und gesellschaftspolitisches Ziel, arbeitslose Mitbürger und Mitbürgerinnen aus der Stadt für den Siedlungsgedanken zu gewinnen und sie in den neuen Stadtvierteln sesshaft zu machen. Man wollte sie wirtschaftlich stabilisieren, ihre Selbständigkeit unterstützen, ihnen eine neue Gemeinschaftsfindung ermöglichen und die Familien in ihrer Existenz fördern. Die Schaffung dieser "Siedlerstellen" hatte auch den Zweck, den Erbbauberechtigten die Bestreitung eines wesentlichen Anteils ihres Lebensunterhaltes durch Kleintierzucht und Gartenanbau zu ermöglichen. Deshalb sind diese Erbbaugrundstücke im Vergleich zu anderen im Stadtgebiet sehr groß zugeschnitten. Nach und nach wurden im Laufe der Jahrzehnte die kleinen Siedlerstellen ausgebaut und erweitert um für die wachsenden Familien Wohnraum zu schaffen. Die Verträge mussten nach 50 Jahren angepasst werden. Man befand einen Erbbauzins von 10 DM/m² für angemessen, obwohl der Bodenwert bereits damals 800 DM pro m² betrug. Wegen der übergroßen Grundstücke wurde die Splittingregelung eingeführt. Ende der 1990er Jahre wurden mit dem M-Beschluss "Erbbaurecht 2000" diese Siedlungskonditionen für Erbbaurechte, die baulich erweitert wurden, festgeschrieben. Die meisten Erbbaurechte waren noch im Besitz der ursprünglichen Siedlerfamilien. Seit dem Jahr 2012 werden auch Verlängerungen bis zum Jahr 2111 zu diesen Konditionen vorgenommen. Die Sonderkonditionen hatten in der Vergangenheit noch ihre berechtigten Gründe, können heute aber aufgrund des Wandels der Zeit und wegen haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben nicht mehr Grundlage für die hohe Subventionierung der Siedlungserbbaurechte sein. Die Leistungen der Erbbauberechtigten, die in der Vor- und Nachkriegszeit die Siedlungsgebiete aufgebaut haben sind auch heute noch mit Respekt anzuerkennen. Dies ist aber nun nahezu ein Jahrhundert her. Auf den vergebenen ehemaligen Siedlerstellen stehen zwischenzeitlich ausgebaute Mehrfamilienhäuser, die ursprünglichen Erbbauberechtigten leben nicht mehr und die aktuellen Erbbauberechtigten gehören nicht mehr zu den ehemals förderwürdigen Bevölkerungskreisen. Die Gärten dienen nicht mehr der Selbstversorgung durch Obst- und Gemüseanbau oder Kleintierzucht, sondern sind als Freizeitgärten mit Gartenhäusern und Pools angelegt. Einige Erbbauberechtigte besitzen bereits mehrere Erbbaurechte, die als reine Renditeobjekte genutzt werden. Allein im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz mit den restlichen städtischen Erbbaurechten ist der bisherige großzügige Nachlass bei der Festsetzung des Erbbauzinses in Verlängerungsverträgen nicht mehr zu vertreten. Die bauliche und Bevölkerungsstruktur hat entscheidende Wandlungen erlebt. In den Jahren 2040 bis 2050 laufen die Mehrzahl der Siedlungserbbaurechte ab. Knapp 20 Jahre vor Ablauf der meisten Erbbaurechte müssen bei Verlängerungen der Erbbauzeit auch hier die stadtweiten Maßstäbe angelegt werden, weil die Grundlage für eine fortwährende Vergünstigung einer Prüfung nicht standhält und die Kommune ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltungshandeln nachkommen muss. Auch gilt es zu verhindern, dass die Schere zwischen den begünstigten Siedlungsgebieten und den regulären städtischen Erbbaurechten immer größer wird. Übergangsweise erhalten Erbbauberechtigte und ihre Erben in gerader Linie, die ihr Erbbaurecht selbst bewohnen, bei einer vorzeitigen Verlängerung die bis zum ursprünglichen Ablaufdatum weiterhin geltenden die Siedlungskonditionen auf schuldrechtlicher Basis angerechnet. Im abzuschließenden Nachtragsvertrag wird der reguläre dingliche Erbbauzins vereinbart, aber schuldrechtlich ein Mischerbbauzins analog 2.2 vereinbart. Die Ermäßigung ist an die Residenzpflicht gebunden. Ab dem Ablaufdatum der verlängerten Vertragslaufzeit gilt auch hier der vereinbarte dingliche Erbbauzins (2,5% des Bodenwertes), der zum Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragsverlängerung vereinbart wird, bzw. für selbstgenutzte Wohnerbbaurechte der schuldrechtlich auf 2% reduzierte Erbbauzins. Zu 6.: Das sog. "Startprogramm für junge Familien" aus dem Jahr 1998 sieht unabhängig vom Einkommen vor, dass für jedes kindergeldberechtigte Kind der Erbbauzins schuldrechtlich um 20% ermäßigt wird. Die Ermäßigung wird für maximal 4 Kinder gewährt, wenn das Erbbaurecht von der Familie selbst bewohnt wird, keine Wohnraumvermietung vorliegt und kein weiteres Wohneigentum vorhanden ist. Der Antrag kann gestellt werden, wenn der Erbbauzins auf einen Mindestanfangswert von 12,75 €/m² festgelegt ist. Eine Anpassung des Mindestausgangswertes an die Preissteigerung der letzten 25 Jahre wurde bisher nicht vorgenommen. Nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) liegt für die Zeit von Januar 1998 bis Januar 2023 eine Steigerung von 52,2% vor, so dass der Ausgangswert auf 19,40 €/m² anzuheben wäre. Die Bodenwerte sind in diesem Zeitraum um ca. 250% gestiegen. Ziel ist es weiterhin, junge Familien bei der Bildung von Wohneigentum zu fördern und zu unterstützen. Neben der Kappung von maximal 80% Ermäßigung soll jedoch künftig eine Überprüfung der Förderberechtigung vorgenommen werden. Übergangsweise wird pro Kind weiterhin eine Reduzierung des Erbbauzinses um 20% des Erbbauzinses gewährt, die Reduzierung soll einen Betrag in Höhe von Euro 500,- pro Jahr und Kind nicht übersteigen, so dass nicht in besonders teuren Wohnlagen besonders viel gefördert wird. Die Reduzierung erfolgt wie bisher für maximal vier Kinder Das bisherige "Startprogramm für junge Familien" soll in den Frankfurter Förderprogrammen aufgehen. Zu 7.: Der Magistrat - Stadtvermessungsamt, Kommunale Wertermittlungsstelle - ermittelt die Bodenwerte für Bauflächen mit der planungsrechtlichen Festsetzung Gemeinbedarf. Bei gemischt genutzten Objekten (bspw. gemeinschaftlichen Wohnprojekten) wird der Anteil der Flächen im Gebäude errechnet, der der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird und damit eine positive Wirkung in den Stadtteil hat. Da dieser Anteil nicht gewinnbringend vermietet wird, ist der Erbbauzins mit 2% aus dem Bodenwert für Gemeinbedarf zu berechnen. Wertvolle Beiträge zum Gemeinwesen werden auch von Einrichtungen auf Flächen erbracht, die nicht formal als Gemeinbedarf ausgewiesen sind. Diese Einrichtungen leisten dennoch einen erheblichen Beitrag zur sozialen Infrastruktur und zur Daseinsvorsorge, ohne dabei auf Gewinnerzielung ausgerichtet zu sein. Die Regelung ermöglicht eine sachgerechte Berücksichtigung gemeinwohlorientierter Nutzungen bei der Berechnung des Erbbauzinses und trägt damit zur Stärkung des gemeinnützigen Sektors bei. Weitere Regelungen könnten in einem entsprechenden Förderprogramm der Stadt Eingang finden. Zu 8.: Betreffend die Erbbauzinsgestaltung für Sportflächen bleibt es bei der bisherigen bewährten Regelung. A. Zielsetzung Mit der Neuregelung wird die Vereinbarung des Koalitionsvertrages von 2021 aufgegriffen. Die Schaffung und der Erhalt von gefördertem und bezahlbarem Wohnraum soll unterstützt werden. Insbesondere soll eine Neuregelung für vermietete Alterbbaurechte getroffen werden, deren Erbbauzins im Falle der Verlängerung aufgrund der Bodenwertsteigerung einen enormen Preissprung macht und dem Erbbauberechtigten somit die Möglichkeit genommen wird, das Gebäude unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu finanzieren und zu unterhalten. Eine flächendeckende Absenkung des Erbbauzinses ist jedoch haushaltsrechtlich und nach dem EU-Recht nicht zulässig, vielmehr muss eine Ermäßigung und somit der Verzicht auf Erbbauzinsen und damit Einnahmen der Stadt im Einzelfall begründet werden. Dem kann Rechnung getragen werden, wenn an die schuldrechtliche Ermäßigung Bedingungen - wie in Förderrichtlinien geregelt - geknüpft werden. Durch die mit Bedingungen verknüpfte Ermäßigung von vermieteten Erbbaurechten werden die Mieten in diesen Objekten konstant gehalten. Durch die Kürzung der Laufzeitverlängerung auf 60 Jahre kann in kürzeren Zeitabständen über neue Konditionen verhandelt werden. Mit den Anpassungen werden weiterreichende Ermäßigungen für vermietete Alterbbaurechte gewährt, vorausgesetzt die Mieten sind und bleiben angemessen. Erbbaurechtsnehmer von Grundstücken mit Mehrfamilienhäusern, die zu Preisen maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, definiert durch den Frankfurter Mietspiegel, vermieten, erhalten eine nicht unerhebliche schuldrechtliche Ermäßigung, die teilweise über 50% des dinglichen Erbbauzinses betragen kann. Anders ausgedrückt wird auf diese Weise ein Erbbauzinssatz von 1,5% und darunter erreicht. Härtefallregelungen sind im Einzelfall eher möglich. Die Familienermäßigung wird zukünftig nicht dort besonders hoch ausfallen wo das Wohnen besonders teuer ist, sondern pauschal für alle gleich hoch ausfallen. Damit werden prozentual Eigentümer in mittleren und einfachen Wohnlagen stärker unterstützt. Perspektivisch soll die Familienermäßigung in die Förderprogramme integriert werden. Es wird über das Vermögen der kommenden 3 Generationen entschieden. Nicht jeder Bürger kann Grundbesitz erwerben. Sei es, weil ihm die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen oder weil auf dem Immobilienmarkt nicht genügend bezahlbare Grundstücke handelbar sind. Die Bürger erwarten, dass die Stadt mit dem Gemeindevermögen wirtschaftlich und sparsam umgeht, aber dennoch den sozialen Aspekt nicht aus dem Fokus verliert. Bürger die kein Erbbaurecht besitzen oder erwerben können, haben ein Anrecht darauf, dass das städtische Grundvermögen nicht unter Wert vergeben wird und die Stadt nicht zugunsten Weniger auf Einnahmen verzichtet, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben dringend notwendig sind. Ein ermäßigter Erbbauzins wird daher nur nach Prüfung des Einzelfalles gewährt und wenn im Gegenzug die Mietpreise günstig bleiben. Daher sind begründete schuldrechtliche Ermäßigungen zu gewähren, deren Berechtigung regelmäßig zu überprüfen sind. B. Alternativen a) Beibehaltung zum Teil unausgewogener und überholter Regelungen. b) Eine pauschale Absenkung des Erbbauzinssatzes auf 1,5% der Bodenwerte: Da der Erbbauzinssatz über die gesamte Vertragslaufzeit (60 bzw. 99 Jahre) konstant bleibt, ist eine Absenkung des Erbbauzinssatzes von 2,5% auf 1,5% aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht vertretbar. Mit einer solchen Absenkung für alle Erbbaurechtsnehmer, egal ob sie wirtschaftlich mit ihren Erbbaurechten gut aufgestellt sind oder nicht, würde die Stadt auf 40% der erzielbaren Einnahmen verzichten und das für die nächsten 3 Generationen. Mit einer pauschalen Reduzierung wird kein Einfluss auf die Mietpreise genommen. Ein niedriger Erbbauzins ohne Auflagen veranlasst keinen Vermieter seine Wohnungen preisgünstiger zu vergeben, sondern der Vermieter maximiert seine Gewinne. Eine Ausnahme stellen die durch Rechtsform gemeinwohlorientierten Vermieter dar. Auch könnte mit einer pauschalen Absenkung ein neuer Schub für die Kaufpreise von Erbbaurechten entstehen, da bei günstigen Erbbauzinsen erfahrungsgemäß die Kaufpreise steigen. Auch das wird sich negativ auf die Mietpreise auswirken, die Zinsen werden dann den Banken zur Finanzierung des höheren Kaufpreises gezahlt. Dass durch die Absenkung des Erbbauzinses ohne einschränkende Bedingung die verfolgten Ziele nicht erreicht werden, kann aus vielen Entwicklungen in der Vergangenheit abgelesen werden. Beispielhaft ist hier die Vergabepraxis in den 1950er Jahren zu preisreduzierten Konditionen an die Frankfurter Siedlungsgesellschaft (FSG) zu nennen. Die zum Mehrgeschosswohnungsbau im Erbbaurecht vergebenen Grundstücke sind zwischenzeitlich auf ein namhaftes deutschlandweit tätiges Wohnungsunternehmen im Wege von Übernahmen von Gesellschaftsanteilen übergegangen. Im Durchschnitt wird für diese Erbbaurechte ein Erbbauzins von 1,50 € bis 2 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche jährlich gezahlt. Der vereinbarte Erbbauzins lag bereits nach einer Laufzeit von 30 Jahren weit unter 0,5% des Bodenwertes und ist noch bis zum Ablauf (Mitte der 2050er Jahre) gültig. Der niedrige Erbbauzins führt bei diesen Immobilien allerdings nicht zu niedrigeren Mieten, vielmehr orientieren sie sich ausschließlich an den üblichen Marktwerten mit höchstmöglichem Gewinn und nicht an einer gemeinwohlorientierten Kostenmiete. Wenn Erbbaurechte, die Anfang/Mitte des vorigen Jahrhunderts vergeben wurden, heute zur Verlängerung anstehen, wird der am aktuellen Bodenwert gemessene Erbbauzins im Vergleich zum bisherigen Bodenwert logischerweise zu einem Anstieg von über 1000% führen. Der Erbbauberechtigte hat über mehrere Jahrzehnte von Vertragskonditionen profitiert, die auf der Grundlage der damaligen Bodenwerte vereinbart wurden. Eine große Zahl dieser laufenden "Altverträge" von Eigenheimbesitzern zahlt einen jährlichen Erbbauzins von 300 € bis 450 €. Es ist fragwürdig, ob an solchen Beispielen von Preissprüngen die Erbbauzinspolitik der Stadt Frankfurt berechtigt kritisiert werden kann. Solche Einzelfälle, bei denen ein fast hundertjähriger Ausgangswert als Maßstab angegeben wird, werden immer wieder zu Felde geführt, sind aber nicht geeignet, flächendeckend zu pauschalisieren. Wenn die Vertragszeit von 99 Jahren abgelaufen ist, kann einer Privilegierung aus "Gewohnheitsrecht" auf einen niedrigen Erbbauzins aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht entsprochen werden. Extreme Einzelbeispiele werden den realen Verhältnissen nicht gerecht. Über 1/3 der städtischen Wohnerbbaurechte sind in Siedlungsgebieten mit Sonderregelungen vergeben. Dort liegt der Erbbauzins aktuell unter 1% des Bodenwertes. Weitere Wohnerbbaurechte profitieren von der Splittingregelung und der Familienermäßigung. Auch in diesen Fällen sinkt der Erbbauzinssatz auf 1,5% und niedriger. Nicht zuletzt damit liegt Frankfurt im Vergleich mit anderen Erbbaurechtsausgebern heute schon weit unter dem Durchschnitt. Bei den immer wieder aufgeführten Kommunen, die vermeintlich günstigere Konditionen anbieten, bleibt unerwähnt, dass diese Vergünstigungen immer mit Auflagen und Bedingungen verknüpft sind. In der Regel werden die Ermäßigungen zum einen an Einkommenshöchstgrenzen gekoppelt und weiter werden Voraussetzungen bestimmter familiärer Umstände wie Kinder, die Pflege von Familienangehörigen oder Rentenempfänger geprüft. Einige Vergünstigungen werden ausschließlich Erbbauberechtigten gewährt, die bereits mindestens 20 Jahre im Erbbaurecht wohnen und werden umgehend aufgehoben, wenn das Erbbaurecht verkauft wird. Im Geschosswohnungsbau bei Mietshäusern gibt es Mietpreisbegrenzungen die zu erfüllen sind. Alle Reduzierungen werden lediglich schuldrechtlich gewährt. Ansonsten liegt der Regelerbbauzinssatz auch dort bei 3 bis 4 % des Bodenwertes. Ausschließlich zum Zeitpunkt der Vergabe des Erbbaurechts kann der Ausgeber den Erbbauberechtigten bestimmen. Der Besitzer eines Erbbaurechts ist frei in seiner Entscheidung, an wen er sein Erbbaurecht zu welchem Preis verkaufen will. Der Grundsatz der Veräußerlichkeit eines Erbbaurechts ist eine unabdingbare gesetzliche Voraussetzung eines jeden Erbbaurechts. Um sicher zu stellen, dass im Falle eines Verkaufs kein Unberechtigter die Förderung erhält, ist eine Ermäßigung des Erbbauzinses nur schuldrechtlich zu gewähren und an den entsprechenden Erbbauberechtigten zu binden. Im Falle eines Verkaufs muss der jeweilige Erwerber dann seine Förderberechtigung erst nachweisen, ansonsten entfällt die schuldrechtliche Ermäßigung und der dingliche Erbbauzins wird für ihn fällig. Für einen "Normalverdiener" ist der Kaufpreis die größte Hürde beim Erwerb von Wohneigentum. Wird der vereinbarte preisreduzierte Erbbauzins bei der Bestellung des Erbbaurechts dinglich festgeschrieben, führt der niedrige Erbbauzins zu einem höheren Kaufpreis der ebenfalls finanziert werden muss. In diesem Fall verbleiben die Zinsrenditen bei den finanzierenden Kreditinstituten. Reformbedürftig sind die derzeitig geltenden Siedlungskonditionen. Sie wurden mit Stadtverordnetenbeschluss vom 12.12.1996, § 7228 (NR 966), im Jahr 1996 dem sogenannten "Erbbaurecht 2000" beschlossen. Im Fokus hatte man in dieser Zeit die größte Frankfurter Siedlung in "Goldstein". Der Bodenrichtwert lag bei 800 DM/m². Für alle definierten Siedlungen wurde der Erbbauzins auf 5% von 200 DM/m² = 10 DM/m² festgesetzt (umgerechnet 1,25% vom Bodenwert). Die neue "Automatikwertsicherungsklausel" mit dem 5-jährigen Anpassungsturnus wurde eingeführt. Wegen der außerordentlich großen Grundstücke, bei denen baurechtlich nur eine geringe Ausnutzung zugelassen ist, wurde zur zusätzlichen Entlastung die Splittingregelung eingeführt. Auf diese Weise wird der Erbbauzins weiter reduziert. Bis heute werden in Siedlungsgebieten Verlängerungsverträge auf der Grundlage dieser um 75% reduzierten Bodenwerte aus dem Jahr 1998 abgeschlossen. Es erfolgt bei der Festsetzung des Anfangswertes (derzeit 8 €/m²) lediglich der Ausgleich des Kaufkraftschwundes durch die Anpassung entsprechend der vereinbarten Wertsicherungsklausel (VPI). Die meisten Siedlungserbbaurechte werden zwischen Mitte 2040 und 2050 ablaufen. Die genaue Anzahl, wie viele Erbbaurechte bis zum Ablauftermin noch nicht verlängert sein werden, lässt sich nicht abschätzen, weil eine Vielzahl von Erbbauberechtigten bereits jetzt und im Laufe der nächsten Jahre eine Verlängerung anstreben wird. Im Zuge einer Erbschaft, eines Verkaufs oder von Umbauabsichten werden vorzeitige Vertragsverlängerungen vorgenommen. Nach nun 25 Jahren ist die Neuregelung der Ausgangswerte für die Festsetzung des Erbbauzinses bei Verlängerungen in Siedlungsgebieten dringend notwendig. Ein weiteres Festhalten an diesen überalterten und zusätzlich mit Abschlägen versehenen Basiswerten bis zum Ablaufzeitpunkt in ca. 30 Jahren ist aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht zu verantworten. Bei allen städtischen Erbbaurechten die verlängert werden, orientiert man sich bei der Berechnung des neuen Erbbauzinses an den aktuellen Bodenwerten. Damit die Schere zu diesen Erbbaurechten nicht immer größer wird, ist es an der Zeit, diesen Grundsatz auch bei den Siedlungserbbaurechten anzuwenden. Die Konditionen gelten für selbstgenutzte Erbbaurechte fort. In der Siedlung Goldstein beträgt der Richtwert derzeit 810 €/m², in der Niedwaldsiedlung 500 €/m², in der Praunheimer Siedlung 1.200 €/m², in der Siedlung Friedenau 830 €/m², Hohensteiner/Insterburger Straße 590 €/m². C. Lösung Ausnahmen, die eine Unterwertüberlassung rechtfertigen sind zu begründen und zu beschließen. Zudem ist der vergünstigte Erbbauzins an entsprechende Bedingungen zu knüpfen, die schuldrechtlich zu vereinbaren und in regelmäßigem Turnus zu überprüfen sind. Eine dingliche Absicherung kommt für solche Bedingungen in Frage, die nachweislich die Verwertbarkeit des Grundstückes generell einschränken und somit der Erzielung von Abschlägen von den Bodenwerten dienen. D. Kosten Kosten entstehen der Stadt nicht, vielmehr wird teilweise auf Einnahmen verzichtet. Die Höhe des Verzichts kann nicht beziffert werden, da nicht absehbar ist, wie hoch bspw. die Anzahl der Erbbaurechte ist, die unter Ziffer 2.2. dieser Regelung fallen und künftig in Anspruch genommen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 84 Antrag vom 16.06.2023, NR 693 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6, 7 Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Brücke Gleisfeldpark instand setzen

05.12.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2122 Betreff: Brücke Gleisfeldpark instand setzen Der Magistrat entspricht der Anregung. Die erforderlichen Schlosserarbeiten werden bis Anfang 2026 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7315

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Durchwegung Adam-Riese-Straße sicherstellen

05.12.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2119 Betreff: Durchwegung Adam-Riese-Straße sicherstellen Der Lückenschluss "Adam-Riese-Straße" entlang der S-Bahn-Wartungshalle ist weiterhin vorgesehen. Aktuell ist die Planungsmittelvorlage im Geschäftsgang und die Bau- und Finanzierungsvorlage wird vorbereitet. Sobald die für den Ausbau benötigten Mittel zur Verfügung stehen, kann mit dem Ausbau begonnen werden. Der Magistrat rechnet damit, dass dies im Jahr 2026 der Fall sein wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7318

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisieren

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2025, OM 7844 entstanden aus Vorlage: OF 658/12 vom 24.11.2025 Betreff: Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisieren Vorgang: OM 6271/24 OBR 12; ST 304/25 Der Magistrat wird gebeten, basierend auf der Stellungnahme ST 304 klarzustellen, dass nach der Kommunalwahl 2026 für die beiden Stadtbezirke 650 (Kalbach) und 651 (Riedberg) je eine Stadtbezirksvorsteherin oder -vorsteher benannt werden sollen. In der Übergangszeit bis zur Ernennung von neuen Stadtbezirksvorsteherinnen und -vorstehern wird darum gebeten, die Aufwandsentschädigung bereits für beide Stadtbezirke zu gewähren. Außerdem sollen bis 2031 die Stadtbezirksgrenzen noch einmal überprüft und ggf. angepasst werden, um auch in Kalbach-Riedberg für eine vergleichbare Arbeitsbelastung der Stadtbezirksvorsteherinnen und -vorsteher zu sorgen. Begründung: Die Inhalte der Stellungnahme ST 304 werden vom Ortsbeirat begrüßt. Er möchte aber gerne sicherstellen, dass der Inhalt von ihm richtig verstanden wurde, und bittet daher um eine Klarstellung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6271 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 304

V (Auskunftsersuchen)

Sachstand Bauvorhaben Im Wiesengrund

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 05.12.2025, V 1336 entstanden aus Vorlage: OF 626/12 vom 28.08.2025 Betreff: Sachstand Bauvorhaben Im Wiesengrund Vorgang: OM 7065/21 OBR 12; ST 906/21 Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen im Hinblick auf die Stellungnahme ST 906 gebeten: 1. Gibt es für das Grundstück im Bebauungsplan Nr. 468 (ehemalige Hundetrainingsgelände) zwischenzeitlich eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag? 2. Wenn ja, wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? Begründung: Da das oben genannte Gelände sichtbar keiner Nutzung mehr unterliegt und am Zaun dort eine Ankündigung einer Baugenossenschaft angebracht ist, sind Fragen nach der weiteren Entwicklung der Fläche für den Stadtteil von Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7065 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 906

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Akteneinsichtsausschuss „Abriss- und Neubauvorhaben im Oeder Weg 7478“

04.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 04.12.2025, NR 1461 Betreff: Akteneinsichtsausschuss "Abriss- und Neubauvorhaben im Oeder Weg 74-78" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Gemäß § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung richtet diese einen Akteneinsichtsausschuss "Abriss und Neubauvorhaben im Oeder Weg 74-78" ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Aufklärung über die erteilte Abriss- und Neubaugenehmigung für die Liegenschaft am Oeder Weg 74-78. Insbesondere soll Einsicht in das Gutachten über den Gebäudezustand gewährt werden, das den Abriss ermöglicht hat. Begründung: Die drei Mehrfamilienhäuser im Oeder Weg 74-78, die sich bis zuletzt im Besitz der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) befanden, sollen Ende 2025 abgerissen werden. Die insgesamt 31 Wohnungen stehen seit 2018 leer und wurden damals aufgrund statischer Mängel geräumt. Die VBL, eine öffentliche Institution, ist für den enormen jahrelangen Instandhaltungsstau in der Siedlung verantwortlich und hat die Liegenschaften im Sommer 2025 höchstbietend veräußert. Der neue Eigentümer Aberdeen Investments Deutschland, ein finanzstarker Immobilieninvestor, plant einen profitablen Neubau mit 34 Wohnungen. Das Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass statische Mängel vorliegen, und das als Grundlage für die Abrissgenehmigung durch die Bauaufsicht herangezogen wurde, wurde den Mieter*innen nicht offengelegt. Da zahlreiche langjährige Mieter*innen, die zuvor in günstigen Bestandswohnungen und in guter Innenstadtlage lebten, dauerhaft verdrängt wurden, muss genau geprüft werden, ob ein Abriss wirklich unausweichlich ist und ob er hätte verhindert werden können. Dazu müssen die sachlichen Hintergründe der Abrissgenehmigung geprüft werden, insbesondere die Inhalte des Gutachtens sowie der Schriftverkehr zwischen VBL, dem Labor, das das Gutachten erstellt hat, und der Bauaufsicht. Mittlerweile wurden Voruntersuchungen zur Bausubstanz in den benachbarten Gebäuden Adlerflychtstraße 35-41, im Röderbergweg 199 sowie in der Hermannstraße 42-42b und 46-46a vorgenommen, die ebenfalls zum Wohnungsbestand der VBL gehörten. Auch dort wurde eine auffällige Statik festgestellt. Die Mieter*innen sind über die Zukunft ihrer günstigen Mietverhältnisse verunsichert, da sie eine ähnliche Entmietung wie im Oeder Weg 74-78 befürchten. Um einen verantwortungsvollen künftigen Umgang mit Abriss und Verdrängung zu ermöglichen, ist eine Aufklärung über die Hintergründe der erteilten Abrissgenehmigung notwendig. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 10.12.2025

Partei: LINKE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Sanierungsmaßnahme Gellertstraße

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7864 entstanden aus Vorlage: OF 960/3 vom 19.11.2025 Betreff: Sanierungsmaßnahme Gellertstraße Auf der letzten Ortsbeiratssitzung wurde die Sanierungsmaßnahme der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) im Bereich Gellertstraße vorgestellt. Es wurde seitens der ABG erläutert, dass die Wohnungen aufgrund des Umfangs während der Sanierungen nicht bewohnbar sein werden und den Mietparteien Ersatzwohnraum angeboten wird. Für die Mieterinnen und Mieter eine große Zumutung. Dazu wurden den Mieterinnen und Mietern viele Zusagen gemacht, wie z. B. eine Ersatzwohnung in einem Wunschstadtteil, gleiche Miethöhe wie bisher für die Ersatzwohnung, Übernahme der Umzugskosten und Garantie der Rückzugsmöglichkeit zu einem festgelegten Mietpreis. Dies sollte den Mieterinnen und Mietern im Nachgang der Sitzung schriftlich zugesichert werden. Bezüglich der Außendämmung wurde dem Ortsbeirat 3 zugesichert, dass die Außengestaltung der aktuellen Backsteingestaltung nachempfunden wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die Einhaltung der von der ABG getätigten Zusagen gegenüber Mieterinnen und Mietern und gegenüber dem Ortsbeirat 3 über das Baudezernat eng zu begleiten und nachzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Wie ist der Stand zur Campusmeile?

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 04.12.2025, V 1346 entstanden aus Vorlage: OF 946/3 vom 16.10.2025 Betreff: Wie ist der Stand zur Campusmeile? Vorgang: B 270/25 Bereits im Jahr 2022 wurde die Tankstelle gegenüber der Deutschen Nationalbibliothek entfernt, um die Entwicklung der Campusmeile voranzubringen. Seither ist auf dem Grundstück jedoch keinerlei bauliche Entwicklung zu erkennen. Im letzten Bericht (B 270) wurde mitgeteilt, dass weiterhin Gespräche stattfinden, konkrete Maßnahmen sind jedoch bislang ausgeblieben. Das Grundstück steht nunmehr seit über drei Jahren leer, während im Nordend akuter Wohnungsmangel herrscht. Angesichts steigender Mieten und des hohen Bedarfs an Wohnraum ist es aus Sicht des Ortsbeirates nicht hinnehmbar, dass eine so zentrale Fläche ungenutzt bleibt. Sollte eine Einigung zum weiteren Verfahren der Campusmeile nicht zeitnah erzielt werden, sollten alternative Nutzungen, insbesondere für den Wohnungsbau, ernsthaft geprüft werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den aktuellen inhaltlichen Stand der Planungen und Gespräche zur sogenannten Campusmeile zu berichten. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte dargestellt werden: 1. Welche konkreten Fortschritte wurden erzielt? 2. Ob und mit welchen Akteuren, insbesondere dem Land Hessen, und Investoren werden weiterhin Gespräche geführt? 3. Welche zeitlichen Perspektiven bestehen für eine bauliche Umsetzung? 4. Welche alternativen Nutzungsüberlegungen bestehen, sollte es in absehbarer Zeit keine Einigung zur Campusmeile geben (z. B. Wohnungsbau mit u. a. auch Studentenwohnheimen)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 270

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Frankfurter Rundschau berichtete am 18.11.2025, dass die Gemeinschaft Frankfurter Hafenanlieger, die Industrie- und

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3715 Die Frankfurter Rundschau berichtete am 18.11.2025, dass die Gemeinschaft Frankfurter Hafenanlieger, die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt, der Speditions- und Logistikverband Hessen/Rheinland-Pfalz und die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände fordern, dass die Stadt Frankfurt den Osthafen als Verlade- und Industriestandort sichern möge. Es gehe um eine kommunalpolitische Bestandsgarantie. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diese Forderung? Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der hessische Finanzminister hat am 20. November 2025 angekündigt, Mitarbeiter*innen der hessischen Finanzverwaltung kön

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3699 Der hessische Finanzminister hat am 20. November 2025 angekündigt, Mitarbeiter*innen der hessischen Finanzverwaltung können für zwei Jahre in den Kommunen arbeiten. Das Personal komme aus dem Geschäftsbereich des Finanzministers, also zum Beispiel aus der Steuer-, der Bau- und der Immobilienverwaltung. Auf die Personalkosten gäbe es 30 Prozent Rabatt. Das Land hat die hessischen Kommunen aufgefordert, sich ab sofort zu melden. Ich frage den Magistrat: Wie hilfreich ist diese personelle Unterstützung mittels der Initiative des "KommUnity-Rabatts" für Frankfurt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Martina Düwel Vertraulichkeit: Nein

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 3

Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltungskonzept untere Berger Straße

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 04.12.2025, EA 135 entstanden aus Vorlage: OF 956/3 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltungskonzept untere Berger Straße Vorgang: OM 3601/23 OBR 3; ST 1948/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Planung und Konzepterstellung zur Umgestaltung der unteren Berger Straße werden im Haushalt 2026 ausreichend Mittel eingeplant. Begründung: Stadtteilzentren sind wichtige Begegnungsorte; der Bedarf dafür ist sehr hoch. Ein Beispiel aus dem Nordend ist die Berger Straße: Dort passen die Strukturen nicht mehr zum Bedarf und es wird eine integrierte Planung benötigt, die die Situation von Gewerbe, Verkehr und Verweilorten mit den Anforderungen aus Gegenwart und Zukunft zusammenbringt. Die Stellungnahme vom 22.09.2023, ST 1948, stellt fest, dass dazu eine "umfassende Gesamtplanung" benötigt wird, diese jedoch aufgrund der "vorhandenen Kapazitäten nicht kurzfristig umsetzbar" sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1948 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.01.2026

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Konzept für kleinteilige Büros im Nordend erstellen

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7866 entstanden aus Vorlage: OF 966/3 vom 20.11.2025 Betreff: Konzept für kleinteilige Büros im Nordend erstellen Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die Zurverfügungstellung von kleinteiligen Büros für Gewerbetreibende im Nordend zu erstellen. Begründung: Viele kleine Gewerbetreibende brauchen keine großen Büros. Sehr oft werden dann kleine Wohnungen angemietet, die als Büro benutzt werden. Sollten für diese kleinen Gewerbetreibenden adäquate Gewerbeflächen zur Verfügung stehen, könnte ein Teil der als Büros genutzen Wohnungen wieder als Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Ende Oktober/Anfang November 2025 hat die Polizei das Grundstück am Wendelsweg 128 verlassen. Seitens der Bürgerinnen un

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3729 Ende Oktober/Anfang November 2025 hat die Polizei das Grundstück am Wendelsweg 128 verlassen. Seitens der Bürgerinnen und Bürger besteht Informationsbedarf, was mit dem Grundstück und speziell mit dem sich auf dem Grundstück befindlichen "Kiosk Seehofpark" passieren soll. Daher frage ich den Magistrat: Welche Informationen sind dem Magistrat hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des ehemaligen Polizeigeländes und des "Kiosk Seehofpark" im Wendelsweg 128 bekannt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Wie der Presse zu entnehmen war, gibt es derzeit viel Krawall um die „Krawallschachtel“, eines der ältesten Frankfurter

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3661 Wie der Presse zu entnehmen war, gibt es derzeit viel Krawall um die "Krawallschachtel", eines der ältesten Frankfurter Fachwerkhäuser. Dabei geht es vorrangig um Bauarbeiten im Inneren des Hauses und die Frage, inwieweit dem Vertragspartner der Stadt Frankfurt die Eigenschaft des Gebäudes als Kulturdenkmal bekannt war. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Hat die Stadt Frankfurt in dem Vertragsverhältnis mit dem Hauptpächter explizit die Eigenschaft der Liegenschaft Alte Gasse 24 als Kulturdenkmal festgehalten und vereinbart, und falls nein, warum ist dies nicht erfolgt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der aktuelle Regionalplan Südhessen / RegFNP 2010 trat 2011 in Kraft. Der neue Entwurf des RegFNP 2025 wurde am 4. Juli

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3690 Der aktuelle Regionalplan Südhessen / RegFNP 2010 trat 2011 in Kraft. Der neue Entwurf des RegFNP 2025 wurde am 4. Juli 2025 von der Regionalversammlung Südhessen gebilligt und befindet sich derzeit in der öffentlichen Beteiligung. Der neue Plan sieht eine Erweiterung und Anpassung der Siedlungsflächen vor, auch für Frankfurt. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten neuen Flächen für eine Entwicklung als Wohngebiet befinden sich in dem Entwurf des Regionalplans und welche Stellung bezieht die Stadt Frankfurt zu diesen Flächen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Schlimme Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Das Verkehrskonzept zur stadtteilbezogenen Nahmobilität in Sossenheim sollte im Oktober im Ortsbeirat vorgestellt werden

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3728 Das Verkehrskonzept zur stadtteilbezogenen Nahmobilität in Sossenheim sollte im Oktober im Ortsbeirat vorgestellt werden. Kurzfristig wurde die Präsentation jedoch vom Stadtplanungsamt abgesagt mit dem Hinweis, es seien "Fragen zum Umsetzungshorizont und weiteren Vorgehen" aufgetreten, die zunächst geklärt werden müssten. Ein neuer Termin wurde bislang nicht genannt. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Fragen müssen vor der Vorstellung des Nahmobilitätskonzeptes für Sossenheim noch geklärt werden und ist sichergestellt, dass die Präsentation noch vor der Kommunalwahl erfolgt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Immer wieder kommt es auf den landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt vor, dass Flächentausche vorgenommen werden oder

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3726 Immer wieder kommt es auf den landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt vor, dass Flächentausche vorgenommen werden oder Landwirte gepachtete Flächen anderer Landwirte bewirtschaften. Da die meisten landwirtschaftlichen Flächen Pachtland der städtischen Stiftungen oder gar der Stadt selbst sind und in der Vergangenheit viele solcher Tausche vorkamen, gibt es erheblichen Nachholbedarf bei der Kenntnis, wer welche Fläche gepachtet hat. Mithin fehlen detaillierte Aufzeichnungen. Ich frage den Magistrat: Wie stellt er in Zukunft sicher, dass stets klar ist, welcher Landwirt welche Flächen gepachtet hat, und wie arbeitet er das Aufzeichnungsdefizit auf? Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Um gegen spekulativen Wohnungsleerstand vorzugehen, ist vor Kurzem das Hessische Leerstandsgesetz in Kraft getreten. Kom

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3718 Um gegen spekulativen Wohnungsleerstand vorzugehen, ist vor Kurzem das Hessische Leerstandsgesetz in Kraft getreten. Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt haben die Möglichkeit, eine eigene Satzung dazu auszuarbeiten. Eine solche Satzung ist die Voraussetzung dafür, dass Leerstand in Frankfurt erfasst und geahndet werden kann. Vor dem Hintergrund des seit 2004 außer Kraft getretenen Gesetzes zur Wohnraumzweckentfremdung auf Landesebene ist eine zügige Verabschiedung dringend notwendig. Ich frage den Magistrat: Wie weit ist die Ausarbeitung der Satzung fortgeschritten und wird sie noch in dieser Wahlperiode verabschiedet, die im März 2026 endet? Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Eines der ältesten Frankfurter Fachwerkhäuser, die „Krawallschachtel“, befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt und

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3714 Eines der ältesten Frankfurter Fachwerkhäuser, die "Krawallschachtel", befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt und ist verpachtet. Bezüglich des Bauzustandes dieses Kulturdenkmals berichtet die Presse, laut Frankfurter Denkmalamt sei dieser "nicht übermäßig gut". Dem Fragesteller liegt die Information vor, dass der Bauunterhalt über die vergangenen Jahrzehnte hinweg vernachlässigt wurde. Ich frage den Magistrat: Ist in den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und dem Hauptpächter der Liegenschaft die Pflicht zur denkmalgerechten Erhaltung des Objektes verankert und, falls dies nicht der Fall ist, warum hat die Stadt nicht die dafür erforderlichen Maßnahmen angeordnet beziehungsweise auf deren Durchführung bestanden? Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der geplante Bildungscampus in Unterliederbach, auf dem die Paul-Ehrlich-Schule und die Ludwig-Erhard-Schule gemeinsam u

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3710 Der geplante Bildungscampus in Unterliederbach, auf dem die Paul-Ehrlich-Schule und die Ludwig-Erhard-Schule gemeinsam untergebracht werden sollen, kommt nicht voran. Das eigens dafür erworbene Areal im Bebauungsgebiet Parkstadt II ist laut städtebaulichem Wettbewerb geeignet. Den Beteiligten wurde 2024 gesagt, dass der nächste Schritt das Verkehrsgutachten sei, dessen Ergebnisse im Frühjahr 2025 vorliegen sollten. Die Frist verstrich und der Magistrat vertröste am 27.03. auf Ergebnisse direkt nach den Sommerferien. Scheinbar wurde das Verkehrsgutachten jedoch erst vor Kurzem überhaupt beauftragt. Daher frage ich den Magistrat: Welcher Prüfauftrag wurde für das Verkehrsgutachten genau erteilt, und wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der Naturschutzverein Bonames hat über das bedrohte Gartengelände im Bebauungsplan Nr. 923 - Bonames Ost - Nordwestli

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3708 Der Naturschutzverein Bonames hat über das bedrohte Gartengelände im Bebauungsplan Nr. 923 - Bonames Ost - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - ein zoologischen Gutachten erstellen lassen, www.anlage4.de/gutachten.pdf und Stellung dazu bezogen www.anlage4.de/stellung.pdf (auch BUND und NABU). Mit der Fragestunde am 22.06.2023 und am 06.11.25 wurde das Baumgutacheten aus 2022 vom Magistrat nicht in Parlis dauerhaft zur Verfügung gestellt. Offensichtlich wird es den Stadtverordneten unmöglich gemacht, das Baumgutachten zur Entscheidungshilfe von Anfang an zu nutzen. Ich frage den Magistrat: Werden Sie das Baumgutachten zeitnah in Parlis einstellen, da wo es hingehört, oder muss ich eine Klage vor Gericht anstrengen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding plant die Gellertsiedlung im Nordend umfassend zu sanieren und anschließ

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3702 Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding plant die Gellertsiedlung im Nordend umfassend zu sanieren und anschließend einen Teil der Mieter*innen zu entmieten. Den rund 400 Mieter*innen drohen eine jahrelange Baustelle, kräftige Mieterhöhungen und Verdrängung. Laut Pressebericht soll das Gebäude in der Gellertstraße 2-6 einem Neubau mit 55 Wohneinheiten weichen. Abriss, Verdrängung und Neubau sind Teil einer profitablen Aufwertungsstrategie, die die ABG hier verfolgt. Ich frage den Magistrat: Warum wird gerade die Immobilie Gellertstraße 2-6 abgerissen und wo werden diese Menschen künftig untergebracht, wenn ihr Wohnraum dauerhaft zerstört wird? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Unter der Federführung der Gesundheitsdezernentin und der Sicherheitsdezernentin hat der Frankfurter Magistrat ein Strat

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3698 Unter der Federführung der Gesundheitsdezernentin und der Sicherheitsdezernentin hat der Frankfurter Magistrat ein Strategiepapier für das Bahnhofsviertel bis zum Jahr 2040 vorgestellt. Für die Prozessbegleitung bei der Entstehung des Konzepts und die Dokumentation wurde die Agentur URBANISTA beauftragt. Daher frage ich den Magistrat: Wie hoch sind die Kosten, die durch die Beauftragung von URBANISTA entstanden sind - aufgeschlüsselt nach Kosten für Veranstaltungen und deren inhaltlicher Aufbereitung und den Druck beziehungsweise die grafische Darstellung des Strategiepapiers? Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Laut städtischem Auskunftssystem PlanAS sind etwa 36 Bebauungsplanverfahren nicht abgeschlossen, deren Aufstellung zwisc

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3694 Laut städtischem Auskunftssystem PlanAS sind etwa 36 Bebauungsplanverfahren nicht abgeschlossen, deren Aufstellung zwischen 2010 und 2024 beschlossen wurde. Davon stammen 22 aus der Zeit bis 2020. In einer Präsentation des Planungsdezernenten vom 25. März 2025 sollten von einem sogenannten "Projektportfolio Bebauungspläne" neun von 26 Bebauungspläne mit oberster Priorität bearbeitet werden. Gemäß Planung im Doppelhaushalt 2024/2025 sollten insgesamt elf Bebauungspläne beschlossen werden, tatsächlich waren es aber bis heute nur vier. Im Haushaltsentwurf für 2026 sind fünf Bebauungspläne geplant. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat, ob er seine Planung für 2026 für realistisch hält und welche fünf B-Pläne in 2026 abgeschlossen werden sollen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Im Ortsbeirat 2 gibt es einen einstimmigen parteiübergreifenden Vorschlag, einen öffentlichen Gedenkplatz innerhalb des

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3686 Im Ortsbeirat 2 gibt es einen einstimmigen parteiübergreifenden Vorschlag, einen öffentlichen Gedenkplatz innerhalb des Bockenheimer "Diplomatenviertels" einzurichten. Auf der Parkfläche in der Zeppelinallee/Ecke Blanchardstraße soll ein noch zu gestaltender Platz an die jüdische Geschichte des sogenannten "Diplomatenviertels" und die dort vor 1933 lebenden Familien erinnern. Dieser Idee vorausgegangen sind Recherchen einer Historikerin, die auch mit Nachkommen der jüdischer Familien in Kontakt steht. Der Ortsbeirat wird einen Finanzierungsbeitrag aus seinem Budget leisten wollen. In der Stellungnahme ST 1317/23 hat das Dezernat VII dieses Vorhaben begrüßt. Ich frage den Magistrat: Wie gedenkt der Magistrat, die nächsten Schritte umzusetzen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Natascha Kauder Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Mit der M 156/25 soll der Beschluss kommen, die Umgestaltung der Frankenallee weiter voranzutreiben. In der Vorlage des

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3669 Mit der M 156/25 soll der Beschluss kommen, die Umgestaltung der Frankenallee weiter voranzutreiben. In der Vorlage des Mobilitätsdezernats steht, dass die Parkplätze vor Ort von 218 auf 141 reduziert werden sollen. Die Parksituation vor Ort ist bereits jetzt sehr angespannt, da dort überwiegend Mehrfamilienhäuser stehen. Oftmals müssen die Anwohnerinnen und Anwohner aktuell schon lange Zeit suchen, um überhaupt noch einen freien Parkplatz finden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie begründet der Magistrat die Reduzierung der Parkplätze um circa 35 Prozent und wie kann auch nach der Umgestaltung noch eine ausreichende Parkplatzsituation vor Ort gewährleistet werden? Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der Magistrat hat mit einem Zeithorizont bis 2040 eine Gesamtstrategie für das Bahnhofsviertel vorgestellt. Trotz der la

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3666 Der Magistrat hat mit einem Zeithorizont bis 2040 eine Gesamtstrategie für das Bahnhofsviertel vorgestellt. Trotz der langfristigen Perspektive bestehen im Bahnhofsviertel weiterhin erhebliche Herausforderungen, die kurzfristige und spürbare Verbesserungen erfordern. Es ist daher notwendig, die zeitliche Priorisierung der geplanten Maßnahmen kritisch zu hinterfragen. Ich frage den Magistrat: Wie wird begründet, dass wesentliche Maßnahmen der neuen Strategie für das Bahnhofsviertel erst mit einem Zeithorizont bis 2040 geplant sind, obwohl die Lage vor Ort akut handlungsbedürftig ist, und welche kurzfristig wirkenden Maßnahmen sind vorgesehen, um die bestehenden Probleme bei Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung unmittelbar anzugehen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Verena David Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Seit 17 Jahren gibt es in Niederrad eine Dauerbaustelle: Das geplante chinesische Luxushotel ist aufgrund finanzieller P

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3659 Seit 17 Jahren gibt es in Niederrad eine Dauerbaustelle: Das geplante chinesische Luxushotel ist aufgrund finanzieller Probleme immer noch nicht fertiggestellt und die Zukunft ist ungewiss. Die Stadt Frankfurt hat der Huarong Deutschland GmbH das Erbbaurecht für 99 Jahre erteilt. Laut Presseartikeln besteht zu dem Investor jedoch kein Kontakt mehr. Die Stadt Frankfurt könnte gemäß Paragraf 2 Nummer 4 ErbbauRG den Heimfall anwenden, beispielsweise aufgrund von unterlassener Bebauung, und so den Erbpachtvertrag vorzeitig beenden, um den Stillstand endlich zu stoppen. Ich frage den Magistrat: Was wird die Stadt Frankfurt unternehmen, um die Dauerbaustelle zu beenden, und wird sie vom Heimfall nach Erbbaurecht Gebrauch machen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 3

Sanierung der Gellertsiedlung durch die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG)

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 04.12.2025, OA 589 entstanden aus Vorlage: OF 954/3 vom 30.10.2025 Betreff: Sanierung der Gellertsiedlung durch die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) Vorgang: NR 1381/25 Linke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Sanierung der Gellertsiedlung sicherzustellen, dass die folgenden Punkte als Anweisung an die ABG gegeben, durch diese beachtet und entsprechend umgesetzt werden: 1. Die temporäre Entmietung wird auf das absolute Mindestmaß begrenzt. 2. Allen Mieter:innen wird eine Rückkehr in die bisherige Wohnung auf Basis des alten Mietvertrags ermöglicht. 3. Das Modernisierungsförderprogramm der Stadt Frankfurt wird in Anspruch genommen oder die dortigen Regeln zum Schutz der Mieter:innen werden freiwillig eingehalten. 4. Die energetische Sanierung wird an das Alter der Gebäude angepasst, auf einen teuren High-End-Standard wird verzichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 17.12.2025

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Im Zuge der Bewerbung der Stadt Frankfurt als Sitz der neuen Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA wurde auch ein ba

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3674 Im Zuge der Bewerbung der Stadt Frankfurt als Sitz der neuen Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA wurde auch ein baldiger Neubau der Europäischen Schule und die Bereitstellung eines geeigneten Grundstücks seitens der Stadt in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt. Dem Vernehmen nach soll auch eine Frist genannt worden sein, bis zu welcher der Neubau errichtet sein soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Frist wurde für den Neubau der Europäischen Schule im Zuge der Ansiedlung der AMLA vereinbart und welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen würden sich aus der Nichteinhaltung dieser Frist für die Stadt Frankfurt ergeben? Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein

A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)

Auswirkungen des Baulandbeschlusses

03.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anfrage vom 03.12.2025, A 385 Betreff: Auswirkungen des Baulandbeschlusses Im Jahr 2020 beschloss die Stadtverordnetenversammlung den Baulandbeschluss. Durch diesen Baulandbeschluss gelten in Frankfurt zukünftig einheitliche Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbaulandflächen. Hierzu zählen verbindliche Quoten von 30 Prozent für gefördertes Wohnen. Dazu kommt ein Anteil von 15 Prozent nach Konzeptverfahren für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte, eine Quote von 15 Prozent für freifinanzierten Mietwohnungsbau und ein Anteil von 10 Prozent für preisreduzierte Eigentumswohnungen. Es gab und gibt aus der Privatwirtschaft anhaltende Kritik am Baulandbeschluss. So wird er als Investitionshemmnis für die Privatwirtschaft wahrgenommen und führe zu steigenden Preisen und Mieten für Wohnungen. Es war vorgesehen, dass der Beschluss in regelmäßigen Abständen evaluiert und passgenau weiterentwickelt wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie hat sich der Baulandbeschluss bisher auf die Bautätigkeit in der Stadt Frankfurt ausgewirkt? 2. Wie hat sich der Baulandbeschluss bisher auf die Investitionstätigkeit im Immobiliensektor ausgewirkt? 3. Welche Verlagerung von Bauprojekten in das Frankfurter Umland aufgrund des Baulandbeschlusses konnte der Magistrat bisher ggf. registrieren? 4. Welche Auswirkungen hatte der Baulandbeschluss bisher auf die Entwicklung der Immobilienpreise in der Stadt Frankfurt? 5. Welche Auswirkungen hatte der Baulandbeschluss bisher auf den Frankfurter Mietspiegel? 6. Welche Rückmeldungen von Unternehmen hat der Magistrat bzgl. des Baulandbeschlusses und dessen Auswirkungen auf dessen Geschäftstätigkeit bisher erhalten? 7. Sind aktuell Änderungen am Baulandbeschluss geplant und wenn ja, welche? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 10.12.2025

Partei: AfD
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 13

Bepflanzung der Baumscheiben in der Straße Alt-Erlenbach

02.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7840 entstanden aus Vorlage: OF 221/13 vom 17.11.2025 Betreff: Bepflanzung der Baumscheiben in der Straße Alt-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, eine fachgerechte Bepflanzung der Baumscheiben in der Straße Alt-Erlenbach zwischen der Evangelischen Kirche und der Anna-Schmidt-Schule zu veranlassen. Dabei soll eine Beeinträchtigung der Bäume vermieden werden und die Flächen im schönsten und historischsten Teil des Orts optisch aufgewertet werden. Begründung: Die Baumscheiben wurden vor zwei Jahren deutlich vergrößert. Sie befinden sich im historischen Kern von Nieder-Erlenbach, zwischen Kirche, Schloss und Glauburg und weiteren denkmalgeschützten Gebäuden. Dort bilden sie eine unattraktive und nicht selten auch ungepflegte größere Fläche. Versuche, sie mit einer ehrenamtlichen Initiative (in Absprache mit dem Grünflächenamt) zu bepflanzen, schlugen fehl aufgrund des dort eingebrachten Steinsubstrats. Wünschenswert wäre eine dauerhafte Bepflanzung, die nicht in Konkurrenz zu den Baumwurzeln steht. Für die Pflege könnten die Initiative "Erlenbach blüht" sowie die Garten-AG der Anna-Schmidt-Schule angeworben werden, die sich bereits dort engagiert haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung im Paradieshof ermöglichen

02.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 02.12.2025, NR 1457 Betreff: Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung im Paradieshof ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 163 vom 31.10.2025 "Antrag auf Bereitstellung von Zuschussmitteln im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens Grundstück Paradiesgasse 23, Gemarkung Sachsenhausen, Flur 476, Flurstücke 55/9 und 55/10" wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Punkt "Beitrag zur Stadtteilkultur, Umsetzung sozialer und kultureller Projekte" auf Seite 1 wird in "Beitrag zur Stadtteilkultur, Umsetzung sozialer und kultureller Projekte (z. B. Ateliers)" geändert. 2. Unter dem Punkt "Besondere Bedingungen" auf Seite 3 werden folgende Sätze hinzugefügt: "Die Mieten für Wohnraum liegen dauerhaft mindestens 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, die durch den Frankfurter Mietspiegel definiert ist ("OVM"). Wiedervermietungen erfolgen maximal zu diesem Wert. Mieterhöhungen nach notwendigen energetischen Modernisierungen betragen höchstens 75 Prozent der gesetzlich zulässigen Modernisierungsumlage. Dabei wird die OVM nicht überschritten." Begründung: Der Investitionskostenzuschuss der Stadt Frankfurt für den baulich stark sanierungsbedürftigen Paradieshof ist notwendig, um den Sanierungs- und Entwicklungsprozess zu beschleunigen. Gleichzeitig schafft der Zuschuss die strukturellen Voraussetzungen dafür, dass langfristig sozialverträgliche, dauerhaft bezahlbare Mieten ermöglicht werden können. Da die wirtschaftliche Tragfähigkeit künftiger Projekte durch öffentliche Mittel gesichert wird, sind klare Vorgaben bezüglich der Mietpreisgestaltung erforderlich, insbesondere bei der Schaffung von Wohnraum. Die Kombination aus Konzeptvergabe und Investitionszuschuss für diese städtische Liegenschaft bietet der Stadt ein wirksames Steuerungsinstrument, um wohnungspolitische Zielsetzungen umzusetzen und eine gemeinwohlorientierte Nutzung des Paradieshofs - sowohl für Wohnzwecke als auch für kulturelle Angebote - dauerhaft abzusichern. Dabei soll insbesondere die Schaffung dringend benötigter bezahlbarer Ateliers berücksichtigt werden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 163 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1457 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); FRAKTION (= Enthaltung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 163 und NR 1457 = Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M 163 = Ablehnung, NR 1457 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 163 = Annahme, NR 1457 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6985, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: LINKE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Platz an der Friedberger Warte aufwerten

02.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7834 entstanden aus Vorlage: OF 580/4 vom 07.11.2025 Betreff: Platz an der Friedberger Warte aufwerten Vorgang: OM 6021/24 OBR 4; ST 271/25 Der Magistrat wird gebeten, die Anregungen der Anlieger des Platzes an der Friedberger Warte umzusetzen. Im Austausch mit Anliegern wurde die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens und die Errichtung eines grünen Anschlusses des Platzes durch Sträucher als Verbesserungsaspekte benannt. Auch ein Sonnenschutz während der Sommermonate wird gewünscht. Begründung: Der großzügige Platz wird in seiner jetzigen Form nicht so genutzt, wie es möglich und wünschenswert wäre. Das liegt zum einen darin begründet, dass dem Platz eine Fassung beziehungsweise ein Abschluss in Richtung Friedberger Landstraße fehlt. Abhilfe könnte die Anpflanzung von Sträuchern bringen. Zum anderen ist die starke Aufheizung in der warmen Jahreszeit ein weiteres Thema. Innere Abkühlung könnte durch einen Trinkbrunnen erreicht werden. Weite Teile des Platzes sind nicht mit Bäumen versehen und heizen sich auch wegen des dunklen Bodenbelags stark auf, weshalb Schatten spendende Elemente (Sonnenschirme, Sonnensegel oder Pergolen) gewünscht werden. Rund um den Platz leben viele ältere Menschen, aber auch Familien mit Kindern. Diese könnten den Platz bei besseren Bedingungen wunderbar beleben. Ausschnitt aus Google Maps/Platz an der Friedberger Warte Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6021 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 271

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Standort für die Stadtteilbibliothek im ehemaligen fischer’s LAGERHAUS prüfen

02.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7838 entstanden aus Vorlage: OF 344/16 vom 18.11.2025 Betreff: Standort für die Stadtteilbibliothek im ehemaligen fischer's LAGERHAUS prüfen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das ehemalige fischer's LAGERHAUS an der Borsigallee (Röntgenstraße 2) in Bergen-Enkheim als Standort für die geplante vergrößerte Stadtteilbibliothek geeignet ist. Sollte das Gebäude grundsätzlich infrage kommen, wird der Magistrat gebeten, die notwendigen weiteren Schritte zu veranlassen, um einen Umzug der Stadtteilbibliothek an diesen Standort zu ermöglichen. Begründung: Nachdem sich die Planungen für einen Umzug der Stadtteilbibliothek in das Hessen-Center vor einigen Monaten zerschlagen haben, besteht weiterhin dringender Bedarf an einer geeigneten, größeren Fläche. Das Gebäude des ehemaligen fischer's LAGERHAUS bietet aus Sicht des Ortsbeirats einen idealen Standort für die Nutzerinnen und Nutzer der Stadtteilbibliothek im Osten Frankfurts und insbesondere in Bergen-Enkheim. Der Standort ist verkehrsgünstig gelegen, verfügt durch die gegenüberliegenden Parkflächen am Hessen-Center über ausreichende Parkmöglichkeiten und ist zudem sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein

Ideen

Idee
5

Drogeriemarkt für Praunheim, Hausen und Westhausen

20.01.2022

In den 4 Stadtteilen Praunheim, Hausen , Westhausen und Rödelheim gibt es keinen Drogeriemarkt. Gibt es Gewerbeflächen die Interessenten angeboten werden können?

Idee
11

Vielfältigere Architektur

06.12.2021

Man sollte die eintönige Architektur in Frankfurt beerdigen. Wohin das Auge schaut sieht es nur Gebäude die beim ersten Blick depressiv machen. Stalin hätte es nicht besser gekonnt mit seiner Stalinallee. Alles muss gleich sein, alles viereckig, alles gleich hoch, alles auf einer Linie an der Straße, dieselben Materialien bei jedem Gebäude (Putz, Glas und Metall), meist in weiß. Einöde. Wo ist die Vielfalt der Architektur geblieben? Wo sind die Stuckfassaden, die Fachwerkhäuser mit natürlichen Materialien wie Holz geblieben, jeder Balken ein Unikat? Wo sind Kreise, Dreiecke, Kugeln und Co. geblieben? Muss alles viereckig sein? Gibt es keine Kreativität mehr in der Welt? Ich finde es sollte wieder mehr Vielfalt in der Stadt geben. Das Europaviertel ist der sichtbare Gipfel des Eisbergs.

Idee
19

Mehr Barrierefreiheit im Zuge der Umgestalltung Hauptwache

12.11.2021

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Umgestaltung der Hauptwache beschlossen. In diesem Zuge sollte darauf geachtet werden, dass in das Konzept eine für Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen oder Rollatoren geeignete Rampe in die B-Ebene eingeplant wird. Die wenigen Aufzüge die existieren sind sehr anfällig, was teilweise zu einer Tortur wird, bis man aus den S- und U-Bahnhöfen an die Oberfläche gelangt. Es würde Sinn machen wenigstens einen zentralen Bahnhof mit entsprechenden Rampen auszustatten.

Idee
4

Ampelanlage

07.10.2021

Am Ende der Silostrasse zur Einmündung in die Liederbacher Strasse gibt es während des Berufsverkehrs wenn man nach links in die Liederbacher Strasse abbiegen will oft gefährliche Situationen, da man zuerst die von links aus der Liederbacher Strasse kommenden Fahrzeuge vorbeilassen muss, dann kommen die Fahrzeuge von rechts der Liedebacher Strasse die in die Silostrasse abbiegen wollen, gleichzeitig fahren Fahrzeuge rechts vorbei an den abbiegenden weiter auf der Liederbacher Strasse. Fahrzeuge die von der Silostrasse nach links in die Liederbacher Strasse abbiegen wollen haben es daher sehr schwer abzubiegen. Eine Ampel die nur während viel Verkehr geschaltet wird wäre sehr hilfreich.

Idee
16

Stellplatz für Wohnmobile mit Ver- und Entsorgungsstation

26.09.2021

Der P&R Platz Kalbach zwischen der A661 und der Linie U2 ist so groß, dass man dort einen Stellplatz für Wohnmobile errichten könnte. In der Nähe der A5 und der A661 wäre das ein gut zu erreichender Platz. Frankfurt gibt sich als weltoffene Stadt, hat aber im Stadtgebiet nur den Campingplatz in Heddernheim. Mehr gibt es nicht. Das ist provinziell. Jeder Camper lässt durchschnittlich 50 Euro pro Tag in der Stadt. Mit der U2 wäre man in 18 Minuten an der Hauptwache. Momentan stehen auf dem Gelände sehr viele Laster und Ein Zirkus rum. Verhältnismäßig wenig Platz wird für P&R genutzt. Die CDU im Ortsbeirat 12 hat den Vorschlag abgewunken, weil sie Dauercamper und Landfahrende befürchtet. Mit Schranke und Service (der zu bezahlen ist) kann man dem entgegenwirken. Eine Platzordnung würde alle anderen Dinge regeln.

Idee
9

Nahversorger wieder aufbauen

03.09.2021

Funktionierende Nahversorgungsstrukturen sind ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge und sozialen Teilhabe. Allerdings, sind mittlerweile schon ganze Stadtteile von der Nahversorgung angeschnitten, mit der Resultat, dass entweder mehr online bestellt wird, was Verpackungsmüll und Verkehrsaufkommen bedeutet und die nächstgelegenen Einkaufsmöglichkeiten häufig schwer zu erreichen sind und zeitraubend ist. Insbesondere ältere und wenig mobile Menschen sind jedoch auf lokale Nahversorgungsmöglichkeiten angewiesen. Meine Idee wäre, für Stadtteile in denen die Nahversorgung fast oder ganz ausgestorben ist, (z.b. Hausen/Praunheim) zumindest Wochenmärkte ins Leben zu rufen, mit regionalen Anbietern und Kioske/Wasserhäuschen wieder ermöglichen. Bei Städtebaulichen Maßnahmen, verbindlich ein Nahversorgerkonzept berücksichtigen. Wohnungsbau ist schön, gut und wichtig, aber ohne Nahversorgung mit Lebensmitteln und Drogerieartikeln oder dem ein oder anderen Café oder Bäcker, ist das eher trostlos und anonym.

Idee
16

Spielplätze mit Sonnensegel ausstatten

03.09.2021

Viele „neue“ Spielplätze sind, speziell im Sommer kaum nutzbar, denn sie stehen in der prallen Sonne. Kaum einer der Spielplätze in der näheren Umgebung hat Schatten. D.h. Ab 11 Uhr morgens bis zum späten Nachmittag im Sommer oder auch bei Nieselregen, hat man keinen Schutz z.B durch Bäume oder Sonnensegel. Speziell die Spielplätze in Hausen/Praunheim sind stark betroffen. Zusätzlich wäre es wünschenswert den ein oder anderen Baum zu pflanzen, damit diese - wenn ausgewachsen - Schatten spenden können, vom Umweltaskpekt mal abgesehen.

Idee
18

Grünstreifen / Entsiegelung Konrad-Adenauer-Str. (Gerichtsgebäude)

21.07.2021

Nachdem in dem Bereich eine farbige Fahrradspur auf der Straße ergänzt wurde, wäre es möglich, sich an den Rückbau des Radweges auf dem ehemaligen Grünstreifen zu machen. Hier wäre z.B. eine kleine Allee, als Verlängerung der vorhandenen Allee, denkbar. Die Stützen des Gerichtsgebäudes und Teile der Fassade können ebenfalls begrünt werden. Diese Maßnahme wäre vermutlich eine wertvoller Beitrag zum Lärm- und Überhitzungsschutz an diesem Ort.

Idee
423

Begrünung des Riedbergplatzes für ein besseres Mikroklima

14.07.2021

Der Riedbergplatz mit seiner nahezu vollständigen Versiegelung, unzureichenden Begrünung und dunklen Pflasterung ist aufgrund seiner Ästhetik und der lokalen klimatischen Bedingungen für viele unattraktiv als Aufenthaltsort. Eine Anlage von Grünflächen und die Anpflanzung von Bäumen würde hier zu einer Reduzierung der Temperaturen und zu einem verbesserten „Wohlfühlklima“ führen. Zu beachten ist, dass eine stärkere Begrünung ursprünglich durchaus geplant war, jedoch aus finanziellen Gründen letztendlich nicht durchgeführt wurde. Wie stark die Entwicklung städtischer Gebiete zur “Hitzeinsel” von der Begrünung eines der Gebiete abhängig ist, wurde von Studierenden der Goethe-Universität anhand des Riedbergplatzes und des Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platzes untersucht. Dabei wurde herausgefunden, dass die Oberflächentemperatur am Riedbergplatz mit durchschnittlich 8°C dauerhaft über der des Vergleichsstandortes liegt. Die Oberflächentemperatur auf den Bänken des Platzes stieg Mittags sprunghaft an. Dort wurden Spitzentemperaturen von satten 69,7 °C gemessen, bei denen beinahe schon von einer „lebensfeindlichen Umwelt“ gesprochen werden kann. Auch ist die Luft am Riedbergplatz deutlich trockener als die am stärker begrünten Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz, wo die Luftfeuchte durch die (Evapo-) Transpiration der vorhandenen Vegetation deutlich höher ist. Bei Umfragen mit Passanten wurde die Unzufriedenheit mit der Situation am Riedbergplatz noch einmal deutlich. Sowohl Temperaturempfinden als auch Ästhetik erhielten am Riedbergplatz eine 4,4 als Durchschnittsnote, wobei 40 % der Befragten die Note 6 vergaben. Weiterhin wünschten sich alle Befragten auf beiden Plätzen mehr Grün. Genauere Informationen zu den Untersuchungen und Ergebnissen sind auf der Website des Projektseminars “Frankfurt a.M. - Wege in die Nachhaltigkeit” (https://blog.studiumdigitale.uni-frankfurt.de/psnachhaltigkeit/klima-riedberg/) nachzulesen.

Idee
14

SÜD-Archipel / Archipel SÜD

22.06.2021

"Straßenraum-Aufwertung" für die Brückenstraße [zwischen Textorstraße & Diesterwegplatz] sowie für die Hedderichstraße [zwischen Diesterwegplatz & Bruchstraße] sowie für die seitlich des Bahnhofgebäudes verorteten "Grünflächen" am Diensterwegplatz. Intension: Straßenraum zu Lebensraum für Pflanzen, Tiere (Insekten & Vögel) & Menschen (ca. alle 6 - 10 Stellplätze ein Ah!-toll!) Baumanpflanzung zwecks Verschattung & Lebensraum & Stadtklima & Schadstoffminderung Städtebaulich die Fortführung des Grünzuges der unteren Brückenstraße [vom Main kommend über den Alten Friedhof und den Adlochplatz bis zum Diesterweg Platz] Neuordnung der Altkeider- und Altglas-Container, vorzugsweise als seitlich zum Straßenraum bodengleich versenkte sogenannte Unterflurbehälter. Ich stelle mir für die o. g. Abschnitte folgendes vor: 6 plus X Elemente anstelle von Stellplätzen für den MIV [motorisierter Individual-Verkehr] bilden das Brücken-Hedderich-Straßen-Archipel bzw. das "Archipel SÜD" bestehend aus Chill-Ah!-toll! => Bank-Situation Baum-Ah!-toll! => Pflanz-Situation (Birkenhain, Haselnuss) Saat-Ah!-toll! => Anpflanz-Situation z.B für Kindertagesstätte E-Bike-Ah!-toll! => E-Bike- & E-Transport-Bike-Lade-Situation (perspektivisch via Photovoltaik) Paket-Ah!-toll! => Delivery-Situation für Paktdienste temporär als Kleiderspende-Schrank Fitness-Ah!-toll! => Landschafts-Bogen (Brücken-Weg) Des Weiteren: Anpfanzung von dauerhaftem Baumbestand an der Nordseite der ehemaligen Straßenbahn-Depot-Gebäuden längs der Grundstückgrenze und Trottoir. Verkehrstrategie: Barrierefrei Gestaltung des Bus- und Tramhaltestellen am Südbahnhof, sowie der Haltestellen Brücken-/Textorstraße und Textorstraße. Sperrung der südlichen Brückenstraße für Nicht-Anlieger-Individual-Verkehr. Ableitung des Individualverkehrs der Hedderichstraße von Schweizer Straße über Hedderichstraße in Richtung Darmstädter Landstraße. Hedderichstraße als Einbahnstraße in Richtung Osten. Textorstraße als Einbahnstraße in Richtung Westen.

Idee
265

Ein Badesee für Frankfurt

18.06.2021

Ein Badesee für Frankfurt Auch wenn es etwas gesponnen klingen mag...Frankfurt braucht einen Badesee! Frankfurt, reich an Banken, Museen und Cafes hat wenig zu bieten, wenn es um Naherholung im Grünen geht. Da mir dies, neben allen Naturschutz- und Klimaaspekten aber essentiell erscheint, für die Gesunderhaltung von Körper und Geist, bin ich der Ansicht, dass es sich lohnen würde, über die Möglichkeit eines zentrumsnahen Badesees nachzudenken. Eingebettet in eine Parkanlage böte sich hier die Möglichkeit zum verweilen, Sport treiben und für eine Abkühlung an heißen Sommertagen. Wie dringend der Bedarf an einem Badesee ist, zeigt sich gerade jetzt, wo dem Andrang der zahlreichen Badegäste in Langen und anderswo scheinbar nur noch durch eine komplette Schließung der Anlagen Herr zu werden ist. Als Ort könnte ich mir die landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen Oberrad und Sachsenhausen vorstellen, die zum Teil erhalten und/oder Schrittweise umgenutzt, auch weiterhin ihre Funktion als Frischluftschneise erfüllen könnten. Auf dem Bild eine vergleichbare Anlage in Lahr/Schwarzwald, die im Rahmen der Landesgartenschau 2018 entstanden ist.

Idee
32

Fahrradabstellplätze statt Falschparker

14.06.2021

Regelmäßig verhindern Falschparker an der Ecke Rotlintstraße/Münzenberger Straße, dass größere Autos um die Ecke fahren können. Insbesondere das FES Müllauto hat mindestens 1x pro Woche Probleme, das Auto um die Ecke zu rangieren. Teilweise dauert es 10 Minuten bis der Müllwagen in der engen Einbahnstraße um die Ecke gekommen ist. Daher mein Vorschlag: Fahrradbügel installieren, dann können dort keine Autos mehr parken und die Räder erhalten Stellplätze.

Idee
6

Verkehrssicherheit

07.06.2021

Bäume an der Ecke Pflanzen und bessere Einsicht in die Kreuzung zu klären.

Idee
4

Aktualität des Mängelmelders

17.05.2021

Die Anzahl der Mängelmeldungen von 33.935 Stück zu abgeschlossenen Meldungen 27964 Stück zeigt das die Bürger sehr aktiv sind, aber die Empfänger/Initiatoren in der Umsetzung weniger aktuell sind (Beispiel ID: 14151 von 2019). Ich konnte in letzter Zeit auch beobachten das die Bearbeitung (Eingang der Meldung und Weitergabe) bis zu 3 Wochen gedauert hat und der abschließende Kommentar dann mit " wurde zwischen erledigt" lautete. Meine Erfahrung mit Mängelmelder haben gezeigt das diese nur erfolgreich sind wenn alle "Player" ihre Aufgaben asap. abschließen. Bitte reduzieren Sie die 5.431 Vorgänge . Vielen Dank

Idee
9

Parkbeleuchtung Neue Rebstockpark

06.05.2021

Im Neue Rebstockpark Park fehlt es komplett an Wegebeleuchtung.

Idee
3

Hundewiese im Europaviertel

21.04.2021

Eine Hundewiese fehlt im Gallus und Europaviertel. Der markierte Bereich ist eine verwahrloste ungenutzte Fläche, die sich dafür anbieten würde.

Idee
2

Gasse ohne Namen (Gallus)

19.04.2021

Es gibt eine Gasse, die die Frankenallee und Idsteiner Straße verbindet; hinter der Sporthalle der Paul-Hindemith-Schule. Hätte sie nicht einen Namen verdient? Zum Beispiel: Fritz-Bauer-Gasse oder Hermann-Langbein-Gasse (Ausschwitzprozesse im Saalbau Gallus)

Idee
1

Hundewiese im Gallus

19.04.2021

Hundewiese neben dem Spielplatz Quäkerwiese.

Idee
262

Platzgestaltungen nach historischem Vorbild. Schön, grün und klimafreundlich. Für mehr Aufenthaltsqualität!

09.04.2021

"Zeitgenössische", "moderne" Platzgestaltungen haben sich auch in den letzten Jahren nicht vom omnipräsenten architektonischen Dogma des rechten Winkels und der grauen Tristesse lösen können. Wo für ein Gebäude Sichtbeton ein "must have" darstellt, scheint bei öffentlichen Plätzen der betonierte Parkplatz das minimalistische Designideal darzustellen. Die frankfurter Plätze waren einmal mit ihren Grünflächen, Beeten und Baumbeständen unbestritten Orte mit hoher Aufenthaltsqualität. Davon hat bis heute kaum etwas überlebt. Das moderne Kunst-Diktat: 'funktional, grau und schmucklos' gilt in vielen Teilen sowohl in Gebäude - sowie Platzarchitektur auch weiterhin. Schade und angesichts der Diskussionen um Klima und Luftverschmutzung umso weniger verstehbar. Der Wunsch für Frankfurt an dieser Stelle: besinnen wir uns auf die historischen Vorbilder und machen wir die Stadt und ihre Plätze nach ihrem Beispiel wieder schöner, liebenswerter, lebenswerter, identitätsstiftender und geben der Innenstadt Stück für Stück ihre Lebensqualität zurück. Grau und Beton kann Frankfurt. Aber kann sie IN der Stadt auch noch grün?

Idee
10

Öffentliche Förderung und Befürwortung von denkmalgerechten Dachrekonstruktionen in der Innenstadt.

09.04.2021

Völlig zurecht wurde die Entscheidung getroffen, dem "Langen Franz" wieder den Hut aufzusetzen. Er ist allerdings bei Weitem nicht das einzige Gebäude in Frankfurt, das seit den Zerstörungen in Krieg und Nachkriegszeit trotz gut erhaltener Fassade wie "geköpft" dasteht. Die sicherlich traurigsten Beispielen stellen das Entrée zur Kaiserstraße und das Kämmereigebäude neben der Paulskirche dar. Die völlig absurd wirkenden Flachdächer waren damals notdürftig nötig, heute wirken sie in der prosperierenden Metropole unbeholfen und peinlich. Geben wir nicht nur dem Langen Franz, sondern der Innenstadt an vielen Stellen wieder ihre Dächer zurück. Die Eigentümer sollten nicht nur dazu angehalten, sondern es sollte auch von öffentlicher Seite forciert und finanziell gefördert werden.

Idee
20

Kunstbemalung von prominenten Stromhäuschen am Strassenrand

08.03.2021

Die grauen Stromhäuschen am Strassenrand (d.h. Kabelverzweiger) tragen oft zu einem tristen Strassenbild bei. Sie sind oft von hässlichen Tags bzw. Beschmierungen überzogen oder vollgeklebt mit Werbung oder Stickern. Nach Vorbild einer Initiative der Stadt Bad Nauheim ließen sich diese grauen Kabelverzweiger allerdings wesentlich freundlicher, bunter und künstlerischer gestalten. Ein weiteres gelungenes Beispiel sind die Mülltonnen, die am Mainufer aufgestellt wurden und scheinbar von lokalen Künstlern oder Schulklassen gestaltet wurden mit teilweise sehr schönen Ergebnissen. Als erste Initiative könnte mit prominent gelegenen Stromhäuschen im Stadtzentrum oder auch dem Mainufer begonnen werden. Hieran könnten sich vor allem Kunstgruppen von lokalen Schulen beteiligen. In Bad Nauheim beteiligte sich beispielsweise der Johanniter-Nachwuchs am Kunst-Projekt. Kreativen Hobbykünstlern sollte im Innenstadtbereich ohnehin mehr Spielraum gegeben werden um trostlosen Stadtraum attraktiver zu gestalten (auch an Kunst-Projekte an vielen Bahnhunterführungen wäre hier zu denken). Als Anschauungsunterricht hier das Beispiel aus Bad Nauheim: https://www.wetterauer-zeitung.de/wetterau/bad-nauheim-ort78877/kreative-geister-verschoenern-verteilerkaesten-12055846.html

Idee
24

Schweizer Straße als Fußgängerzone

01.03.2021

Die Schweizer Straße gehört zu den beliebtesten Einkaufsstraßen in Frankfurt und bedeutet im nächsten Schritt eine Umwindmung in eine Fußgängerzone. Das Argument für den notwendigen Autoverkehr zieht nicht, weil es Parkplätze und ein Parkhaus in der Nähe gibt. Auf der Zeil kann man sein Auto auch nicht parken.

Idee
27

Bouleplätze in Grünanlagen auch in der Innenstadt

30.01.2021

Zur Belebung der Innenstadt muss es auch kostenlose Angebote geben wie zum Beispiel der Skaterpark an der EZB. Ich stelle mir kommunikative Freizeittreffen vor, die Menschen in die Innenstadt locken, die zum Beispiel nach dem Boulespiel anschließend etwas essen und trinken wollen.

Idee
26

Berger Straße autofrei

12.01.2021

Besonders der untere Teil der Berger Straße mit vielen Restaurants und Kneipen würde davon profitieren, komplett autofrei zu werden. Parkende Autos nehmen wertvollen Platz für Gastronomie weg, draußen Tische aufzustellen. Neben Fußgängern würden auch Fahrradfahrer profitieren, für die bei Autoverkehr moment kein Platz ist.

Idee
29

Diskussion der Planungen von Hessen Mobil zur Ostumgehung A661

30.11.2020

Hessen Mobil hat die Planungen zur Ostumgehung A661 Frankfurt offengelegt. https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=EB97EA2C-CEF2-4E54-B845-A518995ECD5C&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-he&docid=EB97EA2C-CEF2-4E54-B845-A518995ECD5C Offenlegung bis 22. Dezember 2020 Einspruchsfrist bis 05. Februar 2021 Im Kern ein stadtbildzerstörender Ausbau der A661 auf eine Breite von 40 m kombiniert mit der Errichtung von 10 m hohen Lärmschutzmauern auf der Böschung entlang New Atterberry und an der Festeburg. Ein Vorgeschmack auf die geplante Wand gibt das angehängte Bild. Es zeigt eine 30 ft = 9,15 m hohe Betonwand. Nach einer weiteren Erhöhung um 85 cm werden derartige Elemente, aneinandergereiht und über eine Länge von fast 1000 m, künftig die Stadtteile Bornheim von Seckbach trennen. Diese Planung kann nicht ohne Hinterfragen durchgewunken werden. Ich erwarte einen Stopp der Offenlegung und eine breite Diskussion innerhalb der betroffenen Stadtteile. Dieses gemeinsame Vorhaben der Verkehrminister von Bund und Land (Al Wazir) wird im Abschnitt der A661 realisiert, der in den Planungen des Stadtplanungsamtes für die Einhausung - Variante L2 - vorgesehen ist.